Disclaimer - SHGT · • Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen...
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Disclaimer
• Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
• Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie
• Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte
• Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 01.11.2018)
• Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden
• Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung
• Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ
Zehn Jahre Kommunalrichtlinie –
wie geht es ab 2019 weiter?
10. Klima- und Energiekonferenz des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
Rendsburg, 01.11.2018
Oliver Reif-Dietzel
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutsches Institut für Urbanistik
Agenda
3
1. Kurzvorstellung SK:KK / Difu / NKI
2. Rückblick BMU-Kommunalrichtlinie 2008 bis 2018 in Schleswig-Holstein
3. Vorstellung der novellierten BMU-Kommunalrichtlinie
4. Fragen
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
am
Informationsplattform Fördermittelberatung
Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene
Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
Information & Beratung zum Klimaschutz
Aufgaben des SK:KK
Wir sind für Sie da!
Das SK:KK Beratungsteam ist von Montag
bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar
Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln
… oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage
So erreichen Sie uns: 030 / 39001-170
[email protected] www.klimaschutz.de/kommunen
6
Internetportal und Community Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen
8
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Zielgruppen Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen
Finanzierung Bundeshaushalt und Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel)
Leitgedanke beraten, motivieren, investieren
2020: - 40 % THG 2050: - 80 bis 95% THG
„Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen
im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie (bis 31.12.18)
Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Die Kommunalrichtlinie 2008 bis 9/2018 – Anzahl der Förderbewilligungen
2.739
2.481
2.184 2.135
1.170
968 852
303 234 178 170 148 137 93 86 63
Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.
Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Kommunalrichtlinie 2008 – 9/2018 in SH Anzahl der Förderbewilligungen nach Empfängergruppen
Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.
Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Die Kommunalrichtlinie 2008 bis 9/2018 – Förderbewilligungen / 100.000 EW
33,5
28,7 27,4 24,8
17,9 16,8 16,4 14,5 13,9 13,6
12,1 9,3 7,9
6,2 4,7 3,6 2,6
Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.
Aggregierte Darstellung auf Landkreis-Ebene in € pro Einwohner, Zeitraum 6/2008 – 3/2018
BMU-Kommunal- und Masterplanrichtlinie: Bewilligte Zuwendungen für alle Zuwendungsempfänger
Förderschwerpunkte
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
Sportstätten
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Austausch von Elektrogeräten
Die Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz
manage-ment
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfall-
deponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Aus-gewählte
Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und
Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Kommunalrichtlinie – bis 31.12.2018
Investiv Strategisch Personal 15
„Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der nationalen
Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie
Förderschwerpunkte
Strategische Förderschwerpunkte
Fokusberatung
Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019
17
Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzepte
Energiemanagement- systeme
Umweltmanagement- systeme
Kommunale Netzwerke
Potenzialstudien Energiesparmodelle
Investive Förderschwerpunkte
Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen
Innen- und Hallenbeleuchtung
Raumlufttechnische Anlagen
Nachhaltige Mobilität
Rechenzentren
Weitere investive Maßnahmen
Abfallentsorgung
Kläranlagen
Trinkwasser-versorgung
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
NEU
VERÄNDERT
VERÄNDERT VERÄNDERT
VERÄNDERT
Kommunalrichtlinie 2019 – Was entfällt
18
• Einstiegsberatung • Klimaschutzteilkonzepte
Strategisch
• Heizkörpernischen • Hocheffizienzpumpen Heizung /
Warmwasser • Wärmerückgewinnung Grauwasser
Investiv
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu strategisch
19
• Klimaschutzkonzepte und -management • Energiesparmodelle und Starterpaket
Alte Bekannte, neue Details
• Fokusberatung • Energiemanagement- und
Umweltmanagementsysteme • Kommunale Netzwerke • Potenzialstudien
Neue Förder-schwerpunkte
• Einstiegsberatung • Klimaschutzteilkonzepte Förderung entfällt
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu investiv
20
• Außen-/Straßen-/Innen-und Hallenbeleuchtung/LSA • Raumlufttechnische Geräte • Nachhaltige Mobilität • Rechenzentren • Siedlungsabfalldeponien • Weitere investive Maßnahmen
Alte Bekannte, neue Details
• Abfall • Kläranlagen • Trinkwasser
Neue Förder-schwerpunkte
• Heizkörpernischen • Hocheffizienzpumpen Heizung/Warmwasser • Wärmerückgewinnung Grauwasser
Förderung entfällt
Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu Antragsteller
21
• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse • Unternehmen mit mind. 25% kommunaler
Beteiligung • Kindertagesstätten und Schulen • Hochschulen • Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen • Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe • Kulturelle Einrichtungen • Sportvereine • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Alte Bekannte, neue Details
• Jugendwerkstätten • Fachkundige externe Dienstleister_innen • Netzwerkmanager_innen • Aufgabenträger des ÖPNV • Öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsverbände • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
Neue Bekannte
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen
Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
Kitas, Schulen und Hochschulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Jugendwerkstätten
Religionsgemeinschaften
Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind
Antragsteller der neuen Kommunalrichtlinie
22
Kulturelle Einrichtungen
Sportvereine
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Entsorger, Deponiebetreiber, Wasserwirtschaftsverbände,
Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister_innen
Aufgabenträger des ÖPNV
Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind
Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren, wenn sie
Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen
23
nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das Konzept nachweisen
wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren
Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die Kommunalaufsicht!
Fokusberatung
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Fokusberatung
Was wird gefördert?
• Beratung von Antragstellern am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten zu kurzfristig umsetz- baren Maßnahmen in einem fokussierten Handlungsfeld
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für maximal 20 Beratungstage durch fachkundige externe Dienstleister
Antragsberechtigt sind
• Alle Gruppen nach Nr. 3 der Richtlinie • Zusätzlich: fachkundige, externe Dienstleister!
25 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
26
Fokusberatung Inhalte • Strukturierte Kurzanalyse zu Aktivitäten und Maßnahmenumsetzungen in
einem fokussierten Themenfeld zum Klimaschutz
• Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und Verwaltung
• Gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mind. 5 Maßnahmen
• Beantragung mindestens einer Klimaschutzmaßnahme aus der Kommunalrichtlinie im Bewilligungszeitraum
© https://cdn.pixabay.com/photo/2015/11/03/08/58/magnifying-glass-1019870_960_720.jpg
27
Energie- und Umweltmanagementsysteme
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Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 65 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme
Was wird gefördert?
Implementierung eines Energiemanagement- systems mit Unterstützung eines externen Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb
Voraussetzung ist
ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems
28
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister
• Bis zu 45 Beratungstage im Bewilligungszeitraum
• Durchführung einer Gebäudebewertung
• Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001
• Sachausgaben für Software (max. 5.000 €)
• Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik (max. 10.000 €)
• Dienstreisen: bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterqualifizierung für bestehendes Personal
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme: PDCA-Zyklus im Rahmen von DIN EN ISO 50001
30
Quelle: Wikimedia Commons, CC 3.0, Urheber: FW8100 / https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_50001
Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 65 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 18 Monate
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Umweltmanagementsysteme
Was wird gefördert?
Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von externen Dienstleistern
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister
• Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum
• Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen Umweltgutachter
• Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung
Voraussetzung ist
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanage-mentsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 innerhalb des Bewilligungszeitraums.
31 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
32
Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
Was wird gefördert?
Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren
Mögliche Modelle:
• Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty)
• Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem)
• Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme
Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die Vergütung für fachkundige externe Dienstleister
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max. 5.000 €
Voraussetzung ist
der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Realisierung von Energiesparmodellen.
Kurz & knapp • Förderquote 65 % / 90 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate
33 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Starterpaket
Beantragung
Innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums
Zuwendungsfähig sind
• Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im Rahmen des Klimaschutzes • Sachausgaben für sog. Energieteams (Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung) • geringinvestive Maßnahmen • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags im Umfang von max. 1.000 € pro betreuter Einrichtung
Kurz & knapp
• Förderquote 50 % / 65 % • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum innerhalb
der Laufzeit des Energiesparmodells 34
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
https://cdn.pixabay.com/photo/2014/10/03/18/21/handprint-472090_960_720.jpg
Pädagogische Ausstattung
Bildungsmaterialien, Lerneinheiten
Reisen und Eintrittsgelder
Unterrichtsmodule von Dritten Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen Klimamesskiste, Experimentiersets Puzzles, Karten- und Internetspiele Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher) Ausstattung Gärten oder Pflanzwände
Ausstattung „Energieteams“
Strommessgerät
(Infrarot-)Thermometer
Lüftungs- oder CO2-ampel
Luxmeter
Langzeit-Temperaturmessgerät
T-Shirts, Taschen, etc.
Geschäftsbedarf, Poster etc.
Energetische Optimierung
Abdichten von Außentüren und Fenstern
Türschließer
Thermostatventile
Effiziente Kleinlüfter Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen
… und noch mehr!
Energiesparmodelle: Was steckt drin im Starterpaket - Beispiele
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Kommunale Netzwerke
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Kommunale Netzwerke Was wird gefördert?
Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:
Antragsberechtigt sind
ausschließlich Netzwerkmanager_innen (juristische Personen, z.B. auch Energie-, Klimaschutz- oder Ressourceneffizienzagenturen)
37
Klimaschutz Mobilität
Energie-effizienz
Ressourcen-effizienz
Inhalte
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Gewinnungsphase
Was wird gefördert?
die Gewinnung eines Netzwerks von mind. sechs Teilnehmern
Zuwendungsfähig sind
• Personalausgaben für das Netzwerkmanagement (max. 1.000 € / Netzwerk)
• Ausgaben für Werbematerial zur Gewinnung, Organisation und Durchführung von regionalen Informationsveranstaltungen zur Gewinnung von Teilnehmern
38
Kurz & knapp • Förderquote 100 %, höchstens
jedoch 3000 € pro Netzwerkprojekt • Bewilligungszeitraum 12 Monate
Pro Antragsteller können max. drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Netzwerkphase
Was wird gefördert?
Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement
Zuwendungsfähig sind
• Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation)
• Sachausgaben für
• Vorbereitung und Abschluss von Verträgen
• Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform
• Auftakt- und Abschlussveranstaltungen
• Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus
• Berichterstellung
• Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen sowie Weiterbildung und Schulung der Teilnehmenden
39
Kurz & knapp • Förderquote 60 % • im ersten Förderjahr max. 20.000 € /
Teilnehmer, in den Folgejahren max. 10.000 € / Teilnehmer
• Bewilligungszeitraum 36 Monate
Die Förderung der Netzwerkphase kann unabhängig von der Gewinnungsphase erfolgen.
Potenzialstudien
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien
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Kurz & knapp • Förderquote 50 % / 70 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate
Themen
• Abfallentsorgung
• Siedlungsabfalldeponien
• Trinkwasser
• Abwasserbehandlungsanlagen
• Digitalisierung
• Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe
Was wird gefördert?
• Erstellung eines konkreten Fahrplans für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen
• Fokus: kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, in eine langfristige Strategie eingebettet
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien
Inhalte
• Energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme
• Durchführung einer Potenzialanalyse mit Ableitung von Klimaschutzzielen und Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie
• Erarbeitung von
• Optimierungsmaßnahmen (Grobplanung)
• Umsetzungsfahrplan
• Feinplanung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen mit Kosten-Nutzen-Analyse
Zuwendungsfähig sind
Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister
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Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben
Was wird gefördert?
• Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen mit Hilfe von externen Dienstleitern in den Bereichen:
• Integrierter Klimaschutz
• Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
• Klimafreundliche Mobilität
• Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von THG-Emissionen
• Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele, Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und Managementinstrument
44
• Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums
• Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben
Kurz & knapp • Förderquote 65 % / 90 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben
Zuwendungsfähig sind
• Sachausgaben für Konzepterstellung (max. 5.000 €)
• Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle
• Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz, Berechnung Potenziale und Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr)
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 10.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Vorhaben, 5 Tage pro Jahr für Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max. 5.000 €
45
Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte, die nicht älter als 36 Monate sind!
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Anschlussvorhaben
46
Was wird gefördert?
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
Voraussetzungen sind
• ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den Klimaschutz
• die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 55 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate
für das integrierte Konzept, 24 Monate für die Konzepte Wärmenutzung, Mobilität
47
Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind
• Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal
• Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr
• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 5.000 €)
• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage pro Vorhaben, Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu 5 Tage pro Jahr
• begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000 €)
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
Was wird gefördert?
eine investive Maßnahme
• mit Vorbildcharakter
• leistet einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz
Zuwendungsfähig ist
eine Investition, die die besten verfügbaren Technologien einsetzt
Vorhandene gesetzliche Mindeststandards müssen deutlich übertroffen werden
Voraussetzungen sind
• Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts • Bewilligung eines Klimaschutzmanagements • Reduzierung der THG-Emissionen von mind. 50 %
Kurz & knapp • Förderquote 50 % • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate
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Investive Förderschwerpunkte
Hinweise zur Förderquote
• Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein
• erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung, Radabstellanlagen, Rechenzentren und weitere investive Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind
Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI
Fördergegenstände
müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben
Förderantrag
muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu begrenzen
Hinweise für Antragsteller
50
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Beleuchtung
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Was wird gefördert?
• Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung
• Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen
• Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
Zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung
Adaptive Nutzung
Förderquote: 20 % / 25 % * Förderquote : 25 % / 30 % *
Beleuchtung
Kurz & knapp • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate • THG-Einsparung mind. 50 %
Förderquote 25 % / 30 % *
Förderquote 20 % / 25 % *
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
53
Was wird gefördert?
• Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) inklusive Steuer-und Regelungstechnik, Montage-/ Demontagekosten, Entsorgungskosten für Altanlage
• Photometrische Messung zur Bestätigung der geforderten Werte laut Richtlinie (außer bei LSA)
• Neue Lichtpunkte zur Beseitigung von Beleuchtungsmissständen (außer bei LSA)
Voraussetzungen
Zonenweise zeit- oder präsenzabhängige Schaltung
Adaptive Nutzung
für unterschiedliche Verkehrs- und Begrenzungsflächen (Kfz, Fahrrad-, / Fußwege; z.B. Hausfassaden, Grünstreifen)
für unterschiedliche Verkehrsdichten und Witterungen
Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit
Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit
Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Technische Voraussetzungen laut Richtlinie
Lichtplanung nach DIN EN 13201
Außen- und Straßenbeleuchtung
https://unsplash.com/photos/p_4K9W-R3rg
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Was wird gefördert?
Sanierung der Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) einschließlich Steuer-und Regelungstechnik
Voraussetzungen
• Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
• Angemessene Amortisationszeit
• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1, Ausgabe 2011-08, für Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierten
Planer
Innen- und Hallenbeleuchtung
https://cdn.pixabay.com/photo/2017/03/17/21/18/night-2152707_960_720.jpg
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Raumlufttechnische Anlagen
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Was wird gefördert? • Sanierung von RLT-Anlagen und deren Komponenten in
Nichtwohngebäuden
• Nachrüstung in Schulen und Kitas im Zuge einer Grundsanierung
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Anschaffung und Einbau von
• bedarfsgeregelten Zu- und Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung inkl. Steuerungstechnik
• raumlufttechnischen Geräten inkl. Steuerungstechnik
Voraussetzungen technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
Raumlufttechnische Anlagen
Kurz & knapp • Förderquote von 25 % / 30 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate
https://cdn.pixabay.com/photo/2013/11/07/22/02/vent-207146_960_720.jpg
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Nachhaltige Mobilität
Pixa
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Was wird gefördert?
• die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die die verschiedenen Verkehrsmittel des Umwelt- verbundes überdurchschnittlich gut verknüpfen
• Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität im Umfeld der Mobilitätsstation
Zuwendungsfähig sind
Ausgaben für die Errichtung von Mobilitätsstationen sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal
Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen
Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 60 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate
Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert?
• Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag
• Lückenschluss im Radwegenetz
• Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege
• die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden Radwegen
• hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen
• Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser
• technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.B. Hinweisschilder, Sensorik, technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasen-Status an Nutzer)
Verbesserung des Radverkehrs
©Oliver Reif-Dietzel
©Oliver Reif-Dietzel
©Oliver Reif-Dietzel
60
Zuwendungsfähig sind • maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung
und Leistungen durch Externe
• Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie
Voraussetzungen
• Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden
• Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser)
• Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s. Richtlinie
Verbesserung des Radverkehrs
Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 60 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 24
Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
61
Was wird gefördert? Anschaffung bzw. Nutzung von smarten (Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des Umweltverbundes
Ziel ist die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsärmeren Verkehrsmodi
Zuwendungsfähig sind • Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von
smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete Auswertungsprodukte)
• Ex-post Datensätze oder Datensätze, die Informationen nahezu in Echtzeit liefern
Intelligente Verkehrssteuerung
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https://pixabay.com/de/prag-tschechische-republik-nacht-3637018/
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Voraussetzung ist Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal Splits ausweist
Antragsberechtigt sind • Alle Gruppen nach Nr. 3 der Richtlinie • Zusätzlich: Aufgabenträger des ÖPNV
Intelligente Verkehrssteuerung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % * • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Abfallentsorgung
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Sammelpunkte für Garten- und Grünabfälle
Kurz & knapp • Förderquote: 40 % • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 18 Monate
Was wird gefördert? Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
• die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des Niederschlagwassers
• die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Sachausgaben für Container und Brücken • begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €
Voraussetzungen sind • Schaffung eines festen Untergrunds • Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %) • Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter
Kompost • thermische Nutzung nur von Überschussholz
Was wird gefördert? • Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender
Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne gesammelte Abfälle
• ggf. auch Nassfermentation
Zuwendungsfähig • Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation
sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen siehe Richtlinie)
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 5.000 €
Voraussetzungen sind • Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und
Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich geplant
• Installierte Leistung über 150 kW
• Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und Hinweisblatt
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Vergärungsanlagen für Bioabfälle
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 600.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate
Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien
Kurz & knapp - Zuschuss: 50 % / 60 % * - Mindestzuwendung 10.000 € - Höchstzuwendung 500.000 € - Bewilligungszeitraum 18 Monate
66
Ziel Vermeidung von Methanemissionen aus stillgelegten Deponiekörpern, bei denen eine energetische Nachnutzung nicht mehr möglich ist
Was wird gefördert? Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren
Zuwendungsfähig sind • Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie • Technische Einrichtungen und Aggregate • Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau • Mess- und Regelungstechnik
Voraussetzung ist • THG-Minderungspotenzial von mind. 50 % • Nachweis durch Potenzialstudie Siedlungs-
abfalldeponien (nicht älter als zwei Jahre)
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Kläranlagen
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Was wird gefördert? Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage ermöglichen
Zuwendungsfähig • Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme,
Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm • Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter
gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne aerobe Schlammstabilisierung anstreben
Voraussetzungen sind • Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km • Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission
durch Schlammtransport
68
Klärschlammverwertung im Verbund
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
69
Erneuerung der Belüftung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate
Was wird gefördert? Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz
Zuwendungsfähig sind • Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren • Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der
Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße • Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des
Druckluftbedarfs im Belebungsbecken • Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an
geeigneten Verbraucher
Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei
*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Was wird gefördert • Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch
hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in angeschlossenen Abwassernetzen
• Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwasser- netzen zur Senkung des Energiebedarfs
Zuwendungsfähig sind • Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4
• Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3
• Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23
• Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von Pumpen und Hebewerken
Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei 70
Erneuerung von Pumpen und Motoren
Kurz & knapp
• Förderquote 30% / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung von aerob zu anaerob für Methangewinnung zur Energieproduktion
Zuwendungsfähig ist der Neubau von
• Vorklärbecken • Faultürmen • Schlammtransportinfrastruktur (z. B. Pumpen, Leitungen) • Gaspufferspeichern
Voraussetzungen sind • Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung • Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung in eigene oder öffentliche Netze • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei 71
Neubau einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung
Kurz & knapp
• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Was wird gefördert? Anwendung innovativer, neuer Verfahren der Abwasserreinigung zur Reduktion des Energieverbrauchs ggü. bestehenden Systemen
Zuwendungsfähig sind • Verfahren zur Stickstoffelemination im Schlammwasser vor Rückführung in die
biologische Abwasserreinigung (Deammonifikation) • Ausgaben für vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen bei
Energieeinsparungen für Belebungsbecken von mind. 25 %
Voraussetzungen sind • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß
Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei • Keine Einschränkung der Reinigungsleistung durch die neue Verfahrenstechnik
72
Verfahrenstechnik
Kurz & knapp • Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Trinkwasserversorgung
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Was wird gefördert? • Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilator-
systeme • Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern • Hydraulische Betriebsoptimierung • Mess-, Regel- und Steuertechnik
Zuwendungsfähig sind • Anschaffung und Austausch von Geräten und
MSR-Technik • Montagekosten, Demontage- und Entsorgungskosten
von Altaggregaten • Betriebsoptimierung und bedarfsgerechte
Dimensionierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal
Voraussetzungen sind Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie
74
Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten)
Kurz & knapp • Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate
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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Was wird gefördert? Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Optimierungsdienstleistungen
Zuwendungsfähig sind • Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und –aufbereitung,
Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung • Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren,
Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik
Voraussetzungen sind • Potenzialstudie Trinkwasser • Ziel: Senkung des spezifischen Energieverbrauchs pro m³ Trinkwasser um
min. 20% bei gleichbleibender Wasserqualität • Effizienzvorgaben-Einhaltung gemäß Ziffer 2.14.1
der Richtlinie bei Einzelkomponenten
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Systemische Optimierung
Kurz & knapp • Förderquote 20 % / 30 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Rechenzentren
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Was wird gefördert? Investitionen und Optimierungsdienstleistungen zur deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums
Zuwendungsfähig sind • Investitionen in und Installation von Komponenten • energetische Optimierung des Rechenzentrums • Mitarbeiterschulungen
Voraussetzungen sind • Einhaltung der Kriterien des „Blauen Engel“ für optimierte / erneuerte Komponenten • Neue Komponenten:
• technischer oder funktionaler Neuerungsbedarf • Leistungssteigerungen nur zulässig bei Vermeidung von Mehrverbräuchen
• Energiemonitoring lt. Blauer Engel • Energieeffizienzbericht lt. Blauer Engel
Rechenzentren
Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 50 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
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Weitere investive Maßnahmen
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Was wird gefördert? • Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasser-
bereitungsanlagen gegen dezentrale Warm- wasserbereitung sowie die Sanierung und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf
• Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser
• Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation
• Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung
• Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung in Kitas, Schul- und Lehrküchen sowie Fach- und Technikräumen
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Weitere investive Maßnahmen
Kurz & knapp
• Förderquote 40 % / 50 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen
Bild: CCO, gemeinfrei
Hinweise zur Antragstellung
Zur Vorbereitung auf den Antrag
Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Hinweisblätter Übersicht: Förderbausteine –
Antragsberechtigungen – Förderquoten
https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
© elxeneize / istock
Wie stelle ich einen Antrag?
Digital und postalisch: 1. Antragstellung über
Webseite „Easy Online“ (s. Link)
2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online
https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s
Ergänzende Formulare für die Antragstellung
… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ). Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: https://www.krl-online.de/ * * Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)
Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September
Hinweise: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach
Einreichen des Zuwendungsantrags ein ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des
schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen
Antragstellung nur über:
Der Förderweg für Antragsteller
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Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f
SK:KK Webinare zur novellierten KRL
13.11.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Klimaschutzkonzepte
11.12.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus investive Förderung
22.01.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Förderung von Personalstellen
13.11.2018, Hansestadt Wismar, 09:00 – 12:00 Uhr Klimaschutz planen und finanzieren – u.a. Vorstellung der novellierten Kommunalrichtlinie
Anmeldung unter: www.klimaschutz.de/veranstaltungen
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Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Beratungsinitiative für kommunale Akteure im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Ziel: Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum
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Wir stehen Ihnen bei Informations- und Beratungsbedarf zur Seite: Alexandra Oboda und Wilm Feldt IB.SH Energieagentur Tel. 0431 9905-30 01 [email protected] www.schleswig-holstein.de/eki
Vielen Dank!
…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!
SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Beratungshotline: 030 / 39001-170 [email protected] www.klimaschutz.de/kommunen
Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]