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E-Government Aargau Strategie

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Vorwort 5

01 Einleitung 6 1.1 Anlass 1.2 Ausgangslage 1.3 Zweck, Geltungsbereich und Umsetzungszeitraum der Strategie 1.4 BegriffeimE-Government

02 Rahmenbedingungen 8 2.1 E-Government-StrategieSchweiz 2.2 EntwicklungsleitbilddesRegierungsrats2013–2022 2.3 RechtlicheRahmenbedingungen 2.4 GesellschaftlicheRahmenbedingungen 2.5 OrganisatorischeRahmenbedingungen 2.6 TechnischeRahmenbedingungen

03 Strategische Leitsätze und Ziele 10 3.1 Leitsätze 3.2 Ziele

04 Handlungsschwerpunkte 12 4.1 VerkehrmitderBevölkerung 4.2 Verkehr mit der Wirtschaft 4.3 VerkehrzwischendenBehördenundverwaltungsinternerVerkehr 4.4 Informationsangebot 4.5 PolitischePartizipation 4.6 UmfassendesReformverständnis 4.7 Voraussetzungenschaffen

05 Zusammenarbeit und Organisation 14 5.1 KantonAargauundAargauerGemeinden 5.2 Zusammenarbeit Bund 5.3 ZusammenarbeitKantone 5.4 Zusammenarbeit Gemeinden 5.5 Zusammenarbeit Wirtschaft

06 Finanzierung 15 6.1 Grundsätze der Finanzierung 6.2 FinanzierungderFachstelleE-GovernmentAargau 6.3 FinanzierungderE-Government-Projekte

07 Strategieumsetzung 16 7.1 E-Government-Portfolio 7.2 ControllingberichtzurStrategieumsetzung 7.3 KommunikationderStrategieumsetzung 7.4 Umsetzungsorgane

08 Ergänzende Strategien 17

Anhang I – Glossar 18

Anhang II – Referenzliste 20

Inhalt

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Sehr geehrte Damen und Herren

DieEntwicklungvonInformations-undKommunikations-technologienschreitetrasantvoran.DankSmartphones,Tablets undNotebooks ist es uns heute jederzeit undüberallmöglich,InformationenoderDienstleistungenon-line zubeziehen.VieleEinwohnerinnenundEinwohnersowieUnternehmenkönnenundwollennichtaufdiesegewohntenAnnehmlichkeitenverzichten.EinhoherAn-spruch an Erreichbarkeit, Kommunikation und Verfüg-barkeit sind so zu einem gesellschaftlichen Bedürfnisgeworden,demsichauchdieöffentlichenVerwaltungenstellen müssen.

AngesichtsneuerAufgabenundsteigenderAnforderun-gen an die Servicequalität der Verwaltungsdienstleis-tungen müssen die Verwaltungen dazu ihre Leistungs-fähigkeit laufenderhöhen.MitE-Governmentwirdeine

Vorwort nachhaltigeVerbesserungderGeschäftsprozesseunterEinbezug aller föderalen Ebenen (Bund, Kanton, Ge-meinden) angestrebt. Unseren Fokus richten wir abernichtnuraufdieVerwaltung,sondernorientierenunsandenBedürfnissenderBevölkerungundderWirtschaft.

DievorliegendeE-Government-StrategieAargauwurdevon den kantonalen Departementen, den Gemeinde-personal-Fachverbänden und der Gemeindeammän-ner-VereinigungdesKantonsAargau inpartnerschaftli-cherZusammenarbeiterstellt.SiedefiniertdieZieleundHandlungsschwerpunkte für die gemeinsame Umset-zungvondigitalisiertenLösungenundProzessen.Eineintensive Zusammenarbeit im Bereich E-Governmentsoll dazu beitragen, dass der Aargau ein attraktiverWohn-undWirtschaftsstandortbleibt.

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RolandBrogliLandammannundVorsteherdesDepartementsFinanzenundRessourcen

VorsitzenderderSteuerungE-GovernmentAargau

RaymondTellenbachVertreterderGemeindeammänner-Vereinigung und Stadtammann Bremgarten

MitgliedderSteuerungE-GovernmentAargau

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1.1 AnlassDie Rahmenvereinbarung für die E-Government-Zu-sammenarbeit zwischendemKantonAargauunddenGemeindepersonal-Fachverbänden im Kanton Aargautratper1.Januar2013inKraft.MitdieserVereinbarungwurde eine neue Phase der Zusammenarbeit über die föderalen Ebenen hinweg eingeläutet, was zu Anpas-sungenderstrategischenAusrichtungführt:DieE-Go-vernment-StrategieKantonAargauausdemJahre2011soll zur E-Government-Strategie Aargau (Kanton undGemeinden ) werden.

1.2 AusgangslageIm Jahr 2007 wurde die E-Government-StrategieSchweizavomBundesratverabschiedet,derdazugehö-rigeKatalogvonpriorisiertenVorhabendefiniertunddie«Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit vonBundundKantonen»abgeschlossen.DieKantoneundderBundeinigtensichmitdieserRahmenvereinbarunginsbesondere auf das Sicherstellen einer koordiniertenUmsetzung der E-Government-Strategie Schweiz, ge-meinsame Standards für den Datenaustausch und das GewährleistenvonDatenschutzundInformationssicher-heit. Diese Rahmenvereinbarung wurde per 1. Januar2013umweiterevierJahreverlängert.DarinenthaltenistdieVerpflichtungderKantone,dieStädteundGemein-denindieE-Government-AktivitäteningeeigneterFormmiteinzubeziehen.

DieStrukturderE-Government-StrategieAargaurichtetsichnachdenVorgabenvonE-GovernmentSchweiz.1

1.3 Zweck, Geltungsbereich und Umsetzungs-zeitraum der StrategieMit der E-Government-Strategie Aargau wird eineGrundlagegeschaffen,umE-GovernmentimAargauun-terBerücksichtigungderwesentlichenEinflussfaktorenbedürfnisgerecht, zielgerichtet, koordiniert undeffizientweiterentwickeln zu können. Dabei orientiert sich dieStrategieandemEntwicklungsleitbilddesRegierungs-rats2013–2022b,denAnforderungenderentsprechen-denZielgruppen, andengeltendenRahmenbedingun-gen der kantonalen und kommunalen Verwaltungensowie der E-Government-Strategie Schweiz. Der Zeit-raum für die Umsetzung der E-Government-StrategieAargauistvon2014bis2022festgelegt.

DieE-Government-StrategieAargaugiltfürdieDeparte-menteunddieStaatskanzleiderkantonalenVerwaltungsowie–basierendaufderE-Government-Rahmenverein-barung(sieheKapitel5)–fürdieAargauerGemeinden.DenGerichtenKantonAargau, demParlamentsdienst,der Finanzkontrolle, der Datenschutzbeauftragten undden selbständigen öffentlich-rechtlichenAnstaltenwirdempfohlen,ihreVorhabennachdenBestimmungenderStrategie zu richten.

1.4 BegriffeimE-GovernmentDieVerwaltungstätigkeitsollmitHilfeder Informations-undKommunikationstechnik(IKT)sobürgernahundsowirtschaftlichwiemöglichgestaltetwerden.DiesistmitdemBegriffE-Government gemeint.

Der Ausbaugrad des elektronischen Angebots kannunterschieden werden in reine Informationsangebo-te (z.B. Veröffentlichung vonÖffnungszeiten undKon-taktadressen ) über Transaktionen mit Medienbruch (z.B.DownloadvonFormularen fürAnträge,welche inPapierformbeiderVerwaltungeingereichtwerden)bishinzuvollständigautomatisierten,medienbruchfreien Transaktionen. Medienbruchfrei bedeutet, dass diegesamteKommunikationmitdenKundinnenundKun-denelektronischerfolgt,d.h.Anträgedirektelektronischeingereicht und kostenpflichtige Leistungen online be-zahltwerdenkönnen.DieverwaltungsinterneWeiterver-arbeitungerfolgtebenfallsdigital.

BeidenAkteurenundihrenBeziehungenhatsichfolgen-de Unterscheidung etabliert. Die Beziehung zwischen :

• Verwaltungen und Unternehmen wird als Govern-ment to Business (G2B) bezeichnet bzw. bei nichtwirtschaftlichen Institutionen alsGovernment toOr-ganisation(G2O);

• Verwaltungen und Einwohnerinnen und EinwohnernalsGovernmenttoCitizen(G2C);

• Verwaltungen (Bund,Kantone,Gemeinden) alsGo-vernment toGovernment (G2G)und innerhalbeinerVerwaltungalsGovernmentinternal(G-I).

01 Einleitung

1 LeitfadenE-Government,GeschäftsstelleE-Government Schweiz(www.egovernment.ch)

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Kaisten

Brugg

Mettauertal

Laufenburg

Bözberg

Bremgarten

Schinznach

Endingen

Niederwil

Berikon

Eggenwil

Bellikon

Widen -Göslikon

Hägg-

dietikon

Fischbach

Wohlen

B

Mägen-

Brunegg

wil

singenOthmar-

Dottikon

konDinti-

Hend-

Ammers-

Ober-

Unter-

Spreiten-

Fislisbach

rohrdorf

Tägerig

Birr-

Nieder-

Seon

leerau

Kirch-

Moos-

Leimbach

Seengen

leerau

Reitnau

Leutwil

kenBurg

Menzi-

Dürren-

Egliswil

ruedGontenschwil

Wiliberg

Wisli-

Siglistorf

Böbikon

Lengnau

kofenFisibach

Baldingen

Schneisingen

RümikonkonMelli-Rekingen

siggenthal

Turgi

torf

Gebenstorf baden

Freienwil

Unter-

Birmens-

Ehrendingen

Ennet-

Wettingen

siggenthal

Ober-

Teger-felden

Böttstein

lingenWüren-

Klingnau

Hunzen-

heimSchafis-

Leuggern

Villigen

Leibstadt

Schlossrued

Hirschthal

Schöftland

Bottenwil

Aarau

Staffelbach

Gränichen

Holzi-ken

Oberkulm Uerkheim

Gipf-Oberfrick

Densbüren

Murgenthal

Küttigen

Rupperswil

Oberhof

Strengel-

Biberstein Auenstein

bach

burg

Oftringen

Brittnau

Rothrist

Wittnau

Aar-

Thalheim

Erlinsbach

Wölflinswil

Vordemwald

Hallwil

Boniswil

Zetzwil

Reinach

Villmergen

Schmied-

Birrwil

Attelwil Beinwil

äsch

Bözen Effingen

Elfingen

Hornussen

Mönthal

Ueken

Zeihen Herznach Windisch

Remigen

Rüfenach

Riniken

Villnachern

-Reuenthal

Lupfig

burgHabs-

-Bad

Hausen

Birr

Möriken

lenz

Scherz

Veltheim

Mülligen

Holder-

-Wildegg

Nieder-

Rudolfstetten

Künten

Berg-Lenzburg

Staufen

Besen-büren

Bünzen Islis-

Rotten-

Oberwil-Lieli

Arni

Zufikon

-Friedlisberg

lingen

Mandach Döttingen

Koblenz Rietheim

Gansingen

Remetsch-

Ober-

wil

Mellingen

Würenlos

Stetten

bachWohlen-

Kill-wangen

wil

berg

schwil

schiken

bank

hard

Full

entfelden

schwil

schwil

Mumpf

Zofingen

lunkhofen

hofNeuen-

Bad Zurzach

Rheinfelden

Magden

Möhlin

Kaiseraugst

Olsberg Obermumpf Zuzgen

Stein

Hellikon

Wallbach

Zeiningen

Wegenstetten

Schupfart

Oeschgen

Sisseln

Eiken

Frick

Unter-

Jonen

wangen

Büttikon

Dietwil

Geltwil

Aristau

Beinwil

Uezwil

Boswil Bettwil

Mühlau

Buttwil Merenschwand

Muri

Auw

Sins

Abtwil

Fahr-

Oberrüti

Kallern

Sarmenstorf

schwanden

Waltenschwil

Meister-

Münch-wilen

KöllikenMuhen

Oberentfelden

Suhr

Teufen-thal

Buchs

Safenwil Unterkulm

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G 2 B G 2 G

G 2 O

G 2 C

G – I

Bevölkerung

Institutionen

Wirtschaft BundKantoneGemeinden

Abbildung1:AkteureundBeziehungenimE-Government

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2.1 E-Government-StrategieSchweizDie E-Government-Strategie Schweiz verfolgt, in derReihenfolgeihrerBedeutung,dreistrategischeZiele:

1. Die WirtschaftwickeltdenVerkehrmitdenBehör-denelektronischab.

2. Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse mo-dernisiertundverkehrenuntereinanderelektronisch.

3. Die Bevölkerungkanndiewichtigen–häufigenodermitgrossemAufwandverbundenen–GeschäftemitdenBehördenelektronischabwickeln.

KönnenVerwaltungsgeschäftedurchgängigelektronischohneMedienbrücheabgewickeltwerden,soentstehenfürdieUnternehmen,fürPrivatpersonenundfürdieVer-waltung Erleichterungen dank Bürokratieabbau, womitvor allemKostengespartwerden können.DerEinsatzvon Online-Dienstleistungen ermöglicht verwaltungsin-tern raschere Entscheidungs- und Verarbeitungswege,wenigerpersonalintensiveProzesse,eineschlankereAr-beitsorganisationundeinebessereVernetzungderDa-tenbestände.FürdieBevölkerungundfürdieWirtschaftresultieren benutzerfreundlichere Dienstleistungen, we-derzeitlichnochörtlicheingeschränkter,raschererundeinfacherer Verkehrmit denBehörden sowie Transpa-renzundNachvollziehbarkeitdesVerwaltungshandelns.

Die Strategie basiert auf sieben zentralen Grundsätzen :

Orientierung an Leistungen und Geschäftspro-zessen : Anstatt wenig koordinierter und teurer E-Go-vernment-InsellösungenwerdengemeinsameLösungenerarbeitet, die sich an ebenenübergreifendem Dienstleis-tungs-undProzessverständnisorientieren.HierzuisteinstandardisierterUmgangmitelektronischenDatenundDokumenten von der Entstehung bis zur Archivierungnötig.EbenfallsmüssenRechtssicherheitundNachvoll-ziehbarkeit des Verwaltungshandelns durch einen stan-dardisierten Umgang gewährleistet sein.FokussierungundPriorisierung :DieE-Government-Umsetzung wird auf wenige Handlungsschwerpunkteausgerichtet,diesichandenBedürfnissenderZielgrup-penorientierenundnichtandentechnischenMöglich-keiten.Transparenz und Verbindlichkeit : Verantwortlich- keiten und Entscheidungsprozesse werden klar gere-gelt. Transparent geführte und regelmässig aktualisier-tePlanungsinstrumente stellenden stetigenFortschrittsicher und ermöglichen die Nachvollziehbarkeit der Umsetzung.InnovationdankFöderalismus :DasPotenzial inno-vativer Verwaltungsstellen wird genutzt und gleichzei-tig wird mit gemeinsamem Vorgehen und definiertenOrganisationsstrukturen die übergeordnete Steuerung sichergestellt.EinsparungendurchMehrfachnutzungundoffeneStandards : Dank dem Prinzip «Einmal realisieren –mehrfach anwenden», offenen Standards und gegen-seitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.Zugangfüralle :DieErfüllunganerkannterStandardsgarantiert einen barrierefreien Zugang zu E-Govern-

ment-LösungenauchfürältereMenschenundfürMen-schen mit Behinderungen.UnterstützungderEntscheidungsträger : KonkreteUmsetzungs- und Steuerungsinstrumente ermöglichenden politischen und operativen EntscheidungsträgernihreVerantwortungwahrzunehmen.

InderzugehörigenRahmenvereinbarungc zwischen dem BundunddenKantonensinddieRegelnbetreffenddieZusammenarbeit,dieMehrfachnutzungvonDatenundLeistungen,dieEinhaltungvonStandardsunddesDa-tenschutzessowiedieInformationssicherheitgeregelt.

2.2 Entwicklungsleitbild des Regierungsrats 2013 – 2022Der Regierungsrat hat mit dem Entwicklungsleitbild2013–2022d Schwerpunkte und Zielsetzungen formu-liert. Einen wesentlichen Beitrag leistet E-GovernmentunteranderemzudenformuliertenHerausforderungen:

• DieKnappheitanRessourcenverlangteineeffektivePriorisierung.

• Der Aargau erfüllt seine Aufgaben effizient und be-darfserecht.

• Intensivierung der organisationsübergreifenden Zu-sammenarbeit :

a.Bereitstellung von bedürfnisorientierten und mo- dernenKommunikationstechnologien,umdieBe- völkerungunddieWirtschaftbessereinzubeziehen. b.DamitwirddieTransparenzdesstaatlichenHan- delnsgestärktunddieAbwicklungvonGeschäf- tenzwischenBürgerinnen,Bürgernundkantona- lenStelleninnerhalbderVerwaltungvereinfacht.• DerWirtschaftsstandortAargauwirdweitergestärkt.

2.3 Rechtliche RahmenbedingungenDieBerücksichtigungder rechtlichenVoraussetzungenmusssichergestelltsein.Essinddies:

• ZulässigkeitderelektronischenVerwaltungsverfahren(Formvorschriften)e

• Sicherstellen des Datenschutzes (Persönlichkeits-schutz )f

• EinsatzvonelektronischenUnterschrifteng

• Gewährleisten derBarrierefreiheit und von alternati-venZugangskanälenh

• SicherstellenderNachvollziehbarkeit desGeschäftssowieArchivierungderelektronischenInformationen i

Insbesondere die Gesetzgebung über die InformationderÖffentlichkeit,denDatenschutzunddasArchivwe-sen(IDAG,VIDAG)enthältBestimmungen,diefürE-Go-vernment relevant sind. Zudem ist im Hinblick auf dieEinführungderdigitalenSignaturundderelektronischenVerwaltungsverfahren–unterBerücksichtigungderbun-desrechtlichenVorgaben–eineAnpassungderkanto-nalenundkommunalenRechtsgrundlagen insAugezufassen.

2.4 Gesellschaftliche RahmenbedingungenDieSchweizistTeildermobilenInformationsgesellschaft.Mehrals90ProzentderSchweizerBevölkerunghabenheute Zugang zum Internet, Tendenz weiter steigend. Arbeit und Freizeit, Wirtschaft und Gesellschaft werden zunehmenddurchdiemobilenAngebotegeprägt.Die-seweltweiteEntwicklunghat dieArbeitsabläufe in derVerwaltungverändertundauchdieAnsprücheundEr-

02 Rahmenbedingungen

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wartungenderÖffentlichkeitandenStaat.DerAusbaueines Online-Dienstleistungsangebots, das kundenori-entiert,zeit-undortsunabhängiggenutztwerdenkann,entsprichtdenBedürfnissenvonUnternehmen,Einwoh-nerinnenundEinwohnern.

2.5 Organisatorische RahmenbedingungenDieE-Government-StrategieSchweizdefiniert:« In pro-zessorientierten E-Government Anwendungen liegt ein grosses Potential zum Abbau von Bürokratie. Voll aus-geschöpft wird es allerdings erst, wenn auch die den Dienstleistungen zugrunde liegenden Prozesse auf ihre Notwendigkeit, auf Vereinfachungen und Standardisie-rungen überprüft werden. Wo E-Government und Pro-zessoptimierung Hand in Hand gehen, wird ein wichtiger Beitrag zur administrativen Entlastung geleistet. »

DieFormenderZusammenarbeitüberbisherigeStruk-turen hinweg, wie im Standard eCH 0126j Rahmen-konzept «Vernetzte VerwaltungSchweiz» beschrieben,müssen zur Selbstverständlichkeit werden. DiesesRahmenkonzept bildet das Grundlagendokument zurVerwaltungsmodernisierung in der föderalen Schweiz.Es wird aufgezeigt, wie die Modernisierungsziele der«E-Government-Strategie Schweiz» – administrati-ve Entlastung der Unternehmen und Privatpersonen,Produktivität undGesamtwirtschaftlichkeit – durch dieorganisationsübergreifendeVernetzungvonLeistungenundProzessenerreichtwerdenkönnen.

EinwichtigerErfolgsfaktorfürdasGelingenderUmset-zungderE-Government-StrategieAargausinddieMitar-beitendenderVerwaltungen.InvielenBereichenverlangtE-GovernmenteinneuesVerständnisvonArbeitundOr-ganisation.DabeihabendieVorgesetzteneinewichtigeFührungsrollebezüglichderFörderungderVeränderungundderSchaffungeinesmotivierendenUmfeldsfürdieMitarbeitenden.

DieVerwaltungsstellenundderenMitarbeitendewerdenin die E-Government-Projekte miteinbezogen. Nur sokanndas indenProjektenerarbeiteteWissenerhaltenund weitergetragen werden.

2.6 Technische RahmenbedingungenDie Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenenSystemen,TechnikenoderOrganisationenisteinezen-traleVoraussetzung.DazuistdieEinhaltunggemeinsa-merStandardsundVorgabennotwendig.

• Die eCH-Standardsk werden eingehalten. Die breite Abstützung dieser Standards und die VerpflichtungdesBundessowieallerKantoneaufderenEinhaltungmachendieseStandardszumzentralenElementderOrganisationunddertechnischenUmsetzung.

• AlsProjektmanagementmodellwirdHERMES l einge-setzt.HERMESverbindetdieorganisatorischenAn-forderungensowiedieder Informatiksystementwick-lungundistfürjedeProjektgrösseanwendbar.

• EswerdenwomöglichkeineredundantenFunktionen(Dienste) aufgebaut. Jedes E-Government-Projektsetzt die zu seinemSpezialgebiet gehörende Funk-tionalitätum.2DieseAbstimmungwirdvomIT-Board(Kanton),vondenGemeindepersonal-Fachverbänden(Fachgruppe Prozesse oder Präsidenten-Konferenz)unter Einbezug aller betroffenen Projektleitungen,der Architekturgruppe und der InformatikkonferenzAargaukoordiniert.DerartverabschiedeteStandardssindverbindlich.

• Einbettung als Modul in die Gesamtarchitektur. DieE-Government-Infrastruktur ist ein Teil der gesam-ten Informatikinfrastruktur, die ihrerseits die «elekt-ronische Verwaltung» (E-Government im wörtlichenSinne)abbildet.Mitder imFrühling2012realisiertenE-Government-Infrastruktur wurde das Ziel verfolgt,diegrundlegendenDienste(Basisdienste)inFormei-ner Schichtarchitektur aufzubauen und technisch mit denFachanwendungenzusammenzuführen,sodassinFolgeprojektenE-Dienstleistungenetabliertwerdenkönnen.

2 InderInformatikhäufigals«separationofconcerns»be- zeichnet;einArchitekturdesign-Prinzip,welcheszumersten MalvonE.W.Dijkstra1974formuliertwurdeundbreite Akzeptanzgeniesst.

Abbildung2:EinbettungderBasisdienstederE-Government-InfrastrukturindiekantonsweiteIT-ArchitekturgemässderE-Government-Strategie

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Fachabteilung

Browser und Spezialwerkzeuge

Business Processes und Integration Services

Basisdienste

Fachdienste und Applikationen

Technische Prozesse und Systeme

Partner

GWR / EWR / RMS / Grunag / ... / Juris / Rapag / MIS

Workflow / Content / Security / E-Business

Workflow / Integration

CMS / GIS / DMS / ...  / SAP

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3.1 LeitsätzeDie E-Government-Strategie Aargau orientiert sich anfolgendenzentralenLeitlinien:

• E-Government im Kanton Aargauwird vom Kantonund den Gemeinden gemeinsam auf- bzw. ausge-baut und betrieben.

• Der Kanton und dieGemeinden betreiben ein kun-denorientiertes E-Government. Das Angebot orien-tiert sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Bevölkerung.

• Die Prozesse werden optimiert und standardisiert.WonotwendigsollendieorganisatorischenStruktu-renangepasstwerden.DieWirtschaftunddieBevöl-kerungwerdenvermehrtindieProzesseeinbezogen.

• DerDatenaustauschüberverschiedeneVerwaltungs-ebenenhinwegsollvereinheitlichtwerdenundmög-lichstmedienbruchfreierfolgen.

• DeröffentlicheZugangzuBehördendatenwirdunterBerücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedin-gungengefördert.

• E-Government-VorhabenwerdenhinsichtlichNutzenundWirtschaftlichkeit beurteilt.BeiderRealisierungwerden Informationssicherheit und Datenschutz gewährleistet.

3.2 ZieleDer E-Government-Strategie Schweiz folgend, über-nimmtE-GovernmentAargaudievereinbartenZieleundLeitlinien(sieheKapitel2.1).Diesewerdenwiefolgtkon-kretisiertundergänzt.DieReihenfolgederZielebeinhal-tet keine Gewichtung.

VerkehrmitderBevölkerung :DieBevölkerungkanndiewichtigen-häufigenundmitgrossemAufwandver-bundenen–GeschäftemitdenBehördenelektronischabwickeln.

Mit diesemZiel sollenVorteile für dieBevölkerungge-schaffen werden. Die E-Government-Dienstleistungen,auf die zeit- und ortsunabhängig zugegriffen werdenkönnen, erhöhen die Flexibilität der Nutzerinnen undNutzer. Auf ihre Bedürfnisse und Lebenslagen ist das elektronischeDienstleistungs-undInformationsangebotder Verwaltung ausgerichtet. Die elektronischen Leis-tungenwerdenbarrierefrei,d.h.auchfürMenschenmitBehinderungen nutzbar, angeboten. Die konventionel-lenKanälefürdenKontaktmitderVerwaltung(Telefon,Schalter,Briefpost)bleibenerhalten.

Verkehr mit der Wirtschaft : Die Wirtschaft wickelt denVerkehrmitdenBehördenelektronischab.

MitdiesemZielsolleinMehrwert fürdieUnternehmengeschaffen werden. Beschleunigte Verfahren und Ab-läufe,bedürfnisorientierteStrukturenundunkomplizierteZugängezudenInformationenundDienstleistungentra-gendazubei,dassKontaktezurVerwaltungeffizienterwerden. Somit erhält bzw. erhöht sich die AttraktivitätdesWirtschaftsstandortesunddesWerkplatzes.

03 Strategische Leitsätze und Ziele

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Leitsätze

Handlungsschwerpunkte

Ziele

Masterplan

Portfolio

Abbildung3:Steuerungspyramide

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Verkehr zwischen den Behörden sowie verwal-tungsinternerVerkehr : Der Verkehr zwischen der kan-tonalenVerwaltung, denGemeinden sowiedemBundundmitanderenKantonenerfolgtdurchgängigelektro-nisch.DerinterneGeschäftsverkehrerfolgtüberdiege-samte kantonaleVerwaltungundGemeindeverwaltunghinwegelektronisch.

MitdiesemZielsolldieErstellungderöffentlichenLeis-tungenindenVerwaltungenoptimiertwerden.Standar-disierte und automatisierte Abläufe, aber auch zentralverfügbare Informationen tragen dazu bei, dassMehr-spurigkeitenundÜbertragungsfehlervermiedenwerden.DiesbringteinenMehrwertfürWirtschaftundBevölke-rung,sowohlimKontaktmitderVerwaltungalsauchalsSteuerzahlende.

Informationsangebot : Das Informationsangebot derVerwaltungvonKantonundGemeinden istaktuellundvollständig elektronisch verfügbar. Es ist für alle Leis-tungsbezüger einfach und zentral zugänglich sowiezielgruppen-undbedürfnisgerechtaufbereitet.Abläufe,ZuständigkeitenundwichtigeDokumentesollenimRah-men des Öffentlichkeitsprinzips durch die VerwaltungunaufgefordertzurVerfügunggestelltwerden.

Mit diesem Ziel wird das bereits bestehende elekt-ronische Informationsangebot in qualitativer Hinsichtoptimiert.

Politische Partizipation : Über elektronische KanälesollenWahlenundAbstimmungensowiedieTeilnahmeanVernehmlassungenund Initiativenmöglichsein.DerEinflussunddieMöglichkeitennichtstaatlicherPlattfor-menundSocialMediaKanälewerdenweitereingesetzt.

Mit diesem Ziel werden neue Formen der politischenPartizipation den Bürgerinnen und Bürgern erlauben,näherampolitischenLebenzuseinunddaranmitwirkenzukönnen.

Umfassendes Reformverständnis : Die ErneuerungderöffentlichenVerwaltungistdurcheineganzheitlicheSichtderVerflechtungvonLeistungen,ProzessenundAkteuren geprägt. Das Geschäftsprozessmanagementwird zur Schlüsselkompetenz bei der ModernisierungderöffentlichenVerwaltung.

MitdiesemZielsollmehrWirkungbeidenReformschrit-tenerzieltwerden,indemdieEbenederLeistungserstel-lung(derProzesse)einbezogenwerden.

Voraussetzungen schaffen : Die organisatorischen,finanziellen,rechtlichenundtechnischenVoraussetzun-genwerdengeschaffen,umdenkoordiniertenAuf-undAusbaueinesbedarfsgerechtenundeffizientenelektro-nischenLeistungsangebotszuermöglichen.

Mit diesem letzten Zielwerden dieGrundlagen für dieZiele 1 bis 6 geschaffen. Dadurch werden SynergienzwischendenGemeindenunddemKantondurch ko-ordiniertesBereitstellenderVoraussetzungenfürE-Go-vernmentgenutzt.

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DieUmsetzungderE-Government-StrategieerfolgtüberkonkreteProjekte der Verwaltungseinheiten. AbgeleitetausdenZielen inKapitel 3werdenHandlungsschwer-punktedefiniert.

Basierend auf den Handlungsschwerpunkten wird einMasterplanerstellt.DieserMasterplanenthältdieLeis-tungenderVerwaltungmitPrioritäten inBezugaufdieUmsetzung als E-Dienstleistung und ist ein Instrumentder Umsetzung der E-Government-Strategie. DarausabgeleitetentstehtdasE-Government-Portfolio.

DieHandlungsschwerpunktewerdenwie folgt konkre-tisiert :

4.1 VerkehrmitderBevölkerung• Bestellung von amtlichen Dokumenten : Die wichtigsten amtlichen Bestätigungen (Grundbuch- auszug, Betreibungsauszug, Zivilstandsausweise,Geburtsscheine usw.), Registerauszüge, Gesuchesowie beglaubigte Abschriften oder Kopien öffent-licherUrkundensollenaufdemelektronischenWegbestellt,bezogenundweiterverwendetwerdenkön-nen.

• Elektronische Formulare : Die Formulare für denKontakt mit den Behörden sollen reduziert, verein-heitlichtundoptimiertwerden.

• Melde- und Erklärungspflichten : Deklarationensollenvereinfachtundelektronischabgewickeltwer-denkönnen.

• Beitragswesen : Anträge im Beitragswesen sollenvereinfacht und elektronisch abgewickelt werdenkönnen.

• Bewilligungsverfahren :EinfacheelektronischeBe-willigungsverfahren(EinreichenderGesuche,Status-abfrage, Zustellung Entscheid) sollen realisiert wer-den.

• ElektronischeRechnungsstellungundZahlung : Elektronische Zahlungsmöglichkeiten für Rechnun-genderVerwaltungsollenrealisiertwerden.

• Transparenz :Mit transparentem und nachvollzieh-barem Verwaltungshandeln wird das Vertrauen in den demokratischenRechtsstaatgefördert.

4.2 Verkehr mit der Wirtschaft• ElektronischeRechnungsstellungundZahlung : Elektronische Zahlungsmöglichkeiten für Rechnun-genderVerwaltung(ElectronicBillPresentmentandPayment (EBPP), Kredit-/Debitkartenzahlung) sollenrealisiert werden.

• Elektronische Formulare : Die Formulare für denKontakt mit den Behörden sollen reduziert, verein-heitlichtundoptimiertwerden.

• Melde- und Erklärungspflichten : Deklarationensollenvereinfachtundelektronischabgewickeltwer-denkönnen.

• Beitragswesen : Anträge im Beitragswesen sollenvereinfacht und elektronisch abgewickelt werdenkönnen.

• Bewilligungsverfahren : Einfache elektronischeBewilligungsverfahren(EinreichenderGesuche,Sta-

tusabfrage, Zustellung Entscheid) sollen realisiert werden.

4.3 VerkehrzwischendenBehördenundverwal-tungsinterner Verkehr• Elektronischer Datenaustausch und ZugriffaufRegister :DieverwaltungsübergreifendeDaten-nutzunginGeschäftsprozessenwirddurchdieelek-tronischeAbfragemöglichkeitvonRegistern imRah-menderZugriffsrechtegemässDatenschutzersetztunddamiteffizienterabgewickelt.

• Aktenführung / Geschäftsverwaltung : Die in-tegrierte, medienbruchfreie Abwicklung des Ge-schäftsverkehrs über Verwaltungseinheiten hinwegwird durch Geschäftsverwaltungs- und Dokumen-tenmanagementsysteme auf- und ausgebaut sowiestandardisiert.EinzentralesElementbildetdabeidiedigitaleAktenführung, vonderAktenbildungbis zurArchivierung.

• ZugangzuInformationenundDienstleistungen : Der Zugang zu Informationen und Dienstleistungenwird für Benutzer zentral und benutzerfreundlich ge-staltet. Dadurchwerden verwaltungsinterne Abläufegestrafftundvereinfacht.

4.4 Informationsangebot• Informationsdienst : Die Portale von Gemeindenund Kanton ermöglichen das benutzerdefinierteAbonnieren von Informationen aus verschiedenenThemenbereichen und über verschiedene Medien(Newsletter,SMS,MobiltelefonApplikationen).DieIn-formationundAlarmierunginNotsituationen(Unwet-ter,Pandemie)wirdverbessert.

• Collaboration,SocialMedia :Moderne interaktiveKommunikations-undZusammenarbeitsformenwer-den–woangemessenundnutzbringend–aufWeb-seitenvonGemeindenundKantoneingesetzt.

• VerfügbarkeitderInformation :WebangebotevonGemeindenundKantonsindsoaufgebaut,dassdie-se auf Eigenschaften des jeweils benutzten Endge-räts reagieren und Informationen korrekt darstellen(ResponsiveWeb).

4.5 Politische Partizipation• WahlenundAbstimmungen :ElektronischeMedi-enwerdenfürdieAusübungdemokratischerRechtebeiAbstimmungenundWahlen(E-Voting)eingesetzt.

• Collaboration,SocialMedia :Moderne interaktiveKommunikations-undZusammenarbeitsformenwer-den–woangemessenundnutzbringend–aufWeb-seitenvonGemeindenundKantoneingesetzt.

4.6 UmfassendesReformverständnis• VernetzteVerwaltung :UnterBeibehaltungder fö-deralenHandlungsspielräumewird durch eine «ver-netzteVerwaltung»(eCH-0126)dieProzess-,Ergeb-nis-undStrukturqualitätderöffentlichenVerwaltungmarkantverbessert–ohneBeeinträchtigungderho-heitlichen Aufgabenteilung.

• Wissen und Können : Aus verteiltem Wissen undKönnenwirdgeteiltesWissenundKönnen.DasPro-zesswissenunddieInteraktionsfähigkeitderbeteilig-ten Organisationen und ihrer Mitarbeitenden bildendie wesentlichen Stützen der Leistungserbringung.

• Geschäft steuertdenInformatikeinsatz:DieVernet-zungvonLeistungen,ProzessenundStrukturenwird

04 Handlungsschwerpunkte

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zuminhaltlichenTreiberbeiderSteuerungdesInfor-matikeinsatzes durch die Geschäftsträger. Verwal-tungsorganisationenkönnendadurchSynergienundSkaleneffekterealisierenundgleichzeitigKomplexität,RisikenundKostenderInformations-undKommuni-kationstechnologienbesserbeherrschen.

4.7 Voraussetzungenschaffen• DurchgängigeZusammenarbeit :UmderÖffent-lichkeiteineneffizientenServiceanbietenzukönnen,müssen die Voraussetzungen für eine reibungsloseelektronischeZusammenarbeitinnerhalbderVerwal-tunggeschaffenwerden.Dasheisst,die verwende-tenProgrammeundSystememüssensoaufeinanderabgestimmtsein,dassalleMitarbeitendenaufdiesel-benzentralverwaltetenInformationenzugreifenoderDatenunkompliziertundmöglichstfehlerfreiaustau-schen können. Das Berechtigungs- und Rollenkon-zeptistinjedemFallzuberücksichtigen.

• NutzendurchWiederverwendbarkeit :Umeffizi-entundkostengünstigelektronischeDienstleistungenentwickelnundbetreibenzukönnen,solldiebeste-hende Infrastruktur wo immer möglich wieder ver-wendetwerden.InsbesonderedasProzessmanage-ment und die Orchestrierung von Abläufen sollenstandardisiert abgewickelt und mit einem zentralen Rollenmanagementverbundenwerden.

• Ressourcen nachhaltig einsetzen : Gesamtwirt-schaftliche Aspekte erhalten bei der Portfoliopriori-sierungeinehöhereGewichtungalsEigeninteressen.

• RechtlicheGrundlagenschaffen :FürdieEinfüh-rungelektronischerDienstleistungensindsowohldienotwendigengesetzlichenMassnahmenundAnpas-sungenzuidentifizierenalsauchdieentsprechendenGrundlagenzuschaffen.

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E-GovernmentfunktioniertinderSchweiznur,wennsichalledreiStaatsebenenvernetzenundzusammenarbei-ten.DieZusammenarbeitvonBund,KantonenundGe-meindenistinder«RahmenvereinbarungüberdieE-Go-vernmentZusammenarbeitinderSchweiz»mverankert.NebendenoffiziellenKoordinationsgremiendesBundes,derKantoneundGemeindenwirddieZusammenarbeitundderErfahrungsaustauschmitE-Government-Fach-stellenandererKantone,FachstelleninnerhalbderBun-desverwaltung wie z.B. dem InformatikstrategieorganBund,unddenHochschulengesucht.

DieUmsetzungderE-Government-StrategieinderVer-waltung isteinmehrjährigerund fortlaufenderProzess.ZwecksSteuerungundFührungvonE-Governmentwer-den Abläufe, Zuständigkeiten, die Führung und Steue-rungdesGesamtportfoliossowieverwaltungsweiteVor-gabenundRichtliniendefiniert.

5.1 Kanton Aargau und Aargauer GemeindenDie im Januar 2013 in Kraft getretene Rahmenverein-barung bezweckt die Zusammenarbeit der kantonalenVerwaltungundderGemeindepersonal-Fachverbände.DamitkönnenfunktionsfähigeE-Government-LösungenzueinemwirtschaftlichvertretbarenKosten-Nutzen-Ver-hältnis sichergestellt werden.

DerRegierungsratvertrittdieInteressenderkantonalenVerwaltungen, die Gemeindepersonal-Fachverbändediejenigen der kommunalen Verwaltung (Gemeinden).Die beiden Auftraggeber bringen ihre Bedürfnisse über dieSteuerungE-GovernmentAargauein.DieSteuerungE-Government Aargau trägt die Verantwortung für diekoordinierteUmsetzungderE-Government-Strategie.3

5.2 Zusammenarbeit BundDerAargauarbeitetmitderUmsetzungsorganisationderE-Government-Strategie Schweiz und der E-Govern-ment-Standardisierungsorganisation eCH zusammen.Er nimmt die Aufgaben gemäss der Rahmenvereinba-rungüberdieE-Government-ZusammenarbeitvonBundundKantonenwahr.Gleichzeitig istderKantonAargauMitgliedderE-Government-Standardisierungsorganisa-tioneCH, inderenOrganenVertreterinnenundVertre-ter der kantonalen Verwaltung mitwirken. Weiter wirkteraktivmitinFachgremienderBundesverwaltung(z.B.in den Bereichen Steuern, Grundbuch, Gesundheitswe-sen ).

5.3 Zusammenarbeit KantoneDieinterkantonaleProjektarbeitwirdunterstütztundge-fördert.

DerKantonAargaunutztzurZusammenarbeitmitdenanderenKantonenimBereichE-Governmentinsbeson-derefolgendeKoordinationsgremien:

• KonferenzderKantonsregierungen(KdK)• SchweizerischeInformatikkonferenz(SIK)• Staatsschreiberkonferenz4(SSK)• Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie-hungsdirektoren(EDK)

• Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesund-heitsdirektorinnenund-direktoren5(GDK)

• KonferenzderKantonalenJustiz-undPolizeidirekto-rinnenund-direktoren(KKJPD)

• SchweizerischeSteuerkonferenz(SSK)

5.4 Zusammenarbeit GemeindenZur fachlichen Unterstützung der Vertretung der Ge-meinden in der Fachstelle E-Government Aargau ha-bendieGemeindeammänner-VereinigungdesKantonsAargau und die Gemeindepersonal-Fachverbände desKantonsAargaudie FachgruppeProzesse (FaPro) ge-gründet. Die Delegierten aus diesen Organisationenbearbeiten alle Prozess- und Informatikfragen derGe-meindenimZusammenhangmitE-Government.SiesindkompetenteAnsprechpartnerundBrückenbauerfürdieOrganisationE-GovernmentAargauunddieGemeinde-personal-Fachverbände. Die Delegierten können auchaktivfürdieArbeitanTeilstrategienund/oderkonkretenProjektenmiteinbezogenwerden.

Die Gemeinden oder die Organisationen auf Gemein-deebene können zur Abwicklung von eigenen E-Go-vernment-Projektenzu ihrerUnterstützungdiekommu-nalen Vertreter der Fachstelle E-Government Aargaubeiziehen. Die Unterstützung der Fachstelle bezieht sich primär auf die Einhaltung der strategischen LeitsätzeundZielesowiederHandlungsschwerpunkteundnichtzuletzt auch auf die Vernetzung unter den einzelnen E-Government-Projekten.

5.5 Zusammenarbeit WirtschaftDie partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen deröffentlichenHandundprivaterWirtschaftzuroptimalenErfüllung öffentlicher Aufgaben wird gefördert. Innova-tive Lösungen sind denkbar, etwa die MitgestaltungvonE-Government-ProjektendurchUnternehmenoderOrganisationen. Als Lösungsansatz kann dieMethodePublicPrivatPartnership (PPP)verwendetwerden.DieMöglichkeitderMitfinanzierungwirdimEinzelfallgeprüft.

05 Zusammenarbeit und Organisation

3 DieRollenundVerantwortlichkeitensindimOrganisations- handbuchE-GovernmentAargauVersion1.0detailliert beschrieben.

4 InterkantonaleFachgruppeE-Government(E-Government- VerantwortlichederKantone)

5 VerantwortlichfürdieUmsetzungder«eHealth»-Strategie (www.bag.admin.ch>Themen>Gesundheitspolitik >eHealth)

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6.1 Grundsätze der FinanzierungMitdenInvestitionenindieseitFrühjahr2012betriebeneE-Government-Infrastruktur wurden Voraussetzungenfür ein ausbaubares Leistungsangebot geschaffen. ImHinblick auf den langfristigen Nutzen als Ganzes und die moderne Verwaltung, welche qualitativ hochstehendeLeistungenanbietet, unterstütztderKantonAargau imRahmen seiner Möglichkeiten die Vorhaben durch dienotwendigenInvestitioneninfinanziellerundpersonellerHinsicht.

E-Government-Projekte werden auf ihr Verhältnis zwi-schenKostenundNutzenabgeklärt,zentralkoordiniertundgesteuert;auchimBewusstsein,dassderFinanzie-rernichtinjedemFallmitdemNutzeridentischist.DieUmsetzungderVorhabenerfolgtindenDepartementen,derStaatskanzleioderindenGemeinden.

Ein wirtschaftlicher und nutzbringender Einsatz der fi-nanziellenMittelfürE-Government-LösungenwirddurchdieBeachtungderfolgendenGrundsätzeerreicht:

• Kooperationen und Mehrfachnutzung : KostenfürBeschaffung,UmsetzungundBetriebvonE-Go-vernment-Lösungen können aufgrund gemeinsamerE-Government-Projekte durch Volumenvorteile tiefgehaltenwerden.EinseparatesVorgehenerzieltun-gleich höhereKosten.Bei der individuellenBudget-planungmussdaherdemMitteleinsatzfürgemeinsa-meE-Government-ProjektegegenüberInsellösungendiehöherePrioritätgegebenwerden.

• Prozess-Optimierung : Die Informations- undKommunikationstechnologien ermöglichen Vereinfa-chungenundNeudefinitionenvonAbläufen.Beige-meinsamen E-Government-Projekten werden daherangemessene Mittel für die Überprüfung und Opti-mierung bestehender Prozesse vor der EinführungeinerelektronischenLösungeingesetzt.DerNutzenderLösungwirddadurcherhöht,derenLebensdauerverlängertsowiedieAufwendungenfürdieApplikati-onreduziertundzielgerichteteingesetzt.

• Anwendung gemeinsamer Standards und Nut-zung der zentralen Infrastruktur : Durch Nut-zungzentralbereitgestellterFunktionenundDienste,Einsatz von modularen Informatikkomponenten so-wie standardisierten Datenformaten, Schnittstellenund Kommunikationsprotokollen werden E-Govern-ment-Lösungen möglichst kostengünstig bereitge-stellt. Somit werden Mittel nicht redundant für denAufbaubereitsvorhandenerInformatikfunktionenein-gesetzt.

6.2 FinanzierungderFachstelleE-GovernmentAargauDie Fachstelle E-Government Aargau wird durch denKanton unddieGemeinden gemeinsam finanziert undgetragen.

6.3 FinanzierungderE-Government-ProjekteDieseitJanuar2013gültigeRahmenvereinbarungzwi-schen dem Kanton Aargau und den Gemeindeperso-

nal-Fachverbänden regelt deren Zusammenarbeit unddie Finanzierung.

Gemeinsame E-Government-Projekte werden grund-sätzlich durch die für die Leistung verantwortlichenDepartemente, die Staatskanzlei oder die Gemeindenbudgetiert und finanziert. Dabei kommt eine projekt-bezogene Kostenteilung nachMassgabe des Nutzensder E-Government-Lösung, welche im Rahmen einerProjekt- und Betriebsvereinbarung geregelt wird, zumEinsatz.6

Die Fachstelle E-Government Aargau finanziert in derRegelkeineProjekte,kannsiebeiBedarfaberbegleiten.

06 Finanzierung

6 RahmenvereinbarungzwischendemKantonAargauund denGemeindepersonal-FachverbändedesKantonsAargau, Art. 11

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DieUmsetzungdervorliegendenE-Government-Strate-gie ist auf denZeitraum von2014–2022 ausgerichtet.DabeiorientiertsiesichamEntwicklungsleitbilddesRe-gierungsrats 2013–2022 und an den finanziellenRah-menbedingungen.DiedetailliertenVerantwortlichkeitensind im Dokument «E-Government Aargau: Organisa-tion» geregelt (Teil der Rahmenvereinbarung zwischenden Gemeindepersonal-Fachverbänden des KantonsAargauunddemKantonAargau).

Der Umsetzungsplan bestehend aus Masterplan undPortfoliostelltdenErfolgderzentralenInfrastrukturundderdaraufablaufendenE-Government-Prozessesicher.

7.1 E-Government-PortfolioDiePlanungsinstrumente fürdieUmsetzungderE-Go-vernment-Strategie sind der Masterplan und das aufStrategiekonformität und Zielerreichung überprüfteE-Government-Portfolio. Das Portfolio zeigt die E-Go-vernment-Vorhaben und umfasst einen Planungszeit-raum analog zum Aufgaben- und Finanzplan AFP mitmindestens jährlicher Aktualisierung. Der Aktualisie-rungsprozessistmitdenBudgetterminenbeiderfödera-lenEbenenzusynchronisierenundsozugestalten,dassDoppelspurigkeitenweitgehendvermiedenwerden.

Die Beurteilung von Projekten für die Aufnahme insE-Government-Portfolio erfolgt unter Anwendung derfolgendenKriterien:

• Strategiekonformität :DasProjektwirdhinsichtlichKonformitätmit den Zielen der E-Government-Stra-tegieAargau,demMasterplanunddemAuftragderbetreffendenVerwaltungseinheitbeurteilt.

• Wirtschaftlichkeit :DasProjektwirdhinsichtlichderVerbesserungdesProzessesunddesVerhältnissesvonRessourceneinsatzzumErgebnissowohlfürdieVerwaltung als auch für die Leistungsbezügerinnen undLeistungsbezügergeprüft.

• Nutzen : Das Projekt wird hinsichtlich der Erfüllungvon Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerungsowie Verwaltung bewertet. Beispiele sind Verfah-rensvereinfachung und -beschleunigung, Qualitäts-steigerungsowiedieMöglichkeitderzeit-undortsun-abhängigen Geschäftsabwicklung.

• Umsetzbarkeit :DieChancenundRisikendesPro-jekts in Bezug auf die Realisierung werden abge-schätzt und beurteilt.

7.2 Controllingbericht zur StrategieumsetzungDamitdieStrategieüberprüftundderFortschrittderStra-tegieumsetzung gemessen werden können, erarbeitetdieFachstelleE-GovernmentAargaueinStrategie-Con-trolling.Diesesenthält entsprechendeKennzahlenundMessgrössen,definiertdieProzesseundVerantwortlich-keiten und evaluiert die benötigtenArbeitsinstrumente.AufgrunddesStrategie-ControllingswirdderSteuerungE-GovernmentAargausowiedemAuftraggeberjährlichüber den Stand der Strategieumsetzung Bericht erstat-tet. Dieser Statusbericht umfasst eine Bewertung der VollständigkeitundQualitätderBeurteilungsgrundlagen.

DesWeiterenüberprüftderBerichtdieErreichungderstrategischenZieleunddefinierteinenallfälligenAnpas-sungsbedarf derStrategie gemässdenEntwicklungenimBereichE-Government undden sich veränderndenRahmenbedingungen.

DasE-Government-Controllingistmitbereitsbestehen-den Controllingprozessen zu harmonisieren, um Re-dundanzenzuvermeiden.DamitbudgetrelevanteEmp-fehlungen berücksichtigt werden können, erfolgt dieBerichterstattungkoordiniertmitdenBudgetterminen.

7.3 Kommunikation der StrategieumsetzungDie E-Government-Strategie Aargau und insbesonde-re die damit verbundenen Umsetzungsmassnahmensollen derBevölkerung, denBehörden unddenMitar-beitenden von Kanton und Gemeinden kommuniziertwerden.PrimäreZieledesdazuerstelltenKommunikati-onskonzepts7sind:dieE-Government-StrategieAargauzuverankern,VerständniszuweckenunddamitStrate-gie-konformeEntscheidungenzufördern.

Massnahmen der Kommunikation sind im Dokument«Kommunikationskonzept» geregelt. Die Kommunika-tionsaktivitäten werden in Absprache mit den für dieProjektezuständigenVerwaltungseinheitengeplantundumgesetzt.Schwerpunktthemensind:

• E-Government-Strategie Aargau und deren Umset-zung

• BestehendesE-Government-Angebot• GeplanteProjekteundVorhaben• GenerelleInformationzuE-Government

7.4 UmsetzungsorganeDie Umsetzung von E-Government-Vorhaben liegtgrundsätzlichinderVerantwortungderVerwaltungsein-heit,diefürdieentsprechendeöffentlicheLeistungoderInformatikinfrastrukturzuständigist.

Die federführende Verwaltungseinheit :

• ist verantwortlich für den Aufbau und Betrieb deselektronischenLeistungsangebotsgemässStrategie,

• stellt den geplanten Aufwand in den konsolidiertenAufgaben-undFinanzplaneinundbeantragtdiebe-nötigtenKredite,

• respektiertdieübergeordnetenPrioritätenundRah-menbedingungenausdemGesamtportfolio,

• berücksichtigtdiedefiniertenStandardsundRichtlini-enbeiderUmsetzungvonProjekten,

• stelltmitdemoderderDatenschutzbeauftragtendieEinhaltungderdiesbezüglichenVorgabensicher,

• informiertdieFachstelleE-GovernmentAargauübergeplanteVorhabenundüberdenStandderlaufendenVorhaben(inkl.KostenundTermine).

07 Strategieumsetzung

7 Kommunikationskonzeptgenehmigtam17.10.2013durch SteuerungE-GovernmentAargau

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Die E-Government-Strategie Aargau steht in KorrelationmitfolgendenStrategienaufBundes-undKantonsebene:

• OpenGovernmentData-StrategieSchweiz2014–2018• InformatikstrategiedesKantonsAargau2014–2018• [email protected]

08 Ergänzende Strategien

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CollaborationKollaboration(Zusammenarbeit),Zusammenarbeitanei-nemgemeinsamenProjekt.DerBegriffwirdzunehmendangelehntandasenglische«collaboration»fürkollabo-rativeAnsätze im InternetwiekollaborativesSchreibenoder kollaboratives Wissensmanagement (Wissens-management,Web2.0etc.)verwendet.DieswirdauchalsE-Collaborationbezeichnet.

E-GovernmentE-GovernmentbezwecktdasOptimierenderProzessezwischen den Kunden (Bevölkerung und Wirtschaft)undstaatlichenStellensowie innerhalbderVerwaltungmittels Informations-undKommunikationstechnologien(IKT).

E-Dienstleistungen/E-ServiceE-Service ist das Erbringen vonDienstleistungen überdas InternetmitHilfevon Informations-undKommuni-kationstechnologie (IKT). E-Services sind selbstständi-ge, marktfähige Leistungen, die durch die Bereitstellung elektronischer Leistungsfähigkeiten des Anbieters unddurchdieIntegrationeinesexternenFaktorsmitHilfeei-neselektronischenDatenaustauschesandenexternenFaktorenaufeinenutzenstiftendeWirkungabzielen.Zuden besonderen Merkmalen gehört die Digitalisierungder kompletten Prozesskette: Digitalisierung des Pro-duktes,derKundenbeziehungen,derOrganisation.

E-Government-InfrastrukturDieE-Government-InfrastrukturdesKantonsAargauisteinheitlichaufgebaut,zentralgepflegtundbetrieben.Siesteht allen Verwaltungsabteilungen für den Ausbau ihres elektronischenDienstleistungsangebotszurVerfügung.DiezentraleE-Government-InfrastrukturumfasstsechsBasisdienstemitgrundlegendenFunktionenzurelektro-nischenAbwicklungvonGeschäftsprozessenundeineIntegrationsplattformzurVerbindungderFachapplikati-onenmitdenBasisdiensten.

E-Gov-ProzessElektronisch abgewickeltes Verwaltungsgeschäft(«E-Dienstleistung»)

IKT Informations-undKommunikationstechnologie

Kulturwandel VerstehtmanKulturnichtblossalseinSystem,sondernals einenProzess, so istKulturwandel ein kulturimma-nentesPhänomen,welchesdurchHinzufügen,ErsetzenoderVerlustvonKulturgüterncharakterisiertwird.DabeibetrifftderWandelnichtblossmaterielleKulturbereiche,sondernauchgeistigeHaltungen (Werte,NormenundRegeln einer Gemeinschaft). Eine lebendige Kultur ist

durch einen ständigen Wandel gekennzeichnet, welcher ausderKulturselbstheraus,odervonaussenausgelöstwerden kann.

Kunden DieDiskussionüberdenBegriffhatgezeigt,dassdie-serverständlichistundauchimUmfeldderVerwaltungverwendetwerdensoll.InsbesonderewurdederBegriffbereits 2004 im Dokument «E-Government im Kan-tonAargau»verwendetundkanndemzufolgenichtalsverwaltungsfremd bezeichnet werden. AlternativenwieAnspruchsgruppe, Leistungsadressat usw. bezeichnenjeweilsnureineTeilmengederZielgruppe.

MasterplanDer Masterplan wird die Leitlinie für die E-Govern-ment-EntwicklungindenkommendenJahrensein.Eristein Planungsinstrument und beinhaltet die Handlungs-felder,ZieleundMassnahmen,aufdiegemässderStra-tegieprimärderFokusgelegtwird.DerMasterplanwirdauch nach seiner Beschlussfassung regelmässig über-prüftundbeiBedarfanneuegrundlegendeGegeben-heitenangepasst.

(E-Gov-)PortfolioDerBegriffPortfoliobezeichneteineSammlungvonOb-jekten eines bestimmten Typs. Das E-Gov-Portfolio isteine Gesamtübersicht aller E-Gov-Anwendungen undE-Gov-Projekte/Vorhaben. Dabei beinhaltet das An-wendungsportfolio bestehende Systeme, das Projekt-portfoliodieNeu-Entwicklungbzw.Weiter-EntwicklungvonSystemen(inkl.derzugehörigenInfrastruktur).Vor-haben/ProjektekönnenauchohneIKT-KomponentefürE-GovernmentrelevantseinundinsPortfolioaufgenom-menwerden.DieUmsetzungplanungderProjekte/Vor-habenwird entsprechendderMasterplan-Priorisierungvorgenommen.

PortalInderArchitektureingrossesrepräsentativesTor,inderInformatikeinzentralerZugangdurcheinAnwendungs-system,dassichdurchdie IntegrationvonAnwendun-gen, Prozessen und Diensten auszeichnet. Ein Spezi-alfall istdasPortal im Internet:einespezielleFormderHomepage,diemeistalsStartseitezueinembestimm-tenThemaodereinerThemensammlunggestaltetist.

SocialMediaAlsSocialMedia(auchSozialeMedien)werdenSozialeNetzwerkeundNetzgemeinschaftenverstanden,diealsPlattformenzumgegenseitigenAustauschvonMeinun-gen, Eindrücken und Erfahrungen dienen. Es handeltsich dabei um eine Vielfalt digitalerMedien und Tech-nologien,dieesNutzernermöglichen,sichuntereinan-derauszutauschenundmediale Inhalteeinzelnoder inGemeinschaftzugestalten.SocialMediasindvondentraditionellen Massenmedien, wie z.B. Zeitungen, Ra-dio,FernsehenundFilmzuunterscheiden.SocialMediastützensichausschliesslichaufonline-basierteKommu-nikationskanäleundAnwendungen.

Anhang I – Glossar

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SuisseID DieSuisseID istdererstestandardisierteelektronischeIdentitätsnachweis der Schweiz, mit dem sowohl einerechtsgültige elektronische Signatur wie auch eine si-chereAuthentifizierung(Log-in)möglichsind.MitderalsUSB-StickoderChipkarteerhältlichenSuisseIDkönnenGeschäfte von Privatpersonen mit Firmen bzw. Ver-waltungendirektundsicherüberdasInternetoderperE-Mailabgeschlossenwerden(www.suisseid.ch).

Verwaltungseinheit Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete betrachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständig-keitsbereicheergeben.JedesGebiet, fürdas innerhalbder öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiertwurden,kannalseineseparateVerwaltungseinheitan-gesehen werden.

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a E-Government-StrategieSchweiz,sieheunterwww.egovernment.ch

b AargauEntwicklungsleitbilddesRegierungsrats2009–2018

c Sieheunterwww.egovernment.ch>E-GovernmentSchweiz>Grundlagen >Rahmenvereinbarung>RahmenvereinbarungE-GovernmentSchweiz(2007-2015)

d Sieheunterwww.ag.ch>DerKantonnachOrganisation>DerAargauerRegierungsrat>Strategie >Entwicklungsleitbild>EntwicklungsleitbilddesRegierungsrats2013–2022(Broschüre)

e VerordnungüberdieelektronischeÜbermittlunginVerfahrenvorVerwaltungs-undVerwaltungsjustizbehörden (ÜbermittlungsV)undVerordnungüberdieelektronischeÜbermittlungimRahmenvonZivil-undStrafprozessen sowievonSchuldbetreibungs-undKonkursverfahren(VeÜ-ZSSV)

f GesetzüberdieInformationderÖffentlichkeit,denDatenschutzunddasArchivwesen(IDAG)

g BundesgesetzüberdieelektronischeSignatur,(ZertES)

h Behindertengleichstellungsgesetz,(BehiG)

i GesetzüberdieVerwaltungsrechtspflege(Verwaltungsrechtspflegegesetz,VRPG)

j eCH-0126–Lenk/Schuppan/Schaffroth:Rahmenkonzept«VernetzteVerwaltungSchweiz»,Version2.0, 10.6.2013

k Siehe unter www.ech.ch

l Siehe unter www.hermes.admin.ch(HERMES5beinhaltetauchagilesProjektmanagementmitHERMES undSCRUM)

m Öffentlich-rechtlicheRahmenvereinbarungüberdieE-Government-ZusammenarbeitinderSchweiz (2007–2015)

Anhang II – Referenzliste

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