EU-Wochenspiegel · GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ... Im Zeitraum 2012–2016 sind...
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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Ausgabe: 33/17 • 21.09.2017
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
Im Rahmen seiner Rede zur Lage der
Europäischen Union hat
Kommissionspräsident Juncker in der letzten
Woche als eines der wichtigsten Vorhaben
eine neue industriepolitische Strategie
angekündigt. Die Strategie zielt darauf ab, mit
verschiedenen Maßnahmen die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft zu steigern. Eine Mitteilung hat die
EU-Kommission unter dem Titel: „Investitionen
in eine intelligente, innovative und nachhaltige
Industrie: Eine neue Strategie für die
Industriepolitik der EU“ veröffentlicht.
Um die Chemieindustrie ging es bei der
gemeinsamen Konferenz des Europäischen
Netzwerkes der Chemieregionen (ECRN) und
der EU-Kommissionen am 14. September 2017
zu „Modellregionen zur Entwicklung
nachhaltiger Chemie“ in der Vertretung des
Landes Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt ist
Mitglied in dem Netzwerk.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft
und Digitalisierung Sachsen-Anhalt führt auch
das Interreg Europe Projekt S3Chem an,
welches auf regionalpolitischer Ebene nach
Lösungen sucht, Innovationen in der
Chemiebranche noch stärker zu aktivieren.
Mit besten Grüßen
Dr. Henrike Franz
Leiterin der Landesvertretung
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................... 2
Aus den Institutionen ............................................................................................. 4
Europäische Kommission legt neue industriepolitische Mitteilung vor
Europäische Kommission – Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder
Europäisches Parlament – Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
Europäisches Parlament – EU-Waffenausfuhrkontrollen sollen verschärft werden
Europäisches Parlament – Mehr Demokratie in der EU geht einher mit mehr
Transparenz und mehr Integrität
Sicherung der Netzwerke und Informationssysteme in der EU ist wichtige
Voraussetzung für das Gedeihen der Online-Wirtschaft - Cyber-Sicherheit in den
EU-Mitgliedstaaten soll stärker unterstützt werden.
Europäischer Rechnungshof – Mehr Anstrengungen zur Bekämpfung des
Klimawandels nötig
Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 9
Politische Einigung auf EFSI-Verlängerung
Abgasausstoß von Autos - Neue Testmethoden sollen Luft in EU sauberer machen
Erasmus+ - Videoclip zeigt Erfolgsgeschichte des Austauschprogramms
Verspätete Flüge – Entschädigungshöhe hängt von Luftlinie ab
Europäische Demokratie - Kommission will die EU-Bürgerinitiative und die
Parteienfinanzierung reformieren
Initiativen für moderne Handelspolitik
Vortrag im Rahmen des Mentoring-Programms für Forscherinnen an den Leibniz-
Instituten
Was, wann, wo ...................................................................................................... 14
Telemann, der Europäer
„Bildung fördern mit Erasmus+“ – EU Service-Agentur lädt am 6. Dezember zur
Informationsveranstaltung nach Magdeburg ein
Gemeinsame Abschlusskonferenz des ECRN und der EU Kommission
„Modellregionen zur Entwicklung nachhaltiger Chemie“
Ausschreibungen .................................................................................................. 18
Denk mal – worauf baut Europa? – 65. Europäischer Wettbewerb
Young Europeans Award
Kontaktbörse ......................................................................................................... 19
Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche
Büro intern / Tipp ................................................................................................. 19
GOEUROPE - Quizfragen
Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 21
Impressum ............................................................................................................. 22
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Aus den Institutionen
Zurück zur Übersicht
Europäische Kommission legt neue industriepolitische Mitteilung vor
Im Rahmen seiner Rede zur Lage der EU 2017 wurde von Kommissionspräsident Juncker am
13. September 2017 als eines der wichtigsten Vorhaben eine neue industriepolitische Strategie
angekündigt, mit der europäische Unternehmen in puncto Innovation, Digitalisierung und
Verringerung der CO²-Emissionen weltweit die Nummer eins bleiben bzw. werden sollen. Die
dazugehörige Mitteilung wurde von der Kommission unter dem Titel „Investitionen in eine
intelligente, innovative und nachhaltige Industrie: Eine neue Strategie für die Industriepolitik
der EU“ veröffentlicht. Begleitet wird das Dokument von einem Anhang mit den wichtigsten
industriepolitischen Schlüsselinitiativen.
Im Einzelnen zielt die Strategie darauf ab, durch verschiedene Maßnahmen die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und zu steigern. Der Dialog
zwischen allen Beteiligten wird weitergeführt und institutionalisiert, um daraus noch
praxisrelevantere Maßnahmen abzuleiten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Vertretern
regionaler und lokaler Behörden soll verbessert werden. So wird beispielweise ein neues
Programm zur Unterstützung von Strukturreformen angekündigt sowie eine Pilotmaßnahme,
die Regionen, die eine akute Krise durchmachen oder eine rückläufige Wirtschaftsentwicklung
verzeichnen, mit maßgeschneiderten Lösungen unterstützten soll.
Von der europäischen Autobranche fordert die Kommission schnelle und tiefgreifende
Veränderungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich auf dem Weltmarkt behaupten zum
können, vor allem aber, um wieder Vertrauen nach der Dieselaffäre zurückzugewinnen. Ein
Übergang zu nachhaltigeren Technologien und neuen Geschäftsmodellen (z.B.
Batterietechnologien, elektrische Ladestationen) sei daher notwendig.
Durch mehr Investitionen, insbesondere in Schlüsseltechnologien, und Innovationen sollen
Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze generiert werden. Der weitere Ausbau des
Binnenmarkts und die verbesserte Ausbildung von Fachkräften soll darüber hinaus die
industriepolitische Kraft von innen heraus stärken.
Verschiedene Maßnahmen haben zudem das Ziel, die Digitalisierung der Industrie, vor allem
aber auch von KMU voranzutreiben (z.B. durch die Europäische Plattform der nationalen
Digitalisierungsmaßnahmen, Schaffung digitaler Innovationszentren und anderer
Technologiezentren, digitale Technologieplattformen, IKT-Normung, Maßnahmen zur
Cybersicherheit).
Der Maßnahmenkatalog der Kommission umfasst ferner die Stärkung der handelspolitischen
Schutzinstrumente und einen neuen Rahmen für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen, die ein Risiko für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen
könnten.• dw Quelle: Kommission
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Europäische Kommission – Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 13. September
in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen neuen Verhaltenskodex
für Kommissionsmitglieder angekündigt. Die Vorschriften des Kodex
werden modernisiert und legen neue Standards für Ethikregeln in
Europa fest. Die neuen Regeln sind eindeutiger, transparenter und die
ethischen Standards strenger. Zudem wird ein unabhängiger Ethikausschuss geschaffen, um
den Status des Gremiums zu stärken, die Kontrollen strenger zu machen und Beratung über
ethische Standards zu bieten.
Juncker knüpft damit an seinen jüngsten Vorschlag an, in dem er angeregt hatte, die
„Karenzzeit“, die gegenwärtig 18 Monate beträgt, für ehemalige Kommissionsmitglieder auf
zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre zu verlängern.
Schwerpunkte sind:
Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit Vermeidung von Interessenkonflikten
Finanzielle Interessen
Transparenz und Rechenschaftspflicht Durchsetzung der Vorschriften
Auch der von Präsident Juncker im November unterbreitete Vorschlag, dass
Kommissionsmitglieder sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das
Europäische Parlament präsentieren können, ist Teil der neuen Regelung.
Präsident Juncker konsultiert nun auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die
Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission das Europäische
Parlament. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Er gilt
dann für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission.
Im Geiste der Transparenz und der Rechenschaftspflicht wird die Kommission jährlich einen
Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex veröffentlichen. • eag Quelle: PM KOM
Weitere Informationen:
Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2017 Link
Wortlaut von Artikel 245 Link
Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2011 Link
Europäisches Parlament – Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
Wichtige Produkte und Dienstleistungen wie etwa Telefone, Kartenautomaten oder
Bankdienstleistungen müssen leichter zugänglich für Menschen mit Behinderungen gemacht
werden.
In der EU leben mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Es wird davon
ausgegangen, dass im Jahr 2020 aufgrund der alternden Bevölkerung rund 120 Millionen
Menschen in der EU mehrfache und/oder leichte Behinderungen haben werden.
Es ist wichtig, „dass Personen mit Behinderungen sowie Personen mit vorübergehenden oder
dauerhaften funktionellen Einschränkungen in diese Richtlinie einbezogen werden“, wie zum
Beispiel Senioren, schwangere Frauen und Reisende mit Gepäck, „um sicherzustellen, dass
einem größeren Teil der Bevölkerung reale Vorteile und ein unabhängiges Leben ermöglicht
werden“, so die Abgeordneten in ihrer Entschließung.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Der Entwurf für einen „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ legt Bestimmungen für
verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Es geht um Bank-,
Fahrausweis- und Check-In-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefone und TV-
Geräte, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronischen Handel, und um
Verkehr, einschließlich öffentlicher städtischer Verkehrsmittel wie U-Bahnen, Züge,
Straßenbahnen, Busse und damit zusammenhängende Dienste.
Die Abgeordneten haben der Liste weitere Punkte hinzugefügt, wie zum Beispiel
Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten, von audiovisuellen Medien angebotene
mobilgerätebasierte Dienste und Tourismus-Dienstleistungen.
Der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ legt fest, welche Dienste und Produkte leichter
zugänglich gemacht werden sollen, nicht aber mittels welcher technischen Maßnahmen dies
geschehen soll.
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für die bauliche Umwelt, in der die
Dienstleistung erbracht wird, einschließlich der Verkehrsinfrastruktur, sofern es sich um die
Errichtung neuer Infrastruktur oder um Renovierungen handelt, um deren Nutzung für
Personen mit Behinderungen zu maximal zu erleichtern.
Der Gesetzestext enthält darüber hinaus Bestimmungen um eine „unverhältnismäßige
Belastung“ der Unternehmen zu vermeiden. Bei der Überprüfung, ob die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen eine solche Belastung darstellt, sollten allerdings nur
berechtigte Gründe berücksichtigt werden, nicht aber mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis.
Der Text wurde mit 537 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 89 Enthaltungen verabschiedet. Das
heutige Votum gibt dem Verhandlungsteam des EP ein Mandat für Gespräche mit dem
Ministerrat, der sich allerdings noch auf eine Position einigen muss. • eag Quelle: PM EP
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link
Europäisches Parlament – EU-Waffenausfuhrkontrollen sollen verschärft
werden
Die EU-Waffenausfuhrkontrolle sollte verschärft werden, mittels eines neuen
Aufsichtsgremiums und Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an die gemeinsamen
Vorgaben halten.
Das Parlament zeigt sich alarmiert angesichts des weltweiten Wettrüstens und der Tatsache,
dass militärische Lösungen für politische Konflikte und Unruhen eingesetzt werden.
In einer Entschließung, angenommen mit 386 Ja-, 107 Neinstimmen und 198 Enthaltungen,
kritisieren die Abgeordneten, dass sich Mitgliedstaaten nicht an die gemeinsamen Regeln für
die Ausfuhr von Waffen halten und zugleich die Kriterien für Ausfuhren von Produkten, die im
Wesentlichen gleich und für ähnliche Bestimmungsorte und Endverwender bestimmt sind,
unterschiedlich auslegen. Auch bedauern die Abgeordneten, dass lediglich 20 Mitgliedstaaten
umfassende Daten über Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren bereitgestellt haben.
Das Parlament fordert daher unter anderem
die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums für Waffenkontrolle unter der Schirmherrschaft
der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik;
die Schaffung eines Mechanismus, mit dem Mitgliedstaaten, die den Gemeinsamen
Standpunkt der EU für Waffenexporte nicht befolgen, sanktioniert werden;
bei der Vergabe von Lizenzen sicherzustellen, dass das Korruptionsrisiko bei Ausfuhren
ausreichend berücksichtigt wird;
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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die systematische und zügige Bereitstellung von mehr Informationen über
Ausfuhrgenehmigungen und tatsächliche Ausfuhren sowie die Umwandlung des
Jahresberichts der EU in eine durchsuchbare Online-Datenbank bis Ende 2018;
wirksame Mechanismen für Kontrollen der Endverwendung, damit Waffen nicht an
unbefugte Endverwender reexportiert werden;
die Aufnahme bewaffneter Drohnen in die Abrüstungs- und Rüstungskontrollregelungen.
Schließlich betonen die Abgeordneten, dass mit Ausfuhren nach Saudi-Arabien gegen die EU-
Ausfuhrregeln verstoßen wird. Sie wiederholen daher ihre Forderung, Saudi-Arabien mit einem
Waffenembargo zu belegen.
Die 28 Mitgliedstaaten der EU zusammengenommen sind mit 26% der weltweiten
Gesamtausfuhren der zweitgrößte Waffenlieferant weltweit – nach den USA (33%) und vor
Russland (23%). Im Zeitraum 2012–2016 sind weltweit so viele schwere Waffen verbracht
worden wie in keinem anderen Fünfjahreszeitraum seit dem Ende des Kalten Krieges.
Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren listet acht Kriterien auf, die die
Mitgliedstaaten anwenden müssen wenn sie über die Vergabe von Lizenzen für die Ausfuhr
von Waffen entscheiden, etwa die Beachtung internationaler Verpflichtungen insbesondere
bezüglich Sanktionen oder der Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären
Völkerrechts durch den Empfängerstaat. • eag Quelle: PM EP
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link
Europäisches Parlament – Mehr Demokratie in der EU geht einher mit mehr
Transparenz und mehr Integrität
Alle EU-Institutionen, die bislang noch über keinen Verhaltenskodex verfügen, sollen einen
solchen erarbeiten, um die Entwicklung einer Kultur der Integrität zu fördern.
Im Anschluss an die Erklärungen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner
Rede zur Lage der EU haben die Abgeordneten die Bedeutung klarerer und strengerer
Transparenzstandards hervorgehoben (368 Ja-, 161 Nein-Stimmen, 60 Enthaltungen).
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass Informationen und legislative Dokumente der
Öffentlichkeit während des gesamten Verfahrens direkt zugänglich sind. Handlungsbedarf
bestehe hinsichtlich Transparenz der Handelsverhandlungen.
Das Parlament fordert ein möglichst verbindliches Transparenzregister für Treffen mit
Interessenvertretern. Die Finanzierung, die Unterstützer und die Kunden dieser Organisationen
sollten jährlich deklariert werden.
Schließlich sollten Abgeordnete nur Interessenvertreter treffen, die im Transparenzregister
registriert sind, und diese auffordern, sich so schnell wie möglich und noch vor dem Treffen zu
registrieren, falls dem nicht so sein sollte. Der Ministerrat wird aufgefordert eine vergleichbare
Vorschrift einzuführen.
In dem Bericht unterstützt das Parlament auch die Veröffentlichung der Treffen der
Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitzenden mit Interessenvertretern,
die im Transparenzregister eingetragen sind, und zwar bei den Vorgängen, für die sie
verantwortlich sind. • eag Quelle: PM EP
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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Sicherung der Netzwerke und Informationssysteme in der EU ist wichtige
Voraussetzung für das Gedeihen der Online-Wirtschaft - Cyber-Sicherheit in
den EU-Mitgliedstaaten soll stärker unterstützt werden.
Die EU-Kommission will Cyberangriffe wirksamer bekämpfen und hat dazu mit Datum vom 13.
September mehrere Maßnahmen angenommen, die den Mitgliedstaaten ein gemeinsames
Handeln ermöglichen sollen. Darunter befindet sich der Vorschlag, eine EU-Agentur für
Cybersicherheit zu gründen und mit einem europäischen System zur Zertifizierung der
Cybersicherheit digitale Produkte und Dienstleistungen „cybersicher“ zu machen.
Die Bedrohungen der Cybersicherheit sind in der Halbzeitbewertung des Digitalen
Binnenmarkts von der Kommission als eine der Hauptherausforderungen identifiziert worden.
Sie entwickelte die Cyber-Sicherheitsstrategie von 2013 fort und sieht folgende Initiativen vor:
- Eine neue Agentur für Cybersicherheit soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,
Cyberangriffen wirksam vorzubeugen und zu begegnen, wobei auf die bestehende EU-
Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufgebaut wird. Es sollen
europaweite Cybersicherheitsübungen stattfinden, Wissen besser ausgetauscht und die
Umsetzung der NIS-Richtlinie unterstützt werden.
- Es soll ein EU-weites Zertifizierungssystem mithilfe der neuen EU-Agentur für
Cybersicherheit umgesetzt werden, damit Produkte und Dienstleistungen (wie z.B.
vernetzte Autos) „cybersicher“ werden.
- Ein neues europäisches Forschungs- und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit
(Pilotzentrum im Jahr 2018) soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Instrumente
und Technik zur Abwehr von Cyberangriffen entwickeln und nutzen, um den modernen
Waffen der Cyberkriminellen entgegnen zu können.
- Die Kommission setzt zudem mit neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und
Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln auf eine wirksamere
Abschreckung. Den Strafverfolgungsbehörden soll die Kriminalitätsbekämpfung
erleichtert werden, indem die Definition von „Delikt“ im Zusammenhang mit
Informationssystemen auf alle Arten von Zahlungsvorgängen, einschließlich solcher mit
virtueller Währung, ausgeweitet wird. Außerdem wird die Kommission Anfang 2018
Vorschläge für eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen
Beweismitteln vorlegen. Bis Oktober wird die Kommission ferner ihre Überlegungen zur
Rolle der Verschlüsselung bei kriminaltechnischen Ermittlungen vorstellen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergänzen die bereits bestehenden Vorschriften, die aus
der Europäischen Sicherheitsagenda heraus entwickelt worden sind und berücksichtigen die
Veränderungen in der Bedrohungslage seit der EU-Cybersicherheitsstrategie von 2013.
• ml
Weitere Informationen :
Fragen und Antworten – Lage der Union 2017 – Cybersicherheit: Kommission verbessert
ihre Reaktionsfähigkeit bei Cyberangriffen
Factsheet zur Cybersicherheit
Factsheet zur EU-Agentur für Cybersicherheit
Factsheet zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit
bargeldlosen Zahlungsmitteln
Angenommene Dokumente
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Europäischer Rechnungshof – Mehr Anstrengungen zur Bekämpfung des
Klimawandels nötig
Am 19.9.2017 legte der Europäische Rechnungshof eine Analyse zu „EU-Maßnahmen in den
Bereichen Energie und Klimawandel“ vor, die sich im Wesentlichen auf die Auswertung früherer
EU- sowie nationaler Prüfberichte stützt und die wichtigsten Probleme und Herausforderungen
in den eng miteinander verknüpften Bereichen Energie und Klimawandel benennt. Um die
Reduktionsziele 2030 und 2050 für Treibhausgasemissionen zu erreichen, seien erhebliche
zusätzliche Anstrengungen erforderlich, so die Prüfer, und alle Wirtschaftszweige müssten
einen Beitrag leisten. Jedoch selbst wenn die Anstrengungen hierzu erfolgreich seien, müssten
auch Anpassungen an ein sich veränderndes Klima von EU und Mitgliedstaaten geplant
werden. Denn bis zum Ende dieses Jahrhunderts werde sich das Klima in Europa drastisch
ändern, so der Bericht. Im Bereich Energie zählte die Schaffung eines Binnenmarktes zu den
wichtigsten Maßnahmen. Bei den erneuerbaren Energien monierte der ERH mangelnde
Kosteneffizienz, u. a. an Beispielen aus Deutschland, sowie teilweise vorhandene
Investitionshemmnisse. Der Bericht soll die Diskussion zwischen Interessenträgern anregen und
potentielle Chancen und Risiken für künftige Prüfungstätigkeiten aufzeigen. ms
Die Pressemitteilung des ERH ist hier zu finden.
Aus den Fachbereichen
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Politische Einigung auf EFSI-Verlängerung
Unterhändler der EU-Kommission, der estnischen Ratspräsidentschaft und der zuständigen EU-
Parlamentsausschüsse haben am 13. September 2017 eine grundsätzliche politische Einigung
hinsichtlich der Verlängerung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI)
erzielt. Der erweiterte EFSI (EFSI 2.0) soll Investitionslücken füllen, sich auf innovative Projekte
in wirtschaftlich schwächeren Regionen konzentrieren und mit frischem Geld aufgefüllt werden.
Der EFSI 2.0 wird bis 2020 verlängert und soll bis zu 500 Milliarden Euro mobilisieren.
Der EFSI ist ein Prestigeprojekt der EU-Kommission von Jean-Claude Juncker und war bislang
mit Garantien in Höhe von 21 Milliarden Euro ausgestattet, mit denen bis 2018 Investitionen
über 315 Milliarden Euro angestoßen werden sollten. Die Garantien sollen nun entsprechend
aufgestockt werden. Bei seiner Rede zur Lage der Europäischen Union in Straßburg begrüßte
Juncker die Einigung und lobte, dass durch den EFSI bisher Investitionen im Wert von
225 Milliarden Euro freigesetzt wurden. Damit seien Darlehen an mehr als 445 000 KMU sowie
an mehr als 270 Infrastruktur-Projekte vergeben worden.
Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen die politische Einigung zum EFSI 2.0 nun noch
formal annehmen.• dw Quelle: Kommission, EU-Parlament
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Abgasausstoß von Autos - Neue Testmethoden sollen Luft in EU sauberer
machen
Seit dem 1. September gelten in der EU neue Testverfahren für
Autoabgase, die dazu beitragen sollen, die Luft sauberer zu
machen. Alle neu entwickelten Automodelle, für die eine
Typenzulassung beantragt wird, werden künftig auf
Prüfständen unter Laborbedingungen nach neuen Standards
getestet, die den Ausstoß von Luftschadstoffen und CO2
realistischer als bisher überprüfen sollen. Die neue World Harmonised Light Vehicle Test
Procedure (WLT P) ersetzt die bisher gültigen Testmethoden des New European Driving Circle
(NE DC). Außerdem müssen neue Fahrzeugtypen nun auch Real Driving Emissions Tests (RDE)
unter realen Verkehrsbedingungen auf der Straße durchlaufen, bevor sie zugelassen werden
können. Bei den RDE-Tests stehen insbesondere die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und
Feinstaubpartikeln im Blickpunkt, um die es ja auch beim aktuellen Diesel-Abgasskandal
maßgeblich geht. Schrittweise müssen die neuen Tests auch von allen Neuwagen absolviert
werden. Für WLT P gilt das ab September 2018, für die RDETests auf der Straße ab September
2019. EU -Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen nannte die neuen Testvorgaben einen
„Meilenstein“ auf dem Weg zu saubereren Kraftfahrzeugen. Es bleibe aber noch viel zu tun. Er
verwies etwa auf die von der Kommission vorgeschlagene Reform des
Typenzulassungsverfahrens. • eag EU Nachrichten 14/17
Mehr erfahren Sie hier: Verbesserte Emissionstests Link
Erasmus+ - Videoclip zeigt Erfolgsgeschichte des Austauschprogramms
Was 1987 als moderates freiwilliges Kooperationsprogramm
zwischen 11 europäischen Ländern begann, ist zu einer großen
Erfolgsgeschichte der EU geworden: Das Austauschprogramm
Erasmus, das im Laufe der Zeit immer weiter ausgeweitet wurde
und deshalb heute Erasmus+ heißt. Über 9 Millionen Schüler,
Studierende, Auszubildende, Lehrende und Sportler haben mit
Unterstützung des Programms Zeit im europäischen Ausland
verbracht, ihren persönlichen und beruflichen Horizont erweitert und wertvolle Erfahrungen
gemacht.
Ein kurzer Videoclip der EU -Kommission informiert über Erasmus+ und fasst grundlegende
Fakten zusammen. Etwa dass ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen kommen und dass 94 Prozent sich hinterher
als toleranter sehen. Interessant auch, dass Absolventen von Erasmus+ schneller einen ersten
Arbeitsplatz finden als andere junge Menschen und im Durchschnitt 25 Prozent mehr
verdienen und dass 92 Prozent der Arbeitgeber die durch den Austausch gestärkten sozialen
Kompetenzen besonders schätzen. • eag EU Nachrichten 14/17
Zum Videoclip Link
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
11
Verspätete Flüge – Entschädigungshöhe hängt von Luftlinie ab
Bei der Frage, welche Entschädigung EU –Flugpassagieren bei deutlich
verspäteten Flügen zusteht, ist die Luftlinienentfernung zwischen Abflug-
und Zielort entscheidend. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden.
Die Entschädigung fällt nicht höher aus, wenn es sich um Umsteigeflüge mit
Zwischenlandung und längerer Flugstrecke handelt. Die Richter wiesen
damit die Klage von drei Frauen ab, die mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen
waren. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen. In Hamburg kam ihr Flieger mit einer
Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an. Nach EU -Recht steht Passagieren bei
einer Verspätung ab drei Stunden eine Entschädigung zu: Bei Flügen bis 1.500 Kilometer sind
es 250, darüber 400 und bei Interkontinentalflügen 600 Euro.
Brussels Airlines bezahlte jeder Kundin 250 Euro. Die Entfernung zwischen den Flughäfen von
Rom und Hamburg betrage 1.326 Kilometer, hieß es zur Begründung. Die Hamburgerinnen
verlangten jeweils 400 Euro und argumentierten, sie seien insgesamt 1.656 Kilometer in der
Luft gewesen. Laut EuGH-Urteil sollen die Entschädigungen Unannehmlichkeiten ausgleichen,
die den Fluggästen durch eine Verspätung oder Annullierung entstehen. Ein Zwischenstopp
ändere an diesen Unannehmlichkeiten aber nichts Wesentliches, so die Richter. C-559/16
• eag EU Nachrichten 14/17
Mehr erfahren Sie hier: EuGH-Entscheidung zu Flugverspätungen Link
Europäische Demokratie - Kommission will die EU-Bürgerinitiative und die
Parteienfinanzierung reformieren
Die EU-Kommission will die Europäische Bürgerinitiative und die
Parteienfinanzierung auf europäischer Ebene reformieren. Diese
Reform hatte EU-Kommissionspräsident Juncker bereits in seiner
Rede zur Lage der Union am 13. September angekündigt. Am 15.
September hat der erste Vizepräsident Frans Timmermans konkrete
Vorschläge dazu unterbreitet.
In Zukunft soll es leichter werden, eine Bürgerinitiative auf EU-Ebene zu organisieren. Die
Kommission wird enger mit den Organisatoren zusammenarbeiten und die Zulässigkeit ihrer
Registrierungsanträge sicherstellen. Ein kostenloses Online-Sammelsystem für die
Datenerfassung wird bereitgestellt, damit Bürger die Initiative mittels elektronischer
Identifizierung (eID) unterstützen können. Außerdem wird die Kommission alle Initiativen in
alle EU-Sprachen übersetzen lassen. Die Zahl der erforderlichen Formulare wird stark reduziert.
Mit dem Vorschlag der Kommission wird auch das Mindestalter für die Unterstützung einer
Initiative von 18 auf 16 Jahre gesenkt, sodass mit einem Mal zehn Millionen neue potenzielle
Unterstützer zur Teilnahme aufgefordert sind.
Die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene
sehen eine engere Verknüpfung zwischen der tatsächlich erreichten Vertretung der Parteien
nach der Wahl und der Finanzierung vor, indem der Anteil der Mittel, der in Abhängigkeit vom
Wahlergebnis gewährt wird, von 85 Prozent auf 95 Prozent angehoben wird. Gegenwärtig
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
12
werden 15 Prozent der gesamten verfügbaren Mittel gleichmäßig auf alle Parteien aufgeteilt,
ungeachtet der Zahl der Wähler, die sie vertreten.
Die Vorschläge gewährleisten auch eine größere Transparenz der Verbindung zwischen
nationalen und europäischen politischen Parteien für die EU-Bürger, da sie die nationalen
Parteien verpflichten, auf ihren Websites klar sichtbar das Logo und das politische Programm
der europäischen Partei, der sie angehören, zu veröffentlichen. Ebenso muss die betreffende
Partei auch die Geschlechterverteilung unter ihren Mitgliedern des Europäischen Parlaments
angeben.
Die beiden von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge müssen nun vom
Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen
werden, damit sie in Kraft treten können. Die Kommission erwartet eine rasche und
konstruktive Debatte, sodass diese wichtigen Änderungen im demokratischen Leben der
Europäischen Union so bald wie möglich Anwendung finden. • eag Quelle: PM KOM
Weitere Informationen:
Broschüre zur Lage der Union 2017 Link
Vorschlag für eine Verordnung Überarbeitung der Verordnung über die Europäische
Bürgerinitiative Link
Vorschlag für eine Verordnung Änderung von Statut und Finanzierung europäischer
politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen Link
Fragen und Antworten zur Europäischen Bürgerinitiative und zur Finanzierung
politischer Parteien Link
Initiativen für moderne Handelspolitik
Die Europäische Kommission will ihre Handelspolitik so
transparent und für alle offen gestalten wie kein anderer Partner
weltweit. Dazu hat die Kommission am 14. September in Brüssel
mehrere Vorschläge für moderne und ausgewogene
Handelsbeziehungen vorgestellt. Darin enthalten ist ein Vorschlag
für einen europäischen Rahmen für die Überprüfung
ausländischer Direktinvestitionen und Empfehlungen an den Rat für die Aufnahme von
Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Die Vorschläge
knüpfen an die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der
Union 2017 angekündigte Ausrichtung an.
Die Vorschläge zielen auf eine starke Mitgestaltung der Globalisierung und Stärkung der
europäischen Wirtschaft ab. Mit einem europäischen Überprüfungsrahmen soll sichergestellt
werden, dass ausländische Direktinvestitionen den strategischen Interessen der EU auf dem
Gebiet der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung nicht zuwiderlaufen.
