Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten – Inhalt ... · PDF fileFestlegung...
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VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 1
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten –Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung?
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Instituts für Geotechnik der Universität Stuttgart
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau, Grundbau, Felsbau sowie Spezialtiefbau
Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden / Prüfingenieurein Baden-Württemberg
14. November 2013, Leonberg
IGS Institut für Geotechnik der Universität Stuttgart Pfaffenwaldring 35 70569 Stuttgartwww.uni-stuttgart.de/igs/ E- Mail: [email protected]
Moormann Geotechnik Consult Möhringer Landstraße 58 70563 Stuttgartwww.moormann-geotechnik.de E- Mail: [email protected]
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Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten –Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung?
1| Faszination Geotechnik Warum ist Bauen in und mit Boden/Fels eine besondere Herausforderung?
2| Praxisbilanz Geotechnik – Wie ist die Realität?
3| ´Geotechnischer Bericht´ und ´Baugrundgutachten´ Was ist der Unterschied?
4| ´Geotechnischer Bericht´ Was muss drin stehen? Was muss der Tragwerksplaner/Prüfingenieur fordern?
5| ´Geotechnischer Bericht´ – Verbindlichkeit? Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben?
6| ´Geotechnischer Bericht´ – Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen?
7| Unabhängige bautechnische Prüfung Brauchen wir einen Prüfingenieur für Geotechnik?
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 2
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
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Faszination Geotechnik –
Warum ist Bauen in und mit Boden und Fels eine besondere Herausforderung?
1| Einleitung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Übergangsbereich:
Nagelfluh (Konglomerat), Speer, Schweizer Voralpen
Wechsellagerung von Fest-und Lockergesteinen
Halbfestgesteine veränderlich feste Gesteine
Lettenkeuper, Herrenberg
Lockergestein / Boden bindige Böden nichtbindige Böden Mischböden organische Böden
Kies, Rheinsedimente, Düsseldorf
Ton, Bucht von Sepetiba, Brasilien
Bodenmechanik
Festgestein / Fels
Basalt, Isle of Staffa, Scotland (Magmatit)
Felsmechanik
Bändergneis, Baikalsee (Metamorphit)
Fels: Verband von Gesteinen ggfs. mit Trennflächengefüge
Gestein: fest zusammen-hängendes Gemenge von Mineralien
Boden ist ein äußerst vielseitiges Material
1| Faszination Geotechnik
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Werkstoff Boden = nicht genormter Baustoff
Stichpunkt-Charakter jeder
Baugrunderkundung (´Nadelstiche´)
Variabilität von Schichtgrenzen
natürliche Streuung boden- und fels-
mechanischer Kennwerte innerhalb
einer Schicht (´Homogenbereich´) 0
10
20
30
0
10
20
30
40
50
60
70
20
40
60
0 100 200 300 400 500 600 700 800 cu [kN/m²]
frel [%] Anfangsscherfestigkeit cufabs [-]
Messwertex = 164 kN/m²
Tiefe unter OKTertiär [m]
NormalverteilungLognormalverteilung
c = 102,6 + 3,58 z [m] u
n = 233 Versuche
[kN/m²]
´Frankfurter Stadtbahnrichtlinie´: c = 100 kN/m²u
Klassenbreite
Boden ist ein natürlicher Werkstoff
1| Faszination Geotechnik
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10 mm
flüssige Phase gasförmige Phasefeste Phase
Boden als Mehrphasenmedium
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Boden ist ein komplexer Werkstoff
1| Faszination Geotechnik
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Hydraulischer Grundbruch
Beispiel für Interaktion feste / flüssige Phase:
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Kombination von Mechanik, Physik, Erfahrung und Technik
Ausführung, Bauen, Überwachen
Baugrundmodell / Bodenkennwerte
Baugrundmodell / Bodenkennwerte Baugrunderkundung
1| Faszination Geotechnik
analytisches / empirisches/ numerischesBerechnungsmodell
Beobachten und Messen
10
14
18
22
26
30
34
600
700
800
900
1000
1100
1200
0:00 4:00 8:00 12:00 16:00 20:00 24:00
PT100-Geber (T5-1) Thermistor (H5-1)Steifenkraft (D5-1)
Uhrzeit
Einfluss aus Schatten des benachbarten Helaba-Hochhauses
Steifenkraft N [kN]Temperatur T [°C]
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Praxisbilanz Geotechnik –
Wie ist die Realität?
2| Praxisbilanz Geotechnik
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Praxisbilanz Geotechnik: Wie ist die Realität?
Baugrunderkundung
2| Praxisbilanz Geotechnik
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
Baugrunderkundung
Es geht nicht darum,
„wie man möglichst billig ein paar Löcher in den Boden hineinbohrt“
Festlegung Baugrunderkundung:
Balance zwischen ausreichender Sicherheit bei gleichzeitig wirtschaftlicher
Planung
Grundlage für die Prognose der Wechselwirkung zwischen geplantem Bauwerk,
Baugrund, Grundwasser und der Nachbarbebauung
Die Ergebnisse der geotechnischen Erkundung sowie deren Bewertung
(Baugrundmodell / Bodenkennwerte) und geotechnische Planungsleistungen
sind maßgebend für die Gesamtstandsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
jedes Gebäudes oder Ingenieurbauwerks
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
2| Praxisbilanz Geotechnik
Shanghai,28.06.2009
12
Singapore: Nicoll Highway Collapse
Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung
2| Praxisbilanz Geotechnik
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Köln, Waidmarkt: Einsturz des Historischen Archivs, 03.03.200927.03.2009
Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung
2| Praxisbilanz Geotechnik
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dynamisch und zyklisch beanspruchte Pfähle
2| Praxisbilanz Geotechnik
auf Zug beanspruchter Leitungsmast
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Gründung Windenergieanlagen
Unterfangungen
Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung
Böschungs-bruch
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
Die Planungen für jegliche Bauaufgaben im Boden und im Zusammenhang mit
dem Grundwasser sind:
mit den vergleichsweise höchsten technischen und wirtschaftlichen Risiken
behaftet,
mit dem höchsten Risiko hinsichtlich Nachtragsforderungen der ausführenden
Firmen verbunden und
enthalten ein hohes Risikopotential hinsichtlich späterer Bauschäden
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
Die Randbedingungen haben sich verschlechtert:
Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem
verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert
Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste
Anbieter ausgewählt
Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm
mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet
Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die
Baukosten - im unteren Promillebereich
Hinzu kommt der Ingenieurmangel
Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker?
Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern
mit dem Kostendruck wachsen die Risiken!
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
Die Randbedingungen haben sich verschlechtert:
Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem
verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert
Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste
Anbieter ausgewählt
Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm
mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet
Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die
Baukosten - im unteren Promillebereich
Hinzu kommt der Ingenieurmangel
Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker?
Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern
mit dem Kostendruck wachsen die Risiken!
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es?
Der Umfang der normativen Vorgaben und technischen Regelwerke hat sich
gerade in der Geotechnik vervielfacht
ursprgl. Kalibrier-ungsperiode
ursprgl. Koexistenz-periode
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
DIN EN 1997-1 (EC 7-1)
Nationaler Anhang DIN EN 1997-1/NA
Ergänzungsnorm DIN 1054: 2010-12
DIN 1054: 2005-01
DIN 1054: 1976-11
Normen-
Handbuch
EC 7-1
01.07.
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
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Pfahlnormung 1993
16 S.
22 S.
10 S.
17 S.
65 Seiten
2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
2| Praxisbilanz Geotechnik
498 S.
20
Pfahlnormung 2013
176 S.
10 S.
105 S.
88 S.
7 S.
46 S.
19S.
50 S. 17 S.
558DIN + 498EA-P = 1.056 Seiten
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 11
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… und 2023 ?
2| Praxisbilanz Geotechnik
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(Stiglat 2004)
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2| Praxisbilanz Geotechnik
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Praxisbilanz Geotechnik – Wie ist die Realität?
Bauen in Boden und Fels und im Grundwasser mit hohen, für die
Gesamtstandsicherheit entscheidenden technischen Risiken behaftet
hohe Komplexität erfahrene Ingenieure mit langjähriger Erfahrung
mit Baugrundgutachten meist billigster Anbieter beauftragt
dieser meist durch minimales (= billiges) Erkundungsprogramm qualifiziert
zunehmend ohne statisch-konstruktive Kenntnisse
´Dschungel´ normativer und technischer Regelwerke
Blick für das Wesentliche geht verloren
(vermeintlich) leicht zu bedienende Berechnungstools
Missbrauch
schwere Qualitätsdefizite häufen sich!
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´Geotechnischer Bericht´ und ´Baugrundgutachten´ –
Was ist der Unterschied?
3| ´Geotechnischer Bericht´ ´Baugrundgutachten´
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Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung
3| ´Geotechnischer Bericht´
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Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung
3| ´Geotechnischer Bericht´
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Inhalt 0 Vorwort
1 Allgemeines
2 Planung von Baugrunduntersuchungen
3 Probeentnahme in Boden und Fels und Grundwassermessungen
4 Felduntersuchungen in Boden und Fels
5 Laborversuche für Boden und Fels
6 Geotechnischer Untersuchungsbericht
7 Geotechnischer Bericht
Anhänge A bis X, A Anhang AA
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DIN 4020:2010-12 „Baugrunduntersuchungen für bautechnische Zwecke -Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2“
regelt die nach DIN 4020:2003-10 gewohnten Anforderungen an Baugrunduntersuchungen, insbesondere indem
informativer, unverbindlicher Charakter des Erkundungsumfanges im Anhang B.3des EC 7-2 aufgehoben und zur normativen Forderung erhoben wird;
nach Abs. A7 ein „Geotechnischer Bericht“ gefordert wird, in dem Berechnungsprofilefestzulegen und charakt. Werte sowie Gründungsempfehlungen mitzuteilen sind;
der Begriff „Baugrundrisiko“ weiterhin unverändert übernommen wird.
Definition des Baugrundrisikos
3| ´Geotechnischer Bericht´
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Geotechnische Berichte
Geotechnischer EntwurfsberichtEC 7-1, Abs. 2.8
Standsicherheits-nachweise
Gebrauchs-tauglichkeits-nachweise
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020DIN 4020, A7
Berechnungs-profile
charakateristischegeotechnischeKennwerte
Gründungs-empfehlung
Geotechnischer UntersuchungsberichtEC 7-2, Abs. 6
Report über die Baugrunduntersuchungen
3| ´Geotechnischer Bericht´
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Baugrund- und Gründungsgutachten
28
´Geotechnischer Bericht´ –
Was muss drin stehen?
Was muss der Tragwerksplaner /Prüfingenieur fordern?
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6)
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen:
Aufgabenstellung
verwendete Unterlagen
Einstufung des Bauwerkes in eine Geotechnische Kategorie
Beschreibung Baugelände und Topographie, geplantes Bauwerk
Ergebnisse der Ortsbesichtigung, Informationen aus Luftbildern, örtliche Erfahrungen
Geologie des Baugeländes
durchgeführte Untersuchungen
Ergebnisse der Labor- und Feldversuche
Geotechnische Bewertung der Informationen:
„kritische Würdigung“ der Ergebnisse der Feld- und Laborversuche
Beschreibung der Baugrundverhältnisse (Baugrundmodell)
Beschreibung der Grundwasserverhältnisse
boden- und felsmechanische Kennwerte
30
Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6)
Allgemeine Informationen (geologische Karten)
Geophysikalische Verfahren (indirekte Verfahren)
SondierungenSchürfgruben
direkte und indirekte Verfahren
Bohrungen
Schürfaufnahmen Schichtenverzeichnis nach DIN 4022
Sondier-diagramm
Ansprache durch Geologen u. Baugrundingenieur
Probenentnahme
geomechanische Versuche
Klassifika-tion
Zustands-grenzen
Festigkeits- und Verformungsverh.
Chemische Unter-suchungen
Geotechnischer Untersuchungsbericht
Dokumentation der Untersuchungsverfahren, der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Felduntersuchungen und Laborversuche
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
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Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6)
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
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Beispiel:
Geotechnische Bewertung der Informationen:
….
Beschreibung der Grundwasserverhältnisse:
„Grundwasserbeobachtungen, die bei der Bohrdurchführung gemacht werden, sind unter Beachtung von Bohrverfahren, Bohrfortschritt, Verrohrungsstand und Bodenart – gegebenenfalls im Vergleich zu den Beobachtungen in Grundwassermessstellen –auf Plausibilität zu prüfen und textlich zu kommentieren.
Grundwasserbeobachtungen aus Grundwassermessstellen sind als Ganglinien darzustellen.
Für die Grundwassermessstellen ist der Ausbau zu beschreiben.“
…
32
Geotechnischer Bericht (DIN 4020:2010-12, A.7)
DIN 4020: Schriftlicher Geotechnischer Bericht bei allen geotechnischen Kategorien zu erstellen
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020
Geotechnischer Untersuchungsbericht
nach EC 7-2
Charakteristische Werte und Gründungsempfehlungen
Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeits-
nachweise
Geotechnischer Entwurfsbericht nach EC 7-1
Gliederung (völlig analog zu DIN 4020:1990-10, Abs. 9):
Berichtsabschnitt 1: Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2
Berichtsabschnitt 2: Auswertung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse
Berichtsabschnitt 3: Folgerungen, Empfehlungen und Hinweise
(u.a. charakteristische der Baugrundkenngrößen einschließlich
der Begründung der Festlegung)
Grundlage für Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise:
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
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VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 17
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Geotechnischer Bericht (DIN 4020:2010-12, A.7)
Beispiel für Inhalt eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020:
1. Bezug und Unterlagen
2. Lage und Bauwerksbeschreibung
3. Untersuchungsumfang
4. Baugrund
5. Grundwasser
6. Bodenmechanische Bewertung und Klassifikation des Baugrunds
7. Bautechnische Folgerungen
7.1 Gründung
7.2 Herstellen und Trockenhalten der Baugrube
7.3 Bauwerk und Grundwasser
7.4 Hinterfüllung und Erddruck
8. Baugrundüberprüfung und weitere Mitwirkung bei der Planung
4| ´Geotechnischer Bericht´: Inhalt
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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´Geotechnischer Bericht´ –
Verbindlichkeit?
Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben?
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
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Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
Das grundlegende Interesse an einer Baugrunduntersuchung ergibt sich daraus,
dass der Auftraggeber das sog. Baugrundrisiko trägt.
Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gestellter Werkstoff, für dessen
Geeignetheit der Auftraggeber auch die Verantwortung trägt.
(vgl. dazu und zur eventuellen Haftung des AG: Kapellmann/Schiffers, Rn. 708ff)
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
Die Beauftragung mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens ist rechtlich betrachtet ein Werkvertrag nach §§ 633 ff BGB, d.h. der Gutachter schuldet die Erstellung des Gutachtens als Erfolg.
Um eine ordnungsgemäße Leistung darzustellen, muss das Gutachten mangelfrei sein.
Ist das Gutachten mangelhaft, z.B. wegen inhaltlicher Fehler (falsche Bewertung der Bodenbeschaffenheit, fehlende Empfehlungen, welche Sicherungs-maßnahmen der Bauherr vornehmen sollte, etc.), haftet der Gutachter für die Schäden, die aufgrund des fehlerhaften Gutachtens entstehen.
OLG Bamberg, Urteil vom 19.07.2006, 3 U 193/04, BGH, Beschluss vom 12.04.2007, VII ZR 170/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen);
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997, 13 U 3/96, BGH, Beschluss vom 08.10.1998, VII ZR 301/97 (Revision nicht angenommen)
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 19
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Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
Grundsätzlich darf der Bauunternehmer auf die Vorgaben des Baugrundgutachters vertrauen.(OLG München, Urteil vom 13.08, 2003, 21 U 5348/02).
Der Bauunternehmer muss zwar das Gutachten auf offensichtliche Fehler durchsehen, mehr aber auch nicht, schließlich ist er kein Fachmann auf dem Gebiet der Baugrundprüfung. (Kapellmann/Schiffers: Vergütung, Nachträge und Behinderungen beim Bauvertrag, Band 1, Rn. 733).
Zu den Punkten, die auch ein Bauunternehmer bemerken muss, gehört z.B. ein Widerspruch zwischen der textlichen Bewertung des Gutachtens und den anliegenden Diagrammen der Baugrunderkundung.(OLG Celle, Urteil vom 29.01.2004, 14 U 158/03).
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
Im Gegensatz zu einem Bauunternehmer, der nicht als Fachmann eingestuft wird
und daher nur offensichtliche Mängel des Baugrundgutachtens bemerken muss,
kommt bei Architekten oder Tragwerksplanern, die Ihre Planungen auf das
Gutachten stützen, eine umfangreichere Haftung, ggf. als Gesamtschuldner
mit dem Gutachter, in Betracht.
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2005, 23 U 308/03; BGH, Urteil vom 10.07.2003, VII ZR 329/02)
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 20
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39
Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen?
1. Der Tragwerksplaner haftet neben dem Bodengutachter gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler des Bodengutachtens nicht hingewiesen hat und es dadurch zu einem Schaden gekommen ist.
2. Der Tragwerksplaner muss ungeeignete Untersuchungsmethoden des Baugrundgutachters (z.B. zu große Bohrabstände, zu geringe Bohrtiefe, Ungeeignetheit des Bohrverfahrens) erkennen können.
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
mit Erfolg!
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Grundsätzlich auf Prüfingenieur übetragbar!
40
Geotechnischer Bericht – Wer haftet für falsche Angaben?
OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen?
Frage der Erkennbarkeit und der zu erwartenden Kenntnisse eines Tragwerksplaners
Das OLG gibt zu, dass es dem Tragwerksplaner hohe Anforderungen auferlegt.
Dies rechtfertige sich jedoch wegen der regelmäßig zu erwartenden, sehr erheblichen Schäden bei fehlerhafter Planung im Baugrund.
Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Prüfungsverpflichtung des Tragwerksplaners und der damit einhergehenden Haftung.
Ob sie im Einklang steht mit den durchschnittlich zu erwartenden Kenntnissen eines Tragwerksplaners darf bezweifelt werden.
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
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Geotechnischer Bericht – Wofür haftet der Prüfingenieur?
In der Rechtsprechung gibt es vergleichsweise wenige Fälle, in denen ein Prüfingenieur erfolgreich in Haftung genommen wurde, was aber auch an der früher üblichen Stellvertreterfunktion für die Bauaufsicht lag, sich aber durch die Einführung von Werkverträgen ändern dürfte.
Aktueller vor Abschluss befindlicher Fall vor einem OLG:
Auf Grund einer Fehleinschätzung der Schwankungsbreite des Grundwassers im Baugrundgutachten kommt es bei einem großen Bürogebäude zu Undichtigkeiten in der Tiefgarage (fehlende rissbeschränkende Bewehrung) und zu Auftriebsproblemen im nicht überbauten Innenhof (Schaden in Millionenhöhe)
Der Prüfingenieur wird vom Bauherrn gesamtschuldnerisch mit Baugrundgutachter und Tragwerksplaner in Anspruch genommen, da er die Fehlerhaftigkeit des angegebenen Bemessungswasserstandes, zumindest aber dessen nicht ausreichende Datengrundlage habe erkennen müssen.
Die Äußerungen des OLG lassen erkennen, dass der Bauherr Erfolg haben wirdund der Prüfingenieur zumindest hinsichtlich der Auftriebsproblematik haftet.
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Geotechnischer Bericht – Wofür haftet der Prüfingenieur?
Prof. Dr. Werner Langen, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte:
Der Prüfingenieur haftet neben dem Baugrundgutachter und dem Tragwerksplaner gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler und Mängel des Baugrund-gutachtens nicht hingewiesen hat und dadurch die Standsicherheit und öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
Erkennbare Fehler und Mängel können u.a. sein:
fehlende, unzureichende oder ungeeignete Baugrunderkundung
Fehleinschätzungen oder unzutreffende Beurteilung der Erkundungsergebnisse(Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse, …)
nicht nachvollziehbare oder falsche Angaben zu zulässigen Sohldrücken, Bettungsmoduli, Pfahltragfähigkeiten etc.
fehlerhafte Umsetzung zutreffender geotechnischer Daten in Standsicherheits-nachweisen
unvollständige oder fehlerhafte geotechnische Standsicherheitsnachweise
Haftung nicht auf statisch-konstruktive Aspekte begrenzt!
5| ´Geotechnischer Bericht´: Haftung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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´Geotechnischer Bericht´ –
Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen?
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
1. Einordnung in Geotechnische Kategorie (GK 1, GK 2, GK 3) (DIN 1054)
Einordnung des Projektes in Abhängigkeit von Anforderungen aus Baugrund,
Bauwerk und Nachbarbebauung
Leitlinie für Mindestumfang und Qualität von Baugrunderkundung,
Bemessungsmodell, messtechnische Überwachung und Intensität der Prüfung
Festlegung im Zuge des Projektes regelmäßig zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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GK 3:Porsche-Museum: KPP
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Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA:
Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien
Aufzählung von Merkmalen, die eine Zuordnung zu einer Geotechnischen Kategorie
erlauben
maßgebend für die Einstufung ist das Merkmal, das die höchste GK ergibt!
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA:
Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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GK 3:Berlin, Baugrube neben St. Hedwig
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Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA:
Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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GK 3: Stuttgart, VTC: KPP3D-FE-Modell (Ausschnitt)
GK 3:RheinkraftwerkIffezheim,Zubau 5. Turbine
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Geotechnische Kategorie (GK): Festlegung und Überprüfung
Vorläufige Festlegung der GK des Projekts
Voruntersuchung des Baugrunds Überprüfung der GK
Hauptuntersuchungen
Ausreichende
Informationen?
