Présentation réforme loi Formation Professionnelle 15_01_2015
Formation professionnelle - Recueil des outils pour la réforme
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RECUEIL DES OUTILS POUR LA RÉFORME
à l’usage des enseignants et des formateurs en entreprise
Avant-proposAfin d’aider les enseignants et les formateurs en entreprise dans la mise en œuvre de la réforme de la formation professionnelle, le ministère de l’Éducation nationale et de la Formation professionnelle a élaboré une série d’outils, déclinés sous forme de fiches d’information dans le but de faciliter la transition et à en préciser les modalités.
Le dossier « Recueil des outils pour la réforme » se décompose en 4 parties, et des intercalaires sont prévus à cet effet : informations générales, évaluation, documents curriculaires, formation patronale.
Chaque fiche, numérotée, porte un titre, un numéro de version, en vue de son actualisation, et un numéro de page ainsi que la partie dont elle fait partie afin d’en faciliter le classement. Y figure encore la mention du pilier concerné : formation professionnelle initiale, formation professionnelle continue ou validation des acquis de l’expérience. Un sommaire fournit une vue d’ensemble et permet de retrouver aisément l’information recherchée.
Ces divers éléments sont téléchargeables sur le site du ministère (www.men.lu) sous « Réforme de la formation professionnelle » ou bien sous « Publications ». De nouvelles fiches seront publiées prochainement et seront mises en ligne sur le site du ministère.
SOMMAIREVersion 01 - PAGe 115 sePtembre [email protected]
formAtion Professionnelle initiale formAtion Professionnelle COntinUe VAliDAtionDes ACQuis De l‘eXPÉRienCe
Informations généralesZentrale Innovationen der Reform 1 Version 01
Vom Input- zum Output-orientierten Ausbildungssystem 2 Version 01
Was ist eine „Kompetenz“? 3 Version 01
Was ändert sich für den Auszubildenden 4 Version 01
Referenzdokumente für die reformierten Ausbildungen 5 Version 01
Wie ordnet sich die allgemeine Ausbildung in die Berufsausbildung ein? 6 Version 01
ÉvaluationÉvaluation 1 Version 01
Evaluierung der Module 2 Version 01
Mesures de remédiation 3 Version 01
Wiederholung von nichtbestandenen Modulen 4 Version 01
Bestehensregeln – Gesamtbewertung CCP 5 Version 01
Bestehensregeln – Gesamtbewertung DAP DT 6 Version 01
SOMMAIREVersion 01 - PAGe 215 sePtembre [email protected]
formAtion Professionnelle initiale formAtion Professionnelle COntinUe VAliDAtionDes ACQuis De l‘eXPÉRienCe
Documents curriculaires
Formation patronaleL’apprentissage en oganisme de formation 1 Version 01
Formation proFessionnelle l a rÉforme
INFO
RM
ATIO
NS
GÉN
ÉRA
LES
inFormations GÉnÉrales
Formation proFessionnelle initiale
Zentrale innovationen der reformVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
1
inFormationsGÉnÉrales
Zentrale Innovationen der Reform
Die Reform strebt an:
1. Die Qualität der Berufsausbildung zu steigern
2. Den Zugang zum lebenslangen Lernen zu erleichtern
3. Die persönliche und berufliche Entwicklung individuell zu fördern
4. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Sozialpartner auszubauen
Dies wird durch 3 zentrale Innovationen ermöglicht:
→ Kompetenzorientierung, d.h. die Berufsausbildung soll zukünftig nicht mehr primär nach Fächern und Disziplinen organisiert, sondern kompetenz- und arbeitsprozessorientiert aufgebaut werden
→ Modularisierung der Ausbildung, d.h. die Berufsausbildung soll im Rahmen so genannter Bausteine / Teilqualifikationen („unités capitalisables/qualifications partielles“) modular strukturiert werden
→ Stärkere Verzahnung von Ausbildung und Arbeitswelt, d.h. durch die verstärkte Berücksichtigung von beruflichen Handlungsanforderungen in den Ausbildungsordnungen, aber auch durch die intensivere Verzahnung von betrieblichen und schulischen Ausbildungsphasen soll die Berufsausbildung insgesamt stärker auf die Problemstellungen der Lebens- und Berufswelt ausgerichtet werden
Weiterführende Informationen:
Loi du 19 décembre 2011 portant réforme de la formation professionnelle Berufsbildung neu gestalten - Entwicklung von modularen und kompetenz- orietierten Ausbildungsgängen, MENFP 2011 (www.men.lu)
Formation proFessionnelle initiale
Vom input- zum output-orientierten ausbildungssystemVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
2
inFormationsGÉnÉrales
Vom Input- zum Output-orientierten Ausbildungssystem
Die Umstellung von einem Input-orientierten zu einem Output-orientierten Ausbildungssystem erfordert eine Ausrichtung auf Kompetenzen. Im Input-orientierten System bescheinigen die vorliegenden Zeugnisse dem Auszubildenden, dass er ausgewählte Elemente aus den vorgegebenen Programmen durchführen oder wiedergeben kann. Dabei muss er einen bestimmten Prozentsatz an Leistung erreichen (30/60). Wissen und Fertigkeiten sind in einem von der Programmkommission festgeleg-ten Lernkatalog (Programm) vorgegeben. Inhalte sind nach Fächern strukturiert. Ausschlaggebend sind die vorgeschriebenen Lehrpläne (programmes d’études). Im Output-orientierten System bescheinigen die vorliegenden Zeugnisse, dass der Auszubildende das Mindestniveau der für die Ausbildung festgelegten Kompetenzen erreicht hat. Die Ausbildung ist nach Modulen gegliedert, wobei in jedem Modul Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen entwickelt werden die dazu befähigen konkrete berufliche Aufgaben zu bewältigen. Inhalte sind nach Lernsituationen strukturiert. Ausschlaggebend sind die Evaluierungsrahmen (référentiel d’évaluation) und die Lehrpläne (programmes de formation).
