Frauenwelten€¦ · mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein Lehrerinnenzölibat-Gesetz aus dem...
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Frauenwelten …
Geschlechterrolle oder Geschlechtsrolle (engl. gender role) werden
Verhaltensweisen genannt, die in einer Kultur für ein bestimmtes Geschlecht als
typisch oder akzeptabel gelten (und Individuen zugewiesen werden), oder die
Verhaltensweisen eines Individuums, die dieses mit seiner Geschlechtsidentität in
Verbindung bringt und/oder mit denen es seine Geschlechtsidentität zum Ausdruck
bringen will.
Heute wird soziologisch und psychologisch zunehmend Geschlecht und Gender nicht
mehr gleichgesetzt, um die kulturell und gesellschaftlich vorgegebenen
Geschlechterrollen von den biologischen Gegebenheiten zu unterscheiden.
Geschlecht bedeutet dabei das biologische, durch den Körper
bestimmte Geschlecht (die Leiblichkeit), Gender dagegen wird für
den erworbenen Status des sozial und kulturellen Selbstverständnisses
verwendet. Gender ist nicht biologisch festgelegt sondern sozial bzw.
diskursiv hervorgebracht.
Ausbruch aus der Geschlechterrolle: Eine Brigantin in Süditalien, Mitte des 19.
Jahrhunderts
Bisher sind keine Kulturen ohne Geschlechterrollen
bekannt. Sie sind je historisch entstanden und einem
ständigen Wandel unterworfen. Der kulturelle
Aspekt der Geschlechtsrollen ist sehr breit gefächert.
Die bekannteste Norm für kulturelle
Geschlechtsrollen dürfte die heteronormative oder
patriarchalische sein, welche im Westen seit Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend
in Frage gestellt und modifiziert wird.
Die „traditionellen“ Rollenzuschreibungen sind im Wesentlichen:
Männer
o Oberhaupt und Ernährer der Frau und Familie
o Zuständig für Kontakte nach außen
o Stark, rational, kämpferisch, sexuell aktiv
o Männer als auf Frauen bzw. „Versorgerinnen“ kaum angewiesene
„Jäger“
Frauen
o Abhängig von und unterworfen einem männlichen Beschützer (Vater,
Ehemann etc.)
o Zuständig für die sozialen Bindungen innerhalb der Partnerschaft und
Familie
o Schwach, emotional und irrational, ausgleichend, sexuell passiv oder
desinteressiert
o Frauen als auf „Jäger“ angewiesene „Brutversorgerinnen“
Die Geschlechtergeschichte ist eine spezielle Geschichtswissenschaft, die sich mit
der historischen Ausprägung und Veränderlichkeit von Weiblichkeit, Männlichkeit
und des Verhältnisses der Geschlechter zueinander befasst. Dabei geht es
insbesondere um die Frage, wie kulturelle Geschlechterrollen das Denken, Fühlen
und Handeln von Menschen geprägt haben.
Frauen wurden in der Geschichtswissenschaft lange vernachlässigt. Nur einzelne
weibliche Persönlichkeiten galten der Geschichtsschreibung bis weit ins 20.
Jahrhundert hinein als erwähnenswert. Die Anfänge einer Frauengeschichte, die
Frauen als Handelnde in der Geschichte stärker ins Blickfeld der
Geschichtswissenschaft zu rücken versucht, liegen in Deutschland in den 60er Jahren.
Zentral für die Diskussion um eine neue Sichtweise in der Geschichte sei dabei die
Unterscheidung zwischen Sex und Gender, also zwischen dem biologischen und dem
kulturellen Geschlecht, gewesen. Anregungen dafür kamen aus dem Umfeld der
Frauenbewegung und den Women's Studies in den USA, also von außerhalb der
etablierten Geschichtswissenschaft (vgl. Frauenforschung,
Gender Studies). In den folgenden Jahren lag der Fokus
historischer Frauenforschung darauf, „Frauen sichtbar zu
machen“
Römisches Reich
Die Frau im antiken Rom war vom Mann und Hausherren (dominus) abhängig und
nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil, hatte jedoch als Vorsteherin des
Haushalts und Hausherrin (domina) ein gewisses Ansehen. Für die Ehe im
Römischen Reich rechtlich konstitutiv war die patria potestas des pater familias, des
männlichen Familienoberhauptes. Ab dem 25. Lebensjahr war die Frau jedoch
grundsätzlich frei bei der Entscheidung, eine Ehe einzugehen. In der römischen
Religion nahmen Vestalinnen, Priesterinnen der Göttin Vesta, die allerdings ehelos
bleiben mussten, eine geachtete Stellung ein. In der späten Kaiserzeit und gegen Ende
des Römischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das
politische Leben ausüben oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.
Auch das Urchristentum hat dazu beigetragen, die Rechte
der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die Bibel –
insbesondere die Apostelgeschichte – erwähnt zahlreiche
„starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen
Welt üblichen hinausgeht. In der Spätantike kam es jedoch
zu gegenläufigen Bewegungen.
Im Römischen Reich gab es offiziell keine Frauenarbeit, da es dem damaligen
Weltbild entsprach, dass der Mann für die Arbeit zuständig war. Die Frau hingegen
sollte sich um den Haushalt kümmern. Selbst von arbeitenden Sklavinnen ist in der
römischen Literatur nur sehr selten die Rede. Dort findet sich höchstens die, zumeist
unfreie, vilica. Eine vilica war die Frau eines vilicus und sie war zusammen mit ihrem
Mann für die Versorgung eines Gutshofes verantwortlich. Allerdings gibt es für
Frauenarbeit im Römischen Reich zahlreiche Beispiele, die durch Inschriften belegt
sind. Insgesamt gab es 103 Frauenberufe, die auch dem heutigen Rollenklischee
nahekommen. So gehörten die Berufe der Amme, Hebamme, Erzieherin oder der
Ärztin zu den populärsten. Für die Sklavinnen, die im häuslichen Umfeld arbeiteten,
gehörte die Arbeit der Friseurin oder der Kosmetikerin zu den häufigsten
Betätigungsfeldern. Im Römischen Reich gab es auch schon die Berufe der
Schauspielerin, Tänzerin und Musikerin. Allerdings waren all diese Berufe verpönt
und sie wurden häufig mit der Prostitution in Verbindung gebracht.
Mittelalter
Auch im Mittelalter war der Stand der Frau nicht nur von ihrem sozialen Stand
(Geburt) abhängig, sondern vor allem von Stand ihres Ehemannes. Dabei waren im
Mittelalter in Europa längst nicht alle Menschen in der Lage zu heiraten. Von dem
jeweiligen Grund- oder Gutsbesitzer sowie von entsprechenden Stellen in der Stadt
(Magistrat, Gilde, Zunft) wurde nur demjenigen die Ehe und Familiengründung
gestattet, der auch eine Familie unterhalten konnte. Dadurch war mehr als die Hälfte
der Bevölkerung von der Heirat ausgeschlossen. Wegen der damaligen
vorherrschenden religiösen und ethischen Grundsätze bedeutete dies auch einen
faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, Kinder zu zeugen und eine Familie zu
gründen.
Unverheiratete Töchter wurden häufig als Nonnen in
Klöstern untergebracht und so versorgt oder mussten
arbeiten. Sie waren z. B. häufig in der Textilherstellung
tätig. So gab es beispielsweise die Berufe der Kürschnerin,
Schneiderin, Näherin oder den der Hutmacherin.
Frauen waren ebenfalls als Kauffrauen tätig und boten oft die Produkte, die von ihren
Männern hergestellt wurden, feil. Auf dem Lande verdingten sie sich häufig als
Verkäuferinnen von Waren, die auf dem eigenen Bauernhof produziert wurden.
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Berufe, die sich mit der Geburtshilfe beschäftigten,
wurden auch im Mittelalter überwiegend von Frauen
ausgeübt. Einerseits geschah dies aus moralischen
Beweggründen, andererseits zählte die Schwangerschaft
und Geburt zu den „natürlichen Aufgaben der Frauen“.
Der Beruf der Prostituierten wurde zwar sehr schlecht
angesehen, jedoch wie zu allen Zeiten ausgeübt und bot Frauen eine Option zum
Geldverdienen.
Im mittelalterlichen Hamburg gab es zwischen den Jahren 1340 und 1400 insgesamt
1322 Gewerbetreibende, von denen 77 weiblichen Geschlechts waren. Dies entspricht
acht Prozent. Für die Mehrheit der Frauen im mittelalterlichen Deutschland und
Europa war es selbstverständlich, erwerbstätig zu sein, auch und gerade in heutigen
„Männerberufen“ und in den Zünften der Handwerke. Typische Berufe waren die
Wollweberin, die Fleischerin, Schuhmacherin oder Sattlerin, Bereiche, in denen
Frauen auch als Meisterin tätig sein und eine Funktion in der Zunft übernehmen, sie
aber nicht politisch nach außen vertreten konnten.
Im frühen Mittelalter waren Frauen von Banketten und Festmahlen ausgeschlossen;
sie aßen unter sich in den Frauengemächern. Erst mit der Zeit des Minnekultes wurde
ihre Anwesenheit bei den adeligen Festmahlen üblich. Beim Gildemahl waren sie
immer ausgeschlossen.
Eine Frau trägt Wasser vom Brunnen ins Haus, Tacuinum sanitatis, 15.
Jahrhundert
Natürlich gab es immer auch Ausnahmen – denken
wir nur an „Herr Käthe“
oder z. B. Elisabeth von Hessen, die nach dem Tod ihres
Mannes, Prinz Johann von Sachsen 1537 als 35-jährige Witwe
nach Rochlitz zog, das sie bei ihrer Heirat als Wittum
zugesprochen bekommen hatte. Der sächsische Hof wollte ihr
keinen eigenen Haushalt überlassen, dies konnte sie aber mit
Hilfe ihres Bruders Philipp von Hessen verhindern, der die
Einhaltung des Ehevertrages durchsetzte. In ihrem Gebiet
(Amt Rochlitz mit der Stadt und dem Schloss Rochlitz,
Mittweida und Geithain und das Amt Kriebstein mit
Waldheim und Hartha) gestattete Elisabeth ab 1537 die
lutherische Lehre, als ihr Schwiegervater im übrigen Sachsen
noch streng am Katholizismus festhielt. Ihr Bruder unterstützte auch die Aufnahme
Elisabeths in den Schmalkaldischen Bund, das Verteidigungsbündnis protestantischer
Fürsten. Als einzige Frau in diesem Bündnis zählt sie zu den „wirkmächtigsten
Frauen des Reformationszeitalters“. Sie wird in der Literatur häufig mit dem
Beinamen „von Rochlitz“ erwähnt.
Von der Aufklärung bis in die Gegenwart
Im Zeitalter der Aufklärung setzten sich einige der Freidenker auch für die
Frauenrechte ein, so in Frankreich Nicolas de Condorcet, der das freie Wahlrecht für
Frauen propagierte. Zahlreiche Frauen nahmen das Recht für sich in Anspruch,
Literarische Salons zu gründen, in denen die geistigen und politischen Erneuerer der
Zeit verkehrten.
Die erste Welle der Frauenrechtsbewegung forderte die politische und
gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern (etwa das Recht für
Frauen auf politische Mitbestimmung, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit, Recht
auf eigenen Besitz etc.). Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von
Benachteiligungen im Familienrecht. Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche
Rechte bekommen wie der Ehemann und Vater, der im zeitgenössischen Zivilrecht
eine deutlich bevorzugte Stellung besaß.
Der zentrale Punkt, an welchem man im damaligen Recht die Rechtsstellung der Frau
schlechthin definierte, befand sich damals noch nicht im Verfassungsrecht, sondern
im Familienrecht. Die Begründung spezifisch „männlicher“ und „weiblicher“ Rechte
erfolgte im älteren Recht nämlich häufig im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen
(heutiger § 1353 BGB – eheliche Lebensgemeinschaft) und wurde von dort auf
andere Gebiete innerhalb und außerhalb des Familienrechts übertragen. In
Deutschland hatten die „Rechtskämpfe“ der Frauenbewegung einen ersten
Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des
neuen BGBs rebellierten.
Ideell behielt die christliche Kirche bis weit ins 20. Jahrhundert hinein einen großen
Einfluss auf die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Die christliche Ehe
sollte garantieren, dass Nachkommen gezeugt würden und in einem geschützten
Raum aufwüchsen, und wies den Eltern dabei geschlechtergetrennte
Aufgabenbereiche zu. Das Eintreten in eine Ehe war für Frauen fast unumgänglich,
da die meisten Familien nicht die finanzielle Möglichkeit hatten, um eine Frau in
ihrer Ehelosigkeit zu unterhalten. Für Männer stellte die Ehe aufgrund der fast
kostenlosen Abnahme häuslicher Arbeit und Versorgung der gemeinsamen
Nachkommen einen erstrebenswerten Zustand dar. Die Ehe entwickelte sich von
einem mittelalterlichen Instrument dynastischer Vernetzung zu einer
Wirtschaftsverbindung. Je nach sozialem Status der Eheleute wurden durch sie
politische und wirtschaftliche Interessen verfolgt oder war sie unerlässlich für das
Überleben beider Partner.
Frauen arbeiten häufig als Hebammen. Während dieser Zeit
war der Beruf der Hebamme den Frauen vorbehalten, da
Männer nicht praktisch in der Frauenheilkunde unterrichtet
wurden. Damals mussten Hebammen verheiratet oder
verwitwet sein und selbst ein Kind zur Welt gebracht haben.
Hebamme war in den Städten ein Ausbildungsberuf und der
Ruf, Lebenswandel und Verhalten der Hebammen stand
unter Ratsaufsicht. Da Hebammen laut
Hebammenverordnung einen „guten Ruf und gute Hände“
brauchten, waren sie häufig von der harten Arbeit auf dem
Land freigestellt.
In der Neuzeit gab es auch Frauen, die künstlerischen Berufen nachkamen, wie die
Künstlerin, Kupferstecherin, Malerin, Stickerin, Emailkünstlerin, Bildhauerin oder
Kalligrafin. Allerdings wurden sie nicht gut gefördert, sodass sie ihr Talent häufig
nicht komplett zur Entfaltung bringen konnten.
Es gab auch Schauspielerinnen und Sängerinnen, die seit
dem 18. Jahrhundert meistens im Theater auftraten. Seit
dem 19. Jahrhundert haben sie sich zunehmend etabliert.
Musikerinnen, die für den Hochadel musizierten, wurden
im häuslichen Rahmen ausgebildet.
Mitte 20. Jahrhundert bis heute
Fast vergessen ist heute, dass in der jungen Bundesrepublik Deutschland bis 1958 ein
Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen konnte. In Baden-Württemberg
mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein Lehrerinnenzölibat-Gesetz aus dem
Staatsdienst ausscheiden, wenn sie heirateten.
Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau von 1957 hatte
der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, und
die Zugewinngemeinschaft wurde zum gesetzlichen Güterstand. Bis dahin verwaltete
der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein
über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer
Erwerbstätigkeit der Ehefrau.
In diesem Gesetz wurden auch zum ersten Mal
die väterlichen Vorrechte bei der
Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979
vollständig beseitigt. 1976 strich eine
grundlegende Neuregelung des Ehe- und
Familienrechts eine gesetzliche Aufgabenteilung
in der Ehe.
Ab den 1980er-Jahren wurde von Feministinnen weltweit immer wieder kritisiert,
dass die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vielfach
ungenügend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten
Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.
Die erste Frauenbewegung
Sowohl die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts
aufkommende Frauenbewegung als auch
gesellschaftliche Veränderungen wie die
Industrialisierung und insbesondere die beiden
Weltkriege, die es erforderten, dass Frauen die ihnen
von der Gesellschaft als „angestammten“ Platz
definierte Geschlechterrolle verließen, führten zu starken Veränderungen der
Geschlechterrollen; dabei wurde die weibliche Geschlechtsrolle stärker liberalisiert
als die männliche.
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen:
Millionen Frauen wurden Witwe (etwa 10 Millionen tote Soldaten, davon 2
Millionen deutsche Soldaten) bzw. alleinerziehende Mutter (die Kriegswaisen
lernten ein anderes Rollenbild)
Millionen Frauen arbeiteten an Arbeitsplätzen, die vorher von Männern
ausgeübt worden waren
Millionen Männer kehrten als körperliche und/oder seelische Krüppel aus dem
Krieg zurück (etwa 20 Millionen verwundete Soldaten);
mancherorts schwand der Einfluss der katholischen Kirche (in Frankreich hatte
dieser Prozess schon 1905 begonnen)
Als Zäsur wurde auch empfunden, dass Frauen in vielen Ländern 1918 oder
danach das Wahlrecht erhielten (z.B. Deutschland 1918, USA 1920, Italien 192
5, Schweiz 1971!).
Das Frauenwahlrecht wurde in Europa zu unterschiedlichen Zeitpunkten
gewährt, oft auch vor dem allgemeinen Wahlrecht für Männer und
Frauen. Ebenso wurden aktives und passives Wahlrecht manchmal nicht
gleichzeitig eingeführt.
1906 Finnland
1908 Dänemark (nur bei Kommunalwahlen)
1913 Norwegen
1915 Dänemark (volles Wahlrecht, einschließlich Island)
1918 Österreich, Estland (republikanische Seite im Bürgerkrieg), Deutschland,
Lettland, Polen, Russland, Vereinigtes Königreich (einschließlich Irland)
1919 Weißrussland, Belgien (nur auf Gemeindeebene), Ungarn, Luxemburg,
Niederlande (passives seit 1917), Ukraine
1920 Tschechoslowakei
1921 Litauen, Rumänien (mit Einschränkungen), Schweden
1925 Italien (nur Kommunalwahlen)
1928 Irland und Vereinigtes Königreich (beide allgemeines gleiches Wahlrecht)
Und heute? Mitten in der Zweiten Frauenbewegung …
Während es bei der ersten Frauenbewegung ganz klar um mehr Rechte für Frauen
ging, ist inzwischen der Fokus auf ein Miteinander gerichtet.
Geschlechtergerechtigkeit – das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer.
So stößt z. B. eine junge Frau, die ein naturwissenschaftliches Studium anstrebt,
nahezu überall auf Verständnis und Akzeptanz, auch wenn die Berufschancen
schlechter sind als die eines vergleichbar ausgebildeten Mannes. Ein Mann jedoch,
der länger als für einige Monate die Rolle eines „Hausmannes“ annimmt, weil zum
Beispiel seine Frau eine bessere Ausbildung hat, stößt sowohl bei vielen Männern als
auch bei vielen Frauen auf Unverständnis.
1930 Türkei
1931 Portugal (Bildungszensus)
1933 Spanien
1934 Portugal und Türkei (Ausweitung des Wahlrechts)
1944 Bulgarien
1945 Frankreich, Kroatien, Slowenien, Jugoslawien
1946 Korea, Italien, Rumänien (mit Einschränkungen)
1947 Bulgarien, Malta
1948 Belgien, Irak, Italien, Korea
1949 Bosnien und Herzegowina, Griechenland
1953 Ungarn
1956 Pakistan
1959 San Marino
1963 Iran
1971 Schweiz
1976 Portugal (Beschränkungen aufgehoben)
1984 Liechtenstein