der Evangelischen Landeskirche in Baden Sy stem M ethode Badisch
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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der Evangelischen Landeskirche in Baden
SySystem MMethode Badisch
Neues Kirchliches Finanzmanagement…Neues Kirchliches Finanzmanagement…
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> > Neues Kirchliches FinanzmanagementNeues Kirchliches Finanzmanagement -Pause--Pause-
> Der Weg zur Eröffnungsbilanz> Der Weg zur Eröffnungsbilanz > Was ist auf dem Weg zu beachten?> Was ist auf dem Weg zu beachten?
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Ich kann freilich nicht sagen, Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagenaber soviel kann ich sagen: : es muss anders werden, es muss anders werden, wenn es gut werden soll. wenn es gut werden soll. Georg Christoph LichtenbergGeorg Christoph Lichtenberg
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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• Das kirchliche Rechnungswesen orientiert sich nicht an dem üblichen kaufmännischen, ergebnisorientierten Verfahren.
• Bisher beruhte das kirchliche Haushaltsrecht auf dem System der KameralistikKameralistik.
• Die Kameralistik kann als "einfache" Buchführung beschrieben werden, die nur
Einnahmen und Ausgaben abbildet und so nur die
Erhöhung oder MinderungErhöhung oder Minderung des Geldvermögens des Geldvermögens festhält!
= Geldverbrauchskonzept
Das bisherige Rechnungswesen
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Reform des öffentlichen Finanzwesens
Seit Jahren wird im internationalen Umfeld Seit Jahren wird im internationalen Umfeld an der Reform des öffentlichen Finanzwesens gearbeitetan der Reform des öffentlichen Finanzwesens gearbeitet
Im europäischen Ausland haben viele Länder auf Im europäischen Ausland haben viele Länder auf staatlicher Ebene bereits doppisches Haushaltswesen.staatlicher Ebene bereits doppisches Haushaltswesen.
Auch in Deutschland schreitet die Neuausrichtung des Auch in Deutschland schreitet die Neuausrichtung des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!
Wollte Deutschland die Kameralistik bewahren, wäre insofern Wollte Deutschland die Kameralistik bewahren, wäre insofern absehbar, dass dies mittel- bis langfristig zu einer isoliertenabsehbar, dass dies mittel- bis langfristig zu einer isoliertenStellung in Europa führt!Stellung in Europa führt!
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Reform des öffentlichen Finanzwesens
1980 199022000
1970
Schweiz
Niederlande
Schweden
Spanien
Frankreich
Finnland
Großbritannien
Deutschland
Italien
KGSt
Umgestellt haben:
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Reform des öffentlichen Finanzwesens
Anfang der 90er Jahre erschien der KGSt-Bericht über das Anfang der 90er Jahre erschien der KGSt-Bericht über das Tilburger Model. Er markiert den Beginn der Reformwelle des Tilburger Model. Er markiert den Beginn der Reformwelle des Neuen Steuerungsmodells (NSM) in Deutschland.Neuen Steuerungsmodells (NSM) in Deutschland.
Seit dieser Zeit schreitet auch in Deutschland die Neuausrichtung Seit dieser Zeit schreitet auch in Deutschland die Neuausrichtung des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!des Finanzmanagement in den Gebietskörperschaften voran!
Erste EröffnungsbilanzErste Eröffnungsbilanz01.01.1996 Gemeinde Wiesloch / Baden-Württemberg01.01.1996 Gemeinde Wiesloch / Baden-Württemberg
Neue Kommunale Rechnungswesen / Speyerer Verfahren Neue Kommunale Rechnungswesen / Speyerer Verfahren Prof. Lüder, Hochschule für Verwaltung in SpeyerProf. Lüder, Hochschule für Verwaltung in Speyer
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2002 Beschluss der EKD zur Weiterentwicklung des kirchlichen Rechnungswesens
Der Rat der EKD gab am 06.12.2002 den Auftrag, im Rahmen des künftigen Finanzmanagements der evangelischen Kirchen in Deutschland ein geeignetes Ressourcenaufkommens- und -verbrauchskonzept zu entwickeln, das die Transparenz der kirchlichen Haushalte verbessert und das eine wirtschaftliche Steuerung der kirchlichen Haushalte erleichtert.
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2002 Beschluss der EKD zur Weiterentwicklung des kirchlichen Rechnungswesens
2006 Verabschiedung der Novellierung des kirchlichen Finanzwesens
2008 / 2010Haushaltsordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik (HHO) vom 5. September 2008, einschließlich der Änderungen vom 3. Dezember 2010
Rechtsgrundlagen
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Ziele kirchlichen Finanzmanagement
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Ziele kirchlichen Finanzmanagement
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Ziele kirchlichen Finanzmanagement
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Mittelpunkt des Neuen Kirchlichen FinanzmanagementNeuen Kirchlichen Finanzmanagement:
Umstellung auf das Ressourcenverbrauchskonzeptes anstatt des bisherigen Geldverbrauchskonzeptes!
• Während die bisherige Kameralistik nur die Einnahmen und Ausgaben eines
Haushaltsjahres nachweist, • beinhaltet das Ressourcenverbrauchskonzept auch den Verzehr an Vermögen und bereits vorweggenommene künftige Belastungen.
Das neue kirchliche Finanzmanagement
la Ressource = Mittel um Handlungen zu tätigen!
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GeldverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept
bisher bisher KameralistikKameralistik
zukünftigzukünftigErweiterte BetriebskameralistikErweiterte Betriebskameralistik
GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept RessourcenverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept
Erhöhung desGeldvermögens
Minderung des Geldvermögens
Erhöhung desReinvermögens
Minderung desReinvermögens
Einnahmen Ausgaben
Ertrag = der erzielte
Wertezuwachs pro Periode
Aufwand = der Werteverzehr
(-verbrauch) pro Periode
Vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept
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Vergleich Liquider Mittel Einzahlungen/Auszahlungen
Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B
Kasse 20.000,00 € Kasse 50.000,00 € Bank 80.000,00 € Bank 50.000,00 €
100.000,00 € 100.000,00 €
Wer steht besser da?
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Vergleich Geldvermögen Einnahmen/Ausgaben
Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B
Liquide Mittel 100.000,00 € Liquide Mittel 100.000,00 € Verbindlichlkeiten - - € - €
Forderungen + 30.000,00 € Forderungen - € 130.000,00 € 100.000,00 €
Wer steht besser da?
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Vergleich Veränderung Reinvermögen Aufwand/Ertrag
Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B
Geldvermögen 130.000,00 € Geldvermögen 100.000,00 € Wertezuwachs pro Periode - € Wertezuwachs pro Periode - €
Werteverzehr pro Periode 55.000,00 €- Werteverzehr pro Periode 15.000,00 €- 75.000,00 € 85.000,00 €
Wer steht besser da?
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Vergleich Geldvermögen Einnahmen/Ausgaben
Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B
Liquide Mittel 100.000,00 € Liquide Mittel 100.000,00 € Verbindlichlkeiten - - € - €
Forderungen + 30.000,00 € Forderungen - € 130.000,00 € 100.000,00 €
Wer steht besser da?
GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept
RessourcenverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept
KameralistikKameralistik
Erweiterte Erweiterte KameralistikKameralistik
DoppikDoppik
Vergleich Veränderung Reinvermögen Aufwand/Ertrag
Kirchengemeinde A Kirchengemeinde B
Geldvermögen 130.000,00 € Geldvermögen 100.000,00 € Wertezuwachs pro Periode - € Wertezuwachs pro Periode - €
Werteverzehr pro Periode 55.000,00 €- Werteverzehr pro Periode 15.000,00 €- 75.000,00 € 85.000,00 €
Wer steht besser da?
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Gesamtsicht auf Bilanz
Kirchengemeinde A Bilanz
Aktiva PassivaA Anlagevermögen 2.695.000,-- € A Reinvermögen 1.197.000,-- €B Umlaufvermögen 130.000,-- € B Sonderposten 1.078.000,-- €
D Verbindlichkeiten 550.000,-- €________________________________________________________Summe AKTIVA 2.825.000,-- € Summe PASSIVA 2.825.000,-- €
Kirchengemeinde B Bilanz
Aktiva PassivaA Anlagevermögen 735.000,-- € A Reinvermögen 391.000,-- €B Umlaufvermögen 100.000,-- € B Sonderposten 294.000,-- €
D Verbindlichkeiten 150.000,-- €______________________________________________________Summe AKTIVA 835.000,-- € Summe PASSIVA 835.000,-- €
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Bei der Auswahl der Buchführung ist deutlich geworden, dass die Ziele des künftigen Haushalts- und Rechnungswesens sowohl mit Hilfe einer erweiterten (Betriebs-) Kameralistik, als auch mit der doppelten Buchführung umzusetzen sind.
Alternative=Alternative=
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DoppikErweiterte
Betriebskameralistik
Neues Kirchliches FinanzmanagementNeues Kirchliches Finanzmanagement
Erweiterte Kameralistik = Erweiterung der Kameralistik um die Vermögensdarstellung und den Ausweis des Ressourcenverbrauchs
Doppik = ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die Doppelte Buchführung in Konten.
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Grundsätze der ordn. Buchhaltung
Vermögenserfassung - Inventur
Bilanzpolitik
Bilanz (Eröffnungs-/Schlussbilanz)
Anlagebuchhaltung
Grundlagen der Bilanzierung
Bewertung des Vermögens
Abschreibung/Wertberichtigungen
Sonderposten, RAP, Rückstellungen
Doppik Erweiterte Betriebskameralistik
Buchung
Buchung
Dreikomponentenrechnung
= ungleich= ungleich
= gleich= gleich
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SB 91
Vorschuss- u. VerwahrSB 5x
SB 00
Kirc
hlic
he V
erbu
ndre
chnu
ngVerbundrechnung
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Formel: Vermögen – Schulden = Reinvermögen
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Bilanzverlängerung
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Aktiv-Tausch
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Die Veräußerung von Vermögen hat in der Kameralistik bisher dazu gedient, strukturelle Defizite für einige Jahre zu kaschieren!
Ziel des neuen KFM ist ein Haushaltswesen, das diese Geschäfteunattraktiv macht, weil es ihre wirtschaftliche Auswirkung jetztzutreffend darstellt!
Durch den Verkauf von Vermögen wird man nicht reicher!!
Es klingelt zwar sofort Geld in der Kasse,aber es ist ein reiner Aktiv-Tausch innerhalb des Vermögens!
Wird der Verkaufserlös zum Ausgleich eines Haushaltsdefizitesverwendet, steht man am Ende des Haushaltsjahres ärmer da als zuvor!
Der kurzfristige Ausgleich kirchlicher Haushalte über die Veräußerung vonVermögen ist beim N-KFM dem Grundsatz nach nicht mehr möglich!
Ein Ziel des Neuen kirchlichen Finanzmanagement
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• Durch die Bilanz soll deutlich werden, ob ein Substanzerhalt durch die Mittelbewirtschaftung erreicht werden kann oder ob auf Kosten zukünftiger Haushalte gewirtschaftet wurde.
• Der Handlungsbedarf soll in der Bilanz den Beschlussorganen aufgezeigt werden.
• In der kirchlichen Bilanz steht nicht der Marktwert des kirchlichen Vermögens im Vordergrund, sondern es geht darum, die mit dem kirchlichen Vermögen verbundenen Verpflichtungen (z.B. Ressourcen-verbrauch) nachvollziehbar zu verdeutlichen.
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• Kirchliche Bilanz unterscheidet sich somit erheblich von der einer kaufmännischen Bilanz
• Kirche verfolgt ganz andere Zwecke als ein Kaufmann• Dennoch werden im neuen Rechnungswesen wichtige
betriebswirtschaftliche und allgemein anerkannte Grundlagen für die Bilanzerstellung übernommen
• Aufgrund ihres Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die evangelischen Kirchen in Deutschland bei der Bilanzierung nicht an die Vorschriften des Handels- oder Steuerrechts gebunden.
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
Rubrik / Übergeordnetes Thema
Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
Rubrik / Übergeordnetes Thema
Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Erläuterungen und Hinweise zu ausgewählten Posten der Bilanz
Rubrik / Übergeordnetes Thema
Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Rubrik / Übergeordnetes Thema
EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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MurmelpauseMurmelpause
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Das Gebot der Sicherung stetiger Aufgabenerfüllung verlangt, Das Gebot der Sicherung stetiger Aufgabenerfüllung verlangt, dass die Belastungen der laufenden kirchlichen Arbeitdass die Belastungen der laufenden kirchlichen Arbeit
nicht deren Zukunftsfähigkeit beeinträchtigen.nicht deren Zukunftsfähigkeit beeinträchtigen.
Der Weg
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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement
Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen
SynodalSynodalbeschlussbeschluss
Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur
BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung
Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten
Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz
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Ziele kirchlichen Finanzmanagement
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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement
Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen
SynodalSynodalbeschlussbeschluss
Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur
BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung
Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten
Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Das Kirchliche Gesetz über die Vermögens-verwaltung und die Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG) vom 15. April 2011 sieht vor, dass das Vermögen und die Schulden sowie die jährliche Veränderung des Reinvermögens in einer Bilanz dokumentiert werden.
