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Behördlicher Handlungsrahmen für Genehmigung und sicheren Betrieb
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Behördlicher Handlungsrahmen für Genehmigung und sicheren Betrieb
Hartmut Karsten, Dr. Bernhard Räbel
Ministerium für Arbeit und Soziales in Magdeburg
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Arbeitsschutzgesetzvom 07.08.1996
Produktsicherheitsgesetzvom 08.11.2011
Ziel: Verbraucherschutz,vorgezogener produkt-
bezogener Arbeitsschutz
Inhalt: Vorschriften zum Inverkehr- bringen, Anforderungen an die Beschaffenheit
Marktaufsicht
im 9. Abschnitt: überwachungsbedürftige Anlagen: Schutz Beschäftigter und Dritter
Ziel: Arbeitsschutz
Inhalt: Grundpflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung
- Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Niederspannungsgeräte
Spielzeug
Einfache Druckbehälter
Maschinen
Sportboote
Aerosolpackungen
Allgemeine Produktsicherheit
Pers. Schutzausrüstungen
ProdSG
1. ProdSV
6. ProdSV
7. ProdSV
10. ProdSV
11. ProdSV
12. ProdSV
13. ProdSV
8. ProdSV
14. ProdSV
2. ProdSV ?
+++++++++++
9. ProdSV
EG -
Ric
htlin
ien
Gasverbrauchseinrichtungen
Ex-Produkte
Druckgeräte
Aufzüge
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Arbeitsschutzgesetzvom 07.08.1996
Produktsicherheitsgesetzvom 08.11.2011
Ziel: Verbraucherschutz,vorgezogener produkt-
bezogener Arbeitsschutz
Inhalt: Vorschriften zum Inverkehr- bringen, Anforderungen an die Beschaffenheit
Marktaufsicht
im 9. Abschnitt: überwachungsbedürftige Anlagen: Schutz Beschäftigter und Dritter
Ziel: Arbeitsschutz
Inhalt: Grundpflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung
- Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Arbeitsstätten
Benutzung von Arbeitsmitteln
Ben. Pers. Schutzausrüstungen
Baustellen
Biologische Arbeitsstoffe
Bildschirmgeräte ArbSchG
ArbStättV
PSA-Benutzungs-VO
LasthandhabVO
Biostoffv
BetrSichV
GefstoffV
BildScharbV
BetrSichV
+++++++++
Baustellv
EG -
Ric
htlin
ien
Gefährd. d. Lendenwirbelsäule
Gefährdung d. ex-Atmosphäre
Chemische Arbeitsstoffe
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
4. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften
Anhang 1 bis 5
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 AnwendungsbereichBereitstellung von Arbeitsmitteln (durch den Arbeitgeber) Benutzung von Arbeitsmitteln (durch Beschäftigte)
Überwachungsbedürftige Anlagen
Erlaubnis und Betrieb von- Druckgeräteanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen- Aufzugsanlagen - Lageranlagen, Füll-/Tank-/Entleerstellen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974
Ziel: Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, sowie Kultur- und Sachgütern
Regelungsinhalte• Errichtung und Betrieb von Anlagen • Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen,
Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen • Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung
von Straßen und Schienenwegen• Überwachung und Verbesserung der Luftqualität,
Luftreinhaltungsplanung• Lärmminderungsplanung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigung nach § 10 BImSchG: • Anlagen nach Spalte 1 des Anhangs 1• Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs 1, für die eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist
Genehmigung nach § 19 BImSchG (vereinfachtes Verfahren):• Sonstige Anlagen nach Spalte 2 Anlage 1
Genehmigungsvoraussetzungen: Erfüllung der Pflichten aus• dem BImSchG und den Verordnungen zum BImSchG, • den anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften und • Berücksichtigung der Belange des Arbeitsschutzes
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
12. BImSchV: Störfallverordnung
Allgemeine Vorschriften: • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Vorschriften für Betriebsbereiche• Grundpflichten• Erweiterte Pflichten • Behördenpflichten Prüfung des Sicherheitsberichtes § 13
Überwachung nach § 16Anhang I MengenschwellenAnhang II Mindestangaben im SicherheitsberichtAnhang III Grundsätze für das Konzept zur StörfallverhinderungAnhang IV Informationen in Alarm- und GefahrenabwehrplänenAnhang V Information der Öffentlichkeit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Allgemeine Vorschriften
• Anwendungsbereich (4. BImSchV) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit und des Betriebes Teilgenehmigung Vorbescheid Zulassung des vorzeitigen Beginns• Vorgespräch: Antrag und welche Unterlagen (bei Störfallanlagen:
