Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes ... · – EVALUATION...
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IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Endbericht
Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes
Brandenburg
im Auftrag des
Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Dieser Bericht wurde im Auftrag des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbrau-
cherschutz (MdJEV) des Landes Brandenburg im Rahmen des von der IFGE Gesellschaft
für Innovationsforschung und Beratung mbH durchgeführten Projekts „Evaluation der Ver-
braucherpolitisches Strategie des Landes Brandenburg“ erstellt. Die Autoren tragen die allei-
nige Verantwortung für die Inhalte dieses Berichtes. Die Aufgabenstellung wurde vom
MdJEV vorgegeben.
Berlin, den 31. Dezember 2016
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Prof. Dr. Carsten Becker
Dr. Anton Galich
Tilman Jendrasik
Enrico Leopold
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INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 2
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 3
Tabellenverzeichnis ..................................................................................................... 4
Management Summary ................................................................................................ 5
I. Kontext und Auftrag .................................................................................................. 7
II. Die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg ............................ 8
1. Entwicklung ....................................................................................................... 8
2. Umsetzung ........................................................................................................ 9
III. Untersuchungs- und Erhebungsdesign ............................................................... 13
1. Untersuchungsbereiche und Leitfragen der Evaluation .................................... 13
2. Analysemodell der Evaluation .......................................................................... 17
3. Datengrundlage und Erhebungsinstrumente .................................................... 20
IV. Evaluationsergebnisse ......................................................................................... 24
1. Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung ......................................... 24
2. Implementationsanalyse .................................................................................. 26
3. Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung ................................. 27
V. Fazit und Handlungsempfehlungen ...................................................................... 35
VI. Literatur- und Quellenverzeichnis ....................................................................... 40
VII. Anhang ................................................................................................................. 41
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
LELF Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuord-
nung
LISUM Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
LLBB Landeslabor Berlin-Brandenburg
LUGV Landesamt für Umwelt
MASGF Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des
Landes Brandenburg
MBJS Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
MdF Ministerium der Finanzen
MdJEV Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Lan-
des Brandenburg
MI Innenministerium
MIL Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
MUGV Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
MWE Ministerium für Wirtschaft und Energie
MWFK Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
VZB Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
VS Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg
VSP Verbraucherschutzplattform des Landes Brandenburg
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Untersuchungsbereiche der Evaluation ................................................... 13
Abbildung 2: Analysemodell der Evaluation .................................................................. 17
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TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Übersicht Interviewpartner (anonymisiert) .................................................... 22
Tabelle 2: Übersicht der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen ................................................................................................. 28
Tabelle 3: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher
gewährleisten ............................................................................................................... 41
Tabelle 4: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention
abstimmen .................................................................................................................... 42
Tabelle 5: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln ................................ 44
Tabelle 6: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen ...... 46
Tabelle 7: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln .................................. 47
Tabelle 8: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen....................................... 49
Tabelle 9: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken ............................................. 53
Tabelle 10: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen ... 54
Tabelle 11: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend
wahrnehmen ................................................................................................................ 57
Tabelle 12: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig
gestalten ...................................................................................................................... 58
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MANAGEMENT SUMMARY
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Evaluation der Verbraucherpolitischen
Strategie des Landes Brandenburg vor. Die Verbraucherpolitische Strategie wurde von
der Brandenburger Landesregierung am 17. April 2012 verabschiedet mit dem Ziel zu-
vor separat behandelte Themenfelder des Verbraucherschutzes strukturell miteinander
zu verknüpfen und so den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken. Um den spezifi-
schen Herausforderungen in den verschiedenen Themenbereichen des Verbraucher-
schutzes zu begegnen, gliedert sich die Verbraucherpolitische Strategie in zehn thema-
tische Handlungsschwerpunkte, in denen sehr unterschiedliche Ziele verfolgt werden.
Diese Ziele sollen über die Umsetzung von 38 einzelnen Maßnahmen erreicht werden.
Die Federführung bei der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie insgesamt
liegt beim Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg.
Die Evaluation wurde von der IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung
mbH im Zeitraum vom 01. September - 31. Dezember 2016 durchgeführt. Auftraggeber
war das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg. Evaluiert wurden sowohl die Definition der Ziele und die Planung der Um-
setzung der Verbraucherpolitischen Strategie als auch deren Implementation sowie die
Zielerreichung und die Umsetzung. Diese Untersuchungsbereiche wurden in der Evalu-
ation dabei sowohl auf der übergreifenden Ebene der Verbraucherpolitischen Strategie
insgesamt als auch auf der Ebene der einzelnen 38 Maßnahmen betrachtet.
Die Methodik der Evaluation fußt auf der Multi-Akteur-Perspektive. Als Datengrundlage
dienten hierfür primär 22 halbstandardisierte Interviews. Diese wurden mit den an der
Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie beteiligten Akteuren durchgeführt,
welche zu den verschiedenen Untersuchungsbereichen der Evaluation befragt wurden.
Anschließend wurden die Sichtweisen dieser Akteure einander gegenübergestellt und
mit den Ergebnissen der Analysen von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Do-
kumenten abgeglichen. Diese Vorgehensweise ermöglichte es in dem relativ kurzen
Auftragszeitraum der Evaluation alle einzelnen Maßnahmen der Verbraucherpolitischen
Strategie zu betrachten sowie deren Heterogenität zu berücksichtigen und zugleich die
Validität der Ergebnisse sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Evaluation sind insgesamt positiv einzustufen. Bei allen der mit der
Verbraucherpolitischen Strategie verfolgten Ziele ist festzuhalten, dass diese entweder
in Teilen oder vollständig erreicht wurden. So konnte der Verbraucherschutz in Bran-
denburg im Hinblick auf die vier übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Stra-
tegie, nämlich 1) den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, 2) die
Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3) die Stärkung der Konsum-
und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Bera-
tung und Bildung und 4) die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Ver-
braucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, entscheidend gestärkt werden.
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Ausschlaggebend hierfür war vor allem die Erreichung der mit der Umsetzung der ein-
zelnen Maßnahmen verfolgten Ziele. Bei insgesamt 27 Maßnahmen konnten diese Ziele
vollständig erreicht werden, während in den anderen 11 Maßnahmen die definierten
Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden.
Zugleich konnte die Evaluation im Hinblick auf die Umsetzung der Verbraucherpoliti-
schen Strategie auch Verbesserungspotenzial feststellen. So hätte die Definition von
messbareren, quantitativen Zielsetzungen zu einer leichteren Überprüfung des Umset-
zungsstandes und zu einer stärkeren Orientierungsgrundlage bei der Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen beitragen können. Eine konkretere Ressourcenplanung wäre
hierbei hilfreich gewesen um nicht nur messbarere, quantitative Ziele zu formulieren,
sondern auch überprüfbare Meilensteine auf dem Weg der Zielerreichung zu definieren.
Schließlich könnte eine stärkere zentrale Kontrolle und Kommunikation des Umset-
zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen die Transparenz der Umsetzung der Ver-
braucherpolitischen Strategie erhöhen. Beides könnte zu einer noch höheren Verbind-
lichkeit zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bei den beteiligten Akteuren beitra-
gen.
Auf Basis dieser positiven Ergebnisse und des festgestellten Verbesserungspotenzials
wurden in der Evaluation zwei konkrete Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung
der Verbraucherpolitischen Strategie entwickelt. So wird zum einen empfohlen bei der
Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie messbarere, quantitative Ziele in
den einzelnen Maßnahmen zu definieren und eine konkretere Umsetzungsplanung zu
Beginn vorzunehmen. Außerdem sollte bei der Implementation der Verbraucherpoliti-
schen Strategie eine stärkere zentrale Koordination und Steuerung der Umsetzung
etabliert werden. Auf diese Weise könnte die Umsetzung der Verbraucherpolitischen
Strategie weiter verbessert und so der Verbraucherschutz in Brandenburg insgesamt
noch weiter gestärkt werden.
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I. KONTEXT UND AUFTRAG
Am 17. April 2012 wurde die Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg
verabschiedet. Mit der Strategie sollen bislang separat behandelte Themenfelder des
Verbraucherschutzes strukturell miteinander verknüpft werden, um so den stetig stei-
genden Herausforderungen in den unterschiedlichen Themenfeldern zu begegnen und
die Verbraucherpolitik in Brandenburg insgesamt zu stärken. Die Verbraucherpolitische
Strategie umfasst dabei zehn thematische Handlungsschwerpunkte, in denen sehr un-
terschiedliche Ziele anhand von 38 Maßnahmen erreicht werden sollen. Für die Umset-
zung der Verbraucherpolitischen Strategie zeigt sich primär das Ministerium der Justiz
und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verantwortlich.
Um zu untersuchen, inwiefern die mit der Verbraucherpolitischen Strategie verfolgten
Ziele tatsächlich durch die umgesetzten Maßnahmen erreicht werden konnten und um
aus der bisherigen Umsetzung Erkenntnisse für den weiteren Umsetzungs- und Fort-
schreibungsprozess zu gewinnen, hat das Ministerium der Justiz und für Europa und
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg die IFGE Gesellschaft für Innovationsfor-
schung damit beauftragt, die Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung der Verbrau-
cherpolitischen Strategie zu eruieren sowie, basierend auf den Analyseergebnissen,
Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Fortschreibung zu generieren.
Um die Ergebnisse der Evaluation in einen ganzheitlichen Rahmen einzubetten, werden
dafür in Kapitel II zunächst die Entwicklung und die Umsetzung der Verbraucherpoliti-
schen Strategie und im darauf folgenden Kapitel das Untersuchungs- und Erhebungs-
design der Evaluation dargestellt. Die Evaluationsergebnisse werden in Kapitel IV be-
schrieben. Dort erfolgt zuerst die Erläuterung der Ergebnisse der Analyse der Zieldefini-
tion und der Umsetzungsplanung sowie der Organisation der Umsetzung der Verbrau-
cherpolitischen Strategie. Anschließend wird das Kapitel mit der Darstellung der Ergeb-
nisse der Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung abgeschlossen. An-
hand der erhobenen und zur Verfügung gestellten Daten ermittelte die IFGE den Stand
der Zielerreichung und die bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Effekte der Maß-
nahmen. Auf diese Weise wurde eruiert, inwiefern die verfolgten Ziele bereits zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt erreicht wurden bzw. inwieweit, bei langfristig angelegten Zielen,
die notwendigen Voraussetzungen für eine spätere Zielerreichung geschaffen werden
konnten.
Die darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen und das Fazit erfolgen in Kapitel V.
Hier sollen konkrete Hinweise und Anregungen für die Umsetzung und Fortschreibung
der Strategie gegeben werden, wie beispielsweise Vorschläge zu Optimierungsmöglich-
keiten, Aktualisierungen, Anpassungen und Akteuren.
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II. DIE VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE DES LANDES BRANDENBURG
Im Folgenden wird zunächst die Entwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des
Landes Brandenburg näher beschrieben, bevor anschließend die praktische Umsetzung
der Verbraucherpolitischen Strategie genauer erläutert wird.
1. Entwicklung
Auf Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 03. Juni 2010 hat die Brandenburger
Landesregierung die Strategie für Verbraucherpolitik entwickelt und am 17.04.2012 ver-
abschiedet. Wesentliches Ziel war es, mit der Strategie bislang separat behandelte
Themenfelder des Verbraucherschutzes strukturell miteinander zu verknüpfen, um so
den stetig steigenden Herausforderungen in den unterschiedlichen Themenfeldern zu
begegnen und die Verbraucherpolitik in Brandenburg insgesamt zu stärken.
Da der Großteil der verbraucherschutzrelevanten rechtlichen Regelungen mittlerweile
ihre gesetzliche Grundlage im Europäischen Recht hat, liegt der Fokus von Verbrau-
cherschutz auf Landesebene oftmals weniger auf der direkten Formulierung neuer ge-
setzlicher Richtlinien als vielmehr auf der Überwachung und Kontrolle der Durchsetzung
von bestehenden Richtlinien. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Benennung und Un-
terstützung der Institutionen und Verordnungen, die für die Überwachung der Umset-
zung von Vorgaben des Bundes- oder Europäischen Rechts zuständig sind, sowie die
Aufteilung der Kompetenzen zwischen diesen. In den unterschiedlichen Themengebie-
ten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beispielsweise, weist die Verbraucher-
politische Strategie des Landes Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten,
dem Landesamt für Umwelt und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
und Gesundheit sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher-
schutz und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen unter-
schiedliche Kompetenzen und Aufgabenbereiche zu.
Der Überwachung und Kontrolle bei der Durchsetzung von Vorgaben des Bundes- oder
Europäischen Rechts kommt somit in der Verbraucherschutzpolitik der Länder eine be-
sondere Bedeutung zu. Die Überwachung und Kontrolle erstreckt sich dabei über die
unterschiedlichsten Themenbereiche von Finanzdienstleistungen, von Angaben zur
Energieeffizienz und Sicherheit von Produkten bis zur Herstellung von Lebensmitteln
oder medizinischen Produkten und umfasst sowohl gesundheitliche als auch technische
und wirtschaftliche Aspekte des Verbraucherschutzes. Ebenso erstrecken sich die kon-
kreten praktischen Maßnahmen der Überwachung von Laboranalysen bestimmter
Stichproben bei der Überprüfung von Wasserqualität über die Überwachung von Han-
delstransaktionen, bis zur Verbesserung der Überwachungsstrukturen durch die Grün-
dung neuer oder die Stärkung der Zusammenarbeit bestehender Organisationen.
Neben der Überwachung und Kontrolle stehen den Bundesländern vielfältige Maßnah-
men zur Information und Beratung der Verbraucher zur Verfügung, über welche diese
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zu mehr Eigenverantwortung bei Konsumentscheidungen befähigt werden können.
Hierfür können die Landesregierungen beispielsweise Organisationen unterstützen oder
mit Organisationen kooperieren, die die Interessen des Verbrauchers vertreten. In
Brandenburg kommt diese Rolle vor allem der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
zu, welche finanziell von der Landesregierung gefördert wird. Neben der Beratung und
Unterstützung der Brandenburger Verbraucher ist eine weitere zentrale Tätigkeit der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. die Zusammenarbeit mit den Fachressorts un-
terschiedlicher Ministerien der Landesregierung, über welche die Anliegen und Interes-
sen der Bürger/-innen in die Verbraucherschutzpolitik des Landes eingehen. So arbeitet
die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. beispielsweise auch in der 2007 eingerichte-
ten Verbraucherschutzplattform mit, die die Expertise aller verbraucherschutzrelevanten
Akteure bündeln soll und an der außerdem verschiedene Fachministerien der Landes-
regierung sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Ak-
teneinsicht beteiligt sind.
Des Weiteren stehen den Ministerien des Landes und ihren Fachressorts viele weitere
Instrumente wie beispielsweise Informationskampagnen, die Gründung von Netzwerken
und Initiativen oder auch Internetplattformen zur Verfügung, mit denen sie den Informa-
tionsstand der Verbraucher in Bezug auf spezifische Sachverhalte erhöhen bzw. diese
für bestimmte Themenbereiche des Verbraucherschutzes sensibilisieren können. So
können die Verbraucher durch Information, Beratung und Bildung über Ihre Rechte auf-
geklärt werden, was ihnen dabei hilft, ihre Interessen gegenüber den Anbietern bzw.
Unternehmen besser selbst vertreten zu können. Verbraucherbildung ist beispielsweise
auch ein wichtiger Bestandteil von Lehrplänen an Brandenburger Schulen. Aus diesem
Grund wurde 2009 der Arbeitskreis „Verbraucherbildung an Schulen“ eingerichtet, dem
neben verschiedenen Brandenburger Fachministerien auch die Verbraucherzentrale
Brandenburg e.V., das Landesinstitut für Schule und Medien und die Universität Pots-
dam angehören. Ziel ist es, die Lehrkräfte bei der Auswahl des Unterrichtsmaterials im
Bereich der Verbraucherbildung zu unterstützen und so die Verbraucherbildung für
Brandenburger Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern.
2. Umsetzung
Die zentrale politische Grundlage für Verbraucherschutz beruht auf dem strukturellen
Informationsnachteil, den der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer bzw. Anbieter
eines Produktes oder einer Dienstleistung innehat. Dieser strukturelle Informationsnach-
teil fußt nicht nur auf der Tatsache, dass dem Verbraucher weniger Informationen über
ein bestimmtes Produkt vorliegen als dem Unternehmer, sondern auch auf der Unmög-
lichkeit, alle tatsächlich vorliegenden Informationen vor jeder Konsumentscheidung
adäquat zu verarbeiten und / oder auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Zudem ist die
Rechtsdurchsetzung auf Verbraucherseiten oft mit einem vergleichsweise hohen Auf-
wand verbunden. Aus diesem strukturellen Informationsnachteil können somit verschie-
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dene gesundheitliche, wirtschaftliche und andere Risiken entstehen, die dem Verbrau-
cher vor seiner Konsumentscheidung jedoch zumindest nicht vollständig transparent
sind.
Dementsprechend setzt der Verbraucherschutz genau an diesem strukturellen Informa-
tionsnachteil an und verfolgt als oberstes Ziel die angemessene Durchsetzung der Ver-
braucherinteressen gegenüber dem Anbieter bzw. Unternehmer. Der Verbraucher-
schutz befindet sich somit immer im Spannungsfeld vieler anderer Rechts- und Politik-
felder wie beispielsweise dem Wettbewerbsrecht, dem Regulierungsrecht oder dem
Urheberrecht. Was genau als Wahrung oder Durchsetzung von Verbraucherinteressen
in angemessenem Maße betrachtet wird, unterscheidet sich dabei oftmals erheblich in
der Sichtweise der unterschiedlichen Akteure, die an der praktischen Ausgestaltung des
Verbraucherschutzes beteiligt sind. Diese Frage der Angemessenheit beeinflusst auch
die Wahl der prinzipiell zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen zur Wahrung
oder Durchsetzung der Verbraucherinteressen.
Grundsätzlich umfasst der Verbraucherschutz alle Maßnahmen, die auf eine angemes-
sene Durchsetzung der Interessen des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter abzielen.
Das Spektrum der zur Verfügung stehenden Mittel erstreckt sich dabei von Schutz- und
Kontroll-Maßnahmen wie beispielsweise Verboten, Rechtsnormen oder Überwachun-
gen bis zu Maßnahmen, die eher auf Prävention und Aufklärung des Verbrauchers ab-
zielen durch beispielsweise Informationskampagnen oder Bildungsangebote. Verbrau-
cher sollen einerseits vor Gefahren und Risiken geschützt und andererseits zu eigen-
verantwortlichem Handeln am Markt befähigt werden. Die Wahl der adäquaten Maß-
nahme, oder auch die adäquate Kombination unterschiedlicher Maßnahmen, hängt so-
wohl von den zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahme, als
auch von der Einschätzung der Effektivität der Maßnahmen im Hinblick auf die Errei-
chung der angestrebten Ziele ab.
Die Effektivität der unterschiedlichen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Maßnah-
men zur angemessenen Durchsetzung des Verbraucherinteresses wiederum ist sowohl
von dem konkreten Sachverhalt, als auch von der spezifischen Zielgruppe des Verbrau-
cherschutzes abhängig. So haben beispielsweise Kinder und Jugendliche in ihrer Ei-
genschaft als Verbraucher andere Schutzbedürfnisse als Erwachsene, Familien oder
auch pflegebedürftige Menschen. Dementsprechend hängt die Effektivität bzw. Eignung
einer Maßnahme zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen stets auch von der spe-
zifischen Zielgruppe des Verbraucherschutzes in einem bestimmten Fall ab.
Diese politisch-gesellschaftlichen Grundlagen bilden den Kontext in dem die Verbrau-
cherpolitische Strategie des Landes Brandenburg operiert. Zusätzlich fußt die Verbrau-
cherpolitische Strategie auf den spezifischen rechtlichen Grundlagen die den Verbrau-
cherschutz auf Landesebene gesetzlich flankieren.
Die Verbraucherpolitische Strategie stellt eine von mehreren Maßnahmen dar, die die
Landesregierung in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends zur Stärkung des Ver-
braucherschutzes ergriff. Nach der Gründung einer eigenen Abteilung für Verbraucher-
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schutz im März 2001, wurden im Jahr 2005 die zuvor getrennten Bereiche des wirt-
schaftlichen und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vereint und seitdem im
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz1 wahrgenommen. Vor
dem Hintergrund der im vorherigen Abschnitt dargestellten allgemeinen politisch-
gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen der Verbraucherschutz fußt,
werden im Folgenden die konkreten Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen der
Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg erläutert.
Das Leitbild der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg beruht auf
vier zentralen Eckpunkten:
Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren
Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte
Stärkung der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den
Ausbau von Information, Beratung und Bildung
fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zu-
sammenarbeit mit allen Beteiligten, sodass Verbraucherpolitik grenzüberschrei-
tend wirkt und auch besondere Verbrauchergruppen berücksichtigt
Diese vier Eckpunkte des Leitbildes bilden somit die übergreifenden Ziele der Verbrau-
cherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg ab. Basierend auf diesem Leitbild
wurden zehn Handlungsschwerpunkte definiert, anhand welcher die Ziele der Verbrau-
cherpolitischen Strategie in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen:
1. Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten,
2. Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention abstimmen,
3. Verbraucherrechte weiterentwickeln,
4. Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen,
5. Verbraucherinformation entwickeln,
6. Verbraucherberatung ausbauen,
7. Verbraucherbildung stärken,
8. Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen,
9. Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend wahrnehmen,
10. Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig gestalten.
Diese zehn Handlungsschwerpunkte beinhalten jeweils eigene Zielsetzungen und spe-
zifische Maßnahmen für deren Erreichung. Die Zielsetzungen und auch die Ausgangs-
1 Zuvor: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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lagen und Problemstellungen in den verschiedenen Handlungsschwerpunkten sind da-
bei höchst unterschiedlich, so dass einige der definierten Maßnahmen direkt umgesetzt
werden können, während andere eher langfristig angelegt sind. Entsprechend der im
vorherigen Abschnitt skizzierten rechtlichen Möglichkeiten des Verbraucherschutzes auf
Landesebene, variieren auch die in der Verbraucherpolitischen Strategie definierten
Maßnahmen sehr stark. Während beispielsweise im Handlungsschwerpunkt „Markt-
überwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“ die Unterstützung des Lan-
deslabors Berlin-Brandenburg bei der Anpassung der Analyseverfahren zur Lebensmit-
teluntersuchung an den wissenschaftlichen Fortschritt zu den konkreten Maßnahmen
gehört, stellt die Mitwirkung an der Erstellung eines Patientenrechtegesetzes auf Bun-
desebene eine der Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt „Rechte der Patienten und
Pflegebedürftigen festigen“ dar, während im Handlungsschwerpunkt „Verbraucher-
schutz landes- und grenzübergreifend wahrnehmen“ der Fokus auf dem Ausbau und
der Verstetigung der Strukturen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Verbrau-
cherschutz liegt.
Insgesamt wurden über alle zehn Handlungsschwerpunkte hinweg 38 Maßnahmen zur
Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie definiert. Neben den gerade skizzier-
ten großen Unterschieden zwischen den einzelnen Maßnahmen, gibt es aber auch star-
ke Überschneidungen und Verzahnungen zwischen den zehn Handlungsschwerpunk-
ten. So kann beispielsweise die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Er-
gebnisse der amtlichen Überwachung der Lebensmittelsicherheit aus dem Handlungs-
schwerpunkt „Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“ auch
einen wichtigen Beitrag zu dem Handlungsschwerpunkt „Verbraucherinformation entwi-
ckeln“ darstellen. Dies verdeutlicht, dass zwar viele der Maßnahmen der einzelnen
Handlungsschwerpunkte klar voneinander abgegrenzt sind, aber bei den Wirkungen der
eingesetzten Maßnahmen im Sinne der Verbraucherpolitischen Strategie durchaus
wünschenswerte Synergieeffekte auftreten können, die im Rahmen der Evaluation be-
rücksichtigt werden müssen.
Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg umfasste
alle zehn Handlungsschwerpunkte und insbesondere die in den jeweiligen Handlungs-
schwerpunkten definierten und umgesetzten Maßnahmen. Oberste Ziele der Evaluation
waren dabei die Analyse der Zielerreichung und Umsetzung der Strategie sowie die
Ableitung von Empfehlungen für deren weitere Umsetzung und Fortschreibung.
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III. UNTERSUCHUNGS- UND ERHEBUNGSDESIGN
In den folgenden Abschnitten wird zunächst ein Überblick über die wesentlichen Be-
standteile des Untersuchungs- und Erhebungsdesigns gegeben. Anschließend werden
die maßgeblichen Erhebungsschritte der Evaluation vorgestellt.
1. Untersuchungsbereiche und Leitfragen der Evaluation
Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg, für deren
Umsetzung sich primär das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher-
schutz verantwortlich zeichnet, gliedert sich in drei Untersuchungsbereiche, in denen
jeweils unterschiedliche Aspekte im Fokus der Analyse stehen, wie in der folgenden
Abbildung näher veranschaulicht wird:
Abbildung 1: Untersuchungsbereiche der Evaluation
Dementsprechend stehen in den drei Untersuchungsbereichen auch drei unterschiedli-
che Untersuchungsfragen im Vordergrund, welche zugleich die drei Leitfragen der Eva-
luation bilden:
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1. Leitfrage Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung:
Wie wurden die Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie definiert, und wie wurde
die Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie geplant?
2. Leitfrage Implementationsanalyse:
Wie wurden die in der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg
definierten Maßnahmen in die Praxis umgesetzt?
3. Leitfrage Zielerreichungsanalyse:
Inwieweit konnten die mit der Umsetzung der Maßnahmen verfolgten Ziele in den
jeweiligen Handlungsschwerpunkten erreicht werden?
Diese drei Leitfragen skizzieren die Untersuchungsgegenstände der Evaluation, wie in
den folgenden Abschnitten näher erläutert wird. Jede Leitfrage umfasst dabei mehrere
Unterfragen welche die Grundlage für die Entwicklung der Erhebungsinstrumente der
Evaluation bildeten.
Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung
Die Hauptaufgabe in diesem Untersuchungsbereich war es, zu analysieren wie die Ziele
der Verbraucherpolitischen Strategie definiert und wie deren Umsetzung geplant wurde.
Hierfür wurde retrospektiv die Startphase der VS in den Jahren 2010 und 2011 in den
Blickpunkt genommen. Das Ergebnis dieser Startphase war die fertiggestellte VS mit
den vier übergreifenden Zielen, den zehn Handlungsschwerpunkte und den 38 Maß-
nahmen über welche die VS in die Praxis umgesetzt werden sollte. Die Definition dieser
Ziele sowie die Planung der Umsetzung der VS in die Praxis wurden vom MdJEV unter
Einbezug der weiteren relevanten Akteure im Verbraucherschutz koordiniert.
Die Analyse dieses Prozesses stand im Mittelpunkt dieses Untersuchungsbereiches.
Sie wurde dabei unter anderem von folgenden Unterfragen geleitet:
Welche Methoden/Instrumente wurden zur Definition der Zielsetzungen einge-
setzt?
Welche alternativen Ziele und Prioritäten wurden diskutiert/in Erwägung gezo-
gen?
Wie und von wem wurde die Definition der Zielsetzungen und der Prioritäten
koordiniert?
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Wurden Zeitpläne und Meilensteine bei der Umsetzung für die einzelnen The-
menbereiche definiert? Wie?
Wie wurde analysiert, welche Ressourcen zur Umsetzung benötigt werden und
wie wurde versucht diese Ressourcen zu mobilisieren?
Die Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung umfasste somit sowohl die Ko-
ordination dieses Prozesses durch das MdJEV, als auch die konkrete Definition der
Ziele und Maßnahmen durch die einzelnen Akteure sowie die hierbei eingesetzten Me-
thoden und Instrumente.
Implementationsanalyse
Im Mittelpunkt des Untersuchungsbereiches „Implementationsanalyse“ stand die Koor-
dination und Steuerung der Umsetzung der VS. Im Fokus der Analyse standen dabei
sowohl die Steuerungsebene, also das MdJEV, und die verschiedenen Akteure der
Umsetzungsebene, wie z.B. die an der VS beteiligten Fachministerien des Landes
Brandenburg und die Landesbehörden, Schulen, die Verbraucherzentrale etc., als auch
die zur Koordination und Steuerung der Umsetzung der VS eingesetzten Instrumente
wie die Verbraucherschutzplattform und die Maßnahmentabelle.
Die Implementationsanalyse umfasst somit die gesamte Prozesskette der Steuerung
der Umsetzung der VS. Hierzu wurden im Rahmen der Evaluation unter anderem fol-
gende Unterfragen analysiert:
Konnten durch den Austausch in der Verbraucherschutzplattform wertvolle Er-
kenntnisse für die Umsetzung der Maßnahmen gewonnen werden?
Wie wird die Verbraucherschutzplattform insgesamt bewertet?
Wie könnte die Arbeit der Verbraucherschutzplattform weiter verbessert wer-
den?
Wie gut funktioniert die Maßnahmentabelle als zentrales Monitoring- und Con-
trolling-Instrument?
Wie könnte das Monitoring und Controlling der Umsetzung der VS weiter ver-
bessert werden?
Wie bewerten die Beteiligten die Koordination der Umsetzung der Verbrau-
cherpolitischen Strategie insgesamt?
Wie könnte die Koordination der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Stra-
tegie weiter verbessert werden?
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Diese Unterfragen verdeutlichen bereits, dass, ebenso wie in den beiden anderen Un-
tersuchungsbereichen, die präzise Erfassung des IST-Zustandes nicht das alleinige Ziel
der Evaluation in der Implementationsanalyse war, sondern diese immer auch mit der
Identifikation von Verbesserungspotenzial einherging. Diese Identifikation von Verbes-
serungspotenzial in den einzelnen Untersuchungsbereichen bildete schließlich die
Grundlage für die Formulierung von Handlungsempfehlungen für die weitere Umset-
zung und Fortschreibung der VS.
Zielerreichungsanalyse
Im Untersuchungsbereich Zielerreichungsanalyse fragt die Evaluation danach, ob und
inwieweit sowohl die vier übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie als
auch die spezifischen Ziele der zehn Handlungsschwerpunkte durch die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen erreicht werden konnten. Im Gegensatz zur Implementations-
analyse, bei der es primär um die Steuerung der Umsetzung der VS ging, stand in der
Zielerreichungsanalyse der tatsächlich erreichte Umsetzungsstand im Vordergrund.
Dementsprechend wurde die Zielerreichungsanalyse unter anderem von folgenden Un-
terfragen geleitet:
Welcher Umsetzungsstand bzw. welche Zwischenergebnisse konnten in den
Maßnahmen der Verbraucherpolitischen Strategie bereits erreicht werden?
Wie wird der bisher erreichte Umsetzungsstand in den Maßnahmen von den an
der Umsetzung beteiligten Akteuren selbst beurteilt?
Wie wird die weitere Zielerreichung (über die nächsten Jahre) von den an der
Umsetzung beteiligten Akteuren eingeschätzt?
Was ist sehr gut gelaufen?
Was hätte besser laufen können?
Da die Umsetzung der VS über die 38 Maßnahmen vollzogen wird, hängt natürlich auch
die Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS von der Zielerreichung durch die
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ab. Aus diesem Grund war das Untersuchungs-
und Erhebungsdesign der Evaluation so angelegt, dass es - soweit inhaltlich möglich -
bei der Datenerhebung auf eine möglichst präzise Erfassung des erreichten Umset-
zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen abzielte.
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2. Analysemodell der Evaluation
Auf der Grundlage der zu Beginn der Evaluierung durchgeführten Literaturrecherche
zum Thema Verbraucherschutz und zur Verbraucherpolitischen Strategie des Landes
Brandenburg wurde ein Analysemodell entwickelt, das die Grundlage für die Entwick-
lung der Erhebungsinstrumente und die Analyse der drei Untersuchungsbereiche bilde-
te. Die folgende Abbildung 2 veranschaulicht dieses Analysemodell und verdeutlicht, in
welchen Spannungsfeldern sich die einzelnen Maßnahmen bewegen anhand deren
Umsetzung die vier übergreifenden Ziele der VS erreicht werden sollten.
Abbildung 2: Analysemodell der Evaluation
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Die Abbildung ist optisch und inhaltlich in drei verschiedene Bereiche unterteilt:
Zunächst werden in der linken oberen Ecke der Abbildung die Untersuchungs-
gegenstände veranschaulicht, die bei der Analyse des Managements, also der
Steuerungsebene, der VS im Mittelpunkt standen. Hierbei wurden die klassi-
schen Managementbereiche Planung, Organisation, Steuerung und Monito-
ring / Controlling betrachtet. In den Bereichen der Planung und Organisation
wurde unter anderem analysiert, wie bei der Definition der einzelnen Ziele und
Maßnahmen Bestandsaufnahmen durchgeführt und Prioritäten gesetzt wurden
und wie in der Organisation der Umsetzung Zuständigkeiten verteilt und Res-
sourcen allokiert wurden. Im Bereich der Steuerung stand dahingegen im Mittel-
punkt, wie die Umsetzung der VS koordiniert wird und der jeweils aktuelle Um-
setzungsstand kommuniziert wird. Schließlich ging es im Bereich Monitoring /
Controlling darum, wie die tatsächliche Umsetzung der VS über die einzelnen
Maßnahmen erfasst und überprüft wird. In der Analyse von allen vier Manage-
mentbereichen mussten natürlich stets auch die rechtlichen, ressourcenseitigen
etc. Spannungsfelder berücksichtigt werden, in denen sich die 38 Maßnahmen
der VS bewegen.
In der unteren linken Ecke der Abbildung werden die verschiedenen Span-
nungsfelder veranschaulicht, in denen sich die einzelnen Maßnahmen be-
wegen und die bei der Analyse sowohl der Zieldefinition und Umsetzungspla-
nung als auch bei der tatsächlichen Umsetzung und Zielerreichung berücksich-
tigt werden mussten. So gilt es bei der Analyse der Zielerreichung in den einzel-
nen Maßnahmen beispielsweise zu berücksichtigen, in welchem rechtlichen
Rahmen sich diese bewegen. Während bei der Durchführung einer Informati-
onskampagne zu spezifischen Themen des Verbraucherschutzes auf Landes-
ebene z.B. rechtliche Aspekte keine größere Hindernisse darstellen sollten, so
spielen diese bei der gesetzlichen Weiterentwicklung der Verbraucherrechte ei-
ne wesentliche größere Rolle, da die Gesetzgebung in den verschiedenen Be-
reichen des Verbraucherschutzes oftmals auf Bundes- bzw. EU-Ebene angesie-
delt ist. Ebenso mussten die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen
Zielgruppen des Verbraucherschutzes wie beispielsweise Kinder, Familien, Pfle-
gebedürftige usw. bei der Analyse sowohl der Zieldefinition und Umsetzungspla-
nung als auch bei der tatsächlichen Umsetzung und Zielerreichung berücksich-
tigt werden. Die Betrachtung der verschiedenen Spannungsfelder diente der
Evaluation somit auch dazu die jeweiligen Rahmenbedingungen, in denen sich
die einzelnen Maßnahmen der VS bewegen, zu erfassen, sodass diese an-
schließend in die Bewertung der Zielerreichung einfließen konnten.
Die Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen stellt
die Voraussetzung für die Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS. In
der Zielerreichungsanalyse mussten die Rahmenbedingungen wie beispielswei-
se die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in den
einzelnen Maßnahmen berücksichtigt, sowie eventuell aufgetretene Synergieef-
fekte zwischen den einzelnen Maßnahmen untersucht werden. Auf Basis der
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präzisen Erfassung des Umsetzungsstandes und der Zielerreichung in jeder ein-
zelnen der 38 Maßnahmen der zehn Handlungsschwertpunkte konnte anschlie-
ßend eine Bewertung der Erreichung der vier übergreifenden Ziele der VS vor-
genommen werden.
Das in Abbildung 2 veranschaulichte Analysemodell diente in der Evaluation der VS
nicht nur als konzeptionelle Grundlage für die Datenanalyse, sondern leitete auch die
Datenerhebung und die Entwicklung spezifischer Erhebungsinstrumente wie des Inter-
viewleitfadens, wie im nächsten Abschnitt näher erläutert wird.
3. Datengrundlage und Erhebungsinstrumente
Die Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg beruht
auf einer Datengrundlage die über verschiedene Erhebungsinstrumente geschaffen
wurde. Dabei wurde bei den verschiedenen Erhebungsschritten wann immer möglich
und sinnvoll versucht, eine Multi-Akteur-Perspektive zu realisieren, sodass die Evaluati-
on keine Einzelmeinung wiedergibt, sondern stets die Sichtweisen verschiedener Akteu-
re aneinander spiegeln kann, um so zu validen Ergebnissen zu gelangen.
Die einzelnen Erhebungs- und Analyseinstrumente wie Dokumentenanalyse, Desk Re-
search und Interviews sowie deren Bezug zueinander werden in den folgenden Ab-
schnitten näher erläutert. Die Erläuterung der Erhebungs- und Analyseinstrumente folgt
dabei der zeitlichen und inhaltlichen Reihenfolge ihrer Anwendung. Zunächst wurden
alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten, sowie alle weiteren über Desk Rese-
arch erhobenen, Dokumente analysiert. Auf der Basis dieser ersten Analyseergebnisse
wurden anschließend die Interviewleitfäden für die tiefergehenden Interviews mit den an
der Umsetzung der VS beteiligten Schlüsselakteuren entwickelt.
Die insgesamt durchgeführten 22 Interviews stellen somit die wichtigste Datengrundlage
der Evaluation dar, denn in den Gesprächen konnten tiefergehende Daten zu den spezi-
fischen Themenbereiche erhoben werden, als sie über die offiziellen Dokumente zur
Verfügung standen. Um zu validen Ergebnissen zu gelangen, wurden die Sichtweisen
der interviewten Akteure, beispielsweise in Bezug auf die Zielerreichung und den Um-
setzungsstand der einzelnen Maßnahmen, einander gegenübergestellt und mit den aus
den Dokumentenanalysen gewonnenen Erkenntnissen abgeglichen. Zusätzlich wurden
die so ermittelten Ergebnisse auf einer Sitzung der Verbraucherschutzplattform präsen-
tiert, wo in der Diskussion aller Beteiligten weitere abschließende Erkenntnisse für die
Evaluation gewonnen wurden.
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Dokumentenanalyse und Desk Research
Um die Strukturen, die Prozesse und den Verlauf der Verbraucherpolitischen Strategie
genau zu erfassen, wurden zu Beginn der Evaluation alle öffentlich verfügbaren Infor-
mationen sowie weitere vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten interne Dokumen-
ten analysiert. Zur ersten Gruppe der öffentlich verfügbaren Dokumente zählten bei-
spielsweise die jährlichen Geschäftsberichte der Verbraucherzentrale Brandenburg so-
wie die Webseiten der Landesministerien und Landesbehörden. Dahingegen wurden
Dokumente wie der Landtagsbeschluss, der den Startschuss zur Entwicklung der Ver-
braucherpolitischen Strategie gab, sowie die Endfassung der Verbraucherpolitischen
Strategie der Evaluation von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde
Einsicht genommen in den ersten und den zweiten Bericht zur Umsetzung der VS, die
vom damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verfasst
wurden, sowie in die Maßnahmentabellen, die den Umsetzungsstand der VS in den
Jahren 2015 und 2016 wiedergeben.
Die Auswertung dieser Dokumente anhand der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse
und auf Basis des zuvor präsentierten Analysemodells brachte der Evaluation erste
Erkenntnisse in allen drei Untersuchungsbereichen. Diese ersten Erkenntnisse wurden
dabei für jede Maßnahme einzeln aufbereitet, sodass nach Abschluss der Dokumen-
tenanalyse erste Zwischenergebnisse in der Analyse der Zieldefinition und Umset-
zungsplanung, der Implementationsanalyse und der Zielerreichungsanalyse getrennt für
alle 38 Maßnahmen vorlagen. Auf der Grundlage dieses ersten Zwischenstandes wur-
den anschließend Interviewleitfäden mit tiefergehenden Fragen entwickelt, anhand de-
rer die Interviews mit den Schlüsselakteuren der Verbraucherpolitischen Strategie
durchgeführt wurden, wie im Folgenden näher erläutert wird.
Interviews
Anhand des entwickelten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Interviewleitfadens,
wurden insgesamt 22 halbstandardisierte Leitfaden-Interviews mit an der Umsetzung
der VS beteiligten Schlüsselakteuren durchgeführt. Wie bei der Erhebungsmethode des
halbstandardisierten Interviews üblich, so gab der Leitfaden die übergreifenden The-
menbereiche sowie einleitende Fragen in jedem Themenbereich vor, die dem Intervie-
wer dabei helfen sollten ein fließendes Gespräch zu initiieren, auf dessen Basis im Ver-
lauf des Interviews tiefergehende Fragen zu spezifischen Aspekten gestellt werden
können. Zur Erhöhung der Transparenz der Evaluation und ihrer Vorgehensweise wur-
den allen Interviewpartnern/-innen im Vorfeld die Interviewleitfäden sowie weitere Erklä-
rungen zum Interview und zur Evaluation insgesamt in elektronischer Form zugeschickt.
Die Auswahl der Interviewpartner/-innen beruht zum einen auf einer Liste der Mitglieder
der Verbraucherschutzplattform und ihrer Zuständigkeiten, die das Evaluationsteam
vom Auftraggeber erhielt, und zum anderen auf dem sogenannten Schneeballsystem.
Hierbei wurde wie folgt vorgegangen: Zunächst wurden die zentralen Ansprechpartner/-
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innen auf der Steuerungsebene der VS im MdJEV interviewt. Anschließend wurden
weitere Mitglieder der Verbraucherschutzplattform im MdJEV sowie in den weiteren
Fachministerien befragt. In allen Gesprächen wurden zum Schluss die Inter-
viewpartner/-innen darum gebeten, weitere potenziell relevante Ansprechpartner/-innen
für die Evaluation zu nennen. Auf diese Weise gelangten nicht nur die Mitglieder der
Verbraucherschutzplattform in den Kreis der Interviewten, sondern auch weitere an der
VS beteiligten Schlüsselakteure in den jeweiligen Fachministerien sowie in Landesbe-
hörden und weiteren Organisationen.
Eine vollständige (anonymisierte2) Übersicht der Organisationszugehörigkeiten der 22
Interviewpartner/-innen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle 1: Übersicht Interviewpartner (anonymisiert)
Alle 22 Interviews wurden mit Diktiergeräten aufgezeichnet und von wissenschaftlichen
Assistenten transkribiert. Die Transkriptionen wurden anschließend mit den Methoden
der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet und mit den ersten Ergebnissen der Doku-
mentenanalysen zusammengefügt. Auf diese Weise wurden für alle 38 Maßnahmen
unterschiedliche Datensätze mit den jeweiligen Ergebnissen zu den drei Untersu-
chungsbereichen der Evaluation erstellt. Alle im folgenden Kapitel IV präsentierten End-
ergebnisse und Schlussfolgerungen basieren auf dieser Datengrundlage.
2 Allen Interviewpartner/-innen wurde zu Beginn des Interviews volle Anonymität zugesagt. Das heißt unter
anderem, dass keine/r der Interviewpartner/-innen namentlich in einer der Präsentationen oder im Ab-schlussbericht der Evaluation genannt und auch nicht in anonymisierter Form zitiert wird.
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Hierbei muss allerdings auch erwähnt werden, dass insgesamt neun Personen die um
ein Interview angefragt wurden, nicht für ein solches zur Verfügung standen. Fünf Inter-
viewpartner standen dabei aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung und vier wollten
sich nicht an der Evaluation beteiligen. Von diesen vier machten drei Personen keine
weiteren Angaben dazu, warum sie sich nicht an der Evaluation beteiligen möchten,
während eine Person angab, nur ganz am Rande an der VS beteiligt gewesen zu sein
und deshalb nicht an einem Interview teilnehmen wolle, da er/sie ohnehin nur sehr we-
nig zu der Evaluation beitragen könne. Diese insgesamt neun Personen mit denen kein
Interview durchgeführt werden konnte, verteilen sich auf die Maßnahmen 4.1.2, 4.2.3,
4.6.1, 4.7.1, 4.8.2 und 4.8.5. Der relative enge Zeitrahmen in dem sich die Evaluation
insgesamt von der Auftragserteilung bis zur Abgabe dieses Abschlussberichtes beweg-
te, trug außerdem dazu bei, dass nicht für alle „ausgefallenen“ Interviewpartner/-innen
im vorgesehenen Zeitraum ein adäquater Ersatz gefunden werden konnte.
In der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
(die sich im Anhang dieses Berichtes befindet) wird aus diesen Gründen – so gut es
jeweils geht – auf die Datengrundlage der einzelnen Bewertungen verwiesen und hier-
bei insbesondere hervorgehoben, falls sich die Ergebnisse der Evaluation in einzelnen
Fällen nicht auf die durchgeführten Interviews, sondern primär auf die von dem Auftrag-
geber zur Verfügung gestellten Dokumente stützen konnten.
Ergebnis-Präsentation auf der Sitzung der Verbraucherschutzplattform
Die Ergebnisse der Evaluation und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen
zur Optimierung und Weiterentwicklung der Verbraucherpolitischen Strategie des Lan-
des Brandenburg wurden in einer Sitzung der Verbraucherschutzplattform, die am 01.
Dezember 2016 in Potsdam stattfand, vorgestellt und gemeinsam mit Vertreterinnen
und Vertretern des MdJEV sowie den weiteren Mitgliedern der Verbraucherschutzplatt-
form diskutiert. Auf diese Weise konnten zum einen die Ergebnisse der Evaluation zu-
sätzlich validiert werden, sodass vor allem in der Auswertung der Interviews Einzelmei-
nungen nicht zu stark ins Gewicht fallen. Zum anderen konnten in der Diskussion der
Evaluationsergebnisse in der Verbraucherschutzplattform wertvolle Hinweise im Hin-
blick auf die Darstellung der Ergebnisse sowie die Struktur des Abschlussberichtes ge-
wonnen werden.
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IV. EVALUATIONSERGEBNISSE
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Evaluation getrennt nach den drei Untersu-
chungsbereichen dargestellt. Dabei werden zunächst die Ergebnisse im Untersu-
chungsbereich „Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung“ präsentiert, bevor
auf die Ergebnisse in der Implementationsanalyse eingegangen wird. Schließlich wer-
den die Ergebnisse aus dem Untersuchungsbereich „Analyse der Zielerreichung und
Maßnahmenumsetzung“ dargestellt. Detaillierte Ergebnisse aus diesem Untersu-
chungsbereich können zudem den Tabellen im Anhang entnommen werden, in denen
für jede einzelne der 38 Maßnahmen der Verbraucherpolitischen Strategie die Bewer-
tung der Zielerreichung bzw. des Grades der Zielerreichung durch die Evaluation vor-
liegt.
1. Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung
Die zentralen Ergebnisse in diesem Untersuchungsbereich sind überwiegend positiv zu
bewerten. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die Definition der Ziele der Ver-
braucherpolitischen Strategie und die Umsetzungsplanung von den interviewten Akteu-
ren als gut organisiert bewertet wird und dass der gesamte Prozess der Zieldefinition
und Umsetzungsplanung dazu beigetragen hat, das Thema Verbraucherschutz stärker
ins Bewusstsein der beteiligten Akteure zu rücken. Diese zentralen Ergebnisse werden
im Folgenden genauer aufgeschlüsselt. Anschließend wird näher auf die ebenfalls fest-
gestellten Verbesserungspotenziale eingegangen, wobei vor allem die von vielen Inter-
viewpartner/-innen angesprochenen messbareren, quantitativeren Zielsetzungen in den
einzelnen Maßnahmen, sowie eine konkretere Ressourcenplanung für die Umsetzung
im Vordergrund stehen.
Positive Befunde
Auf Basis der durchgeführten Interviews kann festgehalten werden, dass die Entwick-
lung der VS in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt gut organisiert wurde. Diese Be-
wertung bezieht sich dabei vor allem auf zwei Sachverhalte. Erstens, wurden nach ein-
helliger Ansicht der Interviewpartner/-innen alle im Bereich des Verbraucherschutzes
relevanten Akteure sowie die bereitere Öffentlichkeit in den Prozess der Zieldefinition
und Umsetzungsplanung einbezogen. Der breiteren Öffentlichkeit wurden u.a. durch
eine Online-Umfrage und eine Online-Konsultation die Möglichkeiten gegeben, sich
über die VS zu informieren und zu ihr beizutragen. Zusätzlich zu den zuständigen
Fachministerien wurden außerdem weitere im Bereich des Verbraucherschutzes rele-
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vante Akteure u.a. über einen von der VZB organisierten Workshop in die Entwicklung
der VS miteinbezogen.
Zweitens, für die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung der VS wurden
alle relevanten Informations- und Wissensquellen verwendet. Dieser Befund ist in Teilen
deckungsgleich mit dem zuvor Gesagten, da die einbezogenen Akteure und die breitere
Öffentlichkeit ebenfalls relevante Informations- und Wissensquellen darstellen. Darüber
hinaus kann positiv festgehalten werden, dass zudem wissenschaftliche Fachliteratur,
Berichte von Verbraucherschutzorganisationen sowie Artikel aus Tageszeitungen und
anderen öffentlichen Medien für die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung
der VS verwendet wurden. Somit fußten die Definition der Ziele und die Umsetzungs-
planung auf einer sehr breiten Informations- und Wissensbasis, was von vielen Inter-
viewpartner/-innen positiv angemerkt wurde.
Fast alle der Interviewpartner/-innen, die an der Startphase der VS beteiligt waren, ha-
ben außerdem positiv angemerkt, dass der Prozess der Zieldefinition und Umsetzungs-
planung das Thema Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein gerückt hat. Hierbei
wird insbesondere der akteursübergreifende Definitionsprozess zur Klärung grundsätzli-
cher Fragen wie beispielsweise „Welche Themenbereiche umfasst Verbraucherschutz?“
und „Wie können Verbraucherinteressen in diesen Bereichen angemessen vertreten
werden?“ als sehr hilfreich angesehen und überwiegend positiv bewertet. So hat dieser
Prozess nicht nur zur Klärung dieser grundsätzlichen Fragen beigetragen und das
Thema Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein gerückt, sondern auch zu einer Ver-
netzung der unterschiedlichen Akteure beigetragen sowie zur Klärung der Zuständigkei-
ten in den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes. Insbesondere letzte-
res war eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der späteren Umsetzung der VS, da
die Mitarbeiter/-innen der Fachministerien, Verbraucherschutzorganisationen und der
weiteren an der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS beteiligten Akteure ihre
jeweils zuständigen Ansprechpartner/-innen kennenlernten.
Festgestelltes Verbesserungspotenzial
Neben den zuvor geschilderten positiven Befunden, wurde im Untersuchungsbereich
„Analyse der Zieldefinition und Umsetzungsplanung“ aber auch Verbesserungspotenzial
festgestellt. Hierbei haben sich in den durchgeführten Interviews in erster Linie zwei
Verbesserungsoptionen herauskristallisiert. Erstens, viele Interviewpartner/-innen haben
angemerkt, dass es besser gewesen wäre, wenn man messbarere, quantitativere Ziel-
setzungen in den einzelnen Maßnahmen definiert hätte. Die Hauptargumente hierfür
sind, dass messbarere, quantitativere Zielsetzungen noch stärker als Orientierungs-
grundlage für die Verantwortlichen in der Umsetzung dienen könnten und zugleich den
Stand der Umsetzung leichter überprüf- bzw. messbar machen würden. Beides könnte
zu einer effektiveren späteren Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS beitragen.
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Als zweite Verbesserungsoption konnte auf Basis der Interviews eine konkretere Res-
sourcenplanung für die Umsetzung der VS festgestellt werden. Eine genauere Kalkula-
tion des zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwandes der für die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen anfallen würde, könnte zum einen die Wahrscheinlichkeit der
Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen erhöhen und zum anderen auch positiv zu
der ersten Verbesserungsoption und der Definition messbarerer, quantitativer Ziele und
Meilensteine helfen. So könnten beispielsweise ursprünglich formulierte Ziele und Mei-
lensteine durch eine Gegenüberstellung der hierfür benötigten und der tatsächlich ver-
fügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten entsprechend angepasst werden,
was die Wahrscheinlichkeit der letztendlichen Zielerreichung erhöhen würde.
2. Implementationsanalyse
Im Untersuchungsbereich der Implementationsanalyse stand die Koordination und
Steuerung der Umsetzung der VS im Mittelpunkt. Hierbei wurde auf Basis der Inter-
views und der Analyse der Maßnahmentabellen der Jahre 2015 und 2016 festgestellt,
dass das Monitoring über die Maßnahmentabelle überwiegend sehr gut zur Erfassung
des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen funktioniert. Allerdings wurde
auch festgestellt, dass einzelne Akteure aus unterschiedlichen Gründen nicht bzw. nicht
konsequent zum Monitoring beitragen. Diese zentralen Ergebnisse aus dem Untersu-
chungsbereich der Implementationsanalyse werden im Folgenden näher erläutert. An-
schließend werden die auf der Basis dieser Ergebnisse festgestellten Verbesserungspo-
tenziale dargestellt.
Zentrale Ergebnisse
Zunächst gilt es positiv hervorzugehen, dass das zentrale Monitoring-Instrument in der
Umsetzung der VS, die Maßnahmentabelle, im Hinblick auf Erfassung des Umset-
zungsstandes in den einzelnen Maßnahmen überwiegend sehr gut funktioniert. Der
Umsetzungsstand und die Zielerreichung werden von den jeweils Verantwortlichen in
den einzelnen Maßnahmen genau überprüft und präzise in die Maßnahmentabelle ein-
getragen. Beispielhaft kann hier u.a. die Erfassung des Umsetzungsstandes und der
Zielerreichung für Maßnahme 4.6.3 „Die Pflegestützpunkte werden durch die Landesre-
gierung gestärkt.“ in der Maßnahmentabelle 2015 genannt werden. Hier wurden sehr
detailliert alle Tätigkeiten aufgelistet, die zur Erreichung des Zieles der Maßnahme bei-
getragen haben.
Neben diesem positiven Ergebnis muss aber auch festgehalten werden, dass einzelne,
an der Umsetzung der VS beteiligte, Akteure nicht bzw. nicht konsequent zum Monito-
ring über die Maßnahmentabelle beitragen. Dies geschieht zum einen aufgrund von
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Unzufriedenheit mit den Inhalten der Maßnahmen. Hierbei werden insbesondere die
Zielsetzungen als nicht konkret und nicht ambitioniert genug kritisiert. Aus diesem
Grund machen die jeweiligen Akteure bewusst keine Beiträge zur Maßnahmentabelle,
da sie hierin die Gefahr sehen, indirekt ihre Zustimmung zu den definierten Zielsetzun-
gen in den Maßnahmen zu signalisieren. Da es sich nur um einzelne Personen handelt,
können, um die Anonymität der betroffenen zu wahren, an dieser Stelle nicht beispiels-
haft spezifische Maßnahmen genannt werden, auf welche diese Aussagen sich bezie-
hen.
Die andere Hauptursache für das nicht konsequente Eintragen der Umsetzungsstände
in den einzelnen Maßnahmen in die Maßnahmentabelle bei einzelnen Personen liegt in
der eher unsystematischen Überprüfung der Umsetzungsstände in den betroffenen Fäl-
len. Das heißt, dass die betroffenen Personen den Umsetzungsstand in den einzelnen
Maßnahmen nur sporadisch bei den weiteren an der Umsetzung der jeweiligen Maß-
nahme beteiligten Personen erfragen und diesen dementsprechend auch nicht konse-
quent in die Maßnahmentabelle eintragen. Auch hier handelt sich aber nur um einzelne
Personen sodass, um die Anonymität der betroffenen zu wahren, an dieser Stelle wie-
derum nicht beispielshaft spezifische Maßnahmen genannt werden können, auf welche
diese Aussagen sich beziehen.
Festgestelltes Verbesserungspotenzial
Im Untersuchungsbereich der Implementationsanalyse wurde vor allem im Hinblick auf
die Umsetzungskontrolle und die Kommunikation des Umsetzungsstandes in den ein-
zelnen Maßnahmen Verbesserungspotenzial festgestellt. Eine stärkere Kontrolle bzw.
Überprüfung des Umsetzungsstandes sowohl auf der Steuerungs- als auch auf der Um-
setzungsebene der VS könnte zu einer noch höheren Verbindlichkeit zur Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen bei den an der Umsetzung beteiligten Akteuren führen. Die-
se stärkere Kontrolle bzw. Überprüfung des Umsetzungsstandes könnte kombiniert
werden mit der Einführung eines internetbasierten Monitoring- & Controlling-Systems,
was eine transparentere Kommunikation des Umsetzungsstandes ermöglichen würde
und langfristig den Arbeitsaufwand für die Steuerung der Umsetzung senken könnte.
Aus diesen Gründen wird diese Option im Rahmen der Handlungsempfehlungen in Ka-
pitel V näher beleuchtet.
3. Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung
Folgende Tabelle 2 veranschaulicht die zentralen Ergebnisse der Zielerreichungsanaly-
se durch die Umsetzung der einzelnen 38 Maßnahmen in den zehn Handlungsschwer-
punkten. Eine strikte Trennung von Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung konnte
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hierbei nicht eingehalten werden, da viele der in den Handlungsschwerpunkten definier-
ten Ziele einen prozesshaften Charakter aufweisen und die Zielerreichung somit oftmals
identisch mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahme war. Aus diesem Grund wird
im Folgenden von einer Zielerreichung in Bezug auf die einzelnen Maßnahmen gespro-
chen, da die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen weitestgehend identisch mit der
Erreichung der Ziele in den jeweiligen Handlungsschwerpunkten ist.
Zur anschaulichen Darstellung wurden dabei die durch die Interviews und die Analysen
der Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015 und 2016 ermittelten unterschiedlichen
Zielerreichungsgrade in den verschiedenen Maßnahmen in drei Kategorien gruppiert: 1)
Ziel(e) vollständig erreicht, 2) Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht und
3) Ziele(e) nicht erreicht. Folgende Tabelle stellt somit aus Darstellungsgründen zu-
nächst nur eine Übersicht der Bewertung der Zielerreichung in den unterschiedlichen
Maßnahmen dar. Eine ausführliche Tabelle, die auch detaillierte Informationen zu der
Zielerreichung in jeder einzelnen Maßnahme enthält, kann im Anhang eingesehen wer-
den.
Tabelle 2: Übersicht der Bewertung der Zielerreichung durch die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen
Handlungsschwerpunkte
und Maßnahmen
Bewertung der Zielerreichung durch die Evaluation
anhand von drei Kategorien der Zielerreichung:
1) Ziel(e) vollständig erreicht 2) Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht 3) Ziele(e) nicht erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher gewährleisten
Maßnahme 4.1.1: Lebensmittel- und Futtermit-
telüberwachung
Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.1.2: Überwachung in anderen
Bereichen
Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prävention ab-
stimmen
Maßnahme 4.2.1: Staatliche Überwachung Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.2.2: Krankheitsprävention und
Gesundheitsförderung
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.2.3: Gesunde Ernährung Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln
Maßnahme 4.3.1: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.3.2: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.3.3: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.3.4: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.3.5: Ziel(e) vollständig erreicht
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Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen
Maßnahme 4.4.1: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.4.2: Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln
Maßnahme 4.5.1: Aktive Veröffentlichung von
Verbraucherinformationen
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.5.2: Informationszugang verbrau-
cher- und behördenfreundlicher ausgestalten
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.5.3: Weitere Unterstützung der
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen
Maßnahme 4.6.1: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.6.2: Die Projektagentur Berlin-
Brandenburg wird weiter unterstützt.
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.6.3: Die Pflegestützpunkte wer-
den durch die Landesregierung gestärkt.
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.6.4: Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Maßnahme 4.6.5: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.6.6: Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken
Maßnahme 4.7.1: Verbraucherbildung in Schu-
len
Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.7.2: Verbraucherbildung im au-
ßerschulischen Bereich
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigen
Maßnahme 4.8.1: Kinder und Jugendliche Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.8.2: Familien, insbesondere jun-
ge Familien
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.8.3: Familien in prekären Le-
benssituationen
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.8.4:Ältere Menschen Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.8.5: Menschen mit Einschrän-
kungen durch Behinderungen
Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.8.6: Pflegebedürftige Menschen Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend wahrneh-
men
Maßnahme 4.9.1: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.9.2: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.9.3: Ziel(e) vollständig erreicht
Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig gestalten
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Maßnahme 4.10.1: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.10.2: Ziel(e) vollständig erreicht
Maßnahme 4.10.3: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.10.4: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.10.5: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Maßnahme 4.10.6: Ziel(e) weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, wurden die definierten Ziele bei insgesamt 27 Maßnah-
men der VS vollständig erreicht, während in den anderen 11 Maßnahmen die definier-
ten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden. Diese positiven Befunde
der Evaluation werden im Folgenden zunächst im Hinblick auf die Erreichung der vier
übergreifenden Ziele der Verbraucherpolitischen Strategie wiedergegeben. Das zentrale
Ergebnis hierbei ist, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg im Untersuchungszeit-
raum vom 2010-2016 in Bezug auf die vier übergreifenden Ziele der VS entscheidend
vorangebracht werden konnte.
Im Rahmen der Evaluation konnte allerdings auch noch Verbesserungspotenzial bei der
Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung festgestellt werden. Dieses wird im An-
schluss an die positiven Befunde wiedergegeben. Dabei wird sowohl bei der Wiederga-
be der positiven Befunde als auch bei der Erläuterung des festgestellten Verbesse-
rungspotenzials, exemplarisch auf die Zielerreichung in einzelnen Maßnahmen einge-
gangen um die zentralen Ergebnisse der Evaluation anhand von praktischen Beispielen
zu veranschaulichen. Eine detaillierte Übersicht der Bewertung der Zielerreichung jeder
einzelnen der 38 Maßnahmen der VS findet sich zudem im Anhang dieses Berichtes.
Positive Befunde
Durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der VS wurde im Untersuchungszeit-
raum von 2010-2016 der Verbraucherschutz in Brandenburg im Hinblick auf alle vier
übergreifenden Ziele der VS weiterentwickelt und verbessert. Bei insgesamt 27 Maß-
nahmen der VS wurden die definierten Ziele vollständig erreicht, während in den ande-
ren 11 Maßnahmen die definierten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht
wurden. Diese insgesamt positiven Ergebnisse in der Zielerreichung und Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen wirken sich natürlich auch positiv auf die Erreichung der vier
übergreifenden Ziele der VS aus. So konnte der VS in Brandenburg sowohl im Hinblick
auf 1) den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, 2) die Festigung und
Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3) die Stärkung der Konsum- und Entschei-
dungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Beratung und Bildung
und 4) die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zu-
sammenarbeit mit allen Beteiligten gestärkt werden. Die Stärkung des Verbraucher-
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schutzes im Hinblick auf diese vier übergreifenden Ziele der VS wird im Folgenden an-
hand der Zielerreichung in einzelnen Maßnahmen exemplarisch veranschaulicht.
Der Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 in Maßnahme 4.1.2 verdeutlicht bei-
spielshaft wie der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch die
Umsetzung der Maßnahmen der VS gestärkt wurde. Der Vollzug der EU-Öko-
Verordnung, die am 01.01.2009 in Kraft trat, ist ein laufender Prozess der gemäß den
Sichtweisen der interviewten Akteure in Brandenburg durch ein funktionierendes Kon-
trollsystem gewährleistet wird. Dieses erfasst und meldet alle Verstöße gegen die Ver-
ordnung, sodass entsprechend gegen diese vorgegangen werden kann. Im Rahmen
des Vollzugs der Verordnung wird u.a. überprüft, inwieweit die Erzeugung von Produk-
ten die als ökologisch oder biologisch hergestellt vermarktet werden, auch den Grund-
regeln für ökologischen Landbau entspricht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
die Verbraucher beim Kauf „ökologischer Produkte“ auch Erzeugnisse erhalten, die öko-
logischen Herstellungsstandards entsprechen. Der Vollzug der Verordnung durch das
Land Brandenburg wird dabei regelmäßig von der EU überprüft.
Dieses positive Ergebnis der Evaluation im Hinblick auf den Vollzug der EU-Öko-
Verordnung Nr. 834/2007 in Maßnahme 4.1.2 verdeutlicht dabei zugleich den eher dau-
er- bzw. prozesshaften Charakter, den viele Maßnahmen der VS aufweisen. So kann
die Evaluation auf Basis der Sichtweisen der interviewten Akteure nur feststellen, dass
der Vollzug der Verordnung gegenwärtig gewährleistet wird und das Ziel der Maßnahme
4.1.2 somit zunächst erreicht wurde. Gleichzeitig war es aufgrund des sehr kurzen Auf-
tragszeitraumes der Evaluation sowie der thematischen Breite einzelner Maßnahmen -
aber auch der VS insgesamt - nicht möglich, die Qualität der Maßnahmenumsetzung
noch tiefergehender zu beurteilen. In Bezug auf den Vollzug der EU-Öko-Verordnung
Nr. 834/2007 war es beispielsweise nicht möglich, die tatsächliche Qualität des Bran-
denburger Kontrollsystems tiefergehender zu überprüfen und zu bewerten. Ebenso
kann die Maßnahme 4.1.2 trotz des stattfindenden Vollzuges der Verordnung nicht als
abgeschlossen betrachtet werden, da der Vollzug natürlich auch über die Implementati-
on der VS hinaus stattfinden und weitergehen muss. Diese hier zunächst kurz skizzier-
ten Schwierigkeiten im Hinblick auf die Bewertung der Zielerreichung werden im Ab-
schnitt „festgestellte Verbesserungspotenziale“ wieder aufgegriffen und ausführlicher
erläutert.
Die Umsetzung der Maßnahme 4.6.4 dient an dieser Stelle dazu an einem praktischen
Beispiel zu veranschaulichen, wie die VS zur Festigung und Weiterentwicklung der
Verbraucherrechte in Brandenburg beitrug. Ziel der Maßnahme war die Prüfung der
Ergänzung bzw. der Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Verbrau-
cherinsolvenzberatungsstellen und die Regelungen für den Ausschluss unseriöser An-
bieter nach dem Brandenburgischen Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung. Auf
Basis der Interviews mit den an der Umsetzung der Maßnahme beteiligten Akteuren
wurde in der Evaluation festgestellt, dass die Prüfung der Möglichkeiten einer Änderung
des Ausführungsgesetzes stattfindet und die zuständigen Fachministerien, das MdJEV
und das MASGF, hierbei eng zusammenarbeiten. Die tatsächliche Änderung des Aus-
führungsgesetzes könnte zwar länger dauern, da hierfür auch die kommunalen Spitzen-
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verbände miteinbezogen werden müssen, war allerdings auch nicht Gegenstand der
Zielerreichung der Maßnahme. Ziel der Maßnahme war stattdessen die Prüfung einer
solchen Änderung, welche durchgeführt wurde und im weiteren Verlauf auch zu einer
tatsächlichen Änderung des Ausführungsgesetzes führen könnte.
Im Hinblick auf das dritte übergreifende Ziel der VS, die Stärkung der Konsum- und
Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Information, Bera-
tung und Bildung, kann die Umsetzung der Maßnahme 4.4.2 als praktisches Beispiel
für die Stärkung des Verbraucherschutzes in Brandenburg in diesem Bereich dienen.
Ziel der Maßnahme war es zu prüfen, ob eine Aufklärungskampagne durchgeführt wer-
den kann, um Wissensdefizite hinsichtlich der Rechte von Patienten und Pflegebedürfti-
gen zu beseitigen. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme wurde u.a. die Broschü-
re „Selber bestimmen, mitreden, mitmachen? Aber gerne“ erarbeitet, in leichter und
einfacher Sprache verfasst und an alle Bewohnerschaftsräte in Brandenburg versandt.
Außerdem wurden durch die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme 4.4.3 ausge-
bauten Pflegestützpunkte in Brandenburg Beratungsleistungen vor Ort durchgeführt, die
ebenfalls zur Reduktion der Wissensdefizite von Patienten und Pflegebedürftigen bei-
trugen.
Dieses Beispiel verdeutlich somit nicht nur die Zielerreichung in den Maßnahmen 4.4.2
und 4.4.3 und ihren Beitrag zu der Erreichung des übergreifenden Zieles der Stärkung
der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Ausbau von Infor-
mation, Beratung und Bildung, sondern auch die durch die Umsetzung vieler Maßnah-
men entstehenden positiven Synergieeffekte im Hinblick auf die Zielerreichung in ande-
ren Maßnahmen. Diese festgestellten Synergieeffekte sind ein weiteres positives Er-
gebnis der Evaluation der Verbraucherpolitischen Strategie. In den Tabellen der Bewer-
tung der Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen im Anhang werden die festge-
stellten Synergieeffekte bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen explizit an
den entsprechenden Stellen wiedergegeben.
Schließlich dient die Umsetzung der Maßnahme 4.10.1 zur praktischen Veranschauli-
chung der Stärkung des Verbraucherschutzes im Hinblick auf das vierte übergreifende
Ziel der VS, die fachübergreifende und nachhaltige Gestaltung von Verbraucher-
politik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, sodass Verbraucherpolitik grenz-
überschreitend wirkt und auch besondere Verbrauchergruppen berücksichtigt.
Ziel von Maßnahme 4.10.1 war es, die Verbraucherschutzplattform der Landesregie-
rung zu einem etablierten, kooperativ arbeitenden Gremium zur Abstimmung landespoli-
tischer Schwerpunktsetzungen und als Dialogpartner für die übrigen Akteure auszubau-
en.
Dieses Ziel wurde vollständig erreicht, denn die Zusammenarbeit in der Verbraucher-
schutzplattform wurde von den im Rahmen der Evaluation interviewten Akteuren über-
wiegend als sehr positiv und hilfreich bewertet. So wird die Verbraucherschutzplattform
als gutes Gremium zur Klärung allgemeiner Fragen wie z.B. „Was ist Verbraucher-
schutz? Welche Bereiche umfasst Verbraucherschutz?“ angesehen und trägt auf diese
Weise außerdem dazu bei, den Verbraucherschutz stärker ins Bewusstsein der beteilig-
ten Akteure zu rücken. Positiv hervorgehoben wurde von den interviewten Akteuren
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 33
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auch, dass die Verbraucherschutzplattform die personellen Zuständigkeiten für die ein-
zelnen Themenbereiche verdeutlicht und die Vernetzung zwischen den beteiligten Akt-
euren stärkt. So stellt der erfolgreiche Ausbau der Verbraucherschutzplattform zu einem
etablierten, kooperativ arbeitenden Gremium in Maßnahme 4.10.1 einen wichtigen Bei-
trag zur Erreichung des übergreifenden Zieles der fachübergreifenden und nachhaltigen
Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten dar.
Festgestelltes Verbesserungspotenzial
Trotz der insgesamt positiven Bewertung der Evaluation, konnte sowohl in Bezug auf
die Umsetzung einzelner Maßnahmen, als auch im Hinblick auf die Umsetzung der VS
insgesamt, weiteres Verbesserungspotenzial festgestellt werden. So wurde beispiels-
weise (analog zu den Ergebnissen im Untersuchungsbereich Implementationsanalyse)
von vielen Interviewpartner/-innen geäußert, dass sie sich eine transparentere Kommu-
nikation des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen wünschen. Somit konn-
te das Ziel von Maßnahme 4.10.4 „Über die Umsetzung der Maßnahmen wird das Mi-
nisterium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in geeigneter Form informie-
ren.“ nur in Teilen erreicht werden. Zwar informiert das MdJEV die weiteren Akteure der
Verbraucherschutzplattform über das Monitoring-Instrument der Maßnahmentabelle
über den aktuellen Umsetzungsstand in den einzelnen Maßnahmen, aber dies könnte
aus Sicht der interviewten Akteure noch weiter verbessert werden. Aus diesem Grund
werden im nächsten Kapitel V Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die im Rahmen
der Evaluation entwickelt wurden und konkrete Verbesserungsvorschläge zur Erhöhung
der Transparenz des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beinhalten.
Des Weiteren ist zu konstatieren, dass sich die Messung und Bewertung der Zielerrei-
chung in vielen Maßnahmen nicht ganz einfach gestaltete, da viele Maßnahmen einen
prozesshaften Charakter aufweisen und eher langfristig bzw. dauerhaft angelegt sind.
Als konkretes Beispiel kann hier Maßnahme 4.3.2 dienen, die die fortlaufende Beobach-
tung der Rahmenbedingungen und die Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbe-
darfes in den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes durch die zustän-
digen Fachministerien unter Einbeziehung von Verbraucherschutzorganisationen zum
Ziel hatte. Es konnte im Rahmen der Evaluation auf Basis der Interviews zwar festge-
stellt werden, dass diese Beobachtung und Prüfung stattfindet, eine konkretere, quanti-
tativere Messung der Zielerreichung musste aufgrund des prozesshaften Charakters
und des kurzen Auftragszeitraumes der Evaluation allerdings ausbleiben. Aus diesen
Gründen wird die Definition von messbareren Zielsetzungen in den einzelnen Maßnah-
men auch als eine der Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung und weitere Um-
setzung der VS im nächsten Kapitel weiter ausgeführt.
Schließlich konnte im Rahmen der Evaluation festgestellt werden, dass sich bei einigen
Maßnahmen aufgrund von mittlerweile überholter und sich teilweise überschneidender
Zielsetzungen eine inhaltliche Aktualisierung empfiehlt. Eine der Zielsetzungen in Maß-
nahme 4.2.3 ist beispielsweise, dass sich die zuständigen Fachministerien dafür einset-
zen, dass die verschiedenen Qualitätsstandards zur Gemeinschaftsverpflegung der
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 34
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Deutschen Gesellschaft für Ernährung an Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen etabliert werden. In den Interviews
mit den an der Umsetzung der VS beteiligten Akteuren konnte aber festgestellt werden,
dass diese Zielsetzung der Maßnahme 4.2.3 nicht weiter verfolgt wird, da Gemein-
schaftsverpflegungen in Wohnunterkünften seit einigen Jahren nicht mehr angestrebt
werden. Stattdessen wird die Verpflegung in den jeweiligen Wohneinheiten selbst ge-
leistet und die Heimaufsicht führt jeweils jährliche Prüfungen der Qualität durch.
Ebenso weisen die Zielsetzungen in einigen Maßnahmen so starke Überschneidungen
auf, dass sich auch hier eine inhaltliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung empfiehlt.
Als Beispiele können hier u.a. die Maßnahmen 4.2.3 und 4.8.2. oder auch die Maßnah-
men 4.9.1 und 4.9.3 genannt werden. So weist Maßnahme 4.2.3 „Gesunde Ernährung“
die Stärkung der bisherigen Strukturen des Netzwerkes Gesunde Kinder sowie seine
flächendeckende Etablierung als Ziel aus. Diese Zielsetzung überschneidet so stark mit
Maßnahme 4.8.2 „Familien, insbesondere junge Familien“, in der es ebenfalls um die
weitere Unterstützung des Bündnisses „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ und des
Netzwerkes „Gesunde Kinder“ geht, dass hier nicht mehr von positiven Synergieeffekti-
ven sondern inhaltlicher Doppelung gesprochen werden muss. Die gleiche Schlussfol-
gerung lässt sich auch in Bezug auf die Zielsetzungen der Maßnahmen 4.9.1 und 4.9.3
treffen, in denen es darum geht, dass die Landesregierung sich für den Erhalt und die
Fortführung des deutsch-polnischen Verbraucherinformationszentrums einsetzt (4.9.1)
bzw. die Erarbeitung eines dauerhaften Finanzierungskonzepts, unabhängig von EU-
Förderungen und unter Nutzung auch nichtöffentlicher Mittel unterstützt (4.9.3).
Auf Basis dieser konkreten Beispiele von mittlerweile überholten bzw. sich zu stark
überschneidenden Zielsetzungen empfiehlt sich somit eine inhaltliche Aktualisierung der
betreffenden Maßnahmen. Diese Schlussfolgerung wird allerdings in den Handlungs-
empfehlungen im nächsten Kapitel V nicht weiter ausgeführt, da eine inhaltliche Aktuali-
sierung im Rahmen der Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie im Jahr
2017 ohnehin bereits geplant ist.
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 35
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V. FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Im vorliegenden Kapitel werden ein zentrales Fazit der Evaluation gezogen und Hand-
lungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Verbraucherpoli-
tischen Strategie des Landes Brandenburg präsentiert. Hierfür wird zunächst eine kom-
pakte Zusammenfassung der Evaluation und ihrer zentralen Ergebnisse wiedergege-
ben, bevor die auf dieser Basis entwickelten Handlungsempfehlungen vorgestellt wer-
den.
Fazit
Knapp 4 ½ Jahre nach der Verabschiedung der Verbraucherpolitischen Strategie durch
die Brandenburger Landesregierung, beauftragte das Ministerium der Justiz und für
Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg die IFGE Gesellschaft für In-
novationsforschung und Beratung mbH mit der externen Evaluation der VS, welche im
Auftragszeitraum von Anfang September bis Anfang Dezember 2016 durchgeführt wer-
den sollte. Gegenstand der Evaluation war die Analyse der Zieldefinition und Umset-
zungsplanung, der Implementation und der Zielerreichung. Zudem sollten auf der Basis
dieser Analysen Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung
der VS hergeleitet werden. Hierfür sollte der Zeitraum zwischen dem Landtagsbe-
schluss vom 03. Juni 2010 bis zur Sitzung der Verbraucherschutzplattform am
01.12.2016 untersucht werden.
Im Rahmen der Evaluation wurden verschiedene Untersuchungsmethoden miteinander
verknüpft, um die Betrachtung der einzelnen Themenkomplexe aus einer Multi-Akteur-
Perspektive zu ermöglichen. Im Einzelnen wurden folgende Erhebungs- und Untersu-
chungsschritte durchgeführt:
eine Dokumentenanalyse, um Strukturen, Prozesse und Verlauf der Verbrau-
cherpolitischen Strategie zu erfassen und zu bewerten – einschließlich der Ein-
sicht in interne Dokumente, wie die Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015
und 2016,
22 qualitative, halbstandardisierte Leitfaden-Interviews mit den Mitgliedern
der Verbraucherschutzplattform und weiteren an der Umsetzung der Verbrau-
cherpolitischen Strategie beteiligten Akteuren,
eine Abschlusspräsentation der zentralen Evaluationsergebnisse auf der Sit-
zung der Verbraucherschutzplattform am 01. Dezember 2016 zur weiteren Vali-
dierung der auf Basis der Interviews abgeleiteten Schlussfolgerungen.
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 36
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Auf Basis dieser Datenerhebungen und -Analysen kann der Verbraucherpolitischen
Strategie sowohl bei der anfänglichen Definition der Ziele und der Umsetzungsplanung,
als auch bei der Implementation und der Erreichung der definierten Ziele ein gutes
Zeugnis ausgestellt werden. Zugleich konnte in allen drei Untersuchungsbereichen aber
auch noch Verbesserungspotenzial festgestellt werden. Beides, sowohl die überwie-
gend positiven Evaluationsergebnisse als auch das festgestellte Verbesserungspoten-
zial in den drei Untersuchungsbereichen werden im Folgenden zunächst zusammenfas-
send wiedergegeben bevor anschließend die auf dieser Basis entwickelten Handlungs-
empfehlungen zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der VS präsentiert werden.
Die Definition der Ziele und die Planung der Umsetzung in der Entwicklung der VS in
den Jahren 2010 bis 2012 waren insgesamt gut organisiert. Alle relevanten Akteure in
den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes wurden in diesen Prozess
ebenso miteinbezogen wie die breitere Öffentlichkeit. Zudem wurden für die Definition
der Ziele und die Planung der Umsetzung der VS alle relevanten Informations- und
Wissensquellen verwendet. Neben diesen positiven Befunden wurde aber auch festge-
stellt, dass viele der definierten Zielsetzungen in den 38 Maßnahmen der VS einen eher
langfristig bzw. dauerhaft angelegten Prozesscharakter aufweisen. Die Definition von
messbareren, quantitativeren Zielsetzungen anhand einer konkreteren Ressourcenpla-
nung hätte hierbei aber noch stärker als Orientierungsgrundlage für die Verantwortli-
chen in der späteren Umsetzung dienen und zugleich den Stand der Umsetzung leichter
überprüf- bzw. messbar machen können.
Die Koordination und Steuerung der Umsetzung der VS über das zentrale Monitoring-
Instrument der Maßnahmentabelle funktioniert überwiegend sehr gut. Die große Mehr-
heit der Mitglieder der Verbraucherschutzplattform erfasst den Umsetzungsstand in den
einzelnen Maßnahmen sehr genau und trägt ihn präzise in die Maßnahmentabelle ein.
Zugleich wurde allerdings festgestellt, dass einzelne Akteure nicht bzw. nicht konse-
quent zum Monitoring beitragen, da sie entweder mit den inhaltlichen Zielsetzungen in
den einzelnen Maßnahmen unzufrieden sind oder den Umsetzungsstand in den Maß-
nahmen für die sie zuständig sind nicht systematisch erfassen. Hier könnte eine noch
stärkere Kontrolle bzw. Überprüfung des Umsetzungsstandes der VS zu einer noch
höheren Verbindlichkeit bei der Erfassung des Umsetzungsstandes in den einzelnen
Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Akteure führen.
Im Hinblick auf sowohl die Erreichung der vier übergreifenden Ziele als auch auf die
Zielsetzungen in den einzelnen 38 Maßnahmen kann der VS ein gutes Zeugnis ausge-
stellt werden. So wurde in der Evaluation auf Basis der 22 Interviews und der Analysen
der Maßnahmentabellen aus den Jahren 2015 und 2016 festgestellt, dass in insgesamt
27 Maßnahmen die definierten Ziele vollständig erreicht wurden und in den anderen 11
Maßnahmen die definierten Ziele weitgehend oder zumindest in Teilen erreicht wurden.
Diese überwiegend gelungene Zielerreichung in den einzelnen Maßnahmen führte
dementsprechend auch dazu, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg im Hinblick
auf die vier übergreifenden Ziele der VS, 1) den Schutz der Verbraucher vor gesund-
heitlichen Gefahren, 2) die Festigung und Weiterentwicklung der Verbraucherrechte, 3)
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 37
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
die Stärkung der Konsum- und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch den Aus-
bau von Information, Beratung und Bildung und 4) die fachübergreifende und nachhalti-
ge Gestaltung von Verbraucherpolitik in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gestärkt
werden konnte.
Allerdings wurde bei der Analyse der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung auch
noch weiteres Verbesserungspotenzial festgestellt. So könnten die bereits erreichten
Umsetzungsstände in den einzelnen Maßnahmen noch transparenter an alle an der
Umsetzung der VS beteiligten Akteure kommuniziert werden. Ebenso wurde festgestellt,
dass bei einzelnen Maßnahmen die Umsetzung eingestellt wurde, da die ursprünglich
definierten Zielsetzungen nicht mehr den aktuellen Zielen in den jeweiligen Bereichen
des Verbraucherschutzes entsprechen. Zudem bestätigte sich in der Analyse der Zieler-
reichung die bereits in der Analyse der Definition der Zielsetzungen gewonnene Er-
kenntnis, dass sich in einigen Maßnahmen eine messbarere, quantitativere Zieldefiniti-
on empfehlen würde, da diese den aktuellen Umsetzungsstand leichter überprüfbar
machen würde und die Verbindlichkeit bei der Umsetzung noch weiter erhöhen könnte.
Auf Basis dieser zentralen Ergebnisse der Evaluation wurden zwei konkrete Hand-
lungsempfehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Evaluation abge-
leitet, die im folgenden Abschnitt genauer erläutert werden.
Handlungsempfehlungen
Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation konnten zwei konkrete Handlungsemp-
fehlungen für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Evaluation entwickelt wer-
den:
1) Es sollten bei der Erstellung der Verbraucherpolitischen Strategie messbarere,
quantitative Ziele in den einzelnen Maßnahmen definiert und eine konkretere
Umsetzungsplanung durchgeführt werden!
2) Es sollte eine stärkere zentrale Koordination und Steuerung der Umsetzung
der Verbraucherpolitischen Strategie etabliert werden!
Beide Handlungsempfehlungen gehen mit spezifischen praktischen Umsetzungsvor-
schlägen einher und zielen auf unterschiedliche Weise darauf ab die Effektivität der
Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie noch weiter zu erhöhen. So beinhaltet
die erste Handlungsempfehlung auch die Definition von konkreten Meilensteinen als
messbaren Zwischenschritten auf dem Weg zur Zielerreichung in den einzelnen Maß-
nahmen sowie eine präzisere Umsetzungsplanung im Hinblick auf die benötigten finan-
ziellen und personellen Ressourcen zu Beginn der VS.
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 38
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Die Definition von konkreten Meilensteinen würde dabei nicht nur den Grad der Umset-
zung in den einzelnen Maßnahmen leichter überprüfbar machen, sondern könnte den
an der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beteiligten Akteuren auch als stärkere
Orientierungsgrundlage dienen. Eine präzise Planung der für die Umsetzung der einzel-
nen Maßnahmen benötigten finanziellen und personellen Ressourcen könnte ebenfalls
nicht nur bei der Definition von konkreten Meilensteinen eine wertvolle Hilfestellung lie-
fern, sondern auch die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass eine Maßnahme aufgrund
von mangelnden Ressourcen nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann.
Für die Umsetzung dieser Empfehlungen bietet sich beispielsweise die Durchführung
von Workshops oder die Gründung von Arbeitsgruppen zur Definition messbarerer Ziel-
setzungen und Meilensteine sowie der Einsatz spezifischer Projektmanagementtools
(z.B. Gantt-Diagramm etc.) zur präziseren Ressourcen- und Umsetzungsplanung an.
Die Umsetzung dieser ersten Handlungsempfehlung setzt allerdings auch voraus, dass
sowohl auf der Steuerungs- als auch auf der Umsetzungsebene der VS von allen an
den einzelnen Maßnahmen beteiligten Akteuren mehr zeitliche Ressourcen in die Er-
stellung bzw. Fortschreibung und Weiterentwicklung der VS investiert werden.
Die Umsetzung von Handlungsempfehlung 2, die Etablierung einer stärkeren zentralen
Koordination und Steuerung der Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie, soll
eine präzisere Umsetzungskontrolle bei den einzelnen Maßnahmen ermöglichen, stär-
kere Verbindlichkeiten bei den Akteuren die an der Umsetzung der einzelnen Maßnah-
men beteiligt sind schaffen sowie zu einer transparenteren Kommunikation des jeweili-
gen Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beitragen. Die Umsetzung die-
ser Handlungsempfehlung könnte dabei über die Einführung eines internetbasierten
Monitoring- und Controlling-Systems erfolgen.
Ein solches internetbasiertes Monitoring- und Controlling-System, auf das alle Beteilig-
ten jederzeit Zugriff haben, könnte einerseits die Transparenz des Umsetzungsstandes
erhöhen und zugleich (langfristig) den Arbeitsaufwand für die Kontrolle des Umset-
zungsstandes senken. So würde es ein internetbasiertes Monitoring- und Controlling-
System beispielsweise ermöglichen, dass, sobald der Umsetzungsstand in einer Maß-
nahme von der jeweils zuständigen Person aktualisiert wird, dieser auch unmittelbar für
weitere Beteiligte mit Zugriffsrechten auf das System sichtbar wird. Auf diese Weise
würde der bei der gegenwärtigen Maßnahmentabelle anfallende Aufwand des Zusam-
mentragens und Zusammenfügens der Umsetzungsstände aus den einzelnen Maß-
nahmen auf der Steuerungsebene wegfallen, wodurch wertvolle personelle Ressourcen
für die stärkere Kontrolle und Überprüfung in den Maßnahmen eingesetzt werden könn-
ten, in denen die Erfassung des Umsetzungsstandes noch nicht so gut funktioniert.
Langfristig könnte so die Einführung eines internetbasiertes Monitoring- und Controlling-
Systems zum einen die Transparenz des Umsetzungsstandes erhöhen und zugleich
den Arbeitsaufwand auf der Steuerungsebene beim MdJEV reduzieren und zu einer
effektiveren Überprüfung des Umsetzungsstandes in den einzelnen Maßnahmen beitra-
gen. Anfänglich würden die Installation und die Einarbeitung aller Beteiligten in das Sys-
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tem aber natürlich zunächst einen erhöhten personellen Aufwand verursachen. Den-
noch könnte die Einführung eines internetbasiertes Monitoring- und Controlling-Systems
aufgrund all der zuvor genannten Vorteile insgesamt zu einer effektiveren Umsetzung
der Verbraucherpolitischen Strategie beitragen.
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VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
Literatur
Landtag Brandenburg (2010): Beschluss des Landtages Brandenburg. Drucksache
5/1239-B.
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-
burg (2012): Verbraucherpolitische Strategie Brandenburg.
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-
burg (2013): Erster Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Verbraucherpoliti-
schen Strategie.
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-
burg (2014): Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie.
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2013): Geschäftsbericht für das Jahr 2012.
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2014): Geschäftsbericht für das Jahr 2013.
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2015): Geschäftsbericht für das Jahr 2014.
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. (2016): Geschäftsbericht 2015/16.
Internetquellen
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Verbraucherschutz/Verbraucherschut
z_Formular.html?nn=6439324
http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.231639.de
http://lavg.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.418375.de
http://www.lme.brandenburg.de/sixcms/detail.php?query=start_lme&sv%5brelation_
lme.gsid%5d=lbm1.c.328182.de
https://mdjev.brandenburg.de/verbraucherschutz.html
http://www.konsument-info.eu/de/
http://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.535190.de
https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/home
http://www.vzbv.de/
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 41
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VII. ANHANG
Tabelle 3: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.1: Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher ge-
währleisten
Maßnahme 4.1.1: Lebensmit-
tel- und Futtermittelüberwa-
chung
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung ergreift alle erforderli-
chen Maßnahmen, damit in Brandenburg auch
künftig alle Vorschriften zum Schutz der
Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken
sowie zur Kennzeichnung von Lebensmit-
teln regelkonform umgesetzt werden. Neue
Aufgaben und Entwicklungen werden im
Rahmen verfügbarer Ressourcen bewältigt.
Dies schließt eine Priorisierung in der Aufga-
benerfüllung ein.
Im Bereich des Internethandels von Le-
bensmitteln wird das Ministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz weiter an
dem bestehenden Pilotprojekt „Überprüfung
des Internethandels“ mit dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
und anderen Bundesländern mitarbeiten. Die
Ergebnisse des Projekts sollen als Grundlage
für die Gewährleistung einer effektiven Kon-
trolle in diesem Bereich dienen.
Um die staatliche Vollzugskontrolle auf einem
hohen Niveau zu halten, wird das Landeslabor
Berlin-Brandenburg unter anderem dabei un-
terstützt, die Analyseverfahren, die bei der
Lebensmitteluntersuchung zum Einsatz kom-
men, an den wissenschaftlichen Fortschritt
anzupassen.
Die länderübergreifende Zusammenarbeit der
staatlichen Untersuchungseinrichtungen im
Rahmen der Norddeutschen Kooperation
wird ausgebaut.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-
bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die
Zielsetzungen in der Maßnahme 4.1.1 größtenteils
als erreicht betrachtet werden. So wurde bei-
spielsweise die länderübergreifende Zusammenar-
beit in der Norddeutschen Kooperation ausgebaut
sowie eine langfristige Überwachung des Internet-
handels im Lebensmittelbereich eingerichtet. Auch
bei der Umsetzung aller Vorschriften zum Schutz
der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und
bei der Unterstützung des Landeslabors Berlin-
Brandenburg kann positiv vermerkt werden, dass
von den beteiligten Akteuren zahlreiche Aktivitäten
zur Erreichung der Ziele durchgeführt wurden. Al-
lerdings hängt die Zielerreichung in Teilen auch von
der Haushaltspolitischen Lage und der damit ein-
hergehenden Personalentwicklung in der öffentli-
chen Verwaltung in Brandenburg ab. Diese verhin-
derte die Einrichtung weiterer Personalstellen im
Bereich der Marktüberwachung sowie die Anschaf-
fung neuer technischer Geräte beim Landeslabor
Berlin-Brandenburg in dem eigentlich erforderlichen
Ausmaß.
Aus diesen Gründen kommt die Evaluation insge-
samt zu dem Schluss, dass die Ziel(e) der Maß-
nahme 4.1.1 weitgehend oder zumindest in Teilen
erreicht wurden.
Maßnahme 4.1.2: Überwa- Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 42
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chung in anderen Bereichen Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
In den folgenden Bereichen werden von den zu-
ständigen Fachministerien Konzepte entwickelt und
abgestimmt, um die Optimierung im Rahmen der
vorhandenen Ressourcen zu erreichen:
Überwachung der Anforderungen des Ge-
fahrstoffrechts (Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH) zu Chemikalien und be-
gleitende EU-Verordnungen)
technische Sicherheit von Verbraucher-
produkten (einschließlich Spielzeug)
Überwachung nach dem Medizinprodukte-
recht
Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und
anderer energieverbrauchsrelevanter Produk-
te
Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr.
834/2007
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.1.2 wurden weitgehend
erreicht. Der Vollzug der EU-Öko-Verordnung Nr.
834/2007 findet ebenso statt wie die Überwachung
der Anforderungen des Gefahrenstoffrechts, die
Überwachung nach dem Medizinprodukterecht,
dem Produktsicherheitsrecht und die Kontrolle der
Energieeffizienz von Haushaltsgeräten sowie der
Energieverbrauchskennzeichnung. Außerdem
konnte in vielen dieser Bereiche die Marktüberwa-
chung durch organisatorische Veränderung effizien-
ter gestaltet werden bzw. trotz Personalabbau auf
einem möglichst hohen Niveau gehalten werden.
Allerdings konnten im Bereich der technischen
Sicherheit von Verbraucherprodukten die empfoh-
lenen quantitativen Richtwerte für die durchzufüh-
rende Anzahl der Produktkontrollen mit den vor-
handenen Ressourcen nicht erreicht werden. Den-
noch kann festgehalten werden, dass die Ziele in
der Maßnahme 4.1.2 weitgehend erreicht wurden.
Tabelle 4: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.2: Verbraucherschutz mit Gesundheitsschutz und Prä-
vention abstimmen
Maßnahme 4.2.1: Staatliche
Überwachung
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Maßnahmen zur staatlichen Überwachung
im Bereich des gesundheitlichen Verbrau-
cherschutzes (vgl. Überwachung von Medi-
zinprodukten im Kapitel „Marktüberwachung
zum Schutz der Verbraucher gewährleisten“)
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der im Bereich des Ver-
braucherschutzes in Brandenburg relevanten Ak-
teure wurde festgestellt, dass das Ziel der Maß-
nahme 4.2.1 vollständig erreicht wurde. Positiv
hervorzuheben sind hierbei vor allem die Synergie-
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 43
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
werden im Rahmen verfügbarer personeller
und finanzieller Ressourcen gestärkt.
effekte mit den organisatorischen Umstrukturierun-
gen der Marktüberwachung in Maßnahme 4.1.2, die
im Rahmen der verfügbaren personellen und finan-
ziellen Ressourcen zu einer höheren Effizienz der
Marktüberwachung beitragen konnten.
Maßnahme 4.2.2: Krankheits-
prävention und Gesundheits-
förderung
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung initiiert und moderiert
weiterhin die Gesundheitszieleprozesse für
Kinder und ältere Menschen sowie die Ver-
letzungsprävention. Diese Initiativen gehen als
systematische Maßnahmen über die Verhal-
tensprävention hinaus. In ihnen finden die An-
liegen der Krankheitsprävention, Gesundheits-
förderung und des Verbraucherschutzes sys-
tematisch Berücksichtigung.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.2.2 wurden vollständig
erreicht. So wurden beispielsweise die Themen der
Krankheitsprävention, Gesundheitsförderung und
des Verbraucherschutzes auf verschiedene Weisen
durch die Mitarbeiter/-innen der zuständigen Fach-
ministerien in die Bündnisse „Gesund aufwachsen“
und „Gesund Älter werden“ eingebracht.
Maßnahme 4.2.3: Gesunde Er-
nährung
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass
die verschiedenen Qualitätsstandards zur
Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE-
Standards) an allen Einrichtungen mit Ge-
meinschaftsverpflegung etabliert werden.
Hierzu zählen u. a. Schulen, Kitas, Be-
triebskantinen, Einrichtungen für pflegebedürf-
tige Menschen und Einrichtungen für Men-
schen mit Behinderungen. Hierfür werden in-
teressierte Akteurinnen und Akteure vernetzt.
Das Netzwerk Gesunde Kinder soll in den
bisherigen Strukturen gestärkt und die flä-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.2.3 wurden vollständig
erfüllt. Über Workshops und andere Veranstaltun-
gen konnten die Mitarbeiter/-innen der zuständigen
Fachministerien beispielsweise eine stärkere Ver-
netzung der relevanten Akteure im Bereich der
Schulverpflegung bewirken. Ebenso wurde bewirkt,
dass die Qualitätsstandards zur Gemeinschaftsver-
pflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
in die Neufassung der Richtlinien für Betriebskanti-
nen aufgenommen wurden. Außerdem konnte die
finanzielle Unterstützung für das Projekt Vernet-
zungsstelle Schulverpflegung über 2016 hinaus
gesichert und das Netzwerk Gesunde Kinder weiter
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 44
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
chendeckende Etablierung gefördert werden. ausgebaut werden.
Tabelle 5: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.3: Verbraucherrechte weiterentwickeln
Maßnahme 4.3.1 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass
die Verbraucherrechte auf den Gebieten
Verbrauchervertragsrecht, Datenschutz,
Finanzdienstleitungen sowie Verbraucher-
recht und Medien gestärkt und die Möglich-
keit zur Rechtsdurchsetzung wo erforderlich
verbessert werden. Im Bereich der Gesetzge-
bung auf Bundes- und EU-Ebene liegen die
Handlungserfordernisse vor allem in der Ab-
stimmung und Zusammenarbeit, der Erarbei-
tung gemeinsam getragener Positionen und
der gemeinsamen Einbringung von Initiativen
mit den anderen Ländern.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-
bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die
Zielsetzungen in der Maßnahme 4.3.1 als vollstän-
dig erreicht bewertet werden. Die jeweils zuständi-
gen Fachministerien wie das MdJEV, das MIK, das
MWE und das MIL stimmen sich themenbezogen
miteinander ab. Über die Verbraucherschutzminis-
terkonferenz werden Brandenburger Positionen auf
Bundesebene eingebracht. Positiv hervorzuheben
ist zudem, dass es, trotz der eingeschränkten recht-
lichen Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene,
in diesem Bereich gelungen ist, konkrete Ergebnis-
se auf Bundesebene zu bewirken. So konnten bei-
spielsweise MdJEV und MWE durch Aufruf des
Vermittlungsausschusses eine Streichung spezifi-
scher Regelungen zu Lebensversicherungen im
SEPA-Begleitgesetz bewirken.
Maßnahme 4.3.2 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 45
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Die Brandenburger Fachministerien werden
im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
unter Einbeziehung der Verbraucherschutzor-
ganisationen die Rahmenbedingungen fort-
laufend beobachten und den gesetzgeberi-
schen Handlungsbedarf prüfen, um der
Entwicklung der Angebote, der technischen
Rahmenbedingungen und des Verbraucher-
verhaltens Rechnung zu tragen.
Die Ziele der Maßnahme 4.3.2 wurden vollständig
erreicht. Die jeweils zuständigen Fachministerien
sowie die relevanten Verbraucherschutzorganisati-
onen befinden sich in regelmäßigem Kontakt mitei-
nander und beobachten und analysieren die Geset-
zesentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen
des Verbraucherschutzes im Hinblick auf eventuel-
len Handlungsbedarf. Positiv hervorzuheben ist
hierbei, dass die Umsetzung der verschiedenen
Maßnahmen der VS sowie die Zusammenarbeit in
der Verbraucherschutzplattform zu einer Klärung
von Zuständigkeiten für die jeweiligen Themenbe-
reiche und zu einer stärkeren Vernetzung insge-
samt zwischen den beteiligten Akteuren geführt hat.
Maßnahme 4.3.3 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Das Datenschutzrecht ist sowohl auf Bun-
des- als auch auf EU-Ebene an die Bedin-
gungen der Informationsgesellschaft an-
zupassen. Die Landesregierung und zustän-
dige Stellen werden die entsprechenden Initia-
tiven von Bund und EU kritisch begleiten und
sich konstruktiv einbringen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.3.3 wurde vollständig
erreicht. Die zuständigen Fachministerien wie bei-
spielsweise das MdJEV und das Ministerium des
Innern und für Kommunales sowie die Landesda-
tenschutzbeauftragte begleiten sowohl die entspre-
chenden Initiativen von Bund und EU als auch
deren Umsetzungsprozess in Brandenburg und
stimmen sich hierbei miteinander ab.
Maßnahme 4.3.4 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die gesetzgeberische Entwicklung auf Bun-
desebene ist ständig zu verfolgen und zu prü-
fen, an welcher Stelle Positionen des Landes
in den Bundesrat und seine zuständigen Aus-
schüsse, insbesondere die Ausschüsse für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz, für Wirt-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die in der Maßnahme 4.3.4 verfolgten Ziele wurden
vollständig erreicht. Die in diesen Bereichen zu-
ständigen Fachministerien wie das MdJEV und das
MWE verfolgen die aktuelle Rechtsentwicklung und
stimmen sich in Bezug auf verbraucherschutzrele-
vante Aspekte miteinander ab. Je nach dem spezi-
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 46
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schaft und für Finanzen eingebracht werden
können. Die Verbraucherschutzorganisationen
wie die Verbraucherzentrale Brandenburg e.
V. werden in ihrer Rolle als Seismographen
und als Sprachrohr für die Verbraucher in
Brandenburg gestärkt, um die Landesregie-
rung in verbraucherpolitischen Fragen beraten
zu können.
fischen Themenbereich werden hierbei von den
Fachministerien auch weitere relevante Akteure wie
beispielsweise die Verbraucherzentrale des Landes
Brandenburg einbezogen.
Maßnahme 4.3.5 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die jeweils zuständigen Fachministerien der
Landesregierung informieren die Verbrau-
cher über erfolgte Rechtsänderungen und
die sich daraus ergebenden neuen Rechte
und Pflichten im Rahmen der Notwendigkeit
und ihrer finanziellen und organisatorisch-
personellen Möglichkeiten. Hierbei werden
über das Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz die Verbraucher-
schutzorganisationen einbezogen (vgl. Kapitel
„Verbraucherinformation entwickeln“ und
"Verbraucherberatung ausbauen“).
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Zielsetzung der Maßnahme 4.3.5 wurde voll-
ständig erreicht. Die Verbraucher werden sowohl
über die Internetseiten der zuständigen Fachmini-
sterien über Rechtsänderungen informiert als auch
über die Internetseite der Verbraucherzentrale
Brandenburg. Darüber hinaus tragen Veröffentli-
chungen wie beispielsweise die Mietfibel des MIL,
dazu bei, die Verbraucher über Rechtsänderungen
und die sich daraus ergebenden neuen Rechte und
Pflichten zu informieren.
Tabelle 6: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.4: Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen festigen
Maßnahme 4.4.1: Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 47
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Die Landesregierung wird in Absprache mit
anderen Bundesländern weiter darauf hin-
wirken, dass ein Patientenrechtegesetz auf
Bundesebene geschaffen wird, das einen
Fortschritt für die Patienten bringt und insbe-
sondere die Wahrnehmung des Selbstbe-
stimmungsrechtes in Gesundheitsfragen und
in der Pflege erleichtert. Hierzu wird auf die
Forderungen aus der vom Land Brandenburg
gemeinsam mit dem Land Berlin im Herbst
2010 ergriffenen Bundesratsinitiative (Bundes-
rats-Drucksache 676/10) zurückgegriffen. Das
in der Rechtsprechung im Sinne einer größt-
möglichen Patientensouveränität bisher Er-
reichte soll verbindlich verankert und weiter-
entwickelt werden.
Das Ziel der Maßnahme 4.4.1 wurde vollständig
erreicht. Im Jahr 2013 wurde ein neues Patienten-
rechtegesetz im Bundesrat beschlossen. Die Forde-
rungen aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative
der Länder Berlin und Brandenburg wurden dabei
teilweise berücksichtigt. Aufgrund der Mitwirkung an
dem Beschluss des Gesetzes und der darüberhin-
ausgehend eingeschränkten Handlungsmöglichkei-
ten des Landes im Hinblick auf die Rechtsentwick-
lung in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes
kann die Maßnahme 4.4.1 somit als erfolgreich
abgeschlossen bewertet werden.
Maßnahme 4.4.2 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Um Wissensdefizite hinsichtlich der Rech-
te der Patienten und Pflegebedürftigen zu
beseitigen, werden das Ministerium für Um-
welt, Gesundheit und Verbraucherschutz und
das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen
und Familie die Durchführung einer Aufklä-
rungskampagne prüfen. Hierbei wird die Un-
abhängige Patientenberatung einbezogen.
Patientenfürsprecher sind in Krankenhäusern
wichtige Ansprechpartner für Betroffene. Die
ehrenamtlich Tätigen brauchen fachliche Un-
terstützung, Vernetzung und Anerkennung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Gesund-
heit Berlin-Brandenburg e. V. führt ein Pro-
jekt zur Stärkung der Patientenfürsprecher
durch, das vor allem durch Vernetzung dau-
erhafter Strukturen anregen soll.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-
bellen aus den Jahren 2015 und 2016 wurde fest-
gestellt, dass die Zielsetzungen in der Maßnahme
4.4.2 vollständig erreicht wurden. Das MASGF hat
eine Broschüre über die Rechte von Bewoh-
ner/innen in Pflegeeinrichtungen entwickelt und an
insgesamt 895 Einrichtungen in Brandenburg ver-
sandt. Positiv hervorzuheben sind ebenfalls Syner-
gieeffekte mit dem Ausbau der Pflegestützpunkte in
Maßnahme 4.6.3 da diese auch zu einer Reduktion
der Wissensdefizite hinsichtlich der Rechte der
Patienten und Pflegebedürftigen beitragen.
Außerdem wurde das Projekt zur Stärkung der
Patientenfürsprecher durchgeführt und diente u.a.
der Stärkung der Selbstorganisation der Patienten-
fürsprecher.
Tabelle 7: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.5: Verbraucherinformation entwickeln
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 48
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Maßnahme 4.5.1: Aktive Veröf-
fentlichung von Verbraucher-
informationen intensivieren
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz arbeitet im Rahmen der
vorhandenen personellen und finanziellen
Ressourcen an dem Aus- bzw. Aufbau eines
ressortübergreifenden internet-basierten
Verbraucherinformationssystems. Dieses
System wird durch die Verbraucherschutz-
plattform Brandenburg begleitet.
Zur Einführung eines bundesweiten Systems
zur Transparentmachung von Ergebnissen
der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit
einheitlichen Bewertungsmaßstäben (in Form
eines „Kontrollbarometers“) setzt sich die
Landesregierung für die zügige Abstimmung
zwischen der Wirtschafts- und der Verbrau-
cherseite sowie für die Schaffung einer geeig-
neten formalen Ausgestaltung im Bundesrecht
zur betriebsbezogenen Veröffentlichung in all-
gemein verständlicher Form ein. Zur Umset-
zung dieser Regelungen werden im Rahmen
verfügbarer Ressourcen alle Maßnahmen er-
griffen, um die Einführung dieses Systems in
Brandenburg entsprechend vorzubereiten.
Aktuelle saisonale Verbraucherinformatio-
nen werden regelmäßig auch über das Inter-
net, zum Beispiel in Form eines Verbraucher-
kalenders, durch das Ministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz verbreitet.
Die Landesregierung wird verschiedene In-
formations- und Kommunikationswege nutzen,
um Verbrauchern die Erfordernisse der
nachhaltigen Entwicklung in den Berei-
chen des Konsums näher zu bringen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Zielsetzungen der Maßnahme 4.5.1 wurden
vollständig erreicht. Ein ressortübergreifendes Ver-
braucherinformationssystem zu dem alle zuständi-
gen Fachministerien beitragen wurde auf der Inter-
netseite des MdJEV implementiert. Über die Inter-
netseite des MdJEV wurden den Verbrauchern
außerdem aktuelle saisonale verbraucherschutzre-
levante Informationen zugänglich gemacht. Im
Rahmen der bestehenden finanziellen und perso-
nellen Möglichkeiten wurde ein Dialogprozess zum
Thema nachhaltige Entwicklung im Bereich Konsum
in die Wege geleitet. Des Weiteren hat sich das
Land Brandenburg zusammen mit anderen Bundes-
ländern für eine Änderung des Bundesrechts einge-
setzt, sodass die Veröffentlichung der Ergebnisse
von amtlichen Lebensmittelkontrollen ermöglicht
wird. Bevor hierzu weitere Schritte vorgenommen
werden, muss aber zunächst die Entscheidung des
Bundes abgewartet werden.
Aus diesen Gründen werden, angesichts des gege-
benen rechtlichen, finanziellen und personellen
Rahmens, die Ziele der Maßnahme 4.5.1 als voll-
ständig erreicht bewertet.
Maßnahme 4.5.2: Informati-
onszugang verbraucher- und
behördenfreundlicher ausge-
stalten
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 49
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Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung Brandenburg setzt sich
gegenüber dem Bund und den anderen Bun-
desländern dafür ein, dass der Informations-
zugang nach dem Verbraucherinformati-
onsgesetz und anderen Informationsgeset-
zen verbraucher- und vollzugsfreundlicher
ausgestaltet wird, indem die Regelungen
zum Informationszugang mittelfristig in einem
einheitlichen Gesetz zusammengeführt wer-
den.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die in dieser Maßnahme verfolgten Ziele werden
als vollständig erreicht bewertet, da ein neues Ver-
braucherinformationsgesetz in Kraft getreten ist und
eine Plattform zur Veröffentlichung der Ergebnisse
von Futtermittelkontrollen auf der Interseite des
MdJEV eingerichtet wurde. Aufgrund der noch
fehlenden Rechtsgrundlage auf Bundesebene (sie-
he Maßnahme 4.5.1) wurden jedoch noch keine
Ergebnisse auf der Plattform veröffentlicht.
Maßnahme 4.5.3: Weitere Un-
terstützung der Verbraucher-
zentrale Brandenburg e. V.
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung unterstützt die Ver-
braucherzentrale Brandenburg e. V. wei-
terhin finanziell und ideell bei ihrer Arbeit,
um den Verbrauchern ein breit gefächertes,
unabhängiges Informationsspektrum zu den
Themen des Verbraucherschutzes zur Verfü-
gung zu stellen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure die im Rah-
men der Evaluation interviewt wurden, wird das Ziel
der Maßnahme 4.5.3 als vollständig erreicht bewer-
tet. Zwischen den zuständigen Fachministerien und
insbesondere dem MdJEV und der VZB findet ein
regelmäßiger Austausch statt und die VZB dient
den Landesministerien als wichtige Informations-
quelle in Bezug auf die aktuelle Bedürfnisse der
Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen
Bereichen des Verbraucherschutzes. Des Weiteren
konnte den jährlichen Geschäftsberichten der VZB
entnommen werden, dass die institutionelle Förde-
rung der VZB durch das Land Brandenburg im
Untersuchungszeitraum der Evaluation gesteigert
werden konnte.
Tabelle 8: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.6: Verbraucherberatung ausbauen
Maßnahme 4.6.1 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 50
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Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung baut die Unterstützung der
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. aus, um
den Umfang an Beratungsstellen im ländlichen
Raum zu sichern und zu entwickeln.
Die Landesregierung prüft, inwieweit die insti-
tutionelle Förderung an Tarifsteigerungen
sowie den Bedarf an qualifizierten Zeit- sowie
Honorarkräften angepasst werden kann.
Die Ministerien der Landesregierung berück-
sichtigen die Verbraucherzentrale Branden-
burg e. V. im Rahmen der vergaberechtlichen
Regelungen bei geeigneten Projekten als
Projektträger für die Umsetzung verbrau-
cherschutzrelevanter Maßnahmen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass
die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
die Zusammenarbeit mit dem Bundesver-
band der Verbraucherzentralen e. V. und
den Verbraucherzentralen der Bundesländer,
insbesondere mit der Verbraucherzentrale
Berlin e.V. intensiviert.
Die Landesregierung prüft, ob die Forderung
des Bundesverbandes der Verbraucherzentra-
len e. V. unterstützt werden kann, die Finan-
zierung der Verbraucherzentralen beispiels-
weise in Form einer gesetzlichen Abgabe-
pflicht für Anbieter relevanter Branchen zu
organisieren und den Bund erheblich stärker
als bisher in die finanzielle Mitverantwortung
für die Informations- und Beratungstätigkeit zu
nehmen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
wird darin unterstützt, die Finanzierung ihrer
Aufgaben auch durch andere Möglichkei-
ten zu sichern, etwa durch Sponsoring
und/oder die finanzielle Abwicklung durch die
„Deutsche Stiftung Verbraucherschutz“.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews und der Maßnahmenta-
bellen aus den Jahren 2015 und 2016 können die
Zielsetzungen in der Maßnahme 4.6.1 größtenteils
als erreicht betrachtet werden. Die institutionelle
Förderung der VZB durch das Land Brandenburg
wurde erhöht (siehe auch Maßnahme 4.5.3), zwi-
schen den jeweiligen Fachministerien und der VZB
besteht eine enge Zusammenarbeit in der Umset-
zung vieler Maßnahmen und die Zusammenarbeit
zwischen der VZB und ihrem Bundesverband ist
ebenfalls sehr intensiv. Es wurde außerdem geprüft
inwieweit die Forderung des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen e. V. unterstützt werden
kann, die Finanzierung der Verbraucherzentralen in
Form einer gesetzlichen Abgabepflicht für Anbieter
relevanter Branchen zu organisieren. Angesichts
anderer Finanzierungspläne der Bundesregierung
für den Verbraucherschutz, werden dieser Forde-
rung jedoch eher geringe Chancen eingeräumt.
Außerdem konnte ein Projekt zum Praxistest von
Unterrichtsmaterialien zum Thema Klimaschutz
über die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
finanziert werden.
Aus diesen Gründen werden die Ziele der Maß-
nahme 4.6.1 als vollständig erreicht bewertet.
Maßnahme 4.6.2: Die Projekta-
gentur Berlin-Brandenburg
wird weiter unterstützt.
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 51
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.6.2 wurde vollständig
erreicht, da die Projektagentur Berlin-Brandenburg
weiter vom Land Brandenburg finanziell und ideell
unterstützt wird (siehe auch Maßnahme 4.2.3 und
die finanzielle Unterstützung der Vernetzungsstelle
Schulverpflegung, welche bei der Projektagentur
angesiedelt ist).
Maßnahme 4.6.3: Die Pflege-
stützpunkte werden durch die
Landesregierung gestärkt.
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Bis zum Jahr 2014 sollen die Leistungen der
Pflegestützpunkte flächendeckend ausge-
baut werden.
Damit die Kernaufgaben der Pflegestützpunk-
te langfristig gesichert werden können, sind
unter der Federführung der kommunalen Ge-
bietskörperschaften lokal vernetzte Pfle-
gestrukturen zu schaffen. Es werden auch
Möglichkeiten, die Arbeit der bestehenden
Stützpunkte über Außenstellen und mobile
Beratungsteams auszuweiten, in Betracht ge-
zogen. technische Sicherheit von Verbrau-
cherprodukten (einschließlich Spielzeug)
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.6.3 wurden vollständig
erreicht. Es befindet sich in allen 18 Landkreisen
und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg
mindestens ein Pflegestützpunkt. Die Pflegestütz-
punkte werden außerdem durch das MASGF durch
Vernetzungsveranstaltungen und organisierte Er-
fahrungsaustäusche unterstützt sowie in der Öffent-
lichkeitsarbeit zur Erhöhung ihrer Bekanntheit.
Maßnahme 4.6.4 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung prüft, wie die Anerken-
nungsvoraussetzungen für die Verbraucherin-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.6.4 wurden in Teilen
erreicht. Die zuständigen Fachministerien, das
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 52
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solvenzberatungsstellen und die Regelungen
für den Ausschluss unseriöser Anbieter nach
dem Brandenburgischen Gesetz zur Aus-
führung der Insolvenzordnung ergänzt bzw.
erweitert werden können.
MdJEV und das MASGF, stimmen sich miteinander
ab, um eine entsprechende Änderung des Ausfüh-
rungsgesetztes zu bewirken. Da hierfür auch die
kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden
müssen, wird die tatsächliche Änderung aber noch
mehr Zeit benötigen.
Maßnahme 4.6.5 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht wird das
Informationsangebot zum Thema Daten-
schutz stetig den aktuellen Entwicklungen im
Bereich der Datenverarbeitung anpassen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.6.5 wurde vollständig
erreicht. Die Internetseite der Landesbeauftragten
für den Datenschutz und das Recht auf Aktenein-
sicht wurde Ende 2010 rundum erneuert und wird
seitdem regelmäßig zu den aktuellen Themen des
Datenschutzes aktualisiert.
Maßnahme 4.6.6 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Durch das Ministerium für Umwelt, Gesund-
heit und Verbraucherschutz werden die Pro-
jekte bzw. Aktionen in der Verbraucherbe-
ratung stärker gebündelt. Gemeinsame Ak-
tivitäten sollen in einem arbeitsteiligen Pro-
zess den Vorrang haben. Fachveranstaltun-
gen sind künftig immer mit einer begleitenden
Vorstellung bzw. Fachpräsentation aktueller
Projekte sowie der Vorstellung von Akteurin-
nen und Akteuren zu verbinden. Dabei stehen
die Themenbereiche: Finanzkompetenz, Me-
dienkompetenz, Sensibilisierung für Energie-
und Klimaschutzfragen und Sensibilisierung
für eine gesunde Ernährung im Vordergrund.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.6.6 wurde vollständig
erreicht. Vor allem die Mitarbeiter/-innen des
MdJEV leisteten viel Netzwerkarbeit um die ver-
schiedenen Akteure und Projekte in den unter-
schiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes
noch stärker miteinander zu verknüpfen. Außerdem
profitierte die Zielerreichung in dieser Maßnahme
von zahlreichen Synergieeffekten mit anderen
Maßnahmen wie beispielsweise von der Förderung
der Bündnisse „Gesund Aufwachsen“ und „Gesund
Älter werden“ in Maßnahme 4.2.2.
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 53
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Tabelle 9: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.7: Verbraucherbildung stärken
Maßnahme 4.7.1: Verbrauch-
erbildung in Schulen
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Der Arbeitskreis „Verbraucherbildung in
Schulen“ wird fortgeführt. Für weitere aktu-
elle verbraucherschutzrelevante Themen wird
der Arbeitskreis Strategien, Empfehlungen
und Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
Bei der universitären Ausbildung von Lehrkräf-
ten für das Unterrichtsfach Wirtschaft-
Arbeit-Technik sind vermehrt verbraucher-
schutzrelevante Themen zu berücksichtigen.
Die Universitäten sind angehalten, die in den
"Ländergemeinsamen Anforderungen für die
Fachwissenschaft und Fachdidaktiken in der
Lehrerausbildung" (Beschluss der KMK vom
16.Oktober 2008 i. d. F. vom 16.September
2010) für das Fach Arbeit, Technik, Wirtschaft
diesbezüglichen inhaltlichen Anforderungen
umzusetzen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.7.1 wurden vollständig
erreicht. Der Arbeitskreis „Verbraucherbildung in
Schulen“ wurde fortgeführt, und die zuständigen
Fachministerien konnten in Zusammenarbeit mit
dem Landesinstitut für Schule und Medien, der
Verbraucherzentrale und der Universität Potsdam
neue Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen
Themenbereichen des Verbraucherschutzes entwi-
ckeln und testen, sowie verschiedene Themenbe-
reiche des Verbraucherschutzes in die Rahmenlehr-
pläne für die Schulen integrieren.
Maßnahme 4.7.2: Verbrauch-
erbildung im außerschulischen
Bereich
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Es wird ein neuer Arbeitskreis unter Federfüh-
rung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz gegründet, der sich
mit der Verbraucherbildung im außerschu-
lischen Bereich beschäftigt und hierzu ge-
eignete themenbezogene Strategien, Empfeh-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.7.2 wurden in Teilen
erreicht. Den Maßnahmentabellen der Jahre 2015
und 2016 konnte entnommen werden, dass der
bestehende Arbeitskreis „Verbraucherbildung an
Schulen“ auf den außerschulischen Bereich ausge-
weitet wurde. Allerdings machte keiner der inter-
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 54
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lungen und Maßnahmen entwickelt und um-
setzt.
viewten Akteure Angaben bezüglich der weiteren
Aktivitäten des Arbeitskreises im außerschulischen
Bereich.
Tabelle 10: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.8: Unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichti-
gen
Maßnahme 4.8.1: Kinder und
Jugendliche
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung unterstützt die Verbrau-
cherschutzorganisationen, wie zum Beispiel
die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.,
weiterhin bei der Bereitstellung von kindge-
rechten und jugendspezifischen Angebo-
ten der Verbraucherinformation und -
bildung.
Unter Federführung des Ministeriums für Um-
welt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird
ein Kinder- und Jugend-
Verbraucherparlament durchgeführt.
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz wird zusammen mit den
zuständigen Fachministerien und öffentlichen
Institutionen prüfen, ob und wie das Verbrau-
cherrecht entsprechend den besonderen
Bedürfnissen von Jugendlichen fortentwi-
ckelt werden kann.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Zielsetzungen in der Maßnahme 4.8.1 wurden
in Teilen erreicht. Den Geschäftsberichten der VZB
konnte entnommen werden, dass diese jedes Jahr
zahlreiche Veranstaltung für Kinder und Jugendli-
che zu unterschiedlichen Themenbereichen des
Verbraucherschutzes durchführt. Im Jahr 2012
wurde außerdem ein Jugendforum zu Themen des
Verbraucherschutzes unter Beteiligung des Bran-
denburger Landtages durchgeführt. Die speziellen
Bedürfnisse von Jugendlichen wurden allerdings in
den Bereichen der rechtlichen Weiterentwicklung
des Verbraucherschutzes nicht weiter berücksich-
tigt.
Maßnahme 4.8.2: Familien,
insbesondere junge Familien
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 55
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
me:
Das Bündnis „Gesund Aufwachsen in
Brandenburg“ und das "Netzwerk Gesunde
Kinder“ werden weiterhin unterstützt.
Das Ziel der Maßnahme 4.8.2 wurde vollständig
erreicht (siehe hierzu auch die Zielerreichung in den
Maßnahmen 4.2.2 und 4.2.3).
Maßnahme 4.8.3: Familien in
prekären Lebenssituationen
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Familienbildungsprojekte, wie zum Beispiel
das Projekt „Auskommen mit dem Ein-
kommen“, sollen auf der Grundlage des „Fa-
milien- und Kinderpolitischen Programms"
langfristig fortgeführt und weiterentwickelt
werden.
Lokale Bündnisse für Familie, die sich das
Ziel gesetzt haben, die Rahmenbedingungen
für ein familienfreundliches Umfeld zu verbes-
sern, sollen kostenfrei Angebote von Projek-
ten/Maßnahmen erhalten bzw. befähigt wer-
den, diese zu entwickeln.
Die Landesregierung unterstützt Bestrebun-
gen zur gesetzgeberischen Verankerung ei-
nes Anspruchs auf Führung eines Girokontos
auf Guthabenbasis bei allen Kreditinstitu-
ten.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.8.3 wurden vollständig
erreicht. Das Projekt „Auskommen mit dem Ein-
kommen“ wurde fortgeführt und wird von den inter-
viewten Akteuren als sehr erfolgreich bewertet. Es
wurden 55 lokale Bündnisse für Familien gegründet
sowie eine überregionale Koordinierungsstelle zur
Unterstützung der Bündnisse. Außerdem wird über
die weiteren Netzwerke der zuständigen Fachmini-
sterien Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Be-
kanntheit der Bündnisse geleistet. Die zuständigen
Fachministerien haben sich miteinander abge-
stimmt und zwei Anträge zum Thema Girokonto auf
Guthabenbasis im Bundesrat eingereicht. Ein Bun-
desgesetz zu diesem Thema ist im Jahr 2016 in
Kraft getreten.
Maßnahme 4.8.4: Ältere Men-
schen
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Verbraucherschutzorganisationen, wie zum
Beispiel die Verbraucherzentrale Brandenburg
e. V., werden bei der Bereitstellung von se-
niorenspezifischen Angeboten der Ver-
braucherberatung, -information und -
bildung unterstützt. Einzelne verbraucherpoli-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.8.4 wurden in Teilen
erreicht. Vor allem das MASGF arbeitet eng mit
verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen
zusammen um seniorenspezifische Angebote in
den Bereichen der Verbraucherberatung, -
information und –bildung zu entwickeln und anzu-
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 56
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
tisch wirksame Projekte - wie z.B. das Projekt
„Fit im Alter“ der (durch das Ministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
unterstützten) Verbraucherzentrale Branden-
burg e.V. sind im Seniorenpolitischen Maß-
nahmenpaket (Federführung: Ministerium für
Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) enthal-
ten.
bieten. Allerdings befinden sich im Seniorenpoliti-
schen Maßnahmenpaket keine Projekte, die den
unterschiedlichen Themenbereichen des Verbrau-
cherschutzes zugeordnet werden.
Maßnahme 4.8.5: Menschen
mit Einschränkungen durch
Behinderungen
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Es werden Informationsangebote unter Ein-
beziehung der betreuenden Personen erarbei-
tet.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.8.5 wurde vollständig
erreicht. Die zuständigen Mitarbeiter/-innen des
MASGF befinden sich in engem Kontakt mit dem
Landesbehindertenbeirat über welchen die spezifi-
schen Bedarfe der Menschen mit Behinderung an
die VZB im Hinblick auf die Entwicklung von Infor-
mationsangeboten übermittelt wurden. Es wurden
unter anderem Informationsangebote in einfacher
Sprache entwickelt.
Maßnahme 4.8.6: Pflegebedürf-
tige Menschen
Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Pflegestützpunkte in Brandenburg
werden unterstützt (vgl. Kapitel „Verbrau-
cherberatung ausbauen“).
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.8.6 wurde vollständig
erreicht (siehe auch die Zielerreichung bei Maß-
nahme 4.6.3).
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 57
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
Tabelle 11: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.9: Verbraucherschutz landes- und grenzübergreifend
wahrnehmen
Maßnahme 4.9.1 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt
und die Fortführung des deutsch-
polnischen Verbraucherinformationszent-
rums ein.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.9.1 wurde vollständig
erreicht. Die Fortführung des deutsch-polnischen
Verbraucherinformationszentrums konnte über die
institutionelle Förderung der VZB gesichert werden,
welche im Untersuchungszeitraum der Evaluation
von der Landesregierung erhöht wurde (siehe auch
Zielerreichung in Maßnahme 4.5.3).
Maßnahme 4.9.2 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die künftigen Strukturen der deutsch-
polnischen Verbraucherberatung unter Ein-
beziehung der Stadt Frankfurt (Oder), der pol-
nischen Entscheidungsträger, der weiteren
teilhabenden Bundesländer (Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Berlin) und der Uni-
versität Viadrina werden vom Ministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
zusammen mit allen Beteiligten weiterentwi-
ckelt.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der interviewten Akteure
wurde festgestellt, dass das Ziel der Maßnahme
4.9.2 vollständig erreicht wurde. Die Strukturen der
deutsch-polnischen Verbraucherberatung wurden
beispielsweise auf einem Workshop an dem unter
anderem das Landesamt für Arbeitsschutz, Ver-
braucherschutz und Gesundheit sowie Mitarbeiter/-
innen der Verwaltung und Justiz des Nachbarbe-
zirks in Polen teilnahmen weiterentwickelt.
Maßnahme 4.9.3 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 58
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Landesregierung unterstützt die Erarbei-
tung eines dauerhaften Finanzierungskon-
zepts, unabhängig von EU-Förderungen und
unter Nutzung auch nichtöffentlicher Mittel.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Das Ziel der Maßnahme 4.9.3 wurde vollständig
erreicht. Durch die institutionelle Förderung der VZB
durch die Landesregierung wurde eine Personal-
stelle für das deutsch-polnische Verbraucherinfor-
mationszentrum finanziert (siehe auch Zielerrei-
chung in Maßnahme 4.9.1). Des Weiteren wurde
ein Förderverein gegründet, der über Mitgliedsbei-
träge und Spenden zur Finanzierung des deutsch-
polnischen Verbraucherinformationszentrums bei-
trägt.
Tabelle 12: Zielerreichung durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen von
Handlungsschwerpunkt 4.10: Verbraucherpolitik fachübergreifend und nachhaltig
gestalten
Maßnahme 4.10.1 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Verbraucherschutzplattform der Lan-
desregierung wird zu einem etablierten,
kooperativ arbeitenden Gremium zur Ab-
stimmung landespolitischer Schwerpunktset-
zungen und als Dialogpartner für die übrigen
Akteure ausgebaut.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews wurde festgestellt, dass
das Ziel der Maßnahme 4.10.1 vollständig erreicht
wurde. Die Verbraucherschutzplattform wird von
den interviewten Akteuren als ein sehr hilfreiches
Instrument zur Abstimmung und Klärung grundsätz-
licher Fragen im Verbraucherschutz angesehen.
Besonders positiv hervorgehoben wird hierbei, dass
die Verbraucherschutzplattform zu einer stärkeren
Sensibilisierung für die Themen des Verbraucher-
schutzes beigetragen und zu einer Verdeutlichung
der personellen Zuständigkeiten in den unterschied-
lichen Bereichen des Verbraucherschutzes geführt
hat.
Maßnahme 4.10.2 Bewertung der Zielerreichung durch
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 59
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Die Vernetzung und Kooperation in der
Verbraucherforschung werden befördert,
um die Forschungsergebnisse intensiver für
die Verbraucherpolitik in Brandenburg nutzen
zu können. Hierzu werden Hochschulen und
Forschungsinstitute einbezogen.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.10.2 wurden vollständig
erreicht. Die zuständigen Fachministerien, insbe-
sondere das MdJEV und das MWFK, befinden sich
in regelmäßigem Kontakt mit den Hochschulen in
Brandenburg um diese über die VS stärker für die
verschiedenen Bereiche des Verbraucherschutzes
zu sensibilisieren und um potenzielle Ergebnisse
aus Forschung und Lehre stärker in die Verbrau-
cherpolitik einfließen lassen zu können.
Maßnahme 4.10.3 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Auf der Basis der in der Strategie darge-
stellten Maßnahmen werden kurz-, mittel-
und langfristige Aktivitäten entwickelt. Die
einzelnen Arbeitsschritte werden unter Be-
rücksichtigung der verfügbaren Ressourcen in
einem Arbeitsprogramm zusammengestellt.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Sichtweisen der Akteure aus den
durchgeführten Interviews und den Maßnahmenta-
bellen der Jahre 2015 und 2016 wurde festgestellt,
dass die Ziele der Maßnahme 4.10.3 nur in Teilen
erreicht werden konnten. In einigen Maßnahmen
konnten zwar dezidiert geplante Aktivitäten für kurz-
, mittel- und langfristige Zeiträume entwickelt wer-
den, aber über alle 38 Maßnahmen hinweg betrach-
tet, blieb diese detaillierte Zeitplanung doch eher
die Ausnahme.
Maßnahme 4.10.4 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 60
IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH
me:
Über die Umsetzung der Maßnahmen wird
das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz in geeigneter Form infor-
mieren.
Das Ziel der Maßnahme 4.10.4 wurde nur in Teilen
erreicht. Zwar wurden zwei Erfahrungsberichte zum
Umsetzungsstand der Verbraucherpolitischen Stra-
tegie verfasst und veröffentlicht, aber aus den Inter-
views mit den an der Umsetzung der VS beteiligten
Akteuren geht auch hervor, dass diese sich eine
transparentere Kommunikation des Umsetzungs-
standes in den jeweiligen Maßnahmen wünschen.
Maßnahme 4.10.5 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz prüft für die Verbraucher-
politik in Brandenburg Handlungsmöglich-
keiten und Lösungsansätze zur Berück-
sichtigung von Aspekten der Nachhaltig-
keit, insbesondere des nachhaltigen Kon-
sums. Hierzu soll auch ein strukturierter Dia-
log zum nachhaltigen Konsum mit allen rele-
vanten Akteuren in Brandenburg begonnen
werden.
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Auf Basis der Interviews mit den an der Umsetzung
der VS beteiligten Akteuren wurde festgestellt, dass
die Ziele der Maßnahme 4.10.5 in Teilen erreicht
wurden. Zwar wurden von den Mitarbeiter/-innen
des MdJEV Kontakte zu den jeweils zuständigen
Akteuren in anderen Fachministerien geknüpft und
vom MLUL wurde eine Dialogveranstaltung zum
Thema „nachhaltige Tierhaltung“ durchgeführt, aber
ein strukturierter Dialog zu nachhaltigem Konsum
konnte noch nicht initiiert werden.
Maßnahme 4.10.6 Bewertung der Zielerreichung durch
die Evaluation
Ziel(e) vollständig erreicht
Ziel(e) weitgehend oder zumindest
in Teilen erreicht
Ziele(e) nicht erreicht
Inhaltliche Beschreibung der Maßnah-
me:
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz nutzt Facharbeitsgruppen
auf Bundes- und Länderebene, um Prob-
lemlösungen im Zusammenhang mit Klima-
schutz und energetischer Sanierung von
Gebäuden, die den Verbraucher im Mietver-
hältnis betreffen, in den entsprechenden Re-
gelungen zu verankern. Dabei ist auch der Be-
Erläuterung der Bewertungsgrundlage:
Die Ziele der Maßnahme 4.10.6 konnten nur in
Teilen erreicht werden. Zwar sind die Mitarbeiter/-
innen des MdJEV in einigen relevanten Arbeits-
gruppen anderer Fachministerien vertreten, aber
die Entwicklung von tatsächlichen Problemlösungen
ist in diesem Bereich noch nicht sehr weit fortge-
schritten. Positiv vermerkt werden können dahinge-
gen, die in Bezug auf die Beratung von Mieterinnen
_____________________________________________________________________________________ – EVALUATION VERBRAUCHERPOLITISCHE STRATEGIE – Seite 61
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ratung von Mieterinnen und Mietern zur Nut-
zung sanierter Wohnungen entsprechendes
Augenmerk beizumessen.
und Mietern im Energiebereich aufgetretenen Sy-
nergieeffekte mit Maßnahme 4.8.3.