Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth ......2014/11/28 · Bericht zur Urner...
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AMT FÜR KULTUR UND SPORT
28. Juli 2016 Amt für Kultur und Sport
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich
Danioth (1981-2015)
Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Weiterführung (28.11.14-V2)ab 2016
Stand 28.11.2014-V4, Zusammenfassung und Kap. 5 Empfehlungen ergänzt im März 2016)
Y:\BKD\Kultur\KULTURFOERD-JUGEND-SHB\3-KULTUR\Danioth Stiftung\AG Statut-Stiftung\Bericht-Statutenevaluation-Danioth-Stiftung\16 BERICHT Statutenevaluation 28.11.14-V4, ergänzt März
2016.docx
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ................................................................................................................................. 4
1 Ausgangslage und Vorgehen ......................................................................................................... 6
1.1 Weiterführung der unselbständigen Danioth-Stiftung ............................................................................ 6
1.2 Auftrag, Ziele und Chancen der Überprüfung .......................................................................................... 6
2 Bestandsaufnahme ....................................................................................................................... 9
2.1 Stiftungszweck: Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien ....................................................................... 9
2.2 Bisherige Anpassungen der Stiftungsgrundlagen .................................................................................. 11
2.3 Bisherige Unterstützungstätigkeit .......................................................................................................... 11
2.4 Bisherige Besetzung und Tätigkeiten der Stiftungsorgane .................................................................... 14
2.4.1 Kuratorium als Vollzugsorgan ................................................................................................................ 14
2.4.2 Geschäftsstelle: Umsetzung operativer Aufgaben ................................................................................. 15
2.5 Bisher geförderte oder gewürdigte Personen ....................................................................................... 15
2.5.1 Bestandsaufnahme der Finanzen ........................................................................................................... 18
2.6 Blick auf andere Zentralschweizer Kantone ........................................................................................... 20
2.7 Abgrenzung: Kantonale Kulturförderung vs. Stiftungstätigkeit ............................................................. 21
3 Vernehmlassungsfragen zur Ausrichtung der Stiftungstätigkeit .................................................... 23
3.1 Grundsätzliche Fragen zur Stiftung ........................................................................................................ 23
3.2 Zulassungskriterien und Förderungssparten.......................................................................................... 24
3.3 Beitragsarten - Neu das Atelierstipendium ............................................................................................ 26
3.4 Goldener Uristier .................................................................................................................................... 28
3.5 Kunstankauf............................................................................................................................................ 28
3.6 Organisation der Stiftung: Kuratorium und Geschäftsstelle .................................................................. 29
3.7 Weiterführung des Fonds, finanzielle Fragen ........................................................................................ 30
3.8 Weitere Fragen ....................................................................................................................................... 30
4 Stärken - Schwächen - Herausforderungen der Stiftung ............................................................... 33
4.1 Fazit der Arbeitsgruppe .......................................................................................................................... 33
4.2 Grundsätze für die Weiterentwicklung .................................................................................................. 35
5 Empfehlungen (ergänzt 2016) ..................................................................................................... 36
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Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Tabelle 1 Übersicht Präsidien und Vizepräsidien 1981 - 2013 ............................................................... 14
Tabelle 2 Übersicht Unterstützung 1982 bis 2013 ................................................................................. 16
Tabelle 3 Kultursparten 1982 bis 2015 ................................................................................................... 17
Tabelle 4 Bilanz 2012 .............................................................................................................................. 18
Tabelle 5 Ertrag 2012 ............................................................................................................................. 18
Tabelle 6 Verwaltungskosten 2012 ........................................................................................................ 19
Tabelle 7 Entwicklung der Verwaltungskosten seit 2005 ....................................................................... 19
Tabelle 8 Stärken, Schwächen und Herausforderungen ........................................................................ 33
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Zusammenfassung
Die Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth wurde 1981 auf Initiative des damali-
gen Danioth-Ring und heutigen Kunstverein Uri mit dem Regierungsrat des Kantons
Uri als Stiftungsträger gegründet und bezweckt die Förderung der Urner Kunst- und
Kulturschaffenden durch finanzielle Unterstützung der Werke, Projekte und künstle-
rischen Tätigkeiten in allen Kunstsparten (bildende und angewandte Kunst, neue
Medien, Fotografie, Film, Musik, Literatur, Theater, Tanz, Architektur usw.). Der Re-
gierungsrat (RR) muss im Jahr 2015 über die Weiterführung beschliessen. Der Bericht
legt erstmals seit der Gründung eine Bestandsaufnahme der Stiftungstätigkeit vor.
Die Mittel erbrachten die Stiftungspartner (vereinzelt Private). Der RR unterstützte
die Stiftung mit 30‘000 CHF, davon wurden jährlich ca. 24'000 CHF an Werk-
jahr/Anerkennungspreise den Kunstschaffende zugesprochen. Mit rund 6‘000 CHF
wurde der Stiftungsfonds geäufnet. Separat leistete der RR rund 17‘000 bis 20‘000
CHF an die Auslandateliers, ferner an Werkankäufe. An die Verwaltungskosten leit-
stete er rund 22‘000 CHF (Ausstellungs-, Jurierungs- und Übergabefeiern). Der Kunst-
verein trug rund 10 Prozent der Aufwendungen.
Bewerben konnten sich bisher in Uri wohnhafte, hier aufgewachsene, aber bisher
auch heimatberechtigte Künstlerinnen und Künstler aus allen Kultursparten: für ein
Urner Werkjahr oder einen Förderungs- oder Projektbeitrag, für einen Werkankauf/-
auftrag oder für ein Auslandsatelier (Berlin, New York). Das neunköpfige Kuratorium
wurde vom Kunstverein Uri (5) und vom RR (4) gewählt und deckte die wichtigsten
Fachgebiete ab. Wo dies notwendig war, wurden Experten beigezogen.
145 Beiträge in der Höhe von 897‘000 CHF sicherte die Urner Kunst- und Kultur-
stiftung Heinrich Danioth seit 1982 Urner Kulturschaffenden zu: fünf New York-, sie-
ben Berlin-Ateliers, 18 Werkjahre und zahlreiche Förderungs- und Projektbeiträge.
Damit hat die Stiftung in den 33 Jahren ihres Bestehens das Urner Kunstschaffen
umfassend gefördert. Die alljährlich rund zwanzig bis dreissig eingereichten Förde-
rungsgesuche wurden ausgestellt und an einer öffentlichen Übergabefeier gewürdigt.
Der Bericht gibt Rechenschaft über bisher erreichte Ziele und ausgeübte Tätigkeiten.
Er zeigt auf, welche Ziele die Stiftung (Anpassung des Statuts) im Rahmen einer künf-
tigen kantonalen Kulturförderung verfolgt und mit welchen Massnahmen der Stif-
tungszweck gestärkt und die Fördertätigkeit weiterentwickelt werden können.
Die Projektgruppe (PG) Statuten Danioth-Stiftung empfiehlt folgendes: Vereinbarung,
Regulativ und Richtlinien sollen vereinfacht, präzisiert und der heutigen Praxis ange-
passt werden. Die Form der unselbständige Stiftung ist flexibel. D. h. eine Vereinba-
rung kann jederzeit - auf Antrag eines Trägers - geändert werden.
Deshalb soll in der Vereinbarung der gemeinsame Zweck, die Förderung der Urner
Kunst- und Kulturschaffenden festhalten werden, ferner Trägerschaft, Mittel, Fonds,
Kuratorium, Geschäftsleitung, Bewerbung, Förderarten und die Richtlinien. Die Ver-
Kunst- und Kulturstif-
tung Heinrich Danioth
Finanzielle Mittel
Jährliche Jurierung
Bisher Erreichtes
Ziel des Berichts
Künftigen Ausrichtung
der Stiftung
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einbarung wird durch den Regierungsrat und die Generalsversammlung des
Kunstvereins Uri verabschiedet
Die internen Richtlinien regeln die Arbeit des Kuratoriums (Zusammensetzung, Wahl,
Funktionen und Zuständigkeiten, Förderungstätigkeit etc.). Ein Regulativ erübrigt
sich.
Ferner schlägt die AG eine Namensänderung in Kunst- und Kulturstiftung Uri vor,
analog der Namensänderung des Kunstvereins Uri. Die Danioth-Stiftung wird oft als
finanzielle Förderstiftung verstanden, die Gesuche entgegennimmt.
Eine weitere Änderung betrifft die Äufnung-Regelung des Fonds. Der Fonds soll in der
bisherigen Höhe erhalten werden, soll aber im Hinblick auf die tiefen Zinsen nicht
weiter geäufnet werden (bisher jährlich 6‘000 CHF). Mit diesem Betrag soll das Urner
Werkjahr von heute 14‘000 CHF auf 20‘000 CHF erhöht werden.
Das Kuratorium soll paritätisch zusammengesetzt sein, d. h. der RR soll wie der
Kunstverein vier Mitglieder wählen. Grund: Der Amtsvorsteher Kultur ist seit 1998
nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied, lediglich beratend (Sekretär). Ferner können
einzelne Sparten (Musik, Literatur, Tanz…) im Kuratorium besser zum Zuge kommen.
Das Kriterium «Heimatberechtigt in Uri» fällt als Beitragsberechtigtes Kriterium weg.
Dies entspricht der Praxis fast aller Kantone. Es führt dazu, dass Personen mit mehre-
ren Heimatberechtigungen besser Chancen haben.
Ergänzend zur ergänzten Vereinbarung sollen die Richtlinien die Tätigkeit des Kurato-
riums regeln. Die Richtlinien wurden ausdifferenziert. Sie enthalten aber nach wie vor
viel Spielraum für Entscheide des Kuratoriums.
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1 Ausgangslage und Vorgehen
1.1 Weiterführung der unselbständigen Danioth-Stiftung
Im Jahre 1981 gründeten der damalige Danioth-Ring, Kunst- und Kulturverein Uri und
der Regierungsrat des Kantons Uri durch Unterzeichnung der «Vereinbarung» und
des «Regulativs» die «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» (vgl. RRB vom
30. März 1981). Die Vereinbarung wurde 1985, 1989, 1993, 1997, 2001, 2005 und
2008 jeweils um weitere vier Jahre durch den Regierungsrat verlängert. Der Kunst-
und Kulturverein beschloss an der Generalversammlung 1989 die unbeschränkte
Weiterführung der Stiftung, vorbehältlich der jeweiligen Beschlüsse des Regierungs-
rats des Kantons Uri bezüglich Weiterführung und Finanzierung.
Der bestehende Weiterführungsbeschluss 2010 bis 2013 lief auf Ende 2013 aus (RRB
vom 9. September 2008 betreffend Verpflichtungskredit auf Grundlage der Vereinba-
rung vom 15. September 1989). Die Bildungs- und Kulturdirektion und der Kunst- und
Kulturverein Uri als Stiftungsträger ersuchen den Regierungsrat um einen Verpflich-
tungskredit für die Vierjahresperiode 2014 bis 2018. Im Weiteren ersuchen sie um
die Umsetzung der in diesem Bericht dargestellten Anträge.
1.2 Auftrag, Ziele und Chancen der Überprüfung
Der Vorstand des Kunstvereins regte am 24. September 2009 an, die Stiftungs-
statuten zu überprüfen. Die Stiftungsgrundlagen wurden seit 1981 nicht mehr über-
arbeitet. Sie sollen nach 33-jährigem Bestehen den heutigen Erfordernissen ange-
passt werden1. Aussprachen mit der Bildungs- und Kulturdirektion fanden Ende 2009
und 2011 statt. Die Tätigkeit der Stiftung soll in einer Bestandsaufnahme dargestellt
und überprüft werden. Sie soll weitergeführt und in einem Kulturförderungsgesetz
rechtlich abgestützt werden (Legislaturplanung des Regierungsrats).
Die Geschäftsleitung der BKD verabschiedete am 1. Oktober 2012 einen Projektauf-
trag. Er definierte Ziele, Projektorganisation, Meilensteine und Rahmenbedingungen.
1 Während die Stiftung 1981 wichtigste Kulturförderungsinstanz in Uri war, sind heute mehrere Stellen in
der Kulturförderung involviert, u. a. die kantonale Kulturförderung (staatliche und Swisslos Zuwendun-
gen), die Gemeinden, die Stiftungen (u. a. Dätwyler, Otto Gamma), Private und die privatrechtliche Kul-
turinstitutionen. Die Leistungsverträge mit den Kulturorganisationen beinhalten auch die Künstlerförde-
rung. Aufgaben und Auftrag der privatrechtlichen Kunst- und Kultur-Stiftung muss in Beziehung stehen
mit der Förderung durch Kulturorganisationen und die öffentliche Hand (Kanton, Gemeinden).
Gründung 1981 –
Verlängerung der
Stiftung
Weiterführung der
Vereinbarung 2014 bis
2018
Antrag Vorstand
Kunstverein Uri
Projektauftrag der
Geschäftsleitung BKD
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Zusätzlich zum regierungsrätlichen Weiterführungsbeschluss sind gemäss BKD die
Stiftungsgrundlagen (Statut, Regulativ, Richtlinien) und die organisatorischen Aus-
schreibungsgrundlagen anzupassen. Der kantonale Rechtsdienst ist beizuziehen.2
Der Bericht hat das Ziel, aufzuzeigen:
was, wer und wie die Stiftung bisher unterstützte;
wie die Stiftung im Vergleich mit andern Kantonen ihre Ziele wahrnimmt;
welche Ziele und Tätigkeiten die künftige Ausrichtung der Stiftung bestimmen;
mit welchen Mitteln, Förderungsformen und nach welchen Kriterien;
wie die Stiftungsgrundlagen formal und inhaltlich vereinfacht werden können
(Statut etc.) und wie die Kommunikation verstärkt werden soll.
Das duale Kulturförderungssystem in Uri - mit der privatrechtlichen Kunst- und Kul-
turstiftung und der staatlichen Kulturförderung (analog Pro Helvetia oder Aargauer
Kuratorium) - hat sich bewährt. Die Stiftung wahrt die Kunstfreiheit und soll mit we-
nigen Anpassungen weitergeführt werden. Zusammen mit den Urner Kulturorganisa-
tionen trägt die Stiftung zu einem attraktiven Kulturstandort Uri bei.
Die Schaffung rechtlicher Grundlagen nahm der Regierungsrat ins Legislaturproramm
2012 bis 2016 auf, sie erfolgen in den Jahren 2016 bis 2018. Der Bericht soll einen
Beitrag zur kulturpolitischen Standortbestimmung erbringen.
Arbeitsgruppe: Valentin Bomatter, Präsident Kunstverein Uri, Leitung; Josef Schuler,
Geschäftsstelle Kunst- und Kulturstiftung, Sekretariat; Elisabeth Fähndrich, Präsiden-
tin Kunst- und Kulturstiftung; Peter Horat, Direktionssekretär BKD; Rolf Aebersold,
Verwalter Kunst- und Kulturstiftung; Heinz Keller, Leiter theater(uri) als Vertretung
der Kulturorganisationen und Andreas Wegmann, als Vertretung der Kunstschaffen-
den. Der Bericht der AG wird vom Vorstand Kunstverein Uri und vom Regierungsrat
des Kantons Uri verbschiedet.
Die Arbeitsgruppe traf sich zu zwei Sitzungen.
Oktober 2012 GL BKD diskutiert Projektauftrag, Verabschiedung Mandat
Januar 2013 Abklärung rechtliche Grundlagen, formale Vereinfachung Statuten
März 2013 1. Sitzung AG Statutenevaluation, Auslegeordnung / Bestandsauf-
nahme, Vorschläge
September 2014 2. Sitzung Erster Berichtsentwurf mit Schlussfolgerungen, Ver-
nehmlassung RR
2 Gemäss Projektauftrag beinhaltet der Bericht: Bestandsanalyse: Der Bericht zeigt auf, wen und wie die
Stiftung bisher unterstützte. - Vergleich: Der Bericht vergleicht die Stiftung mit andern Zentralschweizer
Kantonen. - Aufgabenteilung: Was fördert die Kunst- und Kulturstiftung, was die kantonale Kulturförde-
rung? Welches ist der Stellenwert der Stiftung in der kantonalen Kulturförderung? - Kuratorium: Welche
Rolle hat das Gremium - nebst der Jurierung? - Formale Anpassung: Wo sind Vereinfachungen, formale
Anpassungen beim Regelwerk der Stiftung angebracht (Statut, Regulativ, Richtlinien)? - Organisation:
Müssen Organisation und Abläufe vereinfacht werden?
Stiftungsgrundlagen
erneuern
Ziele des Berichts
Chancen der privaten
Kunst- und Kulturstif-
tung
Rechtliche Grundlagen
im Legislaturproramm
Projektorganisation
und Arbeitsgruppe
Vorgehensplan, Termi-
ne und Information
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Geplant war eine 3. Sitzung im Oktober 2014 für die Schlussredaktion des Berichts.
Das Projekt wurde - als Folge von andern Prioritäten - erst im Februar 2016 weiterge-
führt (siehe Sitzungsprotokoll der Projektgruppe vom 1.April 2016).
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2 Bestandsaufnahme
2.1 Stiftungszweck: Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien
Vereinbarung, Regulativ und die Richtlinien regeln seit 1981 die Stiftungstätigkeit der
Kunst- und Kulturstiftung. Sie wurden mit RRB vom 30. März 1981 vom Regierungsrat
und darauf vom Kunst- und Kulturverein Uri genehmigt, 1989 letztmals angepasst.
Die Vereinbarung der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth legt die Gründung,
den Zweck und die Führung der Stiftung fest. Die strategische Führung obliegt den
Stiftungsträgern, welche über Vereinbarungsänderungen oder die Auflösung be-
stimmen können. Die acht Artikel behandeln: Zweck, Mittel, Kuratorium, Träger-
schaft, Regulativ, Kosten der Administration/Verwaltung, Inkrafttreten und Revision
und Aufhebung. Artikel 1 der Vereinbarung umschreibt den Zweck: die Förderung
Urner Kunst- und Kulturschaffender, die hier wohnen und mit Uri verbunden sind.
Das Kuratorium anerkannte Bewerber und Bewerberinnen, die in Uri aufgewachsen,
hier wohnhaft aber auch heimatberechtigt sind und schloss alle Kunstbereiche wie
bildende und angewandte Kunst, neue Medien, Fotografie, Film, Musik, Literatur,
Theater, Tanz, Architektur usw. mit ein.
Die Mittel werden von beiden Stiftungspartnern - in erster Linie vom Kanton Uri -
aber auch von privaten Gönnern zur Verfügung gestellt. Sie dürfen dem Zweck nicht
entfremdet werden3. Man ging bei der Gründung davon aus, dass neben Kunstverein
Uri und dem Kanton Uri auch Private das zweckgebundene Stiftungsvermögen äuf-
nen würden. Die Vermögensverwaltung obliegt dem Kunstverein Uri.4
Die Stifter strebten eine einfache Lösung und eine enge Anbindung an den privat-
rechtlichen Danioth-Ring an.5 Die unselbständige Stiftungsrechtsform garantierte die
Gemeinnützigkeit und Staatsunabhängigkeit und erleichterte unbürokratische Anpas-
sungen (z. B. Satzungsänderungen oder die Auflösung). Bisher wurde der Stiftungs-
zweck nicht geändert. Seit 1981 bestätigten Regierungsrat und Kunstverein wieder-
holt die Weiterführung der Stiftung. Der Kunstverein beschloss 1998 jeweils die au-
tomatische Verlängerung um ein weiteres Jahr.6
Das Regulativ umschreibt den Vollzug der Stiftungstätigkeit. Die 13 Artikel regeln:
Zusammensetzung und Wahl des Kuratoriums; Zuerkennung von Förderungspreisen;
3 Vereinbarung Art. 2, siehe insbesondere auch Abs.3 «Alle Mittel sind nach Art einer unselbständigen
Stiftung an den Zweck gemäss Art. 1 gebunden und dürfen ihm nicht entfremdet werden».
4 Diese Aufgabe nimmt seit Beginn der Stiftung der ehemalige Staatsarchivar Rolf Aebersold wahr.
5 Die unselbständige Stiftung ist charakterisiert durch Dauerhaftigkeit des Zwecks und durch eine klare,
einfach definierte Vermögenswidmung. Die unselbständige Stiftung hatte den Vorteil, dass man mit
kleinem Anfangskapital starten konnte, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt war und dass Satzungsän-
derungen (oder die Auflösung) einfacher blieb.
6 Der RR bewilligte die Weiterführung der Stiftung 2010 bis 2013 (RRB 09.09.2008) mit jährlich 30'000
CHF. Der RR bewilligte die Weiterführung der Atelier-Stipendien für 2012-2014 (RRB 16.08.2011) mit
34‘000 CHF.
Stiftungstätigkeit seit
1981
Vereinbarung
Finanzielle Mittel
Warum eine unselb-
ständige Stiftung?
Regulativ
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Beizug von Experten; Alleinentscheidungsrecht des Kuratoriums; Förderungsmittel,
Vermögens-Fondsäufnung (Prozentanteile) und die Zuwendung Dritter; ferner die
Kreditbewilligung der Mittel. Das Regulativ bestimmt, dass das Kuratorium Richtlinien
erlässt und dass dieses als Beratungsorgan für Regierung und Kunstverein tätig sein
soll. Weitere Bestimmungen betreffen die Rechnungsrevision, die Kontrolle der Ver-
mögensverwaltung, der Eintrag im «Goldenen Buch der Danioth-Stiftung», die Ge-
nehmigung, Revision und Inkrafttreten des Regulativs.
Die internen Richtlinien umschreiben die Tätigkeiten des Kuratoriums in acht Arti-
keln: Organisation, Förderungstätigkeit, Unterstützungsformen, Ausschreibung und
Gesamtfördersumme, Beurteilungskriterien und Jurierungsmodus, Öffentliche Ver-
leihung, Auflagen der Preisträger, Schlussbestimmungen. Das Kuratorium besteht aus
neun Personen.7
Der Stiftung stehen jährlich rund 30‘000 CHF Fördermittel aus dem Lotteriefonds zur
Verfügung. Rund 24‘000 CHF (80%) werden als Förderbeiträge vergeben. Rund 6‘000
CHF gehen in die Äufnung des Stiftungsvermögens. Der Kunstverein Uri leistet rund
3‘000 CHF. Die Kosten der Ateliers werden mit separaten Regierungsratsbeschlüssen
(aus dem Lotteriefonds) zugesichert. Die Dätwyler Stiftung unterstützte die Ateliers
seit der Einführung / von Beginn weg.
Die zusätzlichen Administrations- und Verwaltungskosten von gut 20‘000 CHF für
Ausschreibung, Werbung, Jurierung, Ausstellungstätigkeit, Feier und Administration
werden mit separaten Beschlüssen verfügt. Der Kunstverein Uri leistet anteilmässig
10 Prozent. Die Kassierin des Kunstvereins Uri erstellt die Abrechnung. Die Revision
obliegt der Finanzverwaltung Uri.8
7 Kuratorium Stand Sept. 2015
** Elisabeth Fähndrich, Präsidentin, Altdorf
* Beat Jörg, Vizepräsident, Regierungsrat, Gurtnellen
* Urs Bugmann, Kulturjournalist NLZ und Kunstvermittler, Kriens
** Esther Maria Jungo, Kunsthistorikerin, Fribourg
** Maria Zgraggen, Künstlerin, Bürglen
** Marie-Catherine Lienert, Künstlerin, Dozentin Kunsthochschule Zürich, Thalwil
* Fabian Müller, Komponist und Musiker, Zürich
* Franz-Xaver Nager, Theater- und Musikwissenschaftler, Altdorf
** Barbara Zürcher, Kuratorin Haus für Kunst Uri, Kunsthistorikerin, Zürich
* vom Regierungsrat des Kantons Uri ernannt / ** vom Vorstand des Kunstvereins Uri ernannt
Geschäftsstelle: Amt für Kultur und Sport, Josef Schuler und Daniela Epp
8 Vereinbarung Art. 6 «Die Kosten der Verwaltung werden von den Vertragsparteien durch separate
Beiträge gemäss Absprache gemeinsam und ausreichend bereitgestellt.» Gemäss Praxis werden sie
analog zu den Förderbeiträgen zu 90 Prozent durch den Kanton (Lotteriefonds) und zu 10 Prozent vom
Kunstverein finanziert. Die Revision des Rechnungswesens und der Vermögensverwaltung obliegt der
Finanzkontrolle Uri (Art. 9, Regulativ).
Richtlinien
Finanzielle Vorgaben
Administrations- und
Verwaltungskosten
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2.2 Bisherige Anpassungen der Stiftungsgrundlagen
Im Jahr 1989 erfolgte erstmals auf Antrag des Danioth-Rings (RRB 04.09.1989) eine
Anpassung. Man erhöhte den Kantonsbeitrag auf 24‘000 CHF. Ferner sicherte der
Regierungsrat der Stiftung 25 Stunden Verwaltungsressourcen zu (Entlastung Präsi-
dent und Verwaltung).9 Im Jahre 1994 wurde der Kantonsbeitrag letztmals auf 30‘000
CHF erhöht.
Eine halbtägige Evaluation nahm das Kuratorium am 9. September 1999 im Hinblick
auf das 20-jährige Bestehen der Stiftung vor. Das Fazit war positiv:
Die Personen- und Talentförderung als Hauptzweck wird erreicht.
Die bildenden Kunst ist seit Beginn dominant. Andere Bereiche sollen stärker
gefördert werden.
Kontakte der Kunstschaffenden untereinander und zur Stiftung sind gut. Kritik
wächst an der dominanten Förderung auswärtswohnender Heimatberechtigter.
Publikumsinteresse und Berichterstattung in öffentliche Medien steigerte sich
mit den Ausstellungen im Foyer Tellspielhaus (die ersten Übergabefeiern fanden
in den Heimatgemeinden der Geförderten statt). Zum Publikumsinteresse trug
die gute Pressearbeit (Nikolaus Oberholzer, Urs Bugmann) und die gleichzeitige
Übergabefeier nach der GV des Kunst- und Kulturvereins Uri bei.
Kritik verstärkte sich nach 1994. Publikum ist engagierter, kritischer als früher.
Positiv ist die Kontinuität der Ausschreibung, die Partnerschaft zwischen Kunst-
verein und Kanton, die Unabhängigkeit des Kuratoriums.
Weitere Stichworte: Positiv wirkt sich die Schaffung des Amts für Kultur und
Sport mit mehr Geschäftsstellenressourcen aus. Die Verbesserung der Kultur-
raum-Infrastruktur trägt zu mehr Auftrittsmöglichkeiten bei. Die überregionale
Ausstrahlung der Grossprojekte wie Tellspiele und Alpentöne fördern die Leis-
tungen der Laien.
Die grösste Lücke besteht aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen.
2.3 Bisherige Unterstützungstätigkeit
Rund 174 Beiträge in der Höhe von 897‘000 CHF sicherte die Urner Kunst- und Kul-
turstiftung seit 1982 zu: fünf New York-, sechs Berlin-Ateliers, 15 Werkjahre und rund
120 Förder- und Projektbeiträge (siehe Anhang). Durchschnittlich wurden zwei bis
9 Art. 6 der Vereinbarung wurde ergänzt «Die Administration der Stiftung und die Organisation der
Veranstaltungen ist Sache beider Stiftungspartner……» Und im Regulativ wurde Art. 1, Abs.2 ergänzt
«Der Präsident und der Verwalter des Kuratoriums sind Mitglieder des Danioth-Ring-Vorstandes. Sie
werden von diesem ernannt.» - Rolf Aebersold hat die Funktion des Fondsverwalters bis heute inne - im
Auftrag des Kunstvereins auch nach dem Rücktritt aus dem Kuratorium.
1989: Anpassung der
Vereinbarung und des
Regulativs
1999: Überprüfung der
Stiftungsgrundlagen
Überblick der bisheri-
gen Unterstützung
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sechs Preise an die jährlich 20 bis 35 Bewerbenden vergeben. Seit 2011 erhielten fünf
Persönlichkeiten die kantonalen Anerkennung «Goldener Uristier».10
In den Richtlinien11 für die Tätigkeit des Kuratoriums der «Kunst- und Kulturstiftung
Heinrich Danioth» werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten aufgeführt:
Werkjahr, Förderbeitrag, Projektbeitrag und Werkankauf. Im Einzelnen:
Werkjahr (14'000 CHF): Beitragsleistung zur Auszeichnung aussergewöhnlicher
Leistungen. Entlastung vom Verdienstdruck. Unterstützung künstlerischer Pläne.
Förderungsbeitrag (2'000 bis 10'000 CHF): Basisförderung durch Anerkennungs-
beitrag an begabte Kunstschaffende, welche sich über eine ernsthafte Auseinan-
dersetzung in einem künstlerischen oder kulturellen Tätigkeitsbereich ausweisen.
Projektbeitrag (2'000 bis 10'000 CHF): Konkrete finanzielle Unterstützung künst-
lerischer oder kultureller Projekte.
Werkankauf: Finanzielle Unterstützung des künstlerischen und kulturellen Schaf-
fens durch Werkankauf.
In der Vergangenheit erhöhte die Stiftung die jährlichen Fördermittel, erweiterte die
Unterstützungsformen und verstärkte die Öffentlichkeitsarbeit. Die wichtigsten Mas-
snahmen zur Aufwertung der Stiftung jedoch waren:
Zentralschweizer Atelier-Stipendium Berlin und New York: Seit 2005. Höhe des
Betrags: 17'000 bis 24'000 CHF. Dauer: 4-monatiger Aufenthalt. Seit 2013 verge-
ben alle Zentralschweizer Kantone das Berlin-Atelier jährlich.
Einführung des Goldenen Uristiers als kantonaler Kulturpreis für jahrelanges kul-
turelles Engagement. Die Auszeichnungsurkunde wird vom Landammann und
vom Bildungs- und Kulturdirektor unterzeichnet. Verleihung und Würdigung er-
folgen in der Zeitspanne der Jahresausstellung durch die Bildungs- und Kulturdi-
rektion Uri.
Aufwertung des Werk- und Kunstankaufs. Das Kuratorium unterbreitete zuhan-
den des Staatsarchivs Uri als kantonale Kunstankaufsinstanz Empfehlungen für
den Kunstankauf (Lotteriefonds). Werkaufträge/-ankäufe in den weiteren Kunst-
sparten entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der Abteilung Kulturförderung
und Jugendarbeit.
Sonderausstellung Preisträger: Die jeweiligen Berlin- und New-York-Stipendiaten
sind seit 2008 eingeladen, im Vorraum des Danioth-Pavillons auszustellen.
10
Mit dem kantonalen Kulturpreis werden Persönlichkeiten für ein vermittelndes Lebenswerk und
langjährige Verdienste für das geistige und kulturelle Leben in Uri ausgezeichnet.
11 Richtlinien für die Tätigkeit des Kuratoriums der «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» Art. 3.
Genehmigt gemäss RRB vom 25.01.1982 und vom Kunst- und Kulturverein am 19.01.1982. Die Richtli-
nien stützen sich auf die Vereinbarung und Regulativ, RRB 30.03.1981.
Förderungsformen der
Stiftung
Erweiterte Stiftungstä-
tigkeit
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Personenzentrierte Ausstellung: Seit 2013 findet im Danioth-Pavillon während
der Jahresausstellung erstmals eine Sonderausstellung mit einer ausgewiesenen
Kunstschaffenden statt (2013: Marietta Merz; 2014: Marianne Kuster). 12
Einführung des Publikumspreises. Dieser wurde 2013 auf Initiative des Kuratori-
umspräsidenten im Rahmen des Konzerts mit Roger Scheiber am 3. Januar 2014
an die Urner Künstlerin Bantli Gail vergeben.
Rahmenanlässe als Bereicherung: Kunstführungen (Lotti Etter), Finissagen/Apéro,
Buchvernissage (Aldo Walker), Latinkonzert (Preisträger Roger Scheiber), Verga-
be Publikumspreis, Verleihung Goldener Uristier. Die Rahmenanlässe erhöhen die
Besucherzahl, die Medienpräsenz und die öffentliche Wahrnehmung der Kunst.
Alle Bewerberinnen und Bewerber erklären sich mit der Eingabe einverstanden,
Werke und Dokumentationen an der öffentlichen Übergabefeier im Haus für Kunst
Uri zu präsentieren. Erst 2004 professionalisierte man die Ausstellungen im Haus für
Kunst Uri und schaffte mehr öffentliche Präsenz. Kulturschaffende sind verpflichtet,
über die Verwendung der zugesprochenen Mittel Rechenschaft abzulegen.
Eine Bewerbung wird auf die Einhaltung formaler und inhaltlicher Bewertungskrite-
rien geprüft. Zu den formale Kriterien gehören vollständige Gesuchunterlagen:
Personalien: Wohn-, Bürgerortsnachweis, Adresse, Bank- und Postcheckkonto,
Lebenslauf mit Angaben über die künstlerische Tätigkeit, Ausbildung usw.,
Werknachweis, Unterlagen zur bisherigen künstlerischen, kulturellen Arbeit,
Dokumentation des künstlerischen Projekts, das gefördert werden soll,
Angabe über die gewünschte Unterstützungsart und die Beitragshöhe,
Angaben über die geplante Ausstellung im Rahmen der Jahresausstellung.
Die inhaltliche Beurteilung der Bewerbungen orientiert sich nach folgenden Kriterien:
Beherrschung der Mittel, eigenschöpferische Arbeit, Intensität des Ausdrucks, und
beim Werkjahr zudem Professionalität, Tragfähigkeit der Arbeit und die bisherige
künstlerische Entwicklung.13 In der jahrelangen Praxis differenzierte das Kuratorium
diese Anforderungskriterien:
Motivation und Realisierbarkeit: Die Motivation ist glaubwürdig, das zu unter-
stützende Projekt realistisch (Idee, Umsetzung, Budget, Eigenleistung, Drittbei-
träge).
Qualität: Die unterstützte Personen zeigt in der bisherigen Arbeit hohe Qualität
(mindestens kantonale Ausstrahlung).
12
Die Personenzentrierte Ausstellung ging aus Gesprächen zwischen Kuratorium und dem damaligen
Künstlerverein Arturi hervor. Die Dätwyler-Stiftung stellte den Danioth-Pavillon zur Verfügung. Mit der
Sonderausstellung im Anbau soll verdienten Urner Künstlern auf Einladung des Kuratoriums eine Platt-
form geboten werden (Erstmals posthum 2013 an die in Flüelen wohnhaften Künstlerin Mariette Mariet-
ta Merz, 1925-2013, kurz vor der Ausstellung (Malerei in Aquarell, Öl, Acryl und Naturmotive) verstor-
ben).
13 Richtlinien, Art. 5.
Jahresausstellung als
öffentliche Plattform
Förderungskriterien
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Professionalität: Im Gesuch sind fundierte Ausbildung, Praxis- und Leistungsaus-
weis der bisherigen Arbeit und die Eigenständigkeit der Bewerbenden ersichtlich.
Künstlerische Relevanz und Resonanz: Das künstlerische Werk ist wichtig für den
Kanton Uri, es hat eine künstlerische und kulturelle Ausstrahlung.
Innovation und Stimmigkeit: Das Werk wirkt kohärent, glaubwürdig und enga-
giert. Es regt neue Wahrnehmungs- und Sichtweisen an, enthält neue inhaltliche,
dramaturgische oder interdisziplinäre Impulse oder Kooperationen.
2.4 Bisherige Besetzung und Tätigkeiten der Stiftungsorgane
2.4.1 Kuratorium als Vollzugsorgan
Als Vollzugsorgan amtet seit Beginn ein aus den Vertragsparteien paritätisch zusam-
mengesetztes Stiftungskuratorium. Es besteht aus Präsidium (Kunstverein), Vizeprä-
sidium (Bildungs- und Kulturdirektor), Verwaltung (Kunstverein) und sechs Mitglie-
dern zusammengesetzt aus kantonalen und ausserkantonalen Fach- und Verwal-
tungspersönlichkeiten (Kunst, Musik, Literatur/Theater/Tanz, Film/neue Medien
etc.). Das Kuratorium ist für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (Art. 1 Regula-
tiv). Hauptaufgabe ist die Jurierung der Bewerbungen (Art. 2). Es kann externe Exper-
ten beiziehen (Art. 3). Über den Mitteleinsatz entscheidet es alleine und definitiv
(Art. 4). Es legt den Stiftern interne Richtlinien vor (Art.7). Es steht - zusammen mit
weiteren Experten - dem Kunstverein und dem Regierungsrat als beratendes Organ
zur Verfügung (Art.8). In der Regel finden ein bis zwei Tagungssitzungen im Jahr statt.
Seit 1981 wirkten 27 Kuratoriumsmitglieder in der Jury mit, lediglich sechs Frauen
(Tabelle im Anhang). Das Präsidium wurde vom Kunstvereinsvorstand, das Vizepräsi-
dium durch den jeweiligen Regierungsrat und Bildungs- und Kulturdirektor besetzt.
Der erste Präsident war Dr. Karl Baumann, dann folgten die vier Schattdorfer Urs
Dittli, Heinz Keller, Marianne Kuster und Cornel Betschart. 2014 übernahm Elisabeth
Fähndrich die Kuratoriumsleitung.
Tabelle 1 Übersicht Präsidien und Vizepräsidien 1981 - 2013
Präsidien Amtsdauer Vizepräsidien Amtsdauer
Dr. med. Karl Baumann, Alt-dorf
1981-1989 Hans Danioth, alt RR, alt SR, Altdorf 1981-1988
Urs Dittli, Schattdorf 1989-1998 Dr. Hansruedi Stadler, alt RR, alt SR, Altdorf
1988-2000
Heinz Keller, Schattdorf 1998-2001 Josef Arnold, alt RR, Seedorf 2000-2012
Marianne Kuster, Schattdorf 2002-2010 Beat Jörg, Regierungsrat, Gurtnellen Ab 2012
Cornel Betschart, Schattdorf 2010-2014
Elisabeth Fähndrich, Altdorf Ab 2014
Aufgabe des Kuratori-
ums
Präsidien & Vizepräsi-
dien 1981 - 2013
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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2.4.2 Geschäftsstelle: Umsetzung operativer Aufgaben
Operative Aufgaben wurden in der Anfangszeit ausschliesslich von Mitgliedern des
Kuratoriums wahrgenommen. Mit dem Regierungsratsbeschluss von 1989 nahm Dr.
Rolf Aebersold operative Aufgaben wie Ausschreibung, Protokollführung und Verwal-
tung der Kunst- und Kulturstiftung sowohl als Mitglied als auch im Rahmen des Amts-
auftrags wahr. Seit 1995 leitet Josef Schuler, Abteilung Kulturförderung und Jugend-
arbeit, die Geschäftsstelle und wirkt beratend im Kuratorium mit. Die Bildungs- und
Kulturdirektion ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Kulturschaffenden und verant-
wortlich für Administration, Ausschreibung, Vorbereitung der Übergabefeier, Öffent-
lichkeitsarbeit, Anträge und die Berichterstattung an die Stiftungspartner.14 In den
Stiftungsgrundlagen fehlt die Aufzählung der Aufgaben und Pflichten.
Das Präsidium des Kuratoriums (ein Mitglied des Kunstvereinsvorstandes) übernimmt
kuratorisch-operative Aufgaben, insbesondere die Ausstellungseinrichtung und den
Abbau, die Betreuung der Kunstschaffenden beim Aufbau, die Technikberatung, die
Organisation des Ausstellungsbetriebs und die Aufsicht im Haus für Kunst Uri (HfKU).
Operative Arbeiten übernehmen auch einzelne Kuratoriumsmitglieder; als Laudato-
ren an den Feiern, als Berichterstatter, in der Vermittlung oder bei Führungen und
Atelierbesuchen. Dank dieser ehrenamtlichen Engagements können die Kosten der
Stiftungstätigkeit zugunsten der Künstlerförderung tief gehalten werden.
2.5 Bisher geförderte oder gewürdigte Personen
Die Kunst- und Kulturstiftung vergab seit 1982 174 Beiträge in einem Gesamtvolumen
von 890‘000 CHF; u. a. 15 Werkjahre, fünf New York- und sechs Berlin-Ateliers und
rund 120 Förder- und Projektbeiträge. Durchschnittlich wurden zwei bis sechs Preise
an die 20 bis 35 Bewerbenden vergeben. Seit 2011 verlieh der Regierungsrat fünf
Persönlichkeiten die kantonale Anerkennung «Goldener Uristier».
Mit der innerkantonalen Frühtalentförderung trug die Stiftung zur Bekanntmachung
der künstlerischen Leistungen auf überregionaler Ebene bei. Viele Kunstschaffende
erhielten später ausserkantonale und mehrmals auch nationale Preise.
Insgesamt vergab das Kuratorium 11 Atelier-Stipendien, fünf New York und sechs
Berlin-Stipendien. Erstmals wurde das New York Atelier 2001 (für einen Aufenthalt
im Jahr 2002) vergeben. Seit 2003 unterhalten die Zentralschweizer Kantone gemein-
sam zwei Atelierwohnungen in Berlin-Mitte, ferner seit März 2000 ein Wohnatelier in
New York. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende mit
14
Ein detaillierter Ablauf- und Prozessbeschrieb liegt vor. Über die Aufgaben der Geschäftsstelle ist jedoch
weder in der Vereinbarung, noch im Regulativ oder in den Richtlinien etwas erwähnt.
Geschäftsstelle
Präsidium des
Kuratoriums
Operative Aufgaben
des Kuratorium
Geförderte und
Gewürdigte
Atelierstipendien
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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überzeugendem Leistungsauswaus aus den Zentralschweizer Kantonen Schwyz,
Nidwalden, Obwalden, Uri und Luzern. Diese müssen seit mindestens drei Jahre im
Kanton wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton
Wohnsitz gehabt haben. Die Atelierstipendien beinhalten die unentgeltliche Nutzung
der Atelierwohnung sowie einen monatlichen Lebenskostenzuschuss. Seit 2013
vergibt der Kanton Uri jährlich ein Berlin-Atelier und alle drei Jahre ein New-York-
Atelier.
Das Werkjahr will hervorragende Urner Kunst- und Kulturschaffende für eine be-
stimmte Zeit vom Verdienstdruck entlasten.
Folgende Tabelle zeigt die bisher Geförderten nach Namen und Förderungsformen:
Tabelle 2 Übersicht Unterstützung 1982 bis 2013
Förderungsart Total 1982-2013 Geförderte Personen (Jahr-zugesprochen)
Urner Werkjahr Bisher wurden 17 Ur-ner Werkjahre verge-ben. (je 14‘000 CHF, seit 20 Jahren)
1982 Stadler Martin, Schattdorf, Literatur 1884 Walker Aldo, Luzern/Silenen, BK 1986 Zgraggen Maria, Bürglen, BK 1992 Achermann Lea, Luzern/Altdorf, BK 1993 Haas Gabriela, Luzern/Altdorf, BK 1995 Baumann Daniel/Lang Sabina, Burgdorf, BK 1997 Muheim Andrea, Zürich/Flüelen, BK 1998 Fäh Claudio, Zürich/Altdorf, Film 1998 Regli Peter, Zürich/Andermatt, BK 2000 Nager Franz-Xaver, Altdorf, Theater 2001 Gamma Carlo, Altdorf, Musik 2001 Stadler Adriana, Bern/Altdorf, BK 2005 Püntener Vanessa, Zürich/Erstfeld, BK 2010 Flückiger Adrian, Schattdorf, Film 2012 Muheim Benno, Zürich/Altdorf, Musik/Theater 2015 Bissig Nathalie, Zürich/Spiringen, BK
Atelierstipendium Berlin und New York
Bisher wurden 14 Ate-lier-Stipendien verge-ben, 7 New York 7 Berlin Urner Kulturschaffende erhielten Ateliers von Stiftungen oder andern Kantonen.15
2001 Maria Zgraggen, Bürglen, NY, BK 2003 Andreas Wegmann, Erstfeld, Berlin, BK 2004 Lea Achermann, Luzern/Altdorf, NY, BK 2006 Beatrice Maritz, Untersch./Erstfeld, Berlin, BK 2007 Franziska Furrer, Altdorf/Isenthal, NY, BK 2008 Daniel Wicky, Altdorf, Berlin, BK 2009 Dave Gisler, Altdorf, NY, Musik 2010 André Schuler, Luzern, Schattdorf, Berlin, BK 2012 Rolf Sommer, Zürich/Altdorf, NY, Musical 2013 Marie Anne Imhof, Altdorf, Berlin, BK 2013 Pascal Murer, von Altdorf, Berlin, BK 2014 Thomy Truttmann, Seelisberg/L, Berlin, Theater 2015 Müller Lina & Luca Schneardi, Altdorf, NY, BK
15
Insbesondere das Visarte-Atelier in Cité Internationales des Arts in Paris oder die Ateliers in London und
Budapest der Landis & Gyr STIFTUNG. Kanton Urileiste daran Lebenskostenzuschüsse für Urner Kunst-
schaffende. Weitere Auszeichnungen mit dem Innerschweizer Kulturpreis 2013 an die Künstlerin Maria
Zgraggen oder 2005 an den Schriftsteller Martin Stadler. Viele Urner waren und sind auch an der Zentral-
schweizer Jahresausstellung im Kunstmuseum Luzern präsent.
Urner Werkjahr
Unterstützung
1982 bis 2013
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Förderungsbeitrag 121 121 Förderungs- und Projektbeiträge
Werkankauf 2 Erst zwei Mal kaufte das Kuratorium ein Werk an. Es gab Empfehlungen ab z.H. Kunstsammlung Uri.
Verschiedene Kantone vergeben schon länger den kantonalen Kulturpreis (z. B. OW,
NW, SZ, LU, ZG). Seit 2011 zeichnet auch der Urner Regierungsrat verdiente, vorab
ältere Persönlichkeiten des Urner Kulturlebens mit dem «Goldenen Uristier» aus.16
Die Würdigung beinhaltet eine Ehrenurkunde, eine goldene Stecknadel, die Feier mit
Laudatio durch den Regierungsrat, aber kein Preisgeld. Der Uristierkopf (nummeriert)
wurde von Fredi Burkhart gestaltet.
Die bisher gewürdigten Urner Persönlichkeiten sind:
2011 Peter Baumann, Altdorf, Kurt Zurfluh, Altdorf; Franz Pfister, Luzern/Altdorf
2012 Dr. Max Dätwyler, Altdorf
2013 Josef Herger-Kaufmann, Altdorf
2014 Hans Danioth, Altdorf und Kari Danioth, Andermatt
2015 Dr. Hans Stadler, Attinghausen
Tabelle 3 Kultursparten 1982 bis 2015
BK Kunst
M Musik
L Lit
T Tanz/ T
F Film
Wei-tere
Total Preise
Personen (w)
Personen (m)
Urner Werkjahr 10 1 1 2 3 - 17 9** 1995
Baumann Da-niel/ Lang Sabina
8
Ausland-Atelier 10 2 - 2 - 14 8 6
Berlin 7 - - 1 - - (8) 4 4
New York 4 2 - - - - (6) 4 (Schenardi-
Müller) 2 (Schenardi-
Müller)
Förderungs- & Projektbeiträge
83 19 4 15 12 1* Drapo-ling Amsteg
134 59 (-14)*** 70 (-20)***
Werkankauf 4 4 3 1
Total 168
Goldener Uristier 5 5
Das Kuratorium legt grossen Wert auf die Öffentlichkeitsarbeit. Art. 6 der Richtlinien
verlangt die öffentliche Verleihung der Werkjahre und Förderungsbeiträge. Die Bei-
tragsempfänger sind verpflichtet, ihre Werke zu präsentieren und dem Kuratorium
16
Die Würdigung des Regierungsrats im Rahmen der Urner Jahresausstellung erfolgte erstmals am
10. Dezember 2011 anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kunst- und Kulturstiftung. Grundlage ist das
Reglement des Lotteriefonds und ein Beschluss des Regierungsrats (RRB) vom 16. August 2011 zu «30
Jahre Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth; Beitrag an das Jubiläum».
Würdigung mit dem
Goldenen Uristier
Verstärkte Öffentlich-
keitsarbeit
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über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Bis 2004 fand die Präsentation (Jah-
resausstellung) im Foyer theater(uri) statt, danach im Haus für Kunst Uri. Die Ausstel-
lung vermittelte ein repräsentatives Bild über das hiesige Kunst- und Kulturschaffen.
Dabei wird die Öffentlichkeit sensibilisiert und zeigt sich durchaus sehr interessiert
(2013 gut 900 Eintritte).
2.5.1 Bestandsaufnahme der Finanzen
Kassaführung und die Vermögensverwaltung der Stiftung sind gemäss Regulativ Auf-
gaben des Kunstvereins Uri.17 Für das Jahr 2012 präsentiert sich die Bilanz wie folgt:
Tabelle 4 Bilanz 2012
Aktiven
Bankkonten (UKB) 40‘047
Wertschriften (Kassaobligationen, Swisscanto-Fonds) 301‘963
Passiven
Kapital am 31.12.2012 343‘434
Die Stiftung hat zurzeit ein Fondsvermögen von über 340‘000 CHF.
Die Rechnung 2012 schliesst bei einem Aufwand von 35‘205.70 CHF und einem Ertrag
von 55‘585.15 CHF mit einem Einnahmenüberschuss von 20‘379.45 CHF ab. Im Jahr
2012 wurden Atelierkosten in der Höhe von 16‘000 CHF und Förderungsbeiträge von
insgesamt 19‘000 CHF ausbezahlt. Der Ertrag kann jährlich variieren, je nach Verbu-
chung der Erträge oder der Vergabe unregelmässiger Preise, z. B. der Ateliers.
Tabelle 5 Ertrag 2012
Kantonsbeitrag 2012 44‘000
Beitrag Kunstverein Uri 2‘500
Beitrag Dätwyler Stiftung 5‘000
Wertschriftenertrag 4‘085
Total Ertrag 55‘585
Gemäss Bericht 2012 des Verwalters liegen die beiden Anlagefonds im positiven Be-
reich. Die stillen Reserven ergeben sich aus einem Legat Studer (17‘000 CHF aus einer
Künstlererbschaft zu Gunsten der Stiftung), aus Minder-Preisvergaben (9‘000 CHF)
sowie einem Beitrag von 3‘000 CHF von der Dätwyler-Stiftung für das NY-Atelier 2014
und einem Zinsüberschuss.
17
Verwaltung der Stiftung durch Dr. Rolf Aebersold, mandatiert durch den Kunstverein Uri. Elda Saurer ist
als Rechnungsführerin und Vorstandsmitglied des Kunstvereins für die laufende Rechnung verantwort-
lich.
Bilanz 2012
Stiftungsvermögen
Verwaltungsrechnung
2012
Rechnungsrevision
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Die Rechnungsrevision obliegt der Finanzkontrolle Uri - gestützt auf Art. 49 Verord-
nung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri, 14. Dezember 1994 und Artikel 9
Regulativ der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth vom 15. September 1989.
Gemäss Artikel 6 der Vereinbarung werden die Kosten der Verwaltung (Ausschrei-
bung, Jurierung, Feier und Ausstellung) von den Vertragspartnern separat aufgelistet.
Sie werden vom Kunstverein bevorschusst und getrennt von den Fördermitteln abge-
rechnet (Ausschreibung, Jurierung, Feier, Ausstellung, Werbung). Die Bildungs- und
Kulturdirektion legt jährlich dem RR Abrechnung und Verwaltungskosten vor. Für das
Jahr 2012 setzen sich diese wie folgt zusammen:
Tabelle 6 Verwaltungskosten 2012
Ausgaben CHF
Stiftungsfonds-Verwaltungskosten 2012 500.00
Karten-/Plakatgestaltung, Druck, ferner Inserate und Werbekosten 3‘104.95
Spesen Kuratorium (10 Pers.), Kosten für Ausstellungseinrichtung; Führungen
3‘763.00
Sonder-Ausstellungseinrichtung (Mariette Merz, Flüelen) 989.85
Mittagessen Jury, Kosten Finissage, Musik und Blumenschmuck für Feier
1‘229.90
Raummiete und Aufsicht (vier Wochen), ferner Apéro im Haus für Kunst Uri
14‘634.30
Total 24‘222.00
Anteil Kunstverein Uri (10 Prozent, ohne Räume und Strom) 2‘080.50
Anteil Kanton Uri (90 Prozent) 22‘141.50
Die Administrationskosten stiegen in den vergangenen Jahren. Mehrleistungen wie
Atelier-Stipendien, der Goldene Uristier, die Charte blanche und die Sonderausstel-
lung im Danioth-Pavillon trugen dazu bei, aber auch die höhere Zahl an Bewerbenden
und Mehransprüche an Übergabefeiern, Ausstellungform und -dauer. Das Kuratori-
um verlängerte die Öffnungsdauer, intensivierte die Medienarbeit und Werbung
(Plakate, Einladungen). Zudem wurden Rahmenanlässe und Schulführungen18 durch-
geführt.
Tabelle 7 Entwicklung der Verwaltungskosten seit 2005
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013****
Kosten Kanton - in CHF
8’491* 8'219 10'190 12'447** 12'688 13‘115 14‘460*** 16‘590 22‘141
18
Rahmenanlässe waren: Führungen mit Lotti Etter, Latin-Jazz-Konzert mit Publikumspreisverleihung,
Jubiläumsfeier, Buchvernissage Aldo Walker, Schulführungen.
Separate Abrechnung
der Verwaltungskosten
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90% Aufwand
* Erstmals Ausstellung im HfKU, deshalb Kostensteigerung gegenüber früher im Foyer thea-
ter(uri) (a) mehr Ausstellungsfläche, b) längere Ausstellungsdauer und c) längere Öffnungs-
zeiten/mit Aufsichtspersonal)
** Seit 2008 neu: Kabinettausstellung Berlin- und New-York-Stipendiaten Pavillon. Neue Pla-
kate & Einladungskarten
*** 30-jähriges Bestehen: Erstmalige Verleihung des «Goldenen Uristiers» an drei Persönlich-
keiten. Folglich Mehrkosten für die Jubiläums-Ausstellung und für die Sonderausstellung 30
Jahre Plakate Kunst- und Kulturstiftung.
**** 2013 neu «personenzentrierte Ausstellung» Marietta Merz im Pavillon, zugleich Ausstel-
lungsdauer über Weihnacht-Neujahr verlängert. Erstmals 2013 ein privat gesponserter Publi-
kumspreis (ClimaNova AG).
Das Kuratorium hielt an der letzten Jurierungssitzung 2013 fest, dass seit 1981 die
Stiftungstätigkeit erheblich ausgebaut und professionalisiert wurde. Dies führte zu
erhöhten Verwaltungs- und Durchführungskosten. Sowohl die Förderungsarten und
-bereiche, als auch die Zahl der Bewerbenden nahm zu. Die Ausstellungsdauer und
der Standard der öffentlichen Feiern wurde ausgebaut. Mehrkosten verursachten
Werbemittel und Öffentlichkeitsarbeit. Dies - und auch der Aufwand für die Sonder-
ausstellung und die Atelier-Werkausstellungen - erklärt die Mehrkosten. Nach wie
vor erbringen Kuratorium und der Kunstverein qualitätsvolle, ehrenamtliche Arbeit.
Für die Sonderausstellung muss künftig ein Budget bereitgestellt werden.
2.6 Blick auf andere Zentralschweizer Kantone
Die Umfrage in den Zentralschweizer Kantonen (siehe Beilage Anhang) zeigt, dass die
rechtlichen Grundlagen für Anerkennungs-, Werk- und Förderungsbeiträge stark vari-
ieren. Dies betrifft sowohl die Höhe der Beiträge, als auch die Form und den zeitli-
chen Rhythmus. Auch die Art der Übergabefeiern variiert. Schlussfolgerungen sind
deshalb nur beschränkt möglich.
Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl steht der Kanton Uri nicht schlecht da. Nichtsdes-
totrotz ist Uri aber der einzige Kanton mit fehlenden rechtlichen Grundlagen (LU, ZG,
NW, OW haben Gesetze, SZ hat eine Verordnung). Der jährliche Kantonsbeitrag be-
schliesst der Regierungsrat aus Mitteln des Lotteriefonds. Die unselbständige Dani-
oth-Stiftung stützt sich wie die Kulturförderung lediglich auf die Kantonsverfassung
(Art. 42).19
Uri ist der einzige Zentralschweizer Kanton, der die Werk- und Anerkennungspreise
an eine Stiftung auslagert. Auch der einzige Kanton, der jährlich jeweils alle Kunst-
und Kultursparten ausschreibt und die Bewerbungen durch ein Mehrsparten-
Kuratorium beurteilen lässt. Die meisten Kantone beschränken sich pro Jahr auf we-
nige Kunstsparten. Die grösseren Kantone haben Sparten- und Fachausschüsse.
19 KV Art. 42 Kulturpflege: «Der Kanton und die Gemeinden pflegen das heimatliche Kulturgut und fördern
künstlerische und kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten.»
Fehlendes Budget für
Sonderausstellungen
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Die Höchstbeiträge (für Werkjahr, Anerkennungsbeiträge) wurden in Uri seit langem
nicht mehr erhöht. Die meisten Kantone vergeben höhere Einzelpreise. LU: max.
30‘000 CHF; ZG: max. 50‘000 CHF; SZ: max. 30‘000 CHF; OW/NW, wechselnd juriert
und nichtjurierte, max. 20‘000 CHF; UR: 14‘000 CHF für das Urner Werkjahr. Die Ber-
lin- und NY-Ateliers führen alle sechs Kantone gemeinsam.
Bei den Administrationskosten zeigen sich erhebliche kantonale Unterschiede. Die
Verwaltungskosten der Stiftung von jährlich rund 22‘000 CHF für die eintägige Jurie-
rungssitzung (9 Personen) und der Ausstellungsfeier und -organisation darf als ange-
messen und vertretbar bezeichnet werden.20
2.7 Abgrenzung: Kantonale Kulturförderung vs. Stiftungstätigkeit
Mit der Umsetzung des Kulturförderungsberichts 199421 erhielt die staatliche Kultur-
förderung ein stärkeres Gewicht. Die Anträge des Kulturförderungsberichts 1994 sind
grösstenteils bereits umgesetzt, bis auf die Rechtsgrundlagen (im Legislaturproramm-
gramm) und das Einsetzen einer Kulturkommission.
Während die Kunst- und Kulturstiftung gemäss Stiftungszweck die professionell und
künstlerisch Schaffenden fördert, unterstützt die kantonale Kulturförderung vorab
die kulturelle Betriebsunterstützung. So auch den Kunst- und Kulturverein Uri, auf
dessen Initiative das Haus für Kunst Uri zurückgeht.22 Die kantonale Kulturförderung
übernahm auch die Initiative zur Koordination der Museumslandschaft Uri, insbeson-
dere die Geschäftsleitung der seit 1999 bestehenden Urner Museumskonferenz.23
Auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion leistete der Regierungsrat aus dem Lot-
teriefonds regelmässig subsidiäre Beiträge an Institutionen und Kulturprojekte.
Wie im Kulturförderungsbericht 1994 festgestellt, weist Uri ein aktives Kulturleben
auf. Die kulturellen Rahmenbedingungen wurden seither merklich verbessert, u. a.:
Verwaltungsreform: Die Umsetzung der Verwaltungsreform mit dem Amt für
Kultur (Kulturförderung, Kulturpflege, Staatsarchiv), später dem Amt für Kultur
und Sport.
20
Inbegriffen sind: eine einmonatige Ausstellung (inkl. Miete, Personal), die würdige Übergabefeier mit
musikalischer Umrahmung, Spesen der Laudatoren (Jurierung, Sonderausstellung und Goldener Uristier)
und schliesslich die Spezialführung und Finissage. Nicht einberechnet sind die Verwaltungskosten der
BKD.
21 Kulturförderung. Bericht der regierungsrätlichen Kommission. Hrsg. Regierungsrat Uri, Altdorf, März
1994, Kapitel 5.7: Museen, Ausstellungs- und Kulturräume, Sammlungen u. a...
22 Kunsthaus Uri. Bericht zur Schaffung permanenter Ausstellungsmöglichkeiten, Altdorf, Mai 1994. Hrsg.
Ausschuss Kunsthaus. Ferner: Der Landratsbeschluss vom 9. April 1997 mit Bericht und Antrag für einen
Kantonsbeitrag an das Haus für Kunst Uri.
23 Siehe Museumsplattform: www.museen-uri.ch; Museumslandschaft Uri. Ferner der Bericht und Antrag
des Ausschusses «Museen Uri». Hrsg. Bildungs- und Kulturdirektion Uri, Mai 2000. Zudem: Diplomarbeit
«Urner Museen und Marketing», mit einer Bestandsaufnahme und Vorschlägen für Marketing und Öf-
fentlichkeitsarbeit.
Kulturförderungsbe-
richt umgesetzt
Kantonale Kulturförde-
rungstätigkeit
Verbesserte kulturelle
Rahmenbedingungen
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Infrastrukturen: Regierungsrat und Landrat bewilligten zahlreiche Kulturinvestiti-
onskredite. Erwähnt seien Neu-, Um- und Anbauten beim Tellspielhaus Altdorf
theater(uri), Haus für Kunst Uri, Historischen Museum Uri, Kellertheater Altdorf,
Kino Leuzinger, Haus der Volksmusik Altdorf, Dörflimuseum Spiringen, Talmuse-
um Ursern, Kirchenschatzmuseum Altdorf, Sasso San Gotthardo etc.
Leistungsvereinbarungen mit externen Kulturinstitutionen wurden abgeschlos-
sen, die im öffentlichen Interesse Leistungen erbringen. Erwähnt sei das Thea-
ter(uri), das mit jährlich rund 35‘000 Eintritten der grösste Betrieb ist, das Kino
Leuzinger mit rund 25‘000 Tickets oder die Gründung der Urner Museumskonfe-
renz.
Musiklandschaft Uri: Rechtliche Abstützung der Musikschule Uri, des Kulturpro-
gramms Musikakademie Uri, Unterstützung kantonaler Blasmusikverband, Kir-
chenmusikverband Uri, Unterstützung Internationales Musikfestival Alpentöne,
Volksmusikfestival Altdorf u. a. mit dem Haus der Volksmusik wurde Altdorf ein
wichtiger Träger für die Erneuerung der Volksmusik in der Schweiz.
Breite Projektförderung (breiter Kulturbegriff): Beiträge aus dem Lotteriefonds
fördern kantonsinterne und externe Projekte, auch die kulturelle Teilhabe und
Mitwirkung. Uri wird als aktiver Kulturkanton wahrgenommen. Ausstrahlung
entwickelten die Grossprojekte wie die Kulturschweiz 2004 (Tellsommer), die
Tellspiele Altdorf, das Freilichttheater in Andermatt, die Produktionen von F.X.
Nager, das internationale Musikfestival Alpentöne, aber auch die Danioth-
Stiftung.
Kulturgüterinventarisation, Denkmalpflege und Kulturlandschaft: Denkmalpflege
und Inventarisierung der Kulturdenkmäler wurden zielstrebig weitergeführt.
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3 Vernehmlassungsfragen zur Ausrichtung der Stiftungstätigkeit
Die Arbeitsgruppe beriet an der Sitzung vom 18. September 2014 verschiedene Fra-
gen zur zukünftigen Ausrichtung der Stiftung.
Die Vorschläge werden dem Regierungsrat des Kantons Uri und dem Vorstand des
Kunstvereins Uri zur internen Vernehmlassung vorgelegt. Gestützt auf die Auswer-
tungsergebnisse werden Statut, Regulativ und Richtlinien angepasst und die Weiter-
führung der Stiftungstätigkeit beantragt.
3.1 Grundsätzliche Fragen zur Stiftung
Soll die Stiftung weitergeführt werden? Soll die Werk- und Anerkennungsförderung
weiterhin durch die Stiftung oder durch den Kanton erfolgen?
Arbeitsgruppe und Kuratorium befürworten die Weiterführung der Kunst- und Kultur-
stiftung.
Die Stiftung hat in hohem Mass den Stiftungszweck erfüllt. Sie hat mit Werk- und
Förderbeiträge zur personalen, kontinuierlichen Urner Kunst- und Kulturförderung
beigetragen. Dank ihrer Unabhängigkeit förderte sie die Kunstfreiheit. Sie stiess zahl-
reiche Projekte und Werke an. Sie förderte die öffentliche Wahrnehmung und damit -
auch national - die künstlerische Weiterentwicklung der Kulturschaffenden.
Die staatliche Unabhängigkeit der Stiftung wurde in der Kunstwelt positiv aufge-
nommen - auch dank den anerkannten Kuratoriumsmitgliedern aus verschiedenen
Kulturfachbereichen. Würden die Anerkennungspreise kantonal organisiert, ergäben
sich administrative Vereinfachungen. Doch die Professionalität und Spartenfach-
kenntnis und damit die Akzeptanz bei Kulturschaffenden wäre bedeutend kleiner.
Soll die Stiftung alljährlich - wie bisher - alle Sparten ausschreiben? Oder sich pro
Jahr auf zwei bis vier Sparten beschränken?
Die jährliche Ausschreibung aller Sparten hat sich bewährt.
Grundsätzlich sollen weiterhin alle Kunst- und Kultursparten ausgeschrieben werden
(jährlich bewerben sich 25-30 TN). Das Einzugsgebiet und die Zahl der Bewerbenden
in einzelnen Sparten ist in Uri zu klein für Spartenausschreibungen (mit Ausnahme
der Kunst). Zwar ist die Jurierung mit gleichzeitig allen Sparten für eine Jury an-
spruchsvoller. Auch Spartenquervergleiche sind nicht einfach. Anderseits ist aber die
Kontinuität besser gewährleistet. Die Stiftung wird dem Anspruch gerecht, frühzeitig
talentierte Bewerbungen aufzuspüren und öffentliche Resonanz zu schaffen.
Kuratorium für die
Weiterführung der
Stiftung
Kultursparten-
Ausschreibung
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Soll der Stiftungsname beibehalten werden?
Die Arbeitsgruppe schlägt als neue Bezeichnung vor: Urner Kunst- und Kulturstiftung
(analog zu andern Kantonen) oder Kunst- und Kulturstiftung Uri.
Zwar hat der Name «Danioth-Stiftung» Tradition und ist eine bekannte «Marke».
Doch der Name impliziert, dass Danioth Stiftungsgründer sei. Oder dass bildende
Kunst im Vordergrund sei. Oder dass man sich gar an Danioth messen müsse. Der
Name «Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth» ist auf den Gründungsprozess
zurückzuführen. Damals nannte sich der Verein Danioth-Ring, heute Kunstverein Uri.
Die Namensänderung hatte auch mit dem erweiterten Vereinszweck zu tun.
Müssen die Stiftungsgrundlagen (Vereinbarung, Regulativ) angepasst werden?
Ja. Vereinbarung, Regulativ und Richtlinien sollen nach der Vernehmlassung formal
überprüft, vereinfacht und inhaltlich angepasst werden.
Die Stiftungsgrundlagen (inkl. Zweckartikel und Träger) wurden seit 1989 nicht ver-
ändert. Neue Leistungen sind z. T. nicht abgestützt (Ateliers). Die Bereitstellung der
finanziellen Mittel hat sich bewährt, muss aber auch abgestützt werden (Feedback
Rechtsdienst). Auch die Aufgaben der Geschäftsstelle ist rechtlich abzustützen.
Anderseits ist man in der Arbeitsgruppe und im Kuratorium der Meinung, dass sich
die Grundlagen bewährt haben. Man will auch keine weiteren lokalen Stiftungs-
partner (z. B. theater(uri) oder Dätwyler-Stiftung) anfragen. Mit der Wahl gut abge-
stützter Jury-Fachpersonen (auch einheimische Fachleute und Kulturförderer) ist die
Abstützung und die fachliche Präsenz der Hauptkultursparten sichergestellt. Zudem
sollen - wo sinnvoll - Experten beigezogen werden. Ebenso soll das Kuratorium - wie
bisher - weiterhin Kunstverein und Regierung in kulturstrategischen Fragen beraten
können. Bei der formalen Anpassung der Grundlagen ist der Rechtsdienst beizuzie-
hen.
3.2 Zulassungskriterien und Förderungssparten
Wer darf sich bewerben (Kriterien)? Auch heimatberechtigte Urner/Urnerinnen?
Das Kriterium Heimatberechtigung wird fallen gelassen. Kriterien sind: In Uri wohn-
haft, mind. 9 Jahre hier aufgewachsen. Ernsthaftigkeit, Motivations- und Leistungs-
nachweis.
Das Kriterium Heimatberechtigung wurde inzwischen fast in allen Kantonen aufgege-
ben. In Uri betrifft dies ein Viertel der Bewerbenden. Wer mehrere Heimatscheine
besitzt, soll nicht bevorzugt werden. Die Kontakte zu heimatberechtigten, ausserkan-
tonalen Kulturschaffenden soll auf andern Wegen gepflegt werden. So bietet das
Haus für Kunst Uri, das theater(uri), das Kellertheater, das Haus der Volksmusik vie-
len auswärtigen Kulturschaffenden gute Begegnungs- und Auftrittsmöglichkeiten.
Stiftungsname
Stiftungsgrundlagen
Wer darf sich bewer-
ben?
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Arbeitsgruppe und Kuratorium schlagen folgende Zulassungskriterien vor:
Wer seit zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Uri wohnt und hier die Schriften
hinterlegt hat (Nachweis zivilrechtlicher Wohnsitz).
Wer mindestens neun Jahre in Uri gelebt hat und zudem durch Werk, Tätigkeit
oder in anderer Weise mit dem künstlerischen Leben in Uri verbunden ist (Moti-
vations- und Leistungsnachweis).
Wer als Künstlergruppen den Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens
zwei Jahren vorrangig im Kanton Uri hat (Nachweis).
Wer die formalen Zulassungskriterien und die Ausschreibungsbedingungen des
jurierten Wettbewerbs akzeptiert. Die unjurierte Förderung ist nicht Gegenstand
der Kunst- und Kulturstiftung. Für die formale Zulassung sind erforderlich: Voll-
ständiges Bewerbungsdossier (persönliche Angaben, Lebenslauf, gewünschte Un-
terstützungsart, Angaben Motivation, Verwendungszweck des Beitrags, Bereit-
schaft zur Ausstellungsteilnahme und Kurzbeschrieb Präsentation).
Das Atelierstipendium und Urner Werkjahr werden in der Regel nur einmal pro Per-
son gewährt, die Förder- oder Produktionsbeiträge maximal drei Mal. Die Kunst- und
Werkankäufe (in allen Bereichen) sind unbeschränkt möglich. Auch ältere Bewerben-
de werden nie ausgeschlossen, sofern sie sich für einen Ankauf bewerben. Es gibt
keine Altersteilnahmebeschränkung. Formal ausgeschlossen sind Personen in der
Grundausbildung, auch zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen.
Welche künstlerischen Sparten werden gefördert?
Wie bisher sollen alle Kunstbereiche gefördert werden, insbesondere Bildende Kunst,
Musik, Literatur, Tanz, Theater, Film, Foto, Neue Medien. Die bisherigen Richtlinien
werden diesbezüglich nicht geändert.
Rund die Hälfte der Bewerbenden kommen aus dem Bereich bildende, angewandte
Kunst. Die Sparte war seit 1982, der ersten Jurierung, dominierend. Urner Künstler/-
innen haben im allgemeinen wenig öffentliche Ausstellungsmöglichkeiten. Das Haus
für Kunst Uri wäre eine ideale Öffentlichkeit, doch die Direktion positioniert das Haus
überwiegend mit nationalen zeitgenössischen Kunstschaffenden. Im Bereich Musik
und Bühnenkunst hat die einheimische Urner Szene gute Aufführungsplattformen z.
B. im theater(uri), die Zufriedenheit ist dort grösser.
Das Kuratorium bewertet vorrangig das eigenkreatives Schaffen. Dies steht in der
Kunst im Zentrum, während in der Musik die rezeptive Arbeit im Vordergrund steht.
In den letzten Jahren achtete das Kuratorium aber bewusst auf Spartenvielfalt und
spartenübergreifende Förderung. Es diskutierte immer auch gesellschaftlichen Ver-
änderungen, z. B. die Rolle und Förderungswürdigkeit im Bereich angewandte Kunst,
Architektur, Digitalkunst, Tanz oder Volksmusik etc. Wichtig ist, dass die Stiftungs-
grundlagen Spielräume zulassen, sie dürfen die Förderung neuer Sparten nicht ver-
hindern.
Zulassungskriterien
Förderungssparten
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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3.3 Beitragsarten - Neu das Atelierstipendium
Welche Förderungsarten sind in den Stiftungsgrundlagen neu zu erwähnen?
Folgende Beitragsarten sollten in den Richtlinien aufgeführt werden:
Neu: Atelier-Stipendium: Das viermonatiges Atelier-Stipendium (18'000 CHF bis
26'000 CHF) soll für alle Sparten weitergeführt werden. Ausschreibungsunterla-
gen gemäss Kulturbeauftragtenkonferenz und der Zentralschweizer Geschäfts-
stelle der KBKZ.
Im weiteren sind wie bisher folgende Beitragsarten aufzuführen:
Urner Werkjahr: Es ist die höchste Auszeichnung für aussergewöhnliche Leis-
tungen (bisher 14‘000 CHF, Antrag auf Erhöhung siehe unten).
Förderungsbeiträge (4'000 CHF bis 10'000 CHF): Als Anerkennung und Förde-
rung der bisherigen Arbeit.
Projektbeiträge (2'000 CHF bis 6'000 CHF): Projektbezogener Förderungsbei-
trag wie bisher.
Werkankauf: Als Anerkennung des repräsentativen, künstlerischen Schaffens.
Weitere Förderungsarten erfolgen informell auf Empfehlung des Kuratoriums:
Sonderausstellung: Die Jury wählt Künstlerin/Künstler aus, lädt ein.
Werkpräsentationen Auslandatelier/Urner Werkjahr: Die Jury lädt ein.
Goldener Uristier: Die Jury macht Empfehlung gegenüber dem Regierungsrat.
Für die Auszeichnung ist der Regierungsrat zuständig.
Kunst- und Werkankauf: Die Jury hat beratende, empfehlende Rolle gegen-
über der regierungsrätlichen Ankaufskommission. Diese ist durch den RR zu
beschliessen und sammelt für die Kantonale Kunstsammlung Uri.
Soll die Stiftungstätigkeitstätigkeit begrenzt oder erweitert werden?
Sie soll gestärkt werden durch die Möglichkeit der Sonderausstellung, durch Werk-
ausstellungen der Atelierstipendiaten, durch Stärkung des Werkankaufs und die Erhö-
hung des Beitrags ans Urner Werkjahr.
In den Gesprächen zwischen Arturi, Kunstverein, Geschäftsstelle wurde diskutiert,
wie man arrivierten Kunstschaffenden bessere Plattformen - ohne Wettbewerbe -
bieten kann. Fazit: Neu findet eine kuratierte Ausstellung mit dem Werk eines oder
zwei arrivierter (älterer) Urner Kunstschaffender im Danioth-Pavillon statt. Diese
erhalten eine Carte blanche. Die Einladung erfolgt durch die Jury, ohne Bewerbungs-
verfahren. Die Dätwyler Stiftung stellt den Danioth-Pavillon verdankenswerter Weise
zur Verfügung.
Die Möglichkeit, sich für einen Werkankauf zu bewerben, soll aufgewertet werden.
Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Ankaufskommission. Damit bietet man
bestandenen Kunstschaffenden (die evtl. schon die meisten Preise erhalten haben)
Beitragsarten
Aufwertung der
Stiftungstätigkeit
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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die Chance, sich weiterhin zu bewerben. Die zuständige Verwaltungsstelle (Staatsar-
chiv Uri) ist bereit, stellt einen Anteil des Kunstankaufkredits auf Empfehlung des
Kuratoriums für den Werkankauf sicher (siehe auch RRB für den Kunstankaufskredit
von 5‘000 CHF in der Ausschreibung 2011 und 2012).
Soll das Urner Werkjahr aufgewertet werden?
Ja. Der Beitrag ist auf 20‘000 CHF zu erhöhen. Werkjahr und Förderungsbeiträge bil-
den die Hauptförderungsarten. Wichtig für die frühe Talentförderung sind - wie bisher
- Projektunterstützung, Werkaufträge und -ankäufe.
Bei allen Förderungsraten bilden Professionalität und Qualität der künstlerischen
Arbeit und Dokumentation die wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Jury.
Bemerkungen im Einzelnen:
Das Urner Werkjahr (mit nur 14'000 CHF) wird seinem Anspruch nicht gerecht.
Der Beitrag muss neu auf 20‘000 CHF erhöht werden. Er soll aber - wie bisher -
dann zugesprochen werden, wenn eine herausragende Leistung diese Aus-
zeichnung legitimiert. Der Begriff wird beibehalten, bis ein besserer gefunden
wird.
Die Beitragsart zur finanziellen Unterstützung künstlerischer oder kultureller
Projekte ist zu belassen (2'000 bis 10'000 CHF). Für Projektgesuche während des
Jahres stellt die kantonale Kulturförderung dem Regierungsrat Antrag (Lotterie).
Die Beitragsart Kunst- und Werkankauf (alle Sparten) ist wichtig. Das Kuratorium
empfiehlt z. H. der ausführenden Organe (StaUR). Dieses budgetiert den Ankauf.
Die Zentralschweizer Atelier-Stipendien Berlin und New York haben sich als För-
derart seit 2005 sehr bewährt. Es ist zu klären, ob die Finanzierung über das
Budget oder den Weiterführungsbeschluss (Lotteriefonds) eingeholt wird (kein
separater RRB mehr).
Werkpräsentation der Stipendiaten: Die jeweiligen Berlin- und New-York-
Stipendiaten wurden seit 2008 eingeladen, im Vorraum des Danioth-Pavillons
auszustellen. Dies hat sich bewährt, soll weitergeführt werden.
Für die «personenzentrierte Ausstellung im Danioth-Pavillion» soll ein Merkblatt
erarbeitet werden (evtl. ein Gesuch an Dätwyler-Stiftung). Sie findet 2014 zum
zweiten Mal statt (2013: Marietta Merz; 2014: Marianne Kuster, 2015 Müller Li-
na, Schenardi Luca).
Rahmenanlässe während der Ausstellung sind sinnvoll (z. B. die Kunstführungen
mit Lotti Etter), Finissagen, Vernissagen (z. B. Aldo Walker), Konzerte (z. B. Preis-
träger Roger Scheiber), Vergabe Publikumspreis. Die Rahmenanlässe sollen die
Besucherzahl, die Medienpräsenz und die öffentliche Wahrnehmung der Kunst
erhöhen. Sie werden in den Stiftungsgrundlagen nicht erwähnt.
Der Publikumspreis wurde 2013 auf Initiative des Kuratoriumspräsidenten im
Rahmen eines Konzerts vergeben. Er ist nicht Bestandteil der Richtlinien.
Urner Werkjahr -
Erhöhung auf
20‘000 CHF
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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3.4 Goldener Uristier
Welche Funktion hat der «Goldene Uristier»? Wer verleiht diese Anerkennung?
Die kantonale Auszeichnung «Goldener Uristier» ist eine Auszeichnung für jahrelan-
ges gesellschaftlich-kulturelles Engagement an ältere, verdiente Persönlichkeiten des
Kantons Uri. Die Würdigung wird durch den zuständigen Regierungsrat (BKD) und den
Landammann beschlossen, welche die Auszeichnungs-Urkunde im Namen des Regie-
rungsrats unterzeichnen.
Mit RRB vom 16. August 2011 beschloss der Regierungsrat im Zusammenhang mit
dem 30-jährigen Jubiläum der Stiftung die Herstellung des «Goldenen Uristiers» (100
Stück, Silber, Oberfläche vergoldet, Präge- und Stanzverfahren, 6‘523 CHF). Die
Stecknadel wurde von Fredy Burkart gestaltet und realisiert. Sie wurde bisher an
sieben Persönlichkeiten verliehen, die sich für das Urner Kulturleben ausseror-
dentlich verdient gemacht haben. Verbunden mit der Laudatio, der Ehrenurkunde
wird ihnen der «Goldene Uristier» überreicht. Auszeichnungen oder Kulturpreise
kennen auch andere Kantone. In den Nachbarkantonen (u. a. OW, SZ, ZG) haben kan-
tonale Kulturkommissionen empfehlend, beratende Funktionen. Im Sinne kultureller
Abstützung hat das Kuratorium in Uri diese beratende Funktion und unterbreitet
dem Regierungsrat Vorschläge. Feier und Würdigung erfolgt in der Regel durch die
Bildungs- und Kulturdirektion Uri (derzeit im Rahmen der Jahresausstellung im Haus
für Kunst Uri). Der Anlass wird von der Verwaltung (Amt für Kultur und Sport) organi-
siert.
3.5 Kunstankauf
Wer soll die Kantonale Kunstsammlung ankaufen und pflegen?
Der kantonale Kunstankauf soll neu durch eine regierungsrätlich gewählte kantonalen
Kunstankaufskommission unter Leitung der zuständigen Verwaltungsstelle erfolgen
(Staatsarchiv). Dies bedarf eines separaten Regierungsratsbeschlusses. Um Koordina-
tion und Synergien sicherzustellen, sind ein bis zwei Mitglieder des Kuratoriums in der
Kommission vertreten.
Über Projekt- und Werkaufträge/-ankäufe in andern Kultursparten entscheidet der
Regierungsrat auf Antrag der Abteilung Kulturförderung. Das Kuratorium nimmt ge-
genüber der kantonalen, regierungsrätlichen Kulturförderung beratende Funktion ein.
Kunstschaffende und das Kuratorium wünschen die Abstützung der kantonalen
Kunstankaufspraxis durch eine kantonale Kunstankaufskommission. Eine Dreier-oder
Viererkommission wird für eine Amtszeit von vier Jahren durch den Regierungsrat
gewählt. Die Leitung obliegt der zuständigen kantonalen Amtsstelle (Staatsarchiv
Uri). Die Kunstankaufkommission übernimmt Aufgaben des Kunstankaufs gemäss
Regierungsratsbeschluss. Ein kantonales Sammlungskonzept klärt Fragen wie: Samm-
Würdigung ausseror-
dentlicher kultureller
Leistungen
Kantonale Kunstan-
kauf-kommission
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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lungsaufbau, Inventarisierung, Dokumentierung, Archivierung, Restaurierung etc.).
Das Kuratoriums nimmt beratende und empfehlende Funktionen wahr.
3.6 Organisation der Stiftung: Kuratorium und Geschäftsstelle
Was sind Aufgaben des Kuratoriums und der Geschäftsstelle? Was muss präzisiert
werden?
Die Aufgaben des Kuratoriums sind in den Richtlinien aufgeführt, jene der Geschäfts-
stelle (beratend, Verwaltung) wird definiert. Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12
Jahre beschränkt. Die Funktion des Kuratoriums soll später im Kontext der Schaffung
neuer Rechtsgrundlagen Kulturförderung definiert werden.
Die Organisation der Stiftung und die Aufgaben des Kuratoriums sind in der Verein-
barung, dem Regulativ und insbesondere in den Richtlinien geregelt. Die Grundsätze
haben sich bewährt.
Grundsätzlich ist am Wettbewerbscharakter festzuhalten, auch an der jährlichen
Ausschreibung aller Sparten mit Jurierung durch das Kuratorium.
Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12 Jahre beschränkt. Erneuerung und Konti-
nuität sind wichtig, d. h. durchschnittlich mindestens ein neues Mitglied jährlich.
Präsident und Geschäftsstelle koordinieren die Wahlvorschläge Kanton - Kunst-
verein (alle Bereiche müssen vertreten sein).
Das Kuratorium soll - im Rahmen des Stiftungszwecks - schnell auf neue Bedürf-
nisse und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren können, d. h. es soll alterna-
tive Formen der Förderung beschliessen können (wie dies bei der Atelier-
Förderung geschah). Es soll - wie bisher - spartenübergreifende Projekte oder
auch Gruppen von Kunstschaffenden fördern. Es soll neue Entwicklungen wie
neue Medien, Kunstkritik, Architektur, Design etc. einbeziehen.
Im Kontext der Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen für die kantonale Kultur-
förderung (Legislaturziel RR) soll geprüft werden, ob Rolle des Kuratoriums auf-
gewertet werden soll (z. B. als Funktionen einer kantonale Kulturkommission).
Eine Aussprache des Vereins- und Kuratoriumspräsidenten am 31. Mai 2011 mit dem
damaligen RR Josef Arnold und der Geschäftsstelle ergab:
Wer ist Stiftungspräsident? Antwort: Der Kuratoriums- und nicht der Vereinsprä-
sident (die ersten acht Jahre war der Vereins- eben auch Stiftungspräsident).
Geschäftsstelle: Im Regulativ fehlen Angaben zur Funktion und Aufgabe der Ge-
schäftsstelle, der Fondsverwaltung und des Kuratoriumspräsidiums. Diese Funk-
tionen wurden später erweitert. Sie müssen klarer geregelt werden.
Aufgaben und Funkti-
onen des Kuratoriums
Weitere Fragen ge-
mäss Aussprache
31.05.2011
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Kuratoriumspräsidium und Vizepräsidium sollen wie bisher durch ihre Träger
gewählt werden, Präsident ist ein Vorstandsmitglied des Kunstvereins Uri, Vize-
präsident der jeweilige Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri.
3.7 Weiterführung des Fonds, finanzielle Fragen
Soll der Fonds weitergeführt und geäufnet werden? Soll bei den Trägern eine Erhö-
hung der jährlichen Stiftungsmittel beantragt werden?
Der Fonds soll in der Substanz erhalten, die Äufnung im Hinblick auf die tiefen Zinsen
ausgesetzt werden. Der Anteil der bisherigen Äufnung (6‘000 CHF) soll für die Erhö-
hung des Urner Werkjahrs von 14‘000 auf 20‘000 CHF eingesetzt werden.
Der Kunstvereins stellte 2011 die Frage, ob im Hinblick auf die tiefen Zinsen die Äuf-
nung des Fonds angemessen sei. Bei einem Fondsvermögen von 375‘000 CHF (2011)
und der jährlichen Einlage von 6‘000 CHF, welche zu drei Prozent verzinst würde,
ginge es 60 Jahre, bis ein Fonds von 800‘000 CHF geäufnet wäre. Auch dann wäre die
Stiftung nicht zwingend finanziell unabhängig, da der Betrag von 24‘000 CHF Förder-
mitteln (bei Zinsverzehr) wohl längerfristig kaum ausreichen würde. Der Kunstver-
einsvorstand beantragte deshalb, weitere Optionen und Varianten zur Weiterführung
des Stiftungsfonds zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe und das Kuratorium befürworten insbesondere eine Erhöhung des
Urner Werkjahrs auf 20‘000 CHF. Die bisherigen Äufnung (6‘000 CHF) soll für die Er-
höhung des Urner Werkjahrs von 14‘000 auf 20‘000 CHF eingesetzt werden. Damit ist
eine kostenneutrale Lösung möglich und die Auflösung (Verzehr) des Fonds wird
vermieden. Die Option für eine spätere Äufnung des Fonds - auch im Hinblick auf
Erbschaften etc. - bleibt erhalten.
3.8 Weitere Fragen
In verschiedenen Sitzungen mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe, des Kunstverein-
Vorstands, Kuratoriums und Kunstschaffender von Arturi (2012 aufgelöst) ging es um
weitere Fragen, die im Bericht angesprochen, aber nicht erörtert werden:
Name «Jahresausstellung»: Der Name impliziert eine unjurierte Ausstellung. Wä-
re nicht «Urner Kunst- und Kulturstiftung: Ausstellung der Werk- und Förde-
rungsbei-träge» oder «Werkausstellung der Kunst- und Kulturstiftung» richtig?
Anderseits hat sich Jahresausstellung - siehe auch Kunstmuseum Luzern - einge-
bürgert.
Diskutiert wurde die Aufwertung der Stiftungstätigkeit in Abgrenzung zur kanto-
nalen Kulturförderung (Andreas Wegmann, Daniel Wicky, Koni Abegg, Urs Sibler).
Die Idee einer fünften Ausstellung (im Januar) im HfKU musste aus Kosten- und
Ressourcengründen verworfen werden.
Zukunft des Fonds
Weitere Fragestellun-
gen
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Welche Leistungen erbringt das HfKU für Urner Kunstschaffende? Diese möchten
Präsenz. Mit der Einführung der «personenzentrierten Ausstellung» auf Einla-
dung des Kuratoriums wurde das Anliegen aufgenommen. Eine in Uri lebende
Künstlerpersönlichkeit stellt ihr Werk umfassend aus (Förderungsgedanke, kura-
tiert. 2013: Marietta Merz, 2014: Marianne Kuster). Die Dätwyler-Stiftung stellt
den Danioth-Pavillon zur Verfügung. Auch die Charte blanche-Ausstellung der
Stipendiaten und Werkjahrpreisträger im Pavillon schafft wirksame Öffentlich-
keit.
Verlängerung Jahresausstellung: Mit der Verlängerung über Neujahr wird die
Arbeit der Kulturschaffenden aufgewertet und die Eintrittszahlen erhöht.
Einbezug Urner Kulturschaffender in die Jury und Neukonzeption der Jahresaus-
stellung. In der Jury sind Urner Kulturschaffende adäquat vertreten.
Einbezug der Urner Kulturbetriebe ins Urner Kunst- und Kulturfördersystem: die
Initiative liegt bei den Kulturbetrieben und Gesuchstellern, gute Beispiele sind:
«Atelier-Besuche»; EWA-Galerie Niedervolta, Galerie Zeitpunkt, Zeughaus, thea-
ter(uri) und Dezembertage, Kantonsbibliothek Uri, Musikschule Uri , Kinos.
Bekanntmachung weiterer Zentralschweizer Ausschreibungen: Die Geschäftsstel-
le informiert per Mail: z. B. Kunstforum Luzern, Jahresausstellung Kunstmuseum
Luzern, Angebote Visarte, u.a. Mitgliedschaft und Visarte-Atelier Paris, Atelier
Landis & Gyr in London und Budapest.
Kunst am Bau: Die Geschäftsstelle fragt bei öffentliche Bauherren nach bezüglich
Kunst am Bau, informiert über die Wettbewerbskommission Visarte ZCH.
Was geschieht künftig mit Urner Künstler-Nachlässen? Dieses Thema ist pendent.
Der Urner Künstler Konrad Abegg verfasste eine mehrseitiges Papier als Kritik und
Veränderungsanregung. Er gelangte ans Kuratorium und verschiedene Regierungsrä-
te. Diskutiert wurde (Koni Abegg, Urs Sibler, Andreas Wegmann, Cornel Betschart
und Josef Schuler):
Verhindert der Wettbewerbscharakter die Künstlermotivation (Prangersignal bei
mehrmaliger Ablehnung)? Wären andere Förderformen nicht humaner?
Sollen «Heimatberechtige» zugelassen werden? Genügt die Preissumme noch?
Warum nicht ein Dreijahresrhythmus wie in NW/OW? 1. Jahr nicht juriert, 2. Jahr
juriert, 3. Jahr Ausstellung mit Preisträgern? Wo gibt’s in Uri Platz für nichtjurier-
te Ausstellungen? Welche Trägerschaften könnten diese Arbeit bewältigen?
Vernachlässigt die Danioth-Stiftung wichtige Sparten (z. B. Design, Architektur,
Autoren, Bühnenkünstler, Rockmusik etc.)? Begünstigt die Ausstellung im HfKU
nicht zu stark die bildende Kunst? Gelten gleiche Spiesse in allen Kunstsparten?
Verträgt sich der Wettbewerbsgedanke mit der «Urner Jahresausstellung»?
2014: Aussprache mit
Koni Abegg & Urs
Sibler
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Weckt der Name nicht falsche Erwartungen, da nicht alle «präsentieren» kön-
nen?
Müssen persönliche Angaben im Dossier entfernt werden (Lebenslauf wegen
Persönlichkeitsschutz. Für die Jury wichtig, für die Öffentlichkeit nein)?
Wie fördert man Kunstschaffende, die alle Fördermöglichkeiten «abgeholt» ha-
ben?
Anliegen von Konrad Abegg: Jahresausstellung und Wettbewerb trennen; Gleich-
berechtigung für alle Sparten; Bildende Urner Künstler erhalten mehr Ausstel-
lungsmöglichkeit; Ankaufsgremium für kantonale Kunstsammlung schaffen; ei-
nen regelmässigen Urner Kunstpreis schaffen.
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4 Stärken - Schwächen - Herausforderungen der Stiftung
4.1 Fazit der Arbeitsgruppe
Aus Sicht der Arbeitsgruppe (Juni 2014) hat sich die Stiftung bewährt.
Stiftungspartner (d. h. Kunstverein Uri und Kanton) konnten sich auf Zweck, För-
derformen, Finanzierung etc. einigen.
Konflikte hielten sich in Grenzen. Es gab vereinzelte Kritiken zwischen abgewie-
senen Bewerber/innen und Kuratoriumsmitgliedern. Dies ist aber unvermeidbar.
Die Aufgabenteilung zwischen kantonaler Kulturförderung und der Kunst- und
Kulturstiftung bereitete keine Schwierigkeiten. Die Koordination ist gewährleis-
tet.
Die Bedürfnisse der Kunstschaffenden und die personellen und finanziellen Res-
sourcen klaffen auseinander. Deshalb sind klare Eckwerte wichtig.
Die Stiftung war 1981 die wichtigste Kulturförderungsinstanz. Heute engagieren
sich verschiedene Kulturinstitutionen (z. B. theater(uri)) und vermehrt die Ge-
meinden, die kantonale Kulturförderung und Private (z. B. UKB, Dätwyler- und
Otto Gamma Stiftung). Die Stiftung ist nicht mehr einzige Förderinstanz. Die Auf-
wertung der Stiftung ist aber wichtig. Sie die wichtigste Werk- und Anerken-
nungsplattform und muss ihre Fördermittel erhöhen?
Die fehlenden rechtlichen Grundlagen stellen ein Hauptproblem dar. Die Stiftung
ist von Erträgen der Lotterie abhängig. Der Regierungsrat hat im Legislaturpro-
ramm 2013 bis 2016 die Schaffung rechtlicher Grundlagen aufgenommen. Darin
soll die Rolle der Stiftung, des Kuratoriums aber auch der Kulturförderung defi-
niert werden.
Tabelle 8 Stärken, Schwächen und Herausforderungen
Stärken der Stiftung Schwächen der Stiftung Herausforderungen (Schlussfolgerungen Josef Schuler)
Statut-Zweck hat sich grundsätzlich bewährt. Es wurden Talente ent-deckt, die interkantonal reüssier-ten (Aldo Walker, Peter Regli, Ma-ria Zgraggen, Rolf Sommer etc.). Stiftung als Sprungbrett für natio-nale Szene.
Statut kann nicht alle neue Förder-formen (Atelier, Werkankauf) in-tegrieren. Vieles ist ungeschrieben, z. B. nur einmal ein Urner Werkjahr oder Atelier, drei Mal Förderpreise.
Statut, Regulativ, Richtlinien vom Rechtsdienst prüfen lassen. Neue, auch nichtjurierte Förderformen durch Statut ermöglichen. Arbeit des Kuratoriums in Richtlinien präziser fassen.
Breite Berechtigung zur Teilnahme, alle Sparten, auch begabte Laien.
Genauer präzisieren, wer teilneh-men kann. Was heisst «mit Uri verbunden». Heimatberechtigung als Kriterium genügt nicht.
Statut etc. überarbeiten. Heimatberechtigung als Kriterium weglassen. Kulturschaffende aus Uri mehr bevorzugen. Werkankauf und Personenzentriere Ausstellung ermög-licht, das künstlerisches Werk umfas-sender zu zeigen.
Fazit der
Arbeitsgruppe
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Das Stiftungskonstrukt vermittelt Sicherheit, Konstanz, Unabhängig-keit und Fachlichkeit in der öffent-lichen Wahrnehmung. Rechtliche Stellung der Stiftung ist gut. Kura-torium entscheidet abschliessend.
Ohne kulturelle Rechtsgrundlagen hängt die Stiftung rechtlich und finanziell in der Luft. Das ist ein Hauptproblem.
Ausgehend vom KV-Artikel 42 müssen Rechtsgrundlagen später auch die Stiftung abstützen. Variante Vergabekommission des RR? Braucht es überhaupt eine unselb-ständige Stiftung? Sollte heute die Trägerschaft auf andere Kulturorgani-sationen erweitert werden?
Fonds mit 340‘000 CHF gibt Si-cherheit und Polster. Bei hohen Zinsen würde Vermögen oder Ausschüttung erhöht. Fonds eignet sich auch, um neue Legate anzuziehen.
Nur 340‘000 CHF. Es geht 40 Jahre bis Stiftung zins-selbsttragend ist und kantonsunabhängig wäre. Stimmt die Äufnung noch? Zins-entwicklung spielt einen Streich.
Fondsäufnung prüfen. Überprüfen, ob man in «Niedrig-Zinszeiten» die Äuf-nung aussetzen soll. Überprüfen, wie man Legate akquirie-ren könnte.
Geschäftsleitung (Amt für Kultur und Sport) belastet Stiftungs-budget nicht.
Finanzierung über Lotteriefonds bedingt jährlich 2 bis 4 RRB, die Administration ist aufwändig.
Entlastung Administration und auch des Lotteriefonds durch Budgetierung im Staatsvoranschlag.
Alle Sparten werden wahrgenom-men und gefördert. Breit aufge-stellte Förderung. Private Stiftung signalisiert weniger staatlichen Einfluss auf Kultur. Koordination kantonale Kulturförderung zur Stiftung ist gewährleistet.
Verwaltungseinfluss trotzdem hoch (Steuerung). Gewaltentrennung nur beschränkt möglich. Im Vergleich zu den kantonalen Mitteln (Lotteriefonds) hat die Stiftung wenig Mittel.
Sensibilität betreff Machtmissbrauch ist in der Kulturförderung immer wich-tig. Akzeptanz und Mittel der Stiftung angemessen erhöhen. Profil der Stiftung kommunikativ stär-ken (Website, Ausschreibung).
Akzeptanz ist vorhanden. Bei Stif-tern, bei (jungen) Kulturschaffen-den und der Bevölkerung (= Stei-gende Besucherzahl, hohes Medi-eninteresse).Transparenz durch Dossiereinsicht. Publikum kann sich selber ein Bild machen.
Kulturschaffende müssen sich als Bittsteller erleben, das schreckt auch ab. Förderung ist zu ausstel-lungs- und wettbewerbslastig. Ältere Kulturschaffende bewerben sich nicht mehr, wenn es «nicht klappt».
Auch nichtjurierte Förderformen im Statut möglich machen. Neue Förder-beteiligungen ausbauen (u. a. Werk-ankauf, personenzentrierte Ausstel-lung, Rahmenprogrammauftritte an Jahresausstellung). Katalog der För-dermassnahmen muss definiert wer-den.
Kunst- und Werkankauf (oder –Werkauftrag) war seit Beginn Be-standteil des Stiftungszwecks. Die Besitzerverhältnisse des Kan-tons bei einem Kunstankauf sind klar geregelt. (Diese kommen in die kantonale Sammlung.)
Eine Empfehlung der Jury zum Kunstankauf durch den Kanton hatte unverbindlichen Charakter. Da die Jury wenig Mittel hatte, wurden selten Werke angekauft. Alleinankauf durch StaUR über lange Zeit gibt Legitimationsprob-leme bei Kunstschaffenden. Kunst-am-Bau ist nirgends integriert. Bauherrenberatung wichtig!
Siehe BEILAGE Mail von rae: Von den insgesamt 50‘000 CHF Kunstkredit im Lotterie-Budget (StaUR) neu 20‘000 CHF zur Empfehlung durch Kuratorium öffnen. Zwei-/ Dreier-Ankaufs-gremium setzt Empfehlung operativ um (StaUR von Amtes wegen dabei). Wer nimmt bei Kunst-am-Bau Einfluss auf Bauherren (Jury)?
Konstante Bewerbungszahl (durch-schnittlich 25 TN). Beteiligung ist rege, auch Qualität hat mit Fach-hochschulen zugenommen.
Früher viel kunstlastiger, später wurde Literatur mitgefördert, heu-te alle Sparten.
Braindrain, viele leben ausserkanto-nal. Die Motivation, sich zu bewerben, muss erhalten werden. Die Kommuni-kation ausserkantonal ist wichtig.
Kuratorium kompetent zusam-mengesetzt. Professionelle Bera-tungskompetenz vorhanden. Mit neun Fachleuten sind alle Sparten abgedeckt. Hohe Konstanz. Dies ermöglicht es, die Entwicklung
Lange Amtszeiten (8+ Jahre) kann bei «gebrannten» Kulturschaffen-den das weitere Mitmachen hem-men und erschweren. «Gefühl der Ungerechtigkeit oder der fehlen-den Unabhängigkeit» möglichst
Amtszeitbeschränkung einführen (zwei x 4 Jahre). Wahlvorschläge zwi-schen Kanton und Kunstverein genau absprechen (Kriterien Sparten, Fach-lichkeit etc.). Rolle des Kuratoriums stärken.
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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über lange Zeit zu begleiten. vorbeugen. Vorwurf der Zürich-lastigkeit, stimmt aber nicht.
Die Aufgabe des Kuratoriums in-nerhalb der Stiftung ist klar.
Die beratende Funktion des Kura-toriums gegenüber RR wird nicht wahrgenommen (trotz ausdrückli-cher Aufgabe im Regulativ). Der strategische Einfluss des Kuratori-ums ist beschränkt, da es sich nur 1 x pro Jahr trifft.
Rolle Kuratorium (und Stiftung) stär-ken, z. B. Kuratorium vom RR mehr beratend beiziehen (als Ersatz für Kulturkomm). Der Fachhintergrund des Kuratoriums soll veröffentlicht werden.
4.2 Grundsätze für die Weiterentwicklung
Mögliche Grundsätze:
1. Die Stiftung wird gestärkt. Im Rahmen der später zu schaffenden Rechtsgrundla-
gen wird ihre Rolle von der kantonalen Kulturförderung definiert.
2. Der Stiftungszweck orientiert sich an den beschränkten personellen und finanzi-
ellen Ressourcen. Die Stiftung ergänzt die Kantonale Kulturförderung und die Tä-
tigkeit der Kulturbetriebe (und deren Leistungsvereinbarungen).
3. Die Grundlagen sind formal und inhaltlich mit der gegenwärtig Tätigkeitspraxis
übereinstimmt, mit den Satzungen kongruent.
4. Das Urner Werkjahr ist aufgewertet und erhöht.
5. Die Kunstankaufskommission für den Kunstankaufskredit ist eingeführt
6. Das Bewerbungskriterium «Heimatberechtigung» ist gestrichen.
7. Die Amtszeit des Kuratoriums ist auf 12 Jahre beschränkt. Die beratende Rolle
gegenüber den Trägern ist aufgewertet (beratende Kulturkommission für Regie-
rung und Kunstverein, analog Nachbarkantone).
8. Die Kunst- und Kulturstiftung verpflichtet sich der qualitativen, anerkennenden
Personen- und Talentförderung (keine Institutionenförderung).
9. Der künstlerische Ausdruck und die Kunstfreiheit werden in allen Sparten gleich-
wertig gefördert.
10. Aufgabenteilung zwischen kantonaler Kulturförderung und Stiftung ist transpa-
rent und nach aussen sichtbar.
11. Der Stiftungszweck ist mit dem Kulturleitbild des Kantons Uri (2007)24 abge-
stimmt.
12. Die Fondsäufnung wird vorerst sistiert, z. G. der Erhöhung des Urner Werkjahrs.
24
Kulturleitbild des Kantons Uri, 2007:
Kulturelle Identität erneuern
Qualität & künstlerische Vielfalt fördern
Synergien zur Kultur nutzen
Innovation & Talente fördern
Resonanz & Öffentlichkeit schaffen
Zielorientierung & Effizienz fördern
Strukturen & Rahmenbedingungen optimieren
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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5 Empfehlungen (ergänzt 2016)
Die PG Statuten Danioth-Stiftung empfiehlt folgendes: Vereinbarung, Regulativ und
Richtlinien sollen vereinfacht, präzisiert und der heutigen Praxis angepasst werden.
Die Form der unselbständige Stiftung ist flexibel. D. h. eine Vereinbarung kann jeder-
zeit - auf Antrag eines Trägers - geändert werden.
Deshalb soll in der Vereinbarung der gemeinsame Zweck, die Förderung der Urner
Kunst- und Kulturschaffenden festhalten werden, ferner Trägerschaft, Mittel, Fonds,
Kuratorium, Geschäftsleitung, Bewerbung, Förderarten und die Richtlinien. Die Ver-
einbarung wird durch den Regierungsrat und die Generalsversammlung des
Kunstvereins Uri verabschiedet
Die internen Richtlinien regeln die Arbeit des Kuratoriums (Zusammensetzung, Wahl,
Funktionen und Zuständigkeiten, Förderungstätigkeit etc.). Ein Regulativ erübrigt
sich.
Ferner schlägt die PG eine Namensänderung in Kunst- und Kulturstiftung Uri vor,
analog der Namensänderung des Kunstvereins Uri. Die Danioth-Stiftung wird oft als
finanzielle Förderstiftung verstanden, die Gesuche entgegennimmt.
Eine weitere Änderung betrifft die Äufnung-Regelung des Fonds. Der Fonds soll in der
bisherigen Höhe erhalten werden, soll aber im Hinblick auf die tiefen Zinsen nicht
weiter geäufnet werden (bisher jährlich 6‘000 CHF).
Mit diesem Betrag soll das Urner Werkjahr von heute 14‘000 CHF auf 20‘000 CHF
erhöht werden.
Das Kuratorium soll paritätisch zusammengesetzt sein, d. h. der RR soll wie der
Kunstverein auch vier Mitglieder wählen (ergänzende zum Präsidium und Vizepräsi-
dium). Grund: Der Amtsvorsteher Kultur und Sport ist seit 1998 nicht mehr stimmbe-
rechtigtes Mitglied, lediglich beratend (als Sekretär). Ferner könnten mit einem zu-
sätzlichen Mitglied einzelne Sparten (Musik, Literatur, Tanz…) im Kuratorium besser
zum Zuge kommen.
Das Kriterium «Heimatberechtigt in Uri» fällt als beitragsberechtigtes Kriterium weg.
Dies entspricht der Praxis fast aller Kantone. Es führt dazu, dass Personen mit mehre-
ren Heimatberechtigungen besser Chancen haben.
Ergänzend zur ergänzten Vereinbarung sollen die Richtlinien die Tätigkeit des Kurato-
riums regeln. Die Richtlinien wurden ausdifferenziert. Sie enthalten aber nach wie vor
viel Spielraum für Entscheide.
Die beratende Tätigkeit des Kuratoriums wird gestärkt. So soll das Kuratoriums - selb-
ständig oder auf Anfrage - Stellung nehmen zu kulturpolitischen Fragen (z. B. zu ei-
nem Entwurf für rechtliche Grundlagen). Sie soll Empfehlungen abgeben können, z.
B. für kantonale Auszeichnungen (Innerschweizer Kulturpreis, Goldener Uristier),
Vereinbarung und
Richtlinien - Regulativ
weglassen
Vereinbarung
Richtlinien
Namensänderung in
Kunst- und Kulturstif-
tung Uri
Äufnung des Fonds
Erhöhung des Urner
Werkjahrs
Anpassung Kuratorium
Kriterium «Heimatbe-
rechtigt in Uri»
Richtlinien für die
Tätigkeit des Kuratori-
ums
Beratende Tätigkeit für
die Stiftungspartner
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Einsitz in Kommissionen (z. B. Kunstankaufskommission) oder für Werkankäufe und
spezielle Anlässe (Sonderausstellung Danioth-Pavillion) etc.
Die Geschäftsstelle bereitet die entsprechenden Anträge vor.
Ablauf: 16. 04.2016: GV Kunstverein Uri; 12.04.2016: Antrag im RR; 01.04.2016: PG-
Sitzung Statut Danioth Stiftung; 23.03.2016 Vorstandssitzung Kunstverein Uri.
Weiteres Vorgehen
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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BEILAGEN
Beilage 1
Chronologie Kulturförderung seit 1994 (Kulturförderungsbericht)
1994 - die letzte kultu-relle Standortbestim-mung
Die letzte kulturpolitische Standortbestimmung des Kantons Uri erfolgte 1994 mit dem Bericht «Kulturförderung - Bericht der re-gierungsrätlichen Kommission», März 1994. Er enthielt eine Standortbestimmung und verschiedene Anträge. Seit der Ver-nehmlassung sind 20 Jahre vergangen. Die GL-BKD beauftragte das Amt für Kultur und Sport mit der Erarbeitung des vorliegenden Projektauftrags.
Nicht erreichte Ziele Zwei Ziele sind noch nicht umgesetzt.
Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Kulturförderung (diese wurden in frühere Legislaturplanungen einbezogen, aber nicht umgesetzt).
Einsetzen einer Kulturkommission.
Umgesetzte Ziele Umgesetzt wurden seit 1994 jedoch die meisten anderen Anliegen des Berichts:
Umsetzung der Verwaltungsreform mit Amt für Kultur, später Amt für Kultur und Sport
Ausbau der Kulturbetriebe (Infrastrukturoffensive mit Theater Uri, Kellertheater, Kino, Haus der Musik, Haus der Volksmusik, Historisches Museum, Haus für Kunst Uri (Museen im Schächen-tal, Seedorf, Erstfeld, Andermatt, Gotthard)
Betriebsunterstützung mit Leistungsvereinbarungen (UMK-Museumskonferenz, Haus für Kunst, Historisches Museum, Tal-museum, Haus der Volksmusik, Theater Uri, MSU und KBU)
Verstärkte Projektunterstützung (subsidiäres Gesuchswesen: an Institutionen, Private, Gemeinden als Ergänzung des kulturellen Basisangebots im Kanton Uri)
Kulturelle Grossanlässe (Tellspiele, Gotthardfreilichtspiele, Al-pentöne, Volksmusikfestival etc.)
Verstärkung der kulturellen Mitbeteiligung (viele Kulturtätige, Freiwillige, ehrenamtliche Vorstände)
Verstärkung ausserkantonales Fundraising, erhöhter Geldmittel-zufluss von Stiftungen/Sponsoren
Verbesserung der Innenwahrnehmung (Identifikation) und der Aussensicht (Standortattraktivität)
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten
Zusätzlich wurden zahlreiche kommunale Mehrzweckanlagen in den Gemeinden realisiert (Archive, Mehrzweckhallen, Bibliothe-ken, Bühnen etc.). Drei Gemeinden haben Kulturkommissionen.
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Kulturpolitische Bau-stellen
Neben dem bisher erreichten sind folgende Baustellen/Lücken in den nächsten Jahren anzugehen:
Erarbeitung einer Standortbestimmung und eines Standortbe-richts Kulturförderung Uri
Erarbeitung einer Botschaft Rechtsgrundlagen Kulturförderung (Uri = letzter Kanton ohne VO)
Positionierung der Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (Statut, Aufgabenabgrenzung…)
(Der Projektbeschrieb ist durch die GL/Kunstvereinsvorstand verabschiedet, die AG gewählt)
Erarbeitung eines Urner Museumsberichts 2015. Der letzte Mu-seumsbericht datiert aus dem Jahr 2000, muss nun evaluiert und neu erarbeitet werden. Mandat, Umfrage, Bedürfniserhebung, Weiterführung der Leistungsvereinbarungen, der Infrastruktur-planung und finanziellen Unterstützung)
Kulturvermittlungsbericht «Schule und Kultur» erarbeiten. An-gebotsanalyse, Schulumfrage und Ausbau www.schukuUR.ch.
Kultur-Veranstaltungswebsite aufbauen und IG Kultur Uri grün-den (Zusammenarbeit mit Standeskanzlei, Kulturkommission Altdorf, Kulturinstitutionen, Lokalzeitungen, Uri Tourismus)
Verstärkte Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Kulturlasten-ausgleich, Innerschweizer Anerkennungspreise, Filmförderung etc.). Unterstützung von zentralschweizerischen Projekten.
Erarbeitung eines kantonalen Inventars „Lebendige Traditionen“ (Website, Publikation)
Grossprojekte unterstützen wie: 200 Jahre Gastfreundschaft ZCH (2015); Lobbying Haus der Volksmusik/Volksmusikfestival etc.
Leitziele 2007 Im Jahre 2007 wurden Leitziele für die Kulturförderung des Kan-tons Uri erarbeitet.
Kulturelle Identität erneuern,
Qualität & künstlerische Vielfalt fördern,
Synergien zur Kultur nutzen,
Innovation & Talente fördern,
Resonanz & Öffentlichkeit schaffen,
Zielorientierung & Effizienz in Zusammenarbeit fördern,
Strukturen & politische Rahmenbedingungen optimieren Gestützt auf ein kulturelles Leitbild soll ab 2016 ein zweiter Kultur-förderungsbericht mit einem konkreten Ziel-Massnahmenplan für die Urner Kulturförderung erarbeitet werden.
Kulturpolitische Kon-zepte
Bestehende und geplante kulturpolitische Berichte sind: Bestehende:
Urner Museumskonzept 2000
Museums-Vermittlungskonzept 2004
Bericht zur Verwendung der Mittel des Lotteriefonds – Vorschlag einer Strategie.
Kulturpolitische Auslegeordnung 2011 In Arbeit:
Urner Museumsbericht 2015
Bericht zur Weiterführung der Kunst- und Kulturstiftung Danioth 2014 bis 2017
Rechtliche Grundlagen
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Beilage 2 Auszeichnung mit dem Urner Werkjahr (14‘000 CHF) seit 1982 bis 2013
Beilage 3 Vergabe des Atelier Berlin und New York (4 Monate) seit 2005 bis 2014
Name Atelier Jahr Sparte
Zgraggen Maria, Bürglen, von Schattdorf NY 2002 Bild. Kunst
Wegmann Andreas, Erstfeld Berlin 2004 Bild. Kunst
Achermann Lea, Luzern, von Altdorf NY 2005 Bild. Kunst
Maritz Beatrice, Unterschächen Berlin 2007 Bild. Kunst
Furrer Franziska, Altdorf, von Isenthal NY 2008 Bild. Kunst
Wicky Daniel, Altdorf Berlin 2009 Bild. Kunst
Gisler Dave, Altdorf NY 2010 Musik
Schuler André, Luzern, von Schattdorf Berlin 2012 Bild. Kunst
Sommer Rolf, Zürich, von Altdorf NY 2014 Musical
Murer Pascal, Locarno, von Altdorf Berlin 2015 Bild. Kunst
Imhof Mary Anne Berlin 2015 Bild. Kunst
Beilage 4 Auszeichnung mit dem Goldenen Uristier Mit dem «Goldenen Uristier» (Stecknadeln von Fredi Burkhart gestaltet und von 1 bis
100 nummeriert) wurden seit 2011 folgende verdiente Persönlichkeiten des Urner
Kulturlebens ausgezeichnet (RRB vom 16.08.2011, Nr. 2011-472 «30 Jahre Kunst- und
Kulturstiftung Heinrich Danioth; Beitrag an das Jubiläum»).
Nr. Jahr Name Würdigung
1 2011 Peter Baumann, Altdorf RR Josef Arnold
2 2011 Kurt Zurfluh, Altdorf RR Josef Arnold
3 2011 Franz Pfister, Luzern. Altdorf RR Josef Arnold
4 2012 Dr. Max Dätwyler, Altdorf RR Beat Jörg
5 2013 Josef Herger-Kaufmann RR Beat Jörg
Name Jahr Sparte
Stadler Martin, Schattdorf 1982 Literatur
Walker Aldo, Luzern/Silenen 1884 Bild. Kunst
Zgraggen Maria, Bürglen 1986 Bild. Kunst
Achermann Lea, Luzern/Altdorf 1992 Bild. Kunst
Haas Gabriela, Luzern/Altdorf 1993 Bild. Kunst
Baumann Daniel /Lang Sabina, Burgdorf 1995 Bild. Kunst
Muheim Andrea, Zürich/Flüelen 1997 Bild. Kunst
Fäh Claudio, Zürich/Altdorf 1998 Film
Regli Peter, Zürich/Andermatt 1999 Bild. Kunst
Nager Franz-Xaver, Altdorf 2000 Theater
Gamma Carlo, Altdorf 2001 Musik
Stadler Adriana, Bern/Altdorf 2002 Bild. Kunst
Püntener Vanessa, Zürich/Erstfeld 2005 Bild. Kunst
Flückiger Adrian, Schattdorf 2010 Film
Muheim Benno, Zürich/Altdorf 2012 Musik/Theater
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Beilage 5 Werkjahr und Förderungsbeiträge 1982 – 2013
Abegg Konrad, Bildende Kunst, Kriens 1984 FB 4‘000
Achermann Lea, Bildende Kunst, Luzern 1991 FB 4‘000
1992 WJ 14‘000
2004 N.Y-AtelierUR 20’000
Albert Judith, Bildende Kunst/Video, Zürich 1999 FB 5‘000
2006 FB 4’000
2009 FB 10‘000
Arnold Heidi, Bildende Kunst, Altdorf 1988 FB 4‘000
1990 FB 4‘000
2004 FB 5‘000
Aschwanden Edi, Sonceboz 1985 FB 3‘000
Baumann Barbara, Bildende Kunst, Luzern 2003 FB 6‘000
Baumann Daniel / Lang Sabina, Bildende Kunst, Bern 1995 WJ 14‘000
Baumann Iris Beatrice, Bildende Kunst, Bürglen 1999 FB 4‘000
Baumann Selina, Bildende Kunst, Hamburg 2013 FB 10‘000
Benninger Jürg, Bildende Kunst, Luzern 1991 FB 3‘000
1996 FB 7‘000
2004 FB 5‘000
2005 BerlinAtelierLU
16’000
Berlinger Uriel, Bildende Kunst, Altdorf 1982 FB 2‘000
Bissig Andreas, Bildende Kunst, 1987 FB 5‘000
1988 FB 4‘000
1989 FB 4‘000
Bissig Nathalie, Bildende Kunst/Foto, Luzern 2003 FB 6‘000
2007 FB 6‘000
2010 FB 5‘000
Bonneti Gabriela, Bildende Kunst, Altdorf 1997 FB 5‘000
Brand Peter Clemens, Bildende Kunst, Bern 2008 FB 4‘000
Chord Jester (Prandi Bruno), Musik 1994 FB 2‘000
Colosso Buffo, Musik 1989 PB 3‘000
Della Pietra Georg, Musik 1989 PB 4‘000
Dittli Felix, Bildende Kunst 1990 FB 3‘000
Dittli Thomas, Bildende Kunst, Altdorf 1986 FB 2‘000
1987 FB 3‘000
1996 FB 5‘000
Elber Irène, Fotografin, Zürich 1985 PB 3‘000
Enderli Lisa, Bildende Kunst, Zürich 1995 FB 7‘000
F + S Film-Company (Fäh, Claudio), Filmer, Altdorf/USA 1992 PB 1‘000
1994 FB 5‘000
1996 FB 5‘000
Fäh Claudio (bis 1996 F+S Film-Company), Altdorf/USA
1998 WJ 14‘000
Flückiger Adrian, Film, Schattdorf 2010 WJ 14‘000
Furrer Franziska, Bildende Kunst, Altdorf 2007 N.Y.AtelierUR 20‘000
2009 Atelier Paris, Visarte
10‘000
Gamma Carlo, Musiker Saxophon, Altdorf 1990 FB 4‘000
2001 WJ 14‘000
Gehrig Maria, Musik, Violine, Andermatt 2013 PB 3‘000
Gisler Dave, Musiker, Gitarre, Altdorf 2007 FB 4‘000
2009 N.Y.AtelierUR 20‘000
Gisler Felix, Musiker Gitarre, Altdorf 1991 PB 4‘000
Gisler Pia, Bildende Kunst, Basel 1986 FB 3000
1991 FB 7‘000
1994 WJ 14‘000
Gisler René, Bildende Kunst, Luzern 1996 FB 6‘000
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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2002 FB 8‘000
2003 BerlinAtelier LU
16‘000
Gnos Livia Salome, Bildende Kunst, Genf 2003 FB 6‘000
2013 FB 5‘000
Haas Gabriela, Bildende Kunst, Luzern 1990 FB 6‘000
1991 FB 5‘000
1993 WJ 14‘000
Hauck Peter, 1984 FB 2‘000
Hirtler Christof, Fotograf, Altdorf 1987 PB 3‘000
1988 PB 2‘000
Hirzel Fiona, Tänzerin, Zürich/Göschenen 2005 FB 5‘000
Hirzel Nicolas, Musiker, Zürich/Göschenen 2004 PB 2‘000
2008 FB 6‘000
Hofmann Simone, Bildende Kunst 2007 FB 2‘000
Huber Werner Caspar, Bildende Kunst, Altdorf 1984 PB 4‘000
Imhof Mary Anne, Bildende Kunst, Altdorf 2013 BerlinAtelierUR
17‘000
Jugendtheater Altdorf (Josef Grossrieder) 1987 PB 4‘000
1988 PB 4‘000
Katzenmusik Amsteg (Drapoling) 1983 PB 2‘000
Kempf Esther, Bildende Kunst, Zürich 2012 FB 5‘000
Lauener Christoph, Tanz, Nidau 2011 FB 5‘000
Maritz Beatrice, Bildende Kunst, Unterschächen 2002 FB 8'000
2005 FB 5'000
2006 BerlinAtelierUR
16’000
Marty Irene, a pros Film AG, Filmerin, Altdorf/Zürich 1982 FB 2’000
1987 FB 3’000
Momänt & Co. (Theatergruppe), Altdorf 1992 PB 4’000
Muheim Andrea, Bildende Kunst, Zürich 1997 WJ 14’000
2011 WA 5‘000
Muheim Benno, Theater/Musik, Altdorf/Zürich 2006 FB 4’000
2012 WJ 14’000
Müller Emanuel./Gamma Reto./Regli N, Literatur, Uri 1984 PB 3’000
Müller Lina, Bildende Kunst, Altdorf 2011 FB 3‘000
Murer Pascal, Bildende Kunst, Minusio/Altdorf 1993 FB 4’000
2004 FB 5’000
2013 BerlinAtelierUR
17’000
Nussbaumer Edmund, Bildende Kunst, Luzern 1985 FB 2’000
Nager F.X. (Franz-Xaver), Theaterschaffender, Altdorf 2000 WJ 14’000
1992 FB 4’000
2008 FB 4‘000
Oechslin Annemarie, Bildende Kunst, Altdorf 2007 FB 10'000
2011 FB 6‘000
Oderbolz Tobias, Musik, Zürich 2013 PB 3‘000
Odermatt Jean, Bildende Kunst, Fotograf, Eglisau 1985 PB 4’000
Posaunenquartett TrombURI (Urs Zenoni, Seedorf), Musik
2000 PB 2’000
Prvulovic Schuler Mirjana, Bildende Kunst, Altdorf 2004 PB 3’000
Püntener Vanessa, Bildende Kunst, Zürich/Erstfeld 2003 FB 6’000
2005 WJ 14’000
Regli Anita, Bildende Kunst, Altdorf 2011 FB 2‘000
Regli Peter, Bildende Kunst, Zürich 1995 FB 6’000
1997 FB 7’000
1998 WJ 14’000
Sanchez Angel, Bildende Kunst, Fotografie 2006 FB 4’000
Savic Milos, Foto, Altdorf 2011 FB 6‘000
Scheiber Reto, Bildende Kunst, Schattdorf 2013 FB 5‘000
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Schenardi Luca, Bildende Kunst, Altdorf 2004 PB 3'000
2010 FB 5‘000
Schnider T. Kristin, Schriftstellerin, Wassen 1999 FB 5'000
Schuler André, Bildende Kunst, Luzern 1990 FB 3'000
1994 FB 6'000
1995 FB 3'000
2002 FB 8'000
2010 BerlinAtelierUR
24‘000
2012 WA 5‘000
Sommer Rolf, Theater, Schlieren 2012 New York-Atelier
23‘000
Spillmann Peter & Schär Susanne, Foto, Basel 2008 FB 10‘000
Sqeeze Squawk, Musikgruppe, Altdorf 1996 FB 3'000
Stadler Adriana, Bildende Kunst, Bern/Altdorf 1993 FB 6'000
2001 WJ 14'000
2007 WA 2'500
Stadler Franca, Bildende Kunst, Altdorf 1991 FB 5'000
Stadler Martin, Literatur, Schriftsteller, Schattdorf 1982 WJ 12'000
Stadler Thomas, Bildende Kunst, Thurgau 1983 FB 3'000
1989 FB 3'000
Steinemann Erwin, Angewandte Kunst Töper, Altdorf 1989 FB 4'000
Theater Zeigfinger, Erstfeld 1983 PB 1'000
1984 PB 3'000
1985 PB 2'000
Tonklinik 1988 PB 3'000
Tresch Jost "Fulvio" 1986 PB 3'000
1988 PB 2'000
Truniger Michel, kammerART, Musiker 2009 PB 2'000
Verein Musikszene Uri (Rafael Brand, Altdorf/Flüelen) 2000 PB 4'000
Walker Aldo (gestorben März 2000), Bildende Kunst 1984 WJ 12'000
Walker Markus, Bildende Kunst, Luzern 1985 FB 4'000
Walker Toni, Bildende Kunst Holzschnitzer, Flüelen 1985 FB 2'000
Walker Schöb Evelyne Maria, Bildende Kunst, Luzern 2011 FB 2'000
Wegmann Andreas, Bildende Kunst, Erstfeld 2003 BerlinAtelierUR
16'000
Wicky Daniel, Bildende Kunst, Altdorf 2007 BerlinAtelierUR
17'000
Zgraggen Maria, Bildende Kunst Malerin, Bürglen 1982 FB 4'000
1983 FB 4'000
1986 WJ 12'000
2001/02
N.Y.AtelierUR 20'000
Zgraggen M. Magdalena, Bildende Künstlerin, Basel 1999 FB 4'000
2000 FB 6'000
2009 FB 10'000
Zgraggen Simone, Konzertviolonistin, Flüelen 1999 FB 5'000
2006 FB 10’000
Ziegler Denise, Bildende Kunst, Basel 1995 FB 3'000
1999 FB 4'000
FB Förderungsbeitrag PB Projektbeitrag WJ Werkjahr AA Ausland-Atelier (New York oder Berlin) WA Werkankauf
Bericht zur Urner Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth (1981-2015)
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Beilage 6 Zentralschweiz: Anerkennungs- und Förderungsbeiträge Die Umfrage im Jahr 2013 der Abteilung Kulturförderung Uri bei den Zentral-
schweizer Kulturbeauftragten betreffend kantonalen Aufwendungen für
Anerkennungs-, Werk- und Förderungsbeiträgen (plus Kosten für Jurierung und
Durchführung von Übergabefeiern) ergibt folgendes Bild.
UR LU ZG SZ OW & NW Link www.ur.ch/kultur www.kultur.lu.ch
www.werkbeitraege.ch
www.zug.ch/kultur www.sz.ch/kultur www.ow.ch
Rechtsgrund-lagen
Stiftungsvereinba-rung, Regulativ http://www.ur.ch/de/bkd/afk/kunstund-kulturstiftung-heinrich-danioth-m1717/
Kulturförderungs-gesetz: http://www.kultur.lu.ch/kulturfoerderungsgesetz.pd VO Beiträge des Kantons LU und der Stadt LU an KünstlerInnen www.werkbeitraege.ch
Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens http://www.zug.ch/behoer-den/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-kul-tur/Grundlagen%2C%20Kulturgesetz
Reglement über den Fonds zur Förderung der Kultur http://www.sz.ch/xml_1/inter-net/de/application/d999/d998/d25479/d25489/d835/p836.cfm
Kulturverordnung OW: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/451110.pdf/ Kulturgesetz NW: http://www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=270
Total CHF Werk- &Förderungsbeiträge
Werk-Förderbeitrag CHF 30'000 Auslandatelier Fr 18'000 Jurierungs- & Ausstellungskosten: CHF 20'000.-
Total CHF 200’000 (mind. CHF 15'000 max. Fr- 30'000 pro Beitrag) Verwaltungskos-ten CHF 50‘000
Förderpreise & Zuger Werkjahr Total: CHF 170'000 Jurykosten & Ver-waltungskosten: CHF 35‘000 (Jury, Inserate, Mieten, Apéro, Laudatio u. a.)
Anerkennungsbeitrag CHF 30'000 ab 2010 CHF 50'000
Werkbeiträge alle 3 Jahre CHF 15‘000 Unterwaldner Preis Bildende Kunst(NOW) alle 3 Jahre CHF 20‘000
Total Bewerbungen pro Jahr (TN=Teilnehmende)
Förderbeiträge 25 bis 30 TN
100 TN Förderbeiträge: 36 TN Werkjahr: 10 TN
21 TN Übersichtsausstel-lung TN 120 Auswahlausstellung TN 25 (abwechselnd/Jahr)
Anerkennungs- oder Kultur-preis
Goldener Uristier (ohne Preisgeld, Feier ca. CHF 5‘000 (inkl. Nachtessen, Apéro)
Gastpreis im Rahmen der Werkbeiträge
Anerkennungspreis: CHF 15'000.- Feierkosten CHF17'590.
Förderpreis CHF 5'000.- Anerkennungspreis CHF 10'000.- Kulturpreis CHF 15'000.-
OW Kant. Kultur-preis CHF 5‘000 NW: kein kantonaler Preis
Total Fr/Jahr für Berlin-/New York u. weitere Auslandateli-ers
18'000 CHF 55'000 in 3 Jahren, Lebenskosten an Visarte Paris
Chicago: 20’000 Berlin: 18'000 /Künstler Lebenskosten Visarte Paris
New York: 30'000 Berlin: 50'000 Lebenskosten Visarte Paris
New York 30'000.- Berlin-Atelier 18'000.- Lebenskosten Visarte Paris
Je OW/NW CHF 18'000 CHF 55'000 in 3 Jahren Lebenskosten Visarte Paris
Total Bewer-bungen/pro Atelier ca.
Berlin 5 New York 7
Berlin: 35 Chicago: 30
New York: Berlin:
Berlin: 10 New York: 10
NW/OW: je ca. 8
Total Kosten für Jurierung & Feier Stand 22.02.2013
CHF 22‘000.- CHF 38'000.- Kostendach 53'000.- 15'000 Für NOW und Ateliers keine Feier. Jurierung NOW CHF 5‘000 Obwaldner Kultur-preis (ohne Jury) CHF 12‘000
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Beilage 7 Vergleich Vergabe der Kulturpreise Zentral- und Ostschweiz
Kanton Preisart CHF - Höhe Preisgeld
Häufigkeit/Bemerkungen
Appenzell Ausserrhoden
Kulturpreis 20 - 30'000 alle 3 Jahre
Graubünden Kulturpreis 30'000
Förderpreis 20'000
Anerkennungspreis 20'000
Nidwalden und Obwalden
Werkbeiträge je zur Hälfte NW / OW
10'000 alle 3 Jahre
Unterwaldner Preis f. Bildende Kunst je zur Hälfte NW / OW
20'000 alle 3 Jahre
Obwalden Obwaldner Kulturpreis 5'000 alle 3 - 4 Jahre
Schaffhausen nur Werk- und Projektbeiträge
Schwyz Kulturpreis 20'000 alle 2 - 3 Jahre
Anerkennungspreis 10'000
Förderpreis 5'000
St. Gallen Kulturpreis 30'000
Förderpreis 10 - 15'000
Anerkennungspreis 15 - 25'000
Thurgau Kulturpreis 20'000 jährlich
6x Förderpreis 25'000 jährlich
UR, SZ, NW, OW, ZG,LU
Innerschweizer Kulturpreis davon OW/UR = 1'555; NW 1'713
25'000 jährlich
UR, SZ, NW, OW, ZG, LU
Zentralschweizer Literaturförderungswettbewerb
60'000 alle 2 Jahre
davon LU 26'000
SZ 15'000
ZG 11'000
OW/UR/NW je 6'000
UR, SZ,NW, OW, ZG, LU
Zentralschweizer Theatertextförderung verteilt: 6 Kantone à je 3'500
12'000 - 15'000
alle 4 Jahre
UR, SZ, NW, OW, ZG, LU
Zentralschweizer Jahresausstellung Kunst im Kunstmuseum Luzern
12'000 jährlich
Plus Kunstankauf (Herkunftskanton)
3000 Herkunftskanton
davon LU 3'000
SZ 2'500
ZG 2'000
OW/NW/UR je 1'500
Zug Anerkennungspreis 15'000 alle 3 - 5 Jahre
Zürich Kulturpreis 40 - 50'000 jährlich
Literaturpreis 10'000
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Beilage 8 Lotteriemittel Uri im Zentralschweizer Vergleich
Uri: Bis anhin wurden die Mittel für die Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth aus dem Swisslos-Fonds (Lotteriefonds) entnommen. Die Bildungs- und Kulturdirekti-on untersuchte im Auftrag des RR die Verwendung der Mittel des Lotteriefonds im Kanton Uri.25 Die Verwendung der Swisslos Gelder: Vergleich CH - Uri im Jahr 2007 ergibt folgendes Bild:
Bereiche 2007 CH Uri
a) Kulturförderung 39% 32%
b) Sport 25% 24%
c) Denkmalpflege, Museen, 12% 26%
d) Umwelt-, Entwicklungshilfe 11% 4%
e) Bildung und Forschung 4% 0%
f) Soziales 3% 0%
g) Kind, Jugend, Erziehung 3% 1%
h) Übrige 3% 12%
Total 100% 100% Der Regierungsrat beschloss auf der Grundlage dieses Berichts, die bisherige inhaltli-che Ausrichtung der Beiträge aus dem Lotteriefonds beizubehalten. Die Gelder sollen wie bis anhin vor allem für die Kultur- und Sportförderung, den Bereich Natur- und Heimatschutz und Denkmalpflege, die Entwicklungshilfe und die Bereiche Soziales und Jugend eingesetzt werden, soweit sie nicht gesetzliche Aufgaben betreffen. Für das Budget 2011 beschloss er folgende Änderungen: Der Verwaltungsaufwand für den Lotteriefonds wird auf 50'000 CHF fixiert (BKD 30'000 CHF, Landammannamt 10'000 CHF, Amt für Finanzen 10'000 CHF. Für Sport und Natur- und Heimatschutz keine Verrechnung). Später entschied der RR eine Erhöhung zugunsten des Sport-fonds auf 28 Prozent der Swisslos-Mittel. Die Neuordnung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Zudem entschied der RR, noch keine Rechtsgrundlagen im Kulturbereich zu erarbeiten (nun aber im Legislaturproramm). Zentralschweiz: Eine kurze Umfrage betreffend der Lotteriefondsmittel in den Zent-ralschweizer Kantonen ergibt folgendes Bild:
Kt. Sport Kultur Ankaufskredit Kantonsbiblio-thek über Kul-turfonds
Einsatz Lotteriemittel für Beiträge Denkmal-pflege
LU 4 Mio 7.1 Mio Museen Sonderpro-jekt
nein Ausnahmefälle, nur für Vermittlungsprojekte
OW situativ, RR ent-scheidet
situativ, RR-Entscheid
Ja 100‘000 CHF für be-sondere Projekte
25
Bildungs- und Kulturdirektion Uri: „Auslegeordnung über die Verwendung der Mittel des Lotteriefonds
und Vorschlag für eine zukünftige Strategie“. Bericht der Arbeitsgruppe an den RR, 10.06.2010.
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UR 28% 40% ohne thea-ter(uri) (200‘000 CHF), Kultur nicht speziell abgegrenzt.
Nein. Für besondere Projekte mög-lich.
Kunstdenkmälerinven-tarisierung und für besondere Projekte
ZG 25% 75%, soziale Projek-te sind aber inte-griert, Kulturfonds wird nicht speziell abgegrenzt
Nein Nein
NW 20% 40% inkl. Museen Ja 25%
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Beilage 9
Rechtsform: Was bedeutet die unselbständige Stiftung?
Stellungnahme Dr. Peter Huber, Rechtsdienst, 30. April 2013
Unselbständige Stiftung
Eine Stiftung wird als unselbstständig bezeichnet, wenn sie keine eigene Rechtsper-
sönlichkeit aufweist. Im Rechtssinn ist sie gar keine Stiftung. Unselbstständige Stif-
tungen werden häufig in Form einer Zustiftung errichtet, meist wenn das zur Verfü-
gung stehende Vermögen zu klein ist, um eine eigene Stiftung zu gründen. Das Ver-
mögen ist an einen bestimmten, vom «Stifter» festgelegten Zweck gebunden. Dieser
sollte im Einklang mit dem Zweck der Stiftung stehen, bei der die unselbstständige
Stiftung eingerichtet wird (Kunstverein). Vor allem Dachstiftungen bieten den Rah-
men zur Errichtung von unselbstständigen Stiftungen.
Abgrenzung zur unselbständigen Stiftung
Obwohl vom Gesetz nicht vorgesehen, gibt es in der Praxis Gebilde, welche einer
selbständigen privatrechtlichen Stiftung nahekommen, aber keine eigene Rechtsper-
sönlichkeit erlangen. Ähnlich sind die unselbständigen Stiftungen den selbständigen
Stiftungen insbesondere hinsichtlich der dauerhaften Bindung eines Vermögens zu
einem besonderen Zweck. Da die unselbständigen Stiftungen keine eigene Rechts-
persönlichkeit haben, sind sie oft an eine juristische Person angegliedert (z. B. dem
Bund, Kantonen, Gemeinden oder Hochschulen, vgl. dazu vorne Ziff. 1.10).
Unselbständige Stiftungen werden durch Schenkungen mit Auflage herbeigeführt.
Beispiele: Schenkung an die Eidgenossenschaft, mit der Auflage, aus den Erträgen die
Anschaffung von bildender Kunst zu finanzieren. Schenkung einer Statue an eine
Gemeinde mit der Auflage, das Kunstwerk auf einem öffentlichen Platz aufzustellen.
Heute bestehende Grundlagen
Die heute bestehenden rechtlichen Grundlagen sind:
1. Vereinbarung zwischen Kanton Uri und Kunst- und Kulturverein Uri
2. Regulativ (braucht auch die Zustimmung beider Parteien) und stützt sich auf Arti-
kel 5 der Vereinbarung ab.
3. Richtlinien erlassen vom Kuratorium (stützt sich auf Artikel 7 des Regulativs).
Änderung der Grundlagen
Die Änderung der Grundlagen ist relativ einfach möglich, da grundsätzlich die Verein-
barung aus dem Jahr 1989 angepasst oder eine neue Vereinbarung abgeschlossen
wird.
Altdorf, 30. April 2013
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BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION
AMT FÜR KULTUR UND SPORT