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Finanzierung, Investition, Steuern WS/SS 2003 - 1 - Finanzierung / Investition / Steuern Zusammenfassung

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Finanzierung, Investition, Steuern WS/SS 2003

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Finanzierung / Investition / Steuern

Zusammenfassung

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Inhaltsverzeichnis

Finanzierung...........................................................................................................................5

Finanzierungsbegriff...........................................................................................................5 Kreislauf finanzieller Mittel:...............................................................................................6 Hauptprobleme der Finanzierung: .......................................................................................6 Finanzielle Ziele: ................................................................................................................6 Systematisierung der Finanzierung: ....................................................................................7 Gliederung der Finanzierung: .............................................................................................8 Innenfinanzierung:..............................................................................................................9

Selbstfinanzierung: .........................................................................................................9 Bewertung der Selbstfinanzierung:..................................................................................9 Finanzierung aus Abschreibungen...................................................................................9

Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt) ..................................................10 Finanzierung aus (langfristigen) Rückstellungen:..............................................................10 Finanzierung aus Vermögensumschlichtung: ....................................................................10 Berechnung des Cashflows: ..............................................................................................11 Innenfinanzierung und Cashflow: .....................................................................................11 Geldflussrechnung nach ISA 7:.........................................................................................11 Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung): .................................................................12

a) Einzelunternehmung und Personengesellschaften..................................................12 Einzelunternehmen: ......................................................................................................12 Offene Handelsgesellschaft:..........................................................................................12 Stille Gesellschaft: ........................................................................................................12 Kommanditgesellschaft:................................................................................................12 b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung: .................................................................13 c) Genossenschaft .....................................................................................................13 d) Aktiengesellschaft.................................................................................................13

Aktientypen: .............................................................................................................13 • Art der Übertragbarkeit .................................................................................13 • eingeräumte Rechte .......................................................................................13 • Handelbarkeit möglich auf.............................................................................13 ordentliche Kapitalerhöhung .................................................................................14 bedingte Kapitalerhöhung .....................................................................................14 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln .............................................................14

e) Sonderformen der Eigenfinanzierung ....................................................................14 f) Börsewesen...........................................................................................................15

Fremdfinanzierung: ..........................................................................................................16 a) Wesen und Bedeutung: .............................................................................................16 b) Gliederung:...............................................................................................................16 c) Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung: .............................................................16 d) langfristige Finanzierung: .........................................................................................17 e) Kreditsubstitute:........................................................................................................17 Factoring: .....................................................................................................................17 f) Sonderformen der Fremdfinanzierung: ......................................................................18 Im Exportgeschäft:........................................................................................................18 Außenhandelsförderungen: ...........................................................................................18 g) Subventionsfinanzierung: .........................................................................................18

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Die Finanzplanung:...........................................................................................................19 Grundlagen: ..................................................................................................................19 Finanzplan: ...................................................................................................................19 Hauptfragen:.................................................................................................................19 Teilbereiche der Finanzplanung: ...................................................................................19 Erstellung: ....................................................................................................................20 Optimale Finanzierung: ................................................................................................20 Der Levarage-Effekt: ....................................................................................................21 Das Modigliani-Miller-Theorem: ..................................................................................21 Bedeutung der Eigenkapitalquote:.................................................................................21 Finanzierungsempfehlungen: ........................................................................................21

Investition ............................................................................................................................22 Definition: ........................................................................................................................22 Kapitalbindung: ................................................................................................................22 Arten von Investitionen: ...................................................................................................22

Investorbezogene Investitionen: ....................................................................................22 Objektbezogene Investitionen:......................................................................................23 Umschlagbezogene Investitionen: .................................................................................23 Wirkungsbezogene Investitionen: .................................................................................23

Der Weg der Investitionsplanung:.....................................................................................23 Investitionsrechnung:........................................................................................................23 Beurteilungskriterien für Investitionsvorhaben:.................................................................24 Investitionsrechnungen: ....................................................................................................24 Statische Investitionsrechnung:.........................................................................................24

Merkmale: ....................................................................................................................24 Methoden: ....................................................................................................................24 a) Kostenvergleichsrechnung (Wirtschaftlichkeitsvergleich) .....................................25 b) Gewinnvergleichsrechnung ...................................................................................25 c) Rentabilitätsrechnung............................................................................................25 d) Amortisationsrechnung .........................................................................................26

Berücksichtigung des Zeitwerts ........................................................................................27 Dynamische Investitionsrechnungen.................................................................................27

Merkmale: ....................................................................................................................27 Methoden: ....................................................................................................................27 a) Kapitalwertmethode: (KWM, Net Present Value Methode) ...................................28 b) Methode des internen Zinsfußes ............................................................................28 c) Annuitätenmethode ...............................................................................................28

Steuern .................................................................................................................................30 Grundbegriffe ...................................................................................................................30 Grundlagen der wichtigsten Steuerarten............................................................................31

Einkommenssteuer........................................................................................................31 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ...........................................................32 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ....................................................................32 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb...........................................................................32 4. Einkünfte nichtselbständiger Arbeit...................................................................32 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen.........................................................................32 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung .....................................................32 7. Sonstige Einkünfte ............................................................................................32

Lohnsteuer ............................................................................................................33 Kapitalertragsteuer ................................................................................................33

Körperschaftssteuer ......................................................................................................33

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Umsatzsteuer ................................................................................................................34 Kommunalsteuer...........................................................................................................34 Dienstgeberbeitrag........................................................................................................35 Dienstgeberzuschlag zum DB .......................................................................................35 Verkehrssteuern ............................................................................................................35

Gesellschaftssteuer................................................................................................35 Grunderwerbssteuer ..............................................................................................35 Erbschafts- und Schenkungssteuer ........................................................................35 Sonstige Verkehrssteuern ......................................................................................35

Vermögenssteuern ........................................................................................................36 Grundsteuer ..........................................................................................................36

Besteuerung und Rechnungswesen ...................................................................................36 4 Gewinnermittlungsarten:............................................................................................36

Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG...................................................36 Betriebsvermögensvergleich gem. § 5 Abs. 1 EStG...................................................37 Einnahmen/Ausgabenrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ..............................................37 Pauschalierung gem. § 17 EStG ................................................................................37

Rechnungslegungs- und Bewertungsvorschriften ..........................................................38 Besonderheiten der Gewinnermittlung ......................................................................39 Steuerliche Aufzeichnungspflichten ..........................................................................39 Verringerung des Gewinns........................................................................................39 Verlustberücksichtigungen........................................................................................40

Besteuerung und Rechtsformwahl.................................................................................40 Rechtsformen für Betriebe ........................................................................................40 Besteuerungsunterschiede .........................................................................................40 Standortwahl.............................................................................................................42 Vermeidung der Doppelbesteuerung .........................................................................42 EU-Binnenmarkt.......................................................................................................42

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Finanzierung

Finanzierungsbegriff Finanzieren: der Unternehmung in Abhängigkeit von bestimmten Erfordernisse

Kapital zuführen, das einerseits zur Begründung von Vermögen dient, andererseits aber auch bloßen Kapitalumschlichtungen bzw. Steuerleistungen gewidmet sein kann

Investition: stellen Kapitalverwendungsvorgänge dar, durch die freies Kapital in

gebundenes Kapital umgewandelt wird Desinvestition : sind demnach Vermögensvorgänge, durch die gebundenes Kapital in

freies Kapital umgewandelt wird Finanzwirtschaft: - Beschaffen (Aufbringung)

- Verwenden - Rückerstatten

von Kapital bzw. finanziellen Mitteln Definanzierung: Dem Unternehmen werden durch Rückzahlung von Krediten,

Gewinnausschüttungen, Privatentnahmen etc. Kapital entzogen Investition im engeren Sinn: hierunter wird dann in der Regel der Einsatz von Mitteln für

Anlagegüter (Realgüter) verstanden

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Kreislauf finanzieller Mittel: Phase 1 Kapitalbeschaffung = Finanzierung von Außen Einnahmen Phase 2 Kapitalverwendung = Investition Ausgaben Phase 3 Kapitalrückfluss = Desinvestition Einnahmen Kapitalneubildung = Gewinn Phase 4 Kapitalabfluss = Definanzierung

Ausgaben

Hauptprobleme der Finanzierung: �� Einhaltung der finanziellen Ziele �� Auswahl der optimalen Finanzierung (optimale Kapitalstruktur/Finanzierungsregeln) �� Finanzplanung / Investitionsplanung �� Ermittlung des Kapitalbedarfs �� Steuerliche Einflussfaktoren �� Staatliche Förderungen (Export/Investitionen)

Finanzielle Ziele: • Finanzielles Gleichgewicht

• Der kurzfristige Liquiditätsaspekt (Fähigkeit zwingend fällige Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können => Insolvenz)

• Langfristiger Liquiditätsaspekt (strukturellen Zusammenhängen zwischen Kapitalausstattung und Kapitalverwendung => Bonität)

• Rentabilitätsaspekt (Wertschaffung = Werterhöhung des Unternehmens => Thesaurierung = Rücklagenbildung)

• Unabhängigkeit der Entscheidungsträger

• Im Interesse der Eigentümer? • Agenten �� Prinzipale

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Systematisierung der Finanzierung:

Unterscheidungsmerkmale Finanzierungsart

Herkunft des Kapitals Außenfinanzierung Innenfinanzierung

Rechtsstellung des Kapitalgebers Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung

Dauer der Finanzmittelbereitstellung Unbefristete Finanzierung Befristete Finanzierung

• Kurz • Mittel • Lang

Anlass der Finanzierung Gründung

Kapitalerhöhung Sanierung

Form der Aufbringung der Finanzmittel (nur bei Außenfinanzierung)

Geldfinanzierung Sachfinanzierung Kreditleihe

Angemessenheit der Ausstattung mit Fremdkapital

Normalfinanzierung Unterfinanzierung Überfinanzierung

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Gliederung der Finanzierung: Finanzierungsformen Außenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung (Eigenfinanzierung) Mit Kapitalmarktfähigkeit Ohne Kapitalmarktfähigkeit

Kreditfinanzierung (Fremdfinanzierung) Langfristige Kreditfinanzierung Kurzfristige Kreditfinanzierung Kreditsubstitute Subventionsfinanzierung

Innenfinanzierung Aus dem Umsatzprozess heraus (Überschussfinanzierung) Finanzierung aus Abschreibungen Selbstfinanzierung (aus Gewinnen) Offene Selbstfinanzierung Stille Selbstfinanzierung Finanzierung aus Rückstellungen Aus Vermögensumschlichtung außerhalb des normalen Umsatzprozesses Kapitalfreisetzung im Anlagevermögen Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen

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Innenfinanzierung:

Selbstfinanzierung: Überschussfinanzierung durch Rückbehalt des Gewinnes (oder Teilen davon) offene Selbstfinanzierung = Rückbehaltung von Gewinnen (aus Gewinnrücklage ersichtlich) - gesetzlicher Zwang besteht für AG und große Gesellschaften mit beschränkter Haftung - Rücklagekonten sind Ergänzungskonten der Eigenkapitalkonten - Problem: Gewinnermittlung (grundsätzlich) - Dividendenpolitik (Ausschüttungspolitik) - Steuerliche Einflüsse auf Ausschüttung stille Selbstfinanzierung = Rückbehaltung durch Stille Rücklagen - Unterbewertung von Vermögensgegenständen - Nichtaktivierung von Vermögensgegenständen - Unterlassung der Zuschreibung von Wertsteigerungen - Überbewertung von Passivposten - Nachteil liegt in der Gestaltung eines verzerrten Bilanzbildes

Bewertung der Selbstfinanzierung: Vorteil: - keine Zins- und Tilgungszahlungen - Liquiditätspolitik der Unternehmung wird erleichtert - Finanzierungsunabhängigkeit - für zugeführte Mittel unterbleiben Sicherheitsleistungen - Kontrollen durch fremde Kreditgeber sind ausgeschaltet - temporäre Selbstfinanzierung (Sicherung der Liquidität durch zeitliche Verlagerung in der

Gewinnausschüttung) - Unabhängigkeit gegenüber dem Kapitalmarkt Nachteil: - Gefahr von Kapitalfehlleitungen - Gefahr von Fehlinvestitionen

Finanzierung aus Abschreibungen die über den Preis in den Betrieb geflossenen Abschreibungsteile zur Deckung von Finanzierungserfordernissen heranzuziehen

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Finanzierung über Umsatzerlöse verdiente Abschreibungswerte verbleiben im Betrieb ohne als Gewinn aufzuscheinen

Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt) Abschreibungswerte werden in neue Anlagen investiert nicht nur Ersatzinvestitionen, sondern auch zusätzliche Investitionen finanzierbar -> Kapazitätserweiterung

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m = 1 + 1/n

m …… Kapazitätsmultiplikator n ……. Einheitliche Nutzungsdauer der Anlagen Umsetzungsprobleme in der Realität:

• Abschreibung in gleichen Beträgen • Abschreibungen stehen am Periodenende liquide zur Verfügung • Wiederbeschaffungskosten gleich hoch • Absatzmöglichkeiten • Finanzierung des höheren Umlaufvermögens?

Finanzierung aus (langfristigen) Rückstellungen: Mit der Dotierung von Rückstellungen (Aufwand!) werden Mittel im Betrieb gebunden (zeitlich befristet), die sonst als Gewinn erscheinen würden und ausgeschüttet werden könnten (=innerbetriebliche Fremdfinanzierung).

��Lange Unternehmensbindung bei langfristigen Rückstellungen (Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen = Sozialkapital)

��Hoher Effekt bei Neudotierungen ohne Auszahlungen ��Bei Gewinnsituation interessant ��Ertragsteuerlicher Effekt: Steuerstundung (Problem: Wertpapierdeckung) ��Vermögen steuerlicher Effekt (nicht vorhanden): Steuerersparnis

Finanzierung aus Vermögensumschlichtung:

��Finanzierung von Reinvestitionen aus Umsatzerlösen – Cashflow ��Verkauf nicht betriebsnotwendigen Vermögens ��Verminderung nicht betriebsnotwendigen Vermögens durch Rationalisierung ��Beschleunigung des Kapitalumschlags

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Berechnung des Cashflows:

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - darauf entfallende Steuern von Einkommen und Ertrag ± Abschreibungen (Zuschreibungen) auf das Anlagevermögen ± Verluste (Erträge) aus dem Abgang von Anlagevermögen ± Bildung (Auflösung) langfristiger Rückstellungen Cashflow bzw. Geldfluss

Innenfinanzierung und Cashflow:

• Finanzwirtschaftliche Größe • Maßstab für die Innenfinanzierung des Unternehmens • Wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Liquidität • Gibt jene innerhalb eines Jahres erwirtschaftete finanzielle Mittel an, die für

Investitionen, Ausschüttungen und Schuldentilgung zu Verfügung standen, bzw. stehen

Vereinfachte Ermittlung des Chasflows: Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Nicht-Ausgaben in den Aufwendungen - Nicht-Einnahmen in den Erträgen Cashflow

Geldflussrechnung nach ISA 7: Grundstruktur: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (operating activities) ± Cashflow aus der Investitionstätigkeit (investing activities) ± Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (financing activities) . Zu- und Abnahme der liquiden Mittel + liquide Mittel zu Jahresbeginn . Liquide Mittel am Jahresende

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Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung): Wesentliche Merkmale

• Risikotragung hinsichtlich Gewinn/Verlusts • Anspruch auf Gewinnbeteiligung • Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös • Einfluss auf die Geschäftsführung (je nach Rechtsform) • Haftung für die Schulden des Unternehmens (je nach Rechtsform)

a) Einzelunternehmung und Personengesellschaften

Einzelunternehmen:

• Unbeschränkte Haftung • Begrenzte Selbstfinanzierung • Weitere Eigenkapitalbeschaffung von Außen nur mit Rechtsformänderung

Offene Handelsgesellschaft:

• Kapitaleinalge der Gesellschafter • unbeschränkte Haftung • persönliche Bindung • schwankende Eigenkapitalgrößen • alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt • Eigenentnahmen bis maximal 4 % des Kapitalanteils

Stille Gesellschaft:

• reine Innengesellschaft • angemessener Anteil am Gewinn/Verlust • Ausschluss der Verlustbeteiligung möglich • typische/atypische stille Gesellschaft • Beteiligung an jedem Handelsgewerbe möglich

Kommanditgesellschaft:

• Kommanditisten (Kapitalhingabe idR ohne Mitarbeit) • Komplementäre (unbeschränkt haftende Gesellschafter)

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b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

• festes Mindest-Kerneigenkapital (=Stammkapital) -> 35.000 � • Haftungsbeschränkung auf Einlage • klare Trennung von Kapitalhingabe und Management • keine Handelbarkeit der Anteile möglich (Notariatspflicht)

c) Genossenschaft

• Verein von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft seiner Mitglieder

• Kern-Eigenkapital schwankt • Eigenkapitalbeschaffung/Thesaurierung • Agentenproblem

d) Aktiengesellschaft

• festes Mindest-Kerneigenkapital (=Grundkapital) von mind. 70.000 � • Haftungsbeschränkung auf Einlage • genaue Trennung der Aufgaben von Vorstand/Aufsichtsrat und Hauptversammlung • Zerlegung des Grundkapitals in Aktien (Nennbetrags- oder Stückaktien)

Aktientypen:

• Art der Übertragbarkeit Inhaberaktien: lauten auf Namen; Weitergabe durch Indossament Namensaktien: an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden

• eingeräumte Rechte Stammaktien Vorzugsaktien (meist ohne Stimmrecht) Genussscheine Partizipationsscheine

• Handelbarkeit möglich auf ungeregelten Märkten (Privatplatzierung) geregelten Märkten (Börsen) – Beachtung des Kapitalmarktrechts (KMG, BörseG, WAG) Weg an die Börse = Going Public = Initial Public Offering (IPO) Weg von der Börse = Going Private

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Formen der Kapitalerhöhung:

ordentliche Kapitalerhöhung

• Ausgabe von neuen (jungen) Aktien aufgrund eines Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung gegen Barzahlung oder Sacheinlage

• Bezugsrecht

Vermeidung von Vermögensnachteilen Wahrung der Stimmrechtsverhältnisse

Rechnerische Wertbestimmung möglich

• genehmigtes Kapital Vorstand wird von Hauptversammlung für längstens 5 Jahre ermächtigt (max. ½ des Grundkapitals)

bedingte Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung zum Zweck der Gewährung von Umtausch- bzw. Bezugsrechten von Gläubigern von Wandel- und Optionsanleihen und zur Vorbereitung von Fusionen

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kein Zufluss von neuen Mitteln, bloße Umschlichtung von Rücklagen in Grundkapital Umgekehrter Weg: Kapitalherabsetzung Der Bilanzkurs: Eigenkapital Bilanzkurs = Grundkapital x 100 Der Ertragswertkurs: Ertragswert E = e/p x 100 e …. Perioden-Reinerfolg p …. Kapitalisierungszinsfuß Ertragswertkurs= E/Grundkapital x 100

e) Sonderformen der Eigenfinanzierung Fusion und Übernahme (Merges & Acquisitions)

• unklare Begriffsabgrenzung • Fusion • Acquisition = Kauf ganzer Unternehmen oder von Unternehmesteilen (Assert

Deal/Share Deal)

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• Typische Transaktionen:

o Management-Buy-Out (MBO) o Leveraged-Buy-Out (LBO) o Management-Buy-In (MBI) o Acquisitios (Stock-/Asset-Acquisitons) o Kooperationen/Joint-Ventures o Unternehmensnachfolgen o Venture Capital o Going Publics / IPO

f) Börsewesen

• Wertpapierbörsen als organisierte Märkte hinsichtlich Ort und Zeit, wo Wertpapiere, Optionen und Finanzterminkontakte gehandelt werden. (Kassamarkt/Terminmarkt)

• Wiener Börse AG (in Österreich als einziges Börseunternehmen)

• Handelsarten:

o Amtlicher Handel: unterliegen besonderen Zulassungsvoraussetzungen o Geregelter Freiverkehr: weniger strenge Zulassung o dritter Markt: alle anderen in- und ausländischen Papiere

• Handelssegmente:

o prime market o standart market (continous oder auction) o Einzelne Segmente mit unterschiedlich hohen Verpflichtungen für den

Emittenten

• Bewertung von Aktien:

o Fundamentale Analyse: Suche nach dem „inneren“ Wert einer Aktie o Technische Analyse: Aktienkursverläufe wiederholen sich o neuere Berechnungsmethoden: - neuronale Netzwerke

- Behavioral Finance o Finanztermingeschäft (financial futute) o Option: das Recht zu eignem zukünftigen Zeitpunkt oder in einem zukünftigen

Zeitraum zu bestimmten Konditionen Wertpapiere u. ä. zu kaufen oder zu verkaufen

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Fremdfinanzierung:

a) Wesen und Bedeutung:

• kein Eigentumserwerb, schuldrechtliche Verbindung • Erfolgsabhängiges Entgelt • prinzipiell am Unternehmen uninteressiertes Kapital • Anspruch auf Rückzahlung • Prinzipiell kein Verlustrisiko • andere steuerliche Behandlung als Eigenkapital

b) Gliederung:

• Herkunft des Kapitals: über den Leistungsprozess verbundene Kreditgeber (Lieferanten/Kunden) Finanzkreditgeber (Banken, Nichtbanken, Öffentliche Hände)

• Sicherung: Personensicherheiten Sachsicherheiten

• Dauer der Kapitalübertragung kurz/mittelfristig (ein- bis dreijährig) langfristig (über 3 Jahre)

c) Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung:

• Lieferantenkredit: o enge Verbundenheit zum Warenabsatz o Stundung des Kaufpreises durch den Lieferanten (Verkauf auf Ziel) –

absatzpolitisches Instrument o soll den Zeitraum zwischen Beschaffung und Widergeldwerdung der Ware

überbrücken

• Kundenanzahlungen

• Kontokorrentkredite in der Höhe schwankender Kredit bis zu einem Maximalbetrag (Kreditrahmen) welcher der Speicherung der Zahlungsbereitschaft dient, nur formal kurzfristig

• Asset-Backed-Finanzierung: Forderung in Form von Wertpapieren verbrieft und am Kapitalmarkt platziert

• Wechselkredit

• Geldmarktkredit/Lombardkredit

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d) langfristige Finanzierung: • langfristige Darlehen

Hingabe von Geld oder anderen Sachen mit der Vereinbarung, Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben

o Hypothekardarlehen o Bankdarlehen o Gesellschaftsdarlehen

• Anleihen langfristiges, in kleine Teile aufgespaltetes Darlehen in verbriefter Form, das Großunternehmen bzw. Gebietskörperschaften über den Kapitalmarkt emittiert

• Tilgung in der Regel am Laufzeitende • Verzinsung (Finanzanleihe, Floater – variable Verzinsung, Gleitzinsanleihe,

Nullkomponentenanleihe) • Ausgabekurs, Rückzahlungskurs • zusätzliche Rechte:

o Wandelanleihe: Anleihen mit Recht auf Tausch der Anleihe (u. U. gegen Zuzahlung) gegen Aktien der emittierenden Gesellschaft

o Optionsanleihe: Anleihe mit Recht auf zukünftigen Bezug von Aktien der emittierenden Gesellschaft gegen vorher vereinbarten Preis; Trennung des Rechtes (Optionsschein) von der Anleihe möglich

e) Kreditsubstitute:

Factoring: Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit durch ein spezielles Finanzinstitut (Factor)

• Finanzierungsfunktion • Delkrederefunktion • Dienstleistungsfunktion

Leasing:

Vermietung bzw. Nutzung von Gegenständen für länger als ein Jahr gegen regelmäßige Zahlung

•••• Konsumgüter- /Investitionsgüter- /Spezialleasing •••• Operating Leasing (mietähnlich) •••• Financial Leasing (eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten)

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f) Sonderformen der Fremdfinanzierung:

Im Exportgeschäft:

• Dokumenteninkasso

o Warendokumente über Banken-Korrespondenzwege o D/P – documents against payment o D/A – documents against acceptance

• Dokumentenakkreditiv

o Akkreditiv bei Hausbank oder Akkreditivbank o Barakkreditiv (Überweisung) o Akzeptakkreditiv (Wechsel)

• Rembourskredit

internationale Großbank (sonst wie Akzeptakkreditiv)

• Negotiationskredit

Erklärung gegenüber dem Exporteur einen Wechsel zu diskontieren

• Fortaitierung

regressloser Ankauf von Exportforderungen

Außenhandelsförderungen: Exportrisikogarantien)

g) Subventionsfinanzierung:

• Betriebszuschüsse: dienen der teilweisen Abdeckung des Produktionsaufwandes -> Einfluss auf Preis und Angebot

• Kapitalzuschüsse: Sicherung der Unternehmenskapazität • Subventionsformen:

o globaler Verlustausgleich im Nachhinein o geplanter und limitierter Verlustausgleich o Übernahme bestimmter Ausgaben (Aufwand) o Subvention in Abhängigkeit von bestimmten Bemessungsgrößen

(Landwirtschaft) o fixe Beträge je Leistungseinheit (Stücksubvention)

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Die Finanzplanung:

Grundlagen:

• Kapitalbedarf: zeitpunktbezogen, Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen • Finanzbedarf: Kapitalbedarf über einen gewissen Zeitraum • Geldbedarf: Aufrechterhaltung der Liquidität zu einem Zeitpunkt • Kapitalbindungsdauer

Finanzplan:

• Anweisung • Informationsmittel • Kontrollmittel

Hauptfragen:

• welche Zeiträume • welche Ziele -> Finanzbedarf • welche Finanzierungsmaßnahmen -> Sicherung des finanziellen Gleichgewichts

(Risikofaktoren, Liquiditätsreserven) • wie kann das finanzielle Gleichgewicht geprüft werden (roulierende Finanzpläne)

Teilbereiche der Finanzplanung: Situative Liquiditätssteuerung Längerfristige Planung der Finanzgebarung Kapitalbedarfsplanung Investitionsplanung Desinvestitionsplanung Kapitalfondsplanung Finanzierungsplanung Planung des Kapitalenzugs Tilgungsplan Steuerungsplan Gewinnausschüttungsplanung

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Erstellung: an keine bestimmte Gestaltungsweise gebunden

a) Teilphasen:

Bedarfsplan -> Kapitalbedarfsrechnung Beschaffungsplan -> Finanzmitteldeckungsplan Durchführungsplan

b) Kapitalbindungsplan

Zusammenhänge zwischen geplanten Investitionen und Desinvestitionen Auskunft über geplante Maßnahmen der Finanzierung und des Kapitalentzugs

c) das Finanzbudget (Finanzplan)

zeigt frühzeitig Finanzengpässe roulierender Finanzplan (Planungshorizont immer gleich lang bemessen); mit Ablauf einer Teilperiode wird eine neue Teilperiode an das Ende des Planungshorizonts angefügt Ableitung aus der Cashflow-Rechnung

d) der Finanzstatus

Bestimmung des täglichen Geldbedarfs

e) Analyse des Finanzplanes

Vermeidung von Über-/Unterliquidität

Optimale Finanzierung:

• Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit/Erhöhung der Rentabilität

o Höhe der liquiden Mittel (vs. Rentabilität) o Effiziente Nutzung der liquiden Mittel („Cash Management“) o Sicherung der Außenfinanzierung (Fremdfinanzierung): Bankenproblem

(Früherkennung verminderter Bonität), Prognoseeignung von Kennzahlen o Sicherung der Außenfinanzierung (Eigenkapital): Bereitschaft zur Hingabe von

Eigenkapital; Erhöhung des Wertes des Unternehmens („Shareholder Value“) – notwendige Kosten des Eigen- und Fremdkapitals werden übertroffen

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• Hilfe durch Finanzierungsregeln

o horizontale Regeln (Relation: Vermögen zu Kapital) Übereinstimmung der Fristigkeit (goldene Bilanz- und Finanzierungsregel)

o vertikale Regeln (Relation: Eigenkapital zu Fremdkapital)

• EK:FK in einem bestimmten Verhältnis (z. B.: 1:1) • Leverage Effekt • Optimaler Verschuldungsgrad

• Existenz eines solchen (klassische Ansicht) • Nicht-Existenz (Modiglian/Miller-Theorem)

Der Levarage-Effekt: Ist die Rentabilität im Unternehmen eingesetzten Gesamtkapitals höher als die Kosten des Fremdkapitals, führt der Einsatz von Fremdkapital zu einer Erhöhung der Rentabilität des Eigenkapitals. Es ist eine „Hebelwirkung“ zu beobachten, der sog. Levarage-Effekt.

Das Modigliani-Miller-Theorem:

• die Kapitalkosten sind von der Kapitalstruktur unabhängig • die Kapitalkosten sind eine Funktion des betrieblichen Risikos • bei einem Wechsel der Risikoklasse ändern sich auch die Kapitalkosten

Bedeutung der Eigenkapitalquote: • Eigenkapitalausstattung der Unternehmen nimmt ständig ab • der Handlungsfreiraum wird eingegrenzt

Finanzierungsempfehlungen:

• statische Finanzierungsregeln (zeitpunktbezogen) o vertikal: EK:FK = 1:1

EK:FK = 2:1 (Banker´s Rule) o horizontal

• goldene Bilanzregel • Current Ratio (kurzfristiges FK höchstens ½ des Umlaufvermögens) • Acid-Test-Regel • Working Capital • Maximalbelastungsregel • Verschuldungsfaktor

• dynamische Finanzierungsregeln o Variabilität o Wirtschaftlichkeit o qualifizierte Eigenkapitalpräferenz

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Investition

Definition: Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von (Real-) Gütern, d. h. die Umwandlung von Geldvermögen in reales Unternehmensvermögen

Kapitalbindung: Kapitalverwendung

Investition: im Anlage und Umlaufvermögen (Kapitalbindung) Definanzierung: Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital sowie Ausschüttung und Versteuerung von Gewinn Kapitalherkunft Finanzierung: Erhöhung des Fremd- und Eigenkapitals sowie Gewinn Desinvestition: Abschreibung und andere Verminderungen des Anlage- und Umlaufvermögens

Arten von Investitionen:

Sachinvestition Finanzinvestition Gründungsinvestition Beteiligungserwerb Ersatzinvestition Forderungswertpapierkauf Rationalisierungsinvestition Erweiterungsinvestition Umstellungsinvestition

Investorbezogene Investitionen: Kriterium der Unterscheidung sind die Investoren

• Investitionen der Unternehmen • Investitionen der öffentlichen Haushalte • Investitionen der privaten Haushalte

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Objektbezogene Investitionen:

Unterscheidungskriterium ist die Art der Investitionsobjekte

• Sachinvestitionen • Finanzinvestitionen • Immaterielle Investitionen

Umschlagbezogene Investitionen: Kriterium ist die Umschlagszeit (Zeitraum)

• schnell umschlagende Investitionen • langsam umschlagende Investitionen

Wirkungsbezogene Investitionen: Unterscheidungskriterium ist die Wirkung/Zweck auf den Produktionsprozess (weitgehend Untergliederung der Sachinvestitionen)

• Erstinvestition • Ersatzinvestition

Der Weg der Investitionsplanung:

• Idee zur Investition, Wahlproblem liegt vor • Vorbereitung zur Entscheidung (Kriterien, Alternativen, Bewertung) • Investitionsentscheidung • Durchführung der Investition • Kontrolle (Ausführungskontrolle, Terminkontrolle, Ergebniskontrolle) – wann wird

wie oft durch wen kontrolliert?

Investitionsrechnung: Ziel: Ermittlung desjenigen Investitionsobjekts, welches die Unternehmensziele (Gewinnmaximierung, Unternehmenswerterhöhung) bestmöglich realisiert. Arten: Realität Zeitbezug Menge an benötigten Daten Genauigkeit der benötigten Daten Aussagekraft für die Investitionsentscheidung

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Beurteilungskriterien für Investitionsvorhaben:

• Erfolgswirksamkeit • Rentabilität • Amortisationsdauer • Zahlungswirkungen • Soziale Kosten-Nutzen-Komponente

Investitionsrechnungen: statische Verfahren

o berücksichtigen den Zeitfaktor nicht o gehen von durchschnittlichen Periodenkosten/Erträgen aus

dynamische Verfahren

o Vorteilhaftigkeit auf die ganze Nutzungsdauer o schwankende Einnahme- und Ausgabestörungen o Diskontierung von Zahlungsströmungen

Statische Investitionsrechnung:

Merkmale:

• berücksichtigt den unterschiedlichen zeitlichen Anfall von Zahlungsströmen nicht • sind leicht zu handhaben und kommen mit relativ wenigen Daten aus • weisen mitunter wenig Realitätsbezug auf • die Begriffe „Kosten“ – „Gewinne“ stammen aus der Kostenrechnung; in den

Gewinnen sind , je nach Rechnungszweck, kalkulatorische Posten und Steuern berücksichtigt

Methoden:

• Kostenvergleichsrechnung Wirtschaftlichkeitsrechnung • Gewinnvergleichsrechnung • Rentabilitätsvergleichsrechnung • Amortisationsrechnung (Pay-Back-Methode)

Ergänzungsrechnung zur Beurteilung des Risikozeitraumes

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a) Kostenvergleichsrechnung (Wirtschaftlichkeitsvergleich) Methodik: bei zwei oder mehreren Investitionsalternativen werden die durchschnittlichen Kosten pro Periode verglichen -> die Alternative mit den geringsten Kosten wird durchgeführt Vorteile:

• geringer Erstellungsaufwand • rasche Durchführung • geringe Menge an Daten notwendig

Nachteile:

• es wird lediglich eine Periode betrachtet (diese wird als repräsentativ unterstellt) • Unterschiede der Investitionsobjekte hinsichtlich Qualität, erzielbarer Erlös wird nicht

betrachtet • Unternehmensziel „Gewinnmaximierung“ wird u. U. nicht erreicht

b) Gewinnvergleichsrechnung Methodik: bei zwei oder mehreren Investitionsalternativen werden die Gewinne pro Periode verglichen, die Alternative mit den höchsten Gewinnen wird durchgeführt Vorteile:

• wie bei Kostenvergleich; zusätzlich • Investitionsobjekte mit unterschiedlicher Ausbringungsmenge oder –qualität lassen

sich reihen Nachteile:

• es wird lediglich eine Periode betrachtet • es wird keine Relation des Gewinnes zum Kapitaleinsatz gebildet • keine Information, ob das Kapital effizient eingesetzt ist

c) Rentabilitätsrechnung Methodik: Gewinne pro Periode werden auf den Kapitaleinsatz bezogen und damit die Rentabilitäten verglichen; die Alternative mit der höchsten Rentabilität wird durchgeführt

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Vorteile:

• wie Gewinnvergleich • Investitionsobjekte mit unterschiedlichem Kapitaleinsatz können vergleichen werden

Nachteile:

• es wird lediglich eine Periode betrachtet • alternative Investitionsmöglichkeiten für unterschiedliche Investitionssummen werden

berücksichtigt • Kapitalflussorientierung nicht gewährleistet

d) Amortisationsrechnung Methodik: es werden alle Cashflows der Investition aufsummiert, bis die ursprüngliche Investitionssumme erreicht wird. Dadurch ermittelt sich die Zeitspanne bis zur Amortisation der Investition. Vorteile:

• wie bei Kostenvergleich • „Sollamortisationszeit“ kann vom Management für alle Investitionen vorgegeben

werden -> einfaches Entscheidungskriterium, ob die Investition durchgeführt werden soll.

Nachteile:

• Zeitwert des Geldes wird auch hier nicht berücksichtigt • keine Information über die Zeit nach der Amortisationsdauer

Die Payback-Methode kann jedoch zu einer dynamischen Rechnung modifiziert werden!

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Berücksichtigung des Zeitwerts Bei positiver Verzinsung von Kapital ist ein Betrag, über den heute verfügt werden kann, mehr wert als derselbe Betrag in der Zukunft. Aufzinsung: Kn = K0(1+i)n

Abzinsung: K0=Kn 1/(1+i)n i = Zinssatz (p/100) p = Zinssatz in % K0 = Kapital jetzt n = Jahre Kn = Kapital in n Jahren q = (1+i)

• die Abzinsung ist dabei genau die Umkehrung der Formel für die Aufzinsung • durch die Beziehungen können Geldströme (Cashflows), die zu unterschiedlichen

Zeitpunkten anfallen, vergleichbar gemacht werden; dies ist das Grundprinzip aller dynamischen Investitionsverfahren

Dynamische Investitionsrechnungen

Merkmale:

• Berücksichtigung des unterschiedlichen Anfalls von Zahlungen • Qualität und Quantität der benötigten Zahlen steigen stark an • Investition wird zwingend über die gesamte Nutzungsdauer beurteilt, es wird keine

Periode als repräsentativ angenommen • rechnerischer Bezugspunkt sind Cashflows, nicht Erlöse und Kosten

Methoden:

• Kapitalwertmethode • Methode des internen Zinsfußes • Annuitätenmethode

Bedingungen: Kapitalwertmethode: gleiche Investitionssummen gleiche Nutzungsdauer interner Zinsfuß: gleiche Nutzungsdauer

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a) Kapitalwertmethode: (KWM, Net Present Value Methode)

• Die zentrale Investitionsrechenmethode • Einzahlungen und Ausgaben werden in jedem Jahr saldiert • der E/A-Überschuss wird auf den Zeitpunkt der Investitionsdurchführung

abgezinst • von diesem Betrag wird die Investitionssumme abgezogen • Betrag > 0 ist die Investition vorteilhaft • ermittelte Betrag heißt Kapitalwert • die einzelnen abgezinsten Cashflows heißen Barwerte

CF0 = CFt/(1+i)t

b) Methode des internen Zinsfußes

• berechnet wird jener Zinssatz, bei dem eine Investition einen Kapitalwert von 0 hat • ist der interne Zinsfuß (IZF, i*) höher als der alternativ erzielbare Zinssatz, so ist die

Investition durchzuführen • der IZF kann nicht analytisch mittels Formel bestimmt werden, jedoch gibt es

Näherungsverfahren • dazu wird ein Kapitalwert von knapp unter 0 und ein Kapitalwert von kapp über 0

berechnet i* = ik – KWg . (ig – ik)/(KWk – KWg) i* = interner Zinssatz ik = kleinster Abzinsungssatz ig = größter Abzinsungssatz KWg = größerer Kapitalwert KWk = kleinerer Kapitalwert es gilt: i* > i => durchführen! i* < i = nicht durchführen

c) Annuitätenmethode

• ist eine Abwandlung der KW und errechnet den Periodenweise ausschüttbaren Einnahmenüberschuss der Investition

• der KW wird dabei in gleich große Beträge aufgeteilt, welche in jeder Periode während der Laufzeit der Investition entnommen werden könnten, ohne dass die Investition einen negativen KW aufweisen wird

• Interpretation: fallen in jeder Periode zusätzliche Auszahlungen in Höhe der Annuität an, so würde der KW der Investition genau 0 betragen

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Annuität = KW/Aufaddierte Barwertfaktoren = Kapitalwert (KW) . [(1+i)n . i]/[(1+i)n-1] mit i = Abzinsungssatz Bezugspunkt: Ende des Planungshorizonts (Endwertermittlung) Varianten: Vermögensendwertmethode Sollzinssatzmethode

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Steuern

Grundbegriffe Das österreichische Steuersystem ist nicht entscheidungsneutral. Der betriebliche Erfolg wird durch Gewinn- oder Ertragssteuern beeinflusst (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer). Diese haben zudem Einfluss auf die Ausgestaltung des betrieblichen Rechnungswesens. Die Besteuerung beeinflusst die Kosten für den Einsatz betrieblicher Leistungsfaktoren (Produktionsfaktoren, Arbeit, Kapital). Die Besteuerung hat auch Einfluss auf den betrieblichen Absatz. Im Vordergrund der Besteuerung steht die Aufkommensbeschaffung (fiskalischer Zweck). Neben der Mittelbeschaffung kann die Besteuerung außerfiskalischen Zwecken dienen (Anhebung der Energieabgaben). Die Ausgestaltung der Steuern muss den verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst sein – Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Steuerschuldner ist die Person, die den Steuertatbestand erfüllt. Steuersubjekt ist der als Steuerschuldner verpflichtete. Steuerzahler ist derjenige, der die Steuer entrichtet. Steuerträger bezeichnet denjenigen, der durch die Steuer letztlich belastet werden soll. Steuergläubiger ist die Gebietskörperschaft. Steuerobjekt ist der in den Steuergesetzen umschriebene Tatbestand, an dessen Verwirklichung die Steuerpflicht geknüpft ist. Es gibt die Tarifformen, proportionaler (linearer) Tarif, progressiver (steigernder) Tarif, degressiver (fallender) Tarif, regressiver (fallende Steuer bei steigender Bemessungsgrundlage) Tarif und der fixer Tarif (absoluter Steuerbetrag). Die Steuerschuld ergibt sich aufgrund des auf die Bemessungsgrundlage angewandten Steuertarifs. Die Steuerschuld wird entweder durch die Finanzbehörden ermittelt oder ist durch den Steuerpflichtigen selbst zu bemessen. Auf die zukünftig ermittelte Steuerschuld sind oftmals Vorauszahlungen zu leisten. Grundsätzlich haben die Finanzbehörden den Sachverhalt und in weiterer Folge die Steuerschuld von Amts wegen zu ermitteln (Offizialmaxime), dabei gibt es eine Mitwirkungs- oder Offenlegungspflicht. Darüber hinaus bestehen Aufzeichnungspflichten (Bücher und Aufzeichnungen sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren). Abgabenerklärungen (Steuererklärungen) müssen abgegeben werden, wenn dies durch die Einzelsteuergesetze vorgesehen ist (bis zum 31. März jedes Jahres). Bei Säumnis kann ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10 % der Abgabe auferlegt werden. Grundsätzlich besteht Auskunftspflicht gegenüber der Steuerbehörde. Von der Auskunftspflicht sind jedoch alle Personen befreit, denen ein Auskunftsverweigerungsrecht als Zeuge zukommt (Angehörige, Steuerberater). Nachschaurecht schütz das Bankgeheimnis. Es gibt auch Buch- und Betriebsprüfungen. Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Prüfung der Abgabenerklärungen. Für die Abgabenfestsetzung notwendige Beweise sind von Amts

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wegen zu erheben. Die Schätzung ist keine Strafe, was allerdings die Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags nicht ausschließt. Die Festsetzung von Abgaben erfolgt in der Form von Bescheiden. Kein Bescheid ergeht grundsätzlich bei Selbstbemessung (z. B. Vorauszahlung der Umsatzsteuer). Die Verjährung des Rechts der Behörde, Abgaben mittelst Bescheids festzusetzen, tritt grundsätzlich nach Ablauf von fünf Jahren ein. Bei hinterzogenen Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Die Fälligkeit beginnt mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe. Nur bei Selbstbemessungsabgaben und Abzugsteuer ergibt sich die Fälligkeit aus dem Gesetz. Die Entrichtung der Abgaben kann durch Barzahlung etc. erfolgen. Säumniszuschläge werden ebenfalls festgesetzt (erster Säumniszuschlag beträgt 2 %). Es bestehen auch Anspruchszinsen. Es kann auch eine Zahlungserleichterung in Form von ratenweiser Entrichtung der Abgabe oder Stundung. Daneben besteht die Möglichkeit der finanzbehördlichen oder gerichtlichen Exekution. Gegen den Beschied gibt es das Rechtsmittel der Berufung, das innerhalb von einem Monat eingebracht werden muss. In dieser Zeit besteht die Aussetzung der Abgabeneinhebung. Erfolgt eine Zurückweisung, so kann dagegen ein Vorlageantrag beim Finanzsenat (UFS). Gegen diese Berufungsentscheidung kann innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim VwGH sowie beim VfGH eingebracht werden.

Grundlagen der wichtigsten Steuerarten

Einkommenssteuer Unterwirft das Einkommen natürlicher Personen mit einem progressiven Tarif der Besteuerung. Sie wird in drei Formen erhoben (Veranlagung, Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer). Der Einkommenssteuer unterliegen nur natürliche Personen. Juristische Personen und andere Körperschaften sind dagegen Körperschaftssteuerpflichtig. Gem. § 1 EStG besteht eine unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich bloß auf bestimmte in § 98 EStG aufgezählte inländische Einkünfte. Steuerobjekt ist das Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Die Einkunftsarten: Haupteinkunftsarten sind die ersten vier Einkunftsarten. Die restlichen drei Einkunftsarten sind demgegenüber Nebeneinkünfte (Subsidiaritätsprinzip - zählen nicht zu den ersten vier Haupteinkunftsarten). Die ersten drei Einkunftsarten zählen zu den betrieblichen Einkunftsarten – hier ist der Gewinn anzusetzen. Die übrigen vier Einkunftsarten werden als außerbetriebliche Einkünfte im Rahmen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten angesetzt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.

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Der Unterschied zwischen diesen Einkunftsarten besteht darin, dass die Veräußerung von Wirtschaftsgütern und Einkunftsquellen selbst bei den außerbetrieblichen Einkünften grundsätzlich nicht steuerpflichtig ist. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern im außerbetrieblichen Bereich führt gem § 15 EStG nur dann zu Einnahmen, wenn dies ausdrücklich angeordnet ist.

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Erträge aus der Erzielung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte. Zudem muss ein Mindestmaß an Beziehung zu Grund und Boden vorliegen.

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sowie aus sonstiger selbständiger Arbeit.

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die positiv formulierten Tatbestandsmerkmale müssen zutreffen (Selbständigkeit, Unternehmerwagnis, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr).

4. Einkünfte nichtselbständiger Arbeit

Das sind die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 26 EStG keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Reisekosten) – Erhebung in Form der Lohnsteuer.

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Darunter zählen Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und Anteilen an GmbH, Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter (echter stiller Gesellschafter). Erhebung in Form der Kapitalertragssteuer.

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zu diesen Einkünften zählen Vermietung etc. von unbeweglichem Vermögen und Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichen Betriebsvermögen, von Rechten und die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen.

7. Sonstige Einkünfte

Hierbei handelt es sich um keine Restklasse. Es erfolgt eine taxative Aufzählung. Hier geht es um wiederkehrende Bezüge wie Renten (unbesteuert bleiben Pensionszusatzversicherungen). Werden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren und sonstige Wirtschaftsgüter (Aktien) innerhalb eines Jahrs nach der Anschaffung

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veräußert so handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft. Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an der Körperschaft, wenn das Beteiligungsausmaß innerhalb der letzen fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 1% betrug und kein Spekulationsgeschäft vorliegt. Gewinne werden mit dem halben Durchschnittssteuersatz erfasst.

Personengesellschaften sind kein Steuersubjekt. Der Gewinn wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet (Durchgriffs- oder Transparenzprinzip). Einkünfte, die nicht unter eine der sieben Einkunftsarten fallen sind nicht steuerbar. Einkünfte, die zwar steuerbar sind, jedoch steuerbefreit für die besteht eine echte Steuerbefreiung. Steuerschuldner sind die natürlichen Personen, die Einkommen erzielen. Der ESt-Tarif ist ein progressiver Stufentarif, der steigende Steuersatz ist jeweils nur auf den Mehrbetrag über der letzen Stufe anzuwenden. Die Durchschnittsbelastung, das heißt die prozentuelle Belastung des Einkommens, kann nicht unmittelbar aus dem Gesetzt herausgelesen werden. Die Erhebung erfolgt grundsätzlich durch Veranlagung. Jeder Abgabepflichtige hat eine Vorauszahlung zu entrichten.

Lohnsteuer Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Sonstige Bezüge sind bis 620 � steuerfrei (Freibetrag) darüber hinaus mit einem festen Steuersatz von 6 % (insoweit die Bezüge ein Sechstel des Jahresbezugs nicht übersteigen) und darüber mit dem Normaltarif zu versteuern. Abfertigungen werden unabhängig von ihrer Höhe mit 6 % versteuert. Die Veranlagung erfolgt dann, wenn andere Einkünfte von mehr als 730 � bezogen wurden, wenn man in mehreren Dienstverhältnissen zumindest zeitweise gleichzeitig beschäftigt war oder freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt. Vorauszahlungen sind nur dann zu leisten, wenn 730 � überschritten werden oder zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte nebeneinander bezogen werden, die getrennt voneinander versteuert werden.

Kapitalertragsteuer Der KESt unterliegen bestimmte inländische Gewinnanteile von Aktien oder aus GmbH-Anteilen, Zinserträge aus Bankeinlagen oder Forderungswertpapieren. Die KESt beträgt 25 % der Bruttoerträge (im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden).

Körperschaftssteuer Der Körperschaftssteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, das sind vor allem juristische Personen (insb. Kapitalgesellschaften). Der proportionale Tarif beträgt 34 %. Körperschaften werden als eigene Steuersubjekte anerkannt und werden getrennt von ihren Gesellschaftern besteuert (Trennungsprinzip). Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Körperschaften, die im Inland ihren Ort der Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben.

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Beschränkte Steuerpflicht besteht für Körperschaften die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, für Körperschaften des öffentlichen Rechts und nach § 5 KStG befreite. Kapitalgesellschaften erzielen gem § 7 KStG allerdings immer Einkünfte aus Gewerbebetrieben. Grundsätzlich richtet sich also die Einkommensermittlung von Körperschaften nach dem Gewinnermittlungsvorschriften des EStG. Kapitalgesellschaften ermitteln ihren steuerlichen Gewinn durch einen Vermögensvergleich entsprechend dem Maßgeblichkeitsprinzip. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 34 %. Mindestkörperschaftssteuer besteht in Höhe von 5 % des Grund- oder Stammkapitals (GmbH � 35.000, AG � 70.000). Die Kapitalgesellschaft hat von den ausgeschütteten Gewinnen KESt einzubehalten (25 %). Effektiver Steuersatz 50,5 % (34 % + 25 von 66 %). Liegt die Hälfte des individuellen Einkommenssteuersatzes des Empfängers unter 25 %, so kann er einen Antrag auf Veranlagung stellen und erhält die KESt angerechnet. Ausschüttungen an inländische Körperschaften sind gem § 10 KStG von der KESt befreit.

Umsatzsteuer USt unterliegt der Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Die USt ist eine Sachsteuer, eine Verkehrssteuer, von ihrer Wirkung hingegen eine Verbrauchssteuer bzw. Einkommensverwendungssteuer. Die USt zählt zu den indirekten Steuern. Sie ist eine Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Steuerobjekt sind die steuerbaren Umsätze (Lieferungen und sonst. Leistungen im Inland und der Eigenverbrauch im Inland, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb aus EU-Staaten). Echte Steuerbefreiungen (bei denen für Vorleistungen der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann) und unechte Steuerbefreiungen (Vorleistung vom Vorsteuerabzug ausgenommen). Kleinunternehmer (bis Umsatz � 22.000) verlieren ihr Recht auf Vorsteuerabzug, da sie von der USt befreit sind – können aber auf eine Befreiung verzichten und dadurch den Vorsteuerabzug sicherzustellen. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt. Steuerschuld ergibt sich durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage. USt ist eine Selbstbemessungsabgabe; für den Kalendermonat (bis � 22.000 vierteljährlich) bis zum fünfzehnten des zweitfolgenden Monats

Kommunalsteuer Eine von den Gemeinden erhobene Steuer, die aber bundesgesetzlich geregelt ist. Steuerobjekt ist der Arbeitslohn (auch sonstige Bezüge). Steuerschuldner der Unternehmer. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage, sie ist für den Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauf folgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten.

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Dienstgeberbeitrag Den DB haben alle Dienstgeber zu leisten, die in Österreich Dienstnehmer beschäftigen. Der DB beträgt 4,5 % der Beitragsgrundlage. Der DB ist als Selbstbemessungsabgabe monatlich abzuführen.

