IFRS 15 - Revenue Recognition · Das Kernprinzip von IFRS 15 ist, dass ein Unternehmen Erlöse in...

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IFRS 15 - Revenue RecognitionWP StB Marc UferRegionalvorstand West KPMG AG WPG

Erste Erfahrungen bei der Umsetzung

24. Juni 2016

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IFRS 15 im Überblick1

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis2

Organisatorische Erfahrungen3

IFRS 15IFRS FORUM

2016Agenda

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IFRS 15 im Überblick

Timeline – Aktueller StandIFRS 15

■ Ziele des neuen Standards:

– Beseitigung von Inkonsistenzen und Schwächen in den bisherigen Regelungen zur Umsatzlegung

– bietet ein solides Rahmenkonzept für sämtliche Teilbereiche der Umsatzrealisierung und;

– verbessert die Vergleichbarkeit von IFRS und US-GAAP

■ Einheitlicher Standard von FASB und IASB, veröffentlicht ab 28 Mai, 2014

■ Standards ersetzen gegenwärtige IFRS und US-GAAP Richtlinien

■ Einrichtung einer “Transition Ressource Group (TRG)” aus dem FASB und dem IASB, um potentielle Probleme in Bezug auf die Implementierung der Standards zu diskutieren und zu interpretieren.

■ Einrichtung einer „Revenue Recognition Task Force“ des AICPA, zur Klärung branchenspezifischer Implementierungsfragen.

Juni 2010Exposure Draft

Juli 2015„Effective Date“ Verschoben auf

2018

Mai 2014Veröffentlichung

IFRS 15

Oktober 2015Ende der

Kommentierungs-frist

April 2016Klarstellung

veröffentlicht

Januar 2018Erstanwendung

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Das neue 5-Stufen-ModellIFRS 15 im Überblick

Schritt 3:Bestimmung des Transaktionspreises

Schritt 5:Umsatzrealisierung

Schritt 4:Allokation der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtungen

Schritt 1:Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden

Schritt 2:Identifizierung der Leistungsverpflichtungen

IFRS 15

2

15

4

3

Bestimmte Bedingungen müssen für die Existenz einesVertrag erfüllt sein. Wenn restriktive Anforderungenerfüllt sind, wird eine Vertragsänderung als separaterVertrag bilanziert..

Eigenständig abgrenzbare Waren oder Dienstleistungen sind getrennt zu bilanzieren.

Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen erwartungsgemäß vomKunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird(inkl. variabler Vergütung, Sachleistungen, Finanzierungen und anderer Zahlungen an denKunden).

Wenn ein Vertrag mehrereLeistungsverpflichtungen umfasst,verteilt das Unternehmen denTransaktionspreis auf die Leistungs-verpflichtungen des Vertrags auf Basisder Einzelveräußerungspreise.

Erlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmachtübergeht; dies kann entweder zu einem bestimmtenZeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen.Verfügungsmacht über einen Vermögenswert ist alsdie Möglichkeit definiert, den Nutzen aus demVermögenswert zu ziehen und den weiterenGebrauch zu bestimmen.

Das Kernprinzip von IFRS 15 ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden.

Grund-prinzip

Der Umsatzstandard basiert auf einem 5-Stufen-Modell:

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— Kreditbearbeitungsgebühren

— Bereitstellungsprovisionen für Kreditzusagen

— Kreditkartengebühren — Syndizierungsgebühren

Vertrieb— Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen/MiFID II

— Abschlussprovisionen für Versicherungsprodukte

Portfolio-verwaltung

— Management Fee

— Performance Fee

— Up-front Fee

Investment Banking

— M&A Gebühren

— Strukturierungsgebühren

Giro/KreditMini-Case 2 Es gibt noch

keine gefestigte Meinung zu der Behandlung der hier genannten Gebührenarten.

Diese Präsenta-tion gibt den

aktuellen Stand der Fachdiskus-

sion wider!

HINWEIS !

Betroffene Bereiche bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (1/2)

Exkurs und Einführung in das Thema

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Bisher gem. IAS 18.IE14 Künftig gem. IFRS 9.B5.4.2ff.a) Integraler Bestandteil des EIR a) Integraler Bestandteil des EIR

1. Kreditbearbeitungsgebühren IAS 39 1. Kreditbearbeitungsgebühren IFRS 9

2. Bereitstellungsprovisionen (Inanspruchnahme wahrscheinlich) IAS 39 2. Bereitstellungsprovisionen

(Inanspruchnahme wahrscheinlich) IFRS 9

3. Gebühren bei Emission IAS 39 3. Gebühren bei Emission IFRS 9

b) Verdient mit Erbringung von Services b) Kein integraler Bestandteil des EIR

1. Servicing Gebühren IAS 18 1. Servicing Gebühren IFRS 15

2. Bereitstellungsprovisionen(Inanspruchnahme unwahrscheinlich) IAS 18 2. Bereitstellungsprovisionen

(Inanspruchnahme unwahrscheinlich) IFRS 15

3. Verwaltungsvergütung IAS 18 IFRS 15

c) Verdient mit Erbringung einer signifikanten Leistung

1. Zuteilungsprovisionen IAS 18 IFRS 15

2. Platzierungsgebühren IAS 18 IFRS 15

3. Syndizierungsgebühren (arrangement fees ohne Eigenanteil) IAS 18 3. Syndizierungsgebühren

(arrangement fees ohne Eigenanteil) IFRS 15

Gebühren im Kreditgeschäft: „Neuerungen“ des IFRS 15

Betroffene Bereiche bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (2/2)

Exkurs und Einführung in das Thema

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IFRS 15 im Überblick1

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis2

Organisatorische Erfahrungen3

IFRS 15IFRS FORUM

2016Agenda

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Identifizierung der Leistungsverpflichtungen

Case B – Multiple Items: Sehr spezielle Kleinserie kann eine Leistungsverpflichtung

sein

Case C/D – Installation: Standardinstallation ist tendenziell eine separate

Leistungsverpflichtung, unabhängig von vertraglichen Restriktionen

Case E – Consumables: Maschine und spezifisches Verbrauchsmaterial tendenziell

separate Leistungsverpflichtungen

Identifizierung von einzeln unterscheidbarenGütern/Dienstleistungen (IFRS 15.27-30) Klarstellende Beispiele (IFRS 15.IE45 ff.):

Güter/Dienstleistungen sind unterscheidbar, wenn:

— Der Kunde die Leistung allein oder zusammen mit ihm unmittelbar verfügbaren Ressourcen nutzen kann

und— das Leistungsversprechen separat identifizierbar von

anderen Leistungsversprechen im Vertrag ist.

Abstrakte undkonkrete Unter-

scheidbarkeit

Bilanzierung der einzelnen Güter/Dienstleistungen als Leistungsverpflichtungen

Kundenoptionen und Garantien können Leistungs-

verpflichtungen sein!

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 2

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Bestimmung der GegenleistungGesamte

Gegenleistung

Fixe Gegenleistung

Variable Gegenleistung

Finanzierungs-komponente

— Beispiele: Vertragsstrafen, Rabatte und Boni

— Vorsichtige Schätzung („constraint“; IFRS 15.56-58)

Methoden der Schätzung

Erwartungswert (IFRS 15.53 (a))Wahrscheinlichster Wert (IFRS 15.53 (b))

— Wenn wesentlich (IFRS 15.60)

— Zins des Finanzierten (IFRS 15.64)

— Ausweis im Finanzergebnis (IFRS 15.65)

AusnahmeQualitative Gründe oder Zeitraum ≤1 Jahr (IFRS 15.62, 63)

+ / -

+

= Consideration payable to a customer = umsatzmindernde

Berücksichtigung nach „later-of-Guidance“ (IFRS15. 70-72)

= gesamterUmsatz(IFRS 15.47)

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 3

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Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 3

Bestimmung des Transaktionspreises: Finanzierungskosten

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4

AZ AZ SZ

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4

Zins

aufw

and

Um

satz

erlö

se

AZ

AZ

SZ

IAS 18

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4Zins

AZ

AZ

SZ

Zins

Zins

Zins

IFRS 15

Um

satz

erlö

se

Zins

aufw

and

Anm.: AZ = AnzahlungSZ = Schlusszahlung

Potenzielle Auswirkungen der Berücksichtigung einer Finanzierungskoponente

Transition Effekt (kumuliert)

Auftragsbestand Zukünftiger Umsatz Finanzergebnis EBIT Nettoertrag

Mögliche Transition Auswirkung

— Einbuchung einer vertraglichen Verbindlichkeit gegen das Eigenkapital— Erhöhung des zukünftigen Umsatzes

Weitere potentielle Auswirkungen

— Umsatzsteigerung/Steigerung des EBITs — Reduzierung des Finanzergebnisses — Auswirkung auf KPI’s wie RoS and RoCE— Erhöhter administrativer Aufwand

Cash Flows Aufwendungen/ Erträge

Aufwendungen/ Erträge

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— Wie sind etwaige Finanzierungseffekte nach IFRS 15 zu berücksichtigen?

Fragestellung

Sach-verhalt

1

Sach-verhalt2

— Der Vertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Kraftwerks sieht eine Anzahlung von 30% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss und weitere Zahlungen bei Erreichung bestimmter Meilensteine vor.

— Auf die Schlussrechnung wird zudem ein Sicherungseinbehalt von 10% des gesamten Kaufpreises vereinbart; dieser wird fällig, wenn bestimmte Performance-Tests abgeschlossen sind.

— Ein Unternehmen errichtet eine Anlage für den Kunden. Der Erlös wird nach IFRS 15 zeitraumbezogen realisiert. Zwischen dem Beginn und dem Abschluss der Arbeiten liegt ein Zeitraum von 26 Monaten.

— Der Kunde leistet keinerlei Vorauszahlungen und zahlt den vollen Kaufpreis nach 13 Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird mithin ein Contract Asset ausgewiesen, sodann eine Contract Liability.

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 3

Praxisbeispiel zur Bestimmung des Transaktionspreises (1/2)Erläuterungen zur Berücksichtigung von Finanzierungskosten

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Neue Regelungen nach IFRS 15

Keine wesentlichen Änderungen gegenüber IAS 11 Fertigungsaufträge:

— Bei den Anzahlungen handelt es sich um erhaltene Anzahlungen im Sinne von IAS 11.40 (b). Diese werden üblicherweise mit der PoC-Forderung verrechnet. Überschießende Beträge werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.

— Der Sicherungseinbehalt im Sinne von IAS 11.41 wird als Umsatzerlös in Höhe des Barwertes der erwarteten Zahlung bilanziert.

— Zur konkreten Ermittlung des Finanzierungseffektes finden sich keine Regeln in IAS 11.

Lösung Sachverhalt 1:

— Für die Anzahlung liegt grds. eine Finanzierungskomponente i.S.d. IFRS 15 vor. Wenn Zahlungen und Leistung i.S.d. IFRS 15 (Umsatz) annähernd korrelieren und weniger als ein Jahr auseinanderfallen, kann die Berücksichtigung der Anzahlung als Finanzierungskomponente in Sachverhalt 1 unterbleiben (practical expedient).

— Der Sicherungseinbehalt ist nach IFRS 15.BC233 (c) ebenfalls keine wesentliche Finanzierungskomponente, da er nicht primär der Finanzierung dient (qualitatives Kriterium).

Lösung Sachverhalt 2:

— Ein Zinseffekt ist nicht zu berücksichtigen, da – einer Gesamtbetrachtung folgend – über den Zeitablauf ein Ausgleich der Finanzierung wahrscheinlich ist.

Grundsätzliche Implikationen bei Bestimmung des Transaktionspreises

— Umsatzsteigerung/Steigerung des EBITs

— Reduzierung des Finanzergebnisses

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 3

Praxisbeispiel zur Bestimmung des Transaktionspreises (2/2)

— Auswirkung auf KPI’s wie RoS and RoCE

— Erhöhter administrativer Aufwand

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Allokation der Gegenleistung

Sofern ein Vertrag mehr als eine Leistungsverpflichtung i.S. von IFRS 15.22 (vgl. Schritt 2) enthält, ist die Gegenleistung („transaction price“) auf Basis des Verhältnisses der Einzelveräußerungspreise („relative stand-aloneselling prices“) auf diese Leistungsverpflichtungen aufzuteilen (IFRS 15.74, 76 ff.).

Hierfür sind zwei Teilschritte notwendig:

— Beobachtbarer Einzelveräußerungspreis; oder

— Schätzung des Einzelveräußerungspreises— entsprechend dem allgemeinen

Allokationsgrundsatz

— Sonderregelungen für

- Preisnachlässe (discounts); und

- variable Gegenleistungen

Bestimmung der Einzelveräußerungspreise Allokation der Gegenleistung

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 4

— Bestimmung der Einzelveräußerungspreise, z.B. Berücksichtigung von alternativen Methoden (Cost+margin, Restwertmethode)

Themen in der Praxis

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Wann erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse?

ansonsten

Kontrollübergang zeitraumbezogen

Kontrollübergang zeitpunktbezogen

Umsatzrealisation zeitraumbezogen

Umsatzrealisation zeitpunktbezogen

Kontrolle geht auf Kunden in einem Zeitraum über, wenn:

— Der Kunde erhält und verbraucht Nutzen gleichzeitig mit Leistungserbringung durch Unternehmen

— Beispiel: Typische Dienstleistungsverträge (z.B. Reinigungsarbeiten oder Wachdienst)

Control transfers continuously?

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 5

IFRS 15.35 (a)

IFRS 15.35 (b)

IFRS 15.35 (c)

— Leistung des Unternehmens führt zu Vermögenswert ohne alternative Nutzung und Unternehmen hat mit Leistung korrespondierenden Vergütungsanspruch

— Beispiel: Spezialmaschine, vertragliche Klausel auf Vergütung mit Marge bei Vertragskündigung durch Kunden

— Leistung des Unternehmens schafft/verbessert Vermögenswert, der durch Kunden kontrolliert wird

— Beispiel: Bau eines Bürogebäudes auf Kundengrundstück

Sonderregeln für Lizenzen

oder

oder

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— Wie ist der Umsatz für die Projekte zu erfassen?

Fragestellung

Sach-verhalt

1

Variante2

— Der Anlagenbauer schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Kohlekraftwerkes ab. Das Kohlekraftwerk besteht aus diversen Komponenten, wie Ofen, Kohlenförderanlage, Transportbändern, Steuerungseinheit etc. Das Kohlekraftwerk wird auf dem Grundstück des Kunden errichtet.

— Es handelt sich um einen Fixpreisauftrag. Aufgrund der sehr langen Erfahrung des Unternehmens in der Branche sind die Kosten abschätzbar.

— Der Anlagenbauer schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Errichtung einer komplexen Getränkeabfüllanlage ab. Die Anlage wird auf dem Grundstück des Kunden errichtet; es ist aber eine erhebliche Vorfertigung in den Werkshallen des leistenden Unternehmens notwendig. Zeit- und kostenmäßig machen die Arbeiten auf dem Kundengrundstück nur einen geringen Teil des Gesamtumfangs aus.

— Im Rechtskreis des Kunden wird dem leistenden Unternehmen bei Vertragskündigung durch den Kunden nur ein Kostenerstattungsanspruch gewährt.

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 5

Praxisbeispiel zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung (1/2)

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Neue Regelungen nach IFRS 15

— Der Umsatz für das Kohlekraftwerk und die Abfüllanlage wird unverändert zu IAS 11 erfasst. Es handelt sich jeweils um einen Construction Contract im Sinne von IAS 11.3.

— Die Gewinnrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode, sofern das Ergebnis des Fertigungs-auftrages verlässlich geschätzt werden kann (IAS 11.22).

Lösung Sachverhalt:

— Die Erlösrealisierung im Kraftwerksfalls erfolgt zeitraumbezogen, da das Kraftwerk auf dem Grundstück des Kunden errichtet wird und somit IFRS 15.35 (b) erfüllt ist.

Lösung Variante:

— Für die Abfüllanlage wird der Erlös zeitpunktbezogen realisiert, da offenbar weder IFRS 15.35 (b) noch (c) erfüllt sind.

Grundsätzliche Implikationen zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung

— Eine sorgfältige Evaluierung der zugrundeliegenden Verträge ist entscheidend. Besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Vertragsgestaltung, so kann u.U. die gewünschte Bilanzierung herbeigeführt werden.

— Die Auslegung des Kriteriums IFRS 15.35 (b) ist stark ermessensbehaftet. U.E. kann es als erfüllt angesehen werden, wenn die Vorfertigung abseits des Kundengrundstücks nicht wesentlich ist. Im Fall der Abfüllanlage liegt eineLeistungsverpflichtung vor, die nicht zeitraumbezogen aufgeteilt werden darf, da erhebliche Leistungen (Vorfertigung) beim leistenden Unternehmen selbst erfolgen und bei Vertragskündigung durch den Kunden keine Marge vereinnahmt werden kann.

Das 5-Stufen-Modell in der Praxis: Schritt 5

Praxisbeispiel zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung (2/2)

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Ausgleichende Portfolio Effekte im Zeitablauf

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4

Um

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erlö

se

P1

Bisher: IAS 18

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4

Um

satz

erlö

se

L1

L2

L3

Zukünftig: IFRS 15

Durch die Umstellung von IAS 18 auf IFRS 15 kann es zu Verschiebung der Umsatzrealisierung im Zeitablauf kommen. Allerdings werden diese Verschiebungen bei vielen Unternehmen durch den Portfolio Effekt nivelliert.

1 2 3 4

P1

1 2 3 4

P2

1 2 3 4

P3

1 2 3 4

P3

GJ 1 GJ 2 GJ 3 GJ 4U

msa

tzer

löse

L1

L2

L3L3L3

L2

L1

L2

L1

P2

P1 Umsatzrealisierung im Zeitablauf

kompensierendAnm.: P = Produkt

L = Leistungsverpflichtung

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2016Agenda

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2015 - 2016

2017

2018

Accounting

Analyse der Auswirkungen auf die Umsatzerlöse

Sales – Legal

Anpassung von Kundenverträgen

Vorstand – AufsichtsratInvestor Relations

Kontinuierliche Kapitalmarktkommunikation

Accounting – IT – Sales

Anpassung der (IT) Prozesse und Systeme, konzernum-fassendes Mitarbeitertraining

Vorstand – Controlling

Anpassung der Mitarbeiter- und Vorstandsvergütung

Anpassung der Unternehmensplanung

Investor Relations/ Rating Agenturen

Vorbereitung Kapitalmarktkommunikation

— Erheblicher Zeit- und Personalaufwand für die Vertragsanalyse, die Umsetzung der Prozesse, sowie die potentielle Anpassung von Verträgen

— Empfehlung zum möglichst baldigen Beginn der Analyse des neuen Standards

Fazit

voraussichtlicheErstanwendung

Organisatorische Erfahrungen

Warum sollte man sich frühzeitig mit IFRS 15 befassen?

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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

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