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  • Referat fr Gesundheit und Umwelt der LHM Checkliste mittlere Legionellenkontamination Seite 1 von 4________________________________________________________________________________________________

    Rechtliche und technische Hinweise zum Betrieb der Trinkwasserinstallation bei einer mittleren Legionellenkontamination

    Im Rahmen von Warmwasseruntersuchungen wurde der sog. technische Manahmenwert fr Legionellen von 100 KBE/100 ml der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) berschritten. Damit ist eine eine vermeidbare Gefhrdung der Gesundheit der angeschlossenen Verbraucher zu besor-gen, so dass Manahmen zur Klrung der Belastungshhe, zur Infektionsprvention und zur Re-duktion der Kontamination erforderlich sind. Eine Keimbelastung dieser Grenordnung (mehr als 100 KBE/100 ml) ist gem den Vorgaben der einschlgigen Regelwerke zudem als mittlere Le - gionellenkontamination/berschreitung des Prfwertes fr Legionellen einzustufen. Generell gilt beim Betrieb von Trinkwasserinstallationen, dass das hieraus bereitgestellte Trinkwas-ser in jeder Form der Nutzung (Kalt- und Warmwasser, auch Dusch- und Badewasser) nicht zur Schdigung der menschlichen Gesundheit fhren darf. Gem den Vorgaben der TrinkwV 2001 muss das Trinkwasser zudem genusstauglich und rein sein. Diese Anforderungen gelten als erfllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und -verteilung in der Trinkwasserinstallation mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die in den 5 - 7 der TrinkwV 2001 festgelegten Grenzwerte, der sog. technische Manahmenwert fr Legionellen und die Vorgaben insbesondere folgender Regelwerke eingehalten werden:

    - VDI/DVGW 6023 (Hygiene in Trinkwasserinstallationen)- DVGW-Arbeitsblatt W 551- DIN EN 806 T1-5 inkl. nationale Ergnzungen (DIN 1988-100, -200, -300, -500, -600)- DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers)

    Gem den Regelungen des DVGW Arbeitsblattes W 551 und der VDI-Richtlinie 6023 sind zur Minimierung des Legionellenwachstums im peripheren Warmwassersystem Temperaturen von mindestens 55C (Zirkulation, endstndige Zapfstellen) sowie mindestens 60C am Auslauf der Trinkwassererwrmungseinheit sicherzustellen. Eine systematische Unterschreitung dieser Tem-peraturen ist nicht zulssig, da damit das Legionellenwachstum begnstigt wird. Sollten aufgrund eines speziellen Nutzerklientels z. B. in medizinischen Einrichtungen, Senioren-, Behinderten- oder Kindereinrichtungen besondere Anforderungen an den Verbrhungsschutz zu beachten sein, ist die erforderliche Temperaturabsenkung des Warmwassers auf 43C bzw. 38C stets endstndig vorzunehmen.Die Verantwortung fr die Gewhrleistung einwandfreier hygienischer Bedingungen in der Trink-wasserinstallation und fr die Abgabe von Trinkwasser liegt gem 4 der TrinkwV 2001 beim Unternehmer oder sonstigem Inhaber der Trinkwasserinstallation.Darber hinaus regelt 14 Abs. 3 der TrinkwV 2001 die Pflicht zur Untersuchung des erwrmten Trinkwassers. Demnach hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer sog. Groanlage zur Trinkwassererwrmung (dazu zhlen vor allem zentrale Warmwasserbereitungsanlagen) das be-reitgestellte Warmwasser an reprsentativen Probenahmestellen untersuchen zu lassen.Nach den 9 Abs. 8 und 16 Abs. 7 der TrinkwV 2001 ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation u. a. verpflichtet, unverzglich der Ursache einer Verkeimung nach-zugehen, eine Gefhrdungsanalyse zu erstellen (vgl. Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012) und alle erforderlichen Manahmen zum Schutz der Gesundheit aller angeschlosse-nen Verbraucher einzuleiten.Angesichts der mittleren Legionellenkontamination besteht fr Sie die Verpflichtung, unverzglich Sofortmanahmen zum Schutz der Nutzer der Trinkwasserinstallation und zur Reduktion der Legionellenkontamination einzuleiten. Die folgenden Ausfhrungen in Form einer Checkliste auf den Seiten 2 bis 4 sollen Ihnen hierbei eine Hilfestellung bieten und Sie bei der strukturierten Bearbeitung der Legionellenproblematik untersttzen.Zustzliche Informationen rund um das Thema Trinkwasser" erhalten Sie auch im Internet unter

    www.muenchen.de/trinkwasserDarber hinaus erteilen die Mitarbeiter des Referates fr Gesundheit und Umwelt unter der Ruf-Nummer 0 89 / 2 33 4 78 68 oder via Email unter [email protected] gerne weitere Ausknfte zur Beurteilung von Laborbefunden, zu allgemeinen hygienischen Belangen und zu technischen Manahmen im Bereich der Trinkwasserinstallation.

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    RGU-GS-HU-07 05.11.2014 14 Seite 1 von 4

  • Referat fr Gesundheit und Umwelt der LHM Checkliste mittlere Legionellenkontamination Seite 2 von 4________________________________________________________________________________________________

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    1. Information der angeschlossenen VerbraucherAlle Bewohner, Nutzer und Eigentmer des Anwesens sind unverzglich ber die mittlere Legionellenkontamination der Trinkwasserinstallation sowie fol-gende grundlegenden Verhaltensregeln zu unterrichten:- Jegliche Ttigkeit, bei der Warmwasser fein zerstubt wird und eine Aerosol-bildung eintritt, ist soweit mglich zu vermeiden.

    - Vor Duschbeginn sollte das stagnierende Warmwasser mglichst aerosolfreiablaufen.

    - Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Gerte, zur Atem-wegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation ist ausschlielich abgepacktesWasser zu verwenden.

    - Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begnstigen das Wachstumvon Mikroorganismen. Daher sollten Duschkpfe und -schluche sowiePerlatoren regelmig z. B. mit verdnnter Essigessenz entkalkt oder ggf.ausgetauscht werden.

    - Immungeschwchte Personen, Mieter/Nutzer mit Lungenvorerkrankungen oder neurologischen Vernderungen die zu Schluckstrungen fhren, sollten umgehend ihren behandelnden Arzt kontaktieren und ber den Legionellen- nachweis informieren.Beiliegend finden Sie ein Informationsblatt des RGU zum Thema Legionellen, das ebenfalls vervielfltigt, verteilt oder ausgehngt werden kann. Das RGU-GS-HU-UHM weist jedoch darauf hin, dass dieses Informationsblatt nicht die Mitteilung der Hausverwaltung ersetzt.Die Information der Bewohner/Nutzer kann per Infobrief oder Aushang erfol-gen. Sofern erforderlich sind diese Informationen auch fr Nutzer mit Migra-tionshintergrund in geeigneter Form mehrsprachig aufzubereiten.Entsprechende Vorlagen in verschiedenen Sprachen finden Sie bei der Bun-deszentrale fr gesundheitliche Aufklrung unter der Internetadresse

    www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/legionellen/

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    2. Erstellung einer GefhrdungsanalyseGem 16 Abs. 7 TrinkwV 2001 hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Trinkwasserinstallation bei berschreitung des technischen Manahmen-wertes fr Legionellen unverzglich eine Gefhrdungsanalyse (GA) zu ver-anlassen. Dies hat eigenverantwortlich ohne gesonderte Aufforderung durch das Gesundheitsamt zu erfolgen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit den

    Empfehlungen fr die Durchfhrung einer Gefhrdungsanalyse gem Trinkwasserverordnung vom 14.12.2012

    detaillierte Vorgaben zur Gestaltung der Gefhrdungsanalyse verffentlicht.Die o. g. Publikation ist zwingend zu beachten und beschreibt u. a. auch, welche Anforderungen an die Qualifikation bzw. das Abhngigkeitsverhltnis des beauftragten Gutachters zu stellen sind und welche Pflichten dem Unter-nehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasserinstallation bei der Beurteilung der GA obliegen (vgl. Abschnitt 8 der UBA-Empfehlung). Die UBA-Empfehlung kann ber den Internetauftritt des RGU zum Thema Trinkwasser unter

    www.muenchen.de/trinkwasser Downloadbereich oder den Internetauftritt des Umweltbundesamtes bezogen werden.

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    RGU-GS-HU-07 05.11.2014 14 Seite 2 von 4

  • Referat fr Gesundheit und Umwelt der LHM Checkliste mittlere Legionellenkontamination Seite 3 von 4________________________________________________________________________________________________

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    3. Leitungssplung und Desinfektion Zur Reduktion der Legionellenkontamination ist das Warmwassersystem des Anwesens nach der Anlagenberprfung/-optimierung oder ggf. auch als So-fortmanahme mit hchstmglicher Temperatur zu splen. Sofern mglich sollte eine Desinfektion angestrebt werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch eine Anlagendesinfektion nur dann nachhaltig wirkt, wenn die Ursachen der Kontamination beseitigt werden. Auch kann eine Desinfektion nicht eine Sanierung der Trinkwasserinstallation ersetzen.Vor einer Splung/Desinfektion (thermisch oder chemisch) mu sichergestellt werden, das alle Teile des Systems fr die Durchfhrung der Manahme ge-eignet sind. Diese berprfung erfolgt wie die Veranlassung der Manahmen in Eigenverantwortung des Betreibers der Trinkwasserinstallation (UsI).Bei der thermischen Desinfektion ist jede Zapfstelle fr die Dauer von mindes-tens drei Minuten nachweislich mit Heiwasser von einer Temperatur von min-destens 70C zu beaufschlagen. Zur Gewhrleistung eines maximalen Was-serdurchsatzes und zur Minimierung der Aerosolbildung sollten die Splvor-gnge ohne Duschkopf/Perlator erfolgen. Whrend der Splung bzw. thermi-schen Desinfektion sind geeignete Manahmen zum Schutz des Personals (Verbrhungsschutz, Tragen von Filtermasken - mindestens FFP2) zu treffen. Die Nutzer sollten sich nicht im Aerosolbereich aufhalten; die Splung ist zu dokumentieren.Im Falle einer chemischen Desinfektion sind die erforderlichen Mindestkon-zentrationen, die spezifischen Sicherheits-/Unfallverhtungsvorschriften bei der Handhabung der Chemikalien (u. a. GUV-V D5) und die Vorgaben der DVGW-Arbeitsbltter W 224, W 229, W 291 und W 557 zu beachten. Bei der Auswahl eines Desinfektionsmittel sind die Anforderungen nach 11 der TrinkwV 2001 zu bercksichtigen.Die DVGW-Arbeitsbltter W 557 und W 551 enthalten ausfhrliche Beschrei-bungen der bei der Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserinstallationen zu beachtenden Vorgaben.In jedem Fall sind die angeschlossenen Nutzer ber die Durchfhrung von Desinfektionsmanahmen zu informieren.

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    4. Durchfhrung der Nachuntersuchungen (NU)Gem den Vorgaben der TrinkwV 2001, den Empfehlungen des Umweltbun-desamtes und den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 sind bei einer berschreitung des technischen Manahmenwertes fr Legionellen in der Grenordnung einer sog. mittleren Legionellenkontamination u. a. drei Nachuntersuchungen (NU) des Warmwassersystems erforderlich. Diese sind durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasserinstallation nach der Durchfhrung der in den Abschnitten 2 und 3 beschriebenen Manahmen zu veranlassen.Der zeitliche Abstand der ersten beiden Nachuntersuchungen ist auf drei Mo-nate zu begrenzen; die dritte Nachuntersuchung folgt nach einem Jahr sofern bei der ersten und (!) zweiten Nachuntersuchung keine weitere berschrei - tung des technischen Manahmenwertes festgestellt wurde.Andernfalls ist in Verbindung mit einer erneuten Prfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Manahmen ein vierteljhrlicher Abstand der NU anzustreben.Die erste Nachuntersuchung ist frhestens eine Woche nach Abschluss der Desinfektions- bzw. Sanierungsmanahmen vorzunehmen. Die erste und zweite Nachuntersuchung mssen mindestens folgende Bereiche erfassen: - Die Endpunkte der Warmwasserversorgungsstrnge in den einzelnen

    Gebudeteilen bzw. Etagen (vertikale/horizontale Verteilung)- Die im Rahmen der orientierenden Untersuchung aufflligen Zapfstellen

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    RGU-GS-HU-07 05.11.2014 14 Seite 3 von 4

  • Referat fr Gesundheit und Umwelt der LHM Checkliste mittlere Legionellenkontamination Seite 4 von 4________________________________________________________________________________________________

    - Den Nahbereich der im Rahmen der orientierenden Untersuchungaufflligen Zapfstellen (im Leitungsverlauf vorangehende/folgende)

    - Den Vorlauf der Trinkwassererwrmungseinheit(en)- Den Rcklauf der Trinkwassererwrmungseinheit (Zirkulation)- Die Kaltwassereinspeisung der Trinkwassererwrmer- Kaltwasserleitungsteile mit deutlicher Erwrmung ber 25CDie dritte Nachuntersuchung kann hinsichtlich der Auswahl der Probenahme-stellen wieder wie eine orientierende Untersuchung ausgefhrt werden.Fr die Entnahme der Trinkwasserproben sind die Vorgaben der TrinkwV 2001, Anlage 4, Teil IIb und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 23.08.2012 zu bercksichtigen.Bei den Probenahmen sind neben dem Datum und der Uhrzeit, der Wasser-temperatur (Entnahmetemperatur und Maximaltemperatur), des sensorischen Befundes (Frbung, Trbung, Geruch) auch Name und Art des Gebudes, ggf. Bezeichnung des Gebudeteils, Lage/Art der Probenahmestelle und die Trinkwasserart (WW, KW, gemischtes Trinkwasser) zu dokumentieren.Die Probenahmearbeiten und Laboruntersuchungen mssen von einer nach 15 TrinkwV 2001 zugelassenen Untersuchungsstelle vorgenommen werden. Eine Auflistung entsprechender Laborbetriebe in Bayern kann im Internet unter

    www.lgl.bayern.de und www.muenchen.de/trinkwassereingesehen/bezogen werden.

    Ergebnisse NU

    weitergeleitet an RGU am

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    5. Information des Referates fr Gesundheit und UmweltDas Referat fr Gesundheit und Umwelt, Sachgebiet RGU-GS-HU-UHM (Um-welthygiene/-medizin) ist als zustndiges kommunales Gesundheitsamt ber alle eingeleiteten Schritte zur Minimierung der Legionellenkontamination und die Ergebnisse der einschlgigen berprfungen zu informieren.Die Ergebnisse der unter Abschnitt 4 genannten Nachuntersuchungen (NU) sind dem RGU-GS-HU-UHM unaufgefordert vorzulegen. Dazu ist jeweils das im Internet unter

    www.muenchen.de/trinkwasser Downloadbereich)erhltliche Formular

    Anzeige- und Handlungspflichten bei berschreitung des technischen Manahmenwertes fr Legionellen in der Trinkwasserinstallation

    zu verwenden. Wir bitten unbedingt zu beachten, dass eine bersendung einzelner Laborbe-funde oder der vollstndigen Laborberichte einer Untersuchungsreihe nur auf ausdrckliche Aufforderung durch das RGU vorzunehmen ist.Der ausgefllte Vordruck ist dem RGU-GS-HU-UHM vorzugsweise per Email ([email protected]) oder als Telefax (0 89 / 2 33 4 78 46) zu bersenden. Bei einer Zustellung auf dem Postweg bitten wir folgende An-schrift zu verwenden:Referat fr Gesundheit und Umwelt, RGU-GS-HU-UHM,Bayerstrasse 28a,80335 Mnchen

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