Der gesetzliche Kinderschutzauftrag - Folgen von Kindeswohlgefährdung -

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Der gesetzliche Kinderschutzauftrag - Folgen von Kindeswohlgefährdung - Magdeburg, 25. September 2012 Hans Leitner Geschäftsführer Start gGmbH Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg

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Der gesetzliche Kinderschutzauftrag - Folgen von Kindeswohlgefährdung - Magdeburg, 25. September 2012 Hans Leitner Geschäftsführer Start gGmbH Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. „Als ich noch ein Kind war …“ - PowerPoint PPT Presentation

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Der gesetzliche Kinderschutzauftrag

- Folgen von Kindeswohlgefährdung -

Magdeburg, 25. September 2012

Hans LeitnerGeschäftsführer Start gGmbH

Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg

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„Als ich noch ein Kind war …“ Fälle gravierender Kindesmisshandlungen und

Kindesvernachlässigungen mit Todesfolge

Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung von Kindstötungen im Land Brandenburg

an Hand von Staatsanwaltschaftsakten

Hans LeitnerGeschäftsführer Start gGmbH

Leiter der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

27 misshandelte und vernachlässigte Kinder in den Jahren 2000 bis 2005

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• Geschlecht: 15 Mädchen, 12 Jungen

• Alter: von bis 12 Jahren

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• Tod: 20 Kinder

• Behinderungen: 7 Kinder

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• einmalige Misshandlung: 18 Kinder

• mehrmalige Misshandlung / andauernde Vernachlässigung: 9 Kinder

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

27 Kinder im Alter bis 12 Jahre

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• 17 Kinder unter 6 Monaten

• 10 Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren

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• 13 Kinder unter 6 Monaten nach einmaligen Misshandlungen Tod

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

Einmalige Misshandlungen

• 18 Fälle (8 Mädchen und 10 Jungen)

• Anlässe

- Tötung im Affekt

- Beziehungsdrama

- Sorgerechtsstreit

- Überforderung und Unvermögen

- Kindstötung nach der Geburt (9 Fälle, 6 Mädchen und 3 Jungen)

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

Mehrmalige Misshandlungen / längerfristige Vernachlässigungen

• 9 Fälle (7 Mädchen und 2 Jungen)

• Dauer der Misshandlungen und Vernachlässigungen bis zu einem Jahr und länger

• mehrfache schwerste Körperverletzungen und/oder dauerhafte körperliche bzw. seelische Schädigungen

• grundsätzlich keine typischen Fallverläufe erkennbar

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

Mehrmalige Misshandlungen / längerfristige Vernachlässigungen

• Täter- überwiegend Doppeltäterschaft (männlich aktiv, weiblich duldend)- kurzer Partnerschaft / Lebensgemeinschaft - ökonomische Situation geprägt durch staatliche Transferleistungen- Suchtverhalten- „Interessenlosigkeit“- häufige bzw. einschneidende Trennungserfahrungen in der Kindheit- als Kind eigene Erfahrung mit repressiver Erziehung

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

Thesen

1. Misshandlung und Vernachlässigung mit Todesfolge geschieht „öffentlich“.

2. Misshandlung und Vernachlässigung mit Todesfolge ereignet sich überwiegend im Rahmen von Lebenspartnerschaften.

3. Kindesmisshandlung mit Todesfolge bezieht sich überwiegend und in besonders dramatischer Weise auf Kinder im Alter bis zu 6 Monaten.

4. Vernachlässigung mit Todesfolge ist eher typisch für ältere Kinder und geschieht über einen längeren Zeitraum.

5. Sexueller Missbrauch spielt im Kontext von Missbrauch und Vernachlässigung mit Todesfolge kaum eine Rolle.

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Untersuchung von Fällen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung (mit Todesfolge) im Land Brandenburg

Thesen

6. Es findet kein offensiver Umgang mit bekannten Einzelinformationen statt.

7. Verdachtsmomente einzelner „Hilfesysteme“ werden nicht umgehend mit anderen „Hilfesystemen“ kommuniziert.

8. Auf Verdachtsmomente reagiert das jeweilige System nicht konsequent mit einer „Inaugenscheinnahme“ .

9. Eine „Gesamtschau“ der als riskant wahrgenommenen Situation erfolgt nicht regelhaft, sondern nur aus der Perspektive der aktuell befassten Profession.

10.Es erfolgt als verbindlicher Verfahrensstandart keine Rückversicherung, wie mit dem „Einzelfall“ nach Übergabe in eine andere Zuständigkeit verfahren wird.

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Handlungsbedarfe für die Jugendhilfe

• wohn- und lebensfelsbezogene Prävention

• verbindliche Maßnahmen zur Früherkennung

• Etablierung regionaler Frühwarnsysteme

• ressortübergreifende Informationsvernetzung

• Verbesserung der Handlungssicherheit der Fachkräfte

• konsequente Einführung und Umsetzung verbindlicher Verfahrensstandards

• Kinderschutz als konzeptionelle Einheit von Hilfe, Kontrolle und Intervention