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Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Arme Kinder - Arme Kindheit?AWO Fachtagung am 10.3.2004 - KJT Hamberg Salzgitter-Bad
Arbeitsgruppe
BSHG & CoRechtliche und gesetzliche Hilfen für Betroffene
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Auftrag
• Definition Armut• Aktuelle Hilfen• Hilfen ab 2005
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Definition
• Armut ist nicht gleich Armut– Armut – stets Annäherung an einen Begriff.– Verschiedene Definitionen von Armut.
Gebräuchlich: „absolute“ + „relative“ Armut. – Armut ist messbar
(z. B. Einkommen oder soziale Indikatoren).– Armut auch in Deutschland.
Allerdings: Hilfe im sozialen Netz.– Arme sehen ihre Situation differenziert,
berücksichtigen Einkommen und andere Faktoren.– Indikator der Vereinten Nationen und des
Aktionsprogramms 2015: „1 US-Dollar pro Tag“
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Absolute und relative Armut
• Absolute Armut ...– Arm ist, wer nicht über die Ressourcen verfügt, um
elementare Grundbedürfnisse zu befriedigen und ein menschenwürdiges Leben zu führen.
– Materielle Armut bedeutet ein Mangel an Gütern, die zum physischen Überleben erforderlich sind: Essen, Kleidung, Wohnung, sauberes Trinkwasser u.a.
– Immaterielle Armut bezieht soziale, ethnische, religiöse, kulturelle und politische Aspekte ein, ohne die ein menschenwürdiges Leben nicht möglich ist: Teilhabe am politischen wie gesellschaftlichen Leben eines Landes, Bildungschancen, Menschenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter u.v.m.
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Absolute und relative Armut
• Relative Armut ...– Vergleich des Lebensstandards unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen innerhalb eines Landes. » Die Situation der Armen kann in zwei Ländern
unterschiedlich ausfallen, obwohl die Zahl der Armen in beiden Ländern identisch hoch ist.
» Relative Armut drückt in erster Linie soziale Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft aus.
– In den meisten Ländern gilt als arm, wer über weniger als 50 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügt. Wer über 40 Prozent oder weniger verfügt gilt als absolut arm, bei 60 Prozent gilt man als einkommensschwach.
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Aus der Sicht der Armen Voices of the Poor – Can Anyone Hear Us?
• Studie der Weltbank– Dokumentiert, wie Arme ihre eigene Situation einschätzen.
• Studie aus 2002• Ca. 60.000 Arme weltweit befragt.• Die Studie zeichnet ein deutliches Bild von dem, was sich
für diese Menschen täglich hinter dem Begriff "Armut" verbirgt:
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Aus der Sicht der Armen Voices of the Poor – Can Anyone Hear Us?
• Unsicherheit.• Nichts schützt arme Menschen vor den Risiken des
Lebens. Wenn die Ernte ausfällt, ist das nicht einfach eine "schwere Zeit"; ohne Sicherheiten geht es schnell ums Überleben.
• Aussichtslosigkeit.• Wer keine Perspektive für die Zukunft sieht und zudem
täglich ganz auf sich allein gestellt ist, glaubt nicht mehr an Verbesserungen.
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Aus der Sicht der Armen Voices of the Poor – Can Anyone Hear Us?
• Machtlosigkeit.• Wenn Korruption und Gewalt das eigene Leben
bestimmen, ohne einen Einfluss darauf zu besitzen, entsteht ein Gefühl der Ohnmacht.
• Ausgrenzung. • Von Mitbestimmung sind viele Arme ausgeschlossen.
Sie finden für ihre Interessen, ob Bildung oder Gesundheitsvorsorge, auf der politischen Ebene keine Verbündeten.
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Aus der Sicht der Armen Voices of the Poor – Can Anyone Hear Us?
• Armut ist mehrdimensional - bezieht sich nicht nur auf das Einkommen.
• Arme wissen, was sie brauchen:– genug zu essen – ausreichend Geld und Gesundheit – Mitwirkung am gesellschaftlichen und politischen Leben– Rechtssicherheit – Bildungschancen – Arbeit und faire Einkommenschancen – ein Dach über dem Kopf.
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Armut in Deutschland – im Jahre 2002
24.700.000.000 Eurowurden für Sozialhilfe ausgegeben
266 Euro betragen die Kosten für Sozialhilfe pro Einwohner/in
3,7 % der Gesamtbevölkerung sind Frauen, die Sozialhilfe beziehen
3,0 % der Gesamtbevölkerung sind Männer, die Sozialhilfe beziehen
1.020.000Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beziehen Sozialhilfe
1.440.000 Haushaltebeziehen Sozialhilfe
3,3 % der Gesamtbevölkerung beziehen Sozialhilfe
2.760.000Personen beziehen Sozialhilfe
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Aktuelle Hilfen
• BSHG Bundessozialhilfegesetz• Wohngeld• Kindergeld• Unterhaltsvorschuss• SGB III Leistungen der Agentur für Arbeit• Stiftungen, etc. (z.B. „Mutter und Kind“)• usw. ...
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Aktuelle Hilfen
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Aktuelle Hilfen
Verfallsdatum: 31. Dezember 2004
Neu ab 01. Januar 2005:
SGB III / II – Leistungen für alle Erwerbsfähigen
SGB XII – Leistungen für alle Nichterwerbsfähigen
Verfallsdatum: 31. Dezember 2004
Neu ab 01. Januar 2005:
SGB III / II – Leistungen für alle Erwerbsfähigen
SGB XII – Leistungen für alle Nichterwerbsfähigen
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Aktuelle Hilfen – Beispiel BSHG
• Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt– Regelsatz pro
Haushaltsangehörige(r)
– Evtl. Mehrbedarf (z.B. allein erziehend)
– (angemessener) Wohnbedarf incl. Heizung
• Mitwirkungspflichten– Einkommenserzielung (Arbeit)
– Wohnkostenminderung
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Aktuelle Hilfen – Durchschnittliche Bedarfe in den alten Bundesländern per 1. Januar 2004Haushaltstyp Regel- Mehr- Kalt- Heiz- einmalige Bedarfs-
sätze bedarf miete kosten Leistungen summeAllein Lebende/r 295,00 € - € 275,00 € 44,00 € 47,00 € 661,00 € Ehepaar 531,00 € - € 354,00 € 60,00 € 87,00 € 1.032,00 € mit 1 Kind 722,00 € - € 419,00 € 66,00 € 125,00 € 1.332,00 € mit 2 Kindern 913,00 € - € 473,00 € 67,00 € 163,00 € 1.616,00 € mit 3 Kindern 1.104,00 € - € 530,00 € 80,00 € 201,00 € 1.915,00 € Allein Erziehende/r mit1 Kind unter 7 Jahren 457,00 € 118,00 € 354,00 € 60,00 € 79,00 € 1.068,00 € 2 Kindern zw. 7 und 13 Jahren 679,00 € 118,00 € 419,00 € 66,00 € 123,00 € 1.405,00 €
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Aktuelle Hilfen – Durchschnittliche Bedarfe in den neuen Bundesländern per 1. Januar 2004Haushaltstyp Regel- Mehr- Kalt- Heiz- einmalige Bedarfs-
sätze bedarf miete kosten Leistungen summeAllein Lebende/r 285,00 € - € 215,00 € 41,00 € 46,00 € 587,00 € Ehepaar 513,00 € - € 294,00 € 53,00 € 85,00 € 945,00 € mit 1 Kind 697,00 € - € 342,00 € 62,00 € 122,00 € 1.223,00 € mit 2 Kindern 881,00 € - € 382,00 € 70,00 € 159,00 € 1.492,00 € mit 3 Kindern 1.065,00 € - € 429,00 € 72,00 € 196,00 € 1.762,00 € Allein Erziehende/r mit1 Kind unter 7 Jahren 442,00 € 114,00 € 294,00 € 53,00 € 77,00 € 980,00 € 2 Kindern zw. 7 und 13 Jahren 655,00 € 114,00 € 342,00 € 62,00 € 120,00 € 1.293,00 €
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Aktuelle Hilfen – Beispiel BSHG
• Einmalige Beihilfe– Für nicht regelmäßig
wiederkehrende Kosten(defekte Geräte, Säuglings-erstausstattung, etc. – Keine abschließende Liste)
– Vorgabe der Ver- / Gebrauchszeiten
– Bewilligung als ...
• Geld-Pauschale oder
• Sachleistung (Möbel-lager, Kleiderkammer)
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Zukunft
Die Hartz-Kommission sollte sich neue Ideen für das Wirtschaftswachstum und die Arbeitslosenver-sicherung ausdenken. Durch die Reformen soll es weniger Arbeitslose geben, damit der Staat weniger Schulden machen muss.(Quelle: www.kidsaward.de)
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Hartz 1,2,3,4 ... – Was ist was?
• Hartz I und II ...– Stärkung des Grundsatzes von Fördern und Fordern, – Erschließung
neuer Beschäftigungsfelder und neuer Arbeitsplätze, – Verbesserung
der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung, – Neuausrichtung
der Förderstruktur in der beruflichen Weiterbildung und – Stärkung
des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit.
• Gemeinsames Ziel:Arbeitslosigkeit nachhaltig reduzieren.
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Hartz 1,2,3,4 ... – Was ist was?
Hartz III und IV ...– Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen für die
Bundesanstalt für Arbeit – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen– Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für
Erwerbsfähige in einer neuen Leistung (Arbeitslosengeld II)– Job-Center - Arbeit statt passiver Leistung
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen – ab 1. Januar 2005 - (Hartz IV)
• SGB II– Grundsicherung für Arbeitsuchende– Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
• SGB XII– BSHG Sozialhilfe– GSiG Grundsicherungsgesetz
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen – ab 1. Januar 2005 - Termine
• SGB II– 1.1.2004
• Regelungen zur Bestimmung der Träger und Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
• Öffnungsklausel für das kommunale Optionsmodell– 1.1.2005
• ALG II etc.
• SGB XII• § 101a BSHG gilt bis 1.7.2005• §§ 18 – 20 BSHG (Hilfe zur Arbeit) gelten noch bis
31.12.2005 (Übergangsfrist)• 1.1.2007: örtliche und überörtliche Zuständigkeit• 1.7.2004: Persönliches Budget
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Künftige Hilfen – ab 1. Januar 2005
SGB II• Erwerbsfähige*,
hilfebedürftige Personen zwischen 15 bis 65 Jahren (ALG II) sowie deren Haushaltsangehörige (Sozialgeld)
• Personen, die kürzer als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind
• Personen, die nicht Anspruch auf AsylbLG haben
* Angelehnt an: § 43 (2) S.3 SGB VI
SGB XII• nicht erwerbsfähige Personen• wenn keine Hilfe aus anderen
Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, von Angehörigen und anderen Trägern möglich
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005
§ 1 SGB II
Eigenverantwortung stärken
• dazu beitragen, dass Lebensunterhalt unabhängig von Leistungen des SGB II bestritten werden kann
• Unterstützung bei Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bzw. dafür sorgen, dass Hilfebedürftigkeit durch eine Erwerbstätigkeit vermieden oder beseitigt bzw. die Dauer verkürzt wird
• Lebensunterhalt sichern
§ 1 SGB XII„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuwirken. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.“
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Künftige Hilfen – ab 1. Januar 2005 – Umfang der Personenkreise
2.760.000
2.030.000
1.820.000
-500.000
1.440.000
4.350.000
-500.000-500.000
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
4.500.000
2002 2005 2006
Sozialhilfe ALG I Alhi SGB XII (incl. GSiG) SGB II
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005
SGB II• Auf Antrag • Bedarfsorientiert, d. h.
weitestgehend pauschaliert• Bedarfsdeckung „auf Pump“
vorgesehen, wenn nicht anderweitige Sicherstellung möglich (Kleiderkammern etc.)
• Geld-, Dienst- und Sachleistung• Steuerung durch Fallmanager
und Instrument „Eingliederungsvereinbarung“
SGB XII• Kenntnisgrundsatz gilt für laufende
Leistungen (HLU)• Für Grundsicherungsleistungen
(betroffen: Alte und Menschen mit Behinderung) werden Leistungen auf Antrag erbracht
• § 37 SGB XII: „Kann im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden.“
• Pauschalierung der Unterkunftskosten in beiden Gesetzen möglich!
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II
• Regelleistung in Höhe von– 345 € Westen / 331 € Osten– Mehrbedarfe
• Werdende Mütter (17 % RL)• Allein erziehende (35 bzw. 52 % RL)• Erwerbsfähige Behinderte (35 % RL)• Kostenaufwendige Ernährung aus
medizinischen Gründen („angemessener Umfang“)
– (angemessene) Kosten der Unterkunft Kommune finanziert. Festlegung der Höhe durch RVA des BMWA.
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II
• ALG II bei Erwerbsfähigkeit:– bei Paaren bekommt jeder 90 % der RL– erwerbsfähige minderjährige Kinder erhalten 80 %
der RL• Sozialgeld bei nicht erwerbsfähigen Angehörigen:
– Kinder bis 14 Jahre: 60 % des RS– Kinder ab 15 Jahre: 80 % des RS
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Regelleistungen im Überblick
Kin
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% der RL 100% 60% 80% 90%Alte Länder incl. Berlin (Ost)
345,00 € 207,00 € 276,00 € 311,00 €
Neue Länder 331,00 € 199,00 € 265,00 € 298,00 €
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
Alle
inst
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/r o
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Modellrechnung
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Modellrechnung
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Modellrechnung
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II
• Anpassung der RL erfolgt jährlich zum 1. Juli
• Gesetzestext (§ 20 Abs. 4 SGB II):– Maßgröße: aktueller Rentenwert
der gesetzlichen Renten-versicherung
– § 29 (3) S. 5 SGB XII (!) zur Anpassung der Regelleistung
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II
Anrechnung von Vermögen:• Erlaubt sind:
– 200 € pro Lebensjahr / max. 13.000 €– Sonstige nicht verwertbare Altersvorsorge:
200 € pro Lebensjahr / max. 13.000 €– „Riester-Vermögen“– 750 € für notwendige Anschaffungen– Angemessener Hausrat– Angemessenes KfZ– Angemessenes Hausgrundstück / Eigentumswohnung in
Eigennutzung
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II Eingliederungsvereinbarung
• Zentrales Steuerungsinstrument im SGB II• Verantwortlich: Fallmanager• Vereinbarung gilt auch für alle Haushaltsangehörigen• Abschluss zwingend und sanktionsbehaftet• Bei Nichtzustandekommen Regelung über
Verwaltungsakt• Gültigkeit jeweils sechs Monate
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II - Zumutbarkeit
• Grundsätzlich gilt nach § 10 SGB II jede angebotene Arbeit als zumutbar, d. h.:– Kein Berufsschutz– Kein Qualifikationsschutz– Verlängerte Pendelzeiten /
Umzug– Ungünstigere
Arbeitsbedingungen
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II - Zumutbarkeit
• Keine Lohnuntergrenze vorgesehen! Auch Jobs mit Einkommen unterhalb ALG II sind zumutbar!– (Verweis auf Sittenwidrigkeit /
Lohnwucher im Gesetz)
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Sanktionen nach § 31
• Gültigkeit drei Monate, unabhängig von Verhaltensänderung
• Leistungsabsenkung in der 1. Stufe um 30 % der maßgeblichen RL bzw. 10 % bei „Meldeverstößen“
• Erneute Verstöße: Senkung um weitere 30 %• Ab dieser Stufe „können“ Leistungen als Sachleistungen
(insbesondere Lebensmittelgutscheine) gewährt werden• Keine Leistungen nach SGB XII möglich!• Keine aufschiebende Wirkung bei Widerspruch
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Sanktionen bei Jugendlichen nach § 31
• Bei Jugendlichen < 25 Jahren:– Absenkung um 100 % bei Stufe 1– Unterkunftskosten direkt an Vermieter– Sachleistungen und Beratung möglich
• Keine Leistungen nach SGB XII möglich!
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Flankierende Leistungen
• In §§ 16ff. SGB II geregelt– Insbesondere genannt:
• Kinderbetreuung / häusliche Pflege Angehöriger
• Schuldnerberatung
• Psychosoziale Betreuung
• Suchtberatung
• Maßgabe: Flankierende Leistungen müssen der Integration in das Erwerbsleben dienen.
• Zugangssteuerung über Eingliederungsvereinbarung und Fallmanager
• Kein Rechtsanspruch!
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Wer trägt welche Leistung im SGB II?
Bundesagentur für Arbeit• Eingliederungsvereinbarung• Leistungen aktiver
Arbeitsmarktpolitik• Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten• Regelleistung ALG II plus
Mehrbedarfszuschläge• Sozialgeld an nicht
erwerbsfähige Angehörige
Kommune• in § 16 SGB II genannte
Beratungsleistungen• Kosten der Unterkunft und
Heizung (gleichzeitig Wegfall des Wohngeldes)
• Einmalige Leistungen außerhalb ALG II:– Erstausstattung Wohnung– Erstausstattung Bekleidung
einschließlich Schwangerschaft und Geburt
– Mehrtägige Klassenfahrten
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Besondere Problematik
• § 21 SGB XII:
„Personen, die nach dem Zweiten Buch als Erwerbsfähige oder Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine Leistungen für den Lebensunterhalt [...].“
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Besondere Problematik: Nachrangigkeit der Unterkunftskosten
• Problem:Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden zuerst auf ALG II (BA) angerechnet, erst im zweiten Schritt auf Kosten der Unterkunft und Heizung (örtlicher Sozialhilfeträger)
• Fazit I: Volle finanzielle Entlastung der BA bereits bei Teilzeit-Beschäftigung oder Mini-Jobs
• Fazit II: große Kostenlast für die Kommunen
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB II – Varianten der Leistungsträgerschaft
Arbeitsgemeinschaft(§ 44b SGB II)• in jedem BA-Bezirk von AA und
Kommune zu errichten• Ort: JobCenter• Vertretung nach außen und innen
durch einen Geschäftsführer; bei Nichteinigung wechselweise jährlich durch AA und Kommune zu stellen
• „Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit nach diesem Buch wahr“ (§ 44b (3))
• berechtigt zum Erlass von Verwaltungsakten und Widerspruchsbescheiden
Optionsmodell (geplant)(§ 6a SGB II)
• Kommunen können für Durchführung des SGB II votieren
• Regelung per VO des BMWA• Gesetzentwurf: Februar 2004;
Verabschiedung Plan: April 2004
• Stichtag für Kommunen: 31.08.2004
• Entscheidung gilt für fünf Jahre (bis 2009)
• Ab 2006 alle drei Jahre neue Option möglich
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – SGB XII – Materielle Leistung HLU
• Regelsatz in Höhe 345 € (mind. 331 € Ost)– Paare je 90 % RL– Kinder bis 14 Jahre 60 % RL– Kinder ab 15 Jahre 80 % RL
• SGB II übernimmt analog angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
• Mehrbedarfe für • werdende Mütter (17 % RL)• Alleinerziehende
(36 % + 12 % RL für jedes weitere Kind (max. 60 % insg.))• erwerbsfähige Behinderte (35 % RL)• kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen
(„angemessener Umfang“)
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – Offene Fragen
• Personen, die „Anspruch dem Grunde nach“ auf SGB II haben, aber nicht / noch nicht erhalten?
• Erwerbsfähige Minderjährige und Anspruchauf ALG II?
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – Soziale Arbeit und Beratung freier Träger
• Veränderte Klientenstruktur– nur für Hilfsbedürftige (§§ 11 u. 17 BSHG entfallen)– Fallmanager entscheidet, wer welche Beratungsleistung
erhält
• Einbindung in Sanktionsmechanismen– Beratung wird Bestandteil der sanktionsbewehrten
Eingliederungsvereinbarung– (patriarchalisch-autoritäre Hilfestruktur)– Hilfebedürftiger hat keine Mitbestimmungs- und
Mitwirkungsrechte
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – Soziale Arbeit und Beratung freier Träger
• Verengung auf die Vermittlung Erwerbsfähiger in Arbeit - Leistungen Dritter (§ 16 SGB II) ...– dienen nur der Eingliederung in Arbeit (nicht mehr der
Sicherung eines menschenwürdigen Lebens, keine vorbeugende, nachgehende oder familiengerechte Hilfe)
– für nicht erwerbsfähige Angehörige werden zur Kann-Leistung reduziert (§ 15,2 SGB II)
– können nach Ablauf der Hilfebedürftigkeit nur auf Darlehensbasis gewährt werden (§ 16,4 SGB II)
– erreichen insbesondere viele Frauen und Wohnungslose in stationärer Eingliederungsmaßnahme nicht mehr
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
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Künftige Hilfen - ab 1. Januar 2005 – Soziale Arbeit und Beratung freier Träger
• Qualität der Sozialen Arbeit nicht mehr gesichert– Anspruch auf "leistungsgerechte Vergütung" fehlt in SGB II,
Ausschreibung nach VOL (günstigster Anbieter)– Anspruch auf "leistungsgerechte Vergütung" in SGB XII
beseitigt, wird der jeweiligen Haushaltslage untergeordnet(§ 70,3 SGB XII)
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Dank + Quellen
Quellen:– www.aktionsprogramm2015.de– www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/– www.awo.org– www.awo-bs.de– Frieder Claus, 17.11.03 Heimstatt Esslingen e.V.
– home.t-online.de/home/BALZ-Treffpunkt
• Dank– an Lars Pallinger, Diakonisches Werk BS
Thomas Dietrich, AWO BALZ 0531 2409408
BALZ Braunschweiger Arbeitslosenzentrum
Rat & Tat rund um Arbeit, Schulden, Sozialhilfe, Arbeitsamt und sozialpolitischem Engagement
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Fon 0531 240 9408
38100 / Kuhstr. 27 (Magni)
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