Handel und Entwicklung Entwicklungspolitische Kohärenz des Welthandelssystems am Beispiel...
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Handel und Entwicklung
Entwicklungspolitische Kohärenz des Welthandelssystems am Beispiel
afrikanischer Staaten -Die EU Entwicklungspolitik
Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung
Januar 2007
Gliederung
1. Politische Kohärenz für Entwicklung in der EU
2. MDG 8 – Globale Entwicklungspartnerschaften
3. Fallbeispiel EU-Afrika
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs)
4. NGO Positionen
Einführung
1. Politische Kohärenz für Entwicklung(Policy Coherence for Development – PCD)
Koordination, Komplementarität und Kohärenz sind die Schlüsselprinzipien der EU-Entwicklungspolitik („die drei K‘s“)
Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992) Art.3 und Art.177/178 (Vertrag von Amsterdam (1997) EU-Ratsschlussfolgerungen zu
Policy coherence for development (2005) Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik
(2005)
Einführung
Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992)
Artikel 130 u
(1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert
- die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer;
- die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; - die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.
(2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.
Artikel 130 v
Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 130 u bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können.
Einführung
Art.3 und Art.177/178 Vertrag von Amsterdam (1997)
Artikel 177
(1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert
- die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer;
- die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; - die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.
(2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.
Artikel 178
Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 177 bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können.
UNVERÄNDERT!
Einführung
EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005)
„Im weiteren Zusammenhang der Politikgestaltung der EU ist die Kohärenzverpflichtung mehrdimensional und muss im Gesamtrahmen der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung zum Tragen kommen.
Politik außerhalb der Entwicklungspolitik sollte die Ziele der Entwicklungspolitik berücksichtigen und die Entwicklungszusammenarbeit sollte im Rahmen des Möglichen auch zur Verwirklichung der Ziele anderer EU-Politiken beitragen.“
Einführung
Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005)
1. Gemeinsame Ziele
9. „Wir bekräftigen unsere Zusage, für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einzutreten, indem wir gewährleisten, dass die EU die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Politikfeldern, die die Entwicklungsländer berühren können, berücksichtigt und dass ihre jeweilige Politik die Entwicklungsziele fördert.“
MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“
1. Weiterentwicklung eines offenen, regelgestützten, berechenbaren und „nicht-diskriminierenden“ Handels- und Finanzsystems (UZ 12);
2. Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder (UZ 13);
4. umfassende Bearbeitung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer (UZ 15);
5. Beschaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeit für junge Menschen (UZ 16);
6. Verfügbarkeit von erschwinglichen und unentbehrlichen Arzneimitteln in den Entwicklungsländern durch Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen (UZ 17);
7. Nutzung der Vorteile neuer Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien (UZ 18).
Unterziele:
MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“
ODA ODA als Anteil am Brutto-Nationaleinkommen (BNE) Anteil der ODA für soziale Grundversorgung Anteil der ungebundenen bilateralen ODA Von Entwicklungsländern als Anteil am BNE empfangene ODA
Marktzugang Anteil der zollfreien Gesamtimporte der entwickelten Länder (nach Wert
und außer Waffen) aus den Entwicklungsländern Von Industrieländern erhobene Durchschnittzölle für Agrarprodukte,
Textilien und Kleidung Geschätzte OECD-Agrarsubventionen ODA-Anteil für den Aufbau der Handelskapazitäten
Indikatoren (Auswahl):
Schwache Ziele
MDGs weisen Hauptverantwortung den Regierungen des Südens zu Rückfall hinter Beschlüsse früherer UN-Konferenzen (z.B. Kopenhagen
1995) Keine Verpflichtung zur Bereitstellung der nötigen Ressourcen, Abbau von
Agrarsubventionen, internen Stützungen und weiteren Handelshemmnissen
Verantwortung des Nordens bleibt vage
Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen. Im Gegenteil: viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.
MDG 8 in der Kritik
Verschärfung der Einnahmesituation im Süden
Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen.
Druck zur Handelsliberalisierung und Abbau von Zollschranken leert die Staatskassen im Süden: Zolleinnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Staatseinnahmen, ihr Wegfall schmälert Budget u.a. für Befriedigung sozialer Grunddienste.
Konsequenz: Viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.
MDG 8 in der Kritik
• Assoziationsabkommen (1957) 569,4 Mill. €Assoziierung von Drittstaaten möglich
• Yaoundé Konvention I u. II (1963, 1969)1.617,7
Mill. €21 AKP-Staaten
• Lomé-Konvention I–III (1975-1990)15.142,9 Mill. € 66 AKP-Staaten
• Lomé-Konvention IV 24.734,1 Mill. € 71 AKP-Staaten
• Cotonou-Abkommen (2000 - 2003) 14.300 Mill. € 77 (79 mit Kuba und Ost-Timor) AKP-Staaten
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Cotonou-Rahmenabkommen (2000)
• Partnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik, des Pazifiks (AKP)
• Ziel: „...im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“ (Art.1)
EU-AKPKooperation
79 AKP-Staaten (mit Kuba und Ost-Timor)
79 AKP-Staaten (mit Kuba und Ost-Timor)
EPAs als Entwicklungsinstrumente
Ziel: nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten
Mittel: Integration in die Weltwirtschaft durch EU-AKP-Freihandel und regionale Integration sowie Unterstützungszahlungen und Übergangsfristen zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit
Darum sehen die EPAs vor: Freier Warenhandel Marktzugang für Dienstleistungen Regeln für Investitionen, Handelserleichterung,
öffentliche Beschaffung (Singapur-Themen)
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
EPAVerhandlungsgruppen
Westafrika:ECOWAS und Mauretanien
Zentralafrika:UEMOA und Sao Tome & Principe
Ost- und Südafrika:EAC und Teile der SADC
Südliches Afrika:Teile der SADC
Westafrika:ECOWAS und Mauretanien
Zentralafrika:UEMOA und Sao Tome & Principe
Ost- und Südafrika:EAC und Teile der SADC
Südliches Afrika:Teile der SADC
Western Sahara
LesothoSouth Africa
Botswana
Mozambique
Somalia
MoroccoAlgeria
Tunisia
Libya Arab JamahiriyEgypt
ComorosSeychelles
Mauritius
Mauritania
Chad
Cameroon
Central Afric Rep
Equatorial GuineaGabon
Congo
Swaziland
Namibia Zimbabwe Madagascar
MalawiZambia
Angola
TanzaniaBurundi
Rwanda
R Dem Congo
KenyaUganda
Ethiopia
DjiboutiEritrea
SudanGambiaSenegal
Guinea BissauGuinea
Sierra LeoneLiberia
Côte d’Ivoire
TogoGhana
BeninNigeria
Burkina Faso
Cape VerdeNigerMali
Eastern and Southern Africa
CEDEAO/ECOWAS + Mauritania
CEMAC +SaoTome &
Principe
LDC countries : italic non-LDC countries : underlined
Europäische Kommission 2004
S.Tome & Principe
« SADC group »BNLS+Angola,Tanzania,Mozambique
EAC
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Entwicklungspolitische Dimension• Armutsbekämpfung• Politischer Dialog• Einbeziehung der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und anderer
Nichtstaatlicher Akteure• Rationalisierung der Finanzinstrumente
Handelspolitische Dimension• Bisher galten einseitige Handelspräferenzen für AKP-Produkte• Neu: Gegenseitige Liberalisierung durch Regionale „Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen“ (EPAs) ab Anfang 2008
Handelspolitische Prinzipien
• Gegenseitigkeit und WTO-Konformität= Beseitigung der Handelshemmnisse auf beiden Seiten für nahezu den gesamten Handel innerhalb einer angemessenen Zeitspanne
• Regionale Integration= regionale AKP-Staatengruppen bilden Freihandelszonen / Zollunionen und verhandeln als Block
• Sonderbehandlung für LDC= Die LDC behalten freien Zugang zum EU Markt auch ohne EPA
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
„...Es muss befürchtet werden, dass die durch die EPAs festgelegten Handelsliberalisierungen negative Auswirkungen auf die Staatseinkünfte haben können. Die Aussicht auf fallende Staatseinnahmen [...] gefährdet die Möglichkeit, bei der Erreichung der Millennium- Entwicklungsziele voranzuschreiten.“
UN-Generalsekretär Kofi Annan
„...EPAs werden schwerwiegende Folgen für unsere Landwirtschaft und Industrieproduktion haben. Wir werden bis zu 90% unserer Wirtschaft für Waren und Dienstleistungen aus der EU öffnen müssen. Wir werden nicht mehr durch Importzölle geschützt sein. Subventioniere EU-Waren können frei auf unseren Markt gelangen, und werden unsere Bauern und Kleinproduzenten aus dem Geschäft verdrängen.“
Ken Ukaoha, Präsident von NANTS, der Organisation nigerianischer Einzelhändler
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Quantifizierung der Höhe der zur Anpassung nötigen Unterstützungsleistungen(Berechnungsbasis: Klassifizierung nach Bedarf u. Kosten vgl. Weltbank–Reformprojekte)
Anpassungskosten zur Reform des Steuerwesens= 3,0 Mrd. Euro
Kosten von Programmen zur Handelserleichterung und Förderung des Exportsektors = 2,4 Mrd. Euro
Kosten von Förderprogrammen für Produktion und Beschäftigung= 1,5 Mrd. Euro
Kosten von Programmen zur Stärkung von Bildung und Produktivität= 2,3 Mrd. Euro
Summe: 9,1 Mrd. Euro
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Falls die zur Finanzierung der Anpassungsprogramme nötigen Mittel nicht zu Lasten der im Rahmen des EEF (NIP/RIP) bestehenden Entwicklungsprioritäten führen soll, ist die Mobilisierung und Programmierung zusätzlicher Finanzmittel nötig!
