JAHRES BERICHT 2005 - baselland.ch...• Polarome Switzerland AG, Münchenstein • Renata SA,...
Transcript of JAHRES BERICHT 2005 - baselland.ch...• Polarome Switzerland AG, Münchenstein • Renata SA,...
Sicherheitsinspektoratdes KantonsBasel-Landschaft
2006/40-10
JAHRESBERICHT
2005
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Inhaltsverzeichnis
2
Über uns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1 Gefahren von stationären Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1 Geografisches Informationssystem GIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.2 Übersicht Gefahrenpotential gemäss StFV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.3 Veränderung des Gefahrenpotentials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4 Stand Einsatzpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2 Risiken von stationären Betrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3 Betriebe mit Mikroorganismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.1 Meldungen gemäss Einschliessungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.2 Tätigkeiten im Geltungsbereich Störfallverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.3 Zentrifugenkampagne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4 Gefahrguttransport auf Verkehrswegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1 Störfallverordnung und Verkehrswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.1.1 Strasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1.2 Schiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1.3 Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
4.2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Revision ADR/SDR/GGBV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Aktuelles GGBV Thema: Diagnostische/klinische Proben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
5 Störfälle und Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6 Beratende Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
7 Expertentätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217.1 Vernehmlassungen und Stellungnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217.2 Mitarbeit in Arbeitsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Erfa Bio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23BIO-Plattform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Transport gefährlicher Güter Schweiz (AG TgG-CH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Expertenausschuss «Technologische Risiken» der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz (D-F-CH ORK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
8 Ausblick 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Anhänge1 Abkürzungsverzeichnis / Begriffserläuterung2 Risikoermittlung Vopak AG0
Risikoermittlung Kunsteisbahn SissachRisikoermittlung Rohner A
3 Zuständige Stellen und Stand Vollzug Verkehrswege4 Karte Betriebe gemäss Störfallverordnung95 Karte Betriebe gemäss Einschliessungsverordnung6 Störfälle und Ereignisse mit chemischen Stoffen, Zubereitungen und Sonderabfällen mit
Auswirkungen auf das Kantonsgebiet Basel-Landschaft
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Über uns
3
Urs Gruber InspektorVollzug GGBV
Tel. 061 925 62 20E-mail: [email protected]
So sind wir erreichbar:
Adresse:SicherheitsinspektoratRheinstrasse 284410 LiestalTel. 061 925 62 64Fax 061 925 69 85
E-mail:[email protected]
Internet:www.bl.ch/sit
Jörg Rickenbacher,Stv. DienststellenleiterVollzug StFV
Tel. 061 925 62 62E-mail: [email protected]
Franziska HochuliTechnische AssistentinVollzug StFV
Vollzug ESV Einsatzpläne
Tel. 061 925 62 65E-mail: [email protected]
Dominique RenzAdministration
Tel. 061 925 62 63E-mail: [email protected]
Maria SolfaroliAdministration
Tel. 061 925 62 63E-mail: [email protected]
Lesehinweis für den Jahresbericht 2005
Hintergrundinformationen und Vorgeschichtenzu einzelnen Themen sind in grauen Kästchenzusammengefasst.
Das Abkürzungsverzeichnis /Glossar befindetsich im Anhang 1.
Dr. Rolf KlausDienststellenleiterVollzug StFV
Tel. 061 925 62 61E-mail: [email protected]
u.a. Lager mit gefährlichen Stoffen,Schwimmbäder, Kunsteisbahnen,mobile Risiken (Strasse/Bahn/Rhein),Stellungnahmen zu GEPs und raum-planerischen Anfragen
(Erfassen der Risiken im Risikokataster,Baugesuche, Einrichtungsbegehren)
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Überblick
4
Das Jahr 2005 wird vielen alsKatastrophenjahr in Erinnerungbleiben. Weltweit sind bei Na-turkatastrophen (Erdbeben, Wir-belstürmen, Überschwemmun-gen, etc.) viele Menschen umsLeben gekommen. Der finan-zielle Schaden ist enorm. DasBaselbiet wurde zum Glück vorgrösseren Naturkatastrophenverschont. Ereignisse mit che-mischen Stoffen, Zubereitungenund Sonderabfällen in der In-dustrie und dem Gewerbe, wel-che das Schutzziel «Keine Le-bensgefährdung und kein blei-bender Schaden bei Mensch undUmwelt» verletzen, haben nichtstattgefunden. Das heute bestehende Gefahren-potential durch chemische Stof-fe und die daraus entstehendenRisiken sind im Jahr 2005 trotz
Veränderungen und Aktualisie-rungen weiterhin stabil geblie-ben. Diese Aussage gilt auch fürden Umgang und die Tätigkeitenmit Organismen sowie für denUmschlag mit gefährlichen Gü-tern. Für den Zustand und den Unter-halt der verwendeten techni-schen Einrichtungen kann dasSicherheitsinspektorat denmeisten Betrieben ein gutes bissehr gutes Zeugnis ausstellen.Bei den Inspektionen konntevermehrt festgestellt werden,dass die vorhandenen «organisa-torischen Sicherheitsmassnah-men» - darunter sind beispiels-weise das Wissen der Arbeitneh-mer um die möglichen Konse-quenzen bei einem Fehlverhal-ten am Arbeitsplatz zu verstehen- nicht überall den gewünschten
Stand aufweisen. Die meisten«Beinahe Unfälle und Ereig-nisse» werden durch schlecht in-formierte Arbeitnehmer verur-sacht. Ein seit langem angestrebtesZiel hat das Sicherheitsinspek-torat erreicht. Ergänzend zumbisherigen Verzeichnis der Ge-fahrenquellen in schriftlicherForm, erfolgt die Darstellungdes Risikokatasters seit Mitte2005 vorerst auf dem Intranetder kantonalen Verwaltung.Mittels des Geographischen In-formationssystems PARZIS desKantons Basel-Landschaft kön-nen die technischen Risikengeographisch dargestellt und lo-kalisiert werden (Link siehe Ka-pitel 1). Das Angebot wird er-freulicherweise bereits rege ge-nutzt.
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Gefahren von stationären Betrieben 1
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Das Gefährdungspotential dereinzelnen Störfallbetriebe wur-de mit dem Hauptgefahrenas-pekt mittels des GeografischenInformations-Systems PARZISauf dem Intranet visualisiert.Diese Visualisierung ermöglichteine gute Übersicht der Störfall-betriebe und deren Umgebung,was für die Bearbeitung vonBaugesuchen und Einrichtungs-gesuchen unerlässlich ist. Nurdank dieser Visualisierung kanndie Umgebung bei Stellungnah-men berücksichtigt werden. Bisanhin ist der Zugriff auf das Par-zis nur per Intranet möglich. Fürdas Jahr 2006 ist der Zugriff perInternet geplant. Abbildung 1: Gefährdungspotential der einzelnen Störfallbetriebe
1.1. Geographisches Informationssystem (GIS)
• Novartis Bau 2016,Schweizerhalle
• Novartis Bau 2112,Schweizerhalle
• Polarome Switzerland AG,Münchenstein
• Renata SA, Itingen• Ronda AG, Lausen• Stöcklin Logistik AG, Aesch• Universal Express AG,
Münchenstein • Valorec Bau 2048 Services
AG, Schweizerhalle• Viollier AG, Allschwil
Folgende Betriebe fallen neu in
den Geltungsbereich der Stör-fallverordnung:
• Belreba AG, Aesch• Levo Batterien AG, Diegten• Weleda AG, Reinach
Folgende Kurzberichte wurdenbeurteilt:
• Bayer (Schweiz) AG, Bau945+947, Schweizerhalle
• Belreba AG, Aesch* • Berlac AG, Sissach• COBI Container-Terminal
Birsfelden AG, Birsfelden*• Davy Process Technology
(Switzerland) AG, Pratteln*
191 Kurzberichte gemäss Stör-fallverordnung (StFV) sind totalim Risikokataster (C-RISK) er-fasst und beurteilt worden.
Im Jahr 2005 sind im Sicher-heitsinspektorat folgende Aktu-alisierungen von Kurzberichteneingetroffen:
• Bachem AG, Bubendorf• Berlac AG, Sissach• GABA International AG,
Therwil • H. Obrist AG, Reinach• Mifa AG, Frenkendorf
1.2 Übersicht Gefahrenpotential gemäss StFV
Intranet: http://kww.gis.bl.ch:8080/parzis/einstieg_gis.html
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Gefahren von stationären Betrieben1
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1.3 Veränderung des Gefahrenpotentials
Der Kurzbericht folgender Betriebe wurde entspricht folgendem Schadenausmasserstmals beurteilt
Belreba AG, Aesch Störfall
COBI Container-Terminal Birsfelden AG, StörfallBirsfelden
Davy Process Technology (Switzerland) AG, schwerer StörfallPratteln
Swisscom AG, Basel-Landschaft Zwischenfall
Viollier AG, Allschwil konnte nicht quantifiziert werden
Störfallverordnung (StFV) erfasst die Gefahren
Die Störfallverordnung verlangt, dass Betriebe, die eine be-stimmte Menge von gefährlichen Stoffen, Erzeugnissenoder Sonderabfällen verwenden, einen Kurzbericht erstel-len. Das gilt auch für
• Betriebe, in denen mit gentechnisch veränderten oderpathogenen Mikroorganismen eine Tätigkeit durchge-führt wird, die nach der Einschliessungsverordnung vom25.08.1999 der Klasse 3 oder 4 zuzuordnen ist;
• folgende Verkehrsträger, auf denen gefährliche Gütertransportiert oder umgeschlagen werden: Eisenbahnan-lagen, Durchgangsstrassen, Rhein.
Diese Kurzberichte werden seit 1991 eingereicht. Das Si-cherheitsinspektorat kontrolliert und beurteilt sie. Mit demGefahrenpotential und der Berücksichtigung der Umge-bung wird abgeschätzt, ob das mögliche Schadenausmasstragbar ist.
• FIEGE Logistik (Schweiz)AG, Genuastrasse,Münchenstein
• GABA International AG,Therwil
• H. Obrist AG, Reinach• Knoll AG, Bau 17+21,
Liestal• Stöcklin Logistik AG, Aesch• Swisscom AG, Basel-
Landschaft*• Sygena Facility (Genzyme
Pharmaceuticals), Liestal• TechCenter, Reinach*• Valorec Services AG,
Kälteanlagen, Schweizerhalle• Valorec Services AG, Bau
2048, Schweizerhalle• Viollier AG, Allschwil*
Betriebe mit * wurden erstmalsbeurteilt
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Gefahren von stationären Betrieben 1
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Abbildung 2:Ausmassklassierungbeurteilter Kurz-berichte
Firma Entlassungsgrund ehemaliges Schaden-ausmass
Belreba AG, Allschwil Stilllegung Zwischenfall
Brewa AG, Allschwil Liquidation Zwischenfall
Camion Transport AG, Muttenz infolge Fusion mit der Lagerhaus AG StörfallMuttenz aufgelöst
Clariant AG, Bau 904, Nutzung als Büroarbeitsplätze ZwischenfallSchweizerhalle
Fiege Logistics (Switzerland) Ltd., Entfernung von Gefahrengut ZwischenfallHelsinki-Strasse, Münchenstein
Haldemann AG, Pratteln Mengenschwellen werden nicht Störfallmehr erreicht
Novozymes Switzerland AG, Stilllegung Produktion ZwischenfallDittingen
RCC Ltd., Füllinsdorf Labor mit Sicherheitsstufe 3 Zwischenfallwurde abgerissen
Scala-Wibag AG, Binningen Die Gesellschaft hat ihr Domizil Zwischenfalleingebüsst
Folgende Betriebe sind aus dem Geltungsbereich der Störfallverordnung entlassen worden:
Somit wird im Jahr 2005 bei 84 Betrieben das Schadenausmass als «Zwischenfall» beurteilt. Die Anzahlvon Betrieben mit dem Schadenausmass «katastrophaler Störfall» bleibt mit 14 Betrieben gleich.
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zah
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Gefahren von stationären Betrieben1
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1.4 Stand Einsatzpläne
Stationäre Betriebe20 Firmen mussten wegen bau-lichen Änderungen oder neuenEinrichtungen ihren Einsatzplanfür die Feuerwehr aktualisieren.
SBBBetreiber von Eisenbahnanla-gen, auf denen gefährliche Gütertransportiert oder umgeschlagenwerden, sind gemäss Störfall-verordnung verpflichtet, eineFeuerwehr-Einsatzplanung zu
erstellen. Gemäss dem Schrei-ben des Bundesamts für Verkehrvom 30. Mai 2005 sind Einsatz-planungen nach Art. 3 der Stör-fallverordnung von den Bahnen,in Abstimmung mit den kanto-nalen Stellen, zu erarbeiten. DasSicherheitsinspektorat hat zu-sammen mit der Gebäudeversi-cherung und den Feuerwehrenden ersten Einsatzplan beurteilt.Wegen des hohen Anteils vonGefahrenguttransport, wird derAbschnitt Basel-Liestal als er-stes behandelt.
Der erste Feuerwehr-Einsatz-plan der SBB für den BereichBahnhof Pratteln ist abgeschlos-sen und verteilt. Der EinsatzplanPratteln gilt als Muster für wei-tere Pläne. Ein Planentwurf überdie Strecke im GemeindebannMuttenz ist im Sicherheitsin-spektorat anfangs Oktober ein-getroffen. Nach der Überarbei-tung von Feuerwehr und Ge-meinde wird der Plan im Januar2006 verteilt.
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Risiken von stationären Betrieben 2
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Das im Kanton Basel-Land-schaft bestehende Risiko, ausge-hend von chemischen Stoffen,Zubereitungen und Sonderabfäl-len, ist in 60 Risikoanalysen do-kumentiert. Diese werden seit1990 in periodischen Abständenauf die Aktualität des Risikos,gemäss den Richtlinien zur Be-urteilung von Risikoermittlun-gen, hin überprüft. Dies wird be-gründet in der Annahme, dass
sich heute die Umgebungsbedin-gungen rund um die chemischenStandorte stetig verändern. Al-lein die Zunahme der Bevölke-rung im Kanton Basel-Land-schaft von 1990 bis 2000 von4.38 % (Quelle: http://www.baselland.ch/docs/fkd/statist/volksz/Kanton.pdf) kann dazu führen,dass rund um die bisherigenStandorte die Bevölkerungsdich-te zunimmt. Damit ergeben sich
bei gleicher Wahrscheinlichkeitein grösseres Schadenausmassund dadurch ein grösseres Risi-ko. Kompensiert werden kanndieser unerwünschte Zustanddurch die Reduktionen der Ein-tretenswahrscheinlichkeit einesStörfalls. Das kann durch zu-sätzliche Investitionen in tech-nische oder organisatorische Si-cherheitsmassnahmen erreichtwerden.
Störfallverordnung beurteilt Risiken
In Kurzberichten werden die Gefahren aufgezeigt. Wenn sich bei der Beurteilung heraus-stellt, dass die Bevölkerung und die Umwelt schwer geschädigt werden könnten, muss derBetrieb eine Risikoermittlung erstellen. Darin wird festgehalten, wie wahrscheinlich ein Er-eignis ist, und ob das Risiko tragbar ist.
Bereits 1993 wurden Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken erstellt. Darinsind die Kriterien und Begriffe genau definiert. Diese Richtlinien können beim Sicherheitsin-spektorat bezogen oder auf dem Internet abgerufen werden:
Internet: http://www.bl.ch/sit
häufig
gelegentlich 4 2 (/)
selten 25 (++) 16 2
sehr selten 6 4 1 (+)
Zwischenfall Störfall schwerer Störfall
katastrophaler Störfall
Risiko HOCH Risiko MITTEL Risiko KLEIN
Abbildung 3:Risikomatrix
Die Abbildung 4 zeigt die Resultate der seit 1990 beurteilten Risikoermittlungen. Das Risiko wird mitAusmass x der Eintretenswahrscheinlichkeit berechnet.
Bemerkungen zu den Abweichungen in der Risikomatrix 2005 im Vergleich zu 2004
(++) Neue Risikoermittlung Vopak (Schweiz) AG (/) Neubeurteilung Risikoermittlung Rohner AG Zentrallager Bau 23 (+) Neue Risikoermittlung Kunsteisbahn Sissach
Die Definitionen sind im Anhang 1 erläutert.
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Risiken von stationären Betrieben2
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Die bereits 1989 von RohnerAG, Pratteln über das Zentralla-ger 23 erstellte Risikoanalysewurde infolge Veränderungendurch eine neue ersetzt. Im Zen-trallager 23 sind 3250 TonnenRohstoffe, Zwischen- und Fer-tigprodukte gelagert. Ein in derRisikomatrix BL klassiertes Er-eignis kann gelegentlich zu ei-nem Störfall führen und ist mitden getroffenen Massnahmentragbar. Die Erdbebensicherheitdes Gebäudes wird von der Roh-ner AG noch geprüft.
Durch die neue Überdachung derKunsteisbahn Sissach breitetsich bei einem Störfall das Am-
Die Firma Vopak (Schweiz) AGhat über das Tanklager Birsfel-den eine neue Risikoermittlungerstellt. Diese umfasst Um-schlagstellen für Camions, Kes-selwagen, Rohrleitungssysteme,Pumpen, Stehtanks und eineBenzinrückgewinnungsanlagemit Gaspendelsystem. Die aktu-alisierte Risikoermittlung er-setzt diejenigen aus den Jahren1994 und 1998. Mit den bereitsumgesetzten und laufenden or-ganisatorischen Sicherheits-massnahmen ist das Risiko trag-bar. Die Klassierung eines mög-lichen Ereignisses in der Risiko-matrix BL ergibt einen seltenenZwischenfall.
moniak anders aus als vorher.Schwere Schädigungen für dieBevölkerung oder die Umweltkönnen deshalb nicht ausge-schlossen werden. Die Risikenwurden deshalb in einer Analyseermittelt. Bei einer Freisetzungdes Kältemittels Ammoniak kannes sehr selten zu einem katastro-phalen Störfall kommen. GemässRisikomatrix BL ist das Risikoeines möglichen Ereignissesmittel und ist mit den getroffenenSicherheitsmassnahmen tragbar.
Die Zusammenfassungen zu-handen der Öffentlichkeit unddie Kontrollberichte sind im An-hang 2 ersichtlich.
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Betriebe mit Mikroorganismen 3
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A-Nummer Klasse Tätigkeit Firma Ort
A040141 2 Assays for biomarker confirmation, Novartis AG Muttenzlocalization and quantification Preclinical Safety
A040155 1 Construction and expression of recom- Actelion Allschwilbinant plasmids for CNS research Pharmaceuticals Ltd.
A040156 1 Cloning, subcloning and Genexpression Actelion Allschwilin E. coli Pharmaceuticals Ltd.
A040157 1 Expression von Genen (hauptsächlich Actelion AllschwilGPCR’s und Proteasen) und Analyse Pharmaceuticals Ltd.dieser Gene und ihrer Produkte in derpharmazeutischen Forschung zur
Entdeckung neuer Wirkstoffe
A040197 2 Embryokryokonservierung einer RCC Ltd. Füllinsdorftransgenen Mauslinie auf C57BL/6- Hintergrund, die Hepatitis-B-Virus in allen Körperzellen trägt
A040516 2 Whole cell based anti bacteria Discovery Partners Allschwilcompound profiling International AG,
A040517 1 Expression of heterologous genes in Evolva Allschwilyeast (S. cerevisiae)
A050565 1 Fluoreszenzbasierte Messungen zur Becton Dickinson AG AllschwilZellaktivierung durch G-Protein Applikationslabor
A050592 1 Gentechnische Grundlagenversuche im Gymnasium Muttenz, MuttenzUnterricht Sek II
A050620 2 Expression of heterologous genes in yeast Evolva Allschwil(S. cerevisiae)
A050639 1 Blood pressure measurements in double Actelion Pharma- Allschwiltransgenic rats ceuticals Ltd. BL
Innovationszentrum Nordwestschweiz,
A050701 2 BotaniGard 22 WP, enthaltend Beauveria RCC Ltd. Füllinsdorfbassiana: Skin sensitization mit Meer-schweinchen, OECD 406, according to Bühler
3.1 Meldungen gemäss Einschliessungsverordnung 2005
Abbildung 4: Diese Meldungen hat die Kontaktstelle Biotechnologie dem Sicherheitsinspektorat in die-sem Jahr weitergeleitet
3.2 Tätigkeiten imGeltungsbereichStörfallverordnung
Die Firma Viollier AG, Allschwilfällt aufgrund ihrer Tätigkeitenmit Mikroorganismen in den
Geltungsbereich der Störfallver-ordnung. Gemäss der Störfall-verordnung (StFV; SR 814.012)ist die Firma Viollier AG ver-pflichtet, für die Tätigkeiten derKlasse 3 einen Kurzbericht zuerstellen. Aufgrund eines Um-
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Betriebe mit Mikroorganismen3
12
Seit dem Jahr 2000 sind im Si-cherheitsinspektorat 42 Meldun-gen bzw. Bewilligungen gemässEinschliessungsverordnung von23 verschiedenen Standorteneingetroffen und beurteilt wor-den. Bis heute gibt es 21 Betrie-be die insgesamt 38 Tätigkeitengemäss Einschliessungsverord-nung durchführen. 2005 wurdenfolgende Betriebe auditiert:
• Aprentas, Muttenz(Zentrifugenkampagne)
• Becton Dickinson AG,Allschwil
• Coop Zentrallabor, Pratteln(Zentrifugenkampagne)
• Evolva AG, Allschwil• RCC Ltd., Füllinsdorf• RCC Ltd., Itingen• Viollier AG, Allschwil • Novartis AG Bau 2881,
Schweizerhalle• Valeant Pharmaceuticals
Switzerland GmbH,Birsfelden*
*Tätigkeit noch nicht gemeldet
Abbildung 5: Einteilung der momentan durchgeführten Tätigkeiten gemäss Einschliessungsverordnungim Vergleich zum Vorjahr
Klasse Forschung/Unterricht Diagnostikandere
1 17 (2004:11) 0 Tätigkeit, bei der kein oder ein vernach-lässigbares Risiko besteht.