Merkmale des Output-orientierten Ausbildungssystems:
Der Unterricht orientiert sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen. Exemplarisches Lernen steht im Mittelpunkt. Der Lernprozess hat zentrale Bedeutung, der Lehrer ist zunehmend Organisator, Moderator und Begleiter dieses Prozesses. Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen werden gefördert, hierzu werden den Schülern/innen Freiräume zur Problemlösung und Gestaltung ihres Lernprozes-ses eröffnet. Lernergebnisse werden aussagekräftig dokumentiert. Den Auszubildenden ist die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung gegeben.
Input-orientiert
Berufsprofil
Lehrprogramm
geprüfterreicht
Output-orientiert
Berufsprofil
Ausbildungsprofil
geprüft und erreicht
Formation proFessionnelle initiale
Was ist eine „Kompetenz“?Version 01 - paGe 115 septembre 2011
3
inFormationsGÉnÉrales
Was ist eine „Kompetenz“?
Eine strukturierte Menge von Wissen, Fertigkeiten/Fähigkeiten und Einstellun-gen, die man zur Ausübung eines Berufs oder Handwerks benötigt, wird als Kompetenz bezeichnet.
Kompetenzen
→ beziehen sich auf die Bewältigung von berufstypischen Aufgaben und Problem-stellungen
→ verbinden Wissen – Fertigkeiten – Einstellungen (Wissen, Können, Wollen)
→ ermöglichen ein flexibles Handeln in berufstypischen Arbeitsbereichen und Aufgaben
→ geben an, was ein Lernender nach Ende des Ausbildungsabschnitts leisten soll
→ können je nach Art der Aufgaben einen Schwerpunkt auf Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen besitzen
SachkompetenzDie Sachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grund-lage fachlichen Wissens und Könnens fachliche Aufgaben und Probleme zielo-rientiert, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu be-urteilen.
SozialkompetenzDie Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft, Fähigkeit und Disposition, soziale Beziehungen zu gestalten und sich mit anderen Menschen verantwor-tungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
SelbstkompetenzDie Selbstkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, Anforderun-gen an die eigene Persönlichkeit zu klären und zu gestalten. Dazu zählen u.a. die Entwicklung der eigenen Lernkompetenz und die Entwicklung von Wert-vorstellungen.
Formation proFessionnelle initiale
Was ändert sich für den auszubildenden?Version 01 - paGe 115 septembre 2011
4
inFormationsGÉnÉrales
Was ändert sich für den Auszubildenden?
Die Ausbildung erfolgt kompetenzorientiert, d.h. sie zeichnet sich durch Verzahn-ung von Theorie und Praxis aus. Der Unterricht ist handlungsorientiert, d.h. er orientiert sich an Lernsituationen die an authentischen, berufstypischen Aufgaben ausgerichtet sind. Jede Ausbildung ist in Bausteine (Teilqualifikation, franz. „unité capitalisable“) aufgeteilt, welche aus mehreren Modulen bestehen. Module haben eine Maximal-dauer von einem Semester. Durch die Outputorientierung (Ausrichtung auf Kompetenzen) und die Dokumen-tierung der Evaluierung wird die Ausbildung für den Auszubildenden transparenter. Die Bewertung eines Moduls erfolgt in vier Stufen: nicht bestanden, bestanden, gut bestanden, sehr gut bestanden. Damit ein Modul bestanden ist muss das Mindestanforderungsniveau (Standards) für alle obligatorischen Kompetenzen erreicht sein. Es gibt keine Klassenwiederholung mehr. Nicht bestandene Module können im Laufe der Ausbildung wiederholt werden. Eine Umorientierung in eine andere Ausbildung wird vorgenommen, wenn bei der Ausbildung zum DAP nach der 10. Klasse und bei der Ausbildung zum DT nach der 10. und 11. Klasse nicht wenigstens 2/3 der programmierten Module bestanden sind. Die Gesamtdauer der Ausbildung darf die reguläre Ausbildungszeit (beim DAP 3 Jahre und beim DT 4 Jahre) um höchstens 1 Jahr überschreiten. Bei punktuellen Schwierigkeiten kann der Klassenrat Fördermaßnahmen anbieten (mesures de remédiation). Beim DT und beim DAP muss der Auszubildende sich zur Mitte und zum Ende der Ausbildung einem Integrationsprojekt (projet intégré) stellen. Dort beweist er, dass er in der Lage ist eine komplexe berufstypische Aufgabe modulübergreifend zu bewältigen. Sowohl die DT- wie auch die DAP- und CCP-Ausbildung befähigen zur Berufsaus-übung. Eine Zulassung zu weiterführenden fachgebundenen Studien setzt beim DAP und beim DT das Bestehen von hochschulvorbereitenden Modulen voraus.
Curriculare Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppe
Ausbildungs-kommissionen
Berufsprofil Arbeitsbereiche, Aufgaben und Tätigkeiten
Rahmenlehrplan berufsbezogener Unterricht
BausteineModule
Rahmenlehrplan allgemeinbildender
Unterricht→ Sprachen→ Sozialkunde→ Gesundheitserziehung→ Sport
Ausbildungsprofil Kompetenzen (Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen
EvaluationsrahmenLehrpläne
Formation proFessionnelle initiale
RefeRenzdokumente füR die RefoRmieRten ausbildungenVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
5
inFormationsGÉnÉrales
Referenzdokumente für die reformierten Ausbildungen
Mit der Reform wurden die Ausbildungsunterlagen grundlegend überarbeitet bzw. neu entwickelt:
Grundlage für die curricularen Neuentwicklungen bilden so genannte Berufsprofile. Das Berufsprofil beschreibt die berufstypischen Arbeitsbereiche, Aufgaben und Tätigkeiten, die von einem aktuellen Berufsinhaber (Berufsinhaber mit mindes-tens zwei Jahren Berufserfahrung) bewältigt werden. Sie gehen über die konkre-ten Gegebenheiten eines einzelnen Betriebes hinaus und erfassen die typischen Arbeiten, die einen Beruf kennzeichnen. Berufsprofile beinhalten folgende Informationen:
→ Offizielle Berufsbezeichnung
→ Gesetzliche Rahmenbedingungen
→ Beschreibung des Arbeitsmarktes (Berufsaussichten, mögliche Arbeitsstellen etc.)
→ Informationen über zukünftige Entwicklungen des Berufs
→ Kurzbeschreibung des Berufs (Einsatzbereich etc.)
→ Abgrenzung gegenüber verwandten und ähnlichen Berufen
→ Arbeitsbereiche - Aufgaben - Tätigkeiten
RefeRenzdokumente füR die RefoRmieRten ausbildungenVersion 01 - paGe 215 septembre 2011
Formation proFessionnelle initiale
5
inFormationsGÉnÉrales
Zur Bewältigung der im Berufsprofil strukturierten Arbeitsbereiche, Aufgaben und Tätigkeiten sind Kompetenzen erforderlich, die im Rahmen der Ausbildung bei den Auszubildenden durch den Lehrer und den betrieblichen Ausbilder entwickelt werden sollen.
Das Ausbildungsprofil erfasst all diejenigen Kompetenzen, die ein Berufsanfän-ger zur Ausübung eines Berufs erworben haben soll. Es definiert die Kompeten-zen die am Ende der Ausbildung erreicht sein sollen.
Der Rahmenlehrplan strukturiert die inhaltliche und zeitliche Abfolge der Ausbil-dung anhand sogenannter Bausteine (Unités capitalisables, UC) welche in Module unterteilt sind. Er enthält die im Rahmen der Module zu vermittelnden und zu evaluierenden Kompetenzen und Evaluierungsmethoden.
Der Evaluierungsrahmen präzisiert die Kompetenzen durch Indikatoren und legt die Standards (Mindestniveau) fest, die zum Erreichen der Kompetenz erfüllt sein sollen. Im Evaluierungsrahmen sind die obligatorischen Kompetenzen ausgewiesen und die Anzahl der zu evaluierenden selektiven Kompetenzen angegeben. Er bildet die Grundlage für das vom Ausbilder zu erstellende Bewertungsraster.
Der Lehrplan präzisiert die Module durch methodische, didaktische und inhaltli-che Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung des kompetenzorientierten Unter-richts.
Er besteht aus einer Strukturierung und Beschreibung von berufsbezogenen Aufgaben und Problemstellungen (Lernsituationen). Dazu gehören:
→ Vorschläge zu möglichen handlungsorientierten Lehr- und Lernmethoden sowie konkrete Umsetzungsbeispiele wie z.B. Projektarbeit, Rollenspiel, Simulation, Gruppenarbeit, usw.;
→ Vorschläge zu u.a. Verfahren, Techniken, Regeln, Sicherheitsbestimmungen, wissenschaftlichen Grundlagen die im Zusammenhang der zu entwickelnden Kompetenzen wichtig sind;
→ Hinweise auf zu verwendende Lehrmaterialen wie z.B. Lehrbücher, Medien, Internet, Fachpublikationen, usw.;
→ Zeitliche Angaben über die Vermittlung der Kompetenzen.
Formation proFessionnelle initiale
Wie ordnet sich die allgemeine ausbildung in die berufsausbildung ein?Version 01 - paGe 115 septembre 2011
6
inFormationsGÉnÉrales
Wie ordnet sich die allgemeine Ausbildung in die Berufsausbildung ein?
Die berufsbezogenen Ausbildung wird durch einen allgemeinbildenden Bereich ergänzt.
Dieser ist auch modular strukturiert und auf die Entwicklung von Kompetenzen ausgerichtet.
Im allgemeinbildenden Bereich werden je nach Qualifikationsstufe (DT, DAP oder CCP) und Organisationsform (vollzeitschulisch, dual) bis zu 4 Module angeboten1:
→ Communication
→ Éducation à la citoyenneté
→ Éducation à la santé
→ Éducation physique et sportive
Es geht in erster Linie darum, den Schülern neben der beruflichen auch eine all-gemeine Ausbildung zu vermitteln.
