Brandschutz beim Bauen im Bestand - hhpberlin.de · 3. Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept ......
Transcript of Brandschutz beim Bauen im Bestand - hhpberlin.de · 3. Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept ......
www.hhpberlin.de
Ingenieure für Brandschutz GmbH Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 1
Brandschutz beim Bauen im
Bestand
Grundsätze und Maßnahmen
vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
Niederlassungsleiter Berlin
Sachverständiger für Brandschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 2
Inhalt
1. Grundlagen – übergeordnetes Recht
1.1 Übergeordnete Planung und Schutzziele
1.2 Bestandsschutz
2. Brandschutz zur Verbesserung des Bestandes
2.1 Verbesserung durch Anlagentechnik
2.2 Verbesserung durch Brandmeldeanlagen
2.3 Verbesserung durch Warnanlagen
2.4 Verbesserung durch Sprinkleranlagen
2.5 Verbesserung durch Sprühwasserlöschanlagen
2.6 Verbesserung durch individuelle Pläne
3. Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept – Staatsbibliothek Unter den Linden
3.1 Das Gebäude
3.2 Verhinderung der Brandausbreitung
3.3 Anforderungen an die Bauteile
3.4 Gestaltung der Rettungs- und Angriffswege
3.5 Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
4. Fazit
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 3
1 Grundlagen – übergeordnetes Recht
Artikel 14 Grundgesetz
• Schutz des Eigentums
„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken
werden durch die Gesetze bestimmt.“
„Eigentum verpflichtet“
Gesetzgeber regelt die Notwendigkeit des Bestandsschutzes, Grundlagen und
Einschränkungen werden im Baurecht geregelt.
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 4
• Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung
Regelung von Art und Umfang baulicher Nutzung von Grundstücken
• Bauleitplanung
Flächennutzungs- und Bebauungspläne
• Regelungen der Musterbauordnung 2002 bzw. Landesbauordnungen
Definition der Möglichkeiten von Abweichungen
1.1 Übergeordnete Planung
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 5
§ 3 Abs. 1 MBO: „allgemeine Anforderungen“
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben,
Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
§ 14 MBO: „Brandschutz“
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand
zu halten, dass • der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und
• bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
• wirksame Löscharbeiten möglich sind.
1.1 Schutzziele
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 6
• Schutzziele müssen in jedem Gebäude sichergestellt werden.
• Bestehende Gebäude erfüllen meist in mehreren Bereichen die
Vorschriften des heutigen Baurechts nicht vollständig.
• Es kommt dann darauf an, dass die Erfüllung der Schutzziele,
insbesondere die Einhaltung des Personenschutzes gewährleistet
wird.
• Der deskriptive Nachweis (die Einhaltung der genannten materiellen
Einzelanforderungen) ist kaum möglich.
Nachweis mit Ingenieurmethoden schafft ggf. Abhilfe
1.1 Schutzziele
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 7
In Berlin z.B. § 85 BauO Bln – bestehende bauliche Anlagen
• (1) 1Rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen sind, soweit sie nicht den
Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Vorschriften genügen, mindestens in dem Zustand zu erhalten,
der den bei ihrer Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. […]
Der Bestandsschutz entfällt,
bei Nutzungsänderungen oder
wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.
• z.B. nicht vorhandener Treppenraum, fehlender 2. Rettungsweg,
fehlender Ausgang aus dem Treppenraum ins Freie
1.2 Bestandsschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 8
In Berlin z.B. § 85 BauO Bln – bestehende bauliche Anlagen
• (2) 1Werden in diesem Gesetz oder in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Vorschriften andere Anforderungen als nach dem bisherigen Recht gestellt, so
kann verlangt werden, dass rechtmäßig bestehende oder nach genehmigten
Bauvorlagen bereits begonnene bauliche Anlagen angepasst werden, wenn dies
zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung,
insbesondere von Leben oder Gesundheit, erforderlich ist.
• (3) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen wesentlich geändert werden,
so kann gefordert werden, dass auch die nicht unmittelbar berührten Teile der
baulichen Anlage mit diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden, wenn die Bauteile, die
diesen Vorschriften nicht mehr entsprechen, mit den beabsichtigten Arbeiten in
einem konstruktiven Zusammenhang stehen und die Durchführung dieser
Vorschriften bei den von den Arbeiten nicht berührten Teilen der baulichen Anlage
keine unzumutbaren Mehrkosten verursacht.
1.2 Bestandsschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 9
Passiver Bestandsschutz
• Schutz für bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen
Anforderungen
Bauwerk und Nutzung werden nicht geändert
Aktiver Bestandsschutz
• Genehmigungsansprüche für notwendige Instandsetzungs- und
untergeordnete Erweiterungsmaßnahmen
Notwendige Instandhaltungen, sowie bauliche Erweiterungen sind möglich
Erfordert i.d.R. Baugenehmigung
1.2 Bestandsschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 10
Bestehende Gebäude genießen baurechtlich gesicherten
Bestandsschutz.
Bestehenden Gebäude müssen die heutigen Vorschriften des
baulichen Brandschutzes nicht erfüllen und auch nicht den heute
geltenden Vorschriften angepasst werden, wenn sie
• rechtmäßig bestehen, was bei den meisten Denkmälern angenommen
werden kann,
• in ihrer Bausubstanz nicht wesentlich geändert wurden und
• ihre Nutzung nicht ändern.
1.2 Bestandsschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 11
• Bestandsschutz ist ausgeschlossen bei:
nicht Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele,
• Fehlen eines 2. Rettungswegs (vgl. Behandlung Kita und Wohnbau)
• Mangelhafte Erschließung für die Feuerwehr
Beurteilung der Gefährdung nicht hinreichend definiert
• Stellt die Nicht-Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele eine Gefahr dar?
• Genügt abstrakte (potentielle) Gefahr zur Versagung des Bestandsschutzes?
1.2 Bestandsschutz
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 12
Handlungsempfehlung
• Methodik bei einer Sanierung
• Methodik bei einer Denkmalpflegerischen Behandlung
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept als Grundlage für das Beseitigen realer Gefahren
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 13
Bestandsaufnahme
• Brandschutztechnische Bestandsaufnahme als Beurteilungsgrundlage
vorhandener Bausubstanz
• Sollte in der Regel folgende Bestandteile enthalten:
Aufnahme der Bauteilabmessungen
Feststellung der Materialkennwerte
Aufnahme der Bauteilkonstruktion und Abgleich mit zum Zeitpunkt der Errichtung
geltenden technischen Bestimmungen
Aufnahme der Einbausituation
• Durch anschließende Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz besteht die Möglichkeit
ein Anpassungsverlangen abzuwehren
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 14
Verbesserung des Bestandes:
• da die heutigen Standards und Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten
werden und
• die Brandgefährdung bei Sanierung (auch bei nicht wesentlichen
Änderungen) zunimmt:
Installation moderner Haustechnik – Herstellen neuer Wand- und
Deckendurchbrüche
Neuaufteilungen der Geschossfläche – ggf. Fehlen des 2. Rettungsweges
2. Brandschutz zur Verbesserung
des Bestandes
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 15
Wesentliche anlagentechnische Maßnahmen
Def.: Anlagentechnischer Brandschutz dient im Falle eines Brandes der
Schadensbegrenzung im Rahmen des Personen- und Sachschutzes.
• Anlagen werden eingesetzt zur
Brandmeldung,
Warnung und Information,
Selbsthilfe,
Orientierung,
Rauchfreihaltung und
zur Löschung
2.1 Verbesserung durch Anlagentechnik
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 16
Def.: Brandmeldeanlagen dienen der Früherkennung eines Brandes
und der Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle, i.d.R. der Feuerwehr.
• Eine Brandmeldeanlage besteht im Wesentlichen aus:
automatischen Brandmeldern
(Kenngrößen: Rauch, Temperatur, Flammen) und / oder
nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder)
Feuerwehrbedienfeld
Feuerwehr-Anzeige-Tableau
Übertragungseinrichtung (Standleitung zu einer hilfeleistenden Stelle)
2.2 Verbesserung durch Brandmeldeanlagen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 17
Wichtige technische Regelwerke:
• DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb
• DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und
Überfall
Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)
• DIN EN 54 Brandmeldeanlagen
Teil 5: Wärmemelder
Teil 7: Rauchmelder
Teil 10: Flammenmelder
Teil 11: Handfeuermelder
2.2 Verbesserung durch Brandmeldeanlagen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 18
Automatische Brandmelder Nichtautomatische Brandmelder
(Handfeuermelder)
2.2 Verbesserung durch Brandmeldeanlagen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 19
Def.: Alarmierungseinrichtungen dienen dem Herbeirufen von Hilfe oder zur
Warnung von Personen.
• Eine Warnanlage besteht im Wesentlichen aus:
– automatischen Brandmeldern (Kenngrößen: Rauch, Temperatur, Flammen) und/oder
– nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder)
– Lautsprechern
– Signalleuchten
• Mögliche Arten der Alarmierung:
– optisches Signal
– akustisches Signal (Ton)
– Lautsprecherdurchsage (z. B. in Verkaufs- und oder Versammlungsstätten)
2.3 Verbesserung durch Warnanlagen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 20
Def.: Sprinkleranlagen sollen der Brandausbreitung entgegenwirken und im
Brandfall alarmieren sowie eine ständig besetzte Stelle von dem
Brandgeschehen in Kenntnis setzen.
• wichtigstes Regelwerk:
VdS CEA 4001 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen“
2.4 Verbesserung durch Sprinkleranlagen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 21
2.5 Verbesserung durch
Sprühwasserlöschanlagen
• Leitungsnetz mit offenen Löschdüsen
• Löschung im gesamten Schutzbereich
• Auslösung über eine Brandmeldeanlage und/oder von Hand
• sehr guter Schutz vor Brandausbreitung
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 22
2.6 Verbesserung durch individuelle Pläne
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 23
Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept
Brandschutzkonzepte • Feuerwehrpläne • Flucht & Rettungspläne
Brandsimulation • Statik & Konstruktion
3. Staatsbibliothek Unter den Linden
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 24
Staatsbibliothek Unter den Linden
• bedeutendes Kulturdenkmal in Berlin
• erbaut 1903-1914
• Zerstörung des Kuppellesesaals 1944
• Heute:
Abriss von 2 Büchertürmen
Neubau eines Lesesaals
3.1 Das Gebäude
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 25
Beurteilungsgrundlagen bisher
• Gesetze und Verordnungen
• Technische Regeln
• Erfahrungen aus der Praxis
MBO § 3 lässt alternative Nachweise zur Erfüllung der Schutzziele
zu (schutzzielorientiertes BSK)
• Anwendung von Naturbrandszenarien
• Anwendung von Computerprogrammen zur Rauchableitung und Evakuierung
Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
3.1 Das Gebäude
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 26
• Ausgedehnter Gebäudekomplex
• LIPMAN-Regalsystem
• historische Geschossdecken
• Lesesaal mit mehrfach unbestimmter
Stahl- und Spannbetonfertigteilkonstruktion
3.1 Das Gebäude
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 27
Altbau = unkonventionelle Lösungen
• Feuerbeständige Wände statt Brandwände mit spezieller Ausbildung im
Bereich der Bücherregale
• Eckverglasungen mit
feuerhemmendem Glas
in denkmalgeschütztem Rahmen
• Änderung der Raumnutzung
in Eckbereichen
• Aufrüstung von Bestandstüren
3.2 Verhinderung der Brandausbreitung
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 28
Neubau = schutzzielorientiertes Konzept
• keine Einschränkung der Raumnutzung
• Feuerbeständige raumabschließende
Bauteile
• Bestimmen von Bauteilanforderungen
mit Computerprogrammen,
z.B. zwischen Lesesaal
und Handmagazin
3.2 Verhinderung der Brandausbreitung
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 29
• Bemessung/ Bewertung der vorhandenen
Geschossdecken
MENZEL-Decken, ACKERMANN-Decken,
KLEINESCHE Decken, Holzbalkendecken,
scheitrechte Steinkappendecken und
Preußische Kappendecken
• Berechnung der Stahlträgerdecke über dem
6. Büchermagazin mit „STABA F“
• Bemessung des Tragwerkes des
Hauptlesesaales mit „FIRE S-T“
Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
3.3 Anforderungen an die Bauteile
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 30
Treppenräume im Bestand (Baustoffe, Bauart und Treppenbreiten)
• Schutz der Treppen durch Abschottungen
• Verbesserung der Rauchableitung
• Schaffung zusätzlicher notwendiger Treppen
3.4 Gestaltung der Rettungswege
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 31
Treppenräume für den Neubau
• Außenliegende Treppenräume
an notwendigen Fluren
• Innenliegende Treppenräume
mit Vorräumen und
Spüllüftungsanlagen
3.4 Gestaltung der Rettungswege
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 32
3.4 Gestaltung der Rettungswege
Treppenräume für den Neubau
• Bemessung der Auslastung der Treppenräume mit Computerprogrammen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 33
3.4 Gestaltung der Angriffswege
Altbestand:
Außenleitern mit Umgängen und
Steigleitung als Holm der Leiter
Neubau:
Baulicher Schutz der Treppenräume
und Steigleitung trocken
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 34
• Brandmeldeanlagen (Schutzkategorie 1)
• Warnanlagen (Sprachalarm in öffentlichen Bereichen ansonsten Signale)
• Löschanlagen (nur in raumabschließenden
Bereichen wegen Löschwasserschäden)
• Gaslöschanlagen in Magazinbereichen
• Nasse und trockne Steigleitungen
Tresormagazine
3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 35
Rauchgasausbreitung