Die Kommission will ihre Handelspolitik so transparent wie möglich gestalten. Sie hat daher
beschlossen, eine Beratungsgruppe für EU-Handelsabkommen einzurichten und ab jetzt jedes
neu vorgeschlagene Verhandlungsmandat zu veröffentlichen. Schließlich umfassen die
Vorschläge noch den Entwurf eines Mandats zur Aufnahme der Verhandlungen zur Einrichtung
eines multilateralen Investitionsgerichtshofs.
Die Einzelheiten zu dem aktuell vorgelegten Handelspaket werden in der Mitteilung „Eine
ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung“ ausgeführt.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Der Mitteilung beigefügt ist ein Bericht über die Fortschritte, die im Rahmen der EU-
Handelsstrategie „Handel für alle“ zwei Jahre nach ihrer Umsetzung erzielt worden sind.
Der globale Handel trägt ganz wesentlich dazu bei, dass die Wirtschaft in der Europäischen
Union wettbewerbsfähig ist und floriert. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hängen nämlich von
europäischen Exporten in die übrige Welt ab. In Zukunft werden 90 % des weltweiten
Wachstums außerhalb der Grenzen Europas stattfinden. Daher kommt eine global integrierte
Wirtschaft sowohl großen als auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Ebenso
profitieren davon die europäischen Bürger, Arbeitnehmer und Verbraucher.
• eag Quelle: PM KOM
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Rede zur Lage der Union 2017 – Handelspaket Kommission stellt
Initiativen für eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik vor Link
Mitteilung: Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der
Globalisierung Link
Umsetzungsbericht „Handel für alle“ Link
Vortrag im Rahmen des Mentoring-Programms für Forscherinnen an den
Leibniz-Instituten
Am 15. September 2017 tagten etwa 20 Forscherinnen der Leibniz-Forschungsinstitute aus den
deutschen Bundesländern in der Vertretung des Landes Berlin in Brüssel. Ziel der Veranstaltung
war es, einen Austausch zu aktuellen europapolitischen Themen mit Vertretern der Brüsseler
Büros der Länder, der Kommission und internationaler Forschungsinstitutionen zu
ermöglichen.
In diesem Rahmen wurde die Landesvertretung Sachsen-Anhalt bei der EU in Brüssel
eingeladen, zusammen mit einem Vertreter Sachsens zur Arbeit der Forschungsreferenten der
Länder in Brüssel zu referieren. Dabei konzentrierte sich die Landesvertretung Sachsen auf die
Bedeutung interregionaler Netzwerke und die Mitarbeit von Vertretern der Bundesländer in
Programmausschüssen zum Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 und in der
Ratsarbeitsgruppe Wettbewerbsfähigkeit (Teil Forschung).
Die Landesvertretung Sachsen-Anhalt stellte die Möglichkeiten der Mitwirkung im
Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) dar, die zusammen mit der gezielten Nutzung
europäischer Netzwerke wie etwa ERRIN ein nicht unerhebliches Mitwirkungspotenzial an
aktuellen EU-Vorhaben im Forschungsbereich bieten. Sachsen-Anhalt hat durch Staatssekretär
Dr. Michael Schneider, Vorsitzender der EVP-Fraktion im AdR, in seiner Funktion als
Berichterstatter der im Mai 2017 verabschiedeten AdR-Stellungnahme zur Zukunft der
Kohäsionspolitik nach 2020 wichtige Eckpunkte in der aktuellen Diskussion um die
Weiterentwicklung der Strukturfonds in der nächsten Förderperiode abstecken können. In
forschungsrelevanten Themenbereichen wie etwa die intelligente Spezialisierung, die
Bedeutung der regionalen Dimension für die Politikgestaltung auf EU-Ebene und die Bottom-
up-Generierung von Projektideen konnte die AdR-Stellungnahme wichtige Aussagen
platzieren, die sich mit den Inhalten der seitdem erschienenen Stellungnahme des EU-
Parlaments und der aktuellsten Mitteilung der Kommission zur intelligenten Spezialisierung in
den Regionen im Wesentlichen widerspiegeln. Im Rahmen des durch das ERRIN-Netzwerk
ermöglichten direkten Dialog mit dem Berichterstatter der unlängst erschienenen AdR-
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Stellungnahme zur EU-Forschungspolitik nach 2020 konnte ebenso die lokale und regionale
Dimension der Forschung und der Innovation verstärkt in den Fokus gerückt werden.
Im Anschluss an die Vorträge fand eine umfassende Diskussionsrunde statt, die sich mit den
praktischen Seiten der Interessenvertretung auf EU-Ebene und den dafür notwendigen
Kompetenzen sowie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Landesvertretungen
der Bundesländer und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen befasste.
• df
Was, wann, wo
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Telemann, der Europäer
Der 250. Todestag Georg Philipp Telemanns gab Anlass,
den großen Barockkomponisten, der in Magdeburg
geboren wurde, zu gedenken. Herr Kulturstaatssekretär
Dr. Schellenber-
ger lud daher zu
einem kultu-
rellen Abend am
13. September
2017 in die
Landesvertretung in Brüssel ein.
Nach seinem Grußwort brachte der Leiter des Zentrums
für Telemann-Pflege und -Forschung Magdeburg, Dr. Carsten Lange dem Publikum die
europäischen Dimensionen des Lebenswerkes Telemanns eindrücklich näher. Obwohl der
Autodidakt Telemann selbst nicht weit reiste, so zeigen
seine Kompositionen mitunter französische und
polnische Einflüsse auf und fanden eine paneuropäische
Verbreitung von Spanien bis Russland.
