Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung 1.Zur inhaltlichen Vorbereitung des Vortrags...
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Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung
1. Zur inhaltlichen Vorbereitung des Vortrags stehen Ihnen der Ratgeber „Pflege“ und Informationen aus dem betanet, der Datenbank für Sozialfragen im Gesundheitswesen (www.betanet.de, Stichwort „Pflege – Pflegeversicherung“), zur Verfügung.
2. Der Vortrag ist auf den Ratgeber „Pflege“ abgestimmt. Dieser kann als Seminarunterlage dienen.
3. Die Texte auf den „Notizenseiten“ (Menü Ansicht) zu diesen Folien sind schlagzeilenartig konzipiert und für Sie als roter Faden während des Vortrags gedacht. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, vertiefende Informationen einzubauen, bzw. mit Hinweis auf den Ratgeber zu erwähnen. Hinter den ausgeblendeten Folien verbergen sich weitere Notizenseiten mit Informationen für die vorherige Folie.
4. Die Powerpoint-Präsentation beinhaltet einige Animationen (Textelemente erscheinen erst nach Mausklick). Diese spielen, methodisch eingesetzt, eine wichtige Rolle bei der Erklärung der Inhalte.
5. Sie haben die Möglichkeit, am Ende des Vortrags auf regionale Ansprechpartner (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen o. ä.) aufmerksam zu machen.
6. Ab 01.07.08 tritt die Pflegereform in Kraft. Änderungen im Leistungsbereich wurden im Vortrag aktualisiert.
7. Die Präsentation beginnt mit Folie, bzw. Seite 2.
Viel Erfolg!
Pflegefall – was nun?
Pflegefall – was nun?
©Heiner Witthake – Fotolia.com
Der Weg zur Pflegestufe Der Weg zur Pflegestufe
Die 3 Pflegestufen Die 3 Pflegestufen
Leistungen Leistungen
Pflegefall – was nun?
Der Weg zur Pflegestufe
Pflegekasse folgt KrankenkassePflegekasse folgt Krankenkasse
Anruf genügt: Datum!Anruf genügt: Datum!
Auftragsformular ausfüllen:
Pflegeperson benennen
Auftragsformular ausfüllen:
Pflegeperson benennen
PflegetagebuchPflegetagebuch
• Pflegezeiten über 14 Tage minutengenau dokumentieren
• Erhältlich bei Pflegekassen oder unter www.betanet.de
Der Weg zur Pflegestufe
Was zählt als Pflege? Was zählt als Pflege?
Verrichtungen des täglichen Lebens:
• Körperpflege• Mobilität• Ernährung• Hauswirtschaftliche Versorgung
Der Weg zur Pflegestufe
Besuch des MDK-Gutachters Besuch des MDK-Gutachters
• Angehörige/pflegende Person soll anwesend sein
• ärztliche Gutachten, Berichte von betreuenden Diensten, Medikamente
• Pflegetagebuch
• Anmeldung des Hausbesuchs durch den MDK einige Tage vorher
Der Weg zur Pflegestufe
Bescheid der Pflegekasse Bescheid der Pflegekasse
• Bescheid von der Pflegekasse, welche Pflegestufe vorliegt
• Recht auf Einsichtnahme des Pflegegutachtens
• Widerspruch
Der Weg zur Pflegestufe
Pflegestufe I Pflegestufe I
Pflegestufe II Pflegestufe II
Pflegestufe III Pflegestufe III
mindestens 46 Minuten Grundpflege im Tagesdurchschnitt
mindestens 2 Stunden Grundpflege im Tagesdurchschnitt
mindestens 4 Stunden Grundpflege im Tagesdurchschnitt
Erheblich Pflegebedürftige
Schwerpflegebedürftige
Schwerstpflegebedürftige
Die 3 Pflegestufen – Voraussetzungen
• Pflegesachleistung: Ambulanter Pflegedienst
• Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung werden kombiniert
Leistungen – Häusliche Pflege
• Pflegegeld: Angehöriger, keine Pflegefachkraft
Höhe der Leistungen abhängig von der Pflegestufe!Höhe der Leistungen abhängig von der Pflegestufe!
• Geeignete Adressen finden
• Kostenloses Informationsgespräch vereinbaren
• Angebot sollte verständlich erklärt sein
• Mehrere Angebote einholen
• Berücksichtigung von individuellen Wünschen
• Qualifiziertes Pflegepersonal
• Überschaubare Anzahl von Pflegekräften
Leistungen – Häusliche Pflege
Wie komme ich zum richtigen Pflegedienst?Wie komme ich zum richtigen Pflegedienst?
• Ersatzpflege
• Tages- und Nachtpflege
• Zusätzliche Betreuungsleistungen
Leistungen – Häusliche Pflege
Weitere HilfenWeitere Hilfen
• Kurzzeitpflege
• Pflegehilfsmittel
… zur Erleichterung der Pflege… zur Körperpflege… zur selbstständigen Lebensführung… zur Linderung von Beschwerden… zum Verbrauch bestimmt (max. 31 € pro Monat)
Leistungen – Häusliche Pflege
Weitere Hilfen Weitere Hilfen
• WohnumfeldverbesserungZuschuss max. 2.557,– € je Maßnahme
• Pflegezeit für Berufstätige
Leistungen – Häusliche Pflege
Weitere Hilfen Weitere Hilfen
• Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
• Voraussetzung: Häusliche Pflege ist nicht mehr möglich
• Eigenanteil muss selbst getragen werden
• Höhe der Leistungen ist abhängig von der Pflegestufe
Leistungen
Vollstationäre PflegeVollstationäre Pflege
betafon hilft Ihnen gerne weiter!
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betafonIhr telefonischer Expertenrat für Sozialfragen
01805 2382366
Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit!