Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt
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Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt
RA Alexander Weigelt Kiew, 30.09.2014
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Gesetzliche Regelung Begriff Rechtsfolgen Beispiele
Nachweis Verfahrensregelungen Funktion der IHK der Ukraine und ihrer regionalen
Untergliederungen Praxisfragen
ATO vs. Krieg
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Inhalt
Art. 617: Keine Haftung für Pflichtverletzungen, wenn durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht.
Art. 263: Hemmung der Verjährungsfrist während … höherer Gewalt.
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Begriff / Gesetzliche Regelungen
Zivilgesetzbuch Wirtschaftsgesetzbuch
Art. 218: Keine Haftung, wenn Pflichterfüllung als Folge höherer Gewalt unmöglich wurde, und zwar außerordentlicher, unüberwindlicher Umstände
Keine höhere Gewalt: Pflichtverletzungen von
Vertragspartnern des Schuldners Fehlende Marktverfügbarkeit von
Waren Fehlendes Geld
Höhere Gewalt sind unüberwindliche äußere Einflüsse, die bei Vertragsschluss nicht vorlagen, unabhängig vom Willen der Parteien eintreten und auf außergewöhnlichen und unvermeidlichen Ursachen beruhen
Rechtsfolge: Befreiung von Pflichterfüllung, wenn bewiesen wird, dass die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht ist
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Begriff / Rechtsprechung
Vertragliche Regelungen zu Höherer Gewalt
Zulässig und empfehlenswert Empfehlenswerter Inhalt
• Beispiele, möglichst detailliert• Nachweispflichten / für Feststellung zuständige Stelle• Rechtsfolgen, insbesondere Verlängerung von
Vertragsfristen (Short Stop Date) und Kündigungsrecht (Long Stop Date)
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Vertragspraxis
Rechtsprechung: höhere Gewalt (+) bei:
Unwetter und Naturkatastrophen (Schneeverwehungen, Sturm) Unvorhergesehenen Ereignissen, die von Dritten verursacht
wurden (Streik, Aussperrung, erklärter und unerklärter Krieg, Revolution, Terroranschlag, öffentlicher Aufruhr)
Gerichtliche Entscheidungen zu ATO seit Juni 2014 keine generelle Befreiung von Leistungspflichten
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Begriff / Beispiele
Jede Partei ist für die Umstände beweispflichtig, auf die sie ihre Ansprüche / Verteidigung stützt (Art. 57 Zivilprozessordnung)
Grundsätzlich sind alle Beweismittel zulässig• Bescheinigungen der IHK der Ukraine (in der Praxis am
sichersten)• Bescheinigungen meteorologischer Behörden• Sachverständigenbeweis
Beweispflicht für Vorliegen höherer Gewalt und dafür, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die Auswirkungen höherer Gewalt zu beseitigen bzw. zu minimieren
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Nachweis
Besondere Funktion der IHK der Ukraine (Art. 14 des Gesetzes über die IHK der Ukraine)
(Alleinige) Bescheinigung des Vorliegens von höherer Gewalt gemäß• außenwirtschaftlichen Verträgen• internationalen Verträgen der Ukraine• Verträgen im Bereich des Wohnungsbaus
Zuständigkeit für weitere Tätigkeiten, die in der Satzung der IHK der Ukraine festgelegt sind
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Nachweis / IHK der Ukraine
Reglement der IHK der Ukraine über die Bescheinigung des Vorliegens höherer Gewalt vom 15.07.2014 Zuständigkeit der IHK der Ukraine auch gemäß Verträgen
zwischen Residenten, in denen der IHK der Ukraine die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.1), regionale IHK unterstützen hierbei
Zuständigkeit regionaler IHK gemäß Verträgen zwischen Residenten, in denen regionalen IHK die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.2)
Bei zeitweiliger Verhinderung einer regionalen IHK wegen Mangel von Fachpersonal oder Besatzung wird die Funktion von der IHK der Ukraine oder mit deren Vollmacht durch eine andere, fachlich oder örtlich nächstliegende IHK ausgeübt (Art. 4.3)
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Nachweis / IHK der Ukraine
IHK Lugansk: Tätig in Severodonezk IHK Donezk: Tätig in Kramatorsk Unterlagen
• Notariell beglaubigte Vertragskopie• Sonstige sachdienliche Unterlagen zum Vertrag• Gebühr – 1.980 UAH
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Praxis
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Aktuelle Gesetzgebung
ATO oder Krieg
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Gesetzentwurf Nr. 4313a vom 21.07.2014 “Über zeitweilige Maßnahmen während der Dauer der Durchführung der ATO”, vom Parlament verabschiedet am 16.09.2014 Für Personen mit Wohnsitz und Unternehmen mit Tätigkeit im
Gebiet der ATO (Stand April 2014) Rechtsfolgen
• Keine Verzugszinsen / Strafzahlungen• Keine behördlichen Prüfungen• Automatische Verlängerung von Genehmigungen
IHK der Ukraine hat Vorliegen von Höherer Gewalt zu bescheinigen (keine Einzelfallprüfung)
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Aktuelle Gesetzgebung
Kontakt
Alexander WeigeltRechtsanwalt
LLC NoblesKhreschatyk 7/11 01001 KiewT +380 44 4953080M +380 50 [email protected]