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Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11011 Berlin
HerrXXX XXXXXX XXX586XX Iserlohn
Nur per E-Mail:
Berlin, 46.. Dezember 2011AZ 11c6-53-1/1 (XXX)
Zugang zu amtlichen Informationen
Sehr geehrter Herr XXX,
über Ihren mit Schreiben vom 20.11.2011 (per Fax) gestellten Antrag auf Zugang zu
amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gemäß § 1 Absatz
1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
(Informationsfreiheitsgesetz - IFG) ergeht der folgende
Bescheid:
Dem Antrag auf Übersendung des vollständigen Prüfberichts wird stattgegeben. Der
Prüfbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das Ergebnis der
Prüfungen zu Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II (Oktober 2009 bis
Januar 2010) wird - antragsgemäß - per E-Mail in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.11.2011 beantragen Sie die Übersendung - möglichst in digitalisierter
Form - des vollständigen Prüfberichts des „Bundesarbeitsministeriums" über „geprüfte
geschlossene Eingliederungsvereinbarungen, die mit Hertz IV Beziehern im Jahr 2010
geschlossen worden sind, ... ." Hierbei handelt es sich um den Prüfbericht des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das Ergebnis der Prüfungen zu
Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II (Oktober 2009 bis Januar 2010).
U-Bahn U 2, U 6: Mohrenstraße / Französische StraßeBus 200: VVilheinistraße
S-Bahn 1.2. 25: Brandenburger Tor
(M.indermann)
See 2 von 2
Die Entscheidung ergeht gemäß §§ 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2, 7 Absatz 1 Satz
1 und Absatz 3 Satz 1, 10 Absatz 1 Satz 2 IFGG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag