Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) - Resumee und aktuelle Entwicklungen 1....
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Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“
(§ 38a SGB IX)- Resumee und aktuelle
Entwicklungen
1. Regionaltreffen UB Norddeutschland
Lüneburg, 27. Oktober 2010
BAG UBSchulterblatt 3620357 Hamburg
Fon: 040 / 432 53 123 Fax: 040 / 432 53 125
eMail: [email protected]: www.bag-ub.de
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BAG UB 2
Rechtlicher Hintergrund - Leitlinien
1994: Benachteilungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3)
2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe
2009: VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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BAG UB 3
Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX
Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) / 277.000 Plätze (2008)inklusive Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Förderbereich
behinderte Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können
Integrationprojekte (§ 132) / 7.000 schwerbehinderte Arbeitnehmer (2008) schwerbehinderte Personen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund Art
und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von IFD auf besondere Schwierigkeiten stößt
Integrationsfachdienste (§ 109) / 96.000 Personen Beratung/ Begleitung (2008) (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und
berufsbegleitender Betreuung (Vermittlungsquote: 33% / Arbeitsplatzsicherungsquote: 73%)) Arbeitsassistenz (§ 33, 8, Nr.3 und § 102, 4) / 1.900 Personen (2008) regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der
Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Unterstützte Beschäftigung / 3.110 Plätze (Stand: Januar 2010) Maßnahme (§ 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen
und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Konzept (EUSE): behinderte bzw. benachteiligte Personen, die Unterstützung beim Erlangen
und Erhalten von bezahlter Arbeit auf dem allg. Arbeitsmarkt benötigen
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BAG UB 4
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Von der einrichtungs- zur personenzentrierten Unterstützung Berufliches Orientierungsverfahren im Übergang Schule-Beruf
(vgl. Berufswegekonferenz Baden.-W. / Kultusbehörden einbeziehen) Öffnung der WfbM-Leistungen für andere Anbieter unter
Beibehaltung der fachlichen Anforderungen (z.B. Förderung des Übergangs)
Dauerhafter Minderleistungsausgleich für voll Erwerbsgeminderte(vgl. z.B. Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen)
Förderung des Persönlichen Budgets Sozialraumorientierung
(z.B. Bamberg bewegt; längerfristige Begleitprojekte)
Rechte und Qualität sichern!
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BAG UB 5
Definition Unterstützte Beschäftigung
Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen
beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit
(tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung)
in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
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BAG UB 6
Das KonzeptUnterstützte Beschäftigung
Gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale Bausteine sind eine persönliche Zukunftsplanung, die
Arbeitsplatzakquisition und das Job Coaching Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen
steht im Mittelpunkt Vermittlung berufsübergreifender Schlüsselqualifikationen und
Bildungsinhalte (Persönlichkeitsentwicklung) Basiert auf Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes Die Qualitätsstandards gelten für alle Angebote zur Teilhabe am
Arbeitsleben, die auf Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zielen
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BAG UB 7
Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung
Das Konzept wurde Ende der 1970er Jahre basierend auf dem „Normalisierungsprinzip“ in den USA entwickelt und dort 1984 gesetzlich verankert
Europäischer Dachverband seit 1993 (2009: 19 Mitglieder)
„European Union of Supported Employment - EUSE“ - Handbuch Qualitätsstandards Unterstützte Beschäftigung -
Nationaler Dachverband in DeutschlandDie BAG UB wurde 1994 gegründet
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BAG UB 8
Unterstützte BeschäftigungDas Originalkonzept und die Maßnahme
Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme (2-3 Jahre betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf anschließend Berufsbegleitung) zielt auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
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BAG UB 9
Gesetz zur Einführung „Unterstützter Beschäftigung“
- Dezember 2008 - Maßnahme UB nach § 38a SGB IX:
individuelle betriebliche Qualifizierung
Berufsbegleitung
Dauerhaft ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze der WfbM
Anstieg Anteil Ausgleichsabgabe zugunsten der Länder um 10% (2009: + 50 Mio €)
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BAG UB 10
§ 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf
(Berufsbildungsbereich WfbM ↔ UB ↔ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme)Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
ermöglichen und zu erhaltenArt der Leistung:1. Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung)
inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen
Rehabilitationsträger: i.d.R. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung (sonst: UV, RV, Kriegsopferfürs./-vers.)2. Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Leistungsträger: i.d.R. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichg. (sonst: UV) Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung
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BAG UB 11
§ 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Dauer: Individuelle betriebliche Qualifizierung: bis zu 2 Jahre und ggf. Verlängerung bis zu weiteren 12 Monaten,
wenn aufgrund Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte und nachhaltige Qualifizierungserfolg nicht anders erreicht werden kann
Berufsbegleitung Solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung
des Beschäftigungsverhältnisse erforderlich istAnbieter: Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, die ihre Aufgaben entsprechend der Bedürfnisse der behinderten Menschen erfüllen über Fachkräfte mit geeigneter Berufsqualifikation / Berufserfahrung verfügen Teilnehmenden geeignete betriebliche Qualifizierungsplätze anbieten die berufliche Eingliederung der Teilnehmenden unterstützen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen ein System des Qualitätsmanagements nach § 20/2, Satz 1 SGB IX anwenden BAR: GE UB zu Qualitätsanforderungen, Leistungsinhalten + Zusammenarbeit
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BAG UB 12
§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Orientierungs-/Einstiegsphase: Feststellung des besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise geeigneter Qualifizierungsplätze
(vorhandene Eignungsdiagnostik) Möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmers im
Betrieb (i.d.R. in 8 Wochen) teilnehmerorientierte Vorbereitung (erprobungsfreie
Zeiten, „häusliche Aufträge“) Anwesenheit des Teilnehmers mind. 15/20 Stunden
wöchentlich (inkl. Projekttag)
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BAG UB 13
§ 38a SGB IXStandards Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierungsphase: i.d.R. mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben und
Arbeitsfeldern Entsprechend der maßgeblichen täglichen Arbeitszeit im
Betrieb max. 9 Zeitstunden täglich + Pausen ggf. Reduktion auf bis zu 15 Stunden wöchentlich
Ein Projekttag pro Woche (ggf. gebündelt). Inhalte: Reflexion, Persönlichkeitsbildung, Schlüsselqualifikationen, berufsübergreifende Kenntnissen und berufsbezogenes Theoriewissen (siehe Beispiele BA)
Bildungsaspekt beachten
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BAG UB 14
Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Mögliche Praktikumsarten Orientierungspraktika (auch kurze Hospitationen) Qualifizierungs-/Stabilisierungspraktika Parkpraktika Notfallpraktika Praktika für gezielte Qualifikationen
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BAG UB 15
Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Vereinbarungen mit den Betrieben Qualifizierungsplan Allgemeiner Praktikumsvertrag
Status der TeilnehmerIn Arbeitszeiten AnsprechpartnerInnen Versicherungsfragen Allgemeine Rahmenbedingungen
(Urlaub, Krankheit, Unfall, etc.)
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BAG UB 16
Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Job Coaching Ziel Passung von Anforderungen und Fähigkeiten
Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf
Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen ArbeitnehmerIn / PraktikantIn beraten ArbeitgeberIn (KollegInnen, Vorgesetzte)unterstützt durch „Paten“ im Betrieb
Finanzierung: neben § 38a SGB IX (seit 2009) auch § 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV
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BAG UB 17
Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“
Fehlende Kompetenzen werden häufig als Ausdruck von Persönlichkeitsmerkmalen gesehen:
„Entweder man ist flexibel oder man ist es nicht!“- und gelten demnach als nicht erlernbar und vermittelbar
Der Job Coach hingegen initiiert Lernprozesse, leitet an, klärt auf, arbeitet mit und gestaltet die Kommunikation
zwischen ArbeitnehmerIn, KollegInnen und Vorgesetzten
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BAG UB 18
§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Stabilisierungsphase: beginnt, wenn Tätigkeiten am (zugeschnittenen) Arbeitsplatz
beherrscht werden GE UB: Absichtserklärung des Betriebes auf Arbeitsvertrag
zielt auf dauerhafte Integration im betrieblichen Alltag in einem Unternehmen mit Beschäftigungsperspektive
Vorbereitung aller Beteiligten auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Schnittstelle zur Berufsbegleitung Hinweis: Ggf. erneut Praktikumswechsel,
weil Einstellung nicht möglich ist
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BAG UB 19
§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Grundsätzliches: kein Gruppenangebot, sondern an betrieblicher Praxis
ausgerichtete individuelle Qualifizierung in allen Phasen prüfen, ob Potenzial für allgemeinen
Arbeitsmarkt vorliegt gewachsene Vernetzung mit Arbeitgebern und anderen
regionalen Akteuren (Schulen etc.) Paten im Betrieb bestimmen individueller Förder-, Einarbeitungs- und Qualifizierungsplan Trainer erklärt TN Aufgaben, führt diese vor, begleitet die
Ausübung und zeigt Betrieb ggf. alternative Tätigkeiten auf Sozialpädagogische Begleitung (lebenspraktische Hilfen)
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BAG UB 20
§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Mögliche gesonderte Kostenerstattung: Beförderung des Teilnehmers Überbetriebliche Qualifizierungen
(Staplerführerschein, Maschinenschein etc.) Gebärdensprachdolmetscher Ärztliche Untersuchung bei entsprechenden
Tätigkeiten / hygienischen Vorschriften
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BAG UB 21
§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit
Personal: fest angestellt, fachlich qualifiziert und erfahren ständige Weiterqualifizierung Teambesprechungen und (Fall-) Supervision kein Wechsel im Laufe der Unterstützung Personalschlüssel: 1 Qualifizierungstrainer : 5 Teilnehmenden
Aus der Praxis: Ggf. Arbeitsteilung:
- Qualifizierungstrainer/in- Akquisiteur/in- Bildungsfachleute
Mix aus pädagogisch, gewerblich, methodisch-didaktischen Qualifikationen Arbeitsort ist überwiegend im Betrieb (mit Teilnehmenden) Unterstützung des Teilnehmers durch zwei Job Coaches
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BAG UB 22
Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Ziele der Gemeinsamen Empfehlung Um ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung bei
gleichzeitiger Vergleichbarkeit der Leistungsangebote im Rahmen Unterstützter Beschäftigung zu erreichen, konkretisieren die Vereinbarungspartner die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen und entwickeln sie weiter. Dabei enthält die Gemeinsame Empfehlung auch Ausführungen zu Leistungs-inhalten Unterstützter Beschäftigung und zur Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner.
Ziele der Unterstützten Beschäftigung behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf
unter Berücksichtigung ihres Wunsch- und Wahlrechtes eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
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BAG UB 23
Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Weitere Zielsetzungen: Mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben,
außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.
Die Unterstützung durch den Leistungserbringer erfolgt individuell und unmittelbar am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeits-marktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kolleg/innen (Job-Coaching).
Die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes wird sichergestellt.
Leistungen der Unterstützten Beschäftigung dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung die berufliche Integration durch andere Teilhabeleistungen, insbesondere Berufsvorbereitung und Berufsausbildung oder Weiterbildung nicht möglich ist.
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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Anlässe der Berufsbegleitung (insbesondere):1.während der Probezeit2.wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist3.wenn Nach- und Weiterqualifizierungen erforderlich sind4.wenn die eigene betriebliche Rolle im Umgang mit KollegInnen noch nicht gefunden ist5.wenn der Mensch mit Behinderung von Konflikten im Betrieb betroffen ist6.wenn das Leistungsvermögen von den betrieblichen Anforderungen abweicht7.wenn sich betriebliche Arbeitsarbläufe ändern oder Ansprechpartner wechseln8.wenn psychische und/oder emotionale Instabilität vorliegt9.wenn die vermittelte Person weiterhin Unterstützung benötigt10.wenn die Verantwortlichen im Betrieb weiterhin Unterstützung benötigen
BAG UB 24
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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
Inhalte der Berufsbegleitung (insbesondere):
1.Arbeitsdiagnostik2.Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen3.Regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsenenen4.Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und Begleitung ihrer Umsetzung5.Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung6.Organisation eines Job Coachings
BAG UB 25
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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf
§ 13 Zusammenarbeit der AkteureLeistungserbringer informiert Leistungsträger über Wechsel zwischen Einstiegs-/ Qualifizierungs-/ StabilisierungsphaseBeginn Stabilisierungsphase: Planungsgespräch zwischen Teilnehmendem/r, Leistungserbringer und –träger zum Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungregelt, wenn der Übergang in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung nicht möglich istregelt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist
BAG UB 26
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BAG UB 27
ErgebnisseUnterstützter Beschäftigung
Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
passgenauer Arbeitsplatz Der / Die Beschäftigte wird als wertvolle/r Mitarbeiter/in
betrachtet Dem / Der Beschäftigten stehen Möglichkeiten
der beruflichen Weiterqualifizierung offen Klärung der - vorläufigen - beruflichen Perspektive …
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BAG UB 28
Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz
1993 – 1997Sonderschule für Geistigbehinderte
1997 – 1999Berufsvorbereitungsklasse
1999 – 2001Betrieblicher Berufsbildungsbereich5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate)
Seit dem 01. Mai 2001sozialversicherungspflichtiges Arbeits-verhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ)
Berufsbegleitung2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen
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BAG UB 29
Beispiel: Herr David T., ProduktionshelferNIAB Fürstenwalde
Bis 2003Schule, Förderschwerpunkt geistige EntwicklungVom 01.09.2003 bis 15.06.2008 Berufsbildungsbereich
(Holzwerkstatt + Hausmeisterbereich) Arbeitsbereich (z.T. ausgelagerter Arbeitsplatz)Vom 18.04.2007 bis 15.06.2008Teilnahme am Projekt von NIAB Persönliche Zukunftsplanung
(Wünsche, Ziele, biografische Ressourcen) Schnupper- und Erprobungspraktika
(Hausmeister, Tischlerei; je mehrere Wochen) 2x Qualifizierungspraktika in Klinkerherstellung
(Produktion; 3 Monate und 6 Monate)
Seit dem 16. Juni 2008Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisim Qualifizierungsbetrieb (EGZ)
Berufsbegleitung4 x Job Coaching im Betrieb von insgesamt 8 Std. in 4 Monaten und verschiedene Gespräche mit Betrieb und Eltern
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BAG UB 30
Beispiel: Frau Kerstin R., Spülhilfe ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen
Bis 2004 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Vom 01.09.2004 bis 30.09.2005 „Betriebliches Arbeitstraining“ als BvB3 Qualifizierungspraktika: 3,5 Monate Küche eines Altenheimes 4,0 Monate Bäckereifiliale 4,5 Monate Bäckereifiliale (Übernahmeoption)
Seit dem 01.10.2005 sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisim Qualifizierungsbetrieb zunächst befristeter Arbeitsvertrag
für 2 Jahre, 100 Monatsstunden Ab 01.10.2007 unbefristeter Arbeitsvertrag,
100 Monatsstunden (EGZ)
Berufsbegleitung: Kontinuierliche Betriebsbesuche zunächst im 2wöchigen Abstand, dann im 3-4wöchigen Abstand
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BAG UB 31
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
47 beantwortete Fragebögen aus 12 Bundesländern
N=522 Plätze (20% der durch die Bundesagentur für Arbeit vergebenen Plätze InbeQ Ende Oktober 2009)
400 Teilnehmende sind in InbeQ gestartet (77%)(385x Sachleistung / 15x Persönliches Budget)
Frühester Beginn der Maßnahme UB: Mai 2009
Aussagen zur Berufsbegleitung noch nicht möglich
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BAG UB 32
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Art der Behinderung: 71% Lern- bzw. geistige Behinderung
11% psychische Erkrankung
10% Körper- und/oder Sinnesbehinderung
1% Sonstige Behinderung
7% Informationen liegen nicht vor
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BAG UB 33
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Schwerbehindertenausweis: 44% mit Schwerbehindertenausweis 47% ohne Schwerbehindertenausweis (!) 9% Informationen liegen nicht vor
Geschlecht: 39,5% weiblich 54,5% männlich 6,5% Informationen liegen nicht vor
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BAG UB 34
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Alter: 5,5% unter 18 Jahre 60,3% 18-24 Jahre 26,8% 25-40 Jahre 2,3% über 40 Jahre 5,3% Informationen liegen nicht vor
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BAG UB 35
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Schulbesuch: 65,0% Sonderschule 14,8% Hauptschule 4,3% Realschule 1,5% Gymnasium 1,8% sonstige Schule 12,8% Informationen liegen nicht vor
![Page 36: Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) - Resumee und aktuelle Entwicklungen 1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010.](https://reader035.fdocument.pub/reader035/viewer/2022081517/570491ce1a28ab14218df9c9/html5/thumbnails/36.jpg)
BAG UB 36
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09Letzte Berufs-/Schulstation vor Beginn InbeQ: 44,5% arbeitslos (SGB III oder SGB II Bezug) 22,0% berufsvorbereitende Maßnahme 8,3% Schulbesuch 3,8% Ausbildung 0,8% WfbM 0,5% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 0,3% Studium 9,8% Sonstiges 10,3% Informationen liegen nicht vor
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BAG UB 37
Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09
Qualitative Fragen: Gelingt es Qualifizierungsplätze innerhalb von 8
Wochen zu akquirieren? Gelingt es passende Qualifizierungsplätze zu
akquirieren? Qualifizierungsbedarf der Teilnehmenden Unterstützung im Betrieb – Job Coaching Gestaltung des Projekttages
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BAG UB 38
Umsetzung § 38a SGB IX:Diskussionen und Herausforderungen
Offene Ausschreibung: Preisdumping + Schnittstellenprobleme Rahmenverträge Neue Erfahrungen sammeln und auswerten, z.B.:
Art und Intensität der Unterstützung bei Menschen mit psychischer Erkrankung
Akquisitions- und Fahrwegeaufwand in ländlichen und strukturschwachen Regionen
Mobilität der Teilnehmenden und regionales ÖPNV-Angebot Qualitätsstandards der GE UB umsetzen und prüfen Einzelne Rückmeldungen zur pauschalen Begrenzung von Laufzeit
und Anzahl bzw. Dauer der Qualifizierungspraktika UB mit persönlichem Budget Intensivierung Fachaustausch UB-Anbieter und Leistungsträger
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www.bag-ub.deUB – Gesetz und Umsetzung
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