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FORSCHUNG | TECHNIK | BILDUNG www.die-verbindungs-spezialisten.de Schweißtechnische Qualifizierung Betriebe – Verfahren – Personal IM FOKUS

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FORSCHUNG | TECHNIK | BILDUNG

www.die-verbindungs-spezialisten.de

Schweißtechnische QualifizierungBetriebe – Verfahren – Personal

IM FOKUS

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Die technisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit im DVS

Der DVS ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband, der sich mit fast 120 Jahren Erfahrung umfassend für die Fügetechnik engagiert. Anders gesagt: Im DVS dreht sich alles um das Fü-gen, Trennen und Beschichten von metallischen und nicht-me-tallischen Werkstoffen und Werkstoffverbunden. Ziel aller DVS-Aktivitäten ist es, die Fügetechnik umfassend zu fördern. Dies geschieht auf unterschiedlichste Art und Weise.

Der DVS initiiert und begleitet Forschungsaktivitäten, er erfasst den aktuellen Stand der Technik, schreibt diesen kontinuierlich fort und sorgt dafür, dass auch die DVS-Aus- und Weiterbil-dungsangebote den jeweils neuesten Wissensstand aus Tech-nik und Forschung widerspiegeln. Dieses enge Netzwerk aus Forschung, Technik und Bildung ist das Kernelement der tech-nisch-wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit im DVS.

Frei nach dem Prinzip „aus eins mach drei“ werden die fachliche Diskussion, Forschungsfragen oder Arbeitsergebnisse bereichs-übergreifend kommuniziert, weshalb sie sich auch gegenseitig positiv beeinflussen. Mit dieser interdisziplinären Arbeitsweise garantiert der DVS, dass seine vielfältigen Arbeitsergebnisse stets auf aktuellen Erkenntnissen beruhen und miteinander kom-patibel sind.

Ein eindrucksvolles Beispiel für diese erfolgreiche Arbeitsphi-losophie dokumentiert das DVS-Regelwerk, bestehend aus DVS-Merkblättern und -Richtlinien. Für die Aus- und Weiter-bildung setzt das DVS-Regelwerk hohe Ausbildungsstandards

und vergleichbare Qualifikationen. Im technischen Bereich wer-den Füge-, Trenn und Beschichtungsverfahren, aber auch As-pekte der Prüfung und Qualitätssicherung, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sowie die vor- und nachgeschalteten Prozessschritte aktuell beschrieben. Durch das DVS-Regelwerk werden die Grundlagen für höchste Standards und einheitliche Verfahrensweisen gegeben.

Mit der Heftreihe „Im Fokus“ möchten wir Ihnen anhand kon-kreter Beispiele darlegen, welche praxisnahen Ergebnisse die technisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit im DVS her-vor bringt und Sie dazu einladen, sich an den vielfältigen Ak-tivitäten im DVS zu beteiligen. Jedes Heft widmet sich einem Schwerpunktthema und zeigt auf, wie von der engen Verknüp-fung von Forschung, Technik und Bildung im DVS nicht nur die jeweilige Branche, sondern der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland profitiert. Der DVS bietet wettbewerbsfähige Lö-sungen für die Fügetechnik − die Arbeitsergebnisse werden u. a. von der DVS Media GmbH in Fachzeitschriften, Fachbü-chern und anderen Publikationen veröffentlicht und somit der Fachwelt zugänglich gemacht.

Dipl.-Ing. Jens JerzembeckLeiter Forschung und Technik

Bild: Fotolia

02 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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Inhaltsverzeichnis

Die technisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit im DVS .............................................................................................. 02

Schweißtechnische Qualifizierung, Betriebe – Verfahren – Personal ...................................................................................... 04

Technik im DVS 06

Der Ausschuss für Technik ........................................................................................................................................................ 06Arbeitsgruppe Q 2 „Qualitätssicherung beim Schweißen“ .......................................................................................................... 08Arbeitsgruppe Q 5 „Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren“ .................................................. 11 DVS-Regelwerke für die Praxis – ein Beispiel ............................................................................................................................. 11

Bildung im DVS 12

Der Ausschuss für Bildung ......................................................................................................................................................... 12DVS-PersZert ............................................................................................................................................................................. 13Karrierewege in der Schweißtechnik ........................................................................................................................................... 14

Fachmedien und Lehrunterlagen zum Thema „Schweißtechnische Qualifizierung“ 18

Die DVS Media GmbH ............................................................................................................................................................... 18Publikationen zur schweißtechnischen Qualifizierung ................................................................................................................. 19

Ihre Kontakte für den Bereich „Schweißtechnische Qualifizierung“ ........................................................................................ 22

Herausgeber:DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.Aachener Straße 172D-40223 Dü[email protected] Titelbild: istockphoto

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 03

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Schweißtechnische Qualifizierung Betriebe – Verfahren – Personal

Ohne hinreichend, nachgewiesene Qualifizierung geht nichts mehr in Wirtschaft und Technik. Die Schweißtechnik macht da keine Ausnahme, zumal Normen und Reglementierungen beim Schweißen voll umfassend etabliert sind. Wir sprechen an dieser Stelle sowohl von „gesetzlich geregelten“ Bereichen (Beispiel: Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1) als auch „gesetzlich nicht geregelten“ Bereichen (Beispiel: Zertifizierung der Qualitätssicherung beim Schweißen nach DIN EN ISO 3834-2). Normen und Reglementierungen haben nationale oder europäische bzw. weltweite Geltung. Hier hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan, denkt man nur an die per Gesetz eingeführten europäischen Richtlinien, die europäischen Verordnungen sowie die (europäisch) „harmoni-sierten“ Normen.

Qualifizierungen betreffen Betriebe und ihre Mitarbeiter (Per-sonal) sowie eingesetzte fügetechnische Verfahren und Pro-dukte. Um die richtige bzw. erforderliche Qualifizierung zu er-reichen, stehen der DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. und seine Einrichtungen den Verantwortlichen in den Betriebe zur Seite. Die Aus- und Wei-terbildung von schweiß- und prüftechnischem Personal obliegt dabei den Schweißtechnischen Bildungseinrichtungen, unter-teilt in SK – Schweißtechnische Kursstätte, SL – Schweißtech-nische Lehranstalt und SLV – Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt. Die Unternehmensqualifizierung erstreckt sich auf Dienstleistungen wie Beratung beim Systemaufbau sowie Systemzertifizierung. Beratungs- und Zertifizierungsleistungen sind dabei unabhängig und organisatorisch strikt getrennt. Bei der Entwicklung und Qualifizierung von schweißtechnischen Verfahren und Produkten unterstützen DVS und die SLV‘s be-ratend und/oder mit praktischer Unterstützung. Dabei kann auf die Prüfdienstleistungen der akkreditierten Prüflabore der SLV‘s zurückgegriffen werden.

Dem DVS kommt noch die besondere Aufgabe zu, in nationalen und internationalen Gremien die Normung und Standardisierung

in allen fügetechnischen Anwendungsbereichen mit zu gestalten und damit faire Bedingungen für deutsche Betriebe im interna-tionalen Wettbewerb zu schaffen. Der DVS greift dabei in den Ausschüssen wiederum auf die Erfahrung von Mitarbeitern sei-ner Einrichtungen und selbstverständlich auf einen großen Kreis von Fachleuten aus Mitgliedsunternehmen zurück.

Im Einzelnen bieten der DVS und seine Einrichtungen flächende-ckend u.a. folgende Leistungen an:

Qualifizierung von füge- und prüftechnischem Personal durch Schulung, Prüfung und Zertifizierung im akkreditierten System von DVS-PersZert

Beratung von Betrieben beim Aufbau von Managementsys-temen nach anerkannten Regelwerken (z. B. DIN EN ISO 9001, SCC, DIN EN ISO 3834, DIN EN 1090-1, DIN EN 15085) und deren Zertifizierung im akkreditierten System von DVS ZERT GmbH

Entwicklung von Fügeverfahren und deren Qualifizierung nach internationalen Normen (Verfahrensprüfungen)

Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten

Durchführung von zerstörungsfreien und zerstörenden Prüfungen an Produkten (z. B. Werkstoffen, geschweißten Bauteilen) in akkreditierten Prüflaboren

Die vorliegende Schrift gibt einen umfassenden Überblick zum Angebot des DVS und seiner Einrichtungen, den SK‘s, SL‘s und SLV‘s über die Qualifizierung in der Füge- und Schweißtechnik.

Dr.-Ing. Helmut Nies,

Ressortleiter Qualitätssicherung der GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH

04 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 05Bild: istockphoto

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Technik im DVS

Angesichts von derzeit mehr als 250 bekannten Fügeverfah-ren, deren Zahl kontinuierlich steigt, kann und muss die tech-nisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit im DVS systema-tisch erfolgen. Garant dafür ist der Ausschuss für Technik (AfT) mit seinen über 200 Arbeitsgremien. Der AfT vereint mehr als 2.000 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Organisationen

Der Ausschuss für Technik

und Körperschaften, die gemeinsam daran arbeiten, den Stand der Technik zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben.

Dass der DVS mit diesem gebündelten Fachwissen auch auf internationalem Parkett als souveräner und kompetenter Partner in allen fügetechnischen Fragen anerkannt ist, liegt nahe. Durch sein Engagement im International Institute of Welding (IIW) und der EWF – European Federation for Welding, Joining and Cut-ting unterstützt der DVS das internationale fügetechnische Netz-werk bei dessen Aktivitäten maßgeblich.

Die Arbeitsergebnisse im AfT werden als DVS-Merkblätter und -Richtlinien veröffentlicht. Eine enge Zusammenarbeit mit ande-ren regelsetzenden nationalen und internationalen Institutionen wie dem DIN, dem CEN oder anderen (siehe Tabelle) stellt zu-dem sicher, dass die Inhalte der DVS-Merkblätter und -Richtlini-en sinnvoll auf die Regelwerke der anderen Institutionen abge-stimmt sind.

Internationale Partner des DVS:

iDVS-Mitglieder profitieren vom kostenlosen Zugriff auf das deutschsprachige Regelwerk des DVS unter www.dvs-regelwerk.de. Dort sind alle technischen DVS-Merkblätter und -Richtlinien des Verbandes in elektronischer Form abrufbar.

DIN Deutsches Institut für Normung

CEN Europäisches Institut für Normung

ISO Internationales Institut für Normung

IIW Internationaler Schweißverband

DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

VdTÜV Verband der Technischen Überwachungsvereine

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

AGFW Arbeitsgemeinschaft Fernwärme

AWS Amerikanischer Schweißverband

NIL Niederländischer Schweißverband

EWF European Federation for Welding, Joining and Cutting

06 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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Struktur des Ausschusses für Technik (AfT)

Hauptbereich VVerfahren und Geräte

AG V 1 *

Gasschweißen

AG V 2 *

Lichtbogenschweißen

AG V 3 *

Widerstandsschweißen

AG V 4

Unterwassertechnik

AG V 5 *

Schneidtechnik

AG V 6.1 *

Hartlöten

AG V 6.2 *Weichlöten

AG V 7 *

Thermisches Spritzenund thermisch gespritzte Schichten

AG V 8

Klebtechnik

AG V 9.1

Elektronenstrahl-schweißen

AG V 9.2

Laserstrahl-schweißen undverwandte Verfahren

AG V 10 **

MechanischesFügen

AG V 11*

Reibschweißen

Hauptbereich WWerk-, Zusatz- und Hilfsstoffe

AG W 6 *Schweißen von Alu- minium und anderenLeichtmetallen

AG W 5 *Schweißzusätze

AG W 4 Fügen von Kunststoffen

AG W 3 **Fügen von Metall, Keramik und Glas

AG W 2 **Schweißen von Gusswerkstoffen

AG W 1Technische Gase

Hauptbereich QQualitätssicherung, Konstruktion, Berechnung und Arbeitsschutz

AG Q 1 Konstruktion und Berechnung

AG Q 2* Qualitätssicherung beim Schweißen

AG Q 4* Prüfen von Schweißungen

AG Q 5* Anforderungen an das Schweißpersonal

AG Q 6 Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Hauptbereich IInformation

AG I 1

Informations- u. Kommunikationstechnik

AG I 2 * Anwendungsnahe Schweißsimulation

AG I 3 Geschichte der Fügetechnik

AG I 4 * Darstellung und Begriffe

Hauptbereich AAnwendungen

AG A 1 Schweißen im Turbomaschinenbau

AG A 2Fügen in Elektronik und Feinwerktechnik

AG A 5 Schweißen im Bauwesen

AG A 6 Schweißen im Schiffbau und in der Meerestechnik

AG A 7 Schweißen im Schienenfahrzeugbau

AG A 8 Fügen im Straßenfahrzeugbau

AG A 9 * Schweißen im Luft-und Raumfahrzeugbau

Fachgesellschaften

Fachgesellschaft „Löten“ Fachgesellschaft SEMFIRA/EMF ***

** Gemeinschaftsausschüsse mit anderen Verbänden, ***SEMFIRA = Safety in ElectroMagnetic Fields, EMF = Elektromagnetische Felder. AG: Arbeitsgruppe, * Gemeinschaftsausschuss mit NAS (Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren,

Technik im DVS

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 07

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Eine prioritäre, gleichbleibende Anforderung an Produkte stellt die Sicherheit dar. Der Verbraucher möchte sowohl im priva-ten, wie auch im beruflichen Umfeld Erzeugnisse nutzen, von denen keine Gefahren ausgehen. Die unterschiedlichsten Pro-dukte, vom Treppengeländer bis zum Kraftwerk, werden durch Fügetechnik, im Speziellen durch Schweißen, hergestellt. Das Schweißen stellt zur Gewährleistung der Prozesssicherheit einen hohen Anspruch an den Betrieb.

Die Arbeitsgruppe Q 2 ist ein Gemeinschaftsausschuss mit dem Arbeitsausschuss 04 des Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren im DIN e. V. (NAS NA 092-00-04 AA „Qua-litätssicherung beim Schweißen“). Das Gremium befasst sich, über die Qualitätssicherung beim Schweißen, mit Inhalten zur Si-cherheit von Produkten. Fachleute aus Industrie und Handwerk, sowie aus Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen pflegen

Je nach Produktbereich (Stahl-, Kraftwerks-, Schienenfahrzeug- oder Rohrleitungsbau etc.) sind die fügetechnischen Anforde-rungen sehr unterschiedlich. Die Ausführungsregelwerke (Stahl-bau = DIN EN 1090; Schienenfahrzeugbau = DIN EN 15085; Druckbehälter = DIN EN 13445 oder AD 2000 etc.) der Bereiche sind eigenständig für sich zu betrachten. Im Bereich der Quali-tätssicherung greifen die Ausführungsregelwerke dann wieder auf gemeinsame Grundlagen zurück. Hier findet man dann die Begrifflichkeit der Betriebszulassung bzw. -qualifizierung.

Unter dem Begriff „Qualifizierung“ ist der Vorgang zur Erlan-gung von Fähigkeiten (Qualifikationen) zu verstehen, um eine bestimmte Aufgabe oder Anforderung zu erfüllen. Die Qualifi-zierung ist eine wichtige Methode des Qualitätsmanagements zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs von Geschäfts-prozessen. Eine allgemeine Möglichkeit zur Qualifizierung von Betrieben, unabhängig vom Bereich und Produkt, bietet die DIN EN ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ an.

Bei der „Schweißtechnischen Qualifizierung“ (Schweißtechni-scher Fachbetrieb) steht der Prozess „Schweißen“ als Haupt-

Arbeitsgruppe Q 2 „Qualitätssicherung beim Schweißen“

Betriebsqualifizierungen (-zulassungen)

und entwickeln die DVS-Merkblätter und -Richtlinien, nationa-le und internationale Normen und sonstige Regelwerke ständig weiter, damit diese den aktuellen Stand aus Wissenschaft und Technik entsprechen. Damit steht dem Anwender ein umfangrei-ches Regelwerk zur Verfügung, um Anforderungen an Betriebe, Produktgruppen, Verfahren oder Personal zu beschreiben. Die-ses umfasst u.a. Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungen, Qualitätsanforderungen und Bewertungsgruppen oder die Aus-führung von Schweißverbindungen einschließlich Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe.

Nachfolgend wird die Verbindung zwischen den gesetzlichen Vorgaben und Regelwerken aufgezeigt und beschrieben welche Auswirkungen sich daraus für den Betrieb, die Fügetechnik und das Personal ergeben.

Technik im DVS

merkmal für Qualitätsanforderungen eines Management- oder Sicherungssystems im Vordergrund. Dazu besagt die DIN EN ISO 9000, dass der „Prozess“ deffiniert ist als ein „Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätig-keiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt.“ Prozesse mit qualitätsbezogenen Ergebnissen, die durch Qualitätsprüfungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nur mit unverhältnismäßi-gem Aufwand oder nicht rechtzeitig festgestellt werden können, werden als „spezielle Prozesse“ definiert. Die Norm DIN EN ISO 9001 geht nicht auf „spezielle Prozesse“ ein, Schweißen ist ein „spezieller Prozess“!

Die DIN EN ISO 9001 ist ein genereller Leitfaden, für alle Be-reiche, zur Qualifikation von Managementsystemen in Unter-nehmen/Betrieben. Für das Schweißen werden die Qualitäts-anforderungen in der Normenreihe DIN EN ISO 3834 Teil 1 bis Teil 6 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ festgelegt. Die Normenreihe DIN EN ISO 3834 kann unabhängig von der DIN EN ISO 9001 zur Qua-lifizierung von Schweißtechnischen Fachbetrieben angewendet werden. Diese Norm stellt aber keine Norm für ein Qualitätsma-nagementsysteme dar, wie die DIN EN ISO 9001.

08 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

iDVS ZERT GmbH bietet die Zertifizierung von Unternehmen und Produkten an:

DVS ZERT GmbH, Geschäftsstelle Düsseldorf Aachener Straße 172, 40223 DüsseldorfT +49.(0) 211. 1591-203, F +49.(0) 211. 1591-200, E-Mail: [email protected], Webseite: www.dvs-zert.de

DVS ZERT GmbH, Geschäftsstelle Halle (Saale) Köthener Straße 33a, 06118 Halle (Saale)T +49.(0) 345. 5246-320, F +49.(0) 345. 5246-372, E-Mail: [email protected], Webseite: www.dvs-zert.de

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Betriebsqualifizierungen ergeben sich aus zwei wesentlichen Sachlagen (Bild 1):

1. Sachverhalte die den allgemeinen Gesetzen unterliegen (wird umgangssprachlich als „Gesetzlich nicht geregelter Bereich“ bezeichnet)

Gesetzliche Vorgaben (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB oder dem Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG), legen Bedürfnisse zur dauerhaften und gleichmäßigen Regelung innerhalb einer Gemeinschaft fest. Aus der Rechtsordnung ergibt sich eine allgemeine Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflicht für Tätig-keiten aller Art. Diese Sorgfaltspflicht wurde 1903 durch das Reichsgericht in Leipzig wie folgt definiert:

Arten von Betriebsqualifizierungen (-zulassungen)

Sie ist eine Pflicht zum Handeln – oder Unterlassen – zum Ver-meiden, Verhindern oder Vermindern von – abwendbaren – Ge-fahren für Benutzer oder Dritte.

Des Weiteren hat der Hersteller die Beweislast, bei Vorliegen ei-nes fehlerhaften Produkts, alle Vorgänge aufzuklären und nach-zuweisen, dass Ihn kein Verschulden trifft.Der Hersteller kann seinen Pflichten dadurch nachkommen, dass er die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ anwen-det. Es liegt in der Eigenverantwortung des Herstellers entspre-chende Maßnahmen zu ergreifen.

2. Spezielle gesetzliche Regelungen (wird umgangssprachlich als „Gesetzlich geregelter Bereich“ bezeichnet)

Technik im DVS

Bild 1: Notwendigkeit einer

Betriebsqualifizierung

Notwendigkeit einer Betriebsqualifizierung

Allgemeine Gesetze / Verordnungen(z. B. Europäische Verordnungen; BGB; Produkthaftungsgesetz)

DIN EN ISO 3834Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen an den Betrieb

Spezielle gesetzliche Regelungen(„Gesetzlich geregelter Bereich“)

Weg 1 Weg 2

Spezielle Gesetze / Verordnungen(z. B. ProdSG; 14. ProdSV, Landesbauordnung)

Nationale Regelwerke(z. B. DIN EN 1090ff; AD 2000; DIN EN 15085-2)

Qualifizierung von Schweißverfahren

Weitere Normen / Regelwerke

DIN EN ISO15607 - 15614

Nationale Regelwerke(z. B. DIN EN 1090ff; AD 2000; DIN EN 15085-2)

Qualifiziertes PersonalSchweißaufsicht, Schweißer, Bediener, ZfP-Personal

DIN EN ISO14732

DIN EN ISO14731

DIN EN ISO9712

DIN EN ISO 9606ffDIN EN 287-1

Kundenanforderungen(z. B. Liefervereinbarung; QM-H des Herstellers)

Sachverhalte die den allgemeinen Gesetzen unterliegen

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 09

Durch gesetzliche Bestimmungen, Pro-duktnormen oder Liefervereinbarungen (-spezifikationen) kann die Anwendung der Normreihe DIN EN ISO 3834 ver-pflichtend sein. In dem maßgebenden Dokument wird festgelegt, welcher Teil der DIN EN ISO 3834 angewendet wer-den muss.

Der DVS und seine Einrichtungen stehen Unternehmen beratend zur Seite, bei der Entwicklung eines Qualitätsmanage-mentsystems, unter Einbindung der er-forderlichen Anforderungen.

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Wie bereits zuvor erläutert ist das Schweißen ein „spezieller Pro-zess“. Diese Prozesse werden üblicherweise vorab qualifiziert und überwacht. Im Bereich der Schweißtechnik geht man den Weg über eine schriftliche Verfahrensbeschreibung in Form einer Schweißanweisung. Damit weißt der Fachbetrieb die Fähigkeit nach (vor Freigabe für die Fertigung) den Prozess nachvollzieh-bar zu beherrschen.

Mit der Normenreihe „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe“ DIN EN ISO 15607 bis DIN EN ISO 15614 finden sich umfangreiche Regeln für die Prozesssicherung, welche zur Zielsetzung haben, alle qualitäts-

Qualifizierung des Schweißprozesses

relevanten Faktoren zu erfassen und damit die Schweißnaht als Verbindungselement durch identifizierende und qualifizierende Angaben eindeutig zu beschreiben. Die Tabelle 1 gibt die Über-sicht der verschiedenen Wege zur Qualifizierung der Schweiß-verfahren.

Welcher Weg der Verfahrensqualifizierung ist jetzt für meinen Betrieb der richtige? Bei der Findung einer Lösung können die DVS zugelassenen Bildungseinrichtungen Ihrem Betrieb helfen. Im Besonderen die SLV‘s und SL’s, die auch bei der Durchfüh-rung, Umsetzung und Anerkennung von Verfahrensprüfungen als Dienstleister den Betrieb unterstützen.

Technik im DVS

Tabelle1: Schweiß-

verfahrensprüfung

10 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

Prozess Lichtbogen-schweißen

Gasschmelz-schweißen

Elektronenstrahl-schweißen

Laserstrahl-schweißen

Widerstands-schweißen

Bolzen-schweißen

Reib-schweißen

Allgemeine Regeln 15607*

Richtlinien für eine Gruppeneinteilung

DIN-Fachbericht CEN ISO/TR 15608 nicht zutreffendDIN-Fachbericht CEN ISO/TR 15608

WPS 15609-1* 15609-2* 15609-3* 15609-4* 15609-5* 14555* 15620*

geprüfteSchweißzusätze

15610* nicht zutreffend

vorliegende schweiß-technische Erfahrung

15611*15611*14555*

15611*15620*

Standard-schweißverfahren

15612* nicht zutreffend

vorgezogeneArbeitsprüfung

15613*15613*14555*

15613*15620*

Schweiß-verfahrensprüfung

5614*

Teil 1: Stahl / Nickel - Nickelle-gierungen

Teil 2: Aluminium und seinen Legierungen

Teil 3: unlegierten und niedriglegier-ten Gusseisen

Teil 4: Ferti-gungs-schwei-ßen von Aluminiumguss

Teil 5: Titan, Zir-konium und ihren Legierungen

Teil 6: Kupfer und seinen Legierungen

Teil 7: Auftrag-schweißen

Teil 8: Einschwei-ßen von Rohren in Rohrböden

Teil 9:

Teil 10: Tro-cken-schweißen unter Überdruck

15614*

Teil 1: Stahl / Nickel – Nickelle-gierungen

Teil 3: unlegierten und niedriglegier-ten Gusseisen

Teil 6: Kupfer und seinen Legierungen

Teil 7: Auftrag-schweißen

15614*

Teil 7: Auftragschweißen

Teil 11: Elektronen- und Laserstrahlschweißen

15614*

Teil 12: Wider-standspunkt-, Rollennaht- und Buckelschweißen

Teil 13: Press-stumpf- und Abbrenn-stumpf-schwei-ßen

14555* 15620*

* Bei den genannten Normen handelt es sich um DIN EN ISO Normen

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Im Fokus: Widerstandsschweißen | 17

Technik im DVS

Merkblatt DVS 0703 „Grenzwerte für Unregelmäßigkeiten von Schmelzschweißverbindungen nach DIN EN ISO 5817“In der Qualitätssicherung gibt es heute umfassende interna-tionale Normenwerke, die Betriebe in den verschiedensten Bereichen unterstützen. Nicht selten sind diese Normenwer-ke aus einem DVS Regelwerk (Merkblatt oder Richtlinie) oder

Der „Spezielle Prozess“ Schweißen wird für die Herstellung verschiedenster Produkte eingesetzt. Hinter jeder einzelnen Schweißnaht steht immer eine Person, der Schweißer, Bediener oder Einrichter und die Schweißaufsichtsperson. Die Arbeits-gruppe Q5 ist ein Gemeinschaftsausschuss mit dem Arbeits-ausschuss 02 des Normenausschuss Schweißen und verwand-te Verfahren im DIN e. V. (NAS NA 092-00-02 AA „Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren“). Der Gemeinschaftsausschuss erarbeitet DVS-Merkblätter, -Richtlini-en und Normen in diesem Bereich.

Um eine qualitativ hochwertige schweißtechnische Fertigung und die Fähigkeiten der tätigen Personen weltweit sicherzu-stellen, gibt es international einheitliche Prüfungsnormen für Schweißer (DIN EN 287ff oder DIN EN ISO 9606ff), Bediener oder Einrichter (DIN EN ISO 14732; vorher DIN EN 1418). Über diese Regelwerke werden ein Mindestmaß an handwerklichen Fertigkeiten und erforderliche Fachkenntnisse für den betriebli-chen Einsatz nachgewiesen.

Wer ist in Deutschland jetzt berechtigt nach den vorgenannten Normen Personal zu prüfen?In den Prüfungsnormen (z.B. DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1) werden Prüfstellen und Prüfer wie folgt definiert:

„Organisation, die benannt ist, um die Übereinstimmung mit der anzuwendenden Norm zu prüfen“

„Person, die benannt ist, um die Übereinstimmung mit der anzuwendenden Norm zu prüfen“

DVS-Regelwerke für die Praxis – ein Beispiel

Arbeitsgruppe Q5 „Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren“

Bild 2: Auszug aus dem Merkblatt DVS 0703.

aus nationalen Normen entstanden. Um den Anwender bei der täglichen Arbeit eine praxisnahe Hilfestellung zu bieten gibt es das Merkblatt DVS 0703 „Grenzwerte für Unregelmäßigkeiten von Schmelzschweißverbindungen nach DIN EN ISO 5817“. Das DVS-Merkblatt erleichtert Schweißaufsichtspersonen und Prüfstellen die Beurteilung der ausgeführten Nähte und gibt

Hinweise zur Entstehung und Vermei-dung von Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung. Zusätzlich unterstützt das Merkblatt bei der rechnerischen Ermittlung der zulässigen Unregelmäßigkeiten nach DIN EN ISO 5817:2006-10. Ferner werden die für die Bewertung der Nähte praxisüb-lichen Messwerkzeuge mit Messbereichen und Ablesemöglichkeiten dargestellt.

Aus diesen Definitionen stellt sich die Grundsatzfrage, wer be-nennt in Deutschland Prüfstellen?

Die Verfahrensweise der Norm ist absolut richtig, da es die natio-nale Hoheit ist hier Festlegungen zu treffen. Somit ist die Benen-nung eine hoheitliche Ermächtigung einer Konformitätsbewer-tungsstelle – KBS. Die Konformitätsbewertungsstelle legt dar, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. Diese Prüfung kann durch eine staatliche Stelle oder staatlich ermächtigte Stelle erfolgen. Der Prüfer ist Teil der KBS und wird durch diese benannt.

Was ist mit dem Prüfer der durch eine Zertifizierungsstelle für Betriebszulassungen (z.B. nach der DIN 18800-7 heute DIN EN 1090) benannt wird? Der DVS hat einen Leitfaden geschaffen, der neutral und unabhängig beschreibt, wie Schweißaufsichts-personen im Betrieb von Zertifizierungsstellen (Konformitätsbe-wertungsstellen) als Prüfer benannt werden können. Dies ist im Merkblatt DVS 0700 „Voraussetzungen zum Erwerb der Be-rechtigung, betriebseigene Schweißer- und/oder Bedienerprü-fungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen“ beschrieben. Darüber hinaus, ist ebenfalls neutral und unabhängig mit der Einleitung und den Begriffen definiert, wer Prüfstelle in Deutsch-land (Konformitätsbewertungsstelle – KBS) sein kann.Die Schweißaufsichtspersonen sind in der DIN EN ISO 14731 mit den möglichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrie-ben.

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 11

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Bildung im DVS

Der Ausschuss für Bildung

tionale Anforderungen der EWF – European Federation for Wel-ding, Joining Cutting oder des International Institute for Welding (IIW) in den Ausbildungs- und Prüfungsstandards umgesetzt. Weil die AG SP in ihrer Arbeit gleichermaßen die Interessen von Industrie und Handwerk berücksichtigt, schlägt sich der Bedarf der Wirtschaft unmittelbar in den erarbeiteten Richtlinien nieder. In den Zuständigkeitsbereich der AG SP gehören die Erarbei-tung der konkreten Lehr- und Lerninhalte der fügetechnischen Aus- und Weiterbildung, darüber hinaus aber auch alle weiteren Bereiche, die mit der Schulung und Prüfung zusammenhängen. Dass diese Ausbildungs- und Prüfungsstandards letzten Endes wirklich bundesweit eingehalten und umgesetzt werden, wird durch DVS-PersZert, die Personalzertifizierungsstelle des DVS, gewährleistet.

Der Ausschuss für Bildung (AfB) initiiert Maßnahmen, um das Bildungs- und Zertifizierungsangebot des DVS gegenwärtigen Entwicklungen anzupassen und auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig fungiert der AfB als Lenkungsgremi-um für die Personalzertifizierungsstelle DVS-PersZert und deren Aktivitäten. Insofern übernimmt der AfB die Rolle eines Strate-gieausschusses. Unterstützt wird er dabei von der Arbeitsgrup-pe Schulung und Prüfung (AG SP).

Die Arbeitsgruppe Schulung und Prüfung übernimmt im Be-reich „Bildung und Zertifizierung“ die Aufgabe, einheitliches Schulungs- und Prüfungsmaterial im Rahmen der Qualifizierung fügetechnischer Fach- und Führungskräfte zu erstellen. Dabei werden nationale, aber auch aktuelle europäische und interna-

Bild: Fotolia

iDas aktuelle Aus- und Weiterbildungsangebot des DVS finden Sie unter www.dvs-bildungskatalog.de

12 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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Struktur des Ausschusses für Bildung (AfB)

Ausschuss für Bildung (AfB)

Arbeitsgruppe „Schulung und Prüfung“ (AG SP)

FG 1

Medien und neue Konzepte

FG 2

Praktische Ausbildung

FG 3

Theoretische Ausbildung

FG 4

Verwandte Verfahren

2Untergruppen

6Untergruppen

5Untergruppen

13Untergruppen

FG: Fachgruppe

Weil es nichts Besseres gibt, als die Ausbildung von Experten anderen Experten zu überlassen, gibt es DVS-PersZert, die Zer-tifizierungsstelle für die Personalqualifizierung in der Fügetech-nik. Was kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach:

DVS-PersZert kümmert sich darum, dass alle DVS Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen höchsten Qualitätsansprüchen ge-recht werden.

An Bundesweit über 350 vom DVS zugelassenen Bildungsein-richtungen werden für verschiedene Technologiefelder in den Lehrinhalten die Nähe zur beruflichen Praxis, die Anforderungen des Marktes und neueste technologische Entwicklungen ge-nauso berücksichtigt, wie international gültige Anforderungen. DVS-PersZert regelt aber nicht nur die Qualifizierung, also das Vermitteln von Fachkenntnissen, sondern auch die abschließen-de Prüfung und anschließende Zertifizierung. Die Prüfung und Zertifizierung folgt genau geregelten Vorgaben und berücksich-tigt nationale und/oder internationale Standards.

DVS-PersZert

Bildung im DVS

Die qualitativ hochwertige Arbeit von DVS-PersZert wird durch verschiedene Akkreditierungen bestätigt. Neben der Akkreditie-rung, nach der DIN EN ISO/IEC 17024 „Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizie-ren“, durch die DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH besitzt DVS-PersZert die Zulassung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) für die Druckgeräterichtlinie (97/23/EG). Des Weiteren ist DVS-PersZert die Personalzertifizierungs-stelle in Deutschland, die von der EWF (European Federation for Welding, Joining and Cutting) und dem IIW (International Institute of Welding) als ANB (Authorised National Body) zugelassen ist.

Eine Aus- oder Weiterbildung und Prüfung, die von DVS-PersZert bescheinigt wird, ist deshalb ein erstklassiges Qualitätsmerkmal, das auf dem Arbeitsmarkt, national und international, hoch an-gesehen ist.

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 13

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Die Fähigkeit des Schweißpersonals mit Wissen und Fachkennt-nis, qualitative hochwertige Produkte wirtschaftlich zu fertigen, setzt grundlegend Fachkompetenz voraus.

Unter Fachkompetenz versteht man die Fähigkeit berufstypische Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Anforderungen gemäß selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung. Schweißtechnisches Fachpersonal hat ausge-zeichnete Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Werdegang ist in Bild 3 dargestellt.

Karrierewege in der Schweißtechnik

Die DVS zugelassenen Bildungseinrichtungen bieten u.a. die Ausbildung zum „Internationalen Schweißer“ in den vier Hand-schweißverfahren Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Wolfram-Inertgasschweißen und Metall-Schutzgasschweißen an. Zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren Qualifi zierung für Facharbeiter, Meister, Techniker und Hochschulabsolventen hält der DVS als Partner in der Personalqualifi kation auf dem Gebiet des Fügens, Trennens und Beschichtens bereit.

Bildung im DVS

Bild 3: Karriere in der Schweißtechnik

14 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung

Beste Chancen für Ihre berufl iche Zukunft: www.dvs-bildungseinrichtungen.de

DVS Schweißerprüfung

nach DIN EN 287-1 und ISO 9606-1

Abschluss: Schweißerprüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. ISO 9606-1

DVS Internationaler Schweißer

nach DVS-IIW/EWF 1111

Abschluss: DVS-IIW-Schweißerdiplom und Schweißprüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. ISO 9606-1

DVS Internationaler Schweißpraktiker (SP/EWP/IWP)

nach DVS-IIW/EWF 1170

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS Schweißwerkmeister (SWM)

nach DVS 1157

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS Schweißlehrer

nach DVS 1158

Abschluss: Zertifi kat

DVS Schweißkonstrukteur

nach DVS 1181

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS Internationaler Schweißtechniker (ST/EWT/IWT)

nach DVS-IIW/EWF 1170

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS Internationaler Schweißgüteprüfer (IWIP) nach DVS-IIW/EWF 1178

Abschluss: Diplom (Zeugnis) Zertifi kat nach DIN EN ISO 9712 unter bestimmten Voraussetzungen möglich

DVS Internationaler Schweißfachingenieur

(SFI/EWE/IWE)

nach DVS-IIW/EWF 1170

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS Internationaler Schweißfachmann (SFM/EWS/IWS)

nach DVS-IIW/EWF 1170

Abschluss: Diplom/Zeugnis

DVS IWIP Level S / Standard

Voraussetzung: SFM/EWS/IWS

DVS IWIP Level C / Comprehensive (umfassend)

Voraussetzung: SFI/EWE/IWEbzw. ST/EWT/IWT

DVS IWIP Level B / Basis

Voraussetzung: SP/EWP/IWP

DVS IWIP Level S /

DVS Internationaler

DVS-IIW-Schweißerdiplom und Schweißprüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 bzw. ISO 9606-1

Abschluss:Zertifi kat

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Bildung im DVS

Der Schweißer sollte eine geeignete Ausbildung erhalten und/oder über industrielle Praxiserfahrung im jeweiligen Tätigkeits-bereich verfügen. Zusätzlich sollte die Person die Fähigkeit be-sitzen, mündlichen oder schriftlichen Anweisungen folgen zu können, um die Qualitätsansprüche geschweißter Produkte sicherzustellen. Die Bestätigung dieser Fähigkeiten erfolgt über die Handfertigkeitsprüfung. Einheitliche Regeln für die Prüfung sind durch Normen festgelegt. Dies gilt auch für Bediener und Einrichter von Schweißanlagen.

Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener DVS-IIW/EWF-Schwei-ßerprüfung das entsprechende DVS-IIW/EWF-Schweißerdiplom und die dazugehörige Prüfungsbescheinigungen nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-1 (nach den Stufen 2, 4 und 6).

Schweißer

Eine umfassende Ausbildung zum Schweißer ist durch den Besuch eines DVS-IIW/EWF-Lehrgangs nach Richtlinie DVS-IIW/EWF 1111 möglich. Nach diesem Lehrgangskonzept werden mit werkstofftypischen Anforderungen die Ausbildungen durchgeführt. Der Ausbildungsweg, aufgezeigt am Beispiel des „Wolfram-Inertgasschweißens“ (Bild 4), gewährleistet, dass der Lehrgangsteilnehmer eine umfassende praktische Ausbildung und fachkundlichen Unterricht erhält, und somit den Anforde-rungen der Praxis, entsprechend der Prüfnorm DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606 -1 qualifi ziert ist.

Bild 4: Ausbildungsweg „Wolfram-Inertgasschweißen“

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung | 15

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Sind ausreichende Vorkenntnisse vorhanden oder soll der Schweißer in Teilbereichen eingesetzt werden, ist meist nach einer Beratung vor Ort eine spezielle an die Fertigungsbedingun-gen abgestimmte Sonderschulung nach Bild 5 möglich. Diese Ausbildung umfasst ebenfalls eine praktische Ausbildung und fachkundlichen Unterricht. Es werden Übungs- und Fertigungs-aufgaben geschweißt, die auf die Bedingungen zur Ablegung einer der aufgeführten Schweißerprüfungen nach DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606 -1 abgestimmt sind.

Ausbildung von Schweißern führen alle vom DVS zugelassene Bildungseinrichtungen, wie SK’s oder SL’s oder SLV’s, durch. Das Netz von DVS-Bildungseinrichtungen umfasst über 350 Einrichtungen für die Fügetechnik. Hier fi nden Sie die Möglich-keit der Aus- und Weiterbildung in den verschiedensten Rich-tungen und Stufen.

Bildung im DVS

Bild 5: Sonderschulung

Der Hersteller von geschweißten Produkten muss nach DIN EN ISO 3834, über geeignetes Schweißaufsichtspersonal verfü-gen, damit das schweißtechnische Personal die notwendigen Schweiß- oder Arbeitsanweisungen erhält und alle Arbeiten sorgfältig ausgeführt und überwacht werden können.Die Aufgaben und die Verantwortung sind in der Norm DIN EN ISO 14731 festgelegt. Schweißaufsichtspersonal ist je nach Art und/oder Komplexität der Fertigung den nachfolgend genann-ten Gruppen zuzuordnen, wobei der DVS, das EWF und das IIW Empfehlungen für die Mindestanforderungen an Schweiß-aufsichtspersonen festgelegt haben:

Schweißaufsicht mit umfassenden technischen Kenntnissen:

Internationaler Schweißfachingenieur (IWE) unbeschränk-te Aufgaben und Verantwortung

Schweißaufsichtspersonal

Schweißaufsicht mit speziellen technischen Kenntnissen:

Internationaler Schweißtechniker (IWT) Aufgaben und Verantwortung für einen ausgewählten oder eingeschränk-ten Bereich

Schweißaufsicht mit technischen Basiskenntnissen:

Internationaler Schweißfachmann (IWS) Aufgaben und Verantwortung für einen eingeschränkten Bereich einfacher Konstruktionen

Schweißaufsichtspersonal wird in allen Stufen, bis zum Schweiß-fachingenieur, bei den SLV’s des DVS ausgebildet. Bei den SL’s des DVS wird bis zum Schweißfachmann ausgebildet.

16 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung

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Bildung im DVS

Die Ausbildung zum Schweißgüteprüfpersonal (IWIP) verbindet die beiden Gebiete der Schweiß- und Prüftechnik miteinan-der. Mit dem Schweißgüteprüfpersonal steht der Industrie eine Aufsicht mit zweifacher Kompetenz zur Verfügung, die sowohl schweißtechnischen als auch prüftechnischen Anforderungen erfüllt. In Abstimmung mit den dafür autorisierten Zertifizie-rungsstellen kann durch partielle Anerkennung einzelner Ausbil-dungsmodule des IWIP und einer gewissen Zusatzausbildung die Voraussetzung für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 geschaffen werden. DIN EN ISO 9712 „Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungs-freien Prüfung“ legt die grundlegenden Anforderungen für die Qualifizierung und Zertifizierung von Personal, das industrielle zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) ausführt, fest.

Prüfpersonal Zerstörungsfreie Prüfung

Prüfpersonal für die Zerstörungsfreie Prüfung werden an den SLV’s ausgebildet.

Die ist ein kleiner Ausschnitt aus dem Technologiefeld „Schwei-ßen“, weitere Möglichkeiten der Qualifizierung finden Sie im DVS-Bildungskatalog „FÜGEN TRENNEN BESCHICHTEN“ oder im Internet (www.dvs-bildungskatalog.de). Die nächstge-legene Bildungseinrichtung kann ebenfalls über das Internet ge-funden werden (www.dvs-bildungseinrichtungen.de).

Der DVS und DVS-Media stellen auch eine Reihe von Informati-onsmaterialien zur Verfügung, wie Poster, welche als pdf auf der DVS Homepage zur Verfügung stehen.

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung | 17

Bild: Fotolia

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Fachmedien und Lehrunterlagen zum Thema „Schweißtechnische Qualifizierung“

Geht es um Publikationen und Medien rund um die Themen Fü-gen, Trennen und Beschichten, ist die DVS Media GmbH die richtige Anlaufstelle. Das Verlagsprogramm umfasst deutsche und fremdsprachige Fachzeitschriften, Fachbücher, Lehrmedi-en, Merkblätter und Richtlinien, Videos und Software. Die Pro-dukte der DVS Media GmbH bilden sämtliche Tätigkeitsfelder des DVS Verbandes und alle dort erarbeiteten Ergebnisse ab.

Die DVS Media GmbH

Zahlreiche Fachmedien der DVS Media GmbH widmen sich den Arbeitsergebnissen, die in den Bereichen Forschung, Tech-nik und Bildung rund um die schweißtechnische Qualifizierung entstanden sind: Dazu zählen Fachbücher und -Zeitschriften genauso wie Ausbildungsunterlagen und einzeln oder in Samm-lung erhältliche DVS-Merkblätter und -Richtlinien.

Bild: istockphoto

i Bezugsmöglichkeiten für das DVS-Regelwerk

DVS-Mitglieder haben unter www.dvs-regelwerk.de kostenlosen Zugriff auf alle DVS-Merkblätter und -Richtlinien. Nicht-DVS-Mitglieder können das DVS-Regelwerk unter www.dvs-media.info beziehen.

18 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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Merkblatt DVS 0703 Grenzwerte für Unregelmäßigkeiten von Schmelzschweißverbindungen nach DIN EN ISO 5817

Das Merkblatt erleichtert Schweißaufsichtspersonen und Prüfstellen die Beurteilung der ausgeführten Nähte und Hinweise zur Entstehung und zur Vermeidung von Unregel-mäßigkeiten bei der Herstellung. Zusätzlich unterstützt das Merkblatt bei der rechneri-schen Ermittlung der zulässigen Unregelmäßigkeiten nach DIN EN ISO 5817:2006-10.

DVS 0703, Juli 2008, 30 Seiten

Merkblatt DVS 0705 Empfehlungen zur Zuordnung von Bewertungsgruppen nach DIN EN ISO 5817:2006-10 und deren Vorgängernorm DIN EN 25817:1992-09

Das Merkblatt bietet Empfehlungen zur Zuordnung von Bewertungsgruppen im unge-regelten Bereich für Bauteile mit vorwiegend ruhender Beanspruchung und schwingen-der Beanspruchung. Es behandelt Maßnahmen bei nicht Erreichen der vorgegebenen Bewertungsgruppe und zeigt an praktischen Beispielen die Vorgehensweise.

DVS 0705, Februar 2012, 27 Seiten

Merkblatt DVS 0700Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung, betriebseigene Schweißer- und/oder Bedienerprüfungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen

Das Merkblatt ist ein neutraler und unabhängiger Laitfaden für Konformitätsbewer-tungsstellen (Zertifi zierungsstellen) zur Bennenung der betirebseigenen Schweißauf-sicht als Prüfer. Die Prüfer bekommen die Berechtigung, betriebseigene Schweißer und/oder Bedieneprüfbescheinigungen als Hersteller auszustellen.

DVS 0700, September 2013, 6 Seiten

Publikationen zur schweißteschnichen Qualifi zierung

Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung | 19

DVS, Ausschuss für Technik, Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung von Schweißarbeiten“

Bezug: Verlag für Schweißen und verwandte Verfahren DVS-Verlag GmbH, Postfach 10 19 65, 40010 Düsseldorf, Telefon (02 11) 15 91- 0, Telefax (02 11) 1591-150

File: D:\Eigene Dateien\Kunden\DVS\Ri+Me\0703\0703.fm

Erstellt am: 17.04.2008

Zuletzt geändert am: 05.05.2008

Nachdruck und K

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erausgebers

Diese Veröffentlichung wurde von einer Gruppe erfahrener Fachleute in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit erstellt und wird als eine wichtige Erkenntnisquelle zur

Beachtung empfohlen. Der Anwender muss jeweils prüfen, wie weit der Inhalt auf seinen speziellen Fall anwendbar und ob die ihm vorliegende Fassung noch gültig

ist. Eine Haftung des DVS und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

DVS – DEUTSCHER VERBAND

FÜR SCHWEISSEN UND

VERWANDTE VERFAHREN E.V.

Grenzwerte für Unregelmäßigkeiten

von Schmelzschweißverbindunge

nach DIN EN ISO 5817

Inhalt:

1 Anwendungsbereich

2 Anforderungen

3 Begriffe

Tabelle 1: Bewertung von Stumpf- und Kehlnähten

Tabelle 2: Messwerkzeuge und Lehren

1 Anwendungsbereich

Die Bewertung von geschweißten Stumpf- und Kehlnähten an

Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschwei-

ßen) ist in DIN EN ISO 5817:2006-10 geregelt. DIN EN ISO 5817

ist für manuelle, mechanisierte und automatische Schweißver-

fahren anwendbar.

Für Aluminium und deren Legierungen ist die Bewertung in der

DIN EN ISO 10042:2006-02 geregelt (siehe Richtlinie DVS 0706).

Das vorliegende Merkblatt soll Schweißaufsichtspersonen und

Prüfstellen die Beurteilung der ausgeführten Nähte erleichtern

und Hinweise auf die Entstehung und zur Vermeidung von Unre-

gelmäßigkeiten bei der Herstellung dieser Nähte geben. Zusätz-

lich hilft das Merkblatt bei der rechnerischen Ermittlung der zu-

lässigen Unregelmäßigkeiten nach den Formeln in der DIN EN

ISO 5817:2006-10. Ferner werden die für die Bewertung der

Nähte praxisüblichen Messwerkzeuge mit Messbereichen und

Ablesemöglichkeiten dargestellt.

Die Bezugsmaße von Merkmalen, für die kein oberer Grenzwert

in DIN EN ISO 5817:2006-10 angegeben ist, werden nur bis zu

einem begrenzten Bezugsmaß von 10 mm (oder 20 mm) für die

Kehlnahtdicke a, der Nahtbreite b, der Stumpfnahtdicke s oder

der Werkstückdicke t in dem Merkblatt angegeben. Die zulässi-

gen Werte für höhere Bezugsmaße können durch Multiplikation

errechnet werden.

2 Anforderungen

In Tabelle 1 werden die Grenzen für folgende Unregelmäßigkei-

ten entsprechend DIN EN ISO 5817 in Abhängigkeit von den Be-

wertungsgruppen D (niedrig), C (mittel) und B (hoch) erläutert.

1 Oberflächenunregelmäßigkeit

1.1 Riss

1.2 Entkraterriss

1.3 Oberflächenpore

1.4 Offener Endkraterlunker

1.5 Bindefehler/Mikro-Bindefehler

1.6 Ungenügender Wurzeleinbrand

1.7 Einbrandkerbe

1.8 Wurzelkerbe

1.9 Zu große Nahtüberhöhung (Stumpfnaht)

1.10 Zu große Nahtüberhöhung (Kehlnaht)

1.11 Zu große Wurzelüberhöhung

1.12 Schroffer Nahtübergang

1.13 Schweißgutüberlauf

1.14 Verlaufenes Schweißgut/Decklagenunterwölbung

1.15 Durchbrand

1.16 Übermäßige Asymmetrie der Kehlnaht

(übermäßige Ungleichschenkligkeit)

1.17 Wurzelrückfall

1.18 Wurzelporosität

1.19 Ansatzfehler

1.20 Zu kleine Kehlnahtdicke

1.21 Zu große Kehlnahtdicke

1.22 Zündstelle

1.23 Schweißspritzer

2 Innere Unregelmäßigkeiten

2.1 Riss

2.2 Mikroriss

2.3 Pore/Porosität

2.4 Porennest

2.5 Porenzeile

2.6 Gaskanal/Schlauchpore

2.7 Lunker

2.8 Endkraterlunker

2.9 Nicht metallische Einschlüsse

(Fester-, Schlacken-, Flussmittel- und Oxideinschluss)

2.10 Metallischer Einschluss (außer Kupfer)

2.11 Kupfereinschluss

2.12 Bindefehler

2.13 Ungenügende Durchschweißung

3 Unregelmäßigkeiten in der Nahtgeometrie

3.1 Kantenversatz

3.2 Schlechte Passung bei Kehlnähten

4 Mehrfachunregelmäßigkeiten

4.1 Mehrfachunregelmäßigkeiten in beliebigem Querschnitt

4.2 Mehrfachunregelmäßigkeiten in Abbildungsfläche oder

Querschnittsfläche in Längsrichtung

3 Begriffe

Unregelmäßigkeit: Fehlstelle in der Schweißung oder eine Ab-

weichung von der vorgesehenen Geometrie (z. B. Risse, unge-

nügender Einbrand, Porosität, Schlackeneinschlüsse)

Mehrfachunregelmäßigkeit: Anhäufung von unterschiedlichen

Unregelmäßigkeiten in der Schweißung

Pore: Durch Gase entstandene kugelförmige Hohlräume im

Schweißgut

Gaskanal (Schlauchpore): Länglicher Hohlraum im Schweißgut

Einbrand- oder Wurzelkerbe: Oberflächenvertiefung am Naht-

übergang (scharfkantig oder leicht gerundet)

Lunker: Erstarrungsbedingter Hohlraum

Einschluss: Im Schweißgut eingeschlossenes festes und artfrem-

des Material

Ansatzfehler: Örtliche Unregelmäßigkeiten beim Zünden/Wieder-

zünden

Bindefehler: Unzureichende Bindung zwischen Grundwerkstoff

und Schweißgut oder zwischen den Raupen/Lagen einer

Schweißung

Zündstelle: Örtliche Beschädigung des Grundwerkstoffes durch

Zünden des Lichtbogens außerhalb der Schweißnahtfuge

Merkblatt

DVS 0703

Juli 2008

DVS, Ausschuss für Technik, Arbeitsgruppe „Qua�it�tssicheru�g bei� Schwei�e�“

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DVS – DEUTSCHER VERBAND

FÜR SCHWEISSEN UND

VERWANDTE VERFAHREN E.V.

Bezug: DVS Media GmbH, Postfach 10 19 65, 40010 Düsseldorf, Telefon (02 11) 15 91- 0, Telefax (02 11) 15 91- 150

Diese Veröffentlichung wurde von einer Gruppe erfahrener Fachleute in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit erstellt und wird als eine wichtige Erkenntnisquelle zur

Beachtung empfohlen. Der Anwender muss jeweils prüfen, wie weit der Inhalt auf seinen speziellen Fall anwendbar und ob die ihm vorliegende Fassung noch gültig

ist. Eine Haftung des DVS und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Dieses Merkblatt wurde unter Mitwirkung der interessierten Kreise aus Konstruktion, Fertigung und Prüfung erarbeitet im Sinne einer

Vereinheitlichung der Kriterien für die Auswahl von Unregelmäßigkeiten und Bewertungsgruppen nach DIN EN ISO 5817:2006-10.

In Abschnitt 2 werden die Anwendungsbereiche der Schweißtechnik genannt, in denen anhand des betreffenden Regelwerks bereits

Festlegungen bzw. Übergangsfristen im geregelten Bereich bestehen.

Abschnitt 3 enthält Empfehlungen für die Auswahl der Unregelmäßigkeiten und Bewertungsgruppen unter Berücksichtigung der Bean-

spruchungsarten im ungeregelten Bereich.

Inhalt:

1 Geltungsbereich

2 Festlegungen im geregelten Bereich

3 Empfehlungen zur Zuordnung von Bewertungsgruppen im

ungeregelten Bereich

3.1 Allgemeines

3.2 Sicherheitsbedürfnis

3.3 Zuordnung von Bewertungsgruppen zur Beanspruchbarkeit

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Empfehlungen zur Zuordnung der Bewertungsgruppen bei

vorwiegend ruhender Beanspruchung

3.3.3 Empfehlung zur Zuordnung der Bewertungsgruppen bei

schwingender Beanspruchung

3.4 Zusätzliche Kriterien

3.5 Maßnahmen bei nicht Erreichen der vorgegebenen

Bewertungsgruppe

4 Beispiele

4.1 Beispiel 1: Öldichte Kehlnähte an einem Transformator-

behälter aus unlegiertem Baustahl

(statische Beanspruchung; außerhalb des Geltungs-

bereiches der Druckgeräterichtlinie) nach Bild 1

4.2 Beispiel 2: Rundnaht an einer Frischdampfleitung

DN 250, 25 mm Wanddicke, aus 10CrMo9-10, eingestuft

in Kategorie III nach Druckgeräterichtlinie (DGRL),

entsprechend Rohrleitungsklasse III; Ausführung nach

DIN EN 13480 nach Bild 2

4.3 Beispiel 3: Wiegenträger für die Verbindung von Dreh-

gestell und Wagenkasten (Bild 3)

5 Schrifttum

6 Bezugsquellenverzeichnis

1 Geltungsbereich

Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten für Schmelzschweiß-

verbindungen an Stahl (ohne Strahlschweißen) sind in DIN EN

ISO 5817:2006-10 oder deren Vorgängernorm DIN EN 25817:

1992-09 (ISO 5817:1992) enthalten.

In Anwendungsregelwerken wird hinsichtlich der geforderten

Qualität von Schmelzschweißverbindungen (außer Strahlschwei-

ßen) entweder in datierter oder in undatierter Form auf DIN EN

ISO 5817:2006-10 oder auf die Vorgängernorm DIN EN 25817:

1992-09 (ISO 5817:1992) verwiesen. Bei einer datierten Verwei-

sung auf DIN EN 25817:1992-09 (ISO 5817:1992) muss diese

Norm auch nach dem Erscheinen von DIN EN ISO 5817:2006-10

weiter angewendet werden. Ist der Verweis auf DIN EN 25817:

1992-09 (ISO 5817) undatiert, muss die Nachfolgenorm DIN EN

ISO 5817:2006-10 angewendet werden, es sei denn, dass in

dem Auftrag oder in den Liefervereinbarungen die Anwendung

von DIN EN 25817:1992-09 (ISO 5817:1992) gefordert wird.

Dies ist jedoch nur bei Schweißarbeiten im „nicht geregelten Be-

reich“ möglich.

Im „geregelten Bereich“ (siehe Abschnitt 2) gelten die vorgenann-

ten Ausführungen hinsichtlich der Anwendung datierter oder

undatierter Verweisungen. In der Liefervereinbarung kann im

„geregelten Bereich“ eine höhere Bewertungsgruppe gefordert

werden als in der Anwendungsnorm vorgesehen ist. Es ist jedoch

nicht zulässig, eine niedrigere Bewertungsgruppe als in der An-

wendungsnorm vorgesehen auszuführen.

Sofern in den bestehenden Anwendungsregelwerken oder in den

Liefervereinbarungen keine Festlegungen zur auszuführenden

Bewertungsgruppe enthalten sind oder für die Anwendung keine

Regelwerke vorliegen, jedoch Schweißverbindungen mit Quali-

tätsanforderungen verlangt werden, sind im Abschnitt 3 dieses

Merkblattes Empfehlungen gegeben für die Zuordnung von Be-

wertungsgruppen in Abhängigkeit von der Beanspruchungsart

(vorwiegend ruhende oder schwingende Beanspruchung) und

von der Höhe der vorliegenden Spannung in der Schweißverbin-

dung.

Sofern Auftraggeber und Hersteller bei Abweichungen von der

geforderten Qualität sich auf die Anwendung von Gebrauchstaug-

lichkeitskonzepten (Fitness for Purpose) geeinigt haben (siehe

DIN-Fachbericht CEN/TR 15235:2006-11), kann Abschnitt 3 die-

ses Merkblattes beim Unterschreiten der im Anwendungsregel-

werk oder in der Liefervereinbarung geforderten Bewertungs-

gruppe zur Beurteilung der vorliegenden Schweißnahtqualität

herangezogen werden.

2 Festlegungen im geregelten Bereich

In den Regelwerken verschiedener Anwendungsbereiche wird

direkt Bezug auf die Bewertungsgruppen nach DIN EN ISO

5817:2006-10 oder deren Vorgängernorm DIN EN 25817:1992-09

(ISO 5817:1992) genommen. Die Inhalte dieses Merkblattes ein-

schließlich der in Tabelle 1 aufgeführten Regelwerke verschiede-

ner Anwendungsbereiche beziehen sich auf diese Bewertungs-

gruppen.

Empfehlungen zur Zuordnung von

Bewertungsgruppen nach

DIN EN ISO 5817:2006-10 und deren

Vorgängernorm DIN EN 25817:1992-09

Januar 2012

Merkblatt

DVS 0705

Ersetzt Ausgabe März 1994

DVS, Ausschuss für Technik, Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung beim Schweißen“

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DVS – DEUTSCHER VERBANDFÜR SCHWEISSEN UND

VERWANDTE VERFAHREN E.V.

Bezug: DVS Media GmbH, Postfach 10 19 65, 40010 Düsseldorf, Telefon (02 11) 15 91- 0, Telefax (02 11) 15 91- 150

Diese Veröffentlichung wurde von einer Gruppe erfahrener Fachleute in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit erstellt und wird als eine wichtige Erkenntnisquelle zur Beachtung empfohlen. Der Anwender muss jeweils prüfen, wie weit der Inhalt auf seinen speziellen Fall anwendbar und ob die ihm vorliegende Fassung noch gültig ist. Eine Haftung des DVS und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Inhalt:

1 Einleitung2 Begriffe3 Anforderungen an den Hersteller3.1 Allgemeines3.2 Voraussetzung zur Anerkennung3.3 Durchführung der Anerkennung3.4 Gültigkeit und Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der

Gültigkeit4 Eintrag der Anerkennung5 Rechte und Pflichten der Beteiligten6 Verlust der Anerkennung der Berechtigung zur Durchführung

von betriebseigenen Schweißer- und/oder BedienerprüfungenAnhang:Protokoll über die Anerkennung zur Durchführung von betriebs-eigenen Schweißer- und/oder Bedienerprüfungen

1 Einleitung

Auf Grundlage der Anforderungen an die Wettbewerbsgleichheit wurde es notwendig, dass die im nationalen Vorwort der Normen für die Schweißerprüfungen aufgeführten Festlegungen entfallen, wer in der Bundesrepublik Deutschland als Prüfer oder Prüfstelle Schweißerprüfungen durchführen und die Prüfungsbescheini-gungen ausstellen darf.

Mit dem Erscheinen der DIN EN 287-1:2011-11 wurde dieser Forderung bereits Rechnung getragen.

In der DIN EN ISO 9606-2:2005-03 sind im nationalen Vorwort zwar noch die Prüfer oder die Prüfstelle genannt, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Festlegungen kurzfristig entfallen werden.

Bei der DIN EN 1418:1998-01 finden sich weder im nationalen Vorwort noch in der Norm Hinweise auf diese Prüfer oder Prüf-stellen.

Die Berechtigung zur Durchführung von Bedienerprüfungen durch die Schweißaufsichtspersonen ergab sich aus der Rege-lung der DIN 18800-7:2008-11 in Verbindung mit der Richtlinie DVS 1704:2004-05 sowie der DIN EN 15085-2:2008-01.

Mit Beendigung der Koexistenz-Phase, welche für die Normen DIN 18800-7:2008-11 und DIN EN 1090-2:2008:2011-10 sowie der DIN V 4113-3:2003-11 und der DIN EN 1090-3:2008-09 gilt, entfällt dann auch die aus den beiden deutschen Normen bekannteRegelung, dass Schweißaufsichtspersonen berechtigt werden können, betriebseigene Schweißer- und Bedienerprüfungen durch-führen und die Prüfungsbescheinigungen ausstellen zu dürfen.

Auf einer außerordentlichen Sitzung beim DIN in Berlin wurde am 04. Oktober 2011 von dem dort vertretenden Fachgremium fol-gende Empfehlung für die zukünftige Vorgehensweise für Prüf-stellen und Prüfer nach DIN EN 287-1:2011-11 ausgesprochen:

– Prüfstellen sind Stellen, die nach europäischen Richtlinien, Rechtsvorschriften oder Anwendungsnormen zur Personal-zertifizierung zugelassen sind oder über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die Durchführung von Schwei-ßerprüfungen nachweisen.

– Prüfer sind– Beauftragte der Prüfstellen– Schweißaufsichtspersonen, die aufgrund der maßgebenden

Anwendungsnormen für die Durchführung von Schweißer-prüfungen von betriebseigenen Schweißern auf Bescheini-gungen oder Zertifikaten benannt sind. Diese Benennung zur Prüfung betriebseigener Schweißer ist im Rahmen einer Herstellerzertifizierung gegenüber der Zertifizierungsstelle, z. B. entsprechend DIN EN 1090-1 (Tabelle B.1), DIN EN 15085-2 usw., nachzuweisen und im Zertifikat zu bestätigen.

Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen (früher: akkreditierte Prüfstellen) für die Schweißerprüfung sind auf der DAkkS-Home-page (www.dakks.de) zu finden.Mit dieser Regelung kann der Hersteller durch den Eintrag der Anerkennung zur Durchführung von betriebseigenen Schweißer- und/oder Bedienerprüfungen durch die Schweißaufsichtsperson/engegenüber Dritten nachweisen, dass er der vorbezeichneten Empfehlung folgt, sich freiwillig an die in dieser Vereinbarung auf-geführten Regeln hält und sich in regelmäßigen Abständen, die sich aus den Vorgaben der jeweiligen Fachnormen und Audit-ergebnissen ergeben, überprüfen lässt.

2 Begriffe

Akkreditierung:Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Akkreditierungsstelle:Befugte Stelle, die Akkreditierungen durchführt.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Benennung:Hoheitliche Ermächtigung einer Konformitätsbewertungsstelle, festgelegte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Benennende Behörde:Staatliche Stelle oder staatlich ermächtigte Stelle, die Konformi-tätsbewertungsstellen benennt, ihre Benennung aussetzt oder widerruft oder die Aussetzung aufhebt.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Konformitätsbewertung:Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Konformitätsbewertungsstelle (KBS) /Conformity Assessment Body (CAB):Stelle, die Konformitätsbewertungen durchführt.[DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03]Prüfstelle:Unabhängige Organisation, die in der Lage ist, geeignete Prüfein-richtungen und/oder ausgebildetes Personal für Konformitäts-bewertungen (-prüfungen) zur Verfügung zu stellen.[DIN EN 60870-5-6:2009-11]

Voraussetzungenzum Erwerb der Berechtigung,

betriebseigene Schweißer- und/oder Bedienerprüfungsbescheinigungen

als Hersteller auszustellen

Juni 2013

MerkblattDVS 0700

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20 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung

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Im Fokus: Laserstrahlschweißen | 25Im Fokus: Schweißtechnische Qualifi zierung | 21

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Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Mährlein Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg

Stellvertretender Obmann: Dipl.-Ing. Jochen Mußmann Fachverband Dampfkessel- Behälter- und Rohrleitungsbau e. V.

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22 | Im Fokus: Schweißtechnische Qualifizierung

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DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.

Aachener Straße 172 40223 Düsseldorf

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