Beim DT können in der berufsspezifischen allgemeinen Ausbildung („enseigne-ment général spécifique“) auch Module mit allgemeinbildenden berufsbezogenen Inhalten angeboten werden (z.B. Sprachen, Naturwissenschaften).
1 Genaueres zur organisation siehe infoflyer “struktur und organisation der ausbildungen”
ÉVA
LUAT
ION
ÉValUation
Formation proFessionnelle initiale
ÉvaluationVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
1
ÉValUation
Évaluation
Les modules fondamentaux, complémentaires et facultatifs sont évalués par le(s) titulaire(s) responsable(s) du module.
L’unité capitalisable regroupant des modules est validée par le directeur de l’établissement ou son délégué.
Le document qui guide le responsable d’un module à travers l’évaluation de ce dernier est le référentiel d’évaluation qui comprend les compétences obligatoires et sélectives ainsi que les indicateurs et les socles.
Les indicateurs précisent la compétence, le socle (Standard) renseigne sur le niveau minimum à atteindre pour acquérir la compétence en question.Le titulaire doit évaluer toutes les compétences obligatoires. Il fait un choix parmi les compétences sélectives.
Le nombre minimal de compétences sélectives à évaluer est indiqué dans le référentiel d’évaluation du module.
Pour évaluer un module, le titulaire élabore des épreuves dans le respect des méthodes d’évaluation fixées dans le référentiel d’évaluation. Les référentiels d’évaluation comprennent des exemples d’épreuves d’évaluation.
Un module peut être non réussi, réussi, bien réussi ou très bien réussi.
→ Un module est seulement réussi si toutes les compétences obligatoires sont acquises.
→ Les compétences sélectives servent à affiner le résultat d’évaluation.
→ Le module est bien ou très bien réussi si les performances de l’élève dépassent les socles définis.
→ L’attribution de la mention de réussite du module revient à l’enseignant responsable de l’évaluation du module.
Un module fondamental non réussi doit être rattrapé au cours du semestre suivant. Un module complémentaire peut être rattrapé au cours d’un semestre ultérieur.
Le module rattrapé est évalué selon les mêmes dispositions prévues par le référentiel d’évaluation. Les évaluations antérieures des différentes compétences ne sont pas prises en compte.
Un module rattrapé non réussi peut être refait pour autant qu’il soit offert.
L’élève doit rattraper le module lorsque le lycée le lui propose.
Formation proFessionnelle initiale
evaluierung der ModuleVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
2
ÉValUation
Evaluierung der Module
Evaluierungsgrundlagen
Grundlage für die Evaluierung eines Moduls ist der Evaluierungsrahmen. Der Evaluierungsrahmen legt fest:
→ Welche Evaluierungsmethoden angewandt werden müssen
→ Beispielaufgaben
→ Das Evaluierungsraster bestehend aus:
→ Die obligatorischen und selektiven Kompetenzen
→ Die Indikatoren und Standards
→ Mindestanzahl der zu evaluierenden selektiven Kompetenzen
Auf der Grundlage des Evaluierungsrahmens erstellt der Modulverantwortliche ein Bewertungsraster, um die Dokumentation der Evaluierung zu gewährleisten (s. u.).
Obligatorisch und selektiv zu evaluierende Kompetenzen
Prinzipiell sind alle Kompetenzen eines Moduls evaluierungsrelevant. Der Umfang an Kompetenzen innerhalb eines Moduls übersteigt jedoch die zeitlichen Möglichkeiten, diese komplett zu jedem Evaluierungstermin testen zu können.Die Kompetenzen der einzelnen Module sind daher in „obligatorische“ und „selektive“ Kompetenzen unterteilt. Die als „obligatorisch“ bezeichneten Kompe-tenzen müssen evaluiert werden. Aus den „selektiv“ bezeichneten Kompetenzen soll innerhalb eines Evaluierungstermins eine Auswahl getroffen werden. Die Mindestanzahl an selektiven Kompetenzen, die innerhalb eines Moduls evaluiert werden müssen, ist festgelegt.
Evaluierungsmethode und Verantwortung des Lehrers
Es gibt die folgenden Evaluierungsmethoden: Schriftliche Aufgabe; Präsentation; Fachgespräch; Gesprächssimulation; Arbeitsaufgabe/Arbeitsprobe; Betriebli-cher Auftrag; Portfolio; Modulbegleitende Kompetenzfeststellung. Die im Evalu-ierungsrahmen („référentiel d’évaluation“) festgelegten Evaluierungsmethoden sind verbindlich.
evaluierung der ModuleVersion 01 - paGe 215 septembre 2011
Formation proFessionnelle initiale
2
ÉValUation
Es ist die Aufgabe der(s) Evaluierungsverantwortlichen
→ die Evaluierungsaufgabe(n) zu erstellen,
→ die Evaluierung durchzuführen,
→ die Leistungen der Auszubildenden festzustellen und zu dokumentieren.
Die Evaluierung kann modulbegleitend (kontinuierlich) oder punktuell erfolgen.
