Keine Ausbeutung mit Steuergeldern – für eine ethische öffentliche Beschaffung

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Keine Ausbeutung mit Steuergeldern – für eine ethische öffentliche Beschaffung Vortrag von Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne für ‚Saubere‘ Kleidung

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Vortrag von Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne für ‚Saubere‘ Kleidung

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Es muss das Anliegen der ILO und ihrer Mitgliedstaaten sein, für die arbeitende Bevölkerung in aller Welt ein Mindestmass an materieller und sozialer Sicherung zu erreichen. Daneben ist es für Deutschland mit seinen starken weltwirtschaftlichen Verflechtungen von erheblicher Bedeutung, dass der Wettbewerb um Märkte und Standorte im Zeichen der Globalisierung nicht in einen destruktiven Prozess des Abbaus von Arbeits- und Sozialstandards ausartet.

Quelle: ILO-Homepage

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Verantwortungsvolles Beschaffungswesen wird zum Thema

• Umsetzung der EU-Direktiven 2004/17/EC und 2004/18/EC

• Über 100 kommunale Beschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit

• 2 kommunale Beschlüsse zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

• 6 Bundesländer haben Beschlüsse zur ausbeuterischen Kinderarbeit: Bayern, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Niedersachsen

• Referentenentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

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Umsetzung der Beschlüsse der Kommunen und Länder

Ist-Zustand• Selbstauskünfte der Lieferanten

(Beispiel Stadt Neuss: Die Anbieter sollen zum Nachweis verpflichtet werden, dass ihr Unternehmen und die von ihm beauftragten Subunternehmer über einen Sozialkodex im Sinne ILO-Kernarbeitsnormen verfügen und diesen aktiv umsetzen, dessen Einhaltung von externen Prüfern überwacht wird oder den Verhaltenskodex der Kampagne „Clean Clothes“ unterzeichnen und von Unabhängigen überwachen lassen.)

• Einkauf in den Niederlanden bei Arbeitsbekleidungsherstellern, die Mitglied bei der Fair Wear Foundation sind

• Stille ruht der See

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Die bisherige Rechtslage

Für öffentliche Vergaben unter 200.000 € gelten die Vorgaben der §§ 97ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht. Für die betroffenen Bieter eröffnet sich dann keine Rechtsschutzmöglichkeit, so dass eine etwaige Unzulässigkeit der in Rede stehenden Beschaffungsvorgaben in solch einem Fall nach der neueren Rechtssprechung (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2002, AZ 2 U 240/01) nach dem Gutachten der o.g. Rechtsanwaltskanzlei von potentiellen Auftragnehmern nicht gerichtlich geltend gemacht werden könnte.

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„Fachforum NRW für die Integration von Sozialstandards in öffentliche Ausschreibungen

bei Arbeitsbekleidung“

Warum ein Fachforum auf Landesebene gründen:

In den Kommunen und Gemeinden haben wir die Situation, dass die Berücksichtigung sozialer Vergabekriterien bei den Transfair gelabelten Produkten wie Kaffee, Orangensaft, etc. relativ einfach zu bewerkstelligen ist. Bei ungelabelten Produkten, wie zum Beispiel bei der Arbeitsbekleidung, ist dies bedeutend schwieriger.

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„Fachforum NRW für die Integration von Sozialstandards in

öffentliche Ausschreibungen bei Arbeitsbekleidung“

Bisherige Mitglieder des Fachforums:• Ministerium für Generationen, Familie, Frauen

und Integration des Landes NRW • die Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung• VertreterInnen von Städten und Gemeinden• Arbeitsbekleidungsunternehmen• Gewerkschaften • Nichtregierungsorganisationen • Interessenverbände der Textilindustrie

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Ziele des Fachforums

• Einflussnahme auf die Lieferanten und deren Interessenverbände- Übernahme des CCC-Kodexes

- unabhängige Kontrolle

• Gegenseitiger Erfahrungsaustausch• Optimierung der Selbstauskünfte• Gewinnung neuer MitstreiterInnen• Best-Practice-Beispiele bekannt

machen

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Was hat das Fachforum erreicht?

• Sensibilisierung der Bundesregierung– 2006 Briefe an das Wirtschaftministerium und

das BMZ

• Einbeziehung der Arbeitsbekleidungsunternehmen und deren Interessenverbände

• Regelmäßiger Austausch der Kommunen• Einflussnahme auf die Landesregierung

NRW

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit