"Effektive Antworten auf Fragen echter Integration"
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Personalreferentin Anja Gentzsch Berlin, 17.11.2016
EFFEKTIVE ANTWORTEN AUF FRAGEN ECHTER INTEGRATIONBESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN – EIN PRAXISBEISPIEL
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1. Ausgangssituation
2. Beschäftigungsplan
3. Umsetzung
INHALT
Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
3 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
1. AUSGANGSSITUATION:SYRISCHER FLÜCHTLING….
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2. BESCHÄFTIGUNGSPLAN
Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
Schnuppertag PraktikumEinstellung als Auszubildender
5 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
Geflüchtete gehören zur Kategorie „nicht pflichtversichert“, daher kein Versicherungs-schutz durch gesetzl. Unfallver-sicherung.
Kostenübernahme für Hospitationstag durch Unternehmen über BG?
Kein echtes Arbeitsver-
hältnis
RÜ mit gesetzlicher
Unfallversicher-rung
RÜ mit Berufsgenos-
senschaft
RÜ mit Krankenkasse
2. UMSETZUNG- SCHNUPPERTAG -
Nein, verweist an Krankenkasse.
Wenn Unfall nicht fahrlässig durch Unternehmen verursacht, dann greift Krankenkasse. Wenn keine Mitgliedschaft besteht, greift ärztliche Grundversorgung für Geflüchtete.
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ToDo:
¬ Info an Ausländerbehörde
¬ Ausländerbehörde benötigt Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit
Umsetzung:
¬ Aufenthaltsgestattung hat den bereits den Eintrag „Praktikum gem. § 22 Abs. 1-4 MiLoG gestattet“
¬ 3-monatiges Praktikum zur Berufsorientierung fällt unter die Regelung des MiLoG, daher keine weitere Zustimmung notwendig
Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
2. UMSETZUNG- PRAKTIKUM -
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ToDo:
¬ Info an Ausländerbehörde
¬ Ausländerbehörde benötigt Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit
Umsetzung:
¬ Geflüchtete müssen „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ bei Ausländerbehörde stellen (Angaben zum Flüchtling, zum Unternehmen und zur Stelle)
¬ Wenn es sich um eine Ausbildung im Sinne des § 32 BeschV (anerkannter Ausbildungsberuf) handelt, dann muss Bundesagentur für Arbeit nicht beteiligt werden (Nachweis erforderlich)
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2. UMSETZUNG- AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS -
8 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016
Laut Bundeszentrale für Steuern: jeder Geflüchtete erhält bei Registrierung in Dtl. eine Steuer-ID (erste Meldeanschrift)
Wahl einer Krankenkasse und stellen eines Antrags auf Versicherung
Steuer-ID SV-nummer
2. UMSETZUNG- SCHNUPPERTAG -
Übermittlung über Krankenkasse
Krankenkasse
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VIELEN DANK!
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Anja Gentzsch
IHR ANSPRECHPARTNER
Titel der Präsentation | Datum (Eingabe über "Einfügen > Kopf- und Fußzeile")
Personalreferentin
Roever Broenner Susat MazarsGmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftAlt-Moabit 2 10557 Berlin Tel: 030 208 88- [email protected]