Bericht der Lebensmittelüberwachung
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2013
Bericht der Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Tübingen
Abteilung 32
Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung
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Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen
- Jahresbericht für 2013
Im Jahr 2013 haben die Lebensmittelkontrolleure und die Amtstierärzte des Landratsamtes
2767 amtliche Kontrollen in Lebensmittelbetrieben auf allen Stufen der Erzeugung, der
Produktion und des Vertriebes der Waren bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher, z. B.
im Einzelhandel oder auch der Gastronomie, durchgeführt. Es wurden hierdurch etwa 30 %
der zu kontrollierenden Betriebe überwacht.
Die Planung und Durchführung dieser Kontrollen einschließlich der Probenahme erfolgte auf
Basis risikoorientierter Überwachungsstrategien, welche die betriebsspezifischen und die
produktspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Es werden so insbesondere dort
häufigere Routinekontrollen vorgenommen und Planproben erhoben, wo betriebsbedingte
Risiken festgestellt wurden und empfindliche Produkte hergestellt und angeboten werden.
Die Überwachungstätigkeiten folgen den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems der
Lebensmittelüberwachung Tübingen. Verschiedenste Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
sorgen für eine einheitliche Durchführung und Dokumentation und gewährleisten eine
jederzeit nachvollziehbare und transparente Überwachung.
Etwa 54 % der Betriebskontrollen wurden im Rahmen der planmäßigen
Routineüberwachung auf Basis einer spezifischen Risikobewertung der einzelnen Betriebe
vorgenommen. Weitere Kontrollen ergaben sich durch erforderliche Nachkontrollen zur
Überprüfung der Beseitigung festgestellter Mängel, durch zu überwachende Rückrufe und
Schnellwarnungen zu bestimmten Produkten sowie aufgrund von Verbraucherbeschwerden.
Hinzu kamen weitere Betriebsbesuche auf Anforderungen der Betriebe selbst, z. B. im
Rahmen der Eröffnung oder geplanter Umbaumaßnahmen.
Bei 41 % aller Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt und die
Beseitigung der Mängel eingefordert und überwacht. Den allergrößten Anteil an diesen
Verstößen hatten geringfügige Hygienemängel, ungenügende Eigenkontrollmaßnahmen
oder auch fehlerhafte Kennzeichnungen. Nur in ca. 1,3 % aller Kontrollen mussten im
Anschluss auch sanktionsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Ein Verwarnungsgeld wurde eingezogen und 28 Bußgeldverfahren sowie 5 Strafverfahren
eingeleitet. Zur Gefahrenabwehr war es begleitend notwendig, in 79 Fällen Verkaufs- oder
Betriebsbeschränkungen zu veranlassen.
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Es wurden im vergangenen Jahr 1101 amtliche Proben vorwiegend von Lebensmitteln, in
geringerem Umfang auch von Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und Kosmetika auf allen
Stufen der Erzeugung, der Herstellung oder des Imports bis zum Verkauf des fertigen
Produktes erhoben und untersucht. Die Auswahl der Planproben erfolgte unter
Berücksichtigung von betriebsspezifischen Kriterien und produktbezogener Risiken. Lediglich
etwas mehr als 12 % aller Proben wurden beanstandet. Hiervon waren insgesamt 22
Lebensmittel zum Verzehr nicht geeignet.
Nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht über statistische Zahlen der letzten 5 Jahre.
Jahr Kontrollen Kontrollen mit
Verstößen
Proben Bußgeld-
verfahren
Straf-
verfahren
2009 2693 1263 1094 39 5
2010 2438 1100 1143 50 8
2011 2518 1234 1250 69 7
2012 2762 1267 1052 53 3
2013 2767 1144 1101 28 5
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Fallbeispiele der Lebensmittelüberwachung Tübingen aus dem Jahre 2013
Werbung, Werbung, Werbung
Auch im Jahr 2013 entdeckte die Lebensmittelüberwachung Nahrungsergänzungsmittel, die
mit krankheits- und gesundheitsbezogenen und damit unzulässigen sowie irreführenden
Werbeaussagen auf der Homepage eines Vertriebsunternehmens beworben wurden.
Werbeaussagen zu angebotenen Produkten, wie „schützt vor allen Formen von Krebs und
vielen Viren wie dem Grippe-, Herpes-, Mumps-, Masern- und AIDS-Virus“ und „zur
Bekämpfung von Herzkrankheiten, Arthritis, Osteoporose, Diabetes und Depressionen...“
konnten nicht geduldet werden. Es wurde die Änderung des Internetauftritts veranlasst und
ein Bußgeldverfahren gegen den Anbieter eingeleitet.
Auch ein diätetisches Lebensmittel „für besondere medizinische Zwecke“ (Vitaminprodukt)
war mit irreführenden Angaben wie „zur diätetischen Behandlung von häufig
wiederkehrenden Infektionskrankheiten wie z.B. gegen Mittelohrentzündung, Erkältungen,...“
versehen. Es wurde eine Probe des Produktes erhoben und mit den zugehörigen
Werbeaussagen durch den sachverständigen Gutachter beurteilt. Die Prüfung bestätigte,
dass das Produkt so nicht verkehrsfähig ist. Dies wurde der zuständigen Behörde des
Herstellers mitgeteilt, die ihrerseits dafür sorgte, dass sich das Produkt jetzt nicht mehr als
bilanzierte Diät im Verkauf befindet.
Wareneingangsprüfungen sind wichtig - auch für Verpackungsmaterialien
Ein Lebensmittelunternehmer gibt Getreideerzeugnisse in Fertigpackungen an die
Verbraucher ab. In der Vergangenheit wurde bereits festgestellt, dass die Angaben auf den
Mehltüten nicht den rechtlichen Vorgaben entsprachen und Verbraucher durch diese
irreführenden Angaben getäuscht werden konnten. Es wurde ein Bußgeld erhoben und die
Kennzeichnung wurde korrigiert.
Monate später wurde bei einer neuen Probenahme durch den Lebensmittelkontrolleur
festgestellt, dass die nährwertbezogene Angaben auf den Fertigpackungen wieder nicht den
rechtlichen Vorgaben entsprachen. Ermittlungen ergaben, dass der Verpackungslieferant
versehentlich die alten Deklarationsangaben auf die Mehltüten druckte. Der Fehler fiel dem
Lebensmittelunternehmer bis zur Kontrolle nicht auf, da er keine umfassende
Wareneingangs- und Vergleichskontrolle des gelieferten Verpackungsmaterials vornahm.
Nach einer erneuten Geldbuße prüft der Lebensmittelunternehmer nunmehr mit mehr
Sorgfalt auch das verwendete Verpackungsmaterial.
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Havarie
Die Polizei Tübingen meldete der
Lebensmittelüberwachung, dass ein
Lebensmitteltransporter am Rande eines
städtischen Industriegebietes von der Straße
abgekommen, verunfallt und umgekippt war.
Dabei wurden verschiedene Lebensmittel
auch auf den Straßenrand geschleudert.
Die Kontrolle der Lebensmittelüberwachung
am Unfallort ergab, dass sich in dem
Lebensmitteltransporter unter anderem ein
Maultaschen-Mix als Tiefkühlware und
verschiedene kühlpflichtige Milch- und
Quarkprodukte befanden.
Nach eingehender Prüfung der Ladung
wurde ein Teil – die beschädigte Ware und
die Produkte, bei denen die Kühlkette
nachhaltig unterbrochen war - in einen
Ersatztransporter verladen, um sie
nachfolgend zu entsorgen.
Ein zweiter eingetroffener Ersatz-LKW
konnte die Tiefkühlware aufnehmen. Da
sich letztere im vorderen Teil des
beschädigten Fahrzeugs befanden, waren
sie bei dem Unfall besser geschützt und
wiesen nur geringe bis keine Schäden auf.
