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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Vortrag
ESUG – Konsequenzen der Insolvenzrechts-novelle für Interim Manager
Van der Valk AirporthotelDüsseldorf, 21. Oktober 2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen
� Auswirkungen auf Interim Manager
� Veränderte Anforderungen an CROs
Agenda
21.10.2014 Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 2
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Das Insolvenzrecht setzt andere Arten von Rechtsnormen außer Kraft oder beschränkt/ ändert sie
© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 3
… ist Ausnahmerecht für kriselnde Unternehmen
… wirkt wie „Kriegsrecht“, weil es andere Rechtsnormen dominiert oder außer Kraft setzt
• Beschneidung Arbeitsrecht• Außerkraftsetzen vertragsrechtlicher Vereinbarungen (Miete,
Lieferverträge, Leasing, etc.)• Blockiert Zwangsvollstreckungsmaßnahmen• Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten von Stakeholdern
(„Obstruktionsverbot“)• Handels-/ Gesellschaftsrecht (z.B. Haftungsbegrenzung für
persönlich haftende Gesellschafter)
Insolvenzrecht …
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
• Paradigmenwechsel von der Fremdbestimmung zur Selbst-bestimmung
• Professionalisierung von Insolvenzverfahren:
� Straffung� stärkere Rechtssicherheit für die
Beteiligten� Stärkung Eigenverwaltung
• Anreizsetzung für Schuldner zur frühzeitigen, vorbereiteten Insolvenzanmeldung
Reduzierung der volkswirt-schaftlichen Schäden durch Insolvenzverschleppung
ESUG = Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
21.10.2014 © Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 4
• “Insolvenz-Stigma“: Insolvenz ist ‚bürgerlicher Tod‘ des Kaufmanns� Angst vor gesellschaft-
lichem und sozialem Abstieg
� Kein Anreiz zu frühzeiti-ger Insolvenzanmeldung
• Flächendeckende Insolvenz-verschleppung infolge …� Unwissen� persönlicher Situation der
Gesellschafter
• Verteilung Verfahren auf Kleingerichte
• Keine aktiven Einfluss-möglichkeiten der Gläubiger
Motivation für die Konzeption des ESUG
• Hohe betriebswirt-schaftliche und volkswirtschaftliche Schäden durch Unternehmens-insolvenzen
• Motivationdes Gesetzgebers zur Veränderung der Rahmen-bedingungen
Ausgangssituation Konsequenzen
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Das ESUG sollte einen grundlegenden Paradigmenwechsel inInsolvenzverfahren bewirken
Stärkung Sanierungsstandort Deutschland:
• Volkswirtschaftliche Betrachtung: Verringerung der Folgen der Insolvenzverschleppung
Stärkung der InsO im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen:
• Stärkere Rechtssicherheit• Straffung Insolvenzplanverfahren
Stärkung der Gläubigerrechte durch Verfahrensmitgestaltung von Beginn an (Eigenverwaltung):
• Einbindung aller Stakeholder• vorläufiger Gläubigerausschuss• Mitwirkung an Insolvenzplan• Entmachtung der Gerichte
Die zentralen Motive des Gesetzgebers bei der Einführung des ESUG
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementStrukturveränderungen durch das ESUG
1) Die Erweiterung der Insolvenzgründe um die drohende Zahlungsunfähigkeit BACKUP
2) Die Eigenverwaltung soll die Regel der Insolvenzabwicklung sein:
� Vom Schuldner planbare und verfahrenssicher auszugestaltende Sanierung im Schutze des Insolvenzverfahrens
� Zwei Arten der Eigenverwaltung (§270a, b InsO)
3) Das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung (Vollstreckungsverbot)
4) Der integrierte Insolvenzplan als Master für die Sanierung (IDW S6-Gutachten)
5) Kontrolle des Schuldners durch Gläubigerausschuss (Einbeziehung Gläubiger vom 1. Tag an)
6) Ersatz des Insolvenzverwalters durch ein Tandem: durch einen Sachwalter (prüft, reagiert) und durch einen Chief Restructuring Officer (CRO; setzt Restrukturierung um)
7) Erstmals können Gesellschafter eines insolventen Unternehmens in einen Sanierungsplan einbezogen werden
8) Gläubiger können (kein Zwang) ihre Forderungen in Gesellschaftsanteile tauschen (debt-to-equity-swap)
9) Organe können nicht nur die Insolvenz im Rahmen der Eigenverwaltung selbst gestalten, sondern sie können auch „ihren“ Sanierungsberater (CRO) und „ihren“ Sachwalter durchsetzen (Berufung durch Gläubigerausschuss, nicht durch Insolvenzgericht)
© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 621.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Neues Recht
� Weitgehende Rechtssicherheit: Der Schuldner beantragt die Eigenverwaltung und das Ge-richt bestätigt unter klaren Voraussetzungen
� Verhalten Gericht ist planbar, da Schuldner in Eigenverwaltung steuert; Gericht & Sachverwalter prüfen
� Eigenverwaltung vom 1. Tag an: Vorverlagerung in das Antragsverfahren
� Gläubigerausschuss wählt Sachwalter selber aus; Gericht bestellt keinen Insolvenzverwal-ter mehr; Verwaltungs- & Verfügungsbefugnis bleibt beim Schuldner
� Unternehmerische Lösungen (Sanierungplan) stehen im Vordergrund: Sanieren statt Liquidieren
� „Restrukturierungs-Recht“ -> Neuausrichtung, Restrukturierung: Insolvenz als strategische Option in der Krise
Altes Recht
� Keine Rechtssicherheit für Schuldner, ob Eigenverwaltung überhaupt vom Gericht festgesetzt wird
� Verhalten & Entscheidungen des Gerichts nicht kalkulierbar
� „Prinzip Hoffnung“
� Die Bestellung eines starken Insolvenzver-walters konnte die angeordnete Eigenverwal-tung de facto im Keim ersticken
� Anreiz für und Haftung von Insolvenz-verwaltern verhinderten oft unternehmerische Lösungen (Vergütung)
� Liquidation wurde häufig bevorzugt => Insolvenz = endgültiges Scheitern => Marktaustritt
� „Liquidations-Recht“ -> Abwicklung und Zerschlagung
Gegenüberstellung von altem und neuem Recht
Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 7
Die Vorteile der Neuerungen
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementAgenda
Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 8
� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen
� Auswirkungen auf Interim Manager
� Veränderte Anforderungen an CROs
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementWertbeiträge von Interim Managern in Insolvenzfällen
Projektansätze
1) Ausstellung Bescheinigung über Sanierungsfähigkeit nach § 270b I 3 InsO [Gutachter-Funktion]
2) Mitwirkung an oder eigene Erstellung eines Sanierungsplans (IDW S6-Gutachten) inkl. operativem Restrukturierungskonzept (Maß-nahmenprogramm) [Berater-Funktion]
3) Umsetzung Sanierungsplan in Organfunktion (CRO) [haftendes Organ]
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Mögliche Wettbewerber
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ESUG-Berater, Steuerberater, Restrukturierungs-beratungen
Restrukturierungsberatungen, Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, ESUG-Berater
Interim Manager , ESUG-Berater
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Einsatzmöglichkeiten für Interim Manager zeigen sich in denverschiedenen Stufen eines Insolvenzverfahrens
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PrüfungsphaseVorbereitung
AntragEröffnung des
VerfahrensEröffnetes Verfahren
• Bescheinigung nach §270b I 3 InsO („Sanierung nicht völlig aussichtslos“)
• Analyse & Prüfung Krisen-stadien
• Erstellung Sanierungsplan (IDW S6-Gutachten)
• Umsetzung Sanierungs-plan (CRO)
Zeitdauer (ca.-Werte) > 2 Wochen 2-3 Monate
1)
1) Antrag + Grund für Antrag + ausreichend Masse
Schematisierte Abbildung der Phasen eines Insolvenzverfahrens
21.10.2014
3-5 Monate2-6 Wochen
Aufhebung In-solvenzverfahrenbedeutet nichtPlanerfüllung !!
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Der CRO qualifiziert sich durch den passenden Mix aus kaufmännischem Know How und juristischen Kenntnissen
� Ersetzt keinen Insolvenzanwalt, sondern ergänzt ihn („Tandem“)
� Versteht den Insolvenzanwalt, der berät, und kann juristische Handlungs-vorgaben einordnen
� Kümmert sich um die kaufmännischen Dinge im Tagesgeschäft (Liquiditäts-status / -prognose; regelmäßig)
� Koordiniert den Sanierungsprozess ganzheitlich und setzt den Plan um
� Ist permanent vor Ort („full-time“)
� Kennt die Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts
� Hat klare kaufmännische Kompeten-zen mit Stärken in Liquiditäts-Forecas-ting und in Bilanzierung (-> bilanzielle Sanierung)
� Denkt strategisch (ganzheitliche Perspektive)
� Ist umsetzungsstark
� Hat Führungserfahrung
� Ist prozessorientiert
� Hohe Kommunikationsfähigkeiten (Stakeholder-Management)
� EmpathieHolz Unternehmensberatung / Interim-Management 11
Skill set des CRO
Rollenverständnis des CRO Anforderungen an den CRO
21.10.2014
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Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 12
� ESUG – Veränderung der Rahmenbedingungen
� Auswirkungen auf Interim Manager
� Veränderte Anforderungen an CROs
21.10.2014
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Sowohl CRO als auch ESUG-Berater müssen starke kaufmännische Wurzeln, aber auch ein gutes Verständnis der Rechtslage haben
Juristisches Know How Kaufmännisches Know How
� Qualifizierte Beratung von Unternehmen in der Krise
� Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten unter Insolvenzschutz
� Einsatzmöglichkeit als CRO in insolventen Unternehmen, mit Unterstützung einer ESUG-erfahrenen Insolvenz-beratung („Tandem“)
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Kompetenzfelder
Ziel der Qualifizierung
CRO
ESUG-Berater
21.10.2014
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Es dominieren juristische und betriebswirtschaftliche Themen in der Fortbildung
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Inhalte der Qualifizierung (1 / 2)
Juristische Themen Kaufmännische Themen
� Rechtliche Rahmenbedingungen der Sanierung unter Insolvenzschutz
� Grundlagen Insolvenzrecht (inkl. ESUG)
� Arten von Insolvenzverfahren:� Regelinsolvenz� Eigenverwaltung (§ 270a und § 270b
[Schutzschirmverfahren])
� Ablauf von Insolvenzverfahren
� Steuerrecht (Spezialfragen):�Umsatzsteuer� Ertragsteuern (Sanierungsgewinn,
verbindliche Auskunft)
� Haftungsrisiken (Außen-/ Innenhaftung, Organhaftung, Beraterhaftung, etc.)
� Anfechtungsrisiken
� Erstellung von Sanierungskonzepten (nach IDW S6), inkl. strategischer Alternativen:� Sanierung außerhalb der Insolvenz� Sanierung in der Insolvenz�Übertragende Sanierung (M&A)
� Ablauf & Tool-Box für das IDW S6-Gutachten
� Generierung von Liquiditätspotentialen (Insolvenzgeld, Factoring, sale-and-lease-back, Sanierungskredite)
� Integrierte Sanierungsplanung (G&V, Bilanz, Cash Flow-Rechnung abgestimmt)
� Umsetzung Sanierungskonzept unter Insolvenzbedingungen („Restriktionen für das Machen“)
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Doch ist das Stakeholder-Management in Insolvenzsituationen nicht zu unterschätzen
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Stakeholder-Management
� Governance:�Gläubigerausschuss�Gläubigerversammlung� Sachwalter� Insolvenzgericht� Interessen der speziellen Beteiligten-
gruppen (Eigentümer, Banken, Waren-kreditversicherer, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer/ Gewerkschaften, BA Arbeit, Sozialversicherungsträger, Pen-sionssicherungsverein, Finanzamt, Gutachter)
� Sanierungs-Geschäftsführer (CRO)
� Pflichten & Aufgaben des CRO
� Strategien für Verhandlungen mit Beteiligten, insbes. mit Banken
Sonstige Themen
� Banken & Finanzierungsinstrumente:� Stillhaltevereinbarung� Bridge loan� Sanierungskredit� Banken-Pool� Bürgschaften� Patronatserklärungen�Avale
� Kreditsicherheiten:�Absonderungsrechte�Aussonderungsrechte
� Lieferanten-Pool
Inhalte der Qualifizierung (2 / 2)
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementExkurs: Detailthemen ESUG
© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 16
Ausgewählte Detailaspekte (1/ 4)
� Drei Voraussetzungen für Insolvenzverfahren:
� Antrag
� Grund
� Antrag auf Eigenverwaltung ist nicht offensichtlich aussichtslos -> Bescheinigung gemäß §270b I InsO
� Insolvenzgründe:
1) Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) -> Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit
� Objektiv & zeitpunktbezogen
� Vorübergehend? (Frist s. § 17 II Inso)
� Erheblichkeit der Unterdeckung (> 10% der fälligen Verbindlichkeiten)
� Wird vermutet bei Zahlungseinstellung (§ 17 II 2 InsO)
… hat nichts mit Zahlungsunwilligkeit zu tun !!
2) (Drohende) Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
3) Überschuldung
� Wenn Vermögen < Verbindlichkeiten („Unterbilanz“ / bilanzielle Überschuldung: EK aufgezehrt)
� Handelsbilanz ist nur Indikator -> Liquidationswerte
� Beachte „going concern“ (Fortführungswille des Schuldners und Überlebensfähigkeit durch Sanierungskonzept)
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
� Maßgebend sind alle Erkenntnisse zum Prüfungszeitpunkt (z.B. auch Fortführungswille Schuldner oder rechtliche Restriktionen)
� Ist maßgebend für die Annahme der Fortführung i.S. des § 252 HGB („going concern“): stellt auf die nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit ab
� Wenn Fortbestehensprognose …� Positiv => Überschuldungsstatus zu Fortführungswerten� Negativ => Ansatz von Liquidationswerten
Prüfung der Überschuldung nach IDW FAR 1/ 1996 – Fortbestehens- vs. Fortführungsprognose
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Ausgewählte Detailaspekte (2/ 4)
Fortführungsprognose
� Rein liquiditätsorientiert: Vorausschau über Zahlungsfähigkeit des Unternehmens („Zahlungsfähigkeitsprognose“)
� Ist Teil der Fortführungsprognose
Fortbestehungsprognose
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
Analyse der Krisenstadien & korrespondierendes Ausmaß der Bestandsgefährdung
Handlungsspielraum
Bestandsgefährdung
Krisen-stadium
Stakeholder-krise
Strategie-krise
Produkt-/ Absatz-
krise
Ertrags-krise
Liquiditäts-krise
Insolvenz
kaum spürbareGefahr
potentielleGefahr
latenteGefahr
!!akute Gefahr!!
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Charakteristika
Ausmaß Gefahr
Marktanteils-verlust,
Gefährdung der Erfolgs-potentiale
Vertrauens-krise
Umsatz- & Ergebnisrück-gang, Kapazi-
tätsunter-auslastung
Operativer Verlust,
Preisverfall, Kostensteige-
rungen
Ausgewählte Detailaspekte (3/ 4)
ESUG, Insolvenz in Eigenverwaltung
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Gefährdung Zahlungsfähig
-keit
Ist-Situation
CRO
Ziel-Situation
CRO
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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementKernbestandteile eines Sanierungskonzeptes i.S. des IDW-Standards
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Ausgewählte Detailaspekte (4/ 4)
1) Beschreibung Auftragsgegenstand & -umfang (Disclaimer!)
2) Basisinformationen zur wirtschaftlichen & rechtlichen Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich …� Vermögenslage
� Finanzlage
� Ertragslage
3) Analyse von Krisenstadien & -ursachen� Inkl. Analyse Insolvenzgefährdung (Liquiditätsstatus & Liquiditätsplanung, im 1. Jahr mtl. Update)
4) Darstellung Leitbild mit Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
5) Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise & Abwendung Insolvenzgefahr
6) Integrierter Unternehmensplan (mit G&V, Planbilanz & Liquiditätsrechnung)
7) Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
� Einschätzung zu der Frage, ob die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch geeignete Maßnahmen nachhaltig wiedererlangt werden („nachhaltige Fortführungsfähigkeit“)
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Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementKontaktdaten
Holz Unternehmensberatung / Interim-Management
Tel.: 0170 / 63 63 284
Email: [email protected]
Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 20
…beantworte ich gerne!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit …
Fragen ?
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-Management
© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 21
BACKUPS
21.10.2014
Dr. Ralf HolzHolz Unternehmensberatung • Interim-ManagementDie drohende Zahlungsunfähigkeit als zusätzliche Insolvenzursache
© Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 2221.10.2014
Definition
� Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen
� Voraussichtlich, d.h. künftig UND absehbar/ erkennbar
� Prognose auf Basis bestehender Zahlungsverpflichtungen
� Keine Pflicht, nur Recht zur Insolvenzantragstellung
� Nur Schuldner kann dieses Recht ausüben; sonst niemand