Flüchtlingsgipfel Landkreis Schwäbisch Hall...Sibilla-Egen-Schule 3 Klassen 41 Sus Gewerbliche...
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Flüchtlingsgipfel Landkreis Schwäbisch Hall
Workshop Nr 2
“Berufliche Integration von
Geflüchteten- (k)ein leichter
Weg?”
12.05.2017
1
Mitwirkende
• Frau Biro – Berufliche Schulen
• Frau Kücük- Jobcenter
• Herr Kletzander, Herr Metzner – Agentur für Arbeit
• Herr Schneider- Wirtschaftsförderung Landratsamt Schwäbisch Hall
2
Übersicht über die Institutionen
3
VABO-Klassen der Beruflichen Schulen
Flüchtlingsgipfel 12.Mai 2017
Marliese Hanschke
Geschäftsführende Schulleiterin für die Beruflichen Schulen im Landkreis Schwäbisch Hall
1 18.05.2017
VABO
VABO: Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen
Zielgruppe: „…Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und deren Berufsschulpflicht weder ruht noch für vorzeitig beendet erklärt wurde,…“ (Ausbildungs- und Prüfungsordnung VABO §1) Alter: 15 – 18 Jahre / bis 20 Jahre (Stichtag: 31.07.1997 für Sj 17/18) Dauer : 1 bis 2 Schuljahre
2 18.05.2017
Stundentafel VABO
Deutsch 15
………………………………………………………………………………………………………..
Lebensweltbezogene Kompetenz
mit Gemeinschaftskunde, Religion , Ethik, etc. 2 - 4
……………………………………………………………………………………………… ………..
Integration in andere berufliche
Bildungsgänge ( stundenweise als individuelle Lösungen
………………………………………………………………………………………………………..
Wahlpflichtbereich:
Berufliche Kompetenz 0 - 3
Ergänzende Allgemeinbildung (Mathematik, Englisch) 0 - 3
Betriebspraktikum mind. 6
------------------------------------------------------------------------------------------
Summe: 22-28
Zusatzbereich : Angebote durch Ehrenamtliche, Schülermentoren, etc
3 18.05.2017
VABO
Abschluss
Sprachstandserhebung (schriftlich und mündlich) in Deutsch (A2-Niveau des GER) bei entsprechenden Sprachkenntnissen auch B1 möglich
Wiederholung 1 x möglich
Abschluss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist nicht möglich
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18.05.2017
VABO
Aktuelle Schüler- und Klassenzahlen im Landkreis SHA Stand 28.04.2017: Schulstandort Crailsheim: Eugen-Grimminger-Schule: 2 Klassen 32 SuS Gewerbliche Schule 1 Klasse 25 SuS Kolping-Bildungswerk: 1 Klasse 17 SuS Schulstandort Schwäbisch Hall: Sibilla-Egen-Schule 3 Klassen 41 Sus Gewerbliche Schule 1 Klasse 16 SuS Kaufmännischen Schule 1 Klasse 17 SuS Kolping-Bildungswerk: 3 Klassen 39 SuS Insgesamt: 12 Klassen 187 SuS
5 18.05.2017
Anmeldung berufsschulpflichtiger Jugendlicher in das VABO
Flüchtlinge: Meldung über die betreuenden Sozialberater an das Amt für Migration Liste wird vom Migrationsamt geführt an die Meldestelle weitergeleitet Anmeldung durch Erziehungsberechtigte Unbegleitete ausländische Minderjährige: Meldung vom Jugendamt an die Meldestelle Anmeldung durch Amtsvormund EU- Zuzug: Meldung über die Einwohnermeldeämter Anmeldung durch Erziehungsberechtigte Meldestelle: Geschäftsführende Schulleitung Berufliche Schulen im Landkreis – Sibilla-Egen-Schule Schwäbisch Hall Leitet an die zuständigen Beruflichen Schulen im Schulbezirk weiter.
6 18.05.2017
Anmeldung berufsschulpflichtiger Jugendlicher aus
VKL - Klassen in das VABO: - berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Schulplatz melden sich im Schulbezirk Crailsheim zentral bei der Eugen-Grimminger- Schule an melden sich im Schulbezirk Schwäbisch Hall zentral bei der Sibilla-Egen-Schule an in weiterführende Berufliche Schulen: - VAB direkt bei der zuständigen Schule in CR alle zentral an der Eugen- Grimminger- Schule, in SHA Schüler bei der Gewerblichen Schule und Schülerinnen an der Sibilla-Egen-Schule - in Zweijährige Berufliche Schulen, Berufskollegs und Berufliche Gymnasien – direkt bei der gewünschten Schule Anmeldezeitraum und Voraussetzungen beachten/ B1/B2 Sprachniveau und ggfs. Feststellungsprüfung in M und E Die Schülerübergabe erfolgt nach dem üblichen Verfahren durch die abgebenden Schulen über die Meldestelle.
