ENTWURF - heidenheim.de · HHPL = Haushaltsplan HLF = Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug hsb/HSB =...
Transcript of ENTWURF - heidenheim.de · HHPL = Haushaltsplan HLF = Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug hsb/HSB =...
-
Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan für das Jahr 2019
ENTWURF
-
Nachrichtliche Angaben
I. Einwohnerzahl nach der Volkszählung bzw. dem Zensus vom 17.05.1939 27.883 13.09.1950 41.022 06.06.1961 49.710 27.05.1970 51.356 25.05.1987 47.753 09.05.2011 46.085 Einwohnerzahl nach der Fortschreibung auf 30.06.2016 48.366 30.06.2017 49.033 voraussichtlich 30.06.2018 49.297 II. Gesamtfläche des Stadtgebiets 10.709,8 ha III. Steuerkraftsumme der Stadt 2018 insgesamt 73.449.447 EUR je Einwohner nach der Fortschreibung auf 30.06.2017 1.497,96 EUR Steuerkraftsumme der Stadt 2019 insgesamt 66.463.075 EUR je Einwohner nach der Fortschreibung auf 30.06.2018 1.348,22 EUR
Seite: 2
-
Seite: 1
Seite: 2
Seite: 3
Seite: 4
Seite: 7
Gesamtergebnishaushalt Seite: 9
Gesamtfinanzhaushalt Seite: 13
Grafische Darstellungen des Gesamtergebnishaushaltes Seite: 17
Grafische Darstellungen des Gesamterfinanzhaushaltes Seite: 20
Grafische Darstellungen der Investitionen Seite: 22
Seite: 25
Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushalts Seite: 85
Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushalts nach Teilhaushalt und Produktplan Seite: 87
Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushalts Seite: 97
Ergebnishaushalt je Teilhaushalt und Produkt Seite: 99
Finanzhaushalt je Teilhaushalt und Produkt
Einzeldarstellung der Investitionen je Produkt
Seite: 473
Anlage 1 Übersicht über die Personalausgaben Seite: 491
Anlage 2 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich
fällig werdenden Auszahlungen
Seite: 495
Anlage 3 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Seite: 499
Anlage 4 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Seite: 501
Anlage 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Seite: 503
Anlage 6 Übersicht über die verbindlich vorgegebenen Kennzahlen Seite: 505
Anlage 7 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Seite: 507
Anlage 8 Ermittlung des Bestands an inneren Darlehen Seite: 509
Anlage 9 Übersicht über die Finanzausgleichsleistungen Seite: 511
Anlage 10 Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche, Produktgruppen und
Produkte zu den Teilhaushalten
Seite: 515
Stellenplan
Vorbericht zum Haushaltsplan 2019
Querschnitt
Zahlenteil
Haushaltssatzung
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Deckblatt
Nachrichtliche Angaben
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Seite: 3
-
Abs. = Absatz
AG = Aktiengesellschaft oder Arbeitsgemeinschaft
AIDS = Acquired Immune Deficiency Syndrome
AWO = Arbeiterwohlfahrt
Azubi = Auszubildende
B. A. Public Managem. = Bacherlor of Arts in Public Management
BA = Bauabschnitt
bagfa = Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
Bj. = Baujahr
BM = Bürgermeister/in
bspw. = beilspielsweise
BW = Baden-Württemberg
ca. = circa
CD = Compact Disc
DA = Dienstaufwandsentschädigung
DLK = Drehleiter
DLRG = Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
DRK = Deutsches Rotes Kreuz
DVD = Digital Video Disc
DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
€ = Euro
(E) = Ersatz(beschaffung)
e. V. = eingetragener Verein
EDV = Elektronische Datenverarbeitung
EFL = Ehe-, Familien- und Lebensberatung
einschl. = einschließlich
ELR = Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
ELW = Einsatzleitwagen
ErgHH = Ergebnishaushalt
Ermächt.-Übertr. = Ermächtigungsübertragung
etc. = et cetera
EU = Europäische Union
EUR = Euro
ev. = evangelisch/er/es
EW = Einwohner
FAG = Finanzausgleich(sgesetz)
FC/FCH = Fussballclub (Heidenheim)
FinHH = Finanzhaushalt
Fm = Festmeter
FrWw = Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
GB = Geschäftsbereich
GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg
GemO = Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gesamtang. z. Maßnahme = Gesamtangabe zur Maßnahme
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie
Kommanditgesellschaft
GR = Gemeinderat
ha = Hektar
A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S
Seite: 4
-
HHPL = Haushaltsplan
HLF = Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug
hsb/HSB = Heidenheimer Sportbund
HVG = Heidenheimer Verkehrsgesellschaft
i. S. = im Sinne
i. V. m. = in Verbindung mit
inkl. = inklusive
IP = Internetprotokoll
IT = Informationstechnik
IuK = Information und Kommunikation
kath. = katholisch/er/es
Kdow = Kommandowagen
Kfz = Kraftfahrzeug
KiGa/Kiga = Kindergarten
KInvFG = Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
KiTa/Kitas = Kindertageseinrichtung(en)
KiTaG = Kindertagesbetreuungsgesetz
KoGr. = Kostengruppe
KuSSS = Kultur-, Sozial-, Schul- und Sportausschuss
KVJS = Kommunalverband für Jugend und Soziales
LED = Light Emitting Diode
lfd. = laufend(e) bzw. laufender
LKW = Lastkraftwagen
LSB = Landessportbund
MifriFi = mittelfristige Finanzplanung
Mio. = Million(en)
Mrd. = Milliarde(n)
MTW = Mannschaftstransportwagen
NKHR = Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Nr. = Nummer
OBM = Oberbürgermeister
Ogg. = Oggenhausen
ökum.-psych. = ökumenisch-psychologisch
ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr
PC = Personalcomputer
PEFC = Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes
rd. = rund
RV = Reitverein
SGB = Sozialgesetzbuch
SGWH = Städtische Grundstücks- und Wohnungsbau-GmbH Heidenheim
SIQ = Soziale Integration im Quartier
sog. = sogenannte/n
St. = Sankt
Str. = Straße
SV = Sportverein
SVM = Sportverein Mergelstetten
TEUR = Tausend Euro
THH = Teilhaushalt
TK = Telekommunikation
TSG = Turn- und Sportgemeinde
TU = Technik- und Umweltausschuss
TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
u. a. = unter anderem oder und andere(s)
Seite: 5
-
UStG = Umsatzsteuergesetz
usw. = und so weiter
v. H. = vom Hundert
VdK = Verband der Kriegsbeschädigten
VFA = Verwaltungs- und Finanzausschuss
vgl. = vergleiche
vhw = Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
VOL = Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
VwV = Verwaltungsvorschrift
WC = watercloset
WCM = Württembergische Cattun-Manufactur
WEG = Wohnungseigentumsgesetz
WLAN = Wireless Local Area Network
WLSB = Württembergischer Landessportbund e. V.
z. B. = zum Beispiel
Seite: 6
-
Haushaltssatzung der Stadt Heidenheim
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlos-sen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 151.267.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 148.747.500 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 2.520.000 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5 ) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2.520.000 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 148.470.100 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 135.561.300 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 12.908.800 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 14.739.700 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 44.580.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -29.840.300 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -16.931.500 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.093.200 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.010.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 83.200 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -16.848.300
§ 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 4.010.000 EUR
Seite: 7
-
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 17.623.000 EUR
§ 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge. Heidenheim, den 13. Dezember 2018 Bernhard Ilg Oberbürgermeister
Seite: 8
-
Gesamtergebnishaushalt
Gesamtergebnishaushalt 2019 einschließlich Finanzplanung 2020 - 2022
Seite: 9
-
Seite: 10
-
Gesamtergebnishaushalt einschließlich FinanzplanungStadtverwaltung HeidenheimPlanjahr 2019
Nr. Ergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung
Ertrags- und Aufwandsarten2017EUR
2018EUR
2019EUR
2020EUR
2021EUR
2022EUR
1 2 3 4 5 6
1 Steuern und ähnliche Abgaben 71.695.000 75.547.000 77.387.000 79.257.000
2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 44.411.450 43.412.900 42.981.500 40.173.500
3 + Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.562.400 2.450.100 2.402.700 2.419.400
4 + Sonstige Transfererträge 0 0 0 0
5 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 16.795.300 16.806.400 16.658.300 16.721.600
6 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.178.950 4.178.800 4.178.800 4.178.800
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4.357.800 4.332.800 4.388.800 4.340.800
8 + Zinsen und ähnliche Erträge 3.061.000 2.963.500 2.920.500 2.827.000
9 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 235.000 239.000 245.000 245.000
10 + sonstige ordentliche Erträge 3.970.600 4.120.600 4.270.600 4.270.600
11 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 151.267.500 154.051.100 155.433.200 154.433.700
12 - Personalaufwendungen 43.629.400 44.852.700 46.086.000 47.387.100
13 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0 0
14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 29.230.150 28.849.200 28.755.400 28.588.300
15 - Abschreibungen 11.186.200 13.107.700 13.058.200 12.689.600
16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.115.000 1.095.000 1.045.000 1.075.000
17 - Transferaufwendungen 57.515.700 60.181.600 64.553.900 67.260.900
18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.071.050 5.044.900 5.104.700 5.102.800
19 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12bis 18)
148.747.500 153.131.100 158.603.200 162.103.700
20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo ausNummern 11 und 19)
2.520.000 920.000 -3.170.000 -7.670.000
21 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 0
22 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0
23 = Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer21 und 22)
0 0 0 0
24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe ausNummern 20 und 23)
2.520.000 920.000 -3.170.000 -7.670.000
nachrichtlich:
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen:
25 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 0 0 0
26 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen desordentlichen Ergebnisses
2.520.000 920.000 0 0
27 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Absatz 6 desGesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
0 0 0 0
28 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen desordentlichen Ergebnisses
0 0 3.170.000 270.000
29 Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisseszum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses
0 0 0 0
30 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen desSonderergebnisses
0 0 0 0
31 Verrechnung eines Fehlbetrages beim Sonderergebnismit der Rücklage aus Überschüssen desSonderergebnisses
0 0 0 0
32 Verrechnung eines Fehlbetrages beim ordentlichenErgebnis mit der Rücklage aus Überschüssen desSonderergebnisses
0 0 0 0
33 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnisfolgender Haushaltsjahre
0 0 0 7.400.000
34 Verrechnung eines Fehlbetrages beim ordentlichenErgebnis mit dem Basiskapital
0 0 0 0
35 Verrechnung eines Fehlbetrages beim Sonderergebnismit dem Basiskapital
0 0 0 0
Seite: 11
-
Seite: 12
-
Gesamtfinanzhaushalt
Gesamtfinanzhaushalt 2019 einschließlich Finanzplanung 2020 - 2022
Seite: 13
-
Seite: 14
-
Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung
Stadtverwaltung HeidenheimPlanjahr 2019
Nr. Finanzhaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung
Einzahlungs- und Auszahlungsarten2017EUR
2018EUR
2019EUR
2020EUR
2021EUR
2022EUR
1 2 3 4 5 6
1 Steuern und ähnliche Abgaben 71.695.000 75.547.000 77.387.000 79.257.000
2 + Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeineUmlagen
44.411.450 43.412.900 42.981.500 40.173.500
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 0 0 0 0
4 + Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 16.795.300 16.806.400 16.658.300 16.721.600
5 + Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.178.950 4.178.800 4.178.800 4.178.800
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4.357.800 4.332.800 4.388.800 4.340.800
7 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.061.000 2.963.500 2.920.500 2.827.000
8 + Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 3.970.600 4.120.600 4.270.600 4.270.600
9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 148.470.100 151.362.000 152.785.500 151.769.300
10 - Personalauszahlungen 43.629.400 44.852.700 46.086.000 47.387.100
11 - Versorgungsauszahlungen 0 0 0 0
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 29.230.150 28.849.200 28.755.400 28.588.300
13 - Zinsen und ähnliche Auszahlungen 1.115.000 1.095.000 1.045.000 1.075.000
14 - Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 57.515.700 60.181.600 64.553.900 67.260.900
15 - Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 4.071.050 4.044.900 4.104.700 4.102.800
16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 135.561.300 139.023.400 144.545.000 148.414.100
17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts
12.908.800 12.338.600 8.240.500 3.355.200
18 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 8.733.200 4.244.500 3.760.300 3.144.000
19 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichenEntgelten für Investitionstätigkeit
107.500 962.500 742.500 1.042.500
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 5.899.000 1.631.000 1.015.500 1.020.500
21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0 0 0 0
22 + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0 0 0 0
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 14.739.700 6.838.000 5.518.300 5.207.000
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken undGebäuden
1.735.000 1.980.000 655.000 655.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 34.473.000 23.637.500 17.566.000 14.740.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichemSachvermögen
3.351.350 1.854.100 1.667.700 1.611.100
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0 0 0 0
28 - Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 5.020.650 2.356.400 1.600.000 1.006.500
29 - Auszahlungen für den Erwerb von immateriellenVermögensgegenständen
0 0 0 0
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44.580.000 29.828.000 21.488.700 18.012.600
31 = VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf ausInvestitionstätigkeit
-29.840.300 -22.990.000 -15.970.400 -12.805.600
32 = VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
-16.931.500 -10.651.400 - 7.729.900 - 9.450.400
33 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten undwirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen
4.093.200 7.976.300 5.739.300 4.112.200
34 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten undwirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen
4.010.000 7.890.000 5.650.000 4.020.000
35 = VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit
83.200 86.300 89.300 92.200
36 = Veranschlagte Änderung desFinanzierungsmittelbestands zum Ende desHaushaltsjahres
-16.848.300 -10.565.100 - 7.640.600 - 9.358.200
nachrichtlich:
37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittelnzum Jahresbeginn
50.000.000 33.151.700 22.586.600 14.946.000
38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zuJahresbeginn
0
Seite: 15
-
Seite: 16
-
Grafische Darstellungen
Grafische Darstellungen des Gesamtergebnishaushaltes, des Gesamtfinanzhaushaltes und der Investitionen
Seite: 17
-
Nr. Bezeichnung EUR
1 Grundsteuer A und B 8.657.000
1 Gewerbesteuer 26.000.000
1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 27.356.000
1 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.502.000
1 Sonstige Steuern 2.200.000
1 Familienleistungsausgleich 1.980.000
2 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 25.871.000
2 Sonstige Zuweisungen nach FAG 5.081.000
2 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 13.459.450
3 Auflösung von Sonderposten 2.562.400
5 Gebühren und Entgelte 16.795.300
6 Verkaufserlöse, Mieten und Pachten 4.178.950
7 Erstattungen 4.357.800
8 Zinserträge und Gewinnanteile 3.061.000
9 Aktivierte Eigenleistungen 235.000
10 Sonstige ordentliche Erträge 3.970.600
11 Ordentliche Erträge 151.267.500
Grundsteuer A und B5,7%
Gewerbesteuer17,2%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
18,1%Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3,6%
Sonstige Steuern1,4%
Familienleistungs-ausgleich
1,3%
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder
Steuerkraft17,1%
Sonstige Zuweisungen nach FAG
3,4%
Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke8,9%
Auflösung von Sonderposten
1,7%
Gebühren und Entgelte11,1%
Verkaufserlöse, Mieten und Pachten
2,8%
Erstattungen2,9%
Zinserträge und Gewinnanteile
2,0%
Aktivierte Eigenleistungen
0,2% Sonstige ordentliche Erträge
2,6%
Ergebnishaushalt 2019 - Erträge
Seite: 18
-
Nr. Bezeichnung EUR
12 Personalaufwendungen 43.629.400
14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 29.230.150
15 Abschreibungen 11.186.200
16 Zinsaufwendungen 1.115.000
17 Zuweisungen 13.322.700
17 Gewerbesteuerumlage 4.912.000
17 Finanzausgleichsumlage 14.689.000
17 Kreisumlage 24.592.000
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.071.050
18 Deckungsreserve 2.000.000
19 Ordentliche Aufwendungen 148.747.500
Personalaufwendungen29,3%
Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen
19,7%
Abschreibungen7,5%
Zinsaufwendungen0,7%
Zuweisungen9,0%
Gewerbesteuer-umlage
3,3%
Finanzausgleichs-umlage
9,9%
Kreisumlage16,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2,7%Deckungsreserve
1,4%
Ergebnishaushalt 2019 - Aufwendungen
Seite: 19
-
Nr. Bezeichnung EUR
9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 148.470.100
23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 14.739.700
33 Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 4.093.200
Gesamte Einzahlungen 167.303.000
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit88,7%
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
8,8%
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen
2,5%
Finanzhaushalt 2019 - Einzahlungen
Seite: 20
-
Nr. Bezeichnung EUR
16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 135.561.300
30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44.580.000
34 Auszahlungen für Kredittilgungen 4.010.000
Gesamte Auszahlungen 184.151.300
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit73,6%
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
24,2%
Auszahlungen für Kredittilgungen
2,2%
Finanzhaushalt 2019 - Auszahlungen
Seite: 21
-
Nr. Bezeichnung EUR
18 Investitionszuwendungen 8.733.200
19 Beiträge 107.500
20 Veräußerungserlöse 5.899.000
23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 14.739.700
33 Kreditaufnahmen 4.010.000
33 Darlehensrückflüsse 83.200
33 Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 4.093.200
Investitionszuwendungen46,4%
Beiträge0,6%
Veräußerungserlöse31,3%
Kreditaufnahmen21,3%
Darlehensrückflüsse0,4%
Finanzhaushalt 2019 - investive Einzahlungen
Seite: 22
-
Nr. Bezeichnung EUR
24 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.735.000
25 Baumaßnahmen 34.473.000
26 Erwerb von beweglichem Sachvermögen 3.351.350
28 Investitionsfördermaßnahmen 5.020.650
30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44.580.000
34 Kredittilgungen 4.010.000
34 Auszahlungen für Kredittilgungen 4.010.000
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
3,6%
Baumaßnahmen70,9%
Erwerb von beweglichem Sachvermögen
6,9%
Investitionsfördermaßnahmen10,3%
Kredittilgungen8,3%
Finanzhaushalt 2019 - investive Auszahlungen
Seite: 23
-
Seite: 24
-
Vorbericht
Vorbericht zum Haushaltsplan 2019
I. Allgemeines II. Rechnungsabschluss 2017 III. Überblick über das Haushaltsjahr 2018 IV Erläuterungen zum Haushaltsplan 2019
Seite: 25
-
I. Allgemeines Gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 1 i. V. m. § 6 GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde. Rechtsgrundlagen zur Aufstellung des Haushaltsplans sind: - Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, - Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) vom 07.02.1973, - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über den Produktrahmen für die Gliederung der
Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) vom 9. Juni 2016
in der jeweils noch gültigen alten Fassung. - Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisie-
rung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2019 (Haushaltser-lass 2019) vom 24.09.2018.
Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung 1. des Ergebnishaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen und deren Saldo als veranschlagtes ordentliches Ergebnis, der außerordentlichen Er-träge und Aufwendungen und deren Saldo als veranschlagtes Sonderergebnis, des veranschlag-ten ordentlichen Ergebnisses und des veranschlagten Sonderergebnisses als veranschlagtes Gesamtergebnis,
2. des Finanzhaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags der Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit sowie deren Saldo als Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf des Ergebnishaushalts, der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und deren Saldo, den Finanzierungsmittelüberschuss oder -bedarf, der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und deren Saldo, und den Saldo des Finanzhaushalts,
3. des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) und der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge-hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
4. des Höchstbetrags der Kassenkredite und
5. der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Zahlen sind gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig zu schätzen, sofern sie sich nicht auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen endgültig berechnen lassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, so-wie alle eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergeb-nis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan enthält ferner den Stellenplan. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) soll unter Be-rücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Seite: 26
-
Ist ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjah-ren trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten sowie Verwendung des Sonderergebnisses und von Überschussrücklagen nicht möglich, kann ein Fehlbe-trag in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Ein danach verbleibender Fehlbetrag ist mit dem Basiskapital zu verrechnen. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. Der Haushaltsplan ist nach Maßgabe dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Seite: 27
-
II. Rechnungsabschluss 2017 Der Gemeinderat wurde am 17.05.2018 über das vorläufige Rechnungsergebnis der Haushalts-wirtschaft 2017 informiert. Der fertig gestellte Rechnungsabschluss 2017 wies im Vergleich zum vorläufigen Rechnungsergebnis keine ergebnisrelevanten Veränderungen mehr aus. Es wurden nur noch Buchungen bei einzelnen Verrechnungspositionen vorgenommen, die lediglich ergebnis-neutrale Auswirkungen hatten. II. 1 Haushaltsplanung in Form des Nachtrags sowie Rechnungsergebnis 2017 Am 15.12.2018 hatte der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 beschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Satzung am 30.01.2017. Durch Beschluss vom 25.07.2017 wurde die bisherige Planung mittels Nachtragssatzung geändert. Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Nachtragssatzung am 14.08.2017. Nach Abschluss des Rechnungsjahres ergibt sich folgendes Bild:
Volumina Haushalt 2017
(Stand Nachtrag) Rechnungsergebnis
2017 Veränderung
Verwaltungshaushalt 159.856.000,00 EUR 172.186.209,43 EUR + 12.330.209,43 EUR
Vermögenshaushalt 38.517.000,00 EUR 35.433.099,31 EUR - 3.083.900,69 EUR
Gesamthaushalt 198.373.000,00 EUR 207.619.308,74 EUR + 9.246.308,74 EUR
Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts haben sich im Rahmen des Finanzausgleichs Verbesserungen ergeben. Bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde mehr eingenommen. Außerdem lagen die Be- nutzungsgebühren und die Landeszuweisungen im Plus. Dafür lag die Gewerbesteuer unter der Planung. Keine wesentliche Veränderung auf der Ausgabenseite ergab sich bei den Personalauf-wendungen. Eine wesentliche Einsparung konnte nur durch die Deckungsreserve verbucht werden. Durch die fortschreitende Bewertung des Vermögens erhöhten sich die kalkulatorischen Einnah-men und Ausgaben nochmals deutlich. Sie wirkten sich aber sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite aus. Schlussendlich ergab sich die nachfolgende Veränderung der Zu-führungsrate an den Vermögenshaushalt:
Übersicht Entwicklung der Zuführungsrate
Kenngröße Haushalt 2017
(Stand Nachtrag) Rechnungsergebnis
2017 Veränderung
Zuführungsrate 4.865.000,00 EUR 12.135.341,80 EUR + 7.270.341,80 EUR
Die Einnahmensteigerung im Verwaltungshaushalt lag über der Erhöhung der Ausgabenseite. Dies führte zu einer Verbesserung der Zuführungsrate um 7.270.341,80 EUR.
Nennenswerte Mindereinnahmen ergaben sich im Vermögenshaushalt durch das Ausbleiben ein-geplanter Zuweisungen des Bundes und des Landes. Dies konnte auf der Ausgabenseite des Ver-mögenshaushalts durch Einsparungen bei den Baumaßnahmen ausgeglichen werden.
Seite: 28
-
Dadurch ergaben sich die nachfolgenden Veränderungen an wichtigen Kenngrößen:
Übersicht Entwicklung der Rücklage
Kenngröße Haushalt 2017
(Stand Nachtrag) Rechnungsergebnis
2017 Veränderung
Rücklagenbestand 01.01.
54.529.945,41 EUR 54.529.945,41 EUR +/- 0,00 EUR
Rücklagenentnahme 18.280.000,00 EUR 11.172.796,03 EUR - 7.107.203,97 EUR
Rücklagenbestand 31.12.
36.249.945,41 EUR 43.357.149,38 EUR + 7.107.203,97 EUR
Da sich Einnahmenausfälle und Einsparungen bei Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt die Waage halten, führt die höhere Zuführung des Verwaltungshaushalts schlussendlich dazu, dass die Entnahme aus der Rücklage gesenkt werden kann.
Übersicht Entwicklung der Schulden
Kenngröße Haushalt 2017
(Stand Nachtrag) Rechnungsergebnis
2017 Veränderung
Schuldenstand 01.01.
46.449.287,56 EUR 46.449.287,56 EUR +/- 0,00 EUR
Kreditaufnahme (Zugang)
5.720.000,00 EUR 5.700.000,00 EUR - 20.000,00 EUR
Tilgungen (Abgang)
5.765.000,00 EUR 5.742.582,90 EUR - 22.417,10 EUR
Schuldenstand 31.12.
46.404.287,56 EUR 46.406.704,66 EUR + 2.417,10 EUR
Sowohl die Kreditaufnahme als auch die Tilgungen bleiben zwar leicht unter dem geplanten An-satz. Da sich die tatsächliche Kreditaufnahme aber in Höhe der tatsächlichen Tilgung bewegte, verblieb der Schuldenstand unverändert bei 46,4 Mio. EUR.
Eine detaillierte Ausführung kann dem Rechenschaftsbericht des Jahres 2017 entnommen werden. II. 2 Fazit Das Haushaltsjahr 2017 ist etwas besser verlaufen als geplant. Trotz Mindereinnahmen bei der Ge-werbesteuer konnte im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite ein Plus erzielt werden. Dies ist in erster Linie den Mehreinnahmen aus nicht beeinflussbaren Steuerzuweisungen und Finanz-ausgleich geschuldet. Dies führte zu einer um 7,3 Mio. EUR höheren Zuführungsrate von 12,1 Mio. EUR. Im Vermögenshaushalt hielten sich die Einsparungen bei den Investitionen und die Einnahmenaus-fälle bei den Zuweisungen die Waage. Somit führte die verbesserte Zuführungsrate zu einer Redu-zierung der geplanten Rücklagenentnahme. Dennoch mussten 11,2 Mio. EUR entnommen werden, um den Haushalt ausgeglichen gestalten zu können. Richtet man vor diesem Hintergrund den Blick auf das weiterhin ambitionierte Investitionspro-gramm der Stadt, wird klar, dass es weiterhin das Ziel sein muss, den begonnen Kurs der Konsoli-dierung fortzuführen und ertragsstärkere Jahre zu nutzen, um den Bestand einer angemessenen Rücklage zu sichern.
Seite: 29
-
III. Überblick über das Haushaltsjahr 2018 III. 1 Haushaltsplanung und Nachtrag 2018 Am 14.12.2017 hatte der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 beschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Satzung am 26.01.2018. Die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich insbesondere aus der Notwendig-keit, verschiedene Baumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen vor-zuziehen. Die notwendigen Mittel wurden durch den Nachtrag eingeplant. Darüber hinaus waren jeweils Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-gungen erhöhte sich. Die Erhöhung machte die Änderung der Haushaltssatzung erforderlich und bedingte damit den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 (§ 82 Abs. 1 Gemein-deordnung i. V. m. § 79 Abs. 2 Nr. 1c Gemeindeordnung). Die Nachtragssatzung vom 19.07.2018 änderte den Haushaltsplan wie folgt:
Volumina Haushalt 2018 Nachtrag 2018 Veränderung
Verwaltungshaushalt 168.544.000 EUR 170.857.000 EUR + 2.313.000 EUR
Vermögenshaushalt 34.243.500 EUR 36.089.500 EUR + 1.846.000 EUR
Gesamthaushalt 202.787.500 EUR 206.946.500 EUR + 4.159.000 EUR
Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Nachtragssatzung am 13.08.2018. Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts wurde im Rahmen des Finanzaus-gleichs mit Verbesserungen gerechnet. Bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuer-kraft und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sollte mehr eingenommen werden. Eine wesentliche Veränderung auf der Ausgabenseite ergab sich bei den Personalaufwendungen. Durch den aktuellen Tarifabschluss wurde mit Mehrausgaben gerechnet. An Zuweisungen für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen wurden zusätzliche Mittel eingeplant. Dadurch ergab sich die nachfolgende Veränderung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt:
Übersicht Entwicklung der Zuführungsrate
Kenngröße Haushalt 2018 Nachtrag 2018 Veränderung
Zuführungsrate 6.094.000 EUR 7.385.000 EUR + 1.291.000 EUR
Die Einnahmensteigerung im Verwaltungshaushalt lag über der Erhöhung der Ausgabenseite. Dies führte zu einer Verbesserung der Zuführungsrate um 1.291.000 EUR.
Nennenswerte Mehreinnahmen ergaben sich im Vermögenshaushalt durch die geplante Veräuße-rung der Voith-Arena. Hier wurden als anteiliger Erlös zusätzliche Mittel eingeplant. Die Ausgaben-seite des Vermögenshaushalts war geprägt durch Veränderungen bei den Baumaßnahmen.
Seite: 30
-
Dadurch ergaben sich die nachfolgenden Veränderungen an wichtigen Kenngrößen:
Übersicht Entwicklung der Rücklage
Kenngröße Haushalt 2018 Nachtrag 2018 Veränderung
Rücklagenbestand 01.01.
36.249.945 EUR 43.357.149 EUR + 7.107.204 EUR
Rücklagenentnahme 10.113.000 EUR 10.113.000 EUR +/- 0 EUR
Rücklagenbestand 31.12.
26.136.945 EUR 33.244.149 EUR + 7.107.204 EUR
Die Mehrausgaben des Vermögenshaushalts konnten durch die Mehreinnahmen in gleicher Höhe kompensiert werden. Die bisher geplante Entnahme aus der Rücklage war für den Aus-gleich des Haushalts ausreichend.
Übersicht Entwicklung der Schulden
Kenngröße Haushalt 2018 Nachtrag 2018 Veränderung
Schuldenstand 01.01.
46.404.288 EUR 46.406.705 EUR + 2.417 EUR
Kreditaufnahme (Zugang)
4.680.000 EUR 4.680.000 EUR +/- 0 EUR
Tilgungen (Abgang)
4.680.000 EUR 4.680.000 EUR +/- 0 EUR
Schuldenstand 31.12.
46.404.288 EUR 46.406.705 EUR + 2.417 EUR
Da sich die geplante Kreditaufnahme in Höhe der vorgesehenen Tilgung bewegte, verblieb der Schuldenstand unverändert bei 46,4 Mio. EUR.
Übersicht Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen
Kenngröße Haushalt 2018 Nachtrag 2018 Veränderung
Verpflichtungser-mächtigungen
12.340.000 EUR 20.736.000 EUR + 8.396.000 EUR
Durch die vermehrte Bautätigkeit erhöhte sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-gungen zu Lasten der folgenden Haushalte auf 20.736.000 EUR.
Eine detaillierte Ausführung kann dem Vorbericht zum Nachtragshaushalt entnommen werden. III. 2 Fazit Der vorliegende Nachtragshaushalt wies eine Verbesserung der Zuführung zum Vermögenshaus-halt in Höhe von 1,3 Mio. EUR aus. Auch die Entnahme der Rücklage verschlechterte sich nicht. Den-noch war dies kein Grund, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung aus den Augen zu verlieren. Dies zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen. Diese steigerten sich um deutliche 8,4 Mio. EUR und lagen nun bei einem Wert von 20,7 Mio. EUR. Das bedeutete, dass die
Seite: 31
-
Stadt Heidenheim bereits Mittel in dieser Höhe neu für laufende und zukünftige Investitionen ge-bunden hatte. Es muss davon ausgegangen werden, dass es nur bedingt gelingt, im Verwaltungshaushalt die dafür notwendigen Investitionsraten zu erwirtschaften. Letztlich bleibt nur ein weiterer tiefer Griff in die Rücklage, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wird diese Entwicklung noch verstärken, da ab 2019 die Ab-schreibungen im laufenden Haushalt ergebniswirksam werden.
Seite: 32
-
IV. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2019
1. Allgemeine Hinweise a) Haushaltsplanung 2019 Dem Planwerk liegt der Haushaltserlass 2019 des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 24.09.2018 zu Grunde. Diese Orientierungsdaten werden nach der November-Steuerschätzung voraussichtlich nochmals angepasst. Die Haushalts-satzung mit Haushaltsplan 2018 wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom 13.12.2018 zur Be-schlussfassung vorgelegt. b) Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ba) Rechtlicher Rahmen Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.04.2009 das Gesetz zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelegt. Im Jahre 2013 wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften die Ein-führungsfrist für Kommunen auf vier Jahre, bis 2020 verlängert. Der Gemeinderat der Stadt Heiden-heim hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen für 2017 beschlossen, dass die Stadt Heidenheim bis zum 01.01.2019 das Haushalts- und Rechnungswesen auf das neue Recht umstellen wird. bb) Hauptziele des NKHR: Ressourcenverbrauchskonzept und Intergenerative Gerechtigkeit Die Kameralistik basierte bisher auf dem Geldverbrauchskonzept. Es wurden lediglich die Ein- und Auszahlungen berücksichtigt und weder das Vermögen einer Kommune, noch der Ressourcenver-brauch waren sichtbar. Mit Einführung der kommunalen Doppik orientieren sich die Kommunen an dem in der Privatwirtschaft gebräuchlichen kaufmännischen Rechnungswesen. Es werden somit nicht mehr ausschließlich Zahlungen betrachtet, sondern von nun an auch der nicht zahlungswirk-same Ressourcenverbrauch. Die wesentlichste Änderung ergibt sich hier durch die veränderte Be-handlung der Abschreibungen des Anlagevermögens. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rech-nungswesen (NKHR) wurde das städtische Vermögen Zug um Zug bewertet und zusätzlich in die Anlagenbuchhaltung mit aufgenommen. Dadurch erhöhen sich die Abschreibungen. In der Kame-ralistik wurden Abschreibungen sowohl auf der Einnahmenseite (kalkulatorische Einnahmen) als auch auf der Ausgabenseite (kalkulatorische Kosten) gebucht. Somit waren diese im Ergebnis haus-haltsneutral und hatten keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis. Dies ist im neuen Haushalts-recht nicht mehr so. Hier stellen die Abschreibungen Aufwand dar. Im Haushaltsjahr 2019 bedeutet dies für den städtischen Haushalt einen zusätzlichen Aufwand von 11,2 Mio. EUR, der sich ergebnis-verschlechternd auswirkt. Für die hinzugekommenen Anlagegüter hat die Stadt teilweise Zuwendungen und Zuweisungen er-halten. Diese wurden ebenfalls erstmalig als sogenannte Sonderposten erfasst. Die jährliche Auftei-lung der Sonderposten wird als Auflösung bezeichnet. Sie kommt dem Haushalt als zusätzlicher Er-trag zu Gute. Im Haushaltsjahr 2019 bedeutet dies für den städtischen Haushalt einen zusätzlichen Ertrag von 2,6 Mio. EUR, der sich ergebnisverbessernd auswirkt. Saldiert man die Aufwendungen und Erträge aus der Vermögensbewertung ergibt sich für 2019 nach aktuellem Bewertungsstand also eine zusätzliche Belastung von 8,6 Mio. EUR. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vermögensbewertung nicht vollständig abgeschlossen ist und es sich somit um vorläufige Werte handelt. Bis zum endgültigen Abschluss der Ermittlung aller Eröffnungsbilanz-werte können sich daher noch Änderungen ergeben. Die Aufgabe der Kommunen in diesem sog. Ressourcenverbrauchskonzept ist es, in jedem Haus-haltsjahr den Gleichklang von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen herzustellen. Dies entspricht dem Hauptziel der Reform, in jeder Rechnungsperiode nur so viele Aufwendungen zu produzieren, wie Erträge vorhanden sind. Damit wird ein Verlagern von Lasten auf künftige Genera-tionen vermieden.
Seite: 33
-
Dem Rechnungskonzept liegt also das „Prinzip der Intergenerativen Gerechtigkeit“ zu Grunde, wo-nach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben wieder ersetzen soll. bc) Das Drei-Komponenten-Modell Das NKHR basiert im Wesentlichen auf drei Komponenten: - Ergebnishaushalt/-rechnung: Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung: Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung (Bilanz): Darstellung des Vermögens und der Schulden Das nachfolgende Schaubild zeigt das Drei-Komponenten-Modell im NKHR:
Der Ergebnishaushalt (vergleichbar mit früherem Verwaltungshaushalt) enthält alle Erträge und Aufwendungen und stellt somit den Ressourcenverbrauch dar. Er bildet die laufende Verwaltungs-tätigkeit ab. Im Finanzhaushalt (vergleichbar mit früherem Vermögenshaushalt) dagegen werden die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finan-zierungstätigkeit (Kreditaufnahmen, Tilgungen) des jeweiligen Haushaltsjahres abgebildet. In der Bilanz werden zum 31.12. des Jahres das Vermögen und das Kapital gegenüber gestellt. Die Vermögensrechnung gibt Auskunft über die Höhe und die Zusammensetzung des Vermögens und des finanzierenden Eigen- und Fremdkapitals. bd) Aufbau und Struktur des doppischen Haushaltsplans Der Aufbau des Haushaltsplans ist in § 1 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) be-schrieben. Er besteht aus einem Gesamthaushalt mit Gesamtergebnishaushalt, Gesamtfinanzhaus-halt und dem Haushaltsquerschnitt, sowie den Teilhaushalten, dem Stellenplan und den Anlagen. Die bisherige verbindliche Strukturierung des Haushaltsplans mit der Gliederung nach Aufgabenbe-reichen und der Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben wurde ersetzt durch einen verbindli-chen Produkt- und Kontenrahmen. Die Einzelpläne wurden ersetzt durch die Gliederung in Teilhaus-halte und die Gliederung der Einzelpläne in Unterabschnitte wurde ersetzt durch die Gliederung der Teilhaushalte in Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Auf Grund dessen wurden die ka-meralen Haushaltsstellen in neue doppische Produktsachkonten übergeleitet.
Seite: 34
-
Übersicht Veränderung der Haushaltsstruktur
Kameralistik NKHR
Einzelpläne Teilhaushalte (THH)
Unterabschnitte Produkte
Die Stadt Heidenheim hat die Teilhaushalte nach der Organisation der Fachbereiche gebildet. Damit wird die bislang erfolgreich praktizierte Budgetierung auf Fachbereichsebene fortgeführt. Außer-dem wurde für die bislang noch nicht einem Budget zugeordneten Produktsachkonten ein neuer Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ gebildet.
Übersicht Bildung Teilhaushalte
Bezeichnung Nr.