2 13 (2004:7) 7 (2004:6) Tätigkeit, bei der ein geringes Risiko besteht.
3 0 1 (2004:1) Tätigkeit, bei der ein mässiges Risiko besteht.
4 0 0 Tätigkeit, bei der ein hohes Risiko besteht.
Weiterführender Link zur Übersicht aller gemeldeten Tätigkeiten gemäss Einschliessungsverordnunghttp://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_biotechnologie/national/ouc/registre/index.html
Umgang mit Organismen
Die Einschliessungsverordnung (ESV) regelt den Umgangmit Organismen, insbesondere mit gentechnisch veränder-ten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Syste-men. Darin wird vorgeschrieben, für welche Tätigkeiten wel-che Anforderungen erfüllt und welche Unterlagen einge-reicht werden müssen. Die Bundesbehörde ist die zentraleVollzugsstelle dieser Verordnung. Sie müssen allfällige Stel-lungnahmen der Standortkantone berücksichtigen. DieKantone überwachen und kontrollieren die Betriebe. DieESV wurde am 28.08.1999 in Kraft gesetzt.
Unter die Störfallverordnung fallen Betriebe, in denen mitgentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganis-men eine Tätigkeit durchgeführt wird, die nach ESV derKlasse 3 oder 4 zuzuordnen ist.
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Betriebe mit Mikroorganismen 3
13
baus in der Viollier AG muss zu-dem eine Umweltverträglich-keitsprüfung und ein Baugesucheingereicht werden.Der Kurzbericht der Firma Viol-lier AG ist der erste Kurzberichtim Kanton Basel-Landschaft deraufgrund von Mikroorganismenin einem Diagnostik Labor er-stellt werden musste. Da das Si-cherheitsinspektorat wenig Er-fahrung auf diesem Gebiet be-sitzt, wurde die Kommission zurBeurteilung von Risikoermitt-lungen zur Unterstützung beige-zogen.
3.3 Zentrifugen-kampagne
Das Sicherheitsinspektorat ver-fügt seit einigen Jahren über dieMöglichkeit, Probenerhebungenvon der Kontrollstelle für Che-
Abbildung 6 & 7:Zentrifuge/Probenentnahme bei der Zentrifugenkampagne
mie- und Biosicherheit des Kan-tonalen Laboratoriums Basel-Stadt durchführen zu lassen. Mitdiesen Proben können vorhan-dene Kontaminationen mitMikroorganismen detektiert undsomit das Funktionieren der Si-cherheitsmassnahmen in Labo-ratorien überprüft werden. DieResultate können zeigen, dass esin einem Labor Stellen gibt, andenen häufiger und überdurch-schnittlich starke Kontaminatio-nen zu finden sind. Dazu gehö-ren Zentrifugen, die für Mikro-organismen verwendet werden.2005 führte das Sicherheitsin-spektorat unter der Federfüh-rung der Kontrollstelle für Che-mie- und Biosicherheit des Kan-tons Basel-Stadt eine Probener-hebungskampagne durch. Dabeiwurden in Laboratorien, in de-nen Mikroorganismen der Grup-pe 2 zentrifugiert werden, Kurz-
inspektionen mit Probenerhe-bungen durchgeführt. Das Au-genmerk wurde speziell auf denBereich der Zentrifugen gerich-tet. Ziel dieser Kampagne wares, bei den Verantwortlichen dasSicherheitsbewusstsein beimUmgang mit Organismen zustärken. Im Gegensatz zu denbisherigen Inspektionen wurdein diesem Fall der genaueZeitpunkt des Besuchs nichtangekündigt. Durch diese Ak-tion sollte das Labor im All-tagszustand vorzufinden sein,damit allfällige Schwachstellenbesser aufgezeigt werden kön-nen.
Die Auswertung der Kampagnewird von der Kontrollstelle fürChemie- und Biosicherheit desKantons Basel-Stadt durchge-führt. Die Resultate werden 2006vorliegen.
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Gefahrguttransport auf Verkehrswegen4
14
4.1 Störfallverordnungund Verkehrswege
Im Anhang 3 sind die Vollzugs-zuständigkeiten der einzelnenVerkehrswege und der Stand derUmsetzung von Sicherheits-massnahmen aus der Transportri-sikoanalyse Strasse aufgezeigt:
4.1.1 Strasse
Massnahmenbericht Durch-gangsstrasseGemäss Landratsbeschluss vom23. Januar 2003 sind die Vorkeh-rungen für mobile Ölsperren ander Birs, der Ergolz und derFrenke zwischen 2004 und 2006auszuführen. Die anderen Si-cherheitsmassnahmen sind von2004–2009 umzusetzen. Für dieBudgetierung und Realisierungder Massnahmen aus der Trans-portrisikoanalyse Strasse sinddie zuständigen Stellen (Amt fürUmweltschutz und Energie,Tiefbauamt, Amt für Militär undBevölkerungsschutz und PolizeiBL) verantwortlich.
Nationalstrasse A2 Basel – AugstDas Tiefbauamt hat als Betrei-ber der Nationalstrassen für denErhaltungsabschnitt Basel-Augst EABA per 15. Dezember2005 eine Risikoermittlung überden Transport gefährlicher Gü-ter erstellt. Die Beurteilung er-folgt mit der Kommission zurBeurteilung von Risikoermitt-lungen Anfang 2006. AllfälligeSicherheitsmassnahmen imFahrbahnbereich müssen inner-
halb des Projektes EABA umge-setzt werden.
4.1.2 Schiene
Die Risikoermittlung über denRangierbahnhof Basel (Muttenz)wurde von der SBB im Jahr 2005erstellt. Die Beurteilung durchdas Bundesamt für Verkehr unddie kantonale Anhörung findetim April 2006 statt. Das Bundesamt für Verkehr hataufgrund des KurzberichtesSBB über die offenen Streckennach unkritischen und potenziellkritischen Segmenten unter-schieden. Die Segmente 84 und85 von der Abzweigung obererHauenstein bis Kantonsgrenzezu Solothurn wurden bezüglichRisiken durch den Transport ge-fährlicher Güter als unkritischeingestuft. Das Verfahren nachStörfallverordnung wurde fürdiese beiden Segmente mit derAuflage abgeschlossen, bis En-de 2006 eine Einsatzplanung zuerstellen.
Der Kurzbericht über die kon-zessionierte Hafenbahn desKantons Basel-Landschaft wur-de im Rahmen des kantonalenAnhörungsrechtes zuhanden desBundesamtes für Verkehrs(BAV) vom Sicherheitsinspek-torat beurteilt. Mit der Umset-zung der vorgeschlagenen Si-cherheitsmassnahmen, wie Leit-schienen an bestimmten Glei-sen, Fertigstellung der Trennka-nalisation im Birsfelderhafenund erstellen eines Einsatzpla-nes über die Hafenbahn, sindkeine schweren Schädigungenfür die Bevölkerung oder dieUmwelt infolge von Störfällenzu erwarten. Die abschliessendeBeurteilung des BAV erfolgt im2006.
4.1.3 Rhein
Als Folge der Risikoermittlungüber den Transport gefährlicherGüter auf dem Rhein wurde dieVerordnung über die Inkraftset-zung der Schifffahrtspolizeiver-
Abbildung 8: Hafenbahn BL
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Gefahrguttransport auf Verkehrswegen 4
15
ordnung Basel-Rheinfelden ge-ändert. Sie tritt ab 1. Januar2006 in Kraft.
Als weitere Massnahme ist neueine Pegelstation Basel in Vor-
Seit 2001 sind 1’090 relevanteUnternehmungen angeschriebenworden. Hiervon fallen 258 Be-
triebe in den Geltungsbereichder GGBV, welche von 157 GBBbetreut und kontrolliert werden.
Die GGBV trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist bis Ende 2002 waren dieunterstellten Unternehmungen verpflichtet, den Gefahrgutbeauftragten zu ernennen undihn dem Sicherheitsinspektorat mit der Ausbildungsbescheinigung zu melden.
Das Ziel der GGBV ist die Verminderung von Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Gü-tern (Verpacken, Laden, Befördern, Entladen) durch Ausbildung und Einsatz eines qualifi-zierten Verantwortlichen: dem Gefahrgutbeauftragten (GGB).
4.2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV)
bereitung. Im Laufe des Jahres2006 soll die neue Pegelstationzur Verfügung stehen. Die An-zeige ist bei der RevierzentraleBasel und bei der Schleuse Birs-felden vorgesehen und wird in
den einschlägigen Medien ver-breitet. Dadurch wird das Feh-lerpotential zur Abschätzung derFahrwassertiefe und der Brü-ckendurchfahrtshöhen verklei-nert.
Tabelle 1: GGBV Entwicklung 2001 - 2005. Nach einem signifikantem Anstieg im Jahr 2003, stagniertein den letzten drei Jahren die Anzahl der GGBV Betriebe und die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten.Diese Entwicklung ist auf die starken Aktivitäten des Sicherheitsinspektorats auf dem Gebiet des GGBV-Vollzugs im Jahr 2003/2004 zurückzuführen. Durch einen massiven Anstieg der Anfragen im BereichGGBV und durch die entstandene Vakanz des GGBV-Verantwortlichen ging die Anzahl der Audits imJahr 2005 zurück.
Das Verhältnis von internen und externen GGBs liegt bei 111 (intern) zu 147 (extern). Externe Gefahr-gutbeauftrage bearbeiten in der Regel zwischen einem und neun Mandaten; einer hat sogar 36 Mandate.
Insgesamt wurden seit In-Kraft-Tretung der Verordnung 95 In-spektionen durchgeführt.
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Gefahrguttransport auf Verkehrswegen4
16
Revision ADR/ SDR/ GGBV
Im Jahr 2005 standen Revisionender entsprechenden Regelwerkeauf dem Programm. Im Wesent-lichen blieb der Inhalt identisch.Nachfolgend sind die wichtig-sten Änderungen aufgeführt:• Neu hinzu kamen Vorschrif-
ten für die Sicherung (ADR1.10). Hierbei geht es umMassnahmen oder Vorkehrun-gen, die zu treffen sind, umden Diebstahl oder den Miss-brauch gefährlicher Güter,durch welchen Personen oderdie Umwelt gefährdet werdenkönnen, zu minimieren.
• Baufirmen können von derErnennung eines Gefahrgut-
beauftragten befreit werden,insofern die Baustellentanksden Nutzinhalt von 1’150 Li-tern respektive 1’210 LiterFassungsraum nicht über-schreiten (SDR 1.1.3.6.3 b) .
• Gemäss ADR 5.1.2 muss eineUmverpackung mit dem Auf-druck «Umverpackung», UN-Nummer für jedes enthalteneGefahrgut und dem Gefahr-zettel gekennzeichnet sein. Essei denn, die Bezettelung allerVersandstücke bleibt sichtbar.
• In der neuen SDR Revisionsind auf die Frage der Klassi-fizierung, Kennzeichnung,Verpackung und Dokumenta-tion von gefährlichen Haus-haltabfällen neue Lösungen
zugeführt worden (SDR1.1.3.7 Anhang 1). Des Weite-ren treten die VeVA und dieLVA per 01.01.2006 in Kraft.Hierbei geht es um eine ADRAnpassung der Begleitschei-ne und das Erfüllen zusätz-licher Anforderungen. DieAbfallcodes setzen sich jetztaus einer 6-stellligen Zifferzusammen und weisen auf dieHerkunft hin. Ebenso hat dasAbfallverzeichnis eine EU-Harmonisierung erhalten.
Weitere Information siehe unter:http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/verkehr/index.html
Abbildung 9:Beispiel eineskorrekt gekenn-zeichnetenBaustellentanks
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Gefahrguttransport auf Verkehrswegen 4
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Aktuelles GGBV Thema:Diagnostische/klinischeProben
Da die Gefahrgutbeauftragtenver-ordnung relativ jung ist, gibt es imgesamtschweizerischen Vollzugnoch eine Vielzahl von Grauzo-nen. Eine davon ist die Beförde-rung von diagnostischen/klini-schen Proben. Diese werden ingrossen Mengen, insbesondereauf der Strasse, befördert. Jeschneller und unkomplizierter derTransport vom Arzt ins Labor er-folgt, desto effektivere Massnah-men können eingeleitet werden.Hier greifen die Transporterleich-terungen gemäss ADR für UN3373 diagnostische Proben. ImADR 2005 erfolgte eine komplet-te Überarbeitung der Vorschriftenüber die ansteckungsgefährlichenStoffe (Klasse 6.2). Ansteckungs-gefährliche Stoffe werden neu wiefolgt eingeteilt:• UN 2814 Ansteckungsgefähr-
liche Stoffe, gefährlich fürMensch
• UN 2900 Ansteckungsgefähr-liche Stoffe, gefährlich für Tier
• UN 3291 Klinischer Abfall,unspezifiziert, n.a.g.
• UN 3373 Diagnostische Pro-ben
• Kategorie A: Stoffe, die in sol-cher Form befördert werden,dass sie bei einer Expositionbei Mensch und Tier eine dau-erhafte Behinderung oder einelebensbedrohende oder tödli-che Krankheit hervorrufenkönnen. (UN 2814, UN 2900)
• Kategorie B: Stoffe, die denKriterien der Kategorie Anicht entsprechen. (UN 3291,UN 3373)
Das spezielle bei den diagnosti-schen Proben liegt beim Trans-port ins Diagnostiklabor. Hierwird in der Regel die Probe mitUN 3373 klassifiziert. Stellt sichnach der Analyse heraus, dass essich um einen Stoff der KategorieA handelt, steigen die Sicher-heitsansprüche, d.h. man brauchteinen GGB.
Für die Beförderung von dia-gnostischen/klinischen Probenhingegen braucht es keinen Ge-fahrgutbeauftragten. Trotzdembestehen gemäss ADR/SDR ge-wisse Pflichten. Bei den Verpa-ckungsanweisungen müssenbeispielsweise P 650 und dieKennzeichnung der Aussenver-packung mit der Kennzeichnung«Diagnostische Proben» beach-tet werden. Dieses komplexeBeispiel zeigt, dass man auchbei freigestellten Beförderungengewisse Pflichten gemässADR/SDR nachkommen muss. Um sich vor bösen Überra-schungen zu schützen, ist eineGGB Ernennung zur Sicherstel-lung der Fachkompetenz loh-nenswert.
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Störfälle und Ereignisse5
18
Im Jahr 2005 haben auf demKantonsgebiet Basel-Landschaft19 nennenswerte Ereignisse statt-gefunden. Der Wert liegt unterdem langjährigen Durchschnittvon 25 Ereignissen pro Jahr.
Ein Ereignis soll speziell her-vorgehoben werden:
Am 18. Mai 2005 wird im Birs-felderhafen Benzin aus einemTankschiff in einen Lagertankgepumpt. Aufgrund eines De-fekts an der mechanischenÜberfüllsicherung wird derTank überfüllt. In das Tankfeldlaufen ca. 20’000 Liter Benzinaus. Das Benzin wird im Auf-fangbecken innerhalb der Tank-wanne zurückgehalten und vondort aus durch die Betriebsar-beiter in einen leeren Tank ge-pumpt. Die ganze Bewältigungerfolgt ohne Hilfe von externenEinsatzkräften! Der günstigenWetterlage ist es zu verdanken,dass dieses Ereignis glimpflichabgelaufen ist. Der Regen unddie verhältnismässig niedrige
Temperatur verhinderten einegrössere Verdampfung vonBenzin, sodass nur lokal Ben-zindämpfe vorhanden waren,die weder explodierten noch inBrand gerieten. Die Folgen unddas Schadenausmass einer Ex-plosion waren im Mai 2005 fürdie Firmenverantwortlichen nurschwer vorstellbar. Das Sicher-heitsinspektorat verlangt, dassaus dem Ereignis vom 11. De-zember 2005 in Buncefield (sie-he Kasten) Lehren für die Zu-kunft gezogen werden. Bei ei-nem Ereignis dieser Grössen-ordnung sollte richtigerweisedie Feuerwehr alarmiert wer-den, welche einen dreifachenBrandschutz - bestehend ausEinsatzmittel für ausreichendWasser, Schaum und Pulver -bereit stellen müsste.
Tabelle 2: Störfälle und Ereignisse im Kanton Basel-Landschaft 1990 - 2005
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Störfälle und Ereignisse 5
19
Abbildungen 10a/b: Buncefield, GB
Abbildungen 11a/b: Buncefield, GB (links) im Vergleich zum Auhafen Muttenz (rechts)
Am 11. Dezember 2005 um 06.00 Uhr ereignet sich in einem Tankfeld in Buncefield /GB ei-ne Explosion von Benzin, die anschliessend zum grössten Brand in Europa seit 60 Jahrenführt. Die Explosion schreckt in einem Umkreis von rund 65 km die Bevölkerung aus demSchlaf auf. Während mehreren Tagen brennt das Tanklager lichterloh. Die dabei entstehen-den Rauchwolken bedecken den Himmel bis auf eine Distanz von 140 km.
Im Kanton Basel-Landschaft befinden sich Tanklager im Auhafen und im Birsfelderhafen.Diese haben ähnliche Dimensionen wie die Tanklager in Buncefield. Dies führt zu der Fra-ge, ob ein Brand dieses Ausmasses auch bei uns möglich ist. Es kann zwar immer ein Brandentstehen, jedoch sollten die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen in den beiden Häfenden Brand bereits im Keim ersticken.
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Beratende Kommission6
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Die Kommission zur Beurtei-lung von Risikoermittlungen(KOBERI) hat an vier Sitzungenüber folgende Risikoermittlun-gen beraten:• Risikoermittlung Kunst-
eisbahn, Sissach• Risikoermittlung Vopak
(Schweiz) AG, Birsfelden(Nachtrag)
• Risikoermittlung Rohner AG,Zentrallager 23, Pratteln
Genauere Informationen zu denoben genannten Risikoermittlun-gen und deren Beurteilungensind im Kapitel 2 und Anhang 2zu finden.
Ausser den drei Risikoermitt-lungen wurde an den Sitzungender Kommission das ThemaSwisscom AG besprochen. Bat-terieanlagen mit mehr als 2000kg Schwefelsäure fallen in den
Geltungsbereich der Verord-nung über den Schutz vor Stör-fällen (Störfallverordnung,StFV). Im Kanton Basel-Land-schaft existieren 10 solcher Be-triebe.
Der Kurzbericht der Firma Viol-lier AG in Allschwil wurde imJahr 2005 abschliessend beur-teilt. Die Kommission zur Beur-teilung von Risikoermittlungenund das Sicherheitsinspektoratbeurteilten die im Kurzberichtbeschriebenen Störfallszenarienund die denkbare resultierendeUmweltbelastung im Störfall.Sie stellte fest, dass im Kurzbe-richt und im Biosicherheitskon-zept diverse Angaben zu ergän-zen, zu korrigieren oder zu prä-zisieren sind. Diese wurden alsAuflage im Schlussbericht auf-genommen. Das Kapitel 3 ent-hält weitere Informationen.
Beratende Kommission
Die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen steht dem Sicherheitsinspektoratseit 1990 als beratendes Expertengremium zur Seite.
Kommissionsmitglieder 2005:
Ralf Ansorge, Vertreter Bereich ArbeitnehmervertretungFritz Altorfer, Chem. Eng., Vertreter Bereich Sicherheitstechnik Franz Belser, Ing. HTL, Vertreter Bereich Brandschutztechnik Brigitta Danuser-Nideröst, Prof. Dr. med., Vertreterin Bereich Medizin Gabriela Simone Wyss, Dr. sc. nat., Vertreterin Bereich Biologie Maria Jablonowski-Becker, Dr. rer. nat., Vertreterin Bereich Sicherheitstechnik Rudolf Klossner, Gefahrgutbeauftragter, Vertreter Bereich Transportwesen Urs Jenal, Prof. Dr. Biochem., Vertreter Bereich Bio- und Gentechnologie
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Expertentätigkeit 7
21
Konflikte zwischen Wohnbevöl-kerung und Störfallbetriebenvermieden werden. Betriebe miteinem bestimmten Gefahrenpo-tential können durch einenBrand (Hitze, toxische Brandga-se), einer Explosion (Druck,Trümmerwurf) oder der Freiset-zung von gefährlichen Substan-zen (toxische Gase, ätzendeFlüssigkeiten) Personen gefähr-den.
Bei folgenden Situationen kannsich das Risiko verändern und eskönnen unakzeptable Risikenentstehen:• in bestehender Industriezone
(an Wohn- oder Gewerbe-zone grenzend) entsteht einneuer Störfallbetrieb
• Landwirtschafts- oder Ge-werbezone (an Wohn- oderGewerbezone grenzend) wirdin Industriezone umgewan-delt und ist für Störfallbetrie-be dann zonenkonform
• in bestehender Wohnzoneoder Zone für öffentlicheBauten (an Industriezonegrenzend) entstehen Bautenmit hoher Personendichte
• bestehende Gewerbezone (anIndustriezone grenzend) wirdin Wohnzone umgewandelt,so dass zonenkonform Bau-ten mit hoher Personendichteerstellt werden können
Je grösser der Abstand zwischenPersonen und Störfallbetrieb ist,umso geringer sind schädigendeAuswirkungen. Mit raumplane-rischen Massnahmen ist es mög-lich, Sicherheitsabstände zuschaffen.
7.1 Vernehmlassungenund Stellungnahmen
Raumplanung und Störfall-verordnung (StFV)Das Bundesamt für Raument-wicklung erarbeitet mit anderenBundesstellen und Kantonsver-tretern eine Planungshilfe zumThema Raumplanung und Stör-fallvorsorge. Ebenso werden einRechtsgutachten und eine Ana-lyse über die aktuelle Praxis undProbleme erstellt.
Das Sicherheitsinspektorat hatzu folgenden Planungen resp.Planungsrevisionen Stellunggenommen:• Richtplan Tenniken• Ortsplanungsrevision
Ettingen• Quartierplan Bachgrabenpark
Allschwil• Quartierplan Migros Markt
Bubendorf• Quartierplanung Bahnhof
Liestal• Quartierplanung Pratteln• Ortsplanung Birsfelden• Ortsplanung Muttenz• Nutzungsplanung Siedlung
Liestal• Nutzungsplanung
Gewerbezone Pratteln• Quartierplan Frenke
Bubendorf• Quartierplan Wildenstein
Bubendorf• Richtplan Dreispitz• Richtplan Münchenstein
Mit diesen Stellungnahmen ausSicht der Störfallvorsorge zuneuen Planungen oder Pla-nungsrevisionen sollen spätere
Das Dreispitzareal soll sich inZukunft zu einem modernen Ge-werbe- und Dienstleistungszen-trum entwickeln. Dabei sollenauch Nutzungen mit grössererPersonendichte zulässig wer-den. Auf dem Dreispitzareal undangrenzend sind heute Betriebeangesiedelt, die gefährlicheStoffe lagern, transportierenoder verarbeiten. Mit einer Risi-koabschätzung ist ein Vergleichvon unterschiedlichen Entwick-lungsvarianten anhand der Ist-Situation erstellt worden. DieBeurteilung der Risikoabschät-zung hat ergeben, dass alle ge-planten Entwicklungen mit denbestehenden Betrieben in einemtragbaren Bereich liegen. Bei ei-ner Ansiedlung von neuen Be-trieben mit einem entsprechendhohen Gefahrenpotential müssenfrühzeitige Risikoabklärungengetroffen werden. Eine Nachbar-schaft mit publikumsintensivenNutzungen soll vermieden wer-den und bestehende mobile Ge-fahrgutlager sollen längerfristigaufgehoben werden. Diese Beur-teilung ist in den Richtplan Drei-spitz integriert worden.
Die nachstehenden 10 Umwelt-verträglichkeitsberichte(UVB) hat das Sicherheitsin-spektorat beurteilt und eine Stel-lungnahme (mit allfälligen Auf-lagen) verfasst:• Drisa Sortierzentrum Liestal• Golfplatz Zwingen• Parkplätze Schänzli-Areal
Muttenz• Biogasanlage Ormalingen• Geisseler Einkaufszentrum
Pratteln
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Expertentätigkeit7
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• Einkaufszentrum Lachen All-schwil
• Schenectady Tanklager 500Pratteln
• Einkaufszentrum Ikea Prat-teln
• Schweinezucht Rümlingen• Parkhaus Kägen Reinach
Die Beurteilung kann grundsätz-lich zu zwei Ergebnissen führen.Ergibt das Resultat, dass das Vor-haben im Geltungsbereich derStörfallverordnung liegt, ver-langt das Sicherheitsinspektoratdie Erstellung eines Kurzberichtsund eines Feuerwehr-Einsatzpla-nes. Im anderen Fall verlangt dasSicherheitsinspektorat lediglicheinen Feuerwehr-Einsatzplan,d.h. falls die Gefährdung vonPersonen in der Umgebung ausanderen Gründen als durch che-mische Stoffe, Zubereitungenund Sonderabfällen hervorgeru-fen wird oder es sich um ein Vor-haben mit überdurchschnittli-chem Publikumsverkehr handelt.
Sechs Zustandsberichte Ge-fahren von Generellen Ent-wässerungsplänen (GEP) wur-den aus Sicht der Störfallvorsor-ge geprüft:• Allschwil• Diegten• Dittingen• Roggenburg• Wintersingen • ARA-GEP Laufental-Lüssel-
tal
Mit dem Zustandsbericht Gefah-ren von GEP erhalten die Ge-meinden Informationen überStandorte von Betrieben mit ei-
nem Gefahrenpotential oderStrassen, welche infolge desTransportes gefährlicher Güterein erhöhtes Risiko aufweisen.Damit können entsprechendeSicherheitsmassnahmen geplantwerden. Das Sicherheitsinspek-torat prüft die Richtigkeit undVollständigkeit dieser Informa-tionen.
Projekte von Bahnen werdendurch Plangenehmigungsver-fahren (PGV) vom Bundesamtfür Verkehr bewilligt. Anhandder Kenntnisse der örtlichen Ri-sikosituation kann das Sicher-heitsinspektorat in seinen Stel-lungnahmen auf allfällig fehlen-de Sicherheitsmassnahmen auf-merksam machen. Es kann ver-langen, dass ein Verfahren zurAnalyse der Risiken eingeleitetwird. Nachstehende fünf Projek-te wurden unter diesem Ge-sichtspunkt geprüft:• Station Pratteln: Oberbauer-
neuerung inkl. Unterbausa-nierung und Entwässerungdiv. Weichen
• Basel SBB Rangierbahnhof I:Verbindung G- und D-Grup-pe; Linie 500, GemeindeMuttenz
• Station Pratteln, Linie 500km 7.570-7.775, Weiche 411,
• konzessionierte HafenbahnBL, Hafenbahnhof Auhafen,Umzäunung
• Sanierung Tunnelgewölbe,Voreinschnitte und Oberbau-erneuerung Läufelfingen -Trimbach oberer Hauenstein
Aus der Sicht der Verordnungüber den Schutz vor Störfällen
(Störfallverordnung, StFV) wur-den Mitberichte und Stellungnah-men zu folgenden Themenberei-chen erstellt:
• Erdbebenversicherung / Erd-bebenvorsorge
• Organisatorischen und tech-nische Sicherheitsanforde-rungen an Kernanlagen
• Sicherheitsvorschriften fürRohrleitungsanlagen
• Projekte an Erdgasleitung aufdem Kantonsgebiet
Von 2770 publizierten Baugesu-chen wurden 59 angefordert undbeurteilt. Daraufhin mussten 12Kurzberichte aktualisiert odererstellt werden. Bei vier Betrie-ben waren zusätzliche Abklä-rungen zum GeltungsbereichStörfallverordnung nötig. 12Baugesuche führten zu einerAktualisierung eines Einsatzpla-nes.
12 Einrichtungsbegehren wur-den geprüft. In 8 Fällen ist dieAktualisierung von bestehendenEinsatzplänen sowie Kurzbe-richten angeordnet worden.
7.2 Mitarbeit in Arbeits-gruppen
Erfa BIOERFA BIO steht für «Interkan-tonale Erfahrungsaustausch-gruppe von Fachstellen im Be-reich der Bio- und Gentechnolo-gie» und ist ein Zusammen-schluss kantonaler Vollzugsstel-len im Bereich der Biosicherheitaus allen 26 Kantonen und dem
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Expertentätigkeit 7
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Fürstentum Liechtenstein. DieMitglieder befassen sich in ihrenjeweiligen Kantonen mit demVollzug der Rechtsgrundlagenim Bereich Biologie und Gen-technologie, speziell beim Um-gang mit pathogenen und/odergentechnisch veränderten Orga-nismen. Die rechtlichen Grund-lagen dazu bilden das Umwelt-schutzgesetz (USG), das Gen-technikgesetz (GTG) und aufVerordnungsstufe die Ein-schliessungsverordnung (ESV),die Freisetzungsverordnung(FrSV) sowie die Störfallverord-nung (StFV).
Zu den primären Zielsetzungender ERFA BIO gehören nebender Harmonisierung des Voll-zugs bestehender Verordnungenim Bereich der Biosicherheitauch die Mitarbeit an neuenRichtlinien, Handbüchern undzukünftigen Verordnungen.
BIO-PlattformDie Plattform Bio hat sich imJahre 2000 auf Anregung einesSteuerungsausschusses beste-hend aus Vertretern der Regie-rung, der Verwaltung und derWirtschaft beider Basel konsti-tuiert.
Seit der Gründung der PlattformBio im Herbst 2000 fanden jähr-lich drei bis vier Sitzungen statt.Folgende Themen wurden bis-her bearbeitet:• Meldewesen/Geltungsbereich
Einschließungsverordnung(daraus entstand das Produkt«Meldepflichtabklärungenfür Betriebe»)
• Begriffe:Tätigkeit/Anlage/Aufzeich-nungen ESV(mit EinbezugBAFU/BAG)
• Lagerung (daraus entstanddas Produkt «Lagerungs-checkliste»)
• SAMV (mit EinbezugSUVA)
• Ausbildung• Checkliste für Betriebe mit
Laboratorien der Sicherheits-stufe 2
Transport gefährlicher GüterSchweiz (AG TgG-CH)Bei der Ermittlung von Gefah-ren und Risiken durch denTransport gefährlicher Güter aufden Strassen fehlen weitgehendDaten über den Gefahrgutver-kehr. Sämtliche bisherigenKurzberichte und Risikoermitt-lungen basieren immer auf Ab-schätzungen und Informationenaus anderen Studien. Um Risi-ken für einzelne Strassenab-schnitte realistisch beurteilen zukönnen, sind gesicherte Datenüber die Art und Menge dertransportierten gefährlichenStoffe und die Transportfre-quenzen notwendig. Seit 15 Jah-ren bemühen sich verschiedeneStellen - infolge fehlender finan-zieller Mittel - erfolglos, solcheDaten zu ermitteln. Zuständigsind gemäss Störfallverordnungdie Betreiber der Strassen.
Für die Risikoermittlung desErhaltungsabschnittes Basel-Augst (Instandsetzung Auto-bahn A2) hat man im Rahmender gesamtschweizerischen Ver-kehrszählungen an drei Tagen
manuell Daten zum Transportgefährlicher Güter gezählt. Diesermöglichte eine grobe Abschät-zung und einen Vergleich zu Da-ten aus anderen Studien.
Unkritische Strassenabschnitteohne weitere Sicherheitsmass-nahmen könnten anhand von ge-sicherten Daten über den Ge-fahrgutverkehr auf den Strassenabschliessend beurteilt werden.Auf unnötige Investitionenkönnte dabei verzichtet werden.
Im Auftrag des Kantons Uri istein Gerät entwickelt worden,mit dem die Erfassung der trans-portierten Gefahrgüter mittelselektronischer Bildübermittlungmöglich ist. Die verantwort-lichen kantonalen Tiefbauämterund das Bundesamt für Strassenhaben dadurch die Möglichkeitdiese mehrjährigen Pendenzenzu beheben.
Expertenausschuss «Techno-logische Risiken» der Deutsch-Französisch-SchweizerischenOberrheinkonferenz (D-F-CHORK)Der Expertenausschuss hat denKonzept-Entwurf aus dem Jahr2004 über gemeinsame Inspek-tionen in Deutschland, Frank-reich und der Schweiz mittels ei-ner Inspektion bei der Schenec-tady Pratteln GmbH auf seineTauglichkeit geprüft. Zwei In-spektionen fanden bereits im Jahr2004 in Deutschland und Frank-reich statt. Es wurde erkannt,dass das Konzept in allen dreiLändern von den Behörden undder Industrie akzeptiert wird.
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Expertentätigkeit7
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Die Expertengruppe hat an-schliessend die Randbedingun-gen für die gemeinsamen In-spektionen in der Form von«Empfehlungen für die Durch-führung von gemeinsamenInspektionen im Mandatsge-biet der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkon-ferenz» festgelegt:• Organisation und Durchfüh-
rung von gegenseitigen ge-meinsamen Inspektionen andenen ein oder zwei Expertender Behörden des jeweils an-deren Landes als Gastinspek-toren teilnehmen können.
• Vorbereitung auf behördenin-terner Ebene.
• Durchführung nach vorheri-ger Abstimmung mit demBetreiber.
Am Fachplenum der Oberrhein-konferenz im Dezember 2005wurden den Empfehlungen ein-stimmig zugestimmt. Zudemwurde der Arbeitsgruppe «Um-welt» das Mandat erteilt, auf die-ser Basis zukünftig weitere ge-meinsame Inspektionen in dendrei Ländern durchzuführen.
Die Empfehlungen sind beimSicherheitsinspektorat erhält-lich.
Das vorliegende Modell kannfür den Bereich der SEVESO-II-Anlagen und für gemeinsameInspektionen grösserer Betriebeim grenznahen Bereich benutztwerden. Die Expertengruppeschätzt, dass pro Jahr ca. ein biszwei gemeinsame Inspektionen
bei Betrieben gemäss der Karteim Anhang der Empfehlungendurchgeführt werden können.
Mit einem Referat der französi-schen Kollegen wurde die Be-rücksichtigung von und der Um-gang mit Erdbeben bei Seveso-II-Betrieben in Frankreich er-läutert. Mitte 2006 erfolgt dasReferat aus der Schweiz. An-schliessend wird die verglei-chende, grenzüberschreitendeDarstellung der Vorkehrungenzur Erdbebenvorsorge bei Seve-so-II-Betrieben und vergleich-baren Anlagen in der Schweizerfolgen.
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Ausblick 2006 8
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Auch im kommenden Jahr legtdas Sicherheitsinspektorat gros-sen Wert auf kritische und auf-merksame Kontrolle der Eigen-verantwortung. Inspektionendienen nicht nur dem Erfah-rungsaustausch, sondern pflegendie guten Beziehungen zur In-dustrie und Gewerbe sowie Ar-beitsgruppen und Fachstellen.Als Basis dafür werden die«Empfehlungen für die Durch-führung von gemeinsamen Inspektionen im Mandatsge-biet der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkon-ferenz» verwendet.
Die Darstellung der Risikenmittels des Geographischen In-
formationssystems PARZIS desKantons Basel-Landschaft wirdmit den «biologischen und denradiologischen Risiken» er-weitert. Damit können sich dieGemeinden mit den Ereignis-diensten des Bevölkerungs-schutzes und die Raumpla-nungs- und Baubewilligungsbe-hörden rasch einen Überblicküber die Gefährdung durchTechnische Risiken verschaffenund diese bei ihrer täglichen Ar-beit berücksichtigen.
Für die GGBV Vollzugstätigkeitwird das Konzept für dieGGBV-Datenbank erarbeitetund im folgenden Jahr realisiertwerden.
Am 01. November 1986 branntein Schweizerhalle eine Lager-halle. Die Medien berichtetenausführlich und intensiv überdas katastrophale Ereignis. DieBevölkerung reagierte veräng-stigt und verstört. Die Politikmusste reagieren. Das Sicher-heitsinspektorat wurde aus derTaufe gehoben. Zur Erinnerungan den historischen Vorfall vor20 Jahren organisiert das Sicher-heitsinspektorat eine Informa-tionsveranstaltung.
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Anhang 1
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Abkürzungsverzeichnis / Begriffserläuterung
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der StrasseBAFU Bundesamt für Umwelt (seit 01.01.2006)BAG Bundesamt für GesundheitBetrieb Ein Betrieb umfasst Anlagen, die in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang zueinan-
der stehen (Betriebsareal)BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (bis 31.12.2005)ESV Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung)Einwirkungen Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Wärmestrahlen sowie Verunreinigungen, die durch den
Bau oder Betrieb von Anlagen oder den Umgang mit Stoffen oder Abfällen erzeugt werden. Unter dieStörfallverordnung fallen nur Ereignisse, die Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals erzeugen; Er-eignisse innerhalb des Betriebsareals fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich anderer Regelun-gen (Arbeitsgesetz etc.)
FrSV Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung)Gefahrenpotential Die Gesamtheit der Einwirkungen, die infolge der Mengen und Eigenschaften der Stoffe, Erzeugnisse
oder Sonderabfälle entstehen können, falls keine Sicherheitseinrichtungen wirkengelegentlich - 1 x pro 10 Jahr*GGBV Gefahrgutbeauftragtenverordnunghäufig > 1 x pro 10 Jahr*katastrophaler Störfall Als katastrophaler Störfall wird ein Ereignis beurteilt mit irreversiblen Schäden bei vielen Personen und
Tieren und/oder zeitlich begrenzten Schäden mit regionaler Ausdehnung oder irreversiblen Schäden mitgrosser Ausdehnung für die Umwelt *
LVA Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällenn.a.g.-Eintragung Nicht anderweitig genannte Eintragungpathogen KrankheitserregendRisiko Wird bestimmt durch das Ausmass der möglichen Schädigungen der Bevölkerung und der Umwelt infol-
ge von Störfällen und der Wahrscheinlichkeit, mit der diese eintreten *Risikoermittlungen Die vom Inhaber aufgrund einer Verfügung bereitzustellenden Grundlagen für die Beurteilung des vom
Betrieb ausgehenden Risikos durch die BehördeRisikokataster Eine Übersicht über die auf einem Gebiet vorhandenen Gefahrenpotentiale und RisikenSAMV Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroor-
ganismenschwerer Störfall Als schwerer Störfall wird ein Ereignis beurteilt mit irreversiblen Schäden bei einzelnen Personen und
Tieren und/oder irreversiblen Schäden mit kleiner Ausdehnung oder zeitlich begrenzten Schäden mitgrosser Ausdehnung für die Umwelt *
SDR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strassesehr selten 1 x pro 1000 Jahr *selten 1 x pro 100 Jahr *Steigeranlagen Umschlagstelle von flüssigem Gefahrgut von Tankschiffen in die stationären Tankanlagen StFV Verordnung über den Schutz vor Störfällen vom 27. Februar 1991, StörfallverordnungStörfall Als Störfall wird ein Ereignis beurteilt mit leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei vie-
len Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden im Umkreis voneinigen Kilometern für die Umwelt
Transport-Risiko-- Die Transport-Risiko-Analyse (TRA) wurde im Auftrag des Landrates erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe,Analyse bestehend aus Teilnehmern des Sicherheitsinspektorats, des Tiefbauamtes, des Kantonalen Labors, der
Polizei und des Amtes für Umweltschutz und Energie, begleitete die Studie. Die TRA zeigt auf, bei welchen Strassenabschnitten wie viel Gefahrengut transportiert wird, und wo das Risiko infolge eines Ge-fahrenguttransportes hoch ist
Umverpackung Umverpackung bedeutet gemäss Definition (ADR 1.2.1): „Eine Umschliessung, die von einem einzigenAbsender für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheitzur leichteren Handhabung und Verladen während der Beförderung verwendet wird“
Untersuchungseinheit Grössere Betriebe haben ihre Firmenareale in Untersuchungseinheiten eingeteilt, über die ein Kurzbe-richt erstellt wurde
UVEK Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationVeVA Verordnung über den Verkehr mit AbfällenZwischenfall Als Zwischenfall wird ein Ereignis beurteilt mit leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei
einzelnen Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden mit loka-ler Ausdehnung für die Umwelt
* Die Definitionen sind mit den Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken vom Landrat am 02.02.1993 zustimmendzur Kenntnis genommen worden.
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Anhang 2
Risikoermittlung Vopak AG:Zusammenfassung zuhanden der Öffentlichkeit
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Anhang 2
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Risikoermittlung Vopak AG:Zusammenfassung zuhanden der Öffentlichkeit
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Anhang 2
Risikoermittlung Vopak AG:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 2
Risikoermittlung Vopak AG:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 2
Risikoermittlung Kunsteisbahn Sissach:Zusammenfassung zuhanden der Öffentlichkeit
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Anhang 2
Risikoermittlung Kunsteisbahn Sissach:Zusammenfassung zuhanden der Öffentlichkeit
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Anhang 2
Risikoermittlung Kunsteisbahn Sissach:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 2
Risikoermittlung Kunsteisbahn Sissach:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 2
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Risikoermittlung Rohner AG:Zusammenfassung zuhanden der Öffentlichkeit
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Anhang 2
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Risikoermittlung Rohner AG:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 2
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Risikoermittlung Rohner AG:Kontrollbericht der Behörde
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Anhang 3
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Zuständige Stellen und Stand Vollzug Verkehrswege
Verkehrswegegemäss StFV
Schiene:SBB-Netz
Schiene:Anschlussgleise
Schiene:RangierbahnhofBasel (Muttenz)
Schiene:Hafenbahn BL
Schiene:Bahnanlagen Drei-spitzareal
Strasse:Nationalstrassen
Strasse:übrige Durchgangs-strassen
Wasser:Rhein
Ersteller der Kurz-berichte, Risiko-ermittlungen
SBB
Benutzer Anschluss-gleis
SBB
Konzessionierte Hafen-bahn des Kantons BL
Dreispitz-VerwaltungBasel-Stadt
Tiefbauamt BL
Tiefbauamt BL
Tiefbauämter BL/BS
Kontrolle-Behörde
Bundesamtfür Verkehr
SIT
Bundesamtfür Verkehr
Bundesamtfür Verkehr
SIT KCB
SIT
SIT
SITKCB
Stand Beurteilung Ende 2005
In einer gemeinsamen Erklärung des UVEK,der SGCI und der SBB AG ist ein verbindlicherMassnahmenplan erstellt worden. Detail-Ein-satzpläne sind ab 2004 in Arbeit
3 Kurzberichte beurteilt, 6 hängig
Die SBB hat im 2005 eine Risikoermittlungüber den Rangierbahnhof Basel (Muttenz)erstellt. Die Beurteilung findet im 2006 statt
Kurzbericht ist im 2005 erstellt und vom SITzHv. BAV beurteilt (Anhörungsrecht)
Kurzbericht ist erstellt - Beurteilung hängig
Das Tiefbauamt BL hat über den Abschnitt A2Basel-Augst im Rahmen der Sanierungsarbeiten(Erhaltungsabschnitt Basel-Augst) eine Risiko-ermittlung erstellt. Die Beurteilung findetAnfang 2006 statt
Transportrisikoanalyse beurteilt (keine Kurz-berichte erstellt)Der Landrat hat den Massnahmenbericht im2003 zur Kenntnis genommen. Massnahmensind bei der Polizei BL, dem Amt für Militärund Bevölkerungsschutz und dem Amt fürUmweltschutz und Energie eingeleitet
Die Beurteilung der Risikoermittlung Rhein istabgeschlossen. Massnahmen sind eingeleitetund teilweise bereits umgesetzt. Der Einsatzvon Doppelhüllenschiffen, auch für Mineralöl-produkte, wurde über die Vertreter der Schweizin der Zentralkommission Rhein, eingebracht
SIT = SicherheitsinspektoratKCB = Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit, Kanton Basel-Stadt
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Anhang 4
Karte Betriebe gemäss Störfallverordnung
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Anhang 5
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Karte Betriebe gemäss StörfallverordnungB
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Anhang 6
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Datum Ort Firma/Areal Ereignis/Produkt Auswirkungen / Massnahmen Bewertung Risiko
26.01.05
25.02.05
16.03.05
23.03.05
31.03.05
18.05.05
20.05.05
02.06.05
Pratteln
Muttenz
Arlesheim
Pratteln
Birsfelden
Birsfelden
Ziefen
Arlesheim
SF-Chem
Bayer(Schweiz) AG
Frans Maas(Schweiz) AG
Rohner AG
Planzer Trans-port AG
Vopak
Thommen-Furler
EhemaligeFabrik
Bedingt durch einen Stromausfall kris-tallisiert Schwefeltrioxid in den Leitun-gen. Bei der Wiederinbetriebnahmekommt es zu einem geringen Austrittdes Produktes
Bei einer Phasentrennung im Betriebwerden ca. 10'000 Liter Abwasser direktin die ARA geleitet
Aus einem undichten, zusammenge-stauchten 5 l Gebinde tritt das flüssigeProdukt aus. Betroffene Palette wirdvon der FW Arlesheim ins Freie (aufAuffangwanne) gebracht. AusgetretenesProdukt in der Halle wird mit Floridealabgestreut
Aus einem überfüllten 25'000 Liter Salz-säuretank im Bau 39, 7.OG tritt Salzsäu-re durch einen undichten Flanschen amÜberfüllstutzens aus. Produkt läuft teil-weise auch ins 6.OG. Notstopp wirdbetätigt. Der Auslauf wird damitgestoppt. Ausgetretene Menge: < 50 Liter
An einem undichten Schützcontainerauf einem LKW-Sattelschlepper, welcheran der Laderampe entladen wird, tropftProdukt aus dem untersten Bereich ei-nes Containers. Das Produkt kristalli-siert am Boden (Fläche: ca. 5m2). Dreiweitere intakte, jedoch am Boden konta-minierte Container sind noch auf derLadefläche Relativ starke Geruchsbeläs-tigung direkt beim LKW. Keine verletz-ten/ kontaminierten Personen. LKWFahrer und Betrieb sind vor Ort
Beim Umschlag von Benzin aus einemTankschiff in den Lagertank findet eineTanküberfüllung statt und in das Tank-feld laufen ca. 20'000 Liter Benzin aus
Mitarbeiter entleeren Chemikalien-Fäs-ser in eine Mulde. Nach ca. vier Stundenentsteht aufgrund einer chemischenReaktion in der Mulde ein Brand
Lagerhalle im Vollbrand. Starke Rauch-entwicklung. Die Polizei verlangt nachLuftmessungen
Mit dem Austritt des Produktes verbun-den ist eine starke Rauchentwicklung.Um die sporadisch aus dem Gebäudeaustretenden Dämpfe niederzuschlagen,steht die Feuerwehr mit Wasserwerfernin Bereitschaft
Havarieschaltung in der ARA Rhein
Absprache mit EL und Betrieb vor Ort.Beratung der Einsatzkräfte betr. Hand-habung des Gefahrguts und der Dekon-tamination. Verpacken des havariertenGebindes und der kontaminierten Palet-te durch FW Arlesheim. Die Entsorgungerfolgt durch die Firma Frans Maas
FW Rohner spülen mit Wasser im 6.und 7.OG. Keine Geruchsemissionausserhalb des Gebäudes wahrnehm-bar. Die Geruchsemission beschränktsich auf den betroffenen Raum im 7.OG.Anordnen von Luftmessungen im be-troffenen Raum => Salzsäure nichtnachweisbar. Das Wasser wird vollum-fänglich im Havariebecken aufgefangen
Absperren der Kernzone. Aufgebot Poli-zei, AUE und C-Pikett, Info an Kdo Feu-erwehr Birsfelden. Brandschutz bereit-gestellt. Durchgeführte Ex-Messungensind negativ. Der Container wird in ei-nen Schutzcontainer der C-Wehr umge-pumpt. Der kontaminierte Containerwird in Plastik verpackt und durch FirmaPlanzer entsorgt. Alle kontaminiertenContainer werden gereinigt. Das Pro-dukt auf der Ladefläche wird zu-sammengenommen und die betroffeneFläche mit Wasser gereinigt. Nach Ab-sprache mit dem C-Pikett, der Polizeiund des Betriebes wird der LKW zurWeiterfahrt freigegeben
Das Benzin wird in einem Auffangbe-cken innerhalb der Tankwanne zurück-gehalten und von dort in einen leerenTank gepumpt. Die Bewältigung erfolgtohne Hilfe von externen Einsatzkräften.Die Wetterlage mit Regen verhindert ei-ne grössere Verdampfung von Benzin,sodass nur lokal Benzindämpfe vorhan-den sind
Der Brand wird durch die FeuerwehrZiefen gelöscht. Das Löschwasser wirdin der Auffangwanne zurückgehalten
Absprache mit EL vor Ort. Schadstoff-Messungen werden in Windrichtungdurchgeführt. Die Messresultate liegenallesamt deutlich unter den gesetzlichdefinierten Grenzwerten
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
(stationäre Anla-ge);fällt nicht in denGeltungsbereichder StFV
Störfälle und Ereignisse mit chemischen Stoffen, Zubereitungen und Sonderab-fällen mit Auswirkungen auf das Kantonsgebiet Basel-Landschaft enthält die Einsätze der Chemiefachberater Johnson Controls IFM AG und der Chemiewehr BL
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Anhang 6
Störfälle und Ereignisse mit chemischen Stoffen, Zubereitungen und Sonderab-fällen mit Auswirkungen auf das Kantonsgebiet Basel-Landschaft enthält die Einsätze der Chemiefachberater Johnson Controls IFM AG und der Chemiewehr BL
Datum Ort Firma/Areal Ereignis/Produkt Auswirkungen / Massnahmen Bewertung Risiko
13.06.05
25.06.05
30.06.05
02.07.05
14.07.05
29.07.05
Pratteln
Muttenz
Bubendorf
GrenchenSO
Ziefen
Pratteln
Haldemann & CO. AG
Rangierbahn-hof, Rep.Werkstatt
Amcis
Aubry AG
Thommen-Fur-ler AG
SF-Chem
In einem Container befinden sich 3 un-dichte Fässer mir Salpetersäure. EinePerson aus dem Betrieb atmet dieDämpfe ein. Die Feuerwehr Pratteln istvor Ort
Es besteht der Verdacht, dass der Wa-gen eine kleine Leckage aufweist undtropfen wird. Im Bereich des Wagensganz schwacher Geruch wahrnehmbar
Im Industriegebiet von Bubendorf inRichtung Ziefen ist (ca. 500-800 m) umdie Firmen Bachem und Amcis und inRichtung Dorf ein unangenehmerKnoblauch-Geruch feststellbar
Im Fabrikationsgebäude der FirmaAubry ist Brandgeruch feststellbar
In einem Stapelbehälter, der für die Oxy-dation benutzt wird, entsteht infolge ei-ner chemischen Reaktion eine rascheTemperaturerhöhung. Dabei werdenWasserdampf und Schwefeldioxid frei-gesetzt
Austritt von Oleum beim Handventil derLeitung zum Oleum-Lager im Gebäude.Starke Nebelbildung und Austritt vonDämpfen ausserhalb des Gebäudes
Absprache mit EL vor Ort. Die Personwird der Sanität übergeben. Der Contai-ner wird durch Vollschutztrupp geöffnet.Die Holzpaletten werden entfernt und inPlastik verpackt. Drei Edelstahl-Havarie-fässer mit einer Schicht Bindemittel(Unisafe) werden aufgestellt und alle 3Salpetersäurefässer in die Havariefässersichergestellt. Die kontaminierte Flächeim Container wird mit Unisafe abgestreutund wieder aufgenommen. Die Containerwerden zum Schluss mit Wasser gewa-schen. pH-Kontrolle => neutral. Der Voll-schutztrupp wird mit Wasser dekontami-niert. pH-Kontrolle => neutral
Der Bahnwagen ist nach dem Regennoch nass, so dass nichts feststellbarist. Es wird beschlossen, den Bahnwa-gen in trockenem Zustand zu beurteilen.Bei der Besichtigung am Sonntagabendkann kein Leck festgestellt werden, derBahnwagen und der Grubenboden sindvollständig trocken. Kein Geruch fest-stellbar. Bahnwagen in Absprache mitder SBB zum Weitertransport freigege-ben und die verantwortliche Firmaorientiert
Ortung des Geruchs im Bereich der Ein-familienhäuser. Bereitstellung Schad-stoff-Messkoffer in der Nachbarschaft.Erkundungen (durch Polizeipatrouille)bei der Firma Amcis. Nach Auskunft derFirma wird in der Produktion Propan-thiol verarbeitet, welches nicht zu 100%vom Abluftwäscher zurückgehaltenwird. Massnahmen sind eingeleitet undgemeldet
Messungen im Gebäude mit PID: Mess-werte zwischen 0 und 5 ppmMessungen mit Explosimeter: Messwer-te alle 0% UEGMessungen mit Rochekoffer 1: 2 Mess-werte schwach positiv (siehe Messpro-tokoll)Staubbelastung und PID Messungen aufder angrenzende Viehweide negativEmpfehlung C-Pikett: Gebäude gründ-lich Lüften und die Arbeitsplätze mitSeifenwasser reinigen
Die Dämpfe. welche aus der Abluftreini-gung austreten, werden mit Wassergespült. Der Stapelbehälter wird mitWasser gekühlt. Die Reaktionslösungwird mit Wasser verdünnt und neutrali-siert
Der ausgetretene Nebel wird durch dieFeuerwehr mit Wasserwerfern soweitmöglich niedergeschlagen. Die Dauerder Emission beträgt 2.5 Std. Das Was-ser wird im Rückhaltebecken aufgefan-gen
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;ausserhalb desKantons Basel-Landschaft
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
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Anhang 6
Datum Ort Firma/Areal Ereignis/Produkt Auswirkungen / Massnahmen Bewertung Risiko
11.08.05
29.08.05
15.09.05
21.09.05
22.09.05
10.10.05
Muttenz
Birsfelden
Birsfelden
Liestal
Muttenz
Ziefen
Rangierbahn-hof, Rep.Werkstatt
Planzer Trans-port AG
Planzer Trans-port AG
Knoll AG
Clariant
Thommen-Furler
Bahnwagen mit tropfendem Containersteht mitten in der Zugkomposition. DasProdukt läuft aus der Isolation und kris-tallisiert am Bahnwagen und auf demBoden. Polizei und Mitarbeiter SBB LRZ& SBB Cargo sind vor Ort. Die betroffe-nen Geleise sind gesperrt. Niemandkommt mit dem Produkt in Berührung
Im Lager 1.UG wird ein 1000 Liter Container aufgeschlitzt. Der gesamte Inhalt des Containers (Benzamidin-Hydrochlorid in 70 % Methanol) läuftaus. Kontaminierte Fläche: ca. 30x50Meter. In der Halle befinden sich ca. 400Tonnen Gefahrgut auf Paletten. Auf deruntersten Ebene sind praktisch alle Paletten kontaminiert. Keine verletztenPersonen
Undichtes Fass auf Palette (mit 4 Fäs-sern beladen). Lokale Geruchsbelästi-gung. Betrieb vor Ort
Brand eines Fasses im Reinraum
Bei Abbrucharbeiten mit einemSchneidbrenner an zwei alten leerenChemikalientanks gerät die aus Gummibestehende Innenauskleidung in Brand.Es entsteht eine weit sichtbare Rauch-wolke über dem Werksareal
Beim Schreddern von Fässern mit Farb-resten gerät eine Abfallmulde in Brand.Der Betrieb versucht zuerst selbst zu lö-schen. Die Feuerwehr Ziefen löscht denBrand mit Schaum und füllt die Mulde
Eine Ablaufrinne wird unterstellt (be-helfsmässiges Auffangen). Erkundenvor Ort und Stoffidentifikation =>Phthalsäureanhydrid. Aufgebot Klein-alarm C-Stützpunkt, AUE, Chemiefach-berater/C-Pikett. Vor dem Transportzum Havariegleis ROSA 8 wird das sta-laktitartig kristallisierte Produkt abge-schlagen. Eine Metallwanne wird unterdem Container befestigt. Einpacken desContainers in Blachen und Umladen aufeinen geeigneten Wagen durch die SBBDer kontaminierte Bahnschotter (ca. 1 m2) wird ausgehoben
Die Feuerwehr Birsfelden, Polizei undein Vertreter des Betriebs sind vor Ort.Das Gebäude wird evakuiert. Sperrungvon Hardstrasse und Sternenfeld-Krei-sel. Aufgebot Chemiefachberater undAUE. Anordnen von Ex-Messungen (=>5-10% UEG). Beginn von mehrstündi-gen und aufwändigen Aufräum- undReinigungsarbeiten während zweierTage
In Absprache mit dem Betrieb wird die Palette mit dem Stapler herunterge-holt. Dabei stellt man fest, dass dasFass auf einer Fläche von ca.10 x 3cmdurchkorrodiert ist und Produkt bereitsausgetreten ist (Palette erheblich kon-taminiert).Ex-Messungen => negativDas Fass wird durch einen Vollschutz-trupp in einem betriebseigenen Havarie-fass sichergestellt. Anschliessend wirddie gesamte Ladung Palette für Palettekontrolliert (29 Tonnen). Dabei werdenweitere 12 stark korrodierte Fässer ent-deckt. Die korrodierten Fässer werdenin herbeigebrachten Havariefässern si-chergestellt. Alle Fässer auf den konta-minierten Paletten werden umpaletti-siert und die kontaminierten Paletten inPlastik verpackt. Die Entsorgung derFässer und der Paletten wird durch dieFirma Planzer erledigt
Brand wurde durch die Stützpunkt-Feu-erwehr Liestal gelöscht
Durch die betriebseigene Feuerwehrkann der Brand rasch gelöscht werden.Das Wasser wird im Rückhaltebeckenaufgefangen. Kurzzeitige Geruchsbeläs-tigungen in der näheren Umgebung
Die FW Ziefen kühlt die Mulde mit meh-reren Rohren in Absprache mit dem Be-trieb. Nach Reduktion der Kühlleistun-gen ergibt eine Temperaturmessung=>35-40°C. Unter Atemschutz wird der
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Transportunfall;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel
Störfälle und Ereignisse mit chemischen Stoffen, Zubereitungen und Sonderab-fällen mit Auswirkungen auf das Kantonsgebiet Basel-Landschaft enthält die Einsätze der Chemiefachberater Johnson Controls IFM AG und der Chemiewehr BL
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Anhang 6
Störfälle und Ereignisse mit chemischen Stoffen, Zubereitungen und Sonderab-fällen mit Auswirkungen auf das Kantonsgebiet Basel-Landschaft enthält die Einsätze der Chemiefachberater Johnson Controls IFM AG und der Chemiewehr BL
Datum Ort Firma/Areal Ereignis/Produkt Auswirkungen / Massnahmen Bewertung Risiko
11.11.05 Pratteln Coop
mit Wasser. Nach dem Löschen reagier-te der Schutt unter Gasentwicklung mitdem Löschwasser, dabei ist ein hefti-ges Brodeln auf der Wasseroberflächefeststellbar. Eine Stoff-ID ist aufgrundder vorhandenen Unterlagen nichtdurchführbar
Ein Tank wird mit Javelle-Lauge gerei-nigt. Durch eine undichte Verschrau-bung tropft Javelle-Lauge auf den nas-sen Boden und entwickelt dort, zusam-men mit dem sauren Wasser/Weinge-misch, Chlorgas.Abklärungen mit dem Betrieb ergeben,dass Reinigungsarbeiten im Gange wa-ren. Eine Stoff-ID der Reinigungsmittelzeigen hochprozentige Lösungen vonJavelle-Lauge (NaOCl), Natronlauge(NaOH) und Salpetersäure (HNO3). Atemschutztrupps werden zum Erkun-den und zur Probennahme aus den 4 möglicherweise betroffenen Tanks (10 - 14) geschickt. pH Messungen am Boden ergebeneinen Wert von pH 3 - 6.pH Messungen bei einer davor stehen-den Pumpe zeigen eine Wert von ca. pH 11
Muldeninhalt vorsichtig aufgerührt.Weiteres konstantes Brodeln bei kon-stanter Muldentemperatur. Ex Messun-gen direkt am Flüssigkeitsniveau zeigten40% UEG.Sauerstoffmessung: 20.5 % Sauerstoff.Wasserstoffmessung: negativ.pH Messung: neutral (pH 7).Das Wasser wird im Rückhaltebeckengesammelt. In Absprache mit dem Be-trieb und dem CFB wird die Mulde überNacht stehen gelassen. Am nächstenTag zeigt sich ein deutlich geringeresBrodeln bei einer Temperatur von 35°C.Der Container wird zur Entsorgung demBetrieb wieder übergeben
Feuerwehr Pratteln, 3 Sanitätswagen,Polizei und Messgruppe Schenectadyvor Ort. Keller ist geräumtAbsprache mit dem Betrieb: 7 Patientenleiden unter Übelkeit und werden derSanität übergeben. Messungen auf Chlor zeigen einen Wertvon 0.2 ppm. Raum mit Exhaustor ge-lüftet. Boden mit viel Wasser ge-schwemmt (bis pH 6 - 7). Anschlies-send wird der Tank mit Wasser gerei-nigt. Die anschliessende Chlormessungim Tankinneren verläuft negativ (KeinChlor nachweisbar). Der Raum wirdwieder freigegeben
stationäre Anlage;Zwischenfall;gelegentlich;Risiko Mittel