7 18.05.2017
Vergleich: Ziel und Inhalte
VAB Ziel der Ausbildung: Vorbereitung auf eine
Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit
Basisqualifikationen der allgemeinen und berufsbezogenen Bildung vermitteln und vertiefen
Kompetenzanalyse verbindlich
Praktikum verbindlich
VABO
Ziel der Ausbildung: Vermittlung von Grundlagen der
deutschen Sprache und Vertiefung der Allgemeinbildung Die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache ist durchgängiges Unterrichtsprinzip
Keine Kompetenzanalyse
Praktikum möglich, wenn ausreichende Sprachkenntnisse und Erlaubnis der Ausländerbehörde vorhanden
8
18.05.2017
Vergleich: Abschluss
VAB Praxisbezogene Prüfung
oder Projektprüfung
mindestens 3 Zertifikate berufsbezogener Arbeitsfelder (á 30 Stunden absolviert)
Abschluss mit einem dem
Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist möglich
VABO
Sprachstandserhebung in Deutsch (A2-Niveau des GER/B1)
Abschluss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ist nicht möglich
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18.05.2017
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Flüchtlingsgipfel Bühlertann 12.Mai 2017
Siegfried Kletzander, Teamleiter Berufsberatung, Agentur für Arbeit SHA-TBB
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
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Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
Elementare Sprachverwendung
A1: Einstieg: Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen
oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen (…)
A2: Grundlagen: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit
Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (…)
Selbstständige Sprachverwendung
B1: Mittelstufe: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird
und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht (…).
B2: Gute Mittelstufe: Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein
normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden
Seiten gut möglich ist (…).
Kompetente Sprachverwendung
C1: Fortgeschrittene Kenntnisse: Kann die Sprache im gesellschaftlichen und
beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen (…)
C2: Exzellente Kenntnisse: Kann sich spontan, sehr flüssig und genau auch bei
komplexeren Sachverhalten ausdrücken (…).
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
Mind. Voraussetzung für duale/schul. Ausbildung
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Zugang zum Arbeits-/Ausbildungsmarkt für Geflüchtete
Aufenthalts-
gestattung (2)
Aufenthalts-
erlaubnis
Ausreisepflichtige
mit Duldung (1)
Zugang zu
betrieblicher
Ausbildung?
Nach 3 Monaten Wartezeit mit
Zustimmung der AuslBeh
uneingeschränkt Mit Zustimmung der AuslBeh
Zugang zu
schulischer
Ausbildung?
uneingeschränkt
uneingeschränkt
uneingeschränkt
Planungssicherheit
für die Dauer der
(betr.!) Ausbildung?
Hoch, wenn potentielle
Auszubildende eine gute
Bleibeperspektive * haben
Hoch
Hoch, wenn die Duldung nach
der „3+2 Regelung“ erteilt
wurde
Arbeitsaufnahme Nach 3 Monaten Wartezeit mit
Zustimmung der AuslBeh
Keine Einschränkung Mit Zustimmung der AuslBeh
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
(1) Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) mit Ablehnung des nach dem 31.08.15 gestellten Asylantrages unterliegen einem Arbeitsverbot
(2) Gestattete aus sicheren Herkunftsstaaten mit Asylantragstellung nach dem 31.08.15 unterliegen einem Arbeitsverbot
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Über 400 unbesetzte Ausbildungsplätze 2016 !
Eine Chance für Geflüchtete!
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• Elektroniker/-in
• Friseur/-in
• Gesundheits- u.
Krankenpfleger-/in
• Kaufmann/-frau im Einzelhandel/
Verkäufer/-in
• Metallbauer/-in
• Zahnmed. Fachang.
