Gefährdungs- und Belastungskatalog- eine Hilfe zur ... · § 5 ArbSchG - Beurteilung der...
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Gefährdungs- und Belastungskatalog-
eine Hilfe zur strukturierten
Gefährdungsbeurteilung
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§ 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Gefährdungsbeurteilung
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§ 3 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG (1996)Grundpflichten des Unternehmers
� Verbesserung von Sicherheit u. Gesundheitsschutz
� Schaffung einer geeigneten Organisation
� Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen
� Bereitstellung geeigneter Mittel
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Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
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Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Arbeitsbereich Tätigkeiten
Allgemein Aufsicht, Kontrolltätigkeiten, Transport
Beckenbereich Wasseraufsicht, Rettung
Wasserspeicher u. Schächte Einstieg, Reinigung und Desinfektion
Becken- Umkleidebereich Reinigung und Desinfektion
Technikräume Filterspülung, Kontrolltätigkeiten
Eingang/Kasse Kassieren, Geldtransport
Chlorgasraum Flaschenwechsel, Kontrolltätigkeiten
Freigelände Tätigkeiten
Saunabetrieb Aufgusstätigkeiten
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5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
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Mechanische Gefährdung
Elektrische Gefährdung
Gefahrstoffe
Biologische Gefährdung
Ermittlung der Gefährdungen
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Brand-und Explosionsgefährdung
Thermische Gefährdung
Gefährdung durch spezielle physikalische
Einwirkungen
Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
Ermittlung der Gefährdungen
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Physische Belastung/Arbeitsschwere
Psychische Faktoren
Sonstige Gefährdungen
Ermittlung der Gefährdungen
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5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
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häufig
gelegentlich
selten
unwahr-scheinlichpraktischunmöglichEin
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Leichte Verletzung
ohneArbeitsausfall
heilbareVerletzung
mitArbeitsausfall
BleibendeKörperschäden
Weiterarbeitmöglich
Bleibende Körperschäden
Weiterarbeitnicht möglich
Tod
Schadensausmaß
Risikomatrix nach Nohl
Beurteilung der Gefährdungen
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Beurteilung der Gefährdungen
Risikogruppe Risiko Maßnahmen
1 Groß Maßnahmen mit erhöhter Schutzwirkung
2 Mittel Maßnahmen mit normaler Schutzwirkung
3 Klein Maßnahmen organisatorisch und personenbezogen ausreichend
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5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
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Anleitung zur Auswahl von Maßnahmen
1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigenArbeitsgestaltung, geeigneter Technik und Arbeitsstoffe
2. Sicherheitstechnische Maßnahmenz.B. durch räumliche Trennung durch Absperrung oder Abschirmung
3. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmenräumliche oder zeitliche Trennung durch Änderung der Arbeitsorganisation oder Arbeitszeitgestaltung
4. Persönliche Schutzausrüstung verwendenVerringerung der Verletzungsrisiken
5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmensicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, z.B. Unterweisung und Betriebsanweisung
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Festlegen konkreter Maßnahmen, z.B. Arbeitsbereich: Allgemein
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5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfender Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfender Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
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Durchführen / Überprüfen
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5. Durchführen der Maßnahmen5. Durchführen der Maßnahmen
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
6. Überprüfen der Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit
7. Anpassung der Maßnahmen7. Anpassung
der Maßnahmen1. Abgrenzung des Systems
1. Abgrenzung des Systems
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
2. Ermittlung mit der Arbeit verbundener
Gefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
3. Beurteilung derGefährdungen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
4. Festlegen konkreter Maßnahmen
Grundpflichten des
Arbeitgebersnach ArbSchG
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GefBU - Handlungshilfe der UKBW
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Schwimm-meister
Schwimm-meister
Betriebsleiter
Betriebsleiter
Betriebsleiter
Amtsleiter
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Gefährdungs- und Belastungskatalog-
eine Hilfe zur strukturierten
Gefährdungsbeurteilung