„Berlin-Ticker“ Nr. 163 vom 8. Mai 2014
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1 BERLIN TICKER
Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER
Nr. 163 vom 8. Mai 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte
Editorial ................................................................................... 1
Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten ................. 3
Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen ..... 4
EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken ............................ 5
Wahleinsprüche abgelehnt ....................................................... 7
Infos zur größten Punkte-Reform ............................................. 8
Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung ....................... 9
Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen ........................ 9
Kurzumfrage .......................................................................... 12
Editorial
Dieser Newsletter soll Sie
schnell informieren: Was
macht der Abgeordnete in
Berlin? Was passierte im
Bundestag? Was wird für
Thüringen wichtig?
Für dieses Ziel suche ich nach
der passenden Form. Schon
heute können Sie den „Berlin
Ticker“ als PDF zum
Ausdrucken oder für das Lesen
auf einem Tablet-Computer
laden sowie im Volltext auf
2 BERLIN TICKER
meiner Homepage lesen.
Dabei bin ich sicher, dass
immer mehr mobile Geräte
zum Einsatz kommen.
Welche Erwartungen haben
Sie? Was soll bei der
Gestaltung berücksichtigt
werden? Wie könnten Sie den
„Berlin Ticker“ leichter und
besser nutzen?
Auf der letzten Seite finden
Sie dazu einen kleinen
Fragebogen.
Darf ich um Ihre kurze
Rückantwort bitten?
Vorab Danke sagt
Ihr
Manfred Grund
Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Eichsfeld, Nordhausen und den nördlichen Unstrut-
Hainich-Kreis. Foto: Laurence Chaperon
3 BERLIN TICKER
Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten
In Potsdam haben die ostdeutschen CDU-
Bundestagsabgeordneten am Wochenende Stand und
Perspektiven der Entwicklung der neuen Länder und weitere
aktuelle Themen erörtert. Gäste waren die Ministerpräsidenten
der Union, die CDU-Parteivorsitzenden sowie
Kanzleramtsminister Peter Altmaier. In der zum Abschluss der
Tagung veröffentlichten „Potsdamer Erklärung“ bekräftigen wir
das Ziel der vollständigen Angleichung der Lebensverhältnisse in
Ost und West.
Gerade im 25. Jahr der friedlichen Revolution in der ehemaligen
DDR ist nicht nur für uns Ostdeutsche die Erinnerung an die
bewegende Zeit von vor 25 Jahren für die künftige Politik
bedeutsam, als viele ostdeutsche Bürger für Freiheit, Demokratie
und ein besseres Leben gekämpft haben.
Vor 25 Jahren haben mutige Menschen in Ostdeutschland die
friedliche Revolution eingeleitet, die am 9. November 1989 im Fall
der Berliner Mauer gipfelte. Die CDU unter Führung von
Bundeskanzler Helmut Kohl hat damals die historische Stunde
erkannt und den Willen der Bevölkerung zur Wiedervereinigung
Deutschlands unterstützt.
Ein besonderes Anliegen bleibt uns deshalb die Anerkennung für
die Opfer der SED-Diktatur. Wir werden in der laufenden
Legislaturperiode die SED-Opferrente erhöhen und die
medizinische Begutachtung für SED-Opfer, die haftbedingte
Gesundheitsschäden erlitten haben, verbessern.
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist aus
ostdeutscher Sicht von besonderer Bedeutung, weil im Jahr 2019
der Solidarpakt II auslaufen wird. Ab dem Jahr 2020 wird zudem
auch für die Länder die Schuldenbremse bindend sein.
Aus Sicht der ostdeutschen CDU-Abgeordneten muss es darum
gehen zu verhindern, dass der Mindestlohn Fehlanreize zur
Aufnahme unqualifizierter aber mit Mindestlohn vergüteter Arbeit
setzt. Gerade in Hinblick auf die Bedeutung einer
berufsqualifizierenden Ausbildung von Jugendlichen aus sozial
4 BERLIN TICKER
schwächeren Familien fordern wir, dass der Mindestlohn eine
Mindestqualifikation voraussetzt.
