HRK 4./5.06.2007 © HRK Hochschulrektorenkonferenz 1 Sonderregelungen für die Wissenschaft vs....
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4./5.06.2007 ©
HRK Hochschulrektorenkonferenz
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HRKSonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen
Realität der Tarifverhandlungen
Eine Bilanz aus Sicht der Hochschulrektorenkonferenz
vonJoachim D. Weber
Veranstaltung der AG Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzlerinnen und –kanzler „Neue Handlungsrahmen für die Wissenschaft im Tarifrecht und im Befristungsrecht“
4. und 5. Juni 2007, Frankfurt am MainJoachim D. Weber
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Erwartungen / Forderungen der HRK
1. Eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag
2. Flexibilisierung des Tarifrechts insb. für - Arbeitszeiten- leistungsorientierte Entlohnung
3. Funktionsbezogene Eingruppierung
4. Beteiligung an den Tarifverhandlungen
Joachim D. Weber
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Im Einzelnen / Eckpunkte der HRK (2004)- (maximal 9) Entgeltbänder für Funktionsgruppen
- Eingruppierung nach Funktion und Leistung
- Bezahlung: GV, Markt-, Funktions- und Leistungszulage
- Anreizsysteme, z. B. i.V. mit Drittmittelforschung, wiss. Weiterbildung , Wissens- u. Technologietransfer
- Öffnung für Betriebsvereinbarungen - spezifische Befristungsgründe,
Beendigungsmodalitäten, Arbeitszeitregelungen (studienjahrbezogene Zeitbudgets, mobilitätsfördernd)
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Bilanz: Forderungen – Ergebnis der Tarifverhandlung
Positiv (im Sinne neuer Strukturen)- Spartenvertrag TV-L / Wissenschaft- Anwendungsbereich- Flexibilisierung der Arbeitszeit und
Vergütung (kein Besserstellungsverbot)- Keine Einengung des Befristungsrechts- Prüfauftrag für Überbrückungsleistung bei
befristetem AV- HRK-Vertreter waren Verhandlungspartner
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Bilanz: Forderungen – Ergebnis der TarifverhandlungNegativ:- Länder sparen Geld in Millionenhöhe
- Vorgaben der Länder für die Anwendung des neuen Tarifvertrages möglich
- Ausstehende Vereinbarung zur Eingruppierung
- Zwei Tarifverträge (TV-L / Wissenschaft und TV-Ärzte) mit unterschiedlichen Tabellenentgelten
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Einzelheiten / Flexibilisierung der Arbeitszeit- Gleitzeitmodelle bleiben möglich- Modell der Zeitsouveränität durch BV einführbar- Ausgleichzeitraum ein Jahr (nicht: Kalenderjahr)
(Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit ohne Bedeutung für höchstzulässige Arbeitszeit und für die Gestaltung des Modells der Arbeitszeitsouveränität, sondern nur für Überstunden)
- Erholungsurlaub bis 30.09. des Folgejahres übertragbar
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Einzelheiten / Flexibilisierung der Vergütung (additiv)
Joachim D. Weber
Tabellenentgelt
Marktzulage 1
Marktzulage 2
15 Entgeltgruppen mit jeweils bis zu sechs „Erfahrungs“stufen = Relikt aus BAT!Verweildauer in Erfahrungsstufe leistungsabhängig abkürz-/ verlängerbar
bis zu 2 Stufen höheres Entgelt kann bei Einstellung vorweg gewährt werden
Zum Entgelt der Endstufe: zusätzlich bis zu 25% der Stufe 2
Leistungsentgelt Zielgröße: 8%. Zunächst werden 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TV-L Beschäftigten des AG als Leistungsentgelt zur Verfügung gestellt. (zusätzliches Geld) Ohne BV gleichmäßige Ausschüttung
Drittmittelzulage aus privaten Drittmitteln, die nach Deckung aller Einzel- und Gemeinkosten eines Drittmittelprojekts verbleibenmax. 10% des Jahresgrundentgelts des Mitarbeiters.
Leistungszulage in der Höhe unbegrenzte mtl. Zulage (dauerhafte / projektbezogene bes. Leistungen)
Leistungsprämie einmalige, in der Höhe unbegrenzte Prämie für bes. Leistungen
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Sonstiges- Keine spezifischen Befristungsgründe, weil
gesetzliche Regelungen aus Sicht der Hochschulen ausreichend
- Befristete AV mit sachlichem Grund zulässig, wenn Dauer des einzelnen Vertrages 7 Jahre nicht übersteigt (bisher 5)
- Anerkennung beruflich einschlägiger Vorzeiten für Beschäftigte der EG 9 - 15 grundsätzlich (d.h. regelmäßig!) zu bejahen, im Übrigen möglich.
Joachim D. Weber
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Fazit:1. Strukturelles Ergebnis als 1. Schritt o.k.2. Notwenig, jetzt die Realitäten zu schaffen,
um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können3. Dazu insbesondere erforderlich:
- Zurückhaltung der Länder mit Umsetzungserlassen- Erhöhung des Personaletats- Wille, autonom zu entscheiden
4. Absicherung / Vergrößerung des Hochschuleinflusses in den Tarifverhandlungen
Joachim D. Weber
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HRKVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Joachim D. Weber