Sicherheitsbericht oder Teile, die überarbeitet werden müssen) Nachforderungen verbrauchen Planungszeit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Absehbar staubende Teilprozesse, Mühlen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Absehbar staubende Teilprozesse, Mühlen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren• Rechtzeitige Besprechung zu technischen Problemen bei der Fachbehörde
• Problem schlüsselfertige Anlage:
Frühzeitiges Einbinden des Betreibers: Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument sind Aufgaben des Betreibers
Explosionsschutzdokument im Genehmigungsverfahren nur Pflicht bei Betriebsbereichen mit erweiterten Pflichten nach StörfallV
Um so bedeutsamer je höher der Anteil an organisatorischen
Maßnahmen statt technischer Sicherheit
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Antragsunterlagen
Vollständig und widerspruchsfrei zwischen Text und BildBauvorlagenverordnung beachten (Verordnung über Bauvorlagen und
bauaufsichtliche Anzeigen – BauVorlVO - vom 8. Juni 2006)Bauzeichnungen mindestens 1:100
Antragsteller muss selbst prüfen, ob Erlaubnis erforderlich istGutachterliche Stellungnahme der ZüS (zukünftig auch Lagerung)Einhaltung des technischen Regelwerkes muss nicht nur bescheinigt,
sondern auch beschrieben werden (vergl. LV 49)
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9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Antragsunterlagen
Bei bestehenden Anlagen (Änderungsgenehmigung nach § 16, aber auch § 15 i.V.m. mit Änderung der Erlaubnis nach BetrSichV)
Anlagengrenzen konkret festlegen Schnittstellenlisten mitliefern
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Vollständigkeitsprüfung
untypisch kurze Liste
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Email "…zur Trennung des Kontrollraumes vom Prüfraum ist vom Architekten jetzt vorgesehen, zwischen beiden Räumen eine Glastrennwand einzuziehen… der beiliegende Ausschnitt aus dem Grundriß des Gebäudes… gehen davon aus, daß damit den Forderungen … der Laborrichtlinie entsprochen wird.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie den Auszug aus dem Grundriß zusätzlich in Papierform benötigen."
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Öffentlichkeitsbeteiligung
Genehmigung des vorzeitigen Beginns
Teilgenehmigung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Stellungnahme in der Phase der Genehmigungsplanung nach HOAI
In der Regel mehr als 20 Nebenbestimmungen und viele Hinweise für die Ausführungsplanung, wenn höhere als Normalanforderungen in speziellen Regeln oder Normen gefordert werden, z.B. für Fußböden, Glasflächen, Verkehrswege, Beleuchtung, Zugang auf Dächer für Wartung…
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Bündelungswirkung des § 13 BImSchG
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt Erlaubnis nach BetrSichV ein
Konkrete Angaben z.B. zur Dampfkesselanlage fehlen nochErteilung der Genehmigung zur Errichtung
Erteilung der Genehmigung zum Betrieb mit nachgeschobener Erlaubnis
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
Bereitstellung von Arbeitsmitteln (durch den Arbeitgeber) Benutzung von Arbeitsmitteln (durch Beschäftigte)
2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Nachfolgend: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung gleichwertig
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Benutzung (Betrieb) umfaßt Erprobung Ingangsetzen Normalbetrieb Wartung Instandsetzung Prüfung Sicherheits-/Sicherungsmaßnahmen bei Störung Störungssuche Stillsetzen (befristete und endgültige Außerbetriebnahme) Um- und Abbau Transport► alles zu berücksichtigen in Gefährdungsbeurteilung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung§ 3 Gefährdungsbeurteilung
Grundlage § 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV und Anhänge 1 - 5 BetrSichV
- Berücksichtigung von Gefährdungen durch Benutzung des Arbeitsmittels und von Wechselwirkungen mit Arbeitsstoffen oder Arbeitsumgebung
Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens - Wahrscheinlichkeit von Zündquellen - Ausmaß der Auswirkungen von Explosionen
Explosionsgefährdung ist keine Glaubensfrage - Daten!Beispiele: neue Kühlmittel, Abriebstaubanreicherung, Unterdruck
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
§ 3 Gefährdungsbeurteilung Unbedacht geblieben bedenklich…Betriebsanweisung vorhanden und vor Ort zugänglich?