Rechtsgrundlagen
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• Kirchliches Gesetz über die Vermögensverwaltung und die Kirchliches Gesetz über die Vermögensverwaltung und die Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG) Haushaltswirtschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden (KVHG)
• Rechtsverordnung zur Durchführung des KVHG (RVO-KVHG)Rechtsverordnung zur Durchführung des KVHG (RVO-KVHG)
• Richtlinien für die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Richtlinien für die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des kirchlichen Vermögens und der Schulden kirchlichen Vermögens und der Schulden (Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien - BewBilRL) (Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien - BewBilRL)
• Inventurrichtlinien der Evangelischen Landeskirche in Baden (InvRL)Inventurrichtlinien der Evangelischen Landeskirche in Baden (InvRL)
• Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen Rechtsverordnung über die Bildung von Substanzerhaltungsrücklagen (SubstanzerhaltungsrücklagenRVO - SuberhR-RVO) (SubstanzerhaltungsrücklagenRVO - SuberhR-RVO)
•Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (BuchführungsRVO - Bufü-RVO) Landeskirche in Baden (BuchführungsRVO - Bufü-RVO)•Richtlinien zur Rechtsverordnung über die BuchführungRichtlinien zur Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (RL-Bufü) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden (RL-Bufü)
Rechtsgrundlagen
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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement
Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen
SynodalSynodalbeschlussbeschluss
Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur
BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung
Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten
Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz
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Info und Fortbildung
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Gesetzesgrundlage
Erstellung einesSchulungsprogramm
Erste EröffnungsbilanzenGruppe A
Schlussbilanzen Gruppe BEntwicklung Bilanzkennzahlen
Eröffnungsbilanzen Gruppe BSchlussbilanzen Gruppe A
2011 2012 2013 2014 2015
Planung der Info-Veranstaltungenin Kirchenbezirken, Gremien etc.
Projekt ebekaProjekt ebeka
Inventarisierung und BewertungGruppe A
Inventarisierung und BewertungGruppe B
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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement
Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen
SynodalSynodalbeschlussbeschluss
Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur
BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung
Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten
Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz
Rubrik / Übergeordnetes Thema
Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Rubrik / Übergeordnetes Thema
EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Sachgesamtheit =
technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundene Vermögensgegenstände, die nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Zusammenhang stehen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass sie gemeinsam angeschafft wurden!
AHK/Zeitwert
1,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Sachgesamtheiten werden mit einem zusammengefassten Wert übernommen
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Ablauf
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Ziele kirchlichenZiele kirchlichenFinanzmanagementFinanzmanagement
Rechts-Rechts-grundlagengrundlagen
SynodalSynodalbeschlussbeschluss
Info undInfo undFortbildungFortbildung RechercheRecherche InventurInventur
BewertungBewertungWertermittlungWertermittlung
Feststellung Feststellung FinanzvermögenFinanzvermögenSonderpostenSonderposten
Eröffnungs-Eröffnungs-bilanzbilanz
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Bewertet/aktiviert werden :• Kirchengemeinde• Heiligenfond• Kirchenalmosenfond• KirchenfondNicht bewertet/aktiviert werden:• Unterländer Kirchenfond• Pfarrpfründe• Pfarrei• Zentralpfarrkasse
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Grundsätzliches
1. Der Grund und Boden soll stets nutzungsspezifisch erfasst und den Bauten /
Einrichtungen zugeordnet werden.
2. Das Grundstück teilt „das Schicksal“ des Gebäudes.
3. Wenn zeitnahe Anschaffungskosten (= 5 Jahre) nicht vorliegen, können für die
Ermittlung eines Grundstückswertes die zum Bewertungsstichtag aktuellen örtlichen
Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der jeweiligen politischen Gemeinde
herangezogen werden.
4. Bei wertbeeinflussenden Merkmalen der Grundstücke, für die Bodenrichtwerte
abgeleitet worden sind, können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Nach
Abzug der Abschläge muss ein angemessener Abstand vom ermittelten
Grundstückswert zu Ackerwerten übrig bleiben, ebenso sollen eingeflossene
Ressourcen, wie z.B. Erschließungskosten, noch im Wert abgebildet werden.
5. Selbstständig bewertbare Sonderflächen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind
(Straßen, Wege, Plätze), können mit 10 % des Bodenrichtwertes, mind. jedoch mit
1 Euro/m² bewertet werden.
6. In Zweifelsfällen können anhand der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
Werte vergleichbarer Flächen herangezogen werden.
7. Werte für den Grund und Boden sind in der Regel einmalig für die erstmalige
Eröffnungsbilanz zu ermitteln. Sie werden nur in Ausnahmefällen, wenn ein
(erheblicher) Wertverlust zu verzeichnen ist, außerplanmäßig abgeschrieben.
8. Planmäßig findet bei Grund und Boden keine Abschreibung oder Wertneuermittlung
statt.
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Sonderflächen (Straßen, Wege, Plätze):Bewertung: 10% des Bodenrichtwertes mindestens 1€/qm
GemeinbedarfsflächeAbschlag von 40 – 60 % vom BodenrichtwertGemeinbedarfsfläche ist anzunehmen bei Kirche, Gemeindehaus und Kindergarten
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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Erbbaugrundstücke:
Als Erbpachtgeber Bewertung mit vollem Bodenwert, es sei denn Erbpacht liegt unter 3 %, dann Abschlag
Als Erbpachtnehmer Keine Bewertung des Grundstückes
Erbpacht wird als Aufwand gebucht!
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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Waldgrundstücke:
Bewertung:
Bodenwert = 0,26 € / m²
Aufwuchs = 7.200 – 8.200 € / ha
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Ungebuchte und/oder bestrittene Grundstücke:
Zuordnung zu wirtschaftlichem Eigentümer, evtl. Abschlag von 50 % da bei Verkauf Erlös geteilt wird.
Erfassung und Bewertung von Grund u. Boden
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Ermittlung des Gebäudewertes
Gebäudewert zur Eröffnungsbilanz
bzw. Bilanz
minus 20 %
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Ermittlung des individuellen Baujahres
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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StartDer Start verlief reibungslos!
Phase UmsetzungSchulung/Info im Plan
Inventur ist gut angelaufen!
Bewertung gibt es Stolpersteine
KFM-AnBu noch offen!
FinishNach bisherigen
Erkenntnissen werden wir Zeitplan
einhalten können!
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StartDer Start verlief reibungslos!
Phase UmsetzungSchulung/Info im Plan
Inventur ist gut angelaufen!
Bewertung gibt es Stolpersteine
KFM-AnBu noch offen!
FinishNach bisherigen
Erkenntnissen werden wir Zeitplan
einhalten können!
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Das N-KFM ist mehr als nur ein Konzept Das N-KFM ist mehr als nur ein Konzept für die Umstellung des Buchführungsstils!für die Umstellung des Buchführungsstils!
• transparente Zahlen müssen interpretiert werdentransparente Zahlen müssen interpretiert werden
• kirchenpolitische Entscheidungen müssenkirchenpolitische Entscheidungen müssen daraus abgeleitet werden daraus abgeleitet werden
Den kirchlichen Verantwortungsträger werden jetztDen kirchlichen Verantwortungsträger werden jetztdie Vermögensveränderungen deutlicher vor Augendie Vermögensveränderungen deutlicher vor Augengeführt als im bisherigen kameralen System!geführt als im bisherigen kameralen System!
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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Die erstmalige Eröffnungsbilanz bildet den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der kirchlichen Rechnungslegung. Sie hat für die einzelne kirchliche Organisation und ihre Entwicklung ebenso wie für externe Adressaten erhebliche Bedeutung.
FragenFragen
…welche Auswirkung hat das was wir machen auf die Zukunft unserer Rechtsträger?
…machen wir jetzt etwas, was wir auf Dauer nicht umsetzen können?
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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95
Vermögensansatz Bilanz Ergebnisrechnung
hoch
hohes Anlagevermögen
hohes Eigenkapital
hohe Abschreibungen
belastet Haushaltsausgleich
wenig Ersatzdeckungsmittel in künftigen Jahren
geringe stille Reserven
niedrig
niedriges Anlagevermögen
niedriges Eigenkapital
niedrige Abschreibungen
belastet weniger Haushaltsausgleich
mehr Ersatzdeckungsmittel in künftigen Jahren
hohe stille Reserven
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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EVANGELISCHE LANDESKIRCHE IN BADEN
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SySystem MMethode Badisch
Nicht rückblickend
an einer hohen Genauigkeit scheitern, sondern
künftig:
mit realistischen Bemessungsgrundlagen und
einheitlichen Grundsätzen
die stetige Aufgabenerfüllung und die Generationengerechtigkeit für die Zukunft sichern!
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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• KirchenleitungKirchenleitung• KirchenbezirkeKirchenbezirke• Verwaltungsämter Verwaltungsämter (dort alle Mitarbeitenden!!) (dort alle Mitarbeitenden!!)• und natürlich Sie, Gremien und und natürlich Sie, Gremien und Entscheidungsträger vor Ort Entscheidungsträger vor Ort
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Projekt „Erweiterte Betriebskameralistik“
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Ecclesia semper reformanda Ecclesia semper reformanda (Kirche ist immer reformbedürftig)(Kirche ist immer reformbedürftig)
Protestanten verstehen Kirche immer auch als eine nicht fertige Baustelle. Die Kirche bleibt immer reformbedürftig.
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Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist.Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist. Louis PasteurLouis Pasteur
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Projektteam ebeka