• Berufskraftfahrer
• KFZ-Mechatroniker
• Altenpfleger/-in
• Anlagenmechaniker/-in
• Bäcker/-in
• Fachverkäufer/-in -
Lebensmittelhandwerk
• Fleischer/-in
• Hotel-Restaurantfachmann/-frau
• Koch/ Köchin
• Maurer/-in
• Maler/-in/Stuckateur
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Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung nach Aufenthaltsstatus Förderung nach dem Integrationsgesetz gültig ab 06.08.16 bis 31.12.18
Fördermaßnahme Aufenthalts-
gestattung
Aufenthalts-
erlaubnis
Geduldete
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
(BvB)
Ja, nach 3 Monaten
und guter
Bleibeperspektive)*
Ja Ja, nach einem ununterbrochenen
Aufenthalt von 6 Jahren
Berufsausbildung in
außerbetr. Einricht. (BaE)
Nein Ja Nein
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
Ja, nach 3 Monaten
und guter
Bleibeperspektive*
Ja Ja, nach einem ununterbrochenen
Aufenthalt von 12 Monaten
Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Ja, nach 3 Mon. (mit
Erlaubnis der
Ausländerbehörde)
Ja Ja, nach 3 Monaten (mit Erlaubnis der
Ausländerbehörde)
Assistierte Ausbildung
(AsA)
Ja, nach 3 Monaten
und guter
Bleibeperspektive *
Ja Ja, nach 12 Monaten für die
ausbildungsbegleitende Phase
Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB)
Ja, nach 15 Monaten
und guter
Bleibeperspektive*
Ja Ja, nach einem ununterbrochenen
Aufenthalt von 6 Jahren
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
• Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia
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Ausgewählte Instrumente der Ausbildungsvorbereitung für Geflüchtete (1)
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
▬ Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Unterstützung bei der Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Praktikums-/Ausbildungsplatz (in der
Schulzeit)
▬ Einstiegsqualifizierung (EQ)
Für Ausbildung suchende Geflüchtete bis 35 Jahre
Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate
Praktikumsvergütung in Höhe von 231,- € monatlich + Sozialversicherungspauschale
derzeit kombiniert mit ESF-BAMF Sprachunterricht für B1/B2 Niveau
▬ Assistierte Ausbildung (AsA)
Phase 1: Profiling, Bewerbungstraining, berufsprakt. Erprobung
Phase 2: Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung, Sprachförderung
Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen
▬ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen bzgl. mögl. Berufswahl überprüfen
Berufsorientierung, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung,
ggf. auch Nachholen HSA, Abbau von Sprachdefiziten, berufl. Erprobung, Eingliederung in Ausbildung
Dauer 9-11 Monate
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Ausgewählte Instrumente der Ausbildungsförderung für Geflüchtete (2)
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
▬ Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung
Sprachförderung
Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen
▬ Assistierte Ausbildung (AsA)
Phase 1: Profiling, Bewerbungstraining, berufsprakt. Erprobung
Phase 2: Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung, Sprachförderung
Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, Alltagshilfen
▬ Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung während einer betrieblichen Ausbildung
zur Sicherung des Ausbildungserfolges
Nachhilfe in Deutsch
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Produkteinsatzlogik / „Förderkette“
Flüchtlingsgipfel 12.05.2017
BerEb
BerufsschulpflichtBEJ/VAB/VAB-O BVB EQ
Ausbildung:gefördert/ungefördert
BaE
abH
AsA (Phase I / II)
* Zugang zu Förderinstrumenten bei Flüchtlingen: abhängig vom Aufenthaltsstatus
Schule Berufsvorbereitung
BPJ 21
Ggf. begleit.Sprachförd. ESF_BAMF/DeuFö
(…)
Integrationsprozess für Geflüchtete im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Mai 2017
Seite 2
Integrationsprozess für Geflüchtete im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Inte
gra
tionskurs
Kompetenz-
Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und
Qualifizierung bei Trägern und
Arbeitgebern
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
zielgerichtete
Individuelle
Förderung
Seite 3
Integrationskurs
Integrationskurs (BAMF)
bestehend aus Sprachkurs (600 UE) und Orientierungskurs (100 UE) in VZ oder TZ bei
diversen SKT (siehe Liste) mit dem Ziel:
Erwerb und Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1
Bei Nichterreichen des Kursniveaus B1 kann die Prüfung auf dem Niveau A2 abgelegt
werden. Die Teilnahme endet dann nicht erfolgreich; es können weitere 300 UE im
Sprachkurs absolviert werden.
Alphabetisierungskurs
Bei Bedarf kann ein Alphabetisierungskurs in VZ oder TZ (bis zu 1200 UE Sprachkurs)
absolviert werden.
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses soll innerhalb von 6-8 Wochen ein
weiterer Schritt im Bereich der Förderkette erfolgen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses soll innerhalb von 6-8 Wochen ein
weiterer Schritt im Bereich der Förderkette erfolgen.
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz
-Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei
Trägern und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Seite 4
Orientierung und Kompetenz-Analyse
Arbeitsmarktorientierte Beratung u. Vermittlung durch Gespräche bei der AV im JC und der Berufsberatung
Um die Richtung zu bestimmen, in die eine weitere Förderung mit dem Ziel Integration in
Arbeit/Ausbildung erfolgen soll, ist eine Kompetenzanalyse unerlässlich. Zu der
Kompetenzanalyse durch die Vermittlungsfachkraft erfolgt bei Bedarf eine
Kompetenzanalyse durch externe Träger
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
Inte
gra
tionskurs
Kompetenz-Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Seite 5
Weitere Sprachförderung
Berufsbezogene Sprachförderung nach §45a AufenthG (ab B1-Sprachniveau):
300 UE je Basismodul, bis zu 600 UE je Spezialmodul. (Eine Berechtigung je Modul,
einmalige Wiederholung auf Antrag möglich: Dauer ca. 3 Monate pro Modul in VZ, bei TZ
entsprechend länger)
Förderung bis B2 (Voraussetzung für viele Ausbildungen) oder C1 (Voraussetzung fürs
Studium)
Teilnehmerzahl: ab 15, Start nach Absprache mit dem SKT (siehe Liste)
Sprachförderung als Maßnahme bei versch. Trägern
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz-
Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und
Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Seite 6
Verzahnung Sprache und Beruf
ESF-BAMF-Sprachförderung (ab A1-Sprachniveau)
max. 730 UE (6 Monate in VZ, bis 12 Monate in TZ), Anmeldung bis 31.12.2017 möglich
Inhalte: Fachunterricht, Praktikum + Betriebsbesichtigungen, Teilnehmerzahl: ab 15
EQ Plus (Einstiegsqualifizierung Plus Sprachförderung)
6-12 Monate Langzeitpraktikum + Sprachförderung, Ziel: B1 + Beruf, Voraussetzung: A1,
bis 35 Jahre, mind.18 Teilnehmer
Sprachförderung mit Praxisanteil als Maßnahme bei versch. Trägern
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz-
Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei
Trägern und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Seite 7
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern und Arbeitgebern
Maßnahmen bei verschiedenen Trägern
Zertifizierung fand 2016 statt
Duale Ausbildung (IHK + HWK)
Kümmerer: Vermittlung, enge Begleitung, Betreuung und Beratung von Flüchtling
(möglichst B2) und Betrieb
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz-
Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei Trägern
und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Seite 8
Weitere individuelle Förderung
Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung. Sie nützt dabei einzelfallbezogen das umfangreiche Förderinstrumentarium des Jobcenters, wie z.B.:
Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber (EGZ)
Erwerb beruflicher (Teil-)Qualifikationen oder Ermöglichung von Umschulungen (FbW)
Weiterführende Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung über AVGS
Einzelcoaching
Kenntnisvermittlung
Vermittlung in Arbeit
Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) Betriebliche Praktika, Dauer max. 12 Wochen. Betriebliche Praxis erwerben, Kenntnisvermittlung direkt im Betrieb
Arbeitsgelegenheiten bei der Aufbaugilde in Crailsheim, 32 Plätze
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz
-Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei
Trägern und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
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Integration in Arbeit oder Ausbildung
Integrationsprozess für Flüchtlinge im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Integration
in Arbeit
oder
Ausbildung
Inte
gra
tio
nskurs
Kompetenz
-Analyse
Weitere Sprachförderung
Verzahnung von sprachlicher
+ beruflicher Qualifikation
Berufliche Orientierung und Qualifizierung bei
Trägern und Arbeitgebern
weitere
Individuelle
Förderung
Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von
Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in
Arbeit oder Ausbildung:
Die wichtigste Voraussetzung ist der Erwerb der deutschen Sprache durch den
Integrationskurs, es folgen eine Kompetenzanalyse und daraufhin die gezielte
Qualifikation durch spezielle Maßnahmen für Flüchtlinge, begleitet von dem
individuellem Einsatz aller Förderinstrumente des Jobcenters.
Die Beratung und Förderung durch die Vermittlungsfachkraft unterstützt von
Anfang an den Geflüchteten auf seinem Weg in eine nachhaltige Integration in
Arbeit oder Ausbildung:
Die wichtigste Voraussetzung ist der Erwerb der deutschen Sprache durch den
Integrationskurs, es folgen eine Kompetenzanalyse und daraufhin die gezielte
Qualifikation durch spezielle Maßnahmen für Flüchtlinge, begleitet von dem
individuellem Einsatz aller Förderinstrumente des Jobcenters.