EPA Anpassungs-Fazilität für AKP-Staaten
1. Finanzierung der nötigen institutionellen Reformen und Unterstützungsmaßnahmen zusätzl. zu existierenden EEF-Mitteln
2. Überprüfung der Entwicklungsverträglichkeit gepl. Abkommen vor Abschluss
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Sitzen Liberalisierung und Entwicklung in einem Boot?
=> „Development Review Mechanism“ (Louis Michel, 29.08.05)
1. Überprüfungen der nationalen und regionalen Indikativprogramme
* Flexibilität der EEF-Mittelverwendung?
2. Regional Preparatory Task Force (RPTF)* Fragen von Kohärenz, Transparenz und Ownership unklar* Rolle bilateraler und multilateraler EZ der Mitgliedsstaaten?
3. Ad hoc Monitoring Gruppe (DG Handel, DG Entwicklung, EuropeAid) (EU Kommission) - Transparenz u. Funktion?
EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
• Genuine Entwicklungspartnerschaftsabkommen, aufbauend auf dem Prinzip der Nicht-Reziprozität, dass im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) und der Sonder- und Vorzugsbehandlung innerhalb der WTO Ausdruck findet.
• Schutz der lokalen und regionalen Märkte im Interesse der AKP-Produzenten.
• Schutz bestehender Industrien und Beschäftigungsniveaus
• Adäquate finanzielle Ausstattung mit zusätzl. Mitteln
• Der Schaffung des notwendigen politischen Spielraums und der Unterstützung der AKP-Staaten bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Entwicklungsstrategien („policy space“).
Kernforderungen
NGO - Positionen
Entschärfung des Zeitdrucks - Verlängerung über 2007?
Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung?Für unbestimmte Zeit möglich (vgl. US AGOA ohne Waiver)
Status quo über 2008 hinaus verlängert? Cotonou-Waiver (November 2001) 17 Monate nach Unterzeichnung des Abkommens
2006 Überprüfung des Verhandlungsfortschritts (Cotonou Art. 37:4) Politischer Prozess, demokratische Beteiligung aller Akteure (Zivilgesellschaft, Parlamente), Transparenz und Überprüfbarkeit
NGO - Positionen
Das Kontinuum alternativer Szenarien zu EPAs
=> „WTO-Kompatibilität“ gem. GATT Art. XXIV ist derzeit unklar und entwicklungspolitisch umstritten (systemische Verhandlungen)
=> Alternativen für nicht-LDCs (Art. 37:6)
EPA Alternative EPAs (Grey area) Alternatives to EPAs
full-reciprocity reciprocity mixed non-reciprocity with flexibility liberalisation
NGO - Positionen
Die Problematik der EPAs
Freihandelszonen setzen AKP-Staaten dem vernichtenden Wettbewerb der EU aus
Mit der Öffnung für EU-Importe kommen auf die AKP-Staaten enorme Anpassungskosten zu
Einnahmeverluste der Staaten bedeuten eine schwere Beeinträchtigung der staatlichen Handlungsfähigkeit
Selbst die ärmsten AKP-Länder werden gezwungen sein, ihre Märkte für die EU zu öffnen
Die unterschiedslose Öffnung der AKP-Volkswirtschaften gefährdet regionale Integration in den AKP-Staaten
NGO - Positionen
Keine überstürzte Handelsliberalisierung in den schwächeren Volkswirtschaften des Südens
Schwerpunkt in Nord-Süd-Handelsabkommen muss auf der Entwicklungszusammenarbeit liegen
Darum mehr Flexibilität in WTO-Regeln, um entwicklungsorientierte Abkommen zu ermöglichen
Die EU-Handelspolitik zu bilateralen und regionalen Abkommen mit Ländern des Südens muss diese Forderungen erst noch erfüllen.
NGO - Positionen
Die EU geht in ihren Forderungen und gegen den Wunsch der AKP-Staaten weit über WTO-Verhandlungen hinaus=> WTO-plus ablehnen
Unterschiedliche Entwicklungsniveaus erfordern differenzierte Behandlung - multilateral und bilateral=> Nicht-Reizprozität und Umkehr des Liberalisierungsdrucks als Leitprinzip
Ausfahrt zu Alternativen verpasst? => Stärkung handelspolitischer Alternativen (Reform des allg. Präferenzsystems, Ermächtigungsklausel...)
Die EU geht in ihren Forderungen und gegen den Wunsch der AKP-Staaten weit über WTO-Verhandlungen hinaus=> WTO-plus ablehnen
Unterschiedliche Entwicklungsniveaus erfordern differenzierte Behandlung - multilateral und bilateral=> Nicht-Reizprozität und Umkehr des Liberalisierungsdrucks als Leitprinzip
Ausfahrt zu Alternativen verpasst? => Stärkung handelspolitischer Alternativen (Reform des allg. Präferenzsystems, Ermächtigungsklausel...)
Sitzen die AKP-Staatenauf dem Fahrersitz?
NGO - Positionen
Vielen Dank – Fragen?
Weitere Informationen unter:
www.weed-online.org/
www.wto-runde.de/