Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung...
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Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk
neu ab 1. August 2009
Petra Friederich, Referentin in der Abteilung Berufliche Bildung
Berufsbildungsausschuss CentralVerband Deutscher Berufsfotografen,
Würzburg 09.11.2012
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2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Lehrlingsbestand 2.161 2.037 1.924 1.967 1.929 1.948 2.011 1.952 2.009 1.880
Neuanfänger 770 776 746 725 766 800 821 732 773 722
Entwicklung der
Fotografen-
betriebe 4.452 4.314 5.379 6.339 7.150 8.022 9.063 10.229 11.529 13.190
Meisterausbildung
(Prüfungen) 91 84 60 24 24 8 20 17 19
noch
keine
Aus-
wertg.
Statistik: Lehrlinge und Meisterprüfung im
Fotografen-Gewerbe
Wie fing alles an?
2004 : Obermeister der Fotografeninnung Hessen/Rheinhessen und
Bundesinnungsmeister im CV sowie Innungsmeister Focon-Innung
nehmen Kontakt zum ZDH auf und schlagen neue differenzierte
Ausbildungsordnung vor
Ende 2006: CV stellt einen Neuordnungsantrag, jedoch ohne
Differenzierung in der Ausbildung
ZDH bittet die Kammern um Stellungnahme
HK München – wünscht Spezialisierung
Vereinigte Innungsgeschäftsstelle Hamburg – wünscht Spezialisierung
September 2007: CV bittet, die Struktur der Ausbildung nach
Fachrichtungen zu differenzieren
Oktober 2007: Antragsgespräch
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Generelle Informationen zur Erarbeitung von
Ausbildungsordnungen
Vorverfahren
Antragsgespräch / Festlegung der Eckwerte
Koordinierungsausschuss Bund-Länder
Weisung an das BiBB
Sachverständige des Bundes
Sachverständige der Gewerkschaft
Ordnungsmittel für den Betrieb
Ausbildungsordnung (AO)
Ausbildungsrahmenplan (ARP)
Zeugniserläuterungen
Sachverständige der Länder
Ordnungsmittel für die Berufsschule
Rahmenlehrplan (RLP)
- Befragung der Spitzenorganisationen
- Gemeinsame Sitzung: Abstimmung ARP + RLP
- StuA, BiBB-HA, Koordinierungsausschuss Bund-
Länder
Erlassphase und Veröffentlichung
Beteiligungen des Handwerks
Federführender Verband:
CentralVerband Deutscher Berufsphotographen
Stellungnahmen aus 6 Handwerkskammern, 3 regionalen
Kammertagen und von 3 Fotografeninnungen lagen vor und wurden
vom ZDH in das Verfahren eingespeist
in dem Verordnungsverfahren wirkten drei Sachverständige des
Handwerks als Experten der betrieblichen Ausbildungspraxis mit (
Detlef Bartsch, Vanessa Hermann, Peter A. Schindler)
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Fotograf/Fotografin
Was ist neu?
Struktur der Ausbildung nach Schwerpunkten:
Porträtfotografie
Produktfotografie
Industrie- und Architekturfotografie
Wissenschaftsfotografie
Jeder Schwerpunkt wird in 28 Wochen nach der Zwischenprüfung
vermittelt
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Eckwerte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbezeichnung Fotograf/Fotografin
Rechtsgrundlage HwO
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Ausbildungsstruktur Schwerpunkte
Ausbildungsberufsbild siehe Folien zum
Ausbildungsberufsbild
zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans Zeitrichtwerte in Wochen, vor und
nach der Zwischenprüfung
für den Umweltschutz relevante Qualifikationen keine
Hinweise zur gemeinsamen Beschulung keine
Hinweise zur Art der beruflichen Grundbildung und
zum Umfang der überbetrieblichen
Berufsausbildung
keine
Hinweis zu Prüfungsformen konventionelle Prüfung
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Strukturvorgaben für
Ausbildungsordnungen
Vorgaben der Bundesministerien vom Frühjahr 2007:
- einheitliche Formulierungen zum so genannten Paragrafenteil der
Ausbildungsordnungen
BIBB-Hauptausschussempfehlung vom Dezember 2006:
- einheitliche Vorgaben zur Verankerung der zeitlichen und
organisatorischen Prüfungsanforderungen in den Ausbildungsordnungen
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Strukturvorgaben zum Paragrafenteil
vorgegebene Formulierungen
- zur Rechtsgrundlage
- zur Struktur der Ausbildung
- zur Dauer der Ausbildung
- zur Durchführung der Ausbildung
- zu Übergangs- und Anrechnungsregelungen
- zum Inkrafttreten
Gliederung Ausbildungsberufsbild
- Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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BIBB-Hauptausschussempfehlung zu
Prüfungsanforderungen
Vorgaben zur Prüfungsstruktur
Vorgaben zur Prüfungsdauer
Vorgaben zu Prüfungsinstrumenten
Vorgaben für Gewichtungsregelungen
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Ausbildungsberufsbild
„Fotograf/Fotografin“
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Berufsbildpositionen
1. Beraten von Kunden
2. Erstellen von Bildkonzeptionen
3. Arbeitsplanung
4. Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten
5. Einsetzen von Beleuchtung
6. Umsetzen von Bildkonzeptionen
7. Bilddatenhandling und Bildbearbeitung
8. Ausgeben von Bilddaten
9. Archivieren von Bilddaten
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Ausbildungsberufsbild
„Fotograf/Fotografin“
Abschnitt B: Integrative Berufsbildpositionen
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
4. Umweltschutz
5. Qualitätssichernde Maßnahmen
6. Wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Grundlagen
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Schwerpunkte
Ausbildung erfolgt mit unterschiedlichen Schwerpunkten
Schwerpunkte werden berücksichtigt
im Ausbildungsrahmenplan
in den Prüfungen
Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht
Schwerpunktausbildung dauert 6-12 Monate
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Gemeinsame Qualifikationen
Schwerpunkt A
Schwerpunkt B
Schwerpunkt C
Generelle Informationen:
Ausbildungsberufsbild
„Fotograf/Fotografin“
1. Porträtfotografie
2. Produktfotografie
3. Industrie- und Architekturfotografie
4. Wissenschaftsfotografie
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Schwerpunkte
je Schwerpunkt: 28 Wochen ab dem 19. Ausbildungsmonat
Zwischenprüfung
Generelle Informationen:
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes
(Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung ein.
Die Zwischenprüfung kann bis zu zwei berufsbezogene
Prüfungsbereiche umfassen.
Die Dauer der Zwischenprüfung soll insgesamt zwischen einer und
sieben Stunden betragen.
Sie findet zu Beginn, zur Mitte oder zum Ende des zweiten
Ausbildungsjahres statt.
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Prüfungsinstrumente
Generelle Informationen:
Prüfungsinstrumente werden für jeden Prüfungsbereich festgelegt
Innerhalb eines Prüfungsbereiches Kombination von verschiedenen Prüfungsinstrumenten und spezifischen Aufgabenstellungen möglich
Prüfungsinstrumente:
schriftliche Aufgaben
fallbezogenes, auftragsbezogenes oder situatives Fachgespräch
Gesprächssimulation
Präsentation
Prüfungsprodukt/Prüfungsstück
Arbeitsprobe
Spezifische Aufgabenstellungen:
Betrieblicher Auftrag
Arbeitsaufgabe Seite 16
Zwischenprüfung
„Fotograf/Fotografin“
Zwischenprüfung zur Mitte des vierten Ausbildungshalbjahres
Prüfungsbereich: Fotografische Arbeitsprozesse
Prüfungsinstrumente:
Arbeitsaufgabe
schriftliche Aufgaben
Prüfungszeit: insgesamt 210 Minuten;
Arbeitsaufgabe: 120 Minuten
Schriftliche Aufgaben: 90 Minuten
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Arbeitsaufgabe
Generelle Informationen:
berufstypische Arbeit
Aufgabenstellung entwickelt Prüfungsausschuss
bewertet werden:
prozessrelevante Kompetenzen
Arbeitsergebnis und/oder Arbeits-/Vorgehensweise
Grundlagen für die Bewertung:
situatives Fachgespräch
Präsentation und/oder schriftliche Aufgaben
zusätzlich ist für die Bewertung auch möglich:
Dokumentation
praxisbezogene Unterlagen
Beobachtung der Durchführung und
Inaugenscheinnahme des Ergebnisses
Ist die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses, kann eine eigenständige Bewertung
erfolgen.
Hinweis:
Prüfungsausschuss muss nicht dauerhaft anwesend sein, Durchführung aber unter Aufsicht
Bewertung der Arbeitsaufgabe erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss.
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Schriftliche Aufgabe
Generelle Informationen:
schriftliche berufstypische Aufgaben
Bewertet werden:
fachliche Richtigkeit der Lösungen
Verständnis für fachliche Zusammenhänge
und ggf.
