Ja zum Tierseuchengesetz
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Ausgangslage
Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH-Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr).
Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten bleiben.
Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren- und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen:
– Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt.
– Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben.
– Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.
Ausgangslage
Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966:
– Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung.
– Prävention ist zu wenig geregelt.
Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert (Motion Zemp).
Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3).
Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen.
Volksabstimmung am 25. November 2012.
Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit:– Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57)
– Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21)
– Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53)
– Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42)ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen!
– Internationale Vernetzung (Art. 53b)
Stärkung Rechte der Tierhalter:– Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)
Zeitgerechte Finanzierung:– Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung &
Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a).
– Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden für Prävention (Art. 56a).
– Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio.
Aktualisierung Gesetz:– Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.
Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
… dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet.
… dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als Heilen“ handelt.
… dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den Klimawandel entstehen.
… die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung zeitgemäss regelt.
… dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen zurückgreift.
… dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die Rechte der Tierhalter stärkt.
… dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge, Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands akzeptabel sind.
Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier
www.tierseuchengesetz-ja.ch