Beurteilung der Evaluierungsleistung
Die Leistung der Schüler wird anhand eines Bewertungsrasters wie folgt dokumentiert:
→ schriftliche Feststellung, ob ein modul bestanden ist Ein Modul ist dann bestanden, wenn alle obligatorischen Kompetenzen erreicht sind. Ein Modul gilt als nicht bestanden, sobald eine der obligatori-schen Kompetenzen nicht erreicht wird. Woran erkennt man, dass die Kompetenz vorhanden ist? Die im Evaluierungsrahmen aufgeführten Indikatoren geben Hinweise, worauf geachtet werden soll, um das Vorhandensein der Kompetenzen festzustellen. Was muss mindestens nachgewiesen werden, damit die Kompetenz erreicht ist? Eine Kompetenz ist erreicht, wenn ihr(e) Standard(s) (= Mindestniveau, auf dem die Kompetenz erreicht werden soll) von der Lehrperson als erfüllt beurteilt werden. Bei mehreren Standards kann die Kompetenz erst dann bescheinigt werden, wenn alle angegebenen Standards erreicht sind.
→ schriftliche Feststellung, auf welchem niveau ein modul bestanden ist Hat ein Schüler alle Kompetenzen auf dem angegebenen Mindestniveau (siehe im Evaluierungsrahmen angegebene Standards) erreicht, ist von der Lehrperson festzustellen, ob die Leistung des Schülers über die definierten Standards hinausgeht. Wie wird das Bestehensniveau bestimmt? Hat der (die) Modulverantwortliche eine überdurchschnittliche Leistung sowohl bei den obligatorischen als auch bei den ausgewählten und bewerteten selektiven Kompetenzen festgestellt, kann ein Modul als gut bzw. sehr gut bewertet werden. Im Bewertungsraster, das die Lehrkraft für jede Evaluierung erstellt, ist zu bestimmen, welche Leistung bei den evaluierten Kompetenzen vorliegen muss, um ein „gut bestanden“ oder ein „sehr gut bestanden“ zu bescheinigen.
Formation proFessionnelle initiale
evaluierung der ModuleVersion 01 - paGe 315 septembre 2011
2
ÉValUation
Dokumentation der Evaluierungsleistung
Die Evaluierungsergebnisse müssen schriftlich durch den Evaluierungsverant-wortlichen kommentiert und begründet werden (Dokumentationspflicht).Die Dokumentation basiert stets auf den im Evaluierungsrahmen aufgeführten Kompetenzen, Indikatoren und Standards. Die bestandenen Kompetenzen können im einfachsten Fall im Evaluierungsrahmen durch einen Haken gekennzeichnet werden.
Nicht bestandene Kompetenzen bedürfen jedoch
→ einer Kennzeichnung
→ einer schriftlichen Begründung. Hierdurch wird ermöglicht, eine gezielte Diagnose der Schwachstellen zu erstellen und den Auszubildenden ggf. im Wiederholungsmodul (module de rattrapage) gezielt individuell zu fördern.
Siehe Handreichung Berufsbildung neu gestalten
Formation proFessionnelle initiale
Mesures de reMÉdiationVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
3
ÉValUation
Mesures de remédiation
Le conseil de classe délibère sur les progrès scolaires de chaque élève. En cas de besoin, il propose ou il décide une démarche de remédiation.
Les mesures de remédiation aident l’élève en difficulté à rendre plus efficace sa façon d’apprendre ou lui fournissent des explications complémentaires sur certains domaines d’apprentissage. Elles sont destinées à aider l’élève en difficulté avant l’évaluation du module. De même, elles peuvent s’avérer utile, si après l’évaluation du module, on constate que le module n’est pas réussi à cause d’un problème ponctuel.
Les mesures de remédiation sont décidées par le conseil de classe et mises en œuvre par le directeur. Elles figurent sur le bulletin semestriel remis ou envoyé au représentant légal de l’élève ou à l’élève majeur.
Les mesures de remédiation décidées par le conseil de classe peuvent être entre autres :
→ des travaux adaptés de révision ou d’approfondissement
→ une participation à des cours de révision, de mise à niveau ou d’approfondissement
→ une inscription à des études surveillées
→ une formation aux techniques d’apprentissage
Le conseil de classe peut décider de faire soumettre l’élève, au terme des mesures de remédiation, à une épreuve d’évaluation du module qu’il n’a pas réussi auparavant. Dans ce cas, cette mesure de remédiation fait office de rattrapage du module « non réussi ». L’évaluation à laquelle l’élève se soumet à la fin des mesures de remédiation se fait suivant les mêmes dispositions que l’évaluation d’un module de rattrapage.
Les mesures de remédiation ainsi que la décision d’évaluer l’élève sont notifiées par lettre à l’élève et à son représentant légal pour l’élève mineur. L’élève et le représentant légal pour l’élève mineur approuvent par leur signature les mesures de remédiation. Si l’élève refuse de fournir les efforts nécessaires, le directeur peut décider d’arrêter la remédiation proposée.
Formation proFessionnelle initiale
Wiederholung von nichtBestandenen ModulenVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
4
ÉValUation
Wiederholung von nichtbestandenen Modulen
Bestehensregel für Module
Ein Modul ist bestanden, wenn alle obligatorischen Kompetenzen, die im Evaluie-rungsrahmen des Moduls festgelegt sind, erreicht sind.
Wiederholung von nicht bestandenen Modulen
Nicht bestandene obligatorische Module1 müssen wiederholt werden.
