Freiwillige Feuerwehr
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Freiwillige Feuerwehr
AusbildungDie Ausbildungsinhalte sind in einer
Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)
bundeseinheitlich festgeschrieben und
für Freiwillige Feuerwehren,
Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren
und Berufsfeuerwehren inhaltlich
gleich. Für letztere können jedoch
weitergehende länderspezifische
Vorgaben existieren. Generell sind die
Vorgaben der FwDV nur als
Minimalanforderungen zu betrachten.
Auch Gesetze, Satzungen, Vorgaben,
Vorschriften, Verfahrensweisen,
Verordnungen, Bedienungsanleitungen
sowie auch Standard-Einsatz-Regeln
für den Bereich Feuerwehr auf Orts-,
Stadt-, Kreis-, Landes- und
Bundesebene sind zu beachten.
Die Ausbildungstreppe 2.017 – Freiwillige Feuerwehr Stadt Sulingen
Nummer Inhalt
FwDV 1
Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz ➢ Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
➢ Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch-
und Hilfeleistungseinsatz
➢ Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
➢ Retten und Selbstretten
➢ Verkehrssicherung
➢ Sichtzeichen
FwDV 2Ausbildung der Freiwilligen FeuerwehrRegelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge
FwDV 3
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz➢ Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstst.Trupp, Staffel, Gruppe und Zug
➢ Sitz- und Antreteordnung
➢ Fahrzeugaufstellung
➢ Einsatzablauf im Löscheinsatz
➢ Einsatz eines Zuges
➢ Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz (ergänzt 2008)
FwDV 7
AtemschutzIn dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus-
und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung
des Atemschutzes erklärt.
FwDV 8 Tauchen
FwDV 10 Die tragbaren Leitern
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500Einheiten im ABC-EinsatzDiese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren,
Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
PDV/DV 800FernmeldeeinsatzDiese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst
sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
PDV/DV 810
Fernmeldebetriebsdienstmit dem für den Katastrophenschutz und im Speziellen die Feuerwehr relevanten Teil
„PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst“ Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen
allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen „Fernschreibverkehr“,
„Telegrafiefunkverkehr“, „Sprechfunkverkehr“, „Fernsprechverkehr“, wobei für
Katastrophenschutz besonders Teil 3 „Sprechfunkdienst“ relevant ist
In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt. In einigen
Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden
Die Ausbildung bei den Feuerwehren
in Deutschland im Bereich
Niedersachsen sowie auch Landkreis
Diepholz gliedert sich in drei Teile:
Die Truppausbildung, besteht aus
dem Truppmannlehrgang der sich in
zwei Teile aufgliedert
1. Teil = Truppmann I Lehrgang – auf
Landkreisebene bei der FTZ in Wehr-
bleck oder Barrien
2. Teil = Truppmann II Lehrgang – auf
Orts- oder Gemeindeebene mit einer
Abschlussprüfung (Theoretisch und
Praktisch) bei der FTZ in Wehrbleck
oder Barrien).
Zum Abschluss kann der Trupp-
führerlehrgang.bei der NABK in Loy
oder Celle besucht werden.
Die technische Ausbildung wie die
Ausbildung zum
➢ Sprechfunker,
➢ Atemschutzgeräteträger
➢ Maschinisten
Sonderausbildungen in den Bereichen
➢ Technische Hilfeleistung
➢ Gefahrgut.
➢ Atemschutzgerätewart
➢ Gerätewart
➢ Einsatzleitung
Andere Workshops oder Seminare
zum Thema
➢ Notfalltraining im
Atemschutzeinsatz
➢ Neue Löschverfahren
Die Führungsausbildung bildet
Führungskräfte wie:
➢ Gruppenführer,
➢ Zugführer
➢ Verbandsführer
aus oder bildet sie für besondere
Einsätze (z. B. auf technische Hilfe-
leistungen oder Gefahrguteinsätze)
fort.
Auch die Ausbildung zum Ausbilder
gehört zu den Führungslehrgängen.
Auch eine Fortbildung/Lehrgang im
Bereich Führungstrupp, Führungs-
staffel oder Führungsstab ist dringend
erforderlich. Dieses kann auf Land-
kreis- (FTZ) oder Landesebene
(NABK) besucht werden.
Nicht zu vergessen, ist für die Stadt-
únd Ortsbrandmeister sowie deren
Stellvertreter der Lehrgang
- Leiter einer Feuerwehr
- Vollzugsbeamte
Die Leitung und Betreuer der
Jugendfeuerwehr/en.
Auch hier sind einige Lehrgänge
erforderlich.