Geotechnischer Untersuchungsbericht Überprüfung der GK
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Überprüfung der GK
Geotechnischer Entwurfsbericht Überprüfung der GK
Bauüberwachung Überprüfung der GK
Ja
Nein
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
2. Baugrunderkundung
Umfang und Qualität der Baugrunderkundung in Abhängigkeit von
projektspezifischen Anforderungen:
Anordnung, Abstände, Aufschlusstiefe und Art der Baugrunderkundung
(direkte/indirekte Baugrundaufschlüsse?)
Anforderung der DIN 4020 eingehalten?
Art und Umfang der Labor- und Feldversuche
ausreichende Grundlage für Festlegung der Bodenkennwerte?
sinnvolle Kombination von direkten/indirekten Verfahren?
Grundwasserverhältnisse
geplante Erkundungsmaßnahmen ausreichend?
werden Grundwassermessstellen erforderlich?
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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Art der Baugrunderkundung
ungeeignete Aufschlusstechniken führen häufig zu Fehlinterpretationen
des Baugrundaufbaus und der Bodenkennwerte!
Kernbohrung mit Linergewinn
Kleinbohrung/ Rammkernsondierungen
direkte Baugrundaufschlüsse
Rammsondierungen
Drucksondierungen
indirekte Baugrundaufschlüsse
Geophysik
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Hoch- und Industriebauten: Rasterabstand 15 m – 40 m
großflächige Bauwerke: Rasterabstand < 60 m
Linienbauwerke: Rasterabstand 20 m – 200 m
Sonderbauwerke (Brücken, Schornsteine): je Fundament 2 bis 6
Staumauern, Staudämme, Wehre: Abstand 25 m – 75 m in maßgebenden Schnitten
Richtwerte für horizontale Abstände zwischen (direkten) Aufschlüssen (Handbuch EC7-Teil 2, Anhang B, DIN 4020:2010-12 in Deutschland normativ!)
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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Abstände der Aufschlüsse
za ≥ 1,5 ⋅ bB
Plattengründungen:
bB = kleinere Bauwerksseitenlänge
Die Aufschlusstiefe za muss
alle Schichten erfassen, die durch das Bauwerk maßgeblich beeinflusst werden
auf die hydrogeologischen Verhältnisse abgestimmt sein
z.B. bei Böschungen und an Geländesprüngen mögliche Gleitflächen erfassen.
Aufschlusstiefen (DIN 4020:2010-12 in Deutschland normativ!)
52
Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020:2010-12)
za ≥ 1 ⋅ bG
za ≥ 5 m
za ≥ 3 ⋅ DF
generell gilt:
- bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tieferzu führen
- auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich
DF = Pfahlfußdurchmesser;
bG = kleineres Maß eines in der Fußebeneliegenden Rechtecks, das die Pfahl-gruppe umschließt.
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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53
Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020:2010-12)
za ≥ 1 ⋅ bG
za ≥ 5 m
za ≥ 3 ⋅ DF
generell gilt:
- bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tieferzu führen
- auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich
DF = Pfahlfußdurchmesser;
bG = kleineres Maß eines in der Fußebeneliegenden Rechtecks, das die Pfahl-gruppe umschließt.
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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54
Gegenstand der Prüfung sollte sein:
3. Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse
Baugrundmodell
ist Einteilung in Homogenbereiche plausibel?
liegen ausreichende Informationen zu Verlauf der Schichtgrenzen vor?
wird eine ergänzende Erkundung erforderlich?
angegebene Bodenkennwerte
Ergebnisse aus Feld- und Laborversuchen plausibel und repräsentativ?
finden Versuchsergebnisse Eingang in Festlegung der Bodenkennwerte?
soweit Erfahrungswerte Grundlage bilden: werden diese dokumentiert?
sind Bodenkennwerte plausibel und entsprechend diese lokalen Erfahrungswerten?
Grundwasserverhältnisse / Feuchtigkeitsschutz
beruhen Angaben zu Grundwasserständen auf Messungen / langjährigen
Messreihen? Werden Angaben zu Jährlichkeit gemacht?
entsprechend Angaben lokalen Erfahrungswerten?
wird temporäres Schichtwasser / Staunässe berücksichtigt?
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
4. Bautechnische Folgerungen und Empfehlungen
Gründung: Konzept und Tragfähigkeitsangaben
ist das empfohlene Gründungskonzept plausibel?
entspricht es den Anforderungen des Bauwerks?
Flachgründung:
- wurden zul. Sohlspannungen projektspezifisch in Abhängigkeit von
Einbindetiefe und Fundamentabmessungen ermittelt?
- wurden Bettungsmoduli projektspezifisch (rechnerisch) ermittelt?