• Bemessung der Halle (einfache Geometrie) mit einem Zonenmodell (CFAST)
• niederenergetischer Brand von 2 MW
• Vollbrandszenario 20 MW
• Gegenprüfung der Rechnung
mit einem Feldmodell
3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 36
• Ermittlung der optischen Dichte der Rauchgasschicht (Grenzwert 0,1 m-1 bis 0,15 m-1)
• Annahme des Brandgutes (60 % Papier und Holzwerkstoffe, 40 % Kunststoffe)
• erforderliche Rauchableitungsfläche 60 m² aerodynamisch
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1
0 300 600 900 1200 1500 1800
Zeit in s
2 MW
20 MW
RWA- und Zuluftöffnung jeweils 60 m²
3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 37
Bemessung der Rauchgasausbreitung im Handmagazin mit einem
Feldmodell
• Versagenskriterien:
– max TS > 300 °C und TS > 60 K
• CFD-Simulation:
– keine Überschreitung der kritischen Werte
Freihandmagazin B im Grundriss
Lesesaal
3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 38
4. Fazit
Die Nutzung
ingenieurmäßiger Methoden
des Brandschutzes gepaart
mit unkonventionellen
Lösungen, gestützt auf
Erfahrungswerten und
die Anwendung konservativer
Brandschutzmaßnahmen
Ganzheitliches Brandschutzkonzept
für ein Denkmal
Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 39
5. Literatur / Quellen
1. Baulicher Brandschutz im Bestand, Brandschutztechnische Beurteilung vorhandener Bausubstanz;
Gerd Geburtig; DIN Deutsches Institut für Normung e.V.; Beuth Verlag GmbH, Berlin, Wien, Zürich; 1.
Auflage 2008
2. Juristische Anforderungen an das Bauen und den Brandschutz im Bestand, Assesor Till Fischer
TU Darmstadt, Frankfurt am Main, 2004
3. Brandschutz vs. Bestandsschutz, Eine praxisorientierte Betrachtung für NRW; Dipl.-Ing. Thomas
Kempen; BDB-NRW-Sonderheft 2003
Kontaktinformationen
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
Rotherstraße 19
10245 Berlin
Fraunhoferstraße 6
80469 München
Kurze Mühren 20
20095 Hamburg
Wilhelm-Leuschner-Straße 41
60329 Frankfurt am Main
Phone: +49 (30) 89 59 55-0 [email protected]
Fax: +49 (30) 89 59 55-100 www.hhpberlin.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher
Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän
Dipl.-Ing. Karsten Foth
Prokurist:
Dipl.-Ing. Harald Niemöller
Beirat:
Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser
Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert
Amtsgericht
Berlin Charlottenburg
HRB 78 927
Deutsche Bank P+G AG
BLZ 100 700 24
Konto-Nr. 1419100
IBAN-Nr.
DE52100700240141910000
Swift-Code: DEUTDEDBBER
Ust-IdNr. DE217656065
www.hhpberlin.de
Ingenieure für Brandschutz GmbH Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 41
zurück
Überprüfung Brandschutz
Bauherr/ Eigentümer
Sanierung/Nutzung/
Umnutzung Bestandsschutz Brandschutz
Konfliktfeld Anpassungsverlangen Analyse des Bestandes
Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und
Bestandsschutz
Gefahrenanalyse mit
Schwerpunkt:
reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf
Überprüfung Bestandsschutz Moderation
Darstellung des Erforderlichen Bestandsschutz
vorhanden?
Wirtschaftlichkeit
gegeben?
Gebäudeorientiertes
Brandschutzkonzept
Analyse möglicher
Nutzungseinschränkungen
und kompensatorischer Maßnahmen
Handlungsbedarf Handlungsbedarf
Einvernehmliches Konzept
Strategieanpassung:
Vorrang Bewältigung
realer Gefahren
Strategieanpassung:
Vorrang Erreichen der
Ziele
Was ist erforderlich? Was ist notwendig?
www.hhpberlin.de Ingenieure für Brandschutz GmbH
Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz 42 zurück
Forderungen, Alternativen
Gefahrenanalyse mit
Schwerpunkt:
reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf
Strategieanpassung:
Vorrang Brandschutz
Strategieanpassung:
Vorrang Denkmalschutz Moderation
Darstellung des Möglichen Forderungen, Alternativen
Gebäudeorientiertes
Brandschutzkonzept
Analyse möglicher
Nutzungseinschränkungen
und kompensatorischer Maßnahmen
Handlungsbedarf Handlungsbedarf
Einvernehmliches Konzept
Strategieanpassung:
Vorrang
Brandschutz
Strategieanpassung:
Vorrang
Denkmalschutz
Was ist unabdingbar? Welche Beeinträchtigung ist zulässig?
Bauherr/ Eigentümer
Nutzung Denkmalschutz Brandschutz
Konfliktfeld Gefahrenverhütungsschau Analyse des Bestandes
Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und
Denkmalschutz