GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes...
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GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging)Quellen: BG Chemie, IFA (Dr. Smola), UK NRW (Dr. Grumbach)
Dr. Birgit Wimmer 2010
Global Harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen
EG schreibt GHS als EG-Verordnung (CLP-Verordnung) verbindlich vor:Verordnung EG 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging)
Was ist GHS? (CLP)
• umfasst - physikalische, - gesundheitliche und - umweltrelevante Gefahren,
• Ziel: Internationale Harmonisierung bestehender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme aus unterschiedlichen Sektoren wie Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.
• Behandelt Stoffe und Gemische in einem Rechtstext
GHS
GHS in Europa
• Eingeführt mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008,
• Gültig ab 20.01.2009 in allen Mitgliedsstaaten
• Titel der EU-GHS Verordnung:
Regulation on ClassifikationLabeling andPackaging of Substances and Mixtures
Unterschiedliche Einstufungen nach Transport- und Gefahrstoffrecht
EU, Australien, Malaysia, Thailand Gesundheitsschädlich
USA, Kanada, Japan, Korea Giftig
Indien Nicht giftig
Neu Seeland Gefährlich
China Nicht gefährlich
Unterschiedliche nationale und regionale Einstufungs- und Kennzeichnungs-systeme für Gefahrstoffe, z.B. Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg Quelle: UMCO GmbH
Der Ist-Zustand
Kennzeichnung
Bezeichnung des Stoffes•Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung•R-Sätze (Hinweis auf besondere Gefahren)•S-Sätze (Sicherheitsratschläge)• (Name des Herstellers oder Vertreibers)
Für den Handgebrauch:•Bezeichnung•Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung•Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61)
Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention
Vergleich alte und neue SymboleBisherige Symbole neue Symbole nach GHS
GefahrRoter Rahmen mit Piktogramm auf weißen Grund mit einem der beiden Signalwörter• Gefahr• Achtung
Piktogramm auf orangefarbenen Grund mit Gefahreneigenschaft z.B.• Sehr Giftig• GiftigFür den Handgebrauch:• Bezeichnung• Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung• Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61)
Für den Handgebrauch:• noch keine Regelung vorhanden
Zusätzliche Symbole durch GHS-Kennzeichnung
Unter Druck stehende Gase
C – Krebserzeugend .M – Mutagen .R – Reproduktionstoxisch
Sensibilisierung der AtemwegeSpezifische Zielorgan-Toxizität Kat. 1, 2
Aspirationsgefahr Kat.1
Gefahrenklassen (hazard classes),
Art der Gefahr
16 Gefahrenklassen für physikalische Eigenschaften (etwa explosiv oder auf Metalle korrosiv wirkend)
10 für die menschliche Gesundheit (etwa akut toxisch oder karzinogen)
1 für die Umwelt (gewässergefährdend)
Gefahrenklassen werden in Gefahrenkategorien (hazard categories) nach ihrem Gefährdungspotenzial unterteilt
Aufbau GHS
Gefahrenklasse und -kategorie
Seite 10
Gefahrenklasse:
physikalische Gefahr
Gefahr für die menschliche Gesundheit oder
Gefahr für die Umwelt
z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung von
Atemwegenoder Haut (3.4)
• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)
• Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)
z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4
Gefahrenkategorie: untergliedert die Gefahren-
klassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr
neue Piktogramme: Auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol
3 neue Symbole: Gasflasche, Ausrufezeichen (ersetzt Andreaskreuz), Gesundheitsgefahr (Mensch mit Stern)
Neue Piktogramme statt Gefahrensymbole
GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (1)
Explosiv
Entzündbar
Entzündend(Oxidierend)
Unter Druck stehende Gase
Gewässergefährdend
• Hautätzend Kat. 1• Schwere Augenschädigung, Kat. 1• Auf Metalle korrosiv wirkend, Kat. 1
GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (2)
Akute ToxizitätKat. 1,2 u. 3
• CMR• Sensibilisierung der
Atemwege• spez. Zielorgan
Toxizität Kat 1, 2• Aspirationsgefahr,
Kat 1
•Akute Toxizität Kat 4
•Reizung der Haut, Kat 2
•Augenreizung Kat 2
•Sensibilisierung der Haut
•spez. Zielorgan Toxizität, Kat 1, 2
Gefahr
neu
alt
Achtung
Achtung
GefahrGefahr
Achtung
CMR-Eigen-
schaften
toxische Eigenschaften nach GHS
jetzt GHS
KMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen
KMR Kategorie 1A: Beim Menschen nachgewiesen
KMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen
KMR Kategorie 1B: Im Tierversuch nachgewiesen
KMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe
KMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe
Gefahr
Achtung
Gefahr
Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe
Quelle:Antje Ermer, BG RCI
5
50
300
2000
5000
LD50 (oral) mg/kg LD50 (oral) mg/kgGHS EU (bisher)
Kategorie 5 May be harmful if swallowed
Kategorie 4 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
Kategorie 3 Giftig beim Verschlucken
Kategorie 1: Lebens-gefahr beim Verschlucken
25
200
2000
5000
Sehr giftig
Giftig
Gesundheits-schädlich
EU-GHS
Achtung
Gefahr
Gefahr
Gefahr
Achtung
Kategorie 2: Lebens-gefahr beim Verschlucken
Akut toxische Eigenschaften – Änderungen
Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS
Gefahr
• Spezifische Zielorgan-Toxizität• Karzinogenität• Keimzell-Mutagenität• Reproduktionstoxizität
R 39 R 48
R 45 R 49
R 46 R 60
R 61R 42R 65
• Sensibilisierung der Atemwege• Aspirationsgefahr• Jeweils Kategorie 1
toxische Eigenschaften nach GHS
Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS
Achtung
• Spezifische Zielorgan-Toxizität• Karzinogenität• Keimzell-Mutagenität• Reproduktionstoxizität• Jeweils Kategorie 2
R 68R 48R 40R 68R 62R 63
toxische Eigenschaften nach GHS
Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS
Gefahr
• Ätzung der Haut(irreversible Wirkung)
R 34R 35
R 41• Schwere Augenschädigung
(irreversible Wirkung)
toxische Eigenschaften nach GHS
Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS
Achtung
• Augenreizung• Spezifische Zielorgan-Toxizität
(Atemwegsreizung)• Reizung der Haut• Sensibilisierung der Haut
R 36R 37R 38R 43
R 67• Spezifische Zielorgan-Toxizität
(betäubende Wirkung)Bisher kein Symbol
toxische Eigenschaften nach GHS
H-Sätze (hazard statements, Gefahrenhinweise) ersetzen die R-Sätze
P-Sätze (precautionary statements, Sicherheitshinweise) ersetzen die S-Sätze
aber: Es findet keine 1 : 1 – Übertragung statt.
H-Sätze sind wesentlich differenzierter als R-Sätze
Es müssen alle zutreffenden H-Sätze verwendet werden.
H-Satz-Kombinationen gibt es nicht.
Bis zu 6 P-Sätze können verwendet werden.
Neue H-Sätze und P-Sätze
neu
alt
Achtung Achtung Achtung
Gefahr Gefahr Gefahr
physikalisch-chemische Eigenschaften nach GHS
Quelle:Antje Ermer, BG RCI
Brennbare Flüssigkeiten – Änderungen
0
23
60
93
GHS EU (bisher)
Kat. 2: Flü. u. Dampf leicht entzündbar Siedepunkt > 35 °CKat. 1: Flü. u. Dampf extrem entzündbar Siedepunkt 35 °C
./.
0
21
55
hochentzündlich
leichtentzündlich
entzündlich
(VbF A III, nicht wasserlöslich 55 °C < Fp 100 °C)
EU-GHS
Flpkt. in °C
Kategorie 3:Flüssigkeit u. Dampf entzündbar
< 23°C
Kategorie 4:brennbar
60°C
93°C
Gefahr
Achtung
Flpkt. in °C
Mögliche Umstufungen mit GHS
giftig
gesundheitsschädlich
leichtentzündlich
entzündlich
nicht eingestuft
sehr giftig
giftig
extrem entzündbar
leicht entzündbar
entzündbar
heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen
Lagerort von Stoffen muss überdacht werden mehr als giftig und feuergefählich eingestufte Stoffe
20.01.2009 Stoffe ab 01.12.2010
Stoffe
Gemische
Stoffe ab 01.06.2015
Übergangsfristen für Kennzeichnung nach GHS für den Inverkehrbringer
entweder oder
entweder oder entweder oder
Weitere Übergangsbestimmungen zu GHS
• Doppelkennzeichnung (alt & neu) auf Gebinden nicht zulässig !!!
• bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Stoffe, brauchen bis zum 01.12.2012 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt zu werden
• Für vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Gemische gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2017
Woher bekomme ich weitere Infos ?
• Umweltbundesamt (UBA) Berlin:
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm
• Übersichtliche Broschüre des UBA
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf
• Übersicht zur REACH und GHS von KomNet.de
http://www.reach-net.com
• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
http://www.reach-clp-helpdesk.de/
Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention
Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention