Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis · • Gymnastik-, Entspannungs-,...
Transcript of Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis · • Gymnastik-, Entspannungs-,...
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
in der Praxis
Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM ®, Disability Manager CDMP ®
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Gesetzliche Verpflichtung seit 01.05.2004
§ 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit...
...sind also seit Einführung des BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine Phasen der Passivität, sondern dienen der Suche nach den
Möglichkeiten zu Beseitigung der gesundheitsbedingten Störungen im Arbeitsverhältnis.
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
6 Wochen...
anstehende Veränderungen
demographischer Wandel in der
Belegschaft
Unfälle / Probleme im privaten Umfeld wirtschaftl.
Situation
Grippewelle
... und was sind die Gründe?
mangelndes Gesundheits-bewusstsein Stress
Arbeitsplatz-Gestaltung
Motivations-mangel
Probleme mit Vorgesetztem oder Kollegen
krankheits-bedingte Fälle
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Qualitätsanforderungen an das BEM -
Fallmanagement
Im konkreten Einzelfall werden:
– Die Ausgangslage analysiert
– Geeignete Maßnahmen entwickelt (Eingliederungsplan)
– Einzelmaßnahmen kontrolliert durchgeführt
– Das Fallmanagement ausgewertet (Abschlussdokumentation)
Analyse
Planung Umsetzung
Auswertung
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Die Analysephase - Profilvergleich
Anforderungs-profil für den Arbeitsplatz
Fähigkeitsprofil für den Arbeitnehmer
Vergleich
Arbeitsplatz-anpassung
Verbesserung der Fähigkeiten
Umsetzung, Arbeitsplatz-erprobung
Außerbetriebliche Maßnahmen zur
Teilhabe am Arbeitsleben
Ermittlung des Handlungsbedarf
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Arbeitsunfähigkeit
• Schulteroperation, linke Schulter
• Erschöpfungsdepression
• Wirbelsäulenerkrankung (Bandscheibenvorfall)
• Schwere Erkrankung / Tod eines Familienangehörigen
Leistungseinschränkungen
• Kein Heben über 30 kg, keine Überkopfarbeiten
• Angst vor Rückfall, Angst vor Reaktion der Kollegen und Vorgesetzten
• Längeres Sitzen vermeiden
• Verminderte Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit
7
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Planungsphase: Mögliche Maßnahmen im
BEM und deren Finanzierung
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Technische Maßnahmen: • Höhenverstellbarer Schreibtisch, orthopädischer Stuhl, Sicherheitsschuhe,
orthopädische Einlagen, Umbau von Maschinen, Bildschirm, Tastatur, Hörgeräte, etc. (finanziert durch DRV, BA (wenn keine 15 Jahre Wartezeit) oder BG.
Organisatorische Maßnahmen: • Reduzierung der Arbeitszeit+ teilweise EM Rente (über DRV) oder
stufenweise Wiedereingliederung (über KK, DRV oder BG) • Reduzierung der Arbeitsaufgaben und ggf. Minderleistungsausgleich (über
das Integrationsamt) • Mediation / Konfliktmanagement Personelle Maßnahmen: • Gymnastik-, Entspannungs-, Stressmanagementkurse über die KK • Medizinische Reha (über DRV) • Unterstützung bei Schwerbehinderung (über das Integrationsamt)
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Technische Maßnahmen: z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz
Was ist bei der Beantragung zu beachten? • Ziel: Erhalt der Erwerbsfähigkeit (Reha vor Rente; keine Heilung der
Krankheit) • Möglichst genaue Beschreibung des Arbeitsplatzes • Medizinische Unterlagen und Atteste zum Antrag beilegen sowie • Kostenvoranschlag (am liebsten 3 Angebote) • NICHT vorher kaufen!!! Erst beantragen und nach Bewilligung beschaffen.
Kostenträger: • DRV (bei Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren): Formulare G100, G130 • Ansonsten Bundesagentur für Arbeit oder • Berufsgenossenschaft (bei einem Arbeits- oder Wegeunfall)
9
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Leistungen vom Integrationsamt für behinderte Arbeitnehmer
• Technische Arbeitshilfen (z.B. Rampen für Rollstuhlfahrer, spezielle Computer für blinde Menschen, Sitzhilfen etc.) – Kosten für die Beschaffung, für die Wartung / Instandhaltung – Ausbildung für die Bedienung
• Arbeitsassistenz (Geldleistung für Helfer) – Regelmäßige Inanspruchnahme – Kein Ersatz – nur Unterstützung – Hilfe vom Kollegen reicht nicht aus.
• Minderleistungsausgleich – Arbeitsleistung ist wenigstens 30 % (bis 50%) geringer als bei einem
Nichtbehinderten in vergleichbarer Form – Alle anderen Maßnahmen sind ausgeschöpft
10
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeit
Einbringung von Urlaub • Der infolge einer Erkrankung nicht genommene Urlaub wird für 15 Monate
gesichert und auf das übernächste Kalenderjahr übertragen. Bsp.: – Schwere Erkrankung im Jahr 2015. Keine Möglichkeit den Urlaub zu
nehmen => Übertrag des Urlaubs in das Jahr 2017. Der Anspruch geht am 31.03.2017 unter.
• Tolle Möglichkeit im BEM: langsame Heranführung an die ursprüngliche Tätigkeit durch halbe Tage oder z.B. Mittwoch zum „Durchschnaufen“
Teilzeittätigkeit • Entweder vorübergehend (befristen!!!) • Oder in Verbindung mit einer Erwerbsminderungsrente Schichtarbeit • Empfehlung oder Anweisung? • Überlegung, ob das Attest befristet werden kann (Überprüfung nach 6
Monaten)
11
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Organisatorische Maßnahmen: stufenweise Wiedereingliederung
Stufenweise Wiedereingliederung • Ziel: schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsleistung. Während der
stw. WE ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben • Möglich ist die stw. WE nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt • Optimal: Führungskraft und Arbeitnehmer setzen sich (im Rahmen des
BEM) VOR der stw. WE zusammen und überlegen den Stufenplan
Kostenträger: • Krankenkasse • Deutsche Rentenversicherung (wenn vor 4 Wochen oder weniger eine
med. Reha stattfand) • Unfallversicherung (bei einem Arbeits- oder Wegeunfall)
12
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Was muss der Arbeitgeber umsetzen?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Grenzen der Pflicht des Arbeitgebers: • Unzumutbarkeit aufgrund
unverhältnismäßiger Aufwendungen bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
• Arbeitgeber muss keinen neuen Arbeitsplatz „erfinden“
• Staatliche oder berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften (Unmöglichkeit)
© Angela Huber - www.angela-huber.de
STOP
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Personelle Maßnahmen
• Gesundheitsförderungsmaßnahmen (finanziert über die Krankenkasse) – Innerhalb eines Kalenderjahres werden 2 anerkannte Kurse zu 80%
(bis max. 75 Euro) • Beratungsdienstleistungen
– Schuldnerberatung – Suchberatung
• Medizinische Rehabilitation – Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist – Und die Minderung der Erwerbsfähigkeit dadurch abgewendet
werden kann – Oder der Arbeitsplatz erhalten werden kann – und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Wartezeit von 15
Jahren oder innerhalb der letzten 2 Jahre 6 Monate Pflichtbeiträge)
14
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Interne Partner & Fachleute
• Betriebsarzt • Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ergonomie • Technologievertreter • Suchtberatung • Controlling (Planung und Steuerung) • Personalabteilung (Personalplanung) • Führungskräfte • Betriebsräte • Arbeitgeberbeauftragter für Schwerbehinderte
15
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Externe Partner & Fachleute
• Disability Manager • Betriebsarzt • Fachkraft für Arbeitssicherheit • Technologievertreter • Berufsgenossenschaft • Krankenkasse • Deutsche Rentenversicherung • Agentur für Arbeit • Integrationsämter • Suchtberatung • Gemeinsame Servicestellen • Selbsthilfeorganisationen • Fachdienst für psychische Erkrankung • Gemeinsame Servicestellen • Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK)
16
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Beispiel: Erkrankung des Bewegungsapparates
(insb. Wirbelsäulenerkrankung)
1. Vergleich Anforderungsprofil mit Fähigkeitsprofil: was wird vom Mitarbeiter gefordert? Kann diese Tätigkeit durch technische oder personelle Hilfen vereinfacht werden?
2. Einleitung gezielter ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung ggf. unter Hinzuziehung weiterer Experten (Sicherheitsfachkraft, Integrationsfachdienst, Rentenversicherung)
3. Ausschluss bestimmter Tätigkeiten, Arbeitsassistenz (Integrationsamt), ggf. vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsplatzwechsel
WICHTIG: Nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters!!!
© Angela Huber - www.angela-huber.de 18
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Beispiel: Krebserkrankungen
1. Meist hochmotivierte Mitarbeiter 2. Tendenz zur Selbstüberschätzung und – überforderung 3. Betriebsärztliche Begutachtung und Begleitung wichtig
oder regelmäßige Nachfrage beim Mitarbeiter und behandelnden Arzt.
WICHTIG: Nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters!!!
© Angela Huber - www.angela-huber.de 19
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Wiedereingliederung von an Burnout /
Depression erkrankten Mitarbeitern
• Wichtig: Gespräch mit dem Mitarbeiter und Gespräch mit der Führungskraft
• Mögliche weitere Maßnahmen: Medizinische Rehabilitation, ambulante Therapie, stufenweise Wiedereingliederung (Achtung: Mitarbeiter überschätzt sich oft, „das Gegenteil von GUT ist GUT GEMEINT)
• Ggf. Anpassung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Tätigkeiten (MIT dem Mitarbeiter gemeinsam!)
• Ggf. Moderation / Mediation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter als Präventivmaßnahme
• Lärm / Licht: Anpassung / Reduktion
© Angela Huber - www.angela-huber.de 20
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Die Durchführungsphase
• Leistungen zur Teilhabe umsetzen und dranbleiben! • Als Ansprechpartner zur Verfügung stehen • Terminplanung einhalten • Flexibilität beweisen • Zwischenergebnisse vermerken
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Die Überprüfungsphase
• Fortschrittskontrolle
• Ggf. Anpassen der Maßnahmen
• Abschlussberichterstattung
• BEM als Frühwarninstrument
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Das Abschlussgespräch
• Aktuelle Selbsteinschätzung des / der Betroffenen • Ergebnisse der Maßnahmen gemäß Eingliederungsplan • Weitere Betreuungsbedarf für den / die Betroffene(n) • Feststellung, dass das BEM beendet werden kann.
© Angela Huber - www.angela-huber.de
Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin
Haben Sie noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne ...
Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht Mediatorin BM ®, Disability Manager CDMP ®
Clemensstraße 70, 80796 München Fon: 089.638525-45, Fax: -44 [email protected], www.angela-huber.de