Datensatz und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog im BEA ... · K FAX-ANSPRECH-PARTNER FAX-AP...
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung des Vorlauf-satzesVOSZ
Zulässig ist nur "VOSZ".Fehlernummer: VOSZv01
Zulässig ist nur die Datenlänge 105.Fehlernummer: VOSZv99
005 - 009 005 an M VERFAHRENS-MERKMALVFMM
Merkmal, um welche Art von Datenaustausch es sich handelt:AGTBA = Meldungen der Arbeitgeber an die Bundesagentur für ArbeitBATAG = (Verarbeitungs/Fehlermeldungen der BA an die Arbeitgeber)
Zulässig ist nur "AGTBA" oder "BATAG"Fehlernummer: VOSZv10
010 - 024 015 an M BBNR-ABSENDERBBNRAB
Betriebsnummer desAbsenders der Datei (8Stellen linksbündig mitnachfolgenden Leerzeichen).Bei Dateien der Arbeitgeber ist dieBetriebsnummer einesArbeitgebers/Rechenzentrums/Steuerberaters anzugeben.
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Prüfung, ob es sich um eine zulässige Absender-Betriebsnummer handelt.
Zulässig sind 8 Stellen linksbündig mit 7 nachfolgenden LeerzeichenFehlernummer: VOSZv25
025 - 039 015 an M BBNR-EMPFAENGERBBNREP
Betriebsnummer des Empfängers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)
nnnnnnnn
Zulässig ist nur die Betriebsnummer 76665732 Fehlernummer: VOSZv30
040 - 047 008 n M DATUM-ERSTELLUNGED
Datum der Erstellungder Datei
in der Form:jhjjmmtt
Das DATUM ERSTELLUNG muss logisch richtig und darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum und nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein.Fehlernummer: VOSZv44
Datensatz und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog im BEA-VerfahrenVersionsnummer des übermittelten Datensatzes (DSAB) - 4.0
K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
Prüfungen des Vorlaufsatzes, der Meldedatensätze Kommunikation (DSKO) und Arbeitsbescheinigung (DSAB), der Datenbausteine und des Nachlaufsatzes
VOSZ - Vorlaufsatz
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
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048 - 053 006 n M LFD-DATEI-NRDTNR
Dateifolgenummer000001 - 999999
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: VOSZv50
054 - 103 050 an K NAME-ABSENDERNAAB
Kurzbezeichnung desAbsenders
Keine Prüfung.
104 - 105 002 n M VERSIONS-NRVERNR
Versionsnummer desVorlaufsatzes01 - 99
Im Feld VERSIONS-NR ist nur der Wert 01 zulässig.Fehlernummer: VOSZv72
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
001 – 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung des DatensatzesKommunikationDSKO
Zulässig ist nur "DSKO".Fehlernummer: DSKO001
Zulässig ist nur die Datenlänge 415.Fehlernummer: DSKO910
005 - 009 005 an M VERFAHRENVF
Verfahren, für das derDatensatz bestimmt ist: ALG = BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) (3 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)
Zulässig ist nur "ALG".Fehlernummer: DSKO005
010 - 024 015 an M BBNR-ABSENDERBBNRAB
Betriebsnummer desAbsenders der Datei (8Stellen linksbündig mitnachfolgenden Leerzeichen).Bei Dateien der Arbeitgeber ist dieBetriebsnummer einesArbeitgebers/Rechenzentrums/Steuerberaters anzugeben.
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Feldinhalt muss identisch sein mit dem Inhalt des Feldes BBNR-ABSENDER (BBNRAB) der Datei aus dem Vorlaufsatz.Fehlernummer: DSKOv15
025 - 039 015 an M BBNR-EMPFAENGERBBNREP
Betriebsnummer des Empfängers der Datei (Datenannahmestelle der Einzugsstelle; 8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)
Zulässig ist nur die Betriebsnummer 76665732 Fehlernummer: DSKOv20
040 - 041 002 n M VERSIONS-NRVERNNR
Versionsnummer desübermittelten Daten-satzes Kommunikation(DSKO)01 - 99
Im Feld VERSIONS-NR ist nur der Wert 04 zulässig.Fehlernummer: DSKO042
Daten zur Steuerung
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
M = Mussangabe
Datensatz: DSKO - Datensatz Kommunikation
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042 - 061 020 n M DATUM-ERSTELLUNGED
Zeitpunkt der Erstellungdes Datensatzes in derForm:jhjjmmtt (Datum)hhmmss (Uhrzeit)msmsms (Mikrosekunde)(Wert > 0 in den letzten 6 Stellen optional)
Das Erstellungsdatum muss logisch richtig sein.Fehlernummer: DSKO052
Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein.Fehlernummer: DSKO054
Die Uhrzeit muss logisch richtig sein.Fehlernummer: DSKO056
062 - 062 001 n M FEHLERKENNZFEKZ
Kennzeichnung fürfehlerhafte Datensätze0 = Datensatz fehlerfrei1 = Datensatz fehlerhaft
Bei Eingang der Bescheinigung wird ausschließlich folgende Plausi verwendet (erforderlich, da Feld fest im DS eingearbeitet und einen Wert <> 0 haben könnte)
Zulässig ist nur "0".Fehlernummer: DSKO063
063 - 063 001 n M FEHLER-ANZAHLFEAN
Anzahl der Fehler desDatensatzes
in der Form:n
Bei Eingang der Bescheinigung wird ausschließlich folgende Plausi verwendet (erforderlich, da Feld fest im DS eingearbeitet und einen Wert <> 0 haben könnte)
Zulässig ist nur "0".Fehlernummer: DSKO073
064 - 078 015 an M BBNR-ERSTELLERBBNRER
Betriebsnummer desErstellers der Datei.Sie ist identischmit der Betriebsnummer des Absenders BBNR-ABSENDER (BBNRAB) der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen).
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Zulässig sind 8 Stellen linksbündig mit 7 nachfolgenden LeerzeichenFehlernummer: DSKOv85
079 - 085 007 an M PRODUKT-IDENTIFIERPROD-ID
Produkt-Identifier desgeprüftenSoftwareproduktes,das beim Ersteller der Dateieingesetzt wird.Sie wird von der ITSG,eindeutig für jedes systemuntersuchteProgramm, vergeben.
Zulässig sind nur die von der ITSG vergebenen und gültigen Produktidentifikationen.Fehlernummer: DSKOv82
086 - 093 008 an M MODIFIKATIONS-IDENTIFIERMOD-ID
Modifikations-Identifierdes geprüftenSoftwareproduktes,das beim Ersteller derDatei eingesetzt wird.Sie wird je geprüfterProduktversion von der ITSG vergeben.
Zulässig sind nur die von der ITSG vergebenen und gültigen Modifikationsidentifikationen.Fehlernummer: DSKOv84
Das Erstellungsdatum der Datei muss im Gültigkeitszeitraum der PROD-ID und MOD-ID einschließlich der Karenzzeit liegen.Fehlernummer: DSKOv86
094 - 123 030 an M NAME1-ABSENDERNAME1
Name des Erstellersder Datei
Feldinhalt ist leer.Fehlernummer: DSKO500
124 - 153 030 an K NAME2-ABSENDERNAME2
zweiter Namensbestand-teil des Erstellersder Datei
Keine Prüfung.
154 - 183 030 an K NAME3-ABSENDERNAME3
dritter Namensbestand-teil des Erstellersder Datei
Keine Prüfung.
184 - 193 010 an M PLZ-BETRIEBPLZ
Postleitzahl des Erstellersder Datei
Feldinhalt ist leer.Fehlernummer: DSKO530
Daten zur Fehlermitteilung
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194 - 227 034 an M ORT-BETRIEBORT
Betriebssitz des Erstellersder Datei
Feldinhalt ist leerFehlernummer: DSKO540
228 - 260 033 an K STRASSE-BETRIEBSTR
Straße des Betriebssitzesdes Erstellers derDatei
Keine Prüfung.
261 - 269 009 an K HAUS-NR-BETRIEBNR
Hausnummer des Betriebssitzesdes Erstellersder Datei
Keine Prüfung.
270 - 270 001 an M ANREDE-ANSPRECH-PARTNERANR-AP
Anrede des Ansprechpartnersbeim Erstellerder DateiM = männlichW = weiblich
Zulässig sind nur M oder W.Fehlernummer: DSKO570
271 - 300 030 an M NAME-ANSPRECH-PARTNERNAME-AP
Name des Ansprech-partners beimErsteller der Datei
Feldinhalt ist leer.Fehlernummer: DSKO580
301 - 320 020 an M TELEFON-ANSPRECH-PARTNERTEL-AP
Rufnummer des Ansprechpartnersbeim Ersteller der Dateigemäß DIN 5008:Die Telefonnummer istfunktionsbezogen durch je ein Leerzeichen zu gliedern, vor der Durchwahlnummersteht ein Bindestrich.Beispiele:Einzelanschluss 04404 912145Durchwahlanschluss 04401 922-122International +49 4401 922-131(Die länderbezogeneZusatznummer solltedurch das Zeichen +vor der Landesvorwahldargestellt werden (z.B.statt 0049 besser +49)).
Feldinhalt ist leer.Fehlernummer: DSKO590
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321 - 340 020 an K FAX-ANSPRECH-PARTNERFAX-AP
Faxrufnummer desAnsprechpartnersbeim Ersteller derDatei gemäßDIN 5008:Die Faxnummer istfunktionsbezogendurch je ein Leerzeichenzu gliedern, vor derDurchwahlnummersteht ein Bindestrich.Beispiele:Einzelanschluss 04404 912145Durchwahlanschluss 04401 922-122International +49 4401 922-131(Die länderbezogeneZusatznummer solltedurch das Zeichen +vor der Landesvorwahldargestellt werden (z.B.statt 0049 besser +49)).
Keine Prüfung.
341 - 410 070 an M EMAIL-EMPFAENGER-PROTOKOLLEEMAIL-AP
Empfängers der Protokollebeim Ersteller derDatei, in der Form<user>@<host>.<domain>.<topleveldomain>user = Benutzernamehost = Rechnernamezur Postverarbeitungdomain = Bereichsname, in dem der Rechner stehttopleveldomain = Bereich der RegistrierungBeispiel:[email protected]
Die E-Mail-Adresse des DEÜV-Ansprechpartners muss immer vorhanden sein.Fehlernummer: DSKO605
Zulässig sind Ausrufungszeichen, Anführungszeichen, Nummernzeichen, Dollar, Prozent, kommerzielles Und, Apostroph, runde Klammer auf, runde Klammer zu, Stern, plus, Komma, Bindestrich, Punkt, Schrägstrich, Ziffern 0-9, Doppelpunkt, Semikolon, kleiner als, gleich, größer als, Fragezeichen, Paragraph (§), AT-Zeichen (@), Großbuchstaben (A - Z, Ä, Ö, Ü), Zirkumflex, Unterstreichung, Gravis, Kleinbuchstaben (a - z, ä, ö, ü).Fehlernummer: DSKO610
Das Zeichen "@" oder "§" muss einmal vorhanden sein.Das Zeichen "@" oder "§" darf nur einmal vorhanden sein.Das Zeichen "@" oder "§" darf nicht am Anfang oder am Ende des Feldes vorhanden sein.Fehlernummer: DSKO612
Anmerkung: Das Zeichen "@" ist unter DOS, Windows und UNIX zu verwenden. Das Zeichen "§" gilt für Host-Anwender (mangels AT-Zeichen im EBCDIC- und 7-Bit-Code).Die hexadezimale Verschlüsselung entspricht in beiden Fällen x'40'.
411 - 415 003 an M RESERVE Blank = Grundstellung Zulässig ist nur die Grundstellung.Fehlernummer: DSKO900
416 - xxx Es folgen ggf. ein oder mehrere Datenbausteine DBFE- Fehler gemäß den Angaben im FEKZ. Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus Feld FEAN.
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Daten zum Fehlersachverhalt
Datensatz DSAB - Datensatz Arbeitsbescheinigung
Zeichendarstellung:
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
001 – 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung, um welchen Datensatz es sich handelt DSAB
Das Feld "KE" darf nur die Werte "DSAB", "DSEU" oder "DSNE" enthalten.Fehlernummer DSBU001
005 - 006 002 n M VERSIONS-NRVERNR
Versionsnummer desübermittelten Datensatzes01 – 99
Zulässig ist der Wert„03“ für diese Version.Er gilt bis zur Bekanntgabeeiner neuen Version.
Zulässig ist nur der Wert „03“ bis zur Bekanntgabe einer neuen Versionsnummer.Fehlernummer: DSAB044
007 - 011 005 an M VERFAHRENVF
Verfahren, für das der Datensatz bestimmt ist: ALG = BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen)(3 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)
Im Feld VERFAHREN ist nur ALG zulässigFehlernummer: DSAB007
012 - 026 015 an M BBNR-ABSENDERBBNRAB
Betriebsnummer desAbsenders der Datei (8Stellen linksbündig mitnachfolgenden Leerzeichen).Bei Dateien der Arbeitgeber ist die Betriebsnummer einesArbeitgebers/Rechenzentrums/Steuerberaters anzugeben.
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Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer 1.3.2.2 gRS DEÜV zu prüfen.Fehlernummer: DSAB020
027 - 046 020 n M DATUM-ERSTELLUNGED
Zeitpunkt der Erstellungdes Datensatzes in derForm:jhjjmmtt (Datum)hhmmss (Uhrzeit)msmsms (Mikrosekunde)(Wert > 0 in den letzten6 Stellen optional)
Das Erstellungsdatum muss logisch richtig sein.Fehlernummer: DSAB052
Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein.Fehlernummer: DSAB054
Die Uhrzeit muss logisch richtig sein.Fehlernummer: DSAB056
047 - 047 001 n M FEHLERKENNZFEKZ
Kennzeichnung fürfehlerhafte Datensätze0 = Datensatz fehlerfrei1 = Datensatz fehlerhaft
Bei Eingang der Bescheinigung wird ausschließlich folgende Plausi verwendet (erforderlich, da Feld fest im DS eingearbeitet und einen Wert <> 0 haben könnte)
Zulässig ist nur "0".Fehlernummer: DSAB065
Daten zur Steuerung
Daten zur Fehlermitteilung
M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
k = KannangabeK = Pflichtangabe, soweit bekannt
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
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048 - 048 001 n M FEHLERANZAHLFEAN
Anzahl der Fehler desDatensatzes
in der Form:n
Bei Eingang der Bescheinigung wird ausschließlich folgende Plausi verwendet (erforderlich, da Feld fest im DS eingearbeitet und einen Wert <> 0 haben könnte)
Zulässig ist nur "0".Fehlernummer: DSAB073
049 - 060 012 an M VSNRVSNR
Versicherungsnummer
in der Form:bbttmmjjassp
Prüfung auf Vollständigkeit und zulässige Zeichen. Im numerischen Teil(Stellen 1-8 und 10-12) sind nur Ziffern und für den Anfangsbuchstaben des Namens (Stelle 9) nur ein Großbuchstabe (ohne Umlaute) zugelassen.Fehlernummer: DSAB082
Die Bereichsnummer (Stellen 1-2) ist auf Zulässigkeit zu prüfen.Zulässig sind die Nummern „02“ - „04“, „08“ - „21“, „23“ - „26“, „28“, „29“, „38“, „39“, „42“ - „44“, „48“ - „61“, „63“ - „66“, „68“, „69“, „78“ - „82“ oder „89“.Fehlernummer: DSAB084
Das Geburtsdatum muss grundsätzlich logisch richtig sein.Nähere Beschreibung des Aufbaus des Geburtsdatums s. 3.1.1.2 gRS DEÜV.Fehlernummer: DSAB086
Die letzte Ziffer der Versicherungsnummer ist die Prüfziffer; sie ist aufRichtigkeit zu prüfen.Die Prüfziffer der Versicherungsnummer wird wie folgt gebildet:− Der Buchstabe wird durch eine zweistellige Zahl ersetzt, welche die Position des Buchstabens im Alphabet (01 bis 26) kennzeichnet.− Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden - an der erstenStelle beginnend - mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1multipliziert.− Von den Produkten werden die Quersummen gebildet. Die Quer-summen werden addiert. Die Summe wird durch 10 dividiert. Derverbleibende Rest ist die Prüfziffer.− Die zweistellige Verschlüsselung des Buchstabens wird wieder durch den Buchstaben ersetzt; die Versicherungsnummer besteht damit aus elf Informationsstellen und einer Prüfziffer, zusammen zwölf Stellen.Fehlernummer: DSAB088
061 - 075 015 an M BBNR-VUBBNRVU
Betriebsnummer desVerursachers des Datensatzes (8 Stellenlinksbündig mit nachfolgendenLeerzeichen)Bei Meldungen zwischendem Arbeitgeberund der Datenannahmestelle ist hier die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebesanzugeben.
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Es ist die Betriebsnummer gemäß Ziffer1.3.2.2 gRS DEÜV zu prüfen.Fehlernummer: DSAB142
Daten zur Identifikation
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076 - 095 020 an K AKTENZEICHEN-VERURSACHERAZVU
Dieses Feld steht demVerursacher zur Verfügung.Bei Meldungen zwischendem Arbeitgeberund der BA:z. B. Aktenzeichen /Personalnummer des /der Beschäftigten.
Keine Prüfung.
096 - 110 015 an K BBNR-ABRECHNUNGS-STELLEBBNRAS
Betriebsnummer derAbrechnungsstelle (z.B.Steuerberater - 8 Stellenlinksbündig mitnachfolgenden Leerzeichen)
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Das Feld kann auch auf Grundstellungstehen; sofern eine Betriebsnummerangegeben wurde, ist sie gemäß Ziffer1.3.2.2 gRS DEÜV zu prüfen.Fehlernummer: DSAB190
111 - 142 032 an K DATENSATZ-IDDSID
Dieses Feld steht dem Verursacher zur freien Verfügung.
Keine Prüfung.
143 - 150 8 RESERVE
151 - 158 008 n M AV BEGINNAVBEG
Beginn des Arbeits-verhältnisses
in der Form:jhjjmmtt
Hinweis:Bei mehreren Arbeits-verhältnissen beim gleichen Arbeitgeber sind jeweils eigene Datensätze zu liefern.