Nichtbestandene fundamentale Module werden im darauffolgenden Semester als Wiederholungsmodul angeboten (Ausnahmen: „Projet intégré“, Praktikum, betriebliche Module).
Beim Wiederholungsmodul sind die gleichen Evaluierungsregeln anzuwenden wie beim regulären Modul. Das Evaluierungsresultat des regulären Moduls wird bei der Evaluierung des Wiederholungsmoduls nicht berücksichtigt.
Ein Wiederholungsmodul erstreckt sich im Prinzip über maximal ein Semester. Vorgesehen ist in der Regel die Hälfte der in der „grille horaire“ vorgesehenen Stundenanzahl.
Module die am Ende der normalen Ausbildungsdauer nicht bestanden sind kön-nen im Rahmen eines zusätzlichen Ausbildungsjahres wiederholt werden.
Wenn am Ende eines zusätzlichen Ausbildungsjahres immer noch nichtbestande-ne Module vorliegen können diese im Rahmen der Weiterbildung nachgeholt wer-den.
Nichtbestandene Module können so oft wiederholt werden, wie sie angeboten werden.
Die ausbildenden Schulen müssen garantieren, dass alle Module innerhalb der normalen Ausbildungsdauer mindestens einmal als Wiederholungsmodul angeboten werden.
Der Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungseinrichtung müssen dem Auszubil-denden innerhalb der normalen Ausbildungsdauer die Möglichkeit geben nicht-bestandene Module zu wiederholen.
Nichtbestandene betriebliche Module können auch während der schulfreien Zeit wiederholt werden.
1 Unter obligatorischen modulen versteht man sowohl fundamentale als auch komplementäre module (siehe auch infoflyer „organisation und struktur der ausbildung“).
Formation proFessionnelle initiale
Bestehensregeln – gesamtBewertung CCPVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
5
ÉValUation
Bestehensregeln – GesamtbewertungCCP
Module der CCP-Ausbildung
Alle obligatorischen Module des CCP sind komplementäre Module, d.h. beim CCP gibt es keine fundamentalen Module.
BewertungsstufenKompetenz nicht erreicht, erreicht
modul nicht bestanden, bestanden, gut bestanden, sehr gut bestanden
Baustein wird nicht bewertet sondern validiert
Zertifikat Auszeichnungsstufe gut, sehr gut oder exzellent
Bestehensregeln für Module
Ein Modul ist bestanden, wenn alle obligatorischen Kompetenzen erreicht sind. Ein Modul kann außerdem als gut bzw. sehr gut bestanden bewertet werden, wenn der/die Auszubildende nach Ansicht des Evaluierungsverantwortlichen eine überdurchschnittliche Leistung sowohl bei den obligatorischen wie auch bei den bewerteten selektiven Kompetenzen bewiesen hat. Die Bewertungsergebnisse müssen schriftlich durch den Evaluierungsverant-wortlichen begründet werden (Dokumentationspflicht).
Bestehensregelung für die Ausbildung
Die CCP-Ausbildung ist bestanden, wenn am Ende der regulären Ausbildungszeit alle Bausteine validiert sind.
Ein Baustein ist validiert
→ wenn alle Module des Bausteins bestanden sind oder
→ wenn im Baustein nicht mehr als ein Modul nicht bestanden ist unter der Bedingung dass nicht mehr als 10 % der Gesamtanzahl der Module der Ausbildung nicht bestanden sind. Die Rechenresultate werden nach oben aufgerundet.
Sollte der Auszubildende während der regulären Ausbildungszeit das Zertifikat nicht erreichen, kann die Ausbildung um maximal ein Jahr verlängert werden. Nach Ablauf dieser zusätzlichen Frist besteht die Möglichkeit, die nicht bestan-denen Module im Rahmen der Weiterbildung zu erlangen.
Bestehensregeln – gesamtBewertung CCPVersion 01 - paGe 215 septembre 2011
Formation proFessionnelle initiale
5
ÉValUation
Der Klassenrat hat das Recht einen Auszubildenden welcher nach den zwei ersten Ausbildungsjahren nicht mindestens die Hälfte der Module des Lehrplans bestanden hat, umzuorientieren.
Gesamtbewertung der Ausbildung
Für die Gesamtbewertung bzw. die Vergabe des Zertifikats gelten drei Auszeichnungsstufen: gut, sehr gut oder exzellent.
Die Vergabe des Prädikats „exzellent“ erfolgt, wenn alle Module „sehr gut bestanden“ werden. Die Vergabe des Prädikats „sehr gut“ erfolgt, wenn 80% der Module „sehr gut bestanden“ werden. Die Vergabe des Prädikats „gut“ erfolgt, wenn mindestens 80% der Module mindestens „gut bestanden“ werden.
Formation proFessionnelle initiale
Bestehensregeln – gesamtBewertung DaP - DtVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
6
ÉValUation
Bestehensregeln – GesamtbewertungDAP - DT
Module in der DAP- und DT-AusbildungObligatorische module fundamentale Module und komplementäre Module
Fakultative module national bzw. lokal fakultative Module
BewertungsstufenKompetenz nicht erreicht, erreicht
modul nicht bestanden, bestanden, gut bestanden, sehr gut bestanden
Baustein wird nicht bewertet sondern validiert
Diplom Auszeichnungsstufe gut, sehr gut oder exzellent
Bestehensregeln für Module
Ein Modul ist bestanden, wenn alle obligatorischen Kompetenzen erreicht sind.
Ein Modul kann außerdem als gut bzw. sehr gut bestanden bewertet werden, wenn der/die Auszubildende nach Ansicht des Evaluierungsverantwortlichen eine überdurchschnittliche Leistung sowohl bei den obligatorischen wie auch bei den bewerteten selektiven Kompetenzen bewiesen hat.
Die Bewertungsergebnisse müssen schriftlich durch den Evaluierungsverant-wortlichen begründet werden (Dokumentationspflicht).
Umorientierung
In allen DAP-Ausbildungen hat der Klassenrat das Recht einen Auszubildenden nach dem 2. Semester umzuorientieren falls er nicht wenigstens 2/3 der obliga-torischen Module bestanden hat (2/3-Regelung).
Bei DT-Ausbildungen kann sowohl nach dem 2. wie auch nach dem 4. Semester nach der 2/3-Regelung umorientiert werden.
Die Gutachten des Klassenrats bezüglich der Umorientierung von Auszubilden-den sind zwingend.
Bestehensregeln – gesamtBewertung DaP - DtVersion 01 - paGe 215 septembre 2011
Formation proFessionnelle initiale
6
ÉValUation
Bestehensregeln für die Ausbildung
Eine DAP- bzw. eine DT-Ausbildung ist bestanden, wenn am Ende der regulären Ausbildungszeit alle Bausteine validiert sind.
Ein Baustein ist validiert
→ wenn alle Module des Bausteins bestanden sind oder
→ wenn alle fundamentalen Module und komplementären Module des Bausteins mit Ausnahme eines komplementären Moduls dieses Bausteins bestanden sind unter der Bedingung, dass am Ende der Ausbildung mindestens 95 % aller obligatorischen Module bestanden sind. Aufgrund der bestandenen fakul-tativen Module kann der Klassenrat die Anzahl der nicht bestandenen komple-mentären Module um ein Modul erhöhen.
Bei Nicht-Erlangen des Diploms innerhalb der normalen Ausbildungszeit, kann die Ausbildung um maximal ein Jahr verlängert werden. Nach Ablauf dieser zusätzlichen Frist besteht die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen der Weiter-bildung abzuschließen.
Gesamtbewertung der Ausbildung
Für die Gesamtbewertung bzw. die Vergabe des Zertifikats gelten drei Auszeichnungsstufen: gut, sehr gut oder exzellent.
→ Die Vergabe des Prädikats „exzellent“ erfolgt, wenn alle Module „sehr gut bestanden“ sind.
→ Die Vergabe des Prädikats „sehr gut“ erfolgt, wenn 80 % der Module „sehr gut bestanden“ sind.
→ Die Vergabe des Prädikats „gut“ erfolgt, wenn mindestens 80 % der Module mindestens „gut bestanden“ sind.
Formation proFessionnelle initiale
Bestehensregeln – gesamtBewertung DaP - DtVersion 01 - paGe 315 septembre 2011
6
ÉValUation
Beispiel 1:
Eine Ausbildung besteht aus 8 Bausteinen (UC) mit insgesamt 30 obligatorischen Modulen (M) davon 11 fundamentale (F) und 19 komplementäre Module (C). Es wurden keine fakultativen Module bestanden.
UC1
UC1-M1-FUC1-M2-CUC1-M3-C
UC2
UC2-M1-FUC2-M2-FUC2-M3-CUC2-M4-C
UC3
UC3-M1-FUC3-M2-CUC3-M3-C
UC4
UC4-M1-FUC4-M2-CUC4-M3-CUC4-M4-C
UC5
UC5-M1-FUC5-M2-CUC5-M3-CUC5-M4-C
UC6
UC6-M1-FUC6-M2-FUC6-M3-CUC6-M4-CUC6-M5-C
UC7
UC7-M1-FUC7-M2-CUC7-M3-C
UC8
UC8-M1-FUC8-M2-CUC8-M3-CUC8-M4-C
Die Ausbildung ist bestanden, wenn am Ende der Ausbildungszeit
→ alle 30 Module bestanden sind oder
→ alle 11 fundamentalen Module bestanden sind sowie 95 % der obligatorischen Module, das entspricht in diesem Beispiel 0,95 x 30 = 28,5 also mindestens 28 der 30 obligatorischen Module bestanden sind. Anders ausgedrückt um die Ausbildung erfolgreich mit einem Diplom abzuschließen darf der Auszubilden-de in seiner Ausbildungszeit maximal 2 komplementäre Module nicht bestan-den haben. Pro Baustein darf jedoch maximal 1 komplementäres Modul nicht bestanden sein.
Bestehensregeln – gesamtBewertung DaP - DtVersion 01 - paGe 415 septembre 2011
Formation proFessionnelle initiale
6
ÉValUation
UC1
UC1-M1-FUC1-M2-CUC1-M3-C
UC2
UC2-M1-F
Ausbildung ist bestanden
UC2-M2-FUC2-M3-CUC2-M4-C
UC3
UC3-M1-FUC3-M2-CUC3-M3-C
UC4
UC4-M1-FUC4-M2-CUC4-M3-CUC4-M4-C
UC5
UC5-M1-FUC5-M2-CUC5-M3-CUC5-M4-C
UC6
UC6-M1-FUC6-M2-FUC6-M3-CUC6-M4-CUC6-M5-C
UC7
UC7-M1-FUC7-M2-CUC7-M3-C
UC8
UC8-M1-FUC8-M2-CUC8-M3-CUC8-M4-C
UC1
UC1-M1-FUC1-M2-CUC1-M3-C
UC2
UC2-M1-F
Ausbildung ist nicht bestanden
UC2-M2-FUC2-M3-CUC2-M4-C
UC3
UC3-M1-FUC3-M2-CUC3-M3-C
UC4
UC4-M1-FUC4-M2-CUC4-M3-CUC4-M4-C
UC5
UC5-M1-FUC5-M2-CUC5-M3-CUC5-M4-C
UC6
UC6-M1-FUC6-M2-FUC6-M3-CUC6-M4-CUC6-M5-C
UC7
UC7-M1-FUC7-M2-CUC7-M3-C
UC8
UC8-M1-FUC8-M2-CUC8-M3-CUC8-M4-C
UC1
UC1-M1-FUC1-M2-CUC1-M3-C
UC2
UC2-M1-F
Ausbildung ist nicht bestanden
UC2-M2-FUC2-M3-CUC2-M4-C
UC3
UC3-M1-FUC3-M2-CUC3-M3-C
UC4
UC4-M1-FUC4-M2-CUC4-M3-CUC4-M4-C
UC5
UC5-M1-FUC5-M2-CUC5-M3-CUC5-M4-C
bestandene fundamentale Module
bestandene komplementäre Module
nicht bestandene Module
UC6
UC6-M1-FUC6-M2-FUC6-M3-CUC6-M4-CUC6-M5-C
UC7
UC7-M1-FUC7-M2-CUC7-M3-C
UC8
UC8-M1-FUC8-M2-CUC8-M3-CUC8-M4-C
UC1
UC1-M1-FUC1-M2-CUC1-M3-C
UC2
UC2-M1-F
Ausbildung ist nicht bestanden
UC2-M2-FUC2-M3-CUC2-M4-C
UC3
UC3-M1-FUC3-M2-CUC3-M3-C
UC4
UC4-M1-FUC4-M2-CUC4-M3-CUC4-M4-C
UC5
UC5-M1-FUC5-M2-CUC5-M3-CUC5-M4-C
UC6
UC6-M1-FUC6-M2-FUC6-M3-CUC6-M4-CUC6-M5-C
UC7
UC7-M1-FUC7-M2-CUC7-M3-C
UC8
UC8-M1-FUC8-M2-CUC8-M3-CUC8-M4-C
Beispiel 2: Eine Technikerausbildung besteht aus 28 Bausteinen (UC) mit insgesamt 100 obligatorischen Modulen (M) davon 12 fundamentale (F) und 88 komplementäre Module (C). Es wurden keine fakultativen Module bestanden.
95 % von 100FC = 95FC95FC – 12F = 83C83C von 88C Modulen müssen also bestanden sein. Oder anders ausgedrückt 88C – 83C = 5C Module können nicht bestanden sein, mit nur einem nicht- bestandenen komplementären Modul pro Baustein.
DO
CU
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DoCUments CUrriCUl aires
FOR
MAT
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NA
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Formation patronale
Formation proFessionnelle initiale
l’apprentissage en organisme de formationVersion 01 - paGe 115 septembre 2011
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Formation patronale
L’apprentissage en organisme de formation
La formation professionnelle initiale en apprentissage se fait par alternance de périodes de formation en milieu scolaire et en milieu professionnel. L’alternance peut être organisée selon un rythme hebdomadaire ou par périodes. L’objectif de la formation en milieu professionnel est de faire acquérir par l’apprenti les compétences du métier ou de la profession. Le statut de la personne à former est celui d’apprenti. L’apprenti reçoit une indemnité d’apprentissage. Un contrat d’apprentissage est conclu pour la durée de la formation (au plus tard pour le 1er novembre). La formation peut se faire selon le système pluriel de lieux de formation. Dans ce cas une convention est à signer entre l’organisme de for-mation initial et l’organisme de formation accessoire. L’entreprise qui accueille un apprenti doit disposer du droit de former, accordé par les chambres professionnelles compétentes. Tout comme la formation en milieu scolaire, la formation en milieu professionnel est organisée par modules semestriels avec un programme directeur, un réfé-rentiel d’évaluation et un programme de formation. Les modules en entreprise sont des modules fondamentaux. Les résultats des évaluations des modules en organisme de formation doivent en principe être disponibles à la fin de chaque semestre. Les intervenants en apprentissage sont :
acteurs rôles
apprenti
→ acquérir les compétences → se comporter de façon respectueuse et loyale envers le patron formateur et le tuteur
→ observer la discrétion sur les affaires de l’entreprise → fréquenter régulièrement les cours scolaires
patron formateur
→ se conduire envers l’apprenti en bon père de famille → assurer l’éducation et la formation de l’apprenti → désigner un ou plusieurs tuteurs → veiller à la fréquentation régulière des cours scolaires
tuteur en entreprise → assurer la formation pratique et l’encadrement pédagogique des apprentis
Conseiller à l’apprentissage
→ surveiller l’apprentissage → agir en médiateur en cas de litige
Chambres profession-nelles
→ accorder et retirer le droit de former → enregistrer les contrats d’apprentissage