Das geltende Rentenrecht stellt sicher, dass mit steigenden
Löhnen und Gehältern auch die Renten steigen. Auch in diesem
Jahr steigen die Renten in Ostdeutschland starker als in
Westdeutschland. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab 1. Juli
92,24 Prozent des aktuellen Rentenwerts der alten Länder. Die
Entwicklung zeigt, dass die Rentenanpassungsformel wirkt und
folglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Auch die digitale Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort
Ostdeutschland von zentraler Bedeutung. Der von der Bundesregierung beschlossene Breitbandausbau ist insbesondere für die Weiterentwicklung der strukturschwachen Gebiete Ostdeutschlands essentiell.
Die Reformierung des EEG muss die Versorgungsicherheit gewährleisten und den Markt als ordnungspolitisches Leitprinzip
wieder in den Mittelpunkt rücken. Mehr erfahren
Meine Pressemitteilung vom Montag
Die Potsdamer Erklärung im Original unter: www.cducsu.de
Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen
Die Bundesregierung hat mit der EU-Kommission in Brüssel einen
Kompromiss ausgehandelt, wonach auch in Zukunft einer Reihe
besonders energieintensiver Branchen ein Nachlass bei der EEG-
Umlage eingeräumt wird. Unter den Unternehmen aus 68
Wirtschaftszweigen, die wegen des hohen Strombedarfs für ihre
Produktionsabläufe auch weiterhin im Rahmen des EEG-Gesetzes
privilegiert werden, ist auch eine Firma in Niedergebra.
Die Beibehaltung der Umlage-Rabatte für die Recyclingbranche
trägt dazu bei, wettbewerbsfähige Industriearbeitsplätze in
Nordthüringen zu sichern. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU,
CSU und SPD dazu bekannt, auch im Rahmen der Energiewende
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie,
insbesondere der energieintensiven Unternehmen, nicht zu
gefährden und sich für den dauerhaften Erhalt industrieller
Arbeitsplätze einzusetzen, so der Abgeordnete.
5 BERLIN TICKER
Mehr erfahren
Meine Pressemitteilung vom Dienstag
Siehe auch: Mitteilung im „Berlin Ticker“ Nr. 160 vom 13. März
2014
EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Energieversorgung
ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil
erneuerbarer Energien planvoll fortzuführen. Der Entwurf eines
Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-
Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des
Energiewirtschaftsrechts ging gerade dem Bundestag zu
(Drucksache 18/1304).
Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen
Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt
werden. Zugleich soll diese Novelle die Preisspirale beim Ausbau
der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der
Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Der weitere
Ausbau der erneuerbaren Energien soll mittels kostengünstiger
Technologien erfolgen.
Die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land kann
um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden, auf See auf insgesamt
6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030.
Geförderter Zubau begrenzt
Für die künftig erlaubte Leistung von Sonne, Wind und Biomasse hat die Bundesregierung
Obergrenzen vorgeschlagen.
6 BERLIN TICKER
Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll
2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an
installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
Biomasse auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Dies
begründet die Regierung mit der Erhaltung der biologischen
Vielfalt. In Thüringen hat sich die Biogasproduktion als
erfolgreiches Standbein vieler landwirtschaftlicher Betriebe
erwiesen, so dass diese Deckelung kritisch hinterfragt werden
muss.
Keine Mengensteuerung ist auf Grund der Marktentwicklung bei
Geothermie und Wasserkraft vorgesehen. Das gelte auch für die
Förderung der Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und
Grubengas.
Spätestens 2017 soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für
die erneuerbaren Energien wettbewerblich über
technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um
Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die
Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell
auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.
Außerdem soll die Direktvermarktung von Strom aus
erneuerbaren Energien verpflichtend werden ab einer Leistung
von 500 Kilowatt ab 1. August 2014. Zum 1. Januar 2016 sinkt die
Grenze auf 250 Kilowatt und ab 1. Januar 2017 auf 100 Kilowatt.
An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage)
sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt
werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der
Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und
selbst verbrauchten Strom vor. Nach dem Entwurf werden
Eigenversorger grundsätzlich
Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt und damit zur
Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber
verpflichtet. Eine Zahlungspflicht soll jedoch in bestimmten Fällen
nicht bestehen, zum Beispiel, wenn die Anlage bereits vor dem 1.
August 2014 genutzt wurde. Auch bei einer völlig autarken
Eigenversorgung, für die zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem Netz
für die allgemeine Versorgung bezogen wird, besteht keine
Zahlungspflicht. Im Übrigen sieht der Entwurf vor, dass die EEG-
Umlage um 50 Prozent reduziert wird, wenn es sich um eine
Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme-
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Kopplungsanlagen handelt. Für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes ist eine Reduzierung um 85 Prozent vorgesehen.
Trotzdem soll die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem
heutigen Niveau stabilisiert werden.
2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen
Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus
ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17
Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für
Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz
soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
Alle diese Vorschläge stammen von der Bundesregierung.
Bundestag und Bundesrat werden bis Ende Juni beraten, so dass
vor dem 1. August die Beschlüsse gefassten werden können.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat gestern eine
öffentliche Anhörung zum Gesetz zur grundlegenden Reform des
Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Anhörung
soll am Montag, dem 2. Juni 2014, stattfinden und insgesamt
viereinhalb Stunden dauern.
Mehr erfahren
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1304
Wahleinsprüche abgelehnt
223 Einsprüche wurden zur Bundestagswahl 2013 eingereicht. Der
Bundestag selbst muss über diese Wahleinsprüche entscheiden
(gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes).
Einspruchsführer kritisierten die Ausgabe von Bleistiften in
Wahllokalen, die Namen von Kandidaten oder den ihrer Ansicht
nach fehlenden Nachweis, dass nur Deutsche an der Wahl hatten
teilnehmen können. Nach einem 189-seitigen öffentlichen
Dokument des Wahlausschusses (Drucksache 18/1160) waren 84
bis jetzt behandelte Einsprüche unzulässig oder unbegründet. Drei
Verfahren werden eingestellt.
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Infos zur größten Punkte-Reform
Anfang Mai trat die größte Reform in der über 50-jährigen
Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Punkte
bekommen Verkehrsteilnehmer nur, wenn sie als Auto- oder
Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger die Verkehrssicherheit
gefährden.
Der Führerschein wird künftig bei acht statt bisher 18 Punkten
entzogen. Bußgelder für leichtere Ordnungswidrigkeiten steigen,
etwa für Fahrten ohne Plakette in einer Umweltzone oder das
Nutzen von Handy und Smartphone am Steuer oder auf dem
Fahrrad.
Fragen? Das Verkehrsministerium hat eine Hotline geschalten und
zwar montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der
Rufnummer 030-20082345.
Zudem finden interessierte Bürger ausführliche Informationen in
dieser Linkliste:
Weniger Punkte, mehr Verkehrssicherheit
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Regelungen über die Erfassung im Fahreignungsregister (FAER)
Auszug aus dem Punktekatalog
Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems
Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung
Überführung des bisherigen Punktestandes
Wie baue ich Punkte ab?
So werden Altpunkte umgerechnet
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Video: Wie geht das neue Punktesystem?
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Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung
Am 1. Mai trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in
Kraft. Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen
für Neubauten um einmalig 25 Prozent. Diese gelten ab 1. Januar
2016.
Das schreibt die EnEV 2014 vor:
Energieausweise für Wohngebäude gibt es ab Mai 2014 in den
Klassen A+ bis H. Wohngebäude mit einem gültigen
Energieausweis, die vermietet oder verkauft werden sollen,
können ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse inseriert
werden.
Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten
wollen, müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung
einen gültigen Energieausweis vorlegen und bei
Vertragsabschluss übergeben. Bislang erfolgte dies nur auf
Verlangen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern
bestraft – im Einzelfall bis zu 15.000 Euro.
Ab 2015 müssen veraltete Heizkessel ausgetauscht werden, die
vor 1985 erbaut wurden oder seit mehr als 30 Jahren in Betrieb
sind. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und
Zweifamilienhäuser.
Das Bundesumweltministerium hat zur EnEV 2014 eine Liste mit
häufigen Fragen und den Antworten online gestellt.
Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen
Viele Jahre schon gebe ich jungen Leuten aus Osteuropa und
Zentralasien für mehrere Monate einen Praktikumsplatz. Seit
März gehört Nelli Smirnova aus Kasachstan zu meinem Berliner
Team. Sie nimmt am Internationalen Parlaments-Stipendium teil,
das der Bundestag für rund 120 Teilnehmer ausschreibt. Die
Teilnehmer kommen aus den USA, Frankreich und Großbritannien,
Russland, den Mittel- und Osteuropäischen Staaten, Zentralasien,
Israel und einigen arabischen Ländern.
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Mit dem IPS fördert der Bundestag die Beziehungen zwischen
Deutschland und den Teilnehmerländern, festigt demokratische
Werte und Toleranz, vertieft das Verständnis für kulturelle Vielfalt
und sichert damit das friedliches Zusammenleben in der Welt.
Viele der Teilnehmer übernehmen nach ihrer Rückkehr in ihre
Heimatländer wichtige Aufgaben in Politik, Verwaltung und
Wirtschaft. Ihre Erfahrungen und Bindungen nach Deutschland
werden sich für uns alle auszahlen.
Ende Mai werden Frau Smirnova und eine weitere kasachische
Stipendiatin auch meinen Wahlkreis in Thüringen besuchen und
mich zu Terminen begleiten. Auf dem Programm stehen
Gespräche beim Kreisbauernverband zum Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln und der Besuch im wiedereröffneten
Kloster Münchenlohra.
Schon in April besuchte Nelli Smirnova Thüringen und war Gast
der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Buchenwald bei Weimar.
Nelli Smirnova auf der Tribüne
Bundestags-Stipendiatin Nelli Smirnova (hintere Sitzreihe, Mitte) verfolgt eine Sitzung des
Bundestages. Sie befasst sich auch mit deutscher Geschichte.
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Aus dem Besuch folgte großes Interesse an Geschichte. Ihr Artikel
ist Ergebnis der Beschäftigung mit einem deutschen Jubiläum:
95 Jahre der Demokratie aus Weimar
Am 6. Februar 1919 trat die Deutsche Nationalversammlung zum
ersten Mal in Weimer zusammen, um eine neue Verfassung zu
gestalten. Am 31 Juli 1919 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten
für eine neue Reichsverfassung. Das war der erste Schritt zur
Demokratie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem
Zusammenbruch der Monarchie.
Weimar war nicht zufällig ausgewählt. Die Stadt befand sich im
Zentrum des Deutschen Reiches. Man brauchte in der Provinz keine
Angst vor revolutionären Unruhen zu haben. Außerdem gab es in
Weimar viele Hotellerie, Gastronomie und verschiedene
Kulturangebote.
Seit Februar 2014 findet im Stadtmuseum Weimar eine
Sonderausstellung zum 95. Jahrestag des Beginns der Weimarer
Nationalversammlung statt. Im Museum gibt es seit kurzer Zeit eine
originalgetreue Kopie eines bekannten Porträts von Reichspräsident
Friedrich Ebert, das von Emil Orlik gemalt wurde. Es ist auch möglich
durch zahlreiche zeitgeschichtliche Originalobjekte, Filme, Plakate,
Modelle, Medaillen und Dokumente die Ereignisse von 1919 kennen
zu lernen. Das Stadtmuseum Weimar möchte durch diese Ausstellung
einen Beitrag zur Vorbereitung des 100-jährigen Jubiläums im Jahre
2019 leisten.
Nationaltheater in Weimar
1919 berieten die Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Nationaltheater Weimar die
neue Reichsverfassung – die erste demokratische unserer Geschichte. Diese Reichsverfassung
von 1919 setzte den Beginn der parlamentarischen Demokratie.
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