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DSAB012
Monat (jhjjmm) darf nicht mehr als hundert Jahre in der VergangenheitliegenFehlernummer: DSAB014
159 - 159 001 an M MM-NAMEMMNA
Datenbaustein DBNA – Name:J = Namensdaten vorhanden
Zulässig ist nur „J“.Fehlernummer: DSAB270
Bei MMNA = „J“ muss der Datenbaustein DBNA - Name vorhanden sein.Fehlernummer: DSAB931
160 - 160 001 an M MM-ANSCHRIFTMMAN
Datenbaustein DBAN – Anschrift:J = Anschriftsangabenvorhanden
Zulässig ist nur „J“.Fehlernummer: DSAB290
Bei MMAN = „J“ muss der Datenbaustein DBAN - Anschrift vorhanden sein.Fehlernummer: DSAB933
161 - 161 001 an M MM-ARBEITGEBERMMAG
Datenbaustein DBAG – Arbeitgeberangaben:J = Arbeitgeberangabenvorhanden
Zulässig ist nur „J“.Fehlernummer: DSAB650
Bei MMAG = „J“ muss der Datenbaustein DBAG – Arbeitgeberangabenvorhanden sein.Fehlernummer: DSAB652
162 - 162 001 an M MM-ABWEICHENDER BESCHAEFTIGUNGSORTMMAB
Datenbaustein DBAB – von ArbeitgeberanschriftabweichenderBeschäftigungsort:N = kein abweichenderBeschäftigungsortJ = abweichenderBeschäftigungsort
Zulässig ist „N“ oder „J“.Fehlernummer: DSAB660
Bei MMAB = „J“ muss der Datenbaustein DBAB – ABWEICHENDER BESCHAEFTIGUNGSORTvorhanden sein.Fehlernummer: DSAB662
Kennzeichen, welche und wie viele Datenbausteine vorhanden sind
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163 - 164 002 n M MM-STEUERLICHE ECKDATENMMSE
Datenbaustein DBSE – steuerliche Eckdaten:Anzahl der Datenbausteinenn
Zulässig sind nur Nummern von "01" bis "99".Fehlernummer: DSAB665
165 - 166 002 n K RESERVE RESERVE167 - 167 001 an M MM-
SOZIALVERSICHERUNGS-DATEN AMMSA
Datenbaustein DBSA – Sozialversicherungsdaten A:J = SV-Daten vorhanden
Zulässig ist nur „J“.Fehlernummer: DSAB750
Bei MMSA = „J“ muss der Datenbaustein DBSA – Sozialversicherungsdaten A vorhanden sein.Fehlernummer: DSAB751
168 - 169 002 n M MM-SOZIALVERSICHERUNGS-DATEN BMMSB
Datenbaustein DBSB – Sozialversicherungs-daten B:Anzahl der Datenbausteinenn
Im Feld MM-SB sind nur die Nummern von "00" bis "99" zulässigFehlernummer: DSAB760 Bei MMSB > 00 muss der Datenbaustein DBSB – Sozialversicherungsdaten B vorhandensein.Fehlernummer: DSAB761
170 - 171 002 n M MM-ARBEITSZEITMMAZ
Datenbaustein DBAZ – Arbeitszeit:Anzahl derDatenbausteinenn
Zulässig sind nur Nummern von "01" bis "99".Fehlernummer: DSAB667
172 - 173 002 n M MM-ENTGELTDATENMMEN
Datenbaustein DBEN – Entgeltdaten:Anzahl derDatenbausteinenn
Zulässig sind nur Nummern von "01" bis "99".Fehlernummer: DSAB668
174 - 175 002 n M MM-FEHLZEITENMMFZ
Datenbaustein DBFZ –Fehlzeiten:Anzahl der Datenbausteinenn
Im Feld MM-FEHLZEITEN sind nur die Nummern von "00" bis "99" zulässigFehlernummer: DSAB670 Bei MMFZ > 00 muss der Datenbaustein-DBFZ – Fehlzeiten vorhandensein.Fehlernummer: DSAB672
176 - 176 001 an M MM-HEIMARBEITERMMHA
Datenbaustein DBHA – Heimarbeiter:N = keine DBHA-DatenvorhandenJ = DBHA-Datenvorhanden
Zulässig ist „J“ oder „N“.Fehlernummer: DSAB730
Bei MMHA = „J“ muss der Datenbaustein-DBHA – Heimarbeiter vorhandensein.Fehlernummer: DSAB732
177 - 177 001 an M MM-KUENDIGUNG-ENTLASSUNGMMKE
Datenbaustein DBKE – Kündigung/ Entlassung:J = DBKE-Datenvorhanden
Zulässig ist nur „J“.Fehlernummer: DSAB740
Bei MMKE = „J“ muss der Datenbaustein-DBKE – Kündigung/Entlassung GENAU EINMALvorhanden sein.Fehlernummer: DSAB742
Daten zum Sachverhalt
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178 - xxx Es folgen ggf. die Daten gemäß den Angaben zu den Feldern 159 - 177
Die Reihenfolge der Datenbausteine ist wie in der nächsten Spalte beschrieben:
- DBNA - Name- DBAN - Anschrift- DBAG - Arbeitgeberangaben- DBAB - von der Arbeitgeberanschrift abweichender Beschäftigungsort - DBSE - Steuerliche Eckdaten- DBSA - Sozialversicherungsdaten A- DBSB - Sozialversicherungsdaten B- DBAZ - Arbeitszeit- DBEN - Entgeltdaten- DBFZ - Fehlzeiten- DBHA - Heimarbeiter- DBKE - Kündigung / Entlassung
xxx - xxx Es folgen ggf. ein odermehrere DatenbausteineDBFE- Fehler gemäß den Angabenim FEKZ. Die Anzahl der Fehler-Datenbau-steine ergibt sich ausFeld FEAN.
- DBFE - Fehler
3.1
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
001 – 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung, um welchen Datensatz es sich handelt DBNA
Zulässig ist nur „DBNA“.Fehlernummer: DBNA001
Zulässig ist nur die Datenlänge 125.Fehlernummer: DBNA910
M = Mussangabe
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Daten zur Steuerung
Daten zum Fehlersachverhalt
Datenbaustein: DBNA - Name
Anmerkung: Änderungen des Namens sind nur über das DEÜV - Verfahren zulässig.
Prüfung gemäß DEÜV: siehe Anlage 9 Punkt 4.2 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" vom 15.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung.Hinweis: Die Änderung eines Namens ist über dieses Verfahren nicht zulässig. An der Stelle 125 des Datenbausteins ist daher nur Grundstellung zulässig.
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005 - 034 030 an M FAMILIENNAMEFMNA
Familienname Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Der Familienname muss immer vorhanden sein.Fehlernummer: DBNA005
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.Fehlernummer: DBNA010
Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn des Familiennamens sind unzulässig.Fehlernummer: DBNA011
Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.Fehlernummer: DBNA012
Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Bindestriche, Hochkommata, Ziffern, Klammern oder ein PunktFehlernummer: DBNA014
Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander stehen.Fehlernummer: DBNA015
Vor einer Ziffer muss ein Leerzeichen stehen (Maier 3).Fehlernummer: DBNA018
Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich „ß“ oder ein Hochkomma zugelassen.Fehlernummer: DBNA020
Das Pluszeichen ist nur auf der ersten Stelle zulässig und die restlichen Stellen müssen Grundstellung (Leerzeichen) sein.Hinweis: Ist ein Pluszeichen auf der ersten Stelle vorhanden und die restlichen Stellen enthalten Leerzeichen (Grundstellung), dann sind die nachfolgenden Prüfungen des Feldes FMNA nicht durchzuführen.Fehlernummer: DBNA021
Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, eine schließende Klammer, ein Punkt oder ein Hochkommata zugelassen.Fehlernummer: DBNA022
Doppel-Familiennamen sind Namen, die aus mehreren Teilen bestehen, die mit Bindestrich oder Hochkomma verbunden sein können. Sie sind wie folgt zu verschlüsseln:Breit-Großmann oder Dominiquez-de-LopezBei zusammengesetzten Familiennamen sind die einzelnen Namensteile durch ein Leerzeichen zu teilen: Ali Ben Amar Dea
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035-064 030 an M VORNAMEVONA
Vorname
Bei mehreren Vornamen ist nur derRufname anzugeben. Mehrfach-Rufnamen sind zulässig. Sie werden durch einen Bindestrich oder durch einLeerzeichen getrennt.
Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Der Vorname muss immer vorhanden sein.Fehlernummer: DBNA028
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBNA030
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn desVornamens sind unzulässig.Fehlernummer: DBNA031
Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.Fehlernummer: DBNA032
Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche, Leerzeichen oder ein Hochkommata.Fehlernummer: DBNA034
Unzulässiger fiktiver Vorname (z.B. ohne, unbekannt).Fehlernummer: DBNA035
Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe ungleich „ß“ und auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe oder ein Hochkomma zugelassen.Fehlernummer: DBNA036
Das Pluszeichen ist nur auf der ersten Stelle zulässig und die restlichen Stellen müssen Grundstellung (Leerzeichen) sein.Fehlernummer: DBNA037
Es ist eine unzulässige Kombination von Vor- und Familienname angegeben (z. B. Storno, Storno).Fehlernummer: DBNA038
Das Pluszeichen ist entweder im Feld FMNA oder VONA zulässig.Hinweis: Ist ein Pluszeichen auf der ersten Stelle vorhanden und die restlichen Stellen enthalten Leerzeichen (Grundstellung), dann sind die nachfolgenden Prüfungen des Feldes VONA nicht durchzuführen. Fehlernummer: DBNA039
065-084 020 an K VORSATZWORTVOSA
Vorsatzwort Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.Fehlernummer: DBNA040
Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Hochkommata oder Punkte.Fehlernummer: DBNA044
Auf der ersten Stelle des Vorsatzwortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBNA046
Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich.Fehlernummer: DBNA048
Zulässig sind nur die Vorsatzworte der Anlage „Tabelle der gültigen Vorsatzworte“ (Anlage 6). Der Prüfung auf Zulässigkeit ist nur der Teil bis zum ersten Zeichen ungleich Alpha zugrunde zu legen.Fehlernummer: DBNA050
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085-104 020 an K NAMENSZUSATZNAZU
Namenszusatz Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.Fehlernummer: DBNA060
Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Hochkommata oder Punkte.Fehlernummer: DBNA064
Auf der ersten Stelle des Namenszusatzes ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBNA066
Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich.Fehlernummer: DBNA068
Zulässig sind nur die Namenszusätze der Anlage „Tabelle der gültigen Namenszusätze“ (Anlage 7 gRS DEÜV).Fehlernummer: DBNA070
105-124 020 an K TITELTITEL
Titel Titel sind akademische Grade, wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing. (FH).Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBNA080
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn desTitels sind unzulässig.Fehlernummer: DBNA081
Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.Fehlernummer: DBNA082
Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche oder Klammern.Fehlernummer: DBNA084
Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBNA086
Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich.Fehlernummer: DBNA088
Auf der letzten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen.Fehlernummer: DBNA089
125-125 001 an K RESERVE Blank = Grundstellung Keine Prüfung
3.2
Anmerkung: Änderungen der Anschrift sind nur über das DEÜV - Verfahren zulässig.
Datenbaustein: DBAN - Anschrift
k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
Prüfung gemäß DEÜV: siehe Anlage 9 Punkt 4.4 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" vom 15.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung.
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
001 – 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung, um welchen Datensatz es sich handeltDBAN
Zulässig ist nur „DBAN“.Fehlernummer: DBAN001
Zulässig ist nur die Datenlänge 133.Fehlernummer: DBAN910
005 - 007 003 an K LAENDERKENNZLDKZ
Bei ausländischen Anschriftenmuss hier dasLänder-(Kfz)-Kennzeichen angegebenwerden.
Bei Inlandsanschriften ist das LDKZ mit „D“, "OFW" oder Leerzeichen zu verschlüsseln.Bei Auslandsanschriften (LDKZ ungleich „D“, "OFW" oder Leerzeichen) ist das LDKZ gemäß Anlage 8 gRS DEÜV anzugeben.Fehlernummer: DBAN012
Bei Meldungen von Auslandsanschriften ist die Angabe des Länder-kennzeichens für Jugoslawien, Serbien-Montenegro oder Sudan (LDKZ = „YU“, „SCG“ oder "SUD") unzulässig.Fehlernummer: DBAN013
008-017 010 an m PLZPLZ
PostleitzahlBei inländischen Anschriften muss diePostleitzahl 5 Stellennumerisch sein (linksbündig mit nachfolgendenLeerzeichen).
Nur bei Meldungen von Anschriften für Personen ohne festen Wohnsitz und bei Auslandsanschriften (LDKZ ≠ Leerzeichen und "D") ist im Feld PLZ die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.Fehlernummer: DBAN018
Bei Inlandsanschriften sind nur die gültigen Postleitzahlen im Rahmen der Ziffern "01000" bis "99999" zulässig.Fehlernummer: DBAN020
Bei Auslandsanschriften (LDKZ ≠ Leerzeichen, „D“ und „OFW“) sind Buchstaben, Ziffern, Bindestriche oder Leerzeichen zulässig.Fehlernummer: DBAN022
Bindestriche dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAN024
Bei den in der Anlage 18 gRS DEÜV aufgeführten Auslandsanschriften sind nur die beschriebenen Formate der Postleitzahl zulässig.Fehlernummer: DBAN026
Daten zur Steuerung
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
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018-051 034 an m WOHNORTORT
Wohnort Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Nur bei Meldungen von Anschriften für Personen ohne festen Wohnsitz (LDKZ = „OFW“) ist im Feld ORT die Grundstellung zulässig.Bei allen anderen Meldungen muss der Wohnort immer vorhanden sein.Fehlernummer: DBAN118
Die folgenden Prüfungen erfolgen nur, wenn das Feld nicht auf Grundstellung steht:Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAN120
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn desWohnortes sind unzulässig.Fehlernummer: DBAN121
Auf der ersten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAN124
Der Wohnort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.Fehlernummer: DBAN130
Besonderheiten bei Inlandsanschriften:Es sind Buchstaben, Punkte, Kommata, Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern zulässig.Fehlernummer: DBAN126
Vor einem Punkt ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAN128
Auf der letzten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe, eine schließende Klammer oder ein Punkt zugelassen.Fehlernummer: DBAN132
Besonderheiten bei Auslandsanschriften (LDKZ ≠ Leerzeichen, „D“ und „OFW“):Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche,Kommata, Schrägstriche, Hochkommata oder Klammern.Fehlernummer: DBAN140
Auf der letzten Stelle des Wohnortes ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine schließende Klammer zugelassen.Fehlernummer: DBAN144
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052-084 033 an K STRASSESTR
Straße Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer auf Grundstellung stehen.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAN150
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn derStraße sind unzulässig, es sei denn,- die Straße beginnt mit „III“ und an der 4. Stelle folgt ein Punkt, dernicht letztes Zeichen der Straße ist oder- die Straße beginnt mit der Zeichenfolge „MMM-Str“.Fehlernummer: DBAN151
Bei Auslandsanschriften (LDKZ ≠ Leerzeichen, „D“ und „OFW“) muss immer eine Straße vorhanden sein.Fehlernummer: DBAN154
Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata,Bindestriche, Schrägstriche, Hochkommata, Klammern oder Anführungszeichen.Fehlernummer: DBAN156
Soweit eine Straße vorhanden ist, muss diese aus mindestens zwei Zeichen oder einem Großbuchstaben bestehen.Fehlernummer: DBAN158
Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Hochkomma oder ein Anführungszeichen zugelassen.Fehlernummer: DBAN160
Eine auf Stelle 1 beginnende Ziffernfolge muss von einem Buchstaben, einem Punkt, ein Leerzeichen oder einem Bindestrich gefolgt sein.Bei Auslandsanschriften ist auch ein Komma oder ein Schrägstrich als Folgezeichen zulässig.Fehlernummer: DBAN162
Vor einer nicht auf Stelle 1 beginnenden Ziffernfolge muss ein Buchstabe, ein Leerzeichen oder ein Punkt stehen.Fehlernummer: DBAN164
Vor einem Punkt muss ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen.Fehlernummer: DBAN166
Auf der letzten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Punkt, eine schließende Klammer, ein Anführungszeichen, ein Hochkomma oder ein Bindestrich zulgelassen.Fehlernummer: DBAN168
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085-093 009 an K HAUS-NRNR
Hausnummer Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer aufGrundstellung stehen.
Die folgenden drei Prüfungen erfolgen nur, wenn das Feld nicht auf Grundstellung steht:
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAN170
Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oderSchrägstriche und Punkte.Fehlernummer: DBAN174
Das erste und das letzte Zeichen muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein.Fehlernummer: DBAN176
094-133 040 an K ADR-ZUSATZADRZU
Anschriftenzusatz Als Anschriftenzusatz kann z. B. „Hinterhaus“ angegeben werden.Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
3.3
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBAG
Zulässig ist nur „DBAG“.Fehlernummer: DBAG001
005 - 034 030 an M ARBEITGEBER-NAME1NAME1AG
Name des Arbeitgebers Feldinhalt ist leer.Fehlernummer: DBAG010
035 - 064 030 an K ARBEITGEBER-NAME2NAME2AG
Zweiter Namensteil des Arbeitgebers
Keine Prüfung
065 - 094 030 an K ARBEITGEBER-NAME3NAME3AG
Dritter Namensteil des Arbeitgebers
Keine Prüfung
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
Datenbaustein: DBAG - Arbeitgeber
K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
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095 - 097 003 an K AG-LAENDERKENNZAGLDKZ
Bei ausländischen Anschriften muss hier dasLänder-(Kfz)-Kennzeichen angegeben werden.
Bei Inlandsanschriften ist das AGLDKZ mit Leerzeichen oder ‘D’ zu verschlüsseln.Bei Auslandsanschriften (AGLDKZ ungleich „D“ oder Leerzeichen) ist das AGLDKZ gemäß Anlage 8 gRS DEÜV anzugeben.Fehlernummer: DBAG012
Bei Meldungen von Auslandsanschriften ist die Angabe des Länderkennzeichens für Jugoslawien, Serbien-Montenegro oder Sudan (BORTLDKZ = „YU“, „SCG“ oder "SUD") unzulässig.Fehlernummer: DBAG013
098 - 107 010 an M AG-PLZAGPLZ
Postleitzahl
Bei inländischen Anschriftenmuss die Postleitzahl 5 Stellen numerisch sein (linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen).
Bei Inlandsanschriften sind nur die gültigen Postleitzahlen zulässig.Fehlernummer: DBAG020
Bindestriche dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAG024
Bei den in der Anlage 18 gRS DEÜV aufgeführten Auslandsanschriften sind nur die beschriebenen Formate der Postleitzahl zulässig.Fehlernummer: DBAG026
108 - 141 034 an M AG-ORTAGORT
Standort des Beschäftigungsbetriebs
Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAG120
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn desStandortes sind unzulässig.Fehlernummer: DBAG121
Auf der ersten Stelle des Standortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAG124
Der Standort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.Fehlernummer: DBAG130
Es sind Buchstaben, Ziffern, Punkte, Kommata, Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern zulässig.Fehlernummer: DBAG126
Vor einem Punkt ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAG128
Auf der letzten Stelle des Standortes ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen.Fehlernummer: DBAG144
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142 - 174 033 an K AG-STRASSEAGSTR
Straße Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer auf Grundstellung stehen.
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAG150
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn derStraße sind unzulässig, es sei denn,- die Straße beginnt mit „III“ und an der 4. Stelle folgt ein Punkt, dernicht letztes Zeichen der Straße ist oder- die Straße beginnt mit der Zeichenfolge „MMM-Str“.Fehlernummer: DBAG151
Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata,Bindestriche, Schrägstriche, Apostroph, Klammern, Hochkommata oder Anführungszeichen.Fehlernummer: DBAG156
Soweit eine Straße vorhanden ist, muss diese aus mindestens zwei Zeichen oder einem Großbuchstaben bestehen.Fehlernummer: DBAG158
Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Hochkomma, ein Apostroph oder ein Anführungszeichen zugelassen. Fehlernummer: DBAG160
Eine auf Stelle 1 beginnende Ziffernfolge muss von einem Buchstaben, einem Punkt, ein Leerzeichen oder einem Bindestrich gefolgt sein.Fehlernummer: DBAG162
Vor einer nicht auf Stelle 1 beginnenden Ziffernfolge muss ein Buchstabe, ein Leerzeichen oder ein Punkt stehen.Fehlernummer: DBAG164
Vor einem Punkt muss ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen.Fehlernummer: DBAG166
Auf der letzten Stelle der Straße ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt, eine schließende (rechte) Klammer, ein Anführungszeichen, ein Hochkomma oder ein Bindestrich zugelassen.Fehlernummer: DBAG168
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175 - 183 009 an K AG-HAUS-NRAGHAUSNR
Hausnummer Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer auf Grundstellung stehen.
Die folgenden drei Prüfungen erfolgen nur, wenn das Feld nicht auf Grundstellung steht:
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAG170
Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oderSchrägstriche und Punkte.Fehlernummer: DBAG174
Das erste und das letzte Zeichen muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein.Fehlernummer: DBAG176
184 - 223 040 an K AG-ADR-ZUSATZAGADRZU
Anschriftenzusatz Als Anschriftenzusatz kann z. B. „Hinterhaus“ angegeben werden.Allgemeines siehe Ziffer 1.3.3.1 gRS DEÜV.
224 - 283 060 an K NAME ANSPRECHPARTNERENTGELTAGAPE
Vor- und Familiennamedes Ansprechpartners beim Arbeitgeber für die Entgeltabrechnung
284 - 343 060 an m NAME ANSPRECHPARTNER PERSONALAGAPP
Vor- und Familiennamedes Ansprechpartnersbeim Arbeitgeber für sonstige Personalfra-gen (insb. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis).
Grundstellung zulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) einen Wert enthält.Fehlernummer: DBAG240
344 - 368 025 an m TEL-NUMMERANSPRECHPARTNER ENTGELTAGTELE
Telefonnummer desAnsprechpartnersfür die Entgeltabrechnung
Grundstellung unzulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) einen Wert enthält.Fehlernummer: DBAG228
369 - 393 025 an m TEL-NUMMERANSPRECHPARTNER PERSONALAGTELP
Telefonnummer desAnsprechpartnersfür sonstige Personalfra-gen (insb. im Zusam-menhang mit dem Aus-scheiden aus dem Be-schäftigungsverhältnis)
Grundstellung unzulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGAPP) einen Wert enthält.Fehlernummer: DBAG230
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394 - 463 070 an K EMAILADRESSEANSPRECH-PARTNERENTGELTAGEMAILE
E-Mail-Adresse desAnsprechpartnersfür die Entgeltabrechnung
Email-Adresse Ansprechpartner Entgelt enthält unzulässige Zeichen.Wenn ungleich Grundstellung, sind zulässig: Ausrufungszeichen, Anführungszeichen, Nummernzeichen, Dollar, Prozent, kommerzielles Und, Apostroph, runde Klammer auf, runde Klammer zu, Stern, plus, Komma, Bindestrich, Punkt, Schrägstrich, Ziffern 0 – 9, Doppelpunkt, Semikolon, kleiner als, gleich, größer als, Fragezeichen,Paragraph (§), AT-Zeichen (@), Großbuchstaben (A – Z, Ä, Ö, Ü), Zirkumflex, Unterstreichung, Gravis, Kleinbuchstaben (a – z, ä, ö, ü).Fehlernummer: DBAG205
Email-Adresse Ansprechpartner Entgelt enthält unzulässige Zeichen.Wenn ungleich Grundstellung, muss das Zeichen „@“ oder „§“ einmal vorhanden sein. Das Zeichen „@“ oder „§“ darf nur einmal vorhanden sein.Das Zeichen „@“ oder „§“ darf nicht am Anfang oder am Ende des Feldes vorhanden sein.Fehlernummer: DBAG210
Eintragung nur dann zulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) einen Wert enthält.Fehlernummer: DBAG232
464 - 533 070 an K EMAILADRESSEANSPRECH-PARTNER PERSONALAGEMAILP
E-Mail-Adresse desAnsprechpartnersfür sonstige Personalfra-gen (insb. im Zusam-menhang mit dem Aus-scheiden aus dem Be-schäftigungsverhältnis).
Email-Adresse Ansprechpartner Personal enthält unzulässige Zeichen.Wenn ungleich Grundstellung, sind zulässig: Ausrufungszeichen, Anführungszeichen, Nummernzeichen, Dollar, Prozent, kommerzielles Und, Apostroph, runde Klammer auf, runde Klammer zu, Stern, plus, Komma, Bindestrich, Punkt, Schrägstrich, Ziffern 0 – 9, Doppelpunkt, Semikolon, kleiner als, gleich, größer als, Fragezeichen, Paragraph (§), AT-Zeichen (@), Großbuchstaben(A – Z, Ä, Ö, Ü), Zirkumflex,Unterstreichung, Gravis, Kleinbuchstaben (a – z, ä, ö, ü).Fehlernummer: DBAG215
Email-Adresse Ansprechpartner Personal enthält unzulässige Zeichen.Wenn ungleich Grundstellung, mussdas Zeichen „@“ oder „§“ einmal vorhanden sein. Das Zeichen „@“ oder „§“ darf nur einmal vorhanden sein.Das Zeichen „@“ oder „§“ darf nicht am Anfang oder am Ende des Feldes vorhanden sein.Fehlernummer: DBAG216
Eintragung nur dann zulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGAPP) einen Wert enthält.Fehlernummer: DBAG234
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
m = Mussangabe unter BedingungM = Mussangabe
3.4 Datenbaustein: DBAB - von der Arbeitgeberanschrift abweichender Beschäftigungsort
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
k = KannangabeK = Pflichtangabe, soweit bekannt
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001 - 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBAB
Zulässig ist nur „DBAB“.Fehlernummer: DBAB001
005 - 007 003 an K LAENDERKENNZBESCHAEFTIG-UNGSORTBORTLDKZ
Bei ausländischen Anschriften muss hier das Länder-(Kfz)-Kennzeichen angegebenwerden.
Bei Inlandsanschriften ist das BORTLDKZ mit Leerzeichen oder ‘D’ zu verschlüsseln.Bei Auslandsanschriften (BORTLDKZ ungleich 'D' oder Leerzeichen) ist das BORTLDKZ gemäß Anlage 8 gRS DEÜV anzugeben.Fehlernummer: DBAB012
Bei Meldungen von Auslandsanschriften ist die Angabe des Länderkennzeichens für Jugoslawien, Serbien-Montenegro oder Sudan (BORTLDKZ = „YU“, „SCG“ oder "SUD") unzulässig.Fehlernummer: DBAB013
008 - 017 010 an m PLZ BESCHAEFTIG-UNGSORTBPLZ
Postleitzahl des BeschäftigungsortesBei inländischen An-schriften muss diePostleitzahl 5 Stellennumerisch sein (links-bündig mit nachfolgendenLeerzeichen).
Bei Auslandsanschriften (BORTLDKZ ≠ "D“ oder Leerzeichen) ist im Feld BPLZ die Grundstellung zulässig. Fehlernummer: DBAB018
Bei Inlandsanschriften sind nur die gültigen Postleitzahlen zulässig.Fehlernummer: DBAB020
Bei Auslandsanschriften (BORTLDKZ ≠ "D“ oder Leerzeichen) sind Buchstaben, Ziffern, Bindestrich oder Leerzeichenzulässig.Fehlernummer: DBAB022
Bei den in der Anlage 18 gRS DEÜV aufgeführten Auslandsanschriften sind nur die beschriebenen Formate der Postleitzahl zulässig.Fehlernummer: DBAB026
018 - 051 034 an m BESCHAEFTIGUNGSORTBORT
Ort der Beschäftigung Grundstellung zulässig, wenn ein Eintrag im Feld PLZ BESCHAEFTI-GUNGSORT nicht vorhanden ist.Fehlernummer: DBAB122
Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen.Fehlernummer: DBAB120
Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn desBeschäftigungsortes sind unzulässig.Fehlernummer: DBAB121
Auf der ersten Stelle des Beschäftigungsortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAB124
Der Beschäftigungsort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.Fehlernummer: DBAB130
Besonderheiten bei Inlandsanschriften:Es sind Buchstaben, Punkte, Kommata, Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern zulässig.Fehlernummer: DBAB126
Vor einem Punkt ist nur ein Buchstabe zugelassen.Fehlernummer: DBAB128
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Besonderheiten bei Auslandsanschriften (BORTLDKZ ≠ "D“ oder Leerzeichen):
Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche, Kommata, Schrägstriche, Apostroph oder Klammern.Fehlernummer: DBAB140
Auf der letzten Stelle des Beschäftigungsortes ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen.Fehlernummer: DBAB144
3.5
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBSE
Im Feld Kennung des Datenbausteins (KE) ist nur DBSE zugelassenFehlernummer: DBSE001
005 - 005 001 an M STEUERKLASSESTKL
Steuerklasse des Arbeit-nehmers bzw. Grundstel-lung 1-6: gemäß der Steuer-klassendefinition oder 0 (keine)
Zulässig sind die Ziffern „0“ bis „6“.Fehlernummer: DBSE022
006 - 009 004 n mit 3 NK
K FAKTORFKT
Faktor der Steuerberechnung
Zulässig sind nur numerische Zeichen kleiner 1,000 oder Grundstellung.Fehlernummer: DBSE027
Bei Angabe eines Faktors (FKT) ist nur die Steuerklasse IV zulässig (STKL = 4).Fehlernummer: DBSE029
010 - 012 003 n mit 1 NK
M KINDER-FREIBETRAGKINDFRB
Kinderfreibetrag des Arbeitnehmers
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBSE035
Zulässig ist in der letzten Stelle „0“ oder „5“.Fehlernummer: DBSE032
013 - 020 008 n m AENDERUNGEN STEUERECKDATEN BEGINNAESTEDATBEG
Änderungsdatum
in der Form:jhjjmmtt
Es muss genau einen Datenbaustein DBSE geben, für den gilt: Der Wert im Feld „AESTEDATBEG“ ist gleich Grundstellung. UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBSE gilt: Der Wert im Feld „AESTEDATBEG“ muss ungleich Grundstellung sein.Fehlernummer: DBSE040
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBSE041
3.6
Zeichendarstellung:
Datenbaustein DBSE - Steuerliche Eckdaten
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
m = Mussangabe unter BedingungK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = MussangabeBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Datenbaustein: DBSA - Sozialversicherungsdaten A
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBSA
Zulässig ist nur DBSAFehlernummer: DBSA001
005 - 008 004 an M BEITRAGSGRUPPE ABYGRA
Beitragsgruppenschlüssel ab Beginn des Arbeitsverhältnissesgemäß Anlage 16 der "Gemeinsamen Rundschreiben für die Datenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung"
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
undAnlage1 der „GemeinsamenGrundsätze für dieDatenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung“nach § 28b Abs. 2 SGB IV
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/deuev.jsp
in der Form:nnnnStelle 1 = KVStelle 2 = RVStelle 3 = ALVStelle 4 = PV
Zulässig sind die Beitragsgruppen nachdem "Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppenschlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln" (Anlage 16 gRS DEÜV) sowie den „Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen in den Meldungen nachder DEÜV“ (Anlage 1 gGS DEÜV)Fehlernummer: DBSA010
gan = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
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009 - 011 003 n m PERSONENGRUPPE APERSGRA
Personengruppe ab Beginn des Arbeitsverhältnisses gemäß Anlage 3 der „Gemein-samen Grundsätze fürdie Datenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung“ nach§ 28b Abs. 2 SGB IVnnn
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/deuev.jsp
Es sind nur die Personengruppen der Anlage „Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV“ (Anlage 3 gGS DEÜV) zulässig.Fehlernummer: DBSA015
Wenn es sich bei dem Bescheinigungstyp um eine Arbeitsbescheinigung (Kennung = DSAB) oder um eine Arbeitsbescheinigung EU (Kennung = DSEU) handelt, dann muss der Wert im Feld "PERSGRA" ungleich Grundstellung sein.Fehlernummer: DBSA020
Es ist nur Grundstellung zulässig, wenn Bescheinigungstyp Nebeneinkommensbescheinigung (Kennung = DSNE) gemeldet wird.Fehlernummer: DBSA022
012 - 012 001 an m KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNGKNAPPRV
Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer gehört wegen ihrer/seiner Beschäftigung der knappschaftlichen Rentenversicherung an (knappschaftlicher Beitragssatz).
J = jaN = nein
Zulässig ist nur "J" oder "N", wenn Bescheinigungstyp Arbeitsbescheinigung (Kennung = DSAB) gemeldet wird.Fehlernummer: DBSA025
Es ist nur Grundstellung zulässig, wenn Bescheinigungstyp Arbeitsbescheinigung EU (Kennung = DSEU) oder Nebeneinkommensbescheinigung (Kennung = DSNE) gemeldet wird.Fehlernummer: DBSA027
013 - 020 008 n m KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG BEGINNKNAPPRVBEG
Beginn der knappschaftlichen Rentenversicherung (knappschaftlicher Beitragssatz)
in der Form: jhjjmmtt
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBSA030
Grundstellung unzulässig, wenn im Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG (KNAPPRV) der Wert "J" gemeldet wird.Fehlernummer: DBSA035
021 - 029 009 an M TAETIGKEITS-SCTTSC
Angabe der Tätigkeit die zuletzt ausgeübt wurde
Hinweis: Die Angaben zur Tätigkeit sind nach dem Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit gemäß Anlage 5, der Seiten 2 und 3 (Version 2010) des gemeinsamen Rundschreibens„Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“ zu entnehmen
Tätigkeitsschlüssel unzulässig bzw. entspricht nicht den Schlüsselziffern für TätigkeitsschlüsselFehlernummer: DBSA040
3.7
Daten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Daten zum Tätigkeitsschlüssel
Datenbaustein: DBSB - Sozialversicherungsdaten B
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
26 / 61
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBSB
Zulässig ist nur DBSBFehlernummer: DBSB001
005 - 012 008 n M PERSONENGRUPPE UND BEITRAGSGRUPPE AENDERUNG BEGINNPERSBYGRBEG
Beginn der Änderung der Personengruppe und/oder Beitragsgruppe
in der Form:jhjjmmtt
Der Wert aus PERSONENGRUPPE UND BEITRAGSGRUPPE AENDERUNG BEGINN (PERSBYGRBEG) darf nicht vor dem Wert aus ARBEITSVERHÄLTNIS BEGINN (AVBEG) liegen.Fehlernummer: DBSB010
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBSB015
013 - 016 004 an M BEITRAGSGRUPPE BBYGRB
Beitragsgruppen-schlüsselgemäß Anlage 16 der "Gemeinsamen Rundschreiben für dieDatenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung"
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/gemeinsame_rundschreiben/gemeinsame_rundschreiben.jsp
undAnlage1 der „GemeinsamenGrundsätze für dieDatenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung“nach § 28b Abs. 2 SGB IV
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/deuev.jsp
in der Form:nnnnStelle 1 = KVStelle 2 = RVStelle 3 = ALVStelle 4 = PV
Zulässig sind die Beitragsgruppen nachdem "Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppenschlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln" (Anlage 16 gRS DEÜV) sowie den „Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV“ (Anlage 1 gGS DEÜV).Fehlernummer: DBSB020
K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
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017 - 019 003 an M PERSONEN-GRUPPE BPERSGRB
Personengruppe gemäß Anlage 3 der „Gemein-samen Grundsätze fürdie Datenerfassung undDatenübermittlung zurSozialversicherung“ nach§ 28b Abs. 2 SGB IVnnn
http://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/deuev/deuev.jsp
Es sind nur die Personengruppen der Anlage„Schlüsselzahlen für Personengruppenin den Meldungen nach der DEÜV“(Anlage 3 gGS DEÜV) zulässig.Fehlernummer: DBSB025
3.8
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBAZ
Im Feld Kennung des Datenbausteins Arbeitszeit ist nur DBAZ zulässigFehlernummer: DBAZ001
005 - 008 004 n mit 2 NK
M ARBEITSZEIT WOECHENTLICHAZWOECH
Vereinbarte regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden. Steht die Wochenarbeitszeit nicht fest, ist ein Durchschnittswert für die im Abrechnungszeitraum geleistete Wochenstundenzahl zu errechnen.
Im Feld ARBEITSZEIT WOECHENTLICH sind nur numerische Zeichen ungleich "0000" zulässigFehlernummer: DBAZ070
009 - 012 004 n mit 2 NK
m ARBEITSZEIT-VERGLEICHAZVG
Die durchschnittliche Arbeitszeit einesvergleichbarenVollzeitbeschäftigten in Stunden pro Woche.
Im Feld ARBEITSZEIT-VERGLEICH (AZVG) sind nur numerische Zeichen zulässigFehlernummer: DBAZ072
Die Grundstellung ist unzulässig, wenn Grund Arbeitszeitänderung (AZAEGR) einen Wert gleich „01“, „02“, „05“, "06" oder „08“ enthält. Fehlernummer: DBAZ212
K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Datenbaustein: DBAZ - Arbeitszeit
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
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013 - 014 002 n m GRUNDARBEITS-ZEITAENDERUNGAZAEGR
Grund für eine Änderungder regelmäßigen Wo-chenarbeitszeit:01 = Altersteilzeitverein-barung - wenn Auf-stockungsbeträge nach§ 3 Abs.1 ATG gezahltwerden02 = Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mitArbeitsphasenund Freizeitphasen (§ 7Abs. 1a Viertes BuchSozialgesetzbuch)03 = Elternzeit04 = Pflegezeit gem. § 3Abs. 1 S.1 PflegeZG05 = Vollzeit auf Teilzeit06 = Änderung innerhalbder Teilzeit07 = Änderung Teilzeit auf Vollzeit08 = Beschäftigungssicherungsvereinbarung(§ 419 Abs. 7 DrittesBuch Sozialgesetzbuch)09 = Familienpflegezeitund Nachpflegephasenach dem Familienpflegezeitgesetz10 = Änderung innerhalb der Vollzeit11 = Sonstiges12 = Betreuungs-/ Begleitzeit gem. §3 Abs. 5 S.1, Abs. 6 S.1 PflegeZG
Wenn Feld Arbeitszeitvergleich (AZVG) ungleich Grundstellung, sind nur die Ziffern „01“ bis „12“ zulässig.Fehlernummer: DBAZ216
Es muss genau einen Datenbaustein DBAZ geben, für den gilt: Der Wert im Feld „AZAEGR“ ist gleich Grundstellung. UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBAZ gilt: Der Wert im Feld „AZAEGR“ muss ungleich Grundstellung sein.Fehlernummer: DBAZ217
Wenn das Feld GRUND ARBEITSZEITAENDERUNG (AZAEGR) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern "01" bis "12" zulässig.Fehlernummer: DBAZ219
015 - 022 008 n m ARBEITSZEIT AENDERUNG BEGINNAZAEBEG
Beginn der Arbeitszeitänderung
in der Form:jhjjmmtt
Eingabe im Feld ARBEITSZEIT AENDERUNG BEGINN (AZAEBEG) erforderlich mit jedem Eintrag im Feld GRUND ARBEITSZEITAENDERUNG (AZAEGR)Fehlernummer: DBAZ220
Im Feld ARBEITSZEIT AENDERUNG BEGINN (AZAEBEG) sind logisch richtige Datumsangaben zu verwenden.Fehlernummer: DBAZ226
3.9
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen
Datenbaustein: DBEN - Entgeltdaten
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
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001 - 004 004 an M KENNUNGKE
Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handeltDBEN
Zulässig ist „DBEN“.Fehlernummer: DBEN001
005 - 012 008 n M MELDEMONATBEGINNMONATBEG
Anfangsdatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats, für den Entgelt gemeldet wird (in der Regel der 1. des Monats):
in der Form: jhjjmmtt
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBEN612
Das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) darf nicht kleiner als das Feld AV BEGINN (AVBEG) sein.Fehlernummer: DBEN614
Das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) darf nicht größer als das Feld AV ENDE (AVEND) sein.Fehlernummer: DBEN616
013 - 020 008 n M MELDEMONATENDEMONATEND
Enddatum desZeitraumes innerhalbdes Meldemonats, für den Entgelt gemeldetwird (in der Regel derletzte Tag des Monats):
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBEN622
Das Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht kleiner als das Feld AV BEGINN (AVBEG) sein.Fehlernummer: DBEN624
Das Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht größer als das Feld AV ENDE (AVEND) sein.Fehlernummer: DBEN625
Das Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht kleiner als das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) sein.Fehlernummer: DBEN630
Das Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht größer als das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) plus 1 Monat sein.Fehlernummer: DBEN632
021 - 029 009 an K RESERVE RESERVE030 - 030 001 an M KENNZ RECHTSKREIS
KENNZRKIn welchem Rechtskreis wurde das Arbeitsentgelt erzielt, ohne dass es sich um eine Entsendung handelte:
W = altes Bundeslandinkl. des ehem. Westteilsvon BerlinO = neues Bundeslandinklusive des ehem. Ostteils von Berlin
Zulässig ist nur „W“ oder „O“.Fehlernummer: DBEN045
031 - 050 020 n mit 2 NK
K RESERVE RESERVE
051 - 060 010 n mit 2 NK
M SUMME SV-BRUTTO LFDSVBREGLF
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBEN090
061 - 070 010 n mit 2 NK
K SUMME SV-BRUTTO EINMALSVBREGE
Einmalig gezahltes Sozialversicherungs-bruttoentgelt
SVBREGE nicht numerischFehlernummer: DBEN092
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071 - 080 010 n mit 2 NK
K FIKTIVES BRUTTOFIBR
Fiktives Bruttoarbeits-entgelt, das ohneBerücksichtigung von Sonderregelungenbeitragspflichtig gewesen wäre
(mit Einmalzahlungen)
- Gleitzone,- Kurzarbeitergeld, - Beschäftigungs- sicherungsver- einbarung nach § 419 Abs. 7 SGB III- Arbeitsentgelt, wel- ches ohne Altersteil- zeitvereinbarung er- zielt worden wäre, - Arbeitsentgelt ein- schließlich der Be- träge, die in der An- sparphase in ein Wertguthaben nach § 7 Abs. 1a SGB IV eingebracht wurden.
FIBR nicht numerischFehlernummer: DBEN094
081 - 092 012 n K RESERVE RESERVE093 - 095 003 n K BESCHEINIGTE
TATSAECHLICHEURLAUBSTAGETATSURLTAGE
Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage für den Zeitraum der gesamten Bescheinigung (Mehrfachangaben sind nicht notwendig)
Zulässig sind nur numerische Zeichen oder Grundstellung.Fehlernummer: DBEN705
Es darf maximal einen Datenbaustein DBEN geben, für den gilt: Der Wert im Feld TATSURLTAGE ist ungleich Grundstellung UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBEN gilt: Im Feld TATSURLTAGE ist nur die Grundstellung zulässig.Fehlernummer: DBEN706
096 - 105 010 n mit 2 NK
K URLAUBSENTGELTURLEG
Im bescheinigten Bruttoarbeitsentgelt enthaltenes Urlaubsentgelt für den Zeitraum der gesamten Bescheinigung (Mehrfachangaben sind nicht notwendig)
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBEN710
Es darf maximal einen Datenbaustein DBEN geben, für den gilt: Der Wert im Feld URLEG ist ungleich Grundstellung UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBEN gilt: Im Feld URLEG ist nur die Grundstellung zulässig.Fehlernummer: DBEN711
106 - 106 001 n m GEZAHLTES URLAUBSENTGELTURLEGGEZ
Urlaubsentgelt zuletzt gezahlt:
1 = bei Urlaubsantritt2 = als laufender Entgeltzuschlag
Zulässig sind nur die Ziffern "1" oder "2" oder Grundstellung.Fehlernummer: DBEN716
Nur die Grundstellung ist zulässig, wenn URLEG keinen Wert enthält.Fehlernummer: DBEN717
Grundstellung ist nicht zulässig, wenn URLEG einen Wert enthält.Fehlernummer: DBEN718
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107 - 107 001 an K MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES AUFGRUND § 3 (1) S. 1 DES PFLEGEZG ODER FAMILIENPFLEGEGESETZMIA
Wurde das Arbeitsentgelt wegen einer Vereinbarung gemäß § 3 (1) Satz 1 des PflegeZG oder aufgrund von Zeiten nach dem Familienpflegegesetz vermindert?
J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBEN725
108 - 115 008 n m BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTESMIABEG
Anfangsdatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats, für den eine Minderung des Arbeitsentgeltes vorliegt
in der Form:jhjjmmtt
Wenn MIA den Wert "J" enthält, muss das Feld MIABEG ausgefüllt werden.Fehlernummer: DBEN730
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBEN740
Das Feld BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIABEG) darf nicht größer als das Feld ENDE DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIAEND) sein.Fehlernummer: DBEN745
116 - 123 008 n m ENDE DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTESMIAEND
Enddatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats, für den Entgelt gemeldet wird
in der Form:jhjjmmtt
Wenn MIABEG einen Wert enthält, muss das Feld MIAEND ausgefüllt werden.Fehlernummer: DBEN760
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBEN755
3.10
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBFZ
Zulässig ist nur „DBFZ“.Fehlernummer: DBFZ001
005 - 012 008 n M BEGINN FEHLZEITFEHLBEG
Beginn einer Fehlzeit
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBFZ040
Wenn im Feld MM-FEHLZEITEN der Wert größer '01' ist, dann darf keiner der angegebenen Zeiträume (FEHLBEG bis FEHLEND) sich mit einem Zeitraum der anderen Fehlzeiten überschneiden.Fehlernummer: DBFZ042
Der Wert aus BEGINN FEHLZEIT (FEHLBEG) darf nicht vor dem Wert aus ARBEITSVERHÄLTNIS BEGINN (AVBEG) liegen.Fehlernummer: DBFZ046
k = Kannangabe
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Datenbaustein: DBFZ - Fehlzeiten
K = Pflichtangabe, soweit bekanntM = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
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013 - 014 002 n M ART DER FEHLZEITFEHLART
Art der Fehlzeit01 = Kranken-geld/Krankentagegeld/Kurzarbeitergeld- Krankengeld/Übergangsgeld/ Verletztengeld02 = Kranken-/Verletztengeld bei Pflegeeines kranken Kindes03 = Mutterschutzfrist(Mutterschaft nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1(MuschG)04 = Versorgungs-krankengeld05 = unbezahlte Pflege-zeit nach § 2 oder § 3 Abs.1 PflegeZG06 = Elternzeit07 = Rente wegen vollerErwerbsminderung08 = Wehr-dienst/Eignungsübung/Zivildienst/ Wehrübung09 = unbezahlter Urlaub10 = sonstige unbezahlte Fehlzeit11 = Aussteuerung12 = Freistellung wegenInsolvenz13 = Pflegeunterstützungsgeld14 = Betreuungs-/ Begleitzeit gem. §3 Abs. 5 S.1, Abs. 6 S.1
Zulässig sind nur die Zahlen von 01 bis 14.Fehlernummer: DBFZ074
015 - 022 008 n m ENDE FEHLZEITFEHLEND
Ende der Fehlzeit
in der Form:jhjjmmtt
Der Inhalt dieses Feldes muss größer oder gleich dem Inhalt BEGINN FEHLZEIT (FEHLBEG) sein.Fehlernummer: DBFZ110
Das Ende der Fehlzeit darf über das Ende von AVEND/BVEND nicht hinausgehen.Fehlernummer: DBFZ120
Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBFZ130
Die Grundstellung ist nur zulässig, wenn das Feld ART DER FEHLZEIT (FEHLART) = "11" ist.Fehlernummer: DBFZ140
3.11
m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
M = Mussangabe
Datenbaustein: DBHA - Heimarbeiter
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
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Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung um welchen Datensatz es sich han-deltDBHA
Zulässig ist nur „DBHA“.Fehlernummer: DBHA001
005 - 007 003 n M URLAUBS-ANSPRUCH-JAHRURLTAGE
Anzahl der zu beanspruchenden Urlaubstage
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBHA012
3.12
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatensatz es sich han-deltDBKE
Im Feld Kennung (KE) des DBKE ist nur DBKE zulässigFehlernummer: DBKE001
005 - 012 008 n m AV ENDEAVEND
Ende des Arbeitsverhältnisses am (d. h."Kündigung zum" oder"Ende des befristetenArbeitsverhältnisses am“ oder bei Ausbildungsver-hältnissen das tatsächliche Ende)
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE022
AVEND muss immer ein Datum enthalten. Ausnahmen:Eine unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (AVUWFWZBEG ungleich Grundstellung) liegt vorodereine Aussteuerung (im DBFZ FEHLART=11) liegt voroder beides liegt vor.Fehlernummer: DBKE023
013 - 020 008 n M BV ENDEBVEND
Ende des Beschäftigungsverhältnisses am
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben.Fehlernummer: DBKE025
021 - 021 001 an M BEFRISTETES AVAVBFR
Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis?
J = jaN = neinZ = zweckbefristet
Im Feld befristetes Arbeitsverhältnis (BEFRISTETES AV) ist nur J, N oder Z zulässigFehlernummer: DBKE010
022 - 022 001 an m SCHRIFTLICHE BEFRISTUNGAVBFSCHR
Der befristete Arbeitsvertrag wurde schriftlich abgeschlossen.
J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE012
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist (AVBFR = „J“ oder „Z“).Fehlernummer: DBKE011
Datenbaustein: DBKE - Kündigung/ Entlassung
Beendigung
Befristung
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x Nachkommastellen
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
m = Mussangabe unter BedingungM = MussangabeK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe
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023 - 030 008 n m DATUM URSPRBEFRISTUNGAVBFURSP
Das Arbeitsverhält-nis war bei Ab-schluss des Ar-beitsvertrages befristet zum
in der Form:jhjjmmtt
Wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist (AVBFR = „J“ oder „Z“), muss eine logisch richtige Datumsangabe enthalten sein.Fehlernummer: DBKE042
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE043
031 - 038 008 n m ABSCHLUSSBEFRISTETERARBEITSVERTRAGAVBFABSCHL
Der befristete Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen am
in der Form:jhjjmmtt
Wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist (AVBFR = „J“ oder „Z“), muss eine logisch richtige Datumsangabe enthalten sein.Fehlernummer: DBKE052
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE053
039-039 001 an m WURDE DER BEFRISTETEARBEITSVERTRAG VERLAENGERTVLBAV
Wurde der befristete Arbeitsvertrag verlängert?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE054
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld Arbeitsverhältnis befristet (AVBFR) den Wert „J“ oder „Z“ enthält.Fehlernummer: DBKE056
040-047 008 n m VERLAENGERUNG BEFRISTETERARBEITSVERTRAG AMAVBFABVL
Der befristete Arbeitsvertrag wurde zuletzt verlängert am
in der Form:jhjjmmtt
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld VLBAV den Wert "J" enthält.Fehlernummer: DBKE065
Zulässig sind nur logisch richtige Datumsangaben oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE066
048-048 001 an m BEFRISTUNGLAENGER ALSZWEI MONATEAVBFRL
Das befristete Arbeitsverhältnis war für mind. 2 Monate vorgesehen und eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung wurde durch den Arbeitgeber bei Abschluss des Vertrags in Aussicht gestellt.J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE070
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist (AVBFR = „J“ oder "Z").Fehlernummer: DBKE075
049-056 008 n m KUENDIGUNG AVAVKUEAM
Kündigung des Arbeitsverhältnissesoder Abschluss des Aufhebungs-vertrages am
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE078
Grundstellung ist zulässig, wenn eine Befristung (AVBFR ="J" oder "Z") oder AVKUEDU gleich '6' vorliegt oder mindestens ein DBFZ mit FEHLART=11 existiert.Fehlernummer: DBKE082
057 - 057 001 an K UNWIDERRUFLICHEFREISTELLUNGMITWEITERZAHLUNGAVUWFWZ
Es handelt sich umeine unwiderruflicheFreistellung durch den Arbeitgeber mittatsächlicher Wei-terzahlung desArbeitsentgeltes.Die Freistellung erfolgte einvernehmlich:
J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE085
Ende/Kündigung Arbeitsverhältnis
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058 - 065 008 n m BEGINN UNWIDER-RUFLICHEFREISTELLUNGMIT WEITER-ZAHLUNGAVUWFWZBEG
Datum des Beginns der unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE086
Grundstellung ist unzulässig, wenn AVUWFWZ = „J“ ist.Fehlernummer: DBKE087
066 - 071 006 n M LETZTEVOLLSTAENDIGEENTGELT-ABRECHNUNGAVLETZTRL
Monat, für den dieletzte vollständigeEntgeltabrechnung(Rechnungslauf)vor dem Ende desBeschäftigungs-verhältnissesdurchgeführt wurde(d.h. standardmä-ßig keineÄnderung mehr zuerwarten ist)
in der Form:jhjjmm
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe.Fehlernummer: DBKE092
Die Datumsangabe der letzten Entgeltabrechnung muss kleiner oder gleich dem Datum des Endes des Beschäftigungssverhältnisses sein (AVLETZTRL <= BVEND).Fehlernummer: DBKE096
072 - 072 001 n m BEENDIGUNGAV DURCHAVKUEDU
BEENDIGUNG des Arbeitsverhältnisses1 = durch den Arbeitgeber (AG)2 = durch denArbeitnehmer, AG hätte ansonstennicht oder nicht zum selben Zeitpunktgekündigt3 = durch den Arbeitnehmer, AG hätte ansonsten zum selben Zeitpunktgekündigt4 = durch einenAufhebungsvertrag,AG hätte ansonstennicht oder nicht zumselben Zeitpunktgekündigt5 = durch einenAufhebungsvertrag,AG hätte ansonstenzum selben Zeitpunktgekündigt6 = kraft Gesetz oder Tarifvertrag(z.B. Ausbildung)
Wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) ungleich Grundstellung, sind nur die Ziffern „1“ bis „6“ gültig.Fehlernummer: DBKE102
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld Entlassung / Kündigung am (AVKUEAM) ein Datum enthält.Fehlernummer: DBKE104
073 - 073 001 an m KUENDIGUNGSCHRIFTLICHAVKUESCH
Wenn es sich umeine Kündigung desArbeitsverhältnisses durch den Arbeitge-ber handelt, erfolgte sie schriftlich?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE110
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH den Wert „1“ enthält (AVKUEDU = 1).Fehlernummer: DBKE112
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074 - 074 001 an m BETRIEBSBEDINGTEKUENDIGUNGAVKUEBETR
Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot gem. § 1aKSchG?
J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“ , „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE120
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „1“, „3“ oder „5“ enthält.Fehlernummer: DBKE122
075 - 075 001 an m KUENDIGUNGS-SCHUTZKLAGE GEM.§4 KSCHGAVKUESCHUKL
Wurde vom Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG erhoben?
J = jaN = neinU = unbekannt
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE130
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH den Wert „1“ enthält (AVKUEDU = 1).Fehlernummer: DBKE132
076 - 076 001 n m ART DER ZUSTEL-LUNG DERKUENDIGUNGAVKUEZUST
Wie wurde die Kün-digung zugestellt?1 = persönlich2 = nicht persönlich/postalisch
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH den Wert „1“ enthält (AVKUEDU = 1).Fehlernummer: DBKE140
Wenn das Feld ART DER ZUSTELLUNG DER KUENDIGUNG (AVKUEZUST) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1“ und „2“ gültig.Fehlernummer: DBKE142
077 - 077 001 an m KUENDIGUNGS-ANLASSAVKUEAL
Wenn Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgebererfolgte oder erfolgtwäre, erfolgte sie wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE150
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „1“, „3“, „5“ enthält.Fehlernummer: DBKE152
078 - 078 001 an m KUENDIGUNGS-ANLASSABMAHNUNGAVKUEALAM
Wenn Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber wegen vertragswidrigen Verhaltenserfolgte, war bereits eine Abmahnung wegen desselben Verhaltens erfolgt?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE160
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNGS-ANLASS den Wert „Ja“ enthält (AVKUEAL = “J“)Fehlernummer: DBKE162
079 - 086 008 n m DATUM DERABMAHNUNGAVAMDAT
Datum der (vorheri-gen) Abmahnungin der Form:jhjjmmtt
Grundstellung ist unzulässig, wenn die Kündigung nach einer Abmahnung erfolgte (AVKUEALAM = “J“)Fehlernummer: DBKE172
Das Feld muss eine logisch richtige Datumsangabe enthalten.Fehlernummer: DBKE174
087 - 087 001 an m ZUSAETZLICHEKUENDIGUNGS-VEREINBARUNGENAVKUEZVB
Existieren zusätz-lich vor und/oder nach der Kündigunggetroffene Verein-barungen?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE190
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „1“ bis „5“ enthält.Fehlernummer: DBKE192
37 / 61
088 - 088 001 an m SOZIALAUSWAHLVORGENOMMENSAW
Wurde eine Sozial-auswahl vorge-nommen?J = jaN = neinE = entfällt, weil personenbedingte Kündigung
Zulässig sind nur die Eingaben „J“, "N", „E“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE200
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „1“, „4“ oder „5“ enthält.Fehlernummer: DBKE202
089 - 091 003 an m SOZIALAUSWAHL-PRUEFUNGVON AASAWPRSC
Wenn die Sozial-auswahl von einer Arbeitsagentur geprüft wurde ist der Schlüssel der jeweiligen Arbeitsagentur entsprechend derAufstellung aller Agenturen für Arbeit der BA einzutragen.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtk4/~edisp/l6019022dstbai604451.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI604454
Zulässig sind nur numerische Zeichen oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE212
Nur Grundstellung ist zulässig, wenn im Feld SOZIALAUSWAHL VORGENOMMEN (SAW) der Wert "N" oder "E" enthalten ist.Fehlernummer: DBKE214
092 - 099 008 n m KUENDIGUNGDURCH AGWAERE WANNAUSGESPROCHENWORDENAGKUEAM
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte, wäre die Kündigung am folgenden Termin ausgesprochen worden
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE220
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „3“ oder „5“ enthält.Fehlernummer: DBKE222
100 - 107 008 n m KUENDIGUNGDURCH AGWAERE ZUWELCHEMZEITPUNKTAUSGESPROCHENWORDENAGKUEZU
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte, wäre die Kündigung zum folgenden Termin ausgesprochen worden
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig ist nur eine logisch richtigeDatumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE230
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNGDURCH AG WAERE WANN AUSGESPROCHEN WORDEN (AGKUEAM) ein logisch richtiges Datum enthält.Fehlernummer: DBKE235
108 - 110 003 n m KUENDIGUNGS-FRISTKF
Die maßgebende (gesetzl., tarifvertraglich, vertraglich)Kündigungsfrist des Arbeitgebers (Zahlenwert bezogen auf die Zeiteinheit in KFZE)
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBKE240
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV AM (AVKUEAM) ein Datum enthält und die ordentliche Kündigung nicht zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen (KAU = „N“ oder Grundstellung) ist.Fehlernummer: DBKE242
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV AM (AVKUEAM) ein Datum enthält, die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen (KAU = „J“) ist und ein wichtiger Grund für die Kündigung (KAUAUG = "J") vorliegt .Fehlernummer: DBKE244
Kündigungsfrist
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111 - 111 001 n m KUENDIGUNGSFRISTZEITEINHEITKFZE
Zeiteinheit, in der die Kündigungsfrist angegeben wurde1 = Kalendertage2 = Werktage3 = Wochen4 = Monate
Wenn das Feld KUENDIGUNGSFIRST ZEITEINHEIT (KFZE) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1“ bis „4“ gültig.Fehlernummer: DBKE252
Grundstellung ist unzulässig, wenn KUENDIGUNGSFRIST (KF) gesetzt ist.Fehlernummer: DBKE250
112 - 112 001 n m BEZUGSZEITPUNKTKUENDIGUNGSFRISTKFBZ
Terminierung der Kündigungsfrist1 = zum Ende der Woche2 = zum 15. des Monats3 = zum Monatsende4 = zum Ende des Vierteljahres5 = zum Ende desHalbjahres6 = zum Jahresschluss7 = ohne festes Ende
Wenn das Feld BEZUGSZEITPUNKT KUENDIGUNGSFRIST (KFBZ) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1“ bis „7“ gültig.Fehlernummer: DBKE262
Grundstellung ist unzulässig, wenn KUENDIGUNGSFRIST (KF) gesetzt ist.Fehlernummer: DBKE264
113 - 113 001 an m AUSSCHLUSSDER KUENDIGUNGKA
Ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnissesdurch denArbeitgeber / Auf-traggeber / Zwi-schenmeister ge-setzlich oder(tarif-)vertraglich aus-geschlossen?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE270
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH den Wert „1“ bis „5“ enthält (AVKUEDU = „1“ bis „5“).Fehlernummer: DBKE272
114 - 114 001 an m ZEITLICH UNBE-GRENZTERAUSSCHLUSSDER KUENDIGUNGKAU
Ist die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausge-schlossen?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE280
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG (KA) gleich „Ja“ .Fehlernummer: DBKE281
115 - 115 001 an m GRUND FUERAUFHEBUNGZEITLICH UNBE-GRENZTENAUSSCHLUSSDER KUENDIGUNGKAUAUG
Wurde die fristge-bundene Kündigung aus wichtigemGrund ausge-sprochen,obwohl die ordentli-che Kündigung zeitlichunbegrenzt ausge-schlossen war?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE282
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld ZEITLICH UNBEGRENZTER AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG (KAU)gleich „Ja“Fehlernummer: DBKE284
116 - 116 001 an m ORDENTLICHEKUENDIGUNGNUR GEGENLEISTUNG ZULAESSIGOKGL
Ist die ordentliche Kündigung (tarif-)vertraglich nur bei einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistungen zulässig?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE290
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH den Wert „1“ bis „5“ enthält (AVKUEDU = „1“ bis „5“).Fehlernummer: DBKE291
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117 - 117 001 an m FRISTGEBUNDENEKUENDIGUNGBEI ORDENTLICHERKUENDIGUNGGEGEN LEISTUNGMOEGLICHOKGLFG
Liegen gleichzeitig die Voraussetzungen für eine fristgebundeneKündigung aus wichtigem Grund vor oder wären diese ohne besondere (tarif-) vertragliche Kündi-gungsregelung gegeben gewesen?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“, „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE292
Grundstellung ist unzulässig, wenn die ORDENTLICHE KUENDIGUNG NUR GEGEN LEISTUNG ZULAESSIG ist (OKGL = “J“).Fehlernummer: DBKE293
118 - 118 001 an M LEISTUNGS-ZAHLUNGBEIBEENDIGUNGDES AV-BVAVENLZ
Erfolgt die Zahlung einer Entlassungsentschädigung (Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung) oder besteht ein Anspruch aufLeistungen im Zusammenhang mit der Beendigung desArbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses bzw. Heimarbeitsverhält-nisses?
J = jaN = nein U = ungewiss
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U“Fehlernummer: DBKE302
119 - 120 002 n m GRUND FUERUNGEWISSHEITAUF LEISTUNGS-ZAHLUNGAVENLZG
Ist die "Leistungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Beschäftigungsverhältnisses" ungewiss, bitte den Grund angeben.01 = Entgeltanspruch streitig02 = Entgeltanspruch unklar03 = Abrechnung noch nicht abgeschlossen04 = Sonstiges
Wenn das Feld GRUND FUER UNGEWISSHEIT AUF LEISTUNGSZAHLUNG (AVENLZG) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „01“ bis „04“ gültig.Fehlernummer: DBKE304
Grundstellung ist unzulässig, wennAVENLZ, BVEGEN, AVENUAG oder AVENVL = „U“ ist.Fehlernummer: DBKE305
121 - 121 001 an M ABFINDUNGABF
Wurde eine Entlassungsentschädigung wegen der Beendi-gung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis gezahlt?J = jaN = neinU = Ungewiss
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U“.Fehlernummer: DBKE306
122 - 131 010 n mit2 NK
m ABFINDUNG HOEHE BRUTTOABFHOE
Höhe der Entlassungsentschädigung (brutto)
Grundstellung unzulässig, wenn im Feld ABFINDUNG (ABF) gleich "J"Fehlernummer: DBKE307
Grundstellung im Feld ABFINDUNGSHOEHE BRUTTO (ABFHOE) erforderlich, wenn Feld ABFINDUNG (ABF) gleich "N" oder "U".Fehlernummer: DBKE309
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBKE311
Zusatzleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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132 - 133 002 n m BETRIEBS-/UNTERNEHMENSZUGEHÖRIGKEITBETZU
Dauer der Betriebs- und Unternehmenszugehörigkeit (auf volle Jahre nach unten abgerundet)
Grundstellung unzulässig, wenn im Feld ABFINDUNG (ABF) gleich "J"Fehlernummer: DBKE308
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBKE313
134 - 134 001 an M ARBEITSENTGELTNACH ENDE BVBVEGEN
Wird das Arbeitsentgeltüber das Beschäftigungsverhältnishinaus gezahlt?J = jaN = neinU = ungewiss
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U“ Fehlernummer: DBKE310
135 - 142 008 n m ARBEITSENTGELTNACHENDE BV BISBVEGENB
Arbeitsentgelt wird über das Beschäftigungsverhältnis hinaus gezahlt bis zum
in der Form:jhjjmmtt
ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV BIS (BVEGENB) muss größer Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BVEND) sein.Fehlernummer: DBKE315
Grundstellung ist unzulässig, wenn ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV gezahlt wird (BVEGEN = “J“).Fehlernummer: DBKE316
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE317
143 - 143 001 an M URLAUBSABGEL-TUNG BEIBEENDIGUNGAVAVENUAG
Wurde eine Urlaubsabgeltung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt?J = jaN = neinU = Ungewiss
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U“ Fehlernummer: DBKE320
144 - 151 008 n m URLAUBSDAUERNACH ENDE AVBVENUR
Bei Inanspruchnahme des Urlaubs im Anschluss an das Arbeitsverhältnis betrüge seine Dauer nach den gesetzlichen/ (tarif-) vertraglichen Bestimmungen
in der Form:jhjjmmtt
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE324
Grundstellung ist unzulässig, wenn eine Urlaubsabgeltung gezahlt wurde (AVENUAG = “J“).Fehlernummer: DBKE323
Das Datum muss größer sein als AVEND.Fehlernummer: DBKE321
152 - 152 001 an M VORRUHESTANDSLEISTUNGBEI BEENDIGUNG AVAVENVL
Erfolgt eine Vorruhestandsleistung oder vergleichbare Leistung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses?J = jaN = neinU = ungewiss
Zulässig ist nur „J“, „N“, „U". Fehlernummer: DBKE330
153 - 160 008 n m BEGINN VORRUHESTANDS-GELD BEI BEENDIGUNG AVAVENVGB
Beginn der Vorruhestandsgeldzahlungbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
in der Form:jhjjmmtt
Grundstellung ist unzulässig, wennVORRUHESTANDSLEISTUNG BEI BEENDIGUNG AV erfolgte(AVENVL = „J“); es muss eine logisch richtige Datumsangabe enthalten sein.Fehlernummer: DBKE334
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161 - 165 005 n mit 2 NK
m VORRUHESTANDSGELD BEI BEENDIGUNG AVAVENVG
Vorruhestandsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Hundert des Bruttoarbeitsentgelts.
Zulässig sind nur numerische Zeichen.Fehlernummer: DBKE340
Grundstellung ist unzulässig, wennVORRUHESTANDSLEISTUNG BEI BEENDIGUNG AV erfolgte(AVENVL = „J“).Fehlernummer: DBKE341
166 - 166 001 an K ABFINDUNG BIS ZU 0,5MONATSENTGELTEABFMONAT
Bei Kündigung nach §1a KSchG: Beträgt die Abfindung bis zu0,5 Monatsentgelte für jedes Beschäfti-gungsjahr?J = jaN = nein
Zulässig ist nur „J“ oder „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE350
167 - 167 001 an m WAERE ABFINDUNGGEZAHLT WORDENABFGEZ
Wäre die Abfindung auch gezahlt worden, wenn die Kün-digung durch den Arbeit-geber erfolgt wäre?J = jaN = nein
Grundstellung ist unzulässig, wenn ABF den Wert "J" enthält und KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert 2,3,4 oder 5 enthält.Fehlernummer: DBKE355
Zulässig ist nur „J“ oder „N“ oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE352
168 - 175 008 n m BEFRISTUNG HAETTE GEENDET AMBFHG
Der befristete Arbeitsvertrag wurde zuletzt verlängert bis
in der Form:jhjjmmtt
Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld AVBFABVL einen Wert enthält.Fehlernummer: DBKE357
Zulässig ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung.Fehlernummer: DBKE359
3.13
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung, um welchenDatenbaustein es sichhandeltDBFE
Keine Prüfung.
005 - 076 072 an M FEHLERFE
Fehlernummer 7 Stellen plus 1 Leerzeichen plus Fehlertext (z.B.: DBKE025 BVEND Datum logisch falsch)
Keine Prüfung.
4.
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Nulln mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt
Bezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEHLER-ANZAHL (FEAN) im Datenteil „Daten zur Steuerung“ des jeweiligen Datensatzes Kommunikation und Arbeitsbescheinigung.
NCSZ - Nachlaufsatz
Zeichendarstellung:an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichenn = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null
k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingung
Datenbaustein: DBFE - Fehler
42 / 61
Stellen Lg Typ Art Name Inhalt/Erläuterung Prüfungen001 - 004 004 an M KENNUNG
KEKennung des Nachlauf-satzesNCSZ
Zulässig ist nur "NCSZ".Fehlernummer: NCSZv01
Zulässig ist nur die Datenlänge 63.Fehlernummer: NCSZv99
005 - 009 005 an M VERFAHRENS-MERKMALVFMM
Merkmal, um welche Art von Datenaustausch es sich handelt:AGTBA = Meldungen der Arbeitgeber an die Bundesagentur für ArbeitBATAG = (Verarbeitungs/Fehlermeldungen der BA an die Arbeitgeber)
Gleicher Inhalt wie VERFAHRENSMERKMAL im Vorlaufsatz.Fehlernummer: NCSZv10
010 - 024 015 an M BBNR-ABSENDERBBNRAB
Betriebsnummer des Erstellers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)Bei Dateien der Arbeitgeber ist dieBetriebsnummer einesArbeitgebers/ Rechen-zentrums/ Steuerberaters anzugeben.
nnnnnnnn
Gleicher Inhalt wie BBNR-ABSENDER im Vorlaufsatz.Fehlernummer: NCSZv20
025 - 039 015 an M BBNR-EMPFAENGERBBNREP
Betriebsnummer des Empfängers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen)nnnnnnnn
Gleicher Inhalt wie BBNR-EMPFAENGER im Vorlaufsatz.Fehlernummer: NCSZv30
040 - 047 008 n M DATUM-ERSTELLUNGED
Datum der Erstellung der Dateien in der Form:
jhjjmmtt
Gleicher Inhalt wie Feld DATUM-ERSTELLUNG im Vorlaufsatz.Fehlernummer: NCSZv40
048 - 053 006 n M LFD-DATEI-NRDTNR
Dateifolgenummer
000001 - 999999
Gleicher Inhalt wie Feld LFD-DATEI-NR im Vorlaufsatz.Fehlernummer: NCSZv50
054 - 061 008 n M ANZAHL-SAETZEZL SZ
Anzahl der erstellten Datensätze (ohne Vor- und Nachlaufsätze)
Zulässig ist die Zahl, die mit der Anzahl der gezählten Datensätze ohne Vor- und Nachlaufsätze übereinstimmt.Fehlernummer: NCSZv60
062 - 063 002 n M VERSIONS-NRVERNR
Versionsnummer des Nachlaufsatzes
01 - 99
Zulässig ist nur der Wert "01" bis zur Bekanntgabe einer neuen Versionsnummer.Fehlernummer: NCSZv70
Konnte die Datei ohne Kernprüfungsfehler verarbeitet werden, ist ein Hinweis an den Verursacher auszugeben.Fehlernummer: NCSZH10
5.
Allgemeines
Fehlerkatalog
n mit x NK = numerisches Feld analog "n", jedoch mit x NachkommastellenK = Pflichtangabe, soweit bekannt k = KannangabeM = Mussangabe m = Mussangabe unter BedingungBezüglich des Aufbaus der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn desAbschnittes 5 verwiesen.
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Aufbau der Fehlernummern
Stellen 01 - 04
Stelle 05 - 05
Stellen 06 - 07
Felder, die zwingend numerisch sein müssen, werden generell entsprechend geprüft. Die Fehlerprüfungerscheint nicht in der Datenbeschreibung; die Fehlernummer ist aber im Fehlerkatalogaufgenommen.
Die Fehlerprüfung wird nach mehr als 8 erkannten Fehlern abgebrochen. Auf diesen Sachverhalt wirdmit der neunten Fehlernummer DSBU920 hingewiesen.
Die Fehlernummer NCSZH10 (Fehlerfreie Verarbeitung - Kein Fehler gefunden) wird bei einer fehlerfreien Verarbeitung mit einem Fehlerbaustein an den Arbeitgeber (Datenlieferanten) zugesendet, wenn dieser durch eine entsprechende Schlüsselung im DSKOan Stelle 411 eine elektronische Verarbeitungsbestätigung anfordert.
Die Fehlernummern für die Prüfungen des Vor- und des Nachlaufsatzes sind hier aufgenommen, dadie Prüfungen verbindlich festgelegt wurden und die Bekanntgabe bundesweit erfolgen muss. DiePrüfungen sind aber von jedem Anwender selbst zu realisieren.
Das Kernprüfprogramm gibt zurzeit nur die erste Zeile des Fehlertextes (Kurztext) aus. Die optionaleAusgabe auch des Langtextes bleibt einer späteren Version vorbehalten.
Datensatz / Baustein
Nummer
VOSZ v01
VOSZ v10
VOSZ v25
VOSZ v30
VOSZ v44
VOSZ v50
VOSZ v72
VOSZ v99
VERFAHRENSMERKMAL (VFMM) unzulässigDas Verfahrensmerkmal ist unzulässig.Format nicht zulässigZulässig sind 8 Stellen linksbündig mit 7 nachfolgenden Leerzeichen.
Ist der Inhalt numerisch, handelt es sich um eine Fehlernummer aus der Kernprüfung, ansonsten um eine anwenderspezifische Fehlernummer ('v').
FehlernummerWenn Stelle 05 numerisch ist, erfolgt hier die Fortsetzung der Fehlernummer der Kernfunktionsprüfung. Ansonsten folgt die zweistellige Fehlernummer einer anwenderspezifischen Prüfung.
Kennzeichen des Datensatzes / Datenbausteins, in dem ein fehlerhafter Sachverhalt aufgetreten ist.
KENNUNG ungleich VOSZIm Feld Kennung des Vorlaufsatzes ist nur VOSZ zugelassen.
VOSZ - VorlaufsatzBeschreibung Fehlernummer
BBNR-EMPFAENGER ungleich 76665732 Die im Feld Betriebsnummer-Empfänger angegebene BBNR entspricht nicht der Betriebsnummer 76665732. DATUM-ERSTELLUNG log. falsch/gegen Verarb.Datum fehlerh.Das im Feld DATUM-ERSTELLUNG angegebene Datum ist unlogisch, größer als das Verarbeitungsdatum oder kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate.LFD-DATEI-NR nicht numerischIm Feld Laufende-Datei-Nummer sind nur numerische Zeichen zulässig.VERSIONS-NR nicht zugelassenIm Feld Versions-Nummer ist nur der Wert 01 zulässig.Länge VOSZ falsch, AbbruchFür den Vorlaufsatz ist nur eine Länge von 105 Zeichen zulässig.
DSKO - Kommunikation
44 / 61
Datensatz / Baustein
Nummer
DSKO 001
DSKO 005
DSKO 042
DSKO 052
DSKO 054
DSKO 056
DSKO 063
DSKO 073
DSKO 500
DSKO 530
DSKO 540
DSKO 570
DSKO 580
DSKO 590
DSKO 605
DSKO 610
DSKO 612
DSKO 620
DSKO 635
DSKO 900
DSKO 910
DSKO v15
DSKO v20
DSKO v82
EMAIL-EMPFAENGER-PROTOKOLLE enthält unzulässige ZeichenDie Emailadresse des Ansprechpartners darf nur die festgelegten Zeichen enthalten.EMAIL-EMPFAENGER-PROTOKOLLE enthält unzulässige ZeichenDie Emailadresse des Ansprechpartners muss das Zeichen @ oder § enthalten, allerdings nur einmal und nicht am Anfang oder am Ende.VER-BESTAETIGUNG ungleich J oder NDas Kennzeichen Verarbeitungsbestätigung darf nur J oder N sein.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DSKOIm Feld Kennung des Datensatzes Kommunikation ist nur DSKO zulässig.VERFAHREN ungleich ALGIm Feld Verfahrensmerkmal ist nur ALG zulässig.VERSIONS-NR nicht zugelassenIm Feld Versions-Nummer ist nur der Wert 04 zulässig.
FEHLER-KENNZ ungleich 0.Als Fehler-Kennzeichen ist nur der Wert 0 zulässig.
TELEFON-ANSPRECHPARTNER ist leerDie Rufnummer beim Ersteller der Datei darf nicht Grundstellung sein.EMAIL-EMPFAENGER-PROTOKOLLE ist leerDie Emailadresse des Ansprechpartners darf nicht Grundstellung sein.
FEHLER-ANZAHL ungleich 0Als Fehler-Anzahl ist nur der Wert 0 zulässig.NAME1-ABSENDER ist leerDer Name des Absenders darf nicht Grundstellung sein.PLZ-BETRIEB ist leerDie Postleitzahl der Betriebsanschrift darf nicht Grundstellung sein.ORT-BETRIEB ist leerDer Ort der Betriebsanschrift darf nicht Grundstellung sein.
ANREDE-ANSPRECHPARTNER ungleich M oder WDie Anrede des Ansprechpartners darf nur M oder W sein.
NAME-ANSPRECHPARTNER ist leerDer Name des Ansprechpartners bei Ersteller der Datei darf nicht Grundstellung sein.
DATUM-ERSTELLUNG (Uhrzeit) logisch falschDie im Feld Datum-Erstellung angegebene Uhrzeit ist logisch falsch.
DATUM-ERSTELLUNG größer VerarbeitungsdatumDas im Feld Datum-Erstellung angegebene Datum ist größer als das Verarbeitungsdatum.
DATUM-ERSTELLUNG logisch falschDas Feld Datum-Erstellung enthält ein unlogisches Datum.
RESERVE ungleich Grundstellung In dem Reservefeld Stellen 413 – 415 ist nur die Grundstellung zulässig.Länge DSKO falsch, AbbruchZulässig ist nur die Datensatzlänge von 415 Zeichen.
Zulässig ist nur "K"Im Feld KENNZFEHLRUECK (FERUECK) ist nur 'K' zulässig.
BBNR-ABSENDER ungleich BBNR-ABSENDER im VorlaufsatzBei Meldungen der Arbeitgeber muss die Absender-Betriebsnummer im Datensatz DSKO gleich der Absender-Betriebsnummer im Vorlaufsatz sein.BBNR-EMPFAENGER ungleich 76665732 Die im Feld Betriebsnummer-Empfänger angegebene BBNR entspricht nicht der Betriebsnummer 76665732. PRODUKT-IDENTIFIER nicht zulässigAls PRODUKT-IDENTIFIER ist nur eine gültige Produkt-Identifikationsnummer der ITSG für ein systemuntersuchtes Programm zugelassen.
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DSKO v84
DSKO v85
DSKO v86
Datensatz / Baustein
Nummer
DSBU 001
DSAB 007
DSAB 012
DSAB 014
DSAB 020
DSAB 044
DSAB 052
DSAB 054
DSAB 056
DSAB 065
DSAB 073
DSAB 082
DSAB 084
DSAB 086
DSAB 088
DSAB 142
DSAB 190
DSAB 270
DSAB 290
AVBEG Datum logisch falschDas Feld BEGINN AV enthält ein unlogisches Datum.
VSNR (Geburtsdatum) logisch falschDas Feld Versicherungsnummer enthält ein unlogisches bzw. unzulässiges Geburtsdatum.VSNR-VFNR Prüfziffer falschDie Prüfziffer der im Feld Versicherungsnummer angegebenen Nummer ist falsch.
MMNA ungleich JIm Feld MM-Name ist nur J zulässig.
BBNRVU fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens)Die Betriebsnummer-Verursacher ist nicht nach den Regeln der Ziffer 1.3.2.2 des Gemeinsamen Rundschreibens aufgebaut.
BBNRAS fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 Gem. Rundschreiben)Im Feld Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ist Grundstellung zulässig. Falls eine Betriebsnummer angegeben wird, muss diese nach den Regeln der Ziffer 1.3.2.2 des gRS aufgebaut sein.
MMAN ungleich JIm Feld MM-ANSCHRIFT ist nur J zulässig.
VERNR nicht zugelassenIm Feld VERSIONS-NR ist nur der Wert 03 zulässig.
KENNUNG ungleich DSAB oder DSEU oder DSNEIm Feld Kennung des Datensatzes dürfen nur DSAB (Arbeitsbescheinigung), DSEU (Arbeitsbescheinigung EU) oder DSNE (Nebeneinkommensbescheinigung) auftreten.
VSNR unzulässige BereichsnummerDas Feld Versicherungsnummer enthält eine unzulässige Bereichsnummer.
AVBEG mehr als 100 Jahre in der VergangenheitDer Beginn des Arbeitsverhältnisses (AVBEG) liegt mehr als 100 Jahre zurück.
FEAN ungleich 0Im Feld FEHLER-ANZAHL ist nur der Wert 0 zulässig.
FEKZ ungleich 0Im Feld FEHLER-KENNZ ist nur der Wert 0 zulässig.
DSAB - Arbeitsbescheinigung
VERFAHREN ungleich ALGIm Feld VERFAHREN ist nur ALG zulässig.
VSNR-VFNR unvollständig oder enthält unzulässige ZeichenDas Feld Versicherungsnummer ist unvollständig oder enthält unzulässige Zeichen.
MODIFIKATIONS-IDENTIFIER nicht zulässigAls MODIFIKATIONS-IDENTIFIER ist nur eine gültige Modifikations-Identifikationsnummer zulässig, die von der ITSG für ein systemuntersuchtes Programm vergeben wurde.
Gültigkeit der Programmvers. abgelaufen, Datei nicht verarbeitetDie Datenlieferung wurde mit einer abgelaufenen Programmversion erstellt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Software-Ersteller auf. Die übermittelten Daten wurden nicht verarbeitet.
Beschreibung Fehlernummer
Format nicht zulässigZulässig sind 8 Stellen linksbündig mit 7 nachfolgenden Leerzeichen.
DATUM–ERSTELLUNG logisch falschDas Feld DATUM-ERSTELLUNG enthält ein unlogisches Datum.DATUM–ERSTELLUNG größer VerarbeitungsdatumDas im Feld DATUM-ERSTELLUNG angegebene Datum ist größer als das Verarbeitungsdatum.DATUM–ERSTELLUNG (Uhrzeit) logisch falschDie im Feld DATUM-ERSTELLUNG angegebene Uhrzeit ist logisch falsch.
BBNRAB fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2. Gem. Rundschreiben)Im Feld BBNR-ABSENDER ist eine unzulässige Betriebsnummer angegeben.
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DSAB 650
DSAB 652
DSAB 660
DSAB 662
DSAB 665
DSAB 667
DSAB 668
DSAB 670
DSAB 672
DSAB 730
DSAB 732
DSAB 740
DSAB 742
DSAB 750
DSAB 751
DSAB 760
DSAB 761
DSBU 920
DSAB 931
DSAB 933
DBNA - NameDatensatz / Baustein
Nummer
DBNA 001
DBNA 005
DBNA 010
MMFZ ungleich 00 bis 99Im Feld MM-FEHLZEITEN sind nur die Nummern von "00" bis "99" zulässig.
MMSE ungleich 01 bis 99Im Feld MM-STEUERLICHE ECKDATEN sind nur Nummern von 01 bis 99 zulässig.
MMAG ungleich JIm Feld MM-ARBEITGEBERANGABEN ist nur J zulässig.
DBNA – Name fehlt oder an falscher StelleBei MM-NAME = J, muss der Datenbaustein DBNA – Name vorhanden sein.
DBAN – Anschrift fehlt oder an falscher StelleBei MM-ANSCHRIFT = J, muss der Datenbaustein DBAN – Anschrift vorhanden sein.
MMKE ungleich JIm Feld MM-KUENDIGUNG-ENTLASSUNG ist nur J zulässig.
MMSB ungleich 00 bis 99Im Feld MM-Sozialversicherungsdaten B sind nur die Nummern von "00" bis "99" zulässig.MMSB > 00Wenn der Wert im Feld MM-Sozialversicherungsdaten B > 00 ist, muss der Datenbaustein DBSB - Sozialversicherungsdaten B vorhanden sein.
MMFZ > 00Wenn der Wert im Feld MM-FEHLZEITEN > 00 ist, muss der Datenbaustein DBFZ – Fehlzeiten vorhanden sein.
DBAG - Arbeitgeberangaben fehlt oder an falscher StelleBei MM-ARBEITGEBERANGABEN = J, muss der Datenbaustein DBAG - Arbeitgeberangaben vorhanden sein.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBNAIm Feld Kennung (KE) des DBNA ist nur DBNA zulässig.
MMSA ungleich JIm Feld MM-Sozialversicherungsdaten A ist nur J zulässig.DBSA- Sozialversicherungsdaten A fehlt oder an falscher StelleBei MM-Sozialversicherungsdaten A = J, muss der Datenbaustein DBSA - Sozialversicherungsdaten A vorhanden sein.
MMHA ungleich N oder JIm Feld MM-HEIMARBEITER ist nur J oder N zulässig.
FMNA enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- & Leerz.Im Familiennamen (FMNA) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
Anzahl vorhandener Datenbausteine DBKE ungleich 1Bei MM-KUENDIGUNG-ENTLASSUNG (MMKE) = J, muss der Datenbaustein DBKE- Kündigung/Entlassung GENAU EINMAL vorhanden sein.
DBHA- Heimarbeiter fehlt oder an falscher StelleBei MM-HEIMARBEITER = J, muss der Datenbaustein DBHA – Heimarbeiter vorhanden sein.
FMNA fehltDer Familienname muss gemeldet werden
Anzahl Fehler größer 8, Prüfung abgebrochenDatensatz enthält mehr als 8 Fehler, Prüfung abgebrochen.
MMAZ ungleich 01 bis 99Im Feld MM-ARBEITSZEIT sind nur Nummern von 01 bis 99 zulässig.MMEN ungleich 01 bis 99Im Feld MM-ENTGELTDATEN sind nur Nummern von 01 bis 99 zulässig.
MMAB ungleich N oder JIm Feld MM-ABWEICHENDER BESCHÄFTIGUNGSORT ist nur N oder J zulässig.DBAB – abweich. Beschäft.Ort fehlt | an falsch. StelleBei MM-ABWEICHENDER BESCHÄFTIGUNGSORT = J, muss der Datenbaustein DBAB - abweichender Beschäftigungsort vorhanden sein.
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DBNA 011
DBNA 012
DBNA 014
DBNA 015
DBNA 018
DBNA 020
DBNA 021
DBNA 022
DBNA 028
DBNA 030
DBNA 031
DBNA 032
DBNA 034
DBNA 035
DBNA 036
DBNA 037
DBNA 038
DBNA 039
DBNA 040
DBNA 044
DBNA 046
DBNA 048
DBNA 050
VONA enthält vor oder nach Bindestrichen LeerzeichenIm Vornamen sind vor oder nach Bindestrichen keine Leerzeichen erlaubt.VONA unzulässiges ZeichenDas Feld Vorname enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Bindestriche, Leerzeichen oder ein Hochkommata).
VONA enthält auf erster/letzter Stelle unzulässiges ZeichenDer Vorname darf nur mit einem Buchstaben ungleich ß beginnen; auf der letzten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe oder Hochkomma zulässig.
VONA und FMNA enthalten unzulässige AngabenIm Feld Familienname (FMNA) ist in Verbindung mit dem Feld Vorname (VONA) ein unzulässiger Inhalt angegeben.
Im VONA + nicht auf erster Stelle und Rest nicht LeerzeichenIm Feld Vorname ist das Pluszeichen nur auf der ersten Stelle zulässig und der Rest muss Grundstellung (Leerzeichen) sein
Angabe + in beiden Feldern FMNA und VONA unzulässigDas Pluszeichen kann entweder im Familiennamen oder im Vornamen angegeben werden
VONA fehltDer Vorname muss gemeldet werdenVONA enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- & Leerz.Im Vornamen (VONA) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
VOSA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und LeerzeichenIm Feld Vorsatzwort dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen
FMNA endet mit einem unzulässigen ZeichenAuf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, eine schließende Klammer, ein Punkt oder ein Hochkomma zulässig
VONA beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des Vornamens sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig.
FMNA unzulässiges ZeichenDer Familienname (FMNA) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Bindestriche, Hochkommata, Ziffern, Klammern, ein Punkt oder ein Leerzeichen).FMNA mehr als 2 Ziff. / 2 Ziff. nicht unmittelbar hintereinanderDer Familienname (FMNA) enthält mehr als 2 Ziffern bzw. 2 Ziffern, die nicht unmittelbar aufeinander folgen.
Im FMNA + nicht auf erster Stelle und Rest nicht LeerzeichenIm Feld Familienname ist das Pluszeichen nur auf der ersten Stelle zulässig und der Rest muss Grundstellung (Leerzeichen) sein.
VONA enthält fiktiven VornamenIm Feld Vorname (VONA) ist ein fiktiver Inhalt (Ohne, Unbekannt o.ä.) angegeben.
VOSA unzulässiges ZeichenDas Feld Vorsatzwort enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Hochkommata oder Punkte)
FMNA enthält vor der ersten Ziffer kein LeerzeichenIm Familiennamen (FMNA) muss vor einer Ziffer ein Leerzeichen stehen.FMNA beginnt mit unzulässigem ZeichenDer Familienname darf nur mit einem Buchstaben ungleich ß oder einem Hochkomma beginnen.
FMNA beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des Familiennamens (FMNA) sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig.FMNA enthält vor oder nach Bindestrichen LeerzeichenIm Familiennamen (FMNA) sind vor oder nach Bindestrichen keine Leerzeichen erlaubt.
VOSA beginnt nicht mit einem BuchstabenDas Feld Vorsatzwort muss mit einem Buchstaben beginnenVOSA enthält Punkt; davor keinen BuchstabenIm Feld Vorsatzwort ist vor einem Punkt mindestens ein Buchstabe erforderlichVOSA nicht in Tabelle (Anlage 6 Gemeinsames Rundschreiben)Das Vorsatzwort (VOSA) ist nicht in der Tabelle der gültigen Vorsatzworte enthalten (Anlage 6 des Gemeinsamen Rundschreibens).
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DBNA 060
DBNA 064
DBNA 066
DBNA 068
DBNA 070
DBNA 080
DBNA 081
DBNA 082
DBNA 084
DBNA 086
DBNA 088
DBNA 089
DBNA 910
DBAN - AnschriftDatensatz / Baustein
Nummer
DBAN 001
DBAN 012
DBAN 013
DBAN 018
DBAN 020
DBAN 022
DBAN 024
DBAN 026
Länge DBNA falsch, AbbruchFür den Datenbaustein DBNA ist nur eine Länge von 125 Stellen zulässig.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBANIm Feld Kennung (KE) des DBAN ist nur DBAN zulässig.
LDKZ unzulässige Angaben (ungl. Anlage 8 Gem. Rundschr.)Das Länderkennzeichen (LDKZ) enthält unzulässige Angaben. Zulässig sind D, OFW oder Leerzeichen bei Inlands- bzw. Schlüssel gem. Anlage 8 gRS DEÜV bei Auslandsanschriften.LAENDER-KENNZ = YU, SCG oder SUD unzulässigDie Angabe des Länderkennzeichens für Jugoslawien, Serbien-Montenegro oder Sudan ist unzulässigPLZ = Leerzeichen unzulässigIm Feld Postleitzahlen (PLZ) sind nur bei Anschriften für Personen ohne festen Wohnsitz und bei Auslandsanschriften die Grundstellung (Leerzeichen) zulässigPLZ (Inland) nur 01000 bis 99999 zulässigIm Feld Postleitzahlen sind bei Inlandsanschriften nur die gültigen Postleitzahlen im Rahmen der Ziffern 01000 bis 99999 zulässig
PLZ (Ausland) unzulässige ZeichenDas Feld Postleitzahl (Ausland) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Bindestriche oder Leerzeichen).
PLZ enthält mehrfach aufeinander folgende BindestricheIm Feld Postleitzahl (PLZ) dürfen Bindestriche nicht mehrfach aufeinander folgen.PLZ enthält unzulässigen AufbauDer Aufbau der Postleitzahl entspricht nicht der Anlage 18 des Gem. Rundschreibens.
NAZU enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und LeerzeichenIm Feld Namenszusätze dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen
NAZU unzulässiges ZeichenDas Feld Namenszusätze enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Hochkommata oder Punkte)
NAZU nicht in Tabelle (Anlage 7 Gemeinsames Rundschreiben)Der Namenszusatz (NAZU) ist nicht in der Tabelle der gültigen Namenszusätze enthalten (Anlage 7 des Gemeinsamen Rundschreibens).
NAZU beginnt nicht mit einem BuchstabenDas Feld Namenszusätze muss mit einem Buchstaben beginnen
NAZU enthält Punkt; davor keinen BuchstabenIm Feld Namenszusätze ist vor einem Punkt mindestens ein Buchstabe erforderlich
TITEL enth. mehrf. aufeinander folgende Sonder- u. Leerz.Im TITEL dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
TITEL unzulässiges ZeichenDer TITEL enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Bindestriche, Klammern oder Punkte).TITEL beginnt nicht mit einem BuchstabenDer TITEL muss mit einem Buchstaben beginnen.TITEL enthält Punkt, davor keinen BuchstabenIm TITEL ist vor einem Punkt mindestens ein Buchstabe erforderlich.
TITEL endet nicht mit Buchst., Punkt oder rechter KlammerAuf der letzten Stelle des TITELs ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zulässig.
TITEL enthält vor oder nach Bindestrichen LeerzeichenIm TITEL sind vor oder nach Bindestrichen keine Leerzeichen erlaubt.
TITEL beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des TITEL sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig.
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DBAN 118
DBAN 120
DBAN 121
DBAN 124
DBAN 126
DBAN 128
DBAN 130
DBAN 132
DBAN 140
DBAN 144
DBAN 150
DBAN 151
DBAN 154
DBAN 156
DBAN 158
DBAN 160
DBAN 162
DBAN 164
DBAN 166
DBAN 168
DBAN 170
STR enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- und Leerz.Im Feld Straße (STR) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
STRASSE beg. m. mind. 3 gl. Buchstaben ungl. III oder MMMZu Beginn des Feldes Straße (STR) sind mehr als zwei gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig, es sei denn die Straße beginnt mit III und Punkt oder mit MMM-Str.STRASSE (Ausland) nicht vorhandenBei Auslandsanschriften muss die Straße (STR) gemeldet werden.
STRASSE unzulässiges ZeichenDie Straße (STR) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Klammern, Hochkommata oder Anführungszeichen).
ORT gleich Grundstellung unzulässigIm Feld Wohnort (ORT) ist nur bei Anschriften für Personen ohne festen Wohnsitz (LDKZ = OFW) die Grundstellung zulässig.
ORT enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- u. Leerz.Im Wohnort (ORT) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.WOHNORT beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des Feldes Wohnort (ORT) sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig.WOHNORT erste Stelle kein BuchstabeDer Wohnort (ORT) muss mit einem Buchstaben beginnen.
STRASSE nicht mindestens 2 Zeichen oder ein GroßbuchstabeDas Feld Straße (STR) muss aus mindestens 2 Zeichen oder einem Großbuchstaben bestehen.
WOHNORT (Inland) enthält Punkt, davor keinen BuchstabenIm Wohnort (ORT) ist vor einem Punkt nur ein Buchstabe zugelassen.WOHNORT besteht nicht aus mindestens 2 BuchstabenDer Wohnort (ORT) muss aus mindestens 2 Buchstaben bestehen.WOHNORT (Inland) letztes Zeichen unzulässigAuf der letzten Stelle des Feldes Wohnort (ORT) ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine schließende Klammer zulässig.WOHNORT (Ausland) unzulässige ZeichenDas Feld Wohnort (Ausland) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Hochkommata, Klammern)ORT (Ausland) letztes Zeichen unzulässigAuf der letzten Stelle des Feldes Wohnort (Ausland) ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine schließende Klammer zulässig
NR enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- und Leerz.Im Feld Hausnummer (NR) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
WOHNORT (Inland) unzulässige ZeichenDer Wohnort (ORT) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern).
STRASSE beginnt nicht mit einem zulässigen ZeichenDas Feld Straße (STR) muss mit einem Buchstaben, einer Ziffer, einem Hochkomma oder einem Anführungszeichen beginnen.
STRASSE beginnt mit einer Ziffer, Folgezeichen unzulässigBeginnt das Feld Straße mit einer Ziffer, muss dieser ein Buchstabe, ein Punkt, ein Leerzeichen oder ein Bindestrich folgen.
STRASSE enth. vor 1. Ziffer kein Buchst., Leerz. od. PunktIm Feld Straße (STR) muss vor einer nicht an der 1. Stelle beginnenden Ziffernfolge ein Buchstabe, ein Leerzeichen oder ein Punkt stehen.
STRASSE enthält Punkt, davor keinen Buchstaben oder ZifferIm Feld Straße (STR) muss vor einem Punkt ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen.
STRASSE endet mit unzulässigem ZeichenAuf der letzten Stelle der Straße ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt, eine schließende Klammer, ein Anführungszeichen, ein Hochkomma oder ein Bindestrich zugelassen.
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DBAN 174
DBAN 176
DBAN 910
DBAG - ArbeitgeberDatensatz / Baustein
Nummer
DBAG 001
DBAG 010
DBAG 012
DBAG 013
DBAG 020
DBAG 024
DBAG 026
DBAG 120
DBAG 121
DBAG 124
DBAG 126
DBAG 128
DBAG 130
DBAG 144
DBAG 150
DBAG 151
DBAG 156
NR beginnt bzw. endet nicht mit Buchstaben oder ZifferDas erste und das letzte Zeichen der Hausnummer (NR) muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein.
KENNUNG ungleich DBAGIm Feld Kennung (KE) des DBAG ist nur DBAG zulässig.
NAME1AG fehltIm Feld ARBEITGEBERNAME1 ist Grundstellung unzulässig.AGLDKZ unzul. Angaben (ungl. Anlage 8 Gem. Rundschreiben)Das Länderkennzeichen (LAENDER-KENNZ) enthält unzulässige Angaben (zulässig sind Leerzeichen, D bei Inlands- bzw. Schlüssel der Anlage 8 bei Auslandsanschriften).
NR unzulässiges ZeichenDie Hausnummer (NR) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Kommata, Binde- oder Schrägstriche, Punkte).
PLZ (Inland) unzulässigIm Feld Postleitzahlen (AGPLZ) sind bei Inlandsanschriften nur die gültigen Postleitzahlen zulässig.PLZ enthält mehrfach aufeinander folgende BindestricheIm Feld Postleitzahl (AGPLZ) dürfen Bindestriche nicht mehrfach aufeinander folgen.
AGLDKZ gleich YU, SCG oder SUD unzulässigDie Angabe des Länderkennzeichens für Jugoslawien (YU), Serbien-Montenegro (SCG) oder Sudan (SUD) ist unzulässig
Länge DBAN falsch, AbbruchFür den Datenbaustein DBAN ist nur eine Länge von 133 Stellen zulässig.
Beschreibung Fehlernummer
AGORT unzulässige ZeichenDie Anschrift des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern).
AGORT enthält Punkt, davor keinen BuchstabenIn der Anschrift des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) ist vor einem Punkt nur ein Buchstabe zugelassen.
AGORT besteht nicht aus mindestens 2 BuchstabenDie Anschrift des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) muss aus mindestens 2 Buchstaben bestehen.AGORT letztes Zeichen unzulässigAuf der letzten Stelle des Feldes Anschrift des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zulässig.
AGPLZ enthält unzulässigen AufbauDer Aufbau der Postleitzahl entspricht nicht der Anlage 18 des Gem. Rundschreibens.AGORT enth. mehrf. aufeinander folgende Sonder- u. Leerz.Im Feld Standort des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
AGORT beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des Feldes Standort des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig.AGORT erste Stelle kein BuchstabeDie Anschrift des Beschäftigungsbetriebes (AGORT) muss mit einem Buchstaben beginnen.
AGSTR beg. m. min. 3 gleichen Buchst. ungl. III. od. MMMZu Beginn des Feldes STRASSE-POSTFACH sind mehr als zwei gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig, es sei denn die Straße beginnt mit III und Punkt oder mit MMM-Str.
AGSTR enth. mehrf. aufeinander folgende Sonder- u. Leerz.Im Feld STRASSE-POSTFACH dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
AGSTR unzulässiges ZeichenStraße od. Postfach (STRASSE-POSTFACH) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostroph, Klammern, Hochkommata oder Anführungszeichen).
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DBAG 158
DBAG 160
DBAG 162
DBAG 164
DBAG 166
DBAG 168
DBAG 170
DBAG 174
DBAG 176
DBAG 205
DBAG 210
DBAG 215
DBAG 216
DBAG 228
DBAG 230
AGHAUSNR beginnt bzw. endet nicht m. Buchstaben od. ZifferDas erste und das letzte Zeichen der Hausnummer (AGHAUSNR) muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein.
AGSTR enth. vor 1. Ziffer kein Buchst., Leerz. od. PunktIm Feld STRASSE-POSTFACH muss vor einer nicht an der 1. Stelle beginnenden Ziffernfolge ein Buchstabe, ein Leerzeichen oder ein Punkt stehen.AGSTR enth. Punkt, davor keinen Buchst. od. Ziff.Im Feld STRASSE-POSTFACH muss vor einem Punkt ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen.
AGSTR endet mit unzulässigem ZeichenAn der letzten Stelle des Feldes AGSTR ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt, eine schließende Klammer, ein Anführungszeichen, ein Hochkomma oder ein Bindestrich zugelassen.AGHAUSNR enth. mehrf. aufeinander flg. Sonder- u. Leerz.Im Feld Hausnummer (AGHAUSNR) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgen.
AGHAUSNR unzulässiges ZeichenDie Hausnummer (AGHAUSNR) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Kommata, Punkte, Binde- oder Schrägstriche).
AGEMAILP fehlendes Zeichen @ oder §Ist das Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER PERSONAL ungleich Grundstellung, muss das Zeichen @ oder § genau einmal vorhanden sein, und darf nicht am Anfang oder am Ende der E-Mail-Adresse stehen.
AGSTR nicht mind. 2 Zeichen od. ein GroßbuchstabeDas Feld STRASSE-POSTFACH muss aus mindestens 2 Zeichen oder einem Großbuchstaben bestehen.AGSTR beginnt mit einem unzulässigen ZeichenDas Feld STRASSE-POSTFACH muss mit einem Buchstaben, einer Ziffer, einem Hochkomma, einem Apostroph oder ein Anführungszeichen beginnen.AGSTR beginnt m. einer Ziffer, Folgezeichen unzulässigBeginnt das Feld STRASSE-POSTFACH mit einer Ziffer(nfolge), muss dieser ein Buchstabe, ein Punkt, ein Leerzeichen oder ein Bindestrich folgen.
AGEMAILE enthält unzulässige ZeichenIst das Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER ENTGELT ungleich Grundstellung, sind nur die folgenden Zeichen zulässig:Ausrufungszeichen, Anführungszeichen, Nummernzeichen, Dollar, Prozent, kommerzielles Und (&), Apostroph, runde Klammer auf, runde Klammer zu, Stern, plus, Komma, Bindestrich, Punkt, Schrägstrich, Ziffern 0 – 9, Doppelpunkt, Semikolon, kleiner als, gleich, größer als, Fragezeichen, Paragraph (§), AT-Zeichen (@), Großbuchstaben (A – Z, Ä, Ö, Ü), Zirkumflex, Unterstreichung, Gravis, Kleinbuchstaben (a – z, ä, ö, ü).
AGEMAILE fehlendes Zeichen @ oder §Ist das Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER ENTGELT ungleich Grundstellung, muss das Zeichen @ oder § genau einmal vorhanden sein, und darf nicht am Anfang oder am Ende der E-Mail-Adresse stehen.
AGEMAILP enthält unzulässige ZeichenIst das Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER PERSONAL ungleich Grundstellung, sind nur die folgenden Zeichen zulässig:Ausrufungszeichen, Anführungszeichen, Nummernzeichen, Dollar, Prozent, kommerzielles Und (&), Apostroph, runde Klammer auf, runde Klammer zu, Stern, plus, Komma, Bindestrich, Punkt, Schrägstrich, Ziffern 0 – 9, Doppelpunkt, Semikolon, kleiner als, gleich, größer als, Fragezeichen, Paragraph (§), AT-Zeichen (@), Großbuchstaben (A – Z, Ä, Ö, Ü), Zirkumflex, Unterstreichung, Gravis, Kleinbuchstaben (a – z, ä, ö, ü).
Grundstellung in AGTELE nicht zulässigGrundstellung im Feld TEL-NUMMER ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGTELE) unzulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) einen Wert enthält.
Grundstellung in AGTELP nicht zulässigGrundstellung im Feld TEL-NUMMER ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGTELP) unzulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGAPP) einen Wert enthält.
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DBAG 232
DBAG 234
DBAG 240
DBAB - von der Arbeitgeberanschrift abweichender BeschäftigungsortDatensatz / Baustein
Nummer
DBAB 001
DBAB 012
DBAB 013
DBAB 018
DBAB 020
DBAB 022
DBAB 026
DBAB 120
DBAB 121
DBAB 122
DBAB 124
DBAB 126
DBAB 128
DBAB 130
Kein Wert bei AGAPE vorhandenEintragung im Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGEMAILE) nur dann zulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) einen Wert enthält.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBABIm Feld Kennung (KE) des DBAB ist nur DBAB zulässig
BORT besteht nicht aus mindestens 2 BuchstabenDer BESCHAEFTIGUNGSORT muss aus mindestens 2 Buchstaben bestehen
BPLZ (Inland) unzulässigIm Feld Postleitzahl des Beschäftigungsortes (BPLZ) sind bei Inlandsanschriften nur die gültigen Postleitzahlen zulässigBPLZ (Ausland) unzulässige ZeichenDas Feld Postleitzahl des Beschäftigungsortes (BPLZ/Ausland) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Bindestrich und Leerzeichen)
BPLZ enthält unzulässigen AufbauDer Aufbau der Postleitzahl des Beschäftigungsortes entspricht nicht der Anlage 18 des Gem. Rundschreibens
BORT enthält mehrf. aufeinander folgende Sonder- u. Leerz.Im Feld BESCHAEFTIGUNGSORT (BORT) dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinander folgenBORT beginnt mit mindestens 3 gleichen BuchstabenZu Beginn des Feldes BESCHAEFTIGUNGSORT sind mehr als 2 gleiche aufeinander folgende Buchstaben unzulässig
BORTLDKZ unzul. Angaben (ungl. Anlage 8 Gem. Rundschr.)Das Länderkennzeichen Beschäftigungsort (LAENDER-KENNZ BESCHAEFTIGUNGSORT) enthält unzulässige Angaben (zulässig sind D oder Leerzeichen bei Inlands- bzw. Schlüssel der Anlage 8 bei Auslandsanschriften).
BORTLDKZ gleich YU, SCG oder SUD unzulässigDie Angabe des Länderkennzeichens Beschäftigungsort (LAENDER-KENNZ BESCHAEFTIGUNGSORT) für Jugoslawien (YU), Serbien-Montenegro (SCG) oder Sudan (SUD) ist unzulässig
BPLZ gleich Grundstellung unzulässigIm Feld Postleitzahlen des Beschäftigungsortes (BPLZ) ist nur bei Auslandsanschriften die Grundstellung zulässig
Grundstellung unzulässig, wenn Eintrag in BPLZGrundstellung unzulässig, wenn ein Eintrag im Feld PLZ BESCHAEFTIGUNGSORT vorhanden ist.
BORT erste Stelle kein BuchstabeDas Feld BESCHAEFTIGUNGSORT muss mit einem Buchstaben beginnen
Kein Wert bei AGAPP vorhandenEintragung im Feld EMAILADRESSE ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGEMAILP) nur dann zulässig, wenn das Feld NAME ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGAPP) einen Wert enthält.
Grundstellung in AGAPE und AGAPP nicht zulässigGrundstellung ist nur in einem von beiden Feldern NAME ANSPRECHPARTNER ENTGELT (AGAPE) oder NAME ANSPRECHPARTNER PERSONAL (AGAPP) zulässig.
BORT enthält Punkt, davor keinen BuchstabenBei den Angaben zum BESCHAEFTIGUNGSORT ist vor einem Punkt nur ein Buchstabe zugelassen
BORT (Inland) unzulässige ZeichenDas Feld BESCHAEFTIGUNGSORT enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern)
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DBAB 140
DBAB 144
DBSE - Steuerliche EckdatenDatensatz / Baustein
Nummer
DBSE 001
DBSE 022
DBSE 027
DBSE 029
DBSE 032
DBSE 035
DBSE 040
DBSE 041
Datensatz/Baustein
Nummer
DBSA 001
DBSA 010
DBSA 015
DBSA 020
DBSA 022
DBSA 025
Faktor als 0,999Im Feld Faktor der Steuerberechnung (FKT) sind nur numerische Zeichen kleiner 1,000 zulässig.
PERSGRA ungleich Grundstellung bei DSNEIm Feld PERSONENGRUPPE A (PERSGRA) ist nur Grundstellung zulässig, wenn eine NEBENEINKOMMENSBESCHEINIGUNG (DSNE) gemeldet wird.
KENNUNG ungleich DBSEIm Feld Kennung des Datenbausteins Steuerliche Eckdaten ist nur DBSE zulässig.
Beschreibung Fehlernummer
BORT (Ausland) unzulässige ZeichenDer BESCHAEFTIGUNGSORT (Ausland) enthält unzulässige Zeichen (zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostroph oder Klammern)BORT letztes Zeichen unzulässigAn der letzten Stelle des Feldes BESCHAEFTIGUNGSORT ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen
DBSA - Sozialversicherungsdaten A
KINDERFREIBETRAG letzte Stelle ungleich 0 oder 5Im Feld KINDERFREIBETRAG sind an der letzten Stelle nur die Ziffern 0 oder 5 zulässig.
STEUERKLASSE ungleich 0 – 6Im Feld STEUERKLASSE (STKL) sind nur die Ziffern 0 bis 6 zulässig.
FAKTOR nur bei STEUERKLASSE 4 zulässigIst der Faktor der Steuerberechnung (FKT) angegeben, ist nur Steuerklasse IV (STKL = 4) zulässig.
PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPE unzulässiger InhaltDie Beitragsgruppe muss die zulässigen Werte nach der Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze sowie der Anlage 16 der Gemeinsamen Rundschreiben enthalten. PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPE unzulässiger InhaltEs sind nur die Personengruppen der Anlage „Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV“ (Anlage 3 gGS DEÜV) zulässig.PERSGRA ist leer bei DSAB oder DSEUDer Wert des Feldes PERSONENGRUPPE A (PERSGRA) darf nicht Grundstellung sein.
KNAPPRV ungleich J oder N bei DSABIm Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG (KNAPPRV) ist nur J oder N zulässig, wenn ein DATENSATZ ARBEITSBESCHEINIGUNG (DSAB) gemeldet wird.
AESTEDATBEG enthält unzulässigen WertEs muss genau einen DBSE geben, für den gilt: AESTEDATBEG = Grundstellung UND für alle ggf. weiteren vorhandenen DBSE gilt: AESTEDATBEG ungleich Grundstellung.
AESTEDATBEG Datum logisch falschIm Feld AENDERUNGEN STEUERECKDATEN BEGINN (AESTEDATBEG) sind nur logisch richtige Datumsangaben zu verwenden.
KINDERFREIBETRAG nicht numerischIm Feld KINDERFREIBETRAG sind nur numerische Zeichen zulässig.
BeschreibungKENNUNG ungleich DBSAIm Feld Kennung des Datenbausteins Sozialversicherungsdaten ist nur DBSA zulässig.
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DBSA 027
DBSA 030
DBSA 035
DBSA 040
Datensatz/Baustein
Nummer
DBSB 001
DBSB 010
DBSB 015
DBSB 020
DBSB 025
DBAZ - ArbeitszeitDatensatz / Baustein
Nummer
DBAZ 001
DBAZ 070
DBAZ 072
DBAZ 212
DBAZ 216
DBAZ 217
KNAPPRV ungleich Grundstellung bei DSEU o. DSNEIm Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG (KNAPPRV) ist nur Grundstellung zulässig, wenn ein DATENSATZ BEI ZWISCHEN- und ÜBERSTAATLICHEM RECHT(DSEU) oder NEBENEINKOMMENSBESCHEINIGUNG (DSNE) gemeldet wird.
PERSBYGRBEG Datum logisch falschDas Feld PERSONENGRUPPE UND BEITRAGSGRUPPE AENDERUNG BEGINN (PERSBYGRBEG) enthält ein unlogisches Datum.
PERSBYGRBEG kleiner AVEBEGDer Wert aus PERSONENGRUPPE UND BEITRAGSGRUPPE AENDERUNG BEGINN (PERSBYGRBEG) darf nicht vor dem Wert aus ARBEITSVERHÄLTNIS BEGINN (AVBEG) liegen.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBAZIm Feld Kennung des Datenbausteins Arbeitszeit ist nur DBAZ zulässig.
AZVG nicht numerischIm Feld ARBEITSZEIT-VERGLEICH (AZVG) sind nur numerische Zeichen zulässig.Grundst. unzulässig, bei AZAEGR = 01, 02, 05, 06 oder 08Die Grundstellung ist unzulässig, wenn Grund Arbeitszeitänderung (AZAEGR) einen Wert gleich „01“, „02“, „05“, "06" oder „08“ enthält.
PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPE unzulässiger InhaltEs sind nur die Personengruppen der Anlage „Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV“ (Anlage 3 gGS DEÜV) zulässig.
PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPE unzulässiger InhaltDie Beitragsgruppe muss die zulässigen Werte nach der Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze sowie der Anlage 16 der Gemeinsamen Rundschreiben enthalten.
DBSB - Sozialversicherungsdaten B
AZAEGR ungleich 01 bis 12Wenn Feld Arbeitszeitvergleich (AZVG) ungleich Grundstellung, sind nur die Ziffern „01“ bis „12“ zulässig.
KNAPPRVBEG Datum logisch falschDas Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG BEGINN (KNAPPRVBEG) enthält ein unlogisches Datum.
KNAPPRVBEG gleich GrundstellungDie Grundstellung im Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG BEGINN (KNAPPRVBEG) ist unzulässig, wenn im Feld KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG (KNAPPRV) der Wert "J" gemeldet wird.
TTSC unzulässig (Anl. 5 des Gemeinsamen Rundschreibens)Der Tätigkeitsschlüssel ist unzulässig bzw. entspricht nicht den Schlüsselziffern für Tätigkeitsschlüssel
KENNUNG ungleich DBSBIm Feld Kennung des Datenbausteins Sozialversicherungsdaten ist nur DBSB zulässig.
AZWOECH nicht numerisch oder gleich "0000"Im Feld ARBEITSZEIT WOECHENTLICH (AZWOECH) sind nur numerische Zeichen ungleich "0000" zulässig.
DBAZ gleich 1 und AZAEGR ungleich Grundstellung Es muss genau einen Datenbaustein DBAZ geben, für den gilt: Der Wert im Feld „AZAEGR“ ist gleich Grundstellung. UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBAZ gilt: Der Wert im Feld „AZAEGR“ muss ungleich Grundstellung sein.
Beschreibung
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DBAZ 219
DBAZ 220
DBAZ 226
DBEN - EntgeltdatenDatensatz / Baustein
Nummer
DBEN 001
DBEN 045
DBEN 090
DBEN 092
DBEN 094
DBEN 612
DBEN 614
DBEN 616
DBEN 622
DBEN 624
DBEN 625
DBEN 630
DBEN 632
DBEN 705
DBEN 706
DBEN 710
MONATEND Datum logisch falschDas Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) enthält ein unlogisches Datum.
MONATBEG kleiner AVBEGDas Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) darf nicht kleiner als das Feld AV BEGINN (AVBEG) sein.
MONATBEG größer AVENDDas Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) darf nicht größer als das Feld AV ENDE (AVEND) sein.
MONATEND größer MONATBEG plus 1 MonatDas Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht größer als das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) plus 1 Monat sein.
TATSURLTAGE nicht numerischIm Feld BESCHEINIGTE TATSAECHLICHE URLAUBSTAGE sind nur numerische Zeichen oder Grundstellung zulässig.
URLEG nicht numerischIm Feld URLAUBSENTGELT sind nur numerische Zeichen zulässig.
MONATEND kleiner MONATBEGDas Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht kleiner als das Feld MELDEMONAT BEGINN (MONATBEG) sein.
MONATEND größer AVENDDas Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht größer als das Feld AV ENDE (AVEND) sein.
TATSURLTAGE enthält unzulässigen WertEs darf maximal einen Datenbaustein DBEN geben, für den gilt: Der Wert im Feld BESCHEINIGTE TATSAECHLICHE URLAUBSTAGE (TATSURLTAGE) ist ungleich Grundstellung UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBEN gilt: Im Feld BESCHEINIGTE TATSAECHLICHE URLAUBSTAGE (TATSURLTAGE) ist nur die Grundstellung zulässig.
SVBREGE nicht numerischIm Feld SUMME SV-BRUTTO EINMAL sind nur numerische Zeichen zulässig.
KENNZRK unzulässiges ZeichenIm Feld Kennzeichen Rechtskreis (KENNZ RECHTSKREIS) sind nur die Buchstaben O oder W zulässig.
AZAEBEG logisch falschIm Feld ARBEITSZEIT AENDERUNG BEGINN (AZAEBEG) sind logisch richtige Datumsangaben zu verwenden.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBENIm Feld Kennung des Datenbausteins Entgeltdaten ist nur DBEN zulässig.
AZAEGR ungleich 01 bis 12Wenn das Feld GRUND ARBEITSZEITAENDERUNG (AZAEGR) ungleich Grundstellung, sind nur die Ziffern „01“ bis „12“ zulässig.
MONATEND kleiner AVBEGDas Feld MELDEMONAT ENDE (MONATEND) darf nicht kleiner als das Feld AV BEGINN (AVBEG) sein.
SVBREGLF nicht numerischIm Feld SUMME SV-BRUTTO LFD sind nur numerische Zeichen zulässig.
MONATBEG Datum logisch falschDas Feld MELDEMONAT BEGINN enthält ein unlogisches Datum.
Eingabe in AZAEBEG erforderlich bei Änderung AZAEGREingabe im Feld ARBEITSZEIT AENDERUNG BEGINN (AZAEBEG) erforderlich mit jedem Eintrag im Feld GRUND ARBEITSZEITAENDERUNG (AZAEGR).
FIBR nicht numerischIm Feld FIKTIVES BRUTTO sind nur numerische Zeichen zulässig.
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DBEN 711
DBEN 716
DBEN 717
DBEN 718
DBEN 725
DBEN 730
DBEN 740
DBEN 745
DBEN 755
DBEN 760
DBFZ - FehlzeitenDatensatz / Baustein
Nummer
DBFZ 001
DBFZ 040
DBFZ 042
DBFZ 046
DBFZ 074
DBFZ 110
DBFZ 120
DBFZ 130
MIABEG Datum logisch falschDas Feld BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIABEG) enthält ein unlogisches Datum.
MIABEG gleich Grundstellung bei MIA gleich JGrundstellung im Feld BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIABEG) unzulässig, wenn im Feld MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES AUFGRUND § 3 (1) S. 1 DES PFLEGEZG oder FAMILIENPFLEGEGESETZ (MIA) Wert gleich "J".
MIAEND gleich GrundstellungGrundstellung im Feld ENDE DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIAEND) unzulässig, wenn das Feld BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIABEG) einen Wert enthält.
MIA ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES AUFGRUND § 3 (1) S. 1 DES PFLEGEZG oder FAMILIENPFLEGEGESETZ ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
MIAEND Datum logisch falschDas Feld ENDE DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIAEND) enthält ein unlogisches Datum
MIABEG größer MIAENDDas Feld BEGINN DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIABEG) darf nicht größer als das Feld ENDE DER MINDERUNG DES ARBEITSENTGELTES (MIAEND) sein.
FEHLBEG kleiner AVEBEGDer Wert aus BEGINN FEHLZEIT (FEHLBEG) darf nicht vor dem Wert aus ARBEITSVERHÄLTNIS BEGINN (AVBEG) liegen.
FEHLART ungleich 01 bis 14Es sind nur die Zahlen von 01 bis 14 zulässig.
FEHLBEG Datum logisch falschDas Feld BEGINN FEHLZEIT enthält ein unlogisches Datum.
FEHLBEG unzul., Fehlzeitüberschneidung bei ANZAHL-FZ > 1Bei mehr als einer Fehlzeit (ANZAHL-FZ größer 1) dürfen sich die angegebenen Fehl-Zeiträume (FEHLBEG bis FEHLEND einer Fehlzeit) nicht überschneiden.
Beschreibung Fehlernummer
KENNUNG ungleich DBFZIm Feld Kennung des Datenbausteins Fehlzeiten ist nur DBFZ zulässig.
URLEG enthält unzulässigen WertEs darf maximal einen Datenbaustein DBEN geben, für den gilt: Der Wert im Feld URLAUBSENTGELT (URLEG) ist ungleich Grundstellung UND für alle ggf. weiteren vorhandenen Datenbausteine DBEN gilt: Im Feld URLAUBSENTGELT (URLEG) ist nur die Grundstellung zulässig.
FEHLEND kleiner als FEHLBEGDas Datum Ende der Fehlzeit (FEHLEND) ist kleiner als das Datum des Beginns der Fehlzeit (FEHLBEG).
FEHLEND größer AVEND/BVENDDas Ende der Fehlzeit darf über das Ende von AVEND/BVEND nicht hinausgehen.FEHLEND Datum logisch falschDas Feld ENDE FEHLZEIT enthält ein unlogisches Datum.
URLEGGEZ ungleich 1 oder 2 oder GrundstellungIm Feld GEZAHLTES URLAUBSENTGELT (URLEGGEZ) sind nur die Ziffern 1 oder 2 oder Grundstellung zulässig.URLEGGEZ ungl. Grundstellung, obwohl URLEG gleich GrundstellungIm Feld GEZAHLTES URLAUBSENTGELT (URLEGGEZ) ist nur die Grundstellung zulässig, wenn das Feld URLAUBSENTGELT (URLEG) keinen Wert enthält.Grundst. unzulässig, wenn URLEG ungleich GrundstellungIm Feld GEZAHLTES URLAUBSENTGELT (URLEGGEZ) ist Grundstellung unzulässig, wenn Urlaubsentgelt gezahlt wurde (URLEG <> Grundstellung).
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DBFZ 140
DBHA - HeimarbeiterDatensatz / Baustein
Nummer
DBHA 001
DBHA 012
DBKE - Kündigung / EntlassungDatensatz / Baustein
Nummer
DBKE 001
DBKE 010
DBKE 011
DBKE 012
DBKE 022
DBKE 023
DBKE 025
DBKE 042
DBKE 043
DBKE 052
DBKE 053
DBKE 054
DBKE 056
DBKE 065
VLBAV ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld WURDE DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG VERLÄNGERT (VLBAV) ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
VLBAV gleich Grundstellung, bei AVBFR gleich J oder ZGrundstellung ist unzulässig, wenn das Feld Arbeitsverhältnis befristet (AVBFR) den Wert „J“ oder „Z“ enthält.
FEHLEND = Grundstellung (nicht zulässig)Die Grundstellung im Feld ENDE DER FEHLZEIT (FEHLEND) ist nur zulässig, wenn der Wert im Feld ART DER FEHLZEIT (FEHLART) = 11 ist.
URLTAGE nicht numerischIm Feld ULAUBSANSPRUCH-JAHR sind nur numerische Zeichen zulässig.
AVBFURSP Datum logisch falsch, bei AVBFR gleich J oder ZIm Feld DATUM URSPR BEFRISTUNG ist bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses (AVBFR = J oder Z) nur eine logisch richtige Datumsangabe zulässig.
AVBFABSCHL Datum logisch falsch, bei AVBFR gleich J oder ZIm Feld ABSCHLUSS BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG ist bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses (AVBFR = J) nur eine logisch richtige Datumsangabe zulässig.
Beschreibung Fehlernummer
Beschreibung Fehlernummer
AVEND Datum logisch falschDas Feld AV ENDE (AVEND) enthält ein unlogisches Datum.
BVEND Datum logisch falschDas Feld BV ENDE (BVEND) enthält ein unlogisches Datum.
KENNUNG ungleich DBKEIm Feld Kennung des Datenbausteins Kündigung / Entlassung ist nur DBKE zulässig.AVBFR ungleich J, N oder ZIm Feld befristetes Arbeitsverhältnis (BEFRISTETES AV) ist nur J, N oder Z zulässig.
AVBFSCHR gleich Grundstellung, bei AVBFR gleich J oder ZIm Feld SCHRIFTLICHE BEFRISTUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis (AVBFR = J oder Z) vorliegt.
AVBFSCHR ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld SCHRIFTLICHE BEFRISTUNG ist nur N, J oder Grundstellung zulässig.
AVEND = Grundstellung (nicht zulässig)Die Grundstellung im Feld AV ENDE (AVEND) ist nicht zulässig, wenn weder das Feld BEGINN UNWIDERRUFLICHE FREISTELLUNG MIT WEITERZAHLUNG (AVUWFWZBEG) ausgefüllt ist oder es keinen DBFZ mit ART DER FEHLZEIT (FEHLART) = 11 gibt.
KENNUNG ungleich DBHAIm Feld Kennung des Datenbausteins Heimarbeiter ist nur DBHA zulässig.
AVBFABVL gleich Grundstellung, wenn VLBAV gleich "J"Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld WURDE DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG VERLÄNGERT (VLBAV) den Wert "J" enthält.
AVBFURSP Datum logisch falschDas Feld DATUM URSPRUEBEFRISTUNG (AVBFURSP) enthält ein unlogisches Datum.
AVBFABSCHL Datum logisch falschDas Feld ABSCHLUSS BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG (AVBFABSCHL) enthält ein unlogisches Datum.
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DBKE 066
DBKE 070
DBKE 075
DBKE 078
DBKE 082
DBKE 085
DBKE 086
DBKE 087
DBKE 092
DBKE 096
DBKE 102
DBKE 104
DBKE 110
DBKE 112
DBKE 120
DBKE 122
DBKE 130
DBKE 132
DBKE 140
DBKE 142
AVBFRL ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld BEFRISTUNG LAENGER ALS ZWEI MONATE ist nur N, J oder Grundstellung zulässig.
AVUWFWZBEG gleich Grundstellung, bei AVUWFWZ gleich JIm Feld BEGINN UNWIDERRUFLICHE FREISTELLUNG MIT WEITERZAHLUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn eine unwiderrufliche Freistellung mit Weiterzahlung (AVUWFWZ = J) vorliegt.AVLETZTRL Datum logisch falschDas Feld LETZTE VOLLSTAENDIGE ENTGELTABRECHNUNG enthält ein unlogisches Datum.
AVKUESCH ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld KUENDIGUNG-ENTLASSUNG SCHRIFTLICH ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
AVBFRL gleich GrundstellungIm Feld BEFRISTUNG LAENGER ALS ZWEI MONATE ist bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses (AVBFR = J oder Z) Grundstellung unzulässig.
AVKUEAM Datum logisch falsch, ungleich GrundstellungIm Feld ENTLASSUNG-KUENDIGUNG AV AM ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung (Nullen) zulässig.
AVBFABVL Datum logisch falschDas Feld VERLÄNGERUNG BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG AM (AVBFABVL) enthält ein unlogisches Datum.
AVKUEAM = Grundstellung (nicht zulässig)Im Feld KUENDIGUNG AV AM (AVKUEAM) ist die Grundstellung nur dann zulässig, wenn der Wert bei BEFRISTETES ARBEITSVERHAELTNIS (AVBFR) = "J" oder "Z" und KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) = "6" vorliegt oder mindestens ein DBFZ mit ART DER FEHLZEIT (FEHLART) = 11 existiert.
AVKUEZUST ungleich 1 oder 2Wenn das Feld ART DER ZUSTELLUNG DER KUENDIGUNG (AVKUEZUST) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1" und „2" gültig.
AVKUEBETR ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld BETRIEBSBEDINGTE KUENDIGUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.AVKUEBETR gleich Grundst., bei AVKUEDU gleich 1, 3 od. 5Im Feld BETRIEBSBEDINGTE KUENDIGUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1, 3 od. 5.AVKUESCHUKL ungleich J, N, U oder GrundstellungIm Feld KUENDIGUNGSSCHUTZKLAGE GEM. § 4 KSCHG ist nur J, N, U oder Grundstellung zulässig.
AVKUESCHUKL gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1Im Feld KUENDIGUNGSSCHUTZKLAGE GEM. § 4 KSCHG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1.AVKUEZUST gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1Im Feld ART DER ZUSTELLUNG DER KUENDIGUNG ist Grundstellung (Nullen) unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1.
AVLETZTRL Datum größer Datum BVENDDas Datum LETZTE VOLLSTAENDIGE ENTGELTABRECHNUNG muss kleiner oder gleich dem Datum des Endes des Beschäftigungsverhältnisses (BVEND) sein.
AVKUEDU ungleich 1 bis 6Wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) ungleich Grundstellung, sind nur die Ziffern „1“ bis „6“ gültig.
AVKUEDU = Grundstellung, bei AVKUEAM ≠ GrundstellungIm Feld ENTLASSUNG-KUENDIGUNG AV DURCH ist Grundstellung ("0") unzulässig, wenn AVKUEAM ungleich Grundstellung.
AVKUESCH gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1Im Feld KUENDIGUNG-ENTLASSUNG SCHRIFTLICH ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1.
AVUWFWZ ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld UNWIDERRUFLICHE FREISTELLUNG MIT WEITERZAHLUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.AVUWFWZBEG Datum logisch falsch, ungleich GrundstellungIm Feld BEGINN UNWIDERRUFLICHE FREISTELLUNG MIT WEITERZAHLUNG ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung (Nullen) zulässig.
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DBKE 150
DBKE 152
DBKE 160
DBKE 162
DBKE 172
DBKE 174
DBKE 190
DBKE 192
DBKE 200
DBKE 202
DBKE 212
DBKE 214
DBKE 220
DBKE 222
DBKE 230
DBKE 235
DBKE 240
DBKE 242
DBKE 244
AVAMDAT gleich Grundstellung, bei AVKUEALAM gleich JIm Feld DATUM DER ABMAHNUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEALAM gleich J.
AVMDAT Datum logisch falsch, ungleich GrundstellungIm Feld DATUM DER ABMAHNUNG ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung zulässig.
AVKUEZVB ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld ZUSAETZLICHE KUENDIGUNGSVEREINBARUNGEN ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.AVKUEZVB gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1 bis 5Im Feld ZUSAETZLICHE KUENDIGUNGSVEREINBARUNGEN ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1 bis 5.
SAWPRSC nicht numerisch oder GrundstellungIm Feld SOZIALAUSWAHLPRÜFUNG VON AA sind nur numerische Zeichen oder Grundstellung zulässig.
AGKUEAM gleich Grundstellung, AVKUEDU gleich 3 oder 5Grundstellung im Feld KUENDIGUNG DURCH AG WAERE WANN AUSGESPROCHEN WORDEN (AGKUEAM) ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „3“ oder „5“ enthält.
SAWPRSC ungleich GrundstellungNur Grundstellung im Feld SOZIALAUSWAHLPRÜFUNG VON AA (SAWPRSC) zulässig, wenn das Feld SOZIALAUSWAHL VORGENOMMEN (SAW) den Wert "N" und "E" enthält
AVKUEAL ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld KUENDIGUNGSANLASS ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.AVKUEAL gleich Grundst., bei AVKUEDU gleich 1,3 oder 5Im Feld KUENDIGUNGSANLASS ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1, 3 oder 5.
AVKUEALAM ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld KUENDIGUNGSANLASS ABMAHNUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.AVKUEALAM gleich Grundstellung, bei AVKUEAL gleich JIm Feld KUENDIGUNGSANLASS ABMAHNUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEAL gleich J.
KF nicht numerischIm Feld KUENDIGUNGSFRIST sind nur numerische Zeichen zulässig.
Grundst. unzul., bei AVKUEAM≠Grundst.+(KAU=N oder Grundst)Grundstellung ist unzulässig, wenn das Feld ENTLASSUNGKUENDIGUNG AV AM (AVKUEAM) ein Datum enthält und die ordentliche Kündigung nicht zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen (KAU = „N“ oder Grundstellung) ist.KF=Grundst. bei AVKUEAM ungl. Grundst. + KAU=J + KAUAUG=JGrundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV AM (AVKUEAM) ein Datum enthält, die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen (KAU = „J“) ist und ein wichtiger Grund für die Kündigung (KAUAUG = "J") vorliegt.
SAW ungleich J, N, E oder GrundstellungIm Feld SOZIALAUSWAHL VORGENOMMEN ist nur J, N, E oder Grundstellung zulässig.
SAW gleich Grundstellung, AVKUEDU gleich 1, 4 oder 5Grundstellung im Feld SOZIALAUSWAHL VORGENOMMEN ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG AV DURCH (AVKUEDU) den Wert „1“, „4“ oder „5“ enthält.
AGKUEAM keine logisch richtige Datumsangabe oder Grundst.Im Feld KUENDIGUNG DURCH AG WAERE WANN AUSGESPROCHEN WORDEN (AGKUEAM) ist nur eine logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung zulässig.
AGKUEZU keine logisch richtige Datumsangabe oder Grundst.Im Feld KUENDIGUNG DURCH AG WAERE ZU WELCHEM ZEITPUNKT AUSGESPROCHEN WORDEN (AGKUEZU) sind nur logisch richtige Datumsangabe oder Grundstellung zulässig.
AGKUEZU gleich Grundstellung bei AGKUEAMGrundstellung ist unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNG DURCH AG WAERE WANN AUSGESPROCHEN WORDEN (AGKUEAM) ein logisch richtiges Datum enthält.
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DBKE 250
DBKE 252
DBKE 262
DBKE 264
DBKE 270
DBKE 272
DBKE 280
DBKE 281
DBKE 282
DBKE 284
DBKE 290
DBKE 291
DBKE 292
DBKE 293
DBKE 302
DBKE 304
DBKE 305
DBKE 306
KFZE gleich Grundstellung, bei KF ungleich GrundstellungIm Feld KUENDIGUNGSFRIST ZEITEINHEITEN ist Grundstellung unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNGSFRIST ungleich Grundstellung.
KFZE ungleich 1 bis 4Wenn das Feld KUENDIGUNGSFIRST ZEITEINHEIT (KFZE) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1“ bis „4“ gültig.
KFBZ ungleich 1 bis 7Wenn das Feld BEZUGSZEITPUNKT KUENDIGUNGSFRIST (KFBZ) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „1“ bis „7“ gültig.
KAUAUG gleich Grundstellung, bei KAU = JGrundstellung ist unzulässig, wenn das Feld ZEITLICH UNBEGRENZTER AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG (KAU) gleich „J“.
OKGL ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld ORDENTLICHE KUENDIGUNG NUR GEGEN LEISTUNG ZULAESSIG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
OKGL gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1 bis 5Im Feld ORDENTLICHE KUENDIGUNG NUR GEGEN LEISTUNG ZULAESSIG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1 bis 5.
OKGLFG ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld FRISTGEBUNDENE KUENDIGUNG BEI ORDENTLICHER KUENDIGUNG GEGEN LEISTUNG MOEGLICH ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
KFBZ gleich Grundstellung, bei KF ungleich GrundstellungDie Grundstellung im Feld BEZUGSZEITPUNKT KUENDIGUNGSFRIST unzulässig, wenn das Feld KUENDIGUNGSFRIST ungleich Grundstellung.
KA ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.KA gleich Grundstellung, bei AVKUEDU gleich 1 bis 5Im Feld AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn AVKUEDU gleich 1 bis 5.
KAU ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld ZEITLICH UNBEGRENZTZER AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.KAU gleich Grundstellung, bei KA gleich JIm Feld ZEITLICH UNBEGRENZTZER AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG ist Grundstellung unzulässig, wenn die ordentliche Kündigung gesetzlich oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist (KA = J).
OKGLFG gleich Grundstellung, bei OKGL gleich JIm Feld FRISTGEBUNDENE KUENDIGUNG BEI ORDENTLICHER KUENDIGUNG GEGEN LEISTUNG MOEGLICH ist Grundstellung unzulässig, wenn die ORDENTLICHE KUENDIGUNG NUR GEGEN LEISTUNG ZULAESSIG ist (OKGL gleich J).
AVENLZ ungleich J, N, UIm Feld LEISTUNGSZAHLUNG BEI BEENDIGUNG DES AV ist nur J, N oder U zulässig.AVENLZG ungleich 01 bis 04 oder GrundstellungWenn das Feld GRUND FUER UNGEWISSHEIT AUF LEISTUNGSZAHLUNG (AVENLZG) ungleich Grundstellung, dann sind nur die Ziffern „01“ bis „04“ gültig.AVENLZG = Grundst. bei AVENLZ,BVEGEN,AVENUAG od. AVENVL= UIm Feld GRUND FUER UNGEWISSHEIT AUF LEISTUNGSZAHLUNG (AVENLZG) ist bei AVENLZ, BVEGEN, AVENUAG oder AVENVL gleich "U" die Grundstellung unzulässig.ABF ungleich „J“, „N“, „U“Zulässig ist im Feld ABFINDUNG nur „J“, „N“, „U“.
KAUAUG ungleich J, N oder GrundstellungIm Feld GRUND FUER AUFHEBUNG ZEITLICH UNBEGRENZTEN AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG ist nur J, N oder Grundstellung zulässig.
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DBKE 307
DBKE 308
DBKE 309
DBKE 310
DBKE 311
DBKE 313
DBKE 315
DBKE 316
DBKE 317
DBKE 320
DBKE 321
DBKE 323
DBKE 324
AVENUAG ungleich J, N, UIm Feld URLAUBSABGELTUNG BEI BEENDIGUNG AV ist nur J, N, U zulässig.
BVENUR kleiner oder gleich als AVENDDas Datum URLAUBSDAUER NACH ENDE AV (BVENUR) muss nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses (AVEND) liegen.
BVENUR gleich Grundstellung, bei AVENUAG gleich JIm Feld URLAUBSDAUER NACH ENDE AV ist Grundstellung (Nullen) unzulässig, wenn eine Urlaubsabgeltung nach Beendigung AV (AVENUAG = J) gezahlt wurde.BVENUR Datum logisch falschDas Feld URLAUBSDAUER NACH ENDE AV enthält ein unlogisches Datum.
ABFHOE gleich Grundstellung bei ABF gleich JGrundstellung im Feld ABFINDUNGSHOEHE BRUTTO (ABFHOE) unzulässig, wenn im Feld ABFINDUNG (ABF) Wert gleich "J".
BVEGEN ungleich J, N, U Im Feld ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV ist nur J, N, U zulässig.
BVEGENB kleiner/gleich BVENDARBEITSENTGELT NACH ENDE BV BIS muss größer BV ENDE sein.
BETZU gleich Grundstellung bei ABF gleich JGrundstellung im Feld BETRIEBS-/UNTERNEHMENSZUGEHÖRIGKEIT (BETZU) unzulässig, wenn im Feld ABFINDUNG (ABF) Wert gleich "J".
ABFHOE nicht numerischZulässig sind nur numerische Zeichen.BETZU nicht numerischZulässig sind nur numerische Zeichen.
ABFHOE ungl. Grundstellung bei ABF gleich "N" oder "U"Grundstellung im Feld ABFINDUNGSHOEHE BRUTTO (ABFHOE) erforderlich, wenn Feld ABFINDUNG (ABF) gleich "N" oder "U".
BVEGENB gleich Grundstellung bei BVEGEN gleich JGrundstellung im Feld ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV BIS (BVEGENB) ist unzulässig, wenn ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV gezahlt wurde (BVEGEN = “J“).BVEGENB Datum logisch falschDas Feld ARBEITSENTGELT NACH ENDE BV BIS (BVEGENB) enthält ein unlogisches Datum.