IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

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Wirtschaftsprüfung – IFRS Centre of Excellence IFRS im Überblick 2008

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IFRS im

Überblick 2008

Member ofDeloitte Touche Tohmatsu

www.deloitte.com/deStand 9/2008

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbst­ständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.

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Über Deloitte

Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in 140 Ländern verbindet Deloitte erstklassige Leistungen mit umfassender regionaler Marktkompetenz und verhilft so Kunden in aller Welt zum Erfolg. „To be the Standard of Excellence“ – für die 165.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich.

Die Mitarbeiter von Deloitte haben sich einer Unternehmenskultur verpflichtet, die auf vier Grundwerten basiert: erstklassige Leistung, gegenseitige Unterstützung, absolute Integrität und kreatives Zusammen ­wirken. Sie arbeiten in einem Umfeld, das herausfordernde Aufgaben und umfassende Entwicklungs­möglichkeiten bietet und in dem jeder Mitarbeiter aktiv und verantwortungsvoll dazu beiträgt, dem Vertrauen von Kunden und Öffentlichkeit gerecht zu werden.

© 2008 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfung – IFRS Centre of Excellence

IFRS im Überblick 2008

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Vorwort

Diese Ausgabe von IFRS im Überblick ist die deutschsprachige Ver-sion der bekannten englischen Publikation IFRSs in your Pocket, die in diesem Jahr in der siebten Auflage erscheint. Der große Erfolg dieser Veröffentlichung weltweit hat uns bewogen, Ihnen nunmehr auch eine deutsche Übersetzung zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt ist unverän-dert gegenüber der englischsprachigen Fassung – Hintergrundinfor-mationen zur Struktur und zur Arbeitsweise des IASB; Informationen zur Anwendung der IFRS weltweit; Zusammenfassungen aller derzei-tigen Standards und Interpretationen sowie aktuelle Informationen zu den Agendaprojekten von IASB und IFRIC. IFRS im Überblick ist eine ideale Einführung für Unternehmen, die erwägen, IFRS einzuführen, und bietet gleichzeitig den aktuellen Stand der Dinge für „IFRS-Veteranen“.

2008 kann als ruhiges Jahr in Bezug auf die Einführung von IFRS gelten – der Board hat sich an sein Versprechen gehalten, keine Anwendung neuer Standards oder größerer Änderungen bis zum 1. Januar 2009 zu fordern. Die einzig bedeutende Änderung, die mit dem 1. Januar 2008 in Kraft trat, betraf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – IFRIC 12 wird spürbare Auswirkungen für Unternehmen dieses Sektors haben. Aber allgemein wurde Unternehmen eine willkommene Atempause gegönnt, nachdem sie sich mit den bedeutenden Auswirkungen von IFRS 7 auf die Abschlüsse 2007 herumschlagen mussten. Es ist wich-tig, dass diese Atempause genutzt wird, um sich auf den Ansturm 2009 vorzubereiten. IFRS 8 bedarf sorgfältiger Überlegungen hinsichtlich der Identifizierung der Segmente, über die berichtet werden muss, und die Berichtssysteme müssen entsprechend angepasst werden. Der Abschluss des Boardprojekts zu Unternehmenszusammenschlüssen und die Veröffentlichung der überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27 (die am 1. Juli 2009 in Kraft treten) geben den Fachspezialisten auf absehbare Zeit reichlich zu tun. Zu diesem Thema hat die internationale Firma im Juni dieses Jahres einen umfangreichen Leitfaden herausge-geben.

Neueste Entwicklungen im Bereich der Finanzberichterstattung finden Sie auf unserer Internetseite www.iasplus.de, der umfassendsten deutsch-sprachigen Quelle zur internationalen Rechnungslegung im Internet – schauen Sie regelmäßig vorbei.

Prof. Dr. Andreas Barckow National IFRS Experts Leader Deutschland Deloitte & Touche GmbH September 2008

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Unsere IAS PLUS-Internetseite

Die Internetseite www.iasplus.de von Deloitte bietet Ihnen kostenfrei umfassende Informationen über die internationale Rechnungslegung allgemein und über die Aktivitäten des IASB im Besonderen. Unser Angebot beinhaltet:

• täglichaktuelleNachrichtenausderWeltderRechnungslegung

• ZusammenfassungenallerStandards,InterpretationenundEntwürfe

• InformationenzuallenProjektendesIASB

• MitschriftenvonDeloitte-BeobachternbeidenSitzungenvonIASBund IFRIC

• IFRS-PublikationenundNewslettervonDeloitte

• MusterabschlüssenachIFRSundChecklisten

• alleStellungnahmenvonDeloittegegenüberdemIASB

• Verknüpfungenauf240InternetseitenmitBezugaufIFRS

• e-Learning-ModulefüralleIASundIFRS

• InformationenzurAnwendungvonIFRSweltweit

• aktuelleNachrichtenzunationalenEntwicklungeninderRechnungs-legung mit Schwerpunkt Deutschland, Österreich, Schweiz

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Inhalt

Seite

Abkürzungen 4

Struktur des IASB 6

MitgliederdesIASB 8

Der Konsultationsprozess des IASB (Due Process) 10

IASB-Kontaktinformationen 11

Historische Entwicklung des IASB 12

Anwendung der IFRS weltweit 16

Neue Verlautbarungen 30

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards 33

Aktuelle Projekte des IASB 117

Forschungsprojekte des IASB 123

Interpretationen 124

Aktuelle Projekte von IFRIC 127

Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte 128

Internetadressen 129

Bestellen Sie den IAS Plus-Newsletter 131

IFRS-MaterialienvonDeloitte 132

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Abkürzungen

ARC Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäi-schen Kommission (Accounting Regulatory Committee)

CESR AusschussdereuropäischenWertpapierregulierungsbe-hörden (Committee of European Securities Regulators)

DP Diskussionspapier

EFRAG Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group)

EGAOB Europäische Vereinigung der Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfer (European Group of Auditors’ Oversight Bodies)

EITF Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force) des FASB

EU Europäische Union (27 Länder)

EWR EuropäischerWirtschaftsraum(EU+3Länder)

FASB Financial Accounting Standards Board (US-amerikanischer Standardsetzer)

FEE EuropäischerWirtschaftsprüferverband(FédérationdesExpertsComptablesEuropéens)

GAAP allgemein anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung (Generally Accepted Accounting Principles)

IAS International Accounting Standard(s)

IASB International Accounting Standards Board

IASC International Accounting Standards Committee (Vorgän-ger des IASB)

IASCF IASC-Stiftung (International Accounting Standards Com-mittee Foundation)

IFAC internationalerWirtschaftsprüferverband(InternationalFederation of Accountants)

IFRIC International Financial Reporting Interpretations Commit-tee des IASB und die von ihm herausgegebenen Interpre-tationen

IFRS International Financial Reporting Standard(s)

IOSCO internationaleVereinigungderWertpapieraufsichtsbehör-den (International Organization of Securities Commissions)

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Abkürzungen

ISA Internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing)

KMU Kleine und mittelgroße Unternehmen (englisch: small and medium-sizedentities,SME)

SAC Standardbeirat (Standards Advisory Council; berät den IASB)

SARG Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen der Europäischen Kommission (Standards Advice Review Group)

SEC US-amerikanischeWertpapier-undBörsenaufsicht(Securi-ties and Exchange Commission)

SIC Standing Interpretations Committee des IASC und die von ihm herausgegebenen Interpretationen

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Struktur des IASB

IASC-Stiftung

Geografische Balance: Sechs Treuhänder aus Nordamerika, sechs aus Europa, sechs aus dem asiatisch-pazifischen Raum; vier mit beliebigem Hintergrund (bei Einhaltung der geografischen Balance insgesamt).

Hintergrund der Treuhänder: Die Verfassung sieht eine angemessene BalanceberuflicherHintergründeeinschließlichWirtschaftsprüfern,Abschlusserstellernund-adressaten,MitgliedernausForschungundLehre sowie anderen Funktionsträgern, die dem öffentlichen Interesse dienen, vor.

International Accounting Standards Board

Geografische Balance: Nicht vorgeschrieben, die Treuhänder sollen aber sicherstellen, dass der Board nicht von einem bestimmten Rechts-kreis oder einer geografischen Region dominiert wird.

Hintergrund der Board-Mitglieder:EineangemesseneMischungunlängsterworbenerpraktischerErfahrungunterdenWirtschaftsprü-fern,Abschlusserstellernund-adressatensowieMitgliedernausFor-schung und Lehre – mit mindestens jeweils einem Vertreter mit Erfah-rung für jeden dieser Bereiche.

IASC-Stiftung22 Treuhänder, ernennen, beaufsichtigen,

werben Mittel ein

Board12 Vollzeit- und 2 Teilzeitmitglieder

Bestimmen die fachliche Agenda. VerabschiedenStandards, Entwürfe und Interpretationen

StandardbeiratCirca 40 Mitglieder

ArbeitsgruppenFür bedeutende Agendaprojekte

ErnenntBerichtet anBerät

International FinancialReporting Interpretations

Committee14 Mitglieder

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Struktur des IASB

Überarbeitung der Verfassung 2008–2009

Die Treuhänder der IASCF führen eine umfassende Durchsicht und Über-arbeitung der Struktur und Verfassung durch, die Ende 2009 abge-schlossen sein soll. Einigen Vorschlägen, über die noch 2008 entschie-den werden soll, ist besondere Priorität eingeräumt worden:

• EinrichtungeinesAufsichtsgremiumszurÜberwachungundErnen-nung der Treuhänder

• VergrößerungdesIASBvon14auf16Mitglieder

• FestlegungeinergeografischenBalanceinnerhalbdesIASB

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Mitglieder des IASB

Sir David Tweedie, Vorsitzender Sir David wurde am 1. Januar 2001 der erste Vorsitzende des IASB, nachdem er von 1990 bis 2000 der erste Vollzeitvorsitzende des britischen Standardsetzers ASB war. Davor warernationalerfachlicherLeiterbeiKPMGundProfessorfürRech-nungslegung in Schottland. Er hat sich sowohl als erster Vorsitzender desG4+1alsauchalsMitglieddesIASCmitFragenderinternationalenStandardsetzung befasst. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011.

Tom E. Jones, stellvertretender Vorsitzender Als früherer verant-wortlicher Finanzvorstand bei Citicorp und Vorsitzender des IASC bringt Tom Jones umfangreiche Erfahrung in der Standardsetzung und in der Abschlusserstellung von Finanzinstituten mit. Geboren in Großbritan-nien, hat Tom Jones in Europa und den USA gearbeitet. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2009.

Mary E. Barth Als Teilzeitmitglied des Boards behält die Amerikanerin MaryBarthihreStellealsProdekaninderwirtschaftswissenschaftlichenFakultät der Stanford University. Professor Barth war vorher Partnerin bei Arthur Andersen. Ihre Amtszeit endet am 30. Juni 2009.

Stephen Cooper Ernannt im August 2007. Als Teilzeitmitglied des Boards ist Stephen Cooper auch Geschäftsführender Direktor und Leiter der Abteilung für Bewertungs- und Rechnungslegungsfragen der Invest-mentbankUBS.ErwarbisherschonMitglieddesCorporateReportingUserForumsundMitgliedderVertretungderAnalystengruppesowieder Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses des IASB. Seine Amts-zeit endet am 30. Juni 2012.

Philippe Danjou Philippe Danjou war vorher Direktor der Abteilung RechnungslegungderAutoritédesMarchésFinanciers(AMF),derfran-zösischen Finanzmarktaufsicht. Er war außerdem Geschäftsführender DirektorderfranzösischenWirtschaftsprüfervereinigungOECvon1982bis 1986 und war in verschiedenen Rollen als Berater für europäische undinternationaleRechnungslegungs-undWirtschaftsprüfungsgrup-pen tätig. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011.

Jan Engström Der Schwede Jan Engström war in führenden Finanz- und operativen Positionen für den Volvo-Konzern tätig, unter ande-remalsMitgliedderGeschäftsführungundalsFinanzvorstand.Erwaraußerdem Vorstandsvorsitzender der Volvo Bus Corporation. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2009.

Robert P. Garnett Robert Garnett war der geschäftsführende Vize-präsident für Finanzen von Anglo American plc, einem an der Londoner Börse notierten südafrikanischen Unternehmen. Er war als Ersteller und

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Mitglieder des IASB

als Analyst von Abschlüssen in seinem Heimatland Südafrika tätig. Er ist Vorsitzender von IFRIC. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2010.

Gilbert Gelard AlsehemaligerPartnervonKPMGinseinemHeimatlandFrankreich verfügt Gilbert Gelard über umfangreiche Erfahrungen aus der französischen Industrie. Gilbert Gelard spricht acht Sprachen und ist einehemaligesMitglieddesfranzösischenStandardsetzersCNC.ErwarbereitsMitglieddesIASC.SeineAmtszeitendetam30.Juni2010.

James J. Leisenring Jim Leisenring arbeitete als ehemaliger stellvertre-tender Vorsitzender und später als Direktor für internationale Aktivitä-ten des US-amerikanischen Standardsetzers FASB seit dreißig Jahren zu Fragen der Standardsetzung. In seiner Zeit beim FASB war Jim Leisen-ring einige Jahre der Beobachter des FASB bei den Sitzungen des frühe-ren IASC. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2010.

Warren McGregor WarrenMcGregorhatwährendseinerüberzwanzig- jährigen Arbeit für die australische Stiftung für Rechnungslegung, die Dachorganisation des australischen Standardsetzers ASB, deren Vorstands-vorsitzender er schließlich war, tiefgehende Kenntnisse in Standardset-zungsfragen gesammelt. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011.

John T. Smith John Smith ist ein ehemaliger Partner von Deloitte & Touche USA.ErwarMitgliedverschiedenerGruppendesFASB:EITF,DerivativesImplementation Group (DIG) und Projektgruppe zu Finanzinstrumen-ten.ErwarebenfallsMitgliedderProjektgruppezuFinanzinstrumentendes IASC und Vorsitzender des Komitees für Anwendungsleitlinien des IASCzuIAS39.ErwarMitgliedvonIASC,SICundIFRIC.SeineAmts-zeit endet am 30. Juni 2012.

Tatsumi Yamada Tatsumi Yamada war Partner von Pricewaterhouse-Coopers Japan. Er bringt umfassende Erfahrungen bezüglich internatio-nalerStandardsetzungalsjapanischesMitglieddesfrüherenIASCvon1996 bis 2000 mit. Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011.

Zhang Wei-Guo Ernannt im Juli 2007. Von 1997 bis 2007 war Zhang Wei-GuoLeiterderAbteilungRechnungslegungderchinesischenWert-papieraufsichtskommissionCSRC.VorseinerMitgliedschaftbeiderCSRC war er Professor an der Shanghai University of Finance and Eco-nomics(SUFE),woerauchinWirtschaftswissenschaftenpromovierte.Seine Amtszeit endet am 30. Juni 2012.

Eine Vakanz.

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Der Konsultationsprozess des IASB (Due Process)

Der formale Konsultationsprozess für Projekte folgt normalerweise, wenn auch nicht notwendigerweise, den folgenden Schritten:

• BitteandenStab,dieFragestellungenimUmfeldeinesmöglichenAgendaprojekts zu identifizieren, zu analysieren und die Anwendung des Rahmenkonzepts auf den Sachverhalt zu überprüfen

• AnalysenationalerBilanzierungsvorschriftenund-praxisundAus-tausch mit den nationalen Standardsetzern

• BeratungmitdemStandardbeiratüberdieMöglichkeiteinerAuf-nahme des Themas auf die Agenda des IASB*

• BildungeinerBeratungsgruppe(normalerweise„Arbeitsgruppe“genannt) für die Beratung des IASB und seines Stabs im Rahmen dieses Projekts

• VeröffentlichungeinerDiskussionsvorlage(normalerweise„Diskussions-papier“ genannt, das oft die vorläufigen Ansichten des Boards zu eini-gen Sachverhalten des Projekts enthält) zur öffentlichen Stellungnahme

• VeröffentlichungeinesEntwurfs,dervonmindestensneunMitglie-dern des IASB unterstützt wird, einschließlich aller abweichenden MeinungenvonIASB-MitgliedernzuröffentlichenStellungnahme(inEntwürfenwerdenabweichendeMeinungen,als„alternativeviews“bezeichnet)*

• AufnahmederGrundlagefürSchlussfolgerungenindenEntwurf

• ErwägungallerStellungnahmenzudenDiskussionsvorlagenundEntwürfen, die innerhalb der Kommentierungsfrist eingehen*

• Erwägung,obdieAbhaltungeineröffentlichenAnhörungoderdieDurchführung von Feldversuchen wünschenswert ist; wenn dies der Fall ist, Abhaltung solcher Anhörungen oder Durchführung solcher Feldversuche

• VerabschiedungeinesStandardsmitderUnterstützungvonmindes-tens neun Boardmitgliedern; Veröffentlichung des Standards ein-schließlichallerabweichendenMeinungen*

• VeröffentlichungeinerGrundlagefürSchlussfolgerungengemeinsammit dem Standard, in der unter anderem die Schritte des Konsulta-tionsprozesses und die Erwägung öffentlicher Stellungnahmen zum Entwurf durch den IASB dargestellt werden

* in der Satzung der IASCF vorgeschriebene Schritte

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IASB-Kontaktinformationen

International Accounting Standards Board 30CannonStreet,LondonEC4M6XH,Großbritannien

Allgemeine Informationen

• Telefon:+44-20-7246-6410

• Fax:+44-20-7246-6411

• E-Mail:[email protected]

• Bürostunden:MontagbisFreitag08:30–18:00LondonerZeit

• Internetseite:www.iasb.org

Veröffentlichungen, Bestellungen und Informationen

• Telefon:+44-20-7332-2730

• Fax:+44-20-7332-2749

• E-Mail:[email protected]

• Bürostunden:MontagbisFreitag09:30–17:30LondonerZeit

Vorsitzender des Boards und stellvertretender Vorsit-zender sowie fachliche Direktoren

Sir David Tweedie Vorsitzender des IASB [email protected]

Thomas E. Jones Stellvertretender Vor-sitzender des IASB

[email protected]

Peter Clark Direktor für For-schungsangelegen-heiten

[email protected]

Gavin Francis Direktor für Kapital-marktthemen

[email protected]

TriciaO‘Malley Direktorin für Umset-zungsfragen

[email protected]

Paul Pacter DirektorfürKMU-Standards

[email protected]

Alan Teixeira Direktor für fachliche Angelegenheiten

[email protected]

WayneS.Upton Direktor für interna-tionale Angelegen-heiten

[email protected]

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Historische Entwicklung des IASB

1973 Vereinbarung zur Schaffung des IASC von Vertretern der Rechnungslegungsorgane in Australien, Deutschland, Frank-reich,Großbritannien/Irland,Japan,Kanada,Mexiko,denNiederlanden und den Vereinigten Staaten unterschrieben.

Lenkungsausschüsse für die ersten drei Projekte des IASC benannt.

1975 Erste endgültige IAS veröffentlicht: IAS 1 (1975) Angabe über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und IAS 2 (1975) Wertermittlung und Darstellung von Vorräten im Zusammen-hang mit dem Ansatz der historischen Anschaffungskosten.

1982 DasIASCwirdaufbiszu17Mitgliederausgeweitet,ein-schließlich13Ländervetretern,dievominternationalenWirt-schaftsprüferverband (IFAC) ernannt werden, und bis zu vier Vertretern von Organisationen mit einem legitimen Interesse an Finanzberichterstattung. IFAC erkennt das IASC als Stan-dardsetzungsgremium weltweit gültiger Standards an.

1989 DerEuropäischeWirtschaftsprüferverband(FEE)unterstütztdie internationale Harmonisierung und eine stärkere europäi-sche Einbringung in das IASC. IFAC führt eine Leitlinie für den öffentlichen Sektor ein, nach der öffentlich-rechtliche Unter-nehmen IAS zu befolgen haben.

1994 Beirat des IASC mit Verantwortlichkeit für Aufsicht und Finanzierung gegründet.

1995 Die EU-Kommission unterstützt die Vereinbarung zwischen demIASCundderinternationalenVereinigungderWertpa-pieraufsichtsbehörden (IOSCO), die Kernstandards fertigzu-stellen, und kommt zu dem Schluss, dass europäische multi-nationale Konzerne IAS befolgen sollen.

1996 DieUS-amerikanischeWertpapier-undBörsenaufsichtSECerklärt ihre Unterstützung für die Zielsetzung des IASC, so schnell wie möglich Rechnungslegungsstandards zu entwi-ckeln, die für Erstellung von Abschlüssen zum Zweck grenz-überschreitender Emissionen verwendet werden können.

1997 Das Standing Interpretations Committee (SIC) wird gegrün-det.ZwölfstimmberechtigteMitglieder.AuftragfürdieEnt-wicklung von Interpretationen der IAS, die der endgültigen Zustimmung des IASC bedürfen.

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Historische Entwicklung des IASB

Strategiearbeitsgruppe gegründet, um Vorschläge hinsicht-lich der zukünftigen Struktur und Tätigkeit des IASC zu ent-wickeln.

1998 IFAC/IASC-Mitgliederzahlwächstauf140Rechnungslegungs-vereinigungen in 101 Ländern.

IASC schließt die Arbeit an den Kernstandards mit der Verab-schiedung von IAS 39 ab.

1999 DieFinanzministerderG7undderInternationaleWährungs-fond fordern Unterstützung der IAS, um „die internationale Finanzarchitektur zu stärken“.

Das IASC stimmt einstimmig für eine Neustrukturierung in einBoardmit14Mitgliedern(zwölfVollzeitmitglieder)untereinem unabhängigen Rat von Treuhändern.

2000 DieIOSCOempfiehlt,dassihreMitgliedermultinationalenEmittenten die Anwendung der IASC-Standards bei grenzüber-schreitenden Emissionen und Börsennotierungen gestatten.

Ein Ad-hoc-Nominierungskomitee unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der SEC, Arthur Levitt, wird gegründet, um die Treuhänder zu nominieren, die die Aufsicht in der neuen IASB-Struktur ausüben sollen.

DieMitgliedsorganedesIASCstimmenfürdieNeustrukturie-rung des IASC und eine neue Verfassung.

Das Nominierungskomitee ernennt die ersten Treuhänder.

Die Treuhänder benennen Sir David Tweedie (Vorsitzender des britischen Standardsetzers ASB) als ersten Vorsitzenden des neu gebildeten IASB.

2001 DieMitgliederundderneueNamedesIASBwerdenbekanntgegeben. Die IASCF wird gegründet. Am 1. April 2001 über-nimmt der neue IASB die Verantwortung für die Standardset-zung vom IASC. Bestehende IAS und SIC werden vom IASB übernommen.

Der IASB bezieht seine neuen Büroräume in der Cannon Street Nr. 30, London.

Der IASB tagt mit den Vorsitzenden der acht nationalen Stan-dardsetzungsorgane, die als Verbindungsglieder fungieren, um die Agenden zu koordinieren und Konvergenzziele zu setzen.

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Historische Entwicklung des IASB

2002 Das SIC wird in International Financial Reporting Interpreta-tions Committee (IFRIC) umbenannt und erhält die Aufgabe, nicht nur bestehende IAS und IFRS zu interpretieren, sondern auch zeitnah Leitlinien zu Themen zu entwickeln, die nicht in einem IAS oder IFRS behandelt werden.

Europa fordert IFRS für börsennotierte Unternehmen ab 2005.

IASB und FASB veröffentlichen eine gemeinsame Vereinba-rung zu Konvergenz.

2003 Erster endgültiger IFRS und erster IFRIC-Interpretationsent-wurf veröffentlicht.

Verbesserungsprojekt abgeschlossen – bedeutende Überar-beitungenvon14IAS.

2004 Ausführliche Diskussionen über IAS 39 in Europa, die zur Übernahme von IAS 39 durch die EU-Kommission ohne zwei Abschnitte führen („carve out“).

Übertragung der IASB-Sitzungen im Internet beginnt.

Erstes Diskussionspapier des IASB und erste endgültige IFRIC Interpretation.

IFRS 2 bis 6 veröffentlicht.

IFRIC 1 bis 5 veröffentlicht.

2005 EinIASB-MitgliedwirdVorsitzendervonIFRIC.

Änderungen an der Satzung.

„Fahrplan“ der SEC zur Beseitigung der Überleitung von IFRS auf US-GAAP.

EU-Kommission streicht den carve out der Fair-Value-Option in IAS 39.

Die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden für Beobachter geöffnet.

IFRS 7 veröffentlicht.

IFRIC 6 und 7 veröffentlicht und IFRIC 3 zurückgezogen.

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Historische Entwicklung des IASB

2006 Aktualisierte IASB/FASB-Konvergenzvereinbarung.

IASB veröffentlicht Verlautbarung zu Arbeitsbeziehungen mit anderen Standardsetzern.

IASB verkündet, dass keine neuen bedeutenden Standards vor 2009 in Kraft treten werden.

IFRS 8 veröffentlicht.

IFRIC 8 bis 12 veröffentlicht.

2007 IFRICvon12auf14Mitgliederausgeweitet.

SEC lässt Forderung nach einer Überleitung auf US-GAAP für IFRS-Abschlüsse ausländischer Emittenten fallen und lädt zur Stellungnahme zur Anwendung von IFRS durch US-Emitten-ten ein.

Überarbeitungen von IAS 1 und IAS 23 veröffentlicht.

IFRIC13und14veröffentlicht.

IASB schlägt eigenen IFRS für kleine und mittelgroße Unter-nehmen(KMU)vor.

2008 Verlautbarung der IOSCO, mit der Unternehmen aufgefordert werden, eindeutig anzugeben, ob sie die IFRS wie vom IASB herausgegeben vollständig einhalten.

Aktualisierte IASB/FASB-Konvergenzvereinbarung sieht AbschlussgemeinsamerProjektebisMitte2011vor.

Vorschlag der IASC-Treuhänder zur Einrichtung eines Auf-sichtsgremiumsundzurAusweitungdesIASBauf16Mit-glieder.

Bis Juli – Jährliche Verbesserungen 2006 (Änderungen an 13 IFRS) sowie Überarbeitungen von IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht und IFRS 1, IAS 27, IFRS 2, IAS 32 und IAS 39 geändert.

IFRIC 15 und 16 veröffentlicht.

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Anwendung der IFRS weltweit

Anwendung der IFRS für inländische Berichterstattung durch börsenno-tierteUnternehmenmitStandJuli2008.WiraktualisierendieseAuflis-tung regelmäßig und bieten außerdem Informationen zur Anwendung der IFRS durch nicht börsennotierte Unternehmen unter www.iasplus.de/country/useias.php

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Abu Dhabi (VAE)

X

Ägypten X

AlbanienKeine Börse.Unternehmen wenden albanische

GAAP an.

Amerikanisch- Samoa

Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Argentinien X

Armenien X

Aruba X

Aserbaidschan X

Australien X(a)

Bahamas X

Bahrain X

Bangladesch X

Barbados X

Belgien X(b)

Belize Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Benin X

Bermuda X

Bhutan X

Bolivien X

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Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Bosnien und Herzegowina

Alle großen und mittelgro-

ßen

Botswana X

Brasilien X Ab 2010

Brunei Darus-salam

Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Bulgarien X

Burkina Faso X

Chile X Ab 2009

China X

Costa Rica X

Dänemark X(b)

Deutschland X(b)

Dominica X

Dominikani-sche Republik

X

Dubai (VAE) Banken

Ecuador X

Elfenbeinküste X

El Salvador X

Estland X(b)

Fidschi X

Finnland X(b)

Frankreich X(b)

Georgien X

Ghana X

Gibraltar X

Griechenland X(b)

Grönland Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Page 19: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

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Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Guam Keine Börse. Unternehmen wenden US-GAAP an.

Guatemala X

Guyana X

Haiti X

Honduras X

Hongkong X(c)

Indien X

Indonesien X

Irak X

Iran X

Irland X(b)

Island X(b)

Israel X

Italien X(b)

Jamaika X

Japan X

Jemen Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Jordanien X

Jungferninseln (Britisch)

X

Jungferninseln (US)

Keine Börse. Unternehmen wenden US-GAAP an.

Kaimaninseln X

Kambodscha Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Kanada X Ab 2011

Kasachstan X

Katar X

Kenia X

Kirgisistan X

Kolumbien X

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Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

(Süd-)Korea Koreanische IFRS-Äquivalente für börsennotierte

Unternehmen mit Ausnahme von Banken ab 2009 gestattet. Vorgeschrieben ab 2011.

Kroatien X

Kuba X

Kuwait X

Laos X

Lesotho X

Lettland X(b)

Libanon X

Liechtenstein X(b)

Litauen X(b)

Luxemburg X(b)

Macao Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Malawi X

Malaysia X

Malediven X

Mali X

Malta X(b)

MarokkoNicht-

bankenBanken

Mauretanien Keine Börse. IFRS nicht gestattet.

Mauritius X

Mazedonien X

Mexiko X

Moldawien X

Montenegro X

MosambikNicht-

bankenBanken

Myanmar X

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Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Namibia X

Nepal X

Neuseeland X(a)

Nicaragua X

Niederlande X(b)

Niederländi-sche Antillen

X

Niger X

Norwegen X(b)

Oman X

Österreich X(b)

Pakistan X

Panama X

Papua-Neu-guinea

X

Paraguay X

Peru X

Philippinen X(d)

Polen X(b)

Portugal X(b)

Réunion Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Rumänien X(b)

Russische Föderation

Nicht- banken

Banken

Sambia X

Samoa Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Saudi-Arabien X

Schweden X(b)

Schweiz X

Page 22: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

21

Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Republik Ser-bien

X

Sierra LeoneKeine Börse (es befindet sich eine im Aufbau).

IFRS für alle vorgeschrieben.

Simbabwe X

Singapur X(d)

Slowenien X(b)

Slowakei X(b)

Spanien X(b)

Sri Lanka X

Südafrika X

Surinam X

Swasiland X

Syrien X

Tadschikistan X

Taiwan X

Tansania X

Thailand X

Togo X

Trinidad und Tobago

X

Tschechien X(b)

Tunesien X

Türkei X(e)

Uganda X

Ukraine X

Ungarn X(b)

Uruguay X(f)

Usbekistan X

Vanuatu Keine Börse. Unternehmen dürfen IFRS anwenden.

Page 23: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

22

Anwendung der IFRS weltweit

RechtskreisIFRS nicht gestattet

IFRS gestattet

Vorgeschrie-ben für

einige inlän-dische bör-sennotierte Unterneh-

men

Vorgeschrie-ben für alle inländischen börsennotier-

ten Unter-nehmen

Venezuela X

Vereinigtes Königreich

X(b)

Vereinigte Staaten

X

Vietnam X

WeißrusslandBanken ab

2008

Zypern X(b)

(a) Einhaltung der IFRS wird im Anhang und im Prüfungsbericht angegeben.

(b) Der Prüfungsbericht und die Angabe zu den Grundlagen der Darstellung beziehen sich auf die Übereinstimmung mit „den IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind“.

(c) Lokale, mit den IFRS identische Standards, in einigen Fällen allerdings andere Daten des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften.

(d) Die meisten IFRS wurden übernommen, jedoch wurden einige bedeutende Änderungen vorgenommen.

(e) Türkische Unternehmen dürfen der englischsprachigen Version der IFRS folgen oderdertürkischenÜbersetzung.WennLetzteresderFallist,wirdimAnhangund im Prüfungsbericht wegen der Übersetzungsverzögerung auf „IFRS wie für die Anwendung in der Türkei übernommen“ verwiesen.

(f) Nach dem Gesetz müssen alle Unternehmen die IFRS befolgen, die zum 19.Mai2004bestanden.DerPrüfungsberichtverweistaufdieEinhaltung uruguayischer, GAAP.

Page 24: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

23

Anwendung der IFRS in Europa

Europäische Bilanzrichtlinien seit 2005

Börsennotierte Unternehmen Um den „Aktionsplan der Kommis-sion für Finanzdienstleistungen“ der EU-Kommission umzusetzen, ver-abschiedete die Europäische Union 2002 eine Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards („IAS-Verordnung“),nachderalleaneinemreguliertenMarktregistrierteneuropäischen Unternehmen (etwa 8.000 insgesamt) in ihren Konzern-abschlüssen ab 2005 die IFRS befolgen müssen. Die IAS-Verordnung gilt nichtnurinden27MitgliedstaatenderEU,sondernauchindendreiweiterenStaatendesEWR.DiemeistengroßenUnternehmeninderSchweiz,diewederEU-nochEWR-Mitgliedist,wendendieIFRSauchan.

AußereuropäischenUnternehmen,dieaneinemeuropäischenWertpa-piermarkt notiert sind, ist es vorbehaltlich der Einschätzung der Gleich-wertigkeit ihrer nationalen Rechnungslegungsstandards mit IFRS durch die EU-Kommission gestattet, ihre nationalen Rechnungslegungsstan-dards weiter anzuwenden. Im Dezember 2007 weitete die EU-Kommis-sion diese Ausnahme bis zum 31. Dezember 2011 auf alle Länder aus, die eindeutig beabsichtigen, ihre nationalen Rechnungslegungsstan-dards mit den IFRS zu konvergieren (in diesem Fall wird die EU-Kommis-sion Gleichwertigkeit bestätigen) oder IFRS insgesamt als ihre nationa-len Rechnungslegungsstandards zu übernehmen.

Nicht börsennotierte Unternehmen und separate Einzelab-schlüsseEU-MitgliedstaatenkönnendieIAS-Verordnungaufnichtbörsennotierte Unternehmen und auf separate Einzelabschlüsse aus-dehnen. Details zur Verwendung der IFRS durch nicht börsennotierte UnternehmenundinseparatenEinzelabschlüssenindenMitgliedstaa-tenderEU/desEWRfindenSieunterwww.iasplus.de.

Übernahme der IFRS für die Anwendung in Europa

Nach geltendem EU-Recht müssen alle IFRS einzeln für die Anwendung in Europa übernommen werden. Der Übernahmeprozess besteht aus den folgenden Schritten:

• DieEUübersetztdenIFRSinalleeuropäischenSprachen.

• DieeuropäischeBeratungsgruppefürFinanzberichterstattung(EFRAG)äußert eine Übernahmeempfehlung gegenüber der EU-Kommission.

• DiePrüfgruppefürStandardübernahmeempfehlungen(SARG)äußertsich gegenüber der EU-Kommission zu den Empfehlungen von EFRAG.

Page 25: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

24

Anwendung der IFRS in Europa

• DerRegelungsausschussfürRechnungslegungderEuropäischenKommission (ARC) spricht eine Übernahmeempfehlung aus und

• imRahmendesRegelungsverfahrensmitKontrolleunterbreitetdieEU-Kommission den Übernahmevorschlag dem entsprechenden Ausschuss des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat. Beide müssen der Übernahme zustimmen, sonst wird der Vorschlag an die EU-Kommission zur weiteren Erwägung zurückverwiesen.

Bis Ende Juli 2008 hatte die EU-Kommission für die Übernahme aller IAS (mit Ausnahme der neuesten Änderungen an IAS 1, IAS 23, IAS 27, IAS 32 und IAS 39), der IFRS 1 bis 8 (mit Ausnahme der Überarbeitung 2008 von IFRS 3 und der neuesten Änderungen an IFRS 1 und IFRS 2) und aller Interpretationen mit Ausnahme von IFRIC 12 bis IFRIC 16 gestimmt. Nach wie vor besteht der carve out bezüglich IAS 39 Finanz-instrumente: Ansatz und Bewertung, nach dem die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts von Sichteinlagen auf Portfoliobasis gestat-tet ist.

Durchsetzung der IFRS in Europa

DieeuropäischenWertpapiermärktewerdenvondeneinzelnenMit-gliedstaaten unter Einhaltung bestimmter auf EU-Ebene eingeführter Bestimmungen reguliert. Die europäischen Bestimmungen beinhalten:

• StandardsdesAusschussesdereuropäischenWertpapierregulie-rungsbehörden (CESR).MitStandardNr.1,Durchsetzung von kapi-talmarktrelevanten Informationen in Europa, werden 21 allgemeine Prinzipienbenannt,diedieEU-MitgliedstaatenbeiderDurchsetzungvonIFRSbeachtensollen.MitStandardNr.2,Koordinierung der Enforcement-Aktivitäten, werden Leitlinien zur Umsetzung von Stan-dard Nr. 1 eingeführt.

• DieRichtlinieüberdiePrüfungdesJahresabschlussesunddeskon-solidierten Abschlusses wurde im September 2006 verabschiedet. Die neue Richtlinie ersetzt die Achte Richtlinie und ergänzt die Vierte und die Siebte Richtlinie. Unter anderem wurden mit der Richtlinie die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen unddieMitgliedstaatenverpflichtet,Prüfungsaufsichteneinzurich-ten.

• ÄnderungenandenEU-Richtlinien,diediegemeinschaftlicheVerant-wortung des Vorstandes für den Abschluss eines Unternehmens fest-legen.

Die Europäische Vereinigung der Aufsichtsbehörden für Abschlussprüfer (EGAOB) wurde von der EU-Kommission Ende 2005 gegründet.

Page 26: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

25

Anwendung der IFRS in Europa

Im Februar 2006 gründete die EU-Kommission einen Runden Tisch zur einheitlichenAnwendungvonIFRSinEuropa.ErtratimMai2006dasersteMalzusammen.DieZielsetzungdesRundenTischsbestehtinderfrühzeitigen Identifizierung aufkommender und möglicherweise proble-matischer Bilanzierungsfragen in Bezug auf die einheitliche Anwendung der IFRS, die dann IASB und IFRIC zur Kenntnis gebracht werden sollen.

Eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei sich überschneidenden Durchsetzungsfragen einschließlich der Finanzberichterstattung wurde Ende2005vondeneuropäischenBanken-,Versicherungs-undWert-papieraufsichten geschlossen. Im Jahr 2007 veröffentlichte CESR zwei Sammlungen von IFRS-Durchsetzungsentscheidungen zu insgesamt 25 Sachverhalten.

CESR entwickelt derzeit einen Plan, nach dem veröffentlichte Abschlüsse börsennotierter Unternehmen in ganz Europa elektronisch zur Verfügung stehen sollen.

Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten

Anerkennung der IFRS durch die SEC

Von den circa 15.000 Unternehmen, deren Aktien bei der US-amerika-nischenWertpapier-undBörsenaufsicht(SEC)registriertsind,sindüber1.100 ausländische Unternehmen. Vor November 2007 hatten diese ausländischen Unternehmen, wenn sie ihre Abschlüsse nicht nach US-GAAP, sondern nach IFRS oder nationalen Rechnungslegungsstandards einreichten, Überleitungen des Nettogewinns und des Nettovermögens aufUS-GAAP-Wertebeizufügen.

Im November 2007 stimmte die SEC dafür, ausländischen Unternehmen zu gestatten, nach IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung erstellte Abschlüsse ohne eine Überleitung auf US-GAAP einzureichen. Diese neue Regelung gilt für Abschlüsse zu Berichtsjahren, die nach dem 15. November 2007 enden.

Im August 2007 veröffentlichte die SEC einen Konzeptentwurf zur öffentlichen Stellungnahme, der die Diskussion anregen sollte, ob auch für US-Emittenten die Einreichung von IFRS-Abschlüssen die Einhaltung der Regeln und Vorschriften der SEC bedeuten sollte. Es wird erwartet, dasbestimmteUS-Unternehmenab2011dieWahlzwischenIFRSundUS-GAAP haben werden.

Page 27: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

26

Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten

Konvergenz von IFRS und US-GAAP

Die Vereinbarung von Norwalk

Im Oktober 2002 gaben FASB und IASB nach einer gemeinsamen Sit-zung in den Büroräumen des FASB in Norwalk, Connecticut ihrem Vor-haben, US-GAAP und IFRS zu konvergieren, mit der Veröffentlichung einesArbeitsabkommens(MemorandumofUnderstanding)eineoffizi-elle Form. Die beiden Boards verpflichteten sich, die größten Bemühun-gen darauf auszurichten,

• ihrebestehendenRechnungslegungsstandardssobaldwiemöglichvollständig kompatibel zu machen und

• ihrezukünftigenArbeitsprogrammeaufeinanderabzustimmen,umsicherzustellen, dass die einmal erreichte Kompatibilität erhalten bleibt.

„Kompatibel“ bedeutet nicht wortwörtlich identische Standards, son-dern dass es keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Rech-nungslegungssystemen geben wird.

Fahrplan für die Konvergenz 2006–2008

Im Februar 2006 veröffentlichten IASB und FASB einen „Fahrplan“, in dem kurz- und langfristige Konvergenzprojekte mitsamt Zwischen-schrittenundMeilensteinenaufdemWegzurErreichungvonKonver-genz dargestellt wurden.

Kurzfristige Projekte

Für die als kurzfristig bezeichneten Projekte liegt das Ziel 2008 darin, zu einem Schluss zu kommen, ob größere Abweichungen in den weni-gen im Fokus stehenden Bereichen durch ein oder mehrere Standard-setzungsprojekte beseitigt werden sollen und, wenn dies der Fall ist, dieArbeitindiesenBereichenvollständigoderimWesentlichenabge-schlossen zu haben. Die verbleibenden Themen kurzfristiger Konver-genz sind:

IASB

• GemeinsameVereinbarungen(einEntwurf,indemvorgeschlagenwird, die Quotenkonsolidierungsoption für gemeinschaftlich kontrol-lierte Unternehmen fallen zu lassen und die Definition zu verdeutli-chen, wurde im September 2007 herausgegeben),

Page 28: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

27

Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten

FASB

• AlsFinanzinvestitiongehaltenenImmobilien,

• ForschungundEntwicklung(Untersuchungenaufgenommen),

• EreignissenachdemAbschlussstichtag(imSeptember2007alseigenständiges Projekt von der FASB-Agenda genommen und in das Kodifizierungsprojekt eingeschlossen, dessen einjährige Überprü-fungsphase im Januar 2008 begann).

Langfristige Projekte

Für die unten aufgeführten Projekte liegt das Ziel 2008 darin, bedeu-tende Fortschritte in den folgenden als verbesserungswürdig erachteten Bereichen zu erzielen (IASB-Status in Klammern):

• DarstellungdesAbschlusses–PhaseB(Diskussionspapierfür2008erwartet),

• Eigen-undFremdkapital(DiskussionspapierimFebruar2008heraus-gegeben),

• Erlöserfassung(DiskussionspapierfürdasdritteQuartal2008erwar-tet),

• Ertragsteuern(EntwurffürdasvierteQuartal2008erwartet),

• Finanzinstrumente(DiskussionspapierimMärz2008herausgege-ben),

• KonsolidierungeinschließlichZweckgesellschaften(Diskussionspapierfür die zweite Hälfte 2008 erwartet),

• Leasinggeschäfte(DiskussionspapierfürdasvierteQuartal2008erwartet),

• LeistungennachBeendigungdesArbeitsverhältnisses(Diskussions-papierimMärz2008herausgegeben),

• LeitlinienzurBewertungzumbeizulegendenZeitwert(FAS157alsGrundlage für ein Diskussionspapier vom IASB genutzt),

• Rahmenkonzept(EntwurfzuZielsetzungundDiskussionspapierzurBerichtseinheitimMai2008herausgegeben).

Für jedes einzelne Projekt sind genauere Ziele gesetzt.

Page 29: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

28

Anwendung der IFRS in Kanada

Derzeit dürfen kanadische Unternehmen, die in den Vereinigten Staa-ten gelistet sind, US-GAAP für Zwecke der inländischen Berichterstat-tung anwenden, nicht jedoch die IFRS. Alle anderen kanadischen Unter-nehmen müssen kanadische Rechnungslegungsvorschriften anwenden (Canadian GAAP). Ausländische Emittenten in Kanada dürfen IFRS oder eine beschränkte Gruppe nicht kanadischer nationaler Rechnungsle-gungsstandards anwenden. Im August 2006 veröffentlichte der kana-dische Standardsetzer AcSB einen detaillierten Umsetzungsplan für die Übernahme der International Financial Reporting Standards in Canadian GAAP. Im Februar 2008 bestätigte der AcSB, dass ab 2011 alle IFRS wortwörtlich als kanadische Rechnungslegungsstandards für gewinn-orientierte öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen übernom-menwerden.GleichzeitigverkündetenkanadischeWertpapieraufsich-ten folgende vorläufige Vorschläge:

• AnerkennungvonIFRS-Abschlüssenab2009,

• ForderungeinerAngabe,dassdieAbschlüsseinÜbereinstimmungmit den IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung stehen,

• Verbotab2013fürkanadischeUnternehmen,dieindenUSAgelis-tet sind, US-GAAP und nicht IFRS anzuwenden.

Anwendung der IFRS im asiatisch-pazifischen Raum

Asiatisch-pazifische Rechtskreise haben eine Reihe von Ansätzen für die Konvergenz nationaler Rechnungslegungsstandards für inländische bör-sennotierte Unternehmen mit den IFRS gewählt.

Forderung nach den IFRS an Stelle von nationalen Rechnungslegungsvorschriften

Kein Rechtskreis im asiatisch-pazifischen Raum fordert die IFRS für alle inländischen börsennotierten Unternehmen.

Alle nationalen Standards entsprechen im Prinzip wortwörtlich den IFRS

Australien, Hongkong, Korea (vorgeschrieben ab 2011, erlaubt ab 2009), Neuseeland und Sri Lanka (vorgeschrieben ab 2011) haben diesen Ansatz gewählt. Die Daten des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmun-genweichenteilweisevondenIFRSab.NeuseelandhateinigeWahl-rechte bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gestri-chen und einige Angaben und Leitlinien hinzugefügt.

Page 30: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

29

Anwendung der IFRS im asiatisch-pazifischen Raum

Fast alle nationalen Standards entsprechen wortwört-lich den IFRS

Die Philippinen und Singapur haben die meisten IFRS wortwörtlich über-nommen, aber einige bedeutende Änderungen vorgenommen.

Einige nationale Standards entsprechen beinahe wortwörtlich den IFRS

Indien,Malaysia,PakistanundThailandhabenausgewählteIFRSfastwortgetreu übernommen, aber es gibt bedeutende Unterschiede in anderen nationalen Standards. Außerdem gibt es zeitliche Verzögerun-gen bei der Übernahme von neuen oder geänderten IFRS. Indien hat angekündigt, die vollständigen IFRS als indische Rechnungslegungsstan-dards ab 2011 zu übernehmen.

Die IFRS werden bei der Entwicklung nationaler Stan-dards in Betracht gezogen

Dies ist zu unterschiedlichen Graden in Indonesien, Japan, Taiwan und Vietnam der Fall, es bestehen aber bedeutende Abweichungen.

Im Februar 2006 führte China einen neuen Grundstandard und 38 neue chinesische Rechnungslegungsstandards ein, die mit ein paar Aus-nahmen in Einklang mit den IFRS stehen.

Einige inländische börsennotierte Unternehmen dür-fen die IFRS anwenden

Dies gilt in China (in Hongkong gelistete Unternehmen), Hongkong (Unternehmen mit Sitz in Hongkong, die anderweitig inkorporiert sind), LaosundMyanmar.

Page 31: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

30

Neue Verlautbarungen

Für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 in Kraft getreten

Neuer Standard

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Änderungen von Standards

Änderung von IAS 1 Kapitalangaben

ÜberarbeiteteLeitlinienzurEinführungvonIFRS4

Neue Interpretationen

IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochin-flationsländern

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2

IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate

IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertmin-derung

Vorzeitige Anwendung für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 zugelassen

Neuer Standard Tritt für Berichtsperio-den zum oder nach in Kraft

IFRS 8 Geschäftssegmente 1. Januar 2009

Änderung von Standards

Änderung von IFRS 1 und IAS 27

Feststellung der Anschaffungs-kosten eines Tochterunterneh-mens im Einzelabschluss

1. Januar 2009

Änderung von IFRS 2

Ausübungsbedingungen und Annullierungen

1. Januar 2009

Änderung von IAS 1

Überarbeitete Anforderung an die Darstellung mancher Abschlüsse und überarbeitete Formulierun-gen

1. Januar 2009

Page 32: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

31

Neue Verlautbarungen

Änderung von Standards Tritt für Berichtsperio-den zum oder nach in Kraft

Änderung von IAS 23

WegfalldesWahlrechts,Fremd-kapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen

1. Januar 2009

Änderung von IAS 32 und IAS 1

Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Ver-pflichtungen

1. Januar 2009

Neue Interpretationen

IFRIC 11 IFRS 2 – Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

1.März2007

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsverein-barungen

1. Januar 2008

IFRIC 13 Kundentreueprogramme 1. Juli 2008

IFRIC14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögens-wertes, Mindestfinanzierungs-vorschriften und ihre Wechsel-wirkung

1. Januar 2008

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errich-tung von Immobilien

1. Januar 2009

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoin-vestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

1. Oktober 2008

Die vorzeitige Anwendung in Europa steht unter dem Vorbehalt der Übernahme der Regelungen durch die Europäische Kommission. IFRIC 11 wurde bereits in europäisches Recht übernommen.

Page 33: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

32

Neue Verlautbarungen

Anwendung für Abschlüsse nach 2007 zugelassen

Überarbeitete Standards Inkrafttreten

IFRS 3(2008) Unternehmens-zusammen-schlüsse

Prospektiv für Geschäfts-jahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Vor-zeitige Anwendung zuläs-sig, jedoch nur für Geschäfts-jahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Anwendung von IAS 27(2008) zum gleichen Zeitpunkt erfor-derlich.

IAS 27(2008) Konzern- und separate Abschlüsse

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 begin-nen. Frühere Anwendung zulässig. Anwendung von IFRS 3(2008) zum gleichen Zeitpunkt erforderlich – daher Anwendung verboten für Geschäftsjahre, die vor dem 30. Juni 2007 beginnen.

Die vorzeitige Anwendung in Europa steht unter dem Vorbehalt der Übernahme der Regelungen durch die Europäische Kommission.

Page 34: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

33

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

AufdenSeiten34bis88habenwirdieVorschriftenallerInternationalFinancial Reporting Standards zusammengefasst, die zum 31. Juli 2008 herausgegeben waren, sowie das Vorwort zu den IFRS und das Rah-menkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen.

Diese Zusammenfassungen sind für die allgemeine Information gedacht und ersetzen ein Studium des gesamten Standards nicht.

Die Anforderungen nach IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen und die früher in IAS 32 enthaltenen Angabeerfordernisse sind in dieser Ausgabe nicht mehr enthalten, da siedurchIFRS7mitWirkungzum1.Januar2007ersetztwordensind.

Seit der letzten Ausgabe dieser Broschüre hat der IASB grundlegend überarbeitete Versionen von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse herausgegeben. Diese überarbeiteten Standards treten nicht vor 2009 in Kraft. Um jedoch Verwirrungen zu vermeiden und weil die vorzeitige Anwendung gestattet ist (Details finden Sie in den Zusam-menfassungen der Standards), haben wir in diese Broschüre die überar-beiteten Versionen dieser Standards aufgenommen (und die Folgeände-rungen an anderen Standards). Informationen zu den vorigen Versionen finden Sie in den alten, englischsprachigen Ausgaben von IFRSs in your Pocket.

In allen Zusammenfassungen haben wir auch die allgemeinen Formulie-rungsänderungen aus IAS 1(2007) übernommen. Neue Bezeichnungen werden für die Bestandteile des Abschlusses (z.B. „Darstellung der Ver-mögenslage“ an Stelle von „Bilanz“) und Standards (z.B. IAS 10 Ereig-nisse nach der Berichtsperiode) verwendet.

Page 35: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

34

Vorwort zu den International Financial Reporting Standards

Einführung VerabschiedetvomIASBimMai2002.

Zusammenfassung Deckt unter anderem folgendes ab:

• ZielsetzungdesIASB,

• AnwendungsbereichderIFRS,

• formellesVerfahrenfürdieEntwicklungvonIFRS und Interpretationen,

• keineUnterscheidungzwischenfettund normal gedruckten Paragraphen,

• allgemeineVorgehensweisebeiDatendesInkrafttretens,

• VerwendungvonEnglischalsoffizielle Sprache.

Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen

Einführung Verabschiedet vom IASC im April 1989.

Übernommen vom IASB im April 2001.

Alle Anforderungen des Rahmenkonzepts wer-den derzeit im Rahmen des gemeinsamen Pro-jekts zum Rahmenkonzept von IASB und FASB überdacht.

Zusammenfassung Im Rahmenkonzept werden:

• dieZielsetzungvonAbschlüssendefiniert.Zielsetzung von Abschlüssen ist es, Informa-tionen über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Finanz- und Vermögenslage eines Unterneh-mens zu geben, die für einen weiten Adres-satenkreis bei dessen wirtschaftlichen Ent-scheidungen nützlich sind.

Page 36: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

35

• diequalitativenMerkmale,dieInformationenin Abschlüssen nützlich machen, identifiziert. Im Rahmenkonzept werden vier vorrangige qualitativeMerkmalegenannt:Verständlich-keit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleich-barkeit.

• diegrundlegendenAbschlusspostenunddieKonzepte für deren Ansatz und Bewertung im Abschluss definiert. Unmittelbar mit der Finanz- und Vermögenslage verbundene Ele-mente sind Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Unmittelbar mit der Ertragslage verbundene Elemente sind Erträge und Auf-wendungen.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Datum des Inkraft-tretens

Erster IFRS-Abschluss für eine Periode, die am odernachdem1.Januar2004beginnt.

Zielsetzung Festlegung der Vorgehensweise, wenn ein Unternehmen erstmalig die IFRS als Grundlage für die Aufstellung seines Abschlusses anwen-det.

Zusammenfassung • ÜberblickfüreinUnternehmen,dasdieIFRSzumerstenMal(durchausdrücklicheunduneingeschränkte Angabe der Übereinstim-mung mit den IFRS) für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2007 endet, in seinem Abschluss anwendet:

• AuswahlderBilanzierungs-undBewertungs-methoden nach den am 31. Dezember 2007 gültigen IFRS.

• AufstellungzumindestderAbschlüssefür2007 und 2006 unter Anwendung der zum 31. Dezember 2007 gültigen IFRS und rück-wirkende Anpassung der Eröffnungsbilanz mit Ausnahme der Sachverhalte, die explizit in IFRS 1 ausgenommen werden.

Page 37: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

36

– Die Eröffnungsbilanz ist spätestens zum 1. Januar 2006 aufzustellen (früher ist möglich, wenn das Unternehmen ent-scheidet, mehr als ein Jahr an Vergleichsin-formationen nach IFRS darzustellen);

– Die Eröffnungsbilanz wird im ersten IFRS-Abschluss des Unternehmens dargestellt (es gibt also drei Darstellungen der Vermö-genslage); und

–WenneinAnwenderzum31.Dezem-ber 2007 ausgewählte Zahlen (nicht aber vollwertige Abschlüsse) auf Grundlage der IFRS für Geschäftsjahre vor 2006 zusätz-lich zu den Zahlen für 2006 und 2007 darstellt, ändert dies nichts an der Tat-sache, dass seine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 aufgestellt wird.

Interpretationen Keine.

Nützliche Deloitte-Publikation

Praxisratgeber „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“

Hilfestellung bei der Umsetzung der Standards der „stabilen Plattform“, die 2005 in Kraft waren. Zum Herunterladen verfügbar unter www.iasplus.de/publications.php

IFRS 2 Anteilsbasierte Vegütung

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Im Januar 2008 geändert, um die Definition von Ausübungsbedingungen und die bilanzielle Behandlung von Annullierungen durch die Gegenpartei einer anteilsbasierten Vereinba-rung klarzustellen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft, vorzeitige Anwendung gestattet, in Europa allerdings erst nach der Übernahme.

Page 38: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

37

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung von Geschäfts-vorfällen, bei denen ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder im Austausch gegen Eigenkapitalinstrumente oder gegen das Eingehen von Schulden, deren Höhe vom Kurs der Anteile oder anderer Eigenkapitalinstru-mente des Unternehmens abhängig ist, erhält oder erwirbt.

Zusammenfassung • AlleanteilsbasiertenGeschäftsvorfällesindauf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts im Abschluss zu erfassen.

• EinAufwandwirddannerfasst,wenndieerhaltenen Güter verbraucht oder Dienstleis-tungen in Anspruch genommen werden.

• IFRS2istsowohlvonbörsennotiertenalsauch von nicht börsennotierten Unterneh-menanzuwenden.Wennjedochderbeizu-legende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente von nicht börsennotierten Unternehmen nicht verlässlich ermittelt werden kann, wird derinnereWertverwendet.

• GrundsätzlichwerdenGeschäftsvorfälle,beidenen als Gegenleistung für Eigenkapitalins-trumente des Unternehmens Güter geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter oder erbrachten Dienstleistungen bewer-tet. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Güter oder Dienstleistungen nicht zuverläs-sig ermittelt werden kann, wird der beizule-gende Zeitwert der gewährten Eigenkapital-instrumente verwendet.

• FürTransaktionenmitMitarbeiternundAnderen, die vergleichbare Dienstleistungen erbringen, verwendet das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente, da es im Regelfall nicht möglich ist, den beizulegenden Zeit-wertfürdievondenMitarbeiternundAnde-ren geleistete Arbeit zuverlässig zu ermitteln.

Page 39: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

38

• FürTransaktionen,diezumbeizulegendenZeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalin-strumente bewertet werden (wie beispiels-weiseTransaktionenmitMitarbeitern),istder beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausgabe zu ermitteln.

• FürTransaktionen,diezumbeizulegen-den Zeitwert der erhaltenen Güter oder der erbrachten Leistungen be wertet werden, wird der beizulegende Zeitwert zum Zeit-punkt des Erhalts dieser Güter oder Dienst-leistungen ermittelt.

• FürGüterundDienstleistungen,dieanhandder beizulegenden Zeitwerte der ausgege-benen Eigenkapitalinstrumente bewertet werden, werden im Allgemeinen die Aus-übungsbedingungen mit Ausnahme von MarktbedingungenbeiderErmittlungdesbeizulegenden Zeitwerts der Aktien oder Optionen zum entsprechenden Bewertungs-zeitpunkt (wie oben angegeben) nicht berück-sichtigt. Stattdessen werden die Ausübungs-bedingungen durch eine Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transak-tionsbetrags einfließenden Eigenkapitalins-trumente berücksichtigt. Damit basiert letzt-lich der als Gegenleistung für die erhaltenen Güter oder Dienstleistungen erfasste Betrag auf der Anzahl der tatsächlich fällig werden-den Eigenkapitalinstrumente.

• DieÄnderungvomJanuar2008schränktdieDefinition der Ausübungsbedingungen ein, um nur Dienstbedingungen und Leistungs-bedingungen zu beinhalten, und ändert die Definition von Leistungsbedingungen, um den Abschluss einer Leistungsperiode zusätz-lich zu bestimmten Erfolgszielen aufzuneh-men.

Page 40: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

39

• DerbeizulegendeZeitwertderausgege-benen Eigenkapitalinstrumente basiert auf Marktpreisen,fallsverfügbar,unddieBedin-gungen, unter denen die Eigenkapitalins-trumente ausgegeben wurden, werden berücksichtigt.IsteinMarktpreisnichtver-fügbar, wird der beizulegende Zeitwert mit-tels Bewertungsverfahren geschätzt, um zu ermitteln, wie der Preis für diese Eigenka-pitalinstrumente in einem Geschäftsvorfall unter sachverständigen und vertragswilligen, voneinander unabhängigen Geschäftspart-nern gewesen wäre. Der Standard legt nicht fest,welcheModellekonkretzumEinsatzkommen sollen.

Interpretationen IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2

In IFRIC 8 wird klargestellt, dass IFRS 2 auf anteilsbasierte Transaktionen anzuwenden ist, bei denen das Unternehmen nicht ausdrück-lich alle oder einige der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen identifizieren kann.

IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 (in Kraft getreten am 1. März 2007)

In IFRIC 11 wird die Anwendung von IFRS 2 auf bestimmte anteilsbasierte Vereinbarungen, die eigene Eigenkapitalinstrumente des Unterneh-mens betreffen, und auf Vereinbarungen, die EigenkapitalinstrumentedesMutterunterneh-mens des Unternehmens betreffen, verdeut-licht.

Nützliche Deloitte-Publikation

Share-based Payments: A Guide to IFRS 2

2. Auflage (Juni 2007). Englischsprachige Leitli-nien zur Anwendung von IFRS 2 auf viele gän-gige Vereinbarungen mit anteilsbasierter Ver-gütung. Zum Herunterladen verfügbar unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

Page 41: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

40

IFRS 3 (2008) Unternehmenszusammenschlüsse

Datum des Inkraft-tretens

Überarbeiteter IFRS 3 (2008) im Januar 2008 veröffentlicht;ersetztIFRS3(2004)fürUnter-nehmenszusammenschlüsse in Perioden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Vor-zeitige Anwendung gestattet – aber nicht für Perioden, die vor dem 30. Juni 2007 beginnen und erst nach Übernahme durch die EU.

Für eine Zusammenfassung der Erfordernisse nachIFRS3(2004)verweisenwirauffrühereAusgaben von IFRSs in your Pocket.

Kernprinzip Ein Erwerber eines Unternehmens erfasst die erworbenen Vermögenswerte und übernom-menen Schulden mit dem beizulegenden Zeit-wert zum Erwerbszeitpunkt und leistet Anga-ben, die die Anwender in die Lage versetzen, den wirtschaftlichen Gehalt und die finanziel-len Auswirkungen des Erwerbs einzuschätzen.

Zusammenfassung • EinUnternehmenszusammenschlussisteinGeschäftsvorfall oder ein Ereignis, in des-sen Rahmen ein Erwerber Kontrolle über ein oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Ein Geschäftsbetrieb ist definiert als eine integ-rierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermö-genswerten, die mit dem Ziel geführt und geleitet werden, den Investoren oder ande-renEigentümern,MitgliedernoderTeilha-bern direkt eine Dividende zu zahlen.

• IFRS3istnichtanwendbaraufdieBildungvon Joint Ventures, auf Unternehmenszu-sammenschlüsse, an denen Unternehmen oder Geschäftsbetriebe unter gemeinsamer Beherrschung beteiligt sind, oder auf den Erwerb eines Vermögenswertes oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen.

• DieErwerbsmethodeistaufalleUnterneh-menszusammenschlüsse anzuwenden.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DieSchritteinderAnwendungderErwerbs-methode sind:

1. Identifizierung des ‚Erwerbers’ – das zusammenführende Unternehmen, das die Beherrschung über das erworbene Unter-nehmen erhält.

2. Bestimmung des ‚Erwerbszeitpunkts’ – der Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Kon-trolle über das erworbene Unternehmen erlangt.

3. Ansatz und Bewertung der identifizier-baren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und nicht beherrschendenAnteile(früherMinder-heitsanteile genannt) am erworbenen Unternehmen.

4.AnsatzundBewertungeinesGeschäfts-oder Firmenwerts oder eines Gewinns aus einem günstigen Erwerb.

• VermögenswerteundSchuldenwerdenmit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet (mit einer begrenzten Zahl von Ausnahmen). Nicht beherrschende Anteile können vom Unter-nehmen entweder zum (a) beizulegenden Zeitwert oder (b) proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am beizule-genden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet wer-den (Option gilt auf Transaktionsbasis).

• DerGeschäfts-oderFirmenwertwirdbewer-tet mit der Differenz aus:

– der Summe aus (a) dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt, (b) dem Betrag jeg-licher nicht beherrschenden Anteile und (c) dem beizulegenden Zeitwert der von einem Erwerber bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss (s. unten) vorher gehaltenen Anteile des erworbenen Unternehmens, und

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren erworbenen Vermö-genswerte und übernommenen Schulden (bewertet in Übereinstimmung mit IFRS 3).

•WenndieobengenannteDifferenznega-tiv ist, wird der sich ergebende Gewinn als günstiger Erwerb erfolgswirksam erfasst.

• BeisukzessivenUnternehmenszusammen-schlüssen, bei denen der Erwerber einen vorher gehaltenen Anteil ausweitet, um Kontrolle über das erworbene Unterneh-men zu erlangen, wird der vorher gehaltene Anteil mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bewertet, und jegli-cher Gewinn oder Verlust wird erfolgswirk-sam erfasst.

•WenndieerstmaligeBilanzierungeinesUnternehmenszusammenschlusses nur vor-läufig am Ende der Berichtsperiode, in der der Zusammenschluss stattfand, festgestellt werden kann, wird der Zusammenschluss mittelsdieserprovisorischenWertebilan-ziert.AnpassungderprovisorischenWerteinnerhalb eines Jahres aufgrund von Tatsa-chen und Umständen, die zum Erwerbszeit-punkt bestanden. Anpassungen nach mehr als einem Jahr nur, um Fehler gemäß IAS 8 zu korrigieren.

• DieGegenleistungfürdenErwerbbeinhaltetden beizulegenden Zeitwert zum Erwerbs-zeitpunkt von Eventualvergütungen. Ände-rungen der Eventualvergütungen aufgrund von Ereignissen nach dem Erwerbszeitpunkt werden erfolgswirksam erfasst.

• AlleerwerbsbezogenenAufwendungen(z.B.Vermittlungsprovisionen, Honorare oder Beraterkosten, Kosten für den Unterhalt einer Akquisitionsabteilung) werden erfolgs-wirksam erfasst mit Ausnahme von Kosten für die Emission von Schuld- oder Eigenka-pitalinstrumenten, die gemäß IAS 39 bzw. IAS 32 erfasst werden.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DarüberhinausbietetIFRS3Leitlinienzueinigen bestimmten Aspekten von Unterneh-menszusammenschlüssen einschließlich:

– Unternehmenszusammenschlüsse ohne Übertragung einer Gegenleistung,

– umgekehrter Unternehmenserwerbe,

– Identifizierung der erworbenen immateriel-len Vermögenswerte,

– vorhandener Beziehungen zwischen Erwerber und erworbenem Unternehmen (z.B. zurückerworbene Rechte),

– Neubewertung der vertraglichen Verein-barungen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt.

Interpretationen Keine.

Nützliche Deloitte-Publikation

Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to the Revised IFRS 3 and IAS 27

2. Auflage (Juni 2007). Englischsprachige Leit-linien zur Anwendung von IFRS 3 (2008) und damit in Zusammenhang stehenden Aspekte von IAS 27(2008). Der Leitfaden ergänzt die Leitlinien des IASB für die Anwendung dieser Standards und Sachverhalte aus der Anwen-dungspraxis. Er kann unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm heruntergeladen werden.

IFRS 4 Versicherungsverträge

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Bestimmung der Rechnungslegung für Ver-sicherungsverträge, bis der Board die zweite Phase des Projekts zu Versicherungsverträgen abgeschlossen hat.

Zusammenfassung • VersicherersindvonderAnwendungdesRahmenkonzepts und bestimmter bestehen-der IFRS befreit.

• DerAnsatzvonGroßrisiko-oderSchwan-kungsrückstellungen ist verboten.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• EinAngemessenheitstestfürdieangesetztenVersicherungsverbindlichkeiten und ein Test aufWertminderungfürRückversicherungs-vermögenswerte sind vorgeschrieben.

• DieSaldierungvonVersicherungsverbindlich-keiten mit zugehörigen Rückversicherungs-vermögenswerten ist verboten.

• DieMöglichkeitenzurÄnderungvonBilan-zierungs- und Bewertungsmethoden sind eingeschränkt.

• NeueAngabenwerdengefordert.

• FinanzgarantienfallenindenAnwendungs-bereich von IAS 39, wenn Unternehmen, die Finanzgarantien gegeben haben, nicht bereits früher (vor der ersten Anwendung vonIFRS4)ausdrücklicherklärthaben,diesewie Versicherungsverträge zu behandeln, und diese auch nach den für Versicherungs-verträge geltenden Regeln bilanziert haben. IndiesemFallbestehteinWahlrechtzurBilanzierung derartiger Verträge entweder nachIAS39oderIFRS4.

Interpretationen Keine.

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltenen langfristige Vermö-genswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung von zur Veräuße-rung gehaltenen Vermögenswerten und die Darstellung von und die Anhangangaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Zusammenfassung • FührtdieEinstufung‚zurVeräußerunggehalten‘ (ist zur sofortigen Veräußerung verfügbar, und ein Verkauf innerhalb von zwölfMonatenistsehrwahrscheinlich)unddas Konzept einer Veräußerungsgruppe (eine Gruppe von Vermögenswerten, die gemein-sam in einer einzigen Transaktion veräußert werden sollen, sowie die mit ihnen in Ver-bindung stehenden Schulden, die ebenfalls übertragen werden) ein.

• LangfristigeVermögenswerteundVeräuße-rungsgruppenwerdenzumniedrigerenWertaus Buchwert und dem beizulegenden Zeit-wert abzüglich Veräußerungskosten bewer-tet.

• SolchezurVeräußerunggehaltenenlang-fristigen Vermögenswerte (einzeln oder als Teil einer Veräußerungsgruppe) werden nicht abgeschrieben.

• Vermögenswerte,diealszurVeräußerunggehalten eingestuft werden, und Vermö-genswerte und Schulden, die als eine als zur Veräußerung gehaltene Gruppe von Vermö-genswerten eingestuft werden, werden als eigener Posten in der Bilanz ausgewiesen.

• EinaufgegebenerGeschäftsbereichisteinBestandteil eines Unternehmens, der ent-weder veräußert oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurde und (a) einen wesentlichen Geschäftsbereich oder ein geo-grafisches Gebiet der betrieblichen Tätigkeit darstellt, (b) Teil eines einzigen abgestimm-ten Planes ist, einen getrennten wesentlichen Geschäftsbereich oder Tätigkeiten in einem geografischen Gebiet zu veräußern, oder (c) ein Tochterunternehmen ist, das ausschließ-lichzumZweckderWeiterveräußerungerworben wurde.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• EinUnternehmenstelltdieSummederGewinne und Verluste aus den aufgegebe-nen Geschäftsbereichen und aus der Veräu-ßerung der aufgegebenen Geschäftsbereiche (oder der Neubewertung der Vermögens-werte und Schulden aus aufgegebenen Geschäftsbereichen als zur Veräußerung gehalten) in einem einzigen Betrag für die Periode in der Darstellung des vollständigen Einkommens dar. Die Darstellung des voll-ständigen Einkommens wird faktisch also in zwei Abschnitte aufgeteilt – fortzuführende und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Interpretationen Keine.

Nützliche Deloitte-Publikation

Assets held for Sale and Discontinued Operations: A Guide to IFRS 5

VeröffentlichtimMärz2008.EnglischsprachigeLeitlinien zur Anwendung von IFRS 5. Zum Her-unterladen verfügbar unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung für die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen, bis der Board ein umfassendes Projekt in die-sem Bereich abschließt.

Zusammenfassung • InIFRS6werdenkeinebestimmtenBilan-zierungs- und Bewertungsmethoden für den Ansatz und die Bewertung von Vermö-genswerten aus Exploration und Evaluierung vorgeschrieben oder verboten. Ein Unter-nehmen darf seine bestehenden Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden weiter-verwenden, vorausgesetzt, sie genügen den Anforderungen in IAS 8.10, d.h., sie führen zu Informationen, die für die wirtschaftliche Entscheidungsfindung der Adressaten von Bedeutung und verlässlich sind.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• ImStandardwirdeinevorübergehendeAus-nahme von der Anwendung von IAS 8.11–12 gewährt, in denen eine Hierarchie der Quellen für verbindliche Vorschriften und Leitlinien in Ermangelung eines spezifischen Standards festgelegt ist.

• EinWertminderungstestistvorgeschrieben,wenn Tatsachen und Umstände darauf hin-weisen, dass der Buchwert eines Vermögens-wertes aus der Exploration und Evaluierung dessen erzielbaren Betrag übersteigt.

• DieÜberprüfungaufWertminderungkannauf höherer Ebene als der der ‚Zahlungs-mittel generierenden Einheit’ nach IAS 36 durchgeführt werden; wurde jedoch eine Wertminderungfestgestellt,erfolgtdieBewertung wie in IAS 36 dargelegt.

• Angabensindzutätigen,diedieangesetztenBeträge für die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen kennzeichnen und erläutern.

Interpretationen Keine.

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen.

Zielsetzung Festlegung von Angaben, die Adressaten hel-fen sollen, die Bedeutung von Finanzinstru-menten für ein Unternehmen sowie die Art und das Ausmaß der Risiken und das entspre-chende Risikomanagement des Unternehmens zu verstehen.

Zusammenfassung • InIFRS7wirddieAngabevonInformationenbezüglich des Stellenwerts von Finanzinstru-menten für die Finanz- und Vermögenslage und den Erfolg des Unternehmens gefordert. Dies beinhaltet:

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– Angaben zur Finanz- und Vermögens-lage des Unternehmens – einschließlich Informationen zu finanziellen Vermögens-werten und finanziellen Verbindlichkei-ten geordnet nach Kategorien, besonderer Angaben bei Nutzung der Fair-Value-Option, Umgliederungen, Ausbuchungen, Verpfändungen von Vermögenswerten, eingebetteter Derivate und Verletzungen von Vertragsbedingungen,

– Angaben zur Leistung des Unterneh-mens in der Periode – einschließlich Infor-mationen zu erfassten Erträgen, Auf-wendungen, Gewinnen und Verlusten, Zinserträgen und -aufwendungen, Gebüh-renerträgenundVerlustenausWertminde-rungen,

– andere Angaben – einschließlich Informa-tionen zu Bilanzierungsmethoden, Siche-rungsbeziehungen und den beizulegenden Zeitwerten für jede Kategorie von finanzi-ellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

• InIFRS7istdieAngabevonInformationenzu Art und Ausmaß der sich aus den Finan-zinstrumenten ergebenden Risiken vorge-schrieben:

– qualitative Angaben zu jeder Art von Risiko, der das Unternehmen ausgesetzt ist, und dem entsprechenden Risikoma-nagement,

– quantitative Angaben zu jeder Art von Risiko, der das Unternehmen ausgesetzt ist, unterteilt nach Kreditrisiken, Liquidi-tätsrisikenundMarktrisiken(einschließlichSensitivitätsanalysen).

Interpretationen Keine.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Nützliche Deloitte-Publikation

IGAAP 2008: Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained

4.Auflage(Juni2008).EnglischsprachigeLeit-linien zur Anwendung dieser komplexen Stan-dards, einschließlich veranschaulichender Bei-spiele und Interpretationen. Informationen unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

IFRS 8 Geschäftssegmente

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsperioden, die am oder nach dem 1.Januar2009beginnen.ErsetztIAS14zudem Zeitpunkt oder dem Zeitpunkt der vorzei-tigen Anwendung.

Kernprinzip Ein Unternehmen hat Informationen zur Ver-fügung zu stellen, die die Adressaten ihrer Abschlüsse in die Lage setzen, die Art und die finanziellen Auswirkungen der Geschäftstä-tigkeit, die ein Unternehmen ausübt, und das wirtschaftliche Umfeld, in dem es tätig ist, ein-zuschätzen.

Zusammenfassung • IFRS8giltfürKonzernabschlüssevonMut-terunternehmen (und für separate oder Ein-zelabschlüsse von Unternehmen),

– deren Schuld- oder Eigenkapitalinst-rumenteaneinemöffentlichenMarktgehandelt werden oder

– die ihre (Konzern-)Abschlüsse bei einer Aufsichtsbehörde oder anderen aufsichts-behördlichen Organisationen einreichen (oder im Prozess des Einreichens sind), um jegliche Art von Instrumenten auf einem öffentlichenMarktzuemittieren.

• GeschäftssegmentesindKomponenteneines Unternehmens,

– die eine Geschäftstätigkeit ausüben, aus der Erträge und Aufwendungen entstehen können (einschließlich Erträge und Auf-wendungen in Bezug auf Geschäftsvor-fälle mit anderen Komponenten desselben Unternehmens);

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– deren Geschäftsergebnisse regelmäßig durch die oberste Führungskraft des ope-rativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu vertei-len sind, und um die Leistungsfähigkeit zu beurteilen; und

– zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind.

• IFRS8enthältLeitliniendazu,welcheGeschäftssegmente berichtspflichtig sind (üblicherweise 10%-Schwellen).

•Mindestens75%derErträgeeinesUnter-nehmens müssen aus berichtspflichtigen Segmenten stammen.

• DerIASBdefiniertinIFRS8wederSeg-menterträge, -aufwendungen, -ergebnisse, -vermögen und -schulden, noch wird darin vorgeschrieben, Segmentinformationen in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu aufzubereiten, die das Unternehmen für seine Abschlüsse anwendet.

• EinigeunternehmensweiteAngabensindauch dann zu leisten, wenn ein Unterneh-men nur ein berichtspflichtiges Segment hat. DiesbeinhaltetInformationenzujederWareoderDienstleistungoderGruppevonWarenoder Dienstleistungen.

• AufgliederungenderUmsätzeundbestimm-ter langfristiger Vermögenswerte nach Regionen werden von allen Unternehmen gefordert – mit einem weitergehenden Angabeerfordernis zu Umsätzen/Vermögens-werten nach einzelnen Ländern (falls wesent-lich), unabhängig von der Organisation des Unternehmens.

• AußerdemistdieAngabevonInformatio-nen zu Geschäftsvorfällen mit bedeuten-den externen Kunden gefordert (10% der Umsätze des Unternehmens oder mehr).

Interpretationen Keine.

Page 52: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

51

Nützliche Deloitte-Publikation

IFRS 8 Operating Segments: A Disclosure Checklist

Stellt die in IFRS 8 geforderten Angaben in englischer Sprache detailliert dar. Zum Herun-terladen verfügbar unter www.iasplus.com/fs/fs.htm

IAS 1 (2007) Darstellung des Abschlusses

Datum des Inkraft-tretens

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Vorzeitige Anwen-dung gestattet. Ersetzt IAS 1(2003) ab dem Zeitpunkt der Anwendung.

Zielsetzung Darlegung grundlegender Vorschriften für die DarstellungvonMehrzweckabschlüssen,ein-schließlich Anwendungsleitlinien hinsichtlich derenStrukturundMindestanforderungenanderen Inhalt.

Zusammenfassung • GrundlegendePrinzipienfürdieErstellungvon Abschlüssen einschließlich Annahme der Unternehmensfortführung, Darstellungs- und Klassifizierungsstetigkeit, Konzept der PeriodenabgrenzungundWesentlichkeit.

• VermögenswerteundSchuldensowieErträge und Aufwendungen dürfen nicht sal-diert werden, es sei denn, dies wird in einem Standard oder einer Interpretation gefordert oder erlaubt.

• ImAbschlusswerdenVergleichsinformatio-nen hinsichtlich der vorangegangenen Peri-ode für alle im Abschluss und im Anhang angegebenen Beträge angegeben.

• Abschlüssewerdenüblicherweisejährlichaufgestellt.WennsichderAbschlussstichtagverschiebt und der Abschluss für eine andere Periode als ein Jahr aufgestellt wird, sind zusätzliche Angaben zu leisten.

• EinvollständigerAbschlussbeinhaltet:

– eine Darstellung der Vermögenslage;

– eine Darstellung des vollständigen Einkom-mens;

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– eine Darstellung der Veränderungen des Eigenkapitals;

– eine Kapitalflussrechnung;

– einen Anhang;

– (nur wenn eine Bilanzierungs- oder Bewer-tungsmethode rückwirkend angewendet wird oder Posten in der Darstellung der Vermögenslage neu bewertet oder umge-gliedert wurden) eine Darstellung der Ver-mögenslage zum Zeitpunkt der frühesten Vergleichsperiode. (Unter diesen begrenz-ten Umständen normalerweise also drei Darstellungen der Vermögenslage).

• UnternehmendürfenandereBezeichnungenfür die Abschlüsse verwenden als die vorste-hend angegebenen.

• InIAS1werdendieinderDarstellungderVermögenslage, der Darstellung des vollstän-digen Einkommens und der Darstellung der Veränderungen des Eigenkapitals darzustel-lendenMindestpostenfestgelegt;esgibtLeitlinien für die Entscheidung, ob zusätz-liche Posten gesondert auszuweisen sind. IAS 7 enthält Leitlinien zu Posten, die in der Kapitalflussrechnung auszuweisen sind.

• InderDarstellungderVermögenslageerfolgtder Ausweis von Vermögenswerten und Schulden nach Fristigkeit, sofern nicht eine Gliederung nach der Liquidität verlässliche und relevantere Informationen bietet.

• DieDarstellungdesvollständigenEinkom-mens enthält alle Ertrags- und Aufwands-posten (d.h. alle Kapitalveränderungen ohne Eigentümerbezug) einschließlich (a) der Gewinn- und Verlustposten und (b) des sonstigen vollständigen Einkommens (d.h. Ertrags- und Aufwandsposten, die nicht erfolgswirksam erfasst werden, wie nach anderen IFRS gefordert oder zulässig). Diese PostenkönnenaufzweierleiWeisedarge-stellt werden:

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– in einer einzigen Darstellung des vollstän-digen Einkommens (in der es eine Zwi-schensumme für den Periodengewinn oder -verlust gibt), oder

– in einer separaten Gewinn- und Verlust-rechnung (mit den einzelnen Gewinn- und Verlustposten) und einer Darstellung des vollständigen Einkommens (beginnend mit dem Periodenergebnis und mit einer Dar-stellung der sonstigen Posten des vollstän-digen Einkommens).

• DieGliederungderinderDarstellungdesvollständigen Einkommens erfassten Auf-wendungen erfolgt nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren. Bei einer Gliede-rung nach dem Umsatzkostenverfahren sind weitere bestimmte Angaben nach Art im Anhang zu leisten.

• DieDarstellungderVeränderungendesEigenkapitals enthält:

– das Periodenergebnis;

– für jeden Eigenkapitalbestandteil die Aus-wirkungen rückwirkender Anwendung oder rückwirkender Neubewertung gemäß IAS 8;

– Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer;

– eine Überleitungsrechnung der Buchwerte jeder Kategorie des gezeichneten Kapitals zu Beginn und am Ende der Periode, in der jede Bewegung gesondert angegeben wird.

• InIAS1werdenMindestanhangangabengefordert, die unter anderem folgende Infor-mationen betreffen:

– angewendete Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden;

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– die Ermessensentscheidungen, die die Unternehmensleitung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-den getroffen hat, die die im Abschluss erfassten Beträge am deutlichsten beein-flussen;

– die Kapitalstruktur und die Einhaltung von Kapitalanforderungen.

• EinAnhangzuIAS1enthältBeispielefürDarstellungen der Vermögenslage, des voll-ständigen Einkommens und der Veränderun-gen des Eigenkapitals.

Interpretationen SIC-29 Angabe – Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen

Angaben sind erforderlich, wenn ein Unter-nehmen der Erbringung einer Dienstleistung zustimmt, die der Öffentlichkeit Zugang zu bedeutenden wirtschaftlichen und gesellschaft-lichen Einrichtungen gewährt.

Nützliche Deloitte-Publikationen

IAS 1 (2007) Presentation of Financial Statements: A Compliance Checklist

Englischsprachige Ergänzung der Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften von Deloitte, die die Angabevorschriften des überarbeiteten IAS 1 widerspiegelt.

IFRS-Musterkonzernabschluss und Check-liste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS

Veranschaulichen den Aufbau von Abschlüssen und die Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS. Zum Herunterladen verfügbar unter www.iasplus.de/publications.php

Page 56: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

55

IAS 2 Vorräte

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung von Vorräten ein-schließlich der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Aufwandserfas-sung.

Zusammenfassung • VorrätesindmitdemniedrigerenWertausAnschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusetzen.

• Anschaffungs-oderHerstellungskostenumfassen Kosten des Erwerbs, Herstellungs-kosten (Ausgangstoffe, Fertigungslöhne und Produktionsgemeinkosten) und sonstige Kos-ten, die anfallen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, aber keine Fremdwäh-rungsumrechnungsdifferenzen.

• DieAnschaffungs-oderHerstellungskostenvon Vorräten, die nicht austauschbar sind, werden durch Einzelzuordnung der individu-ellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmt.

• FürPosten,dieaustauschbarsind,werdendie Anschaffungs- oder Herstellungskos-tendurchAnwendungderFIFO-MethodeoderderMethodedesgewichtetenDurch-schnitts bestimmt. Die Anwendung der LIFO-Methodeistnichterlaubt.

•WennVorräteverkauftwerden,wirdderBuchwert in der Periode als Aufwand erfasst, in der der dazugehörige Ertrag erfasst wird.

• AbwertungenaufdenNettoveräußerungs-wert werden in der Periode als Aufwand erfasst,indersieeingetretensind.Wertauf-holungen, die sich aus einer Erhöhung des Nettoveräußerungswerts ergeben, werden alsVerminderungdesMaterialaufwandesinder Periode erfasst, in der sie eintreten.

Interpretationen Keine.

Page 57: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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IAS 7 Darstellung der Zahlungsströme

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.Januar1994beginnen.EnglischerTiteldes Standards durch IAS 1 (2007) zum 1. Januar 2009 von Cash Flow Statements in Statement of Cash Flows geändert.

Zielsetzung Vorschrift der Darstellung von Informationen über die vergangenen Veränderungen der Zah-lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eines Unternehmens durch eine Kapitalfluss-rechnung, die die Zahlungsströme der Berichts-periode nach der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit klassifiziert.

Zusammenfassung • DieKapitalflussrechnunggliedertVerände-rungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmit-teläquivalente während der Berichtsperiode auf.

• Zahlungsmitteläquivalenteumfassenkurz-fristige Finanz investitionen (eine Restlauf-zeitvonnichtmehralsdreiMonatenzumErwerbszeitpunkt), die jederzeit in bestimmte Barmittelbeträge umgewandelt werden kön-nenundnurunwesentlichenWertschwan-kungsrisiken unterliegen. Beteiligungen gehören grundsätzlich nicht dazu.

• ZahlungsströmesindnachbetrieblicherInvestitions- und Finanzierungstätigkeit zu unterscheiden. Betriebliche Zahlungsströme werden entweder unter Verwendung der direktenMethode(empfohlen)oderderindi-rektenMethodedargestellt.

• ZahlungsströmeausErtragssteuernsindalsbetriebliche Tätigkeit zu klassifizieren, es sei denn, sie können bestimmten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden.

• DerWechselkursfürdieUmrechnungvonGeschäftsvorfällen in Fremdwährung und von Zahlungsströmen ausländischer Tochter-unternehmen ist der zum Zahlungszeitpunkt gültigeWechselkurs.

Page 58: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DieSummederZahlungsströmeausdemErwerb oder dem Verlust der Kontrolle über Tochterunternehmen und anderen Geschäftseinheiten ist gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit zu klassifizieren, bestimmte zusätzliche Angaben sind vorge-schrieben.

• Investitions-undFinanzierungsvorgänge,die der Verwendung von Barmitteln nicht bedürfen, sind nicht Bestandteil der Kapital-flussrechnung, müssen allerdings an anderer Stelle angegeben werden.

• BeispielefürDarstellungenderZahlungs-ströme finden sich in den Anhängen zu IAS 7.

Interpretationen Keine.

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderun-gen von Schätzungen und Fehler

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Festlegung von Kriterien zur Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden sowie die bilanzielle Behandlung von und Angaben zu Änderungen der Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden, Änderun-gen von Schätzungen und Fehlern.

Zusammenfassung • HierarchiefürdieAuswahlvonBilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden:

– Standards oder Interpretationen des IASB unter Berücksichtigung aller relevanten Umsetzungshinweise des IASB;

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– in Ermangelung einer direkten Regelung durch einen IFRS: Bestimmungen und Hinweise in den IFRS, die ähnliche und verwandte Sachverhalte regeln, sowie im Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen enthal-tene Definitionen, Erfassungskriterien und Bewertungskonzepte für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen;

– dasManagementdarfauchaktuelleVer-lautbarungen anderer Standardsetzer, die ein ähnliches Rahmenkonzept für die Entwicklung von Rechnungslegungsstan-dards verwenden, anderes Bilanzschrifttum sowie die anerkannte Branchenpraxis in Erwägung ziehen.

• Bilanzierungs-undBewertungsmethodenwerden stetig auf ähnliche Geschäftsvorfälle angewendet.

• EineBilanzierungs-undBewertungsmethodewird nur dann geändert, wenn dies durch einen IFRS gefordert wird oder zu verlässli-chen und relevanteren Informationen führt.

•WirddieÄnderungeinerBilanzierungs-oderBewertungsmethode in einem IFRS gefor-dert, werden die Übergangsregelungen befolgt. Sind keine angegeben oder ist die Änderung freiwillig, wird die Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode retrospektiv durch die Neudarstellung früherer Perioden ange-wendet.WenndieNeudarstellungpraktischnicht durchführbar ist, wird die kumulierte Auswirkung der Veränderung erfolgswirksam erfasst.WenndiekumulierteAuswirkungnicht bestimmt werden kann, wird die neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode prospektiv angewendet.

• ÄnderungenvonSchätzungen(z.B.Ände-rung der Nutzungsdauer eines Vermögens-wertes) werden im laufenden Jahr, in fol-genden Jahren oder sowohl als auch erfasst (keine Neudarstellung).

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• AllewesentlichenFehlerwerdendurchAnpassung der Vergleichsbeträge für die Vorperioden und, wenn der Fehler vor der frühesten dargestellten Periode aufgetreten ist, durch Anpassung der Eröffnungsbilanz korrigiert.

Interpretationen Keine.

IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Titel durch IAS 1 (2007) zum 1. Januar 2009 geändert.

Zielsetzung Regelung der folgenden Punkte:

•wanneinUnternehmenEreignissenachdem Ende der Berichtsperiode in seinem Abschluss zu berücksichtigen hat, und

•welcheAngabeneinUnternehmenüberdenZeitpunkt, zu dem der Abschluss zur Veröf-fentlichung freigegeben wurde, und über Ereignisse nach der Berichtsperiode zu leisten hat.

Zusammenfassung • EreignissenachdemEndederBerichtsperi-ode sind vorteilhafte oder nachteilige Ereig-nisse, die zwischen dem Ende der Berichts-periode und dem Tag eintreten, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird.

• AnpassungspflichtigeEreignisse–derAbschluss wird angepasst, um die Ereignisse widerzuspiegeln, die Hinweise zu Gegeben-heiten liefern, die bereits am Bilanzstich-tag bestanden (beispielsweise Entschei-dung eines Rechtsfalls nach dem Ende der Berichtsperiode).

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• NichtanpassungspflichtigeEreignisse–derAnschluss wird nicht angepasst, um Ereig-nisse widerzuspiegeln, die nach dem Ende der Berichtsperiode aufgetreten sind (bei-spielsweiseeinSinkenderMarktpreisenachdem Bilanzstichtag, durch das die Bewertung vonWertpapierenamEndederBerichtspe-riode nicht geändert wird). Die Art und Aus-wirkungen solcher Ereignisse sind anzuge-ben.

• NachEndederBerichtsperiodevorgeschla-gene oder angekündigte Dividenden auf Eigenkapitalinstrumente sind nicht als Schuld zum Ende der Berichtsperiode anzusetzen. Angaben sind erforderlich.

• AbschlüssewerdennichtaufGrundlagederAnnahme der Unternehmensfortführung erstellt, wenn Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode darauf hinweisen, dass diese Annahme nicht sachgerecht ist.

• EinUnternehmenhatdenZeitpunktanzuge-ben, zu dem der Abschluss zur Veröffentli-chung freigegeben wurde.

Interpretationen Keine.

IAS 11 Fertigungsaufträge

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1995 beginnen.

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung von Erlösen und Aufwendungen in Verbindung mit Fertigungs-aufträgen im Abschluss des Auftragnehmers.

Zusammenfassung • DieAuftragserlöseumfassendenursprüng-lich im Vertrag vereinbarten Betrag, zuzüg-lich Erlösen aufgrund von Abweichungen im Gesamtwerk, zuzüglich Nachforderungen und Prämien, deren Erhalt erwartet wird und die verlässlich ermittelt werden können.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DieAuftragskostenumfassenKosten,diedirekt in Verbindung mit dem bestimmten Vertrag stehen, zuzüglich aller indirekten und allgemein dem Vertrag zurechenbaren Kosten, zuzüglich sonstiger Kosten, die dem Kunden vertragsgemäß direkt zugerechnet werden können.

• IstdasErgebniseinesFertigungsauftra-ges verlässlich zu schätzen, so sind Erlöse und Kosten entsprechend dem Leistungs-fortschritt der Vertragsleistung zu erfassen (Bilanzierungsmethode der Gewinnrealisie-rung nach Leistungsfortschritt).

• SoferndasErgebniseinesFertigungsauftra-ges nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird kein Gewinn ausgewiesen. Stattdes-sen werden Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind, und Auf-tragskosten werden in der Periode als Auf-wand erfasst, in der sie anfallen.

•Wenneswahrscheinlichist,dassdieGesamtauftragskosten die Gesamtauftrags-erlöse übersteigen, wird der erwartete Ver-lust sofort erfasst.

Interpretationen IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errich-tung von Immobilien (tritt am 1. Januar 2009 in Kraft)

IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errich-tung erfasst werden sollten.

IAS 12 Ertragsteuern

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1998 beginnen. Bestimmte Überar-beitungen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2001 beginnen.

Page 63: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

62

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung von Ertragsteuern.

Festlegung der Prinzipien und Zurverfügung-stellung von Leitlinien für die Bilanzierung gegenwärtiger und künftiger steuerlicher Kon-sequenzen aus:

• derkünftigenRealisierung(Erfüllung)desBuchwerts von Vermögenswerten (Schul-den), welche in der Bilanz eines Unterneh-mens angesetzt sind, und

• GeschäftsvorfällenundanderenEreignissender Berichtsperiode, die im Abschluss eines Unternehmens erfasst sind.

Zusammenfassung Tatsächliche Ertragsteuerschulden und Ertrag-steueransprüche für die laufende und frühere Perioden werden auf Grundlage der Steuer-sätze angesetzt, die am Bilanzstichtag gelten bzw. galten.

Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbe-träge zwischen dem Buchwert eines Vermö-genswertes oder einer Schuld in der Bilanz und seinem/ihrem Steuerwert.

Latente Steuerschulden werden für die zukünf-tigen steuerlichen Auswirkungen aller zu ver-steuernden temporären Differenzen ansetzt, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus:

– dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts;

– dem erstmaligen Ansatz eines Vermögens-wertes/einer Schuld aus einem Geschäfts-vorfall, der kein Unternehmenszusammen-schluss ist und der zu diesem Zeitpunkt weder das handelsrechtliche Periodener-gebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;

Page 64: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassun-gen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures (z.B. aufgrund thesaurierter Gewinne), bei denen das Unternehmen in der Lage ist, den zeitli-chen Verlauf der Umkehrung der Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.

• EinlatenterSteueranspruchwirdindemMaßefüralleabzugsfähigentemporärenDifferenzen, noch nicht genutzten steuerli-chen Verluste und Steuergutschriften ange-setzt, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Diffe-renz verwendet werden kann. Es gelten fol-gende Ausnahmen:

– latente Ansprüche aus dem erstmali-gen Ansatz eines Vermögenswertes/einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zu diesem Zeitpunkt weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;

– Ansprüche aus abzugsfähigen temporä-ren Differenzen in Verbindung mit Antei-len werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit umkehren und ein zu versteuerndes Ergeb-nis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet wer-den kann.

• LatenteSteueransprüche(-schulden)wer-den anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermö-genswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen/-gesetzen, die am Ende der Berichtsperiode in Kraft oder so gut wie in Kraft sind.

Page 65: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• LatenteSteueransprücheundlatenteSteuer-schulden sind nicht abzuzinsen.

• LatenteSteueransprücheund-schuldenwer-den als langfristige Posten in der Darstellung der Vermögenslage gezeigt.

Interpretationen SIC-21 Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzu-schreibenden Vermögenswerten

Latente Steueransprüche und -schulden, die aus der Neubewertung resultieren, werden auf Grundlage der steuerlichen Konsequenzen aus einem Verkauf und weniger aus einer Nutzung bemessen.

SIC-25 Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder sei-ner Anteilseigner

Tatsächliche und latente Steuerkonsequenzen aufgrund der Änderung sind ergebniswirksam in der Periode zu erfassen, es sei denn, diese Konsequenzen beziehen sich auf Geschäfts-vorfälle oder Ereignisse, die an anderer Stelle als in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.

IAS 14 Segmentberichterstattung

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.Juli1998beginnen.Wirdab2009durchIFRS 8 ersetzt.

Zielsetzung Aufstellung von Grundsätzen zur Darstellung von Finanz informationen nach Geschäftstätig-keit und geografischen Regionen.

Zusammenfassung • IAS14istvonUnternehmenanzuwenden,deren Dividendenpapiere oder schuldrecht-licheWertpapiereöffentlichgehandeltwer-den, und von Unternehmen, die im Prozess derAusgabevonWertpapierenaneinerBörse sind. Ein Unternehmen, das freiwil-lig Segmentinformationen angibt, hat die AnforderungenvonIAS14zuerfüllen.

Page 66: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• AlsAusgangsbasissetztdieIdentifizierungvon Geschäfts- und geografischen Segmen-ten auf der Organisationsstruktur und dem System der internen Berichterstattung auf.

• FürdenFall,dassdieinternenSegmentenicht auf Produkten und Dienstleistungen oder geografischen Regio nen basieren, ist die nächsttiefere Segmentierungsebene zu betrachten, um berichtspflichtige Segmente zu identifizieren.

• EsgibtLeitliniendazu,welcheSeg-mente berichtspflichtig sind (üblicherweise 10%-Schwellen).

• EineGrundlagederSegmentierungistpri-mär, die andere sekundär.

• Segmentinformationenwerdenanhanddergleichen Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden aufgestellt, die für den Konzern oder das Unternehmen gelten.

• InIAS14werdenAngabevorschriftenfürpri-märe und sekundäre Segmente genannt; es bestehen deutlich weniger Vorschriften für die sekundären Segmente.

Interpretationen Keine.

IAS 16 Sachanlagen

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der Prinzipien für den erstmaligen Ansatz und die Folgebilanzierung von Sachan-lagen.

Zusammenfassung • SachanlagensindalsVermögenswerteanzu-setzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit der Sachanlage verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage verläss-lich ermittelt werden können.

Page 67: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

66

• DererstmaligeAnsatzerfolgtzuAnschaf-fungs- oder Herstellungskosten einschließlich aller Kosten, die anfallen, um den Vermö-genswert in den beabsichtigten betriebs-bereitenZustandzubringen.WenndieBezahlung der Sachanlage die üblichen Zah-lungsfristenüberschreitet,sindMarktzinsenzu erfassen.

• FürdieFolgebewertungwerdeninIAS16zwei Bewertungsmethoden zugelassen:

– Anschaffungskostenmodell: Der Vermö-genswert wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter AbschreibungenundWertminderungsauf-wendungen angesetzt;

– Neubewertungsmodell: Der Vermögens-wert wird zum Neubewertungsbetrag, welcher seinem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung abzüg-lich nachfolgender Abschreibungen und Wertminderungenentspricht,angesetzt.

• NachdemNeubewertungsmodellwerdenNeubewertungen regelmäßig vorgenommen. Alle Sachanlagen einer Gruppe werden neu bewertet.

–WertsteigerungenwerdendirektimEigen-kapital erfasst.

–WertminderungenwerdenindemUmfang, in dem sie frühere in der Neube-wertungsrücklageerfassteWertsteigerun-gen desselben Vermögenswertes überstei-gen, als Aufwand erfasst.

• BeiVeräußerungdesVermögenswertesver-bleibt die Neubewertungsrücklage im Eigen-kapital; eine Zuführung zu den Gewinnrück-lagen erfolgt erfolgsneutral.

• JederTeileinesVermögenswertesmitabwei-chendem Nutzenverlauf wird separat abge-schrieben.

Page 68: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DieAbschreibungwirdaufwandswirksamaufeinesystematischeWeiseüberdieNut-zungsdauer des Vermögenswertes verteilt. Die Abschreibungsmethode hat dem Nut-zungsverlauf zu entsprechen. Der Restwert wird mindestens jährlich überprüft und ent-spricht dem Betrag, den das Unternehmen derzeit erhalten würde, wenn der Vermö-genswert bereits alters- und zustandsmäßig am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt wäre. Die Nutzungsdauer wird ebenfalls jährlichüberprüft.WenneineSachanlage(z.B.einFlugzeug)regelmäßigerWartungbedarf, werden bei Durchführung jeder grö-ßerenWartungderenKostenimBuchwertder Sachanlage als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

• SachanlagenwerdennachIAS36aufWert-minderungen geprüft.

• JederAustauschvonSachanlageneinschließ-lich des Austauschs ähnlicher Objekte wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, es sei denn, dem Tauschgeschäft fehlt es an wirt-schaftlicher Substanz oder der beizulegende Zeitwert weder des erhaltenen noch des hin-gegebenen Vermögenswertes ist verlässlich zu bewerten.

Interpretationen Keine.

IAS 17 Leasingverhältnisse

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Vorschriften für Leasingnehmer und Leasingge-ber für sachgerechte Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethodenundAngabepflichtenzuMiet-und Finanzierungsleasinggeschäften.

Zusammenfassung • EinLeasingverhältniswirdalsFinanzierungs-leasingklassifiziert,wennesimWesentlichenalle Risiken und Chancen, die mit dem Eigen-tum verbunden sind, überträgt. Beispiele:

Page 69: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den überwiegenden Teil der Nut-zungsdauer des Vermögenswertes; und/oder

– derBarwertderMindestleasingzahlungenentsprichtimWesentlichenmindestensdem beizulegenden Zeitwert des Leasing-gegenstandes.

• AlleanderenLeasingverhältnissewerdenalsMietleasingklassifiziert.

• LeasingverhältnissevoneinemGrundstückund Gebäuden werden nach Grundstück und Gebäuden getrennt betrachtet. Der Grundstückskomponente liegt normaler-weiseeinMietleasingverhältniszugrunde.Die Gebäudekomponente wird nach den Kri-terienvonIAS17alsMiet-oderalsFinanzie-rungsleasing klassifiziert. Allerdings ist eine gesonderte Bewertung der Grundstücks- und Gebäudekomponenten nicht erforderlich, wenn es sich bei dem Anteil des Leasingneh-mers an den Grundstücken und Gebäuden um als Finanzinvestitionen gehaltene Immo-biliennachIAS40handeltundnachdemFair-Value-Modellbilanziertwird.

• Finanzierungsleasing–Bilanzierungdurchden Leasingnehmer:

– Vermögenswert und Schuld werden mit dem niedrigeren Betrag aus dem beizu-legenden Zeitwert des Vermögenswertes unddemBarwertderMindestleasingzah-lungen angesetzt;

– Abschreibung wie für eigene Vermögens-werte;

– Leasingzahlungen bei einem Finanzie-rungsleasing sind in die Finanzierungskos-ten und einen Tilgungsteil aufzuteilen.

• Finanzierungsleasing–Bilanzierungdurchden Leasinggeber:

– Ausweis einer Forderung in Höhe des Net-toinvestitionswerts;

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– FinanzerträgewerdenineinerWeiseerfasst, die eine konstante periodische Ver-zinsung der Nettoinvestition des Leasing-gebers widerspiegelt.

•Mietleasing–BilanzierungdurchdenLea-singnehmer:

– Leasingzahlungen werde linear als Auf-wand in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systemati-sche Grundlage entspricht eher dem Nut-zenverlauf.

•Mietleasing–BilanzierungdurchdenLea-singgeber:

– Vermögenswerte, die Gegenstand von Mietleasingverhältnissensind,werdeninder Darstellung der Vermögenslage des Leasinggebers entsprechend der Eigen-schaften der Vermögenswerte dargestellt;

– Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem Nutzenver-lauf.

• LeasinggeberverteilenanfänglichdirekteKosten über die Laufzeit des Leasingverhält-nisses (sofortige Erfassung als Aufwand ist verboten).

• DieBilanzierungvonSale-and-leaseback-Transaktionen hängt davon ab, ob es sich dem Grunde nach um Finanzierungs- oder Mietleasinghandelt.

Interpretationen SIC-15 Mietleasingverhältnisse – Anreiz-vereinbarungen

Leasinganreizvereinbarungen (wie zum Beispiel mietfreie Perioden) werden vom Leasinggeber und vom Leasingnehmer als Reduzierung der Leasingerträge bzw. -aufwendungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtli-chen Form von Leasingverhältnissen

MehrereTransaktionen,diedierechtlicheFormeines Leasingverhältnisses einschließen, sind als eine Transaktion zu bilanzieren, wenn sie nicht ohne Bezug zu der Gruppe von Transaktionen als Ganzes zu verstehen sind.

IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leas ingverhältnis enthält

IFRIC4adressiertVereinbarungen,dienichtin die rechtliche Form eines Leasingverhältnis-ses gekleidet sind, aber gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes übertragen. Eine Vereinbarung, die den folgenden Kriterien genügt, ist oder enthält ein Leasingverhältnis und wird sowohl vom Leasingnehmer als auch vom Leasinggeber gemäß IAS 17 bilanziert:

• DieErfüllungderVereinbarunghängtvonder Nutzung eines bestimmten Vermögens-wertes ab (unabhängig von einer expliziten Festlegung in der Vereinbarung);

• DieVereinbarungüberträgtdasRecht,dieVerwendung des zugrunde liegenden Ver-mögenswerteszukontrollieren.InIFRIC4werden weitere Leitlinien zur Verfügung gestellt, wann dies der Fall ist.

IAS 18 Erlöse

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1995 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der bilanziellen Behandlung von Erträgen aus dem Verkauf von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen sowie Zinsen, Nutzungsentgelten und Dividenden.

Zusammenfassung • ErträgewerdenzumbeizulegendenZeitwertder erhaltenen/zu beanspruchenden Gegen-leistung bemessen.

Page 72: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• Ansatz:

– aus dem Verkauf von Gütern: wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übertragen sind, der Verkäu-fer die tatsächliche Beherrschung verlo-ren hat und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann;

– aus der Erbringung von Dienstleistungen: nachMaßgabedesFertigstellungsgrades;

– aus Zinsen, Nutzungsentgelten und Divi-denden: wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.

Zinsen – unter Berücksichtigung der Effek-tivverzinsung nach IAS 39.

Nutzungsentgelte – periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages.

Dividenden – mit Entstehung des Rechts-anspruchs des Anteilseigners auf Zahlung.

Interpretationen SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistun-gen

ErträgeausdemTauschvonWerbeleistungenwerden nur angesetzt, wenn auch bedeutende Erträge aus Geschäften erhalten werden, die keine Tauschgeschäfte sind.

IFRIC 13 Kundentreueprogramme (tritt am 1. Juli 2008 in Kraft)

Prämiengutschriften für Kunden werden unter Zuordnung der erhaltenen oder zu erwarten-den Erlöse auf die Prämiengutschriften und auf die anderen Komponenten des Verkaufs als eigenständige Komponente der Verkaufstrans-aktion bilanziert.

Page 73: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (tritt am 1. Januar 2009 in Kraft)

IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errich-tung erfasst werden sollten.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1999 beginnen. Spätere Überarbei-tungen zu verschiedenen Daten zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 1. Januar 2006.

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung und Angabepflich-ten für Leistungen an Arbeitnehmer einschließ-lich kurzfristig fälliger Leistungen (Löhne und Gehälter, bezahlter Urlaub, Krankengeld, Pläne für Gewinnbeteiligungen, Boni und geld-werte Leistungen), Pensionen, Kranken- und Lebensversicherungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, anderer langfristig fälliger Leistungen (Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit, Erwerbsunfähigkeitsleistungen, auf-geschobene Vergütungen und langfristig fällige Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen) und Leis-tungen aus Anlass der Beendigung des Arbeits-verhältnisses.

Zusammenfassung • Grundprinzip:DieKostenderBereitstellungvon Leistungen an Arbeitnehmer sind in der Periode zu erfassen, in der die Leistung durch den Arbeitnehmer verdient wurde und nicht dann, wenn die Leistungen gezahlt oder fällig werden.

Page 74: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• KurzfristigfälligeLeistungenanArbeitneh-mer(innerhalbvonzwölfMonatenfällig)werden in der Periode der Leistungserbrin-gung seitens der Arbeitnehmer als Aufwand erfasst. Erwartungsgemäß zu zahlende Leis-tungen werden mit ihrem nicht abgezinsten Betrag erfasst.

• KosteneinesGewinn-oderErfolgsbeteili-gungsplanes werden nur dann erfasst, wenn das Unternehmen eine rechtliche oder fak-tische Verpflichtung zur Bezahlung hat und die erwarteten Kosten verlässlich geschätzt werden können.

• LeistungennachBeendigungdesArbeitsver-hältnisses (wie beispielsweise Pensionen oder Krankheitsfürsorge) werden entweder als beitrags- oder leistungsorientierter Plans ein-gestuft.

• FürbeitragsorientiertePläneistderAuf-wand in der Periode zu erfassen, in der der Beitrag zu leisten ist.

• DeralsAufwandderPeriodeimZusammen-hang mit leistungsorientierten Plänen zu erfassende Betrag errechnet sich als Saldo der folgenden Komponenten:

– Barwert der leistungsorientierten Verpflich-tung (Barwert erwarteter künftiger Zah-lungen, die erforderlich sind, um die auf Grund von Arbeitnehmerleistungen in der Berichtsperiode oder früheren Perioden entstandenen Verpflichtungen abzugel-ten);

– abgegrenzte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie abgegrenzter nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand;

– beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Ende der Berichtsperiode.

Page 75: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• VersicherungsmathematischeGewinneundVerluste können entweder (a) unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt, (b) bis zu einemMaximalbetragbeisofortigererfolgs-wirksamer Erfassung von Überschüssen angesammelt (der ‚Korridoransatz’) oder (c) unmittelbar im sonstigen vollständigen Ein-kommen erfasst werden.

• PlanvermögenumfasstVermögen,dasdurcheinen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfül-lung von Leistungen an Arbeitnehmer gehal-ten wird, und qualifizierte Versicherungspoli-cen.

• BeiGruppenplänenwirdderNettoaufwandim Einzelabschluss des Unternehmens ausge-wiesen, das rechtmäßig das Trägerunterneh-men des Plans ist, solange keine vertragliche Vereinbarung oder Richtlinie für die Zuwei-sung der Kosten besteht.

• LangfristigfälligeLeistungenanArbeitneh-merwerdenaufdiegleicheArtundWeiseangesetzt und bewertet wie Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem leistungsorientierten Plan. Im Gegen-satz zu leistungsorientierten Plänen werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und nachzuverrechnender Dienst-zeitaufwand jedoch unmittelbar erfolgswirk-sam erfasst.

• LeistungenausAnlassderBeendigungdesArbeitsverhältnisses werden erfasst, wenn das Unternehmen nachweislich verpflich-tet ist, entweder das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmer-gruppe vor dem Zeitpunkt der regulären Pensionierung zu beenden oder Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Angebots zur Förderung eines freiwilligen vorzeitigen Ausscheidens zu erbringen.

Page 76: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

75

Interpretationen IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC14regeltdreiSachverhalte:

•WannsindRückerstattungenoderMinderun-gen künftiger Beitragzahlungen als verfügbar im Sinne von IAS 19.58 zu betrachten?

•WiekannsicheineMindestfinanzierungsvor-schrift auf die Verfügbarkeit von Rückerstat-tungenoderMinderungenkünftigerBeitrag-zahlungen auswirken?

•WannkanneineMindestfinanzierungsvor-schrift zum Entstehen einer Schuld führen?

IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.Januar1984beginnen.

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung von sowie der Angaben über Zuwendungen und andere Bei-hilfen der öffentlichen Hand.

Zusammenfassung • EineErfassungvonZuwendungenderöffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbun-denen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Nicht-monetäre Zuwendungen werden üblicher-weise zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, allerdings ist auch eine Erfassung mit dem Nominalbetrag zulässig.

• ZuwendungensindindenPeriodenalsErtrag zu erfassen, in denen die entsprechen-den Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen.

• ErfolgsbezogeneZuwendungenkönnengetrennt als Ertrag dargestellt oder von den zugehörigen Aufwendungen abgezogen werden.

Page 77: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

76

• ZuwendungenfürVermögenswertekönnenals passivischer Abgrenzungsposten oder als Abzugsposten vom Buchwert des Vermö-genswertes dargestellt werden.

• RückzahlungenvonZuwendungensindalsBerichtigung einer Schätzung zu behandeln. Erfolgsbezogene Zuwendungen und Zuwen-dungen für Vermögenswerte werden unter-schiedlich behandelt.

Interpretationen SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten

Beihilfen der öffentlichen Hand, die auf die Förderung oder Langzeitunterstützung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen entweder in bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sind, werden als Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS 20 behandelt.

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Festlegung, wie Fremdwährungsgeschäfte und ausländische Geschäftsbetriebe in den Abschluss eines Unternehmens einbezogen werden.

Zusammenfassung • ZuerstwirddiefunktionaleWährungdesUnternehmenermittelt(d.h.dieWährungdesprimärenWirtschaftsraumes,indemdasUnternehmen tätig ist).

• DannwerdenalleFremdwährungspostenindiefunktionaleWährungumgerechnet:

– Ein Fremdwährungsgeschäft wird am Tag seinesAuftretensmitdemWechselkurszum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles zum Zweck des erstmaligen Ansatzes und der Bewertung umgerechnet;

Page 78: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– An jedem folgenden Bilanzstichtag:

- nicht-monetäre Posten, die zu histori-schen Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls umgerechnet;

- monetäre Posten werden unter Verwen-dung des Stichtagskurses angesetzt;

- nicht-monetäre Posten, die mit dem bei-zulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizu-legenden Zeitwerts gültig war.

• UmrechnungsdifferenzenausderAbwick-lung monetärer Posten und der Umrechnung monetärer Posten zu Kursen, die sich von den ursprünglichen unterscheiden, sind mit einer Ausnahme erfolgswirksam zu erfassen. Umrechnungsdifferenzen aus einem mone-tären Posten, der Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden bis zur Veräußerung der Nettoin-vestition als separater Posten im Eigenkapi-tal angesetzt. Solche Unterschiedsbeträge werden bei Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlust-rechnung umgegliedert.

• ErgebnisundBilanzeinesUnternehmens,dessenfunktionaleWährungnichtdieWäh-rung eines Hochinflations- landes ist, sind in eine andere Darstellungs-währung nach folgender Vorgehensweise umzurechnen:

– Vermögenswerte und Schulden einer jeden dargestellten Bilanz (einschließlich Ver-gleichszahlen) sind zum Stichtagskurs des jeweiligen Bilanzstichtages umzurechnen;

– Erträge und Aufwendungen sind für jede dargestellte Periode (einschließlich Ver-gleichszahlen)zudemWechselkursumzu-rechnen, der am Tage des Geschäftsvorfal-les galt;

Page 79: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

78

– alle verbleibenden Umrechnungsdifferen-zen sind als sonstiges vollständiges Ein-kommen zu erfassen.

• SpezielleRegelungengeltenfürdieUmrech-nung von Ergebnissen und der Finanzlage vonUnternehmen,derenfunktionaleWäh-rung die eines Hochinflationslandes ist.

Interpretationen SIC-7 Einführung des Euro

Erklärt, wie IAS 21 bei der Einführung anzu-wendenwarundwie,wennneueEU-Mitglie-der der Eurozone beitreten.

IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinves-tition in einen ausländischen Teilbetrieb (tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft)

IFRIC 16 enthält Klarstellungen dreier Sachver-halte:

• EinMutterunternehmenkannnurdieFremd-währungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen dereigenenfunktionalenWährungvonderfunktionalenWährungdesausländischenGeschäftsbetriebs entstehen;

• dasSicherungsinstrument(dieSicherungsins-trumente) kann (können) von jedem Unter-nehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden;

• beiBestimmungderBeträge,dieimHin-blick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, ist IAS 39 einschlägig.

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1995 beginnen.

ÜberarbeiteterStandardimMärz2007heraus-gegeben; er tritt am 1. Januar 2009 in Kraft (vorzeitige Anwendung gestattet). Darin wurde dieMöglichkeitentfernt,dasuntengenannteAufwandsmodell anzuwenden.

Page 80: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Zielsetzung Festlegung der bilanziellen Behandlung von Fremdkapitalkosten.

Zusammenfassung • FremdkapitalkostenumfassenZinsen,Abschreibungen von Disagien oder Agien von Krediten und Abschreibungen von Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten angefallen sind.

• EsgibtzweiBilanzierungsmodelle:

– Aufwandsmodell: Alle Fremdkapitalkosten sind in der Periode als Aufwand zu erfas-sen, in der sie angefallen sind (nach dem 1. Januar 2009 nicht länger zulässig);

– Aktivierungsmodell: Alle Fremdkapitalkos-ten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Ver-mögenswerten sind als Teil der Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu erfassen, jedoch nur, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Unter-nehmen hieraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und die Kosten verläss-lich bewertet werden können. Alle ande-ren Fremdkapitalkosten, die nicht den Kriterien für eine Aktivierung genügen, werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

• EinqualifizierenderVermögenswertisteinVermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfä-higen Zustand zu versetzen. Beispiele sind Fabrikationsanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Grundstücke und Bauten sowie bestimmte Vorräte.

•WennMittelohneZweckbindungaufge-nommen und für den Erwerb des quali-fizierenden Vermögenswertes verwendet werden, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes (der gewichtete Durchschnitt der Fremdka-pitalkostenausdenMittelnohneZweckbin-dung) auf die Ausgaben für diesen Vermö-genswert zu bestimmen.

Page 81: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Interpretationen Keine.

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Sicherstellung, dass Abschlüsse die Aufmerk-samkeitaufdieMöglichkeitlenken,dassdieVermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Existenz nahe stehender Unternehmen und Personen beeinflusst worden sein könnte.

Zusammenfassung • NahestehendeUnternehmenundPersonensind Parteien, die die Berichtseinheit beherr-schen oder einen maßgeblichen Einfluss auf sieausüben(einschließlichMutterunterneh-men, Eigentümer und ihre nahen Fami-lienangehörigen, Hauptanteilseigner und Führungspersonal), und Parteien, die von der Berichtseinheit beherrscht werden oder ihrem maßgeblichen Einfluss ausgesetzt sind (einschließlich Tochterunternehmen, Joint Ventures, assoziierter Unternehmen und Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

• FolgendeAngabensindvorgeschrieben:

– Beziehungen, die Kontrolle betreffen, unabhängig davon, ob Geschäfte stattge-funden haben;

– Geschäfte mit nahe stehenden Unterneh-men und Personen;

–Managementvergütung(einschließlicheiner Auflistung nach Art der Vergütung).

• FürGeschäftemitnahestehendenUnter-nehmen und Personen sind die Art der Beziehung sowie die zum Verständnis der potenziellen Auswirkungen der Geschäfte erforderlichen Informationen anzugeben.

Page 82: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• BeispielefürnachdemStandardanzuge-bende Ge schäfte mit nahe stehenden Unter-nehmen oder Personen:

– Käufe oder Verkäufe von Gütern;

– Käufe oder Verkäufe von Vermögenswer-ten;

– Erbringung oder Bezug von Leistungen;

– Leasingvereinbarungen;

– Transfer von Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung;

– Lizenzvereinbarungen;

– Finanzierungen (einschließlich Darlehen und Kapitalanlagen);

– Stellung von Bürgschaften und Sicherhei-ten;

– Begleichung von Schulden anstelle des Unternehmens oder durch das Unterneh-men anstelle einer anderen Partei.

Interpretationen Keine.

IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersver-sorgungsplänen

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1998 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der Regeln für die Bilanzierung und Angaben von Altersversorgungsplänen.

Zusammenfassung • RegeltdieBerichtsanforderungenfürleis-tungs- und beitragsorientierte Pläne, ein-schließlich einer Aufstellung des Nettover-mögens, das für Leistungen zur Verfügung steht, und der Angabe des versicherungsma-thematischen Barwerts der zugesagten Ver-sorgungsleistungen (aufgeteilt nach verfall-baren und unverfallbaren Ansprüchen).

Page 83: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

82

•WeistausdrücklichaufdieNotwendigkeitversicherungsmathematischer Bewertung leistungsorientierter Pläne und die Verwen-dung von Zeitwerten bei Kapitalanlagen des Altersversorgungsplans hin.

Interpretationen Keine.

IAS 27 (2008) Konzern- und separate Abschlüsse

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Der im Januar 2008 herausgegebene IAS 27 wird IAS 27 (2003) ab dem Zeitpunkt ersetzen. Vorzeitige Anwendung ist gestattet – aber nur, wenn IFRS 3 (2008) ab dem gleichen Zeitpunkt ange-wendet wird (daher nicht gestattet für Perio-den, die vor dem 30. Juni 2007 beginnen).

Vgl. frühere englischsprachige Ausgaben von IFRSs in your Pocket für eine Zusammenfassung von IAS 27 (2003).

Zielsetzung Festlegung von:

• AnforderungenfürdieAufstellungundDarstellung von Konzernabschlüssen einer Gruppe von Unternehmen unter der Beherr-schungeinesMutterunternehmens;

• derBilanzierungvonÄnderungenimUmfang der Beteiligung an einem Tochter-unternehmen einschließlich dem Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmen;

• derBilanzierungvonAnteilenanTochter-unternehmen, Unternehmen unter gemein-schaftlicher Beherrschung und assoziierten Unternehmen in separaten Abschlüssen.

Zusammenfassung • EinTochterunternehmenisteinUnterneh-men, das von einem anderen Unternehmen (demMutterunternehmen)beherrschtwird.BeherrschungistdieMöglichkeit,dieFinanz-und Geschäftspolitik zu bestimmen.

Page 84: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DerKonzernabschlussistderAbschlusseinesKonzerns(Mutter-undTochterunternehmen)dergestalt, als handele es sich um ein einzi-ges Unternehmen.

• EinKonzernabschlussistaufzustellen,wenneineMutter-Tochter-Beziehungvorliegt.

• DerKonzernabschlussschließtalleTochter-unternehmen ein. Keine Ausnahmeregelun-genfür„vonderdesMutterunternehmensabweichende Tätigkeit“ „vorübergehende Beherrschung“ oder „Tochterunternehmen mit erheblichen langfristigen Beschränkun-gendesMitteltransfers“.ErfülltjedocheinTochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5, ist es gemäß diesem Standard zu bilanzieren.

• KonzerninterneSalden,Transaktionen,Erträge und Aufwendungen sind in voller Höhe zu eliminieren.

• AlleUnternehmendesKonzernswendendieselben Bilanzierungs- und Bewertungsme-thoden an.

• DerBilanzstichtageinesTochterunterneh-mensdarfnichtummehralsdreiMonatevom Bilanzstichtag des Konzerns abweichen.

• NichtbeherrschendeAnteile(früherMin-derheitsanteile genannt) sind innerhalb des Eigenkapitals getrennt vom Eigenkapital der EigentümerdesMutterunternehmensaus-zuweisen. Das vollständige Einkommen wird zwischen den nicht beherrschenden Anteilen unddenEigentümerndesMutternehmensaufgeteilt, auch wenn dies zu einem nega-tiven Saldo bei den nicht beherrschenden Anteilen führt.

• EineTeilveräußerungvonAnteilenaneinemTochterunternehmen unter Beibehaltung von Kontrolle wird als Eigenkapitaltransaktion mit den Eigentümern bilanziert. Dabei wird kein Erfolg erfasst.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• DieTeilveräußerungvonAnteilenaneinemTochterunternehmen unter Verlust von Kon-trolle führt zu einer Bewertung des verblei-benden Anteils zum beizulegenden Zeitwert. Jedweder Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert stellt einen Erfolg aus Abgängen dar und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anschließend sind IAS 28, IAS 31 oder IAS 39 entsprechend für den verblei-benden Anteil einschlägig.

• ImEinzelabschlussdesMutterunternehmenssind Anteile an Tochterunternehmen, assozi-ierten Unternehmen und Joint Ventures (mit Ausnahme derjenigen, die als zur Veräuße-rung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert sind) entweder mit den Anschaffungskosten oder gemäß IAS 39 zu bilanzieren.

Interpretationen SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaf-ten

Ein Unternehmen konsolidiert eine Zweckge-sellschaft, wenn das Unternehmen die Zweck-gesellschaft faktisch beherrscht. In SIC-12 wer-den Indikatoren für Beherrschung genannt.

Nützliche Deloitte-Publikation

Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to the Revised IFRS 3 and IAS 27

2. Auflage (Juli 2008). Englischsprachiger Leitfa-den zu IFRS 3 (2008) und damit in Zusammen-hang stehenden Aspekte von IAS 27 (2008). Informationen unter www.iasplus.com/dtt-pubs/pubs.htm

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (1. Juli 2009 für Fol-geänderungen aus IAS 27 (2008)).

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen, auf die der Investor einen maßgeblichen Einfluss hat.

Page 86: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Zusammenfassung • IstaufalleAnteileanzuwenden,beidenenein Investor maßgeblichen Einfluss hat, außer aufAnteile,dievonWagniskapitalgesell-schaften, Investmentfonds oder Unit Trusts gehalten und nach IAS 39 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wer-den.

• AnteileanassoziiertenUnternehmen,dienach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind nach diesem Stan-dard zu bilanzieren.

• AnsonstengelangtdieEquity-Methodefüralle Anteile an assoziierten Unternehmen zur Anwendung, auf die das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss hat.

• DasdirekteoderindirekteHaltenvonmehrals 20% des assoziierten Unternehmens weist auf einen maßgeblichen Einfluss hin, es sei denn dies kann eindeutig widerlegt wer-den.

• NachderEquity-MethodesindAnteileanassoziierten Unternehmen zunächst mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Nachfol-gend verändert sich der Anteil des Anteils-eigners entsprechend dem Anteil am Period-energebnis des Beteiligungsunternehmens.

• DieDarstellungdesvollständigenEinkom-mens des Investors spiegelt den Anteil am Periodenergebnis des Beteiligungsunterneh-mens wider.

• DieBilanzierungs-undBewertungsmethodendes assoziierten Unternehmens entsprechen-den denen des Investors.

• DerZeitraumzwischendemAbschlussstich-tag des assoziierten Unternehmens und dem Abschlussstichtag des Anteilseigners darf nichtmehralsdreiMonatebetragen.

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Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• AuchwennkeinKonzernabschlusserstelltwird (z.B. wenn der Anteilseigner keine Toch-terunternehmenhat),istdieEquity-Methodeanzuwenden. Allerdings wird die Anwen-dungderEquity-Methodenichtgefordert,wenn der Anteilseigner einen „separaten Abschluss“ wie in IAS 27 definiert erstellt. Stattdessen bilanziert der Anteilseigner die Anteile entweder zu Anschaffungskosten oder als Beteiligung nach IAS 39.

•WertminderungenwerdennachIAS36beur-teilt.DieWertminderungsindikatorenausIAS 39 sind ebenfalls anzuwenden.

• DieÄnderungenvon2008(gültigabdem1. Juli 2009) gelten der bilanziellen Behand-lung bei Verlust des maßgeblichen Einflus-ses auf ein assoziiertes Unternehmen. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses werden die Anteile zu diesem Zeitpunkt erfolgswirk-sam zum beizulegenden Zeitwert neu bewer-tet. Danach ist IAS 39 auf die verbleibenden Anteile anzuwenden.

Interpretationen Keine.

IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1990 beginnen.

Zielsetzung Festlegung spezieller Vorschriften für Unter-nehmen,dieinderWährungeinesHochinflati-onslandes berichten, sodass die bereitgestellten Finanzinformationen aussagekräftig sind.

Zusammenfassung • DerAbschlusseinesUnternehmens,dasinderWährungeinesHochinflationslandesbilanziert, wird in der am Bilanzstichtag gel-tendenMaßeinheitausgedrückt.

• VergleichszahlenfürfrüherePeriodensindebenfalls in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheitanzugeben.

Page 88: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• AllgemeingilteineVolkswirtschaftalshoch-inflationär, wenn die kumulative Preissteige-rungsrate innerhalb von drei Jahren 100% überschreitet.

Interpretationen IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29

In der Periode, in der die Volkswirtschaft mit derfunktionalenWährungdesUnternehmenshyperinflationär wird, hat das Unternehmen die Vorschriften in IAS 29 so anzuwenden, als wäre die Volkswirtschaft schon immer hyperin-flationär gewesen.

IAS 31 Anteile an Joint Ventures

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (1. Juli 2009 für Fol-geänderungen aus IAS 27 (2008)).

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures, unabhängig von den Strukturen oder Formen der Geschäftstätigkeit des Joint Ventures.

Zusammenfassung • GiltfüralleBeteiligungen,beidenenderAnteilseigner gemeinsame Führung ausübt, mitAusnahmevondurchWagniskapitalge-sellschaften, Investmentfonds oder Kapital-anlagegesellschaften gehaltenen Anteilen, die freiwillig nach IAS 39 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wer-den.

• DasHauptmerkmaleinesJointVenturesisteine vertragliche Vereinbarung über gemein-schaftliche Führung. Joint Ventures können als gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten, Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen klassifiziert werden. Unter-schiedliche Prinzipien gelten bezüglich des Ansatzes für jede dieser Arten eines Joint-Ventures.

Page 89: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• GemeinschaftlichgeführteTätigkeiten:DasPartnerunternehmen setzt sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss die Vermö-genswerte an, die seiner Kontrolle unterlie-gen, sowie die eingegangenen Schulden, die getätigten Aufwendungen und die anteiligen Erträge.

• VermögenswerteuntergemeinschaftlicherFührung: Das Partnerunternehmen setzt sowohl im Einzel- als auch im Konzernab-schluss seinen Anteil an den gemeinschaftli-chen Vermögenswerten, alle von ihm direkt eingegangenen Schulden, seinen Anteil an allen gemeinschaftlich mit den anderen Part-nerunternehmen eingegangenen Schul-den, Erträge aus dem Verkauf oder dem Gebrauch seines Anteils der Leistung des Joint Ventures und den Anteil an den getä-tigten Aufwendungen des Joint Ventures an.

• GemeinschaftlichgeführteUnternehmen:Zwei Alternativen der Bilanzierung sind zulässig.

– Quotenkonsolidierung: Die Darstellung der Vermögenslage des Partnerunternehmens enthält seinen Anteil der Vermögens-werte, die es gemeinschaftlich beherrscht, und seinen Anteil der Schulden, für die es gemeinschaftlich einsteht. Seine Dar-stellung des vollständigen Einkommens beinhaltet seinen Anteil an den Erträgen und Aufwendungen des gemeinschaftlich geführten Unternehmens;

– Equity-MethodewieinIAS28beschrie-ben.

• AnteileangemeinschaftlichgeführtenUnternehmen, die gemäß IFRS 5 als zur Ver-äußerung gehalten klassifiziert werden, sind in Übereinstimmung mit diesem Standard zu bilanzieren.

Page 90: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• AuchwennkeinKonzernabschlusserstelltwird (z.B. weil das Partnerunternehmen keine Tochterunternehmen hat), ist die Quotenkonsolidierung/Equity-Methodefürgemeinschaftlich geführte Unternehmen anzuwenden. Allerdings wird die Anwen-dungderEquity-Methodenichtgefordert,wenn der Anteilseigner einen „separaten Abschluss“ wie in IAS 27 definiert erstellt. Stattdessen sind die Anteile an gemein-schaftlich geführten Unternehmen entweder zu Anschaffungskosten oder als Beteiligung nach IAS 39 zu bilanzieren.

• DieÄnderungenvon2008(gültigabdem1. Juli 2009) gelten der bilanziellen Behand-lung bei Verlust der gemeinschaftlichen Führung eines gemeinschaftlich geführ-ten Unternehmens. Bei Verlust der gemein-schaftlichen Führung werden die Anteile zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam zum beizule-genden Zeitwert neu bewertet. Danach sind IAS 28 oder IAS 39 auf die verbleibenden Anteile anzuwenden.

Interpretationen SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einhei-ten – nicht-monetäre Einlagen durch Part-nerunternehmen

Die Erfassung eines angemessenen Anteils von Gewinnen und Verlusten aus Einlagen nicht-monetärer Vermögenswerte ist im Allgemeinen sachgerecht.

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (1. Juli 2009 für Fol-geänderungen aus IAS 27 (2008)). Angabevor-schriftenmitWirkungzum1.Januar2007durchIFRS 7 ersetzt.

1. Januar 2009 für die Änderungen von 2008 bezüglich kündbarer Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen.

Page 91: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Zielsetzung Festlegung von Prinzipien für die Klassifizierung und Darstellung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital und für die Saldie-rung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden.

Zusammenfassung • KlassifizierungdurchdenEmittentenentwe-der als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigen-kapitalinstrument:

– basiert auf dem wirtschaftliche Gehalt des Vertrages, nicht auf seiner rechtlichen Aus-gestaltung;

– Klassifizierung erfolgt bei Ausgabe und wird später nicht geändert;

– ein Finanzinstrument ist eine finanzielle Verbindlichkeit, wenn der Emittent ver-pflichtetwerdenkann,flüssigeMittelodereinen anderen finanziellen Vermögens-wert zu liefern, oder wenn der Halter das Rechthat,flüssigeMittelodereinenanderenfinanziellen Vermögenswert zu fordern. Beispiel: Vorzugsaktien mit Rückkaufver-pflichtung;

– ein Instrument, das solchen vertraglichen Verpflichtungen nicht unterliegt, ist ein Eigenkapitalinstrument;

– Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit einem Instrument, das als Verbindlichkeit klassifiziert wurde, sind erfolgswirksam zu erfassen.

• DieÄnderungenvon2008(gültigab2009,vorzeitige Anwendung gestattet, sobald für die Anwendung in der EU übernommen) besagen, dass kündbare Instrumente, die (a) allen anderen Klassen von Instrumenten im Rang nachgehen und (b) weitere Kriterien erfüllen, als Eigenkapitalinstrumente einge-stuft werden, auch wenn sie sonst der Defi-nition einer finanziellen Verbindlichkeit ent-sprechen.

Page 92: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• Fremd-undEigenkapitalkomponenteeineshybriden Instruments werden zum Zeitpunkt der Ausgabe vom Emittenten separat erfasst. Beispiele:WandelanleihenoderSchuldinstru-mente mit trennbarem Optionsschein.

• EinfinanziellerVermögenswertundeinefinanzielle Verbindlichkeit werden nur dann miteinander verrechnet und als Nettobe-trag dargestellt, wenn ein Unternehmen einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch zur Verrechnung dieser Beträge hat und beab-sichtigt, auf Nettobasis oder gleichzeitig zu begleichen.

• DieKostenfürdenRückerwerbvoneigenenAnteilen werden vom Eigenkapital abgezo-gen. Erneute Veräußerungen von eigenen Anteilen sind Eigenkapitaltransaktionen.

• KosteneinerEigenkapitaltransaktionsind,gemindert um alle damit verbundenen Ertragsteuervorteile, als Abzug vom Eigenka-pital zu bilanzieren.

Interpretationen IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossen-schaften und ähnliche Instrumente

Diese sind finanzielle Verbindlichkeiten, es sei denn, die Genossenschaft hat das unein-geschränkte Recht auf Ablehnung der Rück-nahme von Geschäftsanteilen. Die Änderun-gen von 2008 können auch Auswirkungen auf diese Vorschriften haben (s.o.).

Nützliche Deloitte-Publikation

iGAAP 2008: Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained

4.Auflage(Juni2008).EnglischsprachigeLeit-linien zur Anwendung dieser komplexen Stan-dards, einschließlich veranschaulichender Bei-spiele und Interpretationen. Informationen unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

Page 93: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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IAS 33 Ergebnis je Aktie

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Vorgabe von Grundsätzen für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie, um Leistungsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmen in der gleichen Periode und dem gleichen Unternehmen für verschiedene Peri-oden zu verbessern. Hauptaugenmerk von IAS 33 ist der Nenner bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie.

Zusammenfassung • GiltfürUnternehmen,derenStammaktienöffentlich gehandelt werden, die die Aus-gabevonStammaktienindieWegegeleitethaben oder die freiwillig ein Ergebnis je Aktie darstellen.

• EinUnternehmenstelltdasunverwässerteund das verwässerte Ergebnis je Aktie dar:

– für jede Klasse von Stammaktien, die ein unterschiedliches Recht auf den Anteil am Jahresergebnis hat;

– an gleicher Stelle;

– für alle dargestellten Perioden.

• EinUnternehmen,dasnureineDarstellungdes vollständigen Einkommens erstellt, stellt das Ergebnis je Aktie dort dar. Erstellt es sowohl eine Darstellung des vollständigen Einkommens als auch eine separate Gewinn- und Verlustrechnung, wird das Ergebnis je Aktie nur in der separaten Gewinn- und Ver-lustrechnung dargestellt.

• DasErgebnisjeAktiewirdfürdenErfolg,derdenStammaktionärendesMutterunter-nehmens zuzurechnen ist, für Erfolge aus fortgeführten Geschäftsbereichen, die den StammaktionärendesMutterunternehmenszuzurechnen sind und für aufgegebene Geschäftsbereiche berechnet (Letzteres kann im Anhang erfolgen).

Page 94: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

93

• ImKonzernabschlussspiegeltdasErgebnisjeAktie Erfolge wider, die den Aktionären des Mutterunternehmenszuzurechnensind.

• VerwässerungisteineVerminderungdesErgebnisses oder eine Erhöhung des Verlusts je Aktie, die sich aus der Annahme ergibt, dass wandelbare Instrumente auch umge-wandelt, Optionen oder Optionsscheine aus-geübt oder Stammaktien bei der Erfüllung bestimmter Bedingungen ausgegeben wer-den.

• BerechnungdesunverwässertenErgebnissesje Aktie:

– als Zähler verwendetes Ergebnis: nach Abzug aller Aufwendungen einschließlich Steuern, nicht beherrschender Anteile und Vorzugsdividenden;

– Nenner: gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien während der Periode.

• BerechnungdesverwässertenErgebnissesjeAktie:

– als Zähler verwendetes Ergebnis: Das den StammaktionärendesMutterunterneh-mens zurechenbare Periodenergebnis wird um die Nachsteuerbeträge der in der Periode erfassten Dividenden und Zinsen für potenzielle Stammaktien mit Verwäs-serungseffekten erhöht (z.B. Optionen undOptionsscheine,wandelbareWertpa-piere und bedingt emissionsfähige Aktien) und um jegliche sonstige Änderungen im Ertrag oder Aufwand berichtigt, die sich aus der Umwandlung der potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten ergeben würden;

Page 95: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– Nenner: die gewichtete durchschnitt-liche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien, erhöht um die gewich-tete durchschnittliche Anzahl der zusätzli-chen Stammaktien, welche sich unter der Annahme einer Umwandlung aller poten-ziellen Stammaktien mit Verwässerungsef-fekten im Umlauf befunden hätten;

– einer Verwässerung entgegenwirkende potenzielle Stammaktien werden aus der Berechnung ausgenommen.

Interpretationen Keine.

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1999 beginnen.

Abschlussbestandteile, die in einem Zwischen-bericht enthalten sind, sind von der Ände-rung von IAS 1 von 2007 betroffen (gültig ab 1. Januar 2009).

Zielsetzung RegelungderMindestbestandteilefüreinenZwischenbericht und der Ansatz- und Bewer-tungsprinzipien für einen Zwischenbericht.

Zusammenfassung • IAS34istnuranzuwenden,wenneinUnter-nehmen pflichtgemäß oder freiwillig einen Zwischenbericht nach IFRS veröffentlicht.

• LokaleAufsichtsbehörden(nichtIAS34)sch-reiben vor: welches Unternehmen Zwischenberichte ver-öffentlichen muss;

– wie häufig und

– innerhalb welchen Zeitraums nach dem Ablauf einer Zwischenberichtsperiode.

• EinZwischenberichtisteinvollständigeroderverkürzter Abschluss für eine Berichtsperi-ode, die kürzer als das Geschäftsjahr eines Unternehmens ist.

Page 96: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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•MindestbestandteileeinesZwischenberichtssind:

– eine verkürzte Darstellung der Vermögens-lage;

– eine verkürzte Darstellung des vollständi-gen Einkommens, entweder als eine ver-kürzte einzelne Darstellung oder eine ver-kürzte Gewinn- und Verlustrechnung und eine verkürzte Darstellung des sonstigen vollständigen Einkommens;

– eine verkürzte Darstellung der Eigenkapi-talveränderungen;

– eine verkürzte Darstellung der Zahlungs-ströme;

– ausgewählte erläuternde Anhangangaben.

• DieVergleichsperioden,fürdieZwischenbe-richte erforderlich sind, werden vorgeschrie-ben.

•WesentlichkeitbasiertaufdenFinanzda-ten der Zwischenberichtsperiode, nicht den geplanten Jahresdaten.

• AnhangangabenerläuterndieEreignisseundTransaktionen, die für das Verständnis der Veränderungen seit dem letzten Jahresab-schluss von Bedeutung sind.

• EssinddieselbenBilanzierungs-undBewer-tungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden.

• ErträgeundAufwendungenwerdenzudemZeitpunkt erfasst, zu dem sie auftreten, nicht antizipativ oder abgegrenzt.

• EineÄnderungderBilanzierungs-undBewertungsmethoden erfordert eine Anpas-sung der Abschlüsse früherer Zwischenbe-richtsperioden.

Page 97: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Interpretationen IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

WenneinUnternehmenineinerfrüherenZwi-schenperiodeeinenWertminderungsaufwandbeim Geschäfts- oder Firmenwert, bei einer Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder einem zu Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswert erfasst hat, darf dieseWertminderungnichtwiederaufgeholtwerden, weder in späteren Zwischenberichten noch im Jahresabschluss.

Nützliche Deloitte-Publikation

Interim Financial Reporting: A Guide to IAS 34

2. Auflage (Juni 2007) eines englischsprachigen Leitfadens zu den Anforderungen des Stan-dards,MusterzwischenberichtundCheckliste.Zum Herunterladen verfügbar unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

Datum des Inkraft-tretens

Ist auf einen Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte, die bei Unter-nehmenszusammenschlüssen, für die das Datum des Vertragsabschlusses am oder nach dem31.März2004liegt,erworbenwordensind, und prospektiv auf alle anderen Vermö-genswerte für Berichtsperioden, die am oder nachdem31.März2004beginnen,anzuwen-den.

Zielsetzung Sicherstellung, dass Vermögenswerte nicht höher als mit ihrem erzielbaren Betrag ange-setzt werden, und Regelung, wie dieser erziel-bare Betrag zu ermitteln ist.

Page 98: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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Zusammenfassung • AS36giltfüralleVermögenswertemitAus-nahme von Vorräten (siehe IAS 2), Vermö-genswerten aus Fertigungsaufträgen (siehe IAS 11), latenten Steueransprüchen (siehe IAS 12), Vermögenswerten aus Leistungen an Arbeitnehmer (siehe IAS 19), finanziellen Vermögenswerten (siehe IAS 39), zum beizu-legenden Zeitwert bewerteten als Finanzin-vestition gehaltenen Immobilien (siehe IAS 40)undzumbeizulegendenZeitwertabzüg-lich Veräußerungskosten bewerteten biolo-gischen landwirtschaftlichen Vermögenswer-ten(sieheIAS41).

• EinWertminderungsaufwandistimmerdannzu erfassen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt.

• DerWertminderungsaufwandistbeizumBuchwert angesetzten Vermögenswerten erfolgswirksam zu erfassen, bei neu bewer-teten Vermögenswerten als Neubewertungs-minderung zu behandeln.

• DererzielbareBetragistderhöherederbei-den Beträge aus dem beizulegenden Zeit-wert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert eines Vermögenswertes.

• DerNutzungswertistderBarwertdergeschätzten künftigen Zahlungsströme, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermö-genswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden.

• DerAbzinsungssatzisteinVorsteuerzinssatz,derdieEinschätzungendesMarktsinBezugauf den Zeitwert des Geldes und das spezi-fische Risiko des Vermögenswertes wider-spiegelt. Der verwendete Abzinsungssatz darf keine Risiken widerspiegeln, für die die künftigen Zahlungsströme angepasst wur-den, und sollte der von Investoren erwarte-ten Rendite entsprechen, wenn sie sich für eine Investition entscheiden könnten, die die gleichen Zahlungsströme erzeugt wie die aus dem Vermögenswert erwarteten.

Page 99: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• ZujedemBilanzstichtagsindalleVermö-genswerte auf Hinweise zu prüfen, ob sie imWertgemindertseinkönnten.WenneseinenHinweisaufdieWertminderungeinesVermögenswertes gibt, muss der erzielbare Betrag des Vermögenswertes berechnet wer-den.

• Geschäfts-oderFirmenwerteundandereimmaterielle Vermögenswerte mit unbe-stimmter Nutzungsdauer sind jährlich auf Wertminderungzuüberprüfenunddererzielbare Betrag zu errechnen.

•Wennesnichtmöglichist,denerzielbarenBetrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln, dann ist der erzielbare Betrag für die Zahlungsmittel generierende Ein-heit des Vermögenswertes zu ermitteln. Der WertminderungstestfüreinenGeschäfts-oder Firmenwert muss auf der niedrigsten Stufe innerhalb des Unternehmens erfol-gen, für die der Geschäfts- oder Firmenwert fürinterneManagementzweckeüberwachtwird, vorausgesetzt, die Einheit oder Gruppe von Einheiten, denen der Geschäfts- oder Fir-menwert zugerechnet wird, ist nicht größer als ein Geschäftssegment nach IFRS 8 (bzw. vor der Einführung von IFRS 8 ein Geschäfts-segmentnachIAS14).

• EineWertaufholungvonWertminderungenfrüherer Jahre ist unter bestimmten Umstän-den gestattet (nicht jedoch für Geschäfts- oder Firmenwerte).

Interpretationen IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

WenneinUnternehmenineinerfrüherenZwi-schenperiodeeinenWertminderungsaufwandbeim Geschäfts- oder Firmenwert, bei einer Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder einem zu Anschaffungskosten gehaltenen finanziellen Vermögenswert erfasst hat, darf dieseWertminderungnichtwiederaufgeholtwerden, weder in späteren Zwischenberichten noch im Jahresabschluss.

Page 100: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventual-forderungen

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 1999 beginnen.

Zielsetzung Festlegung von Ansatz- und Bewertungskri-terien für Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen und Sicherstellung, dass ausreichende Informationen im Anhang des Abschlusses offen gelegt werden, um den Adressaten zu ermöglichen, deren Art, zeitli-chen Anfall und Höhe zu verstehen.

Zusammenfassung • EineRückstellungwirdnurangesetzt,fallsein Ereignis der Vergangenheit zu einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung geführt hat, ein Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist und die Höhe der Ver-pflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.

• DerRückstellungsbetragstelltdiebestmög-liche Schätzung des Erfüllungsbetrages zum Bilanzstichtag dar.

• RückstellungensindzujedemBilanzstichtagzu prüfen und im Hinblick auf Schätzungsän-derungen anzupassen.

• RückstellungdürfennurfürdenZweckver-braucht werden, für den sie ursprünglich gebildet wurden.

• BeispielefürRückstellungenbeinhaltenbelastende Verträge, Restrukturierungsmaß-nahmen, Gewährleistungen, Rückerstattun-gen und Renaturierungsmaßnahmen.

• GeplantekünftigeAusgaben,selbstwennsie durch den Vorstand oder ein gleicharti-ges Geschäftsführungsgremium genehmigt wurden, sind vom Ansatz ausgeschlossen, ebenso Abgrenzungen für eigenversicherte Verluste, allgemeine Unwägbarkeiten und andere Ereignisse, die noch nicht stattgefun-den haben.

Page 101: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

100

• EineEventualschuldentsteht,wenn:

– eine mögliche Verpflichtung besteht, die durch das Eintreten eines künftigen Ereig-nisses außerhalb der Kontrolle des Unter-nehmens erst noch bestätigt werden muss, oder

– eine gegenwärtige Verpflichtung zu einem Zahlungsmittelabfluss führen kann, aber wahrscheinlich nicht wird, oder

– bezüglich der Höhe einer gegenwärtigen Verpflichtung keine hinreichend verlässli-che Schätzung möglich ist (selten).

• EventualschuldenmüssennurimAnhangangegebenwerden(keinAnsatz).WennderAbfluss von Ressourcen unwahrscheinlich ist, erfolgt keine Angabe.

•WennderZuflussvonwirtschaftlichemNut-zen wahrscheinlich, jedoch unsicher ist und der Eintritt von einem Ereignis außerhalb der Kontrolle des Unternehmens abhängt, ent-steht eine Eventualforderung.

• EventualforderungenerfordernnureineAnhangangabe. Ist die Ertragsrealisation jedoch so gut wie sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als Eventualfor-derung anzusehen und dessen Ansatz sach-gerecht.

Interpretationen IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstel-lungen für Entsorgungs-, Wiederherstel-lungs- und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen werden hinsichtlich Ände-rungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls zukünftiger Aufwendungen und hinsichtlich Änderungen des marktbasierten Abzinsungs-satzes angepasst.

Page 102: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

101

IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung

IFRIC 5 behandelt die Bilanzierung von Antei-len an Fonds zur teilweisen oder vollständi-gen Erstattung aufgewendeter Entsorgungs-, Rekultivierungs- oder Sanierungskosten im Abschluss des Teilnehmers.

IFRIC 6 Schulden aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elekt-ronik-Altgeräte

IFRIC 6 stellt Leitlinien bezüglicher der Bilan-zierung von Schulden für die im Zusammen-hang mit der Entsorgung von Elektroschrott anfallenden Kosten zur Verfügung. Insbeson-dere geht es um den sachgerechten Auslöser für den Ansatz einer Verpflichtung, zur Entsor-gung eines Altgeräts beizutragen, auf Grund-lagedesMarktanteilsineinerBewertungsperi-ode.IFRIC6legtfest,dassdieMarktteilnahmewährend der Bewertungsperiode das verpflich-tende Ereignis für den Ansatz einer Rückstel-lung darstellt.

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Datum des Inkraft-tretens

Ist auf immaterielle Vermögenswerte, die bei Unternehmenszusammenschlüssen, für die das Datum des Vertragsabschlusses am oder nach dem31.März2004liegt,erworbenwurden,und prospektiv auf alle anderen immateriel-len Vermögenswerte für Berichtsperioden, die amodernachdem31.März2004beginnen,anzuwenden.

Zielsetzung Legt die bilanzielle Behandlung bezüglich des Ansatzes, der Bewertung und der Angaben zu allen immateriellen Vermögenswerten fest, die nicht ausdrücklich in einem anderen IFRS behandelt werden.

Page 103: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

102

Zusammenfassung • Einerworbeneroderselbsterstellterimmate-rieller Vermögenswert ist anzusetzen, wenn:

– es wahrscheinlich ist, dass dem Unterneh-men der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird; und

– die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes verlässlich bewertet werden können.

• EsgeltenzusätzlicheAnsatzkriterienfürselbst erstellte immaterielle Vermögenswerte.

• AusgabenfürForschungsindinderPeriodeals Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen.

• AusgabenfürEntwicklungwerdenerstdannaktiviert, wenn die fachliche und wirtschaft-liche Realisierbarkeit des entwickelten Pro-duktes oder der entwickelten Dienstleistung nachgewiesen ist.

• ImmaterielleVermögenswerteeinschließ-lich aktiver Forschungs- und Entwicklungs-projekte, die in einem Unternehmenszusam-menschluss erworben wurden, werden als vom Geschäfts- oder Firmenwert unabhän-gige Vermögenswerte angesetzt, wenn sie aus vertraglichen oder gesetzlichen Rechten entstehen oder vom Unternehmen getrennt werden können. Unter diesen Umständen werdendieAnsatzkriterien(Wahrscheinlich-keit des Zuflusses wirtschaftlichen Nutzens und verlässliche Bewertung – s.o.) immer als erfüllt angesehen.

• SelbstgeschaffeneGeschäfts-oderFirmen-werte,Markennamen,Drucktitel,Verlags-rechte, Kundenlisten, Gründungs- und Anlaufkosten,Aus-undWeiterbildungskos-ten,WerbekostenundUmzugskostendürfennicht als immaterielle Vermögenswerte ange-setzt werden.

Page 104: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

103

• ErfüllteinimmateriellerGegenstandwederdie Definition noch die Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswertes, sind die Ausgaben für diesen Gegenstand zum Zeit-punkt ihres Anfalls als Aufwand zu erfas-sen, es sei denn, die Ausgaben entstehen im Rahmen eines Unternehmenszusammen-schlusses; dann stellen sie einen Teil des dem Firmen- oder Geschäftswert zugeordneten Betrages dar, welcher zum Erwerbszeitpunkt angesetzt wird.

• FürZweckederFolgebewertungwerdenimmaterielle Vermögenswerte in folgende Klassen unterteilt:

– unbestimmte Nutzungsdauer: keine abseh-bare Begrenzung der Zeit, über die der Vermögenswert erwartungsgemäß einen Nutzenzufluss an das Unternehmen gene-rieren wird (NB: „unbestimmt“ heißt nicht „unendlich“);

– bestimmbare Nutzungsdauer: eine begrenzte Zeit des Nutzenzuflusses an das Unternehmen.

• ImmaterielleVermögenswertekönnenent-weder nach dem Anschaffungskosten- oder dem Neubewertungsmodell (nur in besonde-ren Fällen gestattet, s.u.) bilanziert werden. Beim Anschaffungskostenmodell werden Vermögenswerte mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschrei-bungenundjedwederWertminderungsauf-wendungen angesetzt.

•WennfüreinenimmateriellenVermögens-werteinnotierterMarktpreisineinemakti-venMarktvorliegt(wasseltenist),bestehtdieWahl,dasNeubewertungsmodellanzu-wenden. Nach dem Neubewertungsmodell wird der Vermögenswert mit dem Neube-wertungsbetrag (dem beizulegenden Zeit-wert zum Zeitpunkt der Neubewertung) fort-geführt, abzüglich späterer Abschreibungen undWertminderungsaufwendungen.

Page 105: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

104

• DieAnschaffungs-oderHerstellungskosteneines immateriellen Vermögenswertes mit bestimmbarer Nutzungsdauer abzüglich des Restwerts sind über seine Nutzungsdauer abzuschreiben (der Restwert ist normaler-weise null). Der Vermögenswert ist darüber hinausaufWertminderungeninÜberein-stimmung mit IAS 36 zu überprüfen, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.

• EinimmateriellerVermögenswertmitunbe-stimmter Nutzungsdauer ist nicht planmä-ßigabzuschreiben,jedochjährlichaufWert-minderungzuprüfen.WenndererzielbareBetrag unter dem Buchwert liegt, ist ein Wertminderungsaufwandzuerfassen.DasUnternehmen muss auch erwägen, ob der immaterielle Vermögenswert weiterhin eine unbestimmte Nutzungsdauer hat.

• NachdemNeubewertungsmodellwerdenNeubewertungen regelmäßig vorgenommen. Alle Vermögenswerte einer Gruppe werden neu bewertet (es sei denn, es gibt für einen bestimmten Vermögenswert keinen akti-venMarkt).Wertsteigerungenwerdenimsonstigen vollständigen Einkommen erfasst und in der Neubewertungsrücklage ange-sammelt.WertminderungenwerdenindemUmfang, in dem sie frühere in der Neube-wertungsrücklageerfassteWertsteigerungendesselben Vermögenswertes übersteigen, als Aufwand erfasst. Bei Veräußerung eines neu bewerteten Vermögenswertes wird die Neu-bewertungsrücklage direkt in die Gewinn-rücklage umgebucht (nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung).

• NormalerweisewerdennachträglicheAusga-ben für einen immateriellen Vermögenswert nach dessen Erwerb oder Fertigstellung als Aufwand erfasst. Nur selten werden die Kri-terien für eine Aktivierung erfüllt.

Page 106: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

105

Interpretationen SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Website kosten

Bestimmte Ausgaben aus der erstmaligen Ent-wicklung der Infrastruktur und des grafischen DesignsbeiderEntwicklungeinerWebsitekönnen aktiviert werden.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, mit Ausnahme der ÜberarbeitungenausdenJahren2004und2005 bezüglich der Fair-Value-Option, der Absicherung von Zahlungsströmen erwarte-ter konzerninterner Transaktionen und Finanz-garantien. Diese treten zum 1. Januar 2006 in Kraft.

Zielsetzung Aufstellung von Grundsätzen für den Ansatz, die Ausbuchung und die Bewertung von finan-ziellen Vermögenswerten und finanziellen Ver-bindlichkeiten.

Zusammenfassung • AllefinanziellenVermögenswerteundfinan-ziellen Verbindlichkeiten einschließlich aller Derivate und bestimmter eingebetteter Deri-vate sind bilanziell zu erfassen.

• Finanzinstrumentewerdenerstmaligzumbeizulegenden Zeitwert am Erwerbs- oder Emissionstag bewertet. Normalerweise ent-spricht dies den Anschaffungskosten, aber manchmal ist eine Anpassung notwendig.

• EinmarktüblicherKaufoderVerkaufvonWertpapierenaneinemMarktistentwederzum Handels- oder Erfüllungstag anzuset-zen bzw. auszubuchen. Für die Bilanzierung zum Erfüllungstag wird in IAS 39 der Ansatz bestimmterWertveränderungenzwischenHandels- und Erfüllungstag vorgeschrieben.

Page 107: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

106

• FürZweckederBewertungfinanziellerVer-mögenswerte nach dem erstmaligen Ansatz werden diese nach IAS 39 in vier Kategorien unterteilt:

1. Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden.

2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinves-titionen wie beispielsweise Gläubigertitel und rücknahmepflichtige Vorzugsaktien, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit haltenwillundkann.WenneinUnterneh-men bis zur Endfälligkeit gehaltene Finan-zinvestitionen (abgesehen von Ausnah-mefällen) veräußert, werden alle seine bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvesti-tionen für die laufende und die nächsten zwei Berichtsperioden in die Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren Vermögens-werteumgegliedert(Kategorie4,s.u.).

3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-wert bewertete finanzielle Vermögens-werte. Dies schließt zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte (kurzfristige Gewinnmitnahme) sowie andere Finan-zinstrumente ein, die das Unternehmen so einstuft (sog. Fair-Value-Option). Deri-vate fallen immer in diese Kategorie, es sei denn, sie wurden als Sicherungsinstrument designiert.

4.ZurVeräußerungverfügbarefinanzielleVermögenswerte – alle finanziellen Vermö-genswerte, die nicht in eine der anderen drei Kategorien fallen. Dies schließt alle Investitionen in Beteiligungstitel ein, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Darüber hinaus kann ein Unternehmen beliebig Kredite und Forderungen als zur Veräußerung ver-fügbar designieren.

Page 108: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

107

• DieAnwendungderFair-Value-Option(3,s.o.)ist auf solche Finanzinstrumente beschränkt, die beim erstmaligen Ansatz einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:

– diejenigen, bei denen die Fair-Value-Option eine Bilanzierungsinkongruenz beseitigt, die ansonsten aus der Bewer-tung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung der Gewinne und Ver-luste daraus auf unterschiedlicher Grund-lage entstehen würde;

– diejenigen, die Teil einer Gruppe von finan-ziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten oder beidem sind, die im Rahmen einer dokumentierten Risikoma-nagement- oder Anlagestrategie auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführtundderenWertentwicklungdurchdie Unternehmensführung auf dieser Grundlage beurteilt wird;

– diejenigen, die ein oder mehrere eingebet-tete Derivate enthalten, es sei denn, das eingebettete Derivat verändert die zugehö-rigen Kapitalflüsse nicht deutlich, oder es ist mit wenig oder keiner Überprüfung erkenn-bar, dass die Trennung verboten ist.

• NachdemerstmaligenAnsatz:

– alle finanziellen Vermögenswerte in den oben genannten Kategorien 1 und 2 wer-den zu fortgeführten Anschaffungskosten vorbehaltlicheinesWertminderungstestsgeführt;

– alle finanziellen Vermögenswerte in der oben genannten Kategorie 3 werden zum beizulegenden Zeitwert geführt, Bewer-tungsänderungen werden erfolgswirksam erfasst;

Page 109: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

108

– alle finanziellen Vermögenswerte in der obengenanntenKategorie4(zurVeräu-ßerung verfügbar) werden bilanziell zum beizulegenden Zeitwert geführt, Bewer-tungsänderungen werden im sonstigen vollständigen Einkommen vorbehaltlich einesWertminderungstestserfasst.Wennder beizulegende Zeitwert von zur Ver-äußerung verfügbaren Vermögenswerten nicht zuverlässig bestimmt werden kann, werden diese zu fortgeführten Anschaf-fungskosten bewertet.

• NachdemErwerbwerdendiemeistenfinan-ziellen Verbindlichkeiten zum ursprünglich erfassten Betrag abzüglich Tilgungen und Amortisationen bewertet. Drei Kategorien Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet:

– derivative Verbindlichkeiten;

– zu Handelszwecken gehaltene Verbindlich-keiten (Leerverkäufe);

– jegliche Verbindlichkeiten, die das Unter-nehmen bei Emission als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert (Fair-Value-Option, s.o.).

• DerbeizulegendeZeitwertistderBetrag,zu dem zwischen sachverständigen, ver-tragswilligen und voneinander unabhängi-gen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen wer-den könnte. Die Hierarchie des beizulegen-den Zeitwerts nach IAS 39:

– an erster Stelle steht ein notierter Preis in einemaktivenMarkt;

Page 110: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

109

–wennkeinaktiverMarktbesteht,isteineBewertungsmethode anzuwenden, die die jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sach-verständigen, vertragswilligen und unab-hängigen Geschäftspartnern, den Ver-gleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwerteinesanderen,imWesentlichenidentischen Finanzinstruments, Barwertver-fahren sowie Optionspreismodelle mit ein-bezieht.

• InIAS39werdendieBedingungenfürdieFeststellung genannt, wann die Kontrolle über einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit an eine dritte Partei übertragen wurde und wann er/sie aus der Darstellung der Finanzlage entfernt wer-den sollte (Ausbuchung). Ausbuchung ist nur in dem Umfang gestattet, in dem das Unter-nehmen nicht die Verfügungsmacht über den Vermögenswert oder einen Teil des Ver-mögenswertes zurückbehalten hat.

• DieBilanzierungvonSicherungsbeziehun-gen (Berücksichtigung des kompensatori-schen Effekts von Änderungen des beizule-genden Zeitwerts von Sicherungsinstrument und Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung derselben Periode) ist unter bestimmten Umständen gestattet, voraus-gesetzt, die Sicherungsbeziehung ist eindeu-tig definiert, bewertbar und wirksam. IAS 39 benennt drei Arten von Sicherungsbeziehun-gen:

– Absicherung des beizulegenden Zeitwerts: WenneinUnternehmeneineÄnderungdes beizulegenden Zeitwerts eines bilan-zierten Vermögenswertes, einer bilan-zierten Verbindlichkeit oder eines schwe-bendes Geschäfts absichert, sind die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowohl des Sicherungsinstruments als auch des Grundgeschäfts sofort erfolgs-wirksam zu erfassen;

Page 111: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

110

– AbsicherungvonZahlungsströmen:Wennein Unternehmen Schwankungen in zukünftigen Zahlungsströmen in Verbin-dung mit einem bilanzierten Vermögens-wert, einer bilanzierten Verbindlichkeit odereinermithoherWahrscheinlich-keit eintretenden erwarteten zukünftigen Transaktion absichert, ist die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsin-struments im sonstigen vollständigen Ein-kommen zu erfassen, bis diese zukünfti-gen Zahlungsströme eintreten;

– Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb: wird als Absicherung von Zahlungsströmen behandelt.

• EineAbsicherungdesWährungsrisikoseinerfesten Verpflichtung kann als eine Absi-cherung des beizulegenden Zeitwerts oder als eine Absicherung von Zahlungsströmen bilanziert werden.

• DasFremdwährungsrisikoeinermithoherWahrscheinlichkeiteintretendenkonzernin-ternen Transaktion kann als Grundgeschäft bei einer Absicherung von Zahlungsströmen im Konzernabschluss in Frage kommen, wenn dieTransaktionaufeineWährunglautet,dienichtdiefunktionaleWährungdesUnterneh-mens ist, das die Transaktion eingeht, und wenn das Fremdwährungsrisiko Auswirkun-gen auf den Konzernabschluss hat.

•WenndieAbsicherungeinererwartetenkon-zerninternen Transaktion für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung in Frage kommt, werden jegliche Gewinne oder Verluste, die nach den Regeln für Sicherungsbeziehungen in IAS 39 im sonstigen vollständigen Einkom-men erfasst sind, vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung der Periode(n) umgebucht, in der das Fremdwährungsrisiko der gesicherten Transaktion Auswirkungen auf das Ergebnis hat.

Page 112: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

111

• DieAbsicherunggegenZinsänderungsrisikeneines Portfolios (Absicherung eines Betrages und nicht eines bestimmten Vermögenswer-tes oder einer bestimmten Verbindlichkeit) kann für die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts in Frage kommen.

Interpretationen IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Deri-vate

Allgemein muss eine Beurteilung dahingehend, ob ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt zu bilanzieren ist, nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird.

Ein erstmaliger Anwender muss die Beurteilung auf Grundlage jener Umstände durchführen, die zu dem Zeitpunkt bestanden, als das Unter-nehmen zuerst Vertragspartei wurde, nicht zu dem Zeitpunkt, als es IFRS einführte.

Eine erneute Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt nur, wenn es zu einer Ände-rung in den Vertragsbedingungen kommt, die die aus dem eingebetteten Derivat oder dem ursprünglichen Vertrag resultierenden Zah-lungsströmeaufmaßgeblicheArtundWeisevon den vorher erwarteten Zahlungsströmen aus dem Vertrag abweichen lässt.

IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinves-tition in einen ausländischen Teilbetrieb (tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft)

IFRIC 16 enthält Klarstellungen dreier Sachver-halte:

• EinMutterunternehmenkannnurdieFremd-währungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen dereigenenfunktionalenWährungvonderfunktionalenWährungdesausländischenGeschäftsbetriebs entstehen;

• dasSicherungsinstrument(dieSicherungsins-trumente) kann (können) von jedem Unter-nehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden;

Page 113: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

112

• beiBestimmungderBeträge,dieimHin-blick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, ist IAS 39 einschlägig.

Leitlinien zu IAS 39

Umsetzungsleitlinien werden in der jährlichen gebundenen Ausgabe der IFRS durch den IASB zur Verfügung gestellt.

Nützliche Deloitte-Publikation

iGAAP 2008: Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained

4.Auflage(Juni2008).EnglischsprachigeLeit-linien zur Anwendung dieser komplexen Stan-dards, einschließlich veranschaulichender Bei-spiele und Interpretationen. Informationen unter www.iasplus.com/dttpubs/pubs.htm

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung für als Finanzinves-tition gehaltene Immobilien und die damit ver-bundenen Angabeerfordernisse.

Zusammenfassung • AlsFinanzinvestitiongehalteneImmobiliensind Grundstücke oder Gebäude, die (vom Eigentümer oder im Rahmen eines Finanzie-rungsleasingverhältnisses) zur Erzielung von Mieteinnahmenund/oderzumZweckederWertsteigerunggehaltenwerden.

• VomEigentümerselbstgenutzteImmobi-lien, Immobilien, die für die zukünftige Nut-zung als Finanzinvestitionen erstellt oder entwickelt werden, und Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehal-tenwerden,fallennichtunterIAS40.

• EinUnternehmenwähltentwederdasModelldesbeizulegendenZeitwertsoderdasAnschaffungskostenmodell;

Page 114: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

113

–ModelldesbeizulegendenZeitwerts:Dieals Finanzinvestition gehaltenen Immobi-lien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und Änderungen im beizule-genden Zeitwert werden erfolgswirksam erfasst;

– Anschaffungskostenmodell: Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-ten abzüglich Abschreibungen abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen; der beizulegende Zeitwert der als Finanzinves-tition gehaltenen Immobilien wird angege-ben.

• DiegewählteMethodemussfürallevomUnternehmen als Finanzinvestitionen gehal-tenen Immobilien angewendet werden.

• KommteinUnternehmen,dasdemModelldes beizulegenden Zeitwerts folgt, bei Erwerb einer bestimmten Immobilie zu dem Schluss, nicht in der Lage zu sein, den bei-zulegenden Zeitwert fortwährend verlässlich bestimmen zu können, dann ist die Immo-bilie in Übereinstimmung mit dem Anschaf-fungskostenmodell zu bilanzieren – dies gilt bis zur Veräußerung der Immobilie.

• EinWechselzwischendenbeidenModel-len ist dann gestattet, wenn dies eine sach-gerechtere Darstellung ermöglicht (höchst unwahrscheinlichbeieinemWechselvomModelldesbeizulegendenZeitwertszumAnschaffungskostenmodell).

• EinevoneinemLeasingnehmerimRah-meneinesMietleasingverhältnissesgeleasteImmobilie kann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie qualifizieren, wenn der LeasingnehmerdasModelldesbeizulegen-denZeitwertsausIAS40anwendet.Indie-sem Fall bilanziert der Leasingnehmer das Leasingverhältnis wie ein Finanzierungslea-singverhältnis.

Interpretationen Keine.

Page 115: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

114

IAS 41 Landwirtschaft

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2003 beginnen.

Zielsetzung Regelung der Bilanzierung landwirtschaftlicher Tätigkeit–dasManagementderbiologischenTransformation biologischer Vermögenswerte (lebende Tiere und Pflanzen) in landwirtschaft-liche Erzeugnisse.

Zusammenfassung • BiologischeVermögenswertewerdenmitihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten bewertet, es sei denn, der beizulegende Zeitwert kann nicht verlässlich bewertet werden.

• LandwirtschaftlicheProduktesindzumZeit-punkt der Ernte mit dem beizulegenden Zeit-wert abzüglich der geschätzten Verkaufs-kostenzubewerten.WeilErnteerzeugnissemarktfähige Erzeugnisse sind, gibt es keine Ausnahmen bei solchen Produkten aufgrund von „Bewertungsverlässlichkeiten“.

• ÄnderungendesbeizulegendenZeitwertsbiologischer Vermögenswerte während der Berichtsperiode werden erfolgswirksam erfasst.

• AusnahmevomModelldesbeizulegendenZeitwerts für biologische Vermögenswerte: WennzurZeitderErfassungimAbschlusskeinaktiverMarktvorhandenistundkeineandere verlässliche Bewertungsmethode zur Verfügung steht, ist nur für diesen biologi-schen Vermögenswert das Anschaffungs-kostenmodell anzuwenden. Der biologische Vermögenswert wird mit seinen Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten abzüglich AbschreibungenundjedwederWertminde-rungsaufwendungen bewertet.

Page 116: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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• EinnotierterPreisaufeinemaktivenMarktstelltimAllgemeinendenbestenMaßstabfür die Bestimmung des beizulegenden Zeit-werts von biologischen Vermögenswerten oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen dar. WenneinaktiverMarktnichtexistiert,bietetIAS41LeitlinienfürdieWahlandererBewer-tungsmaßstäbe.

• DieBewertungzumbeizulegendenZeitwertendet zum Zeitpunkt der Ernte. Nach der Ernte ist IAS 2 anzuwenden.

Interpretationen Keine.

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Hinweis: Diese Interpretation bezieht sich auf verschiedene Standards und wird hier auf Grund ihrer Komplexität und Bedeutung gesondert aufgenommen.

Datum des Inkraft-tretens

Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen.

Zielsetzung Festlegung der Bilanzierung durch private Betreiber, die für den öffentlichen Sektor Ver-mögenswerte und Dienstleistungen im Infra-strukturbereich bereitstellen. Die Interpretation widmet sich nicht der Bilanzierung solcher Ver-einbarungen durch die öffentliche Hand.

Zusammenfassung • FüralleVereinbarungen,dieindenAnwen-dungsbereich der Interpretation fallen (ins-besondere für solche, bei denen die Infra-strukturmaßnahme nicht der Kontrolle des Betreibers unterliegt), gilt, dass die Infra-strukturmaßnahme nicht als Sachanlage des Betreibers zu bilanzieren ist. In Abhängigkeit von den Vertragsvereinbarungen ist vielmehr Folgendes durch den Betreiber anzusetzen:

Page 117: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

Zusammenfassungen der derzeit gültigen Standards

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– ein finanzieller Vermögenswert – in Fäl-len, in denen der Betreiber ein unbeding-tes Recht auf den Erhalt eines bestimmten Betrages an Barmitteln oder eines ande-ren finanziellen Vermögenswertes über die Laufzeit der Vereinbarung hat; oder

– ein immaterieller Vermögenswert – in Fäl-len, in denen die zukünftigen Zahlungs-ströme des Betreibers nicht festgelegt sind (z.B. wenn sie von der Nutzung der Infra-strukturmaßnahme abhängig sind); oder

– sowohl einen finanziellen Vermögenswert als auch einen immateriellen Vermögens-wert für Fälle, in denen die Erträge des Betreibers teilweise aus einem finanziellen Vermögenswert und teilweise aus einem immateriellen Vermögenswert entstehen.

Page 118: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

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Aktuelle Projekte des IASB

Auf www.iasplus.de bieten wir Ihnen die neuesten Informationen über die Agenda- und Forschungsprojekte von IASB und IFRIC sowie die Zusammenfassungen der Entscheidungen, die jeweils auf den Sit-zungen von IASB und IFRIC gefällt werden.

Nachfolgend fassen wir für Sie die IASB-Agendaprojekte mit Stand vom 31. August 2008 zusammen. * Konvergenzprojekt mit dem FASB

Thema Projekt Status

Änderung von IFRS 1

Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens.

Überarbeiteter Ent-wurf im Februar 2007 herausgegeben,

endgültige Änderung imMai2008veröf-fentlicht.

Änderung von IFRS 2

Aktienbasierte Vergütun-gen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt wer-den (IFRS 2 und IFRIC 11).

Entwurf im Dezem-ber 2007 herausge-geben,

endgültige Änderung 2009 erwartet.

Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Hauptziele des Projekts sind die folgenden:

• ÜberprüfungderAnfor-derungeninIAS24für Unternehmen mit wesentlichem Staats-anteil, wenn diese mit ähnlichen Unterneh-men Geschäftsbezie-hungen eingehen;

Entwurf im Februar 2007 herausgegeben,

endgültiger Standard im vierten Quartal 2008 erwartet.

• DurchführungeinerReihe von Änderungen, die bezüglich der Ein-zelheiten der Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person notwendig sind.

Page 119: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

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Aktuelle Projekte des IASB

Thema Projekt Status

Beihilfen der öffentlichen Hand

Ziel des Projekts ist eine Verbesserung von IAS 20.

Arbeiten sind auf-geschoben bis zum Abschluss des Pro-jekts zu Schulden (Änderung von IAS 37). Überarbei-teter Zeitplan noch nicht bekannt gege-ben.

Darstellung des Abschlusses (Erfolgsberichter-stattung)*

Projekt wird in zwei Pha-sen abgehandelt:

1.WasistuntereinemAbschluss zu verstehen, welche Vergleichsinfor-mationen sind erforder-lich?

2. Darstellung im Haupt-teil des Jahresabschlus-ses

1. Endgültiger Stan-dard im September 2007 herausgegeben.

2. DP im dritten Quar-tal 2008 erwartet.

Eigen- und Fremdkapital*

Entwicklung einer rele-vanten und vergleichba-reren Beschreibung von Finanzinstrumenten, die MerkmalevonEigen-oderFremdkapital oder beidem aufweisen.

Diskussionspapier im März2008veröffent-licht.

Entwurf 2009 erwar-tet.

Emissionshan-delsprogramme

WidmetsichderBilanzie-rung von Emissionshan-delsrechten einschließlich Zuwendungen der öffent-lichen Hand, die mit sol-chen Rechten in Verbin-dungstehen.Widmetsichnicht Zuwendungen der öffentlichen Hand im All-gemeinen.

Im Dezember 2007 auf die Agenda genommen.

Zeitliche Planung der Arbeiten steht noch aus.

Ergebnis je Aktie Änderung von IAS 33 in Bezug auf die „Treasury-Stock-Methode“undver-schiedene andere Sach-verhalte.

Entwurf im August 2008 veröffentlicht.

Page 120: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

119

Aktuelle Projekte des IASB

Thema Projekt Status

Erlöserfassung* Ziel des Projekts ist die Entwicklung allgemeiner Grundsätze zur Entschei-dung, wann Erträge im Abschluss erfasst werden sollten.

DP im dritten Quartal 2008 erwartet.

Ertragsteuern* Zielt auf die Verminde-rung der Unterschiede zwischen IAS 12 Ertrag-steuern und dem US-amerikanischen Standard SFAS 109 Bilanzierung von Ertragsteuern.

Entwurf im vierten Quartal 2008 erwar-tet.

Endgültiger Standard 2010 erwartet.

Finanzinstru-mente: Risiko-positionen, die für das Hedge Accounting quali-fizieren

Entwicklung von Leitlinien hinsichtlich der Frage, was als abgesicherter Teil unter IAS 39 designiert werden kann.

Endgültiger Standard im Juli 2008 verab-schiedet.

Finanzinstru-mente (Ersatz der bestehenden Standards)*

Entwicklung von Stan-dards für die Berichter-stattung über Finanz-instrumente, die prinzipienbasiert und weniger komplex sind.

DP im Februar 2008 herausgegeben.

Gemeinsame Ver-einbarungen*

Ersetzung von IAS 31 Anteile an Joint Ventures durch einen Standard mit reduziertenWahlrechtenund Schwerpunktlegung auf die zugrunde liegen-den Rechte und Pflichten.

Entwurf im Septem-ber 2007 herausge-geben.

Endgültiger Standard 2009 erwartet.

Geschäftsvorfälle unter gemeinsa-mer Kontrolle

WidmetsichZusammen-schlüssen von Unterneh-men oder Betrieben unter gemeinsamer Kontrolle im Konzern- und separaten Abschluss des Erwerbers.

Im Dezember 2007 auf die Agenda genommen.

Zeitliche Planung der Arbeiten steht noch aus.

Page 121: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

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Aktuelle Projekte des IASB

Thema Projekt Status

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Das Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines International Financial Reporting Standards für Unternehmen, die nicht öffentlich rechenschafts-pflichtig sind.

Entwurf im Februar 2007 herausgegeben.

Endgültiger Standard 2009 erwartet.

Jährliche Verbes-serungen

Kleinere Änderungen an den IFRS:

• 2006/2007

• 2008

Endgültiger Standard im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht.

Entwurf im August 2008 veröffentlicht.

Konsolidierung einschließlich Zweckgemein-schaften*

Ziel des Projekts ist die Bereitstellung strenge-rer Leitlinien zum Begriff der „Beherrschung“ als Grundlage der Erstellung von Konzernabschlüssen.

Entwurf in der zwei-ten Jahreshälfte 2008 erwartet.

Lagebericht • ImDezember2007aufdie Agenda genom-men.

• ZieldesProjektsistdie Entwicklung eines Modellsfüreinenerläu-ternden Bericht, der dem Abschluss beige-fügt wird aber nicht Teil desselben ist.

• Ergebniswirdein„best practice“-Leit-liniendokument.

DP im Oktober 2005 herausgegeben.

Entwurf im vierten Quartal 2008 erwar-tet.

Page 122: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

121

Aktuelle Projekte des IASB

Thema Projekt Status

Leasingverhält-nisse*

Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Rech-nungslegung für Leasing-verhältnisse durch Ent-wicklung eines Ansatzes, der besser mit den Defi-nitionen des Rahmenkon-zeptes für Vermögens-werte und Schulden in Einklang steht.

DP im vierten Quartal 2008 erwartet.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-ses einschließlich Pensionen

Das Projekt beinhaltet:

• einegezielteReihevonVerbesserungen von IAS 19, die innerhalb von vier Jahren abge-schlossen sein sollen;

• eineumfassendeÜber-arbeitung des beste-hendenModellsderBilanzierung von Pen-sionen gemeinsam mit dem FASB.

DPimMärz2008he rausgegeben.

Entwurf 2009 erwar-tet.

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert*

Bereitstellung von Leitli-nien für Unternehmen, wie der beizulegende Zeit-wert von Vermögenswer-ten und Schulden ermit-telt werden soll, wenn dies in anderen Standards vorgeschrieben wird.

Herausgabe einer Kurzdarstellung von FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Novem-ber 2006 als DP.

Entwurf 2009 erwar-tet.

Page 123: IFRS im Überblick 2008 - IAS Plus

122

Aktuelle Projekte des IASB

Thema Projekt Status

Rahmenkonzept* Projekt wird in acht Pha-sen abgehandelt:

A Zielsetzung und quali-tative Anforderungen

B Elemente und Ansatz

C Bewertung

D Berichtseinheit

E Ausweis und Angaben

F Zweck und Status des Rahmenkonzepts

G Anwendbarkeit auf nicht-gewinnorientierte Einheiten

H andere Sachverhalte (sofern erforderlich)

DP zu Phase A im Juli 2006 veröffentlicht.

Entwurf zu Phase A imMai2008veröf-fentlicht.

DP zu Phase B 2009 erwartet.

DP zu Phase C 2009 erwartet.

DPzuPhaseDimMai2008 veröffentlicht.

Zeitliche Planung der anderen Phasen durch den IASB noch nicht festgelegt.

Schulden (Ände-rung von IAS 37)

Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Anfor-derungen bezüglich der Identifizierung und des Ansatzes von Schulden.

Entwurf im Juni 2005 herausgegeben.

Endgültiger Standard 2010 erwartet.

Versicherungsbei-träge Phase II

Ziel des Projekts ist eine unvoreingenommene Überprüfung der Bilanzie-rung von Versicherungs-verträgen.

DPimMai2007 herausgegeben.

Entwurf 2009 erwar-tet.

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Forschungsprojekte des IASB * Konvergenzprojekt mit dem FASB

Thema Status

Ausbuchung* • SondierungspapierdesStabsinErstel-lung.

Immaterielle Vermögenswerte*

• EntwicklungeinesinsichschlüssigenAnsatzes zur Erfassung und Bewer-tung immaterieller Vermögenswerte, einschließlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Vermögens-werte, die nicht im Zuge eines Unterneh-menszusammenschlusses entstehen.

• SondierungspapierdesStabsinErstel-lung.

• EntscheidungimDezember2007,dasProjekt nicht auf die aktive Agenda zu nehmen, sondern als Forschungsprojekt fortzuführen.

Rohstoffindustrien • SchwerpunktlegungaufdieFaktoren,diedie Schätzungen von Reserven und Res-sourcen beeinflussen, und auf die wich-tigsten Berichtsstandards und Klassifizie-rungssysteme für Rohstoffreserven, die in den Rohstoffindustrien Anwendung fin-den.

• EineGruppenationalerStandardsetzererarbeitet ein Diskussionspapier.

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Interpretationen

Interpretationen der IAS und IFRS werden vom International Finan-cial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) entwickelt, das das Standing Interpretations Committee (SIC) 2002 ersetzte. Die Inter-pretationen sind Teil der verbindlichen Verlautbarungen des IASB. Aus diesem Grund dürfen Abschlüsse nicht als in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt bezeich-net werden, solange sie nicht mit sämtlichen anwendbaren Stan-dards und jeder anwendbaren Interpretation in Einklang stehen.

IFRIC-Interpretationen

DiefolgendenInterpretationensindseit2004biseinschließlich31. Juli 2008 vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) herausgegeben worden:

• IFRIC1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen

• IFRIC2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instru-mente

• IFRIC3 – zurückgezogen

• IFRIC4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält

• IFRIC5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederher-stellung und Umweltsanierung

• IFRIC6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten Elektro- und Elektronik-Altgeräte

• IFRIC7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rech-nungslegung in Hochinflationsländern

• IFRIC8 Anwendungsbereich von IFRS 2

• IFRIC9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate

• IFRIC10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

• IFRIC11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

• IFRIC12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

• IFRIC13 Kundentreueprogramme

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Interpretationen

• IFRIC14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Ver-mögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

• IFRIC15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

• IFRIC16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländi-schen Geschäftsbetrieb

SIC-Interpretationen

Die folgenden Interpretationen, die vom Standing Interpretations Com-mittee (SIC) zwischen 1997 und 2001 herausgegeben wurden, gelten weiterhin. Alle anderen SIC-Interpretationen wurden von Änderungen an IAS oder neu vom IASB herausgegebenen IFRS ersetzt:

• SIC-7 Einführung des Euro

• SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – Kein spezifischer Zusam-menhang mit betrieblichen Tätigkeiten

• SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften

• SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – Nicht-monetäre Ein-lagen durch Partnerunternehmen

• SIC-15 Mietleasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen

• SIC-21 Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten

• SIC-25 Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unter-nehmens und seiner Anteilseigner

• SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen

• SIC-29 Angaben – Dienstleistungslizenzen

• SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistungen

• SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten

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Interpretationen

Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden

Wirführenaufwww.iasplus.de eine Liste der über 130 Sachverhalte, deren Aufnahme ins Arbeitsprogramm IFRIC erörterte, sich aber dann dagegen entschied. In jedem Fall nennt IFRIC die Gründe, weswe-gen der Sachverhalt nicht ins Arbeitsprogramm aufgenommen wurde. IhremWesennachbietendieseGründehilfreicheLeitlinienfürdieAnwendung der IFRS. Sie finden die Liste unter www.iasplus.de/ifric/notadded.php.

Konsultationsprozess von IFRIC

Im Februar 2007 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung das Handbuch zum Konsultationsprozess des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Es kann von der Internet-seite des IASB www.iasb.org heruntergeladen werden.

Interpretationsentwürfe und endgültige Interpretationen werden ver-abschiedet,wennnichtmehralsvierder14IFRIC-Mitgliederwiderspre-chen. Endgültige Interpretationen müssen danach vom IASB mit einer MehrheitvonmindestensneunStimmenbestätigtwerden.

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Aktuelle Projekte von IFRIC

Standard Thema Status

IAS 18 Erträge Kundenbeiträge Interpretationsent-wurfD24heraus-gegeben

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse

Sachleistungen an Eigentü-mer

Interpretationsent-wurf D23 heraus-gegeben

IAS 38 Immateri-elle Vermögens-werte

REACH (European Commis-sion Regulation Concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

aktiv

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Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte

Deloitte stellt kostenlos und im Inter-esse der Öffentlichkeit englischsprachige e-Learning-MaterialienzuIFRSzurVerfü-gung.EsgibtimPrinzipModulefürjedenIAS/IFRS.

FürjedesModulmusseinegezippteDateiinderGrößevon4bis6MBherunterge-laden werden. Die einzelnen Dateien und eine Verzeichnisstruktur müssen dann ex- trahiert und in ein Verzeichnis auf Ihrem Rechner geladen werden.

Vor dem Herunterladen werden Sie gebe-ten, eine Haftungsausschlusserklärung zu lesen und zu akzeptieren. Die e-Learning-ModulekönnenvonaufderSeiteregis-trierten Nutzern verwendet und frei ver-breitet werden, solange ihre ursprüngliche Form nicht geändert und das Urheberrecht vonDeloitteaufdieseMaterialienaner-kannt wird.

Zum Herunterladen gehen Sie auf www.iasplus.de und klicken Sie auf das Glüh-lampensymbol auf unserer Startseite.

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Internetadressen

Deloitte & Touche GmbH

www.deloitte.de

www.iasplus.de

IASB

www.iasb.org

Einige nationale Standardsetzungsgremien

Australien: Australian Account-ing Standards Board

www.aasb.com.au

China: China Accounting Stan-dards Committee

www.casc.gov.cn/internet/ internet/en.html

Deutschland: Deutscher Standar-disierungsrat

www.drsc.de

Frankreich: Conseil National de laComptabilité

www.minefi.gouv.fr/ directions_services/CNCompta/

Japan: Accounting Standards Board of Japan

www.asb.or.jp/index_e.php

Kanada: Canadian Accounting Standards Board

www.acsbcanada.org

Korea: Korea Accounting Stan-dards Board

http://eng.kasb.or.kr

Neuseeland: New Zealand Finan-cial Reporting Standards Board und New Zealand Accounting Standards Review Board

www.nzica.com

www.asrb.co.nz

Österreich: Austrian Financial Reporting and Auditing Com-mittee

www.afrac.at

Schweiz: Fachempfehlungen zur Rechnungslegung

www.fer.ch

Vereinigtes Königreich: Account-ing Standards Board

www.frc.org.uk/asb

Vereinigte Staaten: Financial Accounting Standards Board

www.fasb.org

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130

Internetadressen

Internationales Gremium für Prüfungs- und Bera-tungsstandards: International Auditing and Assurance Standards Board

www.ifac.org/iaasb

Internationaler Wirtschaftsprüferverband: International Federation of Accountants

www.ifac.org

Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichts-behörden: International Organization of Securities Commissions

www.iosco.org

IASPLUS.debietetIhneneineSeitemitVerknüpfungenauf240andere Internetseiten mit Bezug auf IFRS: www.iasplus.de/links/links.php

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Bestellen Sie den IAS Plus-Newsletter

Deloitte gibt vierteljährlich einen englischsprachigen Newsletter (von etwa 30 Seiten) zu Entwicklungen in der internationalen Finanzbericht-erstattung heraus. Es erscheinen auch kurze Sonderausgaben (norma-lerweise drei bis sechs Seiten), die sich wichtigen Verlautbarungen und anderen bedeutenden Ereignissen ausführlich widmen.

WennSieaufNeuerscheinungendiesesNewslettersaufmerksamgemachtwerdenundeineE-MailmitdenentsprechendenVerknüpfungenerhal-ten wollen, können Sie sich dafür registrieren: www.iasplus.com/subscribe.htm

Elektronische Ausgaben aller aktuellen und früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie auch unter www.iasplus.com/iasplus/iasplus.htm.

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IFRS-Materialien von Deloitte

Über diese Veröffentlichung hinaus bietet Deloitte & Touche eine Reihe weitererWerkzeugeundVeröffentlichungen,diebeiderUmsetzungvon und der Berichterstattung unter IFRS helfen. Unter anderem sind dies die Folgenden:

www.iasplus.de Täglich auf den neuesten Stand gebracht bietet iasplus.de Ihnen alle Informationen zu IFRS auf einen Blick.

Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte

e-Learning-Übungsmaterialien, ein ModulfürjedenIASundIFRSunddas Rahmenkonzept mit Übungs-aufgaben kostenfrei verfügbar unter www.iasplus.de

IAS Plus-Newsletter Vierteljährlicher Newsletter zu neu-esten Entwicklungen bezüglich IFRS und aktuelle Informationen zum Rechnungslegungsumfeld in einzel-nen Ländern. Sonderausgaben für bedeutende Entwicklungen. Abon-nierbar unter www.iasplus.com/subscribe.htm

Musterkonzernabschluss Musterkonzernabschluss,deralleDarstellungs- und Angabeforderun-gen der IFRS widerspiegelt

IFRS-Anhangcheckliste Checkliste mit allen Anforderungen bezüglich Anhangangaben aus den Standards

Praxisratgeber IFRS 1 Ratgeber zur erstmaligen Anwen-dung der IFRS

Unternehmenszusammenschlüsse und Änderungen von IAS 36

Vorschriften bezüglich der Regelun-gen in IFRS 3, IAS 36 und IAS 38

Rechnungslegung nach IAS Nutzeneffekte aus Sicht von Eigen-kapitalgebern

Abkehr vom HGB Erfahrungen aus der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS/IFRS oder US-GAAP

Goodwill bilanzieren und steuern Anwendung der neuen IFRS-Regeln in der Praxis

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IFRS im

Überblick 2008

Member ofDeloitte Touche Tohmatsu

www.deloitte.com/deStand 9/2008

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbst­ständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.

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