Als Betreuer/in:
- Truppmann I + II
- JF-Einstiegslehrgang
Als stv. Jugendfeuerwehrwart/in:
- Truppmann III (Truppführer)
- Jugendgruppenleiterausweis
Als Jugendfeuerwehrwart/in:
- Gruppenführer
- Jugendgruppenleiterausweis
- Leiter einer Jugendabteilung
Die Ausbildungstreppe 2.017 – Freiwillige Feuerwehr Stadt Sulingen
Ausbildungstreppe 2.017
Für Jugendfeuerwehrmitglieder - in den jeweiligen Ortsfeuerwehren
mit einer Jugendfeuerwehr
- Alter: ab 10 Jahre
Nach den Ausbildungsvorgaben der
Niedersächsischen Jugendfeuerwehr wird
bei den Jugendfeuerwehren der
Ortsfeuerwehren Groß Lessen, Klein
Lessen, Lindern und Sulingen viel wert auf
eine möglichst breit gefächerte Jugend-
arbeit gelegt. Feuerwehrdienst in Theorie
und Praxis sind nicht der einzige
Ausbildungsgegenstand. Gleichberechtigt
daneben steht immer auch Sport, Basteln,
Fahrten und sonstige Aktivitäten der
allgemeinen Jugendarbeit auf dem
Programm der Jugendfeuerwehren.
Feuerwehrbezogene Ausbildung findet in
der Jugendfeuerwehr u.a. jährlich im
Rahmen der Vorbereitung auf die diversen
Wettberwerbe statt. Zu erwähnen sind hier
insbesondere die Kreisfeuerwehrwettbe-
werbe der Jugendfeuerwehr, die Wettbe-
werbe sowie das Schlagballturnier auf
Orts- und Stadtebene.
Dagegen sind dem Bereich "allgemeine
Jugendarbeit" Aktivitäten wie Kegeln,
Bowling, Schwimmen und Basteln
zuzuordnen. Ähnlich verhält es sich mit
diversen Fahrten. Diese Aktivitäten
machen den Jugendlichen nicht nur Spaß,
sondern fördern auch das
Zusammengehörigkeitsgefühl, was aus
der Sicht der Feuerwehr, nicht zuletzt für
die spätere Mitgliedschaft in der aktiven
Ortsfeuerwehr wünschenswert ist. Der
Kontakt zwischen den Mitgliedern der
Jugendfeuerwehr und den Mitgliedern des
Einsatzdienstes wird möglichst frühzeitig
hergestellt. Zum einen ist der große
Wissensdurst der Jugendlichen zu
befriedigen; zum anderen fällt den
Jugendlichen der spätere Übertritt in die
aktive Wehr leichter, wenn sie bereits
einige Kameraden von gemeinsamen
Aktivitäten her kennen.
Daher findet auch mindestens einmal
jährlich eine Gesamtübung mit der
jeweiligen Ortsfeuerwehr unter Beteiligung
der Jugendfeuerwehr statt.
Höhepunkte für die Jugendlichen sind und
waren immer das Kreisjugendfeuerwehr-
Zeltlager. Gerade für die ganz jungen
Mitglieder der Jugendfeuerwehr ist es
besonders aufregend, eine Woche- ohne
Eltern- mit Gleichaltrigen zu verbringen.
Die Verantwortlichen der
Jugendfeuerwehren werden auch
weiterhin interessante und
abwechslungsreiche Jugendarbeit für die
Kinder und Jugendlichen unserer Stadt
anbieten.
EBENE EINS – Die Jugendfeuerwehrmitglieder
Ausbildungstreppe 2.017
Für Ortsfeuerwehr- und Jugendfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eingesetzt werden sollen.
- Alter: ab 16 Jahre
Jugendfeuerwehrmitglieder können eine
Doppelmitgliedschaft – Jugendfeuer-
wehr und Einsatzdienst (Nur in die Orts-
feuerwehr ihres Wohnsitzes) beginnen.
Darauf ist zu achten, das die Jugend-
feuerwehrdienste und -aufgaben
Vorrang haben.
Auch Bürger der Stadt Sulingen können
ab 16 Jahre in den Einsatzdienst (Nur
in die Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes)
aufgenommen werden.
EBENE ZWEI – Die Ortsfeuerwehr und Jugendfeuerwehrmitglieder – ab 16 Jahre
Lehrgänge:
- Erste-Hilfe-Lehrgang
- Truppmann I Lehrgang
- Digitalfunk-Lehrgang
- Truppmann II Lehrgang
Ausbildungstreppe 2.017
Für Ortsfeuerwehrmitglieder
- die im Einsatzdienst eingesetzt werden sollen.
- Alter: ab 18 Jahre
Jugendfeuerwehrmitglieder (ab 18
Jahre) müssen in den Einsatzdienst
(Nur in die Ortsfeuerwehr ihres
Wohnsitzes) wechseln.
Auch Bürger der Stadt Sulingen, kön
nen ab 18 Jahre in den Einsatzdienst
(Nur Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes)
aufgenommen werden.
EBENE DREI – Die Ortsfeuerwehrmitglieder
Lehrgänge:
- Erste-Hilfe-Lehrgang
- Truppmann I Lehrgang
- Digitalfunk-Lehrgang
- Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
- Truppmann II Lehrgang
- Maschinisten-Lehrgang
- Technische Hilfe-Lehrgang
- ELO-Lehrgang (als Führungsgehilfe)
- Neue Löschverfahren
- Atemschutz-Notfalltraining
- Truppmann III-Lehrgang (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Führungsgehilfe)
FF
FM
Ausbildungstreppe 2.017
Für Ortsfeuerwehrmitglieder
- die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion
Gruppen- oder Zugführer haben.