Finanzen und Controlling Teilhaushalt 1 - THH 1
Zentrale Dienste Teilhaushalt 2 - THH 2
Bürgerservice Teilhaushalt 3 - THH 3
Kultur Teilhaushalt 4 - THH 4
Familie, Bildung und Sport Teilhaushalt 5 - THH 5
Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung Teilhaushalt 6 - THH 6
Bauen Teilhaushalt 7 - THH 7
Städtische Betriebe Teilhaushalt 8 - THH 8
Stabsstelle Teilhaushalt 9 - THH 9
Allgemeine Finanzwirtschaft Teilhaushalt 10 - THH 10
Die gebildeten Produkte wiederum wurden den jeweiligen Teilhaushalten zugeordnet. Die Zuord-nung der Produkte zu den Teilhaushalten kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Seite: 35
-
Übersicht Zuordnung Produkte zu Teilhaushalten
THH 1 - Finanzen und Controlling 11.13.00.00 Rechnungsprüfung 11.22.00.00 Finanzverwaltung, Kasse, Abgaben und Beteiligungen 11.24.00.01 Gebäudebewirtschaftung Liegenschaften 11.33.00.00 Grundstücksmanagement 25.10.00.00 Wissenschaft und Forschung 25.30.00.00 Naherholung, Wildgehege 29.10.00.00 Förderung von Kirchengemeinden 51.10.00.00 Stadterneuerung (Sanierungsgebiete) 52.20.00.00 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 53.50.00.00 Stadtwerke Heidenheim AG 54.60.00.00 Parkplätze 54.60.00.01 Rathaus-Tiefgarage 55.40.00.01 Naturschutz und Landschaftspflege, Stadtförsterei 55.50.00.00 Forstwirtschaft 57.10.00.01 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet 57.30.08.00 Städtische Beteiligungen auf dem Schlossberg
THH 2 - Zentrale Dienste 11.10.00.00 Steuerung 11.11.00.00 Gremiendienste 11.14.03.00 Personalrat und zentrale Funktionen 11.14.06.00 Repräsentation 11.20.00.00 IuK und Organisation 11.21.00.00 Personalwesen und Personalentwicklung 11.26.00.00 Zentrale Dienste 12.10.00.00 Wahlen 54.90.00.00 Öffentliche Toilettenanlagen
THH 3 - Bürgerservice 12.20.00.00 Ordnungswesen 12.21.00.00 Verkehrswesen 12.22.00.00 Bürgeramt mit Ortschaftsverwaltungen 12.23.00.00 Personenstandswesen (Standesamt) 12.60.00.00 Freiwillige Feuerwehr 31.40.05.00 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 31.40.07.00 Anschlussunterbringung von Flüchtlingen 31.80.00.00 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 31.80.10.00 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 52.10.00.00 Bauordnung 52.30.00.00 Denkmalschutz und Denkmalpflege 57.30.06.00 Wochenmärkte 57.30.07.00 Jahrmärkte und sonstige Veranstaltungen
THH 4 - Kultur 25.20.00.00 Historische Museen 25.20.00.01 Kunstmuseum 25.21.00.00 Archiv und Kurt-Bittel-Preis 26.10.00.00 Theaterring 26.20.00.00 Festspiele 26.20.00.01 Konzerte, Musikpflege 26.30.00.00 Musikschule 27.20.00.00 Stadtbibliothek 28.10.00.00 Kulturbüro, Sonstige Kulturpflege
Seite: 36
-
Übersicht Zuordnung Produkte zu Teilhaushalten
THH 5 - Familie, Bildung und Sport 11.24.00.03 Hausmeisterverbund 21.10.00.00 Schulträgeraufgaben 21.10.01.00 Grundschulen 21.10.02.00 Gemeinschaftsschule 21.10.03.00 Grund- und Werkrealschule 21.10.04.00 Realschule 21.10.05.00 Schulverbund 21.10.06.00 Gymnasien 21.20.02.00 Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum 21.30.00.00 Berufsbildendes Gymnasium 21.40.01.00 Schülerbeförderung 21.50.03.00 Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft 21.50.07.00 Hector-Kinderakademie und Haus der kleinen Forscher 27.10.00.00 Volkshochschule 27.30.00.00 Haus der Familie 31.40.01.00 Seniorenhilfe, Bürgerhaus Altes Eichamt 31.60.00.00 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 36.20.01.00 Kinder- und Jugendarbeit, Spielmobil 36.20.02.00 Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit 36.20.04.00 Jugendhäuser 36.50.01.01 Tageseinrichtungen für Kinder (von 0 bis 6 Jahren) 36.50.01.02 Tageseinrichtungen für Kinder (von 7 bis 14 Jahren) 42.10.00.00 Förderung des Sports mit Sportveranstaltungen 42.40.01.00 Waldfreibad 42.40.03.01 Lehrschwimmbad Schnaitheim 42.40.03.02 Lehrschwimmbad Mergelstetten 42.41.00.00 Sportstätten 54.80.00.00 Skilift Hochberg
THH 6 - Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung 51.10.00.00 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Stadterneuerung 51.11.00.00 Vermessung und Geoinformation, Umlegungsausschuss 54.70.00.00 ÖPNV 55.10.01.01 Grün- und Parkanlagen, Stadtentwicklung 55.40.00.02 Naturschutz und Landschaftspflege, Stadtentwicklung 56.10.00.00 Umweltschutzmaßnahmen
THH 7 - Bauen 11.24.00.02 Gebäudebewirtschaftung Hochbau 53.60.00.00 Breitband und WLAN-Anbindung 53.80.00.00 Abwasserbeseitigung 54.10.00.00 Gemeindestraßen 54.20.00.00 Kreisstraßen 54.30.00.00 Landesstraßen 54.40.00.00 Bundesstraßen 55.10.01.03 Brenzpark 55.20.00.00 Gewässerschutz, wasserbauliche Anlagen
THH 8 - Städtische Betriebe 11.25.00.00 Städtische Betriebe Heidenheim 54.50.00.00 Straßenreinigung und Winterdienst 55.10.01.02 Grün- und Parkanlagen, Städtische Betriebe 55.10.02.00 Freizeitanlagen und Spielflächen (Spielplätze) 55.30.00.00 Friedhofs- und Bestattungswesen
Seite: 37
-
Übersicht Zuordnung Produkte zu Teilhaushalten
THH 9 - Stabsstelle 11.14.10.00 Bürgerschaftliches Engagement 11.30.00.00 Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 57.10.00.00 Wirtschaftsförderung 57.50.00.00 Tourist-Information
THH 10 - Allgemeine Finanzwirtschaft 61.10.00.00 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 61.20.00.00 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 61.30.00.00 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklung der Vorjahre
c) Wichtigste Kenngrößen des NKHR-Haushalts ca) Haushaltsvolumina Im kameralen Haushalt wurde insbesondere das Gesamtvolumen des Haushalts betrachtet. Der NKHR-Haushalt untergliedert sich in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Als Haushaltsvolumen bezeichnet man hier den Gesamtbetrag der im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge oder Aufwendungen sowie den Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt veranschlagten Ein-zahlungen oder Auszahlungen für das jeweilige Haushaltsjahr. In der Doppik können folglich vier unterschiedliche Kenngrößen als Haushaltsvolumen fungieren:
Übersicht Haushaltsvolumina Betrag 2019
in EUR
(1) Gesamte Erträge 151.267.500
(2) Gesamte Aufwendungen 148.747.500
= Ordentliches Ergebnis 2.520.000
(3) Gesamte Einzahlungen 167.303.000
(4) Gesamte Auszahlungen 184.151.300
= Änderung Finanzierungsmittelbestand - 16.848.300
Aus den Volumina lassen sich wie dargestellt zwei weitere Kenngrößen ableiten: cb) Ordentliches Ergebnis Das ordentliche Ergebnis ergibt sich im doppischen Ergebnishaushalt aus der Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen. Das ordentliche Ergebnis stellt so-mit den Erfolg der laufenden Verwaltungstätigkeit im betrachteten Haushaltsjahr dar. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit (interperiodische Gerechtigkeit). Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationen-gerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentli-chen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Nach der ak-tuellen Haushaltsplanung gelingt es der Stadt Heidenheim nur in den Jahren 2019 und 2020 ein positives ordentliches Ergebnis zu erzielen.
Seite: 38
-
cc) Änderung Finanzierungsmittelbestand Der Finanzhaushalt richtet den Blick auf die Liquidität. Hier erfolgt die Gegenüberstellung von Ein-zahlungen und Auszahlungen. Das Finanzergebnis gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Bestandteile. Diese sollten einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden:
Übersicht Bestandteile Finanzhaushalt Betrag 2019
in EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 148.470.100
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 135.561.300
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 12.908.800
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 14.522.700
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44.363.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
- 29.840.300
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.093.200
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.010.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit
83.200
Gesamte Einzahlungen 167.303.000
Gesamte Auszahlungen 184.151.300
= Änderung Finanzierungsmittelbestand - 16.848.300
Die Stadt Heidenheim ist im Jahr 2019 in der Lage, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit liquide Mittel zu generieren. Weiterhin kann auch aus Finanzierungstätigkeit ein positiver Saldo erzielt wer-den. Diese Einnahmenüberschüsse dienen zur teilweisen Finanzierung der Investitionstätigkeit. Auf Grund des weiterhin ambitionierten Bauprogramms reichen die Mittel aber nicht zur vollständigen Finanzierung aus, so dass auf den vorhanden Bestand an liquiden Mitteln zurückgegriffen werden muss. cd) Verpflichtungsermächtigungen
Übersicht Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen
Kenngröße Haushalt 2018
(Stand Nachtrag) Haushalt 2019 Veränderung
Verpflichtungser-mächtigungen
20.736.000 EUR 17.623.000 EUR - 3.113.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 17.623.000 EUR. Im Vergleich zum Haushalt des Vorjahres verringert sich der Wert um 3.113.000 EUR.
Seite: 39
-
ce) Kreditaufnahme und Entwicklung der Schulden
Übersicht Entwicklung der Schulden
Kenngröße Haushalt 2018
(Stand Nachtrag) Haushalt 2019 Veränderung
Schuldenstand 01.01.
46.406.705 EUR 46.406.705 EUR +/- 0 EUR
Kreditaufnahme (Zugang)
4.680.000 EUR 4.010.000 EUR - 670.000 EUR
Tilgungen (Abgang)
4.680.000 EUR 4.010.000 EUR - 670.000 EUR
Schuldenstand 31.12.
46.406.705 EUR 46.406.705 EUR +/- 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 4.010.000 EUR festgesetzt. Da-rin enthalten sind Neuaufnahmen von 1.220.000 EUR für Verträge, bei denen die Zinsbindungs-frist ausläuft. Da sich die geplante Kreditaufnahme in Höhe der vorgesehenen Tilgung bewegt, verbleibt der Schuldenstand unverändert bei 46,4 Mio. EUR.
ci) Fazit Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation im neuen Recht nicht we-sentlich verändert hat. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit lassen sich zwar liquide Mittel erzie-len. Dennoch ist der Ergebnishaushalt nur bedingt in der Lage, ausreichend Mittel für das weiterhin große Investitionsprogramm zu erwirtschaften. Diese Situation wird sich der aktuellen Finanzplanung zu Folge auch in den kommenden Jahren nicht wesentlich ändern. Ein Blick auf die mittelfristige Finanzplanung unterstreicht diese Aussage. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts geht im Finanzplanungszeitraum von anfängli-chen 12,3 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR zurück. Es besteht aber weiterhin ein hoher Abfluss von liqui-den Mitteln, um die Investitionstätigkeit im Finanzplanungszeitraum finanzieren zu können. Dies führt dazu, dass die aktuell vorhandene Liquidität am Ende des Jahres 2022 nur noch unwesentlich über dem gesetzlich vorgegebenen Mindestwert liegen wird.
Seite: 40
-
A. Ergebnishaushalt Die einzelnen Erläuterungen erfolgen in der Reihenfolge der verbindlich vorgegebenen Gliederung des Gesamtergebnishaushalts. Um die Orientierung zu erleichtern, ist in Klammern die laufende Nummer des Ergebnishaushalts angegeben. a.) Steuern und ähnliche Abgaben (Nr. 1 ErgHH) 71.695.000 EUR Grundsteuer A 57.000 EUR
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde zum Jahresbeginn 1996 erhöht und lag seither bei 280 %. Obwohl der gewogene durchschnittliche Hebesatz der Städte mit 20.000 – 50.000 Einwoh-nern in Baden-Württemberg bereits im Jahr 2016 bei 337 % lag, wurde auf eine Erhöhung verzich-tet. Zum 01.01.2018 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A um 40 Prozentpunkte auf 320 % erhöht. Grundsteuer B 8.600.000 EUR
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde dagegen in 2004 um 10 Prozentpunkte auf 360 % erhöht. Dieser Hebesatz wurde zum 01.01.2018 um 50 Prozentpunkte auf 410 % erhöht. Der ge-wogene durchschnittliche Hebesatz der Städte mit 20.000 – 50.000 Einwohnern in Baden-Würt-temberg im Jahr 2016 betrug 381 %.
7.412.684
7.698.149
7.462.247
7.647.410
7.761.498
8.657.0008.657.000
8.657.0008.657.000
8.657.000
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
8.000.000
9.000.000
10.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Grundsteuer B Grundsteuer A
Seite: 41
-
Gewerbesteuer 26.000.000 EUR
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt seit 1995 unverändert 360 %. Beim Ansatz für 2019 werden 26,0 Mio. EUR veranschlagt. Der gewogene durchschnittliche Hebesatz der Städte mit 20.000 – 50.000 Einwohnern in Baden-Württemberg im Jahr 2016 betrug 364 %. Es ist vorgese-hen, den Hebesatz ab dem Jahr 2020 um Prozentpunkte auf dann 390 % zu erhöhen.
23.947.329
22.986.149
36.324.38335.058.406
26.443.365
27.500.000
26.000.000
28.000.00028.000.000
28.000.000
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Gewerbesteuer
Seite: 42
-
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 27.356.000 EUR
Die Städte und Gemeinden erhalten von dem Aufkommen des Landes an der Lohn- und Ein- kommensteuer einen Anteil in Höhe von 15 % und aus dem Aufkommen an der Kapitalertragsteuer 12 %. Für jede Gemeinde wird nach dem erzielten Einkommen ihrer Einwohner eine Schlüsselzahl festgestellt. Zum 01.01.2018 wurden die Schlüsselzahlen für 2018-2020, basierend auf den Ergeb-nissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, neu festgesetzt. Die Schlüsselzahl für Heidenheim beträgt demnach 0,0038847. Die für Heidenheim geltende Schlüsselzahl reduzierte sich von 0,0047209 in den Jahren 2000-2002, über 0,0045252 in den Jahren 2003-2005, über 0,0042997 in den Jahren 2006-2008 und über 0,0040761 in den Jahren 2009-2011, auf 0,0040216 für die Jahre 2012-2014. In den Jahren 2015 bis 2017 erhöhte sich die Schlüsselzahl auf 0,0040632. Mit der Neufestsetzung der Schlüsselzahl für die Jahre 2018 bis 2020 geht eine Reduzierung auf 0,0038847 einher. Im Haushaltsjahr 2019 wird das voraussichtliche Gesamtaufkommen aller Städte und Gemeinden mit 7,042 Mrd. EUR (2018: 6,665 Mrd. EUR) prognostiziert. Das höhere Gesamtaufkommen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 führt zu Mehreinnahmen in Höhe von 1.465.000 EUR beim Einkommensteueranteil.
20.093.61820.996.174
22.490.974
23.230.684
25.961.46225.891.000
27.356.000
29.010.00030.660.000
32.330.000
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Seite: 43
-
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.502.000 EUR
Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde die Gewerbekapitalsteuer zum 01.01.1998 abgeschafft. Als Ausgleich für den hierdurch den Städten und Gemeinden ent- stehenden Einnahmenausfall wurden die Gemeinden mit 2,2 % an der Umsatzsteuer beteiligt. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgte bis einschließlich 2008 in den alten Bundesländern auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens in den Jahren 1990 bis 1997 (mit einem Gewichtungsanteil von 42 %), der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten jeweils am 30. Juni der Jahre 1990 bis 1998 (mit einem Gewichtungsanteil von 18 %) und dem mit dem durchschnittlichen örtlichen Hebesatz der Jahre 1995 bis 1998 er- mittelten Gewerbekapitalaufkommen im Veranlagungsjahr 1995 (mit einem Gewichtungsanteil von 40 %). Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sollte bereits in 2006 von diesem i. S. von § 5 Gemeindefinanzreformgesetz vorläufigen auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt werden. Nach langen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den Ländern hat der Bundesgesetzgeber einen neuen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatz-steuer beschlossen, der ab dem Jahr 2009 eingeführt wurde. Der neue Verteilungsschlüssel umfasst drei Komponenten mit unterschiedlicher Gewichtung:
- das Gewerbesteueraufkommen 2001-2006 mit 25 % - die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2004-2006 mit 50 % - die sozialversicherungspflichtigen Entgelte 2003-2005 mit 25 %
Außerdem werden die Beschäftigungszahlen und die Entgelte mit dem Hebesteuersatz gewichtet. Der neue Schlüssel wird stufenweise umgesetzt und zwar in der Weise, dass die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2009 bis 2011 mit 25 % nach dem neuen Schlüssel und mit 75 % nach dem bisherigen Schlüssel erfolgt. In den Jahren 2012 bis 2014 beträgt der Anteil jeweils 50 % und in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgt die Verteilung zu 25 % nach dem bisherigen Schlüssel und zu 75 % nach dem neuen Schlüssel. Ab dem Jahr 2018 wird der Gemein-deanteil an der Umsatzsteuer ausschließlich nach dem neuen Schlüssel verteilt. Die Schlüsselzahl für die Stadt Heidenheim erhöhte sich von ursprünglich 0,0051960 über 0,0052585 in den Jahren 2009 bis 2011 über 0,0054125 für die Jahre 2012 bis 2014 auf 0,0056474 für die Jahre 2015 bis 2017. Die ab dem Jahr 2018 geltende Schlüsselzahl wurde auf 0,0054476 festgesetzt. Auf Grund des 2014 beschlossenen „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ wurde der Gemeindeanteil für die Jahre 2015 bis 2017 um jeweils 69 Mio. EUR zusätzlich aufgestockt. Diese Aufstockung entfiel 2018 wieder. Allerdings wirkt sich seit 2018 das „5 Milliarden-Paket“ zur Entlastung der Kommunen aus, das zu einer Erhöhung des Umsatzsteueranteils führt. Bei dem für das Jahr 2019 prognostizierten Gesamtaufkommen in Höhe von 1,01 Mrd. EUR ergibt sich für die Stadt Heidenheim ein Ansatz von 5.502.000 EUR.
2.955.260
3.026.1863.681.637
3.787.215
4.706.552
5.616.0005.502.000
5.630.000
5.760.0005.890.000
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Seite: 44
-
Vergnügungssteuer 2.000.000 EUR
Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt musste an die Vorgaben der Rechtsprechung angepasst werden, wonach die Anwendung von Pauschalsätzen zur Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nicht mehr zulässig ist. Vielmehr muss sich die Erhebung seit dem 01.01.2009 an den Einspielergebnissen der einzelnen Geräte orientieren. Eine Steuererhöhung wurde vom Gemeinderat am 15.11.2012 mit Wirkung ab 01.01.2013 beschlossen. Zum 01.07.2017 wurde die Besteuerungsgrundlage in der städtischen Vergnügungssteuersatzung geändert. Anstelle der sog. „Bruttokasse“ wird die Steuer nun nach dem „Spieleinsatz“ bemessen. In 2019 wird mit einem Auf-kommen von 2.000.000 EUR gerechnet, nachdem die Anzahl der Spielgeräte im Stadtgebiet hoch ist und derzeit nicht mit einer wesentlichen Verringerung zu rechnen ist.
1.032.551
1.696.115
1.855.145
1.968.919 1.953.4762.000.000
2.000.000
2.000.000
2.000.0002.000.000
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Vergnügungssteuer
Seite: 45
-
Hundesteuer 200.000 EUR
Die Hundesteuersatzung wurde auf Grund der geänderten Rechtsgrundlage zum 01.01.2001 neu gefasst. Der Gemeinderat hatte am 10.11.2010 die ab 01.01.2011 geltenden Steuersätze beschlos-sen. Die Steuersätze betrugen 108 EUR jährlich für den 1. Hund und 216 EUR jährlich für den 2. Hund und jeden weiteren Hund. Am 09.11.2017 wurde eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen (siehe Drucksache GR 122 / 2017). Seit dem 01.01.2018 kommen folgende Steuersätze zur Anwendung: 120 EUR jährlich für den 1. Hund und 240 EUR jährlich für den 2. Hund und jeden weiteren Hund.
