„Beruf: Professorin – Chancen, Nachteile, Herausforderungen, Hemmnisse“ RA Birgit Ufermann
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Mentoringprogramm für Wissen-schaftlerinnen aus Naturwissen-
schaft, Mathematik und Informatik an der Universität Oldenburg
„Beruf: Professorin –
Chancen, Nachteile, Herausforderungen, Hemmnisse“
RA Birgit UfermannOldenburg, 16. Juli 2008
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Gliederung
I. Frauenanteil (Statistik zur Unterrepräsentanz von Frauen in der Hochschule)
II. Verschlechterungen der Karrierechancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (Stellensituation, 12-Jahres-Regelung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, W-Besoldung, …)
III. Chancen u. a. als Juniorprofessorin, Lehrprofessorin, … (Anreize durch das Professorinnenprogramm, Problematik der Frauenquote)
IV. Maßnahmen der Familienvereinbarkeit in der Hochschule (Dual-Career, familiengerechtere Arbeitsbedingungen, …) und das Berufungsverfahren in Deutschland (Schwächen, Komplexität, Strategie, Infos)
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I. Frauenanteil
32 % beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an deutschen Hochschulen
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ca. 15 % Professorinnen an deutschen Hochschulen
ca. 11 % Professorinnen in der höchsten Besoldungsstufe W 3 / C 4
- dabei Unterschiede nach Ländern (z.B. in Niedersachsen 20,2 %)
- dabei Unterschiede nach Fächern (z.B. bei den Ingenieurwissenschaften/
Mathematik/Naturwissenschaften 7 – 10 %)
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II. Verschlechterung der Karrierechancen
• Streichung von zahlreichen Professorenstellen an den Hochschulen• zu wenig Qualifikationsstellen• zu wenig Stellen für Nichtberufene• kaum unbefristete Stellen mit Lehr- und Forschungsaufgaben
unterhalb der Professur• Zwölf-Jahres-Regelung für wissenschaftliche Mitarbeiter• (positiv: familienpolitische Komponente gem. § 2 Absatz 1 Satz 3
WissZeitVG undDrittmittelausgestaltung gem. § 2 Absatz 2 Satz 1
WissZeitVG)• fehlende dauerhafte Perspektiven bei den Qualifikationswegen• W-Besoldung• Unterschiedliche Arten der Dienstverhältnisse (u. a. Beamte auf Zeit /
auf Probe bei Erstberufenen)
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W-Besoldung
- Festes Mindestgrundgehalt
W 1 mit dem Grundgehalt von 3405,34 Euro (plus 260,- Euro nach positiver Evaluation); ggf. Sonderzuschlag für die Juniorprofessur
W 2 mit einem Grundgehalt von 3.890,03 Euro (a.B.) und 3.598,28 Euro (n.B.)W 3 mit einem Grundgehalt von 4.723,61 Euro (a.B.) und 4.369,34 Euro (n.B.)für die Fachhochschulprofessur, Professur an Pädagogischen Hochschulen, Professur an Künstlerischen Hochschulen und Professur an Universitäten
- Plus Familienzuschläge - Keine Dienstaltersstufen mehr !- Diese Grundgehälter sind ruhegehaltfähig und nehmen an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil.- ggf. zusätzliche Leistungsbezüge----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------In Niedersachsen liegt seit 1.1.2008 das Grundgehalt W 1 bei 3.507.50 Euro
das Grundgehalt W 2 bei 4.006,73 Euro unddas Grundgehalt W 3 bei 4.865,32 Euro.
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Vergleich W-C-Gehalt(Grundlage: „Westbesoldung“ 2004
Dienstaltersstufe 10, 39 Jahre)
W 2: 3890 Delta: 616 C 3 (10): 4506
W 2: 3890 Delta: 1427 C 4 (10): 5317
W 3: 4724 Delta: + 218 C 3(10): 4506
W 3: 4724 Delta: 593 C 4 (10): 5317
Grundgehalt W + (ggf.) Leistungs-bezüge
= Grundgehalt C
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Dienstverhältnis der Professoren/Professorinnen
Ausgestaltung:
• Lebensbeamtenverhältnis (§ 46 HRG)
• Probezeit
• Zeitbeamtenverhältnis- mit „Übernahmeoption („tenure track“)- ohne „Übernahmeoption“
• Privatrechtliches Dienstverhältnis(Angestelltenverhältnis)(! Sozialversicherungspflicht !)