- die im Einsatzdienst eine Sonderaufgabe haben.
- die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion haben
und in einem Führungstrupp/-staffel mit arbeiten
müssen.
- Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr- Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister einer Feuerwehr mit Grundausstattung- Einheitsführer in einer Schwerpunktfeuerwehr- Einheitsführer in einer Stützpunktfeuerwehr- Einheitsführer in einer Feuerwehr mit Grundausstattung
Mitglieder im Einsatzdienst mit einer
Führungsfunktion oder Spezialaufgabe.
Leiten von Einsätzen, nach Vorgabe der
Feuerwehrdienstvorschrift 100 sowie anderen
Gesetzen und Verordnungen.
Nach Vorgabe der Kreisfeuerwehr:
- Ausgebildeter Gruppenführer = maximal 3
Trupps
- Ausgebildeter Zugführer = maximal 3
Gruppen
Übernahme von Spezialaufgaben:
- Ortsbrandmeister/in/stv.Ortsbrandmeister/in
- Atemschutzwart/in
- Gerätewart/in
- Sicherheitsbeauftragte/r
- Pressesprecher
EBENE VIER – Die Ortsfeuerwehrmitglieder
Lehrgänge:
Für die Einheitsführer
Gruppenführer/stv.Gruppenführer
- Gruppenführerlehrgang (14 Tage bei der NABK)
- Gruppenführer-Fortbildung (bei der FTZ)
- Gruppenführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Führungsassistent)
Zugführer/stv.Zugführer
- Zugführerlehrgang (14 Tage bei der NABK)
- Zugführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
Für die Spezialaufgaben:
Ortsbrandmeister/in / stv.Ortsbrandmeister/in
- Zugführerlehrgang
- Leiter einer Feuerwehr
- Vollzugsbeamten-Lehrgang (FTZ)
- Zugführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
FF
FM
EBENE VIER – Die Ortsfeuerwehrmitglieder
Lehrgänge:
Für die Spezialaufgaben:
Atemschutzwarte
- Gruppenführerlehrgang
- Atemschutzgerätewart-Lehrgang (bei der NABK)
Gerätewarte
- Truppmann III Lehrgang (bei der NABK)
- Gerätewart-Lehrgang (bei der NABK)
- Gerätewart-Fortbildung (FTZ)
Sicherheitsbeauftragte
- Truppmann III Lehrgang (bei der NABK)
- Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte (FTZ)
Pressesprecher
- Gruppenführerlehrgang (bei der NABK)
- Fortbildungen für Pressesprecher (bei der NABK)
FF
FM
Ausbildungstreppe 2.017
Für Ortsfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion
(Verbandsführer) haben.
- die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion haben
und in einem Führungsstab mit arbeiten müssen.
- Stadtbrandmeister und stv. Stadtbrandmeister- Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr- weitere Feuerwehrmitglieder bei der FF-Stadt Sulingen, den Führungslehrgang Verbandsführer haben.
Mitglieder im Einsatzdienst mit einer Führungs-
funktion als Stadtbrandmeister oder Ortsbrand-
meister in einer Schwerpunktfeuerwehr sowie
deren Stellvertreter.
Leiten von Einsätzen, nach Vorgabe der
Feuerwehrdienstvorschrift 100 sowie anderen
Gesetzen und Verordnungen.
Nach Vorgabe der Kreisfeuerwehr:
- Ausgebildeter Verbandsführer = maximal 4
Züge.
EBENE FÜNF – Die Ortsfeuerwehrmitglieder
Lehrgänge:
Stadtbrandmeister/stv.Stadtbrandmeister
- Verbandsführer-Lehrgang (bei der NABK)
- Leiter einer Feuerwehr (bei der NABK)
- Vollzugsbeamtenlehrgang (FTZ)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
Ortsbrandmeister/stv.Ortsbrandmeister
- Verbandsführer-Lehrgang (bei der NABK)
- Leiter einer Feuerwehr (bei der NABK)
- Vollzugsbeamtenlehrgang (FTZ)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
Aufgaben im Führungsstab in der Einsatzleitung
- Einführung in die Stabsarbeit (bei der NABK)
FF
FM
Für die Ausbildung der Jugendfeuerwehr und
Feuerwehrmitglieder im Einsatzdienst, ist die
FwDv 2 maßgebend.
DIENSTPLAN für die Ortsfeuerwehrmitglieder
Lehrgänge:
Für die Einheitsführer
Gruppenführer/stv.Gruppenführer
- Gruppenführerlehrgang (14 Tage bei der NABK)
- Gruppenführer-Fortbildung (bei der FTZ)
- Gruppenführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Führungsassistent)
Zugführer/stv.Zugführer
- Zugführerlehrgang (14 Tage bei der NABK)
- Zugführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
Für die Spezialaufgaben:
Ortsbrandmeister/in / stv.Ortsbrandmeister/in
- Zugführerlehrgang
- Leiter einer Feuerwehr
- Zugführer-Fortbildung (bei der NABK)
- ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)
FF
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