164.953 170.605
180.871 184.084
188.523 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Hundesteuer
Seite: 46
-
Familienleistungsausgleich 1.980.000 EUR
Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Jahressteuergesetz 1996) erhalten die Länder als Ausgleich für die sich hieraus ergebenden Mindereinnahmen einen zusätzlichen Umsatz-steueranteil in Höhe von 5,5 %, an dem die Gemeinden mit 26 % partizipieren. Die Aufteilung auf die Städte und Gemeinden erfolgt entsprechend der für den Einkommensteueranteil geltenden Schlüsselzahl. Für 2019 wird eine Verteilungsmasse von 509,8 Mio. EUR (2018: 489,6 Mio. EUR) zugrunde gelegt. Die höhere Verteilungsmasse im Vergleich zum Jahr 2018 führt zu einer Mehrein-nahme in Höhe von 78.000 EUR.
1.675.8481.709.969 1.799.120
1.872.151
1.931.3221.902.000
1.980.0002.050.000
2.110.000
2.180.000
0
250.000
500.000
750.000
1.000.000
1.250.000
1.500.000
1.750.000
2.000.000
2.250.000
2.500.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Familienleistungsausgleich
Seite: 47
-
b.) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen (Nr. 2 ErgHH) 44.411.450 EUR Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft 25.871.000 EUR
Die Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft steigt gegenüber dem Vorjahr um 5.843.000 EUR auf 25.871.000 EUR. Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft ist die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl. Diese sogenannte Schlüsselzahl beträgt für 2019 rd. 36.272.000 EUR. Als Zuweisung werden hier-von 70 % gewährt (= 25.390.000 EUR). Der auf Grundlage des Haushaltserlasses mitgeteilte Kopfbetrag für 2019 steigt im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2018 nochmals an. Dies führt zu einer höheren Bedarfsmesszahl und damit zu einer steigenden Schlüsselzuweisung. Im Jahr 2019 liegt die Steuerkraftquote der Stadt weiterhin bei einem Wert von 58,15 %, so dass die Steuerkraftmesszahl unter 60 % der Bedarfsmesszahl liegt. Für einen solchen Fall sieht das Finanzausgleichsgesetz in § 5 Abs. 3 eine Mehrzuweisung in Höhe von 30 % des Unterschiedsbe-trags vor (= 481.000 EUR). Der sogenannte Sockelgarantiebetrag wird der Sockelgarantiegemeinde zusammen mit den „normalen“ Schlüsselzuweisungen in 2019 ausbezahlt.
8.864.737
22.556.075
18.213.656
20.368.359
16.345.706
20.028.000
25.871.00024.954.000
24.530.000
21.660.000
0
2.500.000
5.000.000
7.500.000
10.000.000
12.500.000
15.000.000
17.500.000
20.000.000
22.500.000
25.000.000
27.500.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft
Seite: 48
-
Kommunale Investitionspauschale 4.658.000 EUR
Die Kommunale Investitionspauschale erhöht sich um 5,10 EUR/Einwohner auf 90,00 EUR/Einwoh-ner. Auf diesen Tarif wird ein Vervielfältiger angewandt. Dieser wird an Hand eines Vergleichs der Steuerkraftsumme je Einwohner der Stadt Heidenheim mit dem Landesdurchschnitt des Vorjahres bemessen. Da die Steuerkraftsumme je Heidenheimer Einwohner im Vergleich zum Landesdurch-schnitt des Vorjahres abgenommen hat, führt dies zu einer Erhöhung des Vervielfältigers von 100 % auf 105 %. Durch den steigenden Vervielfältiger ergibt sich eine höhere Zuweisung. Der Ansatz für das Jahr 2019 beträgt 4.658.000 EUR. Zuweisungen für Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde 423.000 EUR
Die Zuweisungen für Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde liegen mit 423.000 EUR auf dem Niveau des Vorjahresansatzes.
2.303.644
3.394.2213.456.956
3.899.3693.767.408
4.157.000
4.658.0004.650.000
4.650.0004.650.000
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
4.500.000
5.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Kommunale Investitionspauschale
Seite: 49
-
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 13.459.450 EUR
Als wesentlichsten Bestandteil enthält die Position Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von verschiedenen Bereichen die Sachkostenbeiträge für die weiterführenden Schulen und den Kin-dergartenlastenausgleich nach § 29 b und c FAG. Die kamerale Gruppierung „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke“ enthielt Sachver-halte, die anderen Arten von Erträgen zuzuordnen waren. Dies hat zur Folge, dass weniger Sachver-halte zu dieser Position zugeordnet werden konnten, was den Rückgang des Planwertes zwischen 2018 und 2019 erklärt. Der leichte Rückgang im Finanzplanungszeitraum ist mit dem Auslaufen verschiedener Förderprogramme zu erklären.
9.604.0759.581.081
10.612.712
11.959.31413.275.176
13.914.60013.459.450
13.388.90013.381.500
13.443.500
0
2.500.000
5.000.000
7.500.000
10.000.000
12.500.000
15.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Seite: 50
-
c.) Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge (Nr. 3 ErgHH) 2.562.400 EUR Die Position enthält die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und aus Beiträgen. Die Abweichung des Jahres 2018 erklärt sich wie folgt: Im Rahmen der Umstellungsar-beiten auf das NKHR erfolgte die Bewertung des Infrastrukturvermögens erst im September 2018 – allerdings rückwirkend auf den 01.01.2017. Der Planwert des Jahres 2018 berücksichtigt diesen Sachverhalt nicht, da die Auswirkung der Vermögenserfassung bei der Planaufstellung nicht abzu-schätzen war. Das tatsächliche Rechnungsergebnis des Jahres 2018 wird in Höhe des Jahres 2017 und der Planwerte ab 2019 erwartet.
1.054.224
1.422.6721.399.662
1.444.142
2.583.874
1.543.800
2.562.400 2.450.1002.402.700
2.419.400
0
250.000
500.000
750.000
1.000.000
1.250.000
1.500.000
1.750.000
2.000.000
2.250.000
2.500.000
2.750.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Aufgelöste Investitionszuwednungen und -beiträge
Seite: 51
-
d.) Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen (Nr. 5 ErgHH) 16.795.300 EUR Die Position enthält sowohl die öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebüh-ren als auch die privatrechtlichen Benutzungsentgelte. Im Rahmen der Umstellungsarbeiten auf das NKHR wurden im kameralen Haushalt getroffene fehlerhafte Zuordnungen korrigiert. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Sachverhalte zu dieser Position zugeordnet werden mussten, was den Anstieg des Planwertes zwischen 2018 und 2019 erklärt.
13.743.468
13.480.194
14.039.34814.481.744
15.986.98015.792.600
16.795.30016.806.400
16.658.30016.721.600
0
2.500.000
5.000.000
7.500.000
10.000.000
12.500.000
15.000.000
17.500.000
20.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Seite: 52
-
e.) Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (Nr. 6 ErgHH) 4.178.950 EUR Die Position enthält die Erträge aus Mieten und Pachten sowie die Erträge aus Verkauf und Sonstige Erträge (z. B. Sponsoring). Im Rahmen der Umstellungsarbeiten auf das NKHR wurden im kameralen Haushalt getroffene fehlerhafte Zuordnungen korrigiert. Insbesondere die kamerale Gruppierung „Sonstige Verwal-tungs- und Betriebseinnahmen“ enthielt Sachverhalte, die anderen Arten von Erträgen zuzuordnen waren. Dies hat zur Folge, dass weniger Sachverhalte zu dieser Position zugeordnet werden konn-ten, was den Rückgang des Planwertes zwischen 2018 und 2019 erklärt.
3.464.840
3.393.157
3.857.885
4.656.060
4.716.429
4.954.100
4.178.9504.178.800
4.178.8004.178.800
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Seite: 53
-
f.) Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Nr. 7 ErgHH) 4.357.800 EUR Die Position enthält die Erstattungen von verschiedenen Bereichen. Hier wirkt sich insbesondere aus, dass die kamerale Gruppierung „Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen“ Sachverhalte enthielt, die dieser Ertragsart zuzuordnen waren. Wesentlich ist aber ein weiterer Sachverhalt: Die Position enthält Erstattungen für verauslagte Personalaufwendungen. Die Stadt Heidenheim erfüllt für einige verbundene Unternehmen sowie für Unternehmen die öffentliche Aufgaben wahrnehmen die Personalverwaltung inklusive der Ge-haltsauszahlung. Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von über 1,6 Mio. EUR werden 1:1 ersetzt. Sie waren bislang außerhalb des Haushalts der Stadt gebucht worden.
1.378.4851.568.721
1.521.048
1.979.293
2.083.297
1.728.200
4.357.8004.332.800
4.388.800
4.340.800
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
4.500.000
5.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Seite: 54
-
g.) Zinsen und ähnliche Erträge (Nr. 8 ErgHH) 3.061.000 EUR Die Position enthält die Zinserträge von Beteiligungen, die Zinserträge von Kreditinstituten sowie die Gewinnanteile aus Beteiligungen. Wesentlicher Bestandteil ist damit die Dividende der Stadtwerke Heidenheim AG. Die Zinserträge sind vom Rücklagenbestand, der Kassenliquidität und dem Zinsniveau im Anlage-bereich abhängig. Auf Grund des historisch niedrigen Zinsniveaus und dem geplanten Abbau der liquiden Mittel ist mit einem Rückgang dieser Ertragsart zu rechnen.
7.552.003
4.825.3404.697.355
4.421.145
4.978.976
3.582.150
3.061.0002.963.500
2.920.5002.827.000
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
8.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Zinsen und ähnliche Entgelte
Seite: 55
-
h.) Aktivierte Eigenleistungen (Nr. 9 ErgHH) 235.000 EUR Als aktivierte Eigenleistung versteht man den Wert selbst erstellter Vermögensgegenstände, die nicht verkauft, sondern selbst genutzt und daher auch in der Bilanz aktiviert werden. Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite als Vermögensgegenstand (in Höhe der Herstellungskosten) erfasst. Im Ergebnishaushalt wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag ver-bucht. In der Kameralistik entspricht diese Position den Verrechnungseinnahmen mit dem Vermö-genshaushalt. Hauptanwendungsfall ist die Mitwirkung an Baumaßnahmen durch die Städtischen Betriebe sowie durch den Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation. Der tatsächliche Bedarf je Haushalts-jahr schwankt deutlich und ist daher schwierig zu prognostizieren.
249.809
213.502
312.079292.076
336.929
235.000 235.000 239.000 245.000 245.000
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Aktivierte Eigenleistungen
Seite: 56
-
i.) Sonstige ordentliche Erträge (Nr. 10 ErgHH) 3.970.600 EUR Die Position enthält neben den Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen auch die Verwarnungs-, Zwangs- und Bußgelder sowie die Säumniszuschläge. Hierzu gehören auch die Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer. Insbesondere diese Position ist stark schwankend und da-her schwierig zu prognostizieren.
4.813.564
4.040.849
5.827.062
4.820.313
5.776.973
3.970.0003.970.600
4.120.6004.270.600
4.270.600
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Sonstige ordentliche Erträge
Seite: 57
-
j.) Personalaufwendungen (Nr. 12 ErgHH) 43.629.400 EUR Der Gesamtaufwand an Personalausgaben beträgt nach den für den Haushaltsplan 2019 durchge-führten Hochrechnungen 43.629.400 EUR. Im Vorjahr belief er sich noch auf 38.837.500 EUR. Bei der Personalkostenhochrechnung wurden wieder die Kosten für Honorarkräfte bei der Volkshoch-schule, der Musikschule und den Festspielen berücksichtigt. Diese müssen über die Personalkosten abgerechnet werden und erhöhen diese bei gleichzeitiger Verringerung der Position Sach- und Dienstleistungen. Die Steigerung der Personalkosten wird im Wesentlichen durch die Tariferhöhung für die Beschäf-tigen im öffentlichen Dienst und Personalmehrungen in verschiedenen Bereichen verursacht. Wesentlich ist aber ein weiterer Sachverhalt: Die Position enthält nunmehr verauslagte Personal- aufwendungen für Dritte. Die Stadt Heidenheim erfüllt für einige verbundene Unternehmen sowie für Unternehmen die öffentliche Aufgaben wahrnehmen die Personalverwaltung inklusive der Ge-haltsauszahlung. Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von über 1,6 Mio. EUR werden 1:1 ersetzt. Sie waren bislang außerhalb des Haushalts der Stadt gebucht worden. Die Personalkostenerstattungen von Dritten verringern zumindest rechnerisch die Personalkosten. Beispielhaft genannt seien die Erstattungen vom Kommunalverband für Jugend und Soziales für behinderte Mitarbeiter, die Erstattungen des Landkreises für die personelle Unterstützung des Kreisbrandmeisters und die Erstattungen des Landkreises für das pädagogische Personal der Jugendhäuser. Hinzu kommen die oben bereits angesprochenen Erstattungen für verauslagte Per-sonalaufwendungen. Nach der seit 01.01.2011 geltenden Dienstrechtsreform können bis zu 50 % der Beamten der Ge-meinden eine Leistungsprämie erhalten. Der Betrag für die Beamten ist in der Hochrechnung ebenso erfasst wie der entsprechende Betrag für die Beschäftigten. Der Satz für die Versorgungs-umlage für Beamte liegt unverändert bei 37 Prozent. Die Auszubildenden im gewerblichen und kaufmännischen Bereich werden bei entsprechendem Ergebnis in der Abschlussprüfung weiterhin für ein Jahr zu 100 % übernommen. Die Höhe der Personalausgaben der Stadtverwaltung Heidenheim in früheren Jahren geht aus der folgenden Übersicht hervor:
Haushaltsplanansatz Rechnungsergebnis Abweichung Jahr EUR EUR EUR
2013 30.707.500 29.788.843 - 918.657 2014 31.868.900 30.993.231 - 875.669 2015 32.964.400 32.205.949 - 758.451 2016 34.029.700 33.838.266 - 191.434 2017 35.742.600 35.767.827 + 25.227
2018 (HHPL) 38.837.500 2019 (HHPL) 43.629.400 2020 (MifriFi) 44.852.700 2021 (MifriFi) 46.086.000 2022 (MifriFi) 47.387.100
Seite: 58
-
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
45.000.000
50.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR Personalausgaben
Haushaltsplanansatz Rechnungsergebnis
Seite: 59
-
k.) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Nr. 14 ErgHH) 29.230.150 EUR Diese umfassende Position enthält die Aufwendungen für die laufende Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken sowie von Straßen, Kanälen und den Kläranlagen. Sie enthält auch den Erwerb und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens. Außerdem werden hier die von der Stadt Heidenheim zu leistenden Mieten und Pachten verbucht. Ein weiterer Bestandteil sind die Aufwen-dungen für die Gebäudebewirtschaftung, somit also die Aufwendungen für Heizung, Reinigung, Be-leuchtung, Strom, Wasser und Abwasser sowie Aufwendungen für die Abfallbeseitigung. Schließlich enthält die Position noch laufende Sachaufwendungen: Hier sind insbesondere die Aufwendungen für Veranstaltungen, für Planungsaufträge und laufende Projekte zu nennen. Im Bereich der Schulen werden die Lehr- und Unterrichtsmittel sowie die Lernmittel verbucht. Die zwischen 2018 und 2019 eingetretene deutliche Steigerung der Aufwendungen ist mit der Ein-führung des NKHR zu begründen. Durch das neue Recht sind viele Maßnahmen, die bislang im Ver-mögenshaushalt verbucht wurden, nunmehr im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Sehr stark von dieser Neuregelung betroffen sind der Bereich der Gebäudeunterhaltung sowie die Anschaffungen von beweglichem Vermögen. Hier wurde der Wert für die Abgrenzung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt auf 800,00 EUR netto angehoben. Im kameralen Recht hatte noch die 410,00 EUR-Grenze gegolten. Bei den jeweiligen Produkten sind die wesentlichen Sachverhalte dieser Aufwendungsart einzelnen erläutert.
21.528.106
21.410.016
22.273.326
23.660.550
25.195.51326.918.640
29.230.15028.849.200
28.755.400
28.588.300
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Aufwenungen für Sach- und Dienstleistungen
Seite: 60
-
l.) Abschreibungen (Nr. 15 ErgHH) 11.186.200 EUR Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rech-nungswesen (NKHR) wurde das städtische Vermögen Zug um Zug bewertet und zusätzlich in die Anlagenbuchhaltung mit aufgenommen. Dadurch erhöhen sich die Abschreibungen. In der Kameralistik wurden Abschreibungen sowohl auf der Einnahmenseite (kalkulatorische Ein-nahmen) als auch auf der Ausgabenseite (kalkulatorische Kosten) gebucht. Somit waren diese im Ergebnis haushaltsneutral und hatten keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis. Dies ist im neuen Haushaltsrecht nicht mehr so. Hier stellen die Abschreibungen Aufwand dar. Im Haushaltsjahr 2019 bedeutet dies für den städtischen Haushalt einen zusätzlichen Aufwand von 11,2 Mio. EUR, der sich ergebnisverschlechternd auswirkt. Die Abweichung des Jahres 2018 erklärt sich wie folgt: Im Rahmen der Umstellungsarbeiten auf das NKHR erfolgte die Bewertung des Infrastrukturvermögens erst im September 2018 – allerdings rückwirkend auf den 01.01.2017. Der Planwert des Jahres 2018 berücksichtigt diesen Sachverhalt nicht, da die Auswirkung der Vermögenserfassung bei der Planaufstellung nicht abzuschätzen war. Das tatsächliche Rechnungsergebnis des Jahres 2018 wird in Höhe des Jahres 2017 und der Plan-werte ab 2019 erwartet.
5.474.9656.233.635
6.196.954
7.100.251
10.082.081
8.322.100
11.186.200
13.107.700
13.058.200
12.689.600
0
2.500.000
5.000.000
7.500.000
10.000.000
12.500.000
15.000.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018(HHPL)
2019(HHPL)
2020(MifriFi)
2021(MifriFi)
2022(MifriFi)
EUR
Abschreibungen
Seite: 61
-
m.) Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Nr. 16 ErgHH) 1.115.000 EUR Die Aufwendungen für zu bezahlende Zinsen sind vom Schuldenstand und von den vereinbarten Kreditzinsen bei den Darlehensaufnahmen abhängig. Der Schuldenstand lag in den letzten Jahren relativ konstant bei durchschnittlich rd. 46 Mio. EUR. Dagegen sind die Zinsaufwendungen seit dem Jahr 2007 rückläufig. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Stadt ein effektives Kreditmanagement betreibt. Die Kreditaufnahmen erfolgen nur dann, wenn das Zinsniveau günstig ist oder wenn die Chance besteht, an zinsverbilligte Darlehen zu gelangen. Umschuldungsmöglichkeiten werden kon-sequent genutzt und außerordentliche Tilgungen dann getätigt, wenn eine Umschuldung auf Grund schlechter Zinskonditionen nicht sinnvoll ist. Für 2019 setzt sich der dargestellte Trend weiter fort. Es müssen nach der Planung 70.000 EUR weniger an Zinsen aufgebracht werden als im Vorjahr. Der Entwicklung der Zinsaufwendungen werden in der nachfolgenden Graphik die Zinserträge aus Geldanlagen gegenübergestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zinserträge bis 2015 die Zinsaufwendungen überstie-gen. Seit 2016 liegen die Zinserträge unter den Zinsaufwendungen. Dieser Trend wird sich auf Grund der