Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des...
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2016
des
Hochsauerlandkreises Meschede
Teil I
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
- I -
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. PRÜFUNGSAUFTRAG 1
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 3
Stellungnahme zur Beurteilung der Lage durch den Landrat 3
1. Beurteilung der Lage und des Geschäftsverlaufs 3
2. Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung 5
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 6
I. Gegenstand 6
II. Art und Umfang der Prüfung 6
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 9
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9
2. Jahresabschluss 10
3. Lagebericht 10
II. Gesamtaussage 10
E. AUFGLIEDERUNGEN EINZELNER POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES 11
I. Überblick 11
II. Ertragslage 12
III. Vermögenslage 15
IV. Finanzlage 18
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKES 19
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Anlagen
Teil I
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2016
Anlage 2a Ergebnisrechnung 2016
Anlage 2b Teilergebnisrechnungen 2016
Anlage 3a Finanzrechnung 2016
Anlage 3b Teilfinanzrechnungen 2016
Anlage 4 Anhang 2016 Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang 2016) Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang 2016) Entwicklung Ermächtigungsübertragungen (Anlage 3 zum Anhang 2016) Sonderpostenspiegel (Anlage 4 zum Anhang 2016) Rückstellungsspiegel (Anlage 5 zum Anhang 2016) Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 6 zum Anhang 2016) Anlage 5 Lagebericht 2016 Anlage 1 zum Lagebericht Anlage 2 zum Lagebericht Anlage 6 Bestätigungsvermerk
Anlage 7 Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Anlage 8 Allgemeine Auftragsbedingungen
Teil II Teilergebnisrechnungen auf Produktebene Teilfinanzrechnungen auf Produktebene Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
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Abkürzungsverzeichnis
BesVersAnpG NRW Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im
Land Nordrhein-Westfalen
BG Bedarfsgemeinschaften
DRModG NRW Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen
e. V. eingetragener Verein
EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ELAG Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW
EWG Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH
GemHVO NRW Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land
Nordrhein-Westfalen
GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
HGB Handelsgesetzbuch
HSK Hochsauerlandkreis
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
KrO NRW Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
kvw Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe
LBeamtVG NRW Beamtenversorgungsgesetz für das Landes Nordrhein-Westfalen
MIK NRW Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-
Westfalen
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFG NRW Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Ge-
meinden im Land Nordrhein-Westfalen
PS Prüfungsstandard des IDW
RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
SchuBi Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK
SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch
SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
SZG NRW Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Rich-
ter und Versorgungsempfänger für das Land Nordrhein-Westfalen
VVGH Vermögensverwaltungsgesellschaft für den Hochsauerlandkreis
mbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH
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A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Der Hochsauerlandkreis ist gemäß § 53 KrO NRW i. V. m. § 95 GO NRW verpflichtet, jähr-
lich einen Jahresabschluss aufzustellen und diesen nebst Lagebericht nach §§ 101 ff. GO
NRW prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk i. S. v. §
101 Abs. 3 GO NRW zusammenzufassen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses des Hochsauerlandkreises obliegt dem Rechnungsprü-
fungsausschuss (§ 59 Abs. 3 GO NRW). Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich
dabei gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese kann sich bei der
Durchführung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen (§ 103 Abs. 5 GO NRW).
Aufgrund des Schreibens vom 16. Januar 2017 der Vergabestelle des
Hochsauerlandkreises, Meschede, - im Folgenden kurz als „Kreis“ oder „HSK“ bezeichnet -
wurden wir von der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises beauftragt, den Jahresab-
schluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnun-
gen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der In-
ventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Ver-
mögensgegenstände und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis
zum 31. Dezember 2016 nach § 101 Abs. 1 GO NRW und § 53 Abs. 1 KrO NRW und ent-
sprechend § 317 HGB zu prüfen.
Jahresabschluss und Lagebericht werden vom Kämmerer des Kreises – Herrn Peter Bran-
denburg – aufgestellt und vom Landrat – Herrn Dr. Karl Schneider – bestätigt. Unsere Auf-
gabe als Abschlussprüfer ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflicht-
gemäßen Prüfung zu beurteilen.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen (IDW PS 200) so-
wie die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) haben wir –
ebenso wie den Prüfungsstandard zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts ei-
ner Gebietskörperschaft (IDW PS 730) – bei unserer Prüfung beachtet.
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Wir bestätigen entsprechend § 321 Abs. 4a HGB bzw. gemäß § 104 Abs. 4 GO NRW, dass
wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beach-
tet haben.
Der von uns geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht für das Haushaltsjahr 2016 sind die-
sem Bericht als Anlagen 1 - 5 beigefügt.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit und Haftung sind, auch
im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage 8 beigefügten „Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ nach dem Stande
vom 1.1.2017 maßgebend.
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B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
Entsprechend § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB hat der Abschlussprüfer im Prüfungsbericht vorweg
zur Beurteilung der Lage des Kreises durch die gesetzlichen Vertreter (Landrat) Stellung zu
nehmen. Dabei ist insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen
Entwicklung des Kreises unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.
Stellungnahme zur Beurteilung der Lage durch den Landrat
1. Beurteilung der Lage und des Geschäftsverlaufs
1. Jahresüberschuss entgegen Planung erzielt
2. Wertberichtigungen auf Finanz- und Sachanlagen
3. Erhöhung der Kreis- und Jugendamtsumlage
4. Reduzierung der Allgemeinen Rücklage
Zu 1.
In der Ergebnisrechnung stehen Erträgen von 367.006 T€ (Planung: 355.931 T€) Aufwen-
dungen von 366.064 T€ (Planung: 358.891 T€) gegenüber. Der Kreis weist für das Berichts-
jahr 2016 einen Jahresüberschuss von 942 T€ aus; gegenüber dem fortgeschriebenen Plan-
ansatz von -2.960 T€ bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung von 3.902 T€.
Ursächlich für die Abweichungen in der Ausführung des Haushalts 2016 sind i. W.
· die durch den Kämmerer erlassene Haushaltssperre, die zu einer planmäßigen Ver-
besserung i. H. v. rd. 1,5 Mio. € führte
· Minderaufwand bei den Pensions- und Beihilferückstellungen mit rd. 1,77 Mio. €
· positive Entwicklung im Bereich der Kosten der Unterkunft mit rd. 1,4 Mio. €
· Mehrerträge bei den Gebühren, Bußgeldern und sonstigen Erträgen mit 2,3 Mio. €
· weitere Verbesserungen im Sachaufwand mit 1,7 Mio. €
· außerplanmäßige Abschreibung Berufskolleg Berliner Platz 1,4 Mio. €
· zusätzliche Berücksichtigung einer Rückstellung für die Abrechnung der Einheitslas-
ten für das Jahr 2016 1,25 Mio. €.
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In Höhe von 1,88 Mio. € wurde eine Verbindlichkeit gegenüber den kreisangehörigen Städ-
ten und Gemeinden passiviert, um rd. 2/3 des ansonsten erzielten Überschusses 2016 aus-
zukehren.
Zu 2.
Der sich aufgrund der Kursentwicklung der RWE-Aktie zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2016 ergebende Wertberichtigungsbedarf aus der KEB-Beteiligung der RLG wird – auf
Grundlage einer konsortialen Vereinbarung der Gesellschafter der RLG – ausschließlich
durch den HSK gedeckt. Hieraus resultierte eine Wertberichtigung der Beteiligung am Be-
trieb Schul- und Bildungseinrichtungen in Höhe von 26.178 T€ sowie ein teilweiser Forde-
rungsverzicht in Höhe von 61.503 T€ gegen den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen.
Diese Vorgänge wurden jeweils mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet, so dass das Jah-
resergebnis nicht belastet wurde.
Ergebnismindernd wirkten sich dagegen die Sonderabschreibungen nach § 35 Abs. 5
GemHVO NRW im Sachanlagevermögen aus. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in
Höhe von 2.880 T€ betreffen drei Gebäude des Berufskollegs Berliner Platz in Arnsberg, in
welchen schadhafte Betondecken festgestellt wurden. Nach Gegenrechnung auszubuchen-
der Sonderposten resultiert hieraus die genannte Ergebnisbelastung mit 1,4 Mio. €.
Zu 3.
Die in 2016 geänderte Beteiligungsquote der Städte und Gemeinden betreffend die im Zu-
sammenhang mit dem SGB II entstehenden Kosten der Unterkunft auf 25 % (im Vorjahr
50 %) führte beim HSK zu einem Minderertrag in der Planung. Der Ausgleich des Minderer-
trags erfolgte durch eine Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage um +1,63 %-Punkte in
der Planung. Hinzu kam eine allgemeine Hebesatzerhöhung um +0,2 %-Punkte. Die Ju-
gendamtsumlage musste aufgrund des gestiegenen Aufwands um 0,85 %-Punkte erhöht
werden.
Zu 4.
Aufgrund der Wertveränderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der RWE-Aktie
war gem. § 56a KrO NRW die Allgemeine Rücklage mit diesen Wertkorrekturen zu verrech-
nen, sie beträgt zum Stichtag nur noch 1,4 Mio. €. Wegen der Beschränkungen gem.
§ 56a KrO NRW ergibt sich bei dem niedrigen Stand der Allgemeinen Rücklage eine Zufüh-
rungssperre bei der Ausgleichsrücklage. Soweit das Eigenkapital bzw. die Allgemeine Rück-
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lage nicht wieder aufgefüllt wird, sind Jahresüberschüsse des Kreises zur Auffüllung der All-
gemeinen Rücklage zu verwenden.
2. Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung
Der Lagebericht des Landrats enthält folgende Kernaussagen zu der künftigen Entwicklung
und den Risiken der künftigen Entwicklung des Kreises:
1. Erwartete Trendwende zu steigendem RWE-Aktienkurs
2. Finanzielle Risiken in den sozialen Aufgabenstellungen
3. 2017: Haushaltsausgleich durch Ausgleichsrücklage
Zu 1.
Durch eine sich abzeichnende Trendwende mit steigenden RWE-Aktienkursen, könnte sich
im Jahresabschluss 2017 die Situation einer Wertaufholung ergeben, sodass es zu einem
Wiederanstieg des Eigenkapitals kommen würde. Die prognostizierte Dividende der RWE
AG führt ab 2019 zu möglichen Ausschüttungen über die Beteiligungskette RLG – SchuBi –
HSK zu Beteiligungserträgen und Einnahmen.
Zu 2.
Der Finanzbedarf des Kreises ist vor allem durch Aufwendungen im Bereich der Sozial- und
Jugendhilfe und der Landschaftsverbandsumlage geprägt (knapp 73 %). Steuerungsmög-
lichkeiten des Kreises wie zum Beispiel Einsparungspotentiale sind hierbei begrenzt. Die
Kreisumlage als wesentliche Ertragsquelle des Kreises ist von externen Faktoren abhängig,
die nicht vom Kreis beeinflusst werden können.
Zu 3.
Das Haushaltsjahr 2017 ist mit einem Fehlbetrag i. H. v. 5,0 Mio. € geplant. Durch die Inan-
spruchnahme der Ausgleichsrücklage wird der Haushalt 2017 ausgeglichen. Der Haushalt
2017 wurde so in der Kreistagssitzung am 16.12.2016 beschlossen. Die um 0,7 %-Punkte
erhöhte Landschaftsverbandsumlage (+4,1 Mio. €) wurde im Plan 2017 berücksichtigt. Die
Kreisumlage des HSK erhöht sich insgesamt um 0,41 %-Punkte auf 40,19 %.
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C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand
Gegenstand der Prüfung war der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz (Anlage 1), Er-
gebnisrechnung (Anlage 2a), Finanzrechnung (Anlage 3a), Teilergebnisrechnungen (Anlage
2b), Teilfinanzrechnungen (Anlage 3b) sowie Anhang (Anlage 4) – unter Einbeziehung der
Buchführung und der Lagebericht (Anlage 5) des Kreises.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den
Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise
Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben. Gezielte Prüfungshand-
lungen zur Aufdeckung von Unterschlagungen und sonstigen strafrechtlich relevanten Tat-
beständen zu Lasten des Kreises sowie zur Angemessenheit des Versicherungsschutzes
sind nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
II. Art und Umfang der Prüfung Wir haben die Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliede-
rungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Kämmerers und des Landrats
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser
Prüfungsurteil bildet.
Der Prüfungsplanung und -durchführung lag ein risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde.
In diesem Rahmen haben wir Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen
aus verschiedenen Faktoren abgeleitet.
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Wesentliche Determinanten waren die grundsätzliche Einschätzung des Umfeldes des Krei-
ses sowie Auskünfte des Landrats und des Kämmerers über wesentliche Ziele und Strate-
gien sowie Risiken (mandantenspezifische Faktoren). Ferner hatte unsere vorläufige Ein-
schätzung der Lage des Kreises Einfluss auf die Prüfungsplanung. Feststellungen und
Kenntnisse aus vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen wurden ebenso berücksichtigt.
Aus der Gesamtwürdigung dieser Faktoren haben wir ein Prüfungsprogramm entwickelt und
Prüfungsschwerpunkte sowie Art und Umfang der Prüfungshandlungen, deren zeitliche Ab-
folge und den Mitarbeitereinsatz festgelegt.
Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten kritischen Prüfungsgebiete führten im Be-
richtsjahr zu folgenden Schwerpunkten der Prüfung:
- Vollständigkeit und Bewertung des Finanzanlagevermögens sowie der damit zusammen-
hängenden Posten,
- Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens sowie der korrespondierenden
Sonderposten.
Die Prüfungshandlungen umfassten System- und Funktionsprüfungen, analytische Prü-
fungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.
Die Erkenntnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
wurden bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen
berücksichtigt.
Zur Prüfung der Vermögens- und Schuldposten des Kreises haben wir u. a. Liefer- und Leis-
tungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Unterlagen und Verträge eingesehen.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) haben
wir nicht beobachtend teilgenommen, da die Vorratsbestände von untergeordneter Bedeu-
tung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind.
Zur Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten haben wir Saldenbestätigungen einge-
holt. Ferner ließen wir uns Bankbestätigungen vorlegen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen hat uns ein versicherungsmathematisches Gut-
achten vorgelegen, dessen Ergebnisse wir verwerten konnten.
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Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen von Juni bis August 2017 in den Räumen des
Kreishauses in Meschede und in unseren Büroräumen in Dortmund durchgeführt und am
14. August 2017 abgeschlossen.
Erbetene Unterlagen, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erteilt. Der Landrat
hat uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
schriftlich bestätigt.
Auskünfte erteilten insbesondere der Kreiskämmerer Peter Brandenburg, Frau Jäschke (Ge-
schäftsbuchführung), Frau Wächter (Geschäftsbuchführung) sowie Herr Vogt (Anlagenbuch-
haltung).
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D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das doppische Rechnungswesen wird zentral in der Kreiskämmerei über das EDV-
Programm „MACH“ abgewickelt. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt ebenfalls mithilfe dieses
Programms. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird mithilfe des Schnittstellenprogramms
LOGA durch den Fachdienst Personal des HSK abgewickelt. Über die „MACH“-Software
liegt uns ein Softwaretestat von PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Hamburg, bezogen
auf die Grundversion vor. Eine Prüfung der konkreten Implementation beim HSK wurde
durch das kommunale Datenverarbeitungszentrum in Iserlohn vorgenommen. Den entspre-
chenden Prüfungsbericht vom 26. Januar 2016 liegt uns vor.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte für wesentliche Schwachstellen bei der
IT-gestützten Verarbeitung rechnungslegungsrelevanter Daten festgestellt. Wir stützen diese
Beurteilung auf die Verarbeitungsergebnisse der IT-gestützten Prozesse im Rechnungswe-
sen und auf die nach den berufsständischen Vorgaben in Stichproben geprüfte Ordnungs-
mäßigkeit und Struktur und Abwicklung der IT-gestützten Prozesse im Rechnungswesen.
Vom richtigen Vortrag sämtlicher Posten der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2015 haben
wir uns überzeugt.
Der Kontenplan ist hinreichend gegliedert. Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlau-
fend und zeitgerecht erfasst. Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt. Alle erbetenen
Bestandsnachweise und sonstigen Unterlagen konnten vorgelegt werden.
Die Bücher des Kreises sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Nach un-
seren Feststellungen entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen (Planungsrechnungen, Verträge, Bestandsver-
zeichnisse) entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
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2. Jahresabschluss
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde ordnungs-
gemäß aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen des Kreises ent-
wickelt.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass in der Bilanz und der Ergeb-
nisrechnung die geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften beachtet wurden.
Der Stetigkeitsgrundsatz entsprechend des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde im Hinblick auf
die Ausübung von Bewertungsmethoden und die Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten
eingehalten.
Der Anhang entspricht der gesetzlichen Forderung nach Klarheit und Übersichtlichkeit. Er
enthält alle vorgeschriebenen Angaben.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insge-
samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises. Die wesentlichen Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 95 GO NRW und
§ 48 GemHVO NRW gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. in seiner Gesamtaussage, wie sie sich aus
dem Zusammenwirken von Bilanz, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnungen, Teiler-
gebnis- und Teilfinanzrechnungen sowie Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises.
Die für die Beurteilung der Gesamtaussage wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im
Anhang angegeben sowie in den im nachfolgenden Abschnitt E. dargestellten Aufgliederun-
gen und Erläuterungen angegeben.
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E. AUFGLIEDERUNGEN EINZELNER POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES
Im Folgenden werden entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB diejenigen Posten des Jah-
resabschlusses aufgegliedert, deren Zusammensetzung aus dem Jahresabschluss selbst
nicht ohne weiteres zu erkennen ist und die darüber hinaus materiell und zum Verständnis
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind.
I. Überblick
Betriebliche Kennzahlen
Betriebliche Kennzahlen 2016 2015 2014 2013 2012 Leistungen (in T€)
Ordentliche Erträge 361.286 347.137 327.464 310.155 297.591
Steuern und ähnliche Abgaben 1.257 1.629 1.848 1.652 2.508
Ordentliche Aufwendungen 364.791 347.553 336.541 326.221 311.476
Transferaufwendungen 257.451 247.486 235.347 230.349 213.461
Ordentliches Ergebnis -3.505 -416 -9.077 -16.066 -13.885
Finanzergebnis 4.447 5.583 8.000 13.688 11.942
Jahresergebnis 942 5.167 -1.077 -2.418 -1.943
Anlagevermögen (in T€)
Anlagevermögen 300.601 396.628 411.772 418.339 688.075
Bilanzielle Abschreibungen 15.807 12.676 12.359 12.964 16.750
Personal
Personalaufwendungen (in T€) 41.334 40.274 40.476 41.649 38.985
Personalaufwandsquote (in %) 11,4 11,6 12,0 12,8 12,5
Eigenkapital
bilanzielles Eigenkapital (in T€) 21.934 112.736 120.545 121.487 390.710
in % der Bilanzsumme 6,0 24,5 25,5 25,4 52,0
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II. Ertragslage Die Ergebnisrechnung (Anlage 2a) zeigt im Vergleich zum Vorjahr folgende Veränderungen:
2016
2015 Ergebnis-
veränderung T€ % T€ %
T€ %
Steuern und ähnliche Abgaben 1.257 0,4 1.629 0,5 -372 22,8
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 232.296 64,3 213.747 61,6 18.549 8,7
Sonstige Transfererträge 8.054 2,2 9.538 2,7 -1.484 15,6
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 12.220 3,4 10.692 3,1 1.528 14,3
Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.449 0,4 1.232 0,4 217 17,6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.020 27,7 102.909 29,6 -2.889 2,8 Sonstige ordentliche Erträge 5.907 1,6 7.309 2,1 -1.402 19,2 Aktivierte Eigenleistungen 83 0,0 81 0,0 2 2,5
Ordentliche Erträge 361.286 100,0 347.137 100,0 14.149 4,1
Personalaufwendungen 41.334 11,4 40.274 11,6 -1.060 2,6 Versorgungsaufwendungen 8.367 2,3 4.788 1,3 -3.579 74,7 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 34.439 9,5 32.215 9,3 -2.224 6,9 Bilanzielle Abschreibungen 15.807 4,4 12.676 3,7 -3.131 24,7 Transferaufwendungen 257.451 71,3 247.486 71,3 -9.965 4,0 Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.393 2,1 10.114 2,9 2.721 26,9
Ordentliche Aufwendungen 364.791 101,0 347.553 100,1 -17.238 5,0
Ordentliches Ergebnis -3.505 -1,0 -416 -0,1 -3.089 .
Finanzergebnis 4.447 1,3 5.583 1,6 -1.136 20,3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit = Jahresergebnis 942 0,3 5.167 1,5 -4.225 81,8
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Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (232.296 T€; im Vorjahr 213.747 T€) betref-
fen im Wesentlichen mit 127.311 T€ die Kreisumlage (im Vorjahr 117.928 T€), die Schlüssel-
zuweisungen vom Land i. H. v. 37.135 T€ (im Vorjahr 33.592 T€) sowie die Jugendamtsum-
lage i. H. v. 30.098 T€ (im Vorjahr 25.507 T€). Der Anstieg der Kreisumlage (+9.383 T€) so-
wie der Anstieg der Jugendamtsumlage (+4.592) resultieren im Wesentlichen aus den Anhe-
bungen der Hebesätze um 1,83 bzw. 0,85 %-Punkte sowie bei der Jugendamtsumlage zu-
sätzlich durch die Nachveranschlagung i. H. v. 2.657 T€. Für Einzelheiten wird auf den La-
gebericht (Anlage 5) verwiesen.
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen (100.020 T€; im Vorjahr 102.909 T€) belau-
fen sich auf Vorjahresniveau. Sie setzen sich hauptsächlich aus Erstattungen bzw. Zuschüs-
sen vom Bund für diverse Sozialhilfeaufwendungen gemäß SGB II und SGB XII zusammen.
Die Personalaufwendungen (41.334 T€; im Vorjahr 40.274 T€) resultieren im Wesentlichen
aus der Vergütung tariflich Beschäftigter sowie der Beamtenbesoldung. Der Anstieg der Per-sonalaufwendungen resultiert – trotz leichtem Rückgang des Personalbestandes – insbe-
sondere aus Tariferhöhungen zum 1. März 2016 um rd. 2,4 % für Tarifbeschäftigte sowie
zum 1. August 2016 um rd. 2,1 % für Beamte.
Die Versorgungsaufwendungen sind deutlich um 3.579 T€ auf 8.367 T€ gestiegen. Neben
einem Anstieg der Versorgungskassenbeiträge für Beamte um 347 T€ auf 6.224 T€ und der
Beihilfen um 236 T€ auf 1.720 T€ sowie der Zuführung zu den Beihilferückstellungen i. H. v.
406 T€ haben sich insbesondere im Vorjahr Entlastungen aufgrund von Rückstellungsauflö-
sungen i. H. v. 5,2 Mio. € infolge der Umstellung der Bewertung der Beihilferückstellungen
ergeben.
Die bilanziellen Abschreibungen (15.807 T€; im Vorjahr 12.676 T€) sind im Vergleich zum
Vorjahr um 3.131 T€ gestiegen. Grund hierfür ist vor allem die außerplanmäßige Abschrei-
bung für die Gebäude 1, 2 und 3 des Berufskollegs Arnsberg (2.880 T€), welche aufgrund
schadhafter Betondecken in den Gebäuden notwendig wurde.
Die Transferaufwendungen betreffen insbesondere mit 59.500 T€ die Landschaftsumlage
(im Vorjahr 56.406 T€), mit 30.459 T€ Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II gemäß
§ 20 SGB II (im Vorjahr 30.365 T€), mit 29.353 T€ die Kosten der Unterkunft gemäß
§ 22 Abs. 2 SGB II (im Vorjahr 29.481 T€) sowie mit 24.263 T€ die Zuschüsse für die Be-
triebskosten von Kindeseinrichtungen (im Vorjahr 23.000 T€).
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Das Finanzergebnis liegt insgesamt um 1.136 T€ unter dem des Vorjahres. Der Rückgang
resultiert im Wesentlichen aus den deutlich geringeren Zinserträgen gewährter Darlehen
(insbes. an RLG; 1.354 T€; im Vorjahr 1.915 T€). Im Hinblick auf das insgesamt rückläufige
Zinsniveau wurde der anzuwendende Zinssatz für diese Darlehen unterjährig angepasst.
Des Weiteren besteht seit dem 30. September 2009 ein Darlehen gegenüber der KEB Hol-
ding AG in Höhe von 26.596 T€, das mit 4,45 % p. a. verzinst wird. Der Hochsauerlandkreis
hat vereinbarungsgemäß für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September
2017 die Verzinsung ausgesetzt.
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III. Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ge-
hen aus folgender Übersicht hervor, in der die Bilanzposten nach wirtschaftlichen Gesichts-
punkten (Fristigkeiten) strukturiert sind:
31.12.2016 31.12.2015 Veränderung Aktiva T€ % T€ % T€ %
Immaterielles Anlagevermögen 566 0,2 599 0,2 -33 5,5
Sachanlagevermögen 240.877 65,5 245.296 53,4 -4.419 1,8
Finanzanlagevermögen 59.158 16,0 150.733 32,8 -91.575 60,8
Anlagevermögen 300.601 81,7 396.628 86,4 -96.027 24,2
Vorräte 240 0,1 242 0,1 -2 0,8
Öffentlich-rechtliche Forde-rungen und Forderungen aus Transferleistungen 17.076 4,6 10.359 2,3 6.717 64,8
Privatrechtliche Forderungen 6.533 1,8 5.230 1,1 1.303 24,9
Sonstige Vermögens-gegenstände 371 0,1 0 0,0 371 .
Guthaben bei Kreditinstituten 25.685 7,0 30.559 6,6 -4.874 15,9
Rechnungsabgrenzung 17.444 4,7 16.280 3,5 1.164 7,1
Umlaufvermögen/Abgrenzung 67.349 18,3 62.670 13,6 4.679 7,5
Bilanzsumme 367.950 100,0 459.298 100,0 -91.348 19,9
Passiva
Eigenkapital 21.934 6,0 112.736 24,5 -90.802 80,5
Sonderposten 123.683 33,6 128.059 27,9 -4.376 3,4
Pensionsrückstellungen 154.294 41,9 153.439 33,4 855 0,6
Verbindlichkeiten aus Kredi-ten für Investitionen 29.477 8,0 28.956 6,3 521 1,8
langfristiges Fremdkapital 183.771 49,9 182.395 39,7 1.376 0,8
kurzfristige Rückstellungen 13.635 3,7 12.584 2,7 1.051 8,4
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.848 0,5 1.787 0,4 61 3,4
übrige kurzfristige Verbindlichkeiten / Rechnungsabgrenzung 23.079 6,3 21.737 4,8 1.342 6,2
kurzfristiges Fremdkapital 38.562 10,5 36.108 7,9 2.454 6,8
Bilanzsumme 367.950 100,0 459.298 100,0 -91.348 19,9
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Die Vermögensstruktur ist weiterhin durch das Anlagevermögen geprägt. Von der Bilanz-
summe entfallen 65,5 % auf das Sachanlagevermögen (im Vorjahr 53,4 %) sowie 16,0 % auf
das Finanzanlagevermögen (im Vorjahr 32,8 %). Die Sachanlagen (240.877 T€) umfassen
vor allem bebaute Grundstücke i. H. v. 120.198 T€ sowie das Infrastrukturvermögen i. H. v.
106.334 T€.
Die Finanzanlagen (59.158 T€; im Vorjahr 150.733 T€) enthalten zum Stichtag wertmäßig
im Wesentlichen Ausleihungen an Beteiligungen i. H. v. 42.189 T€ (im Vorjahr 46.196 T€),
mit 7.015 T€ Sondervermögen (im Vorjahr 33.193 T€) sowie mit 4.597 T€ Ausleihungen an
Sondervermögen (im Vorjahr 66.100 T€). Der Rückgang der Sondervermögen i. H. v.
26.178 T€ resultiert aus der Abwertung des SchuBi infolge des Kursverfalls der RWE-Aktien.
Die in der RLG mittelbar über die KEB gehaltenen RWE-Aktien wurden zum Stichtag auf den
Kurswert 11,82 € abgeschrieben. Infolgedessen waren auch Wertkorrekturen beim SchuBi
(Gesellschafter der RLG) und daran anschließend beim HSK (Trägerkörperschaft des
SchuBi) vorzunehmen. Die Ausleihungen an den SchuBi (-61.503 T€) sind durch einen im
Zusammenhang mit der Wertberichtigung der RWE-Beteiligung erfolgten Darlehensverzicht
des HSK bedeutend zurückgegangen.
Einzelheiten zu den Wertberichtigungen bei den Finanzanlagen und zum Darlehensverzicht
sind im Anhang (Anlage 4) erläutert.
Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln
(25.685 T€; im Vorjahr 30.559 T€), den öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forde-rungen aus Transferleistungen (17.076 T€; im Vorjahr 10.359) sowie den privatrechtli-chen Forderungen (6.533 T€; im Vorjahr 5.230 T€). Der Anstieg der öffentlich-rechtlichen
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ist vor allem in der Erstattung durch
das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für die vom HSK getragenen Leistungen
für Grundsicherungen im Alter (3.284 T€) sowie in einer Nacherhebung der Jugendamtsum-
lage gegen die betreffenden Kreisstädte und –gemeinden (2.657 T€) begründet. Die Ent-
wicklung der liquiden Mittel ist den Erläuterungen zur Finanzlage (unter IV.) zu entnehmen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital + Sonderposten) beträgt 145.617 T€ (im
Vorjahr 240.795 T€). Dies entspricht 39,6 % der Bilanzsumme (im Vorjahr 52,4 %). Grund für
den signifikanten Rückgang sind die das Finanzanlagevermögen betreffenden Wertberichti-
gungen, welche gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit den Allgemeinen Rücklagen ver-
rechnet wurden.
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Die Pensionsrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen 31.12.2016 31.12.2015 T€ T€
Aktive Versorgungsberechtigte 59.949 59.717
Versorgungsempfänger 64.335 64.118
124.284 123.835
Rückstellungen für Beihilfen
Aktive Versorgungsberechtigte 14.475 14.276
Versorgungsempfänger 15.535 15.328
30.010 29.604
154.294 153.439
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind geringfügig auf 31.325 T€ ge-
stiegen (im Vorjahr 30.743 T€). Darlehensaufnahmen von 2.403 T€ standen Tilgungen von
1.821 T€ gegenüber.
Die kurzfristigen Rückstellungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1.051 T€ auf
13.635 T€. Grund für den Anstieg ist im Wesentlichen die Einheitslastenabrechnung nach
Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG), die für das Haushaltsjahr 2015 erst in 2016 er-
fasst wurde, so dass in 2016 die Verpflichtungen für 2015 und 2016 enthalten sind.
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (13.472 T€) und die passiven Rechnungsab-grenzungsposten (9.607 T€) bewegen sich auf Vorjahresniveau und sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
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IV. Finanzlage Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung des Kreises gibt folgende Fi-
nanzrechnung Aufschluss:
T€
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 344.322
- Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 346.427
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -2.105 + Einzahlungen aus Investitionen 9.758
- Auszahlungen aus Investitionen 14.673
= Saldo aus Investitionstätigkeit -4.915 = Finanzmittelfehlbetrag 7.020 + Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 69.682
- Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 67.934
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit 1.748 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln -5.272
+ Bestand an Finanzmitteln am 31.12.2015 30.559
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 401
+ Schwebeposten am 31.12.2016 1
- Parkposten am 31.12.2016 4
= Liquide Mittel am 31.12.2016 25.685 Die liquiden Mittel gingen im Vergleich zum Vorjahr um 4.874 T€ (15,9 %) auf 25.685 T€ zu-
rück. Ursächlich sind die Unterdeckungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und aus Inves-
titionstätigkeit, die nicht vollständig durch die Überdeckung aus Finanzierungstätigkeit ge-
deckt werden konnten.
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F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKES
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Hochsauerlandkreises, Mesche-
de, für das Haushaltsjahr 2016 in der diesem Bericht beigefügten Fassung den in Anlage 6
am 14. August 2017 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt er-
teilt:
„An den Hochsauerlandkreis:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teiler-
gebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kreises. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-
resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festle-
gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Hochsauerlandkreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be-
rücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in-
ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-
gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des
Hochsauerlandkreises sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jah-
resabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermit-
telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prü-
fungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden
Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsver-
merk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf die entsprechende Anwendung von
§ 328 HGB wird verwiesen.
Dortmund, den 14. August 2017
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Börner) (Knöller) Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Anlage 1
A K T I V A 31.12.2016 31.12.2015 P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. ANLAGEVERMÖGEN 1. EIGENKAPITAL
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 565.751,88 599.080,79 1.1 Allgemeine Rücklage 1.403.224,62 88.035.336,571.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00
1.2 Sachanlagen 1.3 Ausgleichsrücklage 19.589.065,31 19.533.046,931.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 941.908,50 21.934.198,43 5.167.246,38 112.735.629,88
1.2.1.1 Grünflächen 772.845,64 478.213,501.2.1.2 Ackerland 20.462,00 20.540,001.2.1.3 Wald, Forsten 483.335,18 321.792,80 2. SONDERPOSTEN1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 172.391,00 1.449.033,82 172.742,00 993.288,30
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1 für Zuwendungen 123.163.296,62 127.623.350,431.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.824.148,51 1.446.579,41 2.2 für Beiträge 0,00 0,001.2.2.2 Schulen 72.121.005,16 76.872.567,77 2.3 für den Gebührenausgleich 0,00 0,001.2.2.3 Wohnbauten 162.561,36 249.148,18 2.4 Sonstige Sonderposten 519.767,63 123.683.064,25 435.381,65 128.058.732,081.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 46.090.570,08 120.198.285,11 39.358.637,17 117.926.932,53
1.2.3 Infrastrukturvermögen1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 9.531.265,28 9.490.615,69 3. RÜCKSTELLUNGEN1.2.3.2 Brücken und Tunnel 13.602.443,11 13.857.250,091.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 3.1 Pensionsrückstellungen 154.293.794,00 153.439.458,001.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 524.914,80 544.903,92 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,001.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 81.104.163,11 83.038.812,12 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.772.927,10 1.322.882,241.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.571.081,25 106.333.867,55 1.639.746,77 108.571.328,59 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 11.861.780,17 167.928.501,27 11.257.646,75 166.019.986,99
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 540.490,03 630.571,521.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 10.634,81 10.665,31 4. VERBINDLICHKEITEN1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 5.096.010,45 4.625.122,611.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.713.638,03 6.709.268,60 4.1 Anleihen 0,00 0,001.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 535.416,03 240.877.375,83 5.828.823,84 245.296.001,30 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,001.3 Finanzanlagen 4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00
1.3.1 Anteile an verbundene Unternehmen 1.846.655,79 1.858.911,47 4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,001.3.2 Beteiligungen 2.069.528,04 2.073.009,32 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 17.917.307,34 16.492.900,951.3.3 Sondervermögen 7.014.975,23 33.193.465,26 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 13.407.863,18 31.325.170,52 14.250.519,82 30.743.420,771.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.437.512,02 1.308.212,061.3.5 Ausleihungen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.200.950,00 400,00
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,001.3.5.2 an Beteiligungen 42.189.309,00 46.195.509,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.722.183,16 5.432.133,741.3.5.3 an Sondervermögen 4.596.519,07 66.100.000,00 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3.898.443,64 5.329.860,761.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2.936,95 46.788.765,02 59.157.436,10 3.631,80 112.299.140,80 150.732.738,91 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 2.970.291,61 1.108.076,44
300.600.563,81 396.627.821,00 4.8 Erhaltene Anzahlungen 1.679.921,09 44.796.960,02 1.436.235,10 44.050.126,81
2. UMLAUFVERMÖGEN 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 9.607.300,99 8.433.271,26
2.1 Vorräte2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 240.076,61 241.656,832.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 240.076,61 0,00 241.656,83
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren 672.683,55 760.712,582.2.1.2 Beiträge 0,00 0,002.2.1.3 Steuern 1.062,80 1.062,802.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.761.441,68 2.734.475,532.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 14.641.075,61 17.076.263,64 6.862.696,44 10.358.947,35
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen2.2.2.1 gegen den privaten Bereich 405.383,32 317.385,122.2.2.2 gegen den öffentlichen Bereich 4.643.202,12 3.293.559,512.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 10.367,28 611,662.2.2.4 gegen Beteiligungen 83.728,71 432.587,512.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.390.179,35 6.532.860,78 1.185.510,16 5.229.653,96
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 371.180,99 23.980.305,41 0,00 15.588.601,31
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 25.684.844,52 30.559.451,1149.905.226,54 46.389.709,25
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 17.444.234,61 16.280.216,77367.950.024,96 459.297.747,02 367.950.024,96 459.297.747,02
Hochsauerlandkreis, Meschede
BilanzJahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016
Anlage 2aE R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016Kommune Gesamt: HSK GESAMT
§ 22 GemHVO Ermächtigungs-übertragungen
HHSperre gem. § 24 Abs. 1 GemHVO
über-/außerplan u. Plan-
umbuchungen
= Fortgeschrie-bener Ansatz
2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.629.305,49 1.400.000,00 0,00 0,00 0,00 1.400.000,00 0,00 1.257.398,69 -142.601,31
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 213.746.525,58 226.605.284,00 0,00 0,00 873.230,25 227.478.514,25 873.230,25 232.296.498,87 4.817.984,62
3 Sonstige Transfererträge 9.538.464,70 6.317.400,00 0,00 0,00 0,00 6.317.400,00 0,00 8.053.693,18 1.736.293,18
4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 10.692.423,26 10.263.426,00 0,00 0,00 50.530,28 10.313.956,28 50.530,28 12.220.077,81 1.906.121,53
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.232.312,83 1.193.934,00 0,00 0,00 8.487,00 1.202.421,00 8.487,00 1.448.960,93 246.539,93
6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 102.908.548,71 99.624.765,00 0,00 0,00 14.986,15 99.639.751,15 14.986,15 100.019.713,98 379.962,83
7 Sonstige ordentliche Erträge 7.309.188,36 3.892.699,00 0,00 0,00 140.303,69 4.033.002,69 140.303,69 5.906.931,55 1.873.928,86
8 Aktivierte Eigenleistungen 80.911,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.982,00 82.982,00
9 Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Ordentliche Erträge 347.137.680,73 349.297.508,00 0,00 0,00 1.087.537,37 350.385.045,37 1.087.537,37 361.286.257,01 10.901.211,64
11 Personalaufwendungen -40.274.177,18 -46.523.236,00 0,00 0,00 8.158,90 -46.515.077,10 8.158,90 -41.333.901,74 5.181.175,36
12 Versorgungsaufwendungen -4.788.026,70 -5.147.850,00 0,00 0,00 0,00 -5.147.850,00 0,00 -8.367.093,99 -3.219.243,99
13 Aufw. f. Sach- und Dienstleistungen -32.215.060,45 -31.880.392,00 -128.244,90 972.570,00 -252.332,40 -31.288.399,30 591.992,70 -34.438.882,29 -3.150.482,99
14 Bilanzielle Abschreibungen -12.676.244,85 -11.672.228,00 0,00 0,00 -11.672.228,00 0,00 -15.806.666,27 -4.134.438,27
15 Transferaufwendungen -247.486.356,52 -255.865.772,00 -12.000,00 189.296,00 -708.789,02 -256.397.265,02 -531.493,02 -257.451.192,41 -1.053.927,39
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.113.431,91 -6.633.918,00 -188.225,58 335.106,00 -105.724,85 -6.592.762,43 41.155,57 -7.393.495,10 -800.732,67
17 Ordentliche Aufwendungen -347.553.297,61 -357.723.396,00 -328.470,48 1.496.972,00 -1.058.687,37 -357.613.581,85 109.814,15 -364.791.231,80 -7.177.649,95
-415.616,88 -8.425.888,00 -328.470,48 1.496.972,00 28.850,00 -7.228.536,48 1.197.351,52 -3.504.974,79 3.723.561,6919 Finanzerträge 7.112.389,86 6.633.309,00 0,00 0,00 0,00 6.633.309,00 0,00 5.719.442,76 -913.866,24
20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen -1.529.526,60 -1.167.000,00 0,00 0,00 0,00 -1.167.000,00 0,00 -1.272.559,47 -105.559,47
21 FINANZERGEBNIS 5.582.863,26 5.466.309,00 0,00 0,00 0,00 5.466.309,00 0,00 4.446.883,29 -1.019.425,71
22 ERGEBNIS D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT 5.167.246,38 -2.959.579,00 -328.470,48 1.496.972,00 28.850,00 -1.762.227,48 1.197.351,52 941.908,50 2.704.135,98
23 Außerordentliches Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 AUßERDORDENTLICHES ERGEBNIS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ. 5.167.246,38 -2.959.579,00 -328.470,48 1.496.972,00 28.850,00 -1.762.227,48 1.197.351,52 941.908,50 2.704.135,98
27 JAHRESERGEBNIS 5.167.246,38 -2.959.579,00 -328.470,48 1.496.972,00 28.850,00 -1.762.227,48 1.197.351,52 941.908,50 2.704.135,98
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
28 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 253.741,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.027,01 13.027,01
29 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -55.741,54 -55.741,54
31 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen -13.230.238,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -91.700.625,42 -91.700.625,42
32 Verrechnungssaldo -12.976.496,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -91.743.339,95 -91.743.339,95
Vergleich:fortgeschr. Ansatz / Ist
Fortgeschriebener Ansatz desHaushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
18 ORDENTLICHES ERGEBNIS
Ergebnis des Vorjahres Ansatz des
Haushaltsjahres
Vergleich:Ansatz /
fortgeschriebener Ansatz
Anlage 2b
Teilergebnisrechnungen 2016
(Produktbereiche 01 – 16)
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 01 Innere Verwaltung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
367.376,76 883.541,00 873.995,49 -9.545,512 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
170.754,35 116.200,00 173.549,76 57.349,764 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
723.373,78 668.739,00 757.994,43 89.255,435 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.299.415,04 1.443.615,00 1.505.279,18 61.664,186 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
363.903,01 113.954,00 523.956,42 410.002,427 Sonstige ordentliche Erträge
80.911,80 0,00 82.982,00 82.982,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
3.005.734,74 3.226.049,00 3.917.757,28 691.708,2810 Ordentliche Erträge
-10.285.421,39 -15.615.532,00 -10.271.413,02 5.344.118,9811 Personalaufwendungen
-4.788.026,70 -5.147.850,00 -8.367.093,99 -3.219.243,9912 Versorgungsaufwendungen
-2.908.790,39 -3.926.079,16 -3.859.968,51 66.110,6513 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-1.641.913,82 -1.677.369,00 -1.968.305,50 -290.936,5014 Bilanzielle Abschreibungen
-146.329,23 -163.600,00 -127.656,07 35.943,9315 Transferaufwendungen
-2.244.490,39 -2.401.417,79 -2.336.754,71 64.663,0816 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-22.014.971,92 -28.931.847,95 -26.931.191,80 2.000.656,1517 Ordentliche Aufwendungen
-19.009.237,18 -25.705.798,95 -23.013.434,52 2.692.364,4318 ORDENTLICHES ERGEBNIS
5.873,50 85.775,00 6.113,00 -79.662,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
5.873,50 85.775,00 6.113,00 -79.662,0021 FINANZERGEBNIS
-19.003.363,68 -25.620.023,95 -23.007.321,52 2.612.702,4322 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
12.520.808,02 13.000.331,00 10.815.147,97 -2.185.183,0327 Erträge interne Leistungsbeziehung
-3.744.148,31 -3.818.175,00 -3.292.535,08 525.639,9228 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-10.226.703,97 -16.437.867,95 -15.484.708,63 953.159,3229 TEILERGEBNIS
Seite 1
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
183.511,26 163.879,00 230.383,19 66.504,192 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
3.982.008,93 3.631.299,93 4.122.875,33 491.575,404 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
9.894,54 124.475,00 29.141,69 -95.333,315 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.839.659,07 28.500,00 2.198.719,46 2.170.219,466 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.878.159,16 3.563.704,91 4.349.876,19 786.171,287 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
10.893.232,96 7.511.858,84 10.930.995,86 3.419.137,0210 Ordentliche Erträge
-5.077.980,41 -5.244.293,00 -5.241.218,21 3.074,7911 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-4.122.476,42 -2.156.434,96 -3.850.120,60 -1.693.685,6413 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-311.961,97 -261.752,00 -381.337,50 -119.585,5014 Bilanzielle Abschreibungen
-228.433,79 -191.779,00 -192.289,20 -510,2015 Transferaufwendungen
-606.984,00 -524.697,57 -780.301,42 -255.603,8516 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-10.347.836,59 -8.378.956,53 -10.445.266,93 -2.066.310,4017 Ordentliche Aufwendungen
545.396,37 -867.097,69 485.728,93 1.352.826,6218 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
545.396,37 -867.097,69 485.728,93 1.352.826,6222 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-2.131.134,68 -2.341.065,00 -1.797.049,29 544.015,7128 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-1.585.738,31 -3.208.162,69 -1.311.320,36 1.896.842,3329 TEILERGEBNIS
Seite 2
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
2.699.761,32 2.613.799,77 4.020.119,31 1.406.319,542 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
28.283,31 20.600,00 29.441,20 8.841,204 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
165.775,91 156.999,00 189.702,38 32.703,385 Privatrechtliche Leistungsentgelte
33.541,52 23.736,15 47.324,20 23.588,056 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
214.938,97 25.000,00 174.493,50 149.493,507 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
3.142.301,03 2.840.134,92 4.461.080,59 1.620.945,6710 Ordentliche Erträge
-1.960.075,37 -2.158.691,10 -2.027.328,43 131.362,6711 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-9.271.425,91 -9.492.715,30 -8.647.616,99 845.098,3113 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-3.467.694,02 -3.620.227,00 -6.353.935,07 -2.733.708,0714 Bilanzielle Abschreibungen
-680.089,95 -473.475,00 -477.235,13 -3.760,1315 Transferaufwendungen
-885.017,90 -1.055.350,95 -910.749,09 144.601,8616 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-16.264.303,15 -16.800.459,35 -18.416.864,71 -1.616.405,3617 Ordentliche Aufwendungen
-13.122.002,12 -13.960.324,43 -13.955.784,12 4.540,3118 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-13.122.002,12 -13.960.324,43 -13.955.784,12 4.540,3122 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-385.163,99 -362.644,00 -333.576,32 29.067,6828 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-13.507.166,11 -14.322.968,43 -14.289.360,44 33.607,9929 TEILERGEBNIS
Seite 3
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
163.056,62 160.818,22 154.678,38 -6.139,842 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
18.625,63 16.610,35 19.490,76 2.880,414 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
83.651,97 80.288,00 76.703,69 -3.584,315 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
21.322,73 1.398,78 1.398,78 0,007 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
286.656,95 259.115,35 252.271,61 -6.843,7410 Ordentliche Erträge
-201.919,27 -209.643,00 -206.519,60 3.123,4011 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-347.607,32 -327.449,57 -315.818,71 11.630,8613 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-2.719,43 -4.192,00 -2.349,98 1.842,0214 Bilanzielle Abschreibungen
-25.375,98 -32.700,00 -17.670,00 15.030,0015 Transferaufwendungen
-37.651,15 -42.446,78 -40.283,66 2.163,1216 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-615.273,15 -616.431,35 -582.641,95 33.789,4017 Ordentliche Aufwendungen
-328.616,20 -357.316,00 -330.370,34 26.945,6618 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-328.616,20 -357.316,00 -330.370,34 26.945,6622 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-41.370,73 -42.059,00 -49.860,08 -7.801,0828 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-369.986,93 -399.375,00 -380.230,42 19.144,5829 TEILERGEBNIS
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Produktbereich: 05 Soziale Leistungen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
1.629.305,49 1.400.000,00 1.257.398,69 -142.601,311 Steuern und ähnliche Abgaben
1.251.453,50 1.113.737,00 1.566.136,27 452.399,272 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6.621.797,87 5.307.900,00 6.474.638,99 1.166.738,993 Sonstige Transfererträge
45.509,35 35.000,00 43.326,75 8.326,754 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
16.233,53 0,00 181.620,48 181.620,485 Privatrechtliche Leistungsentgelte
94.842.986,53 90.794.897,00 90.116.960,87 -677.936,136 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1.704.498,84 31.150,00 214.784,81 183.634,817 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
106.111.785,11 98.682.684,00 99.854.866,86 1.172.182,8610 Ordentliche Erträge
-4.331.728,29 -4.404.561,00 -4.399.587,88 4.973,1211 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-11.327.386,44 -10.599.779,00 -11.634.087,37 -1.034.308,3713 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-505.637,56 -23.586,00 -170.862,21 -147.276,2114 Bilanzielle Abschreibungen
-128.336.444,56 -131.472.734,00 -129.684.999,64 1.787.734,3615 Transferaufwendungen
-482.880,62 -426.042,00 -627.254,79 -201.212,7916 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-144.984.077,47 -146.926.702,00 -146.516.791,89 409.910,1117 Ordentliche Aufwendungen
-38.872.292,36 -48.244.018,00 -46.661.925,03 1.582.092,9718 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 224,50 224,5019 Finanzerträge
-61.795,22 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
-61.795,22 0,00 224,50 224,5021 FINANZERGEBNIS
-38.934.087,58 -48.244.018,00 -46.661.700,53 1.582.317,4722 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
41.863,75 42.142,00 44.806,62 2.664,6227 Erträge interne Leistungsbeziehung
-1.938.698,36 -2.034.491,00 -1.593.969,82 440.521,1828 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-40.830.922,19 -50.236.367,00 -48.210.863,73 2.025.503,2729 TEILERGEBNIS
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T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
16.634.605,46 16.427.321,00 18.422.740,72 1.995.419,722 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.195.606,98 1.009.500,00 1.579.054,19 569.554,193 Sonstige Transfererträge
4.074.180,02 4.288.846,00 4.353.927,67 65.081,674 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
20.675,81 10.750,00 22.110,25 11.360,255 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.423.860,21 5.704.360,00 4.690.238,23 -1.014.121,776 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
41.711,30 3.500,00 334.756,34 331.256,347 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
24.390.639,78 27.444.277,00 29.402.827,40 1.958.550,4010 Ordentliche Erträge
-3.421.326,95 -3.423.082,00 -3.750.744,08 -327.662,0811 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-559.773,53 -582.510,46 -617.370,84 -34.860,3813 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-268.111,16 -77.260,00 -954.305,79 -877.045,7914 Bilanzielle Abschreibungen
-45.508.620,94 -49.552.863,10 -53.231.621,30 -3.678.758,2015 Transferaufwendungen
-145.361,12 -182.514,39 -175.038,68 7.475,7116 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-49.903.193,70 -53.818.229,95 -58.729.080,69 -4.910.850,7417 Ordentliche Aufwendungen
-25.512.553,92 -26.373.952,95 -29.326.253,29 -2.952.300,3418 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
-437,48 -1.000,00 0,00 1.000,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
-437,48 -1.000,00 0,00 1.000,0021 FINANZERGEBNIS
-25.512.991,40 -26.374.952,95 -29.326.253,29 -2.951.300,3422 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
79.856,00 79.856,00 54.416,00 -25.440,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-1.146.692,90 -1.164.685,00 -1.045.532,69 119.152,3128 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-26.579.828,30 -27.459.781,95 -30.317.369,98 -2.857.588,0329 TEILERGEBNIS
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T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 07 Gesundheitsdienste
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
300.100,67 183.775,00 201.622,73 17.847,732 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
269.590,82 257.700,00 325.715,30 68.015,304 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
6.326,66 3.900,00 11.275,42 7.375,425 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.220.608,73 1.443.543,00 1.135.469,57 -308.073,436 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11.929,37 3.775,00 18.703,52 14.928,527 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
1.808.556,25 1.892.693,00 1.692.786,54 -199.906,4610 Ordentliche Erträge
-4.205.244,39 -4.438.892,00 -4.277.695,86 161.196,1411 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-89.351,63 -123.737,00 -95.178,84 28.558,1613 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-109.537,59 -79.773,00 -90.758,49 -10.985,4914 Bilanzielle Abschreibungen
-1.157.296,47 -1.333.400,00 -1.146.233,88 187.166,1215 Transferaufwendungen
-123.021,72 -151.461,20 -119.701,79 31.759,4116 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-5.684.451,80 -6.127.263,20 -5.729.568,86 397.694,3417 Ordentliche Aufwendungen
-3.875.895,55 -4.234.570,20 -4.036.782,32 197.787,8818 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-3.875.895,55 -4.234.570,20 -4.036.782,32 197.787,8822 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
34.075,34 35.000,00 64.273,14 29.273,1427 Erträge interne Leistungsbeziehung
-927.856,17 -957.934,00 -773.875,16 184.058,8428 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-4.769.676,38 -5.157.504,20 -4.746.384,34 411.119,8629 TEILERGEBNIS
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T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 08 Sportförderung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
0,00 0,00 0,00 0,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,00 0,00 0,00 0,007 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
0,00 0,00 0,00 0,0010 Ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0011 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0014 Bilanzielle Abschreibungen
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5215 Transferaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0016 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5217 Ordentliche Aufwendungen
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5218 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5222 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-72,49 -70,00 0,00 70,0028 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-111.115,21 -112.965,00 -109.893,48 3.071,5229 TEILERGEBNIS
Seite 8
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
44.296,49 49.828,73 60.869,51 11.040,782 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
781.057,65 680.700,00 754.611,57 73.911,574 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
0,00 100,00 0,00 -100,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.850,00 0,00 0,00 0,007 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
828.204,14 730.628,73 815.481,08 84.852,3510 Ordentliche Erträge
-4.188.252,38 -4.224.385,00 -4.303.505,67 -79.120,6711 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-34.501,78 -70.326,00 -54.735,17 15.590,8313 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-85.830,60 -95.079,00 -71.751,88 23.327,1214 Bilanzielle Abschreibungen
0,00 0,00 0,00 0,0015 Transferaufwendungen
-229.760,00 -254.002,73 -211.395,44 42.607,2916 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-4.538.344,76 -4.643.792,73 -4.641.388,16 2.404,5717 Ordentliche Aufwendungen
-3.710.140,62 -3.913.164,00 -3.825.907,08 87.256,9218 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-3.710.140,62 -3.913.164,00 -3.825.907,08 87.256,9222 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
27.719,50 20.000,00 34.342,00 14.342,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-859.868,31 -886.279,00 -773.263,17 113.015,8328 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-4.542.289,43 -4.779.443,00 -4.564.828,25 214.614,7529 TEILERGEBNIS
Seite 9
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 10 Bauen und Wohnen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
233.315,76 228.780,00 238.162,23 9.382,232 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
887.385,89 1.002.500,00 1.185.199,55 182.699,554 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
40.755,35 41.500,00 41.131,75 -368,256 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
23.219,00 17.000,00 58.430,50 41.430,507 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
1.184.676,00 1.289.780,00 1.522.924,03 233.144,0310 Ordentliche Erträge
-1.326.669,73 -1.353.890,00 -1.395.350,65 -41.460,6511 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-138.193,98 -182.864,00 -135.126,77 47.737,2313 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-19.553,07 -10.961,00 -36.571,16 -25.610,1614 Bilanzielle Abschreibungen
0,00 0,00 0,00 0,0015 Transferaufwendungen
-66.988,85 -86.727,00 -181.173,27 -94.446,2716 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1.551.405,63 -1.634.442,00 -1.748.221,85 -113.779,8517 Ordentliche Aufwendungen
-366.729,63 -344.662,00 -225.297,82 119.364,1818 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-366.729,63 -344.662,00 -225.297,82 119.364,1822 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-453.803,90 -470.496,00 -390.676,81 79.819,1928 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-820.533,53 -815.158,00 -615.974,63 199.183,3729 TEILERGEBNIS
Seite 10
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 11 Ver-und Entsorgung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
110,37 111,00 91,98 -19,022 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
47.384,02 24.000,00 29.593,49 5.593,494 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
3.200,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
16.365,60 15.000,00 9.047,00 -5.953,007 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
67.059,99 39.111,00 38.732,47 -378,5310 Ordentliche Erträge
-447.788,40 -456.182,00 -464.012,10 -7.830,1011 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-48,00 -5.232,70 0,00 5.232,7013 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-7.521,23 -1.190,00 -7.071,49 -5.881,4914 Bilanzielle Abschreibungen
0,00 0,00 0,00 0,0015 Transferaufwendungen
-8.502,99 -9.862,30 -8.287,92 1.574,3816 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-463.860,62 -472.467,00 -479.371,51 -6.904,5117 Ordentliche Aufwendungen
-396.800,63 -433.356,00 -440.639,04 -7.283,0418 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-396.800,63 -433.356,00 -440.639,04 -7.283,0422 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-83.180,89 -88.227,00 -77.667,67 10.559,3328 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-479.981,52 -521.583,00 -518.306,71 3.276,2929 TEILERGEBNIS
Seite 11
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
10.508.842,21 10.194.374,53 8.200.567,33 -1.993.807,202 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
10.488,13 11.500,00 9.820,63 -1.679,374 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
25.187,48 15.570,00 29.530,47 13.960,475 Privatrechtliche Leistungsentgelte
134.219,41 125.000,00 263.926,93 138.926,936 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
156.233,79 43.049,00 111.388,44 68.339,447 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
10.834.971,02 10.389.493,53 8.615.233,80 -1.774.259,7310 Ordentliche Erträge
-2.149.043,92 -2.293.528,00 -2.290.320,92 3.207,0811 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-2.464.581,23 -2.543.794,05 -2.191.835,59 351.958,4613 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-6.081.463,41 -5.662.388,00 -5.589.188,17 73.199,8314 Bilanzielle Abschreibungen
-4.869.332,82 -4.636.026,53 -3.295.125,79 1.340.900,7415 Transferaufwendungen
-166.187,89 -159.786,72 -157.085,61 2.701,1116 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-15.730.609,27 -15.295.523,30 -13.523.556,08 1.771.967,2217 Ordentliche Aufwendungen
-4.895.638,25 -4.906.029,77 -4.908.322,28 -2.292,5118 ORDENTLICHES ERGEBNIS
843,49 0,00 7.460,48 7.460,4819 Finanzerträge
0,00 -1.000,00 -7.460,48 -6.460,4820 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
843,49 -1.000,00 0,00 1.000,0021 FINANZERGEBNIS
-4.894.794,76 -4.907.029,77 -4.908.322,28 -1.292,5122 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-178.774,01 -166.947,00 -180.885,07 -13.938,0728 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-5.073.568,77 -5.073.976,77 -5.089.207,35 -15.230,5829 TEILERGEBNIS
Seite 12
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 13 Natur- und Landschaftspflege
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
37.953,47 111.803,00 24.002,79 -87.800,212 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
374.316,73 226.500,00 584.318,21 357.818,214 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
5.604,72 2.500,00 3.486,04 986,045 Privatrechtliche Leistungsentgelte
70.302,85 24.600,00 11.573,31 -13.026,696 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
22.385,40 9.000,00 38.748,26 29.748,267 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
510.563,17 374.403,00 662.128,61 287.725,6110 Ordentliche Erträge
-2.102.729,57 -2.131.011,00 -2.148.199,51 -17.188,5111 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-246.853,93 -292.172,10 -251.125,21 41.046,8913 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-53.979,58 -33.203,00 -52.765,41 -19.562,4114 Bilanzielle Abschreibungen
-176.639,93 -96.950,00 -91.695,69 5.254,3115 Transferaufwendungen
-219.731,70 -193.655,00 -396.275,33 -202.620,3316 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-2.799.934,71 -2.746.991,10 -2.940.061,15 -193.070,0517 Ordentliche Aufwendungen
-2.289.371,54 -2.372.588,10 -2.277.932,54 94.655,5618 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-2.289.371,54 -2.372.588,10 -2.277.932,54 94.655,5622 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-635.334,81 -670.306,00 -557.103,71 113.202,2928 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-2.924.706,35 -3.042.894,10 -2.835.036,25 207.857,8529 TEILERGEBNIS
Seite 13
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 14 Umweltschutz
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
235.518,05 195.256,00 137.829,15 -57.426,852 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
2.838,43 2.500,00 588.207,59 585.707,594 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 10.000,00 9.090,48 -909,526 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
200,00 0,00 69,10 69,107 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
238.556,48 207.756,00 735.196,32 527.440,3210 Ordentliche Erträge
-468.955,28 -469.574,00 -465.070,21 4.503,7911 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-233.362,12 -305.542,00 -234.643,74 70.898,2613 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-99.275,69 -108.058,00 -97.726,66 10.331,3414 Bilanzielle Abschreibungen
0,00 -37.025,39 -37.025,39 0,0015 Transferaufwendungen
-15.604,64 -79.507,00 -606.407,57 -526.900,5716 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-817.197,73 -999.706,39 -1.440.873,57 -441.167,1817 Ordentliche Aufwendungen
-578.641,25 -791.950,39 -705.677,25 86.273,1418 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 0,00 0,0020 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0021 FINANZERGEBNIS
-578.641,25 -791.950,39 -705.677,25 86.273,1422 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-98.225,03 -98.312,00 -82.431,26 15.880,7428 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-676.866,28 -890.262,39 -788.108,51 102.153,8829 TEILERGEBNIS
Seite 14
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 15 Wirtschaft und Tourismus
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
312.553,89 521.928,00 530.568,32 8.640,322 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
35.267,30 0,00 8.236,97 8.236,975 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
0,00 0,00 6.516,82 6.516,827 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
347.821,19 521.928,00 545.322,11 23.394,1110 Ordentliche Erträge
-107.041,83 -91.813,00 -92.935,60 -1.122,6011 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
-470.707,77 -679.763,00 -667.436,95 12.326,0513 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-21.044,21 -17.190,00 -29.736,95 -12.546,9514 Bilanzielle Abschreibungen
-145.998,86 -135.500,00 -127.000,00 8.500,0015 Transferaufwendungen
-709.784,68 -713.432,00 -666.950,29 46.481,7116 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1.454.577,35 -1.637.698,00 -1.584.059,79 53.638,2117 Ordentliche Aufwendungen
-1.106.756,16 -1.115.770,00 -1.038.737,68 77.032,3218 ORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0019 Finanzerträge
0,00 0,00 -1.556,43 -1.556,4320 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
0,00 0,00 -1.556,43 -1.556,4321 FINANZERGEBNIS
-1.106.756,16 -1.115.770,00 -1.040.294,11 75.475,8922 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
-79.998,03 -75.639,00 -64.559,60 11.079,4028 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
-1.186.754,19 -1.191.409,00 -1.104.853,71 86.555,2929 TEILERGEBNIS
Seite 15
T E I L E R G E B N I S R E C H N U N T E I L E R G E B N I S R E C H N U N G Jahr 2016
Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
180.774.069,75 194.629.562,00 197.634.731,47 3.005.169,472 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.721.059,85 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfererträge
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg.
140.321,13 139.100,00 139.159,11 59,115 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
851.471,19 206.471,00 64.761,87 -141.709,137 Sonstige ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,008 Aktivierte Eigenleistungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Bestandsveränderungen
183.486.921,92 194.975.133,00 197.838.652,45 2.863.519,4510 Ordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0011 Personalaufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Versorgungsaufwendungen
0,00 0,00 -1.883.817,00 -1.883.817,0013 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
-1,51 0,00 -0,01 -0,0114 Bilanzielle Abschreibungen
-66.100.751,27 -68.158.317,00 -68.912.746,84 -754.429,8415 Transferaufwendungen
-4.171.464,26 -311.859,00 -175.835,53 136.023,4716 Sonstige ordentliche Aufwendungen
-70.272.217,04 -68.470.176,00 -70.972.399,38 -2.502.223,3817 Ordentliche Aufwendungen
113.214.704,88 126.504.957,00 126.866.253,07 361.296,0718 ORDENTLICHES ERGEBNIS
7.105.672,87 6.547.534,00 5.705.644,78 -841.889,2219 Finanzerträge
-1.467.293,90 -1.165.000,00 -1.263.542,56 -98.542,5620 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen
5.638.378,97 5.382.534,00 4.442.102,22 -940.431,7821 FINANZERGEBNIS
118.853.083,85 131.887.491,00 131.308.355,29 -579.135,7122 ERGEBNIS. D. LFD.VERWALTUNGSTÄTIGK.
0,00 0,00 0,00 0,0023 Außerordentliche Erträge
0,00 0,00 0,00 0,0024 Außerordentliche Aufwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0025 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS
0,00 0,00 0,00 0,0026 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ
0,00 0,00 0,00 0,0027 Erträge interne Leistungsbeziehung
0,00 0,00 0,00 0,0028 Aufwendundungen int Leistungsbezieh.
118.853.083,85 131.887.491,00 131.308.355,29 -579.135,7129 TEILERGEBNIS
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F I N A N Z R E C H N U N G Jahr 2016
Kommune Gesamt: HSK GESAMT HSK Gesamt
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
1.629.305,49 1.400.000,00 1.011.123,82 -388.876,181 Steuern und ähnliche Abgaben
205.284.601,27 218.989.414,00 219.979.177,40 989.763,402 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
8.501.236,65 6.317.400,00 8.907.844,03 2.590.444,033 Sonstige Transfereinzahlungen
9.679.240,12 10.263.426,00 10.593.773,49 330.347,494 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
1.259.937,58 1.193.934,00 1.231.143,56 37.209,565 Privatrechtliche Leistungsentgelte
100.609.939,51 99.121.581,00 93.378.743,31 -5.742.837,696 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
7.115.794,20 3.651.016,00 5.299.411,91 1.648.395,917 Sonstige Einzahlungen
4.874.342,18 6.633.309,00 3.921.250,18 -2.712.058,828 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
338.954.397,00 347.570.080,00 344.322.467,70 -3.247.612,309 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-46.445.194,99 -47.602.364,00 -47.458.314,54 144.049,4610 Personalauszahlungen
-1.632.933,15 -1.431.000,00 -1.912.803,84 -481.803,8411 Versorgungsauszahlungen
-31.866.684,64 -31.880.392,00 -34.042.036,39 -2.161.644,3912 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
-1.367.684,65 -1.167.000,00 -1.236.595,81 -69.595,8113 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-240.770.501,34 -255.865.772,00 -252.768.420,62 3.097.351,3814 Transferauszahlungen
-5.906.865,06 -6.182.161,00 -9.008.941,84 -2.826.780,8415 Sonstige Auszahlungen
-327.989.863,83 -344.128.689,00 -346.427.113,04 -2.298.424,0416 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10.964.533,17 3.441.391,00 -2.104.645,34 -5.546.036,3417 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
4.664.660,50 5.928.252,00 5.531.859,88 -396.392,1218 Einz. a. Zuwendungen für Invest.
33.192,78 0,00 219.381,70 219.381,7019 Einz. a. d. Veräuß. von Anlagen
0,00 0,00 0,00 0,0020 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0021 Einz. a. Beiträgen u. Entgelten
14.571.894,85 0,00 4.006.894,85 4.006.894,8522 Sonst. Investitionseinzahlungen
19.269.748,13 5.928.252,00 9.758.136,43 3.829.884,4323 Einzahlungen a. Investitionstätigkeit
-83.489,64 -735.000,00 -565.309,92 169.690,0824 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundstücken
-7.127.701,80 -5.222.680,00 -7.074.250,15 -1.851.570,1525 Ausz. f. Baumaßnahmen
-2.913.764,93 -3.435.660,00 -2.219.792,27 1.215.867,7326 Ausz. f. d. Erwerb v. Anlagevermögen
-207.314,00 0,00 -4.132.217,46 -4.132.217,4627Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen
-1.122.456,00 -1.018.592,00 -678.863,78 339.728,2228 Ausz. v. aktivierbaren Zuwendungen
-12.063.100,00 0,00 -2.800,00 -2.800,0029 Sonstige Investitionsauszahlungen
-23.517.826,37 -10.411.932,00 -14.673.233,58 -4.261.301,5830 Ausz. a. Investitionstätigkeit
-4.248.078,24 -4.483.680,00 -4.915.097,15 -431.417,1531 SALDO A. INVESTITIONSTÄTIGKEIT
6.716.454,93 -1.042.289,00 -7.019.742,49 -5.977.453,4932FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG
8.223.827,39 0,00 2.403.400,00 2.403.400,0033 Aufnahme u. Rückflüsse v. Darlehen
46.595.945,24 0,00 67.278.366,38 67.278.366,3834 Aufn. v. Krediten z. Liquiditätssich.
-8.487.816,34 -1.883.000,00 -1.852.160,87 30.839,1335 Tilgung u. Gewährung v. Darlehen
-46.616.368,72 0,00 -66.081.358,57 -66.081.358,5736 Tilg. v. Krediten. z. Liquiditätsich.
-284.412,43 -1.883.000,00 1.748.246,94 3.631.246,9437 SALDO A. FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
6.432.042,50 -2.925.289,00 -5.271.495,55 -2.346.206,5538 ÄND. D. BEST. A. EIG. FINANZMITTELN
24.828.605,47 0,00 30.559.451,11 30.559.451,1139 Anfangsbestand an Finanzmitteln
-701.196,86 0,00 396.888,96 396.888,9640 Änd. d. Best. an fremd. Finanzmitteln
30.559.451,11 -2.925.289,00 25.684.844,52 28.610.133,5241 LIQUIDE MITTEL
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Anlage 3b
Teilfinanzrechnungen 2016
(Produktbereiche 01 – 16)
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 01 Innere Verwaltung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
0,00 502.500,00 0,00 -502.500,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
168.487,74 116.200,00 169.476,75 53.276,754 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
623.527,28 611.245,00 629.769,08 18.524,085 Privatrechtliche Leistungsentgelte
558.578,94 448.051,00 597.495,05 149.444,056 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
692.302,87 94.291,00 700.643,55 606.352,557 Sonstige Einzahlungen
35.509,83 85.775,00 4.163,00 -81.612,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
2.078.406,66 1.858.062,00 2.101.547,43 243.485,439 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-16.553.759,60 -16.694.660,00 -16.611.563,20 83.096,8010 Personalauszahlungen
-1.632.933,15 -1.431.000,00 -1.912.803,84 -481.803,8411 Versorgungsauszahlungen
-2.798.068,87 -3.805.950,00 -2.936.373,32 869.576,6812 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-138.529,23 -168.300,00 -137.673,36 30.626,6414 Transferauszahlungen
-2.192.698,62 -2.468.924,00 -2.119.990,28 348.933,7215 Sonstige Auszahlungen
-23.315.989,47 -24.568.834,00 -23.718.404,00 850.430,0016 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-21.237.582,81 -22.710.772,00 -21.616.856,57 1.093.915,4317 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
44.122,40 0,00 1.600,00 1.600,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
18.502,78 0,00 3.000,00 3.000,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
62.625,18 0,00 4.600,00 4.600,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen-11.604,02 0,00 -64.016,24 -64.016,247 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
-499.688,62 -523.100,00 -140.524,15 382.575,858 für Baumaßnahmen
-839.650,06 -781.000,00 -590.394,71 190.605,299 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-1.350.942,70 -1.304.100,00 -794.935,10 509.164,9013 SUMME (investive Auszahlungen)
-1.288.317,52 -1.304.100,00 -790.335,10 513.764,9014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
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T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
30.000,00 30.000,00 80.000,00 50.000,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
3.956.806,33 3.607.380,00 4.081.836,02 474.456,024 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
8.529,01 122.675,00 27.438,93 -95.236,075 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.459.804,18 30.300,00 3.220.148,21 3.189.848,216 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
3.748.230,28 3.447.300,00 4.191.119,92 743.819,927 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
9.203.369,80 7.237.655,00 11.600.543,08 4.362.888,089 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-5.035.937,01 -5.244.293,00 -5.188.716,79 55.576,2110 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-3.046.826,40 -2.146.756,00 -4.604.958,71 -2.458.202,7112 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-301.839,03 -206.740,00 -177.057,56 29.682,4414 Transferauszahlungen
-623.255,66 -486.469,00 -618.761,25 -132.292,2515 Sonstige Auszahlungen
-9.007.858,10 -8.084.258,00 -10.589.494,31 -2.505.236,3116 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
195.511,70 -846.603,00 1.011.048,77 1.857.651,7717 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
21.292,29 20.000,00 21.262,68 1.262,681 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 185.500,00 185.500,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
21.292,29 20.000,00 206.762,68 186.762,686 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
-3.963.482,02 -150.045,00 -3.809.601,83 -3.659.556,838 für Baumaßnahmen
-122.186,56 -719.000,00 -537.098,41 181.901,599 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
-10.000,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-4.095.668,58 -869.045,00 -4.346.700,24 -3.477.655,2413 SUMME (investive Auszahlungen)
-4.074.376,29 -849.045,00 -4.139.937,56 -3.290.892,5614 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 2
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
753.408,01 589.200,00 651.973,55 62.773,552 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
26.480,18 20.600,00 22.364,15 1.764,154 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
89.190,53 78.210,00 88.014,32 9.804,325 Privatrechtliche Leistungsentgelte
129.372,20 89.240,00 139.423,11 50.183,116 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
109.503,22 25.000,00 57.485,98 32.485,987 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
1.107.954,14 802.250,00 959.261,11 157.011,119 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-1.947.085,81 -2.166.850,00 -2.010.965,05 155.884,9510 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-8.774.365,64 -9.349.305,00 -9.020.950,35 328.354,6512 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-450.440,60 -473.475,00 -570.150,08 -96.675,0814 Transferauszahlungen
-805.165,84 -889.007,00 -834.011,41 54.995,5915 Sonstige Auszahlungen
-11.977.057,89 -12.878.637,00 -12.436.076,89 442.560,1116 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-10.869.103,75 -12.076.387,00 -11.476.815,78 599.571,2217 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
10.107,75 1.205.570,00 204.997,50 -1.000.572,501 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
500,00 0,00 2.920,00 2.920,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
10.607,75 1.205.570,00 207.917,50 -997.652,506 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
-711.073,65 -2.269.535,00 -589.212,69 1.680.322,318 für Baumaßnahmen
-1.362.332,43 -1.339.560,00 -610.084,40 729.475,609 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 -22.831,79 -22.831,7911 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-2.073.406,08 -3.609.095,00 -1.222.128,88 2.386.966,1213 SUMME (investive Auszahlungen)
-2.062.798,33 -2.403.525,00 -1.014.211,38 1.389.313,6214 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 3
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
162.785,88 138.800,00 142.506,22 3.706,222 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
81.664,47 80.000,00 78.271,78 -1.728,225 Privatrechtliche Leistungsentgelte
6.200,00 0,00 288,00 288,006 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
88.899,89 0,00 41.909,87 41.909,877 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
339.550,24 218.800,00 262.975,87 44.175,879 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-201.865,92 -209.643,00 -199.063,85 10.579,1510 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-315.516,78 -236.750,00 -286.111,20 -49.361,2012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-29.075,98 -36.000,00 -16.500,00 19.500,0014 Transferauszahlungen
-49.947,72 -35.537,00 -41.680,68 -6.143,6815 Sonstige Auszahlungen
-596.406,40 -517.930,00 -543.355,73 -25.425,7316 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-256.856,16 -299.130,00 -280.379,86 18.750,1417 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-3.623,50 -6.100,00 0,00 6.100,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
-6.000,00 -25.000,00 -63.791,64 -38.791,6411 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-9.623,50 -31.100,00 -63.791,64 -32.691,6413 SUMME (investive Auszahlungen)
-9.623,50 -31.100,00 -63.791,64 -32.691,6414 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
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T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 05 Soziale Leistungen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit1.629.305,49 1.400.000,00 1.011.123,82 -388.876,181 Steuern und ähnliche Abgaben
1.340.074,13 1.108.930,00 1.614.710,05 505.780,052 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6.481.701,93 5.260.900,00 6.379.377,62 1.118.477,623 Sonstige Transfereinzahlungen
46.499,35 35.000,00 43.746,00 8.746,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
94.840.899,29 89.908.397,00 85.484.234,54 -4.424.162,466 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
48.750,21 31.150,00 66.931,13 35.781,137 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
104.387.230,40 97.744.377,00 94.600.123,16 -3.144.253,849 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-4.400.055,56 -4.404.561,00 -4.395.943,77 8.617,2310 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-10.722.770,01 -10.028.595,00 -11.981.365,60 -1.952.770,6012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
-61.795,22 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-126.370.591,32 -130.413.400,00 -128.460.720,01 1.952.679,9914 Transferauszahlungen
-585.787,72 -434.853,00 -397.774,53 37.078,4715 Sonstige Auszahlungen
-142.140.999,83 -145.281.409,00 -145.235.803,91 45.605,0916 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-37.753.769,43 -47.537.032,00 -50.635.680,75 -3.098.648,7517 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-21.122,20 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-21.122,20 0,00 0,00 0,0013 SUMME (investive Auszahlungen)
-21.122,20 0,00 0,00 0,0014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 5
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
15.888.977,88 16.306.850,00 17.427.719,54 1.120.869,542 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
997.250,85 630.500,00 821.988,58 191.488,583 Sonstige Transfereinzahlungen
3.214.874,97 4.288.846,00 3.382.540,35 -906.305,654 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
1.194,72 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.881.256,93 5.711.560,00 2.453.586,84 -3.257.973,166 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
11.677,98 2.500,00 10.085,80 7.585,807 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
21.995.233,33 26.940.256,00 24.095.921,11 -2.844.334,899 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-3.390.593,64 -3.423.082,00 -3.707.101,76 -284.019,7610 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-565.395,40 -569.450,00 -629.691,46 -60.241,4612 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
-437,48 -1.000,00 0,00 1.000,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-40.899.399,69 -46.444.795,00 -47.221.675,91 -776.880,9114 Transferauszahlungen
-142.543,54 -172.393,00 -172.178,57 214,4315 Sonstige Auszahlungen
-44.998.369,75 -50.610.720,00 -51.730.647,70 -1.119.927,7016 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-23.003.136,42 -23.670.464,00 -27.634.726,59 -3.964.262,5917 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen-3.281,72 0,00 -12.370,15 -12.370,157 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
-161.051,02 -25.000,00 -399.705,07 -374.705,078 für Baumaßnahmen
-4.796,19 -123.000,00 -30.294,84 92.705,169 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-169.128,93 -148.000,00 -442.370,06 -294.370,0613 SUMME (investive Auszahlungen)
-169.128,93 -148.000,00 -442.370,06 -294.370,0614 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 6
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 07 Gesundheitsdienste
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
210.476,78 119.100,00 137.514,41 18.414,412 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
267.578,37 257.700,00 315.856,76 58.156,764 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
44.929,09 1.447.443,00 49.383,39 -1.398.059,616 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
6.883,31 3.775,00 16.554,70 12.779,707 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
529.867,55 1.828.018,00 519.309,26 -1.308.708,749 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-4.179.237,75 -4.438.892,00 -4.272.806,72 166.085,2810 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-90.330,39 -132.510,00 -93.769,50 38.740,5012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-1.017.790,07 -1.295.000,00 -1.144.025,62 150.974,3814 Transferauszahlungen
-114.114,18 -146.150,00 -126.542,73 19.607,2715 Sonstige Auszahlungen
-5.401.472,39 -6.012.552,00 -5.637.144,57 375.407,4316 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-4.871.604,84 -4.184.534,00 -5.117.835,31 -933.301,3117 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-584,96 -36.000,00 -14.513,33 21.486,679 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-584,96 -36.000,00 -14.513,33 21.486,6713 SUMME (investive Auszahlungen)
-584,96 -36.000,00 -14.513,33 21.486,6714 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 7
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 08 Sportförderung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
0,00 0,00 0,00 0,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
0,00 0,00 0,00 0,007 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,009 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
0,00 0,00 0,00 0,0010 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5214 Transferauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0015 Sonstige Auszahlungen
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5216 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-111.042,72 -112.895,00 -109.893,48 3.001,5217 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
0,00 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 SUMME (investive Auszahlungen)
0,00 0,00 0,00 0,0014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
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T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
15.577,73 0,00 5.000,00 5.000,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
757.251,19 680.700,00 786.489,83 105.789,834 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
121,00 100,00 102,34 2,346 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
21.190,33 0,00 35.267,21 35.267,217 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
794.140,25 680.800,00 826.859,38 146.059,389 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-4.171.779,56 -4.224.385,00 -4.296.640,89 -72.255,8910 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-36.812,35 -78.400,00 -36.784,73 41.615,2712 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0014 Transferauszahlungen
-231.464,35 -253.263,00 -227.481,09 25.781,9115 Sonstige Auszahlungen
-4.440.056,26 -4.556.048,00 -4.560.906,71 -4.858,7116 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-3.645.916,01 -3.875.248,00 -3.734.047,33 141.200,6717 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 800,00 800,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 800,00 800,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-44.695,34 -131.000,00 -49.608,00 81.392,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-44.695,34 -131.000,00 -49.608,00 81.392,0013 SUMME (investive Auszahlungen)
-44.695,34 -131.000,00 -48.808,00 82.192,0014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
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T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 10 Bauen und Wohnen
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
230.596,22 226.000,00 235.555,28 9.555,282 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
890.296,19 982.500,00 1.180.856,43 198.356,434 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
41.861,85 41.500,00 41.131,75 -368,256 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
11.422,65 17.000,00 37.874,85 20.874,857 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
1.174.176,91 1.267.000,00 1.495.418,31 228.418,319 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-1.294.277,07 -1.353.890,00 -1.378.757,62 -24.867,6210 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-123.025,22 -170.650,00 -123.777,18 46.872,8212 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0014 Transferauszahlungen
-59.755,56 -68.217,00 -64.311,93 3.905,0715 Sonstige Auszahlungen
-1.477.057,85 -1.592.757,00 -1.566.846,73 25.910,2716 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-302.880,94 -325.757,00 -71.428,42 254.328,5817 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-12.919,83 0,00 -16.400,09 -16.400,099 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-12.919,83 0,00 -16.400,09 -16.400,0913 SUMME (investive Auszahlungen)
-12.919,83 0,00 -16.400,09 -16.400,0914 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 10
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 11 Ver-und Entsorgung
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
0,00 0,00 0,00 0,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
47.450,06 24.000,00 29.909,46 5.909,464 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
3.200,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
7.764,10 15.000,00 6.418,02 -8.581,987 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
58.414,16 39.000,00 36.327,48 -2.672,529 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-446.171,86 -456.182,00 -460.256,66 -4.074,6610 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-48,00 -10.250,00 0,00 10.250,0012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0014 Transferauszahlungen
-8.350,91 -8.875,00 -8.145,89 729,1115 Sonstige Auszahlungen
-454.570,77 -475.307,00 -468.402,55 6.904,4516 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-396.156,61 -436.307,00 -432.075,07 4.231,9317 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
0,00 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 SUMME (investive Auszahlungen)
0,00 0,00 0,00 0,0014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 11
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
4.449.724,34 4.311.772,00 4.321.633,26 9.861,262 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
8.690,63 11.500,00 8.892,63 -2.607,374 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
720,00 720,00 690,00 -30,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
151.853,53 130.500,00 285.323,28 154.823,286 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
9.960,93 0,00 18.302,73 18.302,737 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 7.460,48 7.460,488 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
4.620.949,43 4.454.492,00 4.642.302,38 187.810,389 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-2.158.789,36 -2.293.528,00 -2.225.790,20 67.737,8010 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-2.552.332,22 -2.623.350,00 -2.174.781,54 448.568,4612 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 -1.000,00 -7.460,48 -6.460,4813 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-8.280,05 -20.000,00 0,00 20.000,0014 Transferauszahlungen
-119.685,73 -129.753,00 -124.892,58 4.860,4215 Sonstige Auszahlungen
-4.839.087,36 -5.067.631,00 -4.532.924,80 534.706,2016 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-218.137,93 -613.139,00 109.377,58 722.516,5817 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
1.084.200,00 2.019.000,00 1.328.010,74 -690.989,261 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
14.190,00 0,00 27.961,70 27.961,702 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
1.098.390,00 2.019.000,00 1.355.972,44 -663.027,566 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen-38.509,74 -735.000,00 -42.195,77 692.804,237 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
-1.792.406,49 -2.255.000,00 -2.135.206,41 119.793,598 für Baumaßnahmen
-303.181,72 -300.000,00 -353.968,60 -53.968,609 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
-43.900,00 0,00 -2.800,00 -2.800,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-2.177.997,95 -3.290.000,00 -2.534.170,78 755.829,2213 SUMME (investive Auszahlungen)
-1.079.607,95 -1.271.000,00 -1.178.198,34 92.801,6614 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 12
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 13 Natur- und Landschaftspflege
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
27.371,51 94.500,00 17.618,57 -76.881,432 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
154.379,19 111.500,00 138.596,59 27.096,594 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
2.347,65 2.000,00 3.111,54 1.111,545 Privatrechtliche Leistungsentgelte
29.667,31 25.100,00 14.959,49 -10.140,516 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
2.535,98 9.000,00 8.229,79 -770,217 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
216.301,64 242.100,00 182.515,98 -59.584,029 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-2.106.731,59 -2.131.011,00 -2.145.948,71 -14.937,7110 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-272.397,51 -294.250,00 -235.232,61 59.017,3912 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-160.797,37 -96.950,00 -95.853,64 1.096,3614 Transferauszahlungen
-127.988,54 -170.644,00 -158.609,90 12.034,1015 Sonstige Auszahlungen
-2.667.915,01 -2.692.855,00 -2.635.644,86 57.210,1416 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-2.451.613,37 -2.450.755,00 -2.453.128,88 -2.373,8817 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 281.720,10 281.720,101 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 281.720,10 281.720,106 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen-30.094,16 0,00 -446.727,76 -446.727,767 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-26.714,10 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-56.808,26 0,00 -446.727,76 -446.727,7613 SUMME (investive Auszahlungen)
-56.808,26 0,00 -165.007,66 -165.007,6614 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 13
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 14 Umweltschutz
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
129.163,87 103.500,00 60.000,00 -43.500,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
2.888,43 2.500,00 2.275,00 -225,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
26,00 10.000,00 9.090,48 -909,526 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
3.704,47 0,00 69,10 69,107 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
135.782,77 116.000,00 71.434,58 -44.565,429 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-455.812,81 -469.574,00 -461.680,52 7.893,4810 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-8.461,39 -80.050,00 -8.889,30 71.160,7012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0014 Transferauszahlungen
-15.462,54 -61.157,00 -27.762,60 33.394,4015 Sonstige Auszahlungen
-479.736,74 -610.781,00 -498.332,42 112.448,5816 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-343.953,97 -494.781,00 -426.897,84 67.883,1617 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
0,00 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
0,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0013 SUMME (investive Auszahlungen)
0,00 0,00 0,00 0,0014 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 14
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 15 Wirtschaft und Tourismus
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
296.468,55 508.300,00 508.300,00 0,002 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 Sonstige Transfereinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
36.767,30 0,00 8.736,97 8.736,976 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
0,00 0,00 6.516,82 6.516,827 Sonstige Einzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,008 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
333.235,85 508.300,00 523.553,79 15.253,799 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-103.097,45 -91.813,00 -103.078,80 -11.265,8010 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-476.637,10 -695.384,00 -643.938,65 51.445,3512 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
0,00 0,00 -1.556,43 -1.556,4313 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-54.998,86 -50.000,00 -42.500,00 7.500,0014 Transferauszahlungen
-668.001,26 -671.919,00 -656.841,01 15.077,9915 Sonstige Auszahlungen
-1.302.734,67 -1.509.116,00 -1.447.914,89 61.201,1116 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-969.498,82 -1.000.816,00 -924.361,10 76.454,9017 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
0,00 0,00 37.400,00 37.400,001 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
0,00 0,00 0,00 0,005 Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00 0,00 37.400,00 37.400,006 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
-171.958,04 0,00 -17.429,89 -17.429,899 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
0,00 0,00 0,00 0,0010 für den Erwerb von Finanzanlagen
-220.000,00 0,00 -124.240,35 -124.240,3511 von aktivierbaren Zuwendungen
-19.200,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-411.158,04 0,00 -141.670,24 -141.670,2413 SUMME (investive Auszahlungen)
-411.158,04 0,00 -104.270,24 -104.270,2414 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 15
T E I L F I N A N Z R E C H N U N G - A Jahr 2016
Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft
2015 2016 2016
Ergebnis des Vorjahres
FortgeschriebenerAnsatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis desHaushaltsjahres
Vergleich:Ansatz / Ist
2016
1 2 3 4 5
Laufende Verwaltungstätigkeit0,00 0,00 0,00 0,001 Steuern und ähnliche Abgaben
181.279.760,98 194.629.562,00 193.767.043,26 -862.518,742 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
618.193,31 0,00 1.102.866,54 1.102.866,543 Sonstige Transfereinzahlungen
0,00 0,00 0,00 0,004 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte
0,00 0,00 0,00 0,005 Privatrechtliche Leistungsentgelte
152.773,00 0,00 0,00 0,006 Kostenerstattungen, Kostenumlagen
2.327.975,00 0,00 62.874,00 62.874,007 Sonstige Einzahlungen
4.838.832,35 6.547.534,00 3.909.626,70 -2.637.907,308 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen
189.217.534,64 201.177.096,00 198.842.410,50 -2.334.685,509 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
0,00 0,00 0,00 0,0010 Personalauszahlungen
0,00 0,00 0,00 0,0011 Versorgungsauszahlungen
-280.276,00 0,00 0,00 0,0012 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen
-1.305.451,95 0,00 -1.227.578,90 -1.227.578,9013 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen
-62.820.193,44 -68.271.617,00 -65.625.203,81 2.646.413,1914 Transferauszahlungen
-12.193,43 0,00 -3.280.550,08 -3.280.550,0815 Sonstige Auszahlungen
-64.418.114,82 -68.271.617,00 -70.133.332,79 -1.861.715,7916 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
124.799.419,82 132.905.479,00 128.709.077,71 -4.196.401,2917 SALDO AUS LFD.VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
InvestitionstätigkeitEinzahlungen
3.504.938,06 2.683.682,00 3.656.068,86 972.386,861 aus Zuwendungen für Investitionsmaßn.
0,00 0,00 0,00 0,002 aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00 0,00 0,00 0,003 aus der Veräußerung v. Finanzanlagen
0,00 0,00 0,00 0,004 aus Beiträgen und Entgelten
14.571.894,85 0,00 4.006.894,85 4.006.894,855 Sonstige Investitionseinzahlungen
18.076.832,91 2.683.682,00 7.662.963,71 4.979.281,716 SUMME (investive Einzahlungen)
Auszahlungen0,00 0,00 0,00 0,007 für den Erwerb v. Grundstücken u. Geb.
0,00 0,00 0,00 0,008 für Baumaßnahmen
0,00 0,00 0,00 0,009 für den Erwerb von bewegl. Anlageverm.
-207.314,00 0,00 -4.132.217,46 -4.132.217,4610 für den Erwerb von Finanzanlagen
-886.456,00 -993.592,00 -468.000,00 525.592,0011 von aktivierbaren Zuwendungen
-12.000.000,00 0,00 0,00 0,0012 Sonstige Investitionsauszahlungen
-13.093.770,00 -993.592,00 -4.600.217,46 -3.606.625,4613 SUMME (investive Auszahlungen)
4.983.062,91 1.690.090,00 3.062.746,25 1.372.656,2514 SALDO DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Einzahlungen ./. Auszahlungen)
Seite 16
Anlage 4 Seite 1
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
I. Allgemeine Angaben Der Hochsauerlandkreis führt, wie alle Kommunen in NRW, seine Haushalts- und Fi-
nanzwirtschaft nach den in der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in
Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) niederge-
legten Vorgaben. Diese für Kommunen geltenden Regelwerke orientieren sich hin-
sichtlich Buchführung, Bewertungs-/Jahresabschlussangelegenheiten an den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, wobei speziell die GemHVO eine Viel-
zahl von Regelungen enthält, die für die Aufstellung und Ausführung des jährlichen
Haushaltsplanes sowie die Erstellung des Jahresabschlusses eigenständige und da-
mit vorrangig anzuwendende Spezialvorschriften enthält.
Das gesamte Regelwerk, das die Kommunen in NRW zu beachten haben, wird auch
als „Neues Kommunales Finanzmanagement -NKF-“ bezeichnet, weshalb in dem
nachfolgenden Anhang sowie auch im Lagebericht gelegentlich von den NKF-
Vorschriften gesprochen wird. Für die Kreise gilt dann die ergänzende Vorschrift des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung
NRW (KrO NRW), in der festgelegt ist, dass für die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung die entsprechenden Regelungen der GO NRW und damit auch der GemHVO
NRW anzuwenden sind. Nachfolgend wird der nach den Vorgaben des NKF erstellte Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016 vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht gem.
§ 37 GemHVO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den jeweiligen Teil-
rechnungen, der Bilanz und dem Anhang nebst Anlagen. Zudem ist ein Lagebericht
beizufügen, in dem ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises zu vermitteln ist. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnungen, der produkt-
bezogenen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen sowie der Anlagen-, Forderungs-
und Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den auf den Bestimmungen der GO NRW
und der Gemeindehaushaltsverordnung (VV Muster zur GO und GemHVO) aufbau-
enden amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen.
Anlage 4 Seite 2
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsab-
grenzungsposten und ist gemäß den Vorgaben des § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO ge-
gliedert. Gem. § 28 GemHVO sind zum Schluss eines jeden Jahres die im wirtschaftlichen Ei-
gentum des Kreises stehenden Vermögensgegenstände unter Beachtung der
Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur vollständig aufzunehmen. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2016 wurden grundsätzlich zu Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Abgänge wurden in Höhe des Restbuchwer-
tes unter Einbeziehung von ergebniswirksamen Auswirkungen (Erträge bzw. Aufwen-
dungen aus Vermögensabgängen) angesetzt. Die Auswirkungen der Vermögensab-
gänge sind im Anlagennachweis dokumentiert. Das bereits vorhandene Anlagevermögen unterliegt, mit Ausnahme des beweglichen
Anlagevermögens, einer über die Finanzsoftware umzusetzenden Buchinventur. Hin-
sichtlich des beim Hochsauerlandkreis mengenmäßig vorhandenen beweglichen An-
lagevermögens in den Verwaltungsgebäuden, Berufskollegs, Förderschulen, im
Kreisstraßenbau etc. verfügt der Hochsauerlandkreis in Umsetzung der in § 28 Abs. 1
S. 3 GemHVO enthaltenen Vorgabe einer 5-jährigen körperlichen Inventur über eine
diesbezügliche Inventurrichtlinie. Beginnend ab 2015 wird für den Planungszeitraum
2015-2019 jährlich ca. 1/5 des Vermögens in die Inventur einbezogen. Hierdurch wird
der gesetzlich vorgegebene 5-Jahreszeitraum der Inventur sukzessive erreicht. Im
Berichtsjahr konnten in fast allen Fachdiensten des Kreishauses Meschede Folgein-
venturen vorgenommen werden. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden die Folgeinven-
turen für die restlichen Fachdienste des Kreishauses Meschede fortgesetzt. Außer-
dem erfolgten in 2016 Folgeinventuren in der Förderschule „Martin Schule“ in
Schmallenberg-Dorlar sowie im Kinderkurheim „Arnsberg“ auf Norderney. Bis zum
Jahresende 2017 ist geplant, weitere Folgeinventuren in den Fachdiensten des
Kreishauses Brilon sowie in zwei weiteren Schulen durchzuführen. Die bisher vorge-
nommenen Inventuren führten zu keinen nennenswerten mengen- und wertmäßigen
Abweichungen.
Nach der aufgestellten Inventurplanung kann unterstellt werden, dass innerhalb des
5-Jahreszeitraumes das Inventar vollständig einer Inventur unterzogen worden ist.
Anlage 4 Seite 3
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Zum Bilanzstichtag wurden die Bilanzansätze unter Berücksichtigung der Bewer-
tungsvorgaben der §§ 32 bis 36 und §§ 41 bis 43 GemHVO NRW vorsichtig und
überwiegend einzeln bewertet. In begründeten Fällen wurden für die Vermögensge-
genstände des Sachanlagevermögens Festwerte gebildet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden planmäßig line-
ar abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte jeweils zeitanteilig mit dem Beginn des
Monats der Anschaffung bzw. der Inbetriebnahme (pro rata temporis). Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410
€ ohne Umsatzsteuer werden seit 2013 gem. § 35 Abs. 2 GemHVO unmittelbar als
Aufwand verbucht. Die bei der Bestimmung der Abschreibungsregeln und somit auch für die Bewertung
zu Grunde gelegten wirtschaftlichen Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögens-
gegenständen richten sich gem. § 35 Abs. 3 GemHVO nach der vom Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) veröffentlich-
ten Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegen-
stände (Abschreibungstabelle gem. Anlage 15 VV Muster zur GemHVO). Abweichungen von den angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden des
Vorjahres haben sich nicht ergeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden, soweit keine Wertberich-
tigungen vorgenommen wurden, zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip wurden Rückstellungen für in § 36
GemHVO genannte Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag
vorlagen und bis zur Aufstellung der Schlussbilanz bekannt wurden, gebildet. Rück-
stellungen wurden aufgelöst, soweit absehbar war, dass eine Inanspruchnahme nicht
erfolgen wird und der Rückstellungsgrund damit entfallen ist. Weitere Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind den Erläute-
rungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und ggf. der Ergebnisrechnung zu
entnehmen. Zusätzliche Aufschlüsse ergeben die strukturierten Darstellungen in den
dem Anhang als Anlagen beigefügten Anlagen: Sonderposten-, Forderungs-, Ver-
bindlichkeits- und Rückstellungsspiegeln.
Anlage 4 Seite 4
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
III. Erläuterungen zur Bilanz
A. Aktiva 1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage 1 zum An-
hang beigefügten Anlagespiegel.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 565.751,88 € VJ: 599.080,79 €
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im wesentlichem um
nicht körperliche Gegenstände, wie z.B. Software und Lizenzen. Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 225 T€. Im Jahr 2016 sind Zugänge von immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von
192 T€ zu verzeichnen, die sich aus den folgenden Positionen zusammensetzen:
Aufgrund des Updates auf die neue Version der Finanzbuchhaltungssoftware Mach
Web 2.0 wurde für 80 T€ Software erworben. Die bereits in 2015 erworbene Datensi-
cherungssoftware für die allgemeine Kreisverwaltung wurde für 11 T€ erweitert.
Ebenso wurde für 9 T€ die Software „ProUmwelt“ für den Fachdienst Bauaufsicht,
Wohnen, Immissionsschutz ergänzt. Für 16 T€ wurde die Netzwerksoftware aufge-
rüstet und schließlich wurden 13 weitere einzelne Softwareanschaffungen und Erwei-
terungen bereits vorhandener Softwareprodukte im Volumen von insgesamt 76 T€
getätigt.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren
Gebäude befinden. Unbebaute Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Anlage 4 Seite 5
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1.2.1.1 Grünflächen 772.845,64 € VJ: 478.213,50 €
Bei der Position Grünflächen erfolgte im Berichtsjahr ein Anstieg in Höhe von insge-
samt 295 T€ (14 Flurstücke). In den Zugängen enthalten ist die im Zusammenhang
mit dem aufgelösten Zweckverband Naturpark Rothaargebirge stehende unentgeltli-
che Übergabe von Grund und Boden an den Hochsauerlandkreis i.H.v. 13 T€ (siehe
auch Punkt A.1.3.2 im Anhang). Bei den weiteren Grundstückszugängen handelt es
sich um Vorgänge der unteren Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit dem Ein-
satz von Ersatzgeldern gem. § 5 Landschaftsgesetz, die der Kreis von Dritten als Er-
satz für erlaubnispflichtige Eingriffe in die Landschaft erhalten hat. Der Kreis erwirbt
Grundstücksflächen in den Fällen, in denen diese Flächen zwar in der land- oder
forstwirtschaftlichen Nutzung eingeschränkt sind, es aber unter Gesichtspunkten des
Natur- und Landschaftsschutzes wichtig ist, diese ökologisch zu optimieren. Grund-
stücke wurden insgesamt mit einer Fläche von 21,66 ha in folgenden Gebietskulissen
des Kreises erworben:
9,6842 ha Olsberg, Gevelinghausen / Elpetal
3,7220 ha Winterberg / Oberes Ruhrtahl
5,1002 ha Schmallenberg, Oberkirchen / Heidmecke
1,2324 ha Medebach, Referinghausen
0,9752 ha Schmallenberg, Bödefeld-Freiheit
0,5808 ha Brilon / Geseker Stein
0,3777 ha Winterberg, Grönebach / Irrgeister
Eigenmittel des Kreises sind für Grünflächenerwerbe nicht eingesetzt worden.
1.2.1.2 Ackerland 20.462,00 €
VJ: 20.540,00€ Der Bestand der Grundstücke „Ackerland“ hat sich im Jahre 2016 gegenüber dem
Vorjahresstichtag um 78,00 € vermindert. Nach Vorliegen der Straßenschlussver-
messung an der K61 wurde ein Flurstück (Restfläche an der K61) unentgeltlich gem.
§ 13 StrWG NRW an die Stadt Brilon übertragen. Die Bewertung der übrigen Flächen
blieb zum Bilanzstichtag unverändert.
Anlage 4 Seite 6
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
1.2.1.3 Wald, Forsten 483.335,18 €
VJ: 321.792,80 € Der Bestand der Grundstücksart „Wald, Forsten“ hat sich im Jahre 2016 durch den
Zugang von drei Flurstücken mit einer Fläche von 8,3710 ha um 161 T€ erhöht. Der
Flächenerwerb steht auch hier im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ersatzgel-
dern gem. § 5 Landschaftsgesetz.
Auch hier sind Eigenmittel des Kreises für den Erwerb von Forstflächen nicht einge-
setzt worden.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 172.391,00 € VJ: 172.742,00 €
Zu dieser Position zählen u. a. vier Erbbaurechtsgrundstücke sowie Straßenrestflä-
chen, die in der Liegenschaftskarte des Katasteramtes (ALK) als Gebäude- und Frei-
flächen, Bäche, Gräben oder Unland ausgewiesen sind. Der Bestand dieser Flächen
hat sich im Jahre 2016 insgesamt um 2 T€ reduziert. Nach Vorliegen der Straßen-
schlussvermessung an der K61 wurden zwölf Flurstücke (Restfläche an der K61) un-
entgeltlich gem. § 13 StrWG NRW an die Stadt Brilon übertragen. Weiterhin wurden
drei Flurstücke an der K19 mit einem über dem Buchwert liegendem Veräußerungs-
preis an einen privaten Anlieger veräußert.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die für die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 durch gutachterliche Stellungnah-
men der kommunalen Bewertungsstelle ermittelten Sachwerte für die kommunal-
nutzungsorientierten Gebäude sowie die ermittelten Ertragswerte für Wohnbauten
und ein vermietetes Gebäude bzw. die fortgeschriebenen Herstellungskosten der
nach dem Jahr 2004 errichteten Gebäude wurden als Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten fortgeführt und um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert. Bei den bebauten Grundstücken erfolgt die Abschreibung nur auf die anteiligen Werte
der aufstehenden Gebäude.
Anlage 4 Seite 7
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.824.148,51 €
VJ: 1.446.579,41 € Unter dieser Position ist das Kinderkurheim „Arnsberg“ des Hochsauerlandkreises auf
der Nordseeinsel Norderney bilanziert.
Der gesamte Gebäudekomplex des Kinderkurheims „Arnsberg“ wurde in zwei Bauab-
schnitten (2015 und 2016) saniert. Im zweiten Bauabschnitt 2016 sind die umfangrei-
che Sanierung der Böden und Decken und weiterer Sanitäranlagen sowie der Einbau
eines neuen Personenaufzugs durchgeführt worden. Die nachträglichen Herstel-
lungskosten 2016 beliefen sich auf 425 T€. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde
die voraussichtliche Restnutzungsdauer der Immobilie ab 2016 erhöht auf 30 Jahre
festgelegt. Der Wert der Immobilie wurde um die angepassten planmäßigen linearen
Abschreibungen in Höhe von 47 T€ gemindert.
1.2.2.2 Schulen 72.121.005,16 €
VJ: 76.872.567,77 € Unter dieser Position sind die Grundstücke und Gebäude der fünf Berufskollegs (inkl.
Schulsporthallen und Werkstattgebäuden), der sieben Förderschulen in Trägerschaft
des Kreises sowie das an den Caritasverband Meschede e. V. zum Betrieb einer
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vermietete Gebäude der
Kardinal-von-Galen-Schule in Eslohe erfasst. Im Jahre 2016 hat sich der Bestand durch direkte Zugänge sowie durch Umbuchun-
gen von Anlagen im Bau um insgesamt 477 T€ erhöht.
Folgende wesentliche Zugänge sind zu verzeichnen: Am Berufskolleg Arnsberg Berliner Platz wurde aufgrund der Umsetzung des durch
das Bauordnungsamt der Stadt Arnsberg geforderten Brandschutzkonzeptes in den
Gebäuden 1 bis 4 sowie in dem Werkstattgebäude 1 eine Brandmeldeanlage instal-
liert. Die Herstellungskosten der Anlage beliefen sich auf 294 T€.
Am Berufskolleg Meschede fand am Schul- und Werkstattgebäude eine Umgestal-
tung der bisherigen KFZ Werkstatt in eine Elektrowerkstatt i. H. v. 28 T€ statt. Dane-
ben wurde das gesamte Heizsystem am Berufskolleg Meschede erneuert und auf
Brennwerttechnik umgestellt. Hierfür waren Investitionen i. H. v. 148 T€ durchzufüh-
ren.
Anlage 4 Seite 8
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Der Gesamtwert der Schulgebäude wurde im Jahre 2016 um planmäßige lineare Ab-
schreibungen in Höhe von 2.348 T€ gemindert. Für die Gebäude 1, 2 und 3 am Be-
rufskolleg Arnsberg Berliner Platz erfolgte zum Bewertungsstichtag 31.12.2016 eine
zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung i. H. v. 2.865 T€. Diese außerplanmäßi-
ge Abschreibung auf die 3 Schulgebäude hat die Ergebnisrechnung unter Berück-
sichtigung der Auflösungserträge zugehöriger Sonderposten (= 1.482 T€) im Saldo
mit einem Betrag von 1,398 Mio€ belastet.
Die außerplanmäßige Abschreibung der Gebäude erfolgte aufgrund folgender Situa-
tion:
Im Zuge der geplanten Umsetzung von Sanierungs- und Umbauarbeiten am Gebäu-
de 1 des Berufskollegs Arnsberg Berliner Platz wurden Schäden an Betondecken
festgestellt, die Anlass zu einer vertiefenden Untersuchung gaben. Bei sich daran an-
schließenden weiteren Überprüfungen des Deckensystems wurde festgestellt, dass
es sich bei dem verwendeten Deckensystem um eine in Schalungskörper hergestellte
Rippendecke aus Stahlbeton handelt. Die Schalungskörper bestehen aus zementge-
bundenen Holzfasern mit eingelegten Styroporstreifen. Abstandhalter für die Beweh-
rung sind seinerzeit wohl nicht oder nicht ausreichend verwendet worden mit der Fol-
ge, dass die Bewehrung der Rippen in großen Bereichen keine oder keine ausrei-
chende Betondeckung aufweist. Aufgrund schlechter Verdichtung haben sich Kies-
nester ausgebildet, in denen die Bewehrungseisen sichtbar sind. Aufgrund dieser Si-
tuation wurden weiterführende Untersuchungen an verschiedenen Stellen in Gebäu-
de 1 durchgeführt. Insgesamt wurden im Erdgeschoss ca. 130m² Schalkörper ent-
fernt, um einen repräsentativen Eindruck des Gesamtzustandes der Immobilie zu er-
halten. Die festgestellten Mängel treten auch in den Gebäuden 2 und 3 auf.
Gemäß § 32 (1) Nr. 2 GemHVO ist eine Bewertung der Vermögensgegenstände zum
Bilanzstichtag durchzuführen. Gemäß § 35 (5) GemHVO besteht die Pflicht zur Vor-
nahme einer außerplanmäßigen Abschreibung bei einer eintretenden voraussichtlich
dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens.
Die oben beschriebenen Gebäudemängel führten zum Bilanzstichtag zu dem Ergeb-
nis, dass der Zeitwert der drei oben genannten Gebäude unter dem Buchwert liegt
und es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Daher bestand die Pflicht
zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den tatsächlichen niedrige-
ren Zeitwert.
Hinsichtlich der Höhe des Zeitwertes wurde auf Informationen der mit der Schadens-
regulierung beauftragten Immobilienversicherung zurückgegriffen, die von einem ak-
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Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
tuellen Gebäudezeitwert i.H.v. 35 % des bisherigen Gebäudebuchwertes ausgeht, so
dass sich ein außerplanmäßiges Abschreibungserfordernis in Höhe von 65 % des
bisherigen Buchwertes ergibt.
1.2.2.3 Wohnbauten 162.561,36 € VJ: 249.148,18 €
Unter dieser Bilanzposition sind zum Bilanzstichtag drei Gebäude für Hausmeister-
wohnungen an den Berufskollegs in Olsberg und Meschede sowie das von der Biolo-
gischen Station in Schmallenberg-Bödefeld genutzte Gebäude bilanziert. Auf Grund-
lage des Beschlusses des Kreistags vom 16.12.2016 (Drcks. 9/638) ist in 2017 ge-
plant, die Biologische Station in Schmallenberg-Bödefeld abzureißen und das Grund-
stück anschließend zu veräußern. Wegen des beabsichtigten Abrisses des Gebäudes
erfolgte gemäß § 90 GO NRW zunächst die Umgliederung des bebauten Grund-
stücks vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen sowie gem. § 35 Abs. 7
GemHVO die anschließende vollständige Abschreibung des bisherigen Gebäudewer-
tes (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW). Der außerplanmäßige Abschreibungsaufwand aus
dem Anlagenabgang beträgt für die Immobilie 56 T€.
Die Gebäudewerte wurden des Weiteren um planmäßige lineare Abschreibungen in
Höhe von 6 T€ gemindert.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 46.090.570,08 € VJ: 39.358.637,17 €
Zu den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden gehören im Wesentli-
chen die drei Kreishäuser in Meschede, Brilon und Arnsberg sowie die übrigen Ver-
waltungs- und Nebengebäude. Außerdem werden unter dieser Position die Bauhöfe
und Straßenstützpunkte, die Kreissporthalle in Brilon und das neue Zentrum für Feu-
erschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste zusammengefasst. Im Jahre 2016 hat sich der Wert dieser Bilanzposition durch Umbuchungen von „An-
lagen im Bau“ sowie durch direkte Anlagenzugänge um insgesamt 8.234 T€ erhöht.
Anlagenabgänge i.H. der ursprünglichen Anschaffungskosten wurden mit 321 T€ er-
fasst.
In den Anlagenzugängen enthalten ist als wesentliche Position das im September
2016 seiner Bestimmung übergebene neue Zentrum für Feuerschutz und Rettungs-
Anlage 4 Seite 10
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
wesen in Meschede-Enste. Die im Jahresabschluss 2016 bilanzierten Anschaffungs-
und Herstellungskosten für den Gebäudezugang betrugen 7.498 T€ sowie für die ge-
trennt bilanzierte KFZ-Halle 702 T€.
Anmerkung Das Volumen für das in den Jahren 2011 bis abschließend in 2017 er-
stellte Gesamtinvest und dessen Finanzierung werden im Lagebericht
unter der Ziff.III:5. dokumentiert. Als weitere bauliche Maßnahmen wurden im Volumen von 35 T€ nachträgliche Her-
stellungskosten für die in 2015 durchgeführte Baumaßnahme „Sanierung Sanitäran-
lagen“ im Kreishaus Brilon dem Anlagevermögen zugeführt. Gem. Vorlage Nr. 9/582 vom 07.10.2016 hat der Kreistag am 28.10.2016 beschlos-
sen, den Grund und Boden nebst Immobilie der ehemaligen Kreisschirrmeisterei in
Arnsberg, Ruhrstraße, an die Stadt Arnsberg zu veräußern. Für das Gebäude nebst
Grundstück war ein Buchrestwert von ca. 225 T€ auszubuchen, dem allerdings ein
Verkaufserlös von 186 T€ gegenüberstand. Es ergab sich ein das Ergebnis belasten-
der Aufwand aus dem Anlagenabgang von 40T€. Die Buchwerte der Gebäude wurden um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe
von 1.277 T€ gemindert.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 9.531.265,28 € VJ: 9.490.615,69 €
Die Bilanzposition umfasst den Grund und Boden der Kreisstraßen, der Radwege
entlang der Kreisstraßen sowie der Parkplätze.
Im Laufe des Jahres 2016 wurden bedingt durch den Kreisstraßen- und Radwege-
ausbau diverse Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteilflächen (in der Planungs-
und Bauphase) für 44 T€ hinzu erworben.
Die im Anlagennachweis enthaltenen Abgänge i.H.v. 3 T€ stehen im Zusammenhang
mit dem Straßen- und Wegegesetz und dem hieraus folgenden unentgeltlichen Wert-
ausgleich von Grund und Boden auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
(§§ 10 und 43 StrWG NRW) sowie der Veräußerung von Straßenrestflächen an An-
lieger der Kreisstraßen.
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wird nicht abgeschrieben.
Anlage 4 Seite 11
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 13.602.443,11 € VJ: 13.857.250,09 €
Die Zugänge der Bilanzposition Brücken und Tunnel betrugen im Jahre 2016 24 T€.
Hierbei handelt es sich um die Schlussabrechnung aus der Baumaßnahme Bahn-
hofsumfeld / Unterführung Olsberg. Der Wert der Brücken und Tunnel wurde um
planmäßige Abschreibungen i.H.v. 279 T€ vermindert.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstungen und Sicherheitsanlagen 0,00 € VJ: 0,00 €
Gleisanlagen stehen nicht im Eigentum des Hochsauerlandkreises.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 524.914,80 € VJ: 544.903,92 €
Der Wert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen hat sich um plan-
mäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 20 T€ verringert.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 81.104.163,11 € VJ: 83.038.812,12 €
In dieser Bilanzposition sind die Aufbauten (bestehend aus Unterbau, Trag- und
Deckschichten) für das gesamte Netz der Kreisstraßen, der Radwege sowie der
Kreisverkehre und Parkplätze enthalten. Im Jahr 2016 beliefen sich die durch Zugänge und Umbuchungen von Anlagen im
Bau auf insgesamt 3.056 T€. Die Vermögenszugänge bzw. die Umbuchungen von den Anlagen im Bau im Bereich
der Kreisstraßen, Radwege und Parkplätze betreffen insbesondere die folgenden
Ausbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen: K24, Abschnitt 2, im Bereich der Stadt Sundern zwischen Röhrenspring und Bren-
schede mit 286 T€,
K24, Abschnitt 5, ebenfalls im Bereich der Stadt Sundern zwischen Meinkenbracht
und Linnepe mit 543 T€,
Anlage 4 Seite 12
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
K73, Abschnitt 1, hier zwischen Bracht (Stadt Schmallenberg) und Cobbenrode (Ge-
meinde Eslohe) mit einem Investitionsvolumen an nachträglichen Herstellungskosten
in Höhe von 870 T€,
Radweg K15, Fertigstellung des 2. Bauabschnitts eines Geh- und Radweges zwi-
schen Ostwig (Gemeinde Bestwig) und Gevelinghausen (Stadt Olsberg) mit 113 T€,
Radweg K31, Abschnitt 3, nachträgliche Herstellungskosten durch den Neubau eines
Geh- und Radweges zwischen Schmallenberg und Wormbach mit 79 T€,
Parkplatz und Außenanlagen am neuen Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen
in Meschede-Enste, mit einer Investitionssumme von 914 T€,
Parkplatz an der Kardinal-von-Galen-Schule in Eslohe; hier wurde ein Parkplatz neu-
gebaut mit Herstellungskosten in Höhe von 86 T€. Der Wert des Straßennetzes wurde um planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe
von 4.990 T€ gemindert.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.571.081,25 € VJ: 1.639.746,77 €
Unter der Position sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens sind Stützmauern im
Bereich von Kreisstraßen bilanziert. Es erfolgte eine planmäßige lineare Abschrei-
bung in Höhe von 69 T€.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 540.490,03 €
VJ: 630.571,52 € Diese Position weist die PFT-Sanierungsanlage in Brilon-Scharfenberg aus. Die An-
lage wurde um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 90 T€ gemindert.
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 10.634,81 €
VJ: 10.665,31 € In der Eröffnungsbilanz 2008 wurden 363 Kunstgegenstände mit jeweils 1 Euro als
Erinnerungswert bewertet. Seit 2008 erfolgten insgesamt 8 Anlagenzugänge mit ei-
nem Gesamtwert von insgesamt 11.187,07 €. Die planmäßigen Abschreibungen auf
Kunstgegenstände erfolgen in analoger Anwendung zum Steuerrecht ausschließlich
auf Kunstwerke „nicht anerkannter Künstler“.
Anlage 4 Seite 13
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 5.096.010,45 € VJ: 4.625.122,61 €
Bei den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen sind im Jahre 2016 insge-
samt Zugänge sowie Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 1.259 T€
zu verzeichnen. Hiervon entfallen 361 T€ auf Maschinen, 469 T€ auf technische An-
lagen und 429 T€ auf Fahrzeuge.
Im Bereich der Maschinen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Anlagenzu-
gänge:
Das Berufskolleg Meschede hat für Ausbildungszwecke u. a. eine CNC-Drehma-
schine für 93 T€ sowie für die Elektrowerkstatt einen kompletten neuen fahrbaren
Versuchsstand (Energiekanal und Expertenschaltung) für 32 T€ erhalten. Im Rahmen
des Neubaus des Zentrums für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste
wurde im Untergeschoss auch eine neue Schlauchwaschanlage für 173 T€ installiert.
Für das Berufskolleg Olsberg wurden für verschiedene Ausbildungszwecke diverse
Maschinen für 21 T€ erworben. Der Bauhof in Brilon hat für 25 T€ einen neuen
Streuautomaten als Basisanbaugerät erhalten. Bei den technischen Anlagen erfolgten Zugänge insbesondere im Zuge des Neubaus
des Zentrums für Feuerschutz und Rettungswesen. So wurden hier insbesondere in
der Atemschutzwerkstatt Bereich Drucklufttechnik 75 T€, im Bereich Instandhaltung
allgemeine Anlagen 125 T€ und im Bereich der Prüftechnik 22 T€ investiert. Außer-
dem wurde eine komplett neue Atemschutzübungsstrecke für 109 T€ eingerichtet. In
Höhe von 68 T€ wurde ein Stahlgerüstturm im Außenbereich zu Übungszwecken und
als Funkmast angeschafft.
Weiterhin wurde die bestehende stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in
Winterberg-Siedlinghausen für 68 T€ umgerüstet und modernisiert. Unter der Position Fahrzeuge sind im Berichtszeitraum sieben Neuzugänge zu ver-
zeichnen:
Für den Bauhof Brilon wurden zwei neue Fahrzeuge für 47 T€, ein neuer fahrbarer
Häcksler für 40 T€ sowie ein neuer Unimog für 202 T€ erworben. Der Straßenstütz-
punkt Winterberg hat ein neues KFZ für 38 T€ erhalten. Für das Kreishaus Arnsberg
wurde ein Fahrzeug für die Gebäudeunterhaltung für 21 T€ und für den Fachbereich
Feuer- und Katastrophenschutz ein neuer Gerätewagen für 78 T€ erworben. Planmäßige lineare Abschreibungen wurden in Höhe von 788 T€ gebucht.
Anlage 4 Seite 14
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Die Bilanzposition untergliedert sich zum Bilanzstichtag wie folgt: Position Wert 31.12.2016
Maschinen 1.304.523,16 €
Technische Anlagen 2.258.899,10 €
Fahrzeuge 1.532.588,19 €
Summe 5.096.010,45 €
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.713.638,03 € VJ: 6.709.268,60 €
Die zu bewertende Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) umfasst rund 34.400
Vermögensgegenstände, von denen ein Großteil auf die Ausstattung der Berufskol-
legs und Förderschulen entfällt. Die Bilanzposition unterliegt einer jährlichen größeren
mengen- und wertmäßigen Veränderung. Im Jahre 2016 ist unter dieser Position eine Vielzahl von Zugängen sowie Zugänge
durch Umbuchungen von Anlagen im Bau mit einem Gesamtwert von 1.298 T€ zu
verzeichnen gewesen. Davon sind von der Position „Anlagen im Bau“ auf „Betriebs-
und Geschäftsausstattung“ insgesamt 386 T€ umgebucht worden. Zu den wesentlichen Zugängen zählen die beim Zentrum für Feuerschutz und Ret-
tungswesen erworbenen Einrichtungsgegenstände für die neue Atemschutzwerkstatt
mit 62 T€, Geräte für die Atemschutzübungsstrecke für 32 T€, Einrichtungsgegen-
stände der Küche / Cafeteria mit 105 T€ sowie der Erwerb von Anlagen einer neuen
Digitalfunktechnik für den Feuer- und Katastrophenschutz mit 30 T€. Die Berufskol-
legs und Förderschulen erhielten für 96 T€ neue Whiteboards. Für das Berufskolleg
Arnsberg, Berliner Platz wurde ein neuer Hydraulik Gerätesatz für 31 T€ angeschafft.
Der Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik des Hochsauerlandkreises
hat u. a. für neue Server 110 T€ und für das hausinterne Netzwerk „Switche“ 94 T€
investiert. Das WLAN System am Berufskolleg Brilon wurde für 14 T€ ausgebaut.
Schließlich wurden bei den Berufskollegs 22 T€ in neue Server investiert. Abgänge zu Buchwerten sind in Höhe von 237 T€ zu verzeichnen, die auf den Ver-
kauf bzw. auf Verschrottungen zurückzuführen sind. Planmäßige lineare Abschreibungen wurden in Höhe 1.293 T€ vorgenommen.
Anlage 4 Seite 15
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
In der Netto-Betrachtung von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen und Abschrei-
bungen ergibt sich insgesamt eine Erhöhung der Bilanzposition von 4 T€.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 535.416,03 € VJ: 5.828.823,84 €
Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertiggestelltes Anlagevermö-
gen, insbesondere im Bereich von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Nach Abschluss
der Herstellungsphase werden die gesamten Herstellungskosten umgebucht und ab
diesem Zeitpunkt beginnt der Abschreibungszeitraum. Die Bilanzposition hat sich in
2016 durch nachstehende Maßnahmen wie folgt verändert:
Anlage 4 Seite 16
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Stand Zugänge Umgliederung Stand
01.01.2016 Abgänge 31.12.2016 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen BK Neheim Brandschutz 94.038,05 € 180.105,10 € -274.143,15 € - € Neubau Kreisfeuerw.-zentrum 5.370.039,21 € 4.178.581,62 € -9.548.620,83 € - € Kinderkurheim Norderney 50.557,67 € 361.651,25 € -412.208,92 € - € BK Meschede 92.424,43 € 55.297,17 € -147.721,60 € - € BK Meschede, Geb. Werkst. 11.689,23 € 15.947,38 € -27.636,61 € - € BK Brilon Gebäude 1, Aula 4.165,00 € - € - € 4.165,00 € BK Olsberg, Geb. 7 Sporthalle 11.215,75 € 285.062,41 € - € 296.278,16 € KH Meschede, Gebäudeleittechnik - € 6.067,34 € - € 6.067,34 € BK Arnsberg, Gebäudeteil D - € 31.180,58 € - € 31.180,58 € Franziskus Schule Toilettenber. - € 36.704,24 € - € 36.704,24 € Franziskus Schule Energetische San. - € 16.279,11 € - € 16.279,11 € Zwischensumme 5.634.129,34 € 5.166.876,20 € -10.410.331,11 € 390.674,43 € Anlagen im Bau Tiefbaumaßnahmen K15 OD Bigge Kreisverkehr 9.082,19 € 36.697,74 € - € 45.779,93 € K15 Olsberg, Bereich Bhf. - € 52.314,61 € -52.314,61 € - € K73 Bracht - Cobbenrode 7.083,34 € 713.996,14 € -721.079,48 € - € K8 Arnsberg-Niedereimer 6.704,22 € - € - € 6.704,22 € K24 Linnepe 1.112,65 € 491.806,68 € -492.919,33 € - € K24 Brenschede 39.833,41 € - € -39.833,41 € - € K28 Amecke 15.000,00 € 15.677,88 € - € 30.677,88 € K1 Wettmarsen-Hövel 20.057,70 € - € - € 20.057,70 € K1 Estinghausen 15.016,59 € 2.989,93 € - € 18.006,52 € K15 Bahnüberg. Olsberg 15.148,96 € - € - € 15.148,96 € K31 OD Wormbach - € 1.065,11 € - € 1.065,11 € K13 Oeventrop-Wildshs. - € 4.734,08 € - € 4.734,08 € Parkp. Kard.-von Galen Schule - € 85.697,97 € -85.697,97 € - € K24 Sundern-Brenschede - € 236.741,43 € -236.741,43 € - € Zwischensumme 129.039,06 € 1.641.721,57 € -1.628.586,23 € 142.174,40 € Anlagen im Bau BGA, etc. > 410,-- € Soletank Marsberg 2.500,00 € - € - € 2.500,00 € Schulen Whiteboards 59.515,84 € 36.739,40 € -96.255,24 € - € Gerätewagen Technik Fw. 3.639,60 € 770,53 € -4.410,13 € - € BK Brilon, WLAN System - € 10.960,07 € -10.960,07 € - € Franziskus Schule - € 199,85 € -199,85 € - € BK Olsberg div. Ausstatt. - € 4.788,86 € -4.788,86 € - € BK Meschede Technikausst. - € 36.425,82 € -36.358,62 € 67,20 € Kreisfw.-zentrum Ausstatt. - € 341.293,04 € -341.293,04 € - € Zwischensumme 65.655,44 € 431.177,57 € -494.265,81 € 2.567,20 € Summe 5.828.823,84 € 7.239.775,34 € -12.533.183,15 € 535.416,03 €
Anlage 4 Seite 17
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1.3 Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Werte angesetzt, die auf Dauer finanziellen An-
lagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Daher werden hier die Betei-
ligungen des Kreises an Unternehmen (§ 108 GO NRW) und Sondervermögen (§ 97
GO NRW) des Kreises sowie langfristige Geldanlagen in Form von Ausleihungen und
Wertpapieren bilanziert. Im Gegensatz zum Sachanlagevermögen unterliegen Finanzanlagen nicht der Sys-
tematik planmäßiger Abschreibungen. Unabhängig hiervon gilt auch bei den Finanz-
anlagen die Vorschrift des § 35 Abs. 5 GemHVO, wonach ggfls. eine außerplanmäßi-
ge Abschreibung vorzunehmen ist, wenn ein Vermögensgegenstand dauerhaft an
Wert verloren hat. Für Finanzanlagen gilt gem. § 35 Abs. 5 S. 2 GemHVO ergänzend,
dass außerplanmäßige Abschreibungen auch dann vorgenommen werden können,
wenn eine Wertminderung einen nicht dauerhaften Charakter hat.
Für den Hochsauerlandkreis wurde zum Bilanzstichtag die Werthaltigkeit der Finanz-
anlagen überprüft mit dem Ergebnis, dass angesichts des in den Jahren 2015 und
2016 deutlich zurückgegangenen Kurses der RWE-Aktie zum Bilanzstichtag
31.12.2016 eine Wertberichtigung der im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung
stehenden Bilanzpositionen vorzunehmen ist.
Zu den Beteiligungen/Ausleihungen im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung des
Kreises folgende Anmerkungen:
r Der Hochsauerlandkreis hält mit Stichtag zum 31.12.2016 an der RWE AG ein
Aktienpaket im Volumen von 5.862.914 Aktien.
r Das RWE-Beteiligungsvermögen hält der Kreis nicht unmittelbar, es ist u.a. ge-
gen Gewährung verzinslicher Gesellschafterdarlehen, grds. als Vermögensposi-
tion in der Bilanz des Beteiligungsunternehmens „Regionalverkehr Ruhr-Lippe
GmbH (RLG)“ enthalten.
Da der Kreis im Jahr 2008 wiederum seinen Geschäftsanteil an der RLG in den
Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises (im folgen-
den „Betrieb Schubi“ genannt) eingelegt hat, sind auf der Aktivseite unterschied-
liche Positionen in der Bilanz des Kreises tangiert. Es sind dies: Ziff. 1.3.3 Sondervermögen „Schul- und Bildungseinrichtungen“
Anlage 4 Seite 18
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Ziff. 1.3.5.2 Ausleihungen an das Sondervermögen „Schul- und Bildungseinrich-
tungen“
r Wertberichtigung der indirekten RWE-Beteiligung
Wie bereits ausgeführt wurde, sind gem. § 35 Abs. 5 S. 2 GemHVO bei einer voraus-
sichtlich dauernden Wertminderung einer Position des Finanzanlagevermögens au-
ßerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen.
Die letzte Wertberichtigung der indirekten RWE-Beteiligung hat beim Hochsauerland-
kreis zum Bilanzstichtag 31.12.2013 stattgefunden. Grundlage der Berechnung des
Abwertungsbedarfs war der Kurs der RWE-Aktie zum 31.03.2014 von 29,46 €/Aktie,
während zuvor die Bewertung der Beteiligung auf dem Kurs von 81,87 €/Aktie basier-
te.
Zum 31.12.2016 betrug der RWE-Aktienkurs 11,82 €/Aktie.
Angesichts des bis Ende 2016 fortgesetzten niedrigen Niveaus der RWE-Aktie hat die
Verwaltung eine weitere Wertfortschreibung auf diesen Kurs vorgenommen. Sie hat
sich für die Abwertung auf diesen Kurs unter Abwägung der in § 35 Abs. 5 S. 2
GemHVO eingeräumten Möglichkeit der Einschätzung, ob es sich um eine dauernde
Wertminderung auf dieses Niveau handelt, entschieden, weil
- einerseits die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem abschließenden Bestäti-
gungsvermerk zum Jahresabschluss 2015 des Betriebs „Schubi“ eine Wertermitt-
lung und damit verbundene Abschreibung der Beteiligung zum Bilanzstichtag 2016
fordert und
- weil angesichts der Volatilität der Kursentwicklung aus Sicht der Verwaltung eine
Neuberechnung des Beteiligungswertes auf den Bilanzstichtag 31.12.2016 eine
neue Ausgangsbasis für mögliche künftige Wertaufholungen schafft.
Im Hinblick auf die zum Zeitpunkt dieser Berichterstellung sich abzeichnende Trend-
wende eines wieder steigenden Aktienkurses scheint sich diese Erwartung zu bestä-
tigen.
r Prozedere der Wertberichtigung
Mit Blick auf die Beteiligungskette, in der sich die RWE-Beteiligung des Kreises be-
findet, sind bei einer Wertberichtigung grds. folgende Beteiligungsstufen zu betrach-
ten:
Anlage 4 Seite 19
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Beteiligung der Regionalverkehr Ruhr Lippe GmbH (RLG) an der KEB Holding AG
(KEB)
Die RLG hat die von ihr gehaltene Beteiligung an der KEB, die gebündelt RWE-Aktien
kommunaler RWE-Aktionäre hält, bereits in ihrem Jahresabschluss 2015 abgewertet.
Basis war der zum Jahresende 2015 anzusetzende Kurs der RWE-Aktie mit 11,71
€/Aktie. Für den Hochsauerlandkreis ergab sich, ebenfalls im Jahresabschluss 2015,
aus diesem Vorgang ein erster Wertberichtigungsaufwand mit 12.253.198 €. In dieser
Höhe ist ein der RLG im Zusammenhang mit der Beteiligungszuordnung gewährtes
Gesellschafterdarlehen reduziert worden. Der Vorgang wird unter Ziff. A.1.3.5.1 des
Anhangs zum Jahresabschluss 2015 dokumentiert.
Im Jahresabschluss 2016 der RLG ergibt sich bei einem leicht gestiegenen Kursni-
veau kein weiterer Abwertungsbedarf.
Beteiligung des Betriebes „Schubi“ an der RLG
Auf dieser Beteiligungsebene ist zum Bilanzstichtag des Vorjahres 2015 keine Abwer-
tung erfolgt. Die nunmehr zum Bilanzstichtag 31.12.2016 auf dem Kurs von 11,82 € in
der Bilanz des Betriebes „Schubi“ durchzuführende Wertberichtigung wird im Anhang
zum Jahresabschluss 2016 des Betriebes, der dem Kreistag mit der Drcks. 9/793 zur
Beschlussfassung vorgelegt wird, ausführlich erläutert.
Mit Blick auf die Bilanz des Kreises ergibt sich eine unmittelbare Verbindung zwi-
schen dem Betrieb und dem Kreis über ein dem Betrieb im Zusammenhang mit der
im Jahr 2008 in den Betrieb eingelegten RLG-Beteiligung ausgereichtes Darlehen.
Die im Betrieb durchgeführte Wertberichtigung führt zu einem Wertberichtigungsauf-
wand von 86,75 Mio€. Zur anteiligen Deckung des in dieser Höhe im Betrieb entstan-
denen Aufwandes schlägt die Verwaltung vor, die bisher mit einem Betrag i.H.v. 66,1
Mio€ bilanzierte Forderung des Kreises an den Betrieb zu reduzieren. Aus dem ge-
sonderten Wertberichtigungsvorgang des Betriebes ergibt sich ein Darlehensverzicht
des Kreises in Höhe von konkret: - 61.503.480,93 €.
Zur weiteren Deckung des Abwertungsaufwandes musste das Eigenkapital des Be-
triebes reduziert werden, was dann auch zu nachfolgend noch zu erläuterndem Wert-
berichtigungsbedarf in der Kreisbilanz führt.
- - - - - - -
Die Wirkung beider Vorgänge von Wertberichtigungen im Betrieb haben folgende Be-
lastungswirkungen bei den Finanzanlagen in der Bilanz des Kreises.
Anlage 4 Seite 20
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Ä Darlehensforderung gegenüber der RLG
Zusätzlich zu dem o.g. und bereits im Jahresabschluss 2015 des Kreises verar-
beiteten Darlehensverzicht im Volumen von 12.253.198 € hat die RLG nach Leis-
tung einer Kapitaleinlage des Kreises i.H.v. 4.000.000 € Anfang November 2016
mit der hierdurch verfügbaren Liquidität in gleicher Höhe eine Teiltilgung des
Kreisdarlehens vorgenommen. Die Darlehensforderung des Kreises beläuft sich
danach zum Bilanzstichtag auf 15.389.531 € (sh. Ziff. A.1.3.5.1 des Anhangs).
Da die Kapitaleinlage des Kreises in der RLG erforderlich war, um hiermit einen
Teil des im RLG-Jahresabschluss 2015 angefallenen Wertberichtigungsaufwan-
des zu decken, war die Einlage als nicht werthaltig im Abschluss 2016 des Krei-
ses wieder abzuschreiben. Dieser Vorgang ist dem Kreistag bei seinen Be-
schlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Drcks. 9/538)
bereits dokumentiert worden.
Ä Darlehensforderung gegenüber dem Betrieb „Schubi“
Der Kreis verzichtet zur Deckung des Abwertungsaufwandes im Betrieb „Schubi“
auf eine Teilbetrag des dem Betrieb bisher mit 66,1 Mio€ gewährten Darlehens
i.H.v. 61.503.480,93 €. Die restliche Darlehensforderung beläuft sich auf
4.596.519,07 € (sh. Ziff. 1.3.5.2 des Anhangs).
Der Darlehensverzicht ist gestaltet als Forderungserlass mit Besserungsschein.
Diese Gestaltung hat die Wirkung, dass bei einem Wiederanstieg des Kursni-
veaus der RWE-Aktien eine hierdurch ausgelöste Wertaufholung zu einem Wie-
deraufleben des Darlehensanspruchs bis zur v.g. Höhe von 66,1 Mio€ führt.
Für die vertragliche Umsetzung des Darlehensverzichts ist ein entsprechender
Kreistagsbeschluss erforderlich, der Gegenstand der Beschlussfassungen des
Kreistages über den Jahresabschluss 2016 sein wird.
Ä Finanzanlage des Kreises am Betrieb Schubi
Der Abwertungsvorgang führt schlussendlich bei der Finanzanlage des Kreises
am Betrieb „Schubi“ zu einem wertmäßigen Bilanzausweis von 3.948.958,04 €
(sh. Ziff. A.1.3.3 des Anhangs). Gegenüber dem bisherigen Wert von
31.127.448,07 € führt dies zu einem anteiligen Abschreibungsaufwand von
26.178.490,03 €.
Anlage 4 Seite 21
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Ä Zusammengefasst ergibt sich ein Aufwand aus Abschreibungen mit
91.681.970,96 €
4.000.000,00 € Reduzierung Darlehen HSK an RLG wg. Tilgung
61.503.480,93 € Reduzierung Darlehen HSK an Betrieb „Schubi“ wg. Verzicht
26.178.490,03 € Reduzierung Finanzanlage HSK an Betrieb „Schubi“
91.681.970,96 €
r Wirkung der Wertberichtigung auf das Abschlussergebnis 2016 Die Korrektur der Wertansätze bei Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der
RWE-Beteiligung des Kreises führt nicht zu einer Belastung des Abschlusser-
gebnisses 2016 in Form der Ergebnisrechnung. Gem. § 43 Abs. 3 GemHVO sind
Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rückla-
ge zu verrechnen. Dies hat allerdings zur Folge, dass der Bestand der Allg.
Rücklage durch die Verbuchung des o.g. Aufwandes von 91,68 Mio€ bis auf ei-
nen geringen Restbestand von 1,4 Mio€ aufgezehrt wird (sh. Ziff. B 1.1 des An-
hangs). Wie bereits an andere Stelle erwähnt, zeichnet sich, zumindest zum Zeitpunkt
der Erstellung dieses Berichtes, eine Trendwende mit wieder steigendem RWE-
Aktienkurs ab. Sollte sich diese Erwartung bestätigen, könnte sich im Abschluss
2017 die Situation einer Wertaufholung ergeben, die dann in Höhe eines positi-
ven Effektes zu einer Erhöhung des Bilanzausweises der Allg. Rücklage führen
würde.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.846.655,79 € VJ: 1.858.911,47 €
Verbundene Unternehmen sind solche Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist
und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist in der Regel der Fall,
wenn eine Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt oder das Unternehmen unter der
einheitlichen Leitung des Kreises steht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im Berichtsjahr i.H.v. 12.255,68
€ reduziert. Der im Vorjahr unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausge-
wiesene Zweckverband Naturpark Homert wurde ebenso wie der unter der Bilanzpo-
sition Beteiligungen ausgewiesene Zweckverband Rothaargebirge rechtswirksam
Anlage 4 Seite 22
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
zum 31.12.2016 aufgelöst (sh. Ziff. A.1.3.2 im Anhang). Dabei wurden Teile der Na-
turparkanlagen und des zugehörigen Inventars des bisherigen Zweckverbands Ho-
mert durch den am 01.01.2015 neu gegründeten Naturpark Sauerland-
Rothaargebirge e.V. übernommen.
Der Abgang des Beteiligungswertes des Hochsauerlandkreises an dem Zweckver-
band Homert wurde in entsprechender analoger Anwendung des § 43 Abs. 3 GemH-
VO NRW in gleicher Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet (sh. Ziff. B.1.1
im Anhang).
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag 31.12.2016 wie
folgt bewertet:
Unternehmen Anteil
31.12.2016 Wert
31.12.2016
Wert 31.12.2015
Vermögensverwaltungsgesell-
schaft für den Hochsauerlandkreis
mbH (VVGH)
100,00 % 1.821.655,79 € 1.821.655,79 €
Entwicklungsgesellschaft
Hochsauerlandkreis mbH (EWG) 100,00 % 25.000,00 € 25.000,00 €
Zweckverband Naturpark Homert (Vorjahr:
54,20 % 0,00 € 12.255,68 €
Summe 1.846.655,79 € 1.858.911,47 €
1.3.2 Beteiligungen 2.069.528,04 € VJ: 2.073.009,32 €
Ein Beteiligungsverhältnis liegt zu den Unternehmen vor, bei denen der Hochsauer-
landkreis Anteile an Unternehmen oder Einrichtungen mit der Absicht hält, eine auf
Dauer angelegte Verbindung einzugehen. Grundsätzlich kann dies bei einer Beteili-
gung von 20 % und mehr unterstellt werden. Eine dauerhafte Beteiligung wird nach-
folgend jedoch auch bei allen Beteiligungen von weniger als 20 % unterstellt, da der
Kreis i.d.R. nicht Beteiligungsunternehmen mit nur vorübergehendem Charakter
gründet bzw. sich an solchen auch nicht nur vorübergehend beteiligt. Unter dieser Position werden Beteiligungen gegenüber Unternehmen in Höhe von
1.671.366,75 € (Vorjahr: 1.668.449,25 €), Anstalten öffentlichen Rechts -AöR- von
127.296,53 (Vorjahr: 127.296,53 €) und Zweckverbänden von 270.864,76 € (Vorjahr:
Anlage 4 Seite 23
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
277.263,54 €) ausgewiesen. Dabei werden die Mitgliedschaften in Zweckverbänden,
die nicht bei den verbundenen Unternehmen auszuweisen sind, analog zu den Un-
ternehmensbeteiligungen in privatrechtlicher Form bewertet.
Der Hochsauerlandkreis hat auf Basis des Kreistagsbeschlusses vom 16.12.2016 bei
unverändertem Beteiligungsanteil von 3,89 % an einer Erhöhung des Kommanditka-
pitals der Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG teilgenom-
men. Der Anteil des Kreises am Kommanditkapital erhöht sich dadurch um
2.917,50 € auf 42.791,00 €. Die Bewertung der übrigen Beteiligungen gegenüber Un-
ternehmen blieb im Berichtszeitraum unverändert. Die Beteiligungen zum Bilanzstichtag 31.12.2016 sind im Einzelnen wie folgt bewer-
tet:
Unternehmen Anteil
31.12.2016 Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Erholungs- und Sportzentrum Winterberg
GmbH 50,00 % 566.538,45 € 566.538,45 €
Freizeitpark Hochsauerland GmbH Gevelin-
ghausen-Wasserfall 50,00 % 218.313,57 € 218.313,57 €
Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH 50,00 % 36.204,85 € 36.204,85 €
Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio
Hochsauerlandkreis mbH 25,00 % 8.146,45 € 8.146,45 €
Telekommunikationsgesellschaft Südwestfa-
len mbH (TKG) 21,43 % 522.959,00 € 522.959,00 €
Südwestfalen Agentur GmbH 16,67 % 5.000,00 € 5.000,00 €
Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH 3,92 % 270.395,00 € 270.395,00 €
Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerland-
kreis mbH & Co. KG 3,89 % 42.791,00 € 39.873,50 €
Chemisches und Veterinärunter-
suchungsamt Westfalen -AöR-
(CVUA-Westfalen)
3,82 % 127.296,53 € 127.296,53 €
Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktio-
näre der VEW GmbH 1,64 % 858,43 € 858,43 €
Kommunale Energie-Beteiligungs-
gesellschaft Holding AG (KEB) 0,01 % 160,00 € 160,00 €
Summe 1.798.663,28 € 1.795.745,78 €
Anlage 4 Seite 24
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Zweckverbände Die Beteiligung am Zweckverband KDVZ Citkomm wird entsprechend der Beschluss-
fassung der Verbandsmitglieder bei allen Zweckverbandsmitgliedern jeweils mit ei-
nem Erinnerungswert von 1 € ausgewiesen. Eine Besonderheit ergibt sich für den 1-Euro-Ausweis des Zweckverbands der Spar-
kasse Hochsauerland, deren Träger neben dem Hochsauerlandkreis die Städ-
te/Gemeinden Brilon, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg und Bestwig sind.
Die kommunale Trägerschaft entspricht nicht der Beteiligungssituation an einem Un-
ternehmen, es handelt sich vielmehr um eine „öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung“.
Die Sparkassen erfüllen keine Aufgaben ihrer kommunalen Träger, sondern ihren ei-
genen öffentlichen Auftrag als Geldinstitut nach dem Sparkassengesetz. Es ist der
Dispositionsfreiheit der kommunalen Träger entzogen, wie eine Sparkasse zu führen
ist. In den kommunalen Bilanzen findet daher keine Bewertung der Sparkassen statt. Wie bereits unter Punkt A.1.3.1 im Anhang ausgeführt, wurde neben dem Zweckver-
band Naturpark Homert auch der unter der Bilanzposition Beteiligungen auszuwei-
sende Zweckverband Rothaargebirge rechtswirksam zum 31.12.2016 aufgelöst. Da-
bei wurden Teile der Naturparkanlagen und des zugehörigen Inventars des bisheri-
gen Zweckverbands Rothaargebirge durch den am 01.01.2015 neu gegründeten Na-
turpark Sauerland-Rothaargebirge e.V. übernommen. Nicht vom Naturpark Sauer-
land-Rothaargebirge e.V. benötigte Grundstücksflächen sind im Zuge der Rechts-
nachfolge per 01.07.2016 auf den Hochsauerlandkreis übergegangen (sh. hierzu
auch Ziff. A.1.2.1.1 des Anhangs). Die Auflösung des Zweckverbandes Naturparks
Rothaargebirge führt im Berichtsjahr zu einem buchmäßigen Abgang i.H.v. 6.398,78
€, der in entsprechend analoger Anwendung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW in glei-
cher Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurde (sh. Ziff. B.1.1 im An-
hang). Die Bewertung der übrigen Zweckverbandsmitgliedschaften unter dieser Bilanzpositi-
on blieb im Berichtszeitraum unverändert und zeigt sich zum Bilanzstichtag
31.12.2016 wie folgt:
Anlage 4 Seite 25
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Zweckverband Anteil
31.12.2016 Wert
31.12.2016 Wert
31.12.2015
Naturpark Rothaargebirge 0 % 0,00 € 6.398,78 €
Naturpark Arnsberger Wald 33,33 % 40.300,44 € 40.300,44 €
Naturpark Diemelsee 25,00 % 67.680,38 € 67.680,38 €
Sparkassenzweckverband des Hochsauerland-
kreises und der Städte Brilon, Hallenberg,
Medebach, Olsberg und Winterberg und der
Gemeinde Bestwig
20,40 % 1,00 € 1,00 €
Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe
(ZRL) 20,00 % 157.046,84 € 157.046,84 €
Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Hellweg-Sauerland 14,29 % 3.817,71 € 3.817,71 €
Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge 4,55 % 2.017,39 € 2.017,39 €
KDVZ Citkomm 4,00 % 1,00 € 1,00 €
Summe 270.864,76 € 277.263,54 €
1.3.3 Sondervermögen 7.014.975,23 € VJ: 33.193.465,26 €
Als Sondervermögen gem. § 97 GO NRW werden die organisatorisch verselbständig-
ten Einrichtungen des Kreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 107 Abs. 2 GO
NRW) ausgewiesen. Dies sind beim Hochsauerlandkreis der Betrieb Schul- und Bil-
dungseinrichtungen, der Abfallentsorgungsbetrieb und der Betrieb Rettungsdienst. Der Wertansatz für den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen resultiert u.a. aus
der indirekt in den Betrieb über die RLG eingelegten RWE-Beteiligung des Kreises.
Unter Ziff. A.1.3 des Anhangs werden die Wirkungen der zum Bilanzstichtag vorge-
nommenen Wertberichtigungen der von der RWE-Beteiligung des Kreises betroffe-
nen Bilanzpositionen dokumentiert. Die Position „Finanzanlagen an Sondervermö-
gen“, hier die Finanzanlage Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen erfährt hier-
durch eine Reduzierung um - 26,18 Mio€ auf den abgewerteten Betrag von 3.948.958
€.
Die Wertberichtigung wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet.
Anlage 4 Seite 26
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Sondervermögen Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen 3.948.958,04 € 30.127.448,07 €
Betrieb Rettungsdienst 2.165.754,81 € 2.165.754,81 €
Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauer-
landkreises (AHSK) 900.262,38 € 900.262,38 €
Summe 7.014.975,23 € 33.193.465,26 €
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.437.512,02 € VJ: 1.308.212,06 €
Unter dieser Position werden die Anteile des Kreises an einem Versorgungsfonds bei
der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse in Münster mit den historischen An-
schaffungskosten ausgewiesen. Die Zuführungen in 2016 in Höhe von 129.299,96 €
wurden finanziert aus dem Hochsauerlandkreis zugeflossenen Erstattungen von Ver-
sorgungsleistungen aufgrund des Wechsels von Beamten zum Hochsauerlandkreis
durch den bisherigen Dienstherrn. Der Marktwert der Anteile an dem Versorgungsfonds betrug zum Bilanzstichtag
2.172.781,52 € (Vorjahr 1.964.281,81 €). Insoweit liegt eine stille Reserve von
735.269,50 € vor.
1.3.5 Ausleihungen Als Ausleihungen werden langfristige Forderungen des Kreises bezeichnet, die durch
die Hingabe von Kapital erworben wurden, hier in Form von Darlehen.
1.3.5.1 Ausleihungen an Beteiligungen 42.189.309,00 € VJ: 46.195.509,00 €
Die Ausleihungen gegenüber der Regionalverkehr Ruhrverkehr Ruhr-Lippe GmbH
(RLG) und der KEB Holding AG (KEB) stehen in Zusammenhang mit der RWE-
Beteiligung des Kreises. Das Darlehen gegenüber der RLG besteht seit dem Jahr 1982, nachdem der Hoch-
sauerlandkreis seine Beteiligung an der KEB in die RLG eingelegt hatte. Die ur-
sprüngliche Höhe des Darlehens lag bei 31.642.729,69 €.
Anlage 4 Seite 27
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Wegen des sich in den Jahren 2015 und 2016 ergebenden Rückgangs des RWE-
Aktienkurses bestand in der RLG bereits im Zuge des Jahresabschlusses 2015 die
Notwendigkeit, die Finanzbeteiligung an der KEB neu zu bewerten. Die Neubewer-
tung hat zu einem deutlichen Wertberichtigungsbedarf in der RLG von rd. 39,7 Mio€
geführt, den die Verwaltung im Zusammenhang mit der Feststellung des Abschluss-
ergebnisses 2015 durch den Kreistag in der Drcks. 9/538 ausführlich dokumentiert
hat. Eine Rückwirkung auf die Bilanz des Kreises ergab sich dadurch, dass der Kreis
auf einen Teil der o.g. Darlehensforderung im Volumen von 12.253.198 € noch in
2015 verzichtet hatte und die RLG zusätzlich einen Betrag von 4,0 Mio€ in 2016 ge-
genüber dem Kreis getilgt hat (sh. hierzu Ziff. A.1.3 des Anhangs). Mit diesen beiden
Vorgängen reduziert sich die Darlehensforderung gegenüber der RLG zum Bilanz-
stichtag 31.12.2016 auf 15.389.531 €.
Der Darlehensverzicht im Betrag von 12,25 Mio€ ist gestaltet als Forderungserlass
mit Besserungsschein. Diese Gestaltung hat die Wirkung, dass bei einem Wiederan-
stieg des Kursniveaus der RWE-Aktien eine hierdurch ausgelöste Wertaufholung zu
einem Wiederaufleben des Darlehensanspruchs bis zu dieser Höhe führt. Seit dem 30.09.2009 besteht ein Darlehen gegenüber der KEB Holding AG in Höhe
von 26.595.931,27 €, das mit 4,45% p.a. verzinst wird. Der Hochsauerlandkreis hat in
Anbetracht einer für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 nicht ausgeschütteten Divi-
dende vereinbarungsgemäß einmalig für den Zeitraum vom 01.10.2016 bis zum
30.09.2017 auf (für diesen Zeitraum zu berechnende) Zinszahlungen verzichtet. Der
Zinsverzicht steht im Einklang mit gleichlautenden Entscheidungen der übrigen Aktio-
näre der KEB. Ein in 1992 an die Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG
gewährtes Darlehen in Höhe von 107.745,32 € ist gemäß Vertrag mit zukünftigen
Gewinnen/Liquiditätsüberschüssen zu tilgen und unterliegt einer Verzinsung in Höhe
von 2,00% über dem Bundesbank Diskontsatz. Angesichts der wirtschaftlichen Situa-
tion der Gesellschaft erfolgt aktuell keine Rückzahlung.
Gegenüber der Flughafen Paderborn Lippstadt GmbH bestehen Forderungen aus
zwei Ausleihungen. Eine Ausleihung, die aus den Gründungsjahren der Gesellschaft
im Jahr 1970 resultiert, ist wegen ihrer Zins- und Tilgungsfreistellung mit einem Erin-
nerungswert von 1 € zu bilanzieren. Der nominelle Wert dieser Forderung beläuft sich
auf 145.718,19 €.
Anlage 4 Seite 28
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Das zweite, einer Zins- und Tilgungsverpflichtung unterliegende Darlehen ist der
Flughafengesellschaft auf Basis eines vom Kreistag in der Sitzung am 14.10.2011
beschlossenen Finanzierungskonzeptes ausgereicht worden. Mit der Liquidität finan-
ziert das Unternehmen notwendige Investitionen. Der ursprüngliche Anteil des Krei-
ses an dem verzinslichen Darlehen belief sich auf 124.000 €, es ist ratierlich über 20
Jahre zu tilgen. Die Verzinsung des Darlehens liegt bei 3,07 %, die restliche Forde-
rung beträgt 96.100 €.
Schuldner Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
(RLG) 15.389.531,41 € 19.389.531,41 €
KEB Holding AG 26.595.931,27 € 26.595.931,27 €
Betriebsgesellschaft Radio Hochsauer-
landkreis mbH & Co. KG 107.745,32 € 107.745,32 €
Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH 96.100,00 € 102.300,00 €
Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH 1,00 € 1,00 €
Summe 42.189.309,00 € 46.195.509,00 €
1.3.5.2 Ausleihungen an Sondervermögen 4.596.519,07 € VJ: 66.100.000,00 €
Die Höhe der bilanzierten Ausleihung steht in Zusammenhang mit der im Jahr 2008
vollzogenen Übertragung der RLG-/RWE-Beteiligung des Kreises in den Betrieb
Schul- und Bildungseinrichtungen.
Der Wert der Ausleihung war aufgrund einer zum Bilanzstichtag 31.12.2013 vollzoge-
nen Wertberichtigung der RWE-Beteiligung des Kreises auf den Betrag von
66,1 Mio€ reduziert worden. Unter Ziff. A.1.3 des Anhangs wird zum Bilanzstichtag 31.12.2016 durchgeführte
Wertberichtigung der RWE-Beteiligung des Kreises erläutert. In Bezug auf die Auslei-
hung an den Betrieb „Schubi“ ergibt sich zur Deckung des im Betrieb anfallenden
Wertberichtigungsaufwandes die Notwendigkeit, dass der Kreis auf einen Wesentli-
chen Teil des gewährten Darlehens, und zwar im Volumen von 61.503.480 €, verzich-
tet. Der verbleibende Darlehensanspruch zum 31.12.2016 beläuft sich auf
4.596.519,07 €.
Anlage 4 Seite 29
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Für den Darlehensverzicht gegenüber dem Betrieb gilt das gleiche Verfahren wie
beim Darlehensverzicht gegenüber der RLG (sh. Ziff. 1.3.5.1 des Anhangs). Der ab-
zuschließende Darlehensvertrag ist als Forderungserlass mit Besserungsschein ge-
staltet mit der Wirkung, dass bei einem Wiederanstieg des Kursniveaus der RWE-
Aktien eine hierdurch ausgelöste Wertaufholung zu einem Wiederaufleben des Dar-
lehensanspruchs bis zur Höhe des Darlehensverzichts führt. Hinweis:
Zur Umsetzung des Darlehensverzichts ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Die Verwaltung wird dem Kreistag im Zusammenhang mit den Feststellungsbe-
schlüssen zum Jahresabschlusses 2016 des Kreishaushalts einen entsprechenden
Beschlussvorschlag vorlegen.
1.3.5.3 Sonstige Ausleihungen 2.936,95 € VJ: 3.631,80 € Zum 31.12.2016 besteht eine sonstige Ausleihung an die Tierkörperbeseitigungsan-
stalt Rendac, die mit dem Barwert bilanziert ist. Die Veränderung des Wertes ergibt
sich aus den Tilgungen in 2016 und der Neuberechnung des Barwertes.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 240.076,61 € VJ: 241.656,83 €
Es werden folgende Vorräte bilanziert, für die ein Lager vorhanden ist:
Anlage 4 Seite 30
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Vorräte Wert
31.12.2016 Wert
31.12.2015
Streugut (Salz, Sole) 69.402,58 € 87.285,00 €
Material Bauhof 74.939,62 € 58.106,33 €
Material Kfz-Zulassung (Stempelplaketten u.a.) 23.037,48 € 22.924,86 €
Untersuchungsmaterial Veterinärwesen 15.836,06 € 22.676,28 €
Papier und Briefumschläge 18.062,34 € 15.228,16 €
Kleinmaterial IT 14.231,20 € 13.786,87 €
Büromaterial 17.960,11 € 13.264,30 €
Brennstoffe (Heizöl, Holzpellets) 6.607,22 € 8.385,03 €
Summe 240.076,61 € 241.656,83 € Für die Bewertung wurden die durchschnittlichen Anschaffungskosten im Jahr 2016
zu Grunde gelegt.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Dieser Posten untergliedert sich insbesondere in öffentlich-rechtliche und privatrecht-
liche Forderungen, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten ange-
setzt und abgebildet werden.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert, soweit nicht aufgrund der Überprüfung der Werthaltigkeit der offenen
Posten Wertberichtigungen vorzunehmen sind.
Die übrigen Forderungen wurden mit Ausnahme einer Einzelforderung i.H.v. 578 T€.
ausschließlich pauschalwertberichtigt auf Basis folgender Faktoren:
Alter der Forderung bezogen auf die Fälligkeit
Wertberichtigungsfaktor (v.H. des Nennbetrages)
bis 3 Monate 0 %
4 bis 6 Monate 20 %
7 bis 12 Monate 40 %
13 bis 24 Monate 60 %
über 24 Monate 80 %
Anlage 4 Seite 31
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 17.076.263,64 € VJ: 10.358.947,35 €
Die Aufteilung der öffentlich-rechtlichen Forderungen in Gebühren, Beiträge, Steuern,
Forderungen aus Transferleistungen und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
ist aus dem Forderungsspiegel, welcher dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist,
ersichtlich.
2.2.1.1 Gebührenforderungen 672.683,55 € VJ: 760.712,58 € Der Bruttobetrag der Gebührenforderungen zum 31.12.2016 beträgt 1.554.448,32 €
(Vorjahr 1.065.519,58 €). Davon wurden Forderungen i.H.v. 303.308 € (Vorjahr
304.807,00 €) pauschalwertberichtigt und i.H.v. 578.456,77 € enthalten die Wertbe-
richtigungen eine Einzelwertberichtigung. Insgesamt ergibt sich damit eine Wertbe-
richtigung i.H.v. 881.764,77 €, so dass sich der in der Bilanz ausgewiesene Betrag
auf 672.683,55 € beläuft.
2.2.1.2 Beiträge 0,00 € VJ: 0,00 €
2.2.1.3 Steuern 1.062,80 € VJ: 1.062,80 € Der Bruttobetrag der Steuerforderungen zum 31.12.2016 beträgt unverändert zum
Vorjahr 5.313,80 € und setzt sich ausschließlich aus zwei noch offenen Jagdsteuer-
forderungen der Vorjahre zusammen. Der Bruttobetrag wurde um 4.251,00 € wertbe-
richtigt, sodass sich der in der Bilanz ausgewiesene Betrag auf 1.062,80 € beläuft.
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.761.441,68 €
VJ: 2.734.475,53 € Hierbei handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Sozialbereich. Der
Bruttobetrag der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 6.108.801,68 €
(Vorjahr: 7.356.807,53 €) wurde um 4.347.360,00 € (Vorjahr: 4.622.332,00 €) wertbe-
Anlage 4 Seite 32
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
richtigt. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag beläuft sich danach auf
1.761.441,68 €. Der Wertberichtigungsbedarf im Volumen von über 4 Mio€ resultiert überwiegend aus
einer Umstellung der Verbuchung von Forderungen im Bereich im Aufgabenbereich
des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Bis 2011 wurden nur diejenigen Forderun-
gen bilanziert, deren Zahlungen als sichergestellt galten. Dieses Vorgehen entsprach
jedoch nicht dem Grundsatz der Vollständigkeit. Daher werden seit 2012 sämtliche
noch offene Forderungen aus dem UVG-Bereich bilanziert und darauf eine entspre-
chend höhere Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Wertberichtigungsbedarf
hat sich gegenüber dem Vorjahr etwas verringert.
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 14.641.075,61 € VJ: 6.862.696,44 € Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Forderungen aus Erstattung von Versorgungs-
aufwendungen (Land) 4.394.409,00 € 4.134.886,00 €
Forderung aus Versorgungslastenverteilung
(diverse Behörden) 1.165.452,00 € 1.405.854,00 €
Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.081.214,61 € 1.321.956,44 €
Summe 14.641.075,61 € 6.862.696,44 € Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen sind maßgeblich von folgenden
Sachverhalten bestimmt: § Es besteht in Höhe von 4.394.409,00 € eine Forderung gegen das Land Nord-
rhein-Westfalen aufgrund eines Erstattungsanspruchs auf die zukünftigen Versor-
gungsleistungen der (im Zuge der Auflösung der Versorgungsämter und Kommu-
nalisierung von Aufgaben des Umweltrechts) zum 01.01.2008 vom Land über-
nommenen Beamten. Die Forderungen aus zukünftigen Pensions- und Beihilfean-
sprüchen entsprechen betragsmäßig den für diese Beamten unter den Pensions-
und Beihilferückstellungen ausgewiesenen Werten. § Bei den Forderungen aus Versorgungslastenverteilung handelt es sich um Versor-
gungsansprüche gegen andere Dienstherren aufgrund eines Wechsels von Beam-
ten von einem anderen Dienstherrn zum Hochsauerlandkreis, die im Versorgungs-
fall den vormaligen Beschäftigungsstellen in Rechnung gestellt werden. Bei einem
Anlage 4 Seite 33
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
länderübergreifenden Wechsel gelten die Regelungen laut Staatsvertrag, bei ei-
nem Wechsel innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten die Rege-
lungen nach Abschn. 11 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW (LBe-
amtVG NRW). Durch das Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernierungsge-setzes
NRW (DRModG NRW) am 01.07.2016 wurde die Versorgungslastenverteilung von
laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Dies führt dazu, dass bei ei-
nem Dienstherrnwechsel ab dem 01.07.2016 eine Abfindungszahlung entspre-
chend den Regelungen des Versorgungslasten-Staatsvertrag (VLT-SV) zu leisten
ist. In 2016 hat der Hochsauerlandkreis aus 3 Fällen von Dienstherrenwechseln
Zahlungen für spätere Versorgungsansprüche in Höhe von 129.299,96 € erhalten,
die dem Versorgungsfonds bei der Westfälischen Versorgungskasse in Münster
zugeführt worden sind (sh. Ziff. A.1.3.4 des Anhangs) Bei allen zum 31.12.2016
bestehenden Erstattungsfällen, bei denen der Dienstherrnwechsel vor dem
01.07.2016 erfolgte und der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, wird spä-
testens bei Eintritt des Vorsorgungsfalles eine Abfindungszahlung gezahlt (§ 101
LBeamtVG NRW). Bei zum 01.07.2016 bereits bestehenden laufenden Erstattun-
gen (Versorgungsfall ist bereits eingetreten) werden diese nach den bis dahin gel-
tenden gesetzlichen Regelungen mit den bisherigen Anteilen fortgeführt (§ 100
LBeamtVG NRW). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich aufgrund der Umstellung
der Versorgungslastenverteilung auf Abfindungen und der damit verbundenen ge-
änderten Berechnung des Barwertes der Abfindungs- und Erstattungsansprüche
die Forderungen um 240.402 € vermindert.
Die Forderungen werden mit dem Teilwert in Höhe von 1.165.452,00 € angesetzt. § Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen zum 31. Dezember 2016 belaufen sich
auf insgesamt 9.081.214,61 € (Vorjahr 1.321.956,44 €) und beruhen im Wesentli-
chen auf folgenden Sachverhalten:
Es bestehen Forderungen gegen das Ministerium für Arbeit, Integration und Sozia-
les aus der Erstattung von Leistungen für Grundsicherungen im Alter i.H.v.
3.284.14,52 € sowie gegen kreisangehörige Städte und Gemeinden aus der
Nacherhebung der Jugendamtsumlage für 2016 i.H.v. insgesamt 2.656.927,05 €.
Zur Jugendamtsumlage hat der Kreistag mit Beschluss vom 24.03.2017 (Drcks.
9/718) festgelegt, dass die Forderung zum 30.04.2018 fällig gestellt wird. Die Ver-
anlagung zu den Nachzahlungen ist mit Bescheiden vom 02.05.2017 erfolgt.
Außerdem bestehen Forderungen gegen die Bezirksregierung Arnsberg aus der
Beteiligung des Bundes an der Erstattung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Anlage 4 Seite 34
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
(KDU) und Bildung und Teilhabe (BuT) sowie sonstiger Kosten i.H.v. insgesamt
971.030 € § Die restlichen Forderungen resultieren in überwiegend aus offenen Forderungen
aus Verwarn- und Bußgeldern. § Es wurde bei den übrigen öffentlich-rechtlichen Forderungen insgesamt eine
Wertberichtigung in Höhe von 413.165,00 € (Vorjahr 392.491,00 €) vorgenommen.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 6.532.860,78 € VJ: 5.229.653,96 €
Privatrechtliche Forderungen Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Forderungen gegen den privaten Bereich 405.383,32 € 317.385,12 €
Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 4.643.202,12 € 3.293.559,51 €
Forderungen gegen verb. Unternehmen und
Beteiligungen 94.095,99 € 433.199,17 €
Forderungen gegen Sondervermögen 1.390.179,35 € 1.185.510,16 €
Summe 6.532.860,78 € 5.229.653,96 €
2.2.2.1 gegen den privaten Bereich 405.383,32 €
VJ: 317.385,12 € Die Forderungen gegen den privaten Bereich resultieren im Wesentlichen aus zum
Bilanzstichtag offenen Forderungen aus der anteiligen Kostenerstattung von Schul-
wegtickets, Schulmittagessen, Versicherungsschäden, Abschiebungskosten und da-
mit zusammenhängenden Mahnkosten gegenüber privaten Dritten. Der Bruttobetrag der Forderungen zum 31.12.2016 beläuft sich auf 451.056,32 €
(Vorjahr 365.958,01 €). Nach Vornahme einer Wertberichtigung in Höhe von 45.673 €
(Vorjahr 49.184 €) beträgt der in der Bilanz ausgewiesene Betrag 405.383,32 €.
2.2.2.2 gegen den öffentlichen Bereich 4.643.202,12 €
VJ: 3.293.559,51 € Die Forderungen gegen den öffentlichen Bereich resultieren vorwiegend aus Forde-
rungen aus Kostenerstattungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe gegen andere
Anlage 4 Seite 35
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Sozialhilfeträger. Der Nominalbetrag i.H.v. 4.649.857,12 € (Vorjahr 3.293.559,51 €)
wurde in Höhe von 6.655,00 € (Vorjahr 240,00 €) wertberichtigt, so dass sich ein Bi-
lanzwert von 4.643.202,12 € ergibt.
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 10.367,28 €
VJ: 611,66 € Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Kostenerstat-
tungsansprüchen des Kreises gegen Unternehmen, an denen der Hochsauerland-
kreis beteiligt ist.
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 83.728,71 €
VJ: 432.587,51 € Diese Position setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Beträgen zusammen: Es wurden Zinsforderungen aus gewährten Krediten gegenüber der Regionalverkehr
Ruhr-Lippe GmbH (RLG) (siehe auch unter A.1.3.5.1 im Anhang) mit 34.241,71 €
(Vorjahr 366.284,81 €) abgegrenzt. Außerdem ergeben sich Forderungen in Höhe von 49.487,00 € (Vorjahr 31.416,93 €)
aus der Inrechnungstellung von in Anspruch genommenen Dienstleistungen des
Kreises durch Beteiligungen.
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.390.179,35 €
VJ: 1.185.510,16 € Die Forderungen gegen Sondervermögen resultieren aus der Weiterberechnung in
Anspruch genommener Dienstleistungen des Kreises durch die Betriebe des Kreises
in Höhe von 1.128.926,86 €, aus Beihilfezahlungen für die Betriebe des Kreises in
Höhe von 252.331,89 € sowie aus sonstigen Forderungen mit 9.105,55 €. Es handelt
sich ausschließlich um stichtagsbezogen auszuweisende Vorgänge, deren Zahlun-
gen fristgerecht erfolgt sind. Die Forderungen sind insgesamt im Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) bei-
gefügt, wobei die privatrechtlichen Forderungen zusätzlich nach Schuldnergruppen
untergliedert sind.
Anlage 4 Seite 36
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 371.180,99 € VJ: 0,00 €
Unter der Position Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende Sachverhalte er-
fasst: 1. In Höhe von 347.179,99 € wurden Leistungen an Sozialhilfeempfänger (für die
der HSK zunächst anstelle des LWL in Vorleistung tritt) für Januar 2017 bereits
im Dezember 2016 gezahlt. Die Beträge wurden in 2017 durch den LWL dem
Kreis erstattet. Es handelt sich somit um durchlaufende Gelder des Kreises, die
nicht zu einem Aufwand in 2017 führen und daher nicht als Aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten zu bilanzieren sind. 2. Unter Ziff. A.1.2.2.3 des Anhangs wird die Aufgabe des bisherigen Gebäudes der
Biologischen Station des Hochsauerlandkreises in Schmallenberg-Bödefeld er-
läutert. Grundstück und Gebäude waren wegen Aufgabe der Nutzung sowie der
Absicht des Verkaufs des Grundstücks an die Stadt Schmallenberg in das Um-
laufvermögen umzustellen. Während das Gebäude zum Bilanzstichtag vollstän-
dig abzuschreiben war, wird das Grundstück mit einem Wert von 24.001 € bis zur
Realisierung des Verkaufs (vorgesehen in 2017) weiter im Umlaufvermögen
nachgewiesen.
Grund und Boden 24.000,00 €
Gebäude (Erinnerungswert) 1,00 €
24.001,00 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € VJ: 0,00 €
2.4 Liquide Mittel 25.684.844,52 € VJ: 30.559.451,11 €
Zu den liquiden Mitteln gehören die Guthaben auf den Girokonten, Festgeldkonten
und Sparbüchern sowie die Bargeldbestände (Handvorschüsse / Wechselgeld Kas-
senautomaten), die in der nachfolgenden Übersicht im Detail aufgeführt sind.
Anlage 4 Seite 37
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Konto Bestand
31.12.2016
Girokonto, Sparkasse Hochsauerland 4.591.362,67 €
Termingeldkonto, Düsseldorfer Hypothekenbank 16.000.000,00 €
Termingeldkonto, HSH Nordbank 5.000.000,00 €
Girokonto, Sparkasse Meschede 24.579,81 €
Girokonto, Sparkasse Arnsberg-Sundern 32.030,16 €
Girokonto, Postbank Dortmund 12.269,82 €
Girokonto, Sparkasse Hochsauerland (Vollstreckung) 11.352,06 €
Bargeldbestand / Handvorschüsse 13.250,00 €
Summe 25.684.844,52 €
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17.444.234,61 € VJ: 16.280.216,77 €
Auf der Aktivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt,
a) soweit Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, diese aber Auf-
wendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen und b) zudem sind an Dritte gewährte Investitionszuschüsse mit Gegenleistungsverpflich-
tungen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.
zu a)
Die im Dezember 2016 geleisteten Auszahlungen für den Monat Januar 2017 unter-
teilen sich wie folgt: Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015 Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II) 308.223,90 € 153.276,93 € Leistungen der Sozial - und Jugendhilfe 8.441.220,43 € 8.234.748,35 € Beamtenbesoldung 836.694,84 € 817.272,36 € Schülerbeförderung 407.237,62 € 57.217,50 € Software 99.288,84 € 92.683,07 € Unterhaltsvorschuss 79.324,00 € 82.347,00 € Verschiedene Einzelpositionen 2.999,70 € 8.244,23 € Summe 10.174.989,33 € 9.445.789,44 € In dieser Höhe ist im Jahr 2016 bereits Liquidität abgeflossen, eine entsprechende
Gegenfinanzierung erfolgt aber erst in 2017, da dann der entsprechende Aufwand
Anlage 4 Seite 38
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
gebucht wird, der wiederum durch die Erträge/Einzahlungen des Jahres 2017 finan-
ziert wird. Daher sind diese Positionen bei der Liquiditätsentwicklung zu berücksichti-
gen (siehe Ziffer 6 im Lagebericht). zu b) Außerdem werden folgende Investitionszuschüsse mit Gegenleistungsverpflichtung
als aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert: Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015 Neustrukturierung Bahnhofsumfeld in Olsberg 1.942.815,85 € 1.971.633,88 € REGIONALE-Projekt Museums-u. Kulturforum Südwestf.
1.825.000,00 € 1.475.000,00 €
REGIONALE-Projekt Musisches Bildungszentrum Südwestf.
1.415.488,00 € 1.332.971,00 €
Umbau und Erweiterung „Blaues Haus“ 840.443,11 € 858.582,17 € Errichtung Photovoltaikanlagen (Berufskollegs) 361.570,00 € 387.397,00 € Erwerb Untertagebereich und Umsetzung Zu-kunftskonzept (Sauerländer Besucherbergwerk GmbH)
300.404,96 € 318.002,08 €
Umbau Martin-Luther-Schule für Zwecke der Kre-ismusikschule und der Kreisvolkshochschule
219.936,30 € 172.070,44 €
Neu- und Ersatzbeschaffungen für die Förderschule Marianhill und die Kardinal-von-Galen Schule
170.351,19 € 171.845,93 €
Neu- und Ersatzinvestitionen der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH
115.600,00 € 61.200,00 €
Behindertengerechter Zugang Kindergarten Wen-holthausen
13.546,00 € 14.475,00 €
Mobile Notstromversorgung für Einsatzfahrzeuge der Stadt Meschede
9.416,67 € 0,00 €
Diverse Projekte in der Schul- und Kulturförderung 54.673,20 € 71.249,83 € Summe 7.269.245,28 € 6.834.427,33 €
Die aufgeführten Positionen resultieren dabei aus folgenden Sachverhalten:
§ Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Bahnhofsumfelds in Olsberg im
Jahr 2009 wurde eine Fußgängerunterführung erstellt, die sich teilweise auf dem
Grund und Boden der Deutschen Bahn AG befindet. Bei den Herstellungskosten
für die Fußgängerunterführung handelt es sich teilweise um eine vom Kreis umge-
setzte Maßnahme für die DB, zu der die DB eine zweckgebundene Zuwendung an
den Kreis mit einem ursprünglichen Wert i.H.v. 2.160.260,32 € geleistet hat. Dieser
Investitionszuschuss wird analog zu dem im Eigentum des Hochsauerlandkreises
stehenden Anteil der Fußgängerunterführung über eine Nutzungsdauer von 75
Jahren aufgelöst.
§ Der Hochsauerlandkreis setzt auf Basis des Grundsatzbeschluss vom 21.06.2013
(Drcks. 8/824) und diverser Folgebeschlüsse das Regionalprojekt „Museums- und
Anlage 4 Seite 39
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Kulturforum Südwestfalen“ in Arnsberg um. Bei einem geplanten Investitionsvolu-
men von insgesamt rd. 13,0 Mio€ entfällt auf den Hochsauerlandkreis nunmehr
planmäßig nach Abzug diverser Fördermittel (u. a. durch das Land NRW sowie
den Landschaftsverband Westfalen-Lippe) ein Eigenanteil mit 7,1 Mio€, von dem
bis zum 31.12.2016 ein Teilbetrag von 1.825.000 € an den Betrieb Schul- und Bil-
dungseinrichtungen geleistet wurde. Die Gegenleistungsverpflichtung des Betrie-
bes besteht in dem Erhalt und der Weiterführung des Museums. Das Museums-
und Kulturforum soll sich zu einem wichtigen kulturellen und touristischen Anzie-
hungspunkt im gesamten Sauerland weiterentwickeln. Die aufwandswirksame Auf-
lösung des Abgrenzungspostens beginnt mit Fertigstellung des Invests. Die Lauf-
zeit der Auflösung wird sich an der abschließend noch festzulegenden Nutzungs-
dauer des neuen Anlagevermögens orientieren.
§ Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses
vom 16.12.2011 an dem REGIONALE-Projekt „Musisches Bildungszentrum Süd-
westfalen“. Der Kreis und die Stadt Schmallenberg tragen jeweils 50% der nicht
durch Landesmittel finanzierten Investitionskosten. Bei einem Investitionsvolumen
von 8,58 Mio€ entfallen auf den Kreis und die Stadt Schmallenberg jeweils 1,52
Mio€. Im Jahre 2016 wurden die restlichen Mittel aus dem Zuschuss i. H. v. 124 T€
ausgezahlt. Der gezahlte Zuschuss wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
in der Bilanz ausgewiesen. Die aufwandswirksame Auflösung hatte bereits im Ja-
nuar 2011 für einen Teil der geförderten Investitionen (Instrumente) begonnen. Die
Auflösung für die bezuschusste Baumaßnahme begann mit der Fertigstellung ab
dem 01.01.2015.
§ Der Hochsauerlandkreis hat auf Grundlage der Kreistagsbeschlüsse vom
24.02.2012 und 28.09 2012 an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen ent-
sprechend dem Finanzierungsplan Investitionskostenzuschüsse für den Umbau
und die Erweiterung des „Blauen Hauses“ in Höhe von insgesamt 906.953 € ge-
leistet. Die Investitionskostenzuschüsse werden analog zu dem im Betrieb der
Schul- und Bildungseinrichtung bilanzierten „Blauen Haus“ über eine Nutzungs-
dauer von 50 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung hat in 2013 mit der Nut-
zung des umgebauten Gebäudes begonnen.
§ Im Rahmen der in den Jahren 2009 – 2011 erfolgten Umsetzung von Maßnahmen
des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung im Bereich „Infrastruktur“ hatte der
Kreistag u.a. auch die Errichtung von vier Photovoltaikanlagen auf Dächern der
Anlage 4 Seite 40
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Berufskollegs beschlossen. Der Betrieb der Anlagen erfolgt durch die Vermögens-
verwaltungsgesellschaft für den Hochsauerlandkreis mbH (VVGH). Insoweit wer-
den die an die VVGH weitergereichten Mittel aus dem Konjunkturpaket als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Kreises ausgewiesen und über
einen Zeitraum von 20 Jahren aufwandswirksam aufgelöst. Zu dieser Position sind
auf der Passivseite die öffentlichen Zuweisungen als Rechnungsabgrenzungspos-
ten bilanziert.
§ Der Sauerländer Besucherbergwerk GmbH wurde im Rahmen des Erwerbs des
Untertagebereiches und der Umsetzung eines Zukunftskonzepts (Beschlüsse des
Rates der Gemeinde Bestwig und des Kreistages des Hochsauerlandkreises in
2008) ein Investitionszuschuss des Kreises in Höhe von 461.650,50 € gewährt.
Die Zahlungen erfolgten mit 355.025,50 € zum 01.07.2009 und mit 106.625 € zum
01.07.2010. Die Gegenleistungsverpflichtung in Form der Verpflichtung zur Weiter-
führung des Museums ist im Bewilligungsbescheid auf 20 Jahre festgesetzt wor-
den und die Auflösung erfolgt über diesen Zeitraum. Weiterhin erhält die GmbH ei-
nen jährlichen investiven Zuschuss, der sich in 2016 auf 8.020 € beläuft. Die jähr-
lichen Zuschüsse werden, soweit mit den Mitteln nicht um ein besonderes Invest
verbunden ist, jeweils über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst.
§ Der Kreistag des Hochsauerlandkreises hat auf Basis der Drcks.-Nr. 8/538 mit Be-
schluss vom 29.06.2012 den Umbau der Martin-Luther-Schule der Stadt Mesche-
de zum Zwecke der Nutzung durch die Kreismusikschule und die Kreisvolkshoch-
schule beschlossen. Bauträger ist die Stadt Meschede. In den Jahren 2014 bis
2016 wurden hierfür Mittel i. H. v. 238.692 € an die Stadt Meschede gezahlt. Die
über 20 Jahre laufende Gegenleistungsverpflichtung der Stadt Meschede besteht
in der vertraglich festgelegten mietzinsfreien Überlassung und begann am Tage
der Übergabe des sanierten Gebäudes an den Hochsauerlandkreis zur Nutzung
für Zwecke der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule. Die Auflösung
des Rechnungsabgrenzungspostens hat mit der Fertigstellung der Immobilie ab
April 2015 begonnen. Zum 31.12.2016 beträgt der bilanzielle Wert 219.936,30 €.
§ Auf vertraglicher Basis ist der Caritasverband Arnsberg-Sundern e. V. Träger der
Förderschule „Marianhill“ (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in Arnsberg.
Ebenso ist der Caritas Meschede e.V. Träger der „Kardinal-von-Galen-Schule“ in
Eslohe (ebenfalls Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Die Caritasverbände
übernehmen als Schulträger von Ersatzschulen nach dem Schulgesetz NRW den
Anlage 4 Seite 41
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Schulbetrieb, der ansonsten dem Hochsauerlandkreis obliegen würde. Der Kreis
trägt in diesem Zusammenhang u.a. Kosten für Neu- und Ersatzbeschaffungen der
Schulausstattung. Da hieran jedoch kein wirtschaftliches Eigentum des Kreises
besteht, sondern stattdessen eine Gegenleistungsverpflichtung der Caritasverbän-
de begründet wird, ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des
Kreises auszuweisen. Die aufwandswirksame Auflösung orientiert sich an der Nut-
zungsdauer der beschafften Vermögensgegenstände.
§ Die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZW) erhält einen jährli-
chen Investitionskostenzuschuss, der sich in 2016 wie im Vorjahr auf 118.000 €
belief. Der Zuschuss ist mit folgender Zweckbindungsfrist verbunden: ein jährlicher
Zuschussanteil i.H.v. 50.000 € ist zur Tilgung vorhandener Darlehen zu verwenden
und insoweit jährlich in dieser Höhe erfolgswirksam aufzulösen. Der restliche Zu-
schussanteil i.H.v. 68.000 € dient der Finanzierung geplanter Zugänge im Anlage-
vermögen lt. jährlichem Vermögensplan der Gesellschaft. Dieser pauschal für In-
vestitionen geleistete Zuschuss wird über die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren
anteilig aufgelöst.
§ Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II wurde (ebenso wie bei den Photovoltaikan-
lagen) dem Kindergarten Eslohe-Wenholthausen ein Zuschuss für einen be-
hindertengerechten Zugang gewährt. Zu dieser Position sind die gewährten Bun-
desmittel auf der Passivseite ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten bilan-
ziert.
§ Der Hochsauerlandkreis hat der Stadt Meschede einen Zuschuss i. H. v. 10.000 €
zum Erwerb eines mobilen Notstromaggregates gewährt, welches zur Betankung
von Einsatzfahrzeugen der örtlichen Feuerwehr genutzt wird.
§ Außerdem hat der Hochsauerlandkreis für diverse Projekte im Bereich der Schul-
und Kulturförderung Zuschüsse geleistet, die entsprechend der Nutzungsdauer
aufwandswirksam aufgelöst werden.
Anlage 4 Seite 42
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
B. Passiva 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.403.224,62 € VJ: 88.035.336,57 €
Im Berichtsjahr hat sich die Allgemeine Rücklage im Saldo insgesamt um -
86.632.111,95 € verringert, wobei dieser außergewöhnlich hohe Rückgang in Verbin-
dung mit der unter Ziff. A. 1.3 dieses Anhangs erläuterten Wertberichtigung der
RWE-Beteiligung des Kreises steht. Folgende einzelne Sachverhalte führen zu Ver-
änderungen des Rücklagenbestandes:
1. Erhöhung der Allgemeinen Rücklage aufgrund der bilanziellen Verbuchung des
Abschlussergebnisses 2015, bei dem 5.111.228,00 € der Allgemeinen Rücklage
und 56.018,38 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wurden. Der Kreistag hat diese
Ergebnisverwendung in seiner Sitzung am 28.10.2016 beschlossen;
2. Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um - 4.000.000,00 € wegen der im Ab-
schluss 2016 des Kreises eingetretenen Wirkung der Reduzierung eines gegen-
über der RLG bestehenden Darlehns im Zusammenhang mit der in der RLG indi-
rekt bilanzierten RWE-Beteiligung des Kreises (sh. Ziff. A.1.3 des Anhangs);
3. Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um - 26.178.490,03 € aufgrund der antei-
ligen Wertberichtigung der Beteiligung des Hochsauerlandkreises am Betrieb
Schul- und Bildungseinrichtungen gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW, ebenso ei-
ne Auswirkung der Wertberichtigung der RWE-Beteiligung (Ziff. A.1.3 des An-
hangs); 4. Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um - 61.503.480,93 € aufgrund der antei-
ligen Wertberichtigung der Ausleihungen des Kreises an den Betrieb Schul- und
Bildungseinrichtungen, auch eine Vorgang der Wertanpassung der RWE-
Beteiligung (Ziff. A.1.3 des Anhangs).
Ä Die Belastung der Allg. Rücklage mit dem Wertberichtigungsaufwand aus den
v.g. Positionen 2 – 4 ergibt sich aus der Regelung in § 43 Abs. 3 GemHVO;
Anlage 4 Seite 43
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
5. Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um 55.741,54 € durch die Ausbuchung
von Anschaffungskosten einer Satellitenanlagen an der Georg-Friedrich-Daumer
Schule, da diese in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 fälschlicherweise zu
hoch bewertet wurde. Die Verrechnung mit der Allgemeine Rücklage erfolgt gem.
§ 92 Abs. 7 GO NRW (siehe unter Punkt A.2.2.2 des Anhangs); 6. Reduzierung i. H. v. - 12.255,68 € durch den Abgang der unter der Position „Antei-
le an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesenen Beteiligung am Zweckverband
Naturpark Homert (sh. Ziff. A. 1.3.5.1) sowie in Höhe von - 6.398, 78 € durch den
Abgang der unter der Position „Beteiligungen“ ausgewiesenen Beteiligung am
Zweckverband Naturpark Rothaargebirge (sh. Ziff. A.1.3.2 des Anhangs). Im Zuge
der Auflösung des Zweckverbandes Rothaargebirge sind einige Grundstücke im
Wert von 13.027,01 € auf den Kreis übertragen worden. In der Summe ergab sich
aus der Auflösung der beiden Naturparke mit den v.g. drei Einzelwerten eine Net-
to-Belastung von - 5.627,45 €, die gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der All-
gemeinen Rücklage verrechnet wurde.
1.2 Ausgleichsrücklage 19.589.065,31 € VJ: 19.533.046,93 €
Die Veränderung resultiert aus der bilanziellen Verbuchung des Abschlussergebnisses
2015 in Höhe von 56.018,38 €. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.10.2016 diese
Ergebnisverwendung beschlossen.
Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage wird im Lagebericht unter Ziffer 1.9 erläutert.
1.3 Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) 941.908,50 € VJ: 5.167.246,38 €
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2016 stellt den Saldo der Ergebnisrechnung
dar und erhöht bzw. mindert in gleicher Höhe das Eigenkapital.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 941.908,50 € ab. Dieser positive Saldo erhöht das Eigenkapital in der Bilanz des
Kreises. Der Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW vom Kreistag festzustellen
und gleichzeitig beschließt der Kreistag auch über die Verwendung des Jahresüber-
schusses (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW).
Anlage 4 Seite 44
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Eine Zuführung des Jahresüberschusses in die Ausgleichsrücklage unterliegt dabei
insoweit einer betragsmäßigen Deckelung, als dass gem. § 56 a KrO NRW der Aus-
gleichsrücklage weitere Beträge nur dann zugeführt werden dürfen, wenn der Be-
stand der Ausgleichsrücklage sich auf max. 1/3 der Summe der Bestände aus Allg.
Rücklage und Ausgleichsrücklage beläuft. Diese Schranke liegt bei einem Bestand
der Allg. Rücklage zum 31.12.2016 von 1,40 Mio€ (vor Verbuchung des positiven Ab-
schlussergebnisses 2016) und einem Bestand der Ausgleichsrücklage von 19,58 Mi-
o€, in der Summe = 20,98 Mio€, bei 6,99 Mio€. Da der aktuelle Bestand der Aus-
gleichsrücklage diesen Wert übersteigt, kann der Überschuss 2016 nicht der Aus-
gleichsrücklage zugeführt werden. Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises wird dem Kreistrag daher vorschlagen,
den Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, die danach einen Be-
stand in Höhe von 2.345.133,12 € ausweisen wird. Anmerkungen
a) Der zunächst vorläufige Jahresabschluss 2016 (Stand Juni 2017) wies einen
Überschuss i.H.v. rd. 2,83 Mio€ aus. Im Hinblick auf die v.g. Entwicklung des
Verhältnisses zwischen der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrückalge
hatte die Verwaltung dem Kreistag für seine Sitzung am 30.06.2017 (Drcks.
9/783) vorgeschlagen, noch zu Lasten des Abschlussergebnisses 2016 an die
Städte und Gemeinden im HSK einen Betrag in Höhe von 2/3 des schlussendlich
sich ergebenden Überschusses 2016 auszukehren. In der v.g. Drcks. ist ein dies-
bezüglich vorläufiger Betrag mit 1,883 Mio€ genannt worden.
Nach dem endgültigen Abschlussergebnis lag der Überschuss vor Umsetzung
dieses Beschlusses bei 2.825.725,50 €
davon 2/3 Auskehrung an die Kommunen = 1.883.817,00 €
verbleibender Überschuss 2016 für Allg. Rücklage 941.908,50 €
Diese Verpflichtung gegenüber den Städten und Gemeinden wurde unter den
sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert (siehe Punkt B. 4.5 des Anhangs). b) Es bleibt darauf hinzuweisen, dass zwar der Ausgleichsrücklage keine weiteren
Beträge zugeführt werden dürfen, andererseits besteht aber auch nicht die Ver-
pflichtung, den aktuellen Bestand dieser Rücklage in der Weise zu reduzieren,
dass ein Verhältnis von 1/3 (Ausgleichsrücklage) zu 2/3 (Allg. Rücklage) herge-
stellt wird.
Anlage 4 Seite 45
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für investive Zuwendungen 123.163.296,62 € VJ: 127.623.350,43 €
Gem. § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten anzu-
setzen. Hierzu gehören insbesondere die vom Land NRW gewährten Mittel der
Schul-, der Investitions- und der Feuerschutzpauschale, Zuwendungen nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Kreisstraßenbau, Zuwendungen
aus einzelgeförderten Baumaßnahmen wie aber auch die zuletzt im Jahr 2015 auf
der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes über das Land NRW
bewilligten Bundesmittel (3,5 Mrd€-Programm des Bundes). Der Hochsauerlandkreis
erhält aus dem Programm Bundesmittel in Höhe von 5,08 Mio€ (Bewilligungsbe-
scheid der Bez.-Reg. Arnsberg vom 08.10.2015). Da in Höhe der vereinnahmten Fördermittel keine Belastung aus Abschreibungen des
bezuschussten Anlagevermögens entstehen darf, werden die Sonderposten erwor-
benen bzw. hergestellten Anlagegegenständen zugeordnet und entsprechend deren
Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst.
Im Rückgang der im Abschluss 2016 zu bilanzierenden Sonderposten enthalten ist
als einmaliger Vorgang ein um 1.482 T€ erhöhter Ertrag aus der Auflösung von Son-
derposten als Folge Sonderabschreibungen betreffend die Gebäude 1, 2 und 3 am
Berufskolleg Arnsberg Berliner Platz (vgl. Erläuterungen zu A. 1.2.2.2 des Anhangs). Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen wird ergänzend im Sonderpos-
tenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) dargestellt.
2.2 Sonstige Sonderposten 519.767,63 € VJ: 435.381,65 €
Als sonstige Sonderposten werden Überschüsse aus der Abrechnung der Jugend-
amtsumlage (95.549,92 €) und Ersatzgelder nach § 5 Landschaftsgesetz
(424.217,71 €) ausgewiesen. Die sonstigen Sonderposten werden ebenfalls im Son-
derpostenspiegel dargestellt.
Hinsichtlich des Ergebnisses 2016 im Etatbereich des Jugendamtes wird auf den La-
gebericht Ziffer 2.5 verwiesen.
Anlage 4 Seite 46
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
3. Rückstellungen Gem. § 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe
nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen zu bil-
den. Die Pflicht zur Rückstellungsbildung entfällt bei geringfügigen Beträgen.
Die Einzelbeträge und die Summe der im Jahresabschluss 2016 enthaltenen Rück-
stellungen sowie die Entwicklung zum Vorjahr durch Inanspruchnahmen, Zuführun-
gen und Auflösungen ergeben sich aus dem Rückstellungsspiegel (Anlage 5 zum
Anhang).
Nachfolgend wird die Entwicklung einzelner Rückstellungen erläutert.
3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen 154.293.794,00 € VJ: 153.439.458,00 €
Unter dieser Bilanzposition werden die Pensions- und Beihilferückstellungen als Ver-
pflichtungen gegenüber den beamteten Mitarbeiter-/innen des Kreises ausgewiesen. Bewertet werden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber allen aktiven Be-
amten sowie Versorgungsempfängern des Hochsauerlandkreises. Dazu gehören
auch die in den Sondervermögen (Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtun-
gen) tätigen Beamten sowie die zum 01.01.2008 vom Land Nordrhein-Westfalen
übernommenen Beamten der Versorgungs- und Umweltverwaltung. Die Bewertung
bezieht sich insoweit auf 510 Beamte (2016 = 502), davon sind 27 Beamte (2016 =
30) im betrieblichen Sondervermögen beschäftigt und 11 Beamte (unverändert zu
2016) vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) übernommen worden. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für Feuerwehrbeamte mit 60 Jah-
ren und für alle übrigen Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgren-
ze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) angesetzt (schrittweise An-
hebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr).
Der Ausweis der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen bezieht sich sowohl auf zu-
künftige Ansprüche gegenüber den derzeitigen Aktiven zur Zahlung von Versor-
gungsbezügen und Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalls als auch gegenüber
den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen.
Die Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen wird nachfolgend erläutert:
Anlage 4 Seite 47
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Pensionsrückstellungen = 124.283.628 € (Vorjahr = 123.835.376 €) Bei der Position Pensionsrückstellungen wird seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz
jährlich der Teilwert der Pensionsverpflichtungen auf Basis des versicherungsmathe-
matischen Gutachtens der Heubeck AG im Auftrag der Kommunalen Versorgungs-
kassen Westfalen-Lippe (kvw) ermittelt. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichvertei-
lung der Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen über die Dauer des aktiven
Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wird dabei der Beginn des
Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt unter Berücksichtigung der Vor-
gaben des § 36 Abs. 1 GemHVO und der Durchführungshinweise des Runderlasses
vom 04.01.2006 auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der
Rechnungszinsfuß beträgt nach Vorgabe der GemHVO 5,0 %. Für die Höhe der Ver-
sorgung werden die seit dem 01.01.2014 maßgeblichen Werte gemäß Beamtenver-
sorgungsanpassungsgesetz (BesVers-AnpG) 2015/2016 NRW berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bis einschließlich 2015 wurden die
Sonderzahlungen gemäß Sonderzahlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(SZG NRW) mit einem pauschalen Prozentsatz von 60 % (= Bemessungssatz für die
Besoldungsgruppen A1 bis A6) für alle Verpflichtungen in Ansatz gebracht. Mit dem
Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land NRW vom 16.06.2016 (DRModG
NRW) wurde das SZG NRW zum 01.01.2017 aufgehoben. Nunmehr wird die Son-
derzahlung in das individuelle Tabellenentgelt der jeweiligen Besoldungsgruppe ein-
bezogen. Diese Umstellung hat gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan zu einer
deutlich geringeren Aufstockung der Rückstellung für die aktiv beschäftigten Beamten
und damit zu einer Etatentlastung geführt.
Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfänger wurden
besoldungsgruppenabhängige Einbaufaktoren in § 5 Abs. 1 LBeamtVG NRW einge-
führt mit dem Ergebnis einer entsprechenden Absenkung der ruhegehaltsfähigen Be-
züge.
Zum 31.12.2016 ergibt sich eine zukünftige auszuweisende Pensionsverpflichtung
über 124.283.628 € (Vorjahr: 123.835.376 €). Ohne die ab 2016 vorgenommene Ein-
beziehung der Sonderzahlungen in die jeweilige Besoldungsgruppe (mit den für die
Versorgungsempfänger maßgeblichen Sonderzahlungssätzen) wäre der Teilwert der
Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag um rund 3,8 Mio€ auf 128,1 Mio€ statt
124,3 Mio€ wesentlich höher zu bewerten gewesen. Die Neubewertung führt zu einer
Anlage 4 Seite 48
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Zuführung für Aktive und Pensionäre und damit Ergebnisbelastung in Höhe von ins-
gesamt 448.252 €. Die Etatplanung basierte auf einer Zuführung in Höhe von 1,757
Mio€.
Beihilferückstellungen = 30.010.166 € (Vorjahr = 29.604.082 €) Die Beihilferückstellungen wurden bis einschließlich des Bilanzstichtages 31.12.2014
ebenfalls auf Basis des versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG
im Auftrag der kvw ermittelt. Diese seit der Eröffnungsbilanz angewandte Bewer-
tungsmethode hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schwankungen einer-
seits zwischen den Zuführungsbeträgen im Vergleich der Jahre geführt (Spalte 3) aber
auch jahresbezogen haben sich im Vergleich der Planwerte zu den tatsächlichen Zu-
führungsbeträgen gravierende Abweichungen ergeben (Spalte 5). Die nachfolgende
Tabelle verdeutlicht dies:
Unter Beibehaltung der bisherigen Bewertung der Beihilferückstellung würde sich
für den Abschluss 2016 eine weitere Zuführung in Höhe von 1,64 Mio€ auf den Be-
BeihilferückstellungenIstwerte auf Basis kvw-
Gutachten Zuführung Istwert lt.
Kvw-Gutachten
Zuführung Planwert lt. Kvw-Gutachten (Stand Vorvorjahr)
Abweichung Ist-/Planwert
Stand lt. Eröffnungsbil. 27.613.861 €•Zuführung 2008 1.252.313 € 450.331 € -801.982,00•Stand 31.12.2008 28.866.174 €•Zuführung 2009 76.098 € 848.577 € 772.479,00•Stand 31.12.2009 28.942.272 €•Zuführung 2010 1.795.198 € 898.254 € -896.944,00•Stand 31.12.2010 30.737.470 €•Zuführung 2011 1.165.612 € 456.144 € -709.468,00•Stand 31.12.2011 31.903.082 €•Zuführung 2012 662.834 € 536.804 € -126.030,00•Stand 31.12.2012 32.565.916 €•Zuführung 2013 128.046 € 610.998 € 482.952,00•Stand 31.12.2013 32.693.962 €•Zuführung 2014 2.142.227 € 626.173 € -1.516.054,00•Stand 31.12.2014 34.836.189 €•Zuführung 2015 1.930.369 € 642.314 € -1.288.055,00•Stand 31.12.2015 * 36.766.558 €•Zuführung 2016 1.639.473 € 874.360 € -765.113,00•Stand 31.12.2016 * 38.406.031 €
10.792.170 € 5.943.955 € -4.848.215,00
* Fortschreibung der Werte lt. Kvw-Gutachten. Die ab 2015 in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Werte werden in der nachfolgenden Tabelle zu Ziff. 3. dargestellt.
Anlage 4 Seite 49
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
trag von 38,41 Mio€ ergeben, während die Planwertvorgabe der kvw bei einer Zu-
führung von „nur“ 0,87 Mio€ lag.
Geänderte Bewertungsmethode seit 2015
Die GemHVO NRW sieht in § 36 Abs. 1 S. 5 alternativ die Möglichkeit einer pauscha-
lierten Bewertung auf Grundlage historischer Werte vor. Die Alternativberechnung
wird nach den im Gesetz enthaltenen Parametern in der Weise vorgenommen, dass
der Barwert für die in der Bilanz auszuweisenden Ansprüche auf Beihilfen als prozen-
tualer Anteil an den zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen (für Aktive und Ver-
sorgungsempfänger) ermittelt wird.
Der Hochsauerlandkreis hat sich angesichts der erheblichen Schwankungen und
Plan-/Istabweichungen der vergangenen Jahre dafür entschieden, ab dem Bilanz-
stichtag 2015 die Bewertung der Beihilferückstellungen auf Basis der in § 36 Abs. 1
GemHVO NRW genannten Berechnungsmethode vorzunehmen, d.h. aus dem Ver-
hältnis der jährlich tatsächlich angefallenen Beihilfeaufwendungen zu den auch tat-
sächlich geleisteten Versorgungsaufwendungen. Der sich für eine solche Berechnung
ergebende Prozentwert wird für die drei dem Abschlussstichtag vorgehenden Jahre
berechnet und mit dem Durchschnittswert dieser Jahre für den anstehenden Jahres-
abschluss angesetzt.
Konkret handelt es sich für den Jahresabschluss 2016 somit um den Durchschnitts-
wert der Jahre 2013 – 2015, der einen Prozentsatz von gerundet 24,15 % ergibt. Die
Höhe der Beihilferückstellungen errechnet sich dann aus diesem %-Satz, der auf die
von der kvw mitgeteilten und für das Jahr 2016 zu bilanzierenden Pensionsrückstel-
lungen angesetzt wird.
Mit dieser Wertermittlung wird das Ziel verfolgt, künftig einen gleichmäßigeren und
damit nicht mehr den Schwankungen der vergangenen Jahren unterliegenden Wert-
ansatz der Beihilfeverpflichtungen in der Bilanz abzubilden. Zum 31.12.2016 ergibt sich eine zukünftige Beihilfeverpflichtung von 30.010.166 €
(Vorjahr: 29.604.082 €). Dies führt zu einer Erhöhung der zu bilanzierenden Beihilfe-
rückstellungen und damit einer Ergebnisbelastung in Höhe von 406.084 €. Demge-
genüber lag die Veranschlagung des Zuführungsbetrages in der Haushaltsplanung
auf Basis der Vorausberechnungen der kvw bei 874.360 €.
Anlage 4 Seite 50
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Entwicklung der Rückstellung seit Umstellung der Bewertung:
3.2 Instandhaltungsrückstellungen 1.772.927,10 € VJ: 1.322.882,24 €
Instandhaltungsrückstellungen werden auf der Grundlage der Regelung in § 36 Abs.
3 GemHVO für unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden des Kreises
und an Kreisstraßen gebildet.
Unterlassen in diesem Sinne sind Maßnahmen dann, wenn sich herausstellt, dass bei
im Haushalt veranschlagten Maßnahmen eine Umsetzung (aus vom zuständigen
Fachdienst genannten Gründen) nicht mehr rechtzeitig im laufenden Jahr erfolgen
kann. Außerdem gilt als unterlassen wenn sich unterjährig herausstellt, dass im Ein-
zelfall Unterhaltungsmaßnahmen bei nicht geplanten Maßnahmen notwendig sind
und wenn der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wurde,
aber eine Durchführung ebenfalls nicht bis zum Jahresende erreicht werden konnte.
Instandhaltungsrückstellung Gebäude 1.065.178,42 €
Bilanzausweis 31.12.2015 559.655,90 €
Inanspruchnahme - 301.596,22 €
Auflösung (Wegfall des Bedarfs) - 118.636,30 €
Zwischensumme 139.423,38 €
Bildung neuer Rückstellungen + 925.755,04 €
Bilanzausweis 31.12.2016 1.065.178,42 €
Instandhaltungsrückstellung Kreisstraßen 707.748,68 €
Bilanzausweis 31.12.2015 763.226,34 €
Inanspruchnahme - 517.536,11 €
Auflösung (Wegfall des Bedarfs) - 60.672,35 €
Zwischensumme 185.017,88 €
Bildung neuer Rückstellungen + 522.730,80 €
Bilanzausweis 31.12.2016 707.748,68 €
Bilanzwerte lt. Jahresabschluss
Zuführung Berechnung gem.
§ 36 GemHVOZuführung lt. HH-Planung
Abweichung Ist-/Planwert
•Stand 31.12.2014 34.836.189 € Neuberechnung 2015 gem. § 36 Abs. 1,S. 5 GemHVO 5.232.107 €- 642.314 € 5.874.421 € •Stand 31.12.2015 29.604.082 € •Zuführung 2016 406.084 € 874.360 € 468.276 € •Stand 31.12.2016 30.010.166 € 4.826.023 €- 1.516.674 € 6.342.697 €
Anlage 4 Seite 51
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Die Rückstellungen im Einzelnen können im Rückstellungsspiegel nachvollzogen werden.
3.3 Sonstige Rückstellungen 11.861.780,17 € VJ: 11.257.646,75 €
Rückstellung für Altersteilzeit 239.815,00 €
VJ: 531.122,74 € Für die Bediensteten des Kreises, die in Vorjahren eine Altersteilzeitvereinbarung im
Blockmodell abgeschlossen haben, wurde während des Zeitraums der Arbeitsphase
für den Zeitraum der Freizeitphase eine Rückstellung für Altersteilzeit gebildet. Die
Rückstellungsbildung erfolgte zeitanteilig und ratierlich auf Basis der individuellen
Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Anteile zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung bzw. der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Rückstel-
lung wird unter Verwendung der dem BMF-Schreiben vom 28.03.2007 beigefügten
Tabelle 1 als Barwert ausgewiesen. Ab dem Jahre 2015 befinden sich alle 16 Be-
diensteten, die das Blockmodell der Altersteilzeit in Anspruch genommen haben, in
der Freizeitphase, so dass ab 2015 ausschließlich eine Inanspruchnahme der Rück-
stellung erfolgt.
Die Rückstellung wird mit Beendigung der Freizeitphase des letzten Anspruchsbe-
rechtigten in 2019 vollständig in Anspruch genommen sein. Rückstellung für Urlaubsansprüche 2.236.354,00 €
VJ: 2.079.602,00 € Für die Bewertung der Rückstellung aus Urlaubsansprüchen wurden die individuellen
Resturlaubsansprüche aus 2016 aller Bediensteten des Kreises (ohne Bedienstete in
den Betrieben des Sondervermögens, die selbst bilanzieren) zum Bilanzstichtag er-
mittelt. Je Urlaubstag wurde individuell nach der vereinbarten Arbeitszeit (Vollzeit
bzw. Teilzeit) eine Tagesarbeitszeit in Höhe eines Fünftels der Wochenarbeitszeit
ermittelt. Bei Vollzeitkräften sind dies 7,8 Stunden bei tariflich Beschäftigten
(39 Std./Woche) und in der Regel 8,2 Stunden bei Beamten (41 Std./Woche). Die so
ermittelten Stunden wurden mit dem Stundensatz für Personalkosten gemäß den für
das Jahr 2016 gültigen Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes“ lt. KGSt-Bericht
7/2016 individuell je Besoldungs-/Entgeltgruppe bewertet.
Anlage 4 Seite 52
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Rückstellung für Gleitzeitguthaben 947.841,00 €
VJ: 903.848,00 € Für die Bewertung der Rückstellung aus Gleitzeitguthaben wurden die individuellen
Zeitguthaben (ohne Zeitschulden) aller Bediensteten des Kreises (auch hier ohne
Bedienstete in den Betrieben des Sondervermögens, die selbst bilanzieren) mithilfe
des Zeiterfassungssystems zum 31.12.2016 ermittelt und mit dem je Besoldungs-
/Entgeltgruppe individuellen Stundensatz gemäß den für das Jahr 2016 gültigen Ma-
terialien „Kosten eines Arbeitsplatzes“ lt. KGSt-Bericht 7/2016 bewertet. Rückstellung für Pensionslasten der KDVZ Citkomm 2.988.351,26 €
VJ: 2.988.351,26 € Der Zweckverband KDVZ Citkomm, dessen Mitglied der Hochsauerlandkreis ist, bi-
lanziert durch Änderung gesetzlicher Vorgaben (EigVO NRW) seit 2012 sämtliche
Pensionsansprüche seiner verbeamteten Mitarbeiter. Da die Bilanzierungspflicht auch
die bereits verwirkten Ansprüche der Pensionäre betrifft, wäre der Zweckverband
durch die verpflichtende Bilanzierung dieser Ansprüche ab 2012 in die Überschul-
dung geraten. Die Zweckverbandsmitglieder hatten sich daher im Jahr 2010 darauf
verständigt, den für bestehende Pensionsansprüche beim Rechenzentrum zu bilan-
zierenden Betrag anteilig durch Verbuchung einer Rückstellung in ihren Bilanzen zu
übernehmen, so dass das Rechenzentrum zum Ausgleich seiner Belastung entspre-
chende Forderungen bilanzieren konnte. In den Jahren bis einschließlich 2014 wur-
den Beträge zu Lasten des Hochsauerlandkreises der Rückstellung zugeführt. Für
2015 und 2016 ist lt. Mitteilung der KDVZ keine weitere Rückstellungsbildung der
Verbandsmitglieder erforderlich, so dass die Rückstellungshöhe unverändert bleibt.
Versorgungslastenverteilung 1.228.817,00 €
VJ: 1.473.997,00 € Der Hochsauerlandkreis hat anteilig für insgesamt fünfzehn Beamte (neun aktive Be-
amte und sechs Versorgungsempfänger), die ursprünglich in seinen Diensten stan-
den, jedoch später zu einem anderen Dienstherrn wechselten, die Versorgungslasten
zu tragen. Hierfür ist eine Rückstellung zu bilden, die sich an den Erstattungsver-
pflichtungen orientiert. Der Rückstellungsbetrag zum 31.12.2016 wurde von der kvw
unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsgrundlage und Zugrundelegung einer
Abzinsung von 5,00 % p.a. in Form eines Barwertes zum 31.12.2016 ermittelt.
Anlage 4 Seite 53
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Mit Inkrafttreten des DRModG NRW am 01.07.2016 (vgl. Punkt B. 3.1 des Anhangs)
wurde die Versorgungslastenverteilung von laufenden Erstattungen auf Abfindungen
umgestellt. Dies führt dazu, dass für alle Dienstherrnwechsel ab dem 01.07.2016 nun
eine Abfindungszahlung entsprechend der Regelungen des Versorgungslasten-
Staatsvertrag (VLT-SV) erfolgt. Dabei werden alle zum 01.07.2016 laufenden Erstat-
tungen (Versorgungsfälle) gemäß § 100 LBeamtVG NRW mit den bisherigen Anteilen
fortgeführt. Für alle Dienstherrnwechsel vor dem 01.07.2016 ohne laufende Erstat-
tung, bei der der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist (sogenannte Schwebefäl-
le), wird eine einmalige Abfindung entsprechend den Regelungen des § 101 LBe-
amtVG NRW gezahlt, d.h. spätestens mit Eintritt des Versorgungsfalles. Ohne die
Umstellung auf Abfindungszahlungen wäre der Barwert der Erstattungsverpflichtun-
gen bei den aktiv Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr um 204 T€ gestiegen,
stattdessen hat sich der Barwert im Vergleich zum Vorjahr nun um 245 T€ vermin-
dert. Jahresabschlussprüfung und Beratung 64.230,00 €
VJ: 45.000,00 € Die Rückstellungen für die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse einschließlich
Beratung gliedern sich wie folgt:
Art und Jahr der Rückstellung Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Jahresabschluss und Beratung 2015 0,00 € 30.000,00 €
Gesamtabschluss 2015 20.230,00 € 15.000,00 €
Jahresabschluss 2016 24.000,00 € 0,00 €
Gesamtabschluss 2016 20.000,00 € 0,00 €
Summe 64.230,00 € 45.000,00 € Die in 2015 gebildeten Rückstellungen wurden in 2016 mit 28.624,26 € in Anspruch
genommen, 1.375,74 € wurden erfolgswirksam aufgelöst. Für den Gesamtabschluss
2015 ergibt sich ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf i.H.v. 5.230 €.
Rückstellung für Umsatzsteuernachzahlung Tierkörperbeseitigung 146.000,00 €
VJ: 132.900,30 € Der Kreis hat sich in 2005 gegenüber der Tierkörperbeseitigungsanstalt SNP Icker
(jetzt: Rendac Icker) verpflichtet, die zuvor nicht ausgewiesene Umsatzsteuer auf sei-
Anlage 4 Seite 54
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
ne Verlustabdeckungszahlungen zu übernehmen, sofern die Tierkörperbeseitigungs-
anstalt zur Nachversteuerung der Zahlungen in den Jahre 2003 – 2004 veranlagt
wird. Seit dem Jahr 2005 wird die jährliche Verlustabdeckung zzgl. Umsatzsteuer in
Rechnung gestellt. Nachdem entsprechende Einsprüche der Tierkörperbeseitigungs-
anstalt gegenüber der Finanzverwaltung als unbegründet zurückgewiesen wurden, ist
durch Rendac die Klageerhebung vor dem niedersächsischen Finanzgericht geplant.
Es wurde eine Rückstellung für die drohende Nachzahlungsverpflichtung aus Um-
satzsteuer, den Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen auf die Umsatzsteuer sowie
der Höhe noch nicht genau bezifferbaren Gerichts- und Steuerberatungskosten gebil-
det, für 2016 erfolgte eine Zuführung i.H.v. 13.099,70 €.
Rückstellung für Prozessrisiken 242.600,00 €
VJ: 0,00 € Zum Bilanzstichtag sind diverse Gerichtsverfahren anhängig. Dabei bestehen Risiken
für eventuell anfallende Gerichtskosen für anhängige Verfahren im Zusammenhang
mit Windkraftanlagen i.H.v. 111.100,00 € sowie aus sonstigen anhängigen Verfahren
i.H.v. 131.500,00 €. Rückstellung Verlustabdeckung für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (WFG) 20.000,00 €
VJ: 50.000,00 € Der Kreis ist über die Vermögensverwaltungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH
(VVGH) an der WFG beteiligt und aus einem Organschaftsverhältnis heraus verpflich-
tet, die Verluste der WFG zu übernehmen. Für 2016 lag der Planverlust bei
270.000 €, worauf der Kreis in 2016 einen Abschlag in Höhe von 250.000 € geleistet
hat. Zur Sicherstellung der letztendlich zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung
wurde eine Rückstellung in Höhe von 20.000 € gebildet. Die im Vorjahr gebildete
Rückstellung aus der für den Kreis bestandenen Nachschusspflicht für 2015 wurde
mit 28.877,78 € in Anspruch genommen, der Restbetrag von 21.122,22 € wurde auf-
gelöst.
Anlage 4 Seite 55
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Rückstellung Verlustabdeckung für die Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG) 18.000,00 €
VJ: 30.000,00 € Der Kreis ist zu 100 % an der EWG beteiligt und hat sich gesellschaftsrechtlich ver-
pflichtet, die Verluste der EWG zu übernehmen. Für 2016 lag der Planverlust bei
18.000 €, für den bis zum Bilanzstichtag noch kein Abschlag gezahlt wurde. Zur Si-
cherstellung der letztendlich zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung wurde ei-
ne Rückstellung in Höhe von 18.000 € gebildet. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung
aus der für den Kreis bestandenen Nachschusspflicht für 2015 wurde in Höhe von
13.512,10 € in Anspruch genommen, der Restbetrag i.H.v. 16.487,90 € wurde er-
tragswirksam aufgelöst. Rückstellung Verlustabdeckung für Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH 0,00 €
VJ: 30.000,00 € Der Kreis ist neben der Gemeinde Bestwig mit 50% an der Bergbaumuseum Rams-
beck GmbH beteiligt und hat sich gesellschaftsrechtlich verpflichtet, die Verluste der
GmbH zu übernehmen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung aus der (aus Sicht des
Kreises bestandenen) anteiligen Nachschusspflicht für 2015 wurde in voller Höhe in
Anspruch genommen. Rückstellung Einheitslastenabrechnung 2.469.000,00 € VJ: 1.169.939,00 € Die Abrechnung der sog. Einheitslasten mit dem Land wurde bis einschließlich dem
Jahr 2014 immer in dem Haushalt veranschlagt und gebucht, in dem die Abrechnung
dem Kreis vom Land NRW vorgelegt worden ist (z.B. Abrechnung 2013 für die Pla-
nungen im Haushalt 2015).
Im Jahresabschluss 2015 wurde mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten im Rah-
men des Jahresabschlusses eine Rückstellung für die Abrechnung 2014 gebildet, die
nach der ursprünglichen Planung im Etat 2016 veranschlagt war. Mit dieser Rückstel-
lungsbildung kann die im Etat 2016 mit einem Ansatz von 1.219.000 € eingestellte
Veranschlagung für die Einheitslastenabrechnung 2015 verwendet werden. Im Abschluss 2016 ist angesichts des guten Ergebnisses eine weitere Rückstellung in
Höhe von 1.250.000 € für die Einheitslastenabrechnung des Jahres 2016 verbucht
Anlage 4 Seite 56
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
worden, so dass nunmehr eine periodengleiche Mittelbereitstellung erreicht werden
konnte. Die im Abschluss 2015 gebildete Rückstellung für die Abrechnung des Jahres 2014
ist in voller Höhe in Anspruch genommen worden. Weitere Mittelbereitstellungen für Abrechnungszahlungen an das Land aus der Ab-
rechnung einheitsbedingter Lasten erfolgen noch in den Haushalten der Jahre 2018
und 2019, jeweils periodengerecht für diese Jahre. Rückstellung Sanierung eines Gewerbegrundstücks 114.000,00 € VJ: 0,00 € Der Hochsauerlandkreis trägt anteilig 20 % des Sanierungsaufwandes einer Gewer-
beimmobilie im Stadtgebiet Sundern. Die Abwicklung der Sanierung erfolgt im Rah-
men vertraglicher Vereinbarungen über den Hochsauerlandkreis, die Entwicklungs-
gesellschaft Hochsauerlandkreis und den Verband für Flächenrecycling und Altlas-
tensanierung (AAV), der 80 % des Sanierungsaufwandes finanziert. Die Sanierung
erstreckt sich nach den bisherigen Planungen über den Zeitraum der Jahre 2015 –
2018. Bei einem geplanten Sanierungsaufwand von 1,45 Mio€ liegt der Anteil des
Kreises (= 20 %) bei 290.000 €, dieser Betrag wird in den Jahren bis einschließlich
2017 im Kreishaushalt bereitgestellt, davon planmäßig in 2016 = 126.000 €. Zum Jah-
resabschluss 2016 ergibt sich der Bedarf einer Rückstellung noch verfügbarer Mittel
in Höhe von 114.000 €.
Anlage 4 Seite 57
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Außerdem wurden für folgende Verpflichtungen des Kreises weitere Rückstellungen
bilanziert:
31.12.2016 31.12.2015 Abrechnung von Krankenhilfe im Rahmen der allgem. Sozialhilfe. Für das 2. Halbjahr 2016 stehen noch Abrech-nungen mit den Krankenkassen aus.
700.000,00 € 650.000,00 €
Abrechnungen Bereich Hilfe zur Pflege
Abrechnungen Bereich Pflegewohngeld
0,00 €
0,00 €
450.000,00 €
300.000,00 € Abrechnung Schülerbeförderung 0,00 € 73.984,09 € Abrechnung Drogen- und Suchtberatung Der Restbetrag resultiert aus noch ausstehen-den Abrechnungen.
11.891,08 € 26.781,08 €
Entwicklungskonzept Berufskollegs 0,00 € 70.000,00 € Überörtliche Prüfung GPA Die überörtliche Prüfung durch die GPA fand in den Jahren 2015 und 2016 statt, für deren Leis-tungen die entsprechende Schlussrechnung noch aussteht.
16.128,00 € 9.500,00 €
Zinsaufwendungen Die Rückstellung in 2016 war zu bilden für Vor-fälligkeitsentschädigungen aus Anlass von zwei außerplanmäßigen Darlehnstilgungen Anfang 2017. Hierfür wurden eine Rückstellung i.H.v. 221.071,07 € gebildet. Außerdem ist hierunter die bereits in 2015 gebildete Rückstellung aus ausgewiesen, deren Grund sich noch nicht erledigt hat.
233.692,35 € 12.621,28 €
Abrechnung Leitstelle Die Abrechnung für die Leitstellenkosten 2016 liegt noch nicht vor.
44.906,00 € 0,00 €
Abrechnung Ersatzschulträger Caritas Für 2 Ersatzschulen unter der Trägerschaft der Caritasverbände Arnsberg-Sundern und Meschede steht der HSK in der Verpflichtung von Kostenübernahmen. Aufgrund noch offener Abrechnungen für Vorjahre musste der Kreis Ende 2015 noch 230.000 € an die Verbände erstatten. Hierzu wurde im Abschluss 2015 eine Rückstellung gebildet. Diese wurde in 2016 mit rd. 90.000 € in Anspruch genommen. Die ver-bleibende Rückstellung wird für die noch feh-lenden Abrechnungen benötigt.
140.154,48 € 230.000,00 €
Summe 1.146.771,91 € 1.822.886,45 €
Die Inanspruchnahme bzw. Auflösung der im Vorjahr gebildeten o.g. Rückstellungen sind im Einzelnen dem Rückstellungsspiegel (Anlage 5 zum Anhang) zu entnehmen.
Anlage 4 Seite 58
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
4. Verbindlichkeiten
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.325.170,52 € VJ: 30.743.420,77 €
In 2016 wurden zwei neue Kredite bei der NRW-Bank in Höhe von 1.063.900 € und
1.339.500 €, insgesamt 2.403.400,00 €, aufgenommen mit Sonderkonditionen für die
Schulmodernisierung (diverse Investitionsmaßnahmen an den Berufskollegs und
Förderschulen des Hochsauerlandkreises). Der Zinssatz beträgt für beide Darlehen =
0,00 % bei einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt jeweils über einen
Zeitraum von 25 Jahren bei 5 tilgungsfreien Anfangsjahren.
Zum Bilanzstichtag werden die nachfolgend aufgeführten Kredite für Investitionen bi-
lanziert:
DarlehensgeberRestschuld 31.12.2016
Restschuld 31.12.2015
Zinsbin-dung bis :
*) WGZ Bank/WL Bank 3.741.827,72 € 3.883.625,03 € 2026*) NRW.Bank/Sparkasse Arnsberg-Sundern 3.526.624,06 € 3.629.927,39 € 2025*) Portigon AG/Commerzbank 3.150.339,78 € 3.280.976,73 € 2019*) NRW.Bank/NRW.Bank 2.588.235,34 € 2.745.098,08 € LZE: 2033KfW Bankengruppe 2.300.658,00 € 2.435.992,00 € LZE: 2033*) Portigon/Sparkasse Meschede 1.875.000,00 € 2.025.000,00 € LZE: 2029NRW.Bank 1.819.900,00 € 1.819.900,00 € 2025NRW.Bank 1.800.000,00 € 1.800.000,00 € 2024KfW Bankengruppe 1.477.806,33 € 1.564.738,33 € 2024Nord LB 1.023.400,00 € 1.150.300,00 € LZE: 2025Nord LB 767.387,64 € 946.339,80 € LZE: 2021Nord LB 800.803,90 € 900.505,82 € LZE: 2025Unicreditbank 622.654,38 € 867.335,55 € LZE: 2019KfW Bankengruppe 763.284,00 € 808.856,00 € 2023HSH Nordbank 685.277,62 € 748.443,46 € LZE: 2025NRW.Bank 674.000,00 € 674.000,00 € 2025KfW Bankengruppe 557.662,05 € 627.979,00 € 2023Münchener Hypothekenbank 482.416,68 € 548.992,00 € LZE: 2023KfW Bankengruppe 255.492,46 € 270.748,46 € 2023FLVW 6.671,00 € 10.004,00 € LZE: 2018Volkswagen Bank 2.329,56 € 4.659,12 € LZE: 2017NRW.Bank 1.063.900,00 € 0,00 € 2026NRW.Bank 1.339.500,00 € 0,00 € 2026Summe 31.325.170,52 € 30.743.420,77 €
LZE = Laufzeitende
Anlage 4 Seite 59
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Bei den in der obigen Übersicht mit * gekennzeichneten Darlehen handelt es sich um
derivative Kreditvorgänge in der Form von synthetischen Festzinsdarlehen. Die Struk-
tur dieser synthetischen Festzinsdarlehn gestaltet sich dabei wie folgt: in dem ersten
Geschäft wird eine Zinssicherung in der Form eines festen Zinssatzes vereinbart
(Swapgeschäft), während in einem zweiten Geschäft die Liquidität (= Darlehensge-
schäft) zur Verfügung gestellt wird. Die Konditionen der Liquidität bestehen aus einer
Bankmarge und einem variablen Teil, dem 6-Monats-Euribor, beide Komponenten
zahlt der Kreis an den Kreditgeber. In dem Swapgeschäft zahlt der Kreis den Auf-
wand aus der Zinssicherung an die Bank, während die Bank an den Kreis den Euri-
bor leistet. Der vertraglich feststehende und damit grds. nicht spekulative Zinsauf-
wand des Kreises besteht somit aus dem Zinssatz der Zinssicherung und der Bank-
marge in der Liquidität. Der Vorteil für den Kreis gegenüber einem reinen Festzinsdarlehen liegt in der Mög-
lichkeit, ein derivativ strukturiertes Darlehen zu jedem Euribor-Fixing abzulösen, was
aber nur dann erfolgen würde, wenn das Zinsniveau oberhalb der vereinbarten Zins-
sicherung liegen würde. Angesichts der seit Jahren fallenden Zinsen hat sich diese
Situation allerdings bisher nicht eingestellt. Ein Festzinsdarlehen ist nicht in der Wei-
se ablösbar. Das in den Geschäften enthaltene Zinsänderungsrisiko wird durch den Einsatz des
Zinsderivates als Sicherungsinstrument vollständig eliminiert, da die wesentlichen
Vertragsbestimmungen (Zinssatz, Laufzeit, Valuta) von Swap- und Kreditgeschäft
übereinstimmen (Grundsatz der Konnexität bei derivativen Kreditgeschäften). Hinweis:
Die Situation feststehender Zinsbelastungen bei den vom Kreis abgeschlossenen
Zinsderivaten hat sich mit dem seit Oktober 2015 eingetretenen Absacken des 6-
Monats-Euribors in den Negativbereich geändert. Die Partner der Kreditgeschäfte
fordern in der Regel auf Ebene der Zinssicherung eine Umkehr der Zahlungsströme
mit der Wirkung, dass nunmehr der Kreis den 6-M-Euribor zahlen soll, während im
Liquiditätsgeschäft die den Kredit gewährende Bank diesen Schritt durch Zahlung
des neg. 6-M-Euribor an den Kreis regelmäßig nicht nachvollzieht. In 2016 ist hier-
durch dem Kreis ein Schaden in Höhe von ca. 8.900 € entstanden, da in zwei der fünf
derivaten Darlehensfälle die den Kredit gewährende Bank nicht bereit war, den aus
Sicht des Kreises zu zahlenden neg. Euribor mit der jeweiligen Bankmarge zu ver-
rechnen.
Anlage 4 Seite 60
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Die Verwaltung hat in 2017 mit allen Kreditinstituten, mit denen Swapvereinbarungen
bestehen, Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel bzw. der kreisseitigen Vorga-
be, dass der Kreis nicht bereit ist, Zusatzbelastungen zu tragen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Anhangs lagen die Ergebnisse der Verhandlungen noch nicht ab-
schließend vor.
Die von den entsprechenden Kreditinstituten ermittelten Marktwerte zum Bilanzstich-
tag sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Kreditinstitut Marktwert Zins-Swap per 31.12.2016
WGZ Bank/WL Bank -916.689,54 €
NRW.Bank/Sparkasse Arnsberg-Sundern -963.185,42 €
Portigon AG/Commerzbank -393.487,10 €
NRW.Bank/NRW.Bank -915.179,20 €
Portigon AG/Sparkasse Meschede -377.080,90 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen werden im Verbindlichkeiten-
spiegel (Anlage 6 zum Anhang) nach der Art der Verbindlichkeiten und der Restlauf-
zeit unterschieden.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.200.950,00 € VJ: 400,00 €
Aufgrund einer Rahmenvereinbarung über die Gewährung von Krediten zur Liquidi-
tätssicherung mit dem Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen vom 28.09.2007 hat
der Betrieb dem HSK einen kurzfristigen Liquiditätskredit i.H.v. 1.200.000,00 € ge-
währt. Da der in der Rahmenvereinbarung ursprünglich vereinbarte EONIA-Zinssatz
zum Auszahlungszeitpunkt negativ war, erfolgte vereinbarungsgemäß keine Verzin-
sung.
Außerdem sind zum Bilanzstichtag noch nicht eingelöste Schecks i.H.v. 950 € aus-
gewiesen, die noch nicht das Bankkonto belastet haben.
4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.722.183,16 € VJ: 5.432.133,74 €
Es handelt es sich überwiegend um kurzfristige Verbindlichkeiten.
Anlage 4 Seite 61
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
4.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3.898.443,64 € VJ: 5.329.860,76 €
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ergeben sich überwiegend auf dem Gebiet
der Sozial- und Jugendhilfe und aus durchlaufenden Geldern. Es handelt sich hier ausschließlich um kurzfristige Verbindlichkeiten.
4.5 Sonstige Verbindlichkeiten 2.970.291,61 € VJ: 1.108.076,44 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten alle übrigen Verbindlichkeiten des Kreises,
die nicht von den anderen passiven Bilanzpositionen erfasst werden:
Sonstige Verbindlichkeiten Wert 31.12.2016 Wert 31.12.2015
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 692.474,35 € 682.897,94 €
Steuerverbindlichkeiten 10.780,39 € 49.793,74 €
Andere sonstige Verbindlichkeiten 2.267.036,87 € 375.384,96 €
Summe 2.970.291,61 € 1.108.076,44 € Der erhöhte Stand der sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2016 resultiert aus ei-
ner durch den Kreis eingegangen Verpflichtung gegenüber den Städten und Gemein-
den des HSK i.H.v. 1.883.817 € auf Basis des Kreistagesbeschlusses vom
30.06.2017. Der Kreistag hat den Beschluss gefasst, den v.g. Betrag aus einem an-
sonsten erhöhten Überschuss des Jahres 2016 an die Städte und Gemeinden auszu-
kehren. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen unter Punkt B. 1.3 des Anhangs wird
verwiesen.
4.6 Erhaltene Anzahlungen 1.679.921,09 € VJ: 1.436.235,10 €
Hierunter wurden erhaltene Investitionszuschüsse ausgewiesen und zwar
a) für investive Maßnahmen bei den Anlagen im Bau
sowie
b) für die Fälle, bei denen eine Zuweisung noch keiner konkreten Investition zuge-
ordnet werden kann.
Anlage 4 Seite 62
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Die vorgenannten Verbindlichkeiten werden im Verbindlichkeitsspiegel, welcher als Anlage 6
zum Anhang beigefügt ist, nach Art der Verbindlichkeiten und der Restlaufzeiten unterschie-
den.
5. Passive Rechnungsabgrenzung 9.607.300,99 € VJ: 8.433.271,26 €
Auf der Passivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt,
wenn Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag eingehen, diese aber Erträge das Jahr
2017 darstellen. Der zum 31.12.2016 bilanzierte Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert 31.12.2016
Wert 31.12.2015
Erstattung Bund SGB II-Regelleistungen * für Januar 2017
2.800.000,00 € 2.700.000,00 €
Zuwendung Baumaßnahme Bahnhof Olsberg Wird analog des gebildeten ARAPs über eine Dauer von 75 Jahren ertragswirksam aufgelöst
1.385.371,05 € 1.405.920,44 €
Zuweisung Bereich Kindertageseinrichtungen u.a. Investitionen U3-Betreuung * Verwendung in 2017
1.430.515,00 € 1.266.059,00 €
Zuweisung ÖPNV* Verwendung in 2017
1.017.294,40 € 680.465,53 €
Zuweisung Bildung und Teilhabe * a) Schulsozialarbeit b) Leistungsbereich
Auf die Erl. im Lagebericht unter Ziff. 2.4 wird verwiesen
198.746,13 €
1.071.674,30 €
405.426,30 €
1.094.685,27 €
Schülerausbildungspauschale * 679.882,03 € 0,00 € Mittel aus Konjunkturpaket II
a) zur Errichtung Photovoltaikanlage VVGH b) Eingang Kindergarten Wenholt-hausen analog zu den gebildeten ARAPs ertragswirksame Auflö-sung über eine Dauer von 20 Jahren
357.590,00 € 13.546,00 €
383.131,00 € 14.475,00 €
Zuwendung Sonderprojekt Transfer und Qualifizie-rung (TraQ) *
117.044,63 € 119.496,03 €
Erstattungen aus SGB II Regelleistungen* 79.354,14 € 77.172,94 €
Zuweisung für vorschulische Sprachförderung * 52.500,00 € 51.500,00 €
Erstattungen aus Unterhaltsvorschussleistungen * 45.329,00 € 43.406,00 €
Zuweisung Ausgleichsabgabe Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) *
78.820,98 € 37.817,17 €
Zuwendungen Schulpartnerschaft * 148.412,79 € 22.542,77 €
Verschiedene Einzelpositionen (davon 73.029,69 €*) 131.220,54 € 131.173,81 €
Summe 9.607.300,99 € 8.433.271,26 €
Anlage 4 Seite 63
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Bei den mit * gekennzeichneten Positionen (in Summe 7.719.573 €) ist dem Hochsauerland-kreis bereits im Jahr 2016 Liquidität zugeflossen (= Einzahlung), der entsprechende Liquidi-tätsabfluss (= Auszahlung) erfolgte dann in 2017 ff. Daher sind diese Positionen bei der Be-trachtung Liquiditätsentwicklung des Kreises entsprechend zu berücksichtigen (siehe Ziffer 6 im Lagebericht).
IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 941.908,50€ ab. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung sind dem Lagebericht (Ziffer 2) zu entnehmen.
V. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit sowie aus der Investitionstätigkeit des Kreises dar. Der Saldo
aus Einzahlungen und Auszahlungen ist ein Finanzmittelüberschuss (Einzahlungen >
Auszahlungen) oder ein Finanzmittelfehlbetrag (Einzahlungen < Auszahlungen). Zu-
sammen mit der Finanzierungstätigkeit in Form von Aufnahmen und Rückflüssen
bzw. Tilgungen und Gewährungen von Darlehen und Krediten zur Liquiditätssiche-
rung ergibt sich die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln.
Die in der Finanzrechnung abschließend ausgewiesenen liquiden Mittel entsprechen
der Position 2.4 der Aktivseite der Bilanz.
Anlage 4 Seite 64
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
Der Bestand der liquiden Mittel hat sich im Jahr 2016 wie folgt entwickelt:
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 344.322.467,70 €
- Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 346.427.113,04 €
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 2.104.645,34 € + Einzahlungen aus Investitionen 9.758.136,43 €
- Auszahlungen aus Investitionen - 14.673.233,58 €
= Saldo aus Investitionstätigkeit - 4.915.097,15 € = Finanzmittelfehlbetrag - 7.019.742,49 € + Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 69.681.766,38 €
- Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 67.933.519,44 €
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit + 1.748.246,94 € = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln - 5.271.495,55 €
+ Bestand an Finanzmitteln am 31.12.2015 30.559.451,11 €
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln + 400.653,37 €
+ Schwebeposten am 31.12.2016 + 550,00 €
- Parkposten am 31.12.2016 - 4.314,41 €
= Liquide Mittel am 31.12.2016 25.684.844,52 €
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist eine Anpassungsbuchung in der Finanzrech-
nung vorgenommen worden.
VI. Sonstige Angaben Der Hochsauerlandkreis hat sich in verschiedenen Verträgen und Vereinbarungen zur
Leistung von Zuschüssen und finanzieller Übernahme von Dienstleistungen verpflich-
tet. Die Verträge und Vereinbarungen laufen jeweils auf unbestimmte Zeit und sind
kurzfristig kündbar. Darüber hinaus bestehen folgende Haftungsverhältnisse sowie
Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen in Form von Bürgschaften, die der Kreis für die Darle-
hen von Institutionen und sozialen Einrichtungen übernommen hat, sowie in Form
von Patronatserklärungen. Diese Haftungsverhältnisse stehen im Zusammenhang mit
Aufgabenerfüllungen, die Dritte für den Hochsauerlankreis übernommen haben.
Anlage 4 Seite 65
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Bürgschaftsnehmer Jahr der
Übernahme
Bestand der Haftungssumme
am 31.12.2016
Bestand der Haftungssumme
am 31.12.2015
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 1995 16.540.292,36 € 16.540.292,36 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 1995 4.913.514,98 € 4.913.514,98 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 1995 4.297.408,26 € 4.297.408,26 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 2013 1.170.718,24 € 1.322.025,00 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 2015 1.194.900,00 € 1.300.000,00 €
Caritasverband Meschede e.V. 1994 579.233,42 € 603.586,01 €
Caritas-Behindertenhilfe Arnsberg 2006 456.337,50 € 475.687,50 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 2007 399.999,88 € 466.666,56 €
DRK, Kreisverband Meschede 1993 129.950,37 € 153.706,33 €
Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH 2010 129.360,00 € 138.768,00 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 2004 100.000,02 € 133.333,37 €
Störmanns Hof – Seniorenheim –
GmbH 1993 24.032,29 € 60.462,41 €
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH 1987 23.024,89 € 45.237,66 €
Caritasverband Arnsberg-Sundern
e.V. 1993 0,00 € 35.041,99 €
Summe 29.958.772,21 € 30.485.730,43 €
Patronat für Jahr der
Übernahme
Bestand der Haftungssumme
am 31.12.2016
Bestand der Haftungssumme
am 31.12.2015
Sauerland-Tourismus e.V. (Projekt „Neue GastgeberWelten“)
2011 120.000 € 135.000 €
Sauerland-Tourismus e.V. (Projekte „Leitzentrale Wandern“ und „Web-Express“)
2008 54.667 € 87.217 €
Wintersport-Arena Sauerland e.V. (Projekt „Aktivregion Wintersport-Arena Sauerland“)
2009 33.575 € 38.675 €
Rothaarsteig Infrastruktur e.V. (Projekt „Das Grüne Band am Rothaarsteig“)
2010 18.372 € 21.434 €
Summe 226.614 € 282.326 €
Anlage 4 Seite 66
Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2. Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in folgender Hö-
he:
Leasingobjekt / Art
Laufzeit-
ende per
31.12.2016
voraussichtlicher
Aufwand bis
Laufzeitende zum
31.12.2016
voraussichtlicher
Aufwand bis
Laufzeitende zum
31.12.2015
Fahrzeugleasing, „Hartz-Mobil“ 04.11.2019 3.984,12 € 2.541,84 €
Fahrzeugleasing, „Hartz-Mobil“ 19.12.2019 4.227,12 € 2.541,84 €
Fahrzeugleasing, „Hartz-Mobil“ 19.12.2019 4.227,12 € 2.541,84 €
Fahrzeugleasing, Verwaltungsleitung 28.12.2016 0 € 3.615,84 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, allgemeiner Fuhrpark 12.05.2017 921,05 € 3.131,57 €
Fahrzeugleasing, Verwaltungsleitung 06.04.2017 624,75 € 624,75 €
Summe 22.273,61 € 43.181,81 €
Meschede, 07.08.2017
Peter Brandenburg Dr. Karl Schneider
Kreiskämmerer Landrat
Anlage 1 zum Anhang
Stand Zu- Ab- Umbuch- Ab- Zu- Kumulierte am amam gänge gänge ungen schreib- schreib- Ab- 31.12.2016 31.12.2015
01.01.2016 im im im bungen bungen schrei-Haus- Haus- Haus- im im bungenhalts- halts- halts- Haus- Haus- (auch ausjahr jahr jahr halts- halts- Vorjahren)2016 2016 2016 jahr jahr
2016 2016EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + -1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.678.966,46 191.662,51 -1.520,01 0,00 224.991,42 0,00 2.303.357,08 565.751,88 599.080,79
2. Sachanlagen 336.252.877,09 9.981.281,97 -872.135,26 0,00 14.087.695,28 0,00 104.484.647,97 240.877.375,83 245.296.001,30
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-gleiche Rechte 993.288,30 459.754,77 -1.975,00 -2.034,25 0,00 0,00 0,00 1.449.033,82 993.288,30
2.1.1 Grünflächen 478.213,50 298.594,14 -54,00 -3.908,00 0,00 0,00 0,00 772.845,64 478.213,50
2.1.2 Ackerland 20.540,00 0,00 -78,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.462,00 20.540,00
2.1.3 Wald, Forsten 321.792,80 161.160,63 -70,00 451,75 0,00 0,00 0,00 483.335,18 321.792,80
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 172.742,00 0,00 -1.773,00 1.422,00 0,00 0,00 0,00 172.391,00 172.742,00
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-gleiche Rechte 145.689.097,71 157.632,64 -431.000,00 8.977.841,21 6.558.175,99 0,00 34.195.286,45 120.198.285,11 117.926.932,53
2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.832.669,21 12.370,15 0,00 412.208,92 47.009,97 0,00 433.099,77 1.824.148,51 1.446.579,41
2.2.2 Schulen 94.581.246,57 27.461,27 0,00 449.501,36 5.228.525,24 0,00 22.937.204,04 72.121.005,16 76.872.567,77
2.2.3 Wohnbauten 300.000,00 0,00 -110.000,00 0,00 6.080,62 0,00 27.438,64 162.561,36 249.148,18
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 48.975.181,93 117.801,22 -321.000,00 8.116.130,93 1.276.560,16 0,00 10.797.544,00 46.090.570,08 39.358.637,17
Betriebsgebäude2.3 Infrastrukturvermögen 154.650.286,77 579.716,01 -3.417,93 2.544.475,26 5.358.234,38 0,00 51.437.192,56 106.333.867,55 108.571.328,59
2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-vermögens 9.490.615,69 42.033,27 -3.417,93 2.034,25 0,00 0,00 0,00 9.531.265,28 9.490.615,69
2.3.2 Brücken und Tunnel 16.004.745,09 0,00 0,00 24.326,30 279.133,28 0,00 2.426.628,28 13.602.443,11 13.857.250,09
2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
und Sicherheitsanlagen2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 628.136,67 0,00 0,00 0,00 19.989,12 0,00 103.221,87 524.914,80 544.903,92
beseitigungsanlagen2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 126.341.095,66 537.682,74 0,00 2.518.114,71 4.990.446,46 0,00 48.292.730,00 81.104.163,11 83.038.812,12
Verkehrslenkungsanlagen2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- 2.185.693,66 0,00 0,00 0,00 68.665,52 0,00 614.612,41 1.571.081,25 1.639.746,77
vermögens2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1.351.226,00 0,00 0,00 0,00 90.081,50 0,00 810.735,97 540.490,03 630.571,52
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 11.550,07 0,00 0,00 0,00 30,50 0,00 915,26 10.634,81 10.665,31
2.6 Maschinen und technische Anlagen, 10.502.277,22 632.238,92 -199.076,73 626.927,01 788.243,65 0,00 6.466.355,97 5.096.010,45 4.625.122,61
Fahrzeuge2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.226.327,18 912.164,29 -236.665,60 385.973,92 1.292.929,26 0,00 11.574.161,76 6.713.638,03 6.709.268,60
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 5.828.823,84 7.239.775,34 0,00 -12.533.183,15 0,00 0,00 0,00 535.416,03 5.828.823,84
3. Finanzanlagen 429.803.653,17 4.132.217,46 -4.025.549,31 0,00 91.681.970,96 0,00 370.752.885,22 59.157.436,10 150.732.738,91
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.858.911,47 0,00 -12.255,68 0,00 0,00 0,00 0,00 1.846.655,79 1.858.911,47
3.2 Beteiligungen 3.050.050,32 2.917,50 -6.398,78 0,00 0,00 0,00 977.041,00 2.069.528,04 2.073.009,32
3.3 Sondervermögen 158.934.140,24 4.000.000,00 0,00 0,00 30.178.490,03 0,00 155.919.165,01 7.014.975,23 33.193.465,26
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.308.212,06 129.299,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.437.512,02 1.308.212,06
3.5 Ausleihungen 264.652.339,08 0,00 -4.006.894,85 0,00 61.503.480,93 0,00 213.856.679,21 46.788.765,02 112.299.140,80
3.5.1 an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.5.2 an Beteiligungen 58.448.707,28 -4.006.200,00 0,00 0,00 0,00 12.253.198,28 42.189.309,00 46.195.509,00
3.5.3 an Sondervermögen 206.200.000,00 0,00 0,00 0,00 61.503.480,93 0,00 201.603.480,93 4.596.519,07 66.100.000,00
3.5.4 Sonstige Ausleihungen 3.631,80 -694,85 0,00 0,00 0,00 0,00 2.936,95 3.631,80
4. Summe des Anlagevermögens 768.735.496,72 14.305.161,94 -4.899.204,58 0,00 105.994.657,66 0,00 477.540.890,27 300.600.563,81 396.627.821,00
Anlagevermögen
Anschaffungs- und Herstellungkosten Abschreibungen Buchwert
Forderungsspiegelzum 31.12.2016
Anlage 2 zum Anhang
bis zu1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR1 2 3 4 5
1.17.076.263,64 8.365.738,85 3.114.597,75 5.595.927,04 10.358.947,35
1.1 Gebühren 672.683,55 672.683,55 0,00 0,00 760.712,581.2 Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,001.3 Steuern 1.062,80 1.062,80 0,00 0,00 1.062,801.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.761.441,68 1.726.259,50 24.340,44 10.841,74 2.734.475,531.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 14.641.075,61 5.965.733,00 3.090.257,31 5.585.085,30 6.862.696,44
2. 6.532.860,78 6.462.259,31 68.951,47 1.650,00 5.229.653,962.1 gegenüber dem privaten Bereich 405.383,32 334.781,85 68.951,47 1.650,00 317.385,122.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 4.643.202,12 4.643.202,12 0,00 0,00 3.293.559,512.3 gegen verbundene Unternehmen 10.367,28 10.367,28 0,00 0,00 611,662.4 gegen Beteiligungen 83.728,71 83.728,71 0,00 0,00 432.587,512.5 gegen Sondervermögen 1.390.179,35 1.390.179,35 0,00 0,00 1.185.510,16
3. 371.180,99 371.180,99 0,00 0,00 0,004. 23.980.305,41 15.199.179,15 3.183.549,22 5.597.577,04 15.588.601,31
Gesamt-betragzum
31.12.2015
mit einer Restlaufzeit von
Summe aller Forderungen
Art der Forderungen
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Gesamt-betragzum
31.12.2016
Sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum AnhangErmächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW vom Haushaltsjahr 2016 nach 2017a) Ermächtigungsübertragungen aus den Ansätzen des Ergebnisplanes 2016 -Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2017-
Gesamtbetrag Gesamtbetragam Inanspruch- Auflösung Zuführung am
31.12.2015 nahme 31.12.2016Konto Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EURPB 1 Innere Verwaltung
5241400000 Reinigung 4.894,20 4.894,20 0,00 0,00 0,005281470000 Aufwendungen eGovernment 54.811,40 39.981,49 14.829,91 15.706,36 15.706,365255550000 Betrieb/Install. TUI Netzwerk 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,005291600000 Beratungsleistungen Weiterentwicklung 11.870,25 8.201,17 761,33 4.500,00 7.407,755292220000 Wartung Finanzsoftware 4.741,91 4.741,91 0,00 0,00 0,005411200000 Fachliche Fortbildung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005411230000 Allg. Fortbildungskosten 10.000,00 10.000,00 0,00 10.000,00 10.000,005431313000 Software Anpassung, Pflege 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,005431147000 Repräsentationen, Ehrungen, Nachrufe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005431150002 Kleinteile unter 410 € 0,00 0,00 0,00 21.509,46 21.509,46
Zwischensumme: 86.317,76 67.818,77 15.591,24 126.715,82 129.623,57
PB 2 Sicherheit und Ordnung5281012000 Sachkosten der Bußgeldstelle 606,10 606,10 0,00 21.827,32 21.827,325431999999 Aufwand für den Erwerb von VM (Festwerte) 1.127,85 1.054,17 73,68 9.900,00 9.900,005431150002 Kleinteile unter 410 € 0,00 0,00 0,00 3.500,00 3.500,00
Zwischensumme: 1.733,95 1.660,27 73,68 35.227,32 35.227,32
PB 3 Schulträgeraufgaben5211100000 Gebäudeunterhaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005255600000 Unterhaltung BGA 0,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,005255800000 Wartung Hard- und Software Schulen 32.566,00 32.566,00 0,00 35.000,00 35.000,005281033000 Disposition Schülerverkehr 0,00 0,00 0,00 8.509,43 8.509,435281014000 Schulpartnerschaften 1.628,27 1.628,27 0,00 0,00 0,005281251000 Regionales Bildungszentrum 0,00 0,00 0,00 21.775,18 21.775,185291850000 Einrichtung Bildungsnetzwerk 0,00 0,00 0,00 20.500,00 20.500,005412400000 Supervisionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005431150002 Kleinteile unter 410 € 20.284,40 9.914,57 10.369,83 22.500,00 22.500,005431313100 Software Schulen 18.089,43 11.300,26 6.789,17 0,00 0,005431330000 Sicherheitsüberprüfung Schulausstattung 69.893,80 63.730,87 6.162,93 52.700,00 52.700,005431999999 Aufwand für den Erwerb von VM (Festwerte) 20.949,55 11.043,51 906,04 11.000,00 20.000,00
Zwischensumme: 163.411,45 130.183,48 24.227,97 174.984,61 183.984,61
PB 4 Soziales, Kultur und Verkehr5318170000 Förderung der Kulturarbeit 10.000,00 7.500,00 2.500,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 10.000,00 7.500,00 2.500,00 0,00 0,00
PB 5 Soziale Leistungen5281570000 sonstige Planungskosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005431180000 Sachverständigen- und Gerichtskosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,005291700000 Förderung Integration von Ausländern 9.690,00 9.690,00 0,00 41.480,00 41.480,00
Zwischensumme: 9.690,00 9.690,00 0,00 41.480,00 41.480,00
PB 6 Kinder-,Jugend-,Familienhilfe5331000019 2.000,00 1.366,06 633,94 0,00 0,00
5411200000 Fachliche Fortbildung 4.436,90 4.436,90 0,00 0,00 0,005431150002 Kleinteile unter 410 € 1.922,45 1.922,45 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 8.359,35 7.725,41 633,94 0,00 0,00
PB 7 Gesundheitsdienste5411200000 Fachliche Fortbildung 6.117,00 1.811,00 4.306,00 0,00 0,005431313000 Software 10.404,20 6.793,23 3.610,97 0,00 0,00
Zwischensumme: 16.521,20 8.604,23 7.916,97 0,00 0,00
PB 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV5211010000 Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen 7.436,77 7.436,77 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 7.436,77 7.436,77 0,00 0,00 0,00
Veränderungen im Haushaltsjahr
Kosten von Maßnahmen im Rahmen des Pflegekinderwesens und der Adoptionsvermittlung
Anlage 3 zum AnhangGesamtbetrag Gesamtbetrag
am Inanspruch- Auflösung Zuführung am31.12.2015 nahme 31.12.2016
Konto Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR
Veränderungen im Haushaltsjahr
PB 13 Natur- und Landschaftspflege5281590000 Kulturlandschaftspflegeprogramm 0,00 0,00 0,00 4.000,00 4.000,005431180000 Sachverständigen- und Gerichtskosten 25.000,00 6.161,23 12.838,77 0,00 6.000,00
Zwischensumme: 25.000,00 6.161,23 12.838,77 4.000,00 10.000,00
PB 14 Umweltschutz5291230000 Kieselrot 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00
Summe: 328.470,48 246.780,16 63.782,57 397.407,75 415.315,50
b) Ermächtigungsübertragungen auf Bestandskonten / aus den Ansätzen des investiven Finanzplanes 2016
Gesamtbetrag Gesamtbetragam Inanspruch- Auflösung Zuführung am
31.12.2015 nahme 31.12.2016PB Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EURPB 1 Innere Verwaltung 215.727,58 166.880,10 46.255,28 608.284,95 610.877,15
PB 2 Sicherheit und Ordnung 5.853.645,41 4.713.711,02 0,00 950.615,56 2.090.549,95
PB 3 Schulträgeraufgaben 1.162.715,44 392.642,11 609.750,49 2.235.544,30 2.395.867,14
PB 4 Kultur und Wissenschaft 59.917,16 47.865,86 12.051,30 6.100,00 6.100,00
PB 6 Kinder-,Jugend-,Familienhilfe 422.867,19 375.772,32 3.294,87 107.120,20 150.920,20
PB 7 Gesundheitswesen 5.404,20 5.404,20 0,00 3.700,00 3.700,00
PB 9 Räuml. Plan. u. Entw., Geoinformation 7.000,00 7.000,00 0,00 1.210,88 1.210,88
PB 10 Bauen und Wohnen 12.372,53 9.225,26 3.147,27 0,00 0,00
PB 12 Verkehr und ÖPNV 1.941.738,46 1.335.953,07 201.952,91 2.311.039,57 2.714.872,05
PB 15 Wirtschaft und Tourismus 169.240,36 141.670,24 27.570,12 0,00 0,00
PB 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,00 0,00 0,00 110.920,00 110.920,00
gesamt 9.850.628,33 7.196.124,18 904.022,24 6.334.535,46 8.085.017,37
Auswirkungen auf die Liquidität: (siehe auch Ziffer 6 im Lagebericht)
Ermächtigungsübertragungen konsumtiv 415.315,50Ermächtigungsübertragungen investiv 8.085.017,37abzgl. noch zu berücksichtigende Zuschüsse im investiven Bereich -1.909.271,00abzgl. Kreditermächtigungverbleibende Wirkung auf die Liquidität: -6.591.061,87
c) Ermächtigungsübertragungen bei Auszahlungen zum 31.12.2016 -Auswirkungen auf den Finanzplan 2017-
aus laufender Verwaltungstätigkeit: - noch offene Verbindlichkeiten in der Schlussbilanz 11.530.226,85 - Ermächtigungsübertragungen aus Planung 2016 397.407,75 (siehe Übersicht a)) - weitere Übertragung aus alter Ermächtigungsübertragung 2015 17.907,75 (siehe Übersicht a))
Summe 11.945.542,35
aus Investitionstätigkeit: - noch offene Verbindlichkeiten in der Schlussbilanz 662.693,62 - Ermächtigungsübertragungen aus Planung 2016 6.334.535,46 (siehe Übersicht b)) - weitere Übertragung aus alter Ermächtigungsübertragung 2015 1.750.481,91 (siehe Übersicht b))
Summe 8.747.710,99
Gesamtsumme 20.693.253,34
Veränderungen im Haushaltsjahr
Sonderpostenspiegel zum 31.12.2016
Anlage 4 zum Anhang
Gesamtbetrag Veränderungen im Haushaltsjahr GesamtbetragArten der Sonderposten am Zuführungen Laufende Umbuchung am
01.01.2016 Auflösung +/- 31.12.2016€ € € € €
für Zuwendungen 127.623.350,43 1.795.738,82 8.789.353,94 2.533.561,31 123.163.296,62 - vom Bund 242.875,50 0,00 660,00 0,00 242.215,50 - vom Land 107.475.541,59 780.775,81 6.552.097,34 714.477,30 102.418.697,36 - Schulpauschale 10.162.517,18 296.608,87 1.340.541,69 630.772,65 9.749.357,01 - Investitionspauschale 5.418.514,70 706.027,77 711.743,02 790.930,64 6.203.730,09 - Feuerschutzpauschale 234.118,55 0,00 22.037,97 68.632,18 280.712,76 - von Gemeinden 3.758.328,05 2.664,02 145.118,37 163.740,88 3.779.614,58 - von sonstigen öffentlichen Bereichen 70.922,64 6.162,35 4.489,74 0,00 72.595,25 - von übrigen Bereichen 260.515,11 3.500,00 12.648,70 165.007,66 416.374,07 - Zweckverbände 17,11 0,00 17,11 0,00 0,00
für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Sonderposten 435.381,65 249.393,64 0,00 -165.007,66 519.767,63 - Jugendamt 95.549,92 0,00 0,00 0,00 95.549,92 - Ersatzgelder § 5 LG 339.831,73 249.393,64 0,00 -165.007,66 424.217,71
Summe Sonderposten 128.058.732,08 2.045.132,46 8.789.353,94 2.368.553,65 123.683.064,25
Erhaltene Anzahlungen (SoPo) 1.436.235,10 2.615.039,64 -2.800,00 -2.368.553,65 1.679.921,09
Rückstellungsspiegelzum 31.12.2016
Anlage 5 zum Anhang
Gesamtbetrag Gesamtbetragam Inanspruch- Auflösung am
31.12.2015 nahme 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EURPENSIONSRÜCKSTELLUNGENPensionsrückstellung aktive Beamte * 59.717.580,00 0,00 -3.475.839,00 3.706.953,00 59.948.694,00Pensionsrückstellung Versorgungsempfänger * 64.117.796,00 -3.009.707,00 -304.104,00 3.530.949,00 64.334.934,00Beihilferückstellung aktive Beamte * 14.276.083,00 0,00 0,00 199.438,00 14.475.521,00Beihilferückstellung Versorgungsempfänger * 15.327.999,00 0,00 0,00 206.646,00 15.534.645,00Summe Pensionsrückstellungen 153.439.458,00 -3.009.707,00 -3.779.943,00 7.643.986,00 154.293.794,00INSTANDHALTUNGSRÜCKSTELLUNGENHOCHBAUBK Olsberg, Gebäude 1, Betonsanierung 13.348,07 -5.861,36 -7.486,71 0,00 0,00BK Olsberg, Gebäude 2, Dachsanierung 2.187,97 -2.187,96 -0,01 0,00 0,00BK Olsberg, Gebäude 2, Fenster 1.423,55 -1.423,54 -0,01 0,00 0,00BK Olsberg, Gebäude 3, Abdichtung 25.920,10 -19.231,67 0,00 0,00 6.688,43BK Olsberg, Gebäude 3, Fenster 1.499,90 -815,15 -684,75 0,00 0,00BK Olsberg, Gebäude 3, Dachsanierung 5.404,26 0,00 0,00 0,00 5.404,26BK Olsberg, Gebäude 4, Fenster 14.750,00 -1.810,04 0,00 0,00 12.939,96Feuerwehrschulungsz. Brilon, Abdichtung i. 9.097,71 0,00 0,00 0,00 9.097,71Polizeigebäude Brilon, Innensanierung Keller 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Zwischensumme: Maßnahmen aus der EB 73.631,56 -31.329,72 -8.171,48 0,00 34.130,36BK Olsberg, Brandschutzmaßnahmem 95.214,00 -69.321,46 0,00 15.000,00 40.892,54BK Brilon, Brandschutzmaßnahmem 5.560,66 0,00 -5.560,66 10.000,00 10.000,00BK am Eichholz, Brandschutzmaßnahmen 85.985,67 -6.000,00 -29.985,67 0,00 50.000,00BK Berliner Platz, Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00BK Meschede, Brandschutzmaßnahmen 89.745,02 -84.747,79 0,00 68.785,00 73.782,23KH Brilon, Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 27.681,76 27.681,76Sporthalle Brilon, Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00Bauhof Brilon, Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00BK Brilon WC-Sanierung 9.837,05 -3.850,00 0,00 0,00 5.987,05KH Arnsberg WC-Sanierung 0,00 0,00 0,00 50.204,42 50.204,42BK Meschede Unterverteilung Elektro 4.846,38 -2.319,07 0,00 0,00 2.527,31BK Olsberg LED-Beleuchtung 96.635,56 -80.746,67 0,00 20.000,00 35.888,89BK Meschede LED-Beleuchtung 21.100,00 -19.644,47 -1.455,53 0,00 0,00BK am Eichholz Unterverteilung Elektro 4.100,00 -3.637,04 -462,96 0,00 0,00BK Meschede Lüftung 73.000,00 0,00 -73.000,00 0,00 0,00BK Olsberg, Fußboden 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00BK Meschede, Wartung 0,00 0,00 0,00 2.320,50 2.320,50
Arten der Rückstellungen
Veränderungen im HaushaltsjahrZuführungen/
Neue Übertragung
Rückstellungsspiegelzum 31.12.2016
Anlage 5 zum Anhang
Gesamtbetrag Gesamtbetragam Inanspruch- Auflösung am
31.12.2015 nahme 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR
Arten der Rückstellungen
Veränderungen im HaushaltsjahrZuführungen/
Neue Übertragung
Feuerwehrschulungsz. Brilon 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00KH Brilon, Kanal 0,00 0,00 0,00 5.883,36 5.883,36Haus der Landwirtschaft, Umbau 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00Kreishaus Arnsberg Sanierung (KInvFG) 0,00 0,00 0,00 484.880,00 484.880,00Abrisskosten Biologische Station Bödefeld 0,00 0,00 0,00 56.000,00 56.000,00Zwischensumme Hochbau Gesamt 559.655,90 -301.596,22 -118.636,30 925.755,04 1.065.178,42TIEFBAUK 20 OD Bad Fredeburg 1.748,85 0,00 -1.748,85 0,00 0,00K 2 Herdringen-Hüsten B 229 34.820,47 -17.961,68 -16.858,79 0,00 0,00K 17 Grafschaft-Almert 10.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00K 19 Osterwald, Schmallenberg 110.000,00 -85.704,62 -24.295,38 0,00 0,00K 52 Hoheleye, Winterberg 160.000,00 -142.241,66 -12.758,34 0,00 5.000,00K 67 Erlinghausen, Marsberg 215.000,00 -205.000,00 0,00 0,00 10.000,00K 10/1 Wennigloh, Arnsberg 0,00 0,00 0,00 225.000,00 225.000,00K 67/1 OD Niedermarsberg 0,00 0,00 0,00 85.000,00 85.000,00K 45/1 B55 – Schwarzer Bruch 0,00 0,00 0,00 55.000,00 55.000,00Ortsdurchfahren Bereich Stadt Arnsberg (u.a. K 3) 92.792,14 0,00 0,00 0,00 92.792,14Unterhaltung an versch. Kreisstraßen 70.000,00 -14.774,26 0,00 0,00 55.225,74Gehölzpflegearbeiten 0,00 0,00 0,00 7.996,80 7.996,80Fahrbahnmarkierungen 0,00 0,00 0,00 19.734,00 19.734,00Brückeninstandsetzung Wehrstapel K 45 39.264,88 -39.264,88 0,00 20.000,00 20.000,00Brückeninstandsetzung Hauptprüfung 12.600,00 -12.589,01 -10,99 0,00 0,00Brückeninstandsetzung Wulmeringhausen K 47 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00Niederschlagswassergebühr Stadt Marsberg 17.000,00 0,00 0,00 0,00 17.000,00Zwischensumme Tiefbau 763.226,34 -517.536,11 -60.672,35 522.730,80 707.748,68Summe Instandhaltungsrückstellung 1.322.882,24 -819.132,33 -179.308,65 1.448.485,84 1.772.927,10SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENRückstellung Altersteilzeit 531.122,74 -291.307,74 0,00 0,00 239.815,00Rückstellung Urlaubsansprüche 2.079.602,00 -2.079.602,00 0,00 2.236.354,00 2.236.354,00Rückstellung Gleitzeitguthaben 903.848,00 -903.848,00 0,00 947.841,00 947.841,00Rückstellung Pensionen KDVZ Citkomm* 2.988.351,26 0,00 0,00 0,00 2.988.351,26Rückstellung Versorgungslastenverteilung* 1.473.997,00 -245.180,00 0,00 0 1.228.817,00Zwischensumme Personalbereich 7.976.921,00 -3.519.937,74 0,00 3.184.195,00 7.641.178,26
Rückstellungsspiegelzum 31.12.2016
Anlage 5 zum Anhang
Gesamtbetrag Gesamtbetragam Inanspruch- Auflösung am
31.12.2015 nahme 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR EUR
Arten der Rückstellungen
Veränderungen im HaushaltsjahrZuführungen/
Neue Übertragung
Rückstellung Abschlussprüfung (Einzel- und Gesamtabschluss) 39.000,00 -23.740,50 -259,50 49.230,00 64.230,00Rückstellung Beratungsaufwand 6.000,00 -4.883,76 -1.116,24 0,00 0,00Rückstellung USt Tierkörperbeseitigung 132.900,30 0,00 0,00 13.099,70 146.000,00Rückstellung für Prozessrisiken 0,00 0,00 0,00 242.600,00 242.600,00Rückstellung Verlustabdeckung Wirtschaftsförderungsgesellschaft 50.000,00 -28.877,78 -21.122,22 20.000,00 20.000,00Rückstellung Verlustabd. Entwicklungsgesellschaft Hochsauerl. mbH 30.000,00 -13.512,10 -16.487,90 18.000,00 18.000,00Rückstellung Verlustabdeckung Sauerländer Besucherbergwerk GmbH 30.000,00 -29.318,25 -681,75 0,00 0,00Rückstellung Einheitslastenabrechnung 1.169.939,00 -1.169.939,00 0,00 2.469.000,00 2.469.000,00Rückstellung Erstattung Krankenhilfe 650.000,00 -489.756,77 -160.243,23 700.000,00 700.000,00Rückstellung für Abrechnung Anteil Leitstellenkosten 0,00 0,00 0,00 44.906,00 44.906,00Rückstellung Drogen- und Suchtberatung 26.781,08 -14.890,00 0,00 0,00 11.891,08Rückstellung Hilfe zur Pflege 450.000,00 -450.000,00 0,00 0,00 0,00Rückstellung Zuschüsse Pflegeeinrichtungen 300.000,00 -300.000,00 0,00 0,00 0,00Rückstellung Schülerbeförderung 73.984,09 -60.922,11 -13.061,98 0,00 0,00Rückstellung Sanierung Pingel 0,00 0,00 0,00 114.000,00 114.000,00Rückstellung Entwicklungskonzept Berufskollegs 70.000,00 -70.000,00 0,00 0,00 0,00Rückstellung Ersatzschulfinanzierung Caritasverbände 230.000,00 -89.845,52 0,00 0,00 140.154,48Rückstellung Zinsabrechnung Darlehn 12.621,28 0,00 0,00 221.071,07 233.692,35Rückstellung Prüfung GPA 9.500,00 -9.500,00 0,00 16.128,00 16.128,00Summe weitere sonstige Rückstellungen 3.280.725,75 -2.755.185,79 -212.972,82 3.908.034,77 4.220.601,91Summe aller Rückstellungen 166.019.986,99 -10.103.962,86 -4.172.224,47 16.184.701,61 167.928.501,27
*Auswirkungen auf die Liquidität: (siehe auch Ziffer 6 im Lagebericht)
Rückstellungen gesamt 167.928.501,27abzgl. Positionen ohne Auswirkung auf die Liquidität ( mit * gekennzeichnet) -158.510.962,26verbleibende Wirkung auf die Liquidität: 9.417.539,01
Verbindlichkeitenspiegelzum 31.12.2016
Anlage 6 zum Anhang
bis zu1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR1 2 3 4 5
1. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. 31.325.170,52 1.847.970,36 9.593.671,94 19.883.528,22 30.743.420,77
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,002.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,002.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,002.4 vom öffentlichen Bereich 17.917.307,34 970.536,66 5.834.151,98 11.112.618,70 16.492.900,952.5 von Kreditinstituten 13.407.863,18 877.433,70 3.759.519,96 8.770.909,52 14.250.519,82
3.1.200.950,00 1.200.950,00 0,00 0,00 400,00
3.1 vom öffentlichen Bereich 1.200.950,00 1.200.950,00 0,00 0,00 400,003.2 von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.3.722.183,16 3.722.183,16 0,00 0,00 5.432.133,74
6. 3.898.443,64 3.874.652,33 23.791,31 0,00 5.329.860,767. 2.970.291,61 2.970.291,61 0,00 0,00 1.108.076,448. 1.679.921,09 1.679.921,09 0,00 0,00 1.436.235,109. 44.796.960,02 15.295.968,55 9.617.463,25 19.883.528,22 44.050.126,81
29.984.197,23 456.532,73 1.947.903,93 27.579.760,57 30.596.329,35226.614,00 54.792,00 166.722,00 5.100,00 282.326,00Patronatserklärungen
Nachrichtlich anzugeben:Haftungsverhältnisse aus der Bestellungvon Sicherheiten:Bürgschaften
Verbindlichkeiten aus Krediten zurLiquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, dieKreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-kommenVerbindlichkeiten aus Lieferungen undLeistungenVerbindlichkeiten aus TransferleistungenSonstige Verbindlichkeiten
Summe aller VerbindlichkeitenErhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten aus Kreditenfür Investitionen
Art der Verbindlichkeiten
Gesamt-betragzum
31.12.2016
Gesamt-betragzum
31.12.2015mit einer Restlaufzeit von
Anleihen
Anlage 5 Seite 1
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
1. Gesetzliche Grundlage
Der Jahresabschluss muss gem. § 95 Abs. 1 GO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises
vermitteln. Er beinhaltet als einzelne Bestandteile die Ergebnisrechnung und die Finanz-
rechnung nebst Teilrechnungen auf Basis der beim Hochsauerlandkreis eingerichteten Pro-
dukte, die Bilanz, den Anhang sowie diesem Lagebericht, in dem das Ergebnis erläutert
wird. Inhaltliche Vorgaben zum Lagebericht ergeben sich aus § 48 GemHVO NRW:
Danach vermittelt der Lagebericht einen zusammenfassenden Überblick über die finanz-
wirtschaftliche Lage des Kreises zum Jahresabschluss auf den 31.12.2016 und gibt Re-
chenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltjahr 2016. Im Bericht
werden zunächst die Grundlagen der Haushaltsplanung 2016 und hieran anschließend das
Ergebnis 2016 dargestellt mit einer Analyse von Einzelergebnissen wesentlicher Etatpositi-
onen im Hinblick auf Abweichungen zu den Werten lt. Haushaltsplanung. Danach werden
einige weitere Bereiche der Finanzwirtschaft erläutert, die für das Gesamtverständnis der
Haushaltswirtschaft von Bedeutung sind (z.B. Pensions- und Beihilferückstellungen, Schul-
pauschale, Kreditfinanzierung/Verschuldung, Liquidität). Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf die finanziellen Entwicklungen des Jahres 2017
sowie Anmerkungen zu Chancen und Risiken künftiger Jahre ab.
2. Allgemeine Angaben zum Hochsauerlandkreis
2.1 Lage, Einwohner und Grunddaten
Der zum 01.01.1975 gegründete Hochsauerlandkreis liegt in der Mitte Nordrhein-
Westfalens und ist Teil der insbesondere in wirtschaftspolitischen und touristischen Angele-
genheiten als gemeinsamer Raum auftretenden Region Südwestfalen. Zum Hochsauer-
landkreis gehören die 12 Städte und Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallen-
berg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg. Mit einer Fläche von 1.956,45 km² ist der Hochsauerlandkreis der flächenmäßig größte
Kreis des Bundeslandes. Im Kreisgebiet leben zum Stichtag 31.12.2015 (aktuellere Daten
liegen statistisch nicht vor) 260.879 Einwohner.
Anlage 5 Seite 2
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Die Entwicklung der Einwohnerzahl ist dabei eine wesentliche Kenngröße einerseits in Be-
zug auf u.a. sich auf dieser Kenngröße berechnende Landesmittel im jährlichen kommuna-
len Finanzausgleich, wie aber auch andererseits betreffend z.B. soziale Problemlagen einer
steigenden Überalterung der Bevölkerung oder die, über einen längeren Zeitraum zu be-
trachtende von weniger Nutzern nachgefragte Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Kreisstraßennetz,
Bildungseinrichtungen). Die Auswirkungen des sog. „demographischen Wandels“ führen
nach einem Anstieg der Bevölkerung in den 1990-iger Jahren seit dem Jahr 1997 zu einem
permanenten Bevölkerungsrückgang, der erstmals im Jahr 2015 wieder einen Anstieg er-
fahren hat.
Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die Entwicklung:
(Aufgrund von technischen Neuerungen bei den Meldebehörden und den Statistikämtern verzögern sich die Be-völkerungsstatistiken – daher liegen offizielle EWO-Daten nur zum 31.12.2015 vor)
Der Kreissitz des Hochsauerlandkreises befindet sich in Meschede. Aufgrund der Größe
des Kreisgebietes werden Verwaltungsnebenstellen in den Städten Arnsberg und Brilon
(ehem. Kreishäuser der Altkreise) vorgehalten.
Die Struktur des Kreises im Hinblick auf seine Kommunen ist gekennzeichnet durch sehr
unterschiedliche Größenverhältnisse. So weist die kleinste Gemeinde zum 31.12.2015 eine
Einwohnerzahl mit 4.541 EWO und einer Einwohnerdichte von 69 EWO/km² aus, während
Anlage 5 Seite 3
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
die größte Kommune für 73.784 EWO zuständig ist bei einer Einwohnerdichte von 381
EWO/km².
(Aufgrund von technischen Neuerungen bei den Meldebehörden und den Statistikämtern verzögern sich die
Bevölkerungsstatistiken – daher liegen keine aktuelleren Einwohnerdaten vor)
- - - - - - -
Der Hochsauerlandkreis stellt sich den Folgen der demographischen Entwicklung durch ei-
ne Vielzahl von Aktivitäten, die dazu beitragen können, die Attraktivität der Region speziell
in den Schwerpunkten Wirtschaft und Erholung nachhaltig zu stärken um hierdurch gerade
für die nachwachsende Generation Perspektiven für ein Verbleiben vor Ort zu schaffen.
Moderne Techniken, Marktnähe, Flexibilität und Ortsverbundenheit sind es, die die über-
wiegend mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur des Kreises prägen. Innovative und
bodenständige Unternehmer mit hervorragend qualifizierten Mitarbeitern bieten die Gewähr
für sichere Arbeitsplätze im Sauerland. In enger Kooperation mit den Städten und Gemein-
den ist ein Schwerpunkt der Politik des Kreises dafür zu sorgen, dass die Unternehmen
günstige Rahmenbedingungen vorfinden und sich weiter entwickeln können.
Seit 2007 arbeitet der Hochsauerlandkreis eng mit dem Märkischen Kreis und den Kreisen
Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest zusammen. Gemeinsam präsentieren sich die fünf
Kreise als wirtschaftsstarke Region unter der Marke „Südwestfalen“. Ziel ist, mehr Einfluss
in Land, Bund und Europa zu gewinnen. Als Industrieregion mit mehr als 140 Weltmarktfüh-
rern zeigt Südwestfalen mit einem gemeinsamen, auch von Vertretern der Wirtschaft finan-
Stadt/Gemeinde Stand Stand Veränderung Veränderung Fläche qkmEinwohner je
qkm31.12.2014 31.12.2015 total % 30.06.2015 31.12.2015
Arnsberg 73.436 73.784 348 0,47 193,44 381Bestwig 11.412 11.170 -242 -2,12 67,9 165Brilon 25.461 26.232 771 3,03 228,97 115Eslohe 8.846 8.942 96 1,09 113,3 79Hallenberg 4.457 4.541 84 1,88 65,36 69Marsberg 19.771 19.968 197 1,00 182,01 110Medebach 7.828 7.938 110 1,41 126,05 63Meschede 30.002 30.119 117 0,39 218,5 138Olsberg 14.739 14.874 135 0,92 117,9 126Schmallenberg 24.926 25.230 304 1,22 302,34 83Sundern 27.963 28.166 203 0,73 192,85 146Winterberg 12.720 12.798 78 0,61 147,83 87
Hochsauerlandkreis 261.561 263.762 2.201 0,84 1.956,45 135
Anlage 5 Seite 4
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
ziell unterstützten Regionalmarketing seine Stärken und stellt sich selbstbewusst dem
Standortwettbewerb der Regionen.
Um den Herausforderungen an die demographische Entwicklung und den sich u.a. daraus
ergebenden Folgewirkungen zu begegnen, hat der Kreis ergänzend zu den für und in Süd-
westfalen zu entwickelnden Strategien ein eigenes Konzept zur Gestaltung der Herange-
hensweise an künftige Aufgabenabwicklungen erstellt. Der Kreistag hat sich zuletzt in sei-
ner Sitzung am 12.04.2013 sehr intensiv mit vom Hochsauerlandkreis als Gebietskörper-
schaft beeinflussbaren Entwicklungsperspektiven beschäftigt, und das „Zukunftsprogramm
für den Hochsauerlandkreis“ beschlossen, mit dem das aus dem Jahr 2006 stammende
„Wirtschaftspolitische Programm“ für den Hochsauerlandkreis auf eine neue Grundlage ge-
stellt worden ist. Das Zukunftsprogramm gibt auf verschiedenen Handlungsfeldern langfristig ausgerichtete
Zielsetzungen vor, bei denen der Hochsauerlandkreis mit seinen Handlungsmöglichkeiten
auf kommunaler Ebene künftige Entwicklungen und damit die Zukunft des Kreises im Sinne
agierenden Handelns beeinflussen kann. Handlungsfelder sind u.a. die Vielschichtigkeit der
Bildungseinrichtungen, soziale Themen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende und
Angelegenheiten der alternden Bevölkerung (Pflege, Eingliederungshilfen), Klimaschutz,
Angelegenheiten des Landschafts- und Naturschutzes, Landwirtschaft, Tourismus, Ge-
sundheitswesen und Verkehr sowie die wirtschaftliche Entwicklung der heimischen Region.
Der Kreis arbeitet bei der Umsetzung des Zukunftsprogramms sehr eng mit den Städten
und Gemeinden im Kreisgebiet und den Kreisen in Südwestfalen zusammen. Das Zu-
kunftsprogramm legt einerseits soweit wie möglich konkrete Ziele fest, erhebt aber anderer-
seits keinen Anspruch darauf, diese auch in einem vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen zu
müssen. Das Konzept ist vielmehr als ein Prozess zu verstehen, in dem immer wieder auf
neue Entwicklungen reagiert werden kann bzw. reagiert werden muss. Das Zukunftsprogramm ist damit auch im Hinblick auf finanzielle Belange eine wichtige Leit-
linie der jährlichen Etatplanungen. Es kann auf der Homepage des HSK
(www.hochsauerlandkreis.de) unter Eingabe des Suchbegriffs „Zukunftsprogramm“ einge-
sehen werden.
- - - - - - -
Anlage 5 Seite 5
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Für die Aufgabenstellungen des Kreises sind folgende Kennzahlen von Bedeutung:
2016 2015 2014 2013 Anzahl der Schüler in Berufskollegs 8.886 8.977 9.149 9.292
Anzahl der Schüler in Förderschulen 753 749 785 766
Stellen in der Kernverwaltung 698 693 695 690
Stellen in Sondervermögen (sh. Ziff. 3.1) 257 257 259 258
Zahl der SGB-II Bedarfsgemeinschaften 6.756 6.828 7.096 7.080
davon: Übergang aus dem Rechtskreis „Asyl“ 349
Fälle Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung 2.509 2.507 2.468 2.277
Personen mit Anspruch auf Pflegewohngeld 1.124 1.104 1.101 1.064
Personen mit Anspruch auf Hilfen zur Pflege 1.172 1.111 1.070 976
Kinder in Kita- Betreuung 4.077 3.927 3.973 4.065
darunter:
U 3-Betreuung 919 829 805 802
Fälle ambulanter Hilfen zur Erziehung 285 192 171 174
Fälle stationärer Hilfen zur Erziehung 260 254 232 219
Länge Kreisstraßennetz 421 km 421 km 421 km 421 km
Rettungswachen bzw. Nebenstellen 9 9 9 9
2.2 Kreistag und Verwaltungsaufbau
Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 setzt sich zum Bilanzstichtag der Kreistag des
Hochsauerlandkreises mit seinen 54 Mitgliedern in der 9. Wahlperiode (2014 – 2020) wie
folgt zusammen:
Zusammensetzung des Kreistages in der 9. Wahlperiode
Anlage 5 Seite 6
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Landrat des Hochsauerlandkreises ist Herr Dr. Karl Schneider. Sein allgemeiner Vertreter
ist Herr Dr. Klaus Drathen als Kreisdirektor. Kämmerer des Hochsauerlandkreises ist Herr Peter Brandenburg. Die Verwaltung gliedert sich mit aktuellem Stand vom 01.02.2017 in die vier Fachbereiche:
1: Zentrale Dienste und Kultur
2: Schulen und Jugend
3: Ordnung, Umwelt und Gesundheit
4: Bauen, Kataster, Vermessung, Straßen, Verkehr
Die sozialen Aufgabebereiche sind organisatorisch dem Kreisdirektor zugeordnet Unterhalb der Struktur der Fachbereiche liegt die operative Verantwortung der Aufgaben-
wahrnehmung bei 38 Fachdiensten, wobei einige Fachdienste außerhalb der Fachbe-
reichsorganisation als Stabsstellen unmittelbar dem Kreisdirektor bzw. dem Landrat zuge-
ordnet sind. Darunter die Finanzbuchhaltung im Fachdienst Finanzwirtschaft mit seinen
Sachgebieten Geschäftsbuchführung, Allgemeine Finanzangelegenheiten, Zahlungsabwick-
lung und Beteiligungen/Finanzcontrolling, der als Stabsstelle unterhalb des Landrates ge-
führt wird.
2.3 Rechnungswesen außerhalb des allg. Kreishaushalts 2.3.1 Sondervermögen in Form von Eigenbetrieben
Beim Hochsauerlandkreis werden einige Aufgabenbereiche außerhalb der allg. Haushalts-
wirtschaft über die Organisationsform eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen gem. § 107
Abs. 2 GO NRW geführt. Es handelt sich um folgende Betriebe: Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises mit den Betriebszweigen Rettungsdienst (Notfall-
rettung und Krankentransport) und Leitstelle. Der Abschluss für 2016 liegt im Entwurf vor. Das Bi-lanzvolumen beträgt zum 31.12.2016 rd. 15,9 Mio€ (2015 = 13,8 Mio€). Der Betrieb wird als kostenrech-nende Einrichtung geführt. Die Aufwendungen, die sich 2016 auf 17,1 Mio€ (2015 = 14,1 Mio€) belaufen, werden überwiegend aus den zu kalkulierenden Ge-bühren finanziert. Kreiszuschüsse werden nicht ge-leistet. Leistungen des Kreises (z.B. Personalverwaltung der Mitarbeiter des Betriebes) werden mit dem Betrieb abgerechnet.
Stellenzahl im Betrieb 2016: 183 Stellen (2015 = 162)
Anlage 5 Seite 7
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Betrieb Schul-/Bildungseinrichtungen mit den Kreiseinrichtungen PTA-Lehranstalt Olsberg, Medienzentrum, Sauerland Museum, Musikschule und KreisVHS.
Der Abschluss für 2016 liegt im Entwurf vor. Das Bi-lanzvolumen auf Basis des Jahresabschlusses beträgt zum 31.12.2016 15,63 Mio€ (2015 = 100,8 Mio€). Der deutliche Rückgang resultiert aus der Wertberichti-gung der im Betrieb indirekt eingelegten RWE-Beteiligung des Kreises.
Das zu finanzierende Aufwandsvolumen des Jahres 2016 lag bei rd. 7,6 Mio€ (2015 = 7,9 Mio€).
Dem Betrieb indirekt zugeordnet ist die RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises mit der Wir-kung, dass Erträge aus der jährlichen RWE-Dividende im Betrieb verarbeitet werden. Während in den Vor-jahren bei einer Ausschüttung zwischen 3,15 €/Aktie bis zu einem Spitzenwert 4,50 €/Aktie mit dem Er-tragsvolumen aus Dividenden der Betrieb ausfinan-ziert werden konnte, ist dies mit dem deutlich redu-zierten Dividendenvolumen seit 2013 nicht mehr mög-lich. Aufgrund der auf 1,00 €/Aktie reduzierten RWE-Dividende für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 ver-blieb im Wirtschaftsjahr 2016 des Betriebes ein Ertrag von 880 T€, der eine Verlustabdeckung aus dem Kreishaushalt i.H.v. 3,4 Mio€ notwendig machte.
Für den Bereich der Kreis-VHS, hier ist der Kreis nicht
für alle Städte/Gemeinden zuständig, wird eine Son-derumlage gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW von den be-dienten Kommunen erhoben. In 2016 betrug die in Rechnung gestellte Umlage 376.000 €, die über den Kreishaushalt an den Betrieb abgeführt wurde.
Stellenzahl im Betrieb 2016: 103 Stellen (2015 = 107) Abfallentsorgungsbetrieb Der Abschluss für 2016 liegt vor. Der Betrieb wird, wie
der Rettungsdienst, als kostenrechnende Einrichtung geführt, die ihre Aufwendungen des Jahres 2016 im Volumen von rd.15,3 Mio€ (2015 = 15,2 Mio€) voll-ständig aus Gebühren, sonstigen Erträgen sowie über eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von rd. 528 T€ finanziert. Kreiszuschüsse werden nicht geleistet. Das Bilanzvolumen beträgt zum 31.12.2016 rd. 43,8 Mio € (2015 = 43,9 Mio€). Leistungen des Kreises (z.B. Personalverwaltung der Mitarbeiter des Betriebes) werden mit dem Betrieb abgerechnet.
Stellenzahl im Betrieb 2016: 28 Stellen (2015 = 27)
Die Betriebe erstellen jeweils eigenständige Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse, wobei
der Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen das NKF-Buchungswesen anwendet (§ 27
EigVO NRW), während die beiden anderen Betriebe ihre Buchführung auf der Grundlage
der EigVO nach handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) führen. Der Kreistag fasst zu den
jährlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen gesonderte Beschlüsse.
Anlage 5 Seite 8
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
2.3.2 Beteiligungsbericht
Hinsichtlich der Beteiligungen des Hochsauerlandkreises an Unternehmen, Sondervermö-
gen und Zweckverbände liegt der gem. § 117 GO NRW zu erstellende Beteiligungsbericht
mit Stand zum 31.12.2015 vor, der im Kreistag am 16.12.2016 behandelt wurde. Es kann auf der Homepage des HSK (www.hochsauerlandkreis.de) unter Eingabe des
Suchbegriffs „Beteiligungsbericht“ eingesehen werden.
Die Fortschreibung des Berichtes auf den Bilanzstichtag 31.12.2016 wird dem Kreistag vo-
raussichtlich in der Sitzung am 15.12.2017 vorgelegt.
2.3.3 Gesamtabschluss
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW ist in jedem Jahr bezogen auf den Abschlussstichtag ein Ge-
samtabschluss zu erstellen, der ebenfalls eine Gesamtbilanz, eine Gesamtergebnisrech-
nung sowie einen Gesamtanhang beinhaltet und um einen Gesamtlagebericht ergänzt wird.
In den Gesamtabschluss sind unter bestimmten Kriterien die Abschlüsse selbständig bilan-
zierender Einrichtungen und Unternehmen des Kreises einzubeziehen. Der Kreistag hat
den Gesamtabschluss des Kreises zum Bilanzstichtag 31.12.2015 in der Sitzung am
24.03.2017 bestätigt (Drcks. 9/693).
Da sich die Kommunen landesweit gesehen im Hinblick auf die Erstellung der Gesamtab-
schlüsse deutlich im Rückstand befinden, hat der Landtag mit dem „Gesetz zur Beschleuni-
gung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse…“ vom 25.06.2015 die Möglichkeit
geschaffen, die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 nur bis zum Stadium der
Aufstellung durch den Kämmerer und Bestätigung durch den Landrat zu erstellen. Eine Prü-
fung dieser Abschlüsse, die grds. gem. § 116 Abs. 6 GO NRW vorgeschrieben ist, ist nicht
erforderlich. Der Hochsauerlandkreis hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der
Kommunalaufsicht ist der geprüfte und vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss 2015 zu-
sammen mit den erstellten (jedoch nicht geprüften) Gesamtabschlüssen 2011 bis 2014 an-
gezeigt worden.
Anlage 5 Seite 9
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
3. Finanzwirtschaftliche Lage
3.1 Wesentliche Positionen der Haushaltsplanung 2016 Ø Im Ergebnisplan ergab sich bei einem Volumen von 355.930.817 € an Erträgen und
358.890.396 € an Aufwendungen ein Fehlbedarf mit 2.959.579 €. Durch eine Inan-
spruchnahme der Ausgleichsrücklage in eben dieser Größenordnung galt der Haushalt
2016 trotz der strukturellen Unterdeckung gem. § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW als ausge-
glichen.
Ø Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage musste um + 1,83 %-Punkte erhöht wer-
den und belief sich lt. Haushaltssatzung auf 39,78 % (2015 Hebesatz = 37,95 %). Auf-
grund gestiegener Umlagegrundlagen (+ 16,095 Mio€ auf 285,838 Mio€ bei der Steu-
erkraft und – 6,82 Mio€ bei den Schlüsselzuweisungen der Städte/Gemeinden) ergab
sich zunächst ein positiver Mitnahmeeffekt beim Umlageaufkommen von + 3,52 Mio€.
Unter Hinzurechnung des Aufkommens aus der Erhöhung des Hebesatzes (+ 5,86 Mi-
o€) stieg das Aufkommen der Kreisumlage in 2016 damit auf + 9,38 Mio€ gegenüber
dem Vorjahr.
Anzumerken ist hier jedoch, dass die eigentliche Erhöhung des Hebesatzes der
Kreisumlage nur 0,2 %-Punkte beträgt (Wirkung 640 T€). Die weitere Erhöhung um +
1,63 %-Punkte resultiert aus der Umstellung der Finanzierungsbeteiligung im Bereich
Kosten der Unterkunft von einem bis 2015 geltenden 50 %-Anteil auf einen nunmehr
geltenden 25 %-Anteil.
Ø Die eigenen Schlüsselzuweisungen des Kreises stiegen um + 3,54 Mio€ auf das Vo-
lumen von 37,14 Mio€.
Ø Im Bereich des Kreisjugendamtes konnte der Etat nur durch eine Erhöhung des Um-
lagehebesatz der Mehrbelastung Jugendamt um + 0,85 % auf 17,25 % (2015 = 16,4
%) ausgeglichen werden. Mittel aus Abrechnungsüberhängen der Vorjahre, die über
eine Sonderrücklage bilanziert werden, waren nur noch mit einem geringfügigen Rest-
bestand aus dem Abschluss des Vorjahres 2015 mit rd. 95 T€ verfügbar.
Ø Die finanzielle Situation des Kreises war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2016 auf
der Belastungsseite durch folgende wesentliche Etatpositionen gekennzeichnet:
· Vorbelastung in Höhe von – 2,9 Mio€ aus dem Fehlbedarf des Vorjahres 2015
Anlage 5 Seite 10
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
· Höhere Zahllast an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe um + 3,1 Mio€ wegen
gestiegener Umlagegrundlagen sowie einer Erhöhung des Hebesatzes von 16,5 %
auf 16,7 % Punkte; die Zahlungsverpflichtung lag in der Haushaltsplanung bei 59,5
Mio€.
· Die Personalaufwendungen erreichten nach der Planung im Etat 2016 ein Volumen
von 51,7 Mio€, das war ein Zuwachs zum Vorjahr 2015 (49,6 Mio€) von + 2,1 Mio€.
· Im Haushaltsjahr 2016 wirkte die auf 1,00 €/Aktie festgelegte Ausschüttung der
RWE AG für das dortige Geschäftsjahr 2014, unabhängig von der dann im April
2016 von der Hauptversammlung der RWE AG für das Geschäftsjahr 2015 be-
schlossenen Nulldividende.
· Bei den vom Hochsauerlandkreis zu finanzierenden Aufwendungen des Budgets
„Kosten der Unterkunft“ lag der aus allgemeinen Deckungsmitteln sowie über die
von den Städten und Gemeinden über die sog. „Spitzabrechnung“ (25 % des Zu-
schussbedarfs) zu finanzierende Unterdeckung in 2016 bei - 21,7 Mio€, ein Zu-
wachs und damit eine Belastung gegenüber 2015 (= 20,8 Mio€) um + 0,9 Mio€.
· Der über den Kreisetat zu finanzierende Zuschussbedarf in der allg. Sozialhilfe lag
in 2016 bei 29,3 Mio€, gegenüber dem Vorjahr, hier lag der Zuschussbedarf bei
27,7 Mio€, eine Zusatzbelastung von rd. 1,6 Mio€.
Ø Der Haushalt 2016 wurde am 18.12.2015 mit dem ausgewiesenen Fehlbedarf von
-2.959.579 € vom Kreistag beschlossen.
Ø Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde hat die Umlagesätze
mit Verfügung vom 06.04.2016 genehmigt.
- - - - - - Zur Investitionsfinanzierung war in der Haushaltssatzung 2016 keine Kreditaufnahme
vorgesehen. Die planmäßig veranschlagten Maßnahmen beliefen sich in der Planung auf
10,4 Mio€. Die geplanten Tilgungszahlungen lagen bei 1,89 Mio€.
Die Finanzierung des sich daraus ergebenden Auszahlungsvolumens von 12,29 Mio€ er-
folgte mit
à 5,93 Mio€ aus investiven Zuweisungen (Schul- und Investitionspauschale, Zuweisungen
Kreisstraßenbau)
à 3,87 Mio€ über den Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit 2016
à sowie mit 2,49 Mio€ aus dem Einsatz vorhandener Bestandsliquidität.
Anlage 5 Seite 11
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
3.2 Besondere Vorgänge in der Ausführung des Haushalts 2016 Folgende Vorgänge mit finanzieller Wirkung, waren in der Haushaltsplanung 2016 nicht
enthalten, die aber in der Ausführung des Haushalts das Abschlussergebnis nicht unwe-
sentlich beeinflusst haben:
Ä aufgrund des festgestellten erheblichen Sanierungsbedarfs am Berufskolleg Berliner
Platz in Arnsberg muss gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO eine Bewertungsanpassung
der Gebäude vorgenommen werden. Da es sich bei den gutachterlich ermittelten Män-
geln an den vorhandenen Gebäuden um eine als dauerhaft zu betrachtende Wertminde-
rung handelt, musste gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eine außerplanmäßige Abschreibung
der Gebäude im Jahresabschluss 2016 vorgenommen werden, um die erhebliche
Wertminderung der Gebäude darzustellen. Die Ergebnisbelastung hieraus liegt bei rd.
1,4 Mio€.
Auf die Erläuterungen im Anhang (Ziffer A. 1.2.2.2 Schulen) wird verwiesen.
Ä für die Abrechnung der Einheitslasten (ELAG) des Jahres 2016 wurde eine Rückstel-
lung von 1,25 Mio€ in den Abschluss eingebucht. Die Planung enthielt nur Mittel für die
Abrechnung des Jahres 2015.
Ä für den Bereich des Kreisjugendamtes zeigte sich bereits unterjährig, dass bei dem über
eine Sonderumlage zu finanzierenden Zuschussbedarf von planmäßig - 27,4 Mio€ die-
ser Wert deutlich überschritten wurde. Die Überschreitung liegt letztendlich bei 2,65 Mi-
o€. Unabhängig davon, dass eine Erhöhung des Hebesatzes der Sonderumlage des Ju-
gendamtes in 2016 nicht erfolgt ist, ist in den Jahresabschluss eine entsprechende For-
derung gegenüber den betroffenen Städten/Gemeinden eingestellt worden. Der Etat des
Jugendamtes ist damit in Ertrag und Aufwand ausgeglichen. Der Kreistag hat mit Be-
schluss vom 24.03.2017 (Drcks. 9/718) sein Einverständnis erklärt, die Forderung zum
30.04.2018 fällig zu stellen.
Auf die detaillierten Erläuterungen der Ziffer 5.3 dieses Berichtes wird verwiesen.
Ä Nachdem bekannt geworden war, dass in der Hauptversammlung der RWE AG am
20.04.2016 der Verzicht auf die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr
2015 beschlossen werden sollte, hatte der Kämmerer des Kreises mit Verfügung vom
13.04.2016 betreffend die weitere Ausführung des Haushalts eine allg. Bewirtschaf-
tungssperre angeordnet. Dies war eine notwendige Maßnahme unter dem Gesichts-
Anlage 5 Seite 12
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
punkt, dass die Nichtausschüttung einer Dividende den Kreishaushalt 2016 gegenüber
der zuletzt vollzogenen Ausschüttung von 1,0 €/Aktie mit rd. 5,8 Mio€ belasten wird.
Angesichts der periodenverschobenen Wirkung des Ertragsausfalls im Haushalt 2017
galt es, mit dieser Sperre eine finanzwirtschaftliche Vorsorge zu treffen.
Die Sperre galt grds. mit 25 % auf steuerbaren Sachaufwand und 10 %, soweit umsetz-
bar, bei Zuweisungen und Zuschüssen.
Die Sperre hat, wie im Laufe des Berichts noch ausgeführt wird, zu erheblichen Einspa-
reffekten geführt.
Ä Der Kreistag hat auf der Grundlage einer Vorabinformation zum zu erwartenden Ab-
schlussergebnis 2016 in der Sitzung am 30.06.2017 (Drcks. 9/783) den Beschluss ge-
fasst, im Hinblick auf das gute Abschlussergebnis 2/3 des sich ansonsten erhöht ab-
zeichnenden Überschusses an die Städte und Gemeinden auszukehren. Es handelt
sich um einen Betrag in Höhe von rd. 1,883 Mio€. Dieser Vorgang ist als Aufwand in
das Ergebnis einzustellen.
Diese besonderen Vorgänge werden im Anhang bzw. in diesem Lagebericht näher doku-mentiert.
3.3 Schaubilder zur Entwicklung wichtiger Etatbereiche bis zum Jahr 2016 Die Entwicklung der vom jährlichen Finanzausgleich abhängigen, für die Finanzausstattung
des Hochsauerlandkreises jedoch maßgeblichen Kennzahlen (Hebesätze für die allg.
Kreisumlage und die Sonderumlage Jugendamt, Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen
der Kommunen, eigene Zuweisungen des Kreises) sowie die Entwicklungen beim Aufwand-
/Zuschussbedarf in den Bereichen Allgemeine Sozialhilfe, Kosten der Unterkunft, Umlage
an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Personal zeigen mit den jeweiligen Ab-
schlussdaten in den Jahren 2000 -2016 folgenden Entwicklungen: Hebesätze Kreisumlage und Sonderumlage Jugendamt
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Im Ranking der Hebesätze aller Kreise in NRW belegt der Hochsauerlandkreis in 2016
· bei der allg. Kreisumlage mit 39,78 % den 14. Platz von 31 Kreisen,
· bei der Sonderumlage mit 17,25 % den 3. Platz von 27 Kreisen als Träger der Jugend-hilfe.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Zuschussbedarf in der allg. Sozialhilfe
Hinweis: Bei der Grundsicherung im Alter übernimmt der Bund in 2012 = 45 %, 2013 = 75 %, ab 2014 = 100 %
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
3.4 Anzeigeverfahren Kommunalaufsicht
Die Haushaltssatzung 2016 ist der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg
angezeigt worden. Die Aufsicht hat mit ihrer Verfügung vom 06.04.2016 keine Bedenken zu
den Planfestsetzungen und den einzelnen Bestandteilen der Haushaltssatzung erhoben.
Hierüber ist der Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2016 informiert worden (Drcks. 9/458).
3.5 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage ist in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) als Residualgröße aus
dem Saldo der Positionen der Aktivseite der Bilanz und den Positionen der Passivseite der
Bilanz: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Sonderposten sowie Ausgleichsrücklage an-
gesetzt worden. Es ergab sich in der Eröffnungsbilanz ein auszuweisender Wert in Höhe
von 374.441.610 €. Dieser Bilanzausweis musste mit den Abschlüssen der Jahre 2008 bis
2011 verändert werden, da sich in Einzelfällen gegenüber den Bewertungen in der Eröff-
nungsbilanz ein Korrekturbedarf ergaben hatte. Gem. § 57 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 92
Abs. 7 GO NRW konnten diese Korrekturen ergebnisneutral mit der allg. Rücklage verrech-
net werden.
Im aktuellen Berichtsjahr 2016 hat sich die Allgemeine Rücklage im Saldo insgesamt um
86.632.111,95 € verringert. Darin enthalten sind zwei besondere Vorgänge: der Zugang in
Höhe von 5,1 Mio€ aus der Verbuchung des Abschlussergebnisses 2015 (Effekt aus der
Neubewertung der Beihilferückstellung) sowie als Rückgang die Verbuchung des Abschrei-
bungsaufwandes in Höhe von 91,7 Mio€ aus der Wertberichtigung der RWE-Beteiligung
des Kreises. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen unter Ziff. B. 1.1 des Anhangs wird
verwiesen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Eröffnungsbilanz 374.441.610,09 €
Abschluss 2008 - 4.002.598,80 €
Abschluss 2009 - 3.464.429,47 €
Abschluss 2010 - €
Abschluss 2011 + 706.880,13 €
Abschluss 2012 - €
367.681.461,95 €
Abschluss 2013 - 266.804.183,89 €
Abschluss 2014 + 134.556,38 €
Abschluss 2015 - 12.976.497,87 €
Abschluss 2016 - 86.632.111,95 €
Stand 31.12.2016 1.403.224,62 €
Durch diese Reduzierung der Allgemeinen Rücklage greift für die Ausgleichsrücklage gem. §
56 a KrO NRW eine „Zuführungsschranke“: der Bestand der Ausgleichsrücklage darf sich
aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe auf max. 1/3 der Summe aus den Beständen der All-
gemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage belaufen. Bei einem Bestand der Aus-gleichsrücklage (sh. nachfolgend Ziff. 3.6) von zuletzt rd. 19,6 Mio€ wird diese Schranke mit
dem oben beschriebenen Abschmelzen der Allgemeinen Rücklage auf einen Restbestand von
zunächst 1,4 Mio€ vor Verbuchung des Abschlussergebnisses 2016 deutlich überschritten:
Stand Allgemeine Rücklage 31.12.2016 1,4 Mio€ vor Ergebnisverbuchung
Stand Ausgleichsrücklage 31.12.2016 19,6 Mio€
Summe 21,0 Mio€
davon 1/3 = max. Bestand Ausgleichsrücklage 7,0 Mio€
Der Jahresüberschuss 2016 kann somit nicht der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Er
ist mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage wird sich, aufgrund der oben beschriebenen Zuführungssperre, um den im Abschlussergebnis 2016 ausgewiesenen Überschuss von 941.908,50 € erhöhen. Auf die Erläuterungen hierzu unter Ziff. B 1.3 des An-hangs und der nachfolgenden Ziffer 3.6 wird verwiesen.
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3.6 Entwicklung der Ausgleichsrücklage
Der Kreis hatte in die Eröffnungsbilanz den gem. § 56a KrO NRW zu berechnenden
Höchstbestand der Ausgleichsrücklage mit einem Wert von 40.783.039 € eingestellt. Gem. § 96 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 75 Abs. 2 GO NRW entscheidet grds. der Kreistag über die
Behandlung des erwirtschafteten Abschlussergebnisses. Angesichts der zuvor dargestell-
ten Zuführungsschranke zur Erhöhung des Bestandes der Ausgleichsrücklage kann der
Überschuss 2016 nur in der Allgemeinen Rücklage verbucht werden. Die Ausgleichsrücklage verändert sich zum Bilanzausweis 2015 lediglich um den Betrag
von + 56.018,38 € als Teilbetrag des Überschusses 2015. Die Rücklage zeigt zum
31.12.2016 folgende Entwicklung: Stand lt. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 40.783.039,68 €
Fehlbetrag 2008 1. Wertberichtigung RWE - 24.293.812,20 € „operativer“ Überschuss + 5.453.468,07 € - 18.840.344,13 € Überschuss 2009 + 4.378.179,52 €
Überschuss 2010 + 4.434.278,66 €
Fehlbetrag 2011 - 5.783.884,97 €
Fehlbetrag 2012 - 1.943.076,11 €
Fehlbetrag 2013 - 2.418.430,73 €
Fehlbetrag 2014 - 1.076.714,99 €
Zuführung 2015 56.018,38 €
Verfügbarer Bestand der Ausgleichsrücklage 19.589.065,31 € Anmerkung Nach den Planungsdaten des Haushalts 2017 wird die Ausgleichsrücklage auf-
grund des Fehlbedarfs 2017 mit – 5.008.190 € belastet, sodass der insoweit fort-
geschriebene Rücklagenbestand bei rd. 14,58 Mio liegen würde.
Damit wären Ende 2017 (40,78 Mio€ ./. 14,58 Mio€) = 26,2 Mio€ bzw. 64,24 % der
ursprünglich in die Eröffnungsbilanz eingestellten Rücklage aufgezehrt.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
3.7 Bilanz 2016 Bilanzsumme: 367.950.024,96 € (Vorjahr 2014 : 459.297.747,02 €)
4. Abschlussergebnis 2016 und Vorschlag zur Behandlung 4.1 Abschlussergebnis
Das Abschlussergebnis 2016 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von + 941.908,50 € aus. Demgegenüber basierte die Haushaltsplanung 2016 auf ei-
nem Fehlbedarf von - 2.959.579 €. Diesem Plandefizit sind gem. § 38 Abs. 2 GemHVO fol-
gende, formell die Planung des Jahres 2016 verändernde Vorgänge hinzuzurechnen:
a) die wie Planermächtigungen wirkenden Ermächtigungsübertragungen aus 2015, de-
nen im Rahmen des Vorjahresabschlusses 2015 im Volumen von 328.470 € zugestimmt
worden ist (sh. nachfolgend Ziff. 4.2); hierdurch erhöhen sich die in der Ergebnisrech-
nung auszuweisenden Haushaltsansätze,
b) unterjährig in der Buchhaltung vollzogene Planumbuchungen auf Grundlage der Be-
wirtschaftungsrichtlinien zum Kreishaushalt.
Planumbuchungen führen kraft Definition nicht zu einer Auswirkung auf das Planergeb-
nis, da zusätzlichem Mittelbedarf im Rahmen der sog. „Deckungsfähigkeit“ immer Mehr-
erträge oder Minderaufwendungen gegenüberstehen müssen, wobei eine Deckung aus
Mehrerträgen ebenfalls zu einer Erhöhung der Haushaltsansätze führen,
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
c) die vom Kämmerer mit Schreiben vom 13.04.2016 gem. § 24 Abs. 1 GO erlassene Be-wirtschaftungssperre, die zu einer Reduzierung verfügbarer Planansätze um –
1.496.972 € führte.
Mit diesen Planveränderungen errechnet sich für das Jahr 2016 folgende Fortschreibung
des Plandefizites und des sich daraus abzuleitenden Überschusses:
Damit ergibt sich bei dem fortgeschriebenen Fehlbedarf von – 1.762.227 € Mio€ ein er-
wirtschafteter Überschuss von + 941.909 € dies entspricht Abschlussverbesserungen in
Höhe von + 2.704.136 €.
Ø Der fortgeschriebene Fehlbedarf i.H.v. 1.762.227 € wird in der Ergebnisrechnung in
Spalte 6 ausgewiesen. Den Ursprungsfehlbedarf zeigt Spalte 3 der Ergebnisrechnung.
Ø Die erwirtschaftete Ergebnisverbesserung von + 2,7 Mio€ entspricht 0,7 % des Auf-
wandsvolumens der fortgeschriebenen Ergebnisplanung.
Ergebnis AbweichungHaushalt Fortschreibung gesamt
Erträge 355.930.817
Deckung Mehraufwand + 1.058.687Deckung für investiven Bereich + 28.850
Erträge (fortgeschriebener Ansatz) 357.018.354 367.005.700 9.987.346
Aufwendungen 358.890.396
Deckung durch Mehrerträge + 1.058.687Deckung für investiven Bereich 0
Sperre -1.496.972außerplanmäßige Mittelbereitstellungen 0
Ermächtigungsübertragungen + 328.470
Aufwendungen (fortgeschriebener Ansatz) 358.780.581 366.063.791 -7.283.210
Unterdeckung -2.959.579 -1.762.227 941.909 + 2.704.136
Planung
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Struktur der Ergebnisrechnung
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4.2 Ergebnisbehandlung
Das Abschlussergebnis 2016 ist vom Kreistag gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und
gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Wie bereits unter Ziffern 3.5 und 3.6 dieses Berichts ausgeführt wurde, ist aufgrund der Zu-
führungsschranke gem. § 56 a KrO NRW eine Zuführung des Überschusses in die Aus-
gleichsrücklage nicht möglich.
Das positive Jahresergebnis kann daher nur mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wer-
den.
Der Jahresüberschuss 2016 von + 941.908,50 € wird unter der Position 1.3 auf der Passiv-
seite der Bilanz ausgewiesen.
Es ist vorgesehen, das Abschlussergebnis 2016 gem. § 96 Abs.1 GO NRW durch den
Kreistag in seiner Sitzung am 20.10.2017 feststellen zu lassen.
5. Einzelerläuterungen zum Abschlussergebnis 2016 5.1 Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan
Auf der Grundlage der Ziff. 6.3.5 der vom Kreistag festgelegten Richtlinien zur Bewirtschaf-
tung des jährlichen Kreishaushalts kann einer Übertragung von Aufwandsermächtigungen
gem. § 22 Abs. 1 GemHVO durch den Kämmerer zugestimmt werden, wenn die bei einzel-
nen Etatpositionen bereitgestellten Mittel bis zum Abschlussstichtag nicht oder zum Teil
nicht in Anspruch genommen worden sind. Voraussetzung einer Mittelübertragung ist der
Nachweis der Notwendigkeit des noch nicht in Anspruch genommenen Mittelbedarfs im
kommenden Jahr. Sie haben im Folgejahr die Wirkung, dass ohne formelles Verfahren ei-
ner über- oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellung bzw. eines Nachtragshaushalts diese
Ermächtigungen durch Eingehen von Verpflichtungen in Anspruch genommen werden dür-
fen. Abschlusstechnisch führen sie zu Entlastungen im abzuschließenden Jahr, da in diesem
Jahr Aufwand nicht zu buchen war, dem stehen dann Ergebnisbelastungen im Folgejahr
gegenüber, wenn eine Inanspruchnahme erfolgt ist. Nicht verwendete Ermächtigungen ver-
fallen ohne abschlussrelevante Wirkung in dem Jahr, in dem einer weiteren Übertragung
nicht zugestimmt worden ist.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Von den im Vorjahr 2015 zugestimmten Übertragungen in Höhe von 328.470 € wurden in
der Ausführung des Haushalts 2016 im Ergebnisplan 246.780,16 € verwendet, die in dieser
Höhe den Aufwand und damit das Ergebnis 2016 belastet haben. Andererseits wurde im Volumen von 397.408 € einer Übertragung nicht in Anspruch ge-
nommener Ermächtigungen des Jahres 2016 zugestimmt, die in dieser Höhe mangels der
Verbuchung von Aufwand das Ergebnis 2016 wiederum entlastet haben. Bei entsprechen-
der Inanspruchnahme führen sie dann zu einer Ergebnisbelastung in 2017.
Insgesamt ergibt sich folgende Entwicklung der Ermächtigungsübertragungen in der Er-gebnisrechnung 2016: Übertragungen 2015 nach 2016 328.470,48 € Inanspruchnahme durch Aufwendungen - 246.780,16 € nicht verwendete Übertragungen aus Vorjahren - 63.782,57 € = weitere Übertragung nach 2017 17.907,75 € neue Übertragungen aus Planermächtigungen 2016 397.407,75 € Übertragungen nach 2017 gesamt 415.315,50 € Eine Übersicht über die den Jahresabschluss 2016 beeinflussenden Ermächtigungsüber-
tragungen ist dem Anhang als Anlage 3 beigefügt.
5.2 Darstellung wesentlicher Etatpositionen mit Veränderungen gegenüber den Planun-
gen
Nachfolgend werden Etatpositionen aufgeführt, die Schwerpunkte finanzieller Belange des
Kreises darstellen und deren Ergebnisse maßgeblich das erwirtschaftete Ergebnis beein-
flusst haben. In der Spalte HHPlanung wurden dabei die Beträge aus den Ermächtigungs-
übertragungen sowie die sich aus der erlassenen Haushaltssperre ergebenden Beträge
entsprechend berücksichtigt.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Tabelle 1
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Personalkostenetat
a) Personal- und Versorgungsaufwand allgemein
- Beamtenbezüge, Vergütungen, Sozial- versicherungsbeiträge, Beihilfen usw. 41.602.413 40.993.912 608.501
- Versorgungskassenbeiträge, Beihilfen (Pen sionäre)
7.422.792 7.943.310 - 520.518
Zwischensumme a) (=Entlastung) 49.025.205 48.937.222 + 87.983
b) Pensions- und Beihilferückstellungen
· Pensionsrückstellungen
- Zuführungen aktive Beamte 3.822.161 231.114 + 3.591.047 - Entnahmen Pensionäre - 2.064.361 217.138 - 2.281.499 1.757.800 448.252 + 1.309.548 · Beihilferückstellungen
- Zuführungen aktive Beamte 1.084.942 199.438 + 885.504 - Entnahmen Pensionäre - 210.582 206.646 - 417.228 874.360 406.084 + 468.276 Zwischensumme b) (=Entlastung) 2.632.160 854.336 + 1.777.824
c) Versorgungslastenverteilung
- Erstattungsansprüche gegenüber dem Land NRW für Versorgungsaufwand ehem. Landesbeamter
- 267.847 - 259.533 - 8.314
- Erstattungsansprüche für Beamte, die von anderen Dienstherren übernommen wurden
- 14.663 240.402 - 255.065
- Verpflichtungen für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind
5.562 -245.180 + 250.742
Zwischensumme c) (=Belastung) - 276.948 - 264.311 - 12.637
d) Sonstige Rückstellungen
- Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Gleitzeitguthaben
0 200.745 - 200.745
- Auflösung Rückstellungen für Altersteilzeit 0 - 291.308 + 291.308
Zwischensumme d) (=Entlastung) 0 - 90.563 + 90.563
= Gesamtentlastung Personaletat 51.380.417 49.436.684 + 1.943.733
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Ø Es bleibt anzumerken, dass der in der Übersicht ausgewiesene Planwert des Personal-
aufwandes i.H.v. 51.380.417 € im Zuge der Haushaltsplanung in die Kreisumlagekalku-
lation eingeflossen ist. Im Abschlussergebnis ergibt sich hierzu eine Entlastung mit
+ 1.943.733 €, wobei ein Großteil (1,78 Mio€) aus den Positionen der Pensions- und
Beihilferückstellungen resultiert. Diese Positionen basieren auf Angaben der kommuna-
len Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw), sie sind von Seiten des Kreises nicht hin-
reichend genau planbar.
Ø Die vom Kreis planbaren Personalaufwendungen bei den Beamtenbezügen, Vergütun-
gen der Tarifbeschäftigten, Beihilfen an Aktive und Pensionäre sowie die Umlagever-
pflichtungen an die kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe -kvw- (allesamt lit.
a) der Übersicht auf Seite 24) sind in Summe nahezu planmäßig verlaufen. Es zeigt
sich, dass ein „Puffer“ in den Personalaufwendungen nicht enthalten ist.
Ø Zu den bilanzierten Pensions- und Beihilferückstellungen ergeben sich weitere Erläute-
rungen unter Punkt 5.4.2. dieses Lageberichtes.
Ø Bei der in der Übersicht unter lit. c) ausgewiesenen „Versorgungslastenverteilung“ geht
es um Angelegenheiten, bei denen verbeamtete Mitarbeiter den Kreis verlassen bzw.
wenn Beamte von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zum Hochsauerland-
kreis gewechselt haben. In beiden Fällen werden erworbene Pensionsansprüche entwe-
der zu Lasten des Kreises an den neuen Arbeitgeber „mitgenommen“, in diesem Fall
verbleiben die beim Kreis erworbenen Pensionsansprüche in den Rückstellungen, oder
es werden zu Gunsten des Kreises Ansprüche „mitgebracht“, hier werden dann Forde-
rungen in Form von Erstattungsansprüchen bilanziert.
In 2016 ergaben sich wegen der, im Anhang unter den Ziff. A. 2.2.1.5 und Ziff. B. 3.3,
erläuterten Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes NRW die Effekte,
dass sich die Erstattungsansprüche mit belastender Wirkung (- 255.065 €) und die Ver-
pflichtungen des Kreises mit entlastender Wirkung (+ 250.472 €) auf das Abschlusser-
gebnis 2016 ausgewirkt haben. In der Summe führt dies lediglich zu einer marginalen
Belastung.
Ø Bei den unter d) in der Tabelle auf Seite 24 aufgeführten „Rückstellungen für Urlaubsan-
sprüche und Gleitzeit“ sind realistische Planungen für den Haushalt nicht machbar. In-
soweit erfolgt hierzu regelmäßig keine Veranschlagung.
Anlage 5 Seite 25
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Tabelle 2
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Allgemeiner Sozialetat (Zuschussbedarf)
- Hilfen zum Lebensunterhalt 3.314.000 3.928.977 - 614.977 - Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsm. 0 0 0
- Hilfe zur Gesundheit 1.105.000 1.102.831 + 2.169
- Eingliederungshilfe f. behind. Menschen 4.555.543 3.908.742 + 646.801 - Hilfen zur Pflege 9.592.050 10.203.476 - 611.426 - Sonstige Hilfen 321.000 338.743 - 17.743 - Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen 10.440.000 9.906.542 + 533.458 Belastung Allg. Sozialetat gesamt 29.327.593 29.389.311 - 61.718
Ø Im Ergebnis ist eine Rückstellung i.H.v. 700.000 € bei den Hilfen zur Gesundheit für bis
zur Abschlusserstellung noch nicht vorliegenden Krankenkassenabrechnungen des
Jahres 2016 enthalten.
Tabelle 3
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Budget Kosten der Unterkunft
- Bundesmittel - 7.872.348 - 7.365.746 - 506.602
- Bundesmittel Asyl 0 - 613.812 + 613.812
- Wohngeldentlastungszahlung Land - 1.400.000 - 1.257.399 - 142.601
- sonstige Erträge aus Leistungsgewährung - 1.569.500 - 1.882.706 + 313.206
Summe Erträge - 10.841.848 - 11.119.663 + 277.815
- Aufwendungen Unterkunft und Heizung 31.104.000 29.353.326 + 1.750.674
- Aufwendungen sonstiger Leistungsbereich 1.407.275 1.542.935 - 135.660
Summe Aufwendungen 32.511.275 30.896.261 + 1.615.014
Zwischensumme Kreisanteil 21.669.427 19.776.598 + 1.892.829
- Ertrag 25 %-Finanzierungsanteil Städte und Gemeinden
- 5.417.357 - 4.944.150 - 473.207
Entlastung Kreishaushalt KdU gesamt 16.252.070 14.832.448 + 1.419.622
Anlage 5 Seite 26
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Ø Die Planung der Fallzahlen lag bei 7.200 Bedarfsgemeinschaften (BG), darin enthalten
waren 250 BG aus dem Asylrechtskreis. Bei mtl. Schwankungen von max. 6.855 Fällen
im April 2016 und min. 6.682 Fällen im Oktober 2016 ergibt sich ein Jahresdurchschnitt
von 6.756, der deutlich unter der angenommen Planung liegt.
Anders verhält es sich bei den mtl. Aufwendungen pro Fall. Lag die Planungsannahme
für 2016 bei 360 €/Monat, lagen die tatsächlichen Zahlungen in 2016 zwischen min. 359
€ im Januar und max. 367 € im Juni und Dezember. Im Jahresdurchschnitt errechnet
sich ein Monatsaufwand pro Bedarfsgemeinschaft von 363 €.
Im Dezember 2016 ergaben sich folgende Fallzahlen:
KdU allgemein 6.208 BG
KdU Asylbereich 597 BG
Ø Positiv wirkt sich die Entscheidung des Bundes aus, wonach der Bund in den Jahren
2016 – 2018 die aus dem Asyl-Rechtskreis resultierenden Kosten der Unterkunft über-
nimmt. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“, das am
02.12.2016 in Kraft getreten ist. Der Bund erstattet für 2016 bundesweit 400 Mio€ und
für die Jahre 2017 und 2018 plant der Bund zunächst mit 900 Mio€ bzw. 1,3 Mrd€. Wäh-
rend die Bundesmittel für 2016 einen Fixbetrag darstellen, erfolgt für die Jahre 2017
+ 2018 unabhängig von den v.g. Beträgen eine nachträgliche Spitzabrechnung.
Für 2016 ergaben sich asylrechtsbedingte KdU-Aufwendungen von 1.197.287 €, die in
den o.g. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Hierzu hat der HSK
neben der planmäßigen KdU-Bundesbeteiligung (= 26,4 % bzw. 316.084 €) eine nicht in
den Planungen enthaltene Bundesbeteiligung i.H.v. 613.812 € erhalten. Es verbleibt
eine Unterdeckung zu Lasten des Kreises mit 267.391 €.
Ø Mit Ausnahme weniger Positionen ist die Belastung des Kreises im Aufgabenbereich der
Kosten der Unterkunft gem. § 5 Abs. 5 AG SGB II NRW in Höhe von 25 % mit den Städ-
ten und Gemeinden „spitz“ abzurechnen. Da sich diese deutliche Verbesserung bereits
im Herbst 2016 abgezeichnet hat, wurde den Städten und Gemeinden die November-
Rate der Finanzierungsbeteiligung i.H.v. insgesamt 451.455 € erlassen. Die Abrechnung
ist dann mit Bescheiden an die Kommunen vom 08.03.2017 erfolgt. Zu der bereits getä-
tigten Rückzahlung (451.455 €) wurden weitere 21.736 € an die Städte erstattet, damit
liegt die endgültige Rückzahlung bei rd. 473.191 €.
Anlage 5 Seite 27
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Ø Nach Verbuchung der 25 %-igen Spitzabrechnung verbleibt eine deutliche Entlastung für
das Abschlussergebnis mit 1.419.622 €.
An dieser Stelle Hinweise zum Budget des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ a) Allgemeines Bildungs- und Teilhabepaket
Über das sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ sollen für Kinder- und Jugendliche mit Sozial-
leistungsansprüchen die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden, dass sie z.B. an
Schul-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie am regelmäßigen Mittagessen teilnehmen
und auch Nachhilfeunterricht erhalten können. Hierfür stellt der Bund seit dem Jahr 2011
Mittel bereit. Die Höhe der Bundesmittel errechnet sich in Form eines %-Satzes bezogen
auf die Netto-Aufwendungen des Kreises bei den Kosten der Unterkunft. Der Erstattungs-
satz betrug für die Jahre 2011 und 2012 jeweils 5,4 %, in 2013 3,4 %, in 2014 3,7 % und in
2015 lag er bei 4,0 %.
Für das Jahr 2016 erfolgt die Berechnung der auf den Kreis entfallenden Bundesmittel nach
folgender Systematik:
Auf Basis einer jährlichen Verordnung des Bundes zur Revision des Bundeserstattungssat-
zes erhält das Land NRW in 2016 den zunächst allerdings noch vorläufigen Erstattungssatz
des Jahres 2015 von 4,0 %. Dieser %-Satz des Jahres 2015 errechnet sich gem. § 46 Abs.
7 S. 2 SGB II auf der Grundlage des Ergebnisses des Jahres 2014 aus dem Verhältnis der
NRW weiten BuT-Aufwendungen zu den Aufwendungen Kosten der Unterkunft in NRW.
Dieser %-Satz ist nach § 46 SGB II ein abschließender Finanzierungsanteil des Bundes für
das Jahr 2015 und ein vorläufiger Bundesanteil für das lfd. Jahr 2016, der in dieser Höhe
auch den Planungen zum Haushalt 2016 zu Grunde lag. Den endgültigen Erstattungssatz
2016 legt der Bund fest, wenn ihm bundesweit alle Daten für das Jahr 2015 vorliegen. Er
ermittelt dann länderspezifisch das Verhältnis BuT zu den Kosten der Unterkunft. Für 2016
ist der endgültige Erstattungssatz seitens des Bundes für NRW auf 4,1 % festgelegt wor-
den. Die vom Bund dem Land NRW auf Basis der 4,1 %-Regelung zuzuweisenden BuT-
Bundesmittel werden innerhalb des Landes NRW an die SGB II-Aufgabenträger wie folgt
verteilt:
a) Anteil BuT-Aufwand SGB II-Aufgabenträger = Hochsauerlandkreis
zu
b) BuT-Aufwendungen NRW-weit
Anlage 5 Seite 28
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Für den Hochsauerlandkreis liegt sein Anteil an den NRW-weit geleisteten BuT-
Aufwendungen im Jahr 2015 bei 0,705542707367000 %. Danach erhält der HSK für 2016
anteilige BuT-Bundesmittel Mittel i.H.v. 1.137.759,68 €.
Da es sich um grds. zweckgebundene Bundesmittel handelt, wird im Kreishaushalt unter dem
Produkt 050106 ein gesondertes Budget geführt, das sowohl in der Planung wie auch im Rah-
men des Jahresabschlusses gesondert abgerechnet wird. Das Budget weist für 2016 sowohl in
der Planung wie auch im Jahresabschluss ein in Ertrag und Aufwand ausgeglichenes Ergebnis
aus. Für 2016 lagen die geleisteten Aufwendungen bei 1.160.770,65 €, die Bundesmittel, wie
oben erwähnt, bei 1.137.759,68 €. Die sich ergebende geringfügige Ertragsunterdeckung in Höhe
von 23.010,97 € wird aus vorhandenen Mitteln aus Vorjahren (gebucht als Passive Rechnungs-
abgrenzung) gedeckt.
Die aus Vorjahren noch vorhandenen Mittel zeigen folgende Entwicklung: 2016 Vereinnahmte Bundesmittel - 1.160.770,65 € Aufwand aus Leistungen + 1.137.759,68 € Unterdeckung 2016 - 23.010,97 € zzgl. Überhang aus 2011 + 878.112,86 € zzgl. Überhang aus 2012 + 261.910,54 € abzgl. Unterdeckung aus 2013 - 466.826,01 € zzgl. Überhang aus 2014 + 195.553,08 € zzgl. Überhang aus 2015 + 225.934,80 € Ertragsüberhang gesamt 2011 – 2016 + 1.071.674,30 €
b) Schulsozialarbeit Ein Teilbereich des Bildungs- und Teilhabepaketes ist die Schulsozialarbeit, mit deren Un-
terstützung Kinder- und Jugendliche stärker in das soziale, gesellschaftliche und sportliche
Umfeld eingebunden und z.B. auch für die Mitwirkung in Vereinen gewonnen werden sol-
len. Für diese kommunale Leistung hat der Bund befristet in den Jahren 2011 – 2013 Mittel
in Höhe von jährlich 2,8 % wiederum bezogen auf den Netto-Aufwand bei den Kosten der
Unterkunft gewährt. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll die Inanspruchnahme des
Leistungsspektrums des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert werden.
Da es sich auch hier um zweckgebundene Bundesmittel handelt, erfolgte in den Abschlüs-
sen 2011 – 2013 eine Abrechnung von geleistetem Aufwand und erhaltenen Bundesmitteln,
wobei die Bundesmittel den Aufwand überstiegen.
Anlage 5 Seite 29
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
In Höhe der Ertragsüberschüsse wurden in dem jeweiligen Jahr Passive Rechnungsab-
grenzungen gebildet, die dann mit Ablauf der Förderung durch die Bundesmittel in den
Folgejahren entsprechend verwendet werden können:
2011 + 793.543,06 € 2012 + 109.426,44 € 2013 + 223.269,96 € 2014 Inanspruchnahme - 601.875,96 € 2015 Inanspruchnahme - 118.937,20 € Verfügbare Mittel Ende 2015 405.426,30 €
Ä Angesichts der erwarteten Verfügbarkeit von Bundesmitteln ist die Schulsozialarbeit auch in
das Jahr 2016 verlängert worden. Dies auch unter dem Aspekt, dass das Land NRW für die
Jahre 2015 – 2017 ergänzende eigene Mittel im Volumen von landesweit jährlich 48 Mio€
bereitgestellt hat. Der Hochsauerlandkreis hat in 2016 bei einem Planansatz von 277.930 €
auch Mittel in dieser Größenordnung erhalten. Der nach Abzug der Landesmittel verblei-
bende Eigenanteil des Kreises aus der Weiterführung der Schulsozialarbeit kann aus den
noch vorhandenen Bundesmitteln gedeckt werden.
Für 2016 zeigt sich folgende Abrechnung:
Die o.g. noch verfügbaren Mittel aus Vorjahren i.H.v. 405.426,30 € reduzieren sich mit der
Inanspruchnahme des Jahres 2016 in Höhe von 206.680,17 € auf den Restbetrag zum
31.12.2016 mit 198.746,13 €.
Anlage 5 Seite 30
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Tabelle 4
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Gebühren/Bußgelder/sonstige Er-träge
- Bußgelder Straßenverkehrsamt - 3.300.000 - 3.936.796 + 636.796
- weitere Bußgelder (u.a. Gewerbeüberwa-
chung)
- 251.450 - 384.362 + 132.912
- Gebühren KFZ-Zulassung - 2.380.000 - 2.718.682 + 338.682
- Baugebühren - 550.000 -645.723 + 95.723
- Gebühren Immissionsschutz - 350.000 -477.180 + 127.180
- Verwaltungs-/verfahrensgebühren
versch. Produkte
- 2.573.580 - 2.981.914 + 408.334
Zwischensumme Bußgelder/Gebühren - 9.405.030 - 11.144.657 + 1.739.627
- Mieterträge - 793.605 - 719.293 - 74.312
- Erträge Auflösung Rückstellungen
-180.000 - 392.282 + 212.282
- Ertrag aus Schulpauschale für Gebäudeun-terhaltung (siehe Ziffer 4)
0 - 222.455 + 222.455
- Kostenausgleich Tariftreue- und Vergabe-gesetz
0 -114.333 + 114.333
- sonstige Einzelpositionen (z.B. Vermischte
Einnahmen, Gutschriften etc.)
- 3.892.268 - 4.020.138
+ 127.870
Zwischensumme sonstige Erträge - 4.865.873 - 5.468.501 + 602.628
Summe Entlastungen obiger Erträge - 14.270.903 - 16.613.158 + 2.342.255
Ø Die Rückstellungsauflösungen ergaben sich wie folgt: Bereich Kreisstraßen 60.672 € Gebäudeunterhaltung 156.929 € Hilfen zur Gesundheit aus Abrechnungen mit den Krankenkassen für 2015 160.243 € Schülerbeförderung 13.062 € Prüfungsrückstellungen 1.376 € 392.282 € à Die Rückstellungen im Einzelnen sind im Rückstellungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs)
aufgeführt.
Anlage 5 Seite 31
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Tabelle 5
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Bewirtschaftungsaufwand Gebäude
- Heizung 882.200 886.850 - 4.650 - Strom 817.940 691.195 + 126.745 - Grundbesitzabgaben 307.000 298.203 + 8.797 - Reinigung 1.209.800 1.207.334 + 2.466 - Gebäudeunterhaltung 532.500 600.422 - 67.922 - Wartungskosten 270.050 292.482 - 22.432 - Unterhaltung Außenanlagen 201.000 185.005 + 15.995 - Kosten Betrieb Turnhalle Arnsberg 45.000 33.146 + 11.854 Entlastung Bewirtschaftungsaufwand 4.265.490 4.194.637 + 70.853
Ø Die Mittel der Positionen des Bewirtschaftungsaufwandes wurden durch die erlassene Be-
wirtschaftungssperre um – 313.760 € gekürzt. Dieser Betrag ist in der Tabelle bereits be-
rücksichtigt. Insoweit ergibt sich eine Ergebnisverbesserung mit 384.613 €.
Ø Die Position Gebäudeunterhaltung enthält neue Rückstellungen zu Lasten des Ergebnisses
2016 mit 119.204 €, die durch die Möglichkeit der Auflösung alter Rückstellungen (sh. Ta-
belle 4) sowie Minderaufwand bei sonstigen Planansätzen des Jahres 2016 gegenfinanziert
sind.
Tabelle 6
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Positionen des Sach-/Dienstaufwandes/ordentlicher Aufwand
a) Allgemeine Verwaltung - Fachliche Fortbildung, Ausbildungskosten 211.668 159.085 + 52.583 - Reisekosten 327.830 295.586 + 32.244 - Software Pflege 463.288 359.866 + 103.422 - TUI-Netzwerk 169.300 122.565 + 46.735 - eGovernment, EDV-Komponenten 125.800 76.190 + 49.610 - Telefongebühren 181.460 170.605 + 10.855 - Porto 380.300 414.930 - 34.630 - Unterhaltung und Leasing KFZ 163.500 100.576 + 62.924 - Unterhaltung BGA, Maschinen, Kleinteile 201.025 112.101 + 88.924 - Büromaterial 60.540 38.147 + 22.393 Zwischensumme Allgemeine Verwaltung 2.284.711 1.849.651 + 435.060
Anlage 5 Seite 32
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
b) Berufskollegs/Förderschulen - Schülerbeförderung 4.350.000 4.130.961 + 219.039 - Werkunterricht an Schulen des Kreises 171.225 150.963 + 20.262 - Lernmittelfreiheit (Schulen des Kreises) 68.725 61.176 + 7.549 - Sicherheitsüberprüfung Schulausstattung 70.000 63.731 + 6.269 - Software, Lernmittel 306.700 272.495 + 34.205 - Unterhaltung Geräte an Kreisschulen 69.825 44.633 + 25.192 - Festwerte 22.500 17.108 + 5.392 Zwischensumme BK´s und Förderschulen 5.058.975 4.741.067 + 317.908 c) Bereich Kreisstraßen - Unterhaltung KFZ und Maschinen 220.000 261.356 - 41.356 - Winterdienst 500.000 422.334 + 77.666 - Deckenerneuerungen 525.000 541.381 - 16.381 - Unterhaltung Kreisstraßen 600.000 486.795 + 113.205 - Grundbesitzabgaben (Niederschlags- wassergebühren an Städte/Gemeinden) 245.000 241.177 + 3.823 Zwischensumme Kreisstraßen 2.090.000 1.953.043 + 136.957 Weiterer Sachaufwand in verschiedenen Be-reichen
12.656.109 11.818.835 + 837.274
Entlastung Positionen Sach-/Dienstaufwand
22.089.795 20.362.596 + 1.727.199
Ø Die zur Verfügung stehenden Mittel der o.g. Positionen wurden durch die erlassene Be-wirtschaftungssperre um - 995.416 € gekürzt. Der Betrag ist in der vorgenannten Ta-
belle 6 berücksichtigt. Die Ergebnisverbesserung erhöht sich damit auf 2.722.615 €.
Es bleibt damit festzustellen, dass die der Haushaltsausführung seit April 2016 zu Grunde
liegende Anordnung einer zurückhaltenden Ausgabenbewirtschaftung in besonderem
Maße von den mittelbewirtschaftenden Stellen der Kreisverwaltung beachtet worden ist.
Die Summe der Ergebnisverbesserungen der Tabellen 5 und 6 liegt unter Berücksichti-
gung der Bewirtschaftungssperren (0,38 Mio€ + 2,72 Mio€) bei 3,10 Mio€. Bei Gesamt-
aufwendungen des Bewirtschaftungs- und Sachaufwandes der beiden Tabellen von 27,66
Mio€ (Planansätze inkl. Sperren) führen die Ergebnisverbesserungen zu Ansatzunter-
schreitungen von 11,2 %.
Ø Im Bereich Kreisstraßen sind neue Rückstellungen zu Lasten des Ergebnisses 2016 i.H.v.
522.731 € enthalten. Näheres ist dem Rückstellungsspiegel (siehe Anlage 5 des An-
hangs) zu entnehmen.
Anlage 5 Seite 33
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Tabelle 7
Erträge/ Aufwendungen
HH-Planung
€
Ergebnis
€
+ Verbesserung - Verschlechterung
€ Bilanzielle Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige Ein-zelvorgänge Bereich Finanzen
- Bilanzielle Abschreibungen 11.672.228 11.720.271 - 48.043
- Erträge Auflösung Sonderposten - 7.615.870 - 7.239.050 - 376.820
4.056.358 4.481.221 - 424.863
Berufskolleg Berliner Platz Arnsberg: Ände-rung der Nutzungsdauer aufgrund der not-wendigen Sanierungen
- Bilanzielle Abschreibungen 0 2.880.613 - 2.880.613
- Erträge Auflösung Sonderposten 0 - 1.482.244 + 1.482.244
0 1.398.369 - 1.398.369
- Wertberichtigung von Forderungen 0 76.667 - 76.667
- Abschreibungen von Forderungen 0 535.651 - 535.651
Zinsaufwand
a) „normaler“ Zinsaufwand
1.167.000 1.051.488 + 115.512
b) Vorfälligkeitsentschädigung wg. außerordentlicher Tilgung
0 221.071 - 221.071
Rückstellung Einheitslastenabrechnung 0 1.250.000 - 1.250.000
ARAP/PRAP Investitionen 364.737 188.275 + 176.462
Zwischensumme 5.588.095 9.202.742 - 3.614.647
Rückzahlung an die Städte und Gemein-den
0 1.883.817 - 1.883.817
Belastung Bereich Finanzen gesamt 5.588.095 11.086.559 - 5.498.464
Ø Bilanzielle Abschreibungen/Erträge Auflösung
Im Rahmen der Haushaltsplanung ist nicht absehbar, welche baulichen Investitionen und
Investitionen in bewegliches Anlagevermögen bis zum Jahresabschluss abgewickelt und
aktiviert werden und damit der Abschreibung unterliegen. Insoweit ergeben sich hier regel-
Anlage 5 Seite 34
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
mäßig Abweichungen von den Planwerten. Da den Investitionen Drittmittel (u.a. Schulpau-
schale, Investitionspauschale, Zuweisungen im Kreisstraßenbau, Mittel des Kommunalin-
vestitionsförderungsgesetzes) gegenüber stehen, können auch die sich hieraus ergeben-
den Erträge aus Sonderposten nicht hinreichend genau geplant werden.
Ø Außerordentliche Abschreibung von Gebäude des Berufskollegs Neheim
Auf die Angaben unter Ziff. A. 1.2.2.2 des Anhangs wird verwiesen.
Ø Wertberichtigung/Abschreibung von Forderungen
Die Bilanz weist auf der Aktivseite Forderungen aus den verschiedensten Aufgabenberei-
chen in Höhe von 24,0 Mio€ aus. Die Finanzabteilung betreibt ein strukturiertes Forde-
rungsmanagement nach folgendem System:
s 14 Tage nach nicht erfüllter Fälligkeit erfolgt eine Zahlungserinnerung
s nach weiteren 14 Tagen Nichterfüllung erfolgt eine formelle Mahnung
s bei weiterer Nichterfüllung ergeht nach weiteren 2 Wochen eine Vollstreckungsankündi-
gung, in der letztmalig auf die Folgen einer Nichtzahlung hingewiesen wird.
s Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, werden nach Ablauf einer Woche Vollstre-
ckungsmaßnahmen eingeleitet.
Für den Fall, dass nach Durchführung erfolgloser Vollstreckungsversuche aus Sicht der
Vollstreckungsstelle keine Realisierungschancen mehr bestehen, werden Forderungen ab-
geschrieben, was dann zu einer entsprechenden Ergebnisbelastung führt. In den vergan-
genen Jahren sind planmäßige Veranschlagungen für zu erwartende Forderungsabschrei-
bungen nicht veranschlagt worden, so dass bisher ausschließlich eine jährliche Ergebnis-
belastung erfolgt ist. Die Höhe der jährlichen Abschreibungen ist stark schwankend.
Ca. 2/3 der Forderungsausfälle entfallen auf sozial- und jugendhilferechtliche Aufgabenbe-
reiche. Das Abschreibungsvolumen von 536 T€ beträgt rd. 2,3 % der mit 24,0 Mio€ bilan-
zierten Forderungen.
Im gleichen Kontext sind auch Wertberichtigungen zu sehen. Nach den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung dürfen nur werthaltige Vermögenswerte in Höhe ihres Nennbe-
trages bilanziert werden. Die offenen Forderungen sind, wenn sie nicht abgeschrieben wer-
den, daher dahingehend zu hinterfragen, wie lange die Fälligkeit überschritten worden ist.
In Abhängigkeit des Überschreitens der Fälligkeit und des durchgeführten Mahn-
/Vollstreckungsverfahrens sinkt der bilanziell auszuweisende Wert. Die Wertreduzierung ist
Anlage 5 Seite 35
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
in der Höhe ergebniswirksam, in der der Gesamtbetrag der Wertberichtigungen zum
31.12.2016 vom Bilanzstichtag des Vorjahres 2015 abweicht.
Im Unterschied zu abgeschriebenen Forderungen werden wertberichtigte Forderungen wei-
terhin in der Debitorenbuchhaltung geführt (Forderungsbestand).
Ø Rückstellung Einheitslastenabrechnung
Hinter dem Begriff der Einheitslastenabrechnung verbirgt sich ein komplexes rechentechni-
sches System, auf dessen Grundlage das Land NRW seine Belastungen aus der Neuord-
nung Bund-/Länderbeziehungen nach der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den
Länderfinanzausgleich auch mit der kommunalen Ebene abrechnet. Grundlage ist das Ein-
heitslastenabrechnungsgesetz NRW vom 09.02.2010 in der Fassung vom 03.12.2013
(ELAG NRW). An der Mitfinanzierung der Belastung des Landes nehmen die Städ-
te/Gemeinden durch erhöhte Hebesätze der Gewerbesteuerumlage teil, während die Kreise
über das System des Finanzausgleichs, konkret über die nachträgliche Korrektur der jährli-
chen Schlüsselzuweisungen, in die Finanzierung einbezogen werden.
Die auf Basis des ELAG NRW vom Land durchzuführende Abrechnung der einheitsbeding-
ten Lasten erfolgt jeweils nachträglich für abgeschlossene Jahre, die Abrechnungssystema-
tik hat mit dem Jahr 2007 begonnen und ist letztmalig für das Jahr 2019 vorzunehmen.
Da vor Erstellung des Jahresabschlusses 2016 bereits der Bescheid für die Abrechnung
2015 vorlag, wurde für die Rückzahlungsverpflichtung an das Land in Höhe von
1.219.000 € eine Rückstellung gebildet. Ebenso wurde für die noch ausstehende Rückstel-
lung des Jahres 2016 eine Rückstellung i.H.v. 1.250.000 € gebildet, die so nicht in der Pla-
nung enthalten war und daher zu einer Belastung des Ergebnisses geführt hat.
Der Kreis muss noch in den Haushaltensjahren 2017 – 2019 entsprechende Abrechnungs-
beträge veranschlagen.
Ø Rückzahlung von Kreisumlage an die Städte und Gemeinden
Auf Ziff. II 2. des Lageberichtes wird verwiesen.
Anlage 5 Seite 36
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Zusammenfassung der Be- und Entlastungen
Personaletat (Tabelle 1) + 1.943.733
Sozialetat (Tabelle 2) - 61.718
Kosten der Unterkunft (Tabelle 3) + 1.419.622
Erträge (Tabelle 4) + 2.342.255
Bewirtschaftungsaufwand (Tabelle 5) + 70.853
Sachaufwand (Tabelle 6) + 1.727.199
Allg. Finanzpositionen (Tabelle 7) - 5.498.464
Weitere Einzelpositionen + 760.656
= endgültige Abschlussverbesserung 2016 (siehe Ziffer 2.1) + 2.704.136
5.3 Ergebnisrechnung -Jugendamt-
Die ungedeckten Aufwendungen des Kreisjugendamtes können nicht über die allg.
Kreisumlage finanziert werden, da der Hochsauerlandkreis die Aufgaben der Jugendhilfe
und der Finanzierung von Kindertagesstätten nicht für alle 12 Städte/Gemeinden wahr-
nimmt. Eigene Jugendämter haben die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg ein-
gerichtet. Für die übrigen 9 Städte/Gemeinden im Kreisgebiet liegt die Zuständigkeit beim
Kreis, wobei die Refinanzierung der Aufwendungen über die Teilkreisumlage „Mehrbelas-
tung Jugendamt“ erfolgt, die gem. § 56 Abs. 5 KrO NRW als differenzierte Sonderumlage
von diesen Kommunen zu erheben ist.
Nach den Planungen für das Jahr 2016 konnte der im Etat ausgewiesene Zuschussbedarf
von 27,44 Mio€ nur durch eine Erhöhung des Hebesatzes um + 0,85 %-Punktes auf den
dann für 2016 geltenden Hebesatz von 17,25 % finanziert werden (Hebesatz 2015 = 16,4
%).
Mittel aus Ertragsüberschüssen der Vorjahre, diese werden als Sonderrücklage bilanziert,
standen für eine Finanzierung der Unterdeckung nicht mehr ausreichend zur Verfügung
(Restbestand: rd. 95 T€).
Die Annahmen an die Planung haben sich dann in der Ausführung deutlich negativer entwi-
ckelt. Bei einem letztendlich zu finanzierenden Zuschussbedarf 2016 in Höhe von 30,17
Mio€ ergab sich im Vergleich zu der mit 27,44 Mio€ veranlagten und vereinnahmten Son-
Anlage 5 Seite 37
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
derumlage sowie einem dem Jugendamt aus der vom Land NRW gewährten Inklusions-
pauschale zuzurechnenden Anteil vom rd. 72.000 € eine deutlich erhöhte Unterdeckung mit
– 2.656.927,05 €.
Das Ergebnis des Jahres 2016, dargestellt durch den Zuschussbedarf nach Produkten der
einzelnen Aufgabenbereiche, zeigt sich im Vergleich zu den Etatplanungen des Kreisju-
gendamtes wie folgt:
Die verbleibende Unterdeckung im Jahresabschluss 2016 kann, wie bereits zuvor erwähnt,
nicht durch Ertragsüberschüsse aus Vorjahren finanziert werden. Für diesen Fall sieht § 56
Abs. 5 S. 2 KrO NRW eine nachträgliche Abrechnung der Jugendamtsumlage mit den hier-
von betroffenen Kommunen vor. Die Verwaltung hatte den Kreistag über die zu erwarten-
den deutlich neg. Entwicklungen des Jahres 2016 für das Jugendamt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Berichterstattung über die Ausführung des Haushalts informiert. Zusätz-
lich ist dann für die Sitzung des Kreistages am 24.03.2017 eine gesonderte Vorlage erstellt
worden (Drcks. 9/718), über die dem Kreistag dann das o.g. Ergebnis mitgeteilt worden ist.
Mit Kenntnisnahme der erheblichen zusätzlichen Unterdeckung im Jugendamt ist der Kreis-
tag dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Unterfinanzierung i.H.v. 2,656 Mio€ bei den
Anlage 5 Seite 38
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
betroffenen Städte/Gemeinden nachzuveranlagen und die Zahlung zum 30.04.2018 fällig
zustellen. Die Nachveranlagung ist mit Bescheiden vom 02.05.2017 erfolgt.
Berechnungsbasis des gegenüber den Kommunen nachzuberechnenden Betrages sind die
auch für die 2016 geltenden Umlagegrundlagen. In den Jahresabschluss 2016 wurden ent-
sprechende Forderungen gegen die Kommunen eingestellt.
Durch diesen zusätzlichen Ertrag ist der Etat des Jugendamtes im Jahresabschluss 2016
ausgeglichen.
Erläuterungen einzelner Bereiche mit wesentlicher Wirkung auf das Abschlussergebnis Jugendamt:
06010100 – Kindertageseinrichtungen Die Ergebnisverbesserung basiert im wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Elternbei-
trägen, welche auf das geänderte Buchungsverhalten (weitere Ausweitung der Ganztags-
betreuung/45-Stunden-Buchung) und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der
Eltern zurückzuführen sind.
06010200 – Kindertagespflege Die Ergebnisverschlechterung basiert im wesentlichen auf Fallzahlsteigerungen (2015 =
168, 2016 = 197 Fälle). Außerdem haben sich zum August 2015 die Richtlinien der Tages-
pflege geändert. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Grundanspruch von 15 auf 25 Stun-
den/Woche erhöht. Diese Erhöhung wurde in 2016 von vielen Familien genutzt.
06020900 – Ambulante Hilfen zur Erziehung 06021000 – Stationäre Hilfen zur Erziehung Bei den Mittelanmeldungen stellen gerade die Hilfen zur Erziehung in den Voraussagen
über den notwendigen Hilfe- und Mittelbedarf einen großen Unsicherheitsfaktor dar, da die-
se Hilfen in der Regel antragsabhängig, situationsreaktiv und daher völlig unvorhersehbar
sind. Auch wenn ein Ende der Hilfeleistungen oftmals von der Dauer der Inanspruchnahme,
Anlage 5 Seite 39
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
der Planung oder vom Alter der Kinder oder Jugendlichen abgeleitet werden kann, sind an-
dere Entwicklungen (z.B. durch Zuzug) – trotz regelmäßiger Hilfeplanung des Einzelfalles –
oftmals nur schwer oder gar nicht abschätzbar. Die Entscheidung, in welcher Einrichtung
Hilfe gewährt werden kann, hängt vorrangig vom persönlichen Bedarf des Kindes bzw. des
Jugendlichen ab und erst nachrangig vom Kostengesichtspunkt.
Die Steigerungen im Bereich der ambulanten Hilfen beruhen hier insbesondere auf folgen-
den Gründen:
· deutliche Fallzahlensteigerungen in nahezu allen Bereichen, die so bei der Ansatzpla-
nung für 2016 nicht absehbar waren (Beispiel Fallzahlen Sozialpädagogische Familienhilfe:
2012 = 97, 2014 = 105, 2016 = 180 )
· zunehmend hohe Anzahl von Fachleistungsstunden aufgrund komplexer Fälle
· längere Hilfegewährung / Falllaufzeiten
· Erhöhung von Entgelten in den Tagesgruppen und ambulanten Hilfen
· gesteigerte Kosten bei den Integrationshelfern (vorher Hilfskräfte, jetzt Fachkräfte).
Bei den stationären Hilfen ergibt sich folgende Situation:
· Heimerziehung:
- Fallzahlensteigerung von 87 (2013) auf 108 (in 2016) bei gleichzeitiger Entgelterhö-
hung um 10 % in 2016
- rückwirkende teure Fallübernahmen von anderen Jugendämtern mit rückwirkender
Zahlungspflicht (z.B. 1 Fall mit 100.000 €)
· Stationäre Eingliederungshilfe
- Fallzahlensteigerung von 7 (2012) auf 22 (in 2016) bei deutlich gestiegenen Fallkos-
ten durch schwierige Fälle: Tagessatz rd. 445 € -> rd. 162.000 pro Jahr je Fall
- rückwirkende teure Fallübernahmen von anderen Jugendämtern mit rückwirkender
Zahlungspflicht (z.B. 1 Fall mit 140.000 €)
06030200 – Unterhaltsvorschuss Im Bereich Unterhaltsvorschuss ist die Ergebnisverschlechterung nicht auf erhöhte Auf-
wendungen sondern ausschließlich auf geringere Erträge zurückzuführen. Dies ist darin
begründet, dass in 2015 Altfälle (zum Teil aus den 90er Jahren) verstärkt darauf hin über-
prüft wurden, ob Forderungen, die gem. § 59 LHO uneinbringlich sind, unbefristet nieder-
geschlagen werden können. Hierdurch reduzieren sich die Forderungen.
Anlage 5 Seite 40
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Weiterhin wirkt sich immer mehr aus, dass Schuldnern nach Beantragung eines Insolvenz-
verfahrens und Ablauf der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erteilt wird. Auch die-
se Forderungen sind abzusetzen.
Diese für die Ertragssituation negativen Effekte haben auch bereits im Jahresabschluss
2015 zu einer Verschlechterung geführt.
Auf die Erläuterungen zu den Forderungen aus Transferleistungen im Anhang (siehe Ziffer
A. 2.2.1.4) wird ergänzend verwiesen.
nachrichtlich:
Entwicklung der „Sonderrücklage“ Jugendamt
Bestand Sonderposten 31.12.2007 606.139,53 €
Entnahme 2008 - 533.579,90 €
Zuführung 2009 869.587,15 €
Zuführung 2010 738.991,96 €
Zuführung 2011 231.388,53 €
Zuführung 2012 675.979,20 €
Entnahme 2013 - 256.820,61 €
Entnahme 2014 - 1.481.254,68 €
Bestand zum 31.12.2014 850.431,18 €
Entnahme 2015 - 754.881,26 € Bestand 31.12.2015 95.549,92 €
2016 erfolgte keine Veränderung der Sonderrücklage.
Anlage 5 Seite 41
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
5.4 Rückstellungen 5.4.1 Rückstellungen insgesamt
Der bilanzierte Wert der Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz (Ziff. 3.1 der Passiv-
seite der Bilanz) beträgt zum 31.12.2016 167.928.501,27 €. Er teilt sich auf folgende Berei-
che auf:
Die in die Bilanz eingestellten Rückstellungen erfüllen die an sie zu stellenden Vorausset-
zungen des § 36 der GemHVO NRW. Es handelt sich um absehbare und im Jahr 2016
wirtschaftlich verursachte Verpflichtungen, bei denen unklar ist, wann und in welcher kon-
kreten Höhe es zu Zahlungsverpflichtungen hieraus nach dem Abschlussstichtag kommen
wird. Im abzuschließenden Jahr 2016 führen diese zu erwartenden Verpflichtungen perio-
dengerecht zu Aufwand, der ergebniswirksam verbucht werden muss.
Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen basiert entweder auf externen Gutachten (z.B.
bei den Pensionsrückstellungen, sonstige Versorgungsangelegenheiten) oder aus eigenen
Berechnungen der Verwaltung des Kreises. In jedem Einzelfall liegen prüffähige Unterlagen
vor.
Die im Einzelnen gebildeten Rückstellungen ergeben sich aus der Anlage 5 des Anhangs,
sie werden detailliert im Anhang unter Ziff. B. 3. erläutert.
1 2 3 4 5 6
Pensionsrückstellungen 123.835.376,00 -3.009.707,00 -3.779.943,00 7.237.902,00 448.252,00 124.283.628,00
Beihilferückstellungen 29.604.082,00 0,00 0,00 406.084,00 406.084,00 30.010.166,00
weitere Rückstellungen im Personalbereich 7.976.921,00 -3.301.822,74 -218.115,00 3.184.195,00 -335.742,74 7.641.178,26
Hochbau 559.655,90 -301.596,22 -118.636,30 925.755,04 505.522,52 1.065.178,42
Tiefbau 763.226,34 -517.536,11 -60.672,35 522.730,80 -55.477,66 707.748,68
Sonstige Rückstellungen 3.280.725,75 -2.755.185,79 -212.972,82 3.908.034,77 939.876,16 4.220.601,91
166.019.986,99 -9.885.847,86 -4.390.339,47 16.184.701,61 1.908.514,28 167.928.501,27
Bilanzwert zum 31.12.2016
Bilanzwert zum 31.12.2015
Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Netto-Veränderung
Anlage 5 Seite 42
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
5.4.2 Anmerkungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen Allgemeines
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die beamteten Beschäftigten des Kreises und
die Versorgungsempfänger stellen eine der wesentlichsten Position in der Bilanz des Hoch-
sauerlandkreises dar. Sie führen zu einem Bilanzausweis zum 31.12.2016 von rd. 154,29 Mio€, das sind
a) 91,88 % der insgesamt bilanzierten Rückstellungen und sie ist mit
b) 41,93 % die größte Einzelposition in der Kreisbilanz.
Der Hochsauerlandkreis hat seit der Eröffnungsbilanz bis einschließlich 31.12.2014 die
Pensions- und Beihilferückstellungen auf Basis des versicherungsmathematischen Gutach-
tens der Heubeck AG, Köln im Auftrag der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-
Lippe (kvw) ermittelt. Nachdem sich im Mehrjahresvergleich gezeigt hatte, dass die ergeb-
niswirksamen Veränderungen bei den Beihilferückstellungen im jeweiligen Abschlusser-
gebnis sehr deutlich von den den Etatveranschlagungen zugrunde liegenden Vorausbe-
rechnungen der kvw abweichen, hat die Verwaltung die Berechnung der Beihilferückstel-
lung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 umgestellt. Sie erfolgt seitdem auf der Grundlage des §
36 Abs. 1 S. 5 GemHVO aus einem zu bildenden Verhältnis zwischen den jährlich anfallen-
den Beihilfeaufwendungen der Versorgungsempfänger zu den jährlichen Versorgungsauf-
wendungen. Die Berechnung führt die Verwaltung des Kreises selbst durch, sie erhofft sich
hierdurch eine gleichmäßigere und eher planbare Veränderung der entsprechenden Bilanz-
position. Näheres zur Rückstellungsberechnung kann Ziff. B. 3.1 im Anhang entnommen
werden.
- - - - - - -
Inhaltlich haben die zu bilanzierenden Pensions- und Beihilferückstellungen folgende Ver-
anlassung:
a) die sich in der Arbeitsphase befindenden verbeamteten Beschäftigten erwerben durch
ihr Beschäftigungsverhältnis Pensionsansprüche gegenüber dem Hochsauerlandkreis
als Arbeitgeber/Dienstherr. Für diese in der Zukunft liegenden Verpflichtungen sind
Rückstellungen zu bilanzieren. Da die Ansprüche über den Zeitraum der Beschäftigung
erworben werden, sind unabhängig von dem Effekt, dass mit Erreichen des Pensionie-
rungsalters eine Umbuchung in die Rückstellung für Versorgungsempfänger erfolgt, re-
gelmäßig ratierlich Jahr für Jahr der Rückstellung Beträge zuzuführen. Im Jahresver-
Anlage 5 Seite 43
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
gleich höhere Zuführungsbeträge ergeben sich z.B. durch Besoldungserhöhungen, Be-
förderungen, Änderungen in den Besoldungsstufen.
Ø In die Haushaltsplanung für 2016 wurde für die Pensionsverpflichtungen auf Basis
der Berechnungen der kvw daher eine Zuführung in Höhe von 3.822.161 € einge-
stellt, das Ergebnis liegt bei lediglich 231.114 €.
b) mit Eintritt in den Ruhestand reduzieren sich für diesen Personenkreis die bisher für ak-
tive Beamte bilanzierten Werte, die dann die Bilanzwerte der Versorgungsempfänger er-
höhen, während sich die individuellen Bilanzwerte der bisherigen Versorgungsempfän-
ger Jahr für Jahr reduzieren. Diese Effekte führen regelmäßig zu einer Auflösung der in-
dividuellen Rückstellungsverpflichtung und somit zu Erträgen im Ergebnisplan.
Ø In der Haushaltsplanung für 2016 ergab sich, ebenfalls auf Basis der Berechnungen
der kvw hier ein zu veranschlagender Ertrag in Höhe von 2.064.361 €. Im Ergebnis
musste den Rückstellungen für Versorgungsempfänger demgegenüber ein Betrag
von 217.138 € zugeführt werden.
c) bei den auch für Beihilfeansprüche der verbeamteten Mitarbeiter zu bilanzierenden
Rückstellungen waren nach den der Etatplanung 2016 noch zugrunde liegenden Be-
rechnungen der kvw Zuführungen für die aktiven Beamten mit 1.084.942 € zu veran-
schlagen, während für die Pensionäre eine Auflösung mit 210.582 € eingeplant war,
damit eine haushaltswirksame Nettozuführung mit 874.360 €. Mit der Umstellung der
Berechnungsmethode liegt die Zuführung im Ergebnis bei 406.084 €.
- - - - - - - -
Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung 2016
Die unter den v.g. lit. a) – c) aufgeführten und auf Vorausberechnungen der kvw basieren-
den Daten der Haushaltsplanung 2016 ergaben aus dem Saldo von Zuführungen zu und
der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen eine die Haushaltsplanung belas-
tende Nettozuführung von 2.632.160 €.
Aufgrund von Wirkungen des DRModG NRW und der geänderten Berechnung der Beihilfe-
rückstellungen zeigt das Ergebnis demgegenüber eine reduzierte Nettobelastung mit
854.336 €. Im Vergleich zur Haushaltsplanung ergab sich damit eine Abschlussverbesse-
rung bei diesen Bilanzpositionen mit insgesamt 1.777.827 €.
Dies verdeutlicht die folgende Darstellung:
Anlage 5 Seite 44
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Ergänzende Erläuterung zu den Pensions-/Beihilferückstellungen Wie bereits zuvor erwähnt, erfolgt seit dem Jahresabschluss 2015 eine Umstellung der Be-
rechnung der Beihilferückstellungen. Dies hatte im Jahresabschluss 2015 zu einer einmali-
gen Reduzierung des Wertansatzes bei den Beihilferückstellungen gegenüber dem Ansatz
in der Vorjahresbilanz um - 5.111.228 € geführt.
Die Neuberechnung der Beihilferückstellungen erfordert in 2016 einen Rückstellungsbedarf
mit 30,01 Mio€, gegenüber dem Vorjahr eine Zuführung von + 406.084 €. Nach der Haus-
haltsplanung ergab sich demgegenüber eine Zuführung mit 874.360 €, damit zeigt sich eine
Ergebnisverbesserung von + 468.276 €.
Die Fortschreibung der Pensionsrückstellungen basiert weiterhin auf den Berechnungen der
kvw. Hier lag die planmäßige Netto-Zuführung für die Pensionäre und die Ansprüche der
aktiv Beschäftigten bei 1.757.800 € (= Saldo aus Zuführung und Auflösung), während dem-
gegenüber das Abschlussergebnis eine Zuführung von 448.252 € zeigt und somit eine Er-
gebnisentlastung mit 1.309.548 €.
Ursächlich für die im Vergleich zu den Planwerten 2016 deutlich geringere Zuführung bei
den Pensionsrückstellungen ist nach den hierzu vorliegenden Angaben der kvw die Aufhe-
bung des Sonderzahlungsgesetzes („Weihnachtsgeld“) des Landes Nordrhein-Westfalen
(SZG NRW) zum 01. Januar 2017 aufgrund des in Kraft getretenen Dienstrechtsmoderni-
sierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW). Dies hat zur Folge,
dass die bisher gesondert berücksichtigten Sonderzahlungen nunmehr in den Besol-
dungstabellen integriert sind. Im Ergebnis führt dies zu einer entsprechenden Absenkung
der ruhegehaltsfähigen Bezüge und damit des Teilwerts der Pensionsrückstellungen i.H.v.
rd. 3 %.
Stand Stand Differenz HHPlanung + = Entlastung - = Belastung
Pensionsrückstellungena) Aktive 59.717.580
59.948.694 + 231.114 + 3.822.161 + 3.591.047
b) Versorgungsempfänger 64.117.796
64.334.934 + 217.138 - 2.064.361 - 2.281.499 Summe 123.835.376 124.283.628 + 448.252 + 1.757.800 + 1.309.548
Beihilferückstellungena) Aktive 14.276.083
14.475.521 + 199.438 + 1.084.942 + 885.504
b) Versorgungsempfänger 15.327.999
15.534.645 + 206.646 - 210.582 - 417.228
Summe 29.604.082
30.010.166 + 406.084 + 874.360 + 468.276
Rückstellungen gesamt 153.439.458 154.293.794 + 854.336 + 2.632.160 + 1.777.824
31.12.2015 31.12.2016 + Zugang / - Abgang
+ Zugang / - Abgang
Anlage 5 Seite 45
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Da bei den Pensionsrückstellungen in der Zukunft liegende Anpassungen der Besoldungs-
und Versorgungsleistungen sowie eintretende rechtliche und individuelle persönliche Ver-
änderungen seitens der kvw nicht berücksichtigt werden können, weichen die tatsächlichen
Berechnungen zum Bilanzstichtag in den einzelnen Jahren z.T. erheblich von den im Haus-
halt enthaltenen Vorausplanungen der kvw ab. Dies trifft mit der Ergebnisentlastung in Hö-
he von 1.309.548 € auch auf das Jahr 2016 zu.
Eine Übersicht über die Planabweichungen beim Gesamtbetrag der Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen seit Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 liefert die nachfolgende
Übersicht.
Entwicklung der zu bilanzierenden Pensions- und Beihilferückstellungen
Die deutlich unterschiedlichen Entwicklungen bei den geplanten Zuführungen zu Pensions-
und Beihilferückstellungen im Vergleich zu den tatsächlichen Zuführungen in den einzelnen
Jahren zeigt noch einmal nachfolgende Übersicht: Istwerte (Etatplanung) Differenz Stand Zuführung Zuführung Ist/Planung (+ = Entlastung - = Belastung) Eröffnungsbilanz 01.01.2008 133.334.045 €
Zuführung 2008 + 1.412.342 € (1.569.841 €) + 157.499 €
31.12.2008 134.746.387 €
Zuführung 2009 + 4.790.273 € (2.044.989 €) - 2.745.284 €
31.12.2009 139.536.660 €
Zuführung 2010 + 29.028 € (2.165.579 €) + 2.136.551 €
31.12.2010 139.565.688 €
Zuführung 2011 + 5.156.132 € (1.550.188 €) - 3.605.944 €
31.12.2011 144.721.820 €
Zuführung 2012 + 1.784.041 € (1.836.621 €) + 52.580 €
31.12.2012 146.505.861 €
Zuführung 2013 + 2.627.087 € (2.171.306 €) - 455.781 €
31.12.2013 149.132.948 €
Zuführung 2014 + 6.750.600 € (2.193.113 €) - 4.557.487 €
31.12.2014 155.883.548 €
Auflösung 2015 - 2.444.090 € (2.373.370 €) + 4.817.460 €
31.12.2015 153.439.448 €
Zuführung 2016 + 854.336 € (2.632.160 €) + 1.777.824 €
31.12.2016 154.293.794 € + 20.959.749 € + 18.537.167 € - 2.422.582 €
Anlage 5 Seite 46
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Hinweis
In der Bilanz des Kreises sind die Pensionsverpflichtungen sowohl für Beamte, die über den Kern-
haushalt bewirtschaftet werden, als auch für die Beamten der drei Eigenbetriebe nachzuweisen, da
die Eigenbetriebe als rechtlich unselbständige Tochtereinrichtungen der Kreise keine Dienstherrn-
fähigkeit besitzen. Folge hieraus ist, dass die Pensions-/Beihilfeansprüche der in den Betrieben
beschäftigten Mitarbeiter gegen den Hochsauerlandkreis gerichtet sind. Die Betriebe weisen daher
in ihren Bilanzen keine Pensionsverpflichtungen aus. Sie werden aber jährlich anteilig im Verhältnis
der bei ihnen beschäftigen Beamten zur Gesamtzahl der Beamten des Kreises an den laufenden
Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen belastet. Dies stellt sich im Jahresabschluss 2016 wie
folgt dar:
Versorgungs-
aufwendungen Beihilfeaufwendungen*
HSK gesamt 6.842.316 € 2.793.963 €
davon Weiterbelastung an
Ø Rettungsdienst 376.430 € 153.566 €
Ø Abfallentsorgungsbetrieb
des HSK (AHSK) 81.269 € 33.154 €
Ø Betrieb Schul- und Bildungsein. 160.833 € 65.612 €
Ø Regionalagentur 0 € 2.745 €
Weiterbelastung insgesamt 618.532 € 255.077 €
verbleiben zu Lasten des Kreises 6.223.784 € 2.538.886 €
* für Aktive und Versorgungsempfänger
Sicherstellung der Finanzierung von Pensionszahlungen
Der Kreis hat in einem Fonds bei der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (kvv-
Fonds) zum Bilanzstichtag 2016 einen Betrag in Höhe von nominell 1.437.512,02 € (Markt-
wert zum Bilanzstichtag = 2,17 Mio€) angelegt. Zum 30.03.2017 wurde aus vorhandener
Kassenliquidität ein weiterer Betrag in Höhe von 5 Mio€ angelegt, so dass insgesamt aktu-
ell ein Betrag in Höhe von nominell 6.500.332,05 € (Marktwert per 03.04.2017 = 7,27 Mio€)
in den Fonds eingezahlt wurde. Die Einzahlung des Betrages von 5 Mio€ in den kvv-Fonds
erfolgte vorrangig unter dem Aspekt der guten Liquiditätslage des Kreises. Da der Geld-
markt derzeit aber so gut wie keine positiven Zinseffekte liefert, wurde der Betrag mit dem
Ziel angelegt, diesen wieder zu entnehmen soweit durch die Fondsentwicklung ein ausrei-
chender Ertrag erzielt werden kann. Die Rückführung an den Kreishaushalt steht wiederum
in Zusammenhang mit Liquiditätsbedarf zur Finanzierung von Investitionen. Die Verzinsung
der im kvw-Fonds verwalteten kommunalen Mittel erreichte in den vergangenen 5 Jahren
(2012-2016) eine durchschnittliche Rendite von 5,1 %.
Anlage 5 Seite 47
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Darüber hinaus hat der Kreis derzeit für die bilanzierten Pensions- und Beihilfeverpflichtun-
gen von 154.293.794 € keine weiteren Mittel konkret hinterlegt. Dies aus folgenden Grün-
den:
· Die laufenden jährlichen Pensionsauszahlungen für Beamte, im Ergebnis 2016 mit
6.223.784 € (Planwert = 5.991.793 €) enthalten, sind eine „normale“ Aufwandsposition,
die im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu berücksichtigen ist, d.h. die Liquidität
zur Begleichung der Zahlung ist bei einem ausgeglichenen Haushalt sichergestellt. Da-
mit besteht auf absehbare Zeit nicht die Notwendigkeit, auf zurückgelegte Liquiditätsre-
serven zurückgreifen zu müssen, soweit die Haushaltsplanung, zumindest bei einem
mehrjährigen Betrachtungszeitraum, ausgeglichen gestaltet wird. Diese Folgerungen
gelten gleichermaßen für die Beihilfezahlungen an die Versorgungsempfänger (Ergebnis
= 1.719.526,10 €), die ebenfalls als Aufwand in den Haushalt (Planwert = 1.431.000 €)
einzustellen sind.
Für den Fall vom Kreistag beschlossener unausgeglichener Haushalte trifft diese Fi-
nanzlage den Kreishaushalt als Ganzes, d.h. die dann ggfls. fehlende Liquidität wäre
nicht ausschließlich den Pensionsaufwendungen-/auszahlungen zuzuordnen, sondern
allen zahlungswirksamen Aufwendungen.
· Die in den jährlichen Haushalt einzustellende Netto-Zuführung an Pensionsrückstellun-
gen (in 2016 war dies der bereits genannte Betrag von 1.775.800 €) dokumentiert
demgegenüber in die Zukunft gerichtete Verpflichtungen des Kreises, die mit den ab-
fließenden Zahlungen an die Pensionäre jährlich abgegolten werden. Diese Zahlungen
sind aber, wie zuvor ausgeführt, grds. über den jährlichen Haushalt finanziert!
Eine Rückstellungszuführung resultiert, wie bereits ausgeführt wurde, daraus, dass die
sich im Arbeitsprozess befindenden Beamten Jahr für Jahr neu zu bewertende Pensi-
onsansprüche erwerben, während sich demgegenüber die individuellen Ansprüche der
Pensionäre grds. jährlich reduzieren, da sie ja ihre Pensionszahlungen für das jeweili-
ge Jahr erhalten haben.
Aus dem Zusammenspiel dieser Vorgänge sowie unter Berücksichtigung des Umstan-
des, dass Pensionsansprüche mit 5 % abzuzinsen sind, ergibt sich im Grunde solange
ein Anwachsen der Pensionsrückstellung und damit ein zu kalkulierender Netto-
Aufwand, wie der Bestand an Beamtenstellen in etwa gleich bleibt (2016 = ca. 265,8
Stellen). Bei dieser Situation fließt dem Kreis jährlich grundsätzlich die Liquidität zur
Bedienung der Pensionszusagen in Form von tatsächlichen Versorgungsbezügen zu.
Anlage 5 Seite 48
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Liquiditätsprobleme könnten sich längerfristig dann ergeben, wenn ein nachhaltiger
Stellenabbau im Bereich der Beamten erfolgen würde. Drastisch wird dies an folgen-
dem (fiktiven) Beispiel deutlich: Würden keine Beamte mehr beschäftigt, würden auch
keine neuen Pensionsansprüche erwirkt. Allerdings würden sich die vorhandenen und
bilanzierten Pensions- und Beihilferückstellungen jährlich ertragswirksam reduzieren.
Da diese „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“ zwar den Haushalt im Er-
gebnisplan entlasten, die Erträge aber zu keiner Liquidität führen würden, ständen den
Auszahlungen an die Pensionäre in dieser Höhe keine wirksamen Einzahlungen ge-
genüber. In diesem Fall würde sich die konsumtive Verschuldung des Kreises erhöhen,
wenn nicht auf vorhandene Liquidität zurückgegriffen werden kann.
Diese Situation ist absehbar nicht zu erwarten.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt wiederholt mit Vertretern der kvw erörtert. Die kvw
hat die Einschätzung bestätigt, dass in der Situation des Hochsauerlandkreises der
Zeitpunkt, zu dem sich eine Netto-Zuführung in eine Netto-Auflösung wandeln würde,
nicht erkennbar ist.
· Der Hochsauerlandkreis hat für den Fall, dass in der Zukunft aus der Begleichung von
Pensionszahlungen dennoch Liquiditätsprobleme entstehen sollten, die Möglichkeit,
Liquidität aus dem RWE-Vermögen zu mobilisieren. U.a. zu diesem Zweck ist in 2009
im Volumen von 30 Mio€ ein RWE-Aktienpaket erworben worden (Kreistagsbeschluss
vom 29.06.2009; Drcks. 7/1187).
· Auf kommunaler Ebene ist insgesamt weiterhin noch keine eindeutige Linie erkennbar,
wie generell mit dem Thema der liquiditätsmäßigen Hinterlegung bilanzierter Pensions-
verpflichtungen umzugehen ist. Es besteht zwar generell die Tendenz, dass die aus
der Berücksichtigung von Rückstellungsveränderungen (= Netto-Zuführung im Zuge
Anlage 5 Seite 49
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
der Haushaltsplanung) bei einem ausgeglichenen Haushalt erzielte Liquidität grds.
zweckgebunden angelegt werden sollte. Andererseits ist es schwer vermittelbar, auf
der einen Seite Kredite für Liquiditätsvorsorge bzw. zur Investitionsfinanzierung aufzu-
nehmen, wenn auf der anderen Seite Liquidität aus der Anlegung in einem „Pensions-
fonds“ vorhanden ist, die absehbar für die Finanzierung von Pensions- und Beihil-
feaufwendungen nicht in Anspruch genommen werden muss.
Zusammenfassung
à Der Hochsauerlandkreis verwendet derzeit die über Pensionsangelegenheiten er-
zielte Liquidität zur Vermeidung von Neuverschuldungen und damit zur Finanzie-
rung seiner im Haushalt geplanten Investitionen.
à Der Zeitpunkt, zur Bedienung der jährlichen Pensionsauszahlungen auf vorhande-
ne Liquidität zurückgreifen zu müssen, ist realistisch derzeit nicht erkennbar.
à Aus Sicht der Verwaltung wird die Entwicklung der Pensionsauszahlungen aller-
dings dahingehend beobachtet, inwieweit sich durch Pensionierungen der kom-
menden Jahre über das normale Maß hinaus Steigerungen abzeichnen, die An-
lass dazu geben, zusätzliche Liquiditätsvorsorge zu betreiben. Der Aufwand aus
diesen Zahlungen zeigt in den Jahren 2009 – 2016 folgenden Verlauf:
Der Zuwachs hat sich in den Jahren 2009 bis 2016 wie folgt entwickelt:
5.439.3665.430.520
5.532.5295.547.699
5.675.697 5.761.2745.876.968
6.223.783
5.000.000
5.200.000
5.400.000
5.600.000
5.800.000
6.000.000
6.200.000
6.400.000
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Pensionsauszahlungen(Kernverwaltung)
Jahr Steigerung in %2009 5,69%2010 -0,16%2011 1,88%2012 0,27%2013 2,31%2014 1,51%2015 2,01%2016 5,90%
Anlage 5 Seite 50
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Diese Entwicklung gibt keinen Anlass, das Vorgehen des Hochsauerlandkreises bei der Liquiditätsvorsorge für Pensionsverpflichtungen grundsätzlich zu ändern.
à Die Verwaltung hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 21.03.2014 einen detaillier-
ten Bericht zur Entwicklung der Pensionsrückstellungen und Finanzierung der
Pensionszahlungen vorgelegt (Drcks. 8/1041).
Sie hat darin ausgeführt, dass sie regelmäßig im Rahmen des jährlichen Lagebe-
richtes über die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der gfls. bestehen-
den Notwendigkeit zur Liquiditätsvorsorge berichtet.
5.5 Abrechnung der Schulpauschale 2016
Die Kommunen erhalten nach den Vorgaben des jährlichen Gemeindefinanzierungsgeset-
zes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbe-
reich sowie zur Unterstützung kommunaler Investitionen im Bereich der frühkindlichen Bil-
dung, die sog. „Schulpauschale bzw. Bildungspauschale“ (§ 17 GFG 2016). Die Pauschalmittel werden den Kommunen seit dem Jahr 2002 gewährt. Nach den Vorgaben des GFG können die Mittel u.a. für den Bau bzw. die Modernisie-
rung/Sanierung von Schulgebäuden, für die Beschaffung von Einrichtungen und Ausstat-
tungen der Schulen sowie auch für die Instandsetzung von Schulgebäuden verwendet wer-
den. Beim Hochsauerlandkreis gilt seit Einführung der Pauschale folgende Verwendungsvorga-
be: · Finanzierung des Zinsaufwandes aus der Umsetzung des in den Jahren 2002 – 2010
mit einem Investitionsvolumen von rd. 33,5 Mio€ überwiegend kreditfinanzierten Schul-
bauprogramms,
· Finanzierung investiver und nicht investiver Brandschutzmaßnahmen an den Schulge-
bäuden,
· zur Entlastung des Ergebnishaushalts werden ab dem Jahr 2016 Mittel der Schulpau-
schale auch für Maßnahmen der allg. Gebäudeunterhaltung (Instandsetzung) an Schu-
len eingesetzt,
· Finanzierung investiver Neuanschaffungen von Schulausstattungen,
Anlage 5 Seite 51
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
à Mit dieser Verwendung wird die in 2016 vom Land mit 2.538.207 € ausgezahlte Schul-
pauschale zu rd. 44 % bzw. mit 1,114 Mio€ zur Finanzierung von Aufwendungen ein-
gesetzt, wodurch in dieser Höhe unmittelbar eine Entlastung des laufenden Haushalts
erreicht wird.
Die investive Mittelverwendung liegt in 2016 bei 1,424 Mio€ = 56 % des Gesamtvolu-
mens. Mittelverwendung bedeutet, dass die Liquidität aus der Zuweisung für investive
Zwecke verausgabt wird. Bilanziell erfolgt eine Passivierung als Sonderposten bezo-
gen auf konkretes Anlagevermögen. Die so gebildeten Sonderposten werden dann er-
tragswirksam wie das zugeordnete Anlagevermögen abgeschrieben, sodass hierdurch
über die Zeitschiene auch eine Entlastung des lfd. Etats erreicht wird.
à Das im Jahr 2002 begonnene Schulbauprogramm des Kreises erstreckte sich bis in
das Haushaltsjahr 2010. Insgesamt sind im Rahmen des Schulbauprogramms 9 Neu-
bau- und Erweiterungsmaßnahmen an den Berufskollegs und Förderschulen durchge-
führt worden. Des Weiteren wurden 4 Turnhallen neu errichtet. Das Investitionsvolu-
men beläuft sich auf ca. 33,5 Mio€. Hieraus resultiert zum 31.12.2016 eine anteilige
Verschuldung mit 18,8 Mio€, die in dem in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtbetrag an
investiver Verschuldung von 31,3 Mio€ enthalten ist. Der aus dieser Verschuldung re-
sultierende Zinsaufwand wird aus Mitteln der Schulpauschale finanziert. Insoweit er-
folgt ein getrennter Nachweis von Verschuldung und Schuldendienst.
à Planung und Einsatz der Schulpauschale 2016 zeigen sich wie folgt:
HHPlanung
€
Ergebnis
€ Finanzierung Aufwand
Zinsaufwand für Schulbaudarlehn 805.000 787.455,96
Brandschutz 90.000 103.785,00
Gebäudeunterhaltung 0 222.455,29
895.000 1.113.696,25
Finanzierung investiv
Brandschutz 150.000 0
Schuleinrichtung/-ausstattung 1.493.207 1.424.510,75
1.643.207 1.424.510,75 Schulpauschale gesamt 2.538.207 2.538.207,00
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
5.6 Kreditermächtigung 2016/Verschuldung Beim Hochsauerlandkreis besteht seit Jahren die grds. Vorgabe der Vermeidung von Kre-
ditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen. Diese Vorgabe bedeutet umgekehrt, dass
das jährliche Investitionsvolumen, soweit aus sachlichen Erwägungen vertretbar, auf die
Höhe der verfügbaren Liquidität begrenzt wird. Die Grenze liegt damit bei dem Volumen der
Liquidität aus dem Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit, den Einzahlun-
gen aus zu vereinnahmenden investiven Zuweisungen (Schulpauschale, Investitionspau-
schale, Zuweisungen im Straßenbau, Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes)
sowie einem ggfls. erforderlichen Rückgriff auf vorhandene Liquidität.
Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz besteht im Hinblick auf die Finanzierung des Neu-
baus des Kreisfeuerwehrzentrums in Meschede, das im September 2016 seiner Bestim-
mung übergeben worden ist, mit einem Investitionsvolumen zu Lasten des Kreishaushalts
von abschließend rd. 12,0 Mio€ (Ziff. der Drcks. 9/783, KT-Sitzung am 30.06.2017). Diesem
Invest hinzuzurechnen sind die über den Betrieb Rettungsdienst finanzierten Kosten in eine
neue Leitstellentechnik im Volumen von ca. 2,4 Mio€.
Der Kreistag hatte entschieden, dass der über den Kreishaushalt zu tragende Anteil auch
aus Krediten finanziert werden kann. Die Haushaltssatzung 2016 enthielt keine Ermächti-
gung zur Aufnahme von Krediten, da noch eine gem. § 86 Abs. 2 S. GO NRW übertragene
Kreditermächtigung aus den Jahren 2014/2015 zur Finanzierung des Feuerwehrzentrums
im Volumen von 4.509.010 € vorhanden war.
Die Tilgungsauszahlungen waren mit 1,883 Mio€ veranschlagt, sodass sich planmäßig eine
Neuverschuldung mit + 2,531 Mio€ ergab.
Die Kreditermächtigung ist in 2016 entsprechend dem realisierten Baufortschritt des
Kreisfeuerwehrzentrums in Höhe von konkret 2.403.400 € in Anspruch genommen worden.
Hier bestand dann die Möglichkeit, ein Sonderprogramm der NRW-Bank mit sehr günstigen
Zinskonditionen zu nutzen. Es handelt sich um das folgende Programm:
Sonderprogramm Schulmodernisierungen
Der Zinssatz liegt in diesem Programm bei 0,00 %, fest für 10 Jahre.
Kreditvolumen = 2.403.400 €
Kreditgeber ist die NRW-Bank
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Da Kredite allg. Deckungsmittel darstellen (Gesamtdeckungsprinzip), war zwar die Höhe
der Kreditermächtigung auf das veranschlagte Investitionsvolumen des Feuerwehrzentrums
beschränkt, unabhängig hiervon kann die konkrete Kreditaufnahme dann aber anderen
Maßnahmen zugeordnet werden und insoweit auch aus Sonderprogrammen für den Schul-
bereich erfolgen, wenn der Haushalt entsprechende Investitionsmaßnahmen für Schulen
vorsieht und diese auch umgesetzt werden. Wichtig ist die Feststellung, dass sich die Höhe
der realisierten Kredite am Investitionsvolumen des Feuerwehrzentrums orientiert. Die Vor-
gaben wurden in der Weise beachtet, dass der Antragstellung für die Inanspruchnahme des
Sonderprogramms im Haushalt 2016 vorgesehene Schulinvestitionen beigefügt worden
sind.
Die Finanzierung seit Beginn der Planungen für das Kreisfeuerwehrzentrum zeigt sich wie
folgt:
Bau-/Einrichtungskosten des Gesamtinvests 14.418.900 €
davon:
Leitstelle zu Lasten Betrieb „Rettungsdienst“ 2.400.000 €
zu finanzieren aus Kreismitteln 12.018.900 €
davon: Eigenmittel Kredite
Planung und Grunderwerb 2011 – 2013 -Eigenmittel- 1.282.927 € 1.282.927 €
Bau-/Einrichtung in 2014 -Kredite- 3.451.670 € 3.451.670 €
Bau-/Einrichtung in 2015 -Kredite- 2.493.900 € 2.493.900 €
Bau-/Einrichtung in 2016 -Kredite- 2.403.400 € . 2.403.400 €
restl. Finanzierung Jahre 2014 - 2016 -Eigenmittel 2.387.003 € 2.387.003 € Zuordnung Finanzierung gesamt 3.669.930 € 8.348.970 €
30,53 % 69,47 %
Ø Das Invest konnte somit zu rd. einem Drittel aus Eigenmitteln des Kreises finanziert
werden. Bei den aufgenommenen Darlehen liegen die Zinskonditionen für jeweils 10-
jährige Zinsfestschreibungen zwischen 0,00 % und max. 0,70 %.
Die in 2016 mit 4.509.010 € verfügbare Kreditermächtigung wurde wie folgt verwendet:
bereitstehende Kreditermächtigung 4.509.010 €
Inanspruchnahme durch Kreditaufnahme 2016 2.403.400 €
noch verfügbare Kreditermächtigung 2.105.610 €
Anlage 5 Seite 54
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
à Die verbleibende Kreditermächtigung 2015 i.H.v. 2.105.610 € wird nicht weiter vorge-
tragen. Gem. § 86 Abs. 2 GO NRW gilt eine Kreditermächtigung nur bis zum Ende des
folgenden Haushaltsjahres. Daher scheidet eine weitere Übertragung aus rechtlichen
Gründen aus, sie wird aber auch aus Gründen notwendiger Liquiditätsbesorgung nicht
benötigt.
Verschuldung
Die Verschuldung zeigt mit der vollzogenen Kreditaufnahme 2016 sowie geleisteten Til-
gungszahlungen folgende Entwicklung:
Stand 31.12.2015 30.738.761 €
ordentliche Tilgung 2016 - 1.819.321 €
außerordentliche Tilgung 2016 0 €
Neuaufnahme 2016 + 2.403.400 €
31.322.840 € zzgl. Finanzierung eines PKW über Autokredit + 2.330 €
Stand 31.12.2016 31.325.170 € Ausweis in der Bilanz
à Die Verschuldung teilt sich auf in 22 Einzeldarlehn mit Zinssätzen zwischen 0,00 % und
5,92 %.
à Der ergebniswirksame Zinsaufwand für die investive Verschuldung lag in 2016 nach der
Planung bei 1.140.000 €, im Ergebnis ergab sich ein Aufwand mit 1.255.742 €. Im Zins-
aufwand ist eine Rückstellung für ein Aufhebungsentgelt i. H. v. 221.075 € für die außer-
ordentliche Tilgung zweier Darlehen Anfang 2017 enthalten, so dass hierdurch der ge-
plante Ansatz überschritten wurde.
Anlage 5 Seite 55
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Entwicklung der Verschuldung 2004 - 2016:
Anmerkung zur Verwendung der RWE-Gasgelder für Darlehenstilgungen
Der deutliche Rückgang der Verschuldung in den vergangenen Jahren resultiert maßgeb-
lich auch aus dem Einsatz von Liquidität aus dem im Jahr 2003 rechtlich vollzogenen Ver-
kauf der früheren RWE Gas-Beteiligung des Kreises. Aus dem mit rd. 73,2 Mio€ verfügba-
ren Verkaufserlös sind in den Jahren 2005 - 2012 23 Mio€ wie folgt in die außerordentliche
Tilgung von Darlehen geflossen:
2005 1,6 Mio€ 2009 4,7 Mio€
2006 0,5 Mio€ 2010 12,5 Mio€
2008 1,9 Mio€ 2012 1,8 Mio€
Anlage 5 Seite 56
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Die Verwendung der Liquidität aus dem Verkauf der ehem. RWE-Gasbeteiligung des Krei-
ses zeigt sich im Übrigen wie folgt:
Verfügbarer Verkaufserlös 73,20 Mio€
Tilgung Investitionsdarlehen 2005-2012 - 23,00 Mio€ Ablösung Kassenkredit in 2006 - 6,00 Mio€ Erwerb eines RWE-Aktienpaketes in 2009 - 30,00 Mio€ Rückfluss eines Teilbetrages in 2014 + 3,40 Mio€ - 26,60 Mio€ sh. Anm. 1) Investitionsfinanzierung 2004 – 2013 - 5,30 Mio€ verwendete Mittel bis Ende 2013 60,9 Mio€
somit noch verfügbare Mittel (72,3 Mio€ ./. 60,3 Mio) 12,300 Mio€ die Liquidität wird zur Investitionsfinanzierung vorgehalten, vorrangig zur Deckung des Eigenanteils der Maßnahme „Museums- und Kulturforum Südwestfalen“. Hier ist bis Ende des Jahres 2016 der Betrag von 1.825.000 € an den Betrieb Schul- und Bildungseinrich- tungen als Maßnahmenträger abgeflossen - 1,825 Mio€
Ende 2016 noch verfügbare Liquidität aus dem Gas-Verkauf 10,475 Mio€
nachrichtlich: Inv. Verwendung lt. Haushalt 2017 Museumsprojekt 4,181 Mio€
Haushalt allg. 3,777 Mio€ - 7,958 Mio€
verfügbare Liquidität für Planungen der Jahre 2018 ff. 2.517 Mio€ sh. Anm. 2)
Anmerkungen: 1) Das Volumen des vom Kreis in 2009 mit einem finanziellen Volumen von 30,0 Mio€ erworbenen
Aktienpaketes hat sich in 2014 um 73.304 Aktien reduziert, da dem Kreis dieser Teil des Aktien-paketes vertraglich nur in den Jahren 2009 – 2014 wirtschaftlich zuzurechnen war. Folge aus der Abgabe der Aktien war dann, dass dem Kreis die für den ursprünglichen Erwerb im Wege einer Darlehnsgewährung abgeflossene Liquidität im Volumen von 3,404 Mio€ zum 30.09.2014 wieder zugeflossen ist.
2) Die noch verfügbare Liquidität aus dem RWE-Gasverkauf muss für die weitere Finanzierung des Eigenanteils des Hochsauerlandkreises am Regionale-Projekt „Museum- und Kulturforum Süd-westfalen (Sauerlandmuseum)“ vorgehalten werden. Der Eigenanteil beträgt nach dem Finanzie-rungskonzept insgesamt 7,083 Mio€. Nach Abzug der in den bis Ende 2016 geleisteten bzw. in 2017 noch zu leistenden Zahlungen an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen von 6,006 Mio€ verbleibt ein noch zu leistender Eigenanteil mit (7,083 Mio€ ./. 6,006 Mio€ =) 1,077 Mio€. Danach reduziert sich die noch verfügbare Liquidität aus dem Verkauf der ehem. Gasbeteiligung auf den Betrag von (2,517 Mio€ ./. 1,077 Mio€ =) 1,440 Mio€, die zur Investitionsfinanzierung und damit zur Vermeidung neuer investiver Verschuldung vorgehalten wird.
Anlage 5 Seite 57
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
5.7 Liquidität
Die Bilanz enthält zum Stichtag 31.12.2016 auf der Aktiva-Seite unter der Position „Liquide
Mittel“ den Ausweis von Bankbeständen mit 25,68 Mio€. Den kontenmäßigen Nachweis
enthält der Anhang unter A. Ziff. 2.4. Die Liquidität unterliegt unterjährig jeweils deutlichen
Schwankungen, die gekennzeichnet sind durch hohen Mittelabfluss jeweils am Monatsende
(Zahlung von Sozial- und Personalaufwand) sowie durch Mittelzufluss aus der Kreisumlage
Mitte des Monats. Zahlungen des Landes aus dem Finanzausgleich (Schlüsselzuweisun-
gen, Schul- und Investitionspauschale) werden in den Monaten Januar, März, Juni, Sep-
tember und Dezember des laufenden Jahres vereinnahmt. Die Umlage an den Land-
schaftsverband Westfalen-Lippe wird jeweils zum 15. eines Monats abgebucht.
Gleichzeitig steht der hohe Kassenbestand auch im Zusammenhang mit Vorgängen, aus
denen Liquidität bereits fest gebunden ist, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt benö-
tigt wird. Dies ist z.B. bei bestimmten Rückstellungen der Fall, da hier die entsprechende
Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt getätigt wird, die Liquidität ist jedoch über die
Etatausführung bereits erwirtschaftet worden, und dann entsprechend bei der weiteren Li-
quiditätsplanung zu berücksichtigen.
Einfluss auf die Liquidität haben aber noch weitere Faktoren wie z.B. offene Forderungen
und Verbindlichkeiten sowie Vorgänge aus der Aktiven bzw. Passiven Rechnungsabgren-
zung. Bei diesen zuletzt genannten Bilanzpositionen ist z.B. Liquidität vor dem Bilanzstich-
tag für Verpflichtungen (z.B. Beamtenbesoldung, Sozialhilfezahlungen) abgeflossen, die in
2017 ergebniswirksam (= Aufwand) sind und somit auch erst in 2017 liquiditätsmäßig refi-
nanziert werden. Umgekehrt enthält die Liquidität als Passive RAP zu bilanzierende
zweckgebundene Mittelzuflüsse in 2016, die erst in 2017 benötigt werden und dementspre-
chend zu einem Mittelabfluss führen.
Der zum 31.12.2016 vorhandene Bestand an Liquidität von 25.684.844,52 € wird in der
nachfolgenden Übersicht daher unter diesen Aspekten näher betrachtet.
Danach ergibt sich nach Gegenrechnung der zuvor genannten Einflussfaktoren eine zu-
nächst rechnerisch verfügbare Liquidität mit rd. 11 Mio€, dieser stehen investive Mittelver-
wendungen für das Jahr 2017 mit 4,181 Mio€ für das Museumsprojekt und 3,777 Mio€ für
den übrigen Investitionshaushalt gegenüber. Weitere Mittel werden zur Ausfinanzierung
des Museumsprojektes mit 1,076 Mio€ geblockt.
Der Bestand an rechnerisch freier Liquidität beläuft sich danach auf rd. 2,48 Mio€.
Anlage 5 Seite 58
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Wie bereits unter Punkt 5.6 Kreditermächtigung 2016 / Verschuldung ausgeführt wurde,
soll die rechnerisch ermittelte, und insoweit als „frei“ bezeichnete Liquidität zur Investitions-
finanzierung künftiger Jahre und damit zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Kreditfinan-
zierungen eingesetzt werden.
Stand Liquide Mittel JA 2016 31.12.2016 + 25.684.845 €
Erhöhung Minderung
+ -
1. Positionen aus der Bilanz zum 31.12.2016 :
- offene Forderungen (bis 1 Jahr lt. Forderungsspiegel) 15.199.179 € - offene Verbindlichkeiten (bis 1 Jahr lt. Verbindlichkeitenspiegel) 15.295.968 €
- sonstige Sonderposten (zweckgebundene Mittel) 519.768 € - Bestand Sonderrücklage Jugendamt 95.550 € - Bestand Sonderposten § 5 LandschaftsG 424.218 €
- Rückstellungen (mit Mittelabfluss - siehe Rückstellungsspiegel) 9.417.539 €
- Aktive Rechnungsabgrenzungen (siehe Erläuterungen Anhang Ziffer A 3) 10.174.989 € - Passive Rechnungsabgrenzungen (siehe Erläuterungen Anhang Ziffer B 5) 7.719.573 €
25.374.168 € 32.952.848 €Veränderung der Liquidität aus der Bilanz somit -7.578.679 €
2. Positionen aus dem Jahresabschluss 2016:
- Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen (siehe Anlange 3 zum Anhang) -6.591.062 € (unter Berücksichtigung noch eingehender Zuschüsse und restlicher Kreditermächtigung)
= rechnerisch verfügbare Liquidität zum 31.12.2016 + 11.515.104 €
Positionen der Haushaltsplanungen 2017 ff
- Finanzierung Museums-u. Kulturforums Südwestfalen
Anteil HSK 7.083.000 €geleistet bis einschl. 2016 -1.825.000 €
-5.258.000 €
- Einsatz vorhandener Liquidität zur Investitionsfinanzierung 2017 -3.777.879 €
= "freie" Liquidität (rechnerische Größe) + 2.479.225 €
Liquidität
Anlage 5 Seite 59
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
5.8 Berichterstattungen im Kreistag
Der Kämmerer hat über den Stand der Ausführung des Kreishaushalts 2016 sowie der sich
hieraus ergebenden perspektivischen Erwartungen an die Entwicklungen der wesentlichen
Ertrags- und Aufwandpositionen im Ergebnisplan in den Sitzungen des Kreistages am
24.06.2016, am 28.10.2016 und am 16.12.2016 berichtet. Grundlagen der Berichterstattun-
gen sind neben den aus der Buchhaltung zur Verfügung stehenden Informationen Rückfra-
gen bei einzelnen Fachdiensten hinsichtlich der dortigen Einschätzungen an die Inan-
spruchnahme der im Haushalt bereitgestellten Mittel. Insoweit wird in den für die Berichter-
stattung erstellten Verwaltungsvorlagen auch eine Prognose an ein zu erwartendes Ergeb-
nis gemacht, die mit Blick auf den Umfang des Kreishaushalts und die heterogenen Finan-
zierungsbereiche naturgemäß immer nur eine Tendenzeinschätzung sein kann.
6. Kennzahlen Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat in Konsequenz der
Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf die kaufmännisch orientierte Buchfüh-
rung mit seinen wesentlichen Elementen der kommunalen Bilanz und der Ergebnisrech-
nung für Zwecke der Aufsichtsbehörden Kennzahlen entwickelt, die für Zwecke von Ab-
schlussprüfungen wie aber auch bei einer notwendig gewordenen Genehmigung der Haus-
haltssatzung herangezogen werden. Sie sollen Hilfestellung leisten bei der aufsichtsbe-
hördlichen Beurteilung der Finanz- und Vermögenslage der Kommune in der eigenen indi-
viduellen Entwicklung wie aber auch im Vergleich von Kommunen untereinander. Es handelt sich um 18 einzelne Vergleichswerte, die im Wege eines Erlasses von Seiten
des MIK NRW festgelegt worden sind. Es gilt der Erlass in der Fassung vom 01.10.2008.
Dieses sog. „Kennzahlenset“ gliedert sich in vier Bereiche: • Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
• Vermögenslage
• Finanzlage
• Ertragslage Die sich für den Hochsauerlandkreis aus den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2016
ergebenden Kennzahlen sind diesem Lagebericht als Anlage 1 beigefügt.
Anlage 5 Seite 60
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
7. Ausblick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Kreises in 2017 7.1 Planungsgrundlagen 2017
Der Kreistag hat den Haushalt 2017 in seiner Sitzung am 16.12.2016 beschlossen. Als we-
sentliche Kennzahlen sind zu nennen:
Ü Der Haushalt weist in der Ergebnisrechnung eine Unterdeckung mit – 5.008.190 € aus.
Ü Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gilt der Haushalt 2017
damit gem. § 75 Abs. 2 GO NRW als ausgeglichen. Die Entwicklung der Ausgleichsrück-
lage wird unter Ziff. 3.6 dieses Lageberichtes dargestellt.
Ü Die Haushaltssatzung enthält im Hinblick auf die von den Städten und Gemeinden zu
erhebenden Umlagen folgende Hebesätze und Veränderungen der Sätze gegenüber
dem Vorjahr 2016:
Hebesatz Hebesatz Differenz 2016 2017 Allgemeine Kreisumlage 39,78 % 40,19 % + 0,41 %-Punkte Umlage des Jugendamtes 17,25 % 18,73 % + 1,48 %-Punkte Die Umlagehebesätze führen in 2017 zu folgenden Zahlungsverpflichtungen für die Kommu-
nen: Umlage Umlage Differenz 2016 2017 € € € Allgemeine Kreisumlage 127.314.206 132.309.511 + 4.995.305 Umlage des Jugendamtes 27.441.397 30.242.772 + 2.801.375 154.755.603 162.552.283 + 7.796.680
Ü Der Hebesatz der Kreisumlage wird gegenüber dem Vorjahr (39,78 %) um + 0,41 %-
Punkte auf dann 40,19 % erhöht.
Ü Berücksichtigt in der Haushaltsplanung des Kreises ist die von der Landschaftsver-
sammlung am 02.02.2017 beschlossene Erhöhung des Umlagesatzes der Land-
schaftsumlage um + 0,7 %-Punkte auf einen Hebesatz 2017 von 17,4 %.
Für den Kreis führt die Erhöhung zu einer Belastung um + 4.086.187 €.
Ü Die Haushaltssatzung sieht für die eigentlichen Investitions- und Tilgungsauszahlungen
2017 keine Kreditermächtigung vor. Die Investitionen im Haushalt 2017 i.H.v. 14,29 Mi-
Anlage 5 Seite 61
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
o€ können aus entsprechenden Zuweisungen und aus vorhandener Liquidität gedeckt
werden.
Die veranschlagten Tilgungsauszahlungen aus bestehenden Darlehnsvorgängen liegen
in 2017 bei 1,88 Mio€.
Lediglich für das umzusetzende Landesprogramm „Gute Schule 2020“ enthält die Haus-
haltssatzung 2017 eine Kreditermächtigung i.H.v. 2.083.000 €. Dies führt zwar formal zu
einem Schuldenzuwachs beim Kreis, gem. § 1 Abs. 1 S. 2 des Schuldendiensthilfege-
setzes NRW trägt das Land aber in vollem Umfang den anfallenden Zinsaufwand und es
übernimmt auch die auf eine 20-jährige Laufzeit der Darlehn ausgerichtete Rückzahlung.
Auf den Hochsauerlandkreis entfällt insgesamt ein Schuldendiensthilfeanspruch für ein
Darlehnsvolumen von rd. 8,3 Mio€, das beginnend mit dem Jahr 2017 jeweils mit 25 %
abgerufen werden kann.
7.2 Ausführung des Haushalts 2017 Die Verwaltung hat zu den Erwartungen an eine Ausführung des Haushalts 2017 in der Sitzung
des Kreistages am 30.06.2017 berichtet (Drcks. 9/769). Grundlage der Berichterstattung ist eine
umfassende Dokumentation zu den wesentlichen Haushaltspositionen, bei denen Abweichungen
zu den Planansätzen des Haushalts maßgeblichen Einfluss auf das Abschlussergebnis haben
können.
Die Berichterstattung dokumentiert den folgenden Stand der Ausführung des Haushalts 2017:
Stand Juni 2017 Haushaltsbelastungen Personalaufwand - 552.000 € Mieterträge - 37.650 € Zinsaufwand *) - 736.800 € Belastungen - 1.326.450 € Haushaltsentlastungen Kosten der Unterkunft 874.740 € Sozialetat 200.000 € Bußgelder Verkehrsordnungswidrigkeiten 450.000 € Gebühren Untere Immissionsschutzbehörde 700.000 € Übrige Positionen 560.000 € Entlastungen + 2.784.740 €
Haushaltsentlastung gesamt + 1.458.290 € zzgl. Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung - 5.008.190 € Erwartung an Fehlbedarf 2017 - 3.549.900 € Stand Juni 2017 *) der zusätzliche Zinsaufwand resultiert aus der vom Kreistag erteilten Zustimmung zur außerordentlichen Tilgung eines Investitionsdarlehns (Vorfälligkeitsentschädigung = ca. 852 T€)
Anlage 5 Seite 62
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Jugendamt Für den Bereich des Jugendamtes zeigt die Ausführung des Haushalts 2017 bei einem Gesamt-
finanzierungsvolumen dieses Etats von 30,24 Mio€ einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit
rd. 3,67 Mio€. Zu dieser deutlich von der Planung abweichenden Entwicklung hat die Verwaltung
für die Sitzung des Kreistages am 30.06.2017 eine gesonderte Vorlage (Drcks. 9/754) erstellt.
Der Kreistag wurde von dieser sich grds. abzeichnenden Entwicklung bereits in der Sitzung am
24.03.2017 in Kenntnis gesetzt (Drcks. 9/718), nachdem das unter Ziff. 4.1 dieses Berichts erläu-
terte Abschlussergebnis 2016 mit einem überplanmäßigen Finanzierungsbedarf von rd. 2,65 Mi-
o€ bekannt geworden war.
Der Kreistag hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, in der Ausführung des Haushalts
2017 keine nachträgliche Erhöhung des Hebesatzes der Jugendamtsumlage vorzunehmen. Es
soll, wie auch beim Nachfinanzierungsbedarf für das Jahr 2016 praktiziert, eine nachgelagerte
Abrechnung des Ergebnisses 2017 erfolgen.
- - - - - -
Eine Fortschreibung der Erwartungen an die Ausführung des Kreishaushalts 2017 erfolgt in der
Sitzung des Kreistages am 20.10.2017.
8. Chancen und Risiken künftiger Jahre Die Finanzwirtschaft des Kreises ist dadurch gekennzeichnet, dass nahezu ¾ (am Beispiel der
Jahre 2016 und 2017 sind dies 72,2 % bzw. 72,8 %) des Volumens der Aufwendungen im Er-
gebnishaushalt durch Aufgaben der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Landschaftsumlage, das
Aufgabespektrum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) umfasst zu knapp 90 %
soziale Leistungen, gebunden sind. Da in den sozialen Aufgabenstellungen weit überwiegend
gesetzlich begründete Leistungsansprüche bedient und finanziert werden müssen, ergeben sich
für eine Steuerung des Finanzbedarfs so gut wie keine Möglichkeiten. Positiv ist dabei zu bewer-
ten, und das zeigt auch das Ergebnis 2016, dass sich der im Aufgabenbereich des SGB II aus
Kreismitteln zu deckende Aufwand im Volumen von rd. 20 Mio€ (Ergebnis 2016 = 19,78 Mio€)
verstetigt hat. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass die Zahl der im Leistungsbezug stehen-
den Bedarfsgemeinschaften von einem hohen Stand im Jahr 2009 mit über 7.850 Fällen auf ei-
nen Stand von rd. 6.500 Fällen im Jahresdurchschnitt 2016 bzw. 6.208 Fällen im Dezember 2016
zurückgegangen ist. Hinzu kommen allerdings in der Statistik 2016 erstmals aus dem Asylrechts-
kreis (Flüchtlingszuzug) zugeführte Anspruchsberechtigte auf SGB II-Leistungen, die im Jahres-
Anlage 5 Seite 63
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
durchschnitt 2016 bei 340 und im Dezember 2016 bei 597 Bedarfsgemeinschaften lagen. Hier
gibt es die Zusage der Bundesregierung einer vollen Kostenübernahme in den Jahren 2017 und
2018, insoweit weisen die Kreishaushalte 2017 und 2018 auch keine Eigenfinanzierungsanteile
aus. Es bleibt abzuwarten, ob diese im Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (Gesetz v. 01.12.2016) in
Form der Änderung des § 46 Abs. 10 SGB II enthaltene Regelung auch zu einer vollen Kosten-
übernahme führen wird. In diesem Lagebericht wird ausgeführt, dass im Ergebnis 2016 ein Krei-
santeil bei den asylrechtsbedingten SGB II-Leistungen mit rd. 267 T€ verblieben ist. Dies liegt
darin begründet, dass der Bund für 2016 einen Festbetrag zur Verfügung gestellt hat. Demge-
genüber sieht das Gesetz für die Jahre 2017/2018 echte Abrechnungsmodalitäten vor.
Für die weitere kommunale Planung ab 2019 steht das Ergebnis einer Besprechung der Bundes-
kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 16.06.2016 im Raum, dass rechtzeitig für das
Jahr 2019 „über die Notwendigkeit eine Anschlussregelung Gespräche zu führen sind“. Der
Hochsauerlandkreis wird daher in seinen Etatplanungen 2019 ff. weiterhin mit einer vollen Kos-
tentragung des Bundes planen. Dies hat insoweit eine besondere Wichtigkeit, da die Zahl der
asylrechtsbedingten Bedarfsgemeinschaften bis Mitte 2017 bereits auf knapp 1.100 gestiegen ist.
Hinsichtlich der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften außerhalb des Asylrechtskreises setzt
sich der Rückgang der Fallzahlen im lfd. Jahr 2017 fort. Hier liegt der Jahresdurchschnitt bis ein-
schließlich Juli bei rd. 6.060 BG. Hierauf aufbauend kann für die Planungen der Jahre 2018 ff.
von einem weiter leicht rückläufigen Finanzierungsbedarf ausgegangen werden.
Völlig anders zeigt sich die Situation im allgemeinen Sozialetat, und dort vor allem bei den Hilfen
zur Pflege. Hier hat sich der Zuschussbedarf zu Lasten des Kreises von 10,8 Mio€ in 2005 auf
20,0 Mio€ nach dem Ergebnis 2016 um über 85 % erhöht. Es besteht die Hoffnung, dass mit den
zuletzt vom Bund bzw. dem Land NRW verabschiedeten Gesetzen, zu nennen sind das Bundes-
teilhabegesetz, die Pflegestärkungsgesetze II und III sowie das Inklusionsstärkungsgesetz NRW,
damit auch beabsichtigte Entlastungen der Kommunalhaushalte verbunden sind. Erste positive
Wirkungen sind insoweit erkennbar, als dass in der Ausführung des Haushalts 2017 die im Zu-
schussbedarf mit rd. 21,1 Mio€ veranschlagten Mittel im Ergebnis um ca. 1,0 Mio€ unterschritten
werden könnten, welches bei der Etatplanung 2018 Berücksichtigung finden wird.
Sehr stark sind in den vergangenen Jahren die inklusionsbedingten Sozialaufwendungen für die
Umsetzung der schulischen Inklusion angewachsen. Allein im Sozialetat hat sich der Aufwand
von rd. 300 T€ in 2010 auf ein Rechnungsergebnis von 1,86 Mio€ in 2016 mehr als versechs-
facht. Für 2017 wird ein nochmal deutlich höheres Ergebnis von ca. 2,3 Mio€ erwartet, für die
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Planungen des Etats 2018 muss nach den Ankündigungen von einer weiteren Steigerung auf
voraussichtlich 2,7 Mio€ ausgegangen werden.
Lag der Kreisanteil bei den von ihm zu finanzierenden sozialen Aufgaben über alle Leistungsbe-
reiche (ohne die zuvor erläuterten Kosten der Unterkunft) im Jahr 2005 noch bei 15,9 Mio€, sind
dies im Ergebnis 2016 immerhin 29,3 Mio€, eine Steigerung um 13,4 Mio€ oder 84,3 %. In 2017
liegt der Finanzierungsbedarf nach den Ansatzplanungen bei 31,0 Mio€, die Etatanmeldungen für
2018 lassen einen weiteren, als Folge der o.g. gesetzlichen Regelungen aber wohl geringer aus-
fallenden Zuwachs erwarten.
Betrachtet man die an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) abzuführende Land-
schaftsverbandsumlage, bleibt festzustellen, dass die Zahlungsverpflichtung des Kreises (sh.
Schaubild auf S. 15 dieses Berichtes) seit 2005 von 40,3 Mio€ auf 59,5 Mio€ in 2016 um 19,2
Mio€ bzw. um 47,6 % gestiegen ist. In 2017 kommen weitere 4,1 Mio€ hinzu, sodass die Umla-
gezahlung dann bei 63,6 Mio€ liegen wird.
Nach ersten Informationen des LWL erwartet dieser über den Finanzausgleich für die Planungen
seines Haushalts 2018 deutliche positive Effekte, ebenso scheinen sich die bisher angenomme-
nen Zuwächse der Fallzahlen durch die genannten Bundesgesetze bei dem stark durch Leistun-
gen der Eingliederungshilfe gekennzeichneten Haushalt des LWL nicht zu bestätigen. Im Ergeb-
nis scheint sich der Anstieg des Umlagebedarfs abzuflachen, sodass im Kreishaushalt 2018 der
Zuwachs der Zahlungsverpflichtung gegenüber den Vorjahreswerten wahrscheinlich geringer
ausfallen wird.
Am Beispiel des Jahres 2017 soll die Dimension des Finanzierungsbedarfs der sozialen Leistun-
gen dokumentiert werden:
Aufgabenbereich Zuschussbedarf (ohne Personal- Sachaufwand)
Kosten der Unterkunft 20,2 Mio€
Allg. Sozialhilfe 31,0 Mio€
Umlage Landschaftsverband 63,6 Mio€
Kindertagesstätten/Jugendhilfe 30,3 Mio€
145,1 Mio€
Allein an diesen wenigen Ausführungen zum Kreishaushalt mit einem Volumen in 2017 von rd.
375 Mio€ ist erkennbar, dass die finanziellen Risiken schwerpunktmäßig in den sozialen Aufga-
benstellungen liegen. Dies ist eine Feststellung, die im Wesentlichen auf alle Kreishaushalte zu-
trifft.
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Hinsichtlich des Personals gibt es einen ständigen Prozess der Überprüfung von Aufgabenopti-
mierungen, u.a. mit dem Ziel, Einsparpotential zu mobilisieren. Dies wird u.a. in der Weise umge-
setzt, dass die Entscheidung hinsichtlich der Wiederbesetzung frei gewordener Stellen von Sei-
ten der Verwaltungsleitung in der Fachbereichsleiterkonferenz getroffen wird. Dabei ist die Not-
wendigkeit der Wiederbesetzung einer frei gewordenen Stelle, auch unter dem Aspekt der immer
zu prüfenden Änderung von Verwaltungsabläufen, nachvollziehbar zu begründen. Als weiteres
Instrument mit Rückwirkung auf Personalsteuerung werden beim Kreis seit dem Jahr 2012 suk-
zessiv die Geschäftsprozesse der einzelnen Aufgabenwahrnehmungen analysiert.
Allerdings sind bei dem weit überwiegenden Aufgabenspektrum des Kreises auf gesetzlicher
Basis die Möglichkeiten von Stelleneinsparungen sehr begrenzt und mögliche Deckungsbeiträge
durch geringeren Personalaufwand als eher gering einzuschätzen. Im Gegenteil bedingen die
Aufgabenvielfalt und die Steigerungen der zu bearbeitenden Fälle in den sozialen Aufgabenbe-
reichen sogar wiederholt Stellenzuwächse. War dies im Stellenplan 2016 ein Plus von 4,2 Stellen
netto mehr, so mussten im Stellenplan 2017 sogar weitere netto + 17,3 Stellen eingerichtet wer-
den. In beiden Jahren liegt die Veranlassung hierzu überwiegend in Aufgabenmehrungen in der
Ausländerbehörde und im Jugendamt resultierend aus den Folgen des Flüchtlingszuzugs (Auf-
enthalts-/Integrationsangelegenheiten, Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), im
Jugendamt zusätzlich aus einem deutlichen Zuwachs der Fälle der ambulanten und stationären
Betreuungen. Auch im Bereich der Genehmigung von Windenergieanlagen ergaben sich Stellen-
zuwächse.
Zwar werden einige Stellen über Bundes- und Landesmittel sowie höheres Gebührenaufkommen
refinanziert, dennoch wird eine merkliche Mehrbelastung für den Kreishaushalts verbleiben.
Lag die Gesamtzahl der im Stellenplan für den Kernhaushalt auszuweisenden Stellen im Zeit-
raum der Jahre 2010 – 2015 zwischen 687 und 693 Stellen, liegt die Zahl der Stellen lt. Stellen-
plan 2017 bei knapp 715 Stellen.
Das Finanzvolumen beim Personalaufwand erreicht in 2017 den Wert von rd. 50,6 Mio€. Ange-
sichts feststehender und künftig zu erwartender Tarifabschlüsse wird der Aufwand jährlich zu-
nehmen.
Stellt man sich die Frage, welche Möglichkeiten hat der Kreis als selbstverwaltende Gebietskör-
perschaft auf die, wie gesagt im Wesentlichen nicht beeinflussbaren Ausgabenzuwächse unter
Finanzierungsgesichtspunkten zu reagieren, ist festzustellen, dass hier die Einflussmöglichkeiten
sehr eingeschränkt sind. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass die Kreise mit Ausnahme
der Kreisumlagen keine weiteren Einnahmequellen haben, die eigenbestimmbar in der Höhe ih-
res Volumens festgesetzt werden können.
Anlage 5 Seite 66
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Nachfolgend werden daher einige Ausführungen zu Finanzierungsangelegenheiten des Kreises
gemacht.
Zur Dokumentation möglicher Einsparungspotenziale legt die Verwaltung für die Beratungen zum
jährlichen Haushalt dem Kreistag Zusammenstellungen freiwilliger Aufgaben und Ausgaben so-
wie der pflichtigen Aufgabenbereiche, bei denen grds. Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf
den Standard der Aufgabenwahrnehmung bestehen, vor. Die Beschlussfassungen des Kreista-
ges zu diesen jeweils deutlich über 100 Positionen umfassenden Listen haben letztendlich zu
keinen nennenswerten Etatveränderungen geführt. Hieraus ist erkennbar, dass die Einflussmög-
lichkeiten des Kreises auf einen selbstbestimmbaren Abbau von Leistungen unter dem Aspekt
der Wahrung von freiwilligen Aufgaben, die der Kreis für die Aufrechterhaltung einer durch Leis-
tungserbringungen dokumentierten kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung als Mindestbestand
für notwendig erachtet, sehr eng begrenzt sind. Immerhin liegen den als freiwillig bezeichneten
Leistungen jeweils entsprechende Beschlüsse des Kreistages zugrunde. Die Verwaltung wird
dem Kreistag auftragsgemäß diese Liste auch für die Etatberatungen der kommenden Jahre vor-
legen. Das Leistungsspektrum der freiwilligen Leistungen wie z.B. Kreismusikschule, Sauerland-
museum, KreisVHS, PTA-Lehranstalt, Beteiligungsgesellschaften im örtl. Wirkungskreis ist aller-
dings auch dadurch gekennzeichnet, dass die Erzielung von Entgelten als Deckungsbeiträge nur
begrenzt möglich ist. Folge ist, dass auch hier Steigerungen beim Personal- und Sachaufwand zu
Zuwächsen bei den Unterdeckungen führen.
Das finanzielle Volumen der freiwilligen Leistungen liegt im Haushalt 2017 bei rd. 7,7 Mio€, dies
entspricht rd. 2 % des Haushaltsvolumens.
Die Positionen des Sachaufwandes liefern in den Jahren 2016 und 2017 einen relativen Konsoli-
dierungsbeitrag. Dies ist letztendlich Ergebnis der in der Ausführung des Haushalts 2016 ange-
ordneten Bewirtschaftungssperre. Diese ist von den Fachdiensten sehr verantwortungsvoll um-
gesetzt worden und hat im Ergebnis 2016 zu deutlichem Minderaufwand bei zahlreichen Etatpo-
sitionen mit einem positiven Ergebniseffekt von gut 3 Mio€ geführt. Verbesserungen zu einzelnen
Positionen des Sachaufwandes zeigt der Plan-Istvergleich auf den Seiten 32-33 dieses Berich-
tes. Die Sparvorgabe galt auch für die Haushaltsplanung 2017 und es ist das Ziel, aus den Erfah-
rungen dieser beiden Jahre zu den reduzierten Etatansätzen die Mittelbedarfe der Folgejahre
neu zu justieren. Hintergrund der angeordneten Bewirtschaftungssperre war der Ausfall der RWE-Dividende. Die
Hauptversammlung der RWE AG hatte im April 2016 für das Geschäftsjahr 2015 den Verzicht auf
eine Dividendenausschüttung beschlossen. Dies bedeutet für den Kreis bei seinem Aktienpaket
von rd. 5,8 Mio Aktien einen erheblichen Ertragsausfall. Bedingt durch das vorhandene Beteili-
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
gungsmodell trat die Wirkung des Dividendenausfalls im Haushaltsjahr 2017 ein. U.a. mit der
Bewirtschaftungssperre und der Vorgabe einer insgesamt restriktiven Ausgabenbewirtschaftung
sollte ein möglichst hoher Beitrag zum finanziellen Ausgleich des Ertragsausfalles erreicht wer-
den. Dies ist mit dem guten Abschlussergebnis 2016, d.h. dem vollständigen Abbau des planmä-
ßigen Fehlbedarfs von knapp 3 Mio€ auch erreicht worden.
Die Hauptversammlung RWE AG hat dann im April 2017 einen weiteren Dividendenverzicht auch
für das Geschäftsjahr 2016 beschlossen. Hiervon ist dann der Etat 2018 des Kreises betroffen.
Die Verwaltung hat in der Haushaltsplanung 2017 in Bezug auf die Vorausplanung für die Jahre
2018 - 2020 eine Wiederausschüttung von Dividende für das Geschäftsjahr 2017 der RWE AG
eingeplant, und zwar mit 0,50 €/Aktie. Eingeflossen ist dies in die Planungen für das Jahr 2019.
Diese Erwartung scheint sich zu bestätigen, nachdem der Vorstand des Unternehmens bereits
frühzeitig im Frühjahr 2017 eine Ausschüttung in dieser Höhe in Aussicht für das Jahr 2017 ge-
stellt hat.
Sollte die weitere Ankündigung des Vorstandes von Juni 2017 zur Ausschüttung einer Sonderdi-
vidende in der Größenordnung von 1,0 €/Aktie im Rahmen der Hauptversammlung im Frühjahr
2018 Realität werden, würde dies für den Kreis einen Sonderertrag von ca. 5,5 Mio€ bedeuten,
der dann die Haushalte 2019 und 2020 entsprechend entlasten würde.
Die Umstrukturierungsmaßnahmen bei RWE sind auch in Hinblick auf die in der Bilanz des Krei-
ses enthaltene Bewertung der Beteiligung von Relevanz. Mit dem Jahresabschluss 2016 ist die
RWE-Beteiligung auf der Grundlage des RWE-Aktienkurses zum Jahresende 2016 von 11,82
€/Aktie abgewertet worden. Folge hieraus ist, dass sich das Eigenkapital in der Bilanz sehr deut-
lich auf zum Bilanzstichtag verbliebene rd. 21,9 Mio€ um rd. 91 Mio€ reduziert hat.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, zeichnet sich, zumindest zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Berichtes, eine Trendwende mit wieder steigendem RWE-Aktienkurs ab. Sollte sich diese
Erwartung bestätigen, könnte sich im Abschluss 2017 die Situation einer Wertaufholung ergeben,
die dann in Höhe eines positiven Effektes zu einem Wiederanstieg des Eigenkapitals führen wür-
de.
Auf der Finanzierungsseite des Kreishaushalts ist die Kreisumlage die wesentlichste, in ihrer Hö-
he selbstbestimmbare Ertragsquelle des Kreises. Diese ist aber wiederum abhängig von exter-
nen Faktoren, auf die der Kreis keinen Einfluss hat, nämlich die Steuerkraft unserer 12 kreisan-
gehörigen Städte/Gemeinden sowie die vom Land an die Kommunen im Zuge des jährlichen
Gemeindefinanzierungsgesetzes ausgezahlten Schlüsselzuweisungen. Hier zeigt die aktuelle
Entwicklung, dass mit Blick auf den zur Planung anstehenden Haushalt 2018 die Steuerkraft un-
serer Städte und Gemeinden in der maßgeblichen Referenzperiode (01.07.2016 – 30.06.2017)
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Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
als sehr gut zu bezeichnen ist. Mit einem für den Finanzausgleich anzusetzenden Aufkommen an
Steuerkraft von voraussichtlich rd. 324 Mio€ (Haushalt 2017 = 294 Mio€, Haushalt 2016 = 286
Mio€,), was einem Plus von 10,16 % entspricht, wird die höchste je erreichte Steuerkraft erzielt.
Der Zuwachs bei der Steuerkraft bewegt sich dabei leicht über dem Landesdurchschnitt von
+ 9,48 %. Maßgeblichen Anteil an der guten Steuerkraftentwicklung haben dabei die Gewerbe-
steuereinnahmen unserer Kommunen. Hier liegt der Gesamtertrag bei 147,9 Mio€, ein Zuwachs
im Jahresvergleich 2018 zu 2017 von + 5,7 Mio€ bzw. + 4 %. Um dieses Steueraufkommen bes-
ser einordnen zu können folgende ergänzende Zahl: Im Jahr 2010 erreichte die Steuerkraftmess-
zahl einen Wert von 119,5 Mio€. Seitdem hat sich das Niveau stetig nach oben bewegt. Ver-
gleichbare Entwicklungen zeigen sich auch bei den weiteren kommunalen Steuererträgen der
Grundsteuern B sowie der Einkommen– und Umsatzsteueranteile. Erwähnenswert ist, dass bei
dem sehr nahe an der landesweiten Entwicklung liegenden Steuerkraftzuwachs die Erwartung
besteht, dass das Aufkommen an Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden, zumindest
in der Summe aller Kommunen, nicht wesentlich zurückgehen wird. Dies auch unter dem Aspekt,
dass die Verbundgrundlagen im Finanzausgleich, also die Steuereinnahmen des Landes zur Be-
rechnung der Schlüsselzuweisungen ebenfalls erheblich Zuwächse verzeichnen.
Diese sehr positiven Entwicklungen werden dazu führen, dass sich die Umlagegrundlagen zur
Berechnung der Kreisumlage ebenfalls nach oben bewegen mit dem Effekt an eine deutliches
Mehraufkommen bei der Kreisumlage bei Ansatz des für das Jahr 2017 geltenden Hebesatzes
der Kreisumlage von 40,19 %. Wenngleich steigende Umlagegrundlagen für den Kreis auch den
negativen Nebeneffekt höherer Zahlungsverpflichtungen an den Landschafsverband Westfalen-
Lippe haben werden, zeichnen sich Entwicklungen ab, das bisher in der Finanzplanung des Krei-
ses für das Jahr 2018 mit - 6,89 Mio€ ausgewiesene Defizit schneller als bisher geplant abbauen
zu können. Die dem Kreistag in der Sitzung am 16.12.2016 mit der Drcks. 9/603 für die Etatpla-
nungen 2017 vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2020 sah die Wiedererreichung
eines ausgeglichenen Etats für das Jahr 2020 vor. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die konkreten
Zahlen des am 20.10.2017 in den Kreistag einzubringenden Haushaltsentwurfs 2018 Möglichkei-
ten aufzeigen, dieses zügiger zu erreichen.
Die vom Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu gewährenden eigenen Schlüs-
selzuweisungen des Kreises haben zuletzt im Jahr 2017 ein Niveau von 37,4 Mio€ erreicht,
nachdem zuvor die Zuweisungen in den Jahren 2010 – 2016 zwischen min. 27,5 Mio€ (2010)
und max. 37,1 Mio€ (2016) lagen. Die Bandbreite der Zuweisungen zeigt, dass sich hier zwar
steigende Erträge ergeben, die Veränderungen entlasten den Kreishaushalt mit seinen steigen-
Anlage 5 Seite 69
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
den Finanzierungsverpflichtungen in der Sozialhilfe, bei der LWL-Umlage und beim Personalauf-
wand aber bei weitem nicht in dem Umfang, wie es für einen Ausgleich des Aufwandsanstiegs
erforderlich wäre. Auch bleibt festzustellen, dass das Volumen der Zuweisungen von unter 40
Mio€ grds. völlig unzureichend ist, den Kreis seitens des Landes angemessen mit eigenen De-
ckungsmitteln zur Finanzierung seines breiten Aufgabespektrums auszustatten. Folge hieraus ist
dann wiederum, dass sich der Bedarf an jährlich steigender Kreisumlage auch in den kommen-
den Jahren nicht umkehren wird. Alle Versuche der Kreise gegenüber dem Land NRW, vertreten
durch den Landkreistag NRW, den Kreisen einen höheren eigenen Anteil an den Schlüsselzu-
weisungen zuzuordnen, haben bisher nicht zum Erfolg geführt.
- - - - - - -
Als Resümee aus den v.g. Ausführungen ist davon auszugehen, dass der Kreis nicht umhin
kommen wird, auch in den kommenden Jahren das Aufkommen aus der Kreisumlage zu erhö-
hen. Inwieweit dies mit Blick auf die dargestellte positive Entwicklung der für die Berechnung der
Kreisumlage maßgeblichen Umlagegrundlagen zwangsläufig auch zu Hebesatzerhöhungen führt
bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird der Kreis weiterhin bemüht sein, unter Abwägung seines Inte-
resses an einer ausreichend noch verfügbaren Ausgleichsrücklage Kreisumlagesatzerhöhungen
moderat ausfallen zu lassen.
Der Hebesatz der allg. Kreisumlage ist im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2017 moderat von
36,54 % auf 40,19 % gestiegen. Darin enthalten ist ein Niveausprung in 2016 von + 1,63 %-
Punkten aus der Umstellung der Finanzierungsbeteiligung der Städte und Gemeinden an den
KdU-Aufwendungen (Reduzierung der Quote von 50 % auf 25% ohne Zusatzbelastung der
Kommunen). Unter Ausblendung diese Effektes ergibt sich ein Anstieg von + 3,65 %-Punkten
bzw. 0,52 %-Punkte/Jahr.
Andererseits muss die Entwicklung der Kreisumlage auch immer unter dem Aspekt betrachtet
werden, dass sich der Kreishaushalt am Beispiel des Jahres 2017 mit einem Volumen bei der
Kreisumlage von 132,3 Mio€, bei der Umlage zur Sonderfinanzierung des Kreisjugendamtes von
30,2 Mio€ und den eigenen Schlüsselzuweisungen von 37,4 Mio€ mit rd. 54,6 % über diese Er-
träge finanziert. Dies zeigt dann wiederum die hohe Abhängigkeit externer, überwiegend konjunk-
turabhängiger Einflüsse auf die Finanzsituation sowohl des Kreises als auch der Städ-
te/Gemeinden. D.h. die Möglichkeit, die Kreishaushalte in den kommenden Jahren ausgeglichen
gestalten zu können, wird auch stark abhängig sein von der kommunalen Steuerkraft und der
Entwicklung der Landeszuweisungen.
Anlage 5 Seite 70
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01
Es werden vor allem die Entwicklungen in den Aufgabenfeldern der Kindertagesstättenfinanzie-
rung und der Jugendhilfeleistungen kritisch zu beobachten sein. Bewegte sich der Finanzie-
rungsbedarf des Kreisjugendamtes in den Jahren 2010 bis 2014 auf dem Niveau von 22 – 23
Mio€, ist dieser mit 25,5 Mio€ in 2015 und mit 30,1 Mio€ in 2016 auf einen zu erwartenden Bedarf
von rd. 34 Mio€ 2017 erheblich angewachsen. Erste Einschätzungen für das Jahr 2018 lassen
noch keine Entwarnung erwarten, die Planungen unterstellen zunächst sogar einen weiteren An-
stieg auf dem Niveau der beiden letzten Jahre. Die sich hinter den Aufgabenerledigungen ver-
bergenden gesetzlichen Verpflichtungen lassen aber nur wenig Spielraum, hier aufwandsmin-
dernd eingreifen zu können.
Abschließend bleibt der Vollständigkeit halber noch festzustellen, dass eine Steuerung des
Kreishaushalts über sonstige Ertragspositionen des Kreishaushalts wie z.B. Gebühreneinnahmen
oder Bußgelder praktisch nicht möglich ist, da Gebühren Gegenleistungen für antragsbedingte
Leistungen darstellen und bei Bußgeldern der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein
muss. In Bezug auf die Gesamterträge entfällt auf diese Kategorie der Erträge in der Haushalts-
planung 2017 ein Anteil von 3,9 %.
9. Persönliche Angaben des Landrates, des Kämmerers und der Kreistagsmitglieder
In § 95 Abs. 2 GO NRW wird vorgegeben, das im Lagebericht für den Landrat und den
Kreiskämmerer sowie für die Mitglieder des Kreistages Angaben • zu ihrem Namen,
• dem ausgeübten Beruf,
• Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, sonstigen Kontrollgremien,
• Mitgliedschaften in verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
(z.B. Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen) sowie
• Mitgliedschaften in sonstigen privatrechtlichen Organisationen zu machen sind. Diese Angaben werden dem Lagebericht als Anlage 2 beigefügt.
Meschede, 07.08.2017
Peter Brandenburg Dr. Karl Schneider
Kreiskämmerer Landrat
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 1
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Anlage 1 zum Lagebericht
1. Kennzahlen
Nachfolgend werden die 18 Kennzahlen des durch Runderlass des Innenministeriums
NRW vom 01.10.2008 vorgegebenen NKF-Kennzahlensets dargestellt. Diese Kenn-
zahlen sollen eine Bewertung des Haushaltes bzw. des Jahresabschlusses und der
wirtschaftlichen Lage der Kommune nach einheitlichen Kriterien ermöglichen und wer-
den u.a. von den Aufsichtsbehörden genutzt. Die zielgerichtete Nutzung sieht vor, dass
die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen oder im interkommunalen Vergleich, z.B. im
Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW),
bewertet werden. Nachfolgend erfolgt die Darstellung in Form einer Zeitreihe mit den
Stichtagen 31.12.2012 bis 31.12.2016.
1.1 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
1. Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwen-
dungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können.
2. Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzier-
ten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Der deutliche Rückgang
im Jahr 2013 resultiert aus der zum Bilanzstichtag 31.12.2013 vollzogenen Wertbe-
richtigung der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises mit einem Berichtigungs-
volumen in Höhe von rd. 266,8 Mio€. Der Rückgang im Jahr 2016 resultiert ebenfalls
aus zum Bilanzstichtag 31.12.2016 vorgenommenen Wertberichtigungen im Zusam-
menhang mit der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises mit einem Berichti-
gungsvolumen in Höhe von rd. 91,68 Mio€.
3. Die Eigenkapitalquote 2 setzt das Eigenkapital, ergänzt um die langfristigen Son-
derposten, als „wirtschaftliches Eigenkapital“ ins Verhältnis zum Gesamtkapital auf
der Passivseite der Bilanz.
Hochsauerlandkreis
K e n n z a h l e n
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 2
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
2
4. Die Fehlbetragsquote gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch
genommenen Eigenkapitalanteil aus Ausgleichsrücklage und allgemeiner Rücklage.
Kennzahl 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
Aufwandsdeckungs-
grad 95,5 % 95,1 % 97,3 % 99,9 % 99,0 %
Eigenkapitalquote 1 52,0 % 25,4 % 25,5 % 24,5 % 6,0 %
Eigenkapitalquote 2 70,5 % 54,0 % 53,3 % 52,3 % 39,4 %
Fehlbetragsquote 0,5 % 0,6 % 0,9 % * *
* keine Quote, da positives Jahrergebnis
1.2 Kennzahlen zur Vermögenslage
1. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang kommunales Vermögen in
der Infrastruktur gebunden ist. Sie soll Aufschluss darüber geben, ob die Höhe des
Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune ent-
spricht.
2. Die Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang der Kreis in der Ergeb-
nisrechnung durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dabei erfolgte
die Berechnung unter Berücksichtigung der in den Jahren 2013 und 2016 vorge-
nommenen Wertberichtigungen auf das Finanzanlagevermögen im Zusammenhang
mit der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises (vgl. auch Erläuterungen zu
Punkt 1.1 Eigenkapitalquote 1).
3. Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Ab-
schreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushalts-
jahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Drittfinanzierung, ausgedrückt
durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung, die Belastung durch Abschreibun-
gen abmildern.
4. Die Investitionsquote gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzver-
lust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüber-
stehen.
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 3
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Zu beachten ist, dass in die Ermittlung der Kennzahlen (insbesondere zu den Ziff. 2. bis 4.
für die Jahre 2013 und 2016) auch Veränderungen bei den Finanzanlagen einfließen.
Kennzahl 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
Infrastrukturquote 15,7 % 24,3 % 23,8 % 23,6 % 28,9 %
Abschreibungsintensität 3,9 % 85,6 % (3,77 %)* 3,5 % 7,2 % 29,1 % (3,92 %)*
Drittfinanzierungsquote 63,9 % 2,9 % (66,82 %)* 79,0 % 33,8 % 8,3 % (61,41 %)*
Investitionsquote 36,6 % 3,4% (68,82 %)* 55,6 % 40,0 % 12,9 % (74,46 %)*
* der hohe Abschreibungsbedarf im Finanzanlagevermögen in den Jahren 2013 und 2016 aufgrund der Wertberichti-
gung der RWE-Beteiligung führt zu Abweichungen bei den Kennzahlen Abschreibungsintensität, Drittfinanzierungs-
quote sowie Investitionsquote für die Bilanzstichtage 2013 und 2016. Daher wurden zu Vergleichszwecken ergänzend
jeweils die Kennzahlenwerte ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Finanzanlagen in Klammern angegeben.
1.3 Kennzahlen zur Finanzlage
1. Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens lang-
fristig durch das Eigenkapital, die Sonderposten aus Zuwendungen und das langfris-
tige Fremdkapital finanziert sind.
2. Die Kennzahl dynamischer Verschuldungsgrad soll Aussagen über die Schulden-
tilgungsfähigkeit des Kreises treffen und zwar in wie vielen Jahren es unter theore-
tisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den jährlich
zur Verfügung stehenden liquiden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungs-
dauer). Die Effektivverschuldung wird dabei als Kennzahl wie folgt definiert: in der Bi-
lanz ausgewiesene Rückstellungen und Verbindlichkeiten abzgl. vorhandene Liquidi-
tät und kurzfristige Verbindlichkeiten. Diese wird ins Verhältnis gesetzt zu dem Saldo
aus der lfd. Verwaltungstätigkeit = Zeile 17 der Finanzrechnung. Dieser Saldo als „Zu-
fallsgröße“ zum Bilanzstichtag unterliegt dabei erheblichen Schwankungen im Ver-
gleich der Bilanzstichtage, da er davon abhängig ist, ob größere Zahlungen am
30.12. eines Jahres gerade zugeflossen oder abgeflossen sind. So ergibt sich in der
Finanzrechnung 2016 ein negativer Saldo von - 2,105 Mio€ u.a. daraus, dass dem
Jahr 2016 zuzuordnende Bundeserstattungen zur Grundsicherung im Alter im Volu-
men von 3,2 Mio€ erst nach dem Stichtag zu Einzahlungen geführt haben. Desweite-
ren hat die hohe Unterdeckung von - 2,65 Mio€ im Etat des Jugendamtes zu einer
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 4
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Belastung der Liquidität in dieser Höhe geführt, da die Forderungen hieraus gegen-
über den Städten und Gemeinden erst im April 2018 zu Einzahlungen führen werden.
Ein negativer Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit führt in der Konsequenz dann zu
dem kuriosen Ergebnis, dass für 2016 diese Kennzahl keine Schuldentilgungsfähig-
keit ausweist (aufgrund des sich ergebenden negativen Quotienten wurde für 2016
daher kein Wert angegeben).
Die Aussagefähigkeit dieser Kennzahl muss ebenso kritisch unter dem Aspekt gese-
hen werden, dass in die Ermittlung der Effektivverschuldung auch die Pensionsrück-
stellungen als sehr langfristige Verbindlichkeiten einbezogen werden. Hierzu wird auf
die umfangreichen Erläuterungen unter Ziff. 5.4.2 dieses Lageberichtes verwiesen.
Für den Hochsauerlandkreis ergibt sich absehbar nicht die Situation, dass zur Beglei-
chung dieser Verpflichtungen keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.
Da die Kennzahl des dynamischen Verschuldungsgrades für die Beurteilung der Ent-
schuldungsdauer unter diesem Aspekt wenig aussagefähig ist, wurde zu Vergleichs-
zwecken in der nachfolgenden Tabelle zusätzlich die Entschuldungsdauer ohne Be-
rücksichtigung der Pensionsrückstellungen angegeben.
3. Die Liquidität 2. Grades gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liqui-
dität“ des Kreises. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkei-
ten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen
Forderungen gedeckt werden können.
4. Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote stellt dar, wie hoch die Bilanz durch kurzfris-
tiges Fremdkapital belastet wird.
5. Die Kennzahl Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be-
steht.
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 5
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Kennzahl 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
Anlagendeckungsgrad 2 102,5 % 104,4 % 103,1 % 103,8 % 106,2 %
Dynamischer
Verschuldungsgrad 12,5 Jahre * 64,5 Jahre * 32,8 Jahre * 15,5 Jahre * *
nachrichtlich: Dynamischer
Verschuldungsgrad ohne
Pensionsrückstellungen
1,9 Jahre * 7,5 Jahre * 3,2 Jahre * 1,5 Jahre * *
Liquidität 2. Grades 211,5 % 273,1 % 316,9 % 267,6 % 264,9 %
Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote 2,3 % 3,0 % 2,6 % 3,3 % 4,2 %
Zinslastquote 0,7 % 0,5 % 0,4 % 0,4 % 0,3 %
* Vgl. die o.g. Erläuterungen unter Punkt 1.3, Ziffer 2 dieser Anlage I.
1.4 Kennzahlen zur Ertragslage
1. Die allgemeine Umlagenquote gibt an, zu welchem Teil sich der Kreis aus Umlagen
finanziert. Dabei werden alle Umlagen, d.h. Kreisumlage, Jugendamtsumlage sowie
übrige Mehrbelastungen gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW zusammengefasst.
2. Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, in welchem Umfang der Kreis Zu-
wendungen und damit eine Refinanzierung seiner Leistungen durch Dritte, überwie-
gend Bund im Bereich der sozialen Leistungen und Land NRW im Bereich der Kin-
dertagesstätten-Förderung erhält.
3. Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen.
4. Die Sach- und Dienstleistungsintensität ist der Anteil des gesamten Aufwandes an
den ordentlichen Aufwendungen. Er lässt aus Sicht der Kommunalaufsicht erkennen,
in welchem Ausmaß sich der Kreis für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
entscheidet.
5. Die Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendun-
gen, d.h. Sozialleistungen, Zuschüsse an Dritte sowie die Landschaftsumlage, und
den ordentlichen Aufwendungen dar und ermittelt sich aus der Ergebnisrechnung.
Anlage 1 zum Lagebericht Seite 6
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Kennzahl 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
Allgemeine Umlagen-
quote 42,7 % 42,4 % 41,9 % 41,5 % 43,7 %
Zuwendungsquote 19,4 % 19,1 % 20,0 % 20,1 % 20,6 %
Personalintensität 12,5 % 12,8 % 12,0 % 11,6 % 11,3 %
Sach- und Dienst-
leistungsintensität 9,7 % 9,2 % 8,9 % 9,3 % 9,4 %
Transferaufwandsquote 68,5 % 70,6 % 69,9 % 71,2 % 70,6 %
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 1
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Anlage 2 zum Lagebericht
Die folgenden Angaben beziehen sich für das Berichtsjahr 2016 auf
1. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.a. Kontrollgremien,
2. Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Unternehmen sowie Mitglied-schaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
a) Landrat und Kämmerer Dr. Schneider, Karl Landrat des Hochsauerlandkreises Zu 1. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG) · KEB Holding AG · Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH · Südwestfalen Agentur GmbH · RWE Deutschland AG (bis 17.05.2016) · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) · Sparkassenzweckverband des HSK, Beratendes Mitglied der Verbandsversammlung Zu 2. · Vereinigung der kommunalen RWE Aktionäre Westfalen GmbH, Gesellschafterausschuss · Innogy SE, Mitglied des IBC (International Business Council) ab 01.10.2016 · RWE AG Essen, Mitglied der Hauptversammlung, Mitglied des Konzernbeirates ab 01.10.2016 · Südwestfalen Agentur GmbH, Mitglied der Gesellschafterversammlung, Mitglied im Ausschuss für Regi-
onalmarketing, · Sauerländer Besucherbergwerk GmbH, Mitglied des Kuratoriums · Ruhrverband Essen, Mitglied des Verbandsrates · Zweckverband Naturpark Diemelsee, Mitglied des Verbandsvorstandes · Gelsenwasser AG, Kommunaler Beirat · GVV - Kommunalversicherung VVaG, Mitglied des Regionalbeirates · Sparkasse Hochsauerland, Verwaltungsratsvorsitzender, Vorsitzender Hauptausschuss, Vorsitzender
Risikoausschuss · Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Mitglied der Verbandsversammlung, Mitglied des Ver-
bandsverwaltungsrates, Mitglied des Trägerausschusses · Stiftung „Bruchhauser Steine“, Stiftungsvorstand · Verkehrsverband Westfalen e.V., Mitglied des Beirates · Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e.V., Mitglied der Mitgliederversammlung · Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Mitglied der
Delegiertenversammlung · Fachhochschule Südwestfalen, Mitglied des Kuratoriums · Verein der Freunde und Förderer der Fachhochschule Südwestfalen in Meschede e.V., Mitglied des
Vorstandes · Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Mitglied des Kreisstellenbeirates
Hochsauerlandkreis
A n g a b e n g e m. § 9 5 A b s. 2 G O N R W
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 2
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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· LBS WEST, Mitglied des Kommunalbeirates · „Unser Dorf hat Zukunft“, Vorsitzender und Mitglied der Kreiskommission · Fachhochschule für Agrarwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW, Vorsitzender und Mitglied des
Schulbeirates · Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Mitglied des Beirates · Partnerschaftsvereinigung West Lothian-Hochsauerlandkreis e.V., Mitglied des Vorstandes · Freundeskreis Megiddo - Hochsauerlandkreis e.V., Mitglied des Vorstandes Brandenburg, Peter Kämmerer des Hochsauerlandkreises Zu 1. · KEB Holding AG Zu 2. · Vermögensverwaltungsgesellschaft für den Hochsauerlandkreis mbH, Geschäftsführer · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Freizeitpark Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Betriebsgesellschaft Radio HSK mbH & Co. KG, Gesellschafterversammlung · Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio HSK mbH, Gesellschafterversammlung · Vereinigung der kommunalen RWE Aktionäre Westfalen GmbH, Gesellschafterversammlung und Ge-
sellschafterausschuss · Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG), Gesellschafterversammlung · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung b) Kreistagsmitglieder Becker, Antonius Forstmeister Zu 1. - - - Zu 2. · Freizeitpark Hochsauerland GmbH, Gesellschafterversammlung · Sparkassenzweckverband Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung · Auswahlgremium zur Verleihung des Wirtschaftspreises des HSK · Sauerland-Tourismus e.V., Mitgliederversammlung · Trägerverein Sauerland Radwelt e.V., Mitgliederversammlung Beckmann, Ursula Arzthelferin/Hausfrau Zu 1. - - - Zu 2. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald, Verbandsversammlung · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Kreiskommission „Unser Dorf hat Zukunft“ · Schulbeirat bei der PTA-Lehranstalt in Olsberg · Kuratorium Altentagesheim (Seniorenzentrum Arnsberg) des Caritas-Verbandes Arnsberg-Sundern e.V.
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 3
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Berghoff, Dirk Friedrich Technischer Angestellter Zu 1. - - - Zu 2. - - - Blei, Joachim Rentner Zu 1. - - - Zu 2. · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Arbeitsmarktpolitischer Beirat · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede · Arbeitskreis Musikschule 2025 Blum, Ulrich Rentner Zu 1. - - - Zu 2. · Betriebsgesellschaft Radio HSK mbH & Co. KG, Gesellschafterversammlung · Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio HSK mbH, Gesellschafterversammlung · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Kreiskommission „Unser Dorf hat Zukunft“ Böddeker, Ludger Kaufmann im Groß- und Einzelhandel Zu 1. - - - Zu 2. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Trägerverein Sauerland Radwelt e.V., Mitgliederversammlung Bracht, Martin Sozialversicherungsangestellter Zu 1. - - - Zu 2. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Sauerländer Besucherbergwerk GmbH, Gesellschafterversammlung · Freizeitpark Hochsauerland GmbH, Gesellschafterversammlung
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 4
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Brüggemann, Reinhard Dipl.-Ingenieur Zu 1. - - - Zu 2. · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Südwestfalen Agentur GmbH, Gesellschafterversammlung · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg Clasvogt, Isolde Industriekauffrau Zu 1. - - - Zu 2. · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Arbeitskreis Musikschule 2025 Denhof, Veronika Bürokauffrau Zu 1. - - - Zu 2. · Sparkassenzweckverband Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Naturschutzzentrum Biologische Station HSK e.V., Mitgliederversammlung Diekmann, Wolfgang Kaufmännischer Angestellter Zu 1. · Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Zu 2. · Sparkassenzweckverband Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG), Gesellschafterversammlung · Dachzweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung · Betriebsgesellschaft Radio HSK mbH & Co.KG, Gesellschafterversammlung · Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio HSK mbH, Gesellschafterversammlung · Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im HSK-Radio Sauerland Meschede e.V., Mitgliederversamm-
lung · Regionale Bildungskonferenz, Mitgliederversammlung · Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL), Verbandsversammlung Ebert, Markus Kommunalbetreuer Zu 1. - - - Zu 2. - - -
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 5
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Fisch, Eberhard Richter am Amtsgericht Zu 1. - - - Zu 2. - - - Hafner, Gerhard Otto Polizeibeamter a.D. Zu 1. - - - Zu 2. · Arbeitskreis Musikschule 2025 Hermes, Paul Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm., Unternehmensberater Zu 1. - - - Zu 2. · Sauerland-Tourismus e.V., Mitgliederversammlung · Trägerverein „Wintersportarena Sauerland/ Siegen-Wittgenstein“, Mitgliederversammlung · Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e.V., Mitgliederversammlung Hoffmann, Raimund Sparkassenangestellter Zu 1. - - - Zu 2. · Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg · Wasserbeschaffungsverband Arnsberg, Verbandsversammlung Kaufhold, Anna Diplom-Ingenieurin Zu 1. - - - Zu 2. · Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, Gesellschafterversammlung · Sparkassenzweckverband Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 6
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Lenze, Ferdi Angestellter Zu 1. - - - Zu 2. · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Arbeitsmarktpolitischer Beirat · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede · Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege Liesenfeld, Bernd Installateur und Heizungsbaumeister Zu 1. - - - Zu 2. · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Zweckverband Naturpark Homert, Verbandsversammlung · Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL), Verbandsversammlung · Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.V., Lenkungskreis · Tarifkommission des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) Lingemann, Bernd Gewerkschaftssekretär a.D. Zu 1. - - - Zu 2. · Sauerländer Besucherbergwerk GmbH, Gesellschafterversammlung · Freizeitpark Hochsauerland GmbH, Gesellschafterversammlung · Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL), Verbandsversammlung Lipke, Rosemarie Maria Betriebswirtin Zu 1. - - - Zu 2. · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Zweckverband KDVZ Citkomm, Verbandsversammlung · Regionale Bildungskonferenz Loos, Reinhard Diplom-Volkswirt Zu 1. - - - Zu 2. · Arbeitsmarktpolitischer Beirat · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg · Arbeitskreis Musikschule 2025
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 7
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Maas, Ludger Dipl.-Bauingenieur, Oberregierungsbaurat Zu 1. - - - Zu 2. · Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, Gesellschafterversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg Mühlenbein, Josef Rechtsanwalt Zu 1. - - - Zu 2. - - - Mühlenhoff, Ruth Bauzeichnerin Zu 1. - - - Zu 2. · Freizeitpark Hochsauerland GmbH, Gesellschafterversammlung Newiger, Peter Rentner Zu 1. · Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Zu 2. · Sparkassenzweckverband Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede · Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege · Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e.V., Mitgliederversammlung · Strukturkommission der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, Mitgliederversammlung Nies, Friedrich Geschäftsführer Zu 1. - - - Zu 2. · Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 8
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Noeke, Paul Land- und Forstwirt Zu 1. - - - Zu 2. · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald, Verbandsversammlung · Naturschutzzentrum Biologische Station HSK e.V. · Schulbeirat der Fachschule für Agrarwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW, Meschede Rabe, Stefan Betriebswirt - THM-Manager Zu 1. - - - Zu 2. · Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises etc., Mitglied des Verwaltungsrates · Sparkasse Hochsauerland, Verbandsversammlung · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede Scheidt, Matthias Student Zu 1. - - - Zu 2. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG), Gesellschafterversammlung · Sauerländer Besucherbergwerk GmbH, Gesellschafterversammlung Schlenke, Wolfgang Gewerkschaftssekretär Zu 1. - - - Zu 2. · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG), Gesellschafterversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Flughafen Paderborn/ Lippstadt GmbH, Gesellschafterversammlung · Arbeitsmarktpolitischer Beirat · Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 9
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Schmidt, Hiltrud Angestellte Zu 1. - - - Zu 2. · Freizeitpark Hochsauerland GmbH, Gesellschafterversammlung · Sauerländer Besucherbergwerk GmbH, Gesellschafterversammlung · Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises etc., Verbandsversammlung · Sparkasse Hochsauerland, Mitglied des Verwaltungsrates · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege · Wasserverband Hochsauerland Schneider, Hans Walter Rektor Zu 1. · KEB Holding AG Zu 2. · Vermögensverwaltungsgesellschaft für den HSK mbH, Gesellschafterversammlung · Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, Gesellschafterversammlung · Auswahlgremium zur Verleihung des Wirtschaftspreises des HSK · Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Delegiertenversammlung · Regionale Bildungskonferenz, Vorsitzender Schulausschuss · Sauerland-Tourismus e.V., Mitgliederversammlung · Trägerverein „Wintersportarena Sauerland/ Siegen-Wittgenstein“, Mitgliederversammlung · Verkehrsverband Westfalen e.V., Dortmund, Mitgliederversammlung Schnorbus, Martin Angestellter Zu 1. - - - Zu 2. · Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, Gesellschafterversammlung · Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises etc., Verbandsversammlung · Sauerland-Tourismus e.V., Mitgliederversammlung · Trägerverein Sauerland Radwelt e.V., Mitgliederversammlung · Trägerverein „Wintersportarena Sauerland/ Siegen-Wittgenstein“, Mitgliederversammlung Schräjahr, Siegfried Studiendirektor i.R. Zu 1. - - - Zu 2. · Regionale Bildungskonferenz, Stellv. Vorsitzender Schulausschuss
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 10
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Schröder, Thomas Werkzeugmacher Zu 1. - - - Zu 2. · Auswahlgremium zur Verleihung des Wirtschaftspreises des HSK · Naturpark Diemelsee e.V., Korbach, Mitgliederversammlung · Zweckverband Naturpark Diemelsee , Verbandsversammlung Schult, Dr. Michael Diplom-Ingenieur, Technischer Angestellter Zu 1. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG) · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) Zu 2. · Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG), Gesellschafterversammlung · Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald, Verbandsversammlung · Schulbeirat der Fachschule für Agrarwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW, Meschede · Arbeitskreis Musikschule 2025 Schulte, Dr. Bernd Rechtsanwalt Zu 1. - - - Zu 2. - - - Schulte, Klaus Postbeamter Zu 1 · Südwestfalen Agentur GmbH Zu 2. · Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG), Gesellschafterversammlung · Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, Gesellschafterversammlung
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 11
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Schulte, Ludwig Dipl.-Ingenieur Zu 1. · KEB Holding AG · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) Zu 2. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG), Gesellschafterversammlung · Vermögensverwaltungsgesellschaft für den HSK mbH, Gesellschafterversammlung Schürmann, Wolfgang Rentner Zu 1. - - - Zu 2. · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Delegiertenversammlung Schwalm, Dietmar Kreissozialamtmann Zu 1. - - - Zu 2. · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg Trippe, Johannes Diplom-Kaufmann Zu 1. - - - Zu 2. · Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG), Gesellschafterversammlung · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Förderverein NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V., Mitgliederversammlung Virnich, Gert Studiendirektor Zu 1. - - - Zu 2. · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 12
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
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Vollmer, Antonius Forstingenieur Zu 1. - - - Zu 2. · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede Wagner, Daniel Fachinformatiker Zu 1. - - - Zu 2. · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum, Meschede · Baukommission Museums- und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg · Arbeitskreis Musikschule 2025 Walenta, Sascha M. Architekt/ Geschäftsführer Zu 1. - - - Zu 2. · Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH, Gesellschafterversammlung · Wasserbeschaffungsverband Arnsberg Walter, Friedhelm Oberstleutnant a.D. Zu 1. - - - Zu 2. · Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald, Verbandsversammlung · Zweckverband Schienenpersonenverkehr Ruhr-Lippe (ZRL), Verbandsversammlung · Vermögensverwaltungsgesellschaft für den HSK mbH, Gesellschafterversammlung · Arbeitsmarktpolitischer Beirat · Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg · Arbeitskreis Musikschule 2025 Wargin, Volker Kaufm. Angestellter Zu 1. - - - Zu 2. · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG), Gesellschafterversammlung · Trägerverein Sauerland Radwelt e.V., Mitgliederversammlung
Anlage 2 zum Lagebericht Seite 13
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01.01. – 31.12.2016
Wiese, Günter Bezirksschornsteinfegermeister Zu 1. - - - Zu 2. - - - Willmes, Willy Dipl.-Ingenieur Zu 1. · Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH (WFG) Zu 2. · Südwestfalen Agentur GmbH, Gesellschafterversammlung · Auswahlgremium zur Verleihung des Wirtschaftspreises des HSK · Wasserbeschaffungsverband Arnsberg, Verbandsversammlung Wittershagen, Michael-Robert Selbstständiger Handwerksmeister Zu 1. · Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) Zu 2. - - - Wolff, Werner Oberstaatsanwalt Zu 1. · Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Zu 2. · Flugplatzgesellschaft Meschede mbH, Gesellschafterversammlung · Arbeitskreis für die Vergabe eines Anerkennungspreises für das Ehrenamt durch den HSK · Auswahlgremium zur Verleihung des Wirtschaftspreises des HSK · Strukturkommission der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Wüllner, Johannes Rentner Zu 1. - - - Zu 2. · Flughafen Paderborn/ Lippstadt GmbH, Gesellschafterversammlung · Zweckverband Naturpark Eggegebirge und südl. Teutoburger Wald, Verbandsversammlung
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
_________________________________________________________________________________________________________________________
Anlage 6/1 BESTÄTIGUNGSVERMERK
An den Hochsauerlandkreis:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buch-
führung und den Lagebericht des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-
gebericht nach den gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Ver-
treter des Kreises. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1
KrO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-
men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver-
stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Hochsauerlandkrei-
ses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-
den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach-
weise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan-
zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Hochsauerland-
kreises sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
_________________________________________________________________________________________________________________________
Anlage 6/2 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Dortmund, den 14. August 2017
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
(Börner) (Knöller) Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
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Anlage 7/1
RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND STEUERLICHE VERHÄLTNISSE
Hochsauerlandkreis
Sitz: Meschede
Gründung: Der Hochsauerlandkreis ist Gemeindeverband und Ge-bietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist nach § 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) ausschließlicher und eigenverantwortlicher Träger der öffentlichen Verwaltung.
Satzung: Der Hochsauerlandkreis regelt seine Angelegenheiten durch Satzung (§ 5 KrO NRW). Die nach § 5 Abs. 3 KrO NRW erforderliche Hauptsatzung gilt zum 31. Dezem-ber 2016 in der Fassung vom 23. Juni 2015, zuletzt ge-ändert am 22. März 2016.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gegenstand des Unternehmens: Der Hochsauerlandkreis hat ca. 264.000 Einwohner und umfasst folgende Städte und Gemeinden: 1. Stadt Arnsberg 2. Stadt Brilon 3. Stadt Hallenberg 4. Stadt Marsberg 5. Stadt Medebach 6. Stadt Meschede 7. Stadt Olsberg 8. Stadt Schmallenberg 9. Stadt Sundern 10. Stadt Winterberg 11. Gemeinde Bestwig 12. Gemeinde Eslohe
Organe: Organe des Hochsauerlandkreises sind der Kreistag und der Landrat.
Landrat des Hochsauerlandkreises ist seit Oktober 2005
Dr. Karl Schneider. Ihm obliegen nach § 42 KrO NRW die Angelegenheiten der Kreisverwaltung. Hierunter fal-len insbesondere die Führung der Geschäfte der laufen-den Verwaltung sowie die Leitung und Verteilung der Geschäfte. Er wird in folgender Reihenfolge vertreten (Stand 31. Dezember 2016):
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Anlage 7/2
1. Stellvertretender Landrat: Ferdi Lenze 2. Stellvertretender Landrat: Dr. Michael Schult 3. Stellvertretende Landrätin: Ursula Beckmann Kämmerer des Hochsauerlandkreises ist Peter Bran-
denburg.
Rechtliche Verhältnisse: Gemeindeverbände waren gemäß § 1 Abs. 1 des NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) ab 1. Januar 2009 verpflichtet, von der kameralen Buchfüh-rung auf die doppelte Buchführung umzustellen. Gemäß § 1 Abs. 2 NKFEG konnten Gemeindeverbände ihre Buchführung auch vorzeitig umstellen. Der Hochsauer-landkreis hatte eine vorzeitige Umstellung zum 1. Januar 2008 beschlossen und durchgeführt.
Wirtschaftliche Verhältnisse: Der Hochsauerlandkreis ist Mitglied in folgenden Zweck-verbänden:
- Sparkassenzweckverband - Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald - Zweckverband Naturpark Diemelsee - Zweckverband Naturpark Eggegebirge und südlicher
Teutoburger Wald - Zweckverband Naturpark Rothaargebirge - Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-
Lippe - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Hellweg-Sauerland KDVZ Citkomm Der Hochsauerlandkreis hält Anteile an folgenden ver-bundenen Unternehmen: - Vermögensverwaltungsgesellschaft für den Hoch-
sauerlandkreis - Zweckverband Naturpark Homert - Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis
Steuerliche Verhältnisse: Der Kreis ist als Träger hoheitlicher Aufgaben grund-sätzlich nicht steuerpflichtig. Er unterliegt insoweit der Steuerpflicht, wie ein Betrieb gewerblicher Art nach § 4 KStG vorliegt. Soweit der Kreis unternehmerisch tä-tig ist, unterliegt er der Umsatzsteuer.
Anlage 8
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1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs-wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu-lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim-mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe-sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Allgemeine Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Anlage 8 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht-verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh-ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage¬bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift¬licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei-ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä-rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres-abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge-nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt-schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile-gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-sprüche gilt nur deutsches Recht.