Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011,...
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Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des SteuerberatersDr. Heimo Czepl (WP/StB/UB)2. Mai 2011, Salzburg
Czepl & Partner © 2009
Betriebliche Altersvorsorge
I Grundsatzüberlegungen
1) Erfolgsfaktoren eines Unternehmens
» Unternehmenserfolg massiv von Qualität der Mannschaft abhängig
» Social Skills, Erfahrung (!) werden enorm unterschätzt
» Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften
» Bindungsmittel der Abfertigung „alt“ besteht nicht mehr
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Betriebliche Altersvorsorge
2) Motivierende Faktoren für Mitarbeiter
» Gutes Betriebsklima
» Entwicklungsmöglichkeiten
» Herausforderungen
» Gestaltungsfreiheit
» Gehaltsdotation
» Finanzielle Absicherung der Familie
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Betriebliche Altersvorsorge
3) Funktionen der BAV
» Bindung des MA an das Unternehmen
» Finanzielle Absicherung des Familienumfeldes des MA
» Finanzielle Absicherung des Unternehmers
» Abmilderung der (staatlichen) Pensionslücke
» Politik reagiert ungenügend (Verwässerung Pensionsreform 2004,
Hacklerregelung, Invaliditätspension)
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Betriebliche Altersvorsorge
4) Conclusio
» Hauptüberlegung: Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen
» Zentrale Frage: Nützt die BAV der Zufriedenheit des MA und damit dem Erfolg des Unternehmens ?
» Steuerliche Überlegungen dienen ausschließlich zur Optimierung der BAV
» Steuerliche Überlegungen keinesfalls als Begründung für eine BAV verwenden
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Betriebliche Altersvorsorge
2. Direkte Leistungszusagea) Was soll die Pensionszusage leisten?
» Pensionsanspruch Begünstigter
» Abgestimmt auf den kontinuierlichen (!) Unternehmenserfolg und die
geplante, langfristige (!) Unternehmensentwicklung
» Steuerliche Optimierung
» Berufsunfähigkeitsrente (Burn Out !) in der Pensionszusage ?
» Witwen-/Waisenpension in der Pensionszusage ?
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Betriebliche Altersvorsorge
IV Steuerliche Aspekte
1. Zukunftsvorsorge gem § 3 Abs 1 Z 15 EStG
- Gesetzlich stark beschränkt
- wird kurz nach Einführung als Selbstverständlichkeit angesehen - geringer
Motivationseffekt
- Sachliche Abgrenzung von Gruppen beachten (Unterscheide vom
allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz!)
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Betriebliche Altersvorsorge
b) Steuerliche Knackpunkte
i. Bemessungsgrundlage und Begrenzung
» Pension darf max. 80% des letzten (angemessenen) Aktivlohnes unter
Berücksichtigung von Pensionskassenanwartschaft erreichen (§ 14 Abs 7 Z
5 EStG 1988)
» Betriebspension und gesetzliche Pension dürfen 100% des letzten
Aktivbezuges nicht übersteigen !
» „Fremdvergleich“ bei nahe stehenden Personen beachten!
» Äußerst strenge Judikatur und Verwaltungspraxis
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Betriebliche Altersvorsorge
Dazu 2-stufiges Prüfungsverfahren:
1. Schritt:
» Ist Angemessenheit dem Grunde nach gegeben ?
» zB 78jähriger erhält Pensionszusage – Unangemessenheit dem Grunde nach !
» zB Junge Studienabsolventin erhält 9 Monate nach Dienstbeginn
Pensionszusage
» Pensionszusage kurz vor Pensionsantritt
2. Schritt:
» Ist Angemessenheit der Höhe nach gegeben ?
» Es darf zu keiner Besserstellung gegenüber Aktivzeit kommen
» Auch andere Unangemessenheitsgründe möglich (zB Missverhältnis Ausmaß
Pensionszusage zu Eigenkapitalausstattung)
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Betriebliche Altersvorsorge
ii. Konsequenz einer Unangemessenheit
Dem Grunde nach: » Betriebsausgaben (Rückstellung!) werden zur Gänze nicht anerkannt – keine
KöSt-Ersparnis !
Der Höhe nach: » Der unangemessene Teil der Rückstellung wird nicht anerkannt – für diesen
Teil keine Köst-Ersparnis
Gemeinsame Konsequenz: » Es liegt eine Verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) vor – Vorschreibung von
25% KESt !
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Betriebliche Altersvorsorge
d) Beitragsorientierte Pensionszusage» Grundsätzlich sagt Unternehmer die Bezahlung von bestimmten Prämien zu,
es wird keine fixe Pensionsleistung versprochen
» Kalkulierbarkeit für Unternehmer gegeben
» Erstmals weitgehende Rechtssicherheit durch EStRl-Wartungserlass gegeben
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Betriebliche Altersvorsorge
Steuerliche Anerkennung laut EStRl gegeben, soweit
garantierte Rentenleistung aus einer Rentenversicherung vorliegt
Versicherungsmathematische Rückstellung darf sich nur auf garantierte Rentenleistung
beziehen !
Kapitalversicherungen nur dann, falls Kapitalgarantie und Verrentungsbestimmungen
vertraglich festgelegt
Fraglich könnte Bewertung der Rückdeckungsversicherung sein, wenn Rückstellung nur
noch auf garantierten Rentenwert abstellt
Wesentlicher Unterschied zur leistungsorientierten PZ ist somit das Abstellen auf die
garantierte Rentenleistung einer Rentenversicherung
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Betriebliche Altersvorsorge
Prämienmodell
Durch die neuen EStRl bietet sich Prämienmodell an:
» Basisgehalt
» Bei Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wird Prämie in
Form einer Einmalzahlung in die Rentenversicherung geleistet
» Lohnnebenkostenfrei!
» Kennzahlen müssen eindeutig und nachvollziehbar sein und von Mitarbeiter
durch seien Leistung beeinflussbar sein ! (Motivationseffekt!)
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Betriebliche Altersvorsorge
e) Regelmäßiger Wartungsbedarf
» Persönliche Situation (insbesondere bei Familienbetrieben)
» Zinssätze/Renditeerwartungen
» Sterbetafeln
» Steuerliche Rahmenbedingungen (Bsp. Pensionsabfindung, beitragsorientierte
Pensionszusage) ?
» Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen (Pensionsreform -
Pensionsalter)
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Betriebliche Altersvorsorge
Kontakt:
Dr. Heimo Czepl, MASWP/StB/UBCzepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH & Co KGDr. Gaisbauerstr. 74560 Kirchdorf07582/[email protected]