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EDV-untersttzte Standsicherheitsnachweise

Ri EDV AP - 2001Richtlinie fr das Aufstellen und Prfen EDV-untersttzter Standsicherheitsnachweise

Ausgabe April 2001

Herausgeber:Ferdinandstr. 47 20095 Hamburg Tel.: 040 / 303 79 50-0 Fax: 040 / 35 35 65 E-Mail: [email protected] http://www.bvpi.de

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Mit dieser neuen Richtlinie kann der Standsicherheitsnachweis erheblich reduziert und bersichtlicher werden Krzlich hat der Arbeitskreis Ri-EDV die Richtlinie fr das Aufstellen und Prfen EDV-untersttzter Standsicherheitsnachweise (RI-EDV AP 2001) fertiggestellt, die im Folgenden abgedruckt wird. Sie baut auf der Ri-EDV-AP 89 von 1989 auf. Die rasante Entwiclung der Hard- und Software in den vergangenen 12 Jahren hat die Anpassung und Fortschreibung dieser Richtlinie herausgefordert. Dazu gehren die enorm gestiegenen Speicherkapazitten und Rechnergeschwindigkeiten sowie die meist verbesserte und bedienerfreundlichere Anwendung und die hufig standardmig vorhandenen Grafikmglichkeiten. Farbige und mastbliche Linien- oder Flchengrafiken erlauben in vielen Fllen eine bersichtliche und konzentrierte Darstellung der Eingaben und mageblichen Ergebnisse. Dem Arbeitskreis der Ri-EDV-2001 haben folgende Mitglieder angehrt: Dipl.-Ing. Klaus Banze (Stahlbau Lamparter GmbH) Dr.-Ing. Frank Fingerloos (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein EV) Dr.-Ing. Gnter Griebenow (VPI Niedersachsen) (Leitung) Dipl.-Ing. Peter Krger (EBA, Ast Hamburg) / Schwerin) Dr.-Ing. Martin Mertens (Landesbetrieb Straenbau NRW) Dr.-Ing. Hans-Jrgen Meyer (VPI Hamburg) Dipl.-Ing. Catharina Stahr (VPI Hamburg) Dr.-Ing. Marco Tschtschel (Deutscher Betonverein E.V.) Dipl.-Ing. Jrgen Windeler (Nds. Landesamt fr Straenbau)

EinfhrungDie Richtlinie fr das Aufstellen und Prfen EDVuntersttzter Standsicherheitsnachweise wird wie die Vorgngerin Ri-EDV-AP 89 immer dann Vertragsbestandteil sein, wenn die ZTV-K vereinbart ist. Es ist wnschenswert, dass die Richtlinie auerhalb des Eisenbahn- und Straenbrckenbaus an Einfluss gewinnt, damit die Aufgabenverteilung, Zustndigkeit und Verantwortlichkeit von Aufsteller und Prfingenieur eindeutig geregelt sind. Die formalen und inhaltlichen Grundlagen sollen beim Aufstellen beachtet, Eingaben und Ergebnisse bersichtlich, leicht verstndlich und auf das Notwendige beschrnkt werden. Die grafische Darstellung erhlt den unbedingten Vorzug. Der Prfingenieur ist im Sinn persnlicher und fachlicher Verantwortung fest eingebunden. Er besttigt die Vollstndigkeit und Richtigkeit der Ergebnisse, die Einhaltung der gltigen Technischen Baubestimmungen und die bereinstimmung der Standsicherheitsnachweise mit den geprften Ausfhrungsunterlagen in einem schriftlichen Prfbericht. Bei relevanten Abweichungen sollen Aufsteller und Prfingenieur gemeinsam deren Ursachen aufklren. Die konzentrierte Zusammenfassung der geprften mageblichen Ergebnisse soll auch der Komprimierung der Dokumentationsunterlagen dienen. Bei den Archivierungsmglichkeiten stoen die Bauordnungsmter zunehmend an ihre Grenzen. Diese Problematik kann die Ri-EDV-AP 2001 nicht lsen, sie kann aber grafische Straffung der Eingaben und Ergebnisse den Gesamtumfang der Standsicherheitsnachweise erheblich reduzieren helfen. Die Richtlinie hat folgenden Wortlaut:

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2INHALTSVERZEICHNIS 1 1.1 1.2 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 3.1 3.2 3.3 4 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.7 4.8 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Geltungsbereich und Zweck Geltungsbereich2 Zweck Begriffe EDV-Berechnungen Daten Aufsteller Prfingenieur Aufgabenverteilung Abstimmung der Beteiligten Fachliche Verantwortung des Aufstellers Fachliche Verantwortung des Prfingenieurs Aufstellen Vollstndigkeit Angaben zu den Programmen Formale Anforderungen Inhaltsverzeichnis Kennzeichnung der Seiten Querverweise Begriffe, Formelzeichen, Einheiten Ordnungssysteme Eingaben Allgemeine Anforderungen Mechanisches Strukturmodell Materialkennwerte, Querschnittsgren, Steifigkeiten Einwirkungen Zustzliche Eingaben Ergebnisse Unterteilung der Ergebnisse Magebliche Ergebnisse Sonstige Ergebnisse Aufbereitung der Eingaben und Ergebnisse bersichtlichkeit und Verstndlichkeit Grafische Darstellung Tabellarische Darstellung Darstellung der sonstigen Ergebnisse Kontrollen Unterschrift des Aufstellers Prfen Prfverfahren Prfung durch Vergleichsberechnung Prfung durch Modellversuche und Probebelastungen Prfbericht Anhang 1 1.1 Geltungsbereich und Zweck Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt fr das Aufstellen und Prfen von Standsicherheits-nachweisen, die teilweise oder ganz aus EDVBerechnungen bestehen (EDVuntersttzte Standsicherheitsnachweise). Zweck Die Richtlinie grenzt Zustndigkeiten und Aufgabenverteilung zwischen Aufsteller und Prfingenieur ab. Sie soll insbesondere zu mehr bersichtlichkeit und Verstndlichkeit der Eingaben und Ergebnisse beitragen. Begriffe EDV-Berechnungen EDV-Berechnungen sind steuerte Berechnungen.

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programmge-

2.2

Daten Daten in EDV-Berechnungen sind - alpha-numerische Angaben, z.B. Knoten-Element-Nummerierungen, Eingaben und Ergebnisse, - grafische Angaben, z.B. Darstellung der mechanischen Strukturmodelle, der Einflusslinien oder Biegelinien als Ergebnisse, - Kurztext-Informationen, z.B. Programmkenndaten (siehe Anhang 1), Erluterung zu den Eingaben, Bestandsunterlagen, Dokumentation. Die Daten knnen programmgesteuert aufbereitet und ausgedruckt (z.B. Eingaben und Ergebnisse) oder manuell niedergeschrieben sein (z.B. KurztextInformationen, ergnzende Berechnungen). Zur bersichtlichkeit knnen farbige Darstellungen vorteilhaft sein.

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32.3 Aufsteller Aufsteller im Sinne dieser Richtlinie ist der Ingenieur, dem die Bearbeitung des Standsicherheitsnachweises bertragen wird. Diese bertragung kann sich bei der Tragwerksplanung auch auf einzelne Tragwerke oder Tragwerksteile beziehen, wenn deren Standsicherheitsnachweis jeweils ein technisch und rechnerisch geschlossenes Ganzes darstellt. Prfingenieur Prfingenieur im Sinne dieser Richtlinie ist der mit der Prfung des Standsicherheitsnachweises beauftragte Ingenieur. stndigkeit der bautechnischen Prfung allein verantwortlich. 4 4.1 Aufstellen Vollstndigkeit Der Standsicherheitsnachweis muss unter Einschluss der EDV-Berechnungen und aller sonstigen technischen Unterlagen ein technisch und rechnerisch geschlossenes Ganzes bilden. Es soll dem Standsicherheitsnachweis eine kurze Erluterung vorangestellt werden. Der zur Prfung und Dokumentation vorzulegende Standsicherheitsnachweis muss mindestens enthalten: - die Programmkenndaten nach Abschnitt 4.2, - alle Eingaben nach Abschnitt 4.4, - die mageblichen Ergebnisse nach Abschnitt 4.5. Der Standsicherheitsnachweis muss alle mageblichen Bau- und Endzustnde sowie die wesentlichen Wechselwirkungen zwischen Bauwerk, Baugrund und Hinterfllung erfassen (z.B. Baubeschreibung, statisches Konzept, Lastabtrag, Stabilisierung). 4.2 Angaben zu den Programmen Die Programme sind mit Hilfe von Programmkenndaten oder in vergleichbarer Form zu erlutern, wenn deren Grundlagen, Annahmen und Anwendungsgrenzen aus der Niederschrift des Standsicherheitsnachweises nicht zweifelsfrei erkennbar sind. Diese Programmkenndaten sind in deutscher Sprache abzufassen und dem Standsicherheitsnachweis beizufgen. Inhalt und Umfang mssen dem Anhang entsprechen. Falls die Angaben nicht ausreichen, muss der Aufsteller Informationen nachreichen.

2.4

3 3.1

Aufgabenverteilung Abstimmung der Beteiligten Bei Tragwerken mit auergewhnlichen Anforderungen an den Standsicherheitsnachweis in der Regel Tragwerke mit berdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad nach der HOAI (Honorarordnung fr Architekten und Ingenieure) Teil VIII ist auf Verlangen des Bauherrn oder dessen Beauftragten, des Prfingenieurs oder des Aufstellers ein Abstimmungsgesprch zu fhren. Dabei muss der Aufsteller seine zur Anwendung vorgesehenen Programme erlutern, sowie Umfang und Darstellungsform der vorzulegenden Ergebnisse mit dem Prfingenieur und ggf. mit dem Bauherrn oder dessen Beauftragten abstimmen. Fachliche Verantwortung des Aufstellers Der Aufsteller ist fr die technische und rechnerische Vollstndigkeit und Richtigkeit des Standsicherheitsnachweises als geschlossenes Ganzes verantwortlich. Fachliche Verantwortung des Prfingenieurs Der Prfingenieur hat seine Prfttigkeit unparteiisch und gewissenhaft nach den bauaufsichtlichen Vorschriften und den technischen Baubestimmungen auszuben. Er ist fr die Richtigkeit und Voll-

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3.3

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44.3 4.3.1 Formale Anforderungen Inhaltsverzeichnis Dem Standsicherheitsnachweis ist ein Gesamtinhaltsverzeichnis voranzustellen. Dieses Gesamtinhaltsverzeichnis kann auf detaillierte Unterverzeichnisse verweisen und muss jeweils den aktuellen Bearbeitungsstand widerspiegeln. 4.4 4.3.2 Kennzeichnung der Seiten Alle Seiten der Berechnung sind fortlaufend oder abschnittsweise fortlaufend zu nummerieren und so zu kennzeichnen, dass jede Seite eindeutig der Gesamtberechnung zugeordnet werden kann. Austauschseiten und Einschubseiten sind zustzlich zu kennzeichnen. Querverweise Wird in einem Standsicherheitsnachweis auf einen Wert oder eine Darstellung Bezug genommen, die an anderer Stelle stehen, so ist auf die betreffende Stelle hinzuweisen. Begriffe, Formelzeichen, Einheiten Begriffe, Formelzeichen und Einheiten mssen den eingefhrten technischen Baubestimmungen entsprechen. Ordnungssysteme Die gewhlten Ordnungssysteme sind eindeutig und an exponierter Stelle darzustellen. Werden mehrere Ordnungssysteme verwendet, so mssen die Ordnungssysteme eindeutig einander zugeordnet sein. Zu den Ordnungssystemen zhlen: Koordinatensysteme, Vorzeichenkonventionen,z.B. bei Schnitt- und Verschiebungsgren, bei Spannungen und Dehnungen, Zuordnungen,z.B. Positionsnummern, Bauteile, Knoten-ElementNummerierungen, 4.4.1 Vereinbarungen, z.B. Lastflle und Kombinationen aus Lastfllen, Teilsysteme aus einem Gesamtsystem. Die Zuordnung der in den Ordnungssystemen verwendeten Daten (z.B. Eingaben und Ergebnisse) muss eindeutig erkennbar sein.-

Eingaben Allgemeine Anforderungen Die in dem EDV-untersttzten Standsicherheitsnachweis vorzulegenden Eingaben mssen alle Daten umfassen, die fr eine Reproduktion der mageblichen Ergebnisse notwendig sind. Die Herkunft der Eingaben muss aus dem Standsicherheitsnachweis erkennbar sein. Erforderliche Zuordnungen, Vereinbarungen, Vereinfachungen und Erluterungen sind dabei anzugeben. Mechanisches Strukturmodell Die der Berechnung zugrunde gelegten mechanischen Strukturmodelle (statisches System des Tragwerks, aber auch einfache bis komplexe Modelle fr z.B. Lager, Gelenke, Federn, Schraub-, Schweianschlsse) sind grafisch darzustellen. Geometrie, Abmessungen, mechanische Randbedingungen, Exzentrizitten und Vereinfachungen sind eindeutig anzugeben und, sofern erforderlich, zu begrnden. Materialkennwerte, Querschnittsgren, Steifigkeiten Baustoffe und die bentigten Materialkennwerte sind anzugeben. Die Berechnungsgrundlagen fr die gewhlten Querschnittsgren und Steifigkeiten mssen erkennbar sein. Angaben zu den Querschnittsgren sind z.B. Schwerpunktslagen, Abstnde von Teilquerschnitten, Trgheitsmomente. Angaben zu den Steifigkeiten sind z.B. Dehn-, Biege, Torsions, Federsteifigkeiten, Steifezahlen, Bettungsziffern.

4.3.3

4.4.2

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4.3.5

4.4.3

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54.4.4 Einwirkungen Einwirkungen auf das mechanische Strukturmodell sind als Eingaben eindeutig darzustellen. Einwirkungen sind z.B. stndige Lasten, Verkehrslasten, Temperatur, Vorspannung, Baugrundbewegungen, Lagerverschiebungen, Imperfektionen, Erdbeben. Die Einteilungen der Einwirkungen in Lastflle mit den Teilsicherheitsbeiwerten und in Lastkombinationen mit den Kombinationsbeiwerten sind zu beschreiben. Auf Vorschriften, Richtlinien und Erlasse ist hinzuweisen. 4.5.3 4.4.5 Zustzliche Eingaben Werden problem- oder programmbezogene Eingaben bentigt, so sind sie darzustellen und ggf. zu erlutern. Hierzu gehren z. B.: Verformungsgrenzen, durch Bemessungsvorschriften standardisierte und variable Rechenwerte wie Querdehnzahl, Elastizittsmodul, Vereinfachungen wie Ausrundung von Sttzmomenten, Momentenumlagerungen, Auswahl von Programmverzweigungen (z.B. drillweiche bzw. drillsteife Platten). Ergebnisse Unterteilung der Ergebnisse Die Ergebnisse sind in magebliche und sonstige Ergebnisse zu unterteilen. Magebliche Ergebnisse Magebliche Ergebnisse sind alle Daten, die fr die Prfung und Beurteilung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks und einzelner Tragwerksteile erforderlich sind. Hierzu gehren z. B.: Magebliche Lastflle und Last kombinationen,

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Bemessungskrfte mit Querschnittsverformungen und Querschnittsabmessungen, Materialgten, Herstellungsvorgaben, Nutzungsvorgaben, erforderliche Zwischenergebnisse an Schnittstellen der technischen Bearbeitung (z. B. Auflagerkrfte, einschlielich der zugehrigen Sicherheitsbeiwerte).

Sonstige Ergebnisse Sonstige Ergebnisse sind alle brigen Ergebnisse, z.B. Zustandsgren fr einzelne Lastflle und Lastfallkombinationen. Aufbereitung der Eingaben und Ergebnisse bersichtlichkeit und Verstndlichkeit Die Eingaben und mageblichen Ergebnisse sind in den Standsicherheitsnachweis in einer fr die Prfung und Beurteilung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks und einzelner Tragwerksteile geeigneten Form einzuarbeiten. Die den EDV-Berechnungen zugrunde liegenden Eingaben sind in einer von den Programmen aufbereiteten und ausgedruckten Form im Standsicherheitsnachweis aufzunehmen. Alle relevanten Daten mssen nachvollziehbar und reproduzierbar sein (z.B. sind magebende Beanspruchungen und Widerstnde unter Angabe der charakteristischen Werte sowie der zugehrigen Teilsicherheitsbeiwerte und Kombinationsfaktoren darzustellen). Daten sollen bersichtlich in der Regel auf DIN- A4- Blattformat ausgedruckt werden. Die Daten mssen ausreichend erlutert und fr sich verstndlich sein. Texte sollen in deutscher Sprache ausgedruckt werden.

4.6 4.6.1

4.5 4.5.1

4.5.2

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64.6.2 Grafische Darstellung Die Eingaben und mageblichen Ergebnisse sollen in grafischer Form dargestellt werden. Der Mastab muss in der Regel mit einer Mastabsleiste abgreifbar sein und bei Vernderungen der Abbildungsgren gltig bleiben. Die Darstellung muss eine fr die Weiterverwendung der Daten hinreichend genaue Ablesung gestatten und durch Zahlenwerte ergnzt werden.-

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Berechnungen mit vernderter Netzanordnung bei finiten Elementen, Referenzbeispiele.

4.8

Unterschrift des Aufstellers Die Unterschrift des Aufstellers unter dem Standsicherheitsnachweis muss eindeutig erkennen lassen, fr welche Teile der Tragwerksplanung seine fachliche Verantwortung gilt. Die Zuordnung der Unterschriften darf ber das Inhaltsverzeichnis geregelt werden. Prfen Prfverfahren Prfverfahren sind: Prfung durch Vergleichsberechnung, Prfung durch Modellversuche und Probebelastungen. In der Regel wird die Prfung durch Vergleichsberechnung durchgefhrt. Prfung durch Vergleichsberechnung Vergleichsberechnungen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Prfingenieur durchgefhrte unabhngige Berechnungen. Hierbei sind die Kontrollmethoden nach Abschnitt 4.7 anwendbar. Ein zur Prfung durch Vergleichsberechnung benutztes Programm muss gegenber den Ergebnissen des Aufstellers unabhngige Ergebnisse liefern. Die Verantwortung fr die Anwendbarkeit des fr die Prfung benutzten Programms und fr die Unabhngigkeit der Ergebnisse liegt beim Prfingenieur. Vergleichsberechnungen knnen auch Stichproben enthalten. Die Prfung durch Stichproben ist dann anwendbar, wenn bestimmte Ergebnisse, z.B. Einflusslinien, Tabellenkolonnen und hnliche Berechnungen durch eine hinreichende Anzahl von Stichproben geprft werden. Es muss auerdem ber den Verlauf der betreffenden Funktion soweit Klarheit bestehen,

4.6.3

Tabellarische Darstellung Die Eingaben und mageblichen Ergebnisse drfen nur dann allein in tabellarischer Form ausgedruckt werden, wenn die bersichtlichkeit und Verstndlichkeit der Datenmenge durch eine grafische Darstellung nicht wesentlich verbessert werden kann. Aus dem Tabellenkopf mssen Bedeutung und Einheit der Daten in den Zeilen und Spalten erkennbar sein. Auf jeder Seite ist der Tabellenkopf zu wiederholen. Darstellung der sonstigen Ergebnisse Die sonstigen Ergebnisse mssen im Rahmen des gesamten Standsicherheitsnachweises in prffhiger Form dargestellt sein. Sie sind bis zum vollstndigen Abschluss der Prfung des Standsicherheitsnachweises vom Aufsteller vorzuhalten und dem Prfingenieur auf Verlangen vorzulegen. Kontrollen Der Aufsteller muss sich von der Plausibilitt der Eingaben und Ergebnisse durch Kontrollen berzeugen. Hierzu gehren z.B.: Kontrollen der Eingaben, Gleichgewichts- und Verformungskontrollen, Plausibilitt der Verformungen mit den Einwirkungen, Kontrollen mit vereinfachten Strukturmodellen,

5 5.1

5.2 4.6.4

4.7

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7dass fehlerhafte Interpolationen z.B. in Unstetigkeitsbereichen auszuschlieen sind. 5.3 Prfung durch Modellversuche und Probebelastungen Bei auergewhnlichen Tragwerken knnen die Ergebnisse von Berechnungen auch unabhngig durch Modellversuche und Probebelastungen berprft werden. Die Prfung durch Modellversuche und Probebelastungen muss mit den Beteiligten abgestimmt werden (z.B. Bauherr, Auftraggeber, Aufsteller, Prfingenieur, Genehmigungsbehrde). Anhang Erluterung zu den Programmkenndaten Die Programmkenndaten (in Anlehnung an DIN 66230) mssen mindestens folgende Punkte beinhalten: Programmbezeichnung Die Programmbezeichnung besteht aus dem Programmnamen mit Variantenbezeichnung, Versionsbezeichnung und, sofern nicht schon aus dieser ersichtlich, den Freigabedaten.-

5.4

Prfbericht Die gewhlten Prfverfahren sind in einem Prfbericht anzugeben. Die Vollstndigkeit und Richtigkeit der mageblichen Ergebnisse, die Einhaltung der gltigen Technischen Baubestimmungen und die bereinstimmung der Standsicherheitsnachweise mit den geprften Ausfhrungsunterlagen sind zu besttigen. Bei relevanten Abweichungen zwischen den Ergebnissen des Aufstellers und denen des Prfingenieurs sollen deren Ursachen vom Aufsteller und Prfingenieur gemeinsam aufgeklrt werden. Dabei muss der Prfingenieur sein Prfverfahren und seine Ergebnisse offenlegen und der Aufsteller die Richtigkeit seiner Berechnung z.B. durch weitere Nachweise belegen. Der Prfingenieur hat die Auswirkungen verbleibender Abweichungen zu beurteilen. Weitere Angaben zum Inhalt von Prfberichten sind dem Auftrag zu entnehmen wie z.B. Schall-, Wrme- und Brandschutz.

Programmname Bezeichnung zur Identifizierung des Programms in der Entwicklung, beim Vertrieb und beim Einsatz. Ggf. sind mehrere Programmnamen durch ihre Geltungsbereiche in dem Datenverarbeitungssystem oder whrend eines bestimmten Zeitraums voneinander abzugrenzen. Ist das Programm Teil eines Programmsystems, so ist auch dessen Name anzugeben. Variantenbezeichnung Zusatz zum Programmnamen, um mehrere gleichzeitig einsetzbare Programmvarianten voneinander zu unterscheiden (z.B. verschiedene Gerteausstattungen oder verschiedene Anwendungsbereiche). Versionsbezeichnung Zusatz zum Programmnamen und zur Variantenbezeichnung, um mehrere wegen nderungen nacheinander gesetzte Versionen eines Programmes oder seiner Varianten voneinander zu unterscheiden. Die Dokumentation muss den nderungsstand der aktuellen Version beschreiben. Freigabedaten Datum der Freigabe sowohl der ersten als auch der aktuellen Programmversion.

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Aufgabe Die mit dem Programm zu lsende Aufgabe und die verwendeten Methoden sind durch eine Kurzbeschreibung zu erlutern; auf Vorschriften und Besonderheiten ist hinzuweisen.

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8 KurzbeschreibungKurzgefasste anwendungsbezogene Beschreibung der Aufgabe, die mit dem Programm gelst wird, einschlielich der fachbezogenen Beschreibung der Ein- und Ausgabe. Die Aufgabe kann auch durch ein typisches Anwendungsbeispiel, ggf. mit Skizze, verdeutlicht werden. Literaturverzeichnis DIN 66230 Informationsverarbeitung, Programmdokumentation, Beuth Verlag Heft 504 der Schriftenreihe "Forschung, Straenbau und Straenverkehrstechnik" des Bundesministers fr Verkehr Abteilung Straenbau, Typo- Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Bonn-Bad Godesberg, 1987

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Methoden Kurze Beschreibung der zur Lsung der Aufgabe verwendeten Theorien und Rechenverfahren. Vorschriften Hinweise auf Gesetze, Normen, Richtlinien, Erlasse und Vorschriften, die vom Programm bercksichtigt werden. Begriffe, Formelzeichen, Einheiten Bei Abweichungen von Begriffen, Formelzeichen und Einheiten im EDV- Programm von den eingefhrten technischen Baubestimmungen ist eine erluternde Zuordnung vom Aufsteller beizufgen. Besonderheiten Abgrenzungen von Anwendungsbereichen fr das Programm, insbesondere fachliche Voraussetzungen und Einschrnkungen.

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Zustndigkeiten Anschriften der Institutionen und Personen sind anzugeben, die fr Entwicklung, Vertrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Programms zustndig sind. Unterlagen Unterlagen, die zur Information ber das Programm zur Verfgung stehen, sind wenn mglich in deutscher Sprache mit Quellenangabe und ggf. Bestell-Nr. aufzulisten. Zu den Unterlagen zhlen z.B. Anwendungshandbuch, Programmdokumentation.

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