Hochwasserschutz Dorfbach, Hüntwangen
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Hochwasserschutz Dorfbach, Hüntwangen
Auflageprojekt
Winterthur, 16. November 2020
Gemeindeverwaltung Hüntwangen
Dorfstrasse 41
8194 Hüntwangen
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx
HOLINGER AG
Im Hölderli 26, CH-8405 Winterthur Telefon +41 (0)52 267 09 00 [email protected]
Version Datum Sachbearbeitung Freigabe Verteiler
1.0 Vorabzug
12.11.2019 F. Bonato D. Schmid Gemeindeverwaltung Hüntwangen HOLINGER AG
2.0 Vorabzug
10.12.2019 F. Bonato D. Schmid Gemeindeverwaltung Hüntwangen AWEL Abt. Wasserbau (digital) HOLINGER AG
3.0 Abgabe
09.01.2020 F. Bonato D. Schmid Gemeindeverwaltung Hüntwangen AWEL Abt. Wasserbau
HOLINGER AG
4.0 Auflage
16.11.2020 F. Bonato D. Schmid Gemeindeverwaltung Hüntwangen HOLINGER AG
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INHALTSVERZEICHNIS
1 ZUSAMMENFASSUNG 6
2 AUSGANGSLAGE UND AUFTRAG 8
2.1 Ausgangslage und Projektperimeter 8
2.2 Auftrag 9
2.3 Projektorganisation 9
2.4 Grundlagen 10
3 AUSGANGSSITUATION 12
3.1 Einzugsgebiet 12
3.2 Historischer Gewässerverlauf 12
3.3 Historische Ereignisse 13
3.4 Hydrologie 13
3.5 Geologie und Hydrogeologie 14
3.6 Fruchtfolgeflächen 15
3.7 Archäologie und Denkmalpflege 16
3.8 Gerinnezustand und Abflusskapazität 16
3.9 Wiedereindolung 17
3.10 Zustand Ökomorphologie 19
3.11 Erholung 20
3.12 Gewässerraum 20
4 PROJEKTZIELE 21
4.1 Ziele Hochwasserschutz 21
4.2 Ziele Ökologie 21
4.3 Ziele Erholung 21
5 DEFIZITANALYSE 22
5.1 Defizit Hochwasserschutz 22
5.2 Schadenpotential 22
5.3 Defizit Ökologie und Erholung 23
6 MASSNAHMENPLANUNG 24
6.1 Einleitung 24
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6.2 Massnahmen Hochwasserschutz 24
6.3 Hydraulische Nachweise 28
6.4 Massnahmen Ökologie 30
6.5 Massnahmen Erholung 31
6.6 Massnahmen Werkleitungen 31
6.7 Erosionsschutzkonzept 32
6.8 Massnahmen für Landerwerb und Unterhalt 32
6.9 Gewässerraumausscheidung 33
6.10 Strassenaufbau 33
6.11 Bodenschutz 33
7 BAUABLAUF 37
7.1 Baustellenzufahrt 37
7.2 Bauzeit 37
7.3 Projektrisiken 38
8 KOSTENVORANSCHLAG 39
8.1 Wirtschaftlichkeit 40
8.2 Vorgesehener Kostenteiler 40
8.3 Landerwerb / Landabtretung 41
9 AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN 42
9.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft 42
9.2 Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die Fischerei 42
9.3 Auswirkungen auf die Erholung 42
9.4 Auswirkungen auf Siedlungen und Nutzflächen 42
9.5 Auswirkungen auf das Grundwasser 42
9.6 Auswirkungen auf den Geschiebehaushalt 43
9.7 Auswirkungen auf den Gewässerunterhalt 43
10 VERBLEIBENDE GEFAHREN UND RISIKEN 44
10.1 Risikobeurteilung 44
10.2 Alarmierungs- und Notfallkonzept 44
10.3 Gefahrenkarte nach Massnahmen 44
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ANHANG
Anhang 1: Abflusskapazitäten IST-Zustand
Anhang 2: Hydraulische Berechnungen Projekt – Normalabfluss
Anhang 3: Gefahrenkarte Hochwasser nach Massnahmen
Anhang 4: Kostenschätzung
PLANBEILAGEN
W2399.33.001 Übersichtsplan 1:500 16.11.2020
W2399.33.002 Situationsplan Teil 1 1:200 16.11.2020
W2399.33.003 Situationsplan Teil 2 1:200 16.11.2020
W2399.33.005 Werkleitungsplan 1:500 16.11.2020
W2399.33.006 Landerwerbs- und Beanspruchungsplan 1:500 16.11.2020
W2399.33.101 Längenprofil Teil 1 1:200/50 16.11.2020
W2399.33.102 Längenprofil Teil 2 1:200/50 16.11.2020
W2399.33.201 Technische Normalprofile 1:50 16.11.2020
W2399.33.401 Detail Einleitung 1:75 16.11.2020
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1 ZUSAMMENFASSUNG
Gemäss Gefahrenkarte [10] und Massnahmenplan Naturgefahren [7] weist der Dorf-
bach in Hüntwangen erhebliche Defizite bezüglich Hochwasserschutz und Ökologie
auf.
In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Ausuferungen gekommen, zuletzt sind für
1994 und 2010 Schäden dokumentiert [10].
Im Rahmen der Massnahmenplanung Naturgefahren [7] wurde das gesamt Bach-
system des Dorfbachs angeschaut und verschiedene Hochwasserschutzmassnah-
men zur Beseitigung des Hochwasserschutzdefizits vorgeschlagen. Die Umsetzung
erfolgt etappenweise, ein Teil der Massnahmen ist bereits umgesetzt. Mit dem vor-
liegenden Projekt werden die verbleibenden Hochwasserschutz-Defizite im Sied-
lungsgebiet, welche durch den Dorfbach verursacht werden, behoben.
Der Dorfbach wurde im Rahmen eines Vorprojekts [15] vertieft untersucht. Die ge-
wählte Strategie "Durchleiten" erfordert den Ausbau (130 m) und teilweise Ausdo-
lung (110 m) der Bachleitung. Im Vorprojekt wurden verschiedene Varianten und Li-
nienführungen geprüft und in dem Zusammenhang die betroffenen Eigentümer früh-
zeitig involviert. Mittels einheitlicher Bewertungskriterien und auf Basis der Eigentü-
merverhandlungen wurde schliesslich die Bestvariante ermittelt und zur weiteren
Projektierung empfohlen.
Zur Lösung der Hochwasserproblematik werden folgende Massnahmen für die wei-
tere Projektierung vorgeschlagen:
Abbildung 1: Massnahmen am Dorfbach, Ausschnitt aus Übersichtsplan (W2399.32.001)
- Die Eindolung unterhalb der Schulgasse soll durch eine Leitung mit höherer Ka-
pazität ersetzt und in die Strasse verlegt werden.
- Der unterste Abschnitt zwischen Bahnhof- und Friedhofstrasse soll ausgedolt
werden.
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- Unter der Friedhofstrasse soll ein neuer Durchlass erstellt und nach dem Durch-
lass die Sohle an den bestehenden Bach angeschlossen werden.
Das Vorprojekt wurde beim AWEL, Abt. Wasserbau eingereicht. Im Rahmen einer
Besprechung [14] mit dem zuständigen Gebietsingenieur Wasserbau, der Gemeinde
und HOLINGER AG konnten so verschiedene Details geklärt werden.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass ein
HQ100-Ereignis des Dorfbachs im Siedlungsgebiet unter Einhaltung eines Freibords
abgeführt werden kann. Ereignisse bis zu einem HQ300 können im Siedlungsgebiet
unter Inanspruchnahme des Freibords abgeführt werden. Die Kosten des Projekts
betragen insgesamt ca. CHF 2.3 Mio. Mit einem Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1.7
sind die Massnahmen wirtschaftlich.
Mit der Umsetzung der Massnahmen am Dorfbach beschränken sich die verbleiben-
den Hochwasserrisiken in Hüntwangen auf Extremereignisse (EHQ) sowie auf die
Gefährdung aus dem Landbach (kantonales Gewässer). Die grossflächigen Gefähr-
dungsbereiche im Siedlungsgebiet werden stark reduziert und auf eine Restgefähr-
dung (gelb-weiss schraffiert) zurückgestuft.
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2 AUSGANGSLAGE UND AUFTRAG
2.1 Ausgangslage und Projektperimeter
Der Dorfbach entwässert das gesamte Gebiet nördlich von Hüntwangen.
Von der Schulgasse bis nach der Friedhofstrasse verläuft der Dorfbach eingedolt.
Danach fliesst er in einem offenen Gerinne und mündet in den Landbach.
Gemäss Gefahrenkartierung [10] besteht am Dorfbach ein geringes bis mittleres Ge-
fährdungspotenzial. Verursacht werden die Ausuferungen durch eine unzureichende
hydraulische Kapazität der langen Eindolung ab einem 100-jährlichen Ereignis
(HQ100) sowie Teilverklausung ab einem 30-jährlichen (HQ30) bzw. Vollverklau-
sung ab einem 300-jährlichen (HQ300) Ereignis.
Im Rahmen der Massnahmenplanung Naturgefahren [7] wurden die Hochwasser-
schutzdefizite und die Risiken detailliert ermittelt. Darauf basierend wurden in einem
Vorprojekt [15] verschiedene Massnahmenvarianten untersucht.
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Abbildung 2: Dorfbach – Gewässerverlauf mit Projektperimeter, Hintergrundplan aus [13]
2.2 Auftrag
Nach der Ausarbeitung des Vorprojekts hat die HOLINGER AG von der Gemeinde
Hüntwangen am 16.10.2018 den Auftrag erhalten, ein Bau- und Auflageprojekt für
den Dorfbach auszuarbeiten. Der Projektperimeter erstreckt sich zwischen Schul-
gasse und unmittelbar unterhalb der Friedhofstrasse.
2.3 Projektorganisation
Auftraggeber: Projektleiter Auftraggeber:
Gemeinde Hüntwangen Manuel Frei
Dorfstrasse 41 044 869 08 70
8194 Hüntwangen [email protected]
Zuständiger Gemeinderat:
Daniel Spühler
Projektperimeter
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Aufsicht, Beratung und Bewilligung:
AWEL, Abteilung Wasserbau Tobias Buser
Walcheplatz 2 043 259 39 83
8090 Zürich [email protected]
Auftragnehmer: Projektleiter Auftragnehmer:
HOLINGER AG Dominik Schmid
Im Hölderli 26 052 267 09 39
8405 Winterthur [email protected]
2.4 Grundlagen
[1] Augenschein und Besprechung in Hüntwangen vom 24.11.2017, Teilnehmer: M.
Schmidt und M. Kotadia (AWEL), D. Spühler (Gemeinderat), M. Frei (Gemeindeschrei-
ber), Fam. Hauser (Grundeigentümer) mit Rechtsvertreter (R. Hartl), R. Schneider (Ge-
meindeingenieur) und D. Schmid (HOLINGER AG)
[2] Besprechung Umlegung Dorfbach in Hüntwangen vom 05.07.2017, Teilnehmer: D.
Spühler (Gemeinderat), M. Frei (Gemeindeschreiber), R. Schneider (Gemeindeingeni-
eur), R. Hollenstein und D. Schmid (HOLINGER AG), D. Sigrist (Grundeigentümer), R.
und R. Rutschmann (Grundeigentümer)
[3] Eigentümerverhandlungen mit Fam. Hauser (Eigentümer Parz. 1865, 1866 und 1281),
mehrere Termine 2017/2018/2019
[4] Eigentümerverhandlungen mit Fam. Rutschmann (Eigentümer Parz. 1344) und 1346),
mehrere Termine 2017/2018/2019
[5] Eigentümerverhandlungen mit Dieter Sigrist (Eigentümer Parz. 2048 und 2092), 2017
[6] Höhenaufnahmen, Bachleitung, Dorfbach und Kanalisation, Ingenieurbüro Roland
Schneider, Hüntwangen, 20.12.2016
[7] INGE HOLINGER-SCHNEIDER (2017): Hochwasserschutz Hüntwangen – Punktuelle
Massnahmen – Bauprojekt
Projektbeteiligte:
Eigentümer / Anstösser
TBA, Strasseninspektorat
Fachstellen:
AWEL, Wasserbau, B+B
ALN, FJV, Fischerei
Bauherr:
Gemeinde Hüntwangen
Projektierung:
HOLINGER AG
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[8] AWEL (2018): Bewilligung vom 11.05.2018 – Hochwasserschutz Hüntwangen – Punktu-
elle Massnahmen an Anderschloobach, Rorbach und Egertenbach
[9] INGE HOLINGER-SCHNEIDER (2016): Massnahmenplan Naturgefahren MANAGE
Hüntwangen
[10] Basler & Hofmann / Niederer + Pozzi / geo7 (2016): Gefahrenkartierung Naturgefahren
Rafzerfeld
[11] AWEL (2014): Freibord im Kanton Zürich, 15.10.2014
[12] AWEL (2016): Finanzierungsmodelle im Wasserbau – Arbeitshilfe (Geltungsdauer
2016–2019)
[13] GIS Browser Kanton Zürich, verschiedene Themen, Zugriff: 2019
[14] Arbeitssitzung vom 07.02.2019, Teilnehmer: D. Spühler (Gemeinderat), M. Frei (Ge-
meindeschreiber), M. Schmidt und T. Buser (AWEL) und D. Schmid (HOLINGER AG)
[15] HOLINGER AG (2018), HWS Dorfbach Hüntwangen – Vorprojekt, 21.09.2018
[16] Amt für Landschaft und Fachstelle Bodenschutz (2003), Richtlinie für Bodenrekultivie-
rung
[17] AWEL (2019), Anfrage Minimalabfluss (Q347) - Abteilung Gewässerschutz
[18] BAFU (2019): EconoMe 5.0, Online-Berechnungsprogramm zur Bestimmung der Wirt-
schaftlichkeit von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren
[19] Augenschein und Besprechung vor Ort (Kat. Nr. 1866, Hüntwangen) vom 25.06.2019,
Teilnehmer: I. Ghezzi (Amt für Verkehr, Kanton Zürich), D. Spühler (Gemeinderat), M.
Frei (Gemeindeschreiber), Fam. Hauser (Eigentümer), A. Baur (Schmidli Architekten &
Partner, Rafz), D. Schmid (HOLINGER AG)
[20] Korrespondenz zwischen Gemeinde und I. Ghezzi (Amt für Verkehr, Kanton Zürich)
(2019)
[21] Gesuch für Ein/Ausfahrt von Parzelle 1866 auf Bahnhofstrasse vom 10.07.2019 an Amt
für Verkehr Kanton Zürich, mit Besprechungsnotiz des Augenscheins vom 25.06.2019
[22] Arbeitssitzung vom 04.11.2019, Teilnehmer: A. Delle Donne (TBA), J. Pfister und D.
Schmid (HOLINGER AG)
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3 AUSGANGSSITUATION
3.1 Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet (EZG) des Dorfbachs ist in Abbildung 3 dargestellt.
Abbildung 3: Dorfbach – Einzugsgebiet (Quelle: map.geo.admin.ch)
3.2 Historischer Gewässerverlauf
Die historische Gewässerkarte des Kantons Zürich zeigt, dass das heutige kanali-
sierte Gerinne und die Eindolung des Dorfbachs im Wesentlichen denselben Verlauf
aufweist, wie bereits das Gerinne um 1850 (Abbildung 4). Die Eindolung erfolgte
zwischen 1930 und den 1960er-Jahren. 1998/99 wurden am linken und rechten Sei-
tenarm des Dorfbachs (Rorbach und Gold-/Anderschloobach) Hochwasserentlastun-
gen gebaut und die Bachleitung vergrössert.
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Abbildung 4: Ausschnitt historische Gewässerkarte des Kantons Zürich (linkes Bild) und Siegfried-
karte 1930 (rechtes Bild), aus [13]
3.3 Historische Ereignisse
Im Einzugsgebiet des Dorfbachs kam es während den Gewitterereignissen vom
23.06.1975 und vom 19.05.1994 zu grossflächigen Überschwemmungen. In der Er-
eignisdokumentation der Gefahrenkarte [10] werden keine Angaben zum Ort des
Wasseraustritts gemacht. Da in der Folge zwei Hochwasserentlastungen (Rorbach
und Gold-/Anderschloobach) gebaut wurden bzw. die Bachleitung vergrössert
wurde, trat das Wasser wohl bereits oberhalb des Dorfs aus und betraf weite Teile
der Siedlung.
Für die weiteren dokumentierten Ereignisse (15.07.2009, 05.07.2006 sowie
12.05.2002) können der Ereignisdokumentation der Gefahrenkarte [10] keine Aussa-
gen zur Quelle entnommen werden.
Grundsätzlich sind es typischerweise sommerliche Gewitterregen, welche zu Ab-
flussspitzen im Dorfbach führen.
3.4 Hydrologie
Das Einzugsgebiet (EZG) des Dorfbachs wurde im Rahmen der Gefahrenkartierung
[10] mit Hilfe von topographischen Analysen ermittelt und ist in Abbildung 3 darge-
stellt.
Das Einzugsgebiet weist bis zum Austritt aus der langen Eindolung eine Fläche von
1.24 km2 auf, wovon ca. 0.43 km2 Wald- und 0.17 km2 Siedlungsflächen sind. Der
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Rest ist Grünland.
Im Rahmen der Gefahrenkartierung [10] wurden hydrologische Untersuchungen des
EZG mit verschiedenen Berechnungsansätzen durchgeführt. Die Höchstwerte wur-
den in einer synoptischen Darstellung als Punktwolke in einer Abfluss-Jährlichkeits-
Grafik dargestellt, optisch gewichtet nach der Güte und Zuverlässigkeit des Verfah-
rens. Schliesslich wurde eine möglichst gut passende statistische Verteilungsfunk-
tion (Gumbel, log-Gumbel, Pearson III oder log-Pearson III) optisch in die Punkt-
wolke eingepasst, woraus sich die Abflussspitzen HQ30, HQ100 und HQ300 erga-
ben.
Die relevanten Dimensionierungsabflüsse des Dorfbachs sind:
• HQ30 2.7 m3/s
• HQ100 4.3 m3/s
• HQ300 6.5 m3/s
Der spezifische Abfluss für ein HQ100 beträgt 3.47 m3/s/km2. Dieser Wert wird als
realistisch erachtet.
Die Dimensionierung des Dorfbachs erfolgt für ein 100-jährliches Ereignis. Für die
weiteren Untersuchungen wird daher ein Bemessungsabfluss von 4.3 m3/s
(HQ100) verwendet.
Der Q347 beträgt für den unteren Abschnitt des Projektperimeters 2 l/s [17].
3.5 Geologie und Hydrogeologie
Im Rahmen des Bauprojektes wurden keine geologischen Erhebungen durchgeführt.
Aus früheren Werkleitungs- und anderen Bauprojekten (z.B. Mischwasserkanalisa-
tion) im Perimeter kann festgehalten werden, dass der Untergrund aus kiesigem Ma-
terial besteht. Der Felshorizont ist im Projektperimeter erst in einer Tiefe von 4 m zu
erwarten.
Ein grosser Teil des Bachsystems des Dorfbachs befindet sich gemäss Gewässer-
schutzkarte des Kantons Zürich (Abbildung 5) im Gewässerschutzbereich Au (Be-
reich zum Schutz der nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz
notwendigen Randgebiete).
Im Oberlauf befinden sich zwei Grundwasserschutzzonen, welche jedoch für das
vorliegende Projekt nicht von Bedeutung sind.
Der Dorfbach befindet sich am Rand des Rheingrundwasserstroms in einem Gebiet
mit geringer Grundwassermächtigkeit (meistens < 2 m).
Gemäss dem ehemaligen Gemeindeingenieur (Roland Schneider) ist auf der vorge-
sehenen Tiefe des Eingriffs nicht mit Grundwasser zu rechnen.
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Abbildung 5: Ausschnitt aus Gewässerschutzkarte (links) und Grundwasserkarte (rechts), aus [13]
3.6 Fruchtfolgeflächen
Im Projektperimeter werden keine Fruchtfolgeflächen tangiert (Abbildung 6).
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Abbildung 6: Ausschnitt aus der Karte Fruchtfolgeflächen, aus [13]
3.7 Archäologie und Denkmalpflege
Im Projektperimeter befinden sich drei Denkmalschutzobjekte von regionaler Bedeu-
tung. Die Objekte an der Fabrikstrasse 1 (ehem. Hutfabrik „Ritz“) überstellen die
Bachdole (Abbildung 7). Bei Bauvorhaben an den Objekten oder in deren Umge-
bungsbereich ist die kantonale Denkmalpflege zu kontaktieren. Der Entscheid über
allfällige Schutzmassnahmen liegt bei der Baudirektion. Zudem liegt der unterste Ab-
schnitt des Dorfbachs in einer archäologischen Zone. Bauliche Bodeneingriffe inner-
halb dieser Zone sind der Kantonsarchäologie vorgängig zu melden.
Abbildung 7: Ausschnitt aus der Karte Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte aus [13]
3.8 Gerinnezustand und Abflusskapazität
Der Dorfbach ist im Projektperimeter über die gesamte Strecke eingedolt. Oberhalb
und unterhalb des Projektperimeters verläuft der Dorfbach in einem offenen Ge-
rinne. Gemäss der Normalabflussberechnung in Anhang 1 weist die Dole nur im Ab-
schnitt oberhalb des Gebäudes Fabrikstrasse 1a bis zur Bergstrasse eine genü-
gende Kapazität für ein 100-jährliches Hochwasser aus. Streckenweise knapp unge-
nügend ist die Kapazität des offenen Gerinnes unterhalb der Friedhofstrasse. Die
hydraulische Kapazität der einzelnen Gerinne- und Bachleitungsabschnitte ist im An-
hang 1 detailliert aufgeführt.
Der Zustand der Dole ist gemäss GEP unterhalb KS 215 zufriedenstellend. Im Be-
reich der alten Hutfabrik und der Berg-/Bahnhofstrasse konnte die Dole nicht oder
nur unvollständig untersucht werden.
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3.9 Wiedereindolung
Der Dorfbach verläuft im oberen Abschnitt zwischen Schulgasse und Bahn-
hofstrasse grösstenteils in der Kernzone (Abbildung 8).
Abbildung 8: Ausschnitt aus dem Zonenplan [13]
Die Bachleitung wird aktuell von der ehemaligen Hutfabrik (Denkmalschutzobjekte
von regionaler Bedeutung, siehe Kap. 3.7) überstellt. Im oberen Abschnitt, bis die
Bachleitung die Bahnhofstrasse Richtung offene Wiese verlässt, kann die Umge-
bung als dicht überbaut bezeichnet werden. Darunter verläuft die Leitung durch un-
bebautes Bauland (Kat. Nrn. 1866 und 1281), welches aktuell landwirtschaftlich ge-
nutzt wird. In diesem Abschnitt ist eine Ausdolung vorgesehen.
Oberhalb der Kat. Nr. 1866 bis zum Abzweiger Bergstrasse/Schulgasse wäre für
eine Offenlegung einzig abschnittsweise südwestlich der Bergstrasse im Privatland
der Platz vorhanden. Dort verläuft parallel und teilweise direkt unter der Linienfüh-
rung bereits der Mischwasser-Hauptsammelkanal (Abbildung 9).
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Abbildung 9: Linienführung erweiterte Ausdolung mit Mischwasserkanalisation
Zwischen Bergstrasse und Stepackerstrasse käme die Bachsohle mit 2.5 bis 4.3 m
sehr tief unter dem gewachsenen Terrain zu liegen (Abbildung 10), was wiederum
ein sehr breites Gerinne oder eine starke Verbauung der Böschungen bedingt.
Abbildung 10: Koten im Bereich der Kat. Nrn. 2048, 2092 und 1344
Der bereits sehr tief liegende Mischwasserkanal müsste zudem im Bereich der
Bachüberquerung tiefer gelegt werden. Darunter muss der offene Bach bis zur Step-
ackerstrasse mit einem ausreichenden Abstand zum Mischwasserkanal relativ weit
in die Parzellen verlegt werden, was einem hohen Verlust an Bauland zur Folge hat.
MW-Kanalisation
Bachleitung / Durchlass
Offenes Bachgerinne
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Im Rahmen des Vorprojekts wurden Gespräche mit den betroffenen Grundeigentü-
mern geführt ([4], [5]). Kat. Nrn. 2092/2048 (Dieter Sigrist) liegen in der Kernzone
und deren Bebaubarkeit würde mit der Offenlegung stark eingeschränkt und die Er-
schliessung seitens Stepackerstrasse erschwert. Auf Kat. Nr. 1344 (Roland und Rita
Rutschmann) liegt der Garten/Aussenbereich des Wohnhauses auf Kat. Nr. 1346.
Ein offener Bach in diesem Bereich würde den Grossteil des strassenabgewandten
Gartens belegen und die verbleibende als Aussenbereich nutzbare Fläche in einem
hohen Mass reduzieren. Beide Parteien haben sich in den Gesprächen kategorisch
gegen eine Verlegung des Bachs in ihre Parzellen ausgesprochen (10).
Gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 38 Abs. 1 und 2 lit. b und e kann der Kanton in
Ausnahmefällen den Ersatz bestehender Eindolungen und Überdeckungen bewilli-
gen für Verkehrsübergänge bzw. sofern eine offene Wasserführung nicht möglich
ist. Im vorliegenden Fall ist eine offene Wasserführung zwischen der Schulgasse
und Kat. Nr. 1866 aus den genannten Gründen nicht möglich:
- Verkehrsübergang (Abschnitt Einlauf bis Bergstrasse)
- Tiefe Lage Bachsohle, Konflikt mit Mischwasserkanal sowie unverhältnismässig
hoher Verlust an Bauland zwischen Berg- und Stepackerstrasse
- Lage direkt über Mischwasserkanal sowie Verlust Garten zwischen Stepa-
ckerstrasse und Kat. Nr. 1866
- Ablehnung der Verlegung des Bachs auf ihre Parzellen durch die Eigentümer-
schaft der betroffenen Privatparzellen
3.10 Zustand Ökomorphologie
Der Unterlauf des Dorfbachs ist gemäss Ökomorphologie wenig beeinträchtigt (Ab-
bildung 11).
Aufgrund der langen Eindolungen und den stark beeinträchtigten Abschnitten im
Oberlauf kann der ökologische Zustand des Dorfbachs als ungenügend bezeichnet
werden. Einzig der Unterlauf ist wenig beeinträchtigt.
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Abbildung 11: Ökomorphologie Dorfbach mit Abstürzen, aus [13]
Abbildung 12: Oberlauf (links) und Unterlauf (rechts) des Dorfbachs
3.11 Erholung
Der Dorfbach ist im Projektperimeter über die gesamte Strecke eingedolt und weist
somit keinen Erholungswert auf.
3.12 Gewässerraum
Der Gewässerraum wird in einem separaten Bericht behandelt.
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4 PROJEKTZIELE
4.1 Ziele Hochwasserschutz
4.1.1 Bemessungshochwasser
Das Hochwasserschutzziel ist gemäss Schutzzielmatrix des Kantons Zürichs wie
folgt festgelegt (Abbildung 13):
Abbildung 13: Schutzzielmatrix Kanton Zürich
Für den betrachteten Perimeter bedeutet dies, dass ein Schutz bis zu einem HQ100
Ereignis zuzüglich Freibord sichergestellt werden muss, da sich der Projektperimeter
in einer geschlossenen Siedlung befindet.
4.2 Ziele Ökologie
Aus ökologischer Sicht wäre eine möglichst weitgehende Ausdolung der eingedolten
Abschnitte anzustreben. Aufgrund der Platzverhältnisse und der Topografie eignet
sich vor allem der Abschnitt unterhalb der Bahnhofsstrasse für eine Ausdolung.
Der Landbach beherbergt Steinkrebse. Ob die Krebse auch den unteren offenen Ab-
schnitt des Dorfbachs nutzen, ist nicht bekannt. Die Voraussetzungen dafür sollen
im neu geschaffenen Gerinne oberhalb der Friedhofstrasse geschaffen werden.
4.3 Ziele Erholung
Auf dem Gebiet der Gemeinde Hüntwangen bestehen bereits zahlreiche Möglichkei-
ten der naturnahen Naherholung (u.a. grössere Waldbereiche und der Landbach).
Aufgrund der geringen Wasserführung bietet der Dorfbach heute auch an den gut
zugänglichen offenen Abschnitten einen bescheidenen Erholungswert. Um die Erho-
lungsmöglichkeiten am Dorfbach zu verbessern, müssten neben einer weitgehenden
Offenlegung noch zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden. Dies ist aufgrund
der Eigentumsverhältnisse und teilweise engen Platzverhältnisse nicht möglich.
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5 DEFIZITANALYSE
5.1 Defizit Hochwasserschutz
Die Gefahrenkarte [10] zeigt für den Dorfbach ein Hochwasserschutzdefizit mit ge-
ringer (gelb) und mittlerer (blau) Gefährdung (Abbildung 14). Die Abflusskapazität
des eingedolten Dorfbachs zwischen Schulgasse und Friedhofstrasse ist bereits für
ein 30-jährliches Hochwasser ungenügend. Die vorhandene Kapazität der Bachlei-
tung beträgt über weite Strecken 1.2 – 3.4 m3/s (siehe auch Anhang 1). Es kommt
zu Überschwemmung des Siedlungsgebiets beidseitig des Dorfbachs. Die Kapazität
des offenen Bachabschnitts unterhalb der Friedhofstrasse bis zur Mündung in den
Landbach ist knapp ausreichend, um ein HQ10 (Schutzziel Landwirtschaftsland,
siehe Abbildung 13) abzuleiten.
Abbildung 14: Ausschnitt aus der synoptischen Gefahrenkarte (inkl. Massenbewegungen), aus [13]
5.2 Schadenpotential
Im Rahmen des Massnahmenplanung Naturgefahren [7] wurde für den Dorfbach das
Schadensausmass pro Szenario und das jährliche Risiko berechnet. Diese Werte wur-
den nun im Bauprojekt mit den aktuellen Basiswerten von EconoMe 5.0 [18] neu be-
rechnet (Tabelle 1). Die Berechnung umfasst nur die Gefahrenbereiche unterhalb der
Schulgasse (Projektperimeter) und kann dem Anhang 4 entnommen werden.
Massenbe-wegungen
Überflutungsbereich
Dorfbach
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Tabelle 1 Schadensausmass und jährliches Risiko Dorfbach
Gesamtrisiko Schadensausmass Szenario
CHF/Jahr CHF/HQx HQx
102'600 2'525'000 30 4'060'000 100 4'995'000 300
5.3 Defizit Ökologie und Erholung
Die Defizite aus Sicht Ökologie und Erholung sind am Dorfbach innerhalb des Pro-
jektperimeters in den eingedolten Abschnitten sehr gross. Unmittelbar oberhalb der
langen Eindolung liegt bezüglich Ökomorphologie kein Defizit vor (siehe auch Mass-
nahmenplan Naturgefahren [7]) und der Gewässerraum weist ein mässiges Defizit
auf. Unterhalb der Eindolung liegt ein kleines (Ökomorphologie) bzw. grosses (Ge-
wässerraum) Defizit vor. Hinsichtlich Längsvernetzung ist kein Defizit vorhanden.
Die Revitalisierungsplanung des Kantons weist für den gesamten Bach einen gerin-
gen Nutzen auf.
Der Erholungswert der offenen Abschnitte wird geschmälert durch den meist gerin-
gen Abfluss im Dorfbach.
Abbildung 15: Ausschnitt Defizitplan, aus [7]
Für die obere Hälfte der Bachleitung innerhalb der Siedlung kann mit verhältnismäs-
sigen Mitteln keine Verbesserung des Ist-Zustands erreicht werden. Unterhalb der
Bahnhofstrasse kann mittels Ausdolung eine wesentliche Verbesserung des ökologi-
schen Zustands erzielt werden.
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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6 MASSNAHMENPLANUNG
6.1 Einleitung
Im Rahmen der integralen Massnahmenplanung Naturgefahren [7] wurden das ge-
samte Bachsystem des Dorfbachs angeschaut. Dort wurden verschiedene Konzepte
wie Durchleiten, Umleiten und Rückhalt geprüft. Aus dieser Studie wurde in enger
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hüntwangen punktuelle Massnahmen im Ober-
lauf [7] und das Vorprojekt für den Unterlauf des Dorfbachs [15] erarbeitet.
Die punktuellen Massnahmen sehen bauliche Anpassungen an Einlaufbauwerken
am Rorbach und Anderschloobach (Zuflüsse des Dorfbaches) sowie einen Schutz-
damm im Bereich Ergeten vor und wurden im Sommer 2019 umgesetzt.
Im Vorprojekt HWS Dorfbach [15] wurde das Konzept "Durchleiten" weiter verfolgt,
welches den Ausbau der Bachleitung und wo möglich eine Ausdolung vorsieht. Es
wurden verschiedenen Varianten bzw. Linienführungen untersucht. Die betroffenen
Eigentümer wurden früh einbezogen ([2], [3], [4], [5]). Mittels einer Variantenbewer-
tung und auf Basis der Eigentümergespräche wurde die weiter zu verfolgende Vari-
ante bestimmt und schliesslich vom Gemeinderat zur weiteren Projektierung be-
schlossen.
6.2 Massnahmen Hochwasserschutz
Die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach sehen den Ausbau und die Verle-
gung der Bachleitung zwischen Schulgasse und Bahnhofstrasse (130 m Bachlei-
tung) und eine Ausdolung unterhalb (110 m offenes Gerinne) vor (Abbildung 16).
Weiter wird der Durchlass unter der Friedhofstrasse ausgebaut und durchgängig ge-
staltet.
Abbildung 16: Ausschnitt aus dem Übersichtsplan (W2399.32.001)
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6.2.1 Abschnitt Schulgasse bis Bahnhofstrasse (km 0+440 – 0+310)
Im Folgenden sind die baulichen Massnahmen kurz beschrieben:
• Neubau Einlaufbauwerk an der Schulgasse.
• Einlaufrechen aufklappbar (primär aus Sicherheitsgründen, da der oblie-
gende offene Abschnitt ein sehr geringes Schwemmholzpotenzial aufweist).
• Neubau Bachleitung Stahlbetonrohr DN 1'400 mit Falzmuffe.
• Verlegung Bachleitung an den Rand der Schulgasse und in die Berg-/Bahn-
hofstrasse.
• Absenkung des Abwasserkanals zwischen KS 27 und KS 152 (Länge ca.
20 m). Die Schächte KS 27 und KS 152 müssen angepasst werden, KS 156
wird rückgebaut.
• Im Bereich der Querung des Abwasserkanals Rohrbettung im U4-Profil mit
einer Strassenüberdeckung von mind. 45 cm. Eine weitere Absenkung des
Abwasserkanals würde die Neuverlegung des Abwasserkanals über 45 m
und den Neubau des Vereinigungsschachts KS152 bedeuten, was erhebli-
che Mehrkosten mit sich bringen würde.
• Längsgefälle Bachleitung von 15 bis 36‰.
• Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bachleitung werden verschiedene
Meteorwasserleitungen bzw. die Strassenentwässerung über Schlamm-
sammler neu angeschlossen sowie der MW-Kanal von KS125 direkt an den
MW-Hauptsammelkanal DN 800 angeschlossen.
• Wiederinstandsetzung Kantonsstrasse (Belag, Koffer im Grabenbereich) ge-
mäss Bestand.
6.2.2 Abschnitt Bahnhof- bis Friedhofstrasse (km 0+310 – 0+200)
In diesem Abschnitt ist auf einer Länge von ca. 110 m ein offenes Gerinne geplant.
Der Verlauf und die Gestaltung des Bachs auf Parzelle 1866 wurden im Rahmen
von langwierigen Verhandlungen mit den Grundeigentümern und der Gemeinde
festgelegt [3][4]. Die vorliegende Projektierung ist das Resultat dieser Verhandlun-
gen und berücksichtigt die Bebaubarkeit der Parzellen 1866 und 1281. Zudem wer-
den die Parzellen 1344 und 1346 nur temporär während der Realisierung bean-
sprucht und das Bachgerinne liegt vollständig ausserhalb dieser Parzellen.
Es sind folgende Massnahmen vorgesehen:
• Ausdolung auf einer Länge von ca. 110 m mit einer Böschungsneigung varia-
bel 1:2 bis 1:3.
• Rechtsseitige Ufermauer aus Kalksteinblöcken entlang der Grenze zwischen
den Parzellen 1866 und 1344/1346 (Details siehe Kap. 6.2.2.1) zur Überwin-
dung des Geländesprungs an der Parzellengrenze und Reduktion Einschrän-
kungen der Bebaubarkeit auf Parzelle 1866.
• Auslaufbauwerk mit Tosbecken.
• Bachsohle mit einer durchschnittlichen Breite von 1 m und Niederwasserge-
rinne.
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• Längsgefälle von 1 bis 3%.
• Sohlenebene Querriegel aus Alpenkalksteinblöcken 400-600 mm in variie-
renden Abständen zwischen 7 und 20 m zur Sohlstabilisierung.
• Erosionssicherung der Böschungen im Kurvenbereich mit ingenieurbiologi-
schen Massnahmen (z.B. Faschinen).
• Zufahrt von der Kantonsstrasse her und Umschlagplatz für den Bachunter-
halt im Bereich des Tosbeckens (Details siehe Kap. 6.2.2.2).
• Unbefestigter Bewirtschaftungsstreifen für die Gewährleistung des Bachun-
terhalts. Der Streifen befindet sich vollständig im Gewässerraum zur langfris-
tigen Sicherung der Zugänglichkeit. Auf dem Bewirtschaftungsstreifen dürfen
zudem keine Sträucher gepflanzt werden, da dies die Zugänglichkeit beein-
trächtigen würde.
• Landwirtschaftliche Überfahrt zur Bewirtschaftung der Parzellen 1866 und
1281 (Details siehe Kap. 6.2.2.3).
• Ansaat mit Wildblumenmischung und Bepflanzung mit standortgerechten
Sträuchern und Stauden innerhalb des Gewässerraumes.
6.2.2.1 Rechtsseitige Ufermauer zwischen km 0+285 und 0+305
Im Interesse des Ortsbilds wird in Absprache mit M. Schmidt (AWEL Abt. Wasser-
bau) [14] die rechte Uferböschung unterhalb der Bahnhofstrasse auf ca. 20 m mit
Sandsteinquadern verbaut. Das System und die Materialisierung (Dietfurter Kalk-
stein) entspricht der linken Böschung des Dorfbachs oberhalb der Schulgasse (Ab-
bildung 17) und der rechten Böschung des Goldbachs oberhalb des Zusammenflus-
ses mit dem Rorbach (Abbildung 18).
Abbildung 17: Böschungsmauer am Dorfbach
oberhalb der Schulgasse.
Abbildung 18: Rechtsseitige Ufermauer am
Goldbach vor dem Zusammenfluss mit dem
Rorbach.
6.2.2.2 Linksseitige Zufahrt für den Bachunterhalt
Nach Rücksprache mit dem kantonalen Amt für Verkehr ([19], [20], [21]) ist linkssei-
tig des Bachs eine Zufahrt von der Bahnhofstrasse her geplant, um den Umschlag-
platz für den Bachunterhalt zu erschliessen (Abbildung 19).
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Abbildung 19: Ausschnitt aus Planskizze für Zufahrt zu Umschlagplatz Bachunterhalt / Erschlies-
sung Parz. Nr. 1866 ([20], [21])
6.2.2.3 Landwirtschaftliche Überfahrt
In Rahmen der Verhandlungen [3] haben die Eigentümer der Parzellen 1866 und
1281 eine landwirtschaftliche Überfahrt zur Minderung der Einschränkungen der Be-
wirtschaftung durch das Projekt gefordert. Die Parzellen werden aktuell landwirt-
schaftlich genutzt. Eine Überdeckung von Fliessgewässern kann gemäss GSchG
Art. 38 Abs. 2 lit. e durch die Behörde bewilligt werden, falls "eine offene Wasserfüh-
rung [..] für die landwirtschaftliche Nutzung erhebliche Nachteile mit sich bringt".
Vorgesehen ist eine Betonplatte auf einem Streifenfundament bei Kilometer 0+260.
Diese Brücke wird nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf einer der bei-
den Parzellen wieder rückgebaut.
6.2.3 Durchlass Friedhofstrasse
Zur Kapazitätserhöhung und Herstellung der Längsvernetzung wird die bestehende
Leitung unter der Friedhofstrasse abgebrochen und ausgebaut.
Es sind folgende Massnahmen vorgesehen:
• Neubau eines Kreisbogenprofils (SYTEC T200 TKB Typ 4) aus Wellstahl mit
Streifenfundament. Länge ca. 7.0 m, Spannweite 3.0 m und Höhe 1.31 m.
• Ausbildung einer natürlichen Bachsohle.
• Beidseitiges Bankett.
• Anpassung des Gerinnes unterhalb der Friedhofstrasse zum Anschluss an
die bestehende Bachsohle.
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Abbildung 20: Technische Normalprofile – siehe Plan W2399.32.201
6.3 Hydraulische Nachweise
6.3.1 Abflusstiefe
Die Abflusstiefe wurde mittels Normalabflussberechnung (Strickler) an verschiede-
nen Querschnitten berechnet. Für die Berechnungen wurden folgende Parameter
verwendet:
Offenes Gerinne
Abflüsse HQ30 2.7 m3/s
HQ100 4.3 m3/s
HQ300 6.5 m3/s
Sohlenbreite b 1.0 m
Sohlgefälle - Gerinne Js 1.0 – 3.0 %
Stricklerbeiwert kstr 30 m1/3/s
Rohrleitung
Leitungsdurchmesser DN 1400 mm
Sohlgefälle - Leitung Js 15 – 36 ‰
Stricklerbeiwert (Betonrohr) kstr 75 m1/3/s
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Die Resultate sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Die detaillierten Berechnungen
mit Fliessgeschwindigkeiten, Energielinie, Schubspannung etc. können dem Anhang
2 entnommen werden.
Tabelle 2: Berechnung Fliesstiefe
Abflusswert Fliesstiefe [m]
Gerinne Rohrleitung
1.0 % 3.0 % 1.5 % 3.6 %
HQ30 = 2.7 m3/s 0.65 0.50 0.60 0.50
HQ100 = 4.3 m3/s 0.80 0.60 0.80 0.60
HQ300 = 6.5 m3/s 1.00 0.75 1.15 0.90
Alle berechneten Abflussprofile (siehe Tabelle 2) befinden sich in schiessendem Zu-
stand (Fr > 1). Die Fliessgeschwindigkeiten in offenem Gerinne erreicht maximal
knapp 3 m/s. In der Leitung (1.5 %) ca. 5 m/s.
6.3.2 Dimensionierung Tosbecken
Für die Dimensionierung des Tosbeckens wurde eine Kolkberechnung durchgeführt
(Anhang 2). Für die Berechnung der Kolktiefen und Länge wurden die Dimensionie-
rungswassermenge HQ100 und der Abfluss HQ30 verwendet
Die Resultate der Berechnung sind in der Tabelle 3 zusammengefasst.
Tabelle 3: Zusammenfassung der Berechnungsgrundlage für die Dimensionierung des Tosbeckens
Kolktiefe
Endzustand [m]
Ausdehnung des
Kolkes [m]
HQ30 (2.7 m3/s) 0.17 3.28
HQ100 (4.3 m3/s) 0.46 5.64
Gemäss der Berechnung (vgl. Anhang) beträgt die Kolktiefe im Endzustand bei
HQ30-Abfluss ca. 0.2 m. Die gesamte Kolklänge beträgt ca. 3.3 m.
Bei grösseren Abflüssen erhöht sich die Belastung. Bei einem HQ100-Abfluss resul-
tiert eine Kolktiefe von 0.5 m und eine Kolkausdehnung von 5.7 m. Dieses Ausmass
ist mit Vorsicht zu geniessen, da die Hochwasserabflussspitze nur während einer
kurzen Zeitspanne auftritt und der Kolk bei abklingendem Hochwasser wieder mit
Geschiebe verfüllt wird.
Das Tosbecken wird auf eine Länge von ca. 4 m und eine Tiefe von ca. 0.3 m be-
grenzt, so dass bis zu einem gewissen Masse Ablagerung und/oder Erosion zuläs-
sig ist. Tritt ein höherer Abfluss auf, wird durch Verbauung weitere Erosion verhin-
dert. Somit ist die Stabilität des Bauwerks und der angrenzenden Ufermauer lang-
fristig gesichert.
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6.3.3 Freibord offene Gerinneabschnitte
Gemäss dem Leitfaden zur Freibordberechnung des AWEL [11] ist ein Gewässer
mit einem HQ100 kleiner als 5 m3/s als kleiner Bach klassifiziert. Das benötigte Frei-
bord richtet sich nach den kantonalen Vorgaben und wird wie folgt berechnet [10]:
𝑓𝑚𝑖𝑛 ≤ 𝑓 = √𝑓𝑤2 + 𝑓𝑣
2 = √(0.06 + 0.06 ∗ ℎ)2 + 𝜎𝑤𝑧2 + (
𝑣2
2𝑔)
2
≤ 𝑓𝑚𝑎𝑥
mit: v = mittlere Fliessgeschwindigkeit [m/s]
g = Erdbeschleunigung [m/s2]
h = mittlere Abflusstiefe [m]
𝜎𝑤𝑧= Beiwert [0.1; 1.0], für stabile Sohle gilt 𝜎𝑤𝑧 = 0 [-]
Die mittlere Fliessgeschwindigkeit und Abflusstiefe im offenen Abschnitt sowie das
jeweils daraus errechnete Freibord (bei Sigma Wert 0.0) kann der folgenden Tabelle
entnommen werden:
Tabelle 4: Berechnung Freibord für offene Gerinneabschnitte im Projektperimeter
Abschnitt h [m] v [m/s] Freibord
Offenes
Gerinne
0.6 2.7
𝑓 = √(0.06 + 0.06 ∗ 0.6)2 + 02 + (2.72
2𝑔)
2
= 0.38 m
0.8 1.8 = 0.20 m
An kleinen Bächen (HQ100 < 5 m3/s) ist ein Freibord zwischen 0.5 und 1.5 m zu
wählen [11]. Folglich wird für den offenen Abschnitt des Dorfbachs ein minimales
Freibord von 0.5 m gewählt wird.
6.3.4 Freibord Rohrleitungen
Für die Rohrleitung wird empfohlen, beim Bemessungsabfluss einen maximalen
Füllstand von 85% zuzulassen.
6.3.5 Längenprofil
Das Längenprofil mit Wasserspiegeln und Energielinien von Ereignissen der ver-
schiedenen Jährlichkeiten ist in den Plänen W2399.32.101 und 102 ersichtlich.
6.4 Massnahmen Ökologie
Neben der Ausdolung von ca. 110 m Bachleitung sind aus ökologischer Sicht fol-
gende Massnahmen für den gesamten Projektperimeter vorgesehen:
• Verbesserung der Längsvernetzung. Für den neuen Durchlass Fried-
hofstrasse ist eine natürliche Sohle mit beidseitigem Bankett vorgesehen.
• Ausbildung einer pendelnden Niederwasserrinne.
• Niederwasserrinne U-förmig analog dem Gerinne im Unterlauf (Wiesenbach).
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• Seitlicher Übergang zur Böschung mit Grassoden (Unterstände für Stein-
krebs).
• Standortgerechte Bepflanzung mit Hecken und Sträucher.
• Ansaat der Böschungen mit Magerwiesen-Mischung und UFA-Wildblumen-
wiese.
• Erstellung eines Entwicklungs- und Bestandspflegeplans.
Eine detaillierte Pflanzliste wird im Rahmen der Ausführung in Rücksprache mit dem
ALN erstellt.
6.5 Massnahmen Erholung
Im Rahmen dieses Projekts kann der Erholungswert des Dorfbachs nicht massge-
blich verbessert werden. Einerseits schmälert die geringe Wasserführung über weite
Teile des Jahres die Wahrnehmung und somit auch das Erholungspotenzial des
Bachs. Andererseits fliesst der ausgedolte Bach durch private Grundstücke, auf de-
nen Massnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Erholung durch die betroffenen
Eigentümer ausdrücklich abgelehnt werden ([1], [3]). Da zudem auf dem Gebiet der
Gemeinde sowie in der Region bereits zahlreiche Möglichkeiten der naturnahen
Naherholung (u.a. grössere Waldbereiche, Landbach sowie in unmittelbarer Nähe
der Rhein) bestehen, wird auf Massnahmen zur Erholung verzichtet.
6.6 Massnahmen Werkleitungen
Im Rahmen des Vor- und Bauprojekts wurden verschiedene Varianten für die Que-
rung der Bach- und Abwasserleitung (Verlegung, Reduktion des Durchmessers, Lei-
tungsmaterial, etc.) geprüft. Aufgrund dem aktuellen Stand der Abklärungen (u.a. mit
dem TBA [22]) sind folgende Massnahmen vorgesehen:
• Die Abwasserleitung DN600 zwischen KS 27 und KS 152 wird abgesenkt.
• Neuerstellung von Schacht KS 27 mit einer Auslaufkote von 388.50 m ü. M.
Die Einlaufkote von ca. 389.00 m ü. M. bleibt unverändert.
• Rückbau Schacht KS 156.
• Anpassung von Schacht KS 152. Die neue Einlaufkote beträgt
388.30 m ü. M. Die Auslaufkote von 388.29 m ü. M. bleibt unverändert.
• Anschluss Strassenentwässerung an Bachleitung mit zwischengeschalteten
Schlammsammlern.
• Rückbau / Verfüllung nicht mehr verwendeter Mischwasserleitungen in der
Berg-/Bahnhofstrasse.
• Bachdurchlass Friedhofstrasse: Unterquerung durch Trinkwasserleitung.
• Externe Projekte: Anpassung Entwässerungskonzepte der Parzellen Nr. 809
und 1254.
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6.7 Erosionsschutzkonzept
Der bestehende offene Abschnitt unmittelbar ober- und unterhalb des Projektperime-
ters weist keine Erosion und/oder Auflandung auf. Die Bachsohle ist stabil und führt
nur feinkörniges Sediment ab. Oberhalb des Projektperimeters besteht ein
Schlammsammler von ca. 2 m3 welcher gemäss kommunalem Unterhalt ca. alle drei
Jahre entleert wird.
Mit der Ausdolung wird das Geschiebepotential erhöht. Um die Sohlenstabilität zu
gewährleisten, werden in variablen Abständen Querriegel aus formwilden Alpenkalk-
blöcken mit einer Grösse von 400-600 mm eingebaut. In den flachen Abschnitten
(1%) beträgt der Abstand zwischen den einzelnen Querriegeln durchschnittlich
20 m, in den steilen Abschnitten (ca. 3%) fällt der durchschnittliche Abstand etwas
kürzer aus (6-8 m).
Beim Aushub des neuen Gerinneabschnitts ist das anstehende Sohlmaterial hin-
sichtlich seiner Kornverteilung zu überprüfen. Bei unzureichender Qualität ist das
vorhandene Sohlenmaterial mit Grobkies 0-150 mm, dm ≥ 60 mm anzureichern.
Im Kurvenbereich sind ingenieurbiologische Elemente wie Faschinen und Wurzel-
stöcke vorgesehen. Bepflanzung wie zum Beispiel Schwarzerlen oder Faulbäume
sorgen ebenfalls für einen langfristigen Erosionsschutz der Böschung.
Im Auslaufbereich der Bachleitung befindet sich ein Tosbecken, in dem eine Ener-
gieumwandlung stattfindet. Das Tosbecken hat eine Länge von ca. 4.0 m eine Tiefe
von ca. 0.3 m (siehe Kap. 6.3) und wird mit formwilden Alpenkalkblöcken 400-
600 mm auf einer Filterschicht aus Schroppen 90-250 mm und einigen Störsteinen
(ca. 800 mm gross) verbaut. Damit wird Seiten- und Tiefenerosion verhindert.
6.8 Massnahmen für Landerwerb und Unterhalt
Bereits im Vorprojekt und auch im Rahmen des Bauprojekts wurden intensive Ver-
handlung mit den betroffenen Eigentümern geführt [3][4]. Der Umfang des Lander-
werbs im Bereich der Parzellen 1866 und 1281 (Gewässerraum oder Gerinne mit
Böschungen) ist aktuell noch Gegenstand der Verhandlungen.
Der Unterhalt des offenen Abschnitts und des Durchlasses an der Friedhofstrasse
erfolgt durch die Gemeinde Hüntwangen. Am offenen Abschnitt wird der Zugang für
einen Gewässerunterhalt mit einem 2 m breiten unbefestigten Bewirtschaftungsstrei-
fen entlang der Böschungsoberkante gewährleistet. Der Bewirtschaftungsstreifen
befindet sich linksseitig innerhalb des Gewässerraums. Der Bewirtschaftungsstreifen
ist als nicht bepflanzter und zugänglicher Korridor frei zu halten, damit die Gemeinde
Hüntwangen den Gewässerunterhalt des Gerinnes und der Bachböschungen sicher-
stellen und das Schnittgut abführen kann.
Mit dem Projekt wird die Zugänglichkeit für den Bachunterhalt sichergestellt. Von der
Bahnhofstrasse her erfolgt die Zufahrt zum Umschlagplatz neben dem Tosbecken
über Parz. Nr. 1866 [3]. Der Bewirtschaftungsstreifen ist zudem von der Fried-
hofstrasse her zugänglich.
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Der Unterhalt der Bachleitung (inkl. Abschnitt in der Kantonsstrasse) erfolgt durch
die Gemeinde.
6.9 Gewässerraumausscheidung
Oberhalb des Projektperimeters wurde der Gewässerraum bereits ausgeschieden
[13]. Der Gewässerraum für den Dorfbach ist im Projektperimeter noch nicht ausge-
schieden. Die Gewässerraumausscheidung ist ein separates Verfahren und Gegen-
stand gesonderter Planunterlagen.
Der Gewässerraum wird wo sinnvoll achsensymmetrisch ausgeschieden und weist
in den offenen Abschnitten eine minimale Breite von 11 m auf.
Die Details können dem separaten Bericht zur Gewässerraumausscheidung ent-
nommen werden.
6.10 Strassenaufbau
Gemeindestrasse
Das Längsgefälle der Strasse (Schulgasse und Friedhofstrasse) wird im Vergleich
zum IST-Zustand nicht verändert. Die minimale Überdeckung des Durchlasses be-
trägt 60 cm und der Rohrleitung ca. 50 cm.
Kantonsstrasse
Längs- und Quergefälle der Berg- und Bahnhofstrasse werden nicht verändert. Auf-
grund der Querung der Abwasserleitung ist in diesem Bereich eine minimale Über-
deckung von ca. 45 cm notwendig. Die weiteren Anforderungen sind Gegenstand
laufender Abklärungen [22].
6.11 Bodenschutz
6.11.1 Grundsätzliches
Der fachgerechte Umgang mit dem Boden hat grundsätzlich nach der kantonalen
Richtlinie für Rekultivierungen des Amtes für Landschaft und Natur, Fachstelle Bo-
denschutz zu erfolgen [16].
Im vorliegenden Projekt ist keine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich, da die
Bodenrekultivierungsfläche unter 5‘000 m2 liegt.
Die baulichen Eingriffe in den Boden beschränken sich auf die Bereiche der Ausdo-
lung und unmittelbar unterhalb der Friedhofstrasse.
Im Bereich des Projektperimeters besteht keine Fruchtfolgefläche, keine Hinweise
auf belastete Standorte (KbS) und liegen ausserhalb des Prüfperimeters für Boden-
verschiebungen [13].
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6.11.2 Nutzung
Der zur Ausdolung vorgesehene Abschnitt liegt innerhalb der Bauzone. Zurzeit wird
die Fläche als Grünland genutzt.
Abbildung 21: Hinweiskarte anthropogene Bö-
den (grau: Bauzone; braun: Fruchtfolgeflächen)
aus [13]
Abbildung 22: Landwirtschaftliche Nutzungs-
eignungskarte (2 - Uneingeschränkte Fruchtfolge
2. Güte) aus [13]
6.11.3 Bodenverschiebung, Bodenabtrag und Bodenauftrag
Mit dem Projekt wird der Boden hauptsächlich durch die Ausdolung beeinträchtigt.
Bei den folgenden Betrachtungen sind die Arbeiten für den Anschluss an das beste-
hende Gerinne und für die Baupiste mit berücksichtigt.
Die Mächtigkeit des Oberbodens wurde angenommen und beträgt ca. 0.30 m und
diejenige des Unterbodens ca. 0.70 m.
Insgesamt werden ca. 440 m3 Oberboden und ca. 550 m3 Unterboden abgetragen.
Der Boden soll gemäss kantonalen Richtlinien verwertet werden.
Zusätzlich wird, unter Berücksichtigung des Bachsohlenmaterials, ca. 270 m3 Unter-
grund abgetragen.
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Das Aushubmaterial wird grösstenteils abtransportiert. Dieses Material muss korrekt
wiederverwendet werden. Dies liegt in der Verantwortung des Unternehmers und
der Bauleitung.
Material Aushub Lieferung Einbau Verwertung
Oberboden [m3] 440 0 0 440
Unterboden [m3] 550 0 0 550
Untergrund [m3] 270 0 0 270
TOTAL [m3] 1‘260 0 0 2‘180
Kies / Schroppen 2-150 [m3] 0 30 30 0
Steine formwild 40-60 cm [t] 0 150 150 0
6.11.4 Befahren der Böden
Sämtliche Bauarbeiten werden nur bei entsprechender Witterung (d.h. nach einer
ausreichenden Trockenperiode) ausgeführt, damit sichergestellt werden kann, dass
eine allfällige Bodenbeeinträchtigung minimal ausfällt. Alternativ sind lastverteilende
Massnahmen (z.B. Baggermatratzen) einzusetzen.
Es dürfen nur genügend abgetrocknete und tragfähige Böden befahren und bearbei-
tet werden. Entscheidend sind daher die Bodenfeuchte und die Wahl der Maschi-
Entlang Bauland
Netto-Oberbodenabtrag
Ausdolung = 400 m3
Netto-Unterbodenabtrag
Ausdolung = 530 m3
Unterhalb Friedhofstrasse
Netto-Oberbodenabtrag
Anbindung Bestand = 40 m3
Netto-Unterbodenabtrag
Anbindung Bestand = 20 m3
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nen. Dieses Vorgehen basiert auf den Richtlinien für Bodenrekultivierungen der kan-
tonalen Fachstelle Bodenschutz [16].
6.11.5 Folgebewirtschaftung
Nach dem Ansaatjahr ist im Gewässerraum und in den aufgewerteten Grünflächen
mit Bachbezug in den nächsten drei Folgejahren keine Bodenbearbeitung zulässig
und daher ist eine bodenschonende Bewirtschaftung zwingend. Im Gewässerraum
sind keine Beweidung und nur eine extensive Bewirtschaftung zugelassen.
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7 BAUABLAUF
7.1 Baustellenzufahrt
Im Bereich der Ausdolung ist die Baustelle wie folgt über die Friedhofstrasse erreich-
bar: Im Zeitraum der Erstellung des neuen Durchlasses unter der Friedhofstrasse
kann diese von beiden Seiten (direkt von der Bahnhofstrasse her und via Stepa-
ckerstrasse) erreicht werden. Während dem Bau des Durchlasses ist eine Vollsper-
rung der Friedhofstrasse vorgesehen.
Die Baustellenzufahrt für den Bau der Bachleitung ist jeweils von der Bergstrasse
und Bahnhofstrasse her möglich. Im Bereich der Schulgasse ist die Baustelle von
beiden Seiten (Bergstrasse und Poststrasse) her erreichbar.
Der Ausbau der Bachleitung zieht grössere Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich.
Auf der Berg- bzw. Bahnhofstrasse kursiert ein öffentlicher Bus. Die Einschränkun-
gen und Massnahmen zur Umleitung werden frühzeitig mit dem Betreiber der Busli-
nie koordiniert. Zudem werden die Anwohner und sonstige Betroffene frühzeitig über
den Bauablauf informiert. Weiter wird, wenn immer möglich, nur ein Fahrstreifen ge-
sperrt. Die Etappierung des Baus wird darauf ausgelegt, Vollsperrungen zeitlich
möglichst kurz zu halten.
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich wurde über das Bauvorhaben informiert [22].
7.2 Bauzeit
Aufgrund der Fischschonzeiten sind Wasserbauarbeiten generell auf die Monate Mai
bis September beschränkt. Die Ausdolung und die neue Bachleitung kann weitge-
hend im Trockenen gebaut werden, weshalb diese Abschnitte auch während der
Fischschonzeit realisiert werden können. Einzig bei der Anpassung des Einlaufbe-
reichs und dem Anschluss an die bestehende Bachsohle unterhalb der Fried-
hofstrasse wird die bestehende Sohle tangiert. Diese Massnahmen sollen aus-
serhalb der Fischschonzeiten gebaut werden.
Die Wasserbauarbeiten (Durchlass und Ausdolung) dauern voraussichtlich 10 – 12
Wochen.
Der Neubau der Bachleitung inkl. Verlegung der Abwasserleitung dauert voraus-
sichtlich 14 – 18 Wochen.
Die Bepflanzung soll entweder im Frühling oder Herbst erfolgen.
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7.3 Projektrisiken
Folgende Projektrisiken konnten identifiziert werden:
• Die kantonalen Fachstellen sowie Einsprachen von betroffenen Anstössern,
Verbände und Interessengruppen können das Projekt verzögern. Zur Mini-
mierung der Einsprachen seitens Anstösser wurden die wichtigsten bei zahl-
reichen Gesprächen bereits ins Projekt involviert.
• Teilfinanzierung durch Kantons- und Bundesbeiträge: Zusage noch unsicher.
• Das Sicherstellen der notwendigen Finanzierung durch die Gemeinde kann
zu zeitlichen Verzögerungen führen.
• Der Neubau der Eindolung ist aufgrund der Verkehrsführung und vorhande-
nen Werkleitungen eine relativ grosse Herausforderung.
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8 KOSTENVORANSCHLAG
Die Projektkosten belaufen sich auf 2.3 Mio. CHF (Genauigkeit ±10%). Darin enthal-
ten sind sämtliche Baukosten, Honorare und Baunebenkosten (z.B. Entschädigun-
gen, Gutachten, Bestandssicherungsverfahren oder Neuvermarkung). Wir empfeh-
len, zusätzlich eine Kreditreserve vorzusehen.
Tabelle 1 zeigt die Übersicht über die Projektkosten und die beitragsberechtigten
Kosten1. Der detaillierte Kostenvoranschlag kann dem Anhang 5 entnommen wer-
den. Unterhaltskosten sind nicht aufgeführt.
Tabelle 5: Zusammenstellung der Projektkosten und beitragsberechtigt Kosten
1 Beitragsberechtigte Kosten sind u.a.: - Honorare - Bauarbeiten (inklusive Bepflanzung) - Hochwasserentlastungen - Objektschutzmassnahmen als Bestandteile eines Hochwasserschutzprojekts - Landerwerb
Nicht beitragsberechtigte Kosten sind u.a.: - Anpassungen oder Ersatz von Brücken, Durchlässen, Werkleitungen, Infrastrukturanla-
gen - Eindolungen und Wiedereindolungen - Instandstellung Strasse - Kosten und Ausgaben der Verwaltung - Bei reinen Hochwasserschutzprojekten haben Ausdolungen kein Anrecht auf die Abgel-
tung durch ökologische Zusatzfinanzierungen Vollständige Liste siehe [12]
Leistung Kosten [CHF] beitragsberechtigte
Kosten [CHF]
Baukosten Wasserbau 316'900 316'900
Baukosten Brückenbau 137'500 -
Baukosten Werkleitungen 124'200 -
Baukosten Bepflanzung und Begrünung 30'700 30'700
Baukosten Strassenbau 170'500 -
Baukosten Kunstbau 674'700 -
Baukosten Privat (Verfüllung alte Bachleitung) 27'200 -
Baukosten 1'481'700 347'600
Mehrwertsteuer (MwSt.) 7.7% 114'091 27'000
Baukosten (inkl. MwSt.) 1'595'791 374'600
Honorar und Projektierung ca.22% 332'000 78'000
Baunebenkosten 7% 104'000 24'000
Honorar- und Nebenkosten (exkl. MwSt.) 436'000 102'000
Mehrwertsteuer (MwSt.) 7.7% 33'572 7'854
Honorar- und Nebenkosten (inkl. MwSt.) 469'572 109'854
Landerwerb 230'000 230'000
Rundung 4'637 546
Gesamtkosten (inkl. MwSt. und Landerwerb) 2'300'000 715'000
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8.1 Wirtschaftlichkeit
Die Nutzen-Kosten-Analyse wird bei Hochwasserschutzprojekten grundsätzlich ba-
sierend auf den in der Gefahrenkarte ausgewiesenen Überflutungsflächen und der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach EconoMe [18] durchgeführt.
Die Risikoreduktion durch die Massnahmen am Dorfbach beträgt ca. 100‘000 CHF/a
(Kap. 5.2). Das Nutzen/Kosten-Verhältnis beträgt 1.7 (Tabelle 6), die Massnahmen
sind also wirtschaftlich.
Tabelle 6: Berechnung Nutzen/Kosten-Verhältnis
8.2 Vorgesehener Kostenteiler
8.2.1 Kantons- und Bundesbeiträge
Für die beitragsberechtigten Kosten ist gemäss dem Finanzierungsmodell im Was-
serbau [12] des Kantons Zürich folgender Kostenteiler vorgesehen:
- Anteil Kanton: 10 - 30 %
- Anteil Bund: 35 %
- Anteil Gemeinde: 35 – 55 %
Von der Gemeinde wird die höchstmögliche Unterstützung von Seiten Kanton und
Bund beantragt.
8.2.2 Private / Nutzniesser
Gemäss Wasserwirtschaftsgesetz §14 Abs. 4 sind die Gemeinden berechtigt,
Nutzen/Kosten HWS Dorfbach Hüntwangen
Bau- und Honorarkosten [CHF] 2'070'000
Landerwerb [CHF] 230'000
[%] 0.0
[CHF] 0
[%] 0.2
[CHF] 10'000
Zinssatz [%] 1.5
Lebensdauer [Jahre] 80
jährliche Kosten K(j) (CHF/Jahr) 60'313
Risiko (IST)
Risiko Sachwerte [CHF/a] 102'600
Risiko Personen [CHF/a] -
Summe [CHF/a] 102'600
Risiko (NACH Massnahmen)
Risiko Sachwerte [CHF/a] -
Risiko Personen [CHF/a] -
Summe [CHF/a] -
Risikoreduktion [CHF/a] 102'600
Nutzen/Kosten-Verhältnis (N/K-V) 1.70
jährliche Unterhalts- und Reparaturkosten
jährliche Betriebskosten
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höchstens drei Fünftel ihres Kostenanteils auf die an der Hochwasserschutzmass-
nahme interessierten Grundeigentümer sowie auf andere Beteiligte zu verlegen. Da
beim Ausbau des Goldbachs und Rorbachs 1998/99 (Hochwasserentlastungen und
Ausbau Bachleitung) ebenfalls ein Kostenverleger zulasten der privaten Grundei-
gentümer (abgestuft über zwei Perimeterabstände von der Bachachse) eingesetzt
wurde, sollen auch am Dorfbach die direkten Nutzniesser an den Kosten beteiligt
werden. Da inzwischen mit der Gefahrenkarte eine behördenverbindliche Grundlage
zur Ermittlung der direkten Nutzniesser, soll der Kostenverleger für das Dorfbach-
Projekt darauf aufbauen. Die gemäss Gefahrenkarte betroffene Grundstücksfläche
sowie die Jährlichkeit (30 und 100 Jahre) werden dabei als Berechnungsgrundlage
verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung wird als Basis zur Berechnung des Prei-
ses pro betroffenem Quadratmeter Grundstücksfläche der Ansatz verwendet, wel-
cher beim Goldbach eingesetzt wurde. Dieser Ansatz wird dem aktuellen Baupreis-
index angepasst. Mit Eigentümern, welche Land zugunsten des Bachs abtreten oder
verkaufen (Parz. 1866, 1281 und 575) wird eine gesonderte Regelung getroffen.
Die bestehende Bachleitung wird im Bereich von Privatparzellen den Grundeigentü-
mern übergeben. Die Verfüllung in diesen Bereichen ist im Kostenvoranschlag ent-
halten und ist durch die Privaten zu tragen. Die Entwässerung dieser Grundstücke
und ein allfälliger Neuanschluss des Meteorwassers an die Bachleitung (nicht im
Kostenvoranschlag enthalten) ist ebenfalls durch die Privaten zu tragen.
8.2.3 Zugedeckter Bach/Bachdole, Brückenbau und Werkleitungen
Die Kosten für die lange Bachdole (Abschnitt Schulgasse – Berg-/Bahnhofstrasse)
und den Durchlass unter der Friedhofstrasse werden von Kanton und Bund nicht be-
zuschusst [12]. Anpassungen von Werkleitungen (Abwasser, Wasser, EKZ,
Swisscom, Cablecom) sind vom jeweiligen Eigentümer zu 100% zu tragen. Der Er-
satz der bestehenden Bachleitung zur Unterquerung der Kantonsstrasse (ca. 15 m)
geht zulasten des Tiefbauamts des Kantons Zürich.
8.3 Landerwerb / Landabtretung
Der Umfang des Landerwerbs im Bereich des ausgedolten Bachs ist Gegenstand
von laufenden Verhandlungen. Der maximale Umfang (Gewässerraum) kann Ta-
belle 7 entnommen werden.
Tabelle 7: Maximaler Umfang Landerwerb
Parz. Nr. Nutzungszone Eigentümer Parzellengrösse
[m2]
Landerwerb/-
abtretung [m2]
1866 Kernzone Fam. Hauser 1'653 455
1865 Kernzone E. Hauser 1'926 78
1281 Bauzone W2 E. Hauser 3'106 609
575 Reservezone Tierhilfestiftung
Ruppaner
5'663 258
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9 AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN
9.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Mit Ausnahme der Bauzeit hat das Projekt auf Natur und Landschaft durchwegs po-
sitive Auswirkungen. Während der Bauphase ist mit erhöhten Lärm- und Abgas-
Emissionen sowie mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die Baufahrzeuge
zu rechnen. Diese zeitlich begrenzten Nachteile werden jedoch durch die ca. 110 m
Ausdolung kompensiert.
Verschiedene ingenieurbiologische Elemente wie Faschinen und Wurzelstöcke sor-
gen zudem für ein abwechslungsreiches Erscheinungsbild. Durch eine standortge-
rechte Bepflanzung am naturnahen Gewässerraum wird das Erscheinungsbild mas-
sgeblich verbessert.
9.2 Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die Fischerei
Die Auswirkungen des Projekts sind aus gewässerökologischer Sicht durchwegs po-
sitiv. Im unteren Teil des Projektperimeters wird die Längsvernetzung verbessert
und sichergestellt. In diesem Abschnitt besteht zudem die Möglichkeit, den Stein-
krebs zu fördern.
Von den Massnahmen können terrestrische Kleinlebewesen stark profitieren. Die
aquatische Fauna erhält einen Lebensraum mit unterschiedlichen Charakteristiken
so weit wie möglich zurück, so dass verschiedene Artengruppen gute Lebensbedin-
gungen vorfinden.
9.3 Auswirkungen auf die Erholung
Das Projekt fokussiert aufgrund des fehlenden Potenzials und der Eigentumsverhält-
nisse nicht auf Erholungsmassnahmen.
9.4 Auswirkungen auf Siedlungen und Nutzflächen
Durch die geplanten Massnahmen und der Gewässerraumausscheidung wird mehr-
heitlich Bauzonen (Ausdolung) beansprucht. Die durch die bestehende Bachleitung
baulich eingeschränkten Parzellen werden durch Optimierung der Linienführung wie-
der baulich nutzbar.
9.5 Auswirkungen auf das Grundwasser
Die Ausdolung des Dorfbaches führt dazu, dass grundsätzlich mehr Wasser in den
Untergrund versickern kann. Da der Projektperimeter sich in einem Gebiet mit gerin-
ger Durchlässigkeit befindet (siehe Kap. 3.5) sind keine nennenswerten Auswirkun-
gen auf das Grundwasser zu erwarten.
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9.6 Auswirkungen auf den Geschiebehaushalt
Durch die Massnahmen wird eine natürliche Bachsohle entstehen. Die Sohle wird
durch Querriegel gegen Erosion gesichert. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die
Mobilisierung von Geschiebe und feinem Material nicht ausgeschlossen.
Nach einigen Jahren sollte die Bachsohle stabil werden u.a. aufgrund des Bewuch-
ses und Verwurzelung. Eine geringe Erhöhung des Geschiebehaushalts ist mittel-
fristig zu erwarten.
9.7 Auswirkungen auf den Gewässerunterhalt
Der Gewässerunterhalt am offenen Bach erfolgt durch die Gemeinde. Der Unterhalt
wird spätestens nach der Bepflanzung und vor der Bauabnahme mittels Entwick-
lungs- und Bestandsunterhaltskonzept festgelegt.
Der Bewirtschaftungsstreifen entlang des Gerinnes vereinfacht sich die Zugänglich-
keit des Dorfbaches für den Gewässerunterhalt.
Um den sachgerechten Unterhalt der Gewässer auch längerfristig sicherzustellen
empfehlen wir die Erarbeitung eines Gewässerunterhaltskonzepts. Der regelmäs-
sige Unterhalt der baulich veränderten Abschnitte sowie der weiteren Massnahmen
wird im Ausführungsprojekt detailliert festgelegt.
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10 VERBLEIBENDE GEFAHREN UND RISIKEN
10.1 Risikobeurteilung
Durch die baulichen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass das Bemes-
sungshochwasser HQ100 ohne Ausuferungen im Siedlungsgebiet abgeführt werden
kann. In den neu erstellten sowie den bestehenden Leitungen werden maximale
Füllgrade von 85% erreicht, der ausgedolte Abschnitt verfügt über ein ausreichen-
des Freibord von 0.5 m.
Bei Ereignissen, welche das Bemessungsereignis übertreffen, sind entsprechende
Reserven in den Leitungen vorgesehen und punktuell Massnahmen, welche Ausufe-
rungen ins Gerinne zurückführen (siehe [7]). Bei einem HQ300 ist mit den vorgese-
henen Massnahmen nicht mehr mit Ausuferungen und Überflutungen in der Sied-
lung zu rechnen. Um deren Funktionsweise im Überlastfall sicherzustellen, sind im
Rahmen des Alarmierungs- und Notfallkonzepts entsprechende Massnahmen zu de-
finieren (vgl. auch Kapitel 10.2).
10.2 Alarmierungs- und Notfallkonzept
Die Feuerwehr von Hüntwangen ist beauftragt, im Alarmierungsfall Sofortmassnah-
men zu ergreifen. Ein detailliertes Alarmierungs- und Notfallkonzept wird im Rahmen
des Ausführungsprojektes erstellt, welches u.a. Sofortmassnahmen bei Überflutun-
gen, Ufererosion und Übersarung beinhaltet.
10.3 Gefahrenkarte nach Massnahmen
Wie im Abschnitt 10.1 ausgeführt wird mit Umsetzung der Massnahmen am Dorf-
bach und den punktuellen Massnahmen oberhalb der Siedlung (bereits umgesetzt,
[7]) die Gefährdung im Siedlungsgebiet auf eine Restgefährdung sowie die Überflu-
tungen aus dem Landbach reduziert. Die Gefahrenkarte nach Massnahmen wurde
gutachterlich erstellt und kann dem Anhang 3 entnommen werden. Die Restgefähr-
dung aus dem Dorfbach (EHQ) erfordert eine numerische 2D-Modellierung und
wurde im Rahmen des vorliegenden Projekts nicht ermittelt.
Winterthur, 16. November 2020
HOLINGER AG
Dominik Schmid
Projektleiter
052 267 09 39
Fernando Bonato
Projektingenieur
052 267 09 41
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Anhang 1
Abflusskapazitäten IST-Zustand
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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Abschnitt Haltung /
Durchlass
Durchmes-
ser [mm]
Kapazität
[m3/s]
Kap. HQx
[a]
HQ100
[m3/s]
Dorfbach
km 0+000 – 0+192 Off. Gerinne 1.2* – 1.8# 10-15
4.3
km 0+192 – 0+230 Auslauf – 213 800 1.4# >10
km 0+230 – 0+253 213 – 214 800 1.2# 10
km 0+253 – 0+301 214 – 215 800 1.9# 15-20
km 0+301 – 0+317 215 – 216 800 x 1000 2.6# <30
km 0+317 – 0+349 216 – 217 800 x 1100 4.9# >100
km 0+349 – 0+393 217 – 217.1 700 x 1400 4.7# >100
km 0+393 – 0+414 217.1 – Einlauf 1000 3.4# 30-100
km 0+414 – 0+459 Auslauf HWE –
Einlauf
Off. Gerinne 8.7* >300
Kapazität bordvoll nicht ausreichend
* Kapazität gemäss Gefahrenkarte [10] # Kapazität gemäss Normalabflussberechnung (ohne Freibord)
217.1
217
216
215
214
213
Auslauf HWE
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Anhang 2
Hydraulische Berechnungen Projekt – Normalabfluss
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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Bonato
24.10.2019
Berechnung Normalabfluss Bruttogefälle
Projekt : HWS Hüntwangen, Dorfbach
Abschnitt: 0+200 bis 0+236
HQ30 / 100 / 300 = 2.7 / 4.3 / 6.5 m3/s
Feste Größen: Schubspannungsnachweis
Sohlbreite bS 1.00 m Sicherheitsbeiwert s 1.20 -
Böschung links ml 3.0 1:x spezifische Dichte Korn ρs 2600 kg/m³
Böschung rechts mr 2.0 1:x gewählter Korndurchm. ds,Sohle,IST 0.40 m
Strickler-Beiwert kst 30.0 m1/3/s Shields-Beiwert θcr 0.062 -
Sohlgefälle IS 3.00 %, = IE kritische Schubspannung τcr 326.6 N/m2
Absturzhöhe dh 0.20 m d90 0.6 m
Nachweis: τmax, Sohle ≤ τcr, Sohle erfüllt
τmax, Sohle > τcr, Sohle nicht erfüllt
Freibord:
minimales Freibord fmin 0.50 m mit: Θcr 0.01 für einen Einzelstein auf rauer Sohle
maximales Freibord fmax 1.50 m 0.03 für teilw eise eingebundene Steine,
Teil-Freibord bei Brücken ft 0.00 m die sich gegenseitig abstützen können
Unschärfe der Sohlenlage σwz 0.10 m 0.047 typische Flusssohle gemäss Shields
Θ c 0.062 Θ c = 0.15 * J^0.25 (für Steilgerinne Shields > als 0.047)
Berechnung:
Fliesstiefe Benetzter
Umfang
Wasser-
spiegelbreit
e
Durchfluss-
fläche
Hydraul.
Radius
Geschwin-
digkeit
Energie-
höhe
Freibord Gerinne-
breite
mit Freibord
Vorh.
Schub-
spannung
Abfluss
h [m] Lu [m] [m] A [m2] rhy [m] v [m/s] [m] [m] [m] τmax [N/m2] Q [m3/s]
0.10 1.54 1.50 0.13 0.08 0.97 0.05 0.50 4.00 29.4 0.12
0.15 1.81 1.75 0.21 0.11 1.22 0.08 0.50 4.25 44.1 0.25
0.20 2.08 2.00 0.30 0.14 1.43 0.10 0.50 4.50 58.9 0.43
0.25 2.35 2.25 0.41 0.17 1.61 0.13 0.50 4.75 73.6 0.66
0.30 2.62 2.50 0.53 0.20 1.78 0.16 0.50 5.00 88.3 0.93
0.35 2.89 2.75 0.66 0.23 1.93 0.19 0.50 5.25 103.0 1.27
0.40 3.16 3.00 0.80 0.25 2.08 0.22 0.50 5.50 117.7 1.66
0.45 3.43 3.25 0.96 0.28 2.22 0.25 0.50 5.75 132.4 2.12
0.50 3.70 3.50 1.13 0.30 2.35 0.28 0.50 6.00 147.2 2.64
0.51 3.73 3.53 1.14 0.31 2.36 0.28 0.50 6.03 148.6 2.70
0.55 3.97 3.75 1.31 0.33 2.48 0.31 0.50 6.25 161.9 3.24
0.60 4.24 4.00 1.50 0.35 2.60 0.34 0.50 6.50 176.6 3.90
0.63 4.39 4.14 1.61 0.37 2.67 0.36 0.50 6.64 184.7 4.30
0.65 4.51 4.25 1.71 0.38 2.72 0.38 0.50 6.75 191.3 4.64
0.70 4.78 4.50 1.93 0.40 2.83 0.41 0.50 7.00 206.0 5.46
0.75 5.05 4.75 2.16 0.43 2.95 0.44 0.50 7.25 220.7 6.35
0.76 5.09 4.79 2.19 0.43 2.96 0.45 0.50 7.29 223.0 6.50
0.80 5.32 5.00 2.40 0.45 3.06 0.48 0.50 7.50 235.4 7.34
0.85 5.59 5.25 2.66 0.48 3.16 0.51 0.53 7.91 250.2 8.41
0.90 5.86 5.50 2.93 0.50 3.27 0.55 0.57 8.33 264.9 9.57
0.95 6.13 5.75 3.21 0.52 3.37 0.58 0.60 8.75 279.6 10.82
1.00 6.40 6.00 3.50 0.55 3.48 0.62 0.64 9.18 294.3 12.16
1.05 6.67 6.25 3.81 0.57 3.58 0.65 0.67 9.60 309.0 13.61
1.10 6.94 6.50 4.13 0.59 3.67 0.69 0.71 10.03 323.7 15.16
1.15 7.21 6.75 4.46 0.62 3.77 0.72 0.74 10.46 338.4 16.80
1.20 7.48 7.00 4.80 0.64 3.87 0.76 0.78 10.90 353.2 18.56
1.25 7.75 7.25 5.16 0.67 3.96 0.80 0.82 11.34 367.9 20.42
1.30 8.02 7.50 5.53 0.69 4.05 0.84 0.85 11.77 382.6 22.40
1.35 8.29 7.75 5.91 0.71 4.15 0.88 0.89 12.21 397.3 24.49
1.40 8.56 8.00 6.30 0.74 4.24 0.91 0.93 12.66 412.0 26.69
1.45 8.83 8.25 6.71 0.76 4.33 0.95 0.97 13.10 426.7 29.01
HQ30
HQ100
HQ300
Dimensionierung Gerinne J=3%
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Bonato
24.10.2019
Berechnung Normalabfluss Bruttogefälle
Projekt : HWS Wasterkingen, Usserdorfbach
Abschnitt: 0+236 bis 0+305
HQ30 / 100 / 300 = 2.7 / 4.3 / 6.5 m3/s
Feste Größen: Schubspannungsnachweis
Sohlbreite bS 1.00 m Sicherheitsbeiwert s 1.20 -
Böschung links ml 3.00 1:x spezifische Dichte Korn ρs 2600 kg/m³
Böschung rechts mr 2.00 1:x gewählter Korndurchm. ds,Sohle,IST 0.06 m
Strickler-Beiwert kst 30.0 m1/3/s Shields-Beiwert θcr 0.047 -
Sohlgefälle IS 1.00 %, = IE kritische Schubspannung τcr 37.2 N/m2
Absturzhöhe dh 0.20 m d90 0.1 m
Nachweis: τmax, Sohle ≤ τcr, Sohle erfüllt
τmax, Sohle > τcr, Sohle nicht erfüllt
Freibord:
minimales Freibord fmin 0.50 m mit: Θcr 0.01 für einen Einzelstein auf rauer Sohle
maximales Freibord fmax 1.00 m 0.03 für teilw eise eingebundene Steine,
Teil-Freibord bei Brücken ft 0.50 m die sich gegenseitig abstützen können
Unschärfe der Sohlenlage σwz 0.20 m 0.047 typische Flusssohle gemäss Shields
Θ c 0.047 Θ c = 0.15 * J^0.25 (für Steilgerinne Shields > als 0.047)
Berechnung:
Fliesstiefe Benetzter
Umfang
Wasser-
spiegelbreite
Durchfluss-
fläche
Hydraul.
Radius
Geschwin-
digkeit
Energie-
höhe
Freibord Gerinne-
breite
mit Freibord
Vorh.
Schub-
spannung
Abfluss
h [m] Lu [m] [m] A [m2] rhy [m] v [m/s] [m] [m] [m] τmax [N/m2] Q [m3/s]
0.10 1.54 1.50 0.13 0.08 0.56 0.02 0.54 4.21 9.8 0.07
0.15 1.81 1.75 0.21 0.11 0.71 0.03 0.54 4.47 14.7 0.15
0.20 2.08 2.00 0.30 0.14 0.83 0.03 0.54 4.72 19.6 0.25
0.25 2.35 2.25 0.41 0.17 0.93 0.04 0.55 4.98 24.5 0.38
0.30 2.62 2.50 0.53 0.20 1.03 0.05 0.55 5.23 29.4 0.54
0.35 2.89 2.75 0.66 0.23 1.12 0.06 0.55 5.49 34.3 0.73
0.40 3.16 3.00 0.80 0.25 1.20 0.07 0.55 5.75 39.2 0.96
0.45 3.43 3.25 0.96 0.28 1.28 0.08 0.55 6.01 44.1 1.22
0.50 3.70 3.50 1.13 0.30 1.36 0.09 0.55 6.27 49.1 1.53
0.55 3.97 3.75 1.31 0.33 1.43 0.10 0.56 6.53 54.0 1.87
0.60 4.24 4.00 1.50 0.35 1.50 0.11 0.56 6.79 58.9 2.25
0.65 4.51 4.25 1.71 0.38 1.57 0.13 0.56 7.06 63.8 2.68
0.65 4.52 4.26 1.72 0.38 1.57 0.13 0.56 7.07 64.0 2.70
0.70 4.78 4.50 1.93 0.40 1.64 0.14 0.56 7.32 68.7 3.15
0.75 5.05 4.75 2.16 0.43 1.70 0.15 0.57 7.59 73.6 3.67
0.80 5.32 5.00 2.40 0.45 1.76 0.16 0.57 7.86 78.5 4.24
0.81 5.35 5.03 2.43 0.45 1.77 0.16 0.57 7.89 79.01 4.30
0.85 5.59 5.25 2.66 0.48 1.83 0.17 0.58 8.13 83.4 4.85
0.90 5.86 5.50 2.93 0.50 1.89 0.18 0.58 8.40 88.3 5.52
0.95 6.13 5.75 3.21 0.52 1.95 0.19 0.58 8.67 93.2 6.25
0.97 6.22 5.83 3.30 0.53 1.97 0.20 0.59 8.76 94.8 6.50
1.00 6.40 6.00 3.50 0.55 2.01 0.21 0.59 8.94 98.1 7.02
1.05 6.67 6.25 3.81 0.57 2.06 0.22 0.59 9.22 103.0 7.86
1.10 6.94 6.50 4.13 0.59 2.12 0.23 0.60 9.49 107.9 8.75
1.15 7.21 6.75 4.46 0.62 2.18 0.24 0.60 9.77 112.8 9.70
1.20 7.48 7.00 4.80 0.64 2.23 0.25 0.61 10.05 117.7 10.72
1.25 7.75 7.25 5.16 0.67 2.29 0.27 0.62 10.33 122.6 11.79
1.30 8.02 7.50 5.53 0.69 2.34 0.28 0.62 10.61 127.5 12.93
1.35 8.29 7.75 5.91 0.71 2.39 0.29 0.63 10.89 132.4 14.14
1.40 8.56 8.00 6.30 0.74 2.45 0.30 0.64 11.18 137.3 15.41
1.45 8.83 8.25 6.71 0.76 2.50 0.32 0.64 11.46 142.2 16.75
HQ30
HQ100
HQ300
Dimensionierung Gerinne J=1%
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 50
ROHR (nach STRICKLER)
Rohr Vollfüllung
NW (mm) Gefälle (‰) K (-) Q (l/s) V (m/s)
1'400 36 75 10'879.4 7.067
Hteil mm 250 1'400 475 612 784
Qteil l/s 756.6 10'879.4 2'700.0 4'300.0 6'500.0
Vteil m/s 4.062 7.067 5.863 6.653 7.333
HKrit m 0.452 1.713 0.854 1.077 1.324
Energiehöhe m 0.841 2.546 1.752 2.256 2.741
FR-Zahl - 3.27 1.50 3.23 3.10 2.86
Fliesszustand - schiessend schiessend schiessend schiessend schiessend
Freispiegelltg. - i. O. Rohr schlägt zu i. O. i. O. i. O.
Schleppspannung N/m253.85 123.61 93.39 112.89 130.64
rasche Berechnung:---
-
-
-
ROHR (nach STRICKLER)
Rohr Vollfüllung
NW (mm) Gefälle (‰) K (-) Q (l/s) V (m/s)
1'400 15 75 7'022.6 4.562
Hteil mm 250 1'400 602 796 1'135
Qteil l/s 488.4 7'022.6 2'700.0 4'300.0 6'500.0
Vteil m/s 2.622 4.562 4.263 4.756 4.863
HKrit m 0.363 1.377 0.854 1.077 1.324
Energiehöhe m 0.350 1.061 0.926 1.153 1.205
FR-Zahl - 2.11 0.97 2.01 1.83 1.36
Fliesszustand - schiessend Übergang schiessend schiessend schiessend
Freispiegelltg. - i. O. Rohr schlägt zu i. O. i. O. i. O.
Schleppspannung N/m222.44 51.50 46.53 54.81 56.68
rasche Berechnung:---
-
-
-
Dimensionierung Rohrleitung J=3.6%
Dimensionierung Rohrleitung J=1.5%
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 51
Datum: 24.10.2019
Autor: BOF
Kolkberechnung
Projekt: W2399 - Dorfbach - Hüntwangen
Abschnitt: Tosbecken
Parameter: Wert: Einheit:
ERGEBNISSE
Abfluss Q 4.7 m3/s ca. HQ100 Lage und Ausdehnung des Kolkes:
Sohlenbreite b 2 m Kolktiefe S: 0.70 m
Abflusstiefe Oberwasser ho 0.71 m Überfall: unvollkommen
Abflusstiefe Unterwasser hu 0.8 m l'1 2.42 m
Absturzhöhe ∆y 0.2 m l'2 5.64 m
Charakt. Korndurchmesser d90 0.1 m
Charakt. Korndurchmesser d95 0.15 m
Wasserspiegeldifferenz ∆h 0.11 m
spezifischer Abfluss q 2.35 m2/s
Grenzabflusstiefe hk 0.71 m
Überfall: unvollkommen
Q [m3/s] q [m2/s] ho [m] hu [m] ∆y [m] ∆h [m] T [m] S [m] T [m] S [m] T [m] S [m]
4.7 2.35 0.71 0.8 0.2 0.11 1.38 0.58 1.44 0.64 1.5 0.7
1.26 0.46
x=8.8
OHNE Geschiebezufuhr
M IT Geschiebezufuhr
gültig
KOLKBERECHNUNG BEI QUERRIEGELN
Flussbauskript BEZZOLA
Berechnung unvollkommen: KOTULAS TSCHOPP UND
BISAZ
WAHL
KOLKTIEFE
Kolkberechnung - Dimensionierung Tosbecken HQ100
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 52
Datum: 24.10.2019
Autor: BOF
Kolkberechnung
Projekt: W2399 - Dorfbach - Hüntwangen
Abschnitt: Tosbecken
Parameter: Wert: Einheit:
ERGEBNISSE
Abfluss Q 2.7 m3/s HQ30 Lage und Ausdehnung des Kolkes:
Sohlenbreite b 2 m Kolktiefe S: 0.70 m
Abflusstiefe Oberwasser ho 0.55 m Überfall: unvollkommen
Abflusstiefe Unterwasser hu 0.65 m l'1 1.75 m
Absturzhöhe ∆y 0.2 m l'2 3.28 m
Charakt. Korndurchmesser d90 0.1 m
Charakt. Korndurchmesser d95 0.15 m
Wasserspiegeldifferenz ∆h 0.1 m
spezifischer Abfluss q 1.35 m2/s
Grenzabflusstiefe hk 0.55 m
Überfall: unvollkommen
Q [m3/s] q [m2/s] ho [m] hu [m] ∆y [m] ∆h [m] T [m] S [m] T [m] S [m] T [m] S [m]
2.7 1.35 0.55 0.65 0.2 0.1 0.91 0.26 0.91 0.26 1.35 0.7
0.82 0.17
x=6.5
Berechnung unvollkommen: KOTULAS TSCHOPP UND
BISAZ
KOLKBERECHNUNG - TOSBECKEN
Flussbauskript BEZZOLA
WAHL
KOLKTIEFE
gültig
OHNE Geschiebezufuhr
M IT Geschiebezufuhr
Kolkberechnung - Dimensionierung Tosbecken HQ30
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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Anhang 3
Gefahrenkarte Hochwasser nach Massnahmen
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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Anhang 4
Berechnung Schadenpotential und Risiko
HWS Dorfbach Hüntwangen – Bauprojekt
statische Überschw. dynamische Überschw. statisch dynamisch Wahl (J) statisch dynamisch Wahl (J)
ID Objekt Wert Einheit Anzahl Anzahl Anzahl stat./dyn. SzenarioWahrsch
keit
Empfind-
lichkeit
Empfind-
lichkeit
Empfind-
lichkeit
Empfind-
lichkeit
Empfind-
lichkeit
Empfind-
lichkeitSchaden Schaden
Schaden /
Objektkat.Teilrisiko Teilrisiko
Risiko /
Objektkat.Risiko
Schaden-
summe
Int = 1 Int = 2 Int = 3 s' / 'd' HQ Int = 1 Int = 2 Int = 3 Int = 1 Int = 2 Int = 3 CHF CHF CHF CHF/Jahr CHF/Jahr CHF/Jahr CHF/Jahr CHF/HQx
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 1 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 65'000 65'000 65'000 1'517 1'517 1'517
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 1 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 65'000 65'000 65'000 1'517 1'517 1'517
18 Öffentliche Gebäude 810 m³ 24.938 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 2'020 2'020 2'020 47 47 47
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 2626.8 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 47'283 47'283 47'283 1'103 1'103 1'103
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 0 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 - - 0 0 0 0
3 Schuppen/Remise 80 m³ 28.788 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 230 230 230 5 5 5
3 Schuppen/Remise 80 m³ 50.742 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 406 406 406 9 9 9
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 8.4638 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 50'783 50'783 50'783 1'185 1'185 1'185
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 4.3816 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 26'290 26'290 26'290 613 613 613
5 Hotel/Gästehaus 492 m³ 1141.4 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 56'159 56'159 56'159 1'310 1'310 1'310
6 Industrie-/Gewerbegebäude 280 m³ 70.675 0 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'979 1'979 1'979 46 46 46
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 14.7 2.6228 0 s 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'241'290 1'241'290 1'241'290 28'963 28'963 28'963 HQ30
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 17.586 0 0 d 30 0.023 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 967'254 967'254 967'254 22'569 22'569 22'569 2'523'694
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 3 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 195'000 195'000 195'000 1'300 1'300 1'300
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 2 0 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 130'000 130'000 130'000 867 867 867
18 Öffentliche Gebäude 810 m³ 24.938 0 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 2'020 2'020 2'020 13 13 13
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 2626.8 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 47'283 47'283 47'283 315 315 315
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 1535.1 0 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 27'632 27'632 27'632 184 184 184
3 Schuppen/Remise 80 m³ 28.788 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 230 230 230 2 2 2
3 Schuppen/Remise 80 m³ 0 50.742 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 1'218 1'218 1'218 8 8 8
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 8.4638 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 50'783 50'783 50'783 339 339 339
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 4.1376 3.2088 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 82'585 82'585 82'585 551 551 551
5 Hotel/Gästehaus 492 m³ 1141.4 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 56'159 56'159 56'159 374 374 374
6 Industrie-/Gewerbegebäude 280 m³ 70.675 0 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'979 1'979 1'979 13 13 13
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 17.302 2.6228 0 s 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'384'359 1'384'359 1'384'359 9'229 9'229 9'229 HQ100
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 10.705 9.0426 0 d 100 0.007 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 2'080'819 2'080'819 2'080'819 13'872 13'872 13'872 4'060'067
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 3 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 195'000 195'000 195'000 650 650 650
1 Wohneinheit in Einfamilienhaus (a 2.24 Personen gemäss BFS) 650000 Wohneinheit 2 1 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 325'000 325'000 325'000 1'083 1'083 1'083
18 Öffentliche Gebäude 810 m³ 24.938 0 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 2'020 2'020 2'020 7 7 7
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 2626.8 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 47'283 47'283 47'283 158 158 158
2 Stall (mit Viehbestand) 180 m³ 1535.1 0 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 27'632 27'632 27'632 92 92 92
3 Schuppen/Remise 80 m³ 28.788 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 230 230 230 1 1 1
3 Schuppen/Remise 80 m³ 0 50.742 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.800 1'218 1'218 1'218 4 4 4
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 8.4638 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 50'783 50'783 50'783 169 169 169
4 Garage (Parkeinheit inkl. Fahrhabe) 60000 Stück 4.1376 3.2088 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 82'585 82'585 82'585 275 275 275
5 Hotel/Gästehaus 492 m³ 1141.4 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 56'159 56'159 56'159 187 187 187
6 Industrie-/Gewerbegebäude 280 m³ 70.675 0 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'979 1'979 1'979 7 7 7
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 17.302 2.6228 0 s 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 1'384'359 1'384'359 1'384'359 4'615 4'615 4'615 HQ300
87 Wohneinheit Mehrfamilienhaus (à 2,24 Personen gemäss BFS) 550000 Wohneinheit 10.828 13.48 0 d 300 0.003 0.100 0.300 0.400 0.100 0.300 0.500 2'819'800 2'819'800 2'819'800 9'399 9'399 9'399 102'600 4'994'048
56HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 57
Anhang 5
Kostenvoranschlag
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
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Projekt:W2399 / HWS Hüntwangen - Dorfbach
Phase:Bauprojekt Bonato/Pfister 09.12.2019
Hochwasserschutz Hüntwangen - Dorfbach
Kostenvoranschlag, Genauigkeit +/- 10%
Pos Leistungsbeschreibung Menge EP GP
1.0 Einlaufbauwerk zur Eindolung (km 0+450 bis 0+410) Abschnitt oberhalb - Schulgasse
Baustelleneinrichtung ca. 10% 3'229 CHF
Gelände frei machen (Zaun, Bepflanzung, etc.) 1 psch 2'500.00 CHF/psch 2'500 CHF
Rückbau Mauer + Einlaufbauwerk inkl. Entsorgung 6 m3 200.00 CHF/m3 1'200 CHF
Verkehrsführung herstellen (Strasse Teilsperrung) 1 psch 2'000.00 CHF/psch 2'000 CHF
Aushub für Einlaufbauwerk und Verbauung oberhalb 15 m3 20.00 CHF/m3 300 CHF
Liefern und Einbau von Kies 2/150 Filterstabiles Material 9 m3 100.00 CHF/m3 900 CHF
Liefern Blöcke 400/600 zur Gestaltung Einlaufbauwerk 45 m3 75.00 CHF/t 3'375 CHF
Einbau Blöcke 400/600 zur Gestaltung Einlaufbauwerk 45 m3 50.00 CHF/t 2'250 CHF
Hüllbeton liefern und einbauen für Mauer 5 m3 400.00 CHF/m3 1'800 CHF
Liefern Dietfurter-Mauersteine-Böschung und Einlauf Schichthöhe=40cm (Annahme) 18 t 250.00 CHF/t 4'500 CHF
Einbau Mauersteine 15 m2 70.00 CHF/m2 1'050 CHF
Einlaufrechen liefern und montieren 1 psch 5'000.00 CHF/psch 5'000 CHF
Wasserhaltung 10 m 150.00 CHF/m 1'500 CHF
Aushubmaterial abtransportieren und entsorgen 15 m3 45.00 CHF/m3 675 CHF
Zäune, ev. Geländer wiederherstellen (Annahme) 1 psch 5'000.00 CHF/psch 5'000 CHF
Ansaat 20 m2 2.00 CHF/m2 40 CHF
Bepflanzung 20 m2 10.00 CHF/m2 200 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 14% 4'481 CHF
Summe 40'000 CHF
2.1 Kanal MW 300 umhängen
Baustelleneinrichtung ca. 6% 1'073 CHF
Verkehrsumleitung 1 pl 1'000.00 CHF/pl 1'000 CHF
Belag schneiden 18 m 6.00 CHF/m 108 CHF
Wasserhaltung 4 m 80.00 CHF/m 320 CHF
Aushub inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 50 m3 60.00 CHF/m3 3'000 CHF
Grabenverbau einbauen, vorhalten und ausbauen 65 m2 50.00 CHF/m2 3'250 CHF
Werkleitungsquerungen sichern und schützen 18 m 80.00 CHF/m 1'440 CHF
Best. MW 300 abbrechen inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 4 m 80.00 CHF/m 320 CHF
Sohlbeton liefern und einbringen 2 m3 150.00 CHF/m3 300 CHF
Betonrohr DN 300 liefern und versetzen 8 m 150.00 CHF/m 1'200 CHF
Betonrohr an Schacht anschliessen 2 St 1'000.00 CHF/St. 2'000 CHF
Seitl. Anschluss aufgraben und anschliessen 1 St 2'000.00 CHF/St. 2'000 CHF
Hüllbeton liefern und einbringen 8 m3 150.00 CHF/m3 1'200 CHF
Kiesgemisch 0/45 liefern, einbringen und verdichten 29 m3 60.00 CHF/m3 1'740 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 15% 3'049 CHF
22'000 CHF
2.2 Kanal MW 600 tiefer legen
Baustelleneinrichtung ca. 6% 2'692 CHF
Verkehrsumleitung 1 pl 1'500.00 CHF/pl 1'500 CHF
Belag schneiden 18 m 6.00 CHF/m 108 CHF
Wasserhaltung / Pumpenprovisorium 18 m 120.00 CHF/m 2'160 CHF
Aushub inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 140 m3 60.00 CHF/m3 8'400 CHF
Grabenverbau einbauen, vorhalten und ausbauen 70 m2 50.00 CHF/m2 3'500 CHF
Werkleitungsquerungen sichern und schützen 10 m 20.00 CHF/m 200 CHF
Best. MW 600 abbrechen inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 17 m 160.00 CHF/m 2'720 CHF
Schächte abbrechen und entsorgen 2 St 1'000.00 CHF/St. 2'000 CHF
Sohlbeton liefern und einbringen 5 m3 150.00 CHF/m3 750 CHF
PE-Rohr DN 630 liefern und versetzen 19 m 380.00 CHF/m 7'220 CHF
Schacht t=2.72m liefern und erstellen 1 St 5'000.00 CHF/St. 5'000 CHF
Rohr in Vereinigungsbauwerk einbinden, Bauwerk anpassen 1 St 3'000.00 CHF/St. 3'000 CHF
Hüllbeton liefern und einbringen 25 m3 150.00 CHF/m3 3'750 CHF
Kiesgemisch 0/45 liefern, einbringen und verdichten 76 m3 60.00 CHF/m3 4'560 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 15% 7'440 CHF
55'000 CHF
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 59
2.3 Bacheindolung ersetzen
Baustelleneinrichtung ca. 6% 32'698 CHF
Verkehrsumleitung 4 pl 1'500.00 CHF/pl 6'000 CHF
Belag schneiden 225 m 6.00 CHF/m 1'350 CHF
Wasserhaltung 20 m 150.00 CHF/m 3'000 CHF
Aushub inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 1'500 m3 60.00 CHF/m3 90'000 CHF
Grabenverbau einbauen, vorhalten und ausbauen 780 m2 50.00 CHF/m2 39'000 CHF
Werkleitungsquerungen sichern und schützen 20 m 20.00 CHF/m 400 CHF
Best. MW bis DN 300 abbrechen inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 65 m 80.00 CHF/m 5'200 CHF
Best. MW DN 600 abbrechen inkl. Auflad, Transport und Entsorgung 12 m 160.00 CHF/m 1'920 CHF
Schächte abbrechen und entsorgen 2 St 1'000.00 CHF/St. 2'000 CHF
Bachleitung DN 1000 abbrechen und entsorgen 12 m 250.00 CHF/m 3'000 CHF
Sohlbeton liefern und einbringen 120 m3 150.00 CHF/m3 18'000 CHF
Betonrohr DN 1400 liefern und versetzen 100 m 1'500.00 CHF/m 150'000 CHF
Segmentkrümmer à 3 Segmente 2500mm liefern und versetzen 13 St 8'000.00 CHF/St. 104'000 CHF
Durchlaufschacht 2500mm inkl. Konus und Abdeckung liefern und verestzen 1 St 9'000.00 CHF/St. 9'000 CHF
Hüllbeton liefern und einbringen 445 m3 150.00 CHF/m3 66'750 CHF
Strassensammler neu erstellen 5 St 1'500.00 CHF/St. 7'500 CHF
Bachleitung DN 1000 verfüllen im Strassenbereich 16 m3 250.00 CHF/m3 4'000 CHF
Bachleitung verfüllen in Privatland (Parz.-Nr. 1047) 5 m3 250.00 CHF/m3 1'250 CHF
Bachleitung verfüllen in Privatland (Parz.-Nr. 1048) 7 m3 250.00 CHF/m3 1'750 CHF
Bachleitung verfüllen in Privatland (Parz.-Nr. 809) 45 m3 250.00 CHF/m3 11'250 CHF
Bachleitung verfüllen in Privatland (Parz.-Nr. 1254) 42 m3 250.00 CHF/m3 10'500 CHF
MW-Leitungen Dn 300 und DN 350 verfüllen 6 m3 250.00 CHF/m3 1'500 CHF
Strassensammler an Eindolung anschliessen 8 St 500.00 CHF/St. 4'000 CHF
Kiesgemisch 0/45 liefern, einbringen und verdichten 60 m3 60.00 CHF/m3 3'600 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 11% 62'332 CHF
640'000 CHF
2.4 Oberfläche und Strassenbau
Baustelleneinrichtung ca. 12% 14'847 CHF
Verkehrsumleitung 1 pl 2'500.00 CHF/pl 2'500 CHF
Belag schneiden 100 m 6.00 CHF/m 600 CHF
Belag aufbrechen 500 m2 7.00 CHF/m2 3'500 CHF
Belag aufladen, transportieren und entsorgen 65.00 m3 35.00 CHF/m3 2'275 CHF
Randabschlüsse abbrechen, aufladen und entsorgen 200 m 20.00 CHF/m 4'000 CHF
Provisorischer Belag liefern und einbringen 250 to 120.00 CHF/to 30'000 CHF
Provisorischer Belag aufbrechen, und aufladen 500 m2 10.00 CHF/m2 5'000 CHF
Provisorischer Belag transportieren und entsorgen 140 m3 35.00 CHF/m3 4'900 CHF
Kieskoffer (UG 0/45 OC85) liefern, einbringen, verdichten 160 m3 70.00 CHF/m3 11'200 CHF
Planie erstellen inkl. Materiallieferung 500 m2 6.00 CHF/m2 3'000 CHF
Randabschlüsse erstellen 200 m 80.00 CHF/m 16'000 CHF
ACF liefern und einbringen 83 to 150.00 CHF/to 12'450 CHF
AC T 22 S liefern und einbringen 36 to 150.00 CHF/to 5'400 CHF
AC B 22 S liefern und einbringen 36 to 150.00 CHF/to 5'400 CHF
AC 8 S liefern und einbringen 38 to 190.00 CHF/to 7'220 CHF
AC T 22 N liefern und einbringen 30 to 140.00 CHF/to 4'200 CHF
AC 8 N liefern und einbringen 32 to 190.00 CHF/to 6'080 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 12% 16'428 CHF
155'000 CHF
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 60
3.0 Ausdolung L=120m (0+200 bis 0+315) Bahnhofstrasse bis Friedhofstrasse
Baustelleneinrichtung ca. 10% 23'600 CHF
Gelände frei machen (Zaun, Bepflanzung, Mauer, Gartenplatte etc.) 1 psch 4'000.00 CHF/psch 4'000 CHF
Oberboden abtragen und seitlich lagern (Abfuhr <100m) 380 m3 20.00 CHF/m3 7'590 CHF
Aushub für Gerinne - Unterboden 511 m3 20.00 CHF/m3 10'224 CHF
Aushub für Gerinne - Untergrund 262 m3 20.00 CHF/m3 5'244 CHF
Belastetes Aushubmaterial entsorgen (Annahme: 2%) 15 m3 200.00 CHF/m3 3'094 CHF
Aushub für Tosbecken - Untergrund 10 m3 20.00 CHF/m3 200 CHF
Hüllbeton liefern und einbauen für Mauer 14 m3 400.00 CHF/m3 5'400 CHF
Liefern Dietfurter-Mauersteine-Böschung Schichthöhe=40cm 54 t 250.00 CHF/t 13'500 CHF
Einbau Mauer 45 m2 70.00 CHF/m2 3'150 CHF
Erstellung und Montage Geländer Parz. Nr. 1346 - 1344 30 m 400.00 CHF/m 12'000 CHF
Erstellung und Montage Geländer gegen Strasse - (Holzzaun?) 10 m 300.00 CHF/m 3'000 CHF
Liefern und Einbau von Kies 2/150 Filterstabiles Material 18 m3 100.00 CHF/m3 1'800 CHF
Liefern Blöcke 400/600 zur Erosionssicherung (Schwelle) 53 t 75.00 CHF/t 3'938 CHF
Einbau Blöcke 400/600 zur Erosionssicherung (Schwelle) 53 t 40.00 CHF/t 2'100 CHF
Liefern Blöcke 400/600 - Tosbecken 19 t 75.00 CHF/t 1'406 CHF
Einbau Blöcke 400/600 - Tosbecken 19 t 40.00 CHF/t 750 CHF
Liefern Rundkies 20/150 als Sohlenmaterial 23 m3 50.00 CHF/m3 1'150 CHF
Einbau Rundkies 20/150 als Sohlenmaterial 23 m3 25.00 CHF/m3 575 CHF
Liefern Kieskoffer 0/63 für Bewirtschaftungsstreifen 92 m3 45.00 CHF/m3 4'140 CHF
Einbau Kieskoffer 0/63 92 m3 15.00 CHF/m3 1'380 CHF
Aushubmaterial abtransportieren und entsorgen 758 m3 35.00 CHF/m3 26'527 CHF
Oberboden aus Zwischenlager abtransportieren und entsorgen 380 m3 15.00 CHF/m3 5'693 CHF
Gelländemodellierung 1 psch 2'500.00 CHF/psch 2'500 CHF
NW-Rinne herstellen 115 m 100.00 CHF/m 11'500 CHF
Landwirtschaftliche Brücke (inkl. einfache Absturzsicherung) - Annahme 1 psch 50'000.00 CHF/psch 50'000 CHF
Wasserhaltung 115 m 150.00 CHF/m 17'250 CHF
Werkleitung - schützen / Verlegen (Swisscom) 30 m 300.00 CHF/m 9'000 CHF
Uferfaschine Liefern und einbauen 50 m 75.00 CHF/m 3'750 CHF
Wiederherstellung Gartenbereich 1 psch 7'500.00 CHF/psch 7'500 CHF
Ansaat 920 m2 2.00 CHF/m2 1'840 CHF
Bepflanzung Wasserbau / Sträuchergruppe 920 m2 15.00 CHF/m2 13'800 CHF
Bepflanzung einbau 5x Bäume 5 stk 400.00 CHF/stk 2'000 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 17% 40'401 CHF
Summe 300'000 CHF
4.0 Neubau Durchlass Kreisbogenprofil (Friedhofstrasse) Brückenbau
Baustelleneinrichtung ca. 10% 5'499 CHF
Belag schneiden 9 m 60.00 CHF/m 540 CHF
Rückbau Bituminöse Fläche 6 m3 60.00 CHF/m3 378 CHF
Entsorgung Bituminöse Fläche 11 t 100.00 CHF/t 1'134 CHF
Aushub für Durchlass 115 m3 25.00 CHF/m3 2'875 CHF
Aushubmaterial abtransportieren und entsorgen 115 m3 35.00 CHF/m3 4'025 CHF
Liefern und Einbau Sauberkeitschicht 8 m3 400.00 CHF/m3 3'000 CHF
Liefern und Einbau Beton für Streifenfundament inkl. Schalung 20 m 450.00 CHF/m 9'000 CHF
Liefern und versetzen SYTEC Bogenprofil Typ 4 T200 Serie A 10 m 2'800.00 CHF/m 28'000 CHF
Hüllbeton liefern und einbauen 3 m3 350.00 CHF/m3 1'050 CHF
Baugrube verfüllen (Kies) 20 m3 25.00 CHF/m3 506 CHF
Liefern Kieskoffer 0/63 18 m3 45.00 CHF/m3 810 CHF
Einbau Kieskoffer 0/63 18 m3 15.00 CHF/m3 270 CHF
Liefern und Einbau Trag- und Deckschicht Gemeindestrasse 11 t 300.00 CHF/t 3'402 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 26% 14'511 CHF
Summe 75'000 CHF
HWS Dorfbach Hüntwangen – Auflageprojekt
HOLINGER AG • W2399 / W2399.33.001 BE HWS Hüntwangen Dorfbach TB.docx 61
5.0 Neubau Gewässer um Durchlass inkl. Anschluss am Bestand L=20m
Baustelleneinrichtung ca. 10% 4'797 CHF
Aushub Oberboden für Gerinne am Bestand 36 m3 25.00 CHF/m3 900 CHF
Aushub Unterboden für Gerinne am Bestand 14 m3 25.00 CHF/m3 338 CHF
Aushubmaterial abtransportieren und entsorgen 50 m3 35.00 CHF/m3 1'733 CHF
Liefern und Einbau von Kies 2/150 Filterstabiles Material 14 m3 100.00 CHF/m3 1'350 CHF
Liefern Blöcke 400/600 Bankett beidseitig 13 t 75.00 CHF/t 938 CHF
Einbau Blöcke 400/600 Bankett beidseitig 13 t 50.00 CHF/t 625 CHF
Liefern Rundkies 20/150 als Sohlenmaterial 3 m3 50.00 CHF/m3 150 CHF
Einbau Rundkies 20/150 als Sohlenmaterial 3 m3 25.00 CHF/m3 75 CHF
Liefern Blöcke 400/600 zur Erosionssicherung (Ein- Auslaufbauwerk) 23 t 75.00 CHF/t 1'688 CHF
Einbau Blöcke 400/600 zur Erosionssicherung (Ein- Auslaufbauwerk) 23 t 50.00 CHF/t 1'125 CHF
Werkleitung - Trinkwasser-Düker 10 m 1'500.00 CHF/m 15'000 CHF
Werkleitungen versetzen (Strassenentwässerung, Swisscom und Strom) 10 m 1'000.00 CHF/m 10'000 CHF
Modellierung Gestaltung Ein-und Auslaufbereich 1 psch 2'500.00 CHF/psch 2'500 CHF
NW-Rinne herstellen inkl. Durchlass 40 m 150.00 CHF/m 6'000 CHF
Erstellung und Montage Geländer Holzzaun 10 m 300.00 CHF/m 3'000 CHF
Ansaat 150 m2 2.00 CHF/m2 300 CHF
Bepflanzung Wasserbau / Sträuchergruppe 150 m2 15.00 CHF/m2 2'250 CHF
Kleinpositionen/Regiearbeit ca. 15% 7'233 CHF
Summe 60'000 CHF
Summe Pos. 1.0 bis 5.0 1'347'000 CHF
Unvorhergesehenes ca. 10% 134'700 CHF
Baukosten (exkl. MwSt.) 1'481'700 CHF
Mehrwertsteuer (MwSt.) 7.7% 114'091 CHF
Baukosten (inkl. MwSt.) 1'595'791 CHF
Honorar und Projektierung inkl. Statik ca. 22% 332'000 CHF
Baunebenkosten (LIS, Ertragsentschädigung, Grundbuchkosten etc.) ca. 7% 104'000 CHF
Honorar- und Nebenkosten (exkl. MwSt.) 436'000 CHF
Mehrwertsteuer (MwSt.) 7.7% 33'572 CHF
Honorar- und Nebenkosten (inkl. MwSt.) 469'572 CHF
Bau und Honorarkosten 2'065'363 CHF
Rundung 4'637 CHF
Gesamt Bau und Honorarkosten (inkl. MwSt.) 2'070'000 CHF
Total Landerwerb (Bauzone) 230'000 CHF
Gesamt Projektkosten (inkl. MwSt.) 2'300'000 CHF
Annahmen:
- Baunebenkosten: Entschädigungen, Gutachten, Bestandssicherungsverfahren, Neuvermarkung, Asphaltproben, Bewilligungsgebühren, Verkehrsregelung
- Unterhaltskosten sind nicht enthalten