INVEST-Zuschuss für Wagniskapital - Staatliche Förderung von Business Angels

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FÖRDERUNGEN VON BA-INVESTITIONEN DURCH DEN STAAT INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Alexander Hartleib, LL.M., Rechtsanwalt UNSERE KOMPETENZ - IHRE ZUKUNFT

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FÖRDERUNGEN VON BA-INVESTITIONEN DURCH DEN STAAT INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Alexander Hartleib, LL.M., Rechtsanwalt

UNSERE KOMPETENZ - IHRE ZUKUNFT

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investor

IV.  Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 2

AGENDA

S 3

» Staatlicher Zuschuss in Höhe von 20 % zu Investitionen in innovative Unternehmen

» Der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital verfolgt folgende Ziele: •  Den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung

dieser Unternehmen nachhaltig zu verbessern

•  Mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen zu gewinnen

•  Bereits investierende Business Angels dazu anzuregen, häufiger und mehr Wagniskapital in junge innovative Unternehmen zu investieren

» Einführung im Mai 2013

» Anpassung der Förderrichtlinien im April 2014

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK

ECKDATEN DES INVEST - ZUSCHUSSES

S 4

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK

QUANTITATIVE GRENZEN DES INVEST - ZUSCHUSSES

Investment mind. € 10.000,-

» Bei Milestone-Finanzierung muss jede Tranche den Mindestbetrag erreichen

Investment max. € 250.000,- pro Kalenderjahr

» Max. Zuschuss also € 50.000,- pro Jahr

» Aufteilung auf mehrere Unternehmen ist möglich

Investment max. € 1,0 Mio. pro Kalenderjahr

» Max. Zuschuss also € 200.000,- pro Jahr

» Aufteilung auf mehrere Investoren ist möglich

Pro Investment Pro Investor Pro Unternehmen 1 2 3

S 5

» Ertragsteuerliche Behandlung des INVEST - Zuschusses •  INVEST - Zuschuss ist zwar steuerbar, jedoch steuerbefreit gemäß § 3 Nr. 71 EStG

•  Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2013

•  Gilt auch gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 KStG für Beteiligung über BA-GmbH

» Mangels Leistungsaustausch ist der INVEST - Zuschuss nicht umsatzsteuerbar

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital I. INVEST - ZUSCHUSS IM ÜBERBLICK

STEUERLICHE BEHANDLUNG DES INVEST - ZUSCHUSS

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investor

IV.  Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 6

AGENDA

S 7

» Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) sein

» Das Unternehmen darf nicht älter als 10 Jahre sein •  Erstmalige Eintragung im Handelsregister ist maßgeblich

•  Gilt auch bei Formwechsel

» Das Unternehmen muss ein kleines Unternehmen nach Definition der EU-Kommission sein, d.h.

•  weniger als 50 Mitarbeiter und

•  Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. EUR 10 Mio.

» Das Unternehmen darf weder an Börse gelistet sein noch den Börsengang vorbereiten

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN

VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

S 8

» Das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein (gem. EU-Definition) •  Grundsätzlich kein Unternehmen in Schwierigkeiten

•  Ausnahme: Insolvenzreife

•  Verlust von 50 % des gezeichneten Kapitals

•  Insolvenzreife

•  Sonstige „typische Symptome“

» Besonderheit bei abhängigen Unternehmen •  Herrschendes Unternehmen muss ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen

•  Herrschendes Unternehmen muss zudem Hauptsitz in der EU haben

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN

VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Unternehmen ist jünger als 3 Jahre

Unternehmen ist älter als 3 Jahre

S 9

» Das Unternehmen muss Hauptsitz in der EU und mindestens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in der BRD haben

» Das Unternehmen muss fortlaufend wirtschaftlich – mit Gewinnabzielungsabsicht – aktiv sein

•  Aufnahme der Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss des/der Gesellschaftsvertrags/Satzung/Beteiligungsvertrags

•  Keine Förderung von ideellen Zwecken

» Das Unternehmen muss hauptsächlich in einer innovativen Branche tätig sein •  75 % der Geschäftstätigkeit in innovativer Branche

•  Abschließende Liste der innovative Branchen (gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamts)

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN

VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER

S 10

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN

13.96 Herstellung von technischen Textilien 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 58 Verlagswesen 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und

Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 60 Rundfunkveranstalter 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung

von Steinen und Erden 61 Telekommunikation

25.6 Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung; Mechanik 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen

und optischen Erzeugnissen 63 Informationstechnologie

27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 71 Architektur- und Ingenieursbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

28 Maschinenbau 72 Forschung und Entwicklung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 73 Werbung und Marktforschung 30 Sonstiger Fahrzeugbau (ohne „Schiffs- und Bootsbau“ und

„Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen“) 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische

Tätigkeiten

32.5 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

90 Kreative, künstlerische und unterhaltenden Tätigkeiten

S 11

» Damit sind u.a. nicht förderfähig: •  Reine eCommerce-Unternehmen

•  Wohl auch FinTech-Geschäftsmodelle (soweit in direkter Konkurrenz zum klassischen Bankgeschäft)

» Unternehmen außerhalb der genannten Branchen gelten zudem als innovativ, wenn •  es Inhaber eines Patents ist, da im direkten Zusammenhang mit seinem Geschäftszweck steht und

die Erteilung maximal 15 Jahre zurückliegt; oder

•  es binnen 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital II. ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN

VORAUSSETZUNGEN WÄHREND DER HALTEDAUER

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investor

IV.  Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 12

AGENDA

S 13

» Investor muss volljährige, natürliche Person sein

» Alternativ: Investition über eine GmbH (keine UG!) oder vergleichbare ausländische Rechtsform -> vgl. nachfolgende Folie

» Investor erwirbt neue Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld (keine Kreditfinanzierung des Anteilserwerbs)

» Investor darf nicht bereits am Unternehmen beteiligt sein •  Gilt auch für Gesellschafter einer BA GmbH

•  Damit sind Folgefinanzierungen nicht (!) förderungsfähig

» Investor handelt wirtschaftlich motiviert und auf Basis eines Business Plans

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR

VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

S 14

» Beteiligung über eine BA GmbH •  Maximal vier Gesellschafter (nur natürliche Personen)

•  Ein Gesellschafter muss mind. 50 % der Anteile halten

•  Alle Gesellschafter müssen alle Förderbedingungen erfüllen

•  Gesellschaftszweck = Eingehen und Halten von Beteiligungen (+ Vermögensverwaltung + Beratung)

•  BA GmbH muss sämtliche Bedingungen an Investor erfüllen

•  BA GmbH darf nicht mit Startup GmbH verbunden sein

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR

VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Business Angels GmbH (BA GmbH)

Startup GmbH

mind. 50 %

max. 25 %

S 15

» Investor bzw. BA GmbH (und deren Gesellschafter) darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein; Verbundenheit liegt u.a. vor, wenn Investor oder ihm nahestehende Person*

•  Angestellter des Unternehmens ist/war;

•  in der Geschäftsleitung tätig war/ist;

•  Honorare für Erbringung von Dienstleistungen erhält (Ausnahme: marktübliche Geschäfte)

•  Mehr als 25 % der Anteile / Stimmrechte an dem Unternehmen hält.

» Investor bzw. BA GmbH darf keine Vereinbarung schließen, wonach Dritter die neuen Anteile erwerben muss

* Damit wäre die Investition der Eltern ist das Startup ihres Kindes häufig nicht möglich.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital III. ANFORDERUNGEN AN DEN INVESTOR

VORAUSSETZUNGEN 2 JAHRE VOR BIS ENDE DER HALTEDAUER

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investor

IV.   Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 16

AGENDA

S 17

» Einhaltung der quantitativen Grenzen pro Investment, Investor und Unternehmen (Folie 5)

» Ausgabe von gewöhnlichen, voll risikotragenden Anteilen am Unternehmen •  Neue Anteile, keine Übertragung bestehender Anteile

•  Gewöhnliche Anteile = gewinnabgängig vergütet, keine fixe Vergütung

•  Voll risikotragende Anteile = keine risikomindernden Abreden während der Mindesthaltedauer

•  Zulässig sind aber marktübliche Verwässerungsschutzregeln und Liquidationspräferenzen, wenn diese für alle Investoren der Finanzierungsrunde gelten

» Durch Anteilsausgabe muss Unternehmen neues Kapital zugeführt werden; keine Wandlung von Nachrangdarlehen

» Anteilsausgabe dient kommerziellen Zwecken, d.h. Kapital muss binnen 2 Jahren für innovative Branche eingesetzt werden

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION

VORAUSSETZUNGEN AN DIE GEFÖRDERTE INVESTITION

S 18

» Der Investor muss die Anteile mindestens drei Jahre halten (Mindesthaltedauer) und bestimmte Voraussetzungen während der Mindesthaltedauer (vgl. oben) erfüllen

» Rückforderung erfolgt nicht, wenn Unternehmen abgewickelt wird, weil Geschäftsmodell gescheitert ist = in der Regel bei

•  Eröffnung des Insolvenzverfahrens

•  Vorliegen von Insolvenzreife bei Beschluss über Abwicklung

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. ANFORDERUNGEN AN DIE INVESTITION

RÜCKFORDERUNG DES INVEST-ZUSCHUSSES

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investoren

IV.  Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 19

AGENDA

S 20

» Beantragung erfolgt über Online-Plattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de

» Zweistufiges Antragsverfahren •  Unternehmen stellt Antrag auf Förderfähigkeit

•  Investor stellt Antrag auf Bewilligung des Zuschusses

» Reihenfolge der Antragstellung •  Normalfall (bestehendes Unternehmen): Erst Unternehmen, dann Investor

•  Gründungsfall: Erst Investor, dann Unternehmen

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital V. ANTRAGSVERFAHREN

DIE BEANTRAGUNG DES INVEST - ZUSCHUSSES

S 21

V. ANTRAGSVERFAHREN INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Gründung Startup

Antrag Startup

Bestätigung Förderfähigkeit

Antrag Investor

Zuwendungsbescheid

Notartermin

Eintragung Handelsregister

Einreichung Unterlangen BAFA

Auszahlung Zuschuss

Ende Mindesthalte-dauer

Max. 6 Monate

Max. 3 Monate bzw. 15 Monate bei Milestones

Min. 3 Jahre

Normalfall (erst Startup, dann Investor)

S 22

V. ANTRAGSVERFAHREN INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Antrag Investor

Notartermin

Eintragung Handelsregister

Antrag Startup

Bestätigung Förderfähigkeit

Zuwendungs- bescheid

Einreichung Unterlagen BAFA

Auszahlung Zuschuss

Ende Mindesthalte-dauer

Max. 3 Monate

Max. 3 Monate bzw. 15 Monate bei Milestones

Min. 3 Jahre

Gründungsfall (erst Investor, dann Startup)

S 23

» Während der Mindesthaltedauer •  bestätigt der Investor jährlich, dass die Beteiligung am Unternehmen weiterhin besteht und

Investitionssumme nicht zurückgezahlt wurde;

•  bestätigt das Unternehmen jährlich, dass die Fördervoraussetzungen noch vorliegen.

» Nach Ablauf der Mindesthaltedauer bestätigt der Investor, dass •  sich die die Anteile ununterbrochen in seinem Besitz befanden und

•  er sie nicht vor Ablauf der drei Jahre veräußert hat.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital V. ANTRAGSVERFAHREN

NACHWEISE GEGENÜBER DEM BAFA

I.  INVEST – Zuschuss im Überblick

II.  Anforderungen an das Unternehmen

III.  Anforderungen an den Investoren

IV.  Anforderungen an die Investition

V.  Antragsverfahren

VI.  Ausblick

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

S 24

AGENDA

S 25

» Ausbau des INVEST-Zuschusses in 2016

» Verdoppelung der zuschussfähigen Investition von EUR 250.000,- auf EUR 500.000,-

» INVEST-Zuschuss als „Anknüpfungspunkt“ für •  Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne

•  Gewährung eines Förderzuschusses für den Ausgleich von Verlusten

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. AUSBLICK

ECKPUNKTEPAPIERE DER BUNDESREGIERUNG VOM 16.09.2015

S 26

» Förderung auch von Folgefinanzierungen (bislang wird nur der Einstieg des BA in das Unternehmen gefördert)

» Zulassung eines Pooling von Business Angels über GbR / KG-Strukturen

» Förderfähigkeit von Anteilsgewährungen aufgrund von Wandeldarlehen

» Überprüfung des Katalogs „innovativer Branchen“

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital IV. AUSBLICK

WEITERE DISKUSSIONSWÜRDIGE PUNKTE

S 27

Alexander Hartleib, LL.M. Rechtsanwalt / Geschäftsführender Gesellschafter

DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Colonnaden 5 20354 Hamburg

Tel.: +49 40 35 53 36 20 E-Mail: [email protected]

BEI FRAGEN…

Die vorstehenden Ausführungen erfolgen rein informationshalber und können eine eingehende rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.