Danach informierte Tamás Szalay, Leiter des
Magdeburger Kulturhauptstadtbüros, über die
Herausforderungen und Potenziale für die Bewerbung
der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts um den Titel
„Kulturhauptstadt Europas 2025“. Er konnte dabei
darlegen, dass bereits der Wettbewerb selbst zur
generellen Stadtentwicklung beiträgt - im kulturellen,
wie auch im sozialen und ökonomischen Sektor. Es
werden Entwicklungen und Prozesse angestoßen, die zu
einer noch vielfältigeren und lebenswerteren Stadt
führen können, und es lassen sich Ideen umsetzen, die
sonst nicht realisierbar wären.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Zusammen mit den fünf Solisten gab das Quartett
facettenreiche Einblicke in das schöpferische Werk Georg
Philipp Telemanns und präsentierte dabei auch Stücke
der mit Telemann befreundeten Komponisten Johann
Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel. Durch das
Konzert führte die Mezzosopranistin Udine Dreißig, die
nicht nur das Publikum mit einigen Arien erfreute,
sondern auch den Abend mit Geschichten, Anekdoten
und Gedichten aus Leben und Werk Telemanns kurzweilig gestaltete.
Im Anschluss an die Veranstaltung hatten die Gäste die
Gelegenheit, bei einem Glas sachsen-anhaltischem Wein
mit den Mitwirkenden ins Gespräch zu kommen.
Allen Mitwirkenden soll an dieser Stelle noch einmal ein
besonderer Dank ausgesprochen werden.
• mb Fotos: Alain Bienenstock
Weitere Informationen finden Sie hier: Link1, Link2, Link3
„Bildung fördern mit Erasmus+“ – EU Service-Agentur lädt am 6. Dezember
zur Informationsveranstaltung nach Magdeburg ein
Ab sofort können Sie sich unter www.eu-serviceagentur.de für die Veranstaltung „Bildung
fördern mit Erasmus+“ anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; eine frühzeitige Anmeldung
wird empfohlen.
Mit dem EU-Förderprogramm Erasmus+ unterstützt die
Europäische Union Projekte rund um die allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport. Im Jahr 2018 steht für
das Förderprogramm Erasmus+ noch mehr Budget als in den vorangegangenen Jahren zur
Verfügung. Wie Sie diese Mittel für Ihre geplanten Bildungsprojekte nutzen können, erfahren
Sie auf unserer Informationsveranstaltung. Diese richtet sich vor allem an
Projektverantwortliche aus Kommunen, Berufs- und allgemeinbildenden Schulen, aber auch an
Unternehmen, Jugendeinrichtungen und sonstige Interessenten, die Anfang 2018 einen
Förderantrag für Erasmus+ einreichen möchten.
Präsentiert werden die wichtigsten Fakten über das Förderprogramm Erasmus+, Tipps zur
Antragstellung sowie verschiedene bewilligte Projektbeispiele. Sowohl auf Mobilitätsprojekte
(Leitaktion 1) als auch auf strategische Partnerschaften (Leitaktion 2) wird eingegangen. Es
präsentieren sich Projekte aus den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung sowie
Jugend.
Wir freuen uns darauf, Sie am 6. Dezember 2017 ab 09:00 (Veranstaltungsbeginn 09:30 Uhr) in
Magdeburg begrüßen zu dürfen. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Ansprechpartnerin: Kathrin Hamel, Tel. 0391 589-8397, kathrin.hamel(at)ib-lsa.de
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Gemeinsame Abschlusskonferenz des ECRN und der EU Kommission
„Modellregionen zur Entwicklung nachhaltiger Chemie“
Der wesentliche Einfluss der
Chemieindustrie auf die
Nachhaltigkeit stand ganz im
Mittelpunkt der unter
Gastgeberschaft des ECRN
organisierten Abschlusskonferenz
am 14. September im Saal unserer
Landesvertretung. Für eine
vorangegangene, von der KOM
initiierte 18 monatige Pilotaktion
wurden sechs sogenannte „Model Demonstrator Regions“ aus insgesamt 28 Bewerberregionen
ausgewählt. Die Regionen waren mit dem Ziel angetreten, zu zeigen, wie mit Investitionen in
nachhaltige chemische Produktion ein Beitrag zur Etablierung der biobasierten
Kreislaufwirtschaft geleistet werden kann. Die Entstehung solcher Effekte soll beispielsweise
durch die Nutzung von heimischen Rohstoffquellen wie Biomasse oder CO2 oder auch Abfall
herbeigeführt werden. Ein breites Fachkonsortium hatte die Pilotaktion intensiv begleitet,
darunter sind neben der KOM Akteure wie dem European Chemical Industry Council (Cefic),
dem Circe Projekt und PNO Consultants zu finden. Die zuständige Vertreterin der DG GROW
betonte den Erfolg der Maßnahme und stellte eine grundsätzliche Fortsetzung mit weiteren
Regionen in Aussicht.
Zwei der ausgewählten Regionen (Wallonie, BE und Schottland, UK) waren bei der damaligen
Auswahl direkte ECRN Mitglieder. Sachsen-Anhalt hatte zu dieser Zeit sein ECRN-Mandat, das
durch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vertreten wird,
wahrgenommen und die interessierten Mitgliedsregionen mit einem Unterstützungsschreiben
gestärkt. Das vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung angeführte
Interreg Europe Projekt S3Chem sucht seinerseits
auf regionalpolitischer Ebene nach Lösungen,
Innovationen in der Chemiebranche noch stärker
zu aktivieren. Innerhalb der fünfjährigen
Projektlaufzeit tauschen sich die Partnerregionen
intensiv zur Umsetzung ihrer
Innovationsstrategien aus und suchen Wege, den
Chemiesektor nachhaltiger und
wettbewerbsfähiger aufzustellen.
Gastbeitrag: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (KL)
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Ausstellungseröffnung „Vergangenheit bewältigen“
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Ausschreibungen
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Denk mal – worauf baut Europa? – 65. Europäischer Wettbewerb
Starre Denkmäler und verstecktes kulturelles Erbe zum Leben
zu erwecken, ist Ziel des Europäischen Kulturerbejahres, das
2018 in ganz Europa stattfindet. Unter dem Motto „Sharing
Heritage“ sollen das Verbindende und die europäische
Dimension von Denkmälern und Kulturgütern sichtbar werden.
Der 65. Europäische Wettbewerb beteiligt sich am
Kulturerbejahr und lädt Schülerinnen und Schüler ein, Europas
Fundament freizulegen: „Worauf baut Europa? Für wen oder
was möchtest du ein Denkmal bauen? Welches Gebäude,
welches Handwerk, welche Vereinskultur begeistert dich? Gibt
es eine Verbindung zwischen Hofmalern und Selfies? Was wird
das Medienzeitalter der Nachwelt hinterlassen?“
Die Ausschreibungen für die 65. Wettbewerbsrunde wurden während der Sommerferien
bundesweit an die Schulen ausgeliefert. Bis Februar 2018 haben Schülerinnen und Schüler aller
Schulformen Zeit, ihre kreativen Arbeiten zu erstellen und einzureichen.
• eag Quelle: Newsletter „Europa in der Schule“ Ausgabe 3/2017
Mehr zur Teilnahme erfahren Sie hier: Link
Young Europeans Award
Zum zweiten Mal sind junge Europäerinnen und Europäer im Alter bis zu 21 Jahre
dazu aufgerufen, unter dem Shakespeare`schen Motto „To be or not to be… a
European?“ ihre Ansichten über Europa darzustellen. Eine deutsch-französisch-
polnische Kollaboration organisiert das Projekt zum zweiten Mal. Gastland ist –
passend zum Motto – Großbritannien.
• eag Quelle: Newsletter „Europa in der Schule“ Ausgabe 3/2017
Mehr zur Teilnahme erfahren Sie hier: Link
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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Kontaktbörse
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Es liegen aktuell keine Kooperationsanfragen für europäische Projekte vor.
Büro intern / Tipp Zurück zur Übersicht
GOEUROPE! die Jugendberatungsstelle
GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz
Zentrum Sachsen-Anhalt ist die
Jugendberatungsstelle für Fragen zu
europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in
der Vermittlung europäischer Themen und
Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt im
Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt Transnational“ hat sich das Europäische Jugend
Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt zum Ziel gesetzt, die beruflichen Chancen und die
Beschäftigungsfähigkeit junger Sachsen-Anhalter durch die Vermittlung europäischer
Kompetenzen zu steigern.
In Trägerschaft des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird GOEUROPE! gefördert aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des
Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms
“Sachsen-Anhalt transnational”.
Viel Spaß mit den GOEUROPE! Quizfragen dieser Woche:
1. In Deutschland wird am 24. September der Bundestag gewählt. Aber auch in
anderen europäischen Ländern fanden in diesem Jahr wichtige, wegweisende
Wahlen statt. Um welche Länder handelt es sich?
a. Frankreich, Österreich und Norwegen
b. Großbritannien, Frankreich und Niederlande
c. Niederlande, Norwegen und Griechenland
2. Auf europäischer Ebene wird das nächste Mal im Jahr 2019 gewählt. Wann fand
die letzte Europawahl statt, bzw. wie viele Jahre umfasst eine Legislaturperiode?
a. 15. bis 18. April 2016, 3 Jahre
b. 4. bis 7. Mai 2015, 4 Jahre
c. 22. bis 25 Mai 2014, 5 Jahre
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3. 2014 waren rund 400 Millionen Menschen in der Europäischen Union
wahlberechtigt. Einige Länder stachen mit ihrer Wahlbeteiligung besonders
heraus. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
a. In der Slowakei wählten lediglich 13% der Wahlberechtigten, im Gegenzug
kamen Belgien und Luxemburg auf 90% Wahlbeteiligung.
b. Der EU-Durchschnitt lag unter 43% der Wahlberechtigten.
c. Die Wahlbeteiligung der Deutschen war mit 58,2% deutlich über den 47,9%
der Griechen.
Antworten:
1. b) Während uns die Parlamentswahl in Deutschland noch bevorsteht, haben unter
anderem Großbritannien, Frankreich und die Niederlande schon gewählt. In
Großbritannien wählten die Bürger, um 3 Jahre vorgezogen, das Parlament. Die
Wahl nahm durch mehrere Wahlkampffehler eine ungeahnte Dramatik an und die
Tories entschieden diese nur knapp für sich, mit 2,5 % vor der Labour Partei. In
Frankreich setzte sich der ehemalige Wirtschaftsminister Emmanuel Macron mit
65% der Stimmen doch deutlicher als erwartet gegen Marine Le Pen (35%) durch.
Die nachfolgende Wahl zur Nationalversammlung konnte Macrons Partei En
Marche ebenfalls für sich entscheiden. Weltweite Aufmerksamkeit genoss auch die
Parlamentswahl in den Niederlanden. Mit einer ähnlich großen inhaltlichen
Disparität, wie die der Parteien in Frankreich, war die Brisanz im März 2017 medial
sehr hoch gespielt. Stärkste Kraft wurde die konservativ-liberale Partei von Mark
Rutte mit 21,3%. Geert Wilders und seine rechtspopulistische PVV wurden mit
13,1% zweitstärkste Kraft.
2. c) Die Europawahl 2014 war die achte Wahl auf europäischer Ebene. Die
Direktwahlen fanden zwischen Donnerstag, dem 22., und Sonntag, dem 25. Mai
2014 statt. Die EVP ist ein Zusammenschluss von Christdemokraten und
Konservativen. Sie konnte die Wahl gewinnen und belegt nun 221 der 751 Sitze im
Europaparlament. Die nächste Wahl im Jahr 2019 hat noch keinen konkreten
Termin, wird aber voraussichtlich die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach
dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.
3. a) Aussage A stimmt. Durch die eingeführte Wahlpflicht stehen Belgien und
Luxemburg an der Spitze der Wahlbeteiligungen mit jeweils 90%. Trotz der
geringen Größe und ohne Pflicht besuchten 74,81% der Malteser die Wahllokale.
Paradoxerweise zeigen die Slowaken eigentlich eine hohe Zufriedenheit rund um
den EU-Beitritt und die Entwicklung in dieser, das spiegelt sich nicht in der
Wahlbeteiligung wider. Der EU-weite Durchschnitt lag diesmal gesteigert etwas
über den 43% der vorhergegangenen Wahl. In Aussage C waren nur die beiden
Länder vertauscht. In Griechenland und Deutschland gingen jeweils ca. 5% mehr
Menschen zur Wahl als 2009.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –
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