Haftung für Bewertungen und Ratings Vorstellung der Studienarbeit im Schwerpunkt Medienrecht...
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Haftung für Bewertungen Haftung für Bewertungen und Ratingsund Ratings
Vorstellung der Studienarbeitim Schwerpunkt Medienrecht
Patrick Bott
Vortrag – Bern Januar 2008
Gliederung des Vortrages
Einführung- eBay Bewertungssystem, Überblick- Notwendigkeit von Bewertungssystemen
Haftung für Bewertungen, Verhältnis Verkäufer - Käufer - vertragliche Ansprüche und Voraussetzungen
- deliktische Ansprüche und Voraussetzungen
Haftung für Bewertungen, Plattformbetreiber
Ergebnis der Haftungssituation
Diskussion
Einführung
Notwendigkeit eines Bewertungssystems
Verkauf über Versteigerungsplattform bringt Vorteile ohne großen organisatorischen strukturellen Aufwand relativ einfach großer Kundenmarkt zu erreichen
Nachteil Händler ist für den Kunden relativ anonym, Seriosität ist schwer festzustellen
Bewertungssysteme sollen „Informationsnachteil“ beheben, stellen gesammelte Mitgliedererfahrungen als Information dar, „Ruf bildenden“ Faktor
Einführung Haftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
möglichst positive Bewertungen sind essentiell für den langfristigen Erfolg der handelnden Plattformteilnehmer
Aus diesem Grund spielen rechtliche Streitigkeiten bzgl. der abgegebenen Bewertungen eine zunehmend große Rolle
Einführung
Notwendigkeit eines Bewertungssystems
Einführung Haftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
gegenseitige Bewertung nach abgeschlossener Transaktion
positives, negatives oder neutrales „Urteil“ dazu Kommentar mit bis zu 80 Zeichen, weitere Differenzierungen möglich (Versand, Kommunikation usw.)
Mitglieder sind verpflichtet die Bewertungen
- wahrheitsgemäß- gemäß den gesetzlichen Bestimmungen- sachlich- ohne Schmähkritik
zu halten
Überblick Bewertungssystem eBay DeutschlandEinführung
Einführung Haftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Bewertungen werden tabellarisch zusammengefasst, inkl. „Quote“ ( 95,6 % positiv)
eBay greift grundsätzlich nicht selbständig in abgegebene Bewertungen ein, bzw. löscht diese eigenständig
- Ausnahmen bei offensichtlicher Schmähkritik
ebenfalls keine Möglichkeit eine abgegebene Bewertung nachträglich zu korrigieren
- Ausnahme die „einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen“, beide Parteien müssen in einem
Workflow der Rücknahme zustimmen
eBay behält sich vor Nutzer mit einem gewissen Prozentsatz negativer Bewertungen auszuschliessen
Überblick Bewertungssystem eBay DeutschlandEinführung
Einführung Haftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Auswirkungen des Bewertungssystems:
Orientierungshilfe für Marktteilnehmer
Aushängeschild der Handeltreibenden
Sanktionsmöglichkeiten
grundsätzliche Neutralität des Plattformbetreibers (keine Schlichtungsinstanz)
Überblick Bewertungssystem eBay DeutschlandEinführung
Einführung Haftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Ziel des etwaig „falsch“ bewertetem Nutzers die negative Bewertung entfernen zu lassen
Anspruch gegenüber Vertragspartner (Käufer od. Verkäufer) kommt aus vertraglichen Schutzpflichten in Betracht
AG somit meist §§ 433, 280 I 1, 241 II BGB
Problem: Herleitung und Inhalt der vertraglichen Schutzpflichten
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Schutzpflichten müssen genauer definiert werden
Bewertungspflichten der AGB des Plattformbetreibers können als Schutzpflichten herangezogen werden
- verschiedene dogmatische Herleitungen Rahmenvertragslösung, Vertrag zu
Gunsten Dritter, Auslegungslösung
Nutzer hat die vertragliche Nebenpflicht Bewertungen wahrheitsgemäß, sachlich begründet sowie den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen ( zu der Wahrheitspflicht usw.
Verweis auf die deliktischen AG) somit wirklich eigenständige Bedeutung nur die „Sachlichkeit“
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Das Gebot der Sachlichkeit: unbestimmter Rechtsbegriff, Auslegung
erforderlich
in Rechtsprechung unterschiedliche Ansätze zur Auslegung
- e. A. Sachlichkeit bereits verneint, wenn Gründe für eine
negative Bewertung nicht mitgeteilt wurden = „Begründungserfordernis“
- a. A. erst dann unsachlich, wenn so eine bewusste Fehl-
beurteilung vorgenommen würde oder die Bewertung als nicht mehr vertretbar oder indiskutabel erscheine
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Sachlichkeitserfordernis in der Literatur
- eher Zustimmung zur weiten Auslegung der Sachlichkeit (bewusste Fehlbeurteilung,
Bewertung nicht mehr vertretbar oder indiskutabel)
- ebenfalls Unsachlichkeit erst dann, wenn sie komplett
ohne erkennbaren Tatsachenbezug erfolgen, somit
Ausfilterung negativer Wertungen ohne jeglichen Tatsachenbezug zur Transaktion
- auch Bezug auf „Form“ der Äußerung, als nüchterne
zurückhaltende und emotionslosen Stellungnahme,
somit scharfe und schonungslose Kritik unsachlich Einführun
g
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Eigene Einschätzung des Sachlichkeitserfordernisses
- dargestellte Meinungen differieren in der unterschiedlichen Abwägung der jeweils betroffenen Rechtsgüter gegenüber der Meinungsfreiheit
- teilweise Versuch Integrität des Bewertungssystems
durch strenge Anforderungen an Bewertungen zu sichern
strenge Anforderungen an die Sachlichkeit führen bei den Bewertenden zu Unsicherheiten bzgl. der
„freien“ Abgabe ihrer Meinung
schwer mit 80 Zeichen eine streng sachliche Darstellung
zu verfassen
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
strenge Standards der Sachlichkeit führen so paradoxerweise dazu, dass Vertrauen in Bewertungsplattform sinkt
je weniger die Mitglieder „frei“ Meinungen äußern, desto unglaubhafter wird das System
- eben die Integrität und Glaubhaftigkeit des Bewertungssystems sollte im Interesse
aller Marktteilnehmer stehen in die Auslegung der
Sachlichkeit mehr einfließen
- Bewertungshemmschwellen sollten abgebaut werden
somit weite Auslegung der Sachlichkeit sinnvoll
Rechte immer noch durch übrige Grenzen geschütztEinführun
g
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Vertragliche Haftung für BewertungenHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Rechtsfolgen des Anspruches
- Anspruch auf Zustimmung zur Löschung ( §§ 280 I, 241 II iVm 249 I BGB) meist Hauptbegehren, eBay löscht daraufhin die
Bewertung
- zukünftiger Unterlassungsanspruch direkt aus Vertrag
- Ersatz materieller Schäden (§§ 280 I, 241 II iVm 249 I BGB), Anwaltskosten usw. nach § 252 S.2 BGB auch der entgangene Gewinn
relativ schwer zu ermitteln, aber § 287 I ZPO freie Einschätzung durch Gericht
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Ursprung für etwaige Rechtsverletzungen Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen
Wichtig Abgrenzung Tatsachen zu Werturteilen
Tatsachenbehauptungen:
- sind dem Beweis zugänglich, also wahr oder unwahr- tatsächliche Beziehung zwischen Äußerung und der Wirklichkeit- erwiesen oder bewusst unwahre Äußerungen (im
Zeitpunkt der Äußerung) nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
- wahre Tatsachenbehauptungen müssen grundsätzlich
hingenommen werden (Ausnahme: Intimssphäre) Einführun
g
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Tatsachenbehauptungen und Werturteil
schwierige Abgrenzung bei Bewertungssystem auf Grund des begrenzten Platzes (80 Zeichen)
- oft Äußerungen wie „Wucher“, „Abzocke“, „Betrüger“
- Feststellung ob Aussage für sich in Anspruch nimmt verifizierbar zu sein oder nicht oft nur nach Verkehrs- anschauung zu ermitteln
wichtig ob Kommentar mehr subjektive Meinung als
Ausdruck der Unzufriedenheit darstellt
oder eine Art Darlegung der Tatsachen erfolgt
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Wenn eine Tatsache vorliegt muss Wahrheitsgehalt bewiesen werden, Problem der Beweislast ?
Beweislast für dir Integrität einer Tatsachenbehauptung
- grundsätzlich bei Unterlassungsbegehren Beweislast bei Unterlassungskläger
Umkehr in bestimmten Fällen, wenn Unterlassungs- beklagter ein berechtigtes Interesse an Verbreitung der
Tatsache hat
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Fraglich ist ob der Bewertende das „berechtigte“ Interesse in Anspruch nehmen kann wird in Rechtsprechung verschieden gelöst
- e.A. Beweislast bleibt bei Bewertendem, gerade Versicherung
dafür dass Bewertung ordnungsgemäß sei ( nicht rein
allgemein, überspitzt oder schlagwortartig)
- a.A. Beweislastumkehr Bewertungen wichtig für Kaufent-
scheidungen, Verkäufer wünscht Bewertung zieht
Vorteile aus Bewertungen, muss auch Nachteile in Kauf
nehmen, ebenfalls Möglichkeit der „Gegendarstellung“
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Eigene Einschätzung, Beweislastumkehr?
- Beweislastumkehr sinnvoll Hemmschwelle Tatsachen
darzustellen sinkt, da Beweisrisiko nicht hauptsächlich auf
Seiten des Bewertenden
- führt ebenfalls zu freierer Bewertungsabgabe (ähnliche
Argumente wie Sachlichkeitserfordernis)
Stärkung der „Bewertungsintegrität“
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Verletzung durch Werturteile
Werturteil muss Ehrverletzung beinhalten
- Schmähkritik
- Beleidigung
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung aus DeliktHaftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Rechtsfolgen einer Verletzung durch Tatsachenbehauptungen
erweisliche unwahre Tatsachenbehauptungen verletzen
Rechte des Bewerteten ( APR, ReaG, Kreditgefährdung)
Beseitigungsansprüche
Schadenersatz
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Betreiber
Ergebnisder Haftung
Haftung des Plattformbetreibers aus vertraglichen Nebenpflichten gegenüber dem verletzten Mitglied?
Anbieter stellt eigene Löschpflichten auf
fraglich ist, ob diese eventuell weiterreichenden gesetzlichen Pflichten genügen oder ob weitere
Pflichten bei gerügten Bewertungen bestehen
Funktion des Bewertungssystems mit einzubeziehen
Plattformbetreiber nicht zuzumutenm streitige Sachverhalte
abseits der o.g. eindeutigen Fälle zu entscheiden, Neutralität
nötig
Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Einführung
Haftung Plattfor
m-betreibe
r
Haftung V – K
Verhältnis
Ergebnisder Haftung
Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Bewertungserschleichung und Selbstbewertung
- Verzerren Bewertungssystem Pflicht des Plattformbetreibers
diese bei Kenntnisnahme zu unterbinden
Problem: ab wann ist von Kenntnis auszugehen?
- Täuschungen schwer aufzudecken, Kenntnis nur, wenn
mehrer Hinweise mit eindeutig nachvollziehbaren Tatsachen
eingehen (identische IP, offensichtliche Scheingeschäfte o.ä.)
Einführung
Haftung Plattfor
m-betreibe
r
Haftung V – K
Verhältnis
Ergebnisder Haftung
Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen
Datenschutzrechtliche Ansprüche
Bewertungen unzweifelhaft personenbezogene Daten iSv § 12 I TMG
§ 35 I bzw. § 35 IV BDSG führt zu Löschungsanspruch, sofern Kommentare mit hinreichendem Tatsachenkern vorliegen, Unwahrheit muss nicht bewiesen werden, „non liquet“ genügt
„Zufriedenheitsnote“ stellt nie Tatsache dar, lediglich- Kommentar könnte gelöscht werden
Betreiber könnte in Konsequenz alle Bewertungen sperren,
sollte Mitglied dies begehren
anders könnte der Betreiber seiner Pflicht das Bewertungs-
system manipulationsfrei zu halten nicht nachkommenEinführun
g
Haftung Plattfor
m-betreibe
r
Haftung V – K
Verhältnis
Ergebnisder Haftung
Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen
Sonstige Ansprüche
Haftung aus Delikt?
- keine Haftung, Mangel selbst bedingtem Vorsatzes, ebenfalls Haftungserleichterungen des § 10 S.1 Nr. 1
TMG anwendbar
Einführung
Haftung Plattfor
m-betreibe
r
Haftung V – K
Verhältnis
Ergebnisder Haftung
Haftung des Plattformbetreibers für Bewertungen
Sonstige Ansprüche
Störerhaftung des Plattformbetreibers?
- Problematik der Störerhaftung im Konflikt mit dem Verbot der
pro-aktiven Prüfpflichten des TMG
im Rahmenvertrag wurden Prüf – und Löschpflichten des
Plattformbetreibers definiert, wie festgestellt sind diese für
alle Parteien auch sinnvoll
Duldungspflicht für Nutzer diese Pflichten anzuerkennen,
weitergehende Störerhaftung würde dies unterlaufen
Einführung
Haftung V – K
Verhältnis
Haftung Plattfor
m-betreibe
r
Ergebnisder Haftung
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Einführung
Ergebnisder
HaftungHaftung
V – K Verhältnis
Haftung Betreiber
Nutzer - Nutzer
Tatsachen Werturteile (in Kommentar)
deliktische Haftung
Vertragliche Haftung
unwahre
Intimsphäre verletzend
Vertragliche Haftung
deliktische Haftung
Problem der Beweislast
Teilweise schwierige Abgrenzung
ehrverletzende
Sachlichkeit
Sachlichkeit?
Ergebnis: Löschung der
gesamten Bewertung
Problem der Beweislast
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Einführung
Ergebnisder Haftung
Fazit und
KritikHaftung
V – K Verhältnis
Bewertungssystem an sich ist wichtiger Faktor der Auktionsplattform alle Parteien auch durch Vertragsbeziehungen an Regeln gebunden
Integrität des Systems sollte hohen Stellenwert in Abwägung etwaig verletzter Güter einnehmen so bei Sachlichkeitserfordernis und Beweislast aufgezeigt
Haftung Betreiber