Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ...unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in...
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Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Welche
Institution ist die Mächtigste?
Liebe Klasse 9C,
eure Aufgabe für die nächsten Wochen wird die Beendigung der im Unterricht begonnenen
Stationenarbeit zu den Verfassungsorganen der BRD sein. Anbei habe ich euch das wichtigste
zur Bearbeitung sowie alle dafür notwendige Materialien nochmal zusammengefasst.
Kontrollieren werden wir die Aufgaben, wenn wir uns das nächste Mal in der Schule sehen.
Sollte es Fragen oder Probleme bei der Bearbeitung der Aufgaben geben, schreibt mit eine E-
Mail und ich werde mich schnellstmöglich bei euch melden.
Viel Spaß und liebe Grüße!
T.-M. Haase
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das bedeutet, dass das Volk die Staatsgewalt
durch Wahlen ausübt und auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Institutionen
(= politische Einrichtungen) des Staates, den fünf Verfassungsorganen, hat.
Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben (Legislative),
das Bundesverfassungsgericht als höchstes Organ der Rechtsprechung (Judikative) sowie
der Bundespräsident und die Bundesregierung, welche die ausführenden Aufgaben
(Exekutive) übernehmen. Nachdem du dich nun schon mit Wahlen und Parteien beschäftigt
hast, wird es Zeit, sich intensiver mit den übrigen Institutionen unseres politischen Systems
auseinanderzusetzen.
Stationen:
1) Der Bundesrat – das Gremium der Länder? (Art. 50-53 GG)
2) Der Bundespräsident – das überparteiliche Staatsoberhaupt? (Art. 54-61 GG)
3) Die Bundesregierung – Irgendjemand muss das Ganze ja leiten … (Art. 62-69 GG)
4) Das Bundesverfassungsgericht – Hüter der demokratischen Ordnung? (Art. 92-104
GG)
5) Der Bundestag – das Herzstück der Demokratie? (Art. 38-49 GG)
Bearbeite jeweils die Pflichtaufgaben der einzelnen Stationen und trage deine Ergebnisse in die
dafür vorgesehene Tabelle ein. Anschließend kannst du einzelne Wahlaufgaben beantworten,
um dein Wissen zu festigen. PS: Sollte dir eine Wahlaufgabe besonders gut gelingen, kannst
du mir diese gern zur freiwilligen Bewertung abgeben (am besten per E-Mail).
Beantworte abschließend mit Hilfe deines erworbenen Wissens, welche Institution innerhalb
des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland - deiner Meinung nach - die
Mächtigste ist. Begründe deine Meinung schriftlich im Hefter!
Station 1: Der Bundesrat – das Gremium der Länder?
Aufgaben
Pflichtaufgabe:
Fasse die wichtigsten Kernaussagen des Textes zu folgenden Kriterien
zusammen:
a) Wahl/ Ernennung: Wie gelangen die Mitglieder des Bundesrates ins
Amt?
b) Zusammensetzung: Wie setzt sich der Bundesrat zusammen? Wer ist der
aktuelle Präsident des Bundesrates? Wie viele Personen sitzen für
Thüringen im Bundesrat?
c) Aufgaben: Welche Aufgaben hat der Bundesrat? Wie wirkt der
Bundesrat im Gesetzgebungsprozess mit?
d) Bedeutung: Welche Bedeutung hat der Bundesrat im politischen System
Deutschlands?
Trage deine Ergebnisse stichpunktartig in die Tabelle „Verfassungsorgane der
BRD“ ein.
Wahlaufgaben:
1.) Erstelle einen Lückentext, der die wichtigsten Informationen zum Bundesrat
enthält.
2.) Erarbeite eine Mind-Map, die alle oben aufgeführten Textinformationen
umfasst und in strukturierter Form darstellt.
Station 2: Der Bundespräsident – das überparteiliche Staatsoberhaupt?
Aufgaben
Pflichtaufgabe:
Fasse die wichtigsten Kernaussagen des Textes zu folgenden Kriterien zusammen:
a) Wahl/ Ernennung: Wie erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten? Welche
Voraussetzungen müssen für dieses Amt erfüllt sein? Was versteht man unter der
Institution Bundesversammlung?
b) Zusammensetzung: -
c) Aufgaben: Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?
d) Bedeutung: Welche Stellung nimmt der Bundespräsident im politischen System
Deutschlands ein?
Trage deine Ergebnisse stichpunktartig in die Tabelle „Verfassungsorgane der BRD“ ein.
Wahlaufgaben:
1.) Analysiere die nachfolgende Karikatur.
Achte dabei auf die Schrittfolge: 1. Beschreibung; 2. Deutung; 3. Bewertung
2.) Finde zu jedem Buchstaben des Wortes „Bundespräsident“ ein Schlagwort, dass das
Amt des Bundespräsidenten ausmacht.
Bsp.: B- egnadigung (von Straftätern) P
U R
N Ä
D S
E I
S D
E
N
T
Station 3: Die Bundesregierung - Irgendjemand muss das Ganze
ja leiten …
Aufgaben
Pflichtaufgabe:
Fasse die wichtigsten Kernaussagen des Textes zu folgenden Kriterien
zusammen:
a) Wahl/ Ernennung: Wie gelangt der Bundeskanzler ins Amt? Wie
gelangen die Bundesminister ins Amt?
b) Zusammensetzung: Wie setzt sich die Bundesregierung zusammen? Wer
hat im Moment das Amt des Bundeskanzlers inne? Wie setzt sich die
aktuelle Regierungskoalition zusammen?
c) Aufgaben: Welche Aufgaben hat die Bundesregierung?
d) Bedeutung: Welche Bedeutung besitzt die Bundesregierung im
politischen System Deutschlands?
Trage deine Ergebnisse stichpunktartig in die Tabelle „Verfassungsorgane der
BRD“ ein.
Wahlaufgaben:
1.) Entwirf eine Stellenanzeige für die berufliche Position des Bundeskanzlers,
um diese in einer Tageszeitung zu veröffentlichen. Beschreibe dabei detailliert
das gewünschte Persönlichkeits- und Qualifikationsprofil, welches deiner
Ansicht nach ein geeigneter Kandidat aufweisen sollte.
2.) Erstelle einen Multiple-Choice-Test, der alle genannten Informationen zur
Bundesregierung enthält. Es darf bei vier Ankreuzoptionen pro Frage nur eine
Antwortmöglichkeit korrekt sein.
Station 4: Das Bundesverfassungsgericht – Hüter der
demokratischen Ordnung?
Aufgaben
Pflichtaufgabe:
Fasse die wichtigsten Kernaussagen des Textes zu folgenden Kriterien
zusammen:
a) Wahl/ Ernennung: Wie gelangen die Richter des
Bundesverfassungsgerichts ins Amt? Wie heißt der aktuelle Präsident des
Bundesverfassungsgerichts?
b) Zusammensetzung: Wie setzt sich das Bundesverfassungsgericht
zusammen?
c) Aufgaben: Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht?
d) Bedeutung: Welche Stellung besitzt das Bundesverfassungsgericht im
politischen System Deutschlands?
Trage deine Ergebnisse stichpunktartig in die Tabelle „Verfassungsorgane der
BRD“ ein.
Wahlaufgaben:
1.) Begründe, inwiefern das Bundesverfassungsgericht als „Hüter der
Verfassung“ bezeichnet werden kann.
2.) Erstelle ein Kreuzworträtsel zum Bundesverfassungsgericht.
Station 1: Der Bundesrat – das Gremium der Länder?
Der Bundesrat - besteht insgesamt aus 69 Mitgliedern - soll als Länderkammer die Interessen
der 16 Bundesländer gegenüber dem Bundestag bzw. der Bundesregierung vertreten und ist
somit das wichtigste Organ des deutschen Föderalismus.
Über ihn wirken die Länder an der Bundesgesetzgebung mit. So kann der Bundesrat etwa
eigene Gesetzesinitiativen in den Bundestag einbringen, und alle vom Bundestag beschlossenen
Bundesgesetze müssen dem Bundesrat vorgelegt werden. Bezogen auf die Gesetzgebung ist der
Einfluss des Bundesrates zu unterschieden nach Einspruchsgesetzen und
zustimmungspflichtigen Gesetzen. Zustimmungsbedürftige Gesetze sind: a) Gesetze, die die
Verfassung ändern, b) Gesetze auf dem Gebiet der Finanzen und c) Gesetze, die in die
Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. Diese Gesetze bedürfen die Zustimmung des
Bundesrates (ca. 50% der Gesetze). Verweigert er die Zustimmung, kommt das Gesetz nicht
zustande. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat ein Vetorecht. Macht er davon
Gebrauch, muss der Bundestag erneut abstimmen und kann dadurch den Einspruch des
Bundesrates zurückweisen, erst dann kommt ein Gesetz zustande. Um bei
Meinungsunterschieden zwischen Bundestag und Bundesrat leichter einen Kompromiss zu
finden, gibt es einen Vermittlungsausschuss. Er besteht aus je 16 Mitgliedern von Bundesrat
und Bundestag. Seine Aufgabe ist es, vom Bundestag abgelehnte Gesetze so abzuändern, dass
sie bei erneuter Beratung im Bundestag und Bundesrat angenommen werden können.
Da praktisch alle bedeutenden Gesetzesinitiativen eine Zustimmung der Länderkammer
verlangen, besitzt der Bundesrat eine außerordentliche Kontroll- und Korrekturfunktion in
Bezug auf den Bundestag und dementsprechend der Bundesregierung.
Der Bundesrat im Grundgesetz:
Artikel 50: Durch den Bundesrat wirken die
Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung
des Bundes und in Angelegenheiten der
Europäischen Union mit.
Artikel 51: (1) Der Bundesrat besteht aus
Mitgliedern der Regierungen der Länder, die
sie bestellen und abberufen. Sie können durch
andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten
werden.
(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen,
Länder mit mehr als zwei Millionen
Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als
sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit
mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs
Stimmen.
(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder
entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen
eines Landes können nur einheitlich und nur
durch anwesende Mitglieder oder deren
Vertreter abgegeben werden.
Quellen - Eigene Zusammenstellung aus: Kalinowski, Ulf, Ein
„lebenswichtiges“ Zusammenspiel. Das politische System der
Bundesrepublik, in: Praxis Politik 3 (2010), S.28 und: Mensch und
Politik, Sek I. Thüringen 9./10. Schuljahr, Braunschweig 2013, S.58-59.
Station 2: Der Bundespräsident – das überparteiliche
Staatsoberhaupt?
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD. Seine Rolle, die ihm das Grundgesetz zu schreibt,
ist nur im historischen Kontext vollständig erfassbar. Im dem ersten – gescheiterten – demokratischen
Staat auf deutschen Boden nutze der letzte Reichspräsident Paul von Hindenburg sein immenses
Machtpotential nicht zum Schutz der Weimarer Republik vor der aufflammenden Nazi-Diktatur. Die
Gefahr solch politischer Fehlentwicklungen wollte man bei der Gründung der BRD auf jeden Fall
vermeiden.
Im Vergleich zur Position des ehemaligen Reichspräsidenten besitzt das Amt des Bundespräsidenten
lediglich geringe politische Einflussmöglichkeiten. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Repräsentation
des deutschen Staates nach innen und außen. Er tritt bei besonderen Veranstaltungen auf, absolviert
Auslandsreisen, empfängt Staatsbesucher und unterzeichnet als völkerrechtlicher Vertreter
Deutschlands internationale Verträge. Des Weiteren ernennt er – auf Vorschlag der dafür zuständigen
Institutionen – Bundesrichter, Bundesminister, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere. Er kann
Straftäter begnadigen und unterzeichnet alle neuen Gesetze.
Gerade im letztgenannten Punkt kann der Bundespräsident nur im Zusammenspiel mit anderen
Verfassungsorganen vorgehen. So benötigen Anordnungen und Verfügungen zwingend die
Gegenzeichnung des Bundeskanzlers und der entsprechenden Fachminister. Höchst umstritten ist
außerdem die Verzögerung bzw. Verhinderung von Gesetzen mittels der Verweigerung seiner
Unterschrift – ein Vorgang, der in der bundesrepublikanischen Geschichte einen absoluten
Ausnahmefall darstellt. Eine Ablehnung von geplanten Ernennungen ist nur aufgrund eines
Amtsmissbrauches oder einer Straftat des Kandidaten möglich.
Das Amt des Bundespräsidenten lebt von seiner Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Würde.
Obwohl die jeweiligen Bundespräsidenten einer Partei angehören, ruht ihr Mitgliedschaft praktisch. Sie
mahnen alle politischen Parteien an und versuchen politische bzw. gesellschaftliche Kontroversen
auszugleichen. Die besondere Beachtung ihrer Worte in den Medien ist nicht zu unterschätzen. Die
bisherigen Bundespräsidenten genossen fast ausnahmslos hohes nationales und internationales Ansehen.
Der Bundespräsident im Grundgesetz:
Artikel 54: (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache
von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder
Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das
vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre.
Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des
Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die
von den Volksvertretungen der Länder nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
(…)
(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der
Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese
Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber
erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die
meisten Stimmen auf sich vereinigt.
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Bilder/DE/Termine/Fra
nk-Walter-Steinmeier/Archivbilder/Portraetbilder/Offizielles-
Portraet-Steinmeier-
download.jpg;jsessionid=861771C232F3F1C7FF0DE481FD21739D
.2_cid362?__blob=poster&v=4 (30.10.2017).
Aktueller Bundespräsident:
Frank -Walter Steinmeier
Quellen - Eigene Zusammenstellung aus: Kalinowski, Ulf, Ein „lebenswichtiges“ Zusammenspiel. Das politische System der Bundesrepublik,
in: Praxis Politik 3 (2010), S.31 und: Mensch und Politik, Sek I. Thüringen 9./10. Schuljahr, Braunschweig 2013, S.64-65.
Station 3: Die Bundesregierung – Irgendjemand muss das Ganze ja leiten …
Die Bundesregierung verkörpert die politische Führung der BRD, indem sie den Willen der
Bundestagsmehrheit umsetzen soll. Dabei agiert die Bundesregierung jedoch nicht als rein ausführendes
Organ, sondern wird selbst umfassen initiativ, z.B. bei Gesetzesvorlagen. Dabei stützt sie sich auf umfassende
Zuarbeiten von Fachleiten in den Ministerien und im Kanzleramt. Neben der Gestaltung der
Auslandsbeziehungen ist die Bundesregierung verantwortlich für die Ausführung der Gesetze durch die
Bundesbehörden. Als zentrale Führungsfigur hat die demokratische Ordnung des Grundgesetzes den Posten
des Bundeskanzlers als Regierungschef vorgesehen. Er genießt eine besondere politische Legitimation, da er
als einziges Mitglied der Bundesregierung durch den Bundestag gewählt werden muss.
Ein ins Amt gehobener Bundeskanzler legt mit seinem Koalitionspartner ein Regierungsprogramm fest (den
sogenannten Koalitionsvertrag) und beruft in Absprache mit den beteiligten Parteien die Minister. Die im
Kabinett vertretenen Minister decken alle wichtigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen
Bereiche ab und erarbeiten als Kernaufgabe im Auftrag des Bundestages bzw. der Bundesregierung
Gesetzesvorlagen. Im Rahmen der routinemäßigen Kabinettsarbeit treten drei grundlegende Prinzipien zutage:
Zunächst ist das „Kanzlerprinzip“ zu nennen, welches besagt, dass die Richtlinien der Politik und folglich die
Verantwortung dafür in den Händen des Bundeskanzlers liegen. Inwieweit er seine „Richtlinienkompetenz“
nutzt, hängt gänzlich von der Persönlichkeit und der politischen Situation an. Das „Ressortprinzip“ drückt
weiterhin aus, dass innerhalb der vorgegebenen Richtlinien jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
eigenständig und eigenverantwortlich leitet. Abschließend beschreibt das „Kollegialprinzip“, dass bei
Meinungsverschiedenheiten im Kabinett aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses entscheiden wird, wobei der
Bundeskanzler die endgültige Beschlussgewalt innehat.
Die Bundesregierung im Grundgesetz:
Artikel 64: (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten
vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen
vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder
einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet
unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten
Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der
Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen
sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit
nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen
oder den Bundestag aufzulösen.
Artikel 67: (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur
dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen
Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu
entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den
Gewählten ernennen.
Artikel 68: (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen
auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers
binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung
erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen
Bundeskanzler wählt.
Aktuelle
Bundeskanzlerin:
Angela Merkel (seit
2005)
https://www.bundesregierung.de/
SiteGlobals/StyleBundles/Bilder/
Bundeskabinett/Freisteller_Angel
aMerkel.png?__blob=thumbnail&
v=8 (30.10.2017).
Quellen - Eigene Zusammenstellung
aus: Kalinowski, Ulf, Ein
„lebenswichtiges“ Zusammenspiel.
Das politische System der
Bundesrepublik, in: Praxis Politik 3
(2010), S.29 und: Mensch und
Politik, Sek I. Thüringen 9./10.
Schuljahr, Braunschweig 2013, S.60-
61.
Station 4: Das Bundesverfassungsgericht – Hüter der
demokratischen Ordnung?
Das Grundgesetz gilt als oberste rechtsverbindliche Richtschnur der BRD, jedoch muss es dem
gesellschaftlichen Wandel gemäß beständig neu interpretiert werden. Diese Aufgabe
übernimmt im System der Gewaltenteilung das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe
als „Hüter der Verfassung“. Es überprüft, ob Parlamente, Regierung und Rechtsprechung die
Verfassung einhalten und ein besonderer Schutz der Grundrechte der Bürger gewährleistet
bleibt. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft inne und es
kann Richtersprüche aller anderen untergeordneten Gerichte aufheben, wenn sie nicht der
Verfassung entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht wird jedoch nicht von sich aus aktiv,
sondern es muss von einem Bürger oder einem anderen Verfassungsorgan angerufen werden.
Seine Hauptaufgaben umfassen in diesem Zusammenhang folgende Punkte:
• Jeder Staatsbürger kann eine „Verfassungsbeschwerde“ einlegen, falls man die
individuellen Grundrechte durch Gesetze, Verordnungen oder Ähnliches verletzt sieht.
Im Vorhinein muss allerdings der Rechtsweg ausgeschöpft worden sein.
• Ein weiterer Punkt ist die „Normenkontrolle“, die Überprüfung, ob ein Gesetz mit dem
Grundgesetz übereinstimmt.
• Zudem entscheidet das Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten zwischen
Verfassungsorganen (sogenannte „Organstreitigkeiten“).
• Als letzter wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit zu erwähnen, dass im Sinne einer
„wehrhaften Demokratie“ extreme und somit verfassungsfeindliche Parteien verboten
werden können.
Das Bundesverfassungsrecht ist ein sogenanntes „Zwillingsgericht“, da es aus zwei Senaten mit
je 8 Richtern besteht. Die Mitglieder werden je zur Hälfte durch einen Wahlausschuss des
Bundestages (12 Abgeordnete) und den Bundesrat, jeweils mit einer notwendigen
Zweidrittelmehrheit, gewählt. Die Amtszeit der Richter beträgt 12 Jahre, wobei ein Höchstalter
von max. 68 Lebensjahren nicht überschritten werden darf. Die Richter verfügen über eine
außerordentliche Fachkompetenz und hohe Unabhängigkeit. Gerade der letztgenannte Aspekt
spielgelt sich darin wider, dass eine Wiederwahl unmöglich ist.
Es besteht keineswegs immer Einstimmigkeit bei der Verfassungsinterpretation zwischen den
Senatsmitgliedern – in dem Fall entscheidet die Mehrheit der anwesenden Richter, wobei bei
Stimmengleichheit kein Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt wird.
Quellen - Eigene Zusammenstellung aus: Kalinowski, Ulf, Ein „lebenswichtiges“ Zusammenspiel. Das politische System der
Bundesrepublik, in: Praxis Politik 3 (2010), S.3o und: Mensch und Politik, Sek I. Thüringen 9./10. Schuljahr, Braunschweig 2013, S.66-67.
Station 5: Der Bundestag – das Herzstück der Demokratie?
Der Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. Das verschafft
ihm in demokratischer Hinsicht einen herausgehobenen Rang. Denn er allein kann für sich den
Anspruch nehmen, unmittelbar aus dem Willen des Wahlvolkes hervorgegangen zu sein.
Der Bundestag ist eine Mischform aus Arbeits- und Redeparlament. Im Plenum finden
richtungsweisende politische Debatten statt. Und „hinter den Kulissen“ arbeiten die Ausschüsse. In
den Ausschüssen werden in kleinerer Runde Gesetzesvorlagen diskutiert und erarbeitet, die
abschließend dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. In den Plenarsitzungen wiederrum
finden die öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen statt. Rederecht haben alle
Abgeordneten sowie wie Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates. Der Bundestag
nimmt dabei wichtige Kontrollrechte wahr. Um die Regierung kontrollieren zu können, stehen dem
Parlament ein ganzes Arsenal an Instrumenten – Aktuelle Stunden, Große Anfragen,
Regierungsbefragungen und Fragestunden – zur Verfügung. Weiterhin gehören zu den wichtigsten
Aufgaben des Bundestages die Wahl des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung, die Verabschiedung
des Bundeshaushalts, die Genehmigung der von der Regierung mit anderen Staaten und
internationalen Organisationen ausgehandelten Verträge sowie die Einsätze der Bundeswehr im
Ausland.
Der Bundestag setzt sich dabei aus auf vier Jahre gewählten Abgeordneten verschiedener Parteien
zusammen. Wenn die Abgeordneten einer Partei mindestens fünf Prozent der Mitglieder des
Bundestages stellen, können sie eine Fraktion bilden. Die Fraktionen sind die politische Heimat für
die Abgeordneten und bilden den organisatorischen Rahmen der Arbeit im Bundestag, denn anders
wäre der Bundestag wohl kaum entscheidungsfähig. Bei Abstimmungen folgen die Abgeordneten in
der Regel der von der Fraktion festgelegten Linie (Fraktionsdisziplin), obwohl sie eigentlich nach
Art. 38 GG in ihren Entscheidungen frei sind (freies Mandat).
Quellen – Eigene Zusammenstellung aus: Mensch und
Politik, Sek I. Thüringen 9./ 10. Schuljahr, Braunschweig
2013, S. 56 und: Politik & C., Sozialkunde für das
Gymnasium. Thüringen, Bamberg 2016, S. 107-108.
Der Bundestag im Grundgesetz:
Artikel 38: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Artikel 39: (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre
gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. […]