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Information
des Betriebsrates der
Volkshilfe Steiermark
Keplerstrasse 53/1,
8020 Graz
Tel: 0316/585393
Fax: 0316/5853934
www.brvolkshilfestmk.at/
Inhalt dieser
Ausgabe:
Betriebsrats-
alltag
Betriebsratsinfos
2
3
Behindertenver-
trauenspersonen
Betriebsrätinnen
im Interview
4
5
Lohnnebenkosten
Sozialversicherung
6
7
Hinter die Kulissen
geschaut
Registrierung
8
9
Neues im Arbeits-
recht
Fragen zum
Arbeitsrecht
10
11
LeserInnenbriefe
Ruhestand
Informationen
Aktivitäten
12
13
14
15
3 Mit Dir 16
Sommer 2018 Ausgabe II
Österreichische PostAG,
InfoMail Entgelt bezahlt
Seite 2 Betriebsratsalltag
„bleibt Österreich sozial?“
AUVA soll 500 Millionen einsparen, sonst wird sie
aufgelöst und privatisiert.
Die Sozialversicherungen sollen zusammengelegt
werden und die Anzahl der VertreterInnen der
ArbeitnehmerInnen in den jeweiligen Versicherungen
soll reduziert werden.
Jugendvertrauensräte sollen abgeschafft werden.
Die AK soll ein Sparprogramm vorlegen, sonst
schreibt die Regierung ein Sparprogramm vor.
Die meisten Pläne der jetzigen Regierung sind ein
Angriff auf die ArbeiternehmerInnen und Menschen
mit geringen Einkommen und die es ohnehin schon
schwer haben.
Wir haben in Österreich eines der besten Sozialversi-
cherungsmodelle weltweit. Andere Länder beneiden
uns um unser Versicherungssystem. Unsere Regierung
will das zerstören.
Familienbonus, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,
Mindestsicherung soll gekürzt, Pensionsalter und An-
trittsalter für Altersteilzeit soll angehoben werden.
Damit die Flüchtlinge nicht soviel bekommen, aber
gestrichen wird bei uns allen. Nur jede siebente von
den Kürzungen betroffene Person ist asylberechtigt.
Die Kürzungen betreffen in erster Linie Öster-
reicherInnen - also uns alle. Die Kürzungen
betreffen österreichische Familien, AlleinerzieherIn-
nen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Ar-
beitslose und Menschen die eine Arbeit haben.
Wir als BetriebsrätInnen erleben es
tagtäglich, dass es jeden treffen kann -
AUCH DICH.
Trennung vom Partner oder Partner
verstirbt und man muss eine neue
Wohnung suchen oder es sind noch
Schulden da. Oder plötzlich krank, man
hatte einen Unfall und man ist länger im
Krankenstand - bekommt nur noch
Geld von der GKK und wird nach ei-
nem Jahr ausgesteuert.
Man ist älter, schon lange im Arbeitsle-
ben und man schafft das Arbeitspensum
nicht mehr so wie gefordert - Pension wird abgelehnt
bzw. das Antrittsalter soll angehoben werden und für
die Altersteilzeit ist man zu jung. Weitere Beispiele
sind:
Alleinerziehend und man bekommt nur eine geringe
Stundenverpflichtung und damit ein geringes Einkom-
men, Einrichtung wird geschlossen und man wird ar-
beitslos und findet auf die Schnelle nichts neues; Dies
sind nur einige Beispiele die uns alle treffen können.
Ein häufiges Argument
„Wir können uns das alles
nicht mehr leisten und
müssen sparen“.
Warum wird die Erb-
schaftssteuer nicht einge-
führt?
Warum müssen wir, wenn
wir ein Haus kaufen
G r u n d e r w e r b s s t e u e r
bezahlen? Wenn ein Immo-
bilien-Fonds eine Holding
im Wert von 200 Millionen
Euro kauft, müssen diese
nichts bezahlen.
Warum werden Gewinne
aus Aktien usw. nicht ver-
steuert?
Da gäbe es noch viele Mög-
lichkeiten, mit dem Öster-
reich sich den jetzigen Sozi-
alstaat leisten kann.
So wie es jetzt aussieht
profitieren von den ganzen
angekündigten Veränderun-
gen die Konzerne und die,
die ein großes Vermögen
haben - zu Lasten von uns
allen.
Wir (Gewerkschaft, BR und AK)
werden nicht stillschweigend hinneh-
men, dass all dies was in Jahrzehnten
aufgebaut wurde- jetzt zerstört wird.
Deshalb wurden und werden laufend
Aktionen gestartet, Bundesvorstände
haben Resolutionen und weitere
Schritte beschlossen, BetriebsrätIn-
nenkonferenzen werden abgehalten
und vieles mehr.
Wenn es sein muss, werden auch
Demonstrationen bis hin zu Streiks abgehalten.
Infos dazu findest du auf unserer Homepage: http://
www.brvolkshilfestmk.at/ auf allen Webseiten der
Gewerkschaften und AK, Facebook usw.
Bitte informiere dich und unterstütze
alle Aktionen, denn es geht um
UNS
ÖSTERREICHERINNEN!!!
Waltraud Stock
0676 870 836 020
Trixi Eiletz
0676 870 836 357
https://herzfuersoziales.at/
Betriebsratsinformationen Seite 3
Keplerstraße 53 in 8020 Graz:
Den ganzen Tag läutet ein Telefon, laufend kommen
Mails herein, die auf Bearbeitung warten. Seminare,
MitarbeiterInnentreffen, Betriebsratssitzungen sind zu
organisieren, Fondsanträge zu bearbeiten, Zuschüsse
überweisen, Kassaführung, Ablage, MitarbeiterInnenlis-
ten am aktuellsten Stand halten, Aussendungen vorbe-
reiten und aussenden, BR Homepage aktualisieren und
vieles mehr.
In einem Betriebsrats Büro gibt es viel zu tun, das alles
selbstverständlich scheint. Bei fast 3000 KollegInnen in
der ganzen Steiermark und den vielen Bereichen in der
Volkshilfe würden wir das alles als Betriebsrätinnen
alleine aber nicht mehr schaffen.
Wir sind froh über die Unterstützung von Helga
Sammer und Katharina Ableitner.
Viele von euch kennen die Stimmen oder haben den
Namen schon mal gelesen bzw. gehört. Hier nun eine
Vorstellung beider KollegInnen.
Betriebsrats Büro - das Service Center
Katharina Ableitner
Sekretariat und Organisation
Betriebsrat
der
Volkshilfe gemeinnützige Betriebs GmbH
Keplerstraße 53
8020 Graz
Tel: +43 316 585393
Fax: +43 316 5853934
Mobil: +43 676 8708 36161
E-Mail: [email protected]
www.stmk.volkshilfe.at
www.brvolkshilfestmk.at
Helga Sammer
Sekretariat und Organisation
Betriebsrat
der
Volkshilfe gemeinnützige Betriebs GmbH
Keplerstraße 53
8020 Graz
Tel: +43 316 585393
Fax: +43 316 5853934
Mobil: +43 676 8708 36214
E-Mail: [email protected]
www.stmk.volkshilfe.at
www.brvolkshilfestmk.at
Behindertenvertrauensperson - informiert
Seite 4 Behindertenvertrauenspersonen
Margret Krems
Tel: 0664 / 190 32 42
Behindertenvertrauensperson (BVP) informiert
Doris Marek
Tel: 0676 / 870 829 034
Das Behinderteneinstellungsgesetz
unterstützt Menschen mit Behinderung
in der Arbeitswelt.
Österreichische Staatsbürger und
Staatsbürgerinnen mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 50%
können einen Bescheid beantragen
(früher: Einstellungsschein), damit sie
zum Personenkreis der begünstigten
Behinderten zählen.
Österreichischen Staatsbürgern und
Staatsbürgerinnen sind folgende Perso-
nen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50 % gleichgestellt:
1. Unionsbürger und Unionsbürgerin-
nen, Staatsbürger und Staatsbürgerin-
nen von Vertragsparteien des Abkom-
mens über den Europäischen Wirt-
schaftsraum, Schweizer Bürger und
Bürgerinnen und deren Familienange-
hörige.
2. Flüchtlinge, denen Asyl gewährt
worden ist, solange sie zum dauernden
Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt
sind.
3. Drittstaatsangehörige, die berechtigt
sind, sich in Österreich aufzuhalten und
einer Beschäftigung nachzugehen,
soweit diese Drittstaatsangehörigen
hinsichtlich der Bedingungen einer
Entlassung nach dem Recht der Euro-
päischen Union österreichischen
Staatsbürgern/Staatsbürger innen
gleichzustellen sind.
Begünstigte Behinderte profitieren von
zahlreichen Vorteilen:
Erhöhter Kündigungsschutz:
Dienstgeber bzw. Dienstgeberin-
nen müssen die Zustimmung des
Behindertenausschusses einholen,
bevor sie eine Kündigung ausspre-
chen dürfen.
Förderungen im beruflichen
Bereich: Das Angebot reicht von
finanziellen Beihilfen über techni-
sche Arbeitshilfen bis hin zu
speziellen Trainings.
Zusatzurlaub: Dieser wird ges-
tattet, sofern er laut Kollektivver-
trag, Dienstrecht oder den
Betriebsvereinbarungen vorgese-
hen ist.
In den Kollektivverträgen und
Mindestlohntarifen die in der
Volkshilfe gelten - gibt es dazu
noch keine Regelungen.
Lohnsteuerfreibetrag: Steuerli-
che Begünstigungen können ab
einem Grad der Behinderung von
25% beim Finanzamt beantragt
werden.
InhaberInnen eines Behindertenpasses
sind nicht automatisch begünstigte
Behinderte im Sinne des Behinderten-
einstellungsgesetzes.
Begünstigte Behinderte
MEHR INFORMATIONEN
Gerne geben wir dir nähere Informationen.
Den Feststellungsantrag für begünstigte Behinderte kannst
du im Betriebsratsbüro oder bei uns anfordern. Oder
direkt von der Webseite des SozialministeriumService her-
unterladen.
https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/
Menschen_mit_Behinderung/#intertitle-7
Betriebsrätinnen stellen sich vor Seite 5
Betriebsrätinnen im Interview
Betriebsrätin Kerstin Schalk
Servicemitarbeiterin im Seniorenzentrum Pöls
Wie heißt du und wo wohnst du?
Mein Name ist Schalk Kerstin. Ich lebe in Thalheim in
der Gemeinde Pöls Oberkurzheim.
Wo arbeitest du und wie lange bist du schon
bei uns? (generell und als BR)
Ich arbeite seit 01.10.2010 im Seniorenzentrum Pöls,
als Servicemitarbeiterin in der Küche. Als Betriebsrä-
tin bin ich seit 2016 tätig.
Bist du Verheiratet und hast du Kinder?
Nein ich bin nicht verheiratet, lebe aber seit 8 Jahren
in einer Lebensgemeinschaft und habe zwei Söhne mit
18 und 16 Jahren.
Hast du Hobbys? Welche und warum?
Meine Hobbys sind Musik hören, schwimmen, reisen
und in die Therme fahren. In die Therme fahre ich,
weil ich mich da am besten entspannen kann.
Was macht dir an deinem Job am meisten
Spaß?
Dass ich anderen Menschen etwas Gutes tun kann.
Warum bist du Betriebsrätin?
Ich bin Betriebsrätin, weil ich mein Wissen über
rechtliche Dinge noch erweitern möchte. Und vor
allem macht mir die Arbeit als Betriebsrätin sehr viel
Spaß.
Was ist dir als Betriebsrätin wichtig?
Mir als Betriebsrätin ist es vor allem wichtig, dass
meine Kolleginnen und Kollegen wissen, dass es ihr
Recht ist, sich beim Betriebsrat jederzeit informieren
zu können.
Ich, als Betriebsrätin werde mein Bestes und Möglichs-
tes tun, um für meine Kolleginnen und Kollegen bei
Fragen und Anliegen da zu sein und wenn notwendig,
mich um eine gute Lösung zu bemühen.
Für welche drei Dinge in deinem Leben bist du
am dankbarsten?
Ich bin sehr dankbar für meine Gesundheit, da man
seine Gesundheit nicht als selbstverständlich sehen
sollte. Ich bin auch dankbar für meine Familie und
Freunde und für alle Menschen die ich in meinem
Leben bis jetzt kennenlernen durfte, ob es gute oder
schlechte Erfahrungen mit sich brachte.
Wofür würdest du mitten in der Nacht aufste-
hen?
Da ich ein sehr hilfsbereiter Mensch bin, würde ich
wahrscheinlich für jeden aufstehen, der meine Hilfe
braucht. Natürlich für meine Familie und Freunde,
aber auch ganz bestimmt für Eis.
Kannst du über dich selbst Lachen?
Da ich ein sehr lustiger Mensch bin, habe ich schon oft
über mich lachen müssen. Ich denke, eines der Dinge
die man nie verlieren sollte ist der Humor.
Was möchtest du abschließend noch sagen?
Es geht nicht nebeneinander,
schon gar nicht gegeneinander!
Es geht nur MITEINANDER und FÜREINANDER!!!
Seite 6 Lohnnebenkosten
Unter dem Deckmantel der Entlastung droht Gesund-
heitsministerin Beate Hartinger-Klein der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit dem Aus.
Gelingt es der AUVA nicht, ihren Versicherungsbei-
trag auf 0,8 Prozent zu senken und 500 Millionen
Euro einzusparen, soll die AUVA aufgelöst werden.
Das wäre Sparen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen.
Rund fünf Millionen Personen und zirka 320.000 Un-
ternehmerInnen in Österreich sind gesetzlich bei der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Sie ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organi-
siert und ist Österreichs größte Sozialversicherung.
In der AUVA sind unselbständig Erwerbstätige, selb-
ständig Erwerbstätige, Kindergartenkinder, SchülerIn-
nen und Studierende versichert. Im Wesentlichen
finanziert sich die AUVA aus Dienstgeberbeiträgen,
also durch Österreichs Unternehmen.
Für diese ist die AUVA aber eine umfangreiche Haft-
pflichtversicherung zu geringen Beiträgen von 30 bis
40 Euro pro Beschäftigtem, die im Ernstfall auch die
Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Be-
rufskrankheiten übernimmt. Vor privaten Klagen mit
horrenden Entschädigungssummen, wie dies oft in
den USA vorkommt, sind Unternehmer hierzulande
grundsätzlich geschützt.
AUVA-Zerschlagung ist politisches Machtspiel
Immer wieder hört man von der Forderung der
ArbeitgebervertreterInnen oder von dem einem oder
anderem Politiker: „Man muss die Arbeitgeber entlas-
ten und die Lohnnebenkosten senken“.
Was sind Lohnnebenkosten und was heißt eine Redu-
zierung für uns ArbeitnehmerInnen?
Unter Lohnnebenkosten versteht ein
Betriebswirt:
Steuern, Versicherungen (z.B. Unfallversicherung oder
Haftpflichtversicherung bei Schäden usw.) Arbeiter-
kammerumlage, Wirtschaftskammerumlage, Insol-
venzfondsbeitrag usw.
Dazu gehören aber auch Ansprüche von Arbeitneh-
merInnen:
5 Wochen und eventuell mehr Urlaubsanspruch,
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Krankenstand,
Pflegefreistellung, Entgeltfortzahlung bei Dienstverhin-
derung (z.B. Arztbesuch), Zuschläge für Überstunden,
Mehrleistungs– und Überstunden, Sonn– und Feier-
tagszuschläge usw.
Lohnnebenkosten senken heißt für uns
ArbeitnehmerInnen:
Das wir alle eine Arbeitsunfallversicherung ab-
schließen müssten.
Wenn bei der Arbeit etwas kaputt geht z.B. das
Geschirr, das die MitarbeiterInnen den Schaden
bezahlen müssen.
Bei Krankheit, Pension, Arbeitslosigkeit gibt es kein
Geld, außer man hat eine Private Versicherung.
Kammerumlage senken heißt: es gibt nicht mehr
das umfangreiche Angebot an Hilfestellungen und
Beratungen von der Arbeiterkammer.
Zulagen und Zuschläge werden gestrichen.
Urlaub wird reduziert oder es gibt keinen
bezahlten Urlaub mehr.
Kein Geld wenn man in Krankenstand oder
Pflegefreistellung gehen muss.
Kein bezahlter Tag für Hochzeiten, Begräbnisse,
beim Siedeln usw.
Kein Urlaubs– und Weihnachtsgeld (in Deutsch-
land gibt es das nicht)
usw,
Lohnnebenkosten senken - was bedeutet das für dich?
Sozialversicherung Seite 7
Sozialversicherungsbeitrag
Auf der Gehaltsabrechnung steht die monatliche
Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung und der
Betrag, der vom Lohn abgezogen wird.
Aber was ist eigentlich der Sozialversicherungs-
beitrag?
Das ist der Beitrag für:
- Krankenversicherung,
- Pensionsversicherung,
- Arbeitslosenversicherung;
Je mehr Sozialversicherung abgezogen wird umso
höher ist das Krankengeld im Krankenstand,
später einmal die Pension oder
bei Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld.
Hand aufs Herz: jeder hat sich schon mal über den
Abzug geärgert.
Man denkt dabei nicht, dass jeder einmal Krank oder
Arbeitslos werden und man hoffentlich mal in Pension
gehen kann. In solchen Situationen hat man auch Aus-
gaben die alle bezahlt werden müssen.
Versicherungspflicht - Pflichtversicherung
Versicherungspflicht:
Wenn jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht
ist die Firma verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge
zu bezahlen. Die Höhe des Beitrages ist gesetzlich
vorgeschrieben, für alle gleich und ArbeitnehmerIn
und ArbeitgeberIn müssen ihren Anteil beitragen.
Bei ArbeitnehmerIn wird ein Beitrag vom Gehalt ab-
gezogen (kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung
nachschauen) und an die GKK überwiesen. Der
Arbeitgeber muss auch seinen Anteil bezahlen.
Wenn ArbeitnehmerInnen krank werden oder einen
Unfall haben, bekommen alle die medizinische Versor-
gung. Es ist egal wie viel einbezahlt wurde und wie viel
die medizinische Versorgung oder Operation kostet.
Es gibt Menschen, die keine oder kaum Leistungen
benötigen. Es gibt Menschen die brauchen viele Leis-
tungen. Dieses Modell nennt man Solidaritätsmodell.
Das ist weltweit einzigartig und andere Staaten benei-
den uns um dieses System.
Verwaltungskosten bei der Krankenversicherung
betragen rund 2,5% bis 2,8%. Die Krankenversiche-
rungen brauchen keine Werbungen zu machen, da sie
keine Versicherungsverträge verkaufen müssen.
Das bedeutet, dass unser Beitrag zu rund 98 % an uns
zurück kommt.
Diese Krankenversicherungen sind verpflichtet, Rück-
lagen für eventuelle Epidemien bzw. andere Notfällen
zu bilden und in sichere Wertpapieren anzulegen.
Pflichtversicherung:
Das bedeutet, dass man verpflichtet ist eine Versiche-
rung abzuschließen. Das ist wie bei einem Auto mit
der Haftpflichtversicherung.
Man muss sich eine Versicherung suchen, Prämie und
Versicherungsleistung (z.B. welche Operationen
bezahlt werden und welche nicht) aushandeln.
Je höher die Prämie, umso mehr Versicherungsleis-
tung bekommt man bei einem Krankheitsfall.
Je höher das Alter und je mehr Beschwerden man
hat, umso teurer wird die Prämie die man zahlen
muss.
Wenn man krank ist oder eine Operation braucht,
muss erst mal geklärt werden ob das die Versiche-
rung bezahlt. Wenn nicht, entscheidet das eigene
Geldbörserl, ob die notwendige Behandlung gemacht
werden kann.
In vielen Ländern können Menschen nicht operiert
werden, weil es die Versicherung nicht bezahlt und
Menschen das Geld dafür nicht haben.
Verwaltungskosten liegen bei privaten Versicherungen
bei rund 30%. Private Versicherungen müssen laufend
Werbung und Gewinne machen um am Markt beste-
hen zu bleiben.
Es gibt viele Versicherungen die an der Börse mit
Aktien handeln - also eine Risikoreiche Geldanlage.
Das bedeutet, dass die einbezahlten Beiträge zu einem
geringeren Teil an die Versicherten zurückfließen.
In den Medien hört man immer wieder die Diskussion über eine Versicherungspflicht oder
Pflichtversicherung. Hört sich beides fast gleich an. Es gibt aber gravierende Unterschiede.
Seite 8 Hinter die Kulissen geschaut
Faktencheck der Sozialversicherungen
Die Sozialversicherungen sind für die österreichische
Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens.
Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die
Prävention oder das Gesundwerden nach einem Un-
fall geht, vertrauen 9 Millionen ÖsterreicherInnen
dem solidarischen System der sozialen Krankenversi-
cherung. Die Bundesregierung erhebt schwere
Vorwürfe gegen alle Träger.
Wir haben hinterfragt, ob das wirklich stimmt und
unsere Recherche hat folgende Antworten gebracht:
Leichtfertiger Umgang mit Versicherungs-
geldern?
Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe
leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist
völlig aus der Luft gegriffen.
Die österreichische Sozialversicherung hat einen
Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich
verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der
Höhe eines Monatsaufwandes zu halten. Es wird also
ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn
Rücklagen gebildet werden.
Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist
präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher,
also mit der größten Sicherheit des Kapitalmarktes, zu
erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veran-
lagungen in Aktien und nachrangige Schuldverschrei-
bungen sowie Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich
verboten. Die Veranlagungen der Sozialversicherung
werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rech-
nungshof laufend geprüft.
Teure Dienstwägen?
Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich
160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass
die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungs-
geldern umgeht. Das ist nicht wahr.
Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge,
Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister
und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch
Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit
26.000 Mitarbeitern gibt.
Teure Luxuspensionen?
Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialver-
sicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wur-
de. Alle seit 1996 neu eingetretenen MitarbeiterInnen
bekommen keine „Sonderpension“, sondern sind wie
900.000 andere ÖsterreicherInnen Mitglieder einer
Pensionskasse.
Zu viele Funktionäre?
Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den
Raum gestellte Zahl von 2.000 Funktionären ist nicht
richtig. Es sind gesamt 848 in allen Versicherungen
und für die Sozialversicherung ein wesentlicher Ga-
rant einer funktionierenden Vertretung der Beitrags-
zahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der
Sozialversicherung verwaltet treuhändisch das Eigen-
tum der Versicherten, denn die Sozialversicherung
gehört weder der Politik noch den Funktionären, son-
dern der Versichertengemeinschaft.
Die meisten Funktionäre bekommen lediglich ein Sit-
zungsgeld von 42,- Euro und keine Funktionsgebühr.
Die Kosten pro Funktionär betragen jährlich nur
€ 0,40 pro Versicherten.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversi-
cherungsträger ist das organisatorische Dach über
solidarischen Kranken-, Unfall– und Pensionsversiche-
rungen Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert
unabhängig vom Alter, Einkommen, sozialer Herkunft
und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5
Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte
und mitversicherte Angehörige).
Beitragseinhebung und Prüfung soll vom
Finanzamt übernommen werden.
Die Finanz prüft nur, ob für die Beiträge, die der
Mitarbeiter bekommt, die Abzüge stimmen.
SV-Träger prüfen auch, ob die Grunddaten (z.B:
Kollektivvertrag, Einstufung etc.) bezahlt wurde.
Betriebsrat
Registrierung Seite 9
Deine Registrierung von 1. Juli 2018
bis 30. Juni 2019 Wenn Du einen der folgenden Berufe ausübst,
musst Du Dich ab 1. Juli 2018 im Gesundheitsberu-
feregister registrieren lassen.
Biomedizinische AnalytikerIn
DiätologIn
Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
ErgotherapeutIn
LogopädIn
OrthoptistIn
Pflege(fach)assistentIn
PhysiotherapeutIn
RadiologietechnologIn
Wenn Du aufgrund Deiner Berufsausübung Mitglied
der Arbeiterkammer bist, musst Du Dich bei der
Arbeiterkammer im Bundesland Deines Arbeitge-
bers registrieren lassen.
Du kannst Deinen Antrag auf Registrierung im
Gesundheitsberuferegister sowohl persönlich bei
Deiner Registrierbehörde als auch online stellen.
Momentan besteht für Dich als Volkshilfe Mitarbei-
terIn kein Handlungsbedarf.
In der Volkshilfe ermöglicht die Registrie-
rungsbehörde (Arbeiterkammer) für zu
registrierenden Berufsangehörigen eine zeit-
sparende Antragstellung direkt in der jeweili-
gen Einrichtung. Es werden verschiedene
Termine in der Volkshilfe Steiermark ange-
boten (voraussichtlich im Frühjahr 2019). Die
Termine in Deiner Einrichtung werden recht-
zeitig bekannt gegeben.
Genaue Modalitäten werden zwischen der
AK-Registrierungsbehörde, dem Betriebsrat und der
Geschäftsführung vereinbart.
Unterlagen für die Registrierung in
der Volkshilfe Wenn Du mit 1. Juli 2018 bereits in einem Gesund-
heitsberuf tätig bist, brauchst Du für die Registrie-
rung im Betrieb folgende Unterlagen:
Antrag (kann auf der Webseite der Arbeiter-
kammer Steiermark heruntergeladen und elekt-
ronisch am PC ausgefüllt werden) Durch die
elektronische Vorausfüllung kann die Registrie-
rung schneller durchgeführt werden.
Identitätsnachweis (Reisepass, Personalaus-
weis, Führerschein)
Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalaus-
weis, Staatsbürgerschaftsnachweis)
Qualifikationsnachweis (als Nachweis der
Qualifikation wird das Zeugnis, Diplom oder die
FH-Bachelorurkunde benötigt) Bei einem
Abschluss im Ausland dient der Anerkennungs–
bzw. Nostrifikationsbescheid als Nachweis der
Qualifikation.
Sollte sich der Name seit Ausstellung des Qualifikati-
onsausweis geändert haben, ist die Namensänderung
nachzuweisen (z.B. mittels Heiratsurkunde,
Scheidungsurkunde, freiwillige Namensänderung)
Lichtbild (wird für den Berufsausweis verwen-
det) Dafür wird ein Farbbild in der Größe 35x45
mm im Hochformat - Passbildformat benötigt.
Du musst zweifelsfrei zu erkennen sein und der
Kopf hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen.
Andere Personen oder Gegenstände dürfen sich
nicht auf dem Bild befinden.
Bei Antragstellung sind die Unterlagen im
Original oder in beglaubigter Kopie vorzule-
gen. Sind die Unterlagen nicht in deutscher Sprache
ausgestellt, so sind sie in Übersetzung durch einen
gerichtlich beeidete/n ÜbersetzerIn vorzulegen.
Berufsausweis: Nach Eintragung im Gesundheitsregister wird Dir
Dein Berufsausweis ausgestellt und per Post zuge-
schickt. Der Berufsausweis dient dem Nachweis der
bestehenden Berufsberechtigung im jeweiligen
Gesundheitsberuf in Österreich. Die Berufsberechti-
gung entsteht bereits mit Eintragung in das Gesund-
heitsberuferegister. Die Registrierung und der
Berufsausweis sind dann für fünf Jahre gültig.
Weitere Informationen findest Du auf der
Webseite der AK www.stmk.arbeiterkammer.at/gbr
Gesundheitsberuferegister
Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe. Mit der Regist-
rierung werden die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich erstmals sichtbar
gemacht. Dies führt zu einer wesentlichen Aufwertung der betroffenen Berufsangehörigen.
Mit dem Register wird nicht nur ein europäischer Standard erreicht, sondern auch das Arbei-
ten im EU-Ausland erleichtert. Die Registrierung beginnt mit 1. Juli 2018 und ist Vorausset-
zung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes.
Seite 10 neues im Arbeitsrecht
Entgeltfortzahlung im Krankenstand neu ab 1.7.2018
Mit der Gesetzesnovelle wurde eine Angleichung der
Entgeltfortzahlung bei Krankheit an das System der
Entgeltfortzahlung der Arbeiter vorgenommen.
Dadurch wird auch bei Angestellten nun bei der
Berechnung der Entgeltfortzahlungsdauer auf das
Arbeitsjahr umgestellt.
Für Angestellte bedeutet das, dass es bei mehrmaligen
Krankenständen zu einer Zusammenrechnung der
Anspruchszeiten innerhalb eines Arbeitsjahres
kommt.
Bisher ab einem krankenstandsfreien Zeitraum von
mindestens sechs Monaten.
Neu ist auch, dass Angestellte und ArbeiterInnen
schon nach einjähriger Dauer des Dienstverhältnisses
einen Entgeltanspruch in der Höhe von acht Wochen
volles Entgelt erhalten (zuvor erst nach fünf Dienst-
jahren).
Als ArbeitnehmerIn ist man verpflichtet unverzüglich
beim Vorgesetzten eine Krankmeldung zu machen.
Wichtig ist, die Krankenstandsbestätigung dem
Arbeitgeber so schnell wie möglich zu übermitteln. In
der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche
Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung ange-
führt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die
Diagnose gemeint ist - der Arbeitnehmer muss nur
sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er
einen Unfall erlitten hat. Dies ist für die Berechnung
der Entgeltfortzahlung notwendig.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die hier angeführten Änderungen treten mit 1.7.2018
in Kraft.
Diese sind bei Dienstverhinderungen anzuwenden, die
in nach dem 30.6.2018 begonnenen Arbeitsjahren
eintreten.
Zu diesem Zeitpunkt laufenden Dienstverhinderungen
gelten die Neuregelung ab Beginn des neuen Arbeits-
jahres.
MEHR INFORMATIONEN
Bei Fragen helfen Dir Deine Betriebsrätinnen
sowie Deine KollegInnen von der Gewerkschaft
der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Pa-
pier (GPA-djp) gerne weiter.
Zwischen ArbeiterInnen und Angestellten gab es Unterschiede bei Kündigungsfristen, bei
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitsunfall und Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung
aus wichtigen Gründen (z.B. Arztbesuch usw.)
Im Oktober 2017 wurde noch von der damaligen Bundesregierung eine Angleichung in diesen
Bereichen beschlossen.
Was ist neu bei Entgeltfortzahlung im Krankenstand?
Dienstjahre Krankheit/
Unglücksfall
Arbeitsunfall/
Berufskrank-heit
bis zum 1. Dienstjahr
6 Wochen volles, 4 Wochen halbes
Entgelt pro
Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro
Anlassfall
im 2. Dienst-jahr bis
15.Dienstjahr
8 Wochen volles, 4 Wochen halbes
Entgelt pro
Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro
Anlassfall
im 16. Dienstjahr bis 25. Dienst-
jahr
10 Wochen volles, 4 Wochen halbes
Entgelt pro
Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro
Anlassfall
im 26. Dienstjahr
und darüber
12 Wochen volles, 4 Wochen halbes
Entgelt pro
Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro
Anlassfall
Eintritts-
datum
Alte Regelung Neue
Regelung
1.6.2017 Für Erkrankungen
bis 30.5.2019
Für laufende bzw. neue
Erkrankungen ab 1.6.2019 neuer Vollanspruch
Seite 11 Fragen zum Arbeitsrecht
Urlaubssperre - ist das zulässig?
statt Minusstunden - Urlaubstag
Frage: „Ich hätte mit Ende des Monats
Minusstunden gehabt, weil ich zu wenig
eingeteilt wurde. Bei der Monatsabrech-
nung hab ich gesehen, dass nachträglich
Urlaubstage eingetragen wurden - ohne
das mit mir darüber geredet wurde und
jetzt sind Urlaubstage und Minusstun-
den weg. Darf das einfach so gemacht
werden?“
Antwort: NEIN!!!
Urlaub dient lt. Gesetz für Erholung und
ist nicht dafür da, um Minusstunden
auszugleichen.
Urlaub ist vor dem Verbrauch zu
vereinbaren und nicht im Nachhinein.
Urlaubstage im Nachhinein eintragen
um Minusstunden auszugleichen ist nicht
zulässig.
D a s g l e i c h e g i l t f ü r N G
(Nachtguthabenstunden für geleistete
Nachtdienste)
Fragen von KollegInnen...
Frage: „Von der Chefin wurde eine
Urlaubssperre verhängt, kann sie das
machen?“
Antwort: Der Zeitpunkt des Urlaubsan-
trittes und die Dauer des Urlaubes
müssen zwischen der ArbeitgeberIn und
der ArbeitnehmerIn vereinbart werden.
Die Leitung kann zum Verbrauch des
Urlaubes nicht zwingen. Die Arbeitneh-
merIn kann grundsätzlich nicht eigen-
mächtig einen Urlaub antreten
(ausgenommen der Anspruch auf Pflege-
freistellung ist schon verbraucht und das
Kind wird neuerlich krank).
Im Gesetz ist keine Urlaubssperre
verankert. Natürlich kann die Vorge-
setzte einen beantragten Urlaub anleh-
nen.
Wenn keine Vereinbarung zustande
kommt, dann gibt es einen Paragraphen
im Urlaubsgesetz:
Abs. (4) Hat der Arbeitnehmer in Betrie-
ben, in denen ein für ihn zuständiger
Betriebsrat errichtet ist, den von ihm
gewünschten Zeitpunkt für den Antritt
seines Urlaubes oder eines Urlaubsteiles in
der Dauer von mindestens zwölf Werkta-
gen dem Arbeitgeber mindestens drei Mo-
nate vorher bekanntgegeben und kommt
eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer nicht zustande, so
sind die Verhandlungen unter Beiziehung
des Betriebsrates fortzusetzen.
Kommt auch dann keine Einigung zustan-
de, so kann der Arbeitnehmer den Urlaub
zu dem von ihm vorgeschlagenen Zeit-
punkt antreten, es sei denn, der Arbeitge-
ber hat während eines Zeitraumes, der
nicht mehr als acht und nicht weniger als
sechs Wochen vor dem vom Arbeitnehmer
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Urlaubsan-
trittes liegen darf, wegen des Zeitpunktes
des Urlaubsantrittes die Klage beim zustän-
digen Arbeitsgericht eingebracht.
Seite 12 LeserInnenbriefe
Was täten wir ohne euch VH Betriebs-
räte? Schlicht, einfach verzweifeln….
zwischendurch…….Danke, ihr seit
immer für uns da, nicht nur in Krisensi-
tuationen. Vielmals…..Dankeschön
Guter Job – 2,5 % Erhöhung für die
Beschäftigten in der SWÖ. Ich freue mich, dass ihr für das Pflegepersonal eine zusätzliche monatliche Erhöhung erwirkt habt und auch der zusätzliche Urlaubstag für alle, nach bereits fünf Jahren Firmentreue.
Schade ist nur, dass diese monatliche Erhöhung nur für Pflegeberufe erwirkt wurde und Betreuungs-kräfte, SeniorenbetreuerInnen, Service- und KüchenmitarbeiterInnen, HaustechnikerInnen und VerwaltungsmitarbeiterInnen das nicht betrifft. All diese Berufsgruppen machen ebenfalls einen aus-gezeichneten Job, sind Bestandteil des gesamten Teams und sollten gleich behandelt werden. Wäre schön, wenn es 2019 klappt. Danke!
Net schlecht, der
Abschluss! Nur schade,
dass es mit der Arbeits-
zeitverkürzung nicht
geklappt hat….
Bleibt dran!! LG
..und danke dem
ganzen Verhand-
lungs-Team für
den tollen KV
Erfolg!!!!
Pinnwand
Liebe Trixi, liebes Team! Ich möchte mich für das Geschenk anlässlich meines 20-jährigen Jubiläums recht herzlich bedanken. Ein Danke auch an das tolle Betriebsrat-Team, das immer für mich da war. Ich bin stolz, dass ich 20 Jahre bei der Volkshilfe Steiermark als Tagesmutter beschäftigt war und so viele liebe-volle Kinder betreuen durfte. Dieses Beschäftigungsverhältnis war für mich nicht nur eine berufliche Erfüllung, sondern es hat mir auch sehr viel Freude bereitet. Eine Bereicherung waren für mich die wundervollen und von euch gut ausgesuchten Weiterbildungsseminare, die ich mit großer Freude besucht habe. Sie gaben mir sowohl im Berufsalltag, als auch im Privatleben sehr viel Kraft. Aus gesundheitlichen Gründen beendete ich mein Dienstverhältnis und werde diese schöne Zeit stets in guter Erinnerung behalten.
Mit einem herzlichen Dankeschön an Euch alle Eure Elfi Pail
Hallo
Ich möchte mich für Eure Mühe noch-
mals herzlichst bedanken .
Dank Euch sind meine Kollegin und ich
sehr gestärkt, egal wie es ausgeht.
Nochmals vielen Dank.
Liebe Grüße
Pensionierungen Seite 13
Gabriele Porotschnik
War seit 16.6.2004 im Seniorenzentrum
Deutschlandsberg als Pflegeassistentin beschäftigt.
Das Betriebsratsteam sagt Danke, für Deine
Arbeit und Deinen Einsatz.
Veronika Krammer
Hat am 16.7.2005 als Servicemitarbeiterin im Seniorenzentrum
Deutschlandsberg begonnen.
Das Betriebsratsteam sagt Danke,
für die gute Zusammenarbeit und Deinen Einsatz.
Melitta Deutsch War fast 10 Jahre als Tagesmutter
im SOZ Voitsberg tätig.
Das Betriebsratsteam sagt Danke,
wünscht Dir viel Gesundheit und
alles Gute.
Wohlverdienter Ruhestand
Gertraud Deutschmann mit Betriebsrätin Heidi
Fürntrath
Koll. Veronika Krammer und Koll. Gabriele
Porotschnink mit Betriebsrätin Sigrid Riegler
Gertraud Deutschmann
Wir haben unsere liebe Kollegin Gertraud,
Kinderbetreuerin in der Kinderkrippe Floh-
hupferl Feldbach nach 15 Jähriger Tätigkeit in
den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Das Betriebsratsteam bedankt sich und wünscht
Dir alles Gute und Gesundheit.
Koll. Melitta Deutsch mit Tagesmütterkolleginnen, Betriebsrätin Beatrix Eiletz
Seite 14 Informationen
Informationen zu Gehaltsabschlüssen,
Seminarangebot des Betriebsrates,
AK Förderungen, Aktuelle kurzfristige Aktionen für Mitar-
beiterInnen und Gewerkschaftsmitglie-
dern bei diversen Firmen, Vergünstigte Eintritte für Konzerte und
anderen Kulturveranstaltungen,
diverse Seminarangebote und Kulturhinweise,
Gehaltstabellen, Kollektivverträge,
Fragen zum Arbeitsrecht,
Neues von Betriebsrat, Gewerkschaft usw.
und vieles mehr findet ihr auf unserer Homepage.
www.brvolkshilfestmk.at
Karin Marterer
Seit 14.9.1998 war sie als
Kinderbetreuerin
im Kinderhaus Liezen tätig.
Das Betriebsratsteam sagt
Danke und wünscht
Dir alles Gute für
Deinen neuen Lebensabschnitt.
Wohlverdienter Ruhestand
Karin Marterer, KollegInnen des Kinderhauses Betriebsrätinnen Karin Kieler und
Beatrix Eiletz
MEHR INFORMATIONEN
findest du auf unserer Betriebsratshomepage:
http://www.brvolkshilfestmk.at/
Benutzerkennwort und Passwort eingeben,
dann bekommst du mehr Informationen.
Aktivitäten Seite 15
Volkshilfe Betriebsrätinnen überraschen KollegInnen immer
wieder mit kleinen Aufmerksamkeiten.
Betriebsrätin Andrea Holler hat mit Zotter Schokolade den
Arbeitsalltag der Kolleginnen versüßt.
Die Freude der KollegInnen war
groß.
SZ Deutschlandsberg beim Kegeln
KollegInnen des
Sen iorenzentrum
Deutschlandsberg
haben im April beim
AK-ÖGB - Sie+Er -
Betriebskegelturnier
teilgenommen.
Obwohl insgesamt 40 Kegelpaare aus
regionalen Unternehmen mitgemacht
haben, waren unsere KollgInnen in allen
3 Wertungen (Team- und Einzelwertun-
gen) jeweils in den ersten 3 Rängen
vertreten. Sie hatten sehr viel Spaß und
waren voller Begeisterung dabei.
Das Betriebsratsteam gratuliert zu der
tollen Leistung. KollegInnen des Seniorenzentrum Deutschlandsberg mit ÖGB Regionalsekretär
Günther Kreiner und vom AK/ÖGB Betriebssport Christoph Kacherl
Betriebsrätin
Andrea Holler
Kleine Aufmerksamkeiten vom Betriebsrat
Betriebsrätin
Sigrid Riegler
Denis Schlacher, Elisabeth Lendl mit Betriebsrätin Andrea Holler
DGKP Conny Schabelreiter ist Mama geworden!
Andreas erblickte am 4.4.2018 mit 3080g und einer Länge
von 50cm das Licht der Welt. Vor einigen Tagen hat uns
Conny im Büro besucht, und wir durften ihren entzücken-
den kleinen "Knopf" selbst bewundern.
Wir gratulieren den Eltern von ganzem Herzen und
wünschen alles Gute für die kommende Zeit zu dritt!
Zuwachs im Sozialzentrum
Mürzzuschlag!
V.l.n.r.: Koll. Conny Schabelreiter, SL Oskar Freund
mit Andreas, Betriebsrätin Barbara Hirsch,
EL Daniela Ellmaier
Gewerkschaft Seite 16
Konsequenz aus dem
Gründung der ARGE Kinderbildung und -betreuung
Impressum lt. Mediengesetz § 24: Medieninhaber: Betriebsrat Volkshilfe Stmk. Gemeinn. Betriebs GmbH,
Keplerstraße 53, 8020 Graz; für den Inhalt verantwortlich: Beatrix Eiletz, Waltraud Stock; Redaktion: Beatrix
Eiletz; Gestaltung: Beatrix Eiletz; Druck: Druckhaus Thalerhof GesmbH, Gmeinerg. 1-3, 8073 Feldkirchen; Er-
scheinungsweise: vierteljährlich; Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors/der Auto-
rin wieder und müssen sich nicht mit der Meinung des Betriebsrates decken. Die Betriebsratszeitung dient zur
Information und vertritt die Anliegen der Beschäftigten des Unternehmens der Volkshilfe Stmk