Bedienelemente gut erreichbar und ggf. gekennzeichnet?
Bevorrechtigte Befehlseinrichtung?
Sicherung gegen unabsichtliches Betätigen?
Notaus? Außerhalb Gefahrenbereich? Geprüft?
Außerbetriebnahme durch Dritte möglich?
Energiefreimachung möglich (alle Energiearten!)? Gefahr angezeigt?
Sperrflächen gekennzeichnet und freigehalten?
Spezialwerkzeug vor Ort?
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§ 3 Gefährdungsbeurteilung
Wie sicher sind Sicherheitsmaßnahmen?
► Klimaeinfluß
► Anlagenwartung
► Wartung von Meß- und Warnanlagen, Funktionstest
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Betriebssicherheitsverordnung
2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
§ 4 Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung
- nach § 4 ArbSchG Maßnahmen zu Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen - Berücksichtigung der Technischen Regeln zur BetrSichV - Prüfung der Geeignetheit für die vorgesehene Verwendung - Berücksichtigung der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe
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Betriebssicherheitsverordnung
2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
§ 5 Explosionsgefährdete Bereiche
Zoneneinteilung
§ 6 Explosionsschutzdokument
- Ermittlung der Explosionsgefährdungen - Maßnahmen des Explosionsschutzes - Zoneneinteilung - Geltungsbereich der Vorschriften nach Anhang 4
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
2. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel
- Prüfung nach Montage - Prüfung nach Schäden verursachenden Ereignissen - unverzügliche Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen - Prüfung nach Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten
§ 11 Aufzeichnungen
- Aufzeichnung der Ergebnisse der Prüfungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 12 Betrieb
- Beachtung des Standes der Technik - Berücksichtigung der Technischen Regeln - Inbetriebnahme nur bei Einhaltung der Anforderungen
von § 3 Absatz 1 GPSG bzw. des Standes der Technik - Betrieb nur in ordnungsgemäßem Zustand - kein Probebetrieb
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 13 Erlaubnisvorbehalt
- gilt für Dampfkessel, Füllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen und Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
- behördliche Entscheidung nach 3 Monaten- Erlaubnis kann beschränkt, befristet oder unter Bedingungen erteilt werden
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
LV 49 Qualität der gutachterlichen Äußerung im Rahmen des Erlaubnisverfahren nach § 13 BetrSichV
Aus der gutachterlichen Äußerung einer ZÜS muss hervorgehen, dass
• Aufstellung, • Bauart und • Betriebsweise
der Anlage den Anforderungen der BetrSichV entsprechen.
… prüfen, ob das Zusammenwirken der Teile der Anlage unter den konkret vorgesehenen betrieblichen Bedingungen einen sicheren Betrieb der Anlage zulässt.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
LV 49 Mindestinhalte und ErläuterungenDatum der Ortsbesichtigung und besichtigter Anlagenumfang; ggf. Begründung, warum keine Ortsbesichtigung durchgeführt
Die Antragsunterlagen müssen vollständig, ortsbezogen und so aussagekräftig sein, dass eine abschließende gutachterliche Äußerung möglich ist.
Angaben zum geplanten Aufstellort bzw. -raum und zu angrenzenden Grundstücken,
Einhaltung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzabstände zu benachbarten Anlagen aufgrund einer möglichen gegenseitigen Gefährdung, insbesondere unter dem Aspekt eines Brandes Kein Ersatz fehlender Angaben in den Antragsunterlagen durch eine Vorortbesichtigung der ZüS
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 14 Prüfung vor Inbetriebnahme
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach wesentlichen Veränderungen durch zugelassene Überwachungsstelle
- Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
3. Abschnitt Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15 Wiederkehrende Prüfungen
- wiederkehrende Prüfung unter Beachtung der ermittelten Prüffrist unter Beachtung der vorgeschriebenen Höchstfristen- technische Prüfung und Ordnungsprüfung- Überprüfung der vom Betreiber ermittelten
Prüffrist durch eine zugelassene Überwachungsstelle
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Betriebssicherheitsverordnung
§ 15 Abs. 17
Die zuständige Behörde kann die in den Absätzen 5 bis 16 genannten Fristen im Einzelfall
1. verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist, oder2. verkürzen, soweit es der Schutz der Beschäftigten oder Dritter erfordert.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
vom 10.11.2011
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
1. Nachvollziehbare präzise Begründung für Verlängerungsantrag
2. Unbedenklichkeitserklärung der ZüS3. Technische Daten der Anlage4. Angaben zum Betrieb
kontinuierlich – diskontinuierlichTatsächliche Betriebsdrücke ./. AuslegungsdrückeAngaben zum Korrosionszustand
5. Protokolle der letzten regelmäßigen PrüfungenÄußere – innere - Festigkeitsprüfung Ggf. Protokoll über Prüfung bei Inbetriebnahme bei nochnicht fälligen regelmäßigen Prüfungen
6. Vor-Ort-Termin mit Anlageninspektion und Revisionsakte
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
BetrSichV § 20 Mängelanzeige
ZüS …bei einer Prüfung Mängel festgestellt, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Verordnung über die Befugniserteilung und Benennungzugelassener Überwachungsstellen in Sachsen-Anhalt(ZÜSVO LSA) vom 19. Dezember 2010
Die ZüS hat die fristgemäße Veranlassung der wiederkehrenden Prüfung nach § 15 der BetrSichV zu kontrollieren.
Sie ist verpflichtet, bei festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln dem Anlagenbetreiber eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen.
Stellt sie fest, dass die Prüffrist um mehr als drei Monate überschritten ist oder Mängel nicht oder nicht vollständig abgestellt wurden, unterrichtet sie hierüber unverzüglich die zuständige Behörde.
Veröffentlichung im Internet
Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung (Beispiele)
- Arbeitsmittel- Gefährdungsbeurteilung- Gesamtanlage- Montage und Installation- Stand der Technik- Wesentliche Veränderung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- Wesentliche Inhalte- Gefährdungsbeurteilung für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln- Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen- Gefährdungen ermitteln und bewerten- Maßnahmen festlegen und umsetzen- Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Verabschiedete Technische Regeln
TRBS 1112 Instandhaltung
- Wesentliche Inhalte- Vorbereitung der Instandhaltung- Gefährdungsbeurteilung - Durchführung der Instandhaltungsarbeiten- Anhang 1 Ablaufdiagramm- Anhang 2 Mögliche Gefährdungen und
beispielhafte Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen
- Wesentliche Inhalte- Ergänzung der Gefährdungsermittlung bei
Instandhaltungsarbeiten - technische Maßnahmen (Vermeidung gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphären, Zündquellenausschluss) - organisatorische Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Verabschiedete Technische Regeln
TRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV - Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
- Wesentliche Inhalte
- Einstufung der Änderungen / wesentlichen Veränderungen- Betreiberpflichten nach einer Änderung- Betreiberpflichten nach einer wesentlichen Veränderung- Auswirkungen auf die Erlaubnis
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs.1 und 2 BetrSichV
- Wesentliche Inhalte - Einstufung der Änderungen / wesentlichen Veränderungen - Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß RL 94/9/EG- Prüfung nach Änderung einer Ex-Anlage- Prüfung nach wesentlicher Veränderung - Anlage 1 Ablaufschema- Anlage 2 Beispiele für Prüfnotwendigkeiten
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren
- Wesentliche Inhalte
- Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen- Belastungs-Beanspruchungs-Konzept- Ergonomische Zusammenhänge- Technische Maßnahmen- Organisatorische Maßnahmen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- Wesentliche Inhalte - Prüfart (Ordnungsprüfung, technische Prüfungen) - Prüfumfang, Prüffrist- Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen nach § 3, 10 , 14, 15 und 17 BetrSichV und nach Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8- Durchführung der Prüfungen, Aufzeichnungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Wesentliche Inhalte
- Begriffsbestimmungen- Vorgehensweise bei Prüfungen (Ordnungsprüfungen,
Sichtprüfungen, Nahprüfungen, Detailprüfungen, Instandhaltungsbegleitende Prüfungen)
- Durchführung der Prüfungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Veröffentlichte Technische Regeln
TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
- Wesentliche Inhalte
- Begriffsbestimmungen- Vorgehensweise bei Prüfungen (Ordnungsprüfungen,
technische Prüfungen)- Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen- Durchführung der Prüfungen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
- Weiterentwicklung des Produktsicherheitsgesetzes, besonders in Bezug auf den Anlagenkatalog und die Verordnungsermächtigung, z.B. um
Sachkundeanforderungen in Verordnungen konkretisieren zu können
- Prüfung der Erweiterung des Schutzziels des Arbeitsschutzgesetzes über die Beschäftigten hinaus (Drittschutz, ehrenamtlich Tätige (z.B. vom
Technisches Hilfswerk)
- Weiterentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung
- Vervollständigung des gefährdungsbezogenen Regelwerkes
- Erarbeitung einiger anlagenbezogener Regelungen
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Weg zu einem verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerk
- Beibehaltung der Schutzziele und des Adressatenkreises
- Klarere Abgrenzung des 2. und 3. Abschnittes
- Berücksichtigung der unmittelbaren Arbeitsumgebung
- Aufnahme von Anforderungen für den Betrieb von Anlagen
- stärkere Berücksichtigung zerstörungsfreier Prüfverfahren
- Einführung einer arbeitstäglichen Kontrolle
- stärkere Berücksichtigung ergonomischer Zusammenhänge
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Weiterentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Fehlerursache: "menschliches Versagen"Neu:…sind für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
auch die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für1. durch diese Zusammenhänge bedingte psychische
Belastungen, - Signaltöne, Leuchtanzeigen, Alarmhierarchie
2. besondere Erfordernisse hinsichtlich der alternsgerechten Ausgestaltung, sowie
3. die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Schlussbemerkungen
• Zustand von verfahrenstechnischen Anlagen im LSA zufriedenstellend
• Betriebliche Anstrengungen für hohe Verfügbarkeit und Sicherheit von Anlagen sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Anlagenbetreiber weiterhin notwendig
• Ausreichende Kapazitäten zur Prüfung durch ZüS erhalten
• Weiterentwicklung des Vorschriften- und Regelwerkes, um den Betreibern Hilfe bei der Gestaltung der Anlagen zu leisten
• Ausreichende Ausstattung der zuständigen Behörden mit fachkundigem Personal
1. Mitteldeutsches Symposium Anlagensicherheit Leuna, 22.03.2012
Ich danke für die Aufmerksamkeit.Wenn es Ihnen nicht gefallen hat, sagen Sie es bitte laut und zuerst mir.