Bei der Auswertung des Datenloggers des
verunglückten LKWs sowie bei Messungen
durch die amtliche Temperatur-
überwachung vor Ort konnte
bestätigt werden, dass die
geladenen Tiefkühlwaren
mit -16,5 °C nur geringfügig
unter der Solltemperatur
lagen. Somit stand einem
weiteren Transport der
Lebensmittel zu einem
zentralen Kommissionslager
aus amtlicher Sicht nichts
im Wege. Die hierfür
zuständige Behörde wurde
über den Vorgang
informiert.
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Metzgerei
Bei einer Regelbetriebskontrolle in einer Metzgerei wurden neben anderen Hygienemängeln
verdorbene Schweinezungen und angeschimmelte Saitenwürstchen entdeckt.
Die Ware wurde sofort vernichtet, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt
und ein Bußgeldbescheid erlassen.
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Die Metzgerei stand weiterhin unter intensiver Beobachtung durch die
Lebensmittelüberwachung. Eine folgende Kontrolle zeigte leider, dass das
Hygieneverständnis des Metzgers immer noch nicht dem erforderlichen Maße genügte.
Auch dieses Mal gab es erhebliche
Reinigungsmängel und die Preisauszeichnung im
Verkaufsbereich war ungenügend. Es wurde
ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Bäckerei
Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Bäckerei verschiedene Mängel in der
Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt: Verunreinigte Regale,
Gegenstände, Backöfen, Rollwägen, Waagen, Teigteiler usw.
Eine Malerwalze wurde zum
Bemehlen von Backwaren
verwendet.
Ein Malerspachtel war mit Klebeband umwickelt.
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Es fanden sich Spinnweben und
Verunreinigungen im Siloraum,
verunreinigte Personalspinde im
Umkleideraum, zersplitterte
Lampenabdeckungen, usw. – die
Mängelliste war lang.
Der verantwortliche
Lebensmittelunternehmer erhielt
eine lebensmittelrechtliche
Anordnung zur sofortigen
Beseitigung der Mängel. Ein
Bußgeldverfahren wurde ebenso
eingeleitet.
Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Weitere Kontrollen in Zukunft werden
zeigen, ob der Unternehmer seine genannten Korrekturmaßnahmen auch langfristig
anwendet.
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Gaststätte
Bei der Kontrolle einer
Gaststätte wurden in den
Kühlschränken
angeschimmelte Karotten
und verunreinigte
Lebensmittel gefunden.
Der Fußboden in der
Küche, sowie zahlreiche
Flächen an Einrichtungs-
gegenständen (wie z.B.
Wanduhr, Lampen-
abdeckungen, u. a.m.)
und die Küchenmöbel
wiesen einen klebrigen
Fettbelag auf.
In einem Eimer mit Mehlteig
befand sich ein Malerfarbpinsel.
Auffällige Lebensmittel, wie
gärende Ananasstücke,
Schimmel im Apfelsaft,
Schimmel auf Zimtstangen,
Oliven in braun-trüber
Flüssigkeit, usw. wurden als
Verdachtsprobe erhoben, dem
Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamt
Sigmaringen übersandt und
gutachterlich beanstandet.
Eine mündliche
Anordnung sorgte für
eine sofortige
Grundreinigung des
Betriebes.
Gegen die
verantwortliche
Betriebsinhaberin
wurde ein
Bußgeldverfahren
eingeleitet.
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Gaststätte 2
Bei einer Betriebskontrolle in einer
Speisegaststätte wurden zum wiederholten Male
erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der
Küche herrschte Unordnung, zahlreiche Flächen
und Gerätschaften wiesen Altverschmutzungen
auf, Reinigungsutensilien wurden völlig
unhygienisch gelagert und das Handwaschbecken
auf der Personaltoilette war mit Kalk- und
Schmutzablagerungen versehen.
Bereits bei vorangegangenen Kontrollen war der
Betrieb durch erhebliche Missstände aufgefallen.
Sämtliche Maßnahmen, von Beratungen des
Betriebsinhabers über lebensmittelrechtliche
Anordnungen bis hin zu Bußgeldverfahren, hatten
jeweils nur kurzfristig zu einer Verbesserung der
Betriebshygiene geführt. Eine endgültige
Problemlösung ergab sich letztlich erst durch die
Aufgabe dieses Betriebes.
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Gaststätte 3
Bei einer Regelbetriebskontrolle in einer Gaststätte wurden hygienische Mängel durch die
Lebensmittelüberwachung festgestellt. Insbesondere der Bereich um die Fritteuse war so
schwer verunreinigt, dass sich bereits die weiße Wandbeschichtung teilweise abgelöst hat.
Unterbaukühlfächer der Theke und dort gelagerte Flaschen wiesen einen erheblichen
Schimmelbefall auf. Im Kühlraum wurden mehrere Lebensmittel gefunden, deren
Mindesthaltbarkeitsdatum seit längerem abgelaufen war. Bei einem dieser Lebensmittel
handelte es sich um Butterschmalz mit dem MHD von 2009. Eingefrorene Lebensmittel
waren unsachgemäß verpackt und wiesen deutlichen Gefrierbrand auf. Sämtliche
beanstandeten Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber entsorgt. Es wurde ein
Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.
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Restaurant
Bei einer Kontrolle zu Jahresbeginn 2013 in einer größeren Restaurantküche, in der es
schon im Vorjahr zu Beanstandungen gekommen war, wurden teilweise erhebliche
Hygienemängel und ein Schädlingsbefall festgestellt. Der Betreiber hatte bisher dringend
notwendige Renovierungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf Umbaumaßnahmen immer
wieder aufgeschoben.
Mittlerweile waren allerdings die baulichen
Mängel wie z. B. verschimmelte Silikonfugen
oder abblätternde Putz- und Farbteile, die
Schäden an Einrichtungen aber auch die
ungenügende Reinigung in vielen Bereichen
der Küche und der zugehörigen Lager- und
Umkleideräumen gravierend.
Bei den vielen Schwachstellen in der Bausubstanz und den damit gebotenen idealen
Rückzugsmöglichkeiten bei gleichzeitig gutem Nahrungsangebot waren die klaren Hinweise
auf einen erheblichen Schädlingsbefall für die Kontrolleure nicht überraschend.
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.
Auch der Betreiber hatte schon dieses
Problem erkannt und wollte es
unfachmännisch lösen, z. B. mit offen in
den Lagerräumen ausgelegten Giftködern.
Auch die Betriebs- und Personalhygiene gab
Anlass zu Beanstandungen. Völlig
verschmutze Reinigungsgeräte bis hin zu
unsauberen Papierhandtuchspendern waren
Hinweise auf ein mangelndes
Hygienebewusstsein des Personals.
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Ein Blick auf die Umkleidemöglichkeiten mit
„Spinden“ zeigte, dass sich Betriebsinhaber
und Personal mit den vorhandenen Defiziten
weitgehend arrangieren konnten.
Es wurden Bußgeldverfahren gegen die
Verantwortlichen eingeleitet, im Rahmen
einer gebührenpflichtigen Anordnung kam es
zur Zwangsgeldfestsetzung. Von Seiten des
Betriebes erhielt eine Fachfirma den Auftrag,
sowohl die akut erforderliche Schädlings-
bekämpfung als auch die fortlaufende
Überwachung durchzuführen.
Aufgrund der Risikoeinstufung des Betriebes
erfolgten insgesamt vier planmäßige
Kontrollen im Jahre 2013, die auch 2014
weiterhin engmaschig durchgeführt werden.
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Einzelhandel
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, dass in einem Einzelhandelsbetrieb tiefgekühlte
Lebensmittel mit zum Teil erheblich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und
ohne eine
entsprechende
Kenntlichmachung
in den Verkehr
gebracht werden
wurde dieser
Betrieb umgehend
aufgesucht.
Dabei wurde
festgestellt, dass in
zwei bis zu den
Rändern gefüllten
Selbstbedienungs-
Tiefkühltruhen
verschiedenartige
Lebensmittel
unsortiert und wahllos
durcheinander zum Verkauf
vorrätig gehalten werden.
Zahlreiche Packungen wiesen
Beschädigungen auf und wurden
während der Kontrolle entsorgt.
Eine Preisauszeichnung der
Ware war ebenfalls überwiegend
nicht erkennbar. Es wurden
mehrere Verdachtsproben
erhoben und dem Chemischen-
und Veterinäruntersuchungsamt
zur Begutachtung überbracht.
Die Untersuchung bestätigte den
Verdacht, dass die Lebensmittel
durch diese unsachgemäße
Lagerung teilweise in ihrem
Genusswert oder ihrer
Brauchbarkeit nicht unerheblich
gemindert waren. Gegen die
Betriebsinhaberin wurde ein
Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Arbeiten im Geheimen
Auf einer Kontrollfahrt wurde ein Lebensmittel verarbeitender Betrieb zufällig entdeckt, der
bis dahin weder der Lebensmittelüberwachung noch der Gemeinde bekannt war. Seit ca. 2
Jahren wurden in einer ehemaligen Kfz-Werkstatt, die jedoch bereits der Vormieter in einen
Lebensmittelbetrieb verwandelt hatte, osteuropäische Pilzspezialitäten weiterverarbeitet.
Die Vermarktung erfolgte in Spezialgeschäften im gesamten Bundesgebiet. Die Vorprodukte
werden direkt aus Osteuropa importiert.
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Die Produktion der
osteuropäischen
Pilzspezialitäten erfolgte
teilweise unter
unhygienischen
Umständen. Zudem war
die Kennzeichnung auf
den Produkten fehlerhaft
und zum Teil irreführend.
Die hygienischen Mängel
wurden nach der ersten
Kontrolle unverzüglich
beseitigt. Allerdings
wurden auch bei der kurz
darauf folgenden
Nachkontrolle immer noch
Kennzeichnungsfehler
erkannt. Es wurden
mehrere Verdachtsproben
entnommen. Durch die
Untersuchung konnte
nachgewiesen werden,
dass entgegen der
vorliegenden
Kennzeichnung und den
Aussagen des
verantwortlichen
verschiedene Zusatzstoffe
verwendet wurden.
Gegen den Betreiber wird von der
Lebensmittelüberwachung ein
Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Fisch-Transport
Ein Transport-Fahrzeug eines Fisch-Großhandels wurde bei der Belieferung einer Gaststätte
in Tübingen lebensmittelrechtlich überprüft.
Es sollten 3 Gebinde à 5 kg frische Miesmuscheln, etwa 3 kg Doraden, etwa 2 kg
Tintenfischtuben und weitere ca. 2 kg Sardellen angeliefert werden. Hierbei wurde
festgestellt, dass das Lieferfahrzeug nicht über eine aktive Kühlung verfügt. Die Fische
wurden in einer verschlossenen Styroporbox mit wenig Eis (das bereits nahezu
abgeschmolzen war) transportiert. Die Muscheln wurden ungekühlt transportiert.
Eine amtliche Messung der Umgebungstemperatur im Fahrzeuginneren ergab eine
Temperatur von + 28,4 °C.
Die Betreiberin der Gaststätte wurde durch die Lebensmittelüberwachung über den
Sachverhalt informiert und verweigerte daraufhin die Annahme der Ware.
Die Ware wurde unter amtlicher Aufsicht entsorgt. Auf Grund des ungekühlten bzw. mäßig
gekühlten Lebensmitteltransports dieser leicht verderblichen Ware wurde sowohl gegen den
Inhaber des Fischgroßhandels als auch gegen seinen Fahrer ein Bußgeldverfahren
eingeleitet.