Dienstgeberzuschlag zum DB Dienstgeber, die der Wirtschaftskammer angehören, müssen einen Zuschlag zum DB entrichten. Ist pro Bundesland unterschiedlich geregelt und beträgt zwischen 0,38 % in OÖ und 0,46 im Burgenland und der Steiermark.

Verkehrssteuern

Gesellschaftssteuer Wird bei der Zufuhr von Eigenkapital an inländische Kapitalgesellschaften durch die Gesellschafter erhoben. Steuerschuldner ist die Kapitalgesellschaft. Steuersatz beträgt 1 % der Bemessungsgrundlage.

Grunderwerbssteuer Gehört zu den Rechtsverkehrssteuern, sie erfasst den Erwerb von Grundstücken im Inland. Steuerschuldner ist der Käufer und der Verkäufer. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung und vom Wert des Grundstücks (dreifache des Einheitswerts). Der Steuertarif beträgt 3,5 % (2 % zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern).

Erbschafts- und Schenkungssteuer Ist eine Rechtsverkehrssteuer, sie ist zugleich eine Personensteuer. Steuerobjekt ist der Erwerb von Todes wegen, die Schenkung oder die Zweckzuwendung. Steuerschuldner ist der Erwerber. Bemessungsgrundlage ist der Reinvermögensanfall. Der Steuertarif bewegt sich zwischen 2 % (Steuerklasse I) und 60 % (Steuerklasse V). Die Zuwendung an eine eigennützige Privatstiftung durch den Stifter unterliegt einer Steuer von 5 %. Bei der Übertragung von inländischen Grundstücken erhöht sich die Erbschaftssteuer um das Grunderwerbssteueräquivalent in Höhe von 2% bzw. 3,5 %.

Sonstige Verkehrssteuern Die Normverbrauchsabgabe ist eine indirekte Steuer. Sie ist eine Verkehrssteuer von der Intention her jedoch eine Verbrauchssteuer. Steuerobjekt ist die Erstanschaffung von PKW. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder Zulassungsbesitzer. Bei der Kraftfahrzeugsteuer ist das Steuerobjekt die Motorbezogene Versicherungssteuer. Darüber hinaus gibt es noch die Elektrizitätsabgabe (� 0,015 je kWh), die Erdgasabgabe (� 0,066 je m3), die Kohleabgabe (5 Cent je kg) und die Energieabgabevergütung (besteht nur für produzierende Unternehmen).

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Vermögenssteuern Eine allgemeine Vermögenssteuer wird in Österreich seit 1994 nicht mehr erhoben. Allerdings für Grundstücke.

Grundsteuer Dies ist eine Objektsteuer, unechte Substanzsteuer, soll aus dem Grundstücksertrag bestritten werden, belastet allerdings auch ertraglose Grundstücke. Steuerobjekt ist der inländische Grundbesitz. Steuerschuldner ist der Eigentümer. Bemessungsgrundlage ist der maßgebende Einheitswert. Auf diesen wird eine Steuermesszahl angewendet (grundsätzlich 2 %o – niedrigere Promillsätze bestehen für Einfamilienhäuser usw.) darauf dann ein Hebesatz (höchstens 500 %). Daraus ergibt sich dann eine Grundsteuer von etwa 1 % des Einheitswertes.

Besteuerung und Rechnungswesen Verhältnis von Handels- und Steuerrecht: das sog. Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass grundsätzlich für die Ansätze in der Steuerbilanz vom handelsrechtlichen Jahresabschluss auszugehen hat. Die Ermittlung der betrieblichen Einkünfte erfolgt durch Berechnung des Gewinns. Für die außerbetrieblichen Einkunftsarten wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.

4 Gewinnermittlungsarten: Für Firmen, die im Firmenbuch eingetragen sind muss das Wirtschaftsjahr sich nicht mit dem Kalenderjahr decken.

Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Buchführungsgrenzen:

• Gewerbebetriebe – Jahrsumsatz über � 400.000 bzw. über � 600.000 bei Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändlern

• Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – Einheitswert über � 150.000 Buchführungspflicht tritt automatisch in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Kalenderjahren ein, wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde, mit dem Beginn des zweitfolgenden Kalenderjahres. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Unter Betriebsvermögen wird die Summe der einem Betrieb zuzuordnenden und somit in die Bilanz aufzunehmenden Wirtschaftsgüter verstanden.

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Betriebsvermögensvergleich gem. § 5 Abs. 1 EStG Hier gelten die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Abweichungen des handelsrechtlichen Gewinns werden durch die Mehr-Weniger-Rechnung erfasst. Unterschieden wird dabei § 4 von § 5 durch Grund und Boden (wird bei § 5 Abs. 1 mitberücksichtigt), Umfang des Betriebsvermögens (gewillkürtes Betriebsvermögen ist nur bei § 5-Ermittlern zulässig), Bewertung des Betriebsvermögens (§ 5-Ermittler sind nicht nur an die Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts gebunden sondern haben auch die handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften zu beachten) und dem Wirtschaftsjahr.

Einnahmen/Ausgabenrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Geschieht nur, wenn weder nach dem Handels- oder noch dem Steuerrecht Buchführungspflicht besteht und auch freiwillig keine Bücher geführt werden. Diese Art wird im Wesentlichen von den sog. Freiberuflern angewandt. Maßgeblich sind die Zahlungsströme. Die Veränderung des Betriebsvermögens ist für die Gewinnermittlung nicht maßgebend. Darüber hinaus sind noch AfA (jedoch keine Vornahme von Teilwertabschreibungen) und diverse steuerliche Beiträge von Bedeutung.

Pauschalierung gem. § 17 EStG Hier erfolgt die Ermittlung durch die Anwendung von Durchschnittssätzen.

• Gesetzliche Basispauschalierung

Einnahmen sind voll anzusetzen, Betriebsausgaben können pauschal mit 12 % des Nettoumsatzes angesetzt werden. Zusätzlich können Ausgaben für Umlaufvermögen, Löhne und bezahlte Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Eine Reduktion auf 6 % ist vorgesehen bei

o Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung o Einkünften als wesentlich beteiligter Geschäftsführer und aus

Vermögensverwaltung o Einkünften aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen,

unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit Zulässig ist eine solche bei

o Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb o Maximal � 220.000 Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr o Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung

• Branchenpauschalierung

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Per Verordnung durch den Bundesminister für Finanzen

• Individualpauschalierung

Rechnungslegungs- und Bewertungsvorschriften Handelsrechtliche Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht besteht nur für Vollkaufleute. Die allgemeinen Grundsätze gelten für alle bilanzierenden Abgabepflichtigen. Die handelsrechtlichen Grundsätze gelten nur für die § 5-Ermittler. Hinsichtlich der Wertansätze differenziert das Handelsrecht zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV). In § 6 EStG wird unterschieden zwischen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren und des nicht abnutzbaren Anlagevermögens sowie Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, Schulden und Einlagen und Entnahmen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Für die steuerrechtliche Bewertung sind bei § 5-Ermittlern handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze maßgeblich, außer § 6 EStG enthält gegensätzliche Anordnungen für die Bewertung der Wirtschaftsgüter. Diese Abweichungen werden mit der außerbilanziellen Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dargestellt. Bewertungsregeln: Handelsrecht Steuerrecht Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Strengstes Niederstwertprinzip

Gemildertes Niederstwertprinzip

Abnutzbares Anlagevermögen

Strengstes Niederstwertprinzip

Gemildertes Niederstwertprinzip

Umlaufvermögen Strengstes Niederstwertprinzip

Gemildertes Niederstwertprinzip

Schulden Strengstes Höchstwertprinzip Gemildertes Höchstwertprinzip

Einlagen Mit dem beizulegenden Wert

anzusetzen Grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen

Entnahmen Mit dem beizulegenden Wert anzusetzen

Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme

Investitionsbegünstigungen: Stille Reserven können entweder auf ein neu angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut übertragen werden oder einer Rücklage zugeführt (innerhalb von 12 Monaten auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes übertragen) werden. Rücklagen, die nicht übertragen wurden, sind im betreffenden Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend aufzulösen. Dabei erfolgt eine Kürzung der steuerlichen Anschaffungskosten, es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein (Ausscheiden von Anlagegütern des Anlagevermögens, das mindestens 7 Jahre im Betrieb war).

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Die Rücklagenübertragung ist nur zulässig, wenn es sich wieder um körperliche oder unkörperliche Wiederbeschaffungen derselben Wirtschaftsgüter handelt. (Grund und Boden, Beteiligungen). Stille Reserven, die aus der Veräußerung von Betrieben und von Beteiligungen an Personengesellschaften stammen, können nicht übertragen werden. Auf die Herstellungskosten von Gebäuden ist neben der laufenden AfA in Höhe von 3 % auch eine vorzeitige AfA iHv 7 % zusätzlich erlaubt – es handelt sich dabei lediglich um eine Steuerstundung. Weiters gibt es einen allgemeinen Forschungsbetrag iHv 15 % für Aufwendungen der Forschung. Alternativ dazu für Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen einen Forschungsbeitrag iHv 25 bzw. 35 % (Durchschnitt der letzen drei Jahre). Anstelle der Forschungsbeiträge kann eine Forschungsprämie iHv 5 % in Anspruch genommen werden und für 2002 und 2003 eine Investitionszuwachsprämie iHv 10 %.

Besonderheiten der Gewinnermittlung Es gibt einen Bildungsfreibetrag (BFB I) für maximal 20 % der Aufwendungen (nicht jedoch für Verpflegung und Unerbringung oder Fahrtkosten). Anstatt dem BFB I kann auch eine Bildungsprämie iHv 6 % der entsprechenden Aufwendungen geltend gemacht werden. Daneben gibt es noch einen Bildungsfreibetrag für Aufwendungen in innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtugen (BFB II) in Höhe von max. 20 % der Aufwendungen und eine Lehrlingsausbildungsprämie iHv � 1000 (pro bestehendem Lehrverhältnis).

Steuerliche Aufzeichnungspflichten Keine Buchführungspflicht besteht für

• Gewerbetreibende, die die Umsatzgrenzen nicht überschreiten und nicht im Firmenbuch eingetragen sind

• Land- und Forstwirte, die die Umsatzgrenzen und die Einheitsgrenze des § 125 BAO von � 150.000 nicht überschreiten

• Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit • Steuerpflichtige, die keine betrieblichen Einkünfte erzielen

Diejenigen müssen jedoch nach § 126 Abs. 2 BAO ihre Betriebseinnahen und Betriebsausgaben aufzeichnen und am Ende des Jahres zusammenrechnen. Gewerbliche Unternehmer, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu Buchführung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher führen, haben nach § 127 BAO für steuerliche Zwecke ein Wareneingangsbuch zu führen.

Verringerung des Gewinns Ziel der Steuerbilanzpolitik ist in der Regel die Verringerung des Gewinns. Die Bildung von Rückstellungen ist bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 4 EStG ermitteln zulässig,

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bei § 5 EStG verpflichtend. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG dagegen ist die Bildung von Rückstellungen nicht möglich. Unzulässig ist die Bildung von pauschalen Rückstellungen. Langfristige Rückstellungen dürfen nur mit 80 % ihres handelsrechtlichen Werts angesetzt werden. Abschreibungen dürfen ausschließlich nach der linearen Methode berechnet werden. Durch die Verschiebung von Gewinnen entsteht dem Steuerpflichtigen ein Zinsgewinn. Progressionseffekt drückt sich darin aus, dass im Zeitablauf schwankende Gewinne bei einem progressiven Steuertarif zu absolut höheren Steuerzahlungen führen als ein über die Jahre konstanter Gewinnausweis.

Verlustberücksichtigungen Im Wege des Verlustausgleichs werden negative mit positiven Einkünften ausgeglichen. Dieser ist jedoch für Verluste aus Verlustbeteiligungsmodellen, Verluste aus Spekulationsgeschäften, Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen und für Verluste, die durch die Bildung eines IFB entstanden sind verboten. Für Verlustabzug (Verlustvortrag, Verlustverrechnung) besteht eine Verrechnungsgrenze von grundsätzlich 75 %. Anlaufverluste, die innerhalb der ersten drei Veranlagungszeiträume bei E/A-Rechnung entstanden sind, können als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Besteuerung und Rechtsformwahl

Rechtsformen für Betriebe Personengesellschaften OHG KG Gesellschaft

bürgerlichen Rechts

Offene Erwerbs- gesellschaft OEG

EWIV Komandit Erwerbs- gesellschaft KEG

Stille Gesellschaft

Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften AG GmbH Genossenschaft Verein Stiftung Versicherungs-

verein Sparkassen- verein

Besteuerungsunterschiede Einkommenssteuerpflichtig sind ausschließlich natürliche Personen. Das Einkommen juristischer Personen wird einer eigen Steuer, der Körperschaftssteuer (KSt) unterworfen, ihr Gewinn oder Verlust wird direkt den Gesellschaftern zugerechnet.

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Besteuerungsunterschiede bei Beteiligen von Personenunternehmen und Körperschaften existieren, da

• Vertragsverhältnisse zwischen dem Personenunternehmen und den Eigentümern in der Regel als Einkünfte aus dem Personenunternehmen zu versteuern sind.

• Vertragsverhältnisse zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern dem Grunde nach anerkannt werden.

• Verluste der Personengesellschaft direkt auf die Gesellschafter verteilt werden. Verluste die in Körperschaften anfallen, können jedoch nur auf Ebene der Körperschaft zur Verrechnung gelangen.

• Dividenden von Körperschaften unterliegen der Endbesteuerung bei den Gesellschaftern (25 % KESt) bzw. dem halben Durchschnittssteuersatz.

Die Personengesellschaft ist nicht Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung. Die Personengesellschaft ist Steuersubjekt für Zwecke des Erhebung, der Grundsteuer, Umsatzsteuer und der sonstigen Verkehrs- und Verbrauchssteuern. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, hinter denen als Eigentümer natürliche oder juristische Personen stehen, diese unterliegen auf Ebene der Gesellschaft Körperschaftssteuer (34 %). Ausgeschüttete Gewinne werden zusätzlich auf Gesellschafterebene steuerlich erfasst (25 % KESt). Bei Verlustsituationen unterliegen Kapitalgesellschaften einer Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 5 % der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals pro Jahr. Gesellschaftssteuer fällt nur für den Erwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften an. Die Höhe des Veräußerungsgewinns ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag der Buchwerte gegenüber dem Veräußerungserlös. Für die Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe gibt es folgende Steuerbegünstigungen:

• Hälftesteuersatz für den Veräußerungsgewinn • Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre oder Steuerfreibetrag von �

7.300 • Anrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer • Hauptwohnsitzbefreiung bei der Betriebsaufgabe

Unterschiede zwischen Personenunternehmen und Körperschaften: Durchgriffsprinzip bei Personengesellschaften (=Transparenzprinzip) – erwirtschaftete Gewinne werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften – Gewinnzurechnung erfolgt bei der Gesellschaft, dem Gesellschafter werden nur ausgeschüttete Gewinne zugerechnet

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Standortwahl Für ein Unternehmen sind insbesondere folgende Abgaben relevant:

• Grundsteuer • Zuschlag zum DB • Tourismusabgabe (ausschließlich Landesabgabe) • Vergnügungssteuer • Lustbarkeitsabgabe • Interessentenbeiträge (Anschluss an öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsnetze) • Benützungsgebühren (Wasser, Kanal) • Parkgebühren • Naturschutzabgaben

Vermeidung der Doppelbesteuerung Als Maßnahme zur Vermeidung von Doppelbesteuerung dienen Doppelbesteuerungsabkommen und unilaterale Verträge. So ist in einem ersten Schritt zu untersuchen, ab das Besteuerungsgut überhaupt unter den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens fällt. Über die Vermeidung der Doppelbesteuerung selbst wird in aller Regel erst im Methodenartikel entschieden. Der sachliche Anwendungsbereich regelt, für welche Steuerart das DBA anzuwenden ist. Die Verteilungsnormen legen fest, welche Besteuerungsverzichte die beiden Vertragsstaaten leisten müssen. Im Methodenartikel wird durch Anwendung der Befreiungsmethode (Einkünfte werden nur einem der beteiligten Staaten zur alleinigen Besteuerung zugewiesen – idR mit einem Progressionsvorbehalt verbunden) oder der Anrechnungsmethode (der Wohnsitzstaat behält das Recht sämtliche Einkünfte zu besteuern) die Kompetenzen aufgeteilt. Die Befreiungsmethode ist für den Steuerpflichtigen grundsätzlich günstiger. Unilaterale (einseitige) Verträge sind Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn kein DBA vorliegt oder eine Doppelbesteuerung nicht vermieden werden kann. Rechtsgrundlage für unilaterale Maßnahmen bietet in Österreich § 48 BAO. Auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer existiert eine zusätzliche Spezialvorschrift. Solche Maßnahmen werden durch das Bundesministerium für Finanzen mittels Verordnung oder Bescheid getroffen.

EU-Binnenmarkt Grenzüberschreitend gehandelte Waren und Dienstleistungen werden grundsätzlich mit der Umsatzsteuer jenes Staates belastet, für das sie bestimmt sind und in dem sie daher verbraucht werden (Bestimmungslandprinzip). Aus dem Drittlandesgebiet importierte Gegenstände werden dagegen mit einer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des Normalsteuersatzes von 20 % belastet.