Tiefgründung:
- sind die angegebenen (Pfahl-)Tragfähigkeiten begründet und plausibel?
- werden Pfahlprobebelastungen erforderlich (statisch/dynamisch)
- ist negative Mantelreibung oder passiver Seitendruck zu berücksichtigen?
sind die Angaben zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit (Setzungen,
Setzungsdifferenzen) zutreffend?
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
5. Bemessung
Überprüfung der Ansätze
werden das Baugrundmodell und die geotechnischen Kennwerte zutreffend in die
Standsicherheitsnachweise umgesetzt?
sind die gewählten analytischen/empirischen Ansätze auf die projektspezifische
Situation übertragbar?
Standsicherheitsnachweise
sind die geotechnischen Standsicherheitsnachweise vollständig und fehlerfrei?
werden Bodenkennwerte in Bandbreiten berücksichtigt bzw. mit dem jeweils
ungünstigen Fraktilwert angesetzt?
wird Wirkung des Grundwassers in Schwankungsbreite zutreffend berücksichtigt?
Numerische Simulationen besondere Sorgfalt bei Prüfung!
sind Eingangswerte plausibel/überhaupt vorhanden?
Eignung des angesetzten Stoffgesetzes? Einfluss geometrische Modellierung?
unabhängige Vergleichsberechnungen erforderlich!
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
6. Überwachungskonzept (Beobachtungsmethode)
Messkonzept
ermöglichen gewählte Messgrößen das frühzeitige Erkennen kritischer Zustände?
ist Anordnung der Messgeber plausibel und ausreichend?
redundante Anordnung von Messgebern?
Messintervalle ausreichend?
vorgeschlagene Schwellwerte (Eingreif-/Alarmwerte) zutreffend?
sind Gegenmaßnahmen geplant?
Ergebnisse der Überwachung
erfolgt Bewertung zeitnah?
liegen Messwerte unter Schwellwerten?
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
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Flutung einer Schlitzwandbaugrube
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Gegenstand der Prüfung sollte sein:
7. Bauausführung:
Ergebnisse der Bauüberwachung der Spezialtiefbauarbeiten
findet qualifizierte unabhängige Überwachung statt?
gibt es wesentliche Unregelmäßigkeiten/Auffälligkeiten?
werden Gegenmaßnahmen ergriffen?
Ergebnisse der messtechnischen Überwachung
Ergebnisse von Probebelastungen / Feldversuchen
werden Pumpversuche, Pfahlprobebelastungen etc. zutreffend ausgewertet?
werden dabei die Sicherheitsanforderungen EC7-1 eingehalten?
bestätigen die Probebelastungen/Feldversuche die Annahmen/Bemessung?
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Beispiel: Dynamische Pfahlprobebelastungen
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Gegenstand der Prüfung sollte sein:
7. Bauausführung
Ergebnisse werden oft
ungeprüft akzeptiert
Durchführung des Versuches
und Analyse des Messsignals
beeinflussen ermittelte
Pfahlwiderstand deutlich
Studie (BAW/BAM: Horstwalde) zeigt, dass der von verschiedenen Experten
auf der Basis des selben(!) Messsignals ermittelte Pfahlwiderstand um 30 % variiert
60
Aufgabenstellungen für den Prüfsachverständigen bzw. den staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht in Hessen:
Schreiben der Stadt XY, Bauaufsicht, vom XY.XY.2011: „Hiermit werden Sie mit der Prüfung und messtechnischen Überwachung der Baugrubensicherung in geotechnischer Hinsicht beauftragt. Hierbei sollen auch die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Nachbarbebauung beurteilt werden.Insbesondere sind auch die folgenden Fragen berücksichtigen, die im Zuge der Prüfung der Standsicherheitsnachweise für die Baugrube aufgetreten sind:
1. Entspricht der Umfang der durchgeführten Baugrunderkundung den Anforderungen an eine Baugrunderkundung entsprechend DIN 4020?
2. Sind die in den zu prüfenden Unterlagen enthaltenen Annahmen zum Baugrund und zur Baugrundschichtung plausibel und entsprechen diese den örtlichen Erfahrungswerten?
3. Beschreiben die in den zu prüfenden Unterlagen angegebenen Bodenkennwerte, Berechnungskennwerte und Annahmen die vorhandene Situation zutreffend?
4. Entsprechen die Angaben zu den Grundwasserständen und Grundwasserverhältnissen den örtlichen Erfahrungswerten?
5. Berücksichtigt das gewählte Verbau- und Unterfangungskonzept die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, insbesondere die Anforderungen an die zulässigen Setzungen und Setzungsunterschiede der Nachbarbauwerke?
6. Prüfung des Messprogramms und Auswertung der Messergebnisse.“
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
BEISPIEL: BAUGRUBE
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VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 31
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
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Aufgabenstellungen für den Prüfsachverständigen bzw. den staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht in Hessen:
Schreiben der Stadt Frankfurt, Bauaufsicht, vom XY.XY.2011: „Hiermit werden Sie mit der Prüfung des Bodengutachtens, des Gründungsgutachtens und der Verbaustatik beauftragt.
Insbesondere sollen auch die folgenden Fragen berücksichtigt werden, die im Zuge der Prüfungder Standsicherheitsnachweise für die Gründung aufgetreten sind:
1. Prüfung des Umfanges, der Ergebnisse und der Bewertungen der Baugrunderkundung (Feld- und Laborversuche), bezogen auf die allgemeinen Erfahrungen für den Frankfurter Baugrund
2. Beurteilung der Plausibilität und Angemessenheit der in den Rechenmodellen für die KPP angesetzten Bodenkennwerte
3. Prüfung des zur Bemessung der KPP eingesetzten Rechenmodells und der Berechnungsergebnisse mittels unabhängiger Vergleichsberechnungen
4. Beurteilung der Plausibilität und Angemessenheit des Ansatzes der dynamischen Baugrundsteifigkeit
5. Prüfung der Beurteilung der Auswirkungen des Bauwerkes auf die Nachbarbebauung
6. Prüfung des Messprogramms, der bei der Herstellung der KPP anfallenden Baugrund-aufschlüsse und deren Bewertung
7. Prüfung der Abnahmeprotokolle und der Messwerte“
6| ´Geotechnischer Bericht´: Prüfung
BEISPIEL: KPP
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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Unabhängige bautechnische Prüfung
Brauchen wir einen Prüfingenieurfür Geotechnik?
7| Prüfingenieur für Geotechnik?
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 32
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
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7| Prüfingenieur für Geotechnik?
derzeit 4-Augen-Prinzip unterbrochen – und dies bei den für die Gesamtstandsicherheit maßgebenden Grundlagen
Geotechnische Prüfung ist entscheidend für Standsicherheit baulicher Anlagen
Konstruktiver Hochbau
Tragwerksplaner
Schnittstelle
Geotechnik
Baugrund
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
zutreffende Modellierung der Baugrund-Tragwerk-Interaktion von zentraler Bedeutung für Standsicherheit Bauwerk und Einfluss Nachbarbebauung
PLANUNG PRÜFUNG
?
Lücke durch Prüfingenieur für Geotechnik zu schließen
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Land Baden-Württemberg ist neben Land Sachsen das einzige Bundesland, das die Muster-Verordnung über die Prüfingenieure- und Prüfsachverständigen (M-PPVO) der ArgeBau bisher nicht umgesetzt hat
7| Prüfingenieur für Geotechnik?
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
Stuttgart
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 33
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Land Baden-Württemberg ist neben Land Sachsen das einzige Bundesland, das die Muster-Verordnung über die Prüfingenieure- und Prüfsachverständigen (M-PPVO) der ArgeBau bisher nicht umgesetzt hat
7| Prüfingenieur für Geotechnik?
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
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7| Prüfingenieur für Geotechnik?
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013
… was der Baugrundgutachter
angegeben hat, brauche nicht
mehr geprüft zu werden …
… aber: auch (qualifizierte!)
Baugrundgutachter machen
(manchmal) Fehler!
Brauchen wir einen Prüfingenieurfür Geotechnik?
Verankerung des Prüfingenieurs für Erd- und Grundbau in Verordnung über die Prüfingenieure- und Prüfsachverständige in Baden-Württemberg dringend geboten
Hinzuziehung eines Prüfingenieurs für Erd- und Grundbau bei Maßnahmen der GK 3 zwingend, bei GK 2 projektabhängig sinnvoll
freiwillige Hinzuziehung eines Prüfingenieurs für Erd- und Grundbau durch konstruktiven Prüfingenieur ist nicht ausreichend
VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg, 14.11.2013 34
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian MoormannDirektor des Institutes für Geotechnik der Universität Stuttgart / Moormann Geotechnik Consult
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Köln, Waidmarkt: Einsturz des Historischen Archivs, 03.03.2009
Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung
Prof. Dr. Chr. Moormann Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure 14.11.2013