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III. Chancen
• Juniorprofessorin
(z.B. in Niedersachsen gem. § 30 Absatz 4 NHG)
• Professurvertretung
• Lehrprofessorin
• Vorgezogene Professuren
(u. a. Professorinnenprogramm)
• Frauenquote
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IV. Maßnahmen der Familienvereinbarkeit
• Zwischen Promotion und Habilitation – also auf dem Weg zum Berufungsverfahren - wird der Frauenanteil in den Hochschulen geringer !
• Modellprojekt Niedersachsen „Familienfreundliche Hochschule“
• „Familiengerechte Hochschule“-Zertifikat
• Bessere Kinderbetreuungsangebote
• flexiblere, familiengerechtere Arbeitsbedingungen
• Wiedereinstiegshilfen/-programme für Wissenschaftlerinnen nach Babypause
• Mehr Angebote von Karrieretrainings-/Mentoringprogrammen
• Verbesserungen im Berufungsverfahren
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Rechte und Pflichten der Professoren/Professorinnen (§ 43 HRG)
Selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung
• Selbständige Lehre (Lehrdeputat unter Beachtung der Lehrverpflichtungs-verordnungen der Länder) mit Prüfungstätigkeiten und Gutachtenerstellung zu Berufungsverhandlungen
• Selbständige Forschung (mit Verpflichtung, Forschungsergebnisse zu veröffentlichen und mit der Möglichkeit, Drittmittel einzuwerben sowie dem Recht auf Forschungs-/Praxissemester) und Weiterbildung
• Beteiligung an Maßnahmen der Studienreform• Beteiligung an Studienberatung• Beteiligung an der Selbstverwaltung der Hochschule• Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses• Möglichkeit der Nebentätigkeit
unter Beachtung von Erreichbarkeit („Präsenz-“/“Residenzpflicht“), Urheber- und Erfindungsrechten
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Berufungsverhandlungen
• Verhandlungen über die Ausstattung (Ergebnis: möglichst verbindliche, schriftliche Zusage !)
- räumliche Unterbringung
- Zahl und besoldungsmäßige Eingruppierung der Mitarbeiter
- Erstausstattung
- zukünftig zu erwartende jährliche Mittel
B. Verhandlungen über die persönlichen Belange
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Leistungsbezüge
Leistungsbezüge (§ 33 BBesG)
• Aus Anlaß von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (unbefristet oder befristet z.B. mit Zielvereinbarung)- Merkmal der individuellen Qualifikation
• Für besondere Leistungen in Forschung und Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (= besondere Leistungsbezüge)- Erbringung der Leistungen über längeren Zeitraum- oft sehr detaillierter Kriterienkatalog in den Ländern/Universitäten ausformuliert- Problem: Leistungsbewertung
• Für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgabe im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung (Funktionsleistungsbezüge)- z.B. für Rektor, Dekan, Prodekane, Studiendekane, Gleichstellungsbeauftragte
• Forschungs- und Lehrzulage (§ 35 BBesG)- Professorinnen, die Drittmittel einwerben, können für die Dauer des Drittmittelzuflusses aus diesen Mitteln eine Zulage erhalten (Entscheidung des Hochschullehrers)
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W-Gehaltsverhandlung
• Wichtig: Verhandlungsstrategie, persönlicher Faktor, Konzeptionspapier
• Problem: Berufungsleistungsbezüge: man sollte versuchen, diese unbefristet und ruhegehaltfähig zu erhalten, ggf. noch dynamisiert
• Problem: Ziel- oder Leistungsvereinbarungen (befristete Berufungsleistungsbezüge)
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Berufungsverhandlungen
„Verhandlungen“ über die persönlichen Belange
- Einstellungsaltersgrenzen- persönliche Bezüge (W-Besoldung)- Altersversorgung- Umzugskosten- Trennungsgeld- Reisekosten- Drei-Jahres-Sperre (teils nicht mehr gültig in NRW und Baden-Württemberg)- Nebentätigkeiten- konkrete Maßnahmen bzgl. Vereinbarkeit von Beruf und Familie- Forschungssemester- Bezeichnung der Professur