Ja zum Tierseuchengesetz

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Ausgangslage

Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH-Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr).

Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten bleiben.

Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren- und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen:

– Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt.

– Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben.

– Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.

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Ausgangslage

Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966:

– Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung.

– Prävention ist zu wenig geregelt.

Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert (Motion Zemp).

Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3).

Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen.

Volksabstimmung am 25. November 2012.

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Das bringt das neue Tierseuchengesetz

Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit:– Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57)

– Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21)

– Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53)

– Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42)ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen!

– Internationale Vernetzung (Art. 53b)

Stärkung Rechte der Tierhalter:– Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)

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Zeitgerechte Finanzierung:– Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung &

Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a).

– Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden für Prävention (Art. 56a).

– Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio.

Aktualisierung Gesetz:– Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.

Das bringt das neue Tierseuchengesetz

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Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:

… dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet.

… dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als Heilen“ handelt.

… dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den Klimawandel entstehen.

… die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung zeitgemäss regelt.

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… dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen zurückgreift.

… dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die Rechte der Tierhalter stärkt.

… dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge, Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands akzeptabel sind.

Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:

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Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier

www.tierseuchengesetz-ja.ch