Bildungspolitische Baustelle 1: Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG DV SVEB,...
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Bildungspolitische Baustelle 1:Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG
DV SVEB, Bildungspolitische Tagung 5. Mai 2015Hotel Kreuz, Bern
Dr. André Schläfli, Direktor SVEB
Inhalt
1. Das WeBiG im Überblick
2. Verordnung: Ja oder Nein? – Zur Umsetzung der Grundsätze Qualität
(Art. 6), Anrechnung (Art. 7), Wettbewerb (Art. 9)
3. Finanzierung der WB-Organisationen (Art. 12)
4. Monitoring (Art. 19)
5. Grundkompetenzen (Art. 13-15)
6. Verantwortung (Art. 5)
7. Thesen zur Diskussion
Verordnung: Ja oder Nein?
Grundsätze Qualität (Art. 6), Anrechnung (Art. 7), Wettbewerb (Art. 9)
Zwei Optionen für die Umsetzung:
Mit Verordnung
Argumente div. Akteure:Ohne Verordnung bleibt WeBiG
„toter Buchstabe“
Bsp. Wettbewerb (Art. 9 Abs. 2): Wer beurteilt „Qualität, Leistung und Spezialität“ von Angeboten und sagt, wann der Wettbewerb
verzerrt ist und wann nicht?
Ohne Verordnung
Argument SBFI: WeBiG = Rahmengesetz Die Grundsätze müssen über die
Spezialgesetze umgesetzt werden
Bsp. Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale
Bildung (Art. 7): Über das Berufsbildungsgesetz regeln
Was geregelt wird: Finanzierung der WB-Organisationen
WeBiG Art. 12: Finanzhilfen an die Organisationen der WB
Unterstützte Leistungen (gem. Entwurf der Verordnung, Art. 2):
• Informationsleistungen inkl. Sensibilisierung
• Koordinationsleistungen
• Massnahmen zur Qualitätssicherung/-entwicklung und zur Entwicklung der
Weiterbildung
Was geregelt wird: Monitoring
WeBiG Art. 19: Monitoring
1 Das SBFI führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und über den Weiterbildungsmarkt.
2 Das SBFI führt zu diesem Zweck den regelmässigen Dialog mit den massgeblich betroffenen Kreisen der Weiterbildung.
Anbieterstatistik? Forum Weiterbildung?
Grundkompetenzen
WeBiG Art. 13-15: Grundkompetenzen
1. Herausforderungen
2. Vorschlag Umsetzungsstruktur
3. Vorschlag Finanzierung
4. Finanzierungsbedarf
5. Fragen für die Gruppendiskussion
Herausforderungen
1. Erhöhung der Teilnahme an Bildungsmassnahmen
2. Ausbau und Diversifizierung des Bildungsangebots
3. Sicherstellung und Ausbau der Qualität
Die Lösung dieser Herausforderungen ist eine komplexe Aufgabe, die klare Ziele und Massnahmen, eine ausreichende Finanzierung sowie eine optimale Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren erfordert.
Das Weiterbildungsgesetz hat die Grundlage geschaffen, diese Aufgabe anzugehen.
Vorschlag IG Grundkompetenzen/SVEB
Es braucht eine verbindliche Umsetzungsstruktur, welche auf folgenden Elementen aufbaut:
1. Nationaler Vierjahresplan Grundkompetenzen mit klaren Zielsetzungen und Prioritäten
2. Verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung des Vierjahresplans zwischen Bund (SBFI) und jedem Kanton
Gemeinsame nationale Ziele und Finanzierung
Nationale Koordination, kantonale Umsetzung
Vorschlag IGG/SVEB
• Verwendung des WeBiG-Geldes ausschliesslich für die Finanzierung der Gewinnung und Förderung von zusätzlichen Teilnehmenden (resp. für die Erhöhung der TN-Zahlen im Vergleich zum Status quo heute)
• Finanzierung von öffentlichen Bildungsangeboten sowie betrieblichen Bildungsmassnahmen im Bereich Grundkompetenzen
• Durchführung einer Informations- und Sensibilisierungskampagne
• Entwicklung von neuen, innovativen Angeboten und Formen der Teilnehmergewinnung in Form von Projekten
• Aktiver Einbezug und enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
Oberstes Prinzip: Verantwortung
WeBiG Art. 5
1 Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung.
2 Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3 Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können.(...)
Weiterbildung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Individuen, Arbeitgebern und Staat
Zwei Thesen zur Diskussion
1. Ohne Verordnung passiert bei den WeBiG-Artikeln 5-9 gar nichts.
2. Es braucht jährlich 17 Mio. CHF, um die Herausforderungen im Bereich Grundkompetenzen ernsthaft angehen zu können.
KontaktDr. André SchläfliOerlikonerstrasse 388057 Zürich
Tel.: 044 319 71 71Mail: [email protected]
www.alice.ch