Herausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten? · („Meta-Postenplan“, bspw. für...
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Herausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten?
Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten
©DATEV eG; alle Rechte vorbehalten
19.09.2012
Agenda
E-Bilanz – Hintergrund
Taxonomie – Kernstück der E-Bilanz
DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall)
Unterstützte Anwenderszenarien
Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz
Wie geht es weiter?
E-Bilanz
Bilanz – Hintergrund
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Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung
19.09.2012 E-Bilanz
elektronisch
Kanzlei Finanzamt
Basis: Daten-standard XBRL
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 19.12.2008
Motto: Elektronik statt Papier
faktisch Pflicht ab 01.01.2013 rechtlich gültig
seit 01.01.2012
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19.09.2012
Faktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung?
28.09.2011: BMF-Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie)
wichtigste Botschaft:
Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für 2012.
dies bedeutet:
E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2011 beginnen.
E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2012 beginnen.
E-Bilanz
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Gesetzliche Grundlagen zur E-BilanzWann wird es verpflichtend?
19.09.2012 E-Bilanz
Jahresabschluss 2015* E-Bilanz erstmals verpflichtend bei
� Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten)
� inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
� teilweise steuerbefreiten Körperschaften
� juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art
Jahresabschluss 2012* Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wie bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.
Jahresabschluss 2013* E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle (das heißt elektronische Übermittlung in 2014)
Aber daran denken:
E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, heißt
„Ab 01.01.2013 E-Bilanz-konform buchen!“
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19.09.2012
Überblick E-Bilanz
Was?
Wie?
Wer?
Wann?
Status?
Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz
elektronisch auf Basis von XBRL
alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede
analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012)
Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom 28.09.2011
analog EHUG
1,35 Mio. Unternehmen
E-Bilanz
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19.09.2012
XBRL – Was ist das?
XBRL = EXtensible Business Reporting Language
XBRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen.
Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen
weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat etc.)
XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt.
XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen.
PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber „dumm“, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können.
E-Bilanz
Taxonomie – Kernstück der E-Bilanz
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19.09.2012
Was ist eine Taxonomie?
Taxonomiekomplette Abbildung aller Informationselemente
für einen eReporting-Standard
(„Meta-Postenplan“, bspw. für HGB oder IFRS)
E-Bilanz-TaxonomieGliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach § 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes
(„E-Bilanz“)
� gegliedertes Datenschema
� ähnlich einemKontenrahmen
E-Bilanz
www.esteuer.de
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19.09.2012
Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien
Haupt-Taxonomie
Spezial-Taxonomien
Ersetzen: Haupt-Taxonomie
Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV)
Ergänzungs-Taxonomien
Ergänzen: Haupt-Taxonomie
Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.)
E-Bilanz
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BMF-Schreiben vom 5. Juni 2012Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien
Taxonomie wird regelmäßig auf notwendige Änderungen überprüft.
Nach Veröffentlichung einer Taxonomie BMF-Schreiben) ist diese zu verwenden.
Mit jeder Version einer Taxonomie bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist.
Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr anzuwenden.
Es wird nicht beanstandet, wenn eine Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
19.09.2012 E-Bilanz Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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19.09.2012
Aufbau Pilot-Taxonomie
Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie
GCD-Modul
Stammdaten-Modul
GAAP-Modul
Jahresabschluss-Modul
Erstellungsdatum
Art des Berichts
Berichtsbestandteile
Bilanzart
Bilanzierungsstandard
GuV-Format
Angaben zur Berichtsperiode
Name des Unternehmens
Rechtsform
Unternehmenskenn-Nummern
Gesellschafter
…
� Bilanz
� Haftungsverhältnisse
� GuV (GKV/UKV)
� Ergebnisverwendungsrechnung
� KKE
� steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes)
� Eigenkapital-Spiegel
� Kapitalflussrechnung
� Anhang
� Anlagespiegel
� diverse Felder zur Aufnahme von Informationen
� steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.)
� Lagebericht
� Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, …
mögliche Berichtsbestandteile
verpflich
tende Berich
tsbesta
ndteile
E-Bilanz
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19.09.2012
Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz
Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
Mussfelder
Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
Summenmussfelder
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.
E-Bilanz
Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.
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19.09.2012
Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz
Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
Mussfelder
Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
Summenmussfelder
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.
Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU.
E-Bilanz
Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.
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19.09.2012
Anforderungen � Pilot-Taxonomie E-Bilanz
Die Finanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen:
Mussfelder
Mussfelder, Kontennachweis erwünscht
Summenmussfelder
rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindest-positionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte „Auffangpositionen“ erfolgen.
neue Konten im SKR 2012
E-Bilanz
Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.
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Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie
Durch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden.
Zu bedenken hierbei ist:
Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber
… unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durch die Finanzverwaltung
die Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen
19.09.2012 E-Bilanz
Gemäß PressemitteilungBMF Mai 2012 und FAQ-Papier Finanzverwaltung Juni 2012
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Pressemitteilung E-BilanzBundesfinanzministerium
Einigung zwischen BMF und BMWi auf politischer Ebene zu noch strittigen Fragen der E-Bilanz
wegen Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie (eigentliche Hervorhebungen)
„Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.“
� das heißt keine zeitliche Befristung der Auffangpositionen
vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: „Auffangpositionen sollen die Einführung der E-Bilanz für die Unternehmen erleichtern und sind daher für einen Zeitraum von 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“
aber: „Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgültige Steuerfestsetzung schneller möglich wird.“
19.09.2012 E-Bilanz
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FAQ-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012
Inhalte des BMF-Schreibens vom 05.06.2012 wurden berücksichtigt
Hinweis auf den Charakter des FAQ-Papiers als „Auslegungshilfe“ vgl. Vorbemerkung)
Klarstellung zur Dimension des Mindestumfangs („ca. 17 v.H. aller möglichen Taxonomiepositionen“)
Hinweis auf Erläuterungen zu Taxonomiepositionen (Taxonomie)
Konkretisierung der bisherigen Aussagen zu Auffangpositionen (AP)
AP werden stetig evaluiert; Annahme: Notwendigkeit der AP wird abnehmen
bisherige Aussage „Auffangpositionen … sind … für einem Zeitraum von 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“ ist weggefallen
Zugeständnis für die Abbildung des gesamten Wareneinkaufs unter RHB-Stoffe bleibt erhalten
19.09.2012 E-Bilanz
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Entwicklungen 2012
19.09.2012 E-Bilanz
01.06.2012
2013er-Taxonomien(Vers. 5.1) auf www.esteuer.deveröffentlicht
(relevant für verpflichtende Abschlusseinreichungen 2014)
30.05.2012
ERiC für 2012er-
Taxonomien (Vers. 5.0)
30.05.2012
Pressemitteilung BMF
„Die E-Bilanz kommt wie geplant – alle Erleichterungen
gelten auf Dauer“
25.05.2012
Auslieferung DVD 11.0P mit Kanzlei-Rechnungswesen Vers. 3.0a und Pilotversion des E-Bilanz-Assistenten
15.06.201205.06.2012
BMF-Schreiben (Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der
Taxonomien)
FAQ-Papier „E-Bilanz“ der FinVerw auf www.esteuer.de
veröffentlicht
Nov. 2012
ERiC für Tax.-Vers.
5.1
Taxonomie-Vers. 5.1 auch für frühere Einreichungen
anwendbar
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19.09.2012
Exkurs: Auswirkungen auf die DATEV-KontenrahmenSKR 03/SKR 04
E-Bilanz
SKR 03 SKR 04
neue Konten angepasste Konten neue Konten angepasste Konten
137 38 136 34
� 175 Kontenrahmenänderungen � 170 Kontenrahmenänderungen
Es sind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Konten berücksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird.
DATEV-Prozess zur E-Bilanz
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19.09.2012
Zukünftiger Prozess mit DATEV-SoftwareStandard-Fall
(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...)
Finanzbuchführung/Jahresabschluss
1. relevant zum01.01.2012 01.01.2013
besonders wichtig für
selbstbuchende Mandanten
Vorsysteme:
Warenwirtschaft/Kostenrechnung
usw.
E-Bilanz
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Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet.
19.09.2012
BuchungsverhaltenAuszug aus dem angepassten Kontenrahmen
E-Bilanz
Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht
aber die E-Bilanz.
Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw.
Kontenbereichen.
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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
19.09.2012 E-Bilanz
SKR 04 SKR 03 Kontenbezeichnung E-Bilanz-Taxonomie Position
6035-6038 4195-4197 Löhne für Minijobs Löhne für Minijobs
6149 4166Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Aufwendungen für Altersversorgung, davon für Gesellschafter-Geschäftsführer
6024-6025 4124Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Mussfelder und neue Konten im Bereich Personalaufwand
Mussfelder
neu
neu
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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
19.09.2012 E-Bilanz
Lohn Buchungsbeleg anpassen?
Lohn Buchungsbeleg anpassen?
Separater Ausweis für alle sichtbarim Unternehmen gewünscht?
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Auswirkungen auf Kontenrahmen und BuchungsverhaltenBeispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs
19.09.2012 E-Bilanz
Löhne für Minijobs werden auf Löhne – also ein anderes Konto gebucht –und somit auf ein anderes Mussfeld zugeordnet.
BeispielBeispiel
Taxonomie-position
…
…
…
Mussfeld
…
…
…
…
…
…
…
…
Pflichtfeld-status Auswirkung auf Buchungsverhalten
Wurden Löhne an Minijobber aufgewendet?
nein
ja
differenziert auf:
Konto 6035 SKR 04bzw. 4195 SKR 03
Löhne Minijobs gebucht?
ja
nein
Posten wird mit Wert gefüllt
gebucht auf (z. B.)Konto 6010 SKR04Konto 4110 SKR03
(Löhne)
Auffang-position genutzt?
neinWert landet in Löhne, Position Minijobber mit
„NIL“
automatischer Eintrag von „NIL“(Not In List)…
…
…
Löhne für Minijobs
…
…
…
…
…
…
…
…
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Pressemitteilung E-BilanzBundesfinanzministerium
wg. „aus der Buchführung ableitbar“ (eig. Hervorhebungen)
„Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“
vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7: „Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z. B. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen.“
19.09.2012 E-Bilanz
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FAQ-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012
„aus der Buchführung ableitbar“
Die Aussage in der Pressemitteilung „Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Haupt-buch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“ wird nicht aufgegriffen.
Es bleibt bei „Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes (Hauptbuch, Nebenbüchern (z. B. Beteiligungsverzeichnis) oder durch maschinelle Auswertungen von Buchungsschlüsseln). In der Einfüh-rungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuchs ermitteln lassen, vorzunehmen.“
Hinweis auf die fehlende Maßgeblichkeit eines Standardkonten-rahmens für die Definition „aus der Buchführung ableitbar“ bleibt erhalten.
Klarstellung zur Bedeutung/Rolle der Branchentaxonomien
bei Einreichung einer Steuerbilanz nicht verpflichtend
19.09.2012 E-Bilanz
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19.09.2012
Zukünftiger Prozess mit DATEV-SoftwareStandard-Fall
(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...)
Einrichten eines „Zwei-Kreis-Systems“ schon unterjährig zum 01.01.2012 oder 01.01.2013; bei „Ein-Kreis-System“: eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch
Finanzbuchführung/Jahresabschluss
1.
2. � BilMoG
� latente Steuern?
E-Bilanz
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19.09.2012
Empfehlung: Zwei-Bereich-Bilanzierung
Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz
Handelsbilanz
GuV
Analyse
Überleitungs-rechnung
HaBil � SteuBil
HGB-ZOT E-Bilanz-ZOT
Jahresabschluss
E-Bilanz
XBRL-Datei
ESt-/KSt-
Deklaration
Finanzamt
Ermittlunglatente Steuern
Inhalt SteuBil
Steuerbilanzgewinn
amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ
per DFÜ
Kreis 2SteuBil
E-Bilanz
Kreis 1
HaBil
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19.09.2012
Exkurs: Jahresabschluss-Auswertung auf Basis Bilanz-Zuordnungstabelle (ZOT)
HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT
Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT
E-Bilanz
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Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung
19.09.2012
-Bereich-Bilanzierung
Handelsbilanz
GuV
Analyse
Überleitungs-rechnung
§ 60 II S. 1 EStDV
Jahresabschluss
E-Bilanz
XBRL-Datei
ESt-/KSt-
Deklaration
Finanzamt
Ermittlunglatente Steuern
Inhalt HaBil und GuV
per DFÜ
Überleitungs-rechnung
neue Anforde-rungen an ÜLR E-Bilanz
Überleitungs-
rechnung
amtlich vorgeschriebener Datensatz per DFÜ
E-Bilanz
Kreis 1
HaBil
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19.09.2012
Zukünftiger Prozess mit DATEV-SoftwareStandard-Fall
(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, ...); relevant zum 01.01.2012
Einrichtung eines „Zwei-Kreis-Systems“ (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum 01.01.2012 oder 01.01.2013; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungs-rechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch
Finanzbuchführung/Jahresabschluss
Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue „E-Bilanz-ZOT“) in DATEV
Plausibilitätsprüfungen in DATEV
Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV
Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung
Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, …)
Bilanz-Assistent
E-Bilanz
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Stammdaten eingeben
19.09.2012 E-Bilanz
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Zuordnungen zur XBRL-Position
19.09.2012 E-Bilanz
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Vorschau
19.09.2012 E-Bilanz
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Datenübermittlung Finanzamt
19.09.2012 E-Bilanz
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DATEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase der Finanzverwaltung im ersten Halbjahr 2011
DATEV hat sich an der Pilotphase des BMF beteiligt
Zeitraum: Februar 2011 bis Juni 2011
fachliche Basis für die Pilotierung: Kerntaxonomie (Pilottaxonomie) Stand Dezember 2010
Anzahl der insgesamt übermittelten Datensätze an das BMF: 68
Anzahl der über DATEV übermittelten Datensätze: 38
alle Übermittlungen über DATEV waren erfolgreich
in allen Fällen Transfer-Ticket erhalten
positives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz –Datensätze via E-Bilanz-Assistent
19.09.2012 E-Bilanz
Unterstützte Anwenderszenarien
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Unterschiedliche Anwenderszenarien
DATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten:
19.09.2012 E-Bilanz
SzenarienFIBU = FinanzbuchführungHaBil = HandelsbilanzStBil = Steuerbilanz
FIBU
Abschluss
E-Bilanz SteuernHandels-bilanz
Steuer-bilanz
Szenario AFIBU, Jahresabschluss und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV
Szenario BFIBU im Fremdsystem; HaBil und E-Bilanz mit DATEV
DATEV DATEV DATEV
Szenario CHaBil im Fremdsystem; StBil und E-Bilanz mit DATEV
DATEV DATEV DATEV
Szenario DHaBil im Fremdsystem; Überleitungsrechnung und E-Bilanz mit DATEV
DATEV DATEV
Szenario EStBil im Fremdsystem; E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV
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Anwenderszenario Import Fremd-FIBU
19.09.2012 E-Bilanz
Mandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-Software
Auftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-Jahresabschluss
Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-Jahresabschluss
Auftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz (hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung)
Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-Taxonomie
Steuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.)
Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum
DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen pro
Assistent
Steuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz
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19.09.2012
www.datev.de/e-bilanz
E-Bilanz
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DATEV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04
Inhalt
Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-Bilanz-Taxonomie für 2012 vorgesehen sind
Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird
Zielgruppe
Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen
Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen
19.09.2012 E-Bilanz
Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0903471 bzw.
www.datev.de/e-bilanz
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Vom DATEV-Konto zur E-Bilanz-Taxonomie
Darstellung anhand der Schnellberechnung „ Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/04 auf E-Bilanz-Taxonomie“
19.09.2012 E-Bilanz
kostenlos als Download
www.datev.de/e-bilanz
bzw. www.datev.de/download
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Neue SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF)
19.09.2012 E-Bilanz
Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0907803 bzw. www.datev.de/e-bilanz
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Bilanz – wichtige Meilensteine
Jahreswechsel 2011/2012
Auslieferung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten
Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2012 (bei frühzeitiger Anwendung/Vorbereitung)
in 2012
DATEV stellt eine Programmlösung zur Aufbereitung und Übermittlung zur Verfügung (Zuordnungstabellen seit März 2012, E-Bilanz-Assistent ab Oktober 2012)
Jahreswechsel 2012/2013
Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2013 (verpflichtende Anwendung)
ab Frühjahr 2013
Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung)
ab Frühjahr 2014
Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung)
19.09.2012 E-Bilanz
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19.09.2012
Ihre Meinung, Ihre Fragen?
Interessant für Sie?
Was möchten Sie von uns wissen?
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19.09.2012 E-Bilanz