Beachtung formaler Aspekte
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Gesellenprüfung
Generelle Informationen (Ziel, Struktur):
dient dem Nachweis umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit
umfasst drei bis fünf Prüfungsbereiche, einschließlich Prüfungsbereich WiSo
Unterscheidung nur zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen
Bezeichnungen der Prüfungsbereiche sind nicht identisch mit Bezeichnungen von Berufsbildpositionen
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Gesellenprüfung
Generelle Informationen (Dauer):
Gesamtzeit schriftlicher Prüfungsbereiche ≤ 300 Minuten, jeder
schriftliche Prüfungsbereich mindestens 45 Minuten
Prüfungsbereiche mit Arbeitsproben/Arbeitsaufgaben sollen
zwischen einer und sieben Stunden dauern (exklusive Vor- und
Nachbereitung)
Prüfungsbereiche mit Prüfungsprodukten/betrieblichen Aufträgen
sollen nur in begründeten Ausnahmefällen länger als 24 Stunden
dauern
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Prüfungsbereiche
„Fotograf/Fotografin“
vier Prüfungsbereiche
1. Ausführung fotografischer Aufträge • drei Prüfungsstücke, eine Präsentation mit Begründung der Vorgehensweise
• Anfertigung der Prüfungsstücke in 20 Stunden (Abgabe 14 Tage nach Aufgabenstellung)
• Präsentation in höchstens 15 Minuten
• Gewichtung: Prüfungsstück 1 25%
Prüfungsstück 2 25 %
Prüfungsstück 3 einschl. Präsentation 50 %
2. Anwendung fotografischer Prozesse • Arbeitsaufgabe (generelle Information siehe Seite 16)
• Prüfungszeit: 90 Minuten
3. Darstellung und Analyse fotografischer Prozesse • schriftliche Aufgaben (generelle Information siehe Seite 17)
• Prüfungszeit: 240 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde • schriftliche Aufgaben
• Prüfungszeit: 60 Minuten
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Prüfungsprodukt/Prüfungsstück
Generelle Informationen:
Anfertigung eines berufsspezifischen Produktes nach Vorgaben
Bewertung des Arbeitsergebnisses
Beaufsichtigung während der Fertigung durch eine Person (nicht
Mitglied des Prüfungsausschusses)
Die Bewertung erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss
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Präsentation
Generelle Informationen:
in einem Vortrag Darstellung berufstypischer Sachverhalte,
beruflicher Zusammenhänge oder Lösungen vorab gestellter
Aufgaben und ggf. Beantwortung auf den Vortrag bezogener
Verständnisfragen
Bewertet werden:
fachliche und kommunikative Kompetenzen,
Form der Darstellung
Einsatz von Präsentationstechniken
Präsentation wird vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen
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Gesellenprüfung
Generelle Informationen (Gewichtung, Bestehensregelung):
Prüfungsbereich WiSo ist i. d. R. mit 10 Prozent zu gewichten
Bestehensregelung:
Gesamtergebnis mindestens ausreichend,
ggf. in festgelegten Prüfungsbereichen mindestens ausreichende
Leistungen (Sperrfachregelungen),
in höchstens einem Prüfungsbereich eine mangelhafte Leistung
und
in keinem Prüfungsbereich eine ungenügende Leistung
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Gewichtung
„Fotograf/Fotografin“
Gewichtung der Prüfungsbereiche:
Prüfungsbereich 1 35 % (Ausführung fotografischer Aufträge)
Prüfungsbereich 2 25 % (Anwendung fotografischer Prozesse)
Prüfungsbereich 3 30 % (Darstellung und Analyse fotografischer
Prozesse)
Prüfungsbereich 4 10 % (Wirtschafts- und Sozialkunde)
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Bestehensregelung
„Fotograf/Fotografin“
Bestehensregelung – Sperrfachregelung:
1. Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. Prüfungsbereich „ Anwendung fotografischer Prozesse“ mindestens „ausreichend“,
3. In mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend
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Gegenüberstellung alte und neue
Verordnung
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Alte VO Neue VO
In Kraft treten 01.08.1997 01.08.2009
Ausbildungszeit 3 Jahre 3 Jahre
Struktur
Mono Schwerpunkte
Zwischenprüfung
Prüfungszeit:
Prüfungsinstrument:
Ja
10 Stunden
• 1 Arbeitsprobe,
• 2 Prüfungsstücke,
• schriftliche Aufgaben
Ja
3,5 Stunden
• 1 Arbeitsaufgabe
• Schriftliche Aufgaben
Gesellenprüfung
Prüfungszeit:
Prüfungsinstrument:
Prakt. Prüfung
2 Wochen + 9 Stunden
• 2 Arbeitsproben
• 2 Prüfungsstücke
Schriftl. Prüfung
4 Prüfungsbereiche
4 Prüfungsbereiche
• 3 Prüfungsstücke
• Präsentation
• 1 Bildkonzeption
• 1 Arbeitsaufgabe
• Schriftliche Prüfung
Sperrfachregelung ja ja
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Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Petra Friederich
Haus des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030-20619-308
Fax: 030-20